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Protokoll der 1060. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 19.12.2025 · WP 21 · 1060 · Original ↗

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Protokoll der 1060. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1060 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1060. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Dezember 2025 I n h a l t : Gedenken an die Opfer des Terroranschlags am Bondi Beach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477 Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer Gewalt gegen die Sinti, Roma und Jenischen . . 477 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479 1. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Angelegenheiten – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 719/25) . . . 479 Beschluss: Ministerin Magdalena Finke (Schleswig-Holstein) wird gewählt . . . . . 479 2. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) (Drucksache 687/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 531* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 3. Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) (Drucksache 688/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 535* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 4. a) Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Drucksache 723/25) b) Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Drucksache 724/25) c) Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) (Drucksache 726/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 483 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 485 Heike Hofmann (Hessen) . . . . . . . . . 486 Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . 487 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487 Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . 489 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 529* Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 Beschluss zu b) und c): Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . 489 5. Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetzes (Drucksache 689/25) . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 6. Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (Drucksache 690/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 7. Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Drucksache 691/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 und Artikel 105 Absatz 3 GG 532* 8. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Drucksache 692/25) . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG . 532* 9. Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 693/25) . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 10. Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Drucksache 694/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 11. Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Drucksache 695/25) . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 532* 12. Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 696/25) . . . . . . . . . . 499 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 13. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Drucksache 725/25) . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 14. Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 727/25) . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 15. Gesetz zur Änderung des Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Drucksache 697/25) . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 16. Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Drucksache 698/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 17. Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 728/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 18. Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam (Drucksache 729/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 Marion Gentges (Baden-Württemberg) 499 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 500 Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . . . 500 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 535* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 19. Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Drucksache 699/25) . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 20. Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) (Drucksache 700/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG 532* 21. Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG) (Drucksache 701/25, zu Drucksache 701/25) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479 22. Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr (Drucksache 730/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 23. Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG) (Drucksache 731/25, zu Drucksache 731/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87b Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 502 24. Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 – ERPWiPlanG 2026) (Drucksache 702/25) . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 25. Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 (Drucksache 703/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 532* 26. Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 732/25, zu Drucksache 732/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 502 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 502 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 503 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 27. Gesetz zur Umsetzung der EU- Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (Drucksache 733/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 504 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 28. Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (Drucksache 704/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 29. Gesetz zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Drucksache 705/25) . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532* 30. Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 (Drucksache 706/25) . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 31. Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (Drucksache 707/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 505 32. Gesetz zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Drucksache 708/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531* 33. a) Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (Drucksache 709/25) b) Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (Drucksache 710/25) . . . . . . . . 498 Beschluss zu a) und b): Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 i.V.m. Artikel 74 Absatz 2 und Artikel 105 Absatz 3 GG 532* 34. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 735/25) . . . . . . . . . . 505 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 35. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens – Antrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 722/25) . . . 505 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 506 36. Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Erhebung einer Klage nach Artikel 8 Absatz 1 des Protokolls (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit i.V.m. Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Artikel 23 Absatz 1a Satz 1 des Grundgesetzes und § 12 Absatz 2 des Integrationsverantwortungsgesetzes (IntVG) bezüglich der Richtlinie (EU) 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) – gemäß Artikel 263 AEUV i.V.m. Artikel 23 Absatz 1a Satz 1 GG und § 12 Absatz 2 IntVG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 721/25, zu Drucksache 721/25) . . . . . . . . . . . . . . . . 506 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 506 Beschluss: Keine Zustimmung zu dem Antrag in Drucksache 721/25 . . . . . . . . . . . 507 37. Entschließung des Bundesrates „Änderung der technischen Anforderung zur Übertragung und zum Empfang von Notrufen“ – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 673/25) 498 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 533* 38. Entschließung des Bundesrates: KI- Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 569/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507 Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 507 Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 508 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 509 39. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung und Absicherung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, Hamburg – (Drucksache 669/25) . . . . . . . . 509 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 510 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511 40. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld vereinfachen – Familien und Behörden entlasten“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg – (Drucksache 670/25) . . . . . 498 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 533* 41. Entschließung des Bundesrates „Elterngeld für Pflegeeltern und Beträge an Preisentwicklung anpassen“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg – (Drucksache 671/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 533* 42. Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 717/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 511 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 511 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512 43. Entschließung des Bundesrates „Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlasten“ – Antrag des Landes Schleswig- Holstein – (Drucksache 624/25) . . . . . . . . . 512 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 537* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 512 44. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online- Plattformen – Antrag der Länder Schleswig- Holstein und Baden-Württemberg – (Drucksache 464/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 512 45. Entschließung des Bundesrates „Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz“ – Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen – (Drucksache 599/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512 46. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 636/25) . . . 518 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 47. Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz) (Drucksache 637/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 48. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Drucksache 638/25) 518 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 49. Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (Drucksache 639/25) . . . . . . . . . 518 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 518 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 50. Entwurf eines Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 640/25) . . . . . . . . 498 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 533* 51. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 682/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 519 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 519 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 52. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (Drucksache 641/25) 498 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 533* 53. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 642/25) . 520 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 520 54. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Drucksache 643/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 55. Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (Drucksache 644/25) . . . . . . 520 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 56. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 645/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 57. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 646/25) . . . 521 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 58. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 647/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 521, 539* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522 59. Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (Drucksache 648/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522 60. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union (Drucksache 649/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 533* 61. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee (Drucksache 650/25) . . . . . . . . 522 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 522 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 62. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr COM(2025) 903 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 680/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 533* 63. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern COM(2025) 652 final; Ratsdok. 14329/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 616/25, zu Drucksache 616/25) 523 Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 540* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524 64. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Drucksache 618/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 65. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik- Verordnung (Drucksache 620/25) . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 66. Siebenundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 609/25) . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 67. Verordnung zur Durchführung des Mindeststeuergesetzes betreffend den Umfang, die Ausgestaltung und den Informationsaustausch von Mindeststeuer-Berichten (Mindeststeuer- Bericht-Verordnung – MinStBV) (Drucksache 610/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 68. Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Drucksache 626/25) . 524 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524 69. Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (Sozialleistungsträger-Datenabruf-Verordnung – SozKiGAbV) (Drucksache 627/25) . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534* 70. Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Drucksache 651/25) 524 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525 71. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksache 596/25) . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 72. Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 628/25) . . . . 525 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 525 Jan Riedel (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . 540* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526 73. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters (Drucksache 621/25) 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533* 74. Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 535/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526 Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 541* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526 75. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften (Drucksache 622/25) . . . . . . . . . . 527 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 76. Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (Drucksache 629/25) . . . . . . . . . . . . 527 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 77. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe „Schulen“, Untergruppe „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) („ET 2030“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZ- BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 513/25) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Gruppe „Satellitennavigationsdienste“ der Kommission – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 594/25) c) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Aufgabenkreis „Competent Authority Meetings“ im Bereich der Medizinprodukte-Richtlinie (CAMD) sowie den Ausschuss der Kommission nach Artikel 114 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Komitologie-Ausschuss „Medizinprodukte“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 623/25) d) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission zum Europäischen Forschungsraum (EFR-Forum); Untergruppe EFR-Maßnahme 5: Inklusive Geschlechtergerechtigkeit im EFR – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 678/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 513/1/25 . . . . . . . . . 534* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 594/1/25 . . . . . . . . . . 534* Beschluss zu c): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 623/1/25 . . . . . . . . . . 534* Beschluss zu d): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 678/1/25 . . . . . . . . . . 534* 78. Benennung von Mitgliedern für den Beirat Deutschlandstipendium – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StipV – (Drucksache 341/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 341/2/25 . . . . . . . . . . . . . 534* 79. Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand – gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StabG – (Drucksache 597/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 597/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 534* 80. Steueränderungsgesetz 2025 (Drucksache 745/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 491 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 492 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 494 Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 495 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 496, 530* Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . . 497 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 530* Dr. Silke Schneider (Schleswig-Holstein) 531* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG . . 497 81. Entschließung des Bundesrates: Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes – Antrag der Länder Niedersachsen, Baden- Württemberg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 744/25) . . . . . . . . . . 512 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 512 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 513 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514 82. Entschließung des Bundesrates: Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Bundes aus der CO2-Bepreisung – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 739/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 83. Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 741/25) . . . . . 514 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 514 Christian Piwarz (Sachsen) . . . . . . . . 515 Dr. Silke Schneider (Schleswig-Holstein) 516 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 84. Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 738/25) . . . . . 517 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 517 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 85. Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 740/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 86. Verordnung zur Änderung der Kraftwerks- Netzanschlussverordnung (Drucksache 743/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534* 87. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1 KreditAnstWiAG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 750/25) . . . 498 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 750/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 534* 88. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 755/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 755/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 534* 89. Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes – gemäß § 8 Absatz 3 Standortauswahlgesetz – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 759/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Beschluss: Zustimmung zu dem Antrag in Drucksache 759/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 90. Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Drucksache 762/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479 Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . 479 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . . 480 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 481 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 481 Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482, 529* Beschluss: Kein Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 91. Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (Drucksache 761/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 92. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZ- BLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 400/25) . . . . . 498 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 400/25 . . 534* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 528 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l - t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsident H e n d r i k W ü s t , Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Kaweh Mansoori (Hessen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident René Wilke, Minister des Innern und für Kommunales B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Ksenija Bekeris, Senatorin, Präses der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Maryam Blumenthal, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Philipp Fernis, Minister der Justiz Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Christian Piwarz, Staatsminister der Finanzen Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Jan Riedel, Minister für Bildung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit Dr. Silke Schneider, Finanzministerin T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Dr. Wolfram Weimer, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Carsten Träger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Prof. Dr. Dr. Markus Schick, Staatssekretär im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Sebastian Wüste, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Dr. Michael Schäfer, Staatssekretär und Amtschef im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1060. Sitzung Berlin, den 19. Dezember 2025 Beginn: 09.32 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1060. Sitzung des Bundesrates. Letzten Sonntag wurde der bekannte Bondi Beach in der australischen Metropole Sydney zum Schauplatz eines grausamen Terroranschlags. Zwei Angreifer schossen zu Beginn des jüdischen Lichterfestes Chanukka wahllos auf eine dort feiernde Menschenmenge. Mindestens 15 Personen starben, Dutzende wurden teils schwer verletzt. Es war ein gezielter Angriff gegen Jüdinnen und Juden an einem Ort, der für Freiheit, Miteinander und Leichtigkeit steht. Er richtete sich auch gegen das australische Lebensgefühl und unsere freie Gesellschaft. Wir verurteilen die Tat und jegliche Form von Antisemitismus scharf. Hass und Gewalt haben in unserer freien Welt keinen Platz. Wir trauern um die Toten und sind in Gedanken bei den Verletzten und den Angehörigen. Gerade vor diesem Hintergrund wünschen wir allen Jüdinnen und Juden ein gesegnetes Chanukkafest. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, der Sinti Allianz Deutschland, der Bundesvereinigung der Sinti und Roma und des Zentralrates der Jenischen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen heute gemeinsam der Sinti, Roma und Jenischen gedenken, die während der Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland verfolgt und ermordet wurden. Am 16. Dezember 1942 wurde durch Heinrich Himmler die Deportation der letzten im Deutschen Reich noch verbliebenen Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau angeordnet. Dieser sogenannte „Auschwitz-Erlass“ war kein blindes Wüten, sondern ein kaltblütig exekutiertes politisches Programm. Hunderttausende wurden in der Folge systematisch ermordet. Neben Auschwitz gab es noch andere Todeslager, die oft vergessen werden: Sobibor, Treblinka, Majdanek, Groß- Rosen, Dachau, Buchenwald, Mauthausen und andere. Es gab viele Hundert Lager und Nebenlager in Deutschland. Und es gab viele Tausend Massengräber in Polen und in Russland, in denen Sinti, Roma und Jenische oft neben ermordeten Juden liegen. Etwa 500 000 Sinti, Roma und Jenische fielen dem Rassenwahn der Nationalsozialisten zum Opfer. Ihr kulturelles Erbe wurde zum großen Teil zerstört. Meine Damen und Herren, wir müssen uns ehrlich machen: Die Aufarbeitung dieser Verbrechen ist in Deutschland ursprünglich nur sehr langsam in Gang gekommen. Es ist dem früheren Bundesjustizminister Dr. Hans-Jochen Vogel zu verdanken, dass 1982 die Bundesregierung endlich die Tatsache des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma offiziell feststellte. An dieser Stelle darf ich auch auf die Rolle Bremens bei der Etablierung einer würdigen Gedenkkultur hinweisen. Bürgermeister Klaus Wedemeier hat sich 1993 als Bundesratspräsident gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und zahlreichen anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens erfolgreich dafür eingesetzt, den 16. Dezember als festen Gedenktag für den Genozid an den Sinti, Roma und Jenischen einzurichten. Daher ist es für den Bundesrat seit 1994 Verpflichtung und Mahnung zugleich, in der letzten Plenarsitzung des Jahres den von den Nationalsozialisten ermordeten Sinti, Roma und Jenischen zu gedenken und zugleich den Dialog und Austausch über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu suchen. Wir sprechen heute erneut unsere unverbrüchliche Solidarität mit den Überlebenden, ihren Nachfahren und ihren Familien aus. Wir wollen ihr Erbe ehren und dazu beitragen, die Erinnerung an sie und ihre Kultur zu bewahren. Wir versichern ihnen, dass wir uns weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass Antiziganismus keinen Platz in Deutschland hat. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Jahren auch schon einiges erreicht. Mit der Einrichtung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland im März 2022 haben wir eine zentrale Forderung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus umgesetzt. Auch die Einrichtung der Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, die im Juni 2024 vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einstimmig beschlossen wurde, ist hier zu nennen. Mit der Einrichtung der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus wurde eine weitere Forderung der Unabhängigen Kommission aufgegriffen. Die Bildungsministerkonferenz und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma haben im März dieses Jahres eine gemeinsame Empfehlung zur Prävention und gezielten Bekämpfung von Antiziganismus in Schulen beschlossen und vorgestellt. Und zuletzt haben wir hier im Bundesrat am 26. September eine Entschließung gefasst, in der die Bundesregierung gebeten wird, die nationalen Minderheiten der deutschen Sinti und Roma, Dänen, Friesen und Sorben durch die Aufnahme in das Grundgesetz zu schützen. Meine Damen und Herren, persönlich möchte ich mich an dieser Stelle insbesondere für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Bremen bedanken. Ich freue mich, dass der Vorsitzende, Herr Hermann Ernst, heute unter uns ist. Getragen von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis von Unterstützerinnen und Unterstützern steht der Verband seit Jahrzehnten in der Tradition der Bürgerrechtsbewegung. Erst vor wenigen Tagen hat der Bremerhavener Sinti-Verein mit vielen Gästen sein 40-jähriges Bestehen gefeiert. Schon 2012 haben die Sinti-Verbände in Bremen und Bremerhaven und der Senat eine Rahmenvereinbarung über den wechselseitigen Austausch und eine engere Zusammenarbeit abgeschlossen. Uns verbindet der gemeinsame Kampf für eine inklusive und gerechte Gesellschaft und das Engagement für den Abbau struktureller Benachteiligungen und Diskriminierungen. „Wir gedenken der Ermordeten und mahnen die Lebenden, Unmenschlichkeit und Rassismus entgegenzutreten“ – so steht es auf der zentralen Gedenktafel, die 1995 in Bremen-Findorff aufgestellt wurde, an dem Ort, von dem aus Sinti und Roma aus ganz Nordwestdeutschland im März 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz- Birkenau deportiert wurden. Meine Damen und Herren, im November dieses Jahres waren die Vorstandsmitglieder des Bremer Sinti-Vereins unsere Ehrengäste bei der „Nacht der Jugend“, einer alljährlichen Veranstaltung im Gedenken an die Gräueltaten der Reichspogromnacht. Bei dieser Veranstaltung haben Hermann Ernst und Marcus Reichert vor Hunderten Jugendlichen in der Oberen Halle des Bremer Rathauses in bewegender Weise von ihren Familiengeschichten erzählt. Sie berichteten nicht nur von den Gräueltaten der Nationalsozialisten, sondern auch von dem langen und oftmals frustrierenden Kampf um Wiedergutmachung in der Nachkriegszeit. Ich bin sehr dankbar für die gemeinsam getragene Erinnerungsarbeit, die zum Beispiel durch dokumentarische Musiktheaterstücke oder durch die Erforschung der Lebenswege von Sinti- und Roma-Familien geleistet wird. Wissenschaftliche Forschung kann klare Zeichen setzen gegen das Vergessen, gegen den Missbrauch von Geschichte, gegen Schlussstriche und 180-Grad-Wendungen, gegen absurde Verschwörungstheorien und Fake News. Meine Damen und Herren, die auf Bundesebene und in den Ländern und Kommunen ergriffenen Maßnahmen gegen Antiziganismus sind sehr zu begrüßen. Aber sie sind leider auch dringend erforderlich. Und sie sind gewiss nicht abschließend. Deshalb ist es so wichtig, dass es gleich die Möglichkeit gibt, den Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Sinti, Roma und Jenischen und den Ländern fortzuführen und zu vertiefen, wie es gute Tradition ist. Denn eins ist klar: Wir können und dürfen uns nicht zurücklehnen, denn die aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklung bietet Anlass zu großer Sorge. Eigentlich hatte die Menschheit ja Lehren ziehen wollen aus den Verbrechen der Nationalsozialisten. „Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ideal“, heißt es im Schwur der Überlebenden von Buchenwald. Doch die Konturen dieser neuen Welt, die immer mehr Utopie als Realität, aber doch zumindest über viele Jahrzehnte Leitbild politischen Handelns war, verschwimmen immer mehr. Nicht nur wurde vieles Erhoffte nicht erreicht. Auch das Erreichte wird wieder infrage gestellt – weltweit und hier bei uns in Deutschland. Autoritäre, rechtsextreme und manchmal auch offen faschistische Politikerinnen und Politikern erobern höchste Staatsämter. Sie legen die Axt an die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie: Gewaltenteilung, Pressefreiheit, Minderheitenschutz und vor allem den bedingungslosen Schutz der menschlichen Würde unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, religiösem Bekenntnis oder politischer Meinung. Meine Damen und Herren, dieser Entwicklung dürfen und werden wir nicht tatenlos zuschauen. Wo immer menschenverachtende Ideologien, ob Antiziganismus, Antisemitismus oder antimuslimischer Rassismus, propagiert werden, müssen wir uns klar positionieren und unsere Stimme für eine freie, demokratische und solidarische Gesellschaft erheben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte erheben Sie sich von Ihren Plätzen und lassen Sie uns gemeinsam in einer Schweigeminute der Sinti, Roma und Jenischen gedenken, die von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden! (Die Anwesenden erheben sich) Vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden ist mit Ablauf des 10. Dezember 2025 Herr Senator Ulrich M ä u r e r , dem ich ganz herzlich für seine Arbeit danken möchte. Mit Beschluss vom 11. Dezember hat der Senat Frau Senatorin Dr. Eva H ö g l zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Herzlichen Glückwunsch! Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 92 Punkten vor. TOP 21 wird abgesetzt. Das Gesetz, das der Deutsche Bundestag gestern beschlossen hat – das betrifft unseren Punkt 91 –, finden Sie in ausgedruckter Form hier im Saal auf Ihren Plätzen vor. Über den Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss, unseren TOP 90, entscheidet der Bundestag erst heute Vormittag. Nach Eingang wird die Vorlage umgedruckt und hier im Saal verteilt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Debatte zu TOP 90, die Punkte 4 und 80 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 45 werden die Punkte 81, 83 und 84 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Die Abstimmung zu Punkt 90 wird am Ende der Sitzung aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Damit kommen wir zu Punkt 1 der Tagesordnung: TOP 1 Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Innere Angelegenheiten (Drucksache 719/25) Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Ministerin Magdalena F i n k e (Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 90: TOP 90 Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Drucksache 762/25) Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Ministerpräsident Daniel Günther, Schleswig-Holstein, das Wort. Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Berichterstatter: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses Bericht erstatte, erlauben Sie mir zunächst, dass ich den erneut ins Amt gewählten Vorsitzenden, Dr. Hendrik Hoppenstedt und Manuela Schwesig, herzlich zu ihrer Wahl gratuliere. Da es sich vorgestern um die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses in der neuen Legislaturperiode des Bundestages handelte, musste sich der Ausschuss zunächst konstituieren. Dabei haben sich die Mitglieder mit der Wahl ihrer Vorsitzenden für Kontinuität entschieden. Das passt zur auf Kontinuität und Kompromiss ausgelegten Arbeit des Vermittlungsausschusses, der sich auch vorgestern wieder auf eine Beschlussempfehlung verständigen konnte. Der Vermittlungsausschuss hat am 17. Dezember empfohlen, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in geänderter Fassung anzunehmen. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 21. November angerufen, weil der im parlamentarischen Verfahren hinzugekommene Artikel 13a aus Ländersicht nicht tragbar war. Zur Erinnerung: Vorgesehen war, die Meistbegünstigungsklausel auszusetzen und so 1,8 Milliarden Euro einzusparen – zulasten der Krankenhäuser. Das wurde entsprechend von den Ländern kritisiert. Aus Ländersicht waren die negativen Auswirkungen auf die ohnehin schon schwierige finanzielle Lage der Krankenhäuser für 2026 und die kommenden Jahre so nicht akzeptabel. Der Vermittlungsausschuss hat nunmehr einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Ein zentraler Punkt der Einigung ist die zeitlich begrenzte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung für 2026. Damit werden die Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie der Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser auf die durchschnittliche Kostenentwicklung begrenzt. Zugleich wurde im Vermittlungsausschuss sichergestellt, dass diese Maßnahmen für die somatischen Krankenhäuser und die besonderen Einrichtungen basiswirksam im Jahr 2027 ausgeglichen werden. Hierfür wird die Ausgangsgrundlage für die Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für das Jahr 2027 um 1,14 Prozent erhöht. Die konkrete Umsetzung wird über eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz erfolgen. Damit auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken in diese Regelung einbezogen werden, hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, auch die entsprechenden Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung unverzüglich anzupassen. Da diese nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens waren, ist diese Protokollerklärung zu begrüßen. Die flankierende Protokollerklärung wird Frau Ministerin Warken später noch vorstellen. Darüber hinaus konnten weitere Punkte geklärt werden. Das schafft Planungssicherheit für Krankenhäuser, Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie für die Länderhaushalte. Ziel bleibt, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig zu stabilisieren und zugleich eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Bundesregierung hat hierzu deutlich gemacht: Die Maßnahmen sind gezielt und befristet auf 2026. Sie greifen den Ergebnissen der „Finanzkommission Gesundheit“ nicht vor. Diese Klarstellung ist für die Länder zentral. Denn Reformen und Weiterentwicklungen in unserem Gesundheitssystem bleiben unerlässlich. Wichtig ist allerdings, dass klargestellt wurde, dass Tarifsteigerungen auch im Jahr 2026 vollständig refinanziert werden. Dies gilt ebenso für die Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung. Außerdem stehen große Transformationsaufgaben an. Der Bund beteiligt sich daran mit erheblichen Mitteln: 4 Milliarden Euro für Sofort- Transformationskosten und 29 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausreform im Krankenhaustransformationsfonds. Die Bundesregierung hat darüber hinaus bestätigt, dass seitens der Länder und Kommunen Mittel aus dem LuKIFG für Maßnahmen im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds eingesetzt werden können. Ich danke zudem der Bundesregierung und den regierungstragenden Fraktionen für die Zusage, dass die LuKIFG- Mittel auch zur Kofinanzierung des Länderanteils im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes genutzt werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wurde aus meiner Sicht im Vermittlungsausschuss insgesamt ein tragfähiger Kompromiss gefunden. Damit können die eigentlichen Reformziele, wie die Ermöglichung einer eigenverantwortlichen Verordnung von Hilfsmitteln und die Übernahme bestimmter ärztlicher Tätigkeiten durch Pflegefachkräfte, nun zeitnah umgesetzt werden. Da sich das Gesetz vor allem mit Fragen der Pflegeberufe und deren Ausübung beschäftigt, ist das zu begrüßen. Zugleich wäre es deutlich einfacher gewesen, diese guten Regelungen auf den Weg zu bringen, wenn Einsparziele nicht in dieser Form mit dem Gesetz verknüpft worden wären. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit, die einmal mehr unter Beweis stellt: Der Vermittlungsausschuss ist alles andere als ein Blockadeinstrument. Er ist ein Korrektiv, das man allerdings nur dann braucht, wenn die berechtigten Interessen der Länder im Vorfeld nicht ausreichend berücksichtigt werden. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Günther! – Ich erteile das Wort Minister Dr. Jung aus dem Saarland. Dr. Magnus Jung (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen am heutigen Tag über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ab, das der Kollege Günther gerade ausführlich vorgestellt hat. Wir machen damit heute auch den Weg frei für ein wichtiges Gesetz zur Stärkung der Kompetenzen der Pflegebeschäftigten, das sollte zunächst einmal im Vordergrund stehen. Denn die Pflege ist eine außerordentlich wichtige Berufsgruppe in unserem Gesundheitswesen. Sie ist eine wichtige Berufsgruppe in unserer Gesellschaft. Wir brauchen ein attraktives Ordnungsrecht, was die Stellung der Pflege betrifft, damit wir auch in Zukunft ausreichend Pflegebeschäftigte in unserem Land gewinnen können. Mit diesem Gesetz wird die Stellung der Pflege im Gesundheitswesen deutlich verbessert. Darin gibt es eine große Übereinstimmung. Es ist gut, dass jetzt der Weg frei ist durch das Ergebnis des Vermittlungsausschusses und die hinzukommende Protokollerklärung der Bundesregierung. Es ist gut, dass wir diese Einigung erzielt haben. Ich will aber sagen, dass es auch gut und richtig war, dass die Länder den Vermittlungsausschuss zuvor angerufen hatten. Denn die finanzielle Lage der Krankenhäuser in unserem Land ist nach wie vor außerordentlich schwierig. Da nach meiner Einschätzung manche das vielleicht nicht so wahrnehmen, will ich das heute an dieser Stelle noch einmal betonen. Rund 80 Prozent der Häuser im Land schreiben rote Zahlen, erwirtschaften Defizite – und das nicht nur im Jahr 2025, sondern schon seit einigen Jahren. Das bedeutet, dass die Rücklagen der Krankenhäuser, so sie denn überhaupt vorhanden waren, längst aufgebraucht sind, dass die Länder und die Kommunen schon jetzt in erheblichem Maße die Defizite der Krankenhäuser ausgleichen und auch im nächsten Jahr werden ausgleichen müssen und dass bei den freigemeinnützigen Trägern, wo die Rücklagen aufgebraucht sind, die finanzielle Lage so schwierig ist, dass die Zahl der Insolvenzen auch im nächsten Jahr sicherlich nicht geringer werden wird. Wir werden es weiterhin mit ungeplanten Krankenhausschließungen zu tun haben. Deshalb war es richtig und notwendig, dass man sich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene darauf verständigt hatte, 4 Milliarden Euro Sofort-Transformationshilfen vorzusehen, die in den nächsten Wochen und Monaten tatsächlich umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund war die im vorliegenden Gesetz ursprünglich vorgesehene Regelung schwierig, denn der Bund hätte den Krankenhäusern nicht nur einmalig 1,8 Milliarden Euro weggenommen. Vielmehr wäre durch den Basiseffekt diese Einsparung jedes Jahr erneut zu erbringen gewesen. Das heißt, in der laufenden Legislaturperiode hätten wir den Krankenhäusern ein Vielfaches dessen aus der einen Tasche rausgenommen, was wir ihnen vorher in die andere Tasche reingesteckt hätten. Das wäre schwer zu vermitteln gewesen. Und genau das wird jetzt nicht stattfinden. Das ist das gute Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Dafür ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen in den Ländern! Ein besonderer Dank an unsere Kollegin Melanie Schlotzhauer, die heute nicht da sein kann, die aber viel Kraft und Nerven in dieses Verfahren hineingesteckt hat! Ein herzliches Dankeschön auch an Sie, Frau Ministerin Warken, für Ihr Mittun, dass wir am Ende einen Kompromiss gefunden haben! Ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen aus den Bundestagsfraktionen, die an den Beratungen beteiligt waren und die sich ebenfalls ein gutes Stück bewegt haben, dass dieser Kompromiss gefunden werden konnte! Damit sind aber die Herausforderungen bei Weitem noch nicht bewältigt. Vielmehr sind die Herausforderungen, die vor uns liegen, um ein Vielfaches gewachsen. In diesem Zusammenhang nenne ich zum einen das KHAG, das sich schon im Verfahren befindet und zu dem der Bundesrat eine dreistellige Zahl an Änderungsvorschlägen gemacht hat, sowie die finanziellen Herausforderungen, die für das Jahr 2027 bei der gesetzlichen Krankenversicherung vor uns liegen und mit denen wir uns im nächsten Jahr befassen werden müssen. Die Einsparzwänge werden dort um ein Vielfaches höher sein als die 1,8 Milliarden Euro, mit denen wir uns jetzt befassen mussten. Deshalb will ich an dieser Stelle sagen, dass wir einiges lernen können aus dem zurückliegenden Vermittlungsverfahren. Zum einen muss uns allen klar sein, wie wichtig es ist, dass die Konjunktur in diesem Lande anspringt, damit auch die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder steigen. Zum anderen müssen wir uns intensiv um mehr Effizienz im System kümmern. Hier gibt es noch erhebliches Potenzial. Wir brauchen aber vor allen Dingen in dem, was vor uns liegt, klare Prozesse und Transparenz. Wir brauchen eine Kompromissbereitschaft auf allen Seiten, damit wir diese Herausforderungen bewältigen können. Ich bin sicher: Wenn die Länder zusammenhalten, können sie gemeinsam viel bewegen. Aber auch der Bund muss seinen Beitrag dazu leisten. Ich nenne hier insbesondere die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, die aus Steuermitteln finanziert werden müssen und nicht aus Beitragsmitteln. Das würde helfen. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank! Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachtstage. Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Jung! – Ich erteile das Wort für Niedersachsen Herrn Minister Dr. Philippi. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht ein bedeutendes Gesetzespaket zur Debatte: das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, kurz BEEP genannt. Das Gesetz zeigt deutlich, was politischer Gestaltungswille erreichen kann. Es enthält gute, wichtige und auch längst überfällige Regelungen für die Pflege. Es stärkt Pflegefachpersonen, indem es ihnen ermöglicht, bestimmte ärztlich delegierte Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. Zudem sorgt es mit einem kleinen Sparpaket für die Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir sichern damit die Beitragssätze für Millionen Versicherte und entlasten die Arbeitgeber. Meine Damen und Herren, ja, die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel war umstritten. Aber Politik ist eben an dieser Stelle kein Wunschkonzert. Sie ist die Kunst des Ausgleichs. Im Vermittlungsausschuss haben wir dies gezeigt. Wir haben gezeigt, wie Demokratie funktioniert: Streit – Dialog – Lösung. Wir haben einen tragfähigen Kompromiss erzielt, der die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel auf 2026 begrenzt. Die Einsparung von 1,8 Milliarden Euro leistet einen wichtigen Beitrag, um das Fundament unserer solidarischen Versorgung zu stabilisieren. Mit der gesetzlichen Anpassung wird gewährleistet, dass eine Basiswirksamkeit für die folgenden Jahre vermieden wird, die zu einer dauerhaften finanziellen Belastung der Krankenhäuser geführt hätte. Wir kürzen nur in einem Maße, das vertretbar ist. Die Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen und die Vertreter der Bundesländer haben sich im Vermittlungsausschuss sowohl für die dringende Finanzstabilität der GKV als auch für die Sicherung der Krankenhausfinanzen eingesetzt. Das ist fair, das ist verantwortungsvoll, das ist Politik mit Augenmaß und unsere Pflicht gegenüber den Menschen, die uns vertrauen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetzespaket ist mehr als eine Reform. Es ist ein Versprechen: Wir lassen die Pflege nicht allein. Wir sichern die Krankenhäuser. Wir stabilisieren die GKV. Wir tun das gemeinsam – Bund, Länder und die Fraktionen. Das ist Demokratie in ihrer besten Form. Lassen Sie uns heute ein klares Zeichen für die Pflege, für die Patienten, für die Zukunft unseres Gesundheitssystems setzen! – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Dr. Philippi! – Ich erteile das Wort Frau Ministerin Schenk aus Thüringen. Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Thüringen hat sich mit dem Vorschlag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, im Vorfeld der letzten Bundesratssitzung am 21. November keine leichte Frage gestellt. Ich bin sehr dankbar, dass sich die Länder hinter diesem Vorschlag versammeln konnten. Es wurde damit unterstrichen – das hat Ministerpräsident Günther gerade schon gut zusammengefasst –, dass es eben nicht darum geht, ein Gesetz zu blockieren, sondern dass es darum geht, es durch die Erfahrungen der Länder zu qualifizieren. Demokratie funktioniert; das zeigt sich auch im Vermittlungsausschuss. Denn man kann getrost auf das vertrauen, was die Länder an praktischen Erfahrungen haben. Auch die Länder erkennen natürlich an, dass Einsparungen nötig sind. Auch die Länder erkennen an, dass die Lage der GKV ganz offenkundig angespannt ist. Trotzdem oder vielleicht gerade deswegen war es ein Problem, dass dieser fachfremde Passus in einem Gesetz gelandet ist, das heute nicht in den Hintergrund geraten sollte und ganz wichtige Punkte im Bereich der Pflege regelt. Pflege und alle Regelungen, die zur Entbürokratisierung und zu mehr Personal beitragen, sind ja am Ende die Ausbuchstabierung von Menschenwürde. Gerade in einer alternden Gesellschaft ist das besonders wichtig. Nichtsdestotrotz ist es mir noch einmal wichtig, darzustellen, warum es für uns so zentral war, den Vermittlungsausschuss anzurufen und warum ich sehr erfreut bin, dass wir diesen Erfolg in so einem breiten Konsens erringen konnten. Denn: Ja, die Anrufung hat einen Erfolg produziert – einen gemeinsamen, konsensual erarbeiteten Erfolg. Ich bin allen dankbar, die sich konstruktiv beteiligt haben, auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die am Ende mit ihrer Forderung nun Recht bekommt. Der Vorschlag ist durchaus beachtenswert, denn er erkennt an, dass alle zu Einsparungen beitragen müssen. Die Einsparungen werden auch wirksam und ermöglichen in diesem Sinne, einen Anstieg der Versicherungsbeiträge zu vermeiden. Wir befinden uns – und das ist gerade aus ostdeutscher Perspektive zentral – in einem Krankenhaustransformationsprozess, der Unsicherheiten mit sich bringt, der die Frage aufwirft, wie insbesondere Länder, die bereits nach der Friedlichen Revolution eine Transformation in ihrer Krankenhauslandschaft erlebt haben, diese erneute Transformation finanziell ganz sprichwörtlich durch die Tür tragen können. Wenn erst 4 Milliarden Euro ausgeschüttet werden, um unkontrollierte Insolvenzen zu vermeiden, muss es im nächsten Atemzug darum gehen, dieses Versprechen dauerhaft zu halten und damit ein Ja an die Krankenhäuser zu senden, die Teil unseres Prozesses sind und die sich ja bereits im Vollzug der Reform befinden. Insofern ist es wichtig – und das ist mit diesem Prozess im Vermittlungsausschuss gelungen –, keine neuen Finanzierungslücken bei den Krankenhäusern aufzureißen und gleichzeitig deutlich zu sagen, dass Einsparungen nötig sind. Ein wichtiger Punkt der Protokollerklärung, die ja noch vorgestellt werden wird, ist, dass dies kein Präjudiz für die Arbeit der „Finanzkommission Gesundheit“ ist, denn daran, dass Einsparungen nötig sind, besteht ja kein Zweifel. Sie dürfen nur nicht zulasten eines Systems gehen. Die Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch für die Bundesländer von elementarer Bedeutung. Sie darf nur nicht zulasten der Krankenhäuser gehen, die am Ende ja steingewordene Gesundheitsversorgung sind und insbesondere für Menschen in ländlichen Regionen, wo oft schon die Kita oder der Konsum geschlossen haben, Identifikation und Lebensqualität im ländlichen Raum bedeuten. Zusammenfassend möchte ich herzlichen Dank sagen für die konstruktive Arbeit im Vermittlungsausschuss. Es hat sich gezeigt, dass der Vermittlungsausschuss am Ende den berechtigten Interessen der Länder Nachdruck verliehen, aber keinen einseitigen Kompromiss durchdrückt hat. Im Gegenteil: Die Einsparungen wirken und sind schwer zu erwirtschaften. Gleichzeitig senden wir ein wichtiges Signal an all die Menschen, die sich im Bereich der Pflege engagieren, dass wir sie sehen, dass wir Entscheidungen nicht aufschieben, sondern innerhalb kürzester Zeit – alle, egal welcher Parteifarbe – zusammenkommen können. Wir verlieren uns nicht in einem Schwarzer-Peter-Spiel, sondern verfolgen das gemeinsame Ziel, das Gesundheitssystem besser aufzustellen. Ich möchte mich auch bei Ihnen, Frau Bundesministerin, für das Tragen dieses Kompromisses bedanken. Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin Schenk! – Es spricht jetzt Frau Bundesministerin Warken. Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen ist dramatisch. Über Jahre hinweg wurden immer neue Verpflichtungen begründet, obwohl Einnahmen und Ausgaben längst nicht mehr im Gleichgewicht standen. Die Folge war insbesondere im Jahr 2024 das Abschmelzen bestehender und gesetzlich festgeschriebener Finanzreserven. Auch für die kommenden Jahre gilt die Prognose, dass die Ausgaben der Kassen weiter steigen. Die einzige Konsequenz aus dieser Situation war bisher, dass die Spirale der Beitragserhöhungen immer weitergedreht wurde und Jahr für Jahr immer höhere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aber auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land folgten. Diese Entwicklung wollen und werden wir durchbrechen. Um den durchschnittlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, hat die Bundesregierung ein erstes Sparpaket vorgelegt. Die verbliebene Finanzierungslücke von 2 Milliarden Euro soll damit geschlossen werden. Kernstück dieses Pakets ist die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für die Krankenhäuser für das kommende Jahr. Damit begrenzen wir den Preisanstieg im kommenden Jahr auf die tatsächliche Kostenentwicklung der Krankenhäuser und sparen voraussichtlich bis zu 1,8 Milliarden Euro. Warum wir gerade an dieser Stelle gespart haben, das werden wir, das werde ich oft gefragt. Und ob die Bundesregierung überhaupt um die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser wisse. Ich kann hier nur antworten: Ja, wir kennen die Situation vor Ort und wissen, dass viele Häuser das Geld sicherlich gut gebrauchen könnten. Fakt ist aber auch: Wir erwarten trotz dieser Sparmaßnahme für den Krankenhausbereich im kommenden Jahr immer noch einen Ausgabenzuwachs von circa 8 Milliarden Euro auf dann insgesamt 120 Milliarden Euro. Seit November erhalten die Kliniken allein aus dem Sondervermögen zur Refinanzierung ihrer Sofort- Transformationskosten 4 Milliarden Euro. Zudem können notwendige Umstrukturierungen der Krankenhausinfrastruktur künftig aus Mitteln des Krankenhaustransformationsfonds finanziert werden. Insgesamt stellt der Bund damit im kommenden Jahr bis zu 33 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln bereit. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich der Bund und die Länder nun auf einen Kompromiss geeinigt haben. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern und auch aus den Bundestagsfraktionen. Mit dem einmaligen Sparbetrag der Krankenhäuser, der auf das kommende Jahr begrenzt wird, kommen wir damit auch dem Ansinnen der Länder entgegen. In der Protokollerklärung regeln wir, dass die Basiswirksamkeit der Maßnahme zurückgenommen wird, indem wir die Landesbasisfallwerte für die somatischen Krankenhäuser und die besonderen Einrichtungen sowie die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für das Jahr 2026 als Ausgangsbasis für die Vereinbarung der Vertragspartner für das Jahr 2027 um 1,14 Prozent anheben. Wir regeln das für die somatischen Krankenhäuser im Rahmen dieses Gesetzes. Der Bundestag hat vorhin dem Vermittlungsergebnis und auch dem Gesetz zugestimmt. Für die psychiatrischen und psychosomatischen Häuser wollen wir das in einem weiteren, zeitnahen Gesetzgebungsverfahren regeln. Das sieht die Protokollerklärung vor. Weiter wird in der Protokollerklärung noch einmal bekräftigt, dass den Ländern die Nutzung von Mitteln des Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetzes im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds ermöglicht werden soll. Wir werden entsprechende Regelungen im KHAG vorbereiten. Ebenfalls sind wir gemeinsam zu der Auffassung gekommen – das wird auch in der Protokollerklärung noch einmal bekräftigt –, dass diese Einigung kein Präjudiz für die Sparmaßnahmen ist, die im kommenden Jahr zu treffen sind. Die GKV-Kommission wird hierzu noch Vorschläge vorlegen. Meine Damen und Herren, wir haben gesehen, dass schon dieses kleine Sparpaket nur mit viel Dialog- und Konsensbereitschaft gelingen konnte. Für 2027 stehen uns weitaus größere Herausforderungen bevor. Die prognostizierte Lücke in der GKV wird im zweistelligen Milliardenbereich liegen. Die notwendigen Schritte, um die Beiträge nachhaltig zu stabilisieren, werden deutlich größer sein müssen. Alle Beteiligten müssen sich im kommenden Jahr auf einen offenen, konstruktiven Austausch einlassen, um die Strukturveränderungen gemeinsam anzugehen, um unser System zukunftsfest zu machen. Ich bitte heute um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und diesem Vorschlag. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Frau Bundesministerin Warken! Sie haben es angekündigt: Frau Bundesministerin Warken (Bundesministerium für Gesundheit) wird eine Erklärung zu Protokoll1 geben. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wie vereinbart wird die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Wir rufen den Punkt am Schluss der Sitzung erneut auf. Dann wird die Beratung fortgeführt. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 4 a) bis c): TOP 4a) a) Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Drucksache 723/25) TOP 4b) b) Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) (Drucksache 724/25) TOP 4c) c) Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) (Drucksache 726/25) Es handelt sich um das sogenannte Rentenpaket 2025. Es liegen Wortmeldungen vor. Die erste Rede hält Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg- Vorpommern. – Bitte schön! Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ein großes Rentenpaket zu verabschieden. Unser Bundesland unterstützt dieses Rentenpaket. Es ist in den letzten Wochen sehr intensiv darüber gesprochen worden, ob insbesondere die Haltelinie, die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, richtig ist oder nicht, ob sie das System und vor allem den Bundeshaushalt überfordert. In diesen Diskussionen haben wir ein starkes Gegeneinander erlebt, ein Gegeneinanderstellen der Generationen, von Jung und Alt. Ich will mich zunächst ganz herzlich bei der Bundesregierung bedanken, insbesondere bei der Bundesarbeitsministerin und beim Bundesfinanzminister, der ja für den Steuerzuschuss sorgen muss, und auch beim Kanzler für die Klarheit, dass es bei dem, was wir in den Koalitionsverhandlungen zur Rente vereinbart haben, bleibt. Das ist auch sehr wichtig. Nachdem jetzt wochenlang über Zahlen, über Instrumente diskutiert worden ist, möchte ich einmal sagen, worum es eigentlich geht: Es geht um diejenigen, die heute arbeiten und sich darauf verlassen wollen, dass es zukünftig auch für sie eine auskömmliche Rente gibt, und 1 Anlage 1 es geht um diejenigen, die heute schon in Rente sind. In Mecklenburg-Vorpommern sind 450 000 Menschen Rentnerinnen und Rentner. Sie bekommen durchschnittlich 1 300 Euro Rente ausgezahlt und verfügen, wie es insbesondere im Osten typisch ist, meist über keine weiteren Einkommen. Es gibt keine Betriebsrente von ein paar hundert Euro zusätzlich, und es gibt in der Regel auch kein Einkommen aus einem Vermögen, zum Beispiel einer Vermietung. Und die wenigsten haben privates Eigentum. Deshalb müssen die meisten von diesen durchschnittlich 1 300 Euro – was ja bedeutet, dass viele auch noch weniger haben – ihre Miete bezahlen und die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Auch diejenigen, die heute noch arbeiten, aber bald Rentner sind, sehen, dass das sehr schwierig wird. Mir hat ein Arbeitnehmer geschrieben, der 2 500 Euro bekommt, seit 40 Jahren arbeitet und bald in Rente geht. Er hat sich ausrechnen lassen, dass seine Rente zukünftig 1 200 Euro beträgt. Er zahlt aber schon 1 100 Euro für Miete und Lebenshaltungskosten und fragt sich natürlich, wie das eigentlich gehen kann. Die meisten sagen deshalb: Eigentlich reichen sogar diese 48 Prozent nicht. Wir wissen, wie schwer es ist, schon diese 48 Prozent stabil zu halten. Deswegen halte ich von rechtspopulistischen Vorschlägen, über 70 Prozent zu reden, nichts. Es ist, ehrlich gesagt, Betrug an der Bevölkerung, solche Vorschläge zu machen, denn jeder hier weiß, dass das gar nicht darstellbar ist. Unsere Aufgabe muss sein, das Rentenniveau zu stabilisieren. Das ist Teil des Rentenpaketes. Teil des Rentenpaketes ist es aber auch, mehr für Arbeit und damit für die Wirtschaft, für Wachstum und im weiteren Sinne auch wieder für die Stabilisierung der Rente zu tun, nämlich, indem wir die Aktivrente einführen, sodass diejenigen, die länger arbeiten können und wollen, das auch tun. Dass sie das steuerfrei bis 2 000 Euro machen können, ist gut für sie selbst. Und es ist natürlich auch gut für die Wirtschaft, diese Fachkräfte weiter an Bord zu haben, auch wenn vielleicht ihre Stundenzahl geringer ist. Ein weiterer Punkt ist noch nicht in diesem heutigen Paket enthalten, aber ein Teil des Rentenpakets – und daran wird ja jetzt gearbeitet –: die Frühstartrente. Sie ist ein Zeichen an die junge Generation, dass der Staat früh mit Sorge dafür trägt, dass für Kinder Vorsorge getroffen wird. Das halte ich für einen sehr wichtigen Aspekt. – Auch die Mütterrente – das will ich deutlich sagen – ist gerecht. Denn es ist gerecht, wenn zukünftig jedes Kind in der Rente gleich viel zählt. All das kostet Geld. Bei allen Diskussionen um die Stabilisierung der Rente und die Finanzierung muss man ehrlich sagen: Ein stabiles, ein verlässliches Rentensystem wird in Zukunft, egal wie es weiterentwickelt wird, nicht ohne einen hohen Steuerzuschuss auskommen. Als politisch Verantwortliche in Bund und Ländern müssen wir uns fragen, ob wir das wollen. Ich sage ganz klar: Ja! Denn es ist Kern des Sozialstaates und aus meiner Sicht auch Kern der sozialen Marktwirtschaft, dass die Sätze „Arbeit muss sich lohnen“ und „Der, der arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet“ auch wirklich Lebensrealität sind. Das bedeutet: Diejenigen, die arbeiten, müssen mit ihrem Lohn mehr haben, als wenn sie nicht arbeiten würden. Und es bedeutet auch, dass diejenigen, die arbeiten, später eine Rente haben müssen, die höher ist, als wenn sie nicht gearbeitet hätten, also höher als die Grundsicherung. Dafür haben wir die Grundrente eingeführt. Denn gerade im Osten haben durch die gebrochenen Erwerbsbiografien viele trotz lebenslanger Arbeit keine Rente, die höher als die Grundsicherung ist. 43 000 Menschen in meinem Bundesland bekommen diese Grundrente. Auch das ist sehr wichtig für die Frage der Leistungsgerechtigkeit und für das Vertrauen in den Sozialstaat. Und es ist richtig, dass sich die Rentenkommission mit der Frage beschäftigt: Wie können wir die Rente weiter stabilisieren? Wenn wir die Umfragen sehen, die Meinung der Bevölkerung, dann erkennen wir, dass das, was einige behauptet haben – dieses Rentenpaket sei nicht im Interesse der jungen Generation –, einfach nicht stimmt. Die große Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland sagt: Wir finden wichtig, dass das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent bleibt. Aber die Mehrheit sagt auch: Wir machen uns Sorgen, ob das auf Dauer finanziert werden kann. Deswegen ist es richtig, in einer Rentenkommission diese Finanzfragen zu stellen, und sich die Frage zu stellen, ob das System gerecht ist, wenn – wie auch wir – gar nicht alle einzahlen. Da gibt es weitere Vorschläge, die diskutiert werden müssen. Ich will zum Schluss sagen: Dass das Rentenniveau aus dem Bundeshaushalt finanziell stabilisiert wird, ist wichtig für die Beiträge. Da gibt es aus meiner Sicht auch nichts zu lachen, denn es ist eine bewusste politische Entscheidung des Bundes und der Länder, zu sagen: Wir nehmen das Geld der Steuerzahler, um die Rente zu stabilisieren, um diese Gerechtigkeitsfrage zu lösen, und legen das nicht auf die Beiträge um, weil sonst Arbeit wieder teurer und die Wirtschaft belastet würde. Das heißt nicht, dass niemand belastet wird. Denn natürlich werden damit die Steuerkasse und die Steuerzahler belastet. Aber es ist eine wichtige Entscheidung für die Stabilisierung der Beiträge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, wir sollten heute dieses Paket auf den Weg bringen. Ich will mich bei allen bedanken, die daran konstruktiv mitgearbeitet haben. Es ist ein wichtiger Baustein, und es zeigt den Bürgerinnen und Bürgern, dass wir gemeinsam über Parteigrenzen und Ländergrenzen hinweg und mit dem Bund wichtige Entscheidungen zur Stabilisierung der Rente treffen können. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Diskussionen über die Vorschläge der Rentenkommission. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! – Ich erteile das Wort dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Dr. Markus Söder. Dr. Markus Söder (Bayern): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war eine sehr spannende Debatte im Bundestag. Am Anfang war nicht ganz sicher: Welche Mehrheit gibt es? Wie klar ist sie? Wie geht das aus? Es ist ein gutes Signal, dass es bei einer der zentralsten Fragen, die für Menschen, ihr Leben und ihre Lebensleistung besteht, am Ende eine klare Mehrheit gab – und hoffentlich auch heute hier im Bundesrat geben wird. Das Rentenpaket war ein dicker Brocken. Man hat es sich nicht leicht gemacht. Es wird in der Zukunft noch viele Fragen geben. Was ich sehr positiv finde: Dieses Paket ist ein richtiges Signal der Balance von Lebensleistung, aber auch Perspektive. Renten sind keine Almosen, die der Staat verteilt. Das ist Lebensleistung, das sind erworbene Anwartschaften. Dafür haben Menschen hart gearbeitet, ihr ganzes Leben lang. Sie stellen sich bei der Rente am Ende die Frage: Was war mein Leben eigentlich wert? Wenn ich viel gearbeitet habe, immer viel einbezahlt habe, bekomme ich viel, wenig oder vielleicht fast gar nichts raus? – Insofern ist die Stabilisierung des Rentenniveaus – das war auch für mich wichtig – ein zentraler Beitrag, um jetzt ein Signal zu setzen in einer ohnehin schon unsicheren Zeit. Mit der Aktivrente wird ein Beitrag dazu geleistet, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, aber zunächst einmal nicht als Pflicht, sondern mit Anreizen versehen – genau, wie wir uns das vorstellen. Ganz besonders wichtig war Bayern und mir natürlich die Mütterrente, und zwar die Mütterrente III. Schon die Mütterrente I und II gingen mit auf Initiativen von Bayern zurück. Ich bin sehr dankbar, dass man im Bundestag – und ich hoffe heute am Ende auch hier – die Mütterrente III akzeptiert. Denn – Frau Schwesig hat es zu Recht angesprochen – es geht um die Lebensleistung; es geht um die Familienleistung von Frauen, die wegen ihrer großartigen Kindererziehung manches Berufliche hintenangestellt haben und deswegen nicht so hohe Renten haben. Es ist nicht einzusehen, warum Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, nach der derzeitig noch gültigen Rechtslage keine Anerkennung ihrer Familienleistung bekommen, insbesondere weil diese Frauen häufig die niedrigsten Renten haben. Bei uns in Bayern kann man das sehen, denn zu der damaligen Zeit gab es wenig Kinderbetreuungsmöglichkeiten. In einigen Teilen Deutschlands gab es die, aber vor allem im Westen und bei uns in Bayern nicht. Das heißt: Kinder bedeuteten eine Entscheidung für die Familie und häufig auch eine Entscheidung gegen den Beruf. Es war auch eine Zeit, in der man anders als heute häufig drei, vier oder manchmal sogar fünf Kinder hatte. Genau diese Frauen haben heute kleine Renten, sparen jeden Euro ab von dem, was sie haben, um ihren Enkelkindern etwas zu geben. Sie wundern sich manchmal, wie in Deutschland Geld verteilt, für was in Deutschland Geld ausgegeben wird. Und sie stellen sich die Frage: Wie gerecht ist das? Sie haben keine Lobby. Sie sind häufig allein. Ich bin dankbar, dass wir ihnen jetzt eine Stimme und auch Unterstützung geben. Die Mütterrente III ist gerecht. Sie ist kein Wahlkampfgeschenk. Sie hat nichts mit Bayern zu tun. Sie ist für ganz Deutschland da. Am Ende geht es um 10 Millionen Renten in ganz Deutschland, nicht nur in Bayern. Die Mütterrente setzt ein klares Signal der Fairness, der Gerechtigkeit, der Anerkennung und Wertschätzung einer Lebensleistung. Eine Frau mit drei Kindern wird dann am Ende durch die Mütterrente 720 Euro zusätzlich bekommen. Da mag manch Vermögender sagen: Was sind schon 720 Euro mehr im Jahr? Für viele Menschen ist das unglaublich viel Geld, das ihr Leben verändert, es etwas leichter macht. Übrigens macht die Summe, die das kostet, ungefähr 1 Prozent der Rentenversicherungssumme aus. Neben der Relation, wie wenig das ist, gehört zur Wahrheit auch: Es ist, anders als bei anderen Themen ein Bereich, der eher schrumpft, weil allein aufgrund der generativen Zeit kein neuer Zugang mehr erfolgen kann. Daher kann man das mit gutem Gewissen beschließen. Unsere Jungen waren zwar nicht begeistert, haben das Ganze am Ende aber mitgetragen und akzeptiert, weil sie die Lebensleistung der Generation ihrer Mütter oder Großmütter anerkennen wollen. Dennoch stellen die Jungen berechtigte Fragen, die die demografische Entwicklung der nächsten 20 Jahren uns allen stellt. Diese Fragen kann man auch nicht wegdiskutieren. Insofern ist es wichtig, dass es die Rentenkommission gibt. Die Rentenkommission ist nach dieser Diskussion eine andere, als sie es vorher gewesen wäre. Es wird noch viele Fragen geben. Alle, die heute sehr engagiert Reformen einfordern, werden sehen, dass man Reformen bei so zentralen Fragen wie der Rente nicht nur nach kalter Logik, sondern auch hinsichtlich der Frage wird diskutieren müssen: Wie wird das in der Bevölkerung angenommen? Nicht umsonst machen radikale Gruppen Versprechungen von 70 Prozent. Das ist illusionär, und es ist völlig unvorstellbar, dass das machbar wäre. Diese Gruppen würden auch massiv an der Realität scheitern. Aber sie versuchen heute, aus der Diskussion Honig zu saugen. Insofern braucht es klare Konzepte, eine vernünftige Struktur, aber eben auch ein Mitnehmen der Menschen bei dieser ganz wichtigen Frage. Wer reich und vermögend ist – und es gibt in Deutschland viele, die eine Zusatzvorsorge haben –, für den ist die gesetzliche Rente manchmal sogar ein Scherz. Man zeigt dann den Rentenbescheid: Schau, wie wenig Rente ich bekomme! – Aber mindestens die Hälfte der Menschen in Deutschland haben nur ihre gesetzliche Rente. Wir verbessern die Situation für die Jungen jetzt mit privater Altersvorsorge. Aber all diejenigen, die jetzt oder in den nächsten zehn Jahren ihre Rente bekommen, können nicht mehr oder nicht mehr so schnell privat vorsorgen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass wir, der Staat, sie in dieser Lage nicht alleinlassen, sondern ihnen zeigen, dass ihr Leben und ihre Leistung uns etwas wert sind. Deshalb sollten wir das gemeinsam beschließen. Insofern: Danke, gerade für die Unterstützung der Mütterente III! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Dr. Söder! – Damit kommen wir zur nächsten Wortmeldung. Das Wort hat jetzt Frau Staatsministerin Hofmann aus Hessen. Heike Hofmann (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Rentenpaket und den entsprechenden Gesetzen ist nach langen, harten Diskussionen ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Verabschiedung dieses Rentenpakets sichert auch, dass die Menschen in unserem Land Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Regierung beziehungsweise des Staates zurückgewinnen oder dieses Vertrauen behalten. Denn eine sichere, verlässliche Rente ist für viele Menschen von essenzieller Bedeutung. Ja, wir ringen um die richtigen Lösungen, und es ist richtig und wichtig, dass neben dem, was wir heute beschließen, die Rentenkommission weitere Schritte unternimmt, damit die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert und zukunftsfest ausgestaltet wird. Lassen Sie mich deutlich sagen: Es ist sehr bedeutend, dass das Rentenniveau zumindest bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent gesichert wird. Das bedeutet für viele Menschen in unserem Land eine gewisse existenzielle Absicherung nach jahrelanger harter Arbeit und nach einem langen Erwerbsleben. Das bedeutet für viele Menschen, dass sie in Würde im Alter leben können von der Rente, die sie sich hart erarbeitet haben. Ein weiterer Punkt ist die Ausweitung der Mütterrente. Ich kann hier an meinen Vorredner anschließen: Es ist tatsächlich so, dass mit der Anpassung, die wir vornehmen werden, eine Ungleichbehandlung abgeschafft wird. Die bisherige Regelung sieht für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, vor, dass lediglich bis zu zweieinhalb Jahre Erziehungszeit rentenrechtlich anerkannt werden. Für jedes danach geborene Kind sind es bis zu drei Jahre. Diese Ungleichbehandlung ging zulasten vieler Mütter, die sich in den Dienst der Familie und der Betreuung und Erziehung der Kinder gestellt haben. Meine Damen und Herren, wir sind aufgefordert, auch mit der anschließenden Rentenkommission zentrale weitere Fragen zu klären. Etwa: Wie können wir Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen bei der Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter unterstützen? Wie kann ein generationenübergreifender Ausgleich tatsächlich aussehen? Ich sage Ihnen: Mich hat es sehr bedrückt, dass wir bei dieser Frage ein Gegeneinander der Generationen in unserem Land erlebt haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir solch eine zentrale Frage nur im Miteinander der Generationen lösen können. Denn das ist eine zentrale gesellschaftspolitische Frage in unserem Land. Oder auch: Wie können wir jüngere Beitragszahler nicht immer weiter belasten und den generationenübergreifenden Ausgleich anpacken? Die Frage der Verteilung zwischen Generationen stellt sich nicht nur an dieser Stelle. Vielmehr ist sie auch gesamtgesellschaftlich von Bedeutung, wenn es darum geht, wie unabhängig von Generationengerechtigkeit die Reichsten in unserer Gesellschaft mehr in die Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Lasten genommen werden können. Ich will diesen Punkt hier explizit ansprechen. Zur Schaffung einer armutsfesten Absicherung im Alter muss der Blick aber auch auf die anderen Säulen der Alterssicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge, gerichtet bleiben. Insofern ist es richtig, mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz die weitere Verbreitung von Betriebsrenten zu fördern. Ich will darauf hinweisen, dass sich Hessen in Bezug auf die private Altersvorsorge bereits seit Jahren für einen privatwirtschaftlich geführten Fonds unter öffentlich-rechtlicher Aufsicht als neues Standardprodukt starkgemacht hat. Das ist ein Vorschlag. Aber, ich nenne die Stichworte „nachhaltige Finanzierung“ und „stabile Beitragssätze“, es wird sich auch die Frage stellen – und hier nehme ich Bezug auf meine Vorrednerin –, wie wir durch die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung diese zukunftsfest machen können. Das gilt auch für die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung. Meine Damen und Herren, Hessen ist im nächsten Jahr Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders den Blick auf die Frauen beziehungsweise die Frauenerwerbsarbeit richten. In Hessen arbeiten 50 Prozent der Frauen in Teilzeit. Das ist in vielen anderen Bundesländern genauso. Oft wollen Frauen mehr arbeiten. Wenn Frauen aber so oft in Teilzeit arbeiten, bedeutet das, dass sie auch oft eine kleinere oder zu kleine Rente haben. Allerdings erbringen sie viel mehr Sorgearbeit als Männer. Frauen leisten fast 30 Stunden unbezahlte Sorgearbeit pro Woche, Männer gut 20 Stunden. Ich sage Ihnen an dieser Stelle deutlich: Diese strukturellen Probleme in unserem Land müssen wir endlich angehen. Am Ende bleibt von der heutigen Debatte: Das Rentenpaket ist – ich habe es bewusst so genannt – ein wichtiger Meilenstein auf einem weiterhin langen Weg, den die Rentenkommission dann begleiten wird. Ich sage Ihnen aber deutlich: Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter in Würde leben können. Dafür unternehmen wir heute einen richtigen Schritt. Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin Hofmann! – Das Wort hat jetzt Herr Professor Dr. Lorz aus Hessen. Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aktivrente, die wir heute beraten, setzt mit dem steuerlichen Anreiz für die ältere Generation ein starkes Zeichen und bietet drei wesentliche Vorteile: Die Wirtschaft profitiert von erfahrenen Fachkräften, die jüngeren Generationen profitieren von Erfahrung und Wissen, und die gesetzliche Rentenversicherung wird durch die Arbeitgeberbeiträge der Aktivrentnerinnen und Aktivrentner finanziell stabilisiert. Das ist moderne Arbeits-, Sozial- und Steuerpolitik aus einem Guss. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte der Bundesrat diesem Gesetz heute zustimmen. Neben der Aktivrente sichern wir mit dem mitberatenen Rentenpaket 2025 durch die Haltelinie von 48 Prozent zudem ein verlässliches Mindestniveau der gesetzlichen Rente. Damit setzen wir heute zwei zentrale Vorhaben um, die überwiegend zugunsten der älteren Generation wirken. Deshalb müssen wir uns nun der ebenso berechtigten wie aus meiner Sicht auch wichtigen Frage stellen: Wie entlasten wir die jüngeren Generationen, wie stellen wir auch deren finanzielle Zukunft sicher? Zu dieser Frage sind zwei zentrale Bausteine im Koalitionsvertrag des Bundes verankert: die Reform der privaten Altersvorsorge und die Einführung der Frühstartrente. Beides schafft Perspektiven für die jüngere Generation. Das ist auch erforderlich, denn private Altersvorsorge ist kein Nice-to-have mehr. Sie ist ein Muss, vor allem für die jüngeren Generationen. Ich begrüße daher, dass der Regierungsentwurf für ein Altersvorsorgereformgesetz den überfälligen Reformprozess wieder in Gang gesetzt hat. Ausdrücklich positiv hervorheben möchte ich, dass dieser Entwurf die Garantievorgaben lockert, um die private Altersvorsorge stärker auf renditestärkere Anlagen auszurichten, dass er die Förderung durch eine beitragsproportionale Zulage vereinfacht und den digitalen Abschluss des Standarddepots ermöglicht. Dennoch sind diese geplanten Reformansätze noch nicht ausreichend. Das als Standardprodukt etikettierte Standarddepot bleibt nämlich deutlich hinter dem zurück, was der Koalitionsvertrag versprochen hat und was wir auch seit Jahren im Bundesrat fordern. Ein Standardprodukt muss transparent, kosteneffizient und renditestark sein, und es muss eine echte Vergleichbarkeit ermöglichen. Das Standarddepot im aktuellen Entwurf lässt jedoch Millionen von Fondskombinationen zu, die allesamt unter dem Begriff „Standarddepot“ von verschiedenen Anbietern angeboten werden können. Das gewährleistet keine Vergleichbarkeit, und das ist nicht im Interesse der Sparerinnen und Sparer. Deshalb brauchen wir ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt, wie wir es schon seit Längerem als Deutschland-Rente vorschlagen und wie meine Vorrednerin es eben schon angesprochen hat. Mit einem solchen Standardprodukt würde Deutschland kein Neuland betreten. Großbritannien und Schweden zeigen mit vergleichbaren Produkten bereits eindrucksvoll, wie moderne Altersvorsorge funktionieren kann. Damit würden wir Vergleichbarkeit schaffen und den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung und Vertrauen geben. Und vor allem, meine Damen und Herren: Nur ein solches Standardprodukt bietet auch die Grundlage dafür, endlich eine automatische Teilnahme mit Austrittsrecht, also eine sogenannte Opt-out-Lösung, in der privaten Altersvorsorge etablieren zu können. Nur so werden wir eine signifikante Verbreitung, gerade unter der jüngeren Generation, erreichen. Ich möchte Sie daher eindringlich darum bitten, hier im Bundesrat für ein solches Produkt einzutreten. Ich glaube, das sind wir der jungen Generation schuldig, um ihre Zukunft sicherzustellen. Nur so können wir auch eine Verzahnung der neuen privaten Altersvorsorge mit der geplanten Frühstartrente herbeiführen, von der ich wirklich sehr angetan bin und die ich für eines der wichtigsten Reformvorhaben dieser Bundesregierung halte, weil sie Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren frühzeitig an eine kapitalgedeckte Vorsorge heranführt, finanzielles Bewusstsein schafft, Kapitalmarkterfahrung vermittelt und finanzielle Mündigkeit fördert. Ich finde es besonders gelungen, dass diese Förderung nicht davon abhängt, ob die Eltern aktiv werden. Wenn nämlich kein Depot eröffnet wird, legt der Staat das Geld automatisch in einer von ihm organisierten Defaultlösung an. Das bedeutet gleiche Chancen für alle, unabhängig vom Elternhaus. Das ist ein entscheidender Fortschritt, und es zeigt, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass es eines solchen Standardprodukts als Einstieg in die Altersvorsorge bedarf. Es wäre daher nur logisch, diesen Schritt auch im Altersvorsorgereformgesetz zu gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister! – Das Wort hat jetzt Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. – Bitte sehr! Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn öffentlich über die Rente gesprochen wird, dann erleben wir in den Medien sehr viel Zuspitzung, Verunsicherung und Alarmismus. Das ist nicht gut, denn es geht ja bei der Alterssicherung um etwas ganz Grundsätzliches: Es geht um Vertrauen, um Verlässlichkeit und um Anerkennung der Lebensleistung von sehr vielen Menschen. Deshalb will ich einmal deutlich sagen: All das gewährleistet unser Rentensystem seit Jahrzehnten zuverlässig, übrigens auch durch wirtschaftliche Krisen hindurch, durch Finanzmarktverwerfungen und Pandemien. Jetzt stärken wir diese Zuverlässigkeit mit dem Rentenpaket, mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Aktivrente, die wir heute hier behandeln. Vertrauen ist wichtig, und deshalb ist auch die Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 so wichtig. Ministerpräsidentin Schwesig hat es schon gesagt: Es gibt dazu eine ganz große Zustimmung in der Bevölkerung. Genau darauf will man sich weiter verlassen können. Mit dieser Haltelinie stellen wir also sicher, dass die Renten weiter parallel zu den Löhnen steigen. Sie haben die Debatte ja alle mitbekommen. Das war kein Selbstläufer. Aber wir haben uns bewusst so entschieden. Denn wer viele Jahre gearbeitet hat, wer Beiträge gezahlt hat, wer Verantwortung übernommen hat, der muss sich auch weiterhin auf ein angemessenes und lebensstandardsicherndes Einkommen im Alter verlassen können. Mir ist dabei noch einmal wichtig, zu sagen: Die Haltelinie bis 2031 hilft ja nicht nur den heutigen Rentnerinnen und Rentnern. Vielmehr sorgt sie langfristig dafür, dass das Rentenniveau auch nach 2031, egal was wir dann entscheiden, rund einen Prozentpunkt höher ausfällt als ohne diese Haltelinie. Deshalb profitieren eben auch die heute Arbeitenden, die jüngeren Beitragszahler, wenn sie später selbst in Rente gehen. Und das ist Generationengerechtigkeit. Ein zweiter wesentlicher Baustein ist die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, die sogenannte Vollendung der Mütterrente. Künftig gilt: Für jedes Kind werden drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, unabhängig vom Geburtsjahr. Damit beseitigen wir eine lange bestehende Ungleichbehandlung von Müttern, deren Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden. Wir setzen ein klares Zeichen der Anerkennung der Kindererziehungszeiten für alle Generationen. Sowohl die Verlängerung der Haltelinie als auch die Vollendung der Mütterrente werden aus Steuermitteln finanziert. Ich will das hier noch einmal sagen. Wir wollten das so, damit das Rentenniveau gesichert wird, ohne dass deswegen die Beitragssätze steigen müssen, ohne dass der Faktor Arbeit zusätzlich belastet wird. Die Finanzierung der Vollendung der Mütterrente „erfolgt aus Steuermitteln, weil“, so heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag, „sie eine gesamtgesellschaftliche Leistung abbildet“. Gemeint ist die geleistete Kindererziehung. Ich finde es richtig, dass wir das so machen, und will den Zusammenhang hier noch mal deutlich betonen. Darüber hinaus enthält das Rentenpaket 2025 auch eine wichtige arbeitsrechtliche Regelung: Das sogenannte Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben. Was heißt das praktisch? Die Menschen, die freiwillig länger arbeiten wollen, aber beim selben Arbeitgeber, bei dem sie bisher waren, können das nun tun. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Aktivrente ihre Wirkung entfalten kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gesetzliche Rente ist mehr als eine Säule. Es wird immer dieses Bild von den Säulen gebraucht. Aber Säulen sind ja nur dann statisch korrekt, wenn sie alle gleich sind. Die gesetzliche Rente ist aber viel mehr. Sie ist das große, starke Fundament. Sie ist der wichtigste Bestandteil der Alterssicherung für ganz viele Menschen in unserem Land. Uns war aber auch wichtig, die sogenannte zweite Säule, die Betriebsrente, weiter auszubauen. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für Betriebsrenten sowohl arbeitsrechtlich als auch steuerrechtlich und im Hinblick auf das Finanzaufsichtsrecht. Besonders wichtig ist mir, dass wir damit auch die Weichen stellen, damit das Sozialpartnermodell weiterverbreitet werden kann. Es ist nämlich gut für beide Sozialpartner, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und stärkt die Tarifbindung. Unser Ziel ist klar: mehr Verbreitung und mehr Verlässlichkeit für Beschäftigte und Unternehmen. Wir machen damit einen Schritt nach vorn, besonders für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen, denn sie verfügen heute noch zu selten über eine Betriebsrente. Deshalb dynamisieren wir die Einkommensgrenze für Begünstigte und heben den Förderhöchstbetrag an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Rentenpaket 2025, dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Aktivrente unter der Federführung des Bundesfinanzministeriums machen wir einen großen Schritt für eine verlässliche Alterssicherung in unserem Land. Gleichzeitig ist klar: Die demografische Entwicklung stellt uns weiterhin vor große Aufgaben, und es besteht weiter Handlungsbedarf. Deshalb werden wir als Nächstes die Riesterrente reformieren und anschließend die Frühstartrente einführen. Beide Vorhaben sind ja schon auf den Weg gebracht. Wichtig ist aber auch, dass wir den Blick weiter auf die kommenden Jahre und Jahrzehnte richten. Dazu haben wir eine Alterssicherungskommission eingesetzt. Den entsprechenden Beschluss hat das Kabinett am Mittwoch gefasst, und die Arbeit beginnt direkt Anfang Januar. Die Kommission soll schon bis Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Reformvorschläge vorlegen. Ich bin sehr gespannt darauf. Uns geht es darum, die Rente verlässlich, nachhaltig und dauerhaft tragfähig für alle Generationen weiterzuentwickeln. Das stärkt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das gibt allen Generationen Sicherheit. Die Rente haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land hart erarbeitet und verdient, und Sicherheit im Alter ist eben auch ein Grundfundament unserer sozialen Marktwirtschaft. Dieses Versprechen der sozialen Sicherheit im Alter ist ein Beitrag zum sozialen Frieden in unserem Land. Das muss für alle Generationen gelten, heute und in Zukunft. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin Griese! – Es hat jetzt das Wort: der Parlamentarische Staatssekretär Herr Schrodi aus dem Bundesministerium der Finanzen. – Bitte sehr! Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen die Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest machen. Dazu hat die Bundesregierung ein Rentenpaket vereinbart, das in Teilen hier vorliegt. Wir stärken zuallererst die umlagefinanzierte gesetzliche Rente als zentrale Basis einer generationengerechten Altersvorsorge. Dabei geht es – das ist von Ihnen und auch von der Kollegin Griese schon benannt worden – um Verlässlichkeit und Sicherheit im Alter. Daneben werden wir auch die private Altersvorsorge reformieren. Der Entwurf ist im Kabinett verabschiedet worden und sieht verbesserte Anlagemöglichkeiten und ein einfaches Standardprodukt vor. Mit einer gezielten Förderung sollen gerade auch diejenigen mit geringer Sparfähigkeit die Möglichkeit zu einer privaten Altersvorsorge haben. Das ist auch ein Teil der zukünftigen Gerechtigkeit, für die wir sorgen wollen. Auch wurden im Kabinett bereits Eckpunkte der Frühstartrente vereinbart, die jungen Menschen Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen und Grundlagen für die private Vorsorge im Alter schaffen soll. Auch ein Teil der finanziellen Bildung soll somit gewährleistet werden. Bei der Aktivrente und der Betriebsrente, die hier vorliegen, sind wir schon einen Schritt weiter. Beide wurden im Bundestag beschlossen. Ich freue mich, dass sie Ihnen heute zum Abschluss vorliegen. Zum einen wissen wir bei der Aktivrente: Ein Hemmnis für Wachstum ist der Fachkräftemangel. Mit der Aktivrente begünstigen wir steuerlich, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und ihre Erfahrung, ihre Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stellen. Zum Zweiten. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für den Aufbau von Betriebsrenten. Damit greifen wir zahlreiche aus der Praxis an uns herangetragene Anliegen auf. Ziel ist eine höhere Verbreitung von Betriebsrenten, insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Fokus des Gesetzes liegt auf der Ermöglichung von Kapitalanlagen mit höheren Renditen. Die Reformmaßnahme des Gesetzentwurfs sieht auch vor, dass die sogenannten bAV-Förderbeträge steigen. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit auch in der betrieblichen Altersvorsorge. Diese wurde seit 2018 gut angenommen. Die bAV-Förderbeiträge unterstützen die Betriebsrenten von circa 1 Million Beschäftigten mit geringen Einkommen, indem zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers durch einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent gefördert werden. Die bAV-Förderbeiträge erreichen eine Zielgruppe, der es oft an eigener Sparfähigkeit für eine zusätzliche Altersvorsorge fehlt und die bisher deutlich seltener eine zusätzliche Altersvorsorge hat als Beschäftige mit höheren Einkommen. Wir werden jetzt eine moderate Erhöhung und Dynamisierung der Einkommensgrenzen vornehmen und auch die Erhöhung des Förderbeitrages verbessern. So werden bessere Rahmenbedingungen für Arbeitgeber geschaffen, die künftig mehr für ihre Beschäftigten tun wollen. Wir haben im Bundestag viele der in der Stellungnahme des Bundesrates erwähnten Punkte intensiv diskutiert, insbesondere, wie wir künftig mehr Betriebsrentenzusagen in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen können. Wir denken, dass wir hier im Einvernehmen mit den Sozialpartnern vorankommen können. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit den im Gesetz vorgesehenen Regelungen bald weitere Erfolge sehen. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Gesetz. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Schrodi! Es gibt noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Hermann (Baden-Württemberg) für Herrn Staatssekretär Hoogvliet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit Punkt 4 a), dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus. Ausschussempfehlungen oder Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Dann kommen wir zu Punkt 4 b), dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt, diesem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Deutliche Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Nun rufe ich Punkt 4 c) auf, das Aktivrentengesetz. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Klare Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über die ebenfalls empfohlene Entschließung abzustimmen. 1 Anlage 2 Wer stimmt für die empfohlene Entschließung? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 80: TOP 80 Steueränderungsgesetz 2025 (Drucksache 745/25) Hierzu gibt es eine Reihe von Wortmeldungen. Es beginnt mit dem ersten Redebeitrag: Frau Ministerpräsidentin Schwesig für das Land Mecklenburg-Vorpommern. – Bitte sehr, Frau Schwesig! Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Steueränderungsgesetz entlasten wir heute Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aus meiner Sicht ist derzeit die wichtigste Aufgabe, dass die Wirtschaft in Deutschland wieder vorangebracht wird, dass es wieder Wachstum in Deutschland gibt. Auch wenn mein Bundesland gegen den deutschlandweiten Trend mehrere Jahre in Folge ein Wirtschaftswachstum zu verzeichnen hatte, verkennen wir nicht, dass die gesamte Lage in Deutschland kritisch ist. Das geht auch an uns trotz Wirtschaftswachstum nicht spurlos vorbei. Insofern ist es aus meiner Sicht die wichtigste Aufgabe des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, gemeinsam mit uns die Wirtschaft weiter zu unterstützen. Dazu haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten gemeinsam, Bund und Länder, wichtige Pakete auf den Weg gebracht. Ich will kurz an das große Sondervermögen für mehr Investitionen erinnern. Die Bundesregierung hat jetzt den großen Deutschlandfonds angekündigt, damit Investitionen stärker ermöglicht werden. Wir haben hier den Wachstumsbooster beschlossen für eine bessere steuerliche Entlastung der Wirtschaft, der Unternehmen. Wir haben heute noch die Senkung der Stromsteuer auf der Tagesordnung, von der 600 000 Betriebe in Deutschland profitieren. Auch die Senkung der Netzentgelte und die fairere Verteilung der Netzkosten führen ab 1. Januar 2026 dazu, dass sowohl Wirtschaft als auch viele Bürgerinnen und Bürger niedrigere Energiekosten haben. Heute geht es um ein Paket im Steueränderungsgesetz, das zum einen dazu führt, dass zwei wichtige Wirtschaftszweige, nämlich der Tourismus und die Gastronomie, durch die Absenkung der Gastrosteuer steuerlich entlastet werden. Zum anderen werden Pendlerinnen und Pendler, weil sie unter anderem gestiegene Kosten durch den CO2-Preis zu verkraften haben, steuerlich entlastet, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jeden Tag hart arbeiten, aber dafür weite Wege in Kauf nehmen. Letzteres ist insbesondere in Flächenländern ein großes Thema, also auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Ich will in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung für den Agrardiesel nennen, die ja später noch in einem anderen Gesetz enthalten sein wird. Mit all diesen Entlastungen unterstützen wir Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird gelegentlich so getan, als ob es hier um die Interessen Einzelner ginge. Aber ich glaube, dass man diese Dinge zusammen denken muss. Und wir sorgen heute für ein Korrektiv. Wir sorgen heute dafür, dass Politik wieder verlässlich ist. Ich will beginnen mit der Gastrosteuer, die ja nicht ganz unumstritten ist. Für uns ist das ein wichtiges Thema. Wir sind ein starkes Tourismusland. Wir haben nach Corona auch wieder an erfolgreiche Zahlen angeschlossen. Im letzten Jahr hatten wir das zweitbeste Tourismusergebnis in der Geschichte unseres Landes, trotz der Coronazeit dazwischen. Trotzdem gibt es Probleme in den Betrieben, weil sie wirtschaftlich noch die Nachwirkungen der Schließungen aufgrund der Coronapandemie spüren und weil gleichzeitig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastrobranche endlich besser bezahlt werden. In unserem Land gibt es da zum Beispiel einen besseren Abschluss. Und es gibt gestiegene Energiekosten. Das Versprechen des damaligen Bundeskanzlers, dem sich viele von uns angeschlossen haben – auch ich –, dass die Absenkung der Gastrosteuer, die zunächst eine Coronahilfe war, dauerhaft bleibt, wurde nicht eingelöst. Ich finde, dass es uns gut zu Gesicht steht, zu einer Forderung Nein zu sagen, wenn wir wissen, dass wir etwas nicht umsetzen können. Aber wenn wir Ja sagen, dann muss dieses Ja auch gelten. Darüber waren viele Unternehmer enttäuscht. Bei diesen Unternehmen handelt es sich nicht um irgendwelche großen Konzerne, die weltweit agieren, und auch nicht alle sind Spitzen- und Sternerestaurants, sondern in der Regel sind das kleine Betriebe, Familienbetriebe mit einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deswegen stehen wir ganz klar zu dem Versprechen, dass die Gastrosteuer abgesenkt wird. An dieser Stelle will ich mich bei den Kollegen bedanken – und dabei spreche ich ganz klar Herrn Söder an –, aber auch bei jenen, die aus der Branche aktiv waren; bei uns ist das der DEHOGA-Präsident Lars Schwarz. Ich will mich dafür bedanken, dass wir kontinuierlich drangeblieben sind und gesagt haben: Wir machen das. – Und für uns als Bundesland ist auch klar, dass wir die Steuermindereinnahmen für uns im Haushalt selbst darstellen müssen. Zweiter Punkt. Auch bei den Pendlerinnen und Pendlern geht es um Vertrauen und Verlässlichkeit. Der Anstieg des CO2-Preises ist schon vor längerer Zeit vorgesehen worden. Damals wurde parallel dazu ein Klimageld zur Entlastung versprochen. Das ist nie gekommen. Deswegen ist es wichtig, wenigstens dort, wo die Belastung einschlägt, nämlich bei den Pendlerinnen und Pendlern, zielgenau zu unterstützen. Auch wenn sich manche wünschen, dass alles mit öffentlichen Verkehrsmitteln allein gehen sollte, und wir in unserem Flächenland ein komplettes Rufbussystem eingeführt haben, ist die Realität für viele, dass sie einfach ihr Auto brauchen. Diese Realität muss man anerkennen und die Pendlerinnen und Pendler besser unterstützen. Auch das, finde ich, ist eine Frage von Verlässlichkeit. Dritter Punkt. Den Bauern wurde einfach über Nacht aus Berlin verkündet, dass die Unterstützung beim Agrardiesel wegfällt. Viele waren sehr entsetzt über die Proteste. Das zeigt mir, wie viele Menschen weit weg sind von der Arbeit der Landwirtschaft. Ich kann nur sagen: Die Landwirtinnen und Landwirte sorgen jeden Tag dafür, dass wir Versorgungssicherheit haben. In einen Kuhstall muss man auch gehen und sich kümmern, wenn Heiligabend ist. Egal, welche Krise gerade war, ob Finanzkrise, Coronakrise, Energiekrise, immer haben unsere Landwirte für die Versorgung gesorgt. Ihnen mit Respekt zu begegnen und ihnen nicht einfach über Nacht eine wichtige Unterstützung zu entziehen, ohne dass man miteinander redet, ist wichtig. Denn all das hat dazu geführt, dass das Fass zum Überlaufen kam. Wir als Landesregierung haben von Anfang an an der Seite der Landwirte gestanden bei ihren Protesten. Insofern ist es aus meiner Sicht wichtig, dass wir heute hier als Korrektiv die Unterstützung wieder einführen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das wird noch nicht reichen, um die Wirtschaft anzukurbeln und ihr Impulse zu geben. Aber es sind wichtige Maßnahmen, mit denen wir heute zeigen können, dass Politik verlässlich ist. Diese Verlässlichkeit, diese Stabilität wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass nicht alles möglich ist. Aber das, was wir zusagen, müssen wir auch einlösen. Insofern will ich mich bei allen bedanken, die dieses Paket heute ermöglichen, sowohl im Bund als auch bei den Ländern, die mitmachen. Denn ich weiß, dass das nicht allen leichtfällt, insbesondere angesichts der Finanzlage, mit der wir alle in unseren Haushalten kämpfen. Weil dies heute meine letzte Rede in diesem Jahr ist, will ich mich abschließend ganz herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. In Richtung der Bundesregierung möchte ich sagen: Was wir heute machen – die Absenkung der Gastrosteuer, die Rückvergütung beim Agrardiesel –, sind Korrektive, die nötig sind, weil die damalige Bundesregierung nicht auf die Warnungen der Betroffenen und uns Ministerpräsidenten gehört hat. Ich will nicht behaupten, dass wir immer recht haben. Aber ich will schon darum bitten, dass das, was wir hier als Ministerpräsidentinnen und -präsidenten frühzeitig anzeigen – an Problemlagen, an Lösungsvorschlägen und auch im Sinne von „So können wir es nicht machen!“ –, bitte ernst genommen wird. Das ist wirklich meine herzliche Bitte. Denn wo die letzte Bundesregierung damit geendet ist, sehen wir. Heute korrigieren wir diese Dinge. Im nächsten Jahr stehen wichtige Entscheidungen an. Die Gesundheitsministerin hat gerade schon gesagt, dass wir große Defizite in den Sozialsicherungssystemen haben. Wir müssen die Wirtschaft ankurbeln. Wir haben internationale Herausforderungen. Ich glaube nicht, dass die Bundesregierung das auf dem Weg lösen kann, den sie bisher immer gewählt hat, nämlich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, über das wir anschließend im Zweifel im VA diskutieren. Vielmehr geht es, glaube ich, nur so, dass wir frühzeitig die Eckpunkte von wichtigen politischen Entscheidungen gemeinsam beraten. Das wäre mein Vorschlag dafür, dass wir weiter vorankommen. Heute senden wir ein gutes Zeichen für die Menschen, die teilweise das Vertrauen darin verloren haben, dass wir etwas hinbekommen. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir zusammen etwas hinbekommen für die Wirtschaft, für die Unternehmen, für die Arbeitnehmer und auch für die Rentnerinnen und Rentner. Deswegen finde ich, das ist heute wirklich ein starker Bundesrat. – Ich bedanke mich ganz herzlich und bitte um Zustimmung. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Schwesig! – Als Nächstes spricht Herr Ministerpräsident Dr. Söder. Ich darf höflich darauf hinweisen, dass auf der linken Seite des Rednerpults eine Uhr tickt, auf die man achten kann. Dr. Markus Söder (Bayern): Warum sagen Sie das jetzt gerade bei mir? (Heiterkeit) Amtierender Präsident Winfried Hermann: Sie wollten ein Vorbild sein. Dr. Markus Söder (Bayern): Ich danke, dass Sie mir diese Chance geben, ein Vorbild zu sein. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe an meine Vorrednerin an: Es ist in der Tat ein großes Paket, ein starkes Paket, und es wird für viele Menschen in Deutschland eine große Wirkung haben. Am Ende sind es Millionen von Menschen, die davon profitieren, Tausende, Hunderttausende von Betrieben, für die eine Entlastung möglich gemacht wird. Und es ist ein Signal ganz besonders für den ländlichen Raum, denn vieles wirkt sich dort besonders aus. Ich freue mich darüber, dass es, so wie es jetzt aussieht, neben der Mehrheit im Bundestag auch im Bundesrat hierfür eine Mehrheit geben wird. Ich weiß, das fiel nicht allen leicht. Dem einen oder anderen vielleicht sogar, weil gerade vieles auf nationaler Ebene im Bundestag auf bayerische Initiativen hin entschieden wurde. Da ist viel bayerische Handschrift dabei. Aber noch einmal: Es geht nicht nur um Bayern. Es geht um ganz Deutschland. All das, was wir heute tun, wird in ganz Deutschland etwas erreichen, wird in ganz Deutschland die Lage verbessern. Vorneweg – das werden wir später beschließen – zum Thema Agrardiesel: Davon profitieren 250 000 landwirtschaftliche Betriebe. Wir alle haben erlebt, wie hier in Berlin demonstriert wurde. Wir haben mit der Landwirtschaft noch eine der wenigen Branchen, die uns selbst versorgen kann, die uns Ernährungssouveränität ermöglicht. Deswegen sind die Landwirte wichtig. Sie sind auch die Seele des ländlichen Raumes. Ohne Landwirtschaft lässt sich das nicht organisieren. Darum ist heute dieses Signal an die Landwirte in bewegter und schwerer Zeit ein ganz wichtiges. Wenn wir über Ernährung reden, dann sind wir auch beim Thema Gastronomie. Das wird in manchen Fernsehdiskussionen immer so etwas abfällig erwähnt. Wir dürfen froh sein, dass es die Gastronomie gibt. Wir alle sind häufig da. Wir sind froh, dass wir dort nicht nur Essen und Getränke bekommen, sondern eben auch Heimat finden, freundlichen Service, gut bedient werden, die schönen Stunden unseres Lebens dort verbringen können. Deswegen ist die Gastronomie nicht irgendeine Branche, sondern ganz wichtig für unser Land. Seit Corona ist diese Branche erheblich unter Druck. In den letzten Jahren waren die Kostensteigerungen dort besonders wirksam, vor allem bei den Energie- und den Personalkosten. Die Frage, über die wir heute diskutieren, ist nicht: Können wir die Preise um die Hälfte senken? Die Frage ist, ob es die Gastronomie in Deutschland weiterhin so geben kann, wie wir sie kennen, ob die Betriebe noch weitermachen können. Übrigens: Wenn es die Gastronomie so nicht mehr gäbe, dann würden Stadtbilder veröden, dann gäbe es vielleicht nur noch irgendwo „to go“. In den ländlichen Räumen ginge mit der Gastwirtschaft die Zentralität des Ortes verloren, und ein Stück weit fände Vereinsamung statt. Deswegen ist das wichtig. Es ist übrigens nicht nur die klassische Gastronomie, über die wir reden. Es ist Tourismus, es sind Hotels. Es sind Bäckereien und Metzgereien. Es betrifft das Catering. Es profitieren vielfach auch Unternehmen und Kantinen, die sich mit Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung beschäftigen. Es sind über 200 000 Betriebe, 38 000 davon in Bayern, die von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren. Wir haben es versprochen. Auch der Bundeskanzler hat es versprochen. Ich finde es gut, dass wir jetzt wieder in der Spur des gemeinsamen Vertrauens sind. Das ist ein Riesensignal. Danke an alle, die mitgewirkt haben! Ich glaube, dass die Gastronomie einen ganz großen Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land leistet. Deswegen ist es wichtig, das zu tun. Neben der Gastrosteuer, die runtergeht, neben der Luftverkehrssteuer, die runtergehen wird, neben dem Booster, neben den Energiesteuern machen wir eine weitere Entlastung für die Pendler. Das ist ein wichtiger Beitrag, weil die CO2-Kosten steigen und die Menschen dadurch Nachteile haben. Es muss derjenige entlastet werden, der arbeitet, der sich engagiert. Viele, die eben nicht mit der Bahn allein fahren können, fragen: Gibt es neben dem Deutschlandticket noch eine andere Entlastung? – Ja, die Pendlerpauschale wird erhöht. Das ist vor allen Dingen für den ländlichen Raum eine ganz große und wichtige Nachricht. 65 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen das Auto. Wir haben 20 Millionen Pendler, 4,6 Millionen sind es in Bayern. Mit der deutlichen Erhöhung wird ein Signal gesetzt: Wer arbeitet und im ländlichen Raum bleiben will und bleibt, der kann sich darauf verlassen, dass wir ihn unterstützen. Last, but not least: In diesem Gesetz geht es auch um eine Stärkung des Ehrenamtes. Auch die ist nötig. Da geht es um Respekt, da geht es um Wertschätzung. Deswegen werden Haftungsfreistellungen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen erhöht. 40 Prozent der über 14- Jährigen in unserem Land üben ein Ehrenamt aus, ob im Sport, in der Musik, im Sozialen, in der Kirche, in Trachten- und Heimatvereinen, und allein in Bayern über 3 000 in den freiwilligen Feuerwehren. Dieses ehrenamtliche Engagement ist Teil von demokratischer Kultur, hält zusammen, schweißt zusammen, bringt Menschen zusammen, vermittelt Werte jenseits von Social Media und vielen anderen Debatten. Deswegen ist das Ehrenamt wichtig. Wenn man das heute betrachtet – Gastro, Pendlerpauschale, Ehrenamt, später noch Agrardiesel und vorher die Rente –, dann sieht man, dass etwas vorangeht. Es ist Gerede, dass in Deutschland nichts passiert! Auch wenn die Krisen groß, die Herausforderungen von außen gewaltig sind, ist die Politik in der Lage, etwas zu entscheiden. Die Politik ist in der Lage, etwas voranzubringen. Die demokratische Mitte hat die Kraft, auf Herausforderungen zu reagieren. Und wenn dann einer sagt: „Das ist alles ganz klein“, dann sage ich: Jedes große Werk hat viele Bausteine, damit es funktioniert. Jedes große Monument braucht immer wieder auch Nachbesserung. Was wir hier heute machen, ist Teil eines Masterplans, den wir gemeinsam in Deutschland entwickelt haben und weiterentwickeln können. Insofern sind all das wichtige Beiträge. Ich freue mich auf die Zustimmung. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Söder! – Als Nächstes spricht Herr Ministerpräsident Schweitzer, Rheinland- Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank! – Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Auch für uns in Rheinland-Pfalz ist die Entscheidung, die wir heute gemeinsam treffen können, eine wichtige. Ich bin sehr froh, dass wir bei allen Unterschieden, die es zwischen den Ländern, deren Vertreter vor mir geredet haben, und Rheinland-Pfalz gibt, doch eine große Übereinstimmung haben. Auch wir in Rheinland-Pfalz können, wenn wir auf die Beschäftigten schauen, die davon profitieren, einigermaßen selbstbewusst sagen, dass wir in Sachen Pendlerpauschale, Entfernungspauschale jetzt Anpassungen vornehmen, die in der Sache tatsächlich geboten sind. Sie sind notwendig und ein deutliches – nicht nur politisches, sondern auch sehr wertschätzendes – Signal an die Menschen, die jeden Tag aufstehen und arbeiten gehen. Übrigens sind nicht wenige von ihnen Selbstständige. Auch diese profitieren ja durchaus von der Entfernungspauschale. Das heißt: Es ist ein Signal an diejenigen, die genau das tun, was wir in vielen Sonntagsreden – und manchmal auch in den Reden von montags bis samstags – von ihnen erwarten, nämlich dass sie fleißig sind, dass sie etwas tun, dass sie sich engagieren. Und sie werden dieses Signal auch wahrnehmen. Für Rheinland-Pfalz ist das deshalb ein besonderes Momentum, weil wir ein Pendlerland sind. 62 Prozent der Erwerbstätigen in meinem Land pendeln außerhalb des Wohnortes. Sie sind beschäftigt in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus. Sie helfen auch nachbarschaftlich den Kollegen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg und im Saarland, erfolgreich zu sein. Das machen sie sehr gerne. Aber diese Menschen wollen natürlich in Rheinland-Pfalz leben und müssen deshalb pendeln. Wir sind ein Ehrenamtsland. Hier kann ich an das anknüpfen, was Manuela Schwesig und Kollege Söder gesagt haben. Es gilt nämlich für Rheinland-Pfalz: Wir sind so etwas wie die deutschen Meister des Ehrenamts. Ich treffe regelmäßig Vertreter von Gemeinden aus dem Land, gerade kürzlich aus einer Gemeinde im Landkreis Cochem-Zell. Da kommt die deutsche Weinkönigin her. Ich habe den Bürgermeister getroffen, und er hat gesagt: Wir haben 900 Einwohner und 2 300 Vereinsmitglieder. – Das ist eine Rechnung, die in Rheinland-Pfalz aufgeht, weil die Menschen engagiert sind. Deshalb hat das, was wir heute hier tun, indem wir ein Signal an das Ehrenamt senden, nichts mit Folklore zu tun. Vielmehr betrifft es das Herz der Gesellschaft, wenn Menschen mehr tun als Dienst nach Vorschrift, wenn sie sich engagieren und jeden Tag nach der Zeit mit der Familie und nach der Arbeit noch überlegen, wo sie auch noch ein bisschen was für das Gemeinwohl tun können. Ich glaube, das ist für unsere Demokratie mindestens so wichtig wie vieles von dem, was wir in Parlamenten und Regierungen so machen. Das Thema Gastronomie ist angesprochen worden. Auch hier kann ich sagen, dass wir in Rheinland-Pfalz in besonderer Weise profitieren. Ich glaube, Sie wissen es, ich sage es Ihnen aber trotzdem noch einmal: Wir haben in Rheinland-Pfalz nicht nur den meisten Wein, sondern wir haben auch den besten Wein. (Heiterkeit – Thomas Strobl [Baden- Württemberg]: Na ja!) – Ich freue mich über Ihre Zustimmung. – Das wiederum führt dazu, dass Menschen gerne nach Rheinland-Pfalz kommen, die Gastronomie besuchen und dazu beitragen, dass die Gastronomie in allen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gut funktioniert. Insofern ist das Signal, das von der Senkung der Umsatzsteuer ausgeht, durchaus angebracht. Ich will einen Punkt aufnehmen, der schon genannt wurde: Es ist gut, dass wir gemeinsam Handlungsfähigkeit zeigen, zwischen der Bundesregierung, der Koalition, die die Bundesregierung trägt, dem Bundestag, aber natürlich auch den Ländern. Das ist in den letzten Wochen und Monaten sehr oft deutlich geworden. Ich will das auch in Anspruch nehmen für die Ministerpräsidentenkonferenz. Ich schaue zu Michael Kretschmer aus Sachsen, und ich glaube, das darf ich auch für Rheinland- Pfalz in Anspruch nehmen; denn wir haben zurzeit den Vorsitz der MPK. Wir sind sehr stark engagiert dabei, in Deutschland etwas hinzubekommen. Wir haben kürzlich eine föderale Modernisierungsagenda auf den Weg gebracht mit 200 Maßnahmen. Ich sage: 200 Maßnahmen sind gut. Wenn sie auch alle umgesetzt werden, ist es noch besser. Hier hat auch die Bundesregierung eine Aufgabe und kann sich durchaus engagieren. Das zeigt: Die Länder sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, manchmal auch zulasten der eigenen Landeshaushalte. Was wir hier besprechen, wird teuer werden für die Landeshaushalte und auch für die kommunalen Haushalte. Aber wir haben die letzte Rechnung aus dem Sommer noch nicht verarbeitet. Als wir über den Investitionsbooster gesprochen haben, haben die Länder ebenfalls gesagt: Das muss doch jetzt gehen, damit etwas passiert, damit Investitionen mindestens vorgezogen oder vielleicht sogar angeschoben werden. Die Länder haben sich in Verantwortung begeben und das auch ein ganzes Stück weit auf ihren Deckel genommen. Das passiert jetzt wieder, und das führt mich zum nächsten Punkt: Das wird nicht auf unbestimmt lange Zeit so gehen können. Wenn ich mir anschaue, wie es den Kommunen geht und wie hoch das Defizit der kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland im Jahr 2025 sein wird – die Jahresabschlüsse kommen uns ja gerade entgegen; und ich habe momentan nicht den Eindruck, dass 2026 zwangsläufig besser wird –, dann schließe ich daraus, dass wir darüber intensiv zu sprechen haben werden. Wir haben verabredet, dass wir darüber sprechen. Aber ich will auch deutlich sagen: Nur darüber geredet zu haben, um dann gemeinsam festzustellen: „Es wird nichts gehen“, wird nicht reichen. Dieser Beschluss, den wir heute gemeinsam tragen, gibt mir dafür noch ein paar Argumente mehr an die Hand. Insofern ist es ein gutes vorweihnachtliches Signal, dass wir diesbezüglich einig sind. Aber das Jahr 2026 kommt bestimmt, und dann werden wir gemeinsam ordentlich miteinander sprechen und vielleicht sogar hart miteinander ringen müssen, wenn es darum geht, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt, die Länder und insbesondere die Kommunen in Deutschland besser, als es bisher der Fall war, zu unterstützen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Schweitzer! – Als Nächstes spricht für Nordrhein-Westfalen Ministerpräsident Wüst. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein guter Tag für Deutschland, es ist ein guter Tag vor allen Dingen für die fleißigen, für die engagierten Menschen in unserem Land. Denn ab dem 1. Januar werden Pendlerinnen und Pendler entlastet, wird die Steuer in der Gastronomie gesenkt und wird die Arbeit ehrenamtlicher Menschen besser honoriert. Mit unserer heutigen Entscheidung entlasten und unterstützen wir die breite Mitte der Gesellschaft in unserem Land. Deswegen sind die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, genau richtig. Dass wir diese Entscheidung heute so treffen, ist aus einem zweiten Grund wichtig: für das Vertrauen der Menschen in diesen Staat, in die Politik und auch in unser aller Zusagen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen große Teile dessen, was wir gleich beschließen, schon seit 2022 in unserem Koalitionsvertrag stehen. Wir haben die Entlastung für Pendler, für Gastronomie, für das Ehrenamt versprochen – jedenfalls sehr viele von uns. Und heute halten wir Wort. Nordrhein-Westfalen ist Pendlerland. Jeden Tag machen sich 5 Millionen Menschen auf den Weg zur Arbeit in eine andere Stadt. Diese Menschen halten den Laden am Laufen. Pendlerinnen und Pendler mussten in den letzten Jahren teils empfindliche Preiserhöhungen hinnehmen, ob fürs Auto, für den Sprit oder eben auch für die Bahnfahrkarte. Die Bahn hat jetzt angekündigt, zum ersten Mal nach sieben Jahren permanenter Preiserhöhungen die Preise einmal nicht zu erhöhen. Aber in den letzten Jahren hat es teils deutliche Preiserhöhungen für die Pendlerinnen und Pendler gegeben. Doch die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer ist seit 2004 nicht erhöht worden. Deswegen ist richtig, das jetzt zu ändern. Die Menschen, die morgens aufstehen, die sich auf den Weg zur Arbeit machen, haben diese Entlastung verdient, brauchen diese Entlastung. Deswegen ist es gut, dass wir Wort halten. Die gestiegenen Kosten merkt auch jeder, der mal in die Kneipe geht, in die Gastronomie geht, um etwas zu essen, mit Freunden gemütlich zusammen zu sein. Wer mal in die Speisekarten guckt, der reibt sich teilweise die Augen angesichts der Preise, die dort inzwischen stehen. Und für viele Menschen mit einem kleinen Gehalt ist das immer häufiger auch Anlass, zu sagen: Da gehe ich nicht mehr hin, das kann ich mir schlicht nicht leisten. – Die Gastronomen haben gar keine andere Wahl. Die Energiekosten sind gestiegen, die Lebensmittelpreise sind gestiegen. Die Tarife mussten selbstverständlich steigen. Aber am Ende war der Kostendruck da. Der musste sich irgendwann auf der Speisekarte zeigen. Immer mehr gastronomische Betriebe, große und kleine, machen ihre Türen für immer zu, weil immer weniger Menschen zu ihnen gehen können. Und es geht ja nicht nur darum, irgendwo anders etwas zu essen. Es geht ja darum, dass man Begegnungen möglich macht, dass Feste stattfinden, geselliges Miteinander stattfindet. In vielen kleinen Ortschaften ist die Kneipe noch der letzte Ort, wo man überhaupt zusammenkommen kann. An diesen Orten entsteht Zusammenhalt in unseren kleinen Ortschaften. Und diese Orte müssen wir erhalten. Wir brauchen in Deutschland die lebendige Gastfreundschaft unserer Gastronomen, ihrer Familien, die oft gar nicht so sehr auf ihren eigenen Gehaltszettel gucken, für die gar nicht so viel übrig bleibt, aber die das mit viel, viel Herzblut machen. Mit Herzblut sind auch die vielen Millionen Menschen unterwegs, die im Ehrenamt arbeiten. Ob das diejenigen sind, die unseren kleinen Kindern das Schwimmen beibringen, die die Chorprobe machen, Karnevalsumzüge, Seniorencafé, Sport und vieles andere machen: Das Ehrenamt hält unseren Laden am Laufen. Manchmal glauben wir in der Politik, wir seien das. – Wir sind es nicht. Manchmal machen wir das Gegenteil. Es sind viele Menschen, die kaum einer kennt, die jeder für sich auch gar nicht in Anspruch nehmen würden, so bedeutsam zu sein, weil sie ja vielleicht nur zwei Stunden in der Woche mit den Minikickern auf dem Platz stehen. Wenn die das alle nicht mehr tun würden, dann würden wir sehen, was übrig bliebe. Dann bliebe nicht viel. Und deswegen ist es gut, dass auch diese Menschen entlastet werden können, dass wir da an dieser Stelle eben auch Wort halten. Das Gleiche gilt für die Steuerfreiheit für Medaillenprämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen. Wir brauchen diese Vorbilder, um unsere Kleinsten zu motivieren. Die brauchen die Topathleten, an denen sie sich selber auch hochziehen und sagen können: So will ich auch mal werden. – Wenn man Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmer fragt: „Was hat dich über all die Jahre motiviert, auf vieles zu verzichten?“, dann sagen die: Als ich ganz klein war, da wollte ich zu Olympia, und ich bin drangeblieben. – Und wenn man sich dann anschaut, wie wir mit unseren Olympiamedaillengewinnerinnen und -medaillengewinnern umgehen, wie wir mit den tollen Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern von Paralympischen Spielen umgehen, vorsichtig ausgedrückt, dann sind wir teilweise in Deutschland ziemlich piefig unterwegs im Vergleich mit anderen. Wer sportliche Spitzenleistung bringt, ist die beste Botschafterin, der beste Botschafter auch für unser Land. Deswegen haben diese Menschen die Anerkennung verdient, dass die Medaillenprämien dann wenigstens steuerfrei sind. Die Menschen in unserem Land werden die Entlastungen, die wir heute beschließen, im Alltag spüren. Das sind wichtige Schritte, auch wichtige Schritte für das Vertrauen in uns alle, in politische Entscheidungsträger. Aber – und auch das muss heute gesagt werden – das sind teilweise empfindliche Steuerausfälle für die Länder und auch für die Kommunen. Die Steuerausfälle bei Ländern und Kommunen sind größer als die Steuerausfälle beim Bund. Das sind Steuerausfälle, die bringen uns an die Belastungsgrenze von Ländern und Kommunen. Umso wichtiger ist, dass Bund und Länder einig sind. Das ist auch in Beschlüsse der gemeinsamen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder geflossen: Es braucht eine tragfähige und strukturelle Lösung für das Thema Veranlassungskonnexität. Die Gespräche werden wir im ersten Quartal des neuen Jahres fortführen. So ist es verabredet. Ich bin zuversichtlich, dass Bund und Länder da eine gemeinsame Lösung finden, eine Lösung, die insbesondere unseren Kommunen Luft zum Atmen zurückgibt. Bund und Länder machen heute deutlich: Wir sind handlungsfähig. Wir sind in der Lage, zum Wohle der Menschen und zum Wohle des Landes gemeinsam zu agieren. Der Föderalismus ist handlungsfähig. Unser Staat ist handlungsfähig. Wir stehen für eine pragmatische, eine verlässliche Politik. Wir halten Wort, auch in Zeiten schwieriger Haushaltslagen. Damit machen wir einen Unterschied für die Mitte der Gesellschaft, für die Mitte unseres Landes. Und Ich finde, das ist auch ein Grund zur Zuversicht für das neue Jahr. – Alles Gute Ihnen, schöne Weihnachtstage, guten Rutsch! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! – Es folgt Ministerpräsident Voigt aus Thüringen. Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Bundesrat mit einem starken Jahresfinale, besonders weil wir heute ein Entlastungspaket für die arbeitende Mitte der Gesellschaft beschließen. Menschen werden entlastet, Arbeit wird anerkannt, der Zusammenhalt wird gestärkt. Das findet in Zeiten statt, in denen sich viele Bürgerinnen und Bürger fragen: Sieht die Politik mich eigentlich noch? Hat sie meine Sorgen noch im Blick? Begreift sie eigentlich, was in diesem Land los ist? Dieses Paket, das wir heute hier beschließen, ist aus genau diesem Grund ein gutes Signal, weil es deutlich macht: Ja, wir haben euch im Blick. Das beginnt beim Ehrenamt. Das Ehrenamt ist – das haben meine Vorredner schon gesagt – die stille Kraft unseres Landes. Dahinter verbergen sich Menschen, die morgens aufstehen, nicht danach fragen, was der Nächste für sie tun kann, sondern selber anpacken, die in der Kirchengemeinde genauso wie in Kulturinitiativen, im Rettungsdienst, beim Sportverein dafür Sorge tragen, dass ehrenamtliches Engagement gelebt wird. In Thüringen ist mehr als jeder Dritte im Ehrenamt engagiert ist. Damit wird deutlich: Deutschland wäre ohne das Ehrenamt, das wir heute hier auch entlasten, nicht das, was es ist. Das Engagement verdient nicht nur Dank. Es verdient vor allen Dingen Anerkennung und faire Bedingungen. Die Verbesserungen bei Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen, die Entlastung für Vereine, die neue Rechtssicherheit, auch mit den höheren Wertgrenzen – alles das zusammengenommen sind keine technischen Details. Vielmehr ist es ein Bekenntnis: Wer Verantwortung übernimmt, wird unterstützt und nicht behindert. Wir in Thüringen haben mit der Verankerung des Ehrenamts in der Landesverfassung, mit dem deutschlandweit ersten Ehrenamtsgesetz, mit einer digitalen Möglichkeit, das Ehrenamt zu unterstützen, wichtige Schritte gemacht und freuen uns über die Entlastung, die heute hier im Bundesrat beschlossen wird. Eine wesentliche Verbesserung ist natürlich auch die Erhöhung der Pendlerpauschale. Unsere Wirtschaft lebt von Millionen Menschen, die jeden Morgen aufbrechen, oft lange Wege auf sich nehmen, oft zu frühen Zeiten beginnen. Deswegen startet die Leistung schon beim ersten Kilometer. Genau aus diesem Grund ist auch mit dem ersten Kilometer zu entlasten. Ich komme aus einem Land, das ein großes Pendlerland ist. Insgesamt pendeln drei von vier Arbeitnehmern. Das bedeutet: 570 000 Thüringerinnen und Thüringer werden mit der heutigen Änderung entlastet. Das bedeutet für jeden eine Entlastung von ungefähr 400 Euro im Jahr. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer jetzt auf 38 Cent erhöht wird. Das hilft den Familien, das hilft den Fachkräften. Markus Söder hat es vorhin gesagt: Das hilft vor allen Dingen dem ländlichen Raum. Thüringen ist überwiegend ländlicher Raum. Das dritte Thema ist die Gastronomie. Gastronomie ist ehrlicherweise nicht nur Ernährung. Gastronomie ist vor allen Dingen ein Ort, wo Menschen sich treffen. Restaurants, Gaststätten, Cafés: Das sind die Treffpunkte und Orte des Gesprächs. Das ist die Normalität, wo Menschen aufeinander zugehen, wo unsere Gesellschaft zusammenfindet. Gerade im ländlichen Raum bilden sie auch die Identität eines Ortes. In Thüringen sind das knapp 4 000 Betriebe. Das, was wir heute hier tun, ist ein Vertrauensbeweis, nachdem – die Kollegin Schwesig hat es vorhin gesagt – viele enttäuscht worden sind. Das wieder geradezurücken, ist auch ein Zeichen dafür, wie Politik sich selbst korrigieren kann, wenn Fehler entstanden sind. Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ist daher auch ein Zeichen der Zuversicht. Wir geben Planungssicherheit, wir stärken die Gastronomie, und wir entlasten deutlich über die Gaststätten hinaus. Gerade was Kindertagesstätten angeht, was Schulspeisungen angeht, bedeutet das geringere Kostensteigerungen, mehr Preisstabilität und damit auch eine Entlastung für Eltern in diesem Land, und für die Kommunen und Träger ohnehin. Ich will noch besonders auf das Thema Spitzensport zu sprechen kommen. Die Anerkennung von Höchstleistungen spielt für uns eine große Rolle. Ich bin sehr dankbar, dass es gelungen ist, dass Medaillenprämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen steuerfrei sind. Hendrik Wüst hat es ausgeführt: Die Frage, wie wir mit Leistungssportlern umgehen, die das Bild unseres Landes über Deutschland hinaus prägen, ist auch eine Form der Anerkennung und der Unterstützung. Im nächsten Jahr werden im Februar die Olympischen Winterspiele stattfinden. Natürlich werden wir aus Thüringen uns wieder anstrengen, Spitzenreiter unter den deutschen Bundesländern zu sein, wenn es um die Wintersportarten geht. – Ja, Markus, du kannst den Kopf schütteln! Ihr hattet nur fünf Medaillen, wir hatten acht. (Heiterkeit – Dr. Markus Söder [Bayern]: Aber wir hatten mehr Gold!) Herzliche Einladung zur Mini-Olympiade nach Thüringen! Wir haben im Januar fünf Weltcups, zu denen alle Spitzensportler nach Thüringen kommen, um zu zeigen: Wir trainieren dafür, dass wir in Cortina d’Ampezzo und an anderen Orten erfolgreich sind. Aber lasst uns nicht darüber streiten, ob es Bayern oder Thüringer sind! Lasst uns die Medaillenträger, die unser Land schmücken, tatsächlich entlasten! Das machen wir heute mit diesem Bundesrat. Ich glaube, wenn wir uns das zusa

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