Protokoll der 1060. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1060. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1060
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1060. Sitzung
Berlin, Freitag, den 19. Dezember 2025
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer des Terroranschlags
am Bondi Beach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477
Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer
Gewalt gegen die Sinti, Roma und Jenischen . . 477
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479
1. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses
für Innere Angelegenheiten – gemäß § 12
Absatz 3 GO BR – (Drucksache 719/25) . . . 479
Beschluss: Ministerin Magdalena Finke
(Schleswig-Holstein) wird gewählt . . . . . 479
2. Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
(Drucksache 687/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 531*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
3. Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
(SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)
(Drucksache 688/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 535*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
4. a) Gesetz zur Stabilisierung des
Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung
der Kindererziehungszeiten
(Drucksache 723/25)
b) Zweites Gesetz zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung
anderer Gesetze (Zweites
Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Drucksache 724/25)
c) Gesetz zur steuerlichen Förderung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im
Rentenalter (Aktivrentengesetz)
(Drucksache 726/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 483
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 485
Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 486
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . 487
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen . 489
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 529*
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel
77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
Beschluss zu b) und c): Zustimmung gemäß
Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . 489
5. Gesetz zur Änderung des
Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-
Lieferketten-Gesetzes (Drucksache 689/25) . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
6. Gesetz zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
(Drucksache 690/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
7. Gesetz zur Modernisierung und
Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
(Drucksache 691/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87
Absatz 3 Satz 2 und Artikel 105 Absatz 3 GG 532*
8. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2023/2226 (Drucksache 692/25) . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG . 532*
9. Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben
bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche
Post AG sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 693/25) . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
10. Drittes Gesetz zur Änderung des
Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
(Drucksache 694/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
11. Gesetz zur Anpassung des
Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer
Maßnahmen (Drucksache 695/25) . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1
und Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 532*
12. Gesetz zur Aufhebung der Freizone
Cuxhaven und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 696/25) . . . . . . . . . . 499
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
13. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1174 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung
der Richtlinie 2014/59/EU und der
Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
bestimmte Aspekte der Mindestanforderung
an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten (Drucksache 725/25) . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
14. Achtes Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 727/25) . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
15. Gesetz zur Änderung des Neue-
psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Drucksache 697/25) . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
16. Gesetz zur effektiveren Ahndung und
Bekämpfung von Straftaten im
Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
(Drucksache 698/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
17. Gesetz zur Modernisierung des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur
Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 728/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
18. Gesetz zur Bestimmung sicherer
Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und
Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei
Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
(Drucksache 729/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
Marion Gentges (Baden-Württemberg) 499
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 500
Bernd Krösser, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern . . . . . . 500
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 535*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
19. Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines
Online-Verfahrens in der
Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache 699/25) . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
20. Gesetz zur Durchführung der Reform und
Erweiterung des Schutzes geografischer
Angaben (Geoschutzreformgesetz)
(Drucksache 700/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG 532*
21. Gesetz über den Zugang zu
Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher
(Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)
(Drucksache 701/25, zu Drucksache 701/25)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479
22. Gesetz zur Stärkung der Militärischen
Sicherheit in der Bundeswehr
(Drucksache 730/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
23. Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes
(Wehrdienst-Modernisierungsgesetz –
WDModG) (Drucksache 731/25, zu
Drucksache 731/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87b
Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 502
24. Gesetz über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr
2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 –
ERPWiPlanG 2026) (Drucksache 702/25) . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
25. Gesetz zur Anpassung nationaler
Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der
Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1
(Drucksache 703/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 532*
26. Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von
Geothermieanlagen, Wärmepumpen und
Wärmespeichern und zur Änderung weiterer
rechtlicher Rahmenbedingungen für den
klimaneutralen Ausbau der
Wärmeversorgung sowie zur Änderung des
Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 732/25,
zu Drucksache 732/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 502
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 503
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504
27. Gesetz zur Umsetzung der EU-
Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen
Windenergie auf See und Stromnetze
(Drucksache 733/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 504
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505
28. Gesetz zur Anpassung des
Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die
Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung
harmonisierter Vorschriften für die
Vermarktung von Bauprodukten
(Drucksache 704/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
29. Gesetz zu dem Fortgeschrittenen
Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023
zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik
Chile andererseits (Drucksache 705/25) . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532*
30. Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom
22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und
Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von
2002 zum Übereinkommen über den
Arbeitsschutz, 1981 (Drucksache 706/25) . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
31. Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024
der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
(Drucksache 707/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 505
32. Gesetz zu den Änderungen der Anlagen I
und III der Vereinbarung vom 25. November
1986 über die Bereitstellung und den
Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und
-diensten durch EUROCONTROL in der
Bezirkskontrollzentrale Maastricht
(Drucksache 708/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531*
33. a) Gesetz zum Investitionsschutzabkommen
vom 30. Juni 2019 zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Sozialistischen Republik
Vietnam andererseits (Drucksache 709/25)
b) Gesetz zum Investitionsschutzabkommen
vom 19. Oktober 2018 zwischen der
Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Republik Singapur
andererseits (Drucksache 710/25) . . . . . . . . 498
Beschluss zu a) und b): Zustimmung gemäß
Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 i.V.m.
Artikel 74 Absatz 2 und Artikel 105 Absatz 3 GG 532*
34. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von
unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht,
Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der
Chemikaliensicherheit – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 735/25) . . . . . . . . . . 505
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505
35. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung
des Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder
Hessen und Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 722/25) . . . 505
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Bestellung
von Staatsminister Christian Heinz
(Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 506
36. Antrag auf Entscheidung des Bundesrates
über die Erhebung einer Klage nach
Artikel 8 Absatz 1 des Protokolls (Nr. 2) über die
Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität
und der Verhältnismäßigkeit i.V.m.
Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV), Artikel 23
Absatz 1a Satz 1 des Grundgesetzes und § 12
Absatz 2 des
Integrationsverantwortungsgesetzes (IntVG) bezüglich der Richtlinie (EU)
2025/2360 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 12. November 2025 zur
Bodenüberwachung und für Bodenresilienz
(Bodenüberwachungsgesetz) – gemäß
Artikel 263 AEUV i.V.m. Artikel 23 Absatz 1a
Satz 1 GG und § 12 Absatz 2 IntVG – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 721/25,
zu Drucksache 721/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 506
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 506
Beschluss: Keine Zustimmung zu dem
Antrag in Drucksache 721/25 . . . . . . . . . . . 507
37. Entschließung des Bundesrates „Änderung
der technischen Anforderung zur Übertragung
und zum Empfang von Notrufen“ – Antrag
des Freistaates Sachsen – (Drucksache 673/25) 498
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 533*
38. Entschließung des Bundesrates: KI-
Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! –
Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 569/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507
Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 507
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 508
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 509
39. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
und Absicherung des Bundesprogrammes
„Demokratie leben!“ – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern und Bremen,
Hamburg – (Drucksache 669/25) . . . . . . . . 509
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 510
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511
40. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld
vereinfachen – Familien und Behörden
entlasten“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz
und Hamburg – (Drucksache 670/25) . . . . . 498
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 533*
41. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld
für Pflegeeltern und Beträge an
Preisentwicklung anpassen“ – Antrag der Länder
Rheinland-Pfalz und Hamburg –
(Drucksache 671/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 533*
42. Entschließung des Bundesrates: Menschen
mit psychischen Erkrankungen schützen,
Gefahrenpotenziale erkennen durch
bundesweiten Austausch – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 717/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 511
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 511
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512
43. Entschließung des Bundesrates
„Unternehmen von statistischen Berichtspflichten
entlasten“ – Antrag des Landes Schleswig-
Holstein – (Drucksache 624/25) . . . . . . . . . 512
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 537*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 512
44. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Digitalabgabe für Online-
Plattformen – Antrag der Länder Schleswig-
Holstein und Baden-Württemberg –
(Drucksache 464/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 512
45. Entschließung des Bundesrates
„Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen
Beistands im Grundgesetz“ – Antrag der
Länder Rheinland-Pfalz, Bremen –
(Drucksache 599/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512
46. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2023/2854 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.
Dezember 2023 über harmonisierte
Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine
faire Datennutzung sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/2394 und der
Richtlinie (EU) 2020/1828 – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 636/25) . . . 518
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
47. Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der
Risiken durch Investmentfonds und zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im
Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen,
Liquiditätsrisikomanagement, die
aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von
Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen
und die Kreditvergabe durch alternative
Investmentfonds sowie zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf
die Behandlung des Konzentrationsrisikos,
das aus Risikopositionen gegenüber zentralen
Gegenparteien erwächst, und des
Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften
und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
(Drucksache 637/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
48. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Transplantationsgesetzes – Novellierung
der Regelungen zur Lebendorganspende
und weitere Änderungen (Drucksache 638/25) 518
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
49. Entwurf eines Gesetzes für den
Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums
des Innern (Drucksache 639/25) . . . . . . . . . 518
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 518
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
50. Entwurf eines Gesetzes über den
Informationsaustausch zwischen den
Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 640/25) . . . . . . . . 498
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 533*
51. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 682/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 519
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 519
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
52. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Eurojust-Gesetzes (Drucksache 641/25) 498
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 533*
53. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur
Vaterschaftsanfechtung – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 642/25) . 520
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 520
54. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
(Drucksache 643/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
55. Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung
des Vollzugs von Immobilienverträgen, der
gerichtlichen Genehmigungen von notariellen
Rechtsgeschäften und der steuerlichen
Anzeigen der Notare (Drucksache 644/25) . . . . . . 520
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
56. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Chemikaliengesetzes
(Drucksache 645/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
57. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Rechtsrahmens für intelligente
Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren
Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
und die Datenbereitstellung über den
Nationalen Zugangspunkt – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 646/25) . . . 521
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
58. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 647/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 521, 539*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
59. Entwurf eines Gesetzes zum
Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
sowie anderer Rechtsvorschriften zur
Aufhebung von Berichtspflichten
(Drucksache 648/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522
60. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung
einer Verordnung der Europäischen Union
zum Datenaustausch bei
Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von
Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
(Drucksache 649/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 533*
61. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 27. August 2025 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung des Königreichs der Niederlande
über die Erschließung von
grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in
der Nordsee (Drucksache 650/25) . . . . . . . . 522
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 522
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523
62. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Vernetzung
Europas durch
Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr
COM(2025) 903 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 680/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 533*
63. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115
hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von
Marktteilnehmern und Händlern
COM(2025) 652 final; Ratsdok. 14329/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 616/25, zu Drucksache 616/25) 523
Georg-Ludwig von Breitenbuch
(Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 540*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
64. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung
(Drucksache 618/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
65. Verordnung zur Änderung der
Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-
Verordnung (Drucksache 620/25) . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
66. Siebenundsechzigste Verordnung zur
Durchführung des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 609/25) . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
67. Verordnung zur Durchführung des
Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die
Ausgestaltung und den Informationsaustausch
von Mindeststeuer-Berichten (Mindeststeuer-
Bericht-Verordnung – MinStBV)
(Drucksache 610/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
68. Siebte Verordnung zur Änderung
steuerlicher Verordnungen (Drucksache 626/25) . 524
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
69. Verordnung zum Abruf von
Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
(Sozialleistungsträger-Datenabruf-Verordnung –
SozKiGAbV) (Drucksache 627/25) . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534*
70. Zweite Verordnung zur Änderung der
Kassensicherungsverordnung (Drucksache 651/25) 524
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525
71. Sechsundzwanzigste Verordnung zur
Änderung von Anlagen des
Betäubungsmittelgesetzes (Drucksache 596/25) . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
72. Verordnung zur Entlastung der
Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass-
und Ausweiswesens sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 628/25) . . . . 525
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 525
Jan Riedel (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . 540*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526
73. Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Übertragung der Führung des
Unternehmensregisters (Drucksache 621/25) 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533*
74. Verordnung zur Änderung der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 535/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526
Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 541*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526
75. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung und weiterer
Vorschriften (Drucksache 622/25) . . . . . . . . . . 527
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
76. Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Passverwaltungsvorschrift
und der
Personalausweisverwaltungsvorschrift (Drucksache 629/25) . . . . . . . . . . . . 527
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
77. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Arbeitsgruppe
„Schulen“, Untergruppe „Bildung für
Nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen der
Offenen Methode der Koordinierung zu einem
strategischen Rahmen für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
allgemeinen und beruflichen Bildung mit
Blick auf den europäischen Bildungsraum
und darüber hinaus (2021–2030)
(„ET 2030“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZ-
BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 513/25)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Gruppe
„Satellitennavigationsdienste“ der Kommission –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 594/25)
c) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Aufgabenkreis
„Competent Authority Meetings“ im
Bereich der Medizinprodukte-Richtlinie
(CAMD) sowie den Ausschuss der
Kommission nach Artikel 114 der Verordnung
(EU) 2017/745 über Medizinprodukte
(Komitologie-Ausschuss
„Medizinprodukte“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 623/25)
d) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Expertengruppe der
Kommission zum Europäischen
Forschungsraum (EFR-Forum); Untergruppe
EFR-Maßnahme 5: Inklusive
Geschlechtergerechtigkeit im EFR – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 678/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 513/1/25 . . . . . . . . . 534*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 594/1/25 . . . . . . . . . . 534*
Beschluss zu c): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 623/1/25 . . . . . . . . . . 534*
Beschluss zu d): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 678/1/25 . . . . . . . . . . 534*
78. Benennung von Mitgliedern für den Beirat
Deutschlandstipendium – gemäß § 12 StipG
i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StipV –
(Drucksache 341/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 341/2/25 . . . . . . . . . . . . . 534*
79. Bestimmung eines Mitglieds des
Konjunkturrates für die öffentliche Hand – gemäß
§ 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StabG –
(Drucksache 597/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 597/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 534*
80. Steueränderungsgesetz 2025
(Drucksache 745/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 491
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 492
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 494
Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 495
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 496, 530*
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen . . 497
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 530*
Dr. Silke Schneider (Schleswig-Holstein) 531*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG . . 497
81. Entschließung des Bundesrates:
Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch
Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes –
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-
Württemberg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 744/25) . . . . . . . . . . 512
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 512
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 513
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514
82. Entschließung des Bundesrates: Beteiligung
der Länder an den Einnahmen des Bundes aus
der CO2-Bepreisung – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 739/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
83. Entschließung des Bundesrates zur
effektiveren Bekämpfung der
Finanzkriminalität – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Sachsen und Mecklenburg-
Vorpommern, Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 741/25) . . . . . 514
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514
Christian Piwarz (Sachsen) . . . . . . . . 515
Dr. Silke Schneider (Schleswig-Holstein) 516
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
84. Entschließung des Bundesrates
„Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert
ausgestalten und umsetzen“ – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 738/25) . . . . . 517
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 517
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
85. Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen
zur Mobilisierung von Investitionen in
Wagniskapital – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 740/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
86. Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-
Netzanschlussverordnung
(Drucksache 743/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534*
87. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern
und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des
Bundesrates im Mittelstandsrat der
Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a
Absatz 1 KreditAnstWiAG – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 750/25) . . . 498
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 750/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 534*
88. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat bei der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1
BEGTPG – Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 755/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 755/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 534*
89. Wahl von Mitgliedern des Nationalen
Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des
Standortauswahlgesetzes – gemäß § 8 Absatz 3
Standortauswahlgesetz – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 759/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
Beschluss: Zustimmung zu dem Antrag in
Drucksache 759/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
90. Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege
(Drucksache 762/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479
Daniel Günther (Schleswig-Holstein),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . 479
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . . 480
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 481
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 481
Nina Warken, Bundesministerin für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482, 529*
Beschluss: Kein Einspruch gemäß Artikel 77
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
91. Gesetz zur Anpassung des
Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
(Drucksache 761/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
92. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZ-
BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 400/25) . . . . . 498
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des
Ständigen Beirats in Drucksache 400/25 . . 534*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 528
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l -
t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für
Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und
Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen
Vizepräsident H e n d r i k W ü s t ,
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes
Baden-Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n
H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien des Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . D i e t m a r
W o i d k e , Ministerpräsident des Landes
Brandenburg – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Kaweh Mansoori (Hessen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
René Wilke, Minister des Innern und für
Kommunales
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Ksenija Bekeris, Senatorin, Präses der Behörde für
Schule, Familie und Berufsbildung
Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde
für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für
Sicherheit und Heimatschutz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen
und Verkehr
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Philipp Fernis, Minister der Justiz
Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen
Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für
Umwelt und Landwirtschaft
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Jan Riedel, Minister für Bildung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
Dr. Silke Schneider, Finanzministerin
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Steffen Schütz, Minister für Digitales und
Infrastruktur
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Carsten Träger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Prof. Dr. Dr. Markus Schick, Staatssekretär im
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im
Bundesministerium der Finanzen
Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium
des Innern
Sebastian Wüste, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern
Dr. Michael Schäfer, Staatssekretär und Amtschef im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1060. Sitzung
Berlin, den 19. Dezember 2025
Beginn: 09.32 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1060. Sitzung des Bundesrates.
Letzten Sonntag wurde der bekannte Bondi Beach in
der australischen Metropole Sydney zum Schauplatz
eines grausamen Terroranschlags. Zwei Angreifer
schossen zu Beginn des jüdischen Lichterfestes
Chanukka wahllos auf eine dort feiernde Menschenmenge.
Mindestens 15 Personen starben, Dutzende wurden teils
schwer verletzt. Es war ein gezielter Angriff gegen
Jüdinnen und Juden an einem Ort, der für Freiheit,
Miteinander und Leichtigkeit steht. Er richtete sich auch gegen
das australische Lebensgefühl und unsere freie
Gesellschaft. Wir verurteilen die Tat und jegliche Form von
Antisemitismus scharf. Hass und Gewalt haben in unserer
freien Welt keinen Platz. Wir trauern um die Toten und
sind in Gedanken bei den Verletzten und den
Angehörigen.
Gerade vor diesem Hintergrund wünschen wir allen
Jüdinnen und Juden ein gesegnetes Chanukkafest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrates Deutscher Sinti
und Roma, der Sinti Allianz Deutschland, der
Bundesvereinigung der Sinti und Roma und des Zentralrates der
Jenischen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir
wollen heute gemeinsam der Sinti, Roma und Jenischen
gedenken, die während der Herrschaft der
Nationalsozialisten in Deutschland verfolgt und ermordet wurden.
Am 16. Dezember 1942 wurde durch Heinrich
Himmler die Deportation der letzten im Deutschen Reich noch
verbliebenen Sinti und Roma in das Vernichtungslager
Auschwitz-Birkenau angeordnet. Dieser sogenannte
„Auschwitz-Erlass“ war kein blindes Wüten, sondern ein
kaltblütig exekutiertes politisches Programm.
Hunderttausende wurden in der Folge systematisch ermordet.
Neben Auschwitz gab es noch andere Todeslager, die oft
vergessen werden: Sobibor, Treblinka, Majdanek, Groß-
Rosen, Dachau, Buchenwald, Mauthausen und andere. Es
gab viele Hundert Lager und Nebenlager in Deutschland.
Und es gab viele Tausend Massengräber in Polen und in
Russland, in denen Sinti, Roma und Jenische oft neben
ermordeten Juden liegen. Etwa 500 000 Sinti, Roma und
Jenische fielen dem Rassenwahn der Nationalsozialisten
zum Opfer. Ihr kulturelles Erbe wurde zum großen Teil
zerstört.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns ehrlich
machen: Die Aufarbeitung dieser Verbrechen ist in
Deutschland ursprünglich nur sehr langsam in Gang
gekommen. Es ist dem früheren Bundesjustizminister
Dr. Hans-Jochen Vogel zu verdanken, dass 1982 die
Bundesregierung endlich die Tatsache des
nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma offiziell
feststellte. An dieser Stelle darf ich auch auf die Rolle
Bremens bei der Etablierung einer würdigen
Gedenkkultur hinweisen. Bürgermeister Klaus Wedemeier hat sich
1993 als Bundesratspräsident gemeinsam mit dem
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und zahlreichen
anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erfolgreich
dafür eingesetzt, den 16. Dezember als festen Gedenktag
für den Genozid an den Sinti, Roma und Jenischen
einzurichten. Daher ist es für den Bundesrat seit 1994
Verpflichtung und Mahnung zugleich, in der letzten
Plenarsitzung des Jahres den von den Nationalsozialisten
ermordeten Sinti, Roma und Jenischen zu gedenken und
zugleich den Dialog und Austausch über aktuelle
Entwicklungen und Herausforderungen zu suchen.
Wir sprechen heute erneut unsere unverbrüchliche
Solidarität mit den Überlebenden, ihren Nachfahren und
ihren Familien aus. Wir wollen ihr Erbe ehren und dazu
beitragen, die Erinnerung an sie und ihre Kultur zu
bewahren. Wir versichern ihnen, dass wir uns weiterhin mit
ganzer Kraft dafür einsetzen, dass Antiziganismus keinen
Platz in Deutschland hat.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wir haben in den letzten Jahren auch schon einiges
erreicht. Mit der Einrichtung des Amtes des Beauftragten
der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland im März 2022
haben wir eine zentrale Forderung der Unabhängigen
Kommission Antiziganismus umgesetzt. Auch die
Einrichtung der Bund-Länder-Kommission gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in
Deutschland, die im Juni 2024 vom damaligen
Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder einstimmig beschlossen
wurde, ist hier zu nennen. Mit der Einrichtung der Melde-
und Informationsstelle Antiziganismus wurde eine
weitere Forderung der Unabhängigen Kommission
aufgegriffen. Die Bildungsministerkonferenz und der Zentralrat
Deutscher Sinti und Roma haben im März dieses Jahres
eine gemeinsame Empfehlung zur Prävention und
gezielten Bekämpfung von Antiziganismus in Schulen
beschlossen und vorgestellt. Und zuletzt haben wir hier im
Bundesrat am 26. September eine Entschließung gefasst,
in der die Bundesregierung gebeten wird, die nationalen
Minderheiten der deutschen Sinti und Roma, Dänen,
Friesen und Sorben durch die Aufnahme in das
Grundgesetz zu schützen.
Meine Damen und Herren, persönlich möchte ich mich
an dieser Stelle insbesondere für die sehr gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesverband
Deutscher Sinti und Roma Bremen bedanken. Ich freue
mich, dass der Vorsitzende, Herr Hermann Ernst, heute
unter uns ist. Getragen von einem breiten
zivilgesellschaftlichen Bündnis von Unterstützerinnen und
Unterstützern steht der Verband seit Jahrzehnten in der
Tradition der Bürgerrechtsbewegung. Erst vor wenigen Tagen
hat der Bremerhavener Sinti-Verein mit vielen Gästen
sein 40-jähriges Bestehen gefeiert. Schon 2012 haben die
Sinti-Verbände in Bremen und Bremerhaven und der
Senat eine Rahmenvereinbarung über den
wechselseitigen Austausch und eine engere Zusammenarbeit
abgeschlossen. Uns verbindet der gemeinsame Kampf für eine
inklusive und gerechte Gesellschaft und das Engagement
für den Abbau struktureller Benachteiligungen und
Diskriminierungen.
„Wir gedenken der Ermordeten und mahnen die
Lebenden, Unmenschlichkeit und Rassismus
entgegenzutreten“ – so steht es auf der zentralen Gedenktafel, die 1995
in Bremen-Findorff aufgestellt wurde, an dem Ort, von
dem aus Sinti und Roma aus ganz Nordwestdeutschland
im März 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz-
Birkenau deportiert wurden.
Meine Damen und Herren, im November dieses Jahres
waren die Vorstandsmitglieder des Bremer Sinti-Vereins
unsere Ehrengäste bei der „Nacht der Jugend“, einer
alljährlichen Veranstaltung im Gedenken an die
Gräueltaten der Reichspogromnacht. Bei dieser Veranstaltung
haben Hermann Ernst und Marcus Reichert vor
Hunderten Jugendlichen in der Oberen Halle des Bremer
Rathauses in bewegender Weise von ihren
Familiengeschichten erzählt. Sie berichteten nicht nur von den
Gräueltaten der Nationalsozialisten, sondern auch von dem
langen und oftmals frustrierenden Kampf um
Wiedergutmachung in der Nachkriegszeit. Ich bin sehr dankbar
für die gemeinsam getragene Erinnerungsarbeit, die zum
Beispiel durch dokumentarische Musiktheaterstücke oder
durch die Erforschung der Lebenswege von Sinti- und
Roma-Familien geleistet wird. Wissenschaftliche
Forschung kann klare Zeichen setzen gegen das Vergessen,
gegen den Missbrauch von Geschichte, gegen
Schlussstriche und 180-Grad-Wendungen, gegen absurde
Verschwörungstheorien und Fake News.
Meine Damen und Herren, die auf Bundesebene und
in den Ländern und Kommunen ergriffenen Maßnahmen
gegen Antiziganismus sind sehr zu begrüßen. Aber sie
sind leider auch dringend erforderlich. Und sie sind
gewiss nicht abschließend. Deshalb ist es so wichtig, dass
es gleich die Möglichkeit gibt, den Austausch zwischen
den Vertreterinnen und Vertretern der Sinti, Roma und
Jenischen und den Ländern fortzuführen und zu vertiefen,
wie es gute Tradition ist. Denn eins ist klar: Wir können
und dürfen uns nicht zurücklehnen, denn die aktuelle
politische und gesellschaftliche Entwicklung bietet
Anlass zu großer Sorge.
Eigentlich hatte die Menschheit ja Lehren ziehen
wollen aus den Verbrechen der Nationalsozialisten. „Der
Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist
unser Ideal“, heißt es im Schwur der Überlebenden von
Buchenwald. Doch die Konturen dieser neuen Welt, die
immer mehr Utopie als Realität, aber doch zumindest
über viele Jahrzehnte Leitbild politischen Handelns war,
verschwimmen immer mehr. Nicht nur wurde vieles
Erhoffte nicht erreicht. Auch das Erreichte wird wieder
infrage gestellt – weltweit und hier bei uns in
Deutschland.
Autoritäre, rechtsextreme und manchmal auch offen
faschistische Politikerinnen und Politikern erobern
höchste Staatsämter. Sie legen die Axt an die Grundwerte der
freiheitlichen Demokratie: Gewaltenteilung,
Pressefreiheit, Minderheitenschutz und vor allem den
bedingungslosen Schutz der menschlichen Würde unabhängig von
Geschlecht, ethnischer Herkunft, religiösem Bekenntnis
oder politischer Meinung. Meine Damen und Herren,
dieser Entwicklung dürfen und werden wir nicht tatenlos
zuschauen. Wo immer menschenverachtende Ideologien,
ob Antiziganismus, Antisemitismus oder
antimuslimischer Rassismus, propagiert werden, müssen wir uns klar
positionieren und unsere Stimme für eine freie,
demokratische und solidarische Gesellschaft erheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte erheben
Sie sich von Ihren Plätzen und lassen Sie uns gemeinsam
in einer Schweigeminute der Sinti, Roma und Jenischen
gedenken, die von den Nationalsozialisten verfolgt und
ermordet wurden!
(Die Anwesenden erheben sich)
Vielen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir
uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23
unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in der
Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben:
Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und
damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist mit Ablauf
des 10. Dezember 2025 Herr Senator Ulrich M ä u r e r ,
dem ich ganz herzlich für seine Arbeit danken möchte.
Mit Beschluss vom 11. Dezember hat der Senat Frau
Senatorin Dr. Eva H ö g l zum stellvertretenden
Mitglied des Bundesrates bestellt. – Herzlichen
Glückwunsch!
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 92 Punkten vor.
TOP 21 wird abgesetzt.
Das Gesetz, das der Deutsche Bundestag gestern
beschlossen hat – das betrifft unseren Punkt 91 –, finden Sie
in ausgedruckter Form hier im Saal auf Ihren Plätzen vor.
Über den Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss,
unseren TOP 90, entscheidet der Bundestag erst heute
Vormittag. Nach Eingang wird die Vorlage umgedruckt
und hier im Saal verteilt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Debatte zu
TOP 90, die Punkte 4 und 80 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Nach TOP 45 werden die Punkte 81, 83 und
84 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Die Abstimmung zu
Punkt 90 wird am Ende der Sitzung aufgerufen. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Damit kommen wir zu Punkt 1 der Tagesordnung:
TOP 1
Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für
Innere Angelegenheiten (Drucksache 719/25)
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Frau Ministerin Magdalena F i n k e
(Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden des Ausschusses
für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zum Tagesordnungspunkt 90:
TOP 90
Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege (Drucksache 762/25)
Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss
zurück.
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn
Ministerpräsident Daniel Günther, Schleswig-Holstein, das Wort.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein),
Berichterstatter: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Bevor ich über den Einigungsvorschlag des
Vermittlungsausschusses Bericht erstatte, erlauben Sie
mir zunächst, dass ich den erneut ins Amt gewählten
Vorsitzenden, Dr. Hendrik Hoppenstedt und Manuela
Schwesig, herzlich zu ihrer Wahl gratuliere. Da es sich
vorgestern um die erste Sitzung des
Vermittlungsausschusses in der neuen Legislaturperiode des Bundestages
handelte, musste sich der Ausschuss zunächst
konstituieren. Dabei haben sich die Mitglieder mit der Wahl ihrer
Vorsitzenden für Kontinuität entschieden. Das passt zur
auf Kontinuität und Kompromiss ausgelegten Arbeit des
Vermittlungsausschusses, der sich auch vorgestern
wieder auf eine Beschlussempfehlung verständigen konnte.
Der Vermittlungsausschuss hat am 17. Dezember
empfohlen, das Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege in geänderter Fassung
anzunehmen. Der Bundesrat hatte den
Vermittlungsausschuss am 21. November angerufen, weil der im
parlamentarischen Verfahren hinzugekommene Artikel 13a
aus Ländersicht nicht tragbar war. Zur Erinnerung:
Vorgesehen war, die Meistbegünstigungsklausel auszusetzen
und so 1,8 Milliarden Euro einzusparen – zulasten der
Krankenhäuser. Das wurde entsprechend von den
Ländern kritisiert. Aus Ländersicht waren die negativen
Auswirkungen auf die ohnehin schon schwierige
finanzielle Lage der Krankenhäuser für 2026 und die
kommenden Jahre so nicht akzeptabel.
Der Vermittlungsausschuss hat nunmehr einen
Kompromissvorschlag erarbeitet. Ein zentraler Punkt der
Einigung ist die zeitlich begrenzte Aussetzung der
Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung für
2026. Damit werden die Anstiege der
Landesbasisfallwerte sowie der Budgets der psychiatrischen und
psychosomatischen Krankenhäuser auf die durchschnittliche
Kostenentwicklung begrenzt. Zugleich wurde im
Vermittlungsausschuss sichergestellt, dass diese Maßnahmen
für die somatischen Krankenhäuser und die besonderen
Einrichtungen basiswirksam im Jahr 2027 ausgeglichen
werden. Hierfür wird die Ausgangsgrundlage für die
Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für das Jahr 2027
um 1,14 Prozent erhöht. Die konkrete Umsetzung wird
über eine Ergänzung der Regelungen zum
Krankenhausentgeltgesetz erfolgen. Damit auch psychiatrische
und psychosomatische Kliniken in diese Regelung
einbezogen werden, hat die Bundesregierung in einer
Protokollerklärung zugesichert, auch die entsprechenden
Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung unverzüglich
anzupassen. Da diese nicht Gegenstand des
Vermittlungsverfahrens waren, ist diese Protokollerklärung zu
begrüßen. Die flankierende Protokollerklärung wird Frau
Ministerin Warken später noch vorstellen. Darüber
hinaus konnten weitere Punkte geklärt werden. Das schafft
Planungssicherheit für Krankenhäuser,
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie für die Länderhaushalte.
Ziel bleibt, die Finanzen der gesetzlichen
Krankenversicherung kurzfristig zu stabilisieren und zugleich eine
hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die
Bundesregierung hat hierzu deutlich gemacht: Die Maßnahmen
sind gezielt und befristet auf 2026. Sie greifen den
Ergebnissen der „Finanzkommission Gesundheit“ nicht vor.
Diese Klarstellung ist für die Länder zentral. Denn
Reformen und Weiterentwicklungen in unserem
Gesundheitssystem bleiben unerlässlich. Wichtig ist allerdings,
dass klargestellt wurde, dass Tarifsteigerungen auch im
Jahr 2026 vollständig refinanziert werden. Dies gilt
ebenso für die Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren
Patientenversorgung. Außerdem stehen große
Transformationsaufgaben an. Der Bund beteiligt sich daran mit
erheblichen Mitteln: 4 Milliarden Euro für Sofort-
Transformationskosten und 29 Milliarden Euro für die
Umsetzung der Krankenhausreform im
Krankenhaustransformationsfonds.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus bestätigt, dass
seitens der Länder und Kommunen Mittel aus dem
LuKIFG für Maßnahmen im Rahmen des
Krankenhaustransformationsfonds eingesetzt werden können. Ich
danke zudem der Bundesregierung und den
regierungstragenden Fraktionen für die Zusage, dass die LuKIFG-
Mittel auch zur Kofinanzierung des Länderanteils im
Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes
genutzt werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wurde aus meiner
Sicht im Vermittlungsausschuss insgesamt ein tragfähiger
Kompromiss gefunden. Damit können die eigentlichen
Reformziele, wie die Ermöglichung einer
eigenverantwortlichen Verordnung von Hilfsmitteln und die
Übernahme bestimmter ärztlicher Tätigkeiten durch
Pflegefachkräfte, nun zeitnah umgesetzt werden. Da sich das
Gesetz vor allem mit Fragen der Pflegeberufe und deren
Ausübung beschäftigt, ist das zu begrüßen. Zugleich wäre
es deutlich einfacher gewesen, diese guten Regelungen
auf den Weg zu bringen, wenn Einsparziele nicht in
dieser Form mit dem Gesetz verknüpft worden wären.
Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des
Vermittlungsausschusses für die gute und konstruktive
Zusammenarbeit, die einmal mehr unter Beweis stellt: Der
Vermittlungsausschuss ist alles andere als ein
Blockadeinstrument. Er ist ein Korrektiv, das man allerdings nur
dann braucht, wenn die berechtigten Interessen der
Länder im Vorfeld nicht ausreichend berücksichtigt werden. –
Herzlichen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident Günther! – Ich erteile das Wort
Minister Dr. Jung aus dem Saarland.
Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
stimmen am heutigen Tag über das Ergebnis des
Vermittlungsausschusses ab, das der Kollege Günther gerade
ausführlich vorgestellt hat. Wir machen damit heute auch
den Weg frei für ein wichtiges Gesetz zur Stärkung der
Kompetenzen der Pflegebeschäftigten, das sollte
zunächst einmal im Vordergrund stehen. Denn die Pflege ist
eine außerordentlich wichtige Berufsgruppe in unserem
Gesundheitswesen. Sie ist eine wichtige Berufsgruppe in
unserer Gesellschaft. Wir brauchen ein attraktives
Ordnungsrecht, was die Stellung der Pflege betrifft, damit
wir auch in Zukunft ausreichend Pflegebeschäftigte in
unserem Land gewinnen können. Mit diesem Gesetz wird
die Stellung der Pflege im Gesundheitswesen deutlich
verbessert. Darin gibt es eine große Übereinstimmung. Es
ist gut, dass jetzt der Weg frei ist durch das Ergebnis des
Vermittlungsausschusses und die hinzukommende
Protokollerklärung der Bundesregierung.
Es ist gut, dass wir diese Einigung erzielt haben. Ich
will aber sagen, dass es auch gut und richtig war, dass die
Länder den Vermittlungsausschuss zuvor angerufen
hatten. Denn die finanzielle Lage der Krankenhäuser in
unserem Land ist nach wie vor außerordentlich
schwierig. Da nach meiner Einschätzung manche das vielleicht
nicht so wahrnehmen, will ich das heute an dieser Stelle
noch einmal betonen. Rund 80 Prozent der Häuser im
Land schreiben rote Zahlen, erwirtschaften Defizite – und
das nicht nur im Jahr 2025, sondern schon seit einigen
Jahren. Das bedeutet, dass die Rücklagen der
Krankenhäuser, so sie denn überhaupt vorhanden waren, längst
aufgebraucht sind, dass die Länder und die Kommunen
schon jetzt in erheblichem Maße die Defizite der
Krankenhäuser ausgleichen und auch im nächsten Jahr werden
ausgleichen müssen und dass bei den freigemeinnützigen
Trägern, wo die Rücklagen aufgebraucht sind, die
finanzielle Lage so schwierig ist, dass die Zahl der
Insolvenzen auch im nächsten Jahr sicherlich nicht geringer
werden wird. Wir werden es weiterhin mit ungeplanten
Krankenhausschließungen zu tun haben. Deshalb war es
richtig und notwendig, dass man sich im
Koalitionsvertrag auf Bundesebene darauf verständigt hatte,
4 Milliarden Euro Sofort-Transformationshilfen
vorzusehen, die in den nächsten Wochen und Monaten
tatsächlich umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund war die im vorliegenden
Gesetz ursprünglich vorgesehene Regelung schwierig, denn
der Bund hätte den Krankenhäusern nicht nur einmalig
1,8 Milliarden Euro weggenommen. Vielmehr wäre
durch den Basiseffekt diese Einsparung jedes Jahr erneut
zu erbringen gewesen. Das heißt, in der laufenden
Legislaturperiode hätten wir den Krankenhäusern ein
Vielfaches dessen aus der einen Tasche rausgenommen, was
wir ihnen vorher in die andere Tasche reingesteckt hätten.
Das wäre schwer zu vermitteln gewesen. Und genau das
wird jetzt nicht stattfinden.
Das ist das gute Ergebnis des
Vermittlungsausschusses. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen
und Kollegen in den Ländern! Ein besonderer Dank an
unsere Kollegin Melanie Schlotzhauer, die heute nicht da
sein kann, die aber viel Kraft und Nerven in dieses
Verfahren hineingesteckt hat! Ein herzliches Dankeschön
auch an Sie, Frau Ministerin Warken, für Ihr Mittun, dass
wir am Ende einen Kompromiss gefunden haben! Ein
herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen
aus den Bundestagsfraktionen, die an den Beratungen
beteiligt waren und die sich ebenfalls ein gutes Stück
bewegt haben, dass dieser Kompromiss gefunden werden
konnte!
Damit sind aber die Herausforderungen bei Weitem
noch nicht bewältigt. Vielmehr sind die
Herausforderungen, die vor uns liegen, um ein Vielfaches gewachsen. In
diesem Zusammenhang nenne ich zum einen das KHAG,
das sich schon im Verfahren befindet und zu dem der
Bundesrat eine dreistellige Zahl an
Änderungsvorschlägen gemacht hat, sowie die finanziellen
Herausforderungen, die für das Jahr 2027 bei der gesetzlichen
Krankenversicherung vor uns liegen und mit denen wir uns im
nächsten Jahr befassen werden müssen. Die
Einsparzwänge werden dort um ein Vielfaches höher sein als die
1,8 Milliarden Euro, mit denen wir uns jetzt befassen
mussten. Deshalb will ich an dieser Stelle sagen, dass wir
einiges lernen können aus dem zurückliegenden
Vermittlungsverfahren.
Zum einen muss uns allen klar sein, wie wichtig es ist,
dass die Konjunktur in diesem Lande anspringt, damit
auch die Einnahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung wieder steigen. Zum anderen müssen wir uns
intensiv um mehr Effizienz im System kümmern. Hier gibt es
noch erhebliches Potenzial. Wir brauchen aber vor allen
Dingen in dem, was vor uns liegt, klare Prozesse und
Transparenz. Wir brauchen eine Kompromissbereitschaft
auf allen Seiten, damit wir diese Herausforderungen
bewältigen können. Ich bin sicher: Wenn die Länder
zusammenhalten, können sie gemeinsam viel bewegen.
Aber auch der Bund muss seinen Beitrag dazu leisten. Ich
nenne hier insbesondere die Finanzierung von
versicherungsfremden Leistungen, die aus Steuermitteln
finanziert werden müssen und nicht aus Beitragsmitteln. Das
würde helfen. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank! Ich
wünsche Ihnen frohe Weihnachtstage.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Minister Dr. Jung! – Ich erteile das Wort für
Niedersachsen Herrn Minister Dr. Philippi.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heute steht ein bedeutendes Gesetzespaket zur Debatte:
das Gesetz zur Befugniserweiterung und
Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP genannt. Das Gesetz zeigt
deutlich, was politischer Gestaltungswille erreichen kann.
Es enthält gute, wichtige und auch längst überfällige
Regelungen für die Pflege. Es stärkt Pflegefachpersonen,
indem es ihnen ermöglicht, bestimmte ärztlich delegierte
Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Zudem
sorgt es mit einem kleinen Sparpaket für die
Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen
Krankenversicherung. Wir sichern damit die Beitragssätze für Millionen
Versicherte und entlasten die Arbeitgeber.
Meine Damen und Herren, ja, die Aussetzung der
Meistbegünstigungsklausel war umstritten. Aber Politik
ist eben an dieser Stelle kein Wunschkonzert. Sie ist die
Kunst des Ausgleichs. Im Vermittlungsausschuss haben
wir dies gezeigt. Wir haben gezeigt, wie Demokratie
funktioniert: Streit – Dialog – Lösung. Wir haben einen
tragfähigen Kompromiss erzielt, der die Aussetzung der
Meistbegünstigungsklausel auf 2026 begrenzt. Die
Einsparung von 1,8 Milliarden Euro leistet einen wichtigen
Beitrag, um das Fundament unserer solidarischen
Versorgung zu stabilisieren. Mit der gesetzlichen Anpassung
wird gewährleistet, dass eine Basiswirksamkeit für die
folgenden Jahre vermieden wird, die zu einer dauerhaften
finanziellen Belastung der Krankenhäuser geführt hätte.
Wir kürzen nur in einem Maße, das vertretbar ist. Die
Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen und die
Vertreter der Bundesländer haben sich im
Vermittlungsausschuss sowohl für die dringende Finanzstabilität der
GKV als auch für die Sicherung der
Krankenhausfinanzen eingesetzt. Das ist fair, das ist verantwortungsvoll,
das ist Politik mit Augenmaß und unsere Pflicht
gegenüber den Menschen, die uns vertrauen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetzespaket ist
mehr als eine Reform. Es ist ein Versprechen: Wir lassen
die Pflege nicht allein. Wir sichern die Krankenhäuser.
Wir stabilisieren die GKV. Wir tun das gemeinsam –
Bund, Länder und die Fraktionen. Das ist Demokratie in
ihrer besten Form. Lassen Sie uns heute ein klares
Zeichen für die Pflege, für die Patienten, für die Zukunft
unseres Gesundheitssystems setzen! – Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Minister Dr. Philippi! – Ich erteile das Wort
Frau Ministerin Schenk aus Thüringen.
Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Thüringen
hat sich mit dem Vorschlag, den Vermittlungsausschuss
anzurufen, im Vorfeld der letzten Bundesratssitzung am
21. November keine leichte Frage gestellt. Ich bin sehr
dankbar, dass sich die Länder hinter diesem Vorschlag
versammeln konnten. Es wurde damit unterstrichen – das
hat Ministerpräsident Günther gerade schon gut
zusammengefasst –, dass es eben nicht darum geht, ein Gesetz
zu blockieren, sondern dass es darum geht, es durch die
Erfahrungen der Länder zu qualifizieren. Demokratie
funktioniert; das zeigt sich auch im
Vermittlungsausschuss. Denn man kann getrost auf das vertrauen, was die
Länder an praktischen Erfahrungen haben.
Auch die Länder erkennen natürlich an, dass
Einsparungen nötig sind. Auch die Länder erkennen an, dass die
Lage der GKV ganz offenkundig angespannt ist.
Trotzdem oder vielleicht gerade deswegen war es ein Problem,
dass dieser fachfremde Passus in einem Gesetz gelandet
ist, das heute nicht in den Hintergrund geraten sollte und
ganz wichtige Punkte im Bereich der Pflege regelt. Pflege
und alle Regelungen, die zur Entbürokratisierung und zu
mehr Personal beitragen, sind ja am Ende die
Ausbuchstabierung von Menschenwürde. Gerade in einer
alternden Gesellschaft ist das besonders wichtig.
Nichtsdestotrotz ist es mir noch einmal wichtig,
darzustellen, warum es für uns so zentral war, den
Vermittlungsausschuss anzurufen und warum ich sehr erfreut
bin, dass wir diesen Erfolg in so einem breiten Konsens
erringen konnten. Denn: Ja, die Anrufung hat einen
Erfolg produziert – einen gemeinsamen, konsensual
erarbeiteten Erfolg. Ich bin allen dankbar, die sich konstruktiv
beteiligt haben, auch der Deutschen
Krankenhausgesellschaft, die am Ende mit ihrer Forderung nun Recht
bekommt. Der Vorschlag ist durchaus beachtenswert, denn
er erkennt an, dass alle zu Einsparungen beitragen
müssen. Die Einsparungen werden auch wirksam und
ermöglichen in diesem Sinne, einen Anstieg der
Versicherungsbeiträge zu vermeiden.
Wir befinden uns – und das ist gerade aus ostdeutscher
Perspektive zentral – in einem
Krankenhaustransformationsprozess, der Unsicherheiten mit sich bringt, der die
Frage aufwirft, wie insbesondere Länder, die bereits nach
der Friedlichen Revolution eine Transformation in ihrer
Krankenhauslandschaft erlebt haben, diese erneute
Transformation finanziell ganz sprichwörtlich durch die Tür
tragen können. Wenn erst 4 Milliarden Euro
ausgeschüttet werden, um unkontrollierte Insolvenzen zu vermeiden,
muss es im nächsten Atemzug darum gehen, dieses
Versprechen dauerhaft zu halten und damit ein Ja an die
Krankenhäuser zu senden, die Teil unseres Prozesses sind
und die sich ja bereits im Vollzug der Reform befinden.
Insofern ist es wichtig – und das ist mit diesem Prozess
im Vermittlungsausschuss gelungen –, keine neuen
Finanzierungslücken bei den Krankenhäusern aufzureißen
und gleichzeitig deutlich zu sagen, dass Einsparungen
nötig sind. Ein wichtiger Punkt der Protokollerklärung,
die ja noch vorgestellt werden wird, ist, dass dies kein
Präjudiz für die Arbeit der „Finanzkommission
Gesundheit“ ist, denn daran, dass Einsparungen nötig sind,
besteht ja kein Zweifel. Sie dürfen nur nicht zulasten eines
Systems gehen. Die Stabilisierung der Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung ist auch für die
Bundesländer von elementarer Bedeutung. Sie darf nur nicht
zulasten der Krankenhäuser gehen, die am Ende ja
steingewordene Gesundheitsversorgung sind und
insbesondere für Menschen in ländlichen Regionen, wo oft schon
die Kita oder der Konsum geschlossen haben,
Identifikation und Lebensqualität im ländlichen Raum bedeuten.
Zusammenfassend möchte ich herzlichen Dank sagen
für die konstruktive Arbeit im Vermittlungsausschuss. Es
hat sich gezeigt, dass der Vermittlungsausschuss am
Ende den berechtigten Interessen der Länder Nachdruck
verliehen, aber keinen einseitigen Kompromiss
durchdrückt hat. Im Gegenteil: Die Einsparungen wirken und
sind schwer zu erwirtschaften. Gleichzeitig senden wir
ein wichtiges Signal an all die Menschen, die sich im
Bereich der Pflege engagieren, dass wir sie sehen, dass
wir Entscheidungen nicht aufschieben, sondern innerhalb
kürzester Zeit – alle, egal welcher Parteifarbe –
zusammenkommen können. Wir verlieren uns nicht in einem
Schwarzer-Peter-Spiel, sondern verfolgen das
gemeinsame Ziel, das Gesundheitssystem besser aufzustellen.
Ich möchte mich auch bei Ihnen, Frau
Bundesministerin, für das Tragen dieses Kompromisses bedanken.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Frau Ministerin Schenk! – Es spricht jetzt Frau
Bundesministerin Warken.
Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die
finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen ist
dramatisch. Über Jahre hinweg wurden immer neue
Verpflichtungen begründet, obwohl Einnahmen und
Ausgaben längst nicht mehr im Gleichgewicht standen. Die
Folge war insbesondere im Jahr 2024 das Abschmelzen
bestehender und gesetzlich festgeschriebener
Finanzreserven. Auch für die kommenden Jahre gilt die Prognose,
dass die Ausgaben der Kassen weiter steigen. Die einzige
Konsequenz aus dieser Situation war bisher, dass die
Spirale der Beitragserhöhungen immer weitergedreht
wurde und Jahr für Jahr immer höhere Belastungen für
die Bürgerinnen und Bürger, für die Beitragszahlerinnen
und Beitragszahler, aber auch für die Unternehmerinnen
und Unternehmer in unserem Land folgten. Diese
Entwicklung wollen und werden wir durchbrechen.
Um den durchschnittlichen Beitragssatz in der
gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, hat die
Bundesregierung ein erstes Sparpaket vorgelegt. Die
verbliebene Finanzierungslücke von 2 Milliarden Euro
soll damit geschlossen werden. Kernstück dieses Pakets
ist die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für die
Krankenhäuser für das kommende Jahr. Damit begrenzen
wir den Preisanstieg im kommenden Jahr auf die
tatsächliche Kostenentwicklung der Krankenhäuser und sparen
voraussichtlich bis zu 1,8 Milliarden Euro.
Warum wir gerade an dieser Stelle gespart haben, das
werden wir, das werde ich oft gefragt. Und ob die
Bundesregierung überhaupt um die wirtschaftliche Situation
vieler Krankenhäuser wisse. Ich kann hier nur antworten:
Ja, wir kennen die Situation vor Ort und wissen, dass
viele Häuser das Geld sicherlich gut gebrauchen könnten.
Fakt ist aber auch: Wir erwarten trotz dieser
Sparmaßnahme für den Krankenhausbereich im kommenden Jahr
immer noch einen Ausgabenzuwachs von circa 8
Milliarden Euro auf dann insgesamt 120 Milliarden Euro. Seit
November erhalten die Kliniken allein aus dem
Sondervermögen zur Refinanzierung ihrer Sofort-
Transformationskosten 4 Milliarden Euro. Zudem können notwendige
Umstrukturierungen der Krankenhausinfrastruktur
künftig aus Mitteln des Krankenhaustransformationsfonds
finanziert werden. Insgesamt stellt der Bund damit im
kommenden Jahr bis zu 33 Milliarden Euro an
zusätzlichen Mitteln bereit.
Es ist ein gutes Zeichen, dass sich der Bund und die
Länder nun auf einen Kompromiss geeinigt haben. Ich
danke allen, die daran mitgewirkt haben, den Kolleginnen
und Kollegen aus den Ländern und auch aus den
Bundestagsfraktionen. Mit dem einmaligen Sparbetrag der
Krankenhäuser, der auf das kommende Jahr begrenzt wird,
kommen wir damit auch dem Ansinnen der Länder
entgegen.
In der Protokollerklärung regeln wir, dass die
Basiswirksamkeit der Maßnahme zurückgenommen wird,
indem wir die Landesbasisfallwerte für die somatischen
Krankenhäuser und die besonderen Einrichtungen sowie
die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen
Krankenhäuser für das Jahr 2026 als Ausgangsbasis für
die Vereinbarung der Vertragspartner für das Jahr 2027
um 1,14 Prozent anheben. Wir regeln das für die
somatischen Krankenhäuser im Rahmen dieses Gesetzes. Der
Bundestag hat vorhin dem Vermittlungsergebnis und
auch dem Gesetz zugestimmt. Für die psychiatrischen
und psychosomatischen Häuser wollen wir das in einem
weiteren, zeitnahen Gesetzgebungsverfahren regeln. Das
sieht die Protokollerklärung vor. Weiter wird in der
Protokollerklärung noch einmal bekräftigt, dass den Ländern
die Nutzung von Mitteln des Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetzes im Rahmen des
Krankenhaustransformationsfonds ermöglicht werden soll.
Wir werden entsprechende Regelungen im KHAG
vorbereiten. Ebenfalls sind wir gemeinsam zu der Auffassung
gekommen – das wird auch in der Protokollerklärung
noch einmal bekräftigt –, dass diese Einigung kein
Präjudiz für die Sparmaßnahmen ist, die im kommenden Jahr
zu treffen sind. Die GKV-Kommission wird hierzu noch
Vorschläge vorlegen.
Meine Damen und Herren, wir haben gesehen, dass
schon dieses kleine Sparpaket nur mit viel Dialog- und
Konsensbereitschaft gelingen konnte. Für 2027 stehen
uns weitaus größere Herausforderungen bevor. Die
prognostizierte Lücke in der GKV wird im zweistelligen
Milliardenbereich liegen. Die notwendigen Schritte, um die
Beiträge nachhaltig zu stabilisieren, werden deutlich
größer sein müssen. Alle Beteiligten müssen sich im
kommenden Jahr auf einen offenen, konstruktiven
Austausch einlassen, um die Strukturveränderungen
gemeinsam anzugehen, um unser System zukunftsfest zu
machen. Ich bitte heute um Ihre Zustimmung zu diesem
Gesetz und diesem Vorschlag. – Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Frau Bundesministerin Warken!
Sie haben es angekündigt: Frau Bundesministerin
Warken (Bundesministerium für Gesundheit) wird eine
Erklärung zu Protokoll1 geben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Wir rufen den Punkt
am Schluss der Sitzung erneut auf. Dann wird die
Beratung fortgeführt.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 4 a) bis
c):
TOP 4a)
a) Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus
und zur vollständigen Gleichstellung der
Kindererziehungszeiten (Drucksache 723/25)
TOP 4b)
b) Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen
Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
(Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
(Drucksache 724/25)
TOP 4c)
c) Gesetz zur steuerlichen Förderung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter
(Aktivrentengesetz) (Drucksache 726/25)
Es handelt sich um das sogenannte Rentenpaket 2025.
Es liegen Wortmeldungen vor. Die erste Rede hält
Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-
Vorpommern. – Bitte schön!
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ein
großes Rentenpaket zu verabschieden. Unser Bundesland
unterstützt dieses Rentenpaket. Es ist in den letzten
Wochen sehr intensiv darüber gesprochen worden, ob
insbesondere die Haltelinie, die Stabilisierung des
Rentenniveaus bei 48 Prozent, richtig ist oder nicht, ob sie das
System und vor allem den Bundeshaushalt überfordert. In
diesen Diskussionen haben wir ein starkes
Gegeneinander erlebt, ein Gegeneinanderstellen der Generationen,
von Jung und Alt.
Ich will mich zunächst ganz herzlich bei der
Bundesregierung bedanken, insbesondere bei der
Bundesarbeitsministerin und beim Bundesfinanzminister, der ja für
den Steuerzuschuss sorgen muss, und auch beim Kanzler
für die Klarheit, dass es bei dem, was wir in den
Koalitionsverhandlungen zur Rente vereinbart haben, bleibt.
Das ist auch sehr wichtig.
Nachdem jetzt wochenlang über Zahlen, über
Instrumente diskutiert worden ist, möchte ich einmal sagen,
worum es eigentlich geht: Es geht um diejenigen, die
heute arbeiten und sich darauf verlassen wollen, dass es
zukünftig auch für sie eine auskömmliche Rente gibt, und
1 Anlage 1
es geht um diejenigen, die heute schon in Rente sind. In
Mecklenburg-Vorpommern sind 450 000 Menschen
Rentnerinnen und Rentner. Sie bekommen
durchschnittlich 1 300 Euro Rente ausgezahlt und verfügen, wie es
insbesondere im Osten typisch ist, meist über keine
weiteren Einkommen. Es gibt keine Betriebsrente von ein
paar hundert Euro zusätzlich, und es gibt in der Regel
auch kein Einkommen aus einem Vermögen, zum
Beispiel einer Vermietung. Und die wenigsten haben
privates Eigentum. Deshalb müssen die meisten von diesen
durchschnittlich 1 300 Euro – was ja bedeutet, dass viele
auch noch weniger haben – ihre Miete bezahlen und die
gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Auch diejenigen, die heute noch arbeiten, aber bald
Rentner sind, sehen, dass das sehr schwierig wird. Mir
hat ein Arbeitnehmer geschrieben, der 2 500 Euro
bekommt, seit 40 Jahren arbeitet und bald in Rente geht. Er
hat sich ausrechnen lassen, dass seine Rente zukünftig
1 200 Euro beträgt. Er zahlt aber schon 1 100 Euro für
Miete und Lebenshaltungskosten und fragt sich natürlich,
wie das eigentlich gehen kann. Die meisten sagen
deshalb: Eigentlich reichen sogar diese 48 Prozent nicht.
Wir wissen, wie schwer es ist, schon diese 48 Prozent
stabil zu halten. Deswegen halte ich von
rechtspopulistischen Vorschlägen, über 70 Prozent zu reden, nichts. Es
ist, ehrlich gesagt, Betrug an der Bevölkerung, solche
Vorschläge zu machen, denn jeder hier weiß, dass das gar
nicht darstellbar ist. Unsere Aufgabe muss sein, das
Rentenniveau zu stabilisieren. Das ist Teil des Rentenpaketes.
Teil des Rentenpaketes ist es aber auch, mehr für
Arbeit und damit für die Wirtschaft, für Wachstum und im
weiteren Sinne auch wieder für die Stabilisierung der
Rente zu tun, nämlich, indem wir die Aktivrente
einführen, sodass diejenigen, die länger arbeiten können und
wollen, das auch tun. Dass sie das steuerfrei bis
2 000 Euro machen können, ist gut für sie selbst. Und es
ist natürlich auch gut für die Wirtschaft, diese Fachkräfte
weiter an Bord zu haben, auch wenn vielleicht ihre
Stundenzahl geringer ist.
Ein weiterer Punkt ist noch nicht in diesem heutigen
Paket enthalten, aber ein Teil des Rentenpakets – und
daran wird ja jetzt gearbeitet –: die Frühstartrente. Sie ist
ein Zeichen an die junge Generation, dass der Staat früh
mit Sorge dafür trägt, dass für Kinder Vorsorge getroffen
wird. Das halte ich für einen sehr wichtigen Aspekt. –
Auch die Mütterrente – das will ich deutlich sagen – ist
gerecht. Denn es ist gerecht, wenn zukünftig jedes Kind
in der Rente gleich viel zählt.
All das kostet Geld. Bei allen Diskussionen um die
Stabilisierung der Rente und die Finanzierung muss man
ehrlich sagen: Ein stabiles, ein verlässliches
Rentensystem wird in Zukunft, egal wie es weiterentwickelt wird,
nicht ohne einen hohen Steuerzuschuss auskommen. Als
politisch Verantwortliche in Bund und Ländern müssen
wir uns fragen, ob wir das wollen. Ich sage ganz klar: Ja!
Denn es ist Kern des Sozialstaates und aus meiner Sicht
auch Kern der sozialen Marktwirtschaft, dass die Sätze
„Arbeit muss sich lohnen“ und „Der, der arbeitet, muss
mehr haben als der, der nicht arbeitet“ auch wirklich
Lebensrealität sind. Das bedeutet: Diejenigen, die
arbeiten, müssen mit ihrem Lohn mehr haben, als wenn sie
nicht arbeiten würden. Und es bedeutet auch, dass
diejenigen, die arbeiten, später eine Rente haben müssen, die
höher ist, als wenn sie nicht gearbeitet hätten, also höher
als die Grundsicherung. Dafür haben wir die Grundrente
eingeführt. Denn gerade im Osten haben durch die
gebrochenen Erwerbsbiografien viele trotz lebenslanger Arbeit
keine Rente, die höher als die Grundsicherung ist.
43 000 Menschen in meinem Bundesland bekommen
diese Grundrente. Auch das ist sehr wichtig für die Frage
der Leistungsgerechtigkeit und für das Vertrauen in den
Sozialstaat.
Und es ist richtig, dass sich die Rentenkommission mit
der Frage beschäftigt: Wie können wir die Rente weiter
stabilisieren? Wenn wir die Umfragen sehen, die
Meinung der Bevölkerung, dann erkennen wir, dass das, was
einige behauptet haben – dieses Rentenpaket sei nicht im
Interesse der jungen Generation –, einfach nicht stimmt.
Die große Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland
sagt: Wir finden wichtig, dass das Rentenniveau stabil bei
48 Prozent bleibt. Aber die Mehrheit sagt auch: Wir
machen uns Sorgen, ob das auf Dauer finanziert werden
kann. Deswegen ist es richtig, in einer
Rentenkommission diese Finanzfragen zu stellen, und sich die Frage zu
stellen, ob das System gerecht ist, wenn – wie auch wir –
gar nicht alle einzahlen. Da gibt es weitere Vorschläge,
die diskutiert werden müssen.
Ich will zum Schluss sagen: Dass das Rentenniveau
aus dem Bundeshaushalt finanziell stabilisiert wird, ist
wichtig für die Beiträge. Da gibt es aus meiner Sicht auch
nichts zu lachen, denn es ist eine bewusste politische
Entscheidung des Bundes und der Länder, zu sagen: Wir
nehmen das Geld der Steuerzahler, um die Rente zu
stabilisieren, um diese Gerechtigkeitsfrage zu lösen, und
legen das nicht auf die Beiträge um, weil sonst Arbeit
wieder teurer und die Wirtschaft belastet würde. Das
heißt nicht, dass niemand belastet wird. Denn natürlich
werden damit die Steuerkasse und die Steuerzahler
belastet. Aber es ist eine wichtige Entscheidung für die
Stabilisierung der Beiträge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, wir sollten
heute dieses Paket auf den Weg bringen. Ich will mich
bei allen bedanken, die daran konstruktiv mitgearbeitet
haben. Es ist ein wichtiger Baustein, und es zeigt den
Bürgerinnen und Bürgern, dass wir gemeinsam über
Parteigrenzen und Ländergrenzen hinweg und mit dem
Bund wichtige Entscheidungen zur Stabilisierung der
Rente treffen können. In diesem Sinne freue ich mich
auch auf die Diskussionen über die Vorschläge der
Rentenkommission. – Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! – Ich erteile
das Wort dem Ministerpräsidenten des Freistaates
Bayern, Dr. Markus Söder.
Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Es war eine sehr
spannende Debatte im Bundestag. Am Anfang war nicht
ganz sicher: Welche Mehrheit gibt es? Wie klar ist sie?
Wie geht das aus? Es ist ein gutes Signal, dass es bei
einer der zentralsten Fragen, die für Menschen, ihr Leben
und ihre Lebensleistung besteht, am Ende eine klare
Mehrheit gab – und hoffentlich auch heute hier im
Bundesrat geben wird.
Das Rentenpaket war ein dicker Brocken. Man hat es
sich nicht leicht gemacht. Es wird in der Zukunft noch
viele Fragen geben. Was ich sehr positiv finde: Dieses
Paket ist ein richtiges Signal der Balance von
Lebensleistung, aber auch Perspektive. Renten sind keine Almosen,
die der Staat verteilt. Das ist Lebensleistung, das sind
erworbene Anwartschaften. Dafür haben Menschen hart
gearbeitet, ihr ganzes Leben lang. Sie stellen sich bei der
Rente am Ende die Frage: Was war mein Leben
eigentlich wert? Wenn ich viel gearbeitet habe, immer viel
einbezahlt habe, bekomme ich viel, wenig oder vielleicht
fast gar nichts raus? – Insofern ist die Stabilisierung des
Rentenniveaus – das war auch für mich wichtig – ein
zentraler Beitrag, um jetzt ein Signal zu setzen in einer
ohnehin schon unsicheren Zeit.
Mit der Aktivrente wird ein Beitrag dazu geleistet, die
Lebensarbeitszeit zu verlängern, aber zunächst einmal
nicht als Pflicht, sondern mit Anreizen versehen – genau,
wie wir uns das vorstellen.
Ganz besonders wichtig war Bayern und mir natürlich
die Mütterrente, und zwar die Mütterrente III. Schon die
Mütterrente I und II gingen mit auf Initiativen von
Bayern zurück. Ich bin sehr dankbar, dass man im Bundestag –
und ich hoffe heute am Ende auch hier – die
Mütterrente III akzeptiert. Denn – Frau Schwesig hat es zu Recht
angesprochen – es geht um die Lebensleistung; es geht
um die Familienleistung von Frauen, die wegen ihrer
großartigen Kindererziehung manches Berufliche
hintenangestellt haben und deswegen nicht so hohe Renten
haben. Es ist nicht einzusehen, warum Frauen, die ihre
Kinder vor 1992 geboren haben, nach der derzeitig noch
gültigen Rechtslage keine Anerkennung ihrer
Familienleistung bekommen, insbesondere weil diese Frauen
häufig die niedrigsten Renten haben. Bei uns in Bayern
kann man das sehen, denn zu der damaligen Zeit gab es
wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten. In einigen Teilen
Deutschlands gab es die, aber vor allem im Westen und
bei uns in Bayern nicht. Das heißt: Kinder bedeuteten
eine Entscheidung für die Familie und häufig auch eine
Entscheidung gegen den Beruf. Es war auch eine Zeit, in
der man anders als heute häufig drei, vier oder manchmal
sogar fünf Kinder hatte. Genau diese Frauen haben heute
kleine Renten, sparen jeden Euro ab von dem, was sie
haben, um ihren Enkelkindern etwas zu geben. Sie
wundern sich manchmal, wie in Deutschland Geld verteilt,
für was in Deutschland Geld ausgegeben wird. Und sie
stellen sich die Frage: Wie gerecht ist das? Sie haben
keine Lobby. Sie sind häufig allein. Ich bin dankbar, dass
wir ihnen jetzt eine Stimme und auch Unterstützung
geben.
Die Mütterrente III ist gerecht. Sie ist kein
Wahlkampfgeschenk. Sie hat nichts mit Bayern zu tun. Sie ist
für ganz Deutschland da. Am Ende geht es um 10
Millionen Renten in ganz Deutschland, nicht nur in Bayern. Die
Mütterrente setzt ein klares Signal der Fairness, der
Gerechtigkeit, der Anerkennung und Wertschätzung einer
Lebensleistung. Eine Frau mit drei Kindern wird dann am
Ende durch die Mütterrente 720 Euro zusätzlich
bekommen. Da mag manch Vermögender sagen: Was sind
schon 720 Euro mehr im Jahr? Für viele Menschen ist
das unglaublich viel Geld, das ihr Leben verändert, es
etwas leichter macht.
Übrigens macht die Summe, die das kostet, ungefähr
1 Prozent der Rentenversicherungssumme aus. Neben der
Relation, wie wenig das ist, gehört zur Wahrheit auch: Es
ist, anders als bei anderen Themen ein Bereich, der eher
schrumpft, weil allein aufgrund der generativen Zeit kein
neuer Zugang mehr erfolgen kann. Daher kann man das
mit gutem Gewissen beschließen.
Unsere Jungen waren zwar nicht begeistert, haben das
Ganze am Ende aber mitgetragen und akzeptiert, weil sie
die Lebensleistung der Generation ihrer Mütter oder
Großmütter anerkennen wollen. Dennoch stellen die
Jungen berechtigte Fragen, die die demografische
Entwicklung der nächsten 20 Jahren uns allen stellt. Diese
Fragen kann man auch nicht wegdiskutieren. Insofern ist
es wichtig, dass es die Rentenkommission gibt. Die
Rentenkommission ist nach dieser Diskussion eine andere,
als sie es vorher gewesen wäre. Es wird noch viele
Fragen geben. Alle, die heute sehr engagiert Reformen
einfordern, werden sehen, dass man Reformen bei so
zentralen Fragen wie der Rente nicht nur nach kalter Logik,
sondern auch hinsichtlich der Frage wird diskutieren
müssen: Wie wird das in der Bevölkerung angenommen?
Nicht umsonst machen radikale Gruppen Versprechungen
von 70 Prozent. Das ist illusionär, und es ist völlig
unvorstellbar, dass das machbar wäre. Diese Gruppen würden
auch massiv an der Realität scheitern. Aber sie versuchen
heute, aus der Diskussion Honig zu saugen. Insofern
braucht es klare Konzepte, eine vernünftige Struktur, aber
eben auch ein Mitnehmen der Menschen bei dieser ganz
wichtigen Frage.
Wer reich und vermögend ist – und es gibt in
Deutschland viele, die eine Zusatzvorsorge haben –, für den ist
die gesetzliche Rente manchmal sogar ein Scherz. Man
zeigt dann den Rentenbescheid: Schau, wie wenig Rente
ich bekomme! – Aber mindestens die Hälfte der
Menschen in Deutschland haben nur ihre gesetzliche Rente.
Wir verbessern die Situation für die Jungen jetzt mit
privater Altersvorsorge. Aber all diejenigen, die jetzt oder
in den nächsten zehn Jahren ihre Rente bekommen,
können nicht mehr oder nicht mehr so schnell privat
vorsorgen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass wir,
der Staat, sie in dieser Lage nicht alleinlassen, sondern
ihnen zeigen, dass ihr Leben und ihre Leistung uns etwas
wert sind. Deshalb sollten wir das gemeinsam
beschließen. Insofern: Danke, gerade für die Unterstützung
der Mütterente III! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Dr. Söder! – Damit kommen wir
zur nächsten Wortmeldung. Das Wort hat jetzt Frau
Staatsministerin Hofmann aus Hessen.
Heike Hofmann (Hessen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden
Rentenpaket und den entsprechenden Gesetzen ist nach
langen, harten Diskussionen ein wichtiger Meilenstein
erreicht. Die Verabschiedung dieses Rentenpakets sichert
auch, dass die Menschen in unserem Land Vertrauen in
die Handlungsfähigkeit der Regierung beziehungsweise
des Staates zurückgewinnen oder dieses Vertrauen
behalten. Denn eine sichere, verlässliche Rente ist für viele
Menschen von essenzieller Bedeutung. Ja, wir ringen um
die richtigen Lösungen, und es ist richtig und wichtig,
dass neben dem, was wir heute beschließen, die
Rentenkommission weitere Schritte unternimmt, damit die
gesetzliche Rentenversicherung abgesichert und
zukunftsfest ausgestaltet wird.
Lassen Sie mich deutlich sagen: Es ist sehr bedeutend,
dass das Rentenniveau zumindest bis zum Jahr 2031 bei
48 Prozent gesichert wird. Das bedeutet für viele
Menschen in unserem Land eine gewisse existenzielle
Absicherung nach jahrelanger harter Arbeit und nach einem
langen Erwerbsleben. Das bedeutet für viele Menschen,
dass sie in Würde im Alter leben können von der Rente,
die sie sich hart erarbeitet haben.
Ein weiterer Punkt ist die Ausweitung der Mütterrente.
Ich kann hier an meinen Vorredner anschließen: Es ist
tatsächlich so, dass mit der Anpassung, die wir
vornehmen werden, eine Ungleichbehandlung abgeschafft wird.
Die bisherige Regelung sieht für jedes Kind, das vor
1992 geboren wurde, vor, dass lediglich bis zu
zweieinhalb Jahre Erziehungszeit rentenrechtlich anerkannt
werden. Für jedes danach geborene Kind sind es bis zu drei
Jahre. Diese Ungleichbehandlung ging zulasten vieler
Mütter, die sich in den Dienst der Familie und der
Betreuung und Erziehung der Kinder gestellt haben.
Meine Damen und Herren, wir sind aufgefordert, auch
mit der anschließenden Rentenkommission zentrale
weitere Fragen zu klären. Etwa: Wie können wir Menschen
mit kleineren und mittleren Einkommen bei der
Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter unterstützen?
Wie kann ein generationenübergreifender Ausgleich
tatsächlich aussehen? Ich sage Ihnen: Mich hat es sehr
bedrückt, dass wir bei dieser Frage ein Gegeneinander
der Generationen in unserem Land erlebt haben. Ich bin
der festen Überzeugung, dass wir solch eine zentrale
Frage nur im Miteinander der Generationen lösen
können. Denn das ist eine zentrale gesellschaftspolitische
Frage in unserem Land. Oder auch: Wie können wir
jüngere Beitragszahler nicht immer weiter belasten und
den generationenübergreifenden Ausgleich anpacken?
Die Frage der Verteilung zwischen Generationen stellt
sich nicht nur an dieser Stelle. Vielmehr ist sie auch
gesamtgesellschaftlich von Bedeutung, wenn es darum
geht, wie unabhängig von Generationengerechtigkeit die
Reichsten in unserer Gesellschaft mehr in die
Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Lasten genommen
werden können. Ich will diesen Punkt hier explizit
ansprechen.
Zur Schaffung einer armutsfesten Absicherung im
Alter muss der Blick aber auch auf die anderen Säulen der
Alterssicherung, die betriebliche und die private
Altersvorsorge, gerichtet bleiben. Insofern ist es richtig, mit
dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz die weitere
Verbreitung von Betriebsrenten zu fördern. Ich will
darauf hinweisen, dass sich Hessen in Bezug auf die private
Altersvorsorge bereits seit Jahren für einen
privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlich-rechtlicher
Aufsicht als neues Standardprodukt starkgemacht hat.
Das ist ein Vorschlag. Aber, ich nenne die Stichworte
„nachhaltige Finanzierung“ und „stabile Beitragssätze“,
es wird sich auch die Frage stellen – und hier nehme ich
Bezug auf meine Vorrednerin –, wie wir durch die
Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche
Rentenversicherung diese zukunftsfest machen können. Das gilt
auch für die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die
Beitragsbemessung.
Meine Damen und Herren, Hessen ist im nächsten Jahr
Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz.
Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders den Blick auf
die Frauen beziehungsweise die Frauenerwerbsarbeit
richten. In Hessen arbeiten 50 Prozent der Frauen in
Teilzeit. Das ist in vielen anderen Bundesländern
genauso. Oft wollen Frauen mehr arbeiten. Wenn Frauen aber
so oft in Teilzeit arbeiten, bedeutet das, dass sie auch oft
eine kleinere oder zu kleine Rente haben. Allerdings
erbringen sie viel mehr Sorgearbeit als Männer. Frauen
leisten fast 30 Stunden unbezahlte Sorgearbeit pro
Woche, Männer gut 20 Stunden. Ich sage Ihnen an dieser
Stelle deutlich: Diese strukturellen Probleme in unserem
Land müssen wir endlich angehen.
Am Ende bleibt von der heutigen Debatte: Das
Rentenpaket ist – ich habe es bewusst so genannt – ein
wichtiger Meilenstein auf einem weiterhin langen Weg, den
die Rentenkommission dann begleiten wird. Ich sage
Ihnen aber deutlich: Wer ein Leben lang gearbeitet,
Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter
in Würde leben können. Dafür unternehmen wir heute
einen richtigen Schritt.
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin Hofmann! – Das
Wort hat jetzt Herr Professor Dr. Lorz aus Hessen.
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aktivrente, die wir
heute beraten, setzt mit dem steuerlichen Anreiz für die
ältere Generation ein starkes Zeichen und bietet drei
wesentliche Vorteile: Die Wirtschaft profitiert von
erfahrenen Fachkräften, die jüngeren Generationen profitieren
von Erfahrung und Wissen, und die gesetzliche
Rentenversicherung wird durch die Arbeitgeberbeiträge der
Aktivrentnerinnen und Aktivrentner finanziell stabilisiert.
Das ist moderne Arbeits-, Sozial- und Steuerpolitik aus
einem Guss. Daher, meine sehr geehrten Damen und
Herren, sollte der Bundesrat diesem Gesetz heute
zustimmen.
Neben der Aktivrente sichern wir mit dem
mitberatenen Rentenpaket 2025 durch die Haltelinie von
48 Prozent zudem ein verlässliches Mindestniveau der
gesetzlichen Rente. Damit setzen wir heute zwei zentrale
Vorhaben um, die überwiegend zugunsten der älteren
Generation wirken. Deshalb müssen wir uns nun der
ebenso berechtigten wie aus meiner Sicht auch wichtigen
Frage stellen: Wie entlasten wir die jüngeren
Generationen, wie stellen wir auch deren finanzielle Zukunft
sicher? Zu dieser Frage sind zwei zentrale Bausteine im
Koalitionsvertrag des Bundes verankert: die Reform der
privaten Altersvorsorge und die Einführung der
Frühstartrente. Beides schafft Perspektiven für die jüngere
Generation. Das ist auch erforderlich, denn private
Altersvorsorge ist kein Nice-to-have mehr. Sie ist ein Muss,
vor allem für die jüngeren Generationen. Ich begrüße
daher, dass der Regierungsentwurf für ein
Altersvorsorgereformgesetz den überfälligen Reformprozess wieder
in Gang gesetzt hat. Ausdrücklich positiv hervorheben
möchte ich, dass dieser Entwurf die Garantievorgaben
lockert, um die private Altersvorsorge stärker auf
renditestärkere Anlagen auszurichten, dass er die Förderung
durch eine beitragsproportionale Zulage vereinfacht und
den digitalen Abschluss des Standarddepots ermöglicht.
Dennoch sind diese geplanten Reformansätze noch
nicht ausreichend. Das als Standardprodukt etikettierte
Standarddepot bleibt nämlich deutlich hinter dem zurück,
was der Koalitionsvertrag versprochen hat und was wir
auch seit Jahren im Bundesrat fordern. Ein
Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark
sein, und es muss eine echte Vergleichbarkeit
ermöglichen. Das Standarddepot im aktuellen Entwurf lässt
jedoch Millionen von Fondskombinationen zu, die allesamt
unter dem Begriff „Standarddepot“ von verschiedenen
Anbietern angeboten werden können. Das gewährleistet
keine Vergleichbarkeit, und das ist nicht im Interesse der
Sparerinnen und Sparer. Deshalb brauchen wir ein
staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes
Standardprodukt, wie wir es schon seit Längerem als
Deutschland-Rente vorschlagen und wie meine
Vorrednerin es eben schon angesprochen hat. Mit einem solchen
Standardprodukt würde Deutschland kein Neuland
betreten. Großbritannien und Schweden zeigen mit
vergleichbaren Produkten bereits eindrucksvoll, wie moderne
Altersvorsorge funktionieren kann. Damit würden wir
Vergleichbarkeit schaffen und den Bürgerinnen und
Bürgern Orientierung und Vertrauen geben. Und vor allem,
meine Damen und Herren: Nur ein solches
Standardprodukt bietet auch die Grundlage dafür, endlich eine
automatische Teilnahme mit Austrittsrecht, also eine
sogenannte Opt-out-Lösung, in der privaten Altersvorsorge
etablieren zu können. Nur so werden wir eine signifikante
Verbreitung, gerade unter der jüngeren Generation,
erreichen. Ich möchte Sie daher eindringlich darum bitten,
hier im Bundesrat für ein solches Produkt einzutreten. Ich
glaube, das sind wir der jungen Generation schuldig, um
ihre Zukunft sicherzustellen.
Nur so können wir auch eine Verzahnung der neuen
privaten Altersvorsorge mit der geplanten Frühstartrente
herbeiführen, von der ich wirklich sehr angetan bin und
die ich für eines der wichtigsten Reformvorhaben dieser
Bundesregierung halte, weil sie Kinder im Alter von 6 bis
18 Jahren frühzeitig an eine kapitalgedeckte Vorsorge
heranführt, finanzielles Bewusstsein schafft,
Kapitalmarkterfahrung vermittelt und finanzielle Mündigkeit
fördert. Ich finde es besonders gelungen, dass diese
Förderung nicht davon abhängt, ob die Eltern aktiv werden.
Wenn nämlich kein Depot eröffnet wird, legt der Staat
das Geld automatisch in einer von ihm organisierten
Defaultlösung an. Das bedeutet gleiche Chancen für alle,
unabhängig vom Elternhaus. Das ist ein entscheidender
Fortschritt, und es zeigt, dass die Bundesregierung
erkannt hat, dass es eines solchen Standardprodukts als
Einstieg in die Altersvorsorge bedarf. Es wäre daher nur
logisch, diesen Schritt auch im
Altersvorsorgereformgesetz zu gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! – Das Wort hat
jetzt Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese für
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. – Bitte
sehr!
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr
Bundesratspräsident! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wenn öffentlich über die
Rente gesprochen wird, dann erleben wir in den Medien
sehr viel Zuspitzung, Verunsicherung und Alarmismus.
Das ist nicht gut, denn es geht ja bei der Alterssicherung
um etwas ganz Grundsätzliches: Es geht um Vertrauen,
um Verlässlichkeit und um Anerkennung der
Lebensleistung von sehr vielen Menschen. Deshalb will ich einmal
deutlich sagen: All das gewährleistet unser Rentensystem
seit Jahrzehnten zuverlässig, übrigens auch durch
wirtschaftliche Krisen hindurch, durch
Finanzmarktverwerfungen und Pandemien.
Jetzt stärken wir diese Zuverlässigkeit mit dem
Rentenpaket, mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz
und der Aktivrente, die wir heute hier behandeln.
Vertrauen ist wichtig, und deshalb ist auch die Verlängerung
der Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 so wichtig.
Ministerpräsidentin Schwesig hat es schon gesagt: Es gibt dazu
eine ganz große Zustimmung in der Bevölkerung. Genau
darauf will man sich weiter verlassen können. Mit dieser
Haltelinie stellen wir also sicher, dass die Renten weiter
parallel zu den Löhnen steigen. Sie haben die Debatte ja
alle mitbekommen. Das war kein Selbstläufer. Aber wir
haben uns bewusst so entschieden. Denn wer viele Jahre
gearbeitet hat, wer Beiträge gezahlt hat, wer
Verantwortung übernommen hat, der muss sich auch weiterhin auf
ein angemessenes und lebensstandardsicherndes
Einkommen im Alter verlassen können.
Mir ist dabei noch einmal wichtig, zu sagen: Die
Haltelinie bis 2031 hilft ja nicht nur den heutigen Rentnerinnen
und Rentnern. Vielmehr sorgt sie langfristig dafür, dass
das Rentenniveau auch nach 2031, egal was wir dann
entscheiden, rund einen Prozentpunkt höher ausfällt als
ohne diese Haltelinie. Deshalb profitieren eben auch die
heute Arbeitenden, die jüngeren Beitragszahler, wenn sie
später selbst in Rente gehen. Und das ist
Generationengerechtigkeit.
Ein zweiter wesentlicher Baustein ist die vollständige
Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, die
sogenannte Vollendung der Mütterrente. Künftig gilt: Für jedes
Kind werden drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt,
unabhängig vom Geburtsjahr. Damit beseitigen wir eine
lange bestehende Ungleichbehandlung von Müttern,
deren Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden. Wir
setzen ein klares Zeichen der Anerkennung der
Kindererziehungszeiten für alle Generationen.
Sowohl die Verlängerung der Haltelinie als auch die
Vollendung der Mütterrente werden aus Steuermitteln
finanziert. Ich will das hier noch einmal sagen. Wir
wollten das so, damit das Rentenniveau gesichert wird, ohne
dass deswegen die Beitragssätze steigen müssen, ohne
dass der Faktor Arbeit zusätzlich belastet wird. Die
Finanzierung der Vollendung der Mütterrente „erfolgt aus
Steuermitteln, weil“, so heißt es wörtlich im
Koalitionsvertrag, „sie eine gesamtgesellschaftliche Leistung
abbildet“. Gemeint ist die geleistete Kindererziehung. Ich
finde es richtig, dass wir das so machen, und will den
Zusammenhang hier noch mal deutlich betonen.
Darüber hinaus enthält das Rentenpaket 2025 auch
eine wichtige arbeitsrechtliche Regelung: Das sogenannte
Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird
für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze
aufgehoben. Was heißt das praktisch? Die Menschen, die
freiwillig länger arbeiten wollen, aber beim selben
Arbeitgeber, bei dem sie bisher waren, können das nun tun.
Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit die
Aktivrente ihre Wirkung entfalten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gesetzliche
Rente ist mehr als eine Säule. Es wird immer dieses Bild von
den Säulen gebraucht. Aber Säulen sind ja nur dann
statisch korrekt, wenn sie alle gleich sind. Die gesetzliche
Rente ist aber viel mehr. Sie ist das große, starke
Fundament. Sie ist der wichtigste Bestandteil der
Alterssicherung für ganz viele Menschen in unserem Land. Uns war
aber auch wichtig, die sogenannte zweite Säule, die
Betriebsrente, weiter auszubauen.
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz
verbessern wir die Rahmenbedingungen für Betriebsrenten
sowohl arbeitsrechtlich als auch steuerrechtlich und im
Hinblick auf das Finanzaufsichtsrecht. Besonders wichtig
ist mir, dass wir damit auch die Weichen stellen, damit
das Sozialpartnermodell weiterverbreitet werden kann. Es
ist nämlich gut für beide Sozialpartner, für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer, und stärkt die Tarifbindung. Unser
Ziel ist klar: mehr Verbreitung und mehr Verlässlichkeit
für Beschäftigte und Unternehmen. Wir machen damit
einen Schritt nach vorn, besonders für Beschäftigte mit
kleinen und mittleren Einkommen, denn sie verfügen
heute noch zu selten über eine Betriebsrente. Deshalb
dynamisieren wir die Einkommensgrenze für Begünstigte
und heben den Förderhöchstbetrag an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem
Rentenpaket 2025, dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz
und der Aktivrente unter der Federführung des
Bundesfinanzministeriums machen wir einen großen Schritt für
eine verlässliche Alterssicherung in unserem Land.
Gleichzeitig ist klar: Die demografische Entwicklung
stellt uns weiterhin vor große Aufgaben, und es besteht
weiter Handlungsbedarf. Deshalb werden wir als
Nächstes die Riesterrente reformieren und anschließend die
Frühstartrente einführen. Beide Vorhaben sind ja schon
auf den Weg gebracht. Wichtig ist aber auch, dass wir
den Blick weiter auf die kommenden Jahre und
Jahrzehnte richten. Dazu haben wir eine
Alterssicherungskommission eingesetzt. Den entsprechenden Beschluss hat das
Kabinett am Mittwoch gefasst, und die Arbeit beginnt
direkt Anfang Januar. Die Kommission soll schon bis
Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Reformvorschläge
vorlegen. Ich bin sehr gespannt darauf.
Uns geht es darum, die Rente verlässlich, nachhaltig
und dauerhaft tragfähig für alle Generationen
weiterzuentwickeln. Das stärkt auch den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Das gibt allen Generationen Sicherheit. Die
Rente haben sich die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in unserem Land hart erarbeitet und verdient, und
Sicherheit im Alter ist eben auch ein Grundfundament
unserer sozialen Marktwirtschaft. Dieses Versprechen der
sozialen Sicherheit im Alter ist ein Beitrag zum sozialen
Frieden in unserem Land. Das muss für alle Generationen
gelten, heute und in Zukunft. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin Griese! – Es hat
jetzt das Wort: der Parlamentarische Staatssekretär Herr
Schrodi aus dem Bundesministerium der Finanzen. –
Bitte sehr!
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen die
Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest machen.
Dazu hat die Bundesregierung ein Rentenpaket
vereinbart, das in Teilen hier vorliegt.
Wir stärken zuallererst die umlagefinanzierte
gesetzliche Rente als zentrale Basis einer generationengerechten
Altersvorsorge. Dabei geht es – das ist von Ihnen und
auch von der Kollegin Griese schon benannt worden –
um Verlässlichkeit und Sicherheit im Alter. Daneben
werden wir auch die private Altersvorsorge reformieren.
Der Entwurf ist im Kabinett verabschiedet worden und
sieht verbesserte Anlagemöglichkeiten und ein einfaches
Standardprodukt vor. Mit einer gezielten Förderung
sollen gerade auch diejenigen mit geringer Sparfähigkeit die
Möglichkeit zu einer privaten Altersvorsorge haben. Das
ist auch ein Teil der zukünftigen Gerechtigkeit, für die
wir sorgen wollen. Auch wurden im Kabinett bereits
Eckpunkte der Frühstartrente vereinbart, die jungen
Menschen Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen und
Grundlagen für die private Vorsorge im Alter schaffen
soll. Auch ein Teil der finanziellen Bildung soll somit
gewährleistet werden.
Bei der Aktivrente und der Betriebsrente, die hier
vorliegen, sind wir schon einen Schritt weiter. Beide wurden
im Bundestag beschlossen. Ich freue mich, dass sie Ihnen
heute zum Abschluss vorliegen. Zum einen wissen wir
bei der Aktivrente: Ein Hemmnis für Wachstum ist der
Fachkräftemangel. Mit der Aktivrente begünstigen wir
steuerlich, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen
und ihre Erfahrung, ihre Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt
weiter zur Verfügung stellen.
Zum Zweiten. Mit dem Zweiten
Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für
den Aufbau von Betriebsrenten. Damit greifen wir
zahlreiche aus der Praxis an uns herangetragene Anliegen auf.
Ziel ist eine höhere Verbreitung von Betriebsrenten,
insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen.
Ein Fokus des Gesetzes liegt auf der Ermöglichung von
Kapitalanlagen mit höheren Renditen. Die
Reformmaßnahme des Gesetzentwurfs sieht auch vor, dass die
sogenannten bAV-Förderbeträge steigen. Das ist ein wichtiger
Beitrag zu mehr Gerechtigkeit auch in der betrieblichen
Altersvorsorge. Diese wurde seit 2018 gut angenommen.
Die bAV-Förderbeiträge unterstützen die Betriebsrenten
von circa 1 Million Beschäftigten mit geringen
Einkommen, indem zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers durch
einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent gefördert
werden.
Die bAV-Förderbeiträge erreichen eine Zielgruppe,
der es oft an eigener Sparfähigkeit für eine zusätzliche
Altersvorsorge fehlt und die bisher deutlich seltener eine
zusätzliche Altersvorsorge hat als Beschäftige mit
höheren Einkommen. Wir werden jetzt eine moderate
Erhöhung und Dynamisierung der Einkommensgrenzen
vornehmen und auch die Erhöhung des Förderbeitrages
verbessern. So werden bessere Rahmenbedingungen für
Arbeitgeber geschaffen, die künftig mehr für ihre
Beschäftigten tun wollen.
Wir haben im Bundestag viele der in der
Stellungnahme des Bundesrates erwähnten Punkte intensiv diskutiert,
insbesondere, wie wir künftig mehr
Betriebsrentenzusagen in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen
können. Wir denken, dass wir hier im Einvernehmen mit
den Sozialpartnern vorankommen können. Wir sind
zuversichtlich, dass wir mit den im Gesetz vorgesehenen
Regelungen bald weitere Erfolge sehen. Ich bitte daher
um Zustimmung zu dem Gesetz. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär
Schrodi!
Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Minister Hermann (Baden-Württemberg) für Herrn
Staatssekretär Hoogvliet.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich beginne mit Punkt 4 a), dem Gesetz zur
Stabilisierung des Rentenniveaus.
Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu diesem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Dann kommen wir zu Punkt 4 b), dem Zweiten
Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik empfiehlt, diesem Gesetz zuzustimmen. Wer dem
folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Deutliche Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Nun rufe ich Punkt 4 c) auf, das Aktivrentengesetz.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich jetzt um
das Handzeichen. – Klare Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über die ebenfalls empfohlene
Entschließung abzustimmen.
1 Anlage 2
Wer stimmt für die empfohlene Entschließung? –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 4.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 80:
TOP 80
Steueränderungsgesetz 2025 (Drucksache 745/25)
Hierzu gibt es eine Reihe von Wortmeldungen. Es
beginnt mit dem ersten Redebeitrag: Frau
Ministerpräsidentin Schwesig für das Land Mecklenburg-Vorpommern. –
Bitte sehr, Frau Schwesig!
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mit dem Steueränderungsgesetz entlasten wir
heute Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Aus meiner Sicht ist derzeit die wichtigste Aufgabe,
dass die Wirtschaft in Deutschland wieder vorangebracht
wird, dass es wieder Wachstum in Deutschland gibt.
Auch wenn mein Bundesland gegen den
deutschlandweiten Trend mehrere Jahre in Folge ein
Wirtschaftswachstum zu verzeichnen hatte, verkennen wir nicht, dass die
gesamte Lage in Deutschland kritisch ist. Das geht auch
an uns trotz Wirtschaftswachstum nicht spurlos vorbei.
Insofern ist es aus meiner Sicht die wichtigste Aufgabe
des Bundeskanzlers und der Bundesregierung,
gemeinsam mit uns die Wirtschaft weiter zu unterstützen.
Dazu haben wir in den vergangenen Wochen und
Monaten gemeinsam, Bund und Länder, wichtige Pakete auf
den Weg gebracht. Ich will kurz an das große
Sondervermögen für mehr Investitionen erinnern. Die
Bundesregierung hat jetzt den großen Deutschlandfonds
angekündigt, damit Investitionen stärker ermöglicht werden.
Wir haben hier den Wachstumsbooster beschlossen für
eine bessere steuerliche Entlastung der Wirtschaft, der
Unternehmen. Wir haben heute noch die Senkung der
Stromsteuer auf der Tagesordnung, von der 600 000
Betriebe in Deutschland profitieren. Auch die Senkung der
Netzentgelte und die fairere Verteilung der Netzkosten
führen ab 1. Januar 2026 dazu, dass sowohl Wirtschaft
als auch viele Bürgerinnen und Bürger niedrigere
Energiekosten haben.
Heute geht es um ein Paket im Steueränderungsgesetz,
das zum einen dazu führt, dass zwei wichtige
Wirtschaftszweige, nämlich der Tourismus und die
Gastronomie, durch die Absenkung der Gastrosteuer steuerlich
entlastet werden. Zum anderen werden Pendlerinnen und
Pendler, weil sie unter anderem gestiegene Kosten durch
den CO2-Preis zu verkraften haben, steuerlich entlastet,
also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jeden Tag
hart arbeiten, aber dafür weite Wege in Kauf nehmen.
Letzteres ist insbesondere in Flächenländern ein großes
Thema, also auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern.
Ich will in diesem Zusammenhang auch die
Unterstützung für den Agrardiesel nennen, die ja später noch in
einem anderen Gesetz enthalten sein wird. Mit all diesen
Entlastungen unterstützen wir Wirtschaft und
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird gelegentlich so
getan, als ob es hier um die Interessen Einzelner ginge.
Aber ich glaube, dass man diese Dinge zusammen
denken muss. Und wir sorgen heute für ein Korrektiv. Wir
sorgen heute dafür, dass Politik wieder verlässlich ist.
Ich will beginnen mit der Gastrosteuer, die ja nicht
ganz unumstritten ist. Für uns ist das ein wichtiges
Thema. Wir sind ein starkes Tourismusland. Wir haben nach
Corona auch wieder an erfolgreiche Zahlen
angeschlossen. Im letzten Jahr hatten wir das zweitbeste
Tourismusergebnis in der Geschichte unseres Landes, trotz der
Coronazeit dazwischen. Trotzdem gibt es Probleme in
den Betrieben, weil sie wirtschaftlich noch die
Nachwirkungen der Schließungen aufgrund der Coronapandemie
spüren und weil gleichzeitig Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Gastrobranche endlich besser bezahlt
werden. In unserem Land gibt es da zum Beispiel einen
besseren Abschluss. Und es gibt gestiegene Energiekosten.
Das Versprechen des damaligen Bundeskanzlers, dem
sich viele von uns angeschlossen haben – auch ich –, dass
die Absenkung der Gastrosteuer, die zunächst eine
Coronahilfe war, dauerhaft bleibt, wurde nicht eingelöst.
Ich finde, dass es uns gut zu Gesicht steht, zu einer
Forderung Nein zu sagen, wenn wir wissen, dass wir etwas
nicht umsetzen können. Aber wenn wir Ja sagen, dann
muss dieses Ja auch gelten. Darüber waren viele
Unternehmer enttäuscht. Bei diesen Unternehmen handelt es
sich nicht um irgendwelche großen Konzerne, die
weltweit agieren, und auch nicht alle sind Spitzen- und
Sternerestaurants, sondern in der Regel sind das kleine
Betriebe, Familienbetriebe mit einigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Deswegen stehen wir ganz klar zu dem
Versprechen, dass die Gastrosteuer abgesenkt wird.
An dieser Stelle will ich mich bei den Kollegen
bedanken – und dabei spreche ich ganz klar Herrn Söder an –,
aber auch bei jenen, die aus der Branche aktiv waren; bei
uns ist das der DEHOGA-Präsident Lars Schwarz. Ich
will mich dafür bedanken, dass wir kontinuierlich
drangeblieben sind und gesagt haben: Wir machen das. – Und
für uns als Bundesland ist auch klar, dass wir die
Steuermindereinnahmen für uns im Haushalt selbst darstellen
müssen.
Zweiter Punkt. Auch bei den Pendlerinnen und
Pendlern geht es um Vertrauen und Verlässlichkeit. Der
Anstieg des CO2-Preises ist schon vor längerer Zeit
vorgesehen worden. Damals wurde parallel dazu ein Klimageld
zur Entlastung versprochen. Das ist nie gekommen.
Deswegen ist es wichtig, wenigstens dort, wo die Belastung
einschlägt, nämlich bei den Pendlerinnen und Pendlern,
zielgenau zu unterstützen. Auch wenn sich manche
wünschen, dass alles mit öffentlichen Verkehrsmitteln allein
gehen sollte, und wir in unserem Flächenland ein
komplettes Rufbussystem eingeführt haben, ist die Realität
für viele, dass sie einfach ihr Auto brauchen. Diese
Realität muss man anerkennen und die Pendlerinnen und
Pendler besser unterstützen. Auch das, finde ich, ist eine
Frage von Verlässlichkeit.
Dritter Punkt. Den Bauern wurde einfach über Nacht
aus Berlin verkündet, dass die Unterstützung beim
Agrardiesel wegfällt. Viele waren sehr entsetzt über die
Proteste. Das zeigt mir, wie viele Menschen weit weg sind von
der Arbeit der Landwirtschaft. Ich kann nur sagen: Die
Landwirtinnen und Landwirte sorgen jeden Tag dafür,
dass wir Versorgungssicherheit haben. In einen Kuhstall
muss man auch gehen und sich kümmern, wenn
Heiligabend ist. Egal, welche Krise gerade war, ob Finanzkrise,
Coronakrise, Energiekrise, immer haben unsere
Landwirte für die Versorgung gesorgt. Ihnen mit Respekt zu
begegnen und ihnen nicht einfach über Nacht eine wichtige
Unterstützung zu entziehen, ohne dass man miteinander
redet, ist wichtig. Denn all das hat dazu geführt, dass das
Fass zum Überlaufen kam. Wir als Landesregierung
haben von Anfang an an der Seite der Landwirte
gestanden bei ihren Protesten. Insofern ist es aus meiner Sicht
wichtig, dass wir heute hier als Korrektiv die
Unterstützung wieder einführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das wird noch
nicht reichen, um die Wirtschaft anzukurbeln und ihr
Impulse zu geben. Aber es sind wichtige Maßnahmen,
mit denen wir heute zeigen können, dass Politik
verlässlich ist. Diese Verlässlichkeit, diese Stabilität wünschen
sich die Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und
Bürger wissen, dass nicht alles möglich ist. Aber das, was
wir zusagen, müssen wir auch einlösen. Insofern will ich
mich bei allen bedanken, die dieses Paket heute
ermöglichen, sowohl im Bund als auch bei den Ländern, die
mitmachen. Denn ich weiß, dass das nicht allen
leichtfällt, insbesondere angesichts der Finanzlage, mit der wir
alle in unseren Haushalten kämpfen.
Weil dies heute meine letzte Rede in diesem Jahr ist,
will ich mich abschließend ganz herzlich für die
Zusammenarbeit bedanken. In Richtung der Bundesregierung
möchte ich sagen: Was wir heute machen – die
Absenkung der Gastrosteuer, die Rückvergütung beim
Agrardiesel –, sind Korrektive, die nötig sind, weil die
damalige Bundesregierung nicht auf die Warnungen der
Betroffenen und uns Ministerpräsidenten gehört hat. Ich will
nicht behaupten, dass wir immer recht haben. Aber ich
will schon darum bitten, dass das, was wir hier als
Ministerpräsidentinnen und -präsidenten frühzeitig anzeigen –
an Problemlagen, an Lösungsvorschlägen und auch im
Sinne von „So können wir es nicht machen!“ –, bitte
ernst genommen wird. Das ist wirklich meine herzliche
Bitte. Denn wo die letzte Bundesregierung damit geendet
ist, sehen wir. Heute korrigieren wir diese Dinge.
Im nächsten Jahr stehen wichtige Entscheidungen an.
Die Gesundheitsministerin hat gerade schon gesagt, dass
wir große Defizite in den Sozialsicherungssystemen
haben. Wir müssen die Wirtschaft ankurbeln. Wir haben
internationale Herausforderungen. Ich glaube nicht, dass
die Bundesregierung das auf dem Weg lösen kann, den
sie bisher immer gewählt hat, nämlich ein Gesetz auf den
Weg zu bringen, über das wir anschließend im Zweifel
im VA diskutieren. Vielmehr geht es, glaube ich, nur so,
dass wir frühzeitig die Eckpunkte von wichtigen
politischen Entscheidungen gemeinsam beraten. Das wäre
mein Vorschlag dafür, dass wir weiter vorankommen.
Heute senden wir ein gutes Zeichen für die Menschen,
die teilweise das Vertrauen darin verloren haben, dass wir
etwas hinbekommen. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir
zusammen etwas hinbekommen für die Wirtschaft, für
die Unternehmen, für die Arbeitnehmer und auch für die
Rentnerinnen und Rentner. Deswegen finde ich, das ist
heute wirklich ein starker Bundesrat. – Ich bedanke mich
ganz herzlich und bitte um Zustimmung.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! – Als
Nächstes spricht Herr Ministerpräsident Dr. Söder.
Ich darf höflich darauf hinweisen, dass auf der linken
Seite des Rednerpults eine Uhr tickt, auf die man achten
kann.
Dr. Markus Söder (Bayern): Warum sagen Sie das
jetzt gerade bei mir?
(Heiterkeit)
Amtierender Präsident Winfried Hermann: Sie
wollten ein Vorbild sein.
Dr. Markus Söder (Bayern): Ich danke, dass Sie mir
diese Chance geben, ein Vorbild zu sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Ich schließe an meine Vorrednerin an: Es ist in der
Tat ein großes Paket, ein starkes Paket, und es wird für
viele Menschen in Deutschland eine große Wirkung
haben. Am Ende sind es Millionen von Menschen, die
davon profitieren, Tausende, Hunderttausende von
Betrieben, für die eine Entlastung möglich gemacht wird.
Und es ist ein Signal ganz besonders für den ländlichen
Raum, denn vieles wirkt sich dort besonders aus.
Ich freue mich darüber, dass es, so wie es jetzt
aussieht, neben der Mehrheit im Bundestag auch im
Bundesrat hierfür eine Mehrheit geben wird. Ich weiß, das fiel
nicht allen leicht. Dem einen oder anderen vielleicht
sogar, weil gerade vieles auf nationaler Ebene im
Bundestag auf bayerische Initiativen hin entschieden wurde.
Da ist viel bayerische Handschrift dabei. Aber noch
einmal: Es geht nicht nur um Bayern. Es geht um ganz
Deutschland. All das, was wir heute tun, wird in ganz
Deutschland etwas erreichen, wird in ganz Deutschland
die Lage verbessern.
Vorneweg – das werden wir später beschließen – zum
Thema Agrardiesel: Davon profitieren 250 000
landwirtschaftliche Betriebe. Wir alle haben erlebt, wie hier in
Berlin demonstriert wurde. Wir haben mit der
Landwirtschaft noch eine der wenigen Branchen, die uns selbst
versorgen kann, die uns Ernährungssouveränität
ermöglicht. Deswegen sind die Landwirte wichtig. Sie sind
auch die Seele des ländlichen Raumes. Ohne
Landwirtschaft lässt sich das nicht organisieren. Darum ist heute
dieses Signal an die Landwirte in bewegter und schwerer
Zeit ein ganz wichtiges.
Wenn wir über Ernährung reden, dann sind wir auch
beim Thema Gastronomie. Das wird in manchen
Fernsehdiskussionen immer so etwas abfällig erwähnt. Wir
dürfen froh sein, dass es die Gastronomie gibt. Wir alle
sind häufig da. Wir sind froh, dass wir dort nicht nur
Essen und Getränke bekommen, sondern eben auch
Heimat finden, freundlichen Service, gut bedient werden, die
schönen Stunden unseres Lebens dort verbringen können.
Deswegen ist die Gastronomie nicht irgendeine Branche,
sondern ganz wichtig für unser Land.
Seit Corona ist diese Branche erheblich unter Druck.
In den letzten Jahren waren die Kostensteigerungen dort
besonders wirksam, vor allem bei den Energie- und den
Personalkosten. Die Frage, über die wir heute
diskutieren, ist nicht: Können wir die Preise um die Hälfte
senken? Die Frage ist, ob es die Gastronomie in Deutschland
weiterhin so geben kann, wie wir sie kennen, ob die
Betriebe noch weitermachen können. Übrigens: Wenn es die
Gastronomie so nicht mehr gäbe, dann würden
Stadtbilder veröden, dann gäbe es vielleicht nur noch irgendwo
„to go“. In den ländlichen Räumen ginge mit der
Gastwirtschaft die Zentralität des Ortes verloren, und ein
Stück weit fände Vereinsamung statt. Deswegen ist das
wichtig.
Es ist übrigens nicht nur die klassische Gastronomie,
über die wir reden. Es ist Tourismus, es sind Hotels. Es
sind Bäckereien und Metzgereien. Es betrifft das
Catering. Es profitieren vielfach auch Unternehmen und
Kantinen, die sich mit Kita-, Schul- und
Krankenhausverpflegung beschäftigen. Es sind über 200 000 Betriebe, 38 000
davon in Bayern, die von der Senkung der
Mehrwertsteuer profitieren. Wir haben es versprochen. Auch der
Bundeskanzler hat es versprochen. Ich finde es gut, dass wir
jetzt wieder in der Spur des gemeinsamen Vertrauens
sind.
Das ist ein Riesensignal. Danke an alle, die mitgewirkt
haben! Ich glaube, dass die Gastronomie einen ganz
großen Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land
leistet. Deswegen ist es wichtig, das zu tun.
Neben der Gastrosteuer, die runtergeht, neben der
Luftverkehrssteuer, die runtergehen wird, neben dem
Booster, neben den Energiesteuern machen wir eine
weitere Entlastung für die Pendler. Das ist ein wichtiger
Beitrag, weil die CO2-Kosten steigen und die Menschen
dadurch Nachteile haben. Es muss derjenige entlastet
werden, der arbeitet, der sich engagiert. Viele, die eben
nicht mit der Bahn allein fahren können, fragen: Gibt es
neben dem Deutschlandticket noch eine andere
Entlastung? – Ja, die Pendlerpauschale wird erhöht. Das ist vor
allen Dingen für den ländlichen Raum eine ganz große
und wichtige Nachricht. 65 Prozent der Menschen in
Deutschland nutzen das Auto. Wir haben 20 Millionen
Pendler, 4,6 Millionen sind es in Bayern. Mit der
deutlichen Erhöhung wird ein Signal gesetzt: Wer arbeitet und
im ländlichen Raum bleiben will und bleibt, der kann
sich darauf verlassen, dass wir ihn unterstützen.
Last, but not least: In diesem Gesetz geht es auch um
eine Stärkung des Ehrenamtes. Auch die ist nötig. Da
geht es um Respekt, da geht es um Wertschätzung.
Deswegen werden Haftungsfreistellungen, Übungsleiter- und
Ehrenamtspauschalen erhöht. 40 Prozent der über 14-
Jährigen in unserem Land üben ein Ehrenamt aus, ob im
Sport, in der Musik, im Sozialen, in der Kirche, in
Trachten- und Heimatvereinen, und allein in Bayern über 3 000
in den freiwilligen Feuerwehren. Dieses ehrenamtliche
Engagement ist Teil von demokratischer Kultur, hält
zusammen, schweißt zusammen, bringt Menschen
zusammen, vermittelt Werte jenseits von Social Media und
vielen anderen Debatten. Deswegen ist das Ehrenamt
wichtig.
Wenn man das heute betrachtet – Gastro,
Pendlerpauschale, Ehrenamt, später noch Agrardiesel und vorher die
Rente –, dann sieht man, dass etwas vorangeht. Es ist
Gerede, dass in Deutschland nichts passiert! Auch wenn
die Krisen groß, die Herausforderungen von außen
gewaltig sind, ist die Politik in der Lage, etwas zu
entscheiden. Die Politik ist in der Lage, etwas voranzubringen.
Die demokratische Mitte hat die Kraft, auf
Herausforderungen zu reagieren. Und wenn dann einer sagt: „Das ist
alles ganz klein“, dann sage ich: Jedes große Werk hat
viele Bausteine, damit es funktioniert. Jedes große
Monument braucht immer wieder auch Nachbesserung. Was
wir hier heute machen, ist Teil eines Masterplans, den wir
gemeinsam in Deutschland entwickelt haben und
weiterentwickeln können. Insofern sind all das wichtige
Beiträge. Ich freue mich auf die Zustimmung. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Söder! – Als Nächstes
spricht Herr Ministerpräsident Schweitzer, Rheinland-
Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank! – Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!
Auch für uns in Rheinland-Pfalz ist die Entscheidung, die
wir heute gemeinsam treffen können, eine wichtige. Ich
bin sehr froh, dass wir bei allen Unterschieden, die es
zwischen den Ländern, deren Vertreter vor mir geredet
haben, und Rheinland-Pfalz gibt, doch eine große
Übereinstimmung haben.
Auch wir in Rheinland-Pfalz können, wenn wir auf die
Beschäftigten schauen, die davon profitieren,
einigermaßen selbstbewusst sagen, dass wir in Sachen
Pendlerpauschale, Entfernungspauschale jetzt Anpassungen
vornehmen, die in der Sache tatsächlich geboten sind. Sie
sind notwendig und ein deutliches – nicht nur politisches,
sondern auch sehr wertschätzendes – Signal an die
Menschen, die jeden Tag aufstehen und arbeiten gehen.
Übrigens sind nicht wenige von ihnen Selbstständige. Auch
diese profitieren ja durchaus von der
Entfernungspauschale. Das heißt: Es ist ein Signal an diejenigen, die
genau das tun, was wir in vielen Sonntagsreden – und
manchmal auch in den Reden von montags bis samstags – von
ihnen erwarten, nämlich dass sie fleißig sind, dass sie
etwas tun, dass sie sich engagieren. Und sie werden
dieses Signal auch wahrnehmen.
Für Rheinland-Pfalz ist das deshalb ein besonderes
Momentum, weil wir ein Pendlerland sind. 62 Prozent
der Erwerbstätigen in meinem Land pendeln außerhalb
des Wohnortes. Sie sind beschäftigt in Rheinland-Pfalz
und darüber hinaus. Sie helfen auch nachbarschaftlich
den Kollegen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg und im Saarland, erfolgreich zu sein. Das
machen sie sehr gerne. Aber diese Menschen wollen
natürlich in Rheinland-Pfalz leben und müssen deshalb
pendeln.
Wir sind ein Ehrenamtsland. Hier kann ich an das
anknüpfen, was Manuela Schwesig und Kollege Söder
gesagt haben. Es gilt nämlich für Rheinland-Pfalz: Wir
sind so etwas wie die deutschen Meister des Ehrenamts.
Ich treffe regelmäßig Vertreter von Gemeinden aus dem
Land, gerade kürzlich aus einer Gemeinde im Landkreis
Cochem-Zell. Da kommt die deutsche Weinkönigin her.
Ich habe den Bürgermeister getroffen, und er hat gesagt:
Wir haben 900 Einwohner und 2 300 Vereinsmitglieder. –
Das ist eine Rechnung, die in Rheinland-Pfalz aufgeht,
weil die Menschen engagiert sind. Deshalb hat das, was
wir heute hier tun, indem wir ein Signal an das Ehrenamt
senden, nichts mit Folklore zu tun. Vielmehr betrifft es
das Herz der Gesellschaft, wenn Menschen mehr tun als
Dienst nach Vorschrift, wenn sie sich engagieren und
jeden Tag nach der Zeit mit der Familie und nach der
Arbeit noch überlegen, wo sie auch noch ein bisschen
was für das Gemeinwohl tun können. Ich glaube, das ist
für unsere Demokratie mindestens so wichtig wie vieles
von dem, was wir in Parlamenten und Regierungen so
machen.
Das Thema Gastronomie ist angesprochen worden.
Auch hier kann ich sagen, dass wir in Rheinland-Pfalz in
besonderer Weise profitieren. Ich glaube, Sie wissen es,
ich sage es Ihnen aber trotzdem noch einmal: Wir haben
in Rheinland-Pfalz nicht nur den meisten Wein, sondern
wir haben auch den besten Wein.
(Heiterkeit – Thomas Strobl [Baden-
Württemberg]: Na ja!)
– Ich freue mich über Ihre Zustimmung. – Das wiederum
führt dazu, dass Menschen gerne nach Rheinland-Pfalz
kommen, die Gastronomie besuchen und dazu beitragen,
dass die Gastronomie in allen Regionen des Landes
Rheinland-Pfalz gut funktioniert. Insofern ist das Signal,
das von der Senkung der Umsatzsteuer ausgeht, durchaus
angebracht.
Ich will einen Punkt aufnehmen, der schon genannt
wurde: Es ist gut, dass wir gemeinsam
Handlungsfähigkeit zeigen, zwischen der Bundesregierung, der
Koalition, die die Bundesregierung trägt, dem Bundestag, aber
natürlich auch den Ländern. Das ist in den letzten
Wochen und Monaten sehr oft deutlich geworden. Ich will
das auch in Anspruch nehmen für die
Ministerpräsidentenkonferenz. Ich schaue zu Michael Kretschmer aus
Sachsen, und ich glaube, das darf ich auch für Rheinland-
Pfalz in Anspruch nehmen; denn wir haben zurzeit den
Vorsitz der MPK. Wir sind sehr stark engagiert dabei, in
Deutschland etwas hinzubekommen. Wir haben kürzlich
eine föderale Modernisierungsagenda auf den Weg
gebracht mit 200 Maßnahmen. Ich sage: 200 Maßnahmen
sind gut. Wenn sie auch alle umgesetzt werden, ist es
noch besser. Hier hat auch die Bundesregierung eine
Aufgabe und kann sich durchaus engagieren. Das zeigt:
Die Länder sind bereit, Verantwortung zu übernehmen,
manchmal auch zulasten der eigenen Landeshaushalte.
Was wir hier besprechen, wird teuer werden für die
Landeshaushalte und auch für die kommunalen Haushalte.
Aber wir haben die letzte Rechnung aus dem Sommer
noch nicht verarbeitet. Als wir über den
Investitionsbooster gesprochen haben, haben die Länder ebenfalls gesagt:
Das muss doch jetzt gehen, damit etwas passiert, damit
Investitionen mindestens vorgezogen oder vielleicht
sogar angeschoben werden. Die Länder haben sich in
Verantwortung begeben und das auch ein ganzes Stück
weit auf ihren Deckel genommen. Das passiert jetzt
wieder, und das führt mich zum nächsten Punkt: Das wird
nicht auf unbestimmt lange Zeit so gehen können. Wenn
ich mir anschaue, wie es den Kommunen geht und wie
hoch das Defizit der kommunalen Gebietskörperschaften
in Deutschland im Jahr 2025 sein wird – die
Jahresabschlüsse kommen uns ja gerade entgegen; und ich habe
momentan nicht den Eindruck, dass 2026 zwangsläufig
besser wird –, dann schließe ich daraus, dass wir darüber
intensiv zu sprechen haben werden. Wir haben
verabredet, dass wir darüber sprechen. Aber ich will auch
deutlich sagen: Nur darüber geredet zu haben, um dann
gemeinsam festzustellen: „Es wird nichts gehen“, wird
nicht reichen. Dieser Beschluss, den wir heute
gemeinsam tragen, gibt mir dafür noch ein paar Argumente mehr
an die Hand. Insofern ist es ein gutes vorweihnachtliches
Signal, dass wir diesbezüglich einig sind. Aber das Jahr
2026 kommt bestimmt, und dann werden wir gemeinsam
ordentlich miteinander sprechen und vielleicht sogar hart
miteinander ringen müssen, wenn es darum geht, dass der
Bund seiner Verantwortung nachkommt, die Länder und
insbesondere die Kommunen in Deutschland besser, als
es bisher der Fall war, zu unterstützen. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Schweitzer! – Als
Nächstes spricht für Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Wüst.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein
guter Tag für Deutschland, es ist ein guter Tag vor allen
Dingen für die fleißigen, für die engagierten Menschen in
unserem Land. Denn ab dem 1. Januar werden
Pendlerinnen und Pendler entlastet, wird die Steuer in der
Gastronomie gesenkt und wird die Arbeit ehrenamtlicher
Menschen besser honoriert. Mit unserer heutigen
Entscheidung entlasten und unterstützen wir die breite Mitte der
Gesellschaft in unserem Land. Deswegen sind die
Entscheidungen, die wir jetzt treffen, genau richtig.
Dass wir diese Entscheidung heute so treffen, ist aus
einem zweiten Grund wichtig: für das Vertrauen der
Menschen in diesen Staat, in die Politik und auch in unser
aller Zusagen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen große
Teile dessen, was wir gleich beschließen, schon seit 2022
in unserem Koalitionsvertrag stehen. Wir haben die
Entlastung für Pendler, für Gastronomie, für das Ehrenamt
versprochen – jedenfalls sehr viele von uns. Und heute
halten wir Wort.
Nordrhein-Westfalen ist Pendlerland. Jeden Tag
machen sich 5 Millionen Menschen auf den Weg zur Arbeit
in eine andere Stadt. Diese Menschen halten den Laden
am Laufen. Pendlerinnen und Pendler mussten in den
letzten Jahren teils empfindliche Preiserhöhungen
hinnehmen, ob fürs Auto, für den Sprit oder eben auch für
die Bahnfahrkarte. Die Bahn hat jetzt angekündigt, zum
ersten Mal nach sieben Jahren permanenter
Preiserhöhungen die Preise einmal nicht zu erhöhen. Aber in den
letzten Jahren hat es teils deutliche Preiserhöhungen für
die Pendlerinnen und Pendler gegeben. Doch die
Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer ist seit 2004
nicht erhöht worden. Deswegen ist richtig, das jetzt zu
ändern. Die Menschen, die morgens aufstehen, die sich
auf den Weg zur Arbeit machen, haben diese Entlastung
verdient, brauchen diese Entlastung. Deswegen ist es gut,
dass wir Wort halten.
Die gestiegenen Kosten merkt auch jeder, der mal in
die Kneipe geht, in die Gastronomie geht, um etwas zu
essen, mit Freunden gemütlich zusammen zu sein. Wer
mal in die Speisekarten guckt, der reibt sich teilweise die
Augen angesichts der Preise, die dort inzwischen stehen.
Und für viele Menschen mit einem kleinen Gehalt ist das
immer häufiger auch Anlass, zu sagen: Da gehe ich nicht
mehr hin, das kann ich mir schlicht nicht leisten. – Die
Gastronomen haben gar keine andere Wahl. Die
Energiekosten sind gestiegen, die Lebensmittelpreise sind
gestiegen. Die Tarife mussten selbstverständlich steigen. Aber
am Ende war der Kostendruck da. Der musste sich
irgendwann auf der Speisekarte zeigen. Immer mehr
gastronomische Betriebe, große und kleine, machen ihre
Türen für immer zu, weil immer weniger Menschen zu
ihnen gehen können.
Und es geht ja nicht nur darum, irgendwo anders etwas
zu essen. Es geht ja darum, dass man Begegnungen
möglich macht, dass Feste stattfinden, geselliges Miteinander
stattfindet. In vielen kleinen Ortschaften ist die Kneipe
noch der letzte Ort, wo man überhaupt
zusammenkommen kann. An diesen Orten entsteht Zusammenhalt in
unseren kleinen Ortschaften. Und diese Orte müssen wir
erhalten. Wir brauchen in Deutschland die lebendige
Gastfreundschaft unserer Gastronomen, ihrer Familien,
die oft gar nicht so sehr auf ihren eigenen Gehaltszettel
gucken, für die gar nicht so viel übrig bleibt, aber die das
mit viel, viel Herzblut machen.
Mit Herzblut sind auch die vielen Millionen Menschen
unterwegs, die im Ehrenamt arbeiten. Ob das diejenigen
sind, die unseren kleinen Kindern das Schwimmen
beibringen, die die Chorprobe machen, Karnevalsumzüge,
Seniorencafé, Sport und vieles andere machen: Das
Ehrenamt hält unseren Laden am Laufen. Manchmal
glauben wir in der Politik, wir seien das. – Wir sind es nicht.
Manchmal machen wir das Gegenteil. Es sind viele
Menschen, die kaum einer kennt, die jeder für sich auch gar
nicht in Anspruch nehmen würden, so bedeutsam zu sein,
weil sie ja vielleicht nur zwei Stunden in der Woche mit
den Minikickern auf dem Platz stehen. Wenn die das alle
nicht mehr tun würden, dann würden wir sehen, was
übrig bliebe. Dann bliebe nicht viel. Und deswegen ist es
gut, dass auch diese Menschen entlastet werden können,
dass wir da an dieser Stelle eben auch Wort halten.
Das Gleiche gilt für die Steuerfreiheit für
Medaillenprämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen.
Wir brauchen diese Vorbilder, um unsere Kleinsten zu
motivieren. Die brauchen die Topathleten, an denen sie
sich selber auch hochziehen und sagen können: So will
ich auch mal werden. – Wenn man
Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmer fragt: „Was hat dich über all die
Jahre motiviert, auf vieles zu verzichten?“, dann sagen
die: Als ich ganz klein war, da wollte ich zu Olympia,
und ich bin drangeblieben. – Und wenn man sich dann
anschaut, wie wir mit unseren
Olympiamedaillengewinnerinnen und -medaillengewinnern umgehen, wie wir mit
den tollen Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern von
Paralympischen Spielen umgehen, vorsichtig
ausgedrückt, dann sind wir teilweise in Deutschland ziemlich
piefig unterwegs im Vergleich mit anderen. Wer
sportliche Spitzenleistung bringt, ist die beste Botschafterin, der
beste Botschafter auch für unser Land. Deswegen haben
diese Menschen die Anerkennung verdient, dass die
Medaillenprämien dann wenigstens steuerfrei sind.
Die Menschen in unserem Land werden die
Entlastungen, die wir heute beschließen, im Alltag spüren. Das
sind wichtige Schritte, auch wichtige Schritte für das
Vertrauen in uns alle, in politische Entscheidungsträger.
Aber – und auch das muss heute gesagt werden – das sind
teilweise empfindliche Steuerausfälle für die Länder und
auch für die Kommunen. Die Steuerausfälle bei Ländern
und Kommunen sind größer als die Steuerausfälle beim
Bund. Das sind Steuerausfälle, die bringen uns an die
Belastungsgrenze von Ländern und Kommunen. Umso
wichtiger ist, dass Bund und Länder einig sind. Das ist
auch in Beschlüsse der gemeinsamen Konferenz der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
geflossen: Es braucht eine tragfähige und strukturelle
Lösung für das Thema Veranlassungskonnexität. Die
Gespräche werden wir im ersten Quartal des neuen Jahres
fortführen. So ist es verabredet. Ich bin zuversichtlich,
dass Bund und Länder da eine gemeinsame Lösung
finden, eine Lösung, die insbesondere unseren Kommunen
Luft zum Atmen zurückgibt.
Bund und Länder machen heute deutlich: Wir sind
handlungsfähig. Wir sind in der Lage, zum Wohle der
Menschen und zum Wohle des Landes gemeinsam zu
agieren. Der Föderalismus ist handlungsfähig. Unser
Staat ist handlungsfähig. Wir stehen für eine
pragmatische, eine verlässliche Politik. Wir halten Wort, auch in
Zeiten schwieriger Haushaltslagen. Damit machen wir
einen Unterschied für die Mitte der Gesellschaft, für die
Mitte unseres Landes. Und Ich finde, das ist auch ein
Grund zur Zuversicht für das neue Jahr. – Alles Gute
Ihnen, schöne Weihnachtstage, guten Rutsch!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! – Es folgt
Ministerpräsident Voigt aus Thüringen.
Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein
Bundesrat mit einem starken Jahresfinale, besonders weil wir
heute ein Entlastungspaket für die arbeitende Mitte der
Gesellschaft beschließen. Menschen werden entlastet,
Arbeit wird anerkannt, der Zusammenhalt wird gestärkt.
Das findet in Zeiten statt, in denen sich viele Bürgerinnen
und Bürger fragen: Sieht die Politik mich eigentlich
noch? Hat sie meine Sorgen noch im Blick? Begreift sie
eigentlich, was in diesem Land los ist? Dieses Paket, das
wir heute hier beschließen, ist aus genau diesem Grund
ein gutes Signal, weil es deutlich macht: Ja, wir haben
euch im Blick.
Das beginnt beim Ehrenamt. Das Ehrenamt ist – das
haben meine Vorredner schon gesagt – die stille Kraft
unseres Landes. Dahinter verbergen sich Menschen, die
morgens aufstehen, nicht danach fragen, was der Nächste
für sie tun kann, sondern selber anpacken, die in der
Kirchengemeinde genauso wie in Kulturinitiativen, im
Rettungsdienst, beim Sportverein dafür Sorge tragen,
dass ehrenamtliches Engagement gelebt wird. In
Thüringen ist mehr als jeder Dritte im Ehrenamt engagiert ist.
Damit wird deutlich: Deutschland wäre ohne das
Ehrenamt, das wir heute hier auch entlasten, nicht das, was es
ist. Das Engagement verdient nicht nur Dank. Es verdient
vor allen Dingen Anerkennung und faire Bedingungen.
Die Verbesserungen bei Ehrenamts- und
Übungsleiterpauschalen, die Entlastung für Vereine, die neue
Rechtssicherheit, auch mit den höheren Wertgrenzen – alles das
zusammengenommen sind keine technischen Details.
Vielmehr ist es ein Bekenntnis: Wer Verantwortung
übernimmt, wird unterstützt und nicht behindert. Wir in
Thüringen haben mit der Verankerung des Ehrenamts in
der Landesverfassung, mit dem deutschlandweit ersten
Ehrenamtsgesetz, mit einer digitalen Möglichkeit, das
Ehrenamt zu unterstützen, wichtige Schritte gemacht und
freuen uns über die Entlastung, die heute hier im
Bundesrat beschlossen wird.
Eine wesentliche Verbesserung ist natürlich auch die
Erhöhung der Pendlerpauschale. Unsere Wirtschaft lebt
von Millionen Menschen, die jeden Morgen aufbrechen,
oft lange Wege auf sich nehmen, oft zu frühen Zeiten
beginnen. Deswegen startet die Leistung schon beim
ersten Kilometer. Genau aus diesem Grund ist auch mit
dem ersten Kilometer zu entlasten. Ich komme aus einem
Land, das ein großes Pendlerland ist. Insgesamt pendeln
drei von vier Arbeitnehmern. Das bedeutet: 570 000
Thüringerinnen und Thüringer werden mit der heutigen
Änderung entlastet. Das bedeutet für jeden eine Entlastung
von ungefähr 400 Euro im Jahr. Es ist ein gutes Zeichen,
dass die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer jetzt
auf 38 Cent erhöht wird. Das hilft den Familien, das hilft
den Fachkräften. Markus Söder hat es vorhin gesagt: Das
hilft vor allen Dingen dem ländlichen Raum. Thüringen
ist überwiegend ländlicher Raum.
Das dritte Thema ist die Gastronomie. Gastronomie ist
ehrlicherweise nicht nur Ernährung. Gastronomie ist vor
allen Dingen ein Ort, wo Menschen sich treffen.
Restaurants, Gaststätten, Cafés: Das sind die Treffpunkte und
Orte des Gesprächs. Das ist die Normalität, wo Menschen
aufeinander zugehen, wo unsere Gesellschaft
zusammenfindet. Gerade im ländlichen Raum bilden sie auch die
Identität eines Ortes. In Thüringen sind das knapp
4 000 Betriebe. Das, was wir heute hier tun, ist ein
Vertrauensbeweis, nachdem – die Kollegin Schwesig hat es
vorhin gesagt – viele enttäuscht worden sind. Das wieder
geradezurücken, ist auch ein Zeichen dafür, wie Politik
sich selbst korrigieren kann, wenn Fehler entstanden sind.
Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ist
daher auch ein Zeichen der Zuversicht. Wir geben
Planungssicherheit, wir stärken die Gastronomie, und wir
entlasten deutlich über die Gaststätten hinaus. Gerade
was Kindertagesstätten angeht, was Schulspeisungen
angeht, bedeutet das geringere Kostensteigerungen, mehr
Preisstabilität und damit auch eine Entlastung für Eltern
in diesem Land, und für die Kommunen und Träger
ohnehin.
Ich will noch besonders auf das Thema Spitzensport
zu sprechen kommen. Die Anerkennung von
Höchstleistungen spielt für uns eine große Rolle. Ich bin sehr
dankbar, dass es gelungen ist, dass Medaillenprämien bei
Olympischen und Paralympischen Spielen steuerfrei sind.
Hendrik Wüst hat es ausgeführt: Die Frage, wie wir mit
Leistungssportlern umgehen, die das Bild unseres Landes
über Deutschland hinaus prägen, ist auch eine Form der
Anerkennung und der Unterstützung. Im nächsten Jahr
werden im Februar die Olympischen Winterspiele
stattfinden. Natürlich werden wir aus Thüringen uns wieder
anstrengen, Spitzenreiter unter den deutschen
Bundesländern zu sein, wenn es um die Wintersportarten geht. – Ja,
Markus, du kannst den Kopf schütteln! Ihr hattet nur fünf
Medaillen, wir hatten acht.
(Heiterkeit – Dr. Markus Söder [Bayern]: Aber
wir hatten mehr Gold!)
Herzliche Einladung zur Mini-Olympiade nach
Thüringen! Wir haben im Januar fünf Weltcups, zu denen
alle Spitzensportler nach Thüringen kommen, um zu
zeigen: Wir trainieren dafür, dass wir in Cortina
d’Ampezzo und an anderen Orten erfolgreich sind. Aber
lasst uns nicht darüber streiten, ob es Bayern oder
Thüringer sind! Lasst uns die Medaillenträger, die unser Land
schmücken, tatsächlich entlasten! Das machen wir heute
mit diesem Bundesrat.
Ich glaube, wenn wir uns das zusa
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Erhebung einer Klage nach Artikel 8 Absatz 1 des Protokolls (Nr. 2) über die Anwendung der (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eise (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Aufgabenkreis "Competent Authority Meetings" i (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe "Schulen", Untergruppe "Bildung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission zum Europäischen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Gruppe "Satellitennavigationsdienste" der Komm (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Änderung der technischen Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes aus der CO2-Bepreisung (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Elterngeld vereinfachen - Familien und Behörden entlasten" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gedenken an die Opfer des Terroranschlags am Bondi Beach (Ansprache)
- part_of_vorgang → Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer Gewalt gegen die Sinti, Roma und Jenischen (Ansprache)
- part_of_vorgang → Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitsc (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) (Vertagung)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 202 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niede (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits un (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicher (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufheb (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Repu (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Soziali (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Protokollerklärung/Begleiterklärung zum Vermittlungsverfahren)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbar (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedi (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und (Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der st (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vor (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskr (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträg (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebenundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Steueränderungsgesetz 2025 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (Sozialleistungsträger-Datenabruf-Verordnung - SozKiGAbV) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeu (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschrift (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter V (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwalts (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Angelegenheiten (Wahl)
- part_of_vorgang → Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - aufhebbare Verordnung (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Alexander Schweitzer (Rede)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede)
- spoke_in ← Benjamin Limbach (Rede)
- spoke_in ← Bernd Krösser (Rede)
- spoke_in ← Bettina Martin (Rede)
- spoke_in ← Björn Fecker (Rede)
- spoke_in ← Christian Meyer (Rede)
- spoke_in ← Christian Piwarz (Rede)
- spoke_in ← Daniel Günther (Berichterstattung)
- spoke_in ← Dörte Schall (Rede)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)
- spoke_in ← Georg-Ludwig von Breitenbuch (Rede)
- spoke_in ← Grant Hendrik Tonne (Rede)
- spoke_in ← Heike Hofmann (Rede)
- spoke_in ← Hendrik Wüst (Rede)
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede)
- spoke_in ← Kathrin Wahlmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Kerstin Griese (Rede)
- spoke_in ← Magnus Jung (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Marion Gentges (Rede)
- spoke_in ← Mario Voigt (Rede)
- spoke_in ← Markus Söder (Rede)
- spoke_in ← Michael Schrodi (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nancy Böhning (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nathanael Liminski (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nina Warken (Rede)
- spoke_in ← Peter Hauk (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← R. Alexander Lorz (Rede)
- spoke_in ← Reiner Haseloff (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Roman Poseck (Rede)
- spoke_in ← Rudolf Hoogvliet (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Silke Schneider (Rede)
- spoke_in ← Thomas Jarzombek (Rede)
- spoke_in ← Thomas Strobl (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede)