Schriftliche Frage 16 von Rainer Galla (AfD): Wie viele Dokumente/Dateien aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Dienststellen, die bei dem Cyberan…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 16 von Rainer Galla (AfD): Wie viele Dokumente/Dateien aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Dienststellen, die bei dem Cyberan…
Frage 16 (Rainer Galla, AfD):
Wie viele Dokumente/Dateien aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Dienststellen, die bei dem Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz in die Verfügungsgewalt der Angreifer, bei denen es sich mutmaßlich um die Ransomware-Gruppe Rhysida handelt, gelangt sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung sicherheitsrelevant oder als Verschlusssache eingestuft (www.heise.de/news/Gefa hr-fuer-die-nationale-Sicherheit-Berliner-Datenle ck-schlaegt-hohe-Wellen-11444301.html; bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Dokumente/ Dateien; Zahl der sicherheitsrelevanten Dokumente/Dateien; Zahl der Dokumente/Dateien mit einer Einstufung als Verschlusssache, diese weiter aufschlüsseln nach Anzahl mit Einstufung als VS- Nur für den Dienstgebrauch, VS-Vertraulich, Geheim und Streng Geheim; ggf. Schätzwerte nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen angeben) und handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem im Darknet veröffentlichten Datenpaket mit einem Umfang von rund 5,7 Terabyte und rund 1,44 Millionen Dateien um den Gesamtbestand der abgeflossenen Daten (bitte ausführen unter Angabe des Anteils der veröffentlichten Daten an allen abgeflossenen Daten in Prozent; ggf. nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen schätzen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. September 2026:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unterstützen die ermittlungsführenden Behörden im Land Berlin in beratender Funktion. Hierbei wird auch geprüft, ob die Sicherheitsinteressen des Bundes betroffen sind. Die Sicherheitsbehörden haben im Rahmen des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums ihre Maßnahmen zur Analyse des Datenbestands gebündelt. Dies geschieht in Ergänzung zu den laufenden Maßnahmen des Landes Berlin und legt den Fokus auf eine Betroffenheit des Bundes. Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern äußert sich die Bundesregierung nicht zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
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