Rede von Aaron Valent (DIE LINKE) – Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Teil von Protokoll der 22. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 31: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarke.
Text
Rede von Aaron Valent (DIE LINKE) – Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung in der Justiz ist Fortschritt. Richtig umgesetzt, kann sie den Zugang zum Recht erleichtern. Sie kann Verfahren beschleunigen. Aber das darf nicht auf Kosten zentraler rechtsstaatlicher Prinzipien passieren.
Der Kern des Zivilverfahrens ist die mündliche Verhandlung. Die Regierung will diese bei Onlineverfahren nur noch zur Ausnahme machen. Sie wird nicht länger garantiert, sondern Beteiligte müssen mündliche Verhandlungen nun extra beantragen.
Ein weiteres zentrales rechtliches Prinzip, das mit diesem Entwurf unter Beschuss gerät, ist die Unmittelbarkeit im Verfahren. Im Gerichtssaal können Sie dem Verfahren direkt folgen, Argumente vorbringen, Fragen stellen. Nun stellen Sie sich vor: Das alles ist nicht mehr gegeben. Sie können nur noch im Nachhinein schriftlich Stellung beziehen. Sie können bei der Beweisaufnahme selber nichts mehr beitragen. Missverständnisse und Fehlentscheidungen sind hier vorprogrammiert, und Sie können sich nicht mehr unmittelbar verteidigen.
Durch diesen Vorschlag werden absolute Grundsätze infrage gestellt.
Relationen
- part_of → Protokoll der 22. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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