Rede von Lars Rohwer (CDU/CSU) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil von Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 11a bis 11c: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Das Protokoll 21/21 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 16.09.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Lars Rohwer (CDU/CSU) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute legen wir den energiepolitischen Grundstein für eine neue Zukunft in der Energiepolitik. Die erste Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes in dieser Legislatur ist für mich mehr als Paragrafenarbeit, sie startet vielmehr eine Kurskorrektur in der Bundesrepublik Deutschland. In der Energiewende ist Wirtschaftlichkeit kein Nebenaspekt; sie ist das tragende Fundament. Wer sie aus dem Blickfeld verliert, belastet Verbraucher, gefährdet Arbeitsplätze und verspielt Akzeptanz. Wir bringen das energiepolitische Dreieck aus Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit wieder ins Lot.
Das energiewirtschaftliche Gesetzespaket ist der dringend notwendige Startpunkt für eine Energiepolitik auf festen Füßen. Ein erster und, wie ich finde, ein sehr konkreter Schritt ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Sie war ein Instrument der Krisenbewältigung. Mit dem Zeitpunkt ihrer Einführung im Oktober 2022 ist unsere heutige Lage auf dem Markt nicht mehr vergleichbar. Die Gasflüsse haben sich stabilisiert und sind deutlich diversifiziert. Wie von uns versprochen, kann die Umlage nun entfallen. Das ist gut für Bürger und Unternehmen, auf dieser Entlastung lässt sich aufbauen.
Derlei Schritte sind aber auch gut für die Akzeptanz der Energiewende; denn wer spürt, dass er entlastet wird, und wer aktiv an ihr beteiligt ist, der trägt die Energiewende auch mit. Akzeptanz entsteht nicht durch schöne Worte hier am Rednerpult, sondern durch ehrliche Teilhabe in der Bevölkerung. Wir schaffen deswegen einen zeitgemäßen Rahmen für Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz. Bürgerinnen und Bürger können stärker von der Energiewende profitieren, indem sie selbsterzeugten erneuerbaren Strom gemeinschaftlich nutzen. Hand in Hand mit deutlichen Verbesserungen im Verbraucherschutz und der dringend notwendigen Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts machen wir aus der Energiewende ebendieses Gemeinschaftsprojekt.
Dabei müssen wir allerdings ehrlich bleiben, auch in den Kostenfragen. Die Sorgen der Bürger, die Energiewende könnte sie statt einer Kugel Eis eher eine ganze Eisdiele kosten, müssen wir einfach ernst nehmen. Mit Beteiligungsprojekten machen wir die Bürger nun zu aktiven Teilnehmern dieser Energiewende.
Das vorliegende Gesetzespaket ist nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher ein gelungener energiepolitischer Neuanfang, sondern auch für Energieproduzenten und Anlagenbetreiber schafft es Planungssicherheit. Wir setzen um, was uns die Vorgängerregierung schuldig blieb. Die überfällige Überführung der RED-III-Richtlinie in nationales Recht im Bereich der Windenergie auf See erleichtert und beschleunigt die Genehmigungsprozesse für Windanlagen auf See – eine überfällige und, ich finde, begrüßenswerte Maßnahme.
Besonders am Herzen liegt mir aber der Startschuss, den wir mit diesem Gesetzespaket für die Energiespeicher in Deutschland geben. Viel zu lange wurden sie – man kann schon sagen – fast ignoriert. Selbst die Bundesnetzagentur zeigte sich vom aktuellen Hochlauf überrascht. Doch klar ist: Batterien im kleinen wie großen Stil, gepaart mit saisonalen Großspeichern und schwarzstartfähigen Kraftwerken, sind ein Königsweg auf dem derzeit unausgewogenen deutschen Energiemarkt.
Ich engagiere mich seit 15 Jahren für eine zukunftsfeste Energiepolitik – erst auf lokaler Ebene, dann im Landtag und jetzt hier im Deutschen Bundestag. Sie soll verlässlich und für die Bürger greifbar sein. Lokale Energiespeicher sind dafür unser Schlüssel. Darum habe ich Initiativen ins Leben gerufen und kämpfe dafür gemeinsam mit vielen Menschen, die mich dabei unterstützt haben.
Umso mehr freue ich mich, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung heute hier präsentieren zu können, der Energiespeicher als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse hervorhebt. Damit starten wir heute. Lasst uns darauf aufbauen: für eine greifbare und akzeptierte Energietransformation.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf!
Relationen
- part_of → Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energier
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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