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Rede von Fritz Güntzler (CDU/CSU) – Damit rufe ich den nächsten Redner auf. Für die Fraktion Die Linke spricht der Abgeordnete Christian Görke.

dip / rede 08.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 3a: Damit rufe ich den nächsten Redner auf. Für die Fraktion Die Linke spricht der Abgeordnete Christian Görke..

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Rede von Fritz Güntzler (CDU/CSU) – Damit rufe ich den nächsten Redner auf. Für die Fraktion Die Linke spricht der Abgeordnete Christian Görke. Liebe Kollegin Beck, danke, dass ich darauf antworten darf und Teile meiner Rede in die Antwort packen kann. Ich habe Ihren Antrag sehr aufmerksam gelesen. Das, was Sie gerade zu kleineren Betriebsvermögen, die übertragen werden, ausgeführt haben, haben Sie in Ihrem Antrag völlig anders dargestellt. – Lesen Sie nach! Ich habe ihn heute Morgen noch mal genau gelesen. – Darin kritisieren Sie die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Sie sagen, das sei ungerecht, weil das Kind einer Bäckerfamilie – das ist Ihr Beispiel – mehr Steuern zahlt. Das ist aber gar nicht wahr. Es kommt auf den Einzelfall an, wie bei der Verschonungsbedarfsprüfung; denn wir haben für Vermögen bis 26 Millionen Euro die Regelverschonung mit 85 Prozent Freistellung oder die Optionsverschonung, die Sie eben selber erwähnt haben, mit 100 Prozent. Wenn der Bäckereibetrieb von dem Kind also sieben Jahre fortgeführt und die Lohnsummenregelung eingehalten wird, zahlt auch dieses Kind keine Erbschaftsteuer. Das finden wir richtig. Das sollten Sie auch so darstellen. Dass die Verschonungsregelungen richtig sind, wurde übrigens in dem von mir eben angeführten Urteil ausgeführt. Dort können Sie nachlesen: Die Verschonungsregelung ist im Grundsatz erforderlich. Es ist kein anderer Weg erkennbar, der gleich wirksam ist. – Das führt das Bundesverfassungsgericht aus. Es sagt: Die Verschonungsregelungen sind an sich anwendbar. Es führt darüber hinaus aus, dass bei kleineren und mittleren Unternehmen die Regelvermutung gilt und bei größeren Unternehmen eine sogenannte Bedürfnisprüfung durchzuführen ist. Das ist die Verschonungsbedarfsprüfung, die wir eingeführt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat es selber gesagt: Wir können erwägen, das Vermögen zu prüfen, das der Bereicherte hat. Von daher hat der Gesetzgeber – damals wurde das zwischen SPD und CDU/CSU verhandelt, übrigens im Vermittlungsausschuss; ich erinnere mich, dass ein Finanzminister aus Brandenburg dabei saß, Herr Kollege Görke, der aktiv dagegengestimmt hat, aber er hat sich auch hier nicht durchsetzen können – eine Bedürfnisprüfung einführen müssen. Der Tenor des Urteils ist ganz klar: Um die Wirtschaft und das Gemeinwohl zu schützen, hat der Staat die Möglichkeit, Verschonungsregelungen beim Betriebsvermögen anzuwenden. Es ist also grundsätzlich richtig, wie wir die Regelungen gestaltet haben, und so sollten wir sie auch weiter gestalten. Das, was hier vorgetragen wird, verbreitet Angst in den Unternehmen und legt die Axt an unser Wirtschaftssystem, das im Wesentlichen durch Familienunternehmen geprägt wird. Von daher kann man diese Anträge eigentlich nur ablehnen. Herzlichen Dank.

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