Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8047
21. Wahlperiode 18.09.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 14. September 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 7
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 112
Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 9
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 62
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 5, 95, 96
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 97
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Abgeordnete Nummer
der Frage
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 81, 82, 83
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 46, 64
Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 98, 99, 100
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118, 119
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19, 102
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 114, 115
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 91
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 39
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 65
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . 66, 67, 68, 69, 70
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 106
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 76, 77, 78, 79
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 43
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 87, 88, 89
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 121
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108, 109
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 110, 111
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 71, 80
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 36, 117
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Drucksache 21/8047 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Seite
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8047
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Seite
Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Meyer-Soltau, Knuth
(AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 52, 53, 54, 55
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57
Seite
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Drucksache 21/8047 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Müller, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80
Seite
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 81
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8047
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Welche konkreten Belege hat der Bundeskanzler
Friedrich Merz für seine in der Plenardebatte des
Deutschen Bundestages am 9. September 2026
getroffene Aussage, „Remigration“ sei „nichts
anderes als eine ethnische Säuberung“, und welche
konkreten Äußerungen oder politischen
Forderungen der AfD legt er dieser Bewertung zugrunde
(www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=76
56537)?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 16. September 2026
Die in der Plenardebatte gewählte Formulierung stellt eine politische
Bewertung dar. Diese stützt sich auf eine Gesamtschau öffentlich
zugänglicher Aussagen und programmatischer Forderungen aus dem
Umfeld der genannten Partei sowie auf die öffentlich bekannten
Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.
2. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung
des von der damaligen Staatsministerin für Sport
und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein am
23. April 2026 angekündigten Gesetzes zur
Unterstützung der Betroffenen des systematischen
Zwangsdopings im DDR-Sport (www. y o u t u b
e.com/live/otcXbE15dSI, ab Minute 22:52), und
bis wann können die Betroffenen mit einer
Neuregelung rechnen?
Antwort des Staatsministers Ronald Rauhe
vom 17. September 2026
Der Referentenentwurf wurde im Bundeskanzleramt erarbeitet und soll
zeitnah in die Ressortabstimmung gegeben werden. Nach aktuellem
Stand wird ein Inkrafttreten noch im Jahr 2027 angestrebt.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
3. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Wie entwickelt sich die Zins-Steuer-Quote des
Landes Bremen nach Kenntnis der
Bundesregierung laut Mittelfristiger Finanzplanung bis 2029?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. September 2026
Auf die Finanzplanung der Freien Hansestadt Bremen 2025 bis 2029
(vgl. Drucksache 21/1497; Mitteilung des Senats vom 28. November
2025), aus der die für die Berechnung der Zins-Steuer-Quoten
notwendigen Angaben hervorgehen, wird verwiesen.
4. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Wie entwickelt sich die Zins-Steuer-Quote des
Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung laut
Mittelfristiger Finanzplanung bis 2029?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 15. September 2026
Auf den Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/7301), aus dem die für die Berechnung der Zins-Steuer-Quoten
notwendigen Angaben hervorgehen, wird verwiesen.
5. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die
steuerliche Regelung für Diensträder (§ 3 Nummer 37
des Einkommenssteuergesetzes) über das Jahr
2030 hinaus auszugestalten, und plant sie, die
derzeit befristete Regelung zu verlängern bzw.
dauerhaft im Steuerrecht zu verankern, um für
Beschäftigte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
langfristige Rechtssicherheit zu schaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 15. September 2026
Über die Ausgestaltung der steuerlichen Regelungen für Diensträder
(§ 3 Nummer 37 des Einkommenssteuergesetzes) über das Jahr 2030
hinaus wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit befinden.
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6. Abgeordneter
Aaron Valent
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung die von Philipp
Amthor am 20. Mai 2026 in der 38. Sitzung des
Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
angekündigte Kürzung der Stellen innerhalb der
Bundesverwaltung um 8 Prozent –
beziehungsweise jährliche Kürzungen um 2,5 Prozent – auch
für den Haushalt des Bundesministeriums für
Justiz und Verbraucherschutz in den Jahren 2027,
2028, 2029 und 2030 vor, und sind darüber hinaus
weitere Kürzungen von Stellen innerhalb der
Bundesverwaltung geplant (mit Verweis auf die
Aussage Philipp Amthors in der 38. Sitzung des
Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz die
8 Prozent seien „das Minimum, das erreicht
werden müsse“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 17. September 2026
Die Bundesregierung plant die Stelleneinsparung in Höhe von insgesamt
8 Prozent in der Legislaturperiode (Ausnahme für Sicherheitsbehörden)
bis 2029 fortzusetzen. Davon wird auch der Einzelplan des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erfasst. Für
den Geschäftsbereich des BMJV ist derzeit geregelt (§ 17 Absatz 2
Satz 1 Nummer 1 und 14 des Haushaltsgesetzes 2026), dass die Organe
der Rechtspflege sowie maximal 250 sicherheitsrelevante Plan-/Stellen
des Bundesamts für Justiz von der Stelleneinsparung ausgenommen
sind.
Im Übrigen stehen die Aussagen des Staatsministers Philipp Amthor für
sich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
7. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nach welchen konkreten, transparenten und
wissenschaftsgeleiteten Kriterien entscheidet die
Bundesregierung über den Standort des AI Safety
und Security Institute (AISI) Deutschland für die
in der zweiten Phase vorgesehene thematische
und kapazitäre Erweiterung des Instituts, und bis
wann ist mit dieser Entscheidung zu rechnen,
insbesondere unter Berücksichtigung bestehender
einschlägiger Forschungsinfrastruktur im Bereich
der Cybersicherheit?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 15. September 2026
Wie in der Pressemitteilung zur Gründung des AI Deutschland
bekanntgegeben ist Berlin der Gründungsstandort des AISI. Dies ist durch die
Nähe zur Bundesregierung und weiteren Entscheidungsträgern aus dem
politischen Raum begründet.
Im weiteren Ausbau des Instituts hat dessen möglichst schnelle
Arbeitsfähigkeit die höchste Priorität Sollte sich im Zuge dieses Ausbaus die
Notwendigkeit ergeben, strukturelle Änderungen vorzunehmen, werden
diese Entscheidungen zügig getroffen.
In Deutschland gibt es einige Forschungseinrichtungen, die relevante
Expertise im Bereich KI (-Sicherheit) aufweisen. Es soll daher im AISI
Deutschland ein Stakeholderprozess aufgebaut werden, der diese
Expertise unabhängig von den Standorten dieser Einrichtungen in die Arbeit
des Instituts einbringt.
8. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche konkreten Konzepte, Strategien sowie
regulatorischen oder operativen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit dem Anschlag auf das
Berliner Stromnetz im Januar 2026, zu dem sich die
linksextremistische „Vulkangruppe“ bekannte,
zum verstärkten Schutz kritischer Infrastrukturen
(KRITIS), insbesondere in den Bereichen
Energie, Telekommunikation und physische
Sicherheit, entwickelt und umgesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. September 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nach dem
Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres einen breit angelegten
Branchendialog initiiert, der neben der Strombranche auch die Wasser-, Gas- und
Mineralölbranche umfasst. Im Dialog mit der Bundesnetzagentur,
Netzbetreibern und Verbänden wurden für den Strombereich drei wesentliche
Handlungsfelder identifiziert, die seitdem gemeinsam mit den
Stakeholdern vorangetrieben werden. Erstens, die Durchführung von
Schwachstellenanalysen im Verteilnetz (auf Hochspannungsebene), um
neuralgische Punkte zu identifizieren (insbes. in Ballungsräumen und weiteren
relevanten Hochspannungsnetzen). Zweitens, die
Krisenreaktionsfähigkeit der Netzbetreiber stärken mit dem Ziel einer schnelleren
Wiederversorgung der Kunden, beispielsweise durch Vorhaltung von Ersatzteilen,
Netzersatzanlagen und Personal. Und drittens, Transparenzpflichten auf
den Prüfstand stellen. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern
(BMI) einen Prozess gestartet, der auch den Bereich Energie umfasst.
Alle Punkte befinden sich noch in Umsetzung.
Nach den §§ 165 ff. des Telekommunikationsgesetzes haben die
Betreiber der öffentlichen Telekommunikationsnetze und die Erbringer
öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste angemessene technische
und organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, um ihre
Telekommunikationsnetze und -dienste vor Störungen und Risiken zu
schützen und damit die fortlaufende Verfügbarkeit der über diese Netze
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erbrachten Dienste sicherzustellen. Einzelheiten zu den zu treffenden
technischen und organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen regelt
die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik und der oder dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in entsprechenden
Veröffentlichungen, welche einer stetigen Fortschreibung unterliegen.
Diese werden gegenwärtig insbesondere in Hinsicht auf die Stärkung der
Krisenkommunikation, die Verfügbarkeit von
Telekommunikationsdiensten sowie die Energieversorgung, auch unter dem Eindruck des
Ereignisses in Berlin, aktualisiert. Bei der Notstromversorgung von
Telekommunikationsanlagen müssen insbesondere die technische
Realisierbarkeit am jeweiligen Standort sowie die insgesamt für präventive
Vorkehrungen und Maßnahmen anfallenden Kosten berücksichtigt
werden.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, inwieweit im Rahmen der
sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindlichen
Anpassung des Telekommunikationsgesetzes aufgrund dieses Ereignisses
Änderungen der zugrunde liegenden Vorschriften erforderlich sind.
Am 17. März 2026 trat das Dachgesetz zur Stärkung der physischen
Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) in Kraft. Es setzt die
Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) um und trägt zur
bundesweit einheitlichen und sektorübergreifenden Stärkung der physischen
Resilienz kritischer Infrastrukturen bei. Das BMI arbeitet mit Hochdruck
an der Umsetzung der untergesetzlichen Rechtsakte, insbesondere an der
Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (Kritisverordnung). Der
Erlass ist zeitnah vorgesehen.
In Bezug auf Transparenzregelungen besteht mit Inkrafttreten des
Infrastruktur-Zukunftsgesetzes am 29. Juli 2026 mit § 30 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes eine ausdrückliche allgemeine Vorschrift zum Schutz
kritischer Infrastrukturen. Damit wird der Sicherheit von KRITIS
gegenüber Transparenzregelungen Vorrang eingeräumt. Alle Verfahren des
besonderen Verwaltungsrechts können spezielle fachspezifische
Regelungen auf dieser Grundlage erlassen. BMI koordiniert den hierauf
aufbauenden Prozess und hat alle Ressorts sowie die Länder hierzu
sensibilisiert. BMI unterstützt fortlaufend dabei, bestehende
Veröffentlichungspflichten zu überprüfen und ggf. anzupassen, bestehende Regel-
Ausnahme-Verhältnisse soweit zum Schutz von ausgewählten KRITIS
erforderlich – umzukehren sowie soweit erforderlich Daten zu Löschen.
Zudem erarbeitet BMI ein Artikelgesetz, mit dem Anpassungen aller
Ressorts in verschiedensten Fachverfahren erfolgen können. Die
diversen konkreten Anpassungen befinden sich derzeit in unterschiedlichen
Verfahrensstadien des Rechtsetzungsverfahrens und werden von
unterschiedlichen Ressorts verantwortet.
Neben den Maßnahmen zum KRITIS-Dachgesetz und zu den
Transparenzpflichten gibt es eine Reihe bestehender Konzepte und
Empfehlungen für Unternehmen, Behörden und die Bevölkerung, die durch das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angeboten
werden und die weiterhin auf die Sicherheit der Infrastrukturen
einzahlen, wie zum Beispiel die Umsetzung eines Risiko- und
Krisenmanagements durch Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Behörden. Das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt im
Risiko- und Krisenmanagement einen Allgefahrenansatz, sodass auch
Sabotage-Szenarien berücksichtigt sind. Die Leitfäden zum Schutz
Kritischer Infrastrukturen stehen unter www.bbk.bund.de und weiter unter
„Infothek“ und „Mediathek“ zum Download bereit.
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Die Initiative Wirtschaftsschutz führt regelmäßige Sicherheitsbriefings
durch, in denen die Sicherheitsbehörden die aktuelle Gefährdungslage
insbesondere bezüglich Sabotage darstellen und Unternehmen
sensibilisieren. Darüber hinaus aktualisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz
fortlaufend seine zielgruppenspezifischen Informationen und stellt diese
auf seiner Internetpräsenz sowie auf Sensibilisierungsveranstaltungen
zur Verfügung. Beispielhaft können hier die „Sicherheitshinweise für die
Wirtschaft“ (u. a. Publikationen – Sicherheitshinweis für die Wirtschaft |
01/2026 | 26. März 2026 | Betreff: „Energiesektor im Visier“) angeführt
werden.
9. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Setzt das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge Systeme Künstlicher Intelligenz oder
vergleichbare elektronische Assistenzsysteme bei der
Bearbeitung von Asyl- oder Aufenthaltsverfahren
ein (bitte ggf. jeweilige Systeme und
Bearbeitungsschritte benennen), und, wenn ja, auf
welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser Einsatz?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. September 2026
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Asylverfahren, setzt das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwei KI-gestützte
Assistenzsysteme ein: Das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen (ASM)
sowie den Dialektidentifizierungsassistenten (DIAS).
ASM unterstützt im Rahmen des Asylverfahrens die
Asylsachbearbeitenden des BAMF bei der Erkennung von sicherheitsrelevanten
Sachverhalten. Das System markiert potenziell relevante Textstellen in
Anhörungsprotokollen, die dann durch die Asylsachbearbeitenden validiert
bzw. revidiert werden müssen. Der Einsatz wird auf den asylrechtlichen
Prüf- und Aufklärungsauftrag des BAMF nach § 5 Absatz 1 des
Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. Artikel 4 Absatz 3 VO (EU) 2024/1347
i. V. m. Artikel 34 VO (EU) 2024/1348 und die Befugnis zur
Datenverarbeitung § 7 Absatz 1 AsylG gestützt.
DIAS liefert auf Grundlage einer phonetischen Analyse einer von der
antragstellenden Person abgegebenen, 2 bis 3-minütigen Sprachprobe
einen Hinweis auf die gesprochene Sprache bzw. den Dialekt. Die
Asylsachbearbeitenden des BAMF können anhand dieser Hinweise in der
Anhörung gezielte Fragen zur möglichen Plausibilisierung des
angegebenen Herkunftslands stellen. DIAS kommt nur zum Einsatz, wenn
keine gültigen Pass- oder Passersatzdokumente vorliegen. Der Einsatz
wird auf die Befugnis des BAMF zur Sprachanalyse zur Bestimmung
des Herkunftsstaates oder der Herkunftsregion nach § 16 Absatz 1
Satz 3 AsylG gestützt.
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10. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Plant die Bundesregierung gesetzgeberische
Maßnahmen, um die Persönlichkeitsrechte von
Polizeivollzugsbeamten bei der Anfertigung von Bild-
und Tonaufnahmen durch Dritte während
polizeilicher Einsatzmaßnahmen zu stärken, und wenn
ja, welche konkreten Änderungen des geltenden
Rechts werden hierzu erwogen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 14. September 2026
Die Bundesregierung plant keine gesetzgeberischen Maßnahmen im
Sinne der Fragestellung.
11. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie
den Anforderungen des
Bundesverfassungsgerichts nach Einzelfallprüfungen, in denen die
individuellen Belange ernsthaft berücksichtigt, mit
öffentlichen Interessen abgewogen und die
Entscheidung öffentlich nachvollziehbar begründet
werden (vgl. Beschluss 2 BvR 319/26 vom
22. Juli 2026) gerecht wird, wenn sie in bislang
allen Entscheidungen Berichten zufolge (www.ra
v.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/umset
zung-des-beschlusses-des-bundesverfassungsgeric
hts-vom-22-juli-2026-aufnahmeverfahren-afghani
stan-1293, www.lto.de/recht/hintergruende/h/afgh
anistan-aufnahme-bmi-auswaeriges-amt-schutz-p
akistan-aufnahmeprogramm, www.kabulluftbruec
ke.de/updates/erste-ablehnungen-nach-
beschlussdes-bundesverfassungsgerichts-offener-brief-
vonjuristischen-interessensvertretungen-09-09-2026/)
zu negativen Ergebnissen gekommen ist, wobei
eine Einzelfallprüfung lediglich förmlich
vorgenommen worden sei, obwohl staatliche Stellen
zuvor von einer andauernden Gefährdung der
Betroffenen ausgegangen sind und sich die
politischen Verhältnisse und Menschenrechtslage in
Afghanistan seitdem eher verschlechtert haben
(bitte ausführlich begründen), und wie hoch ist
der Anteil positiver Aufnahmeentscheidungen an
allen seit dem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts ergangenen Entscheidungen (bitte in
absoluten und relativen Zahlen angeben und zudem
nach Empfehlungen des Auswärtigen Amts bzw.
Entscheidungen des BMI und dem jeweiligen
Aufnahmeprogramm differenzieren; falls keine
entsprechenden Statistiken geführt werden
sollten, halte ich eine händische Auszählung
angesichts der überschaubaren Fallzahlen für
zumutbar, ansonsten bitte ich um eine nachvollziehbare
Begründung)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. September 2026
Soweit die Bundesregierung derzeit Einzelfallprüfungen im
Zusammenhang mit bisher nicht eingereisten Personen der sogenannten
Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm umsetzt, erfolgt dies auf
der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom
22. Juli 2026 (Aktenzeichen 2 BvR 319/26). Bei den
Einzelfallentscheidungen nimmt die Bundesregierung die individuellen Belange der
betroffenen Personen zur Kenntnis und berücksichtigt diese.
Hinsichtlich des zweiten Frageteils können vor dem Hintergrund der
noch laufenden Prüfungen derzeit keine Angaben gemacht werden.
12. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Bedingung muss für die Bundesregierung
nach Inkrafttreten der Gemeinsamen
Europäischen Asylrechtsreform (GEAS) noch erfüllt sein,
um die stationären Binnengrenzkontrollen zu
beenden, und welche Gesamtkosten sind zwischen
dem 16. September 2024 bis zum 15. September
2026 für die stationären Kontrollen jeweils an der
deutsch-luxemburgischen und deutsch-
französischen Grenze entstanden (bitte vierteljährlich
nach einsatzbedingten Mehrkosten
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. September 2026
Die Bundesregierung betrachtet fortlaufend das unerlaubte
Migrationsgeschehen insgesamt auf den Routen irregulärer Migration, die Lage an
den Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Schengenraums sowie
die Situation an den deutschen Binnengrenzen in Deutschland. Ziel ist,
das irreguläre Migrationsgeschehen nachhaltig einzudämmen und zu
verhindern sowie die Schleusungskriminalität entschieden zu
bekämpfen. Dabei ist beabsichtigt, die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Grenzen so lange
aufrechtzuerhalten, wie dies erforderlich ist. In diesem Zusammenhang
werden dem Schutz der Schengen-Außengrenzen und auch der
Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eine
wesentliche Bedeutung beigemessen. Derzeit liegen zu den
Auswirkungen des GEAS noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, die eine
Bewertung im Sinne der Fragestellung ermöglichen.
Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehend
wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen Binnengrenzen am
16. September 2024 auf Grund des damit verbundenen gestiegenen
öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre
einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten wird
hierbei statistisch nicht erfasst.
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Im Sinne der Fragestellung sind in der folgenden tabellarischen
Aufstellung die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 30. Juni 2026 an
allen landseitigen deutschen Binnengrenzen entstandenen Mehrkosten
dargestellt:
in Mio. Euro
Mehrarbeits
vergütung*
Zulage für
Dienst zu
ungünstigen
Zeiten
Betrieb
Grenzkontrollstellen
Verbrauch
Führungs-
und
Einsatzmittel
Hotelunterbringung,
Verpflegung
Gesamt
16.09.
bis
31.12.2024
13,1 2,4 1,8 1,9 8,2 27,4
01.01.
bis
31.03.2025
11,0 1,9 2,2 2,3 6,6 24,0
01.04.
bis
30.06.2025
13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1
01.07.
bis
30.09.2025
12,2 2,4 2,0 2,9 9,9 29,4
01.10.
bis
31.12.2025
11,7 2,3 4,9 3,1 8,1 30,1
01.01.
bis
31.03.2026
11,1 2,1 4,3 2,3 8,0 27,8
01.04.
bis
30.06.2026
11,5 2,1 2,9 2,3 8,1 26,9
Gesamt 84,4 16,0 20,0 17,4 56,9 194,7
* Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese wird nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach
Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt
werden kann.
13. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurde Abdul B. zwischen seiner Haftentlassung
am 12. Mai 2026 und dem Anschlag am 25. Juli
2026 auf den CSD in Berlin durch das Bundesamt
für Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen
Mitteln beobachtet und observiert, und wenn ja,
an welchen Tagen genau?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. September 2026
Nach sorgfältiger Abwägung kann eine Beantwortung aus Gründen des
Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen
der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung
besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den möglichen
Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bei Abdul B. würden spezifische
Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zu Methodik und Arbeitsweisen
der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht
nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies wür-
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de die hier bearbeiteten Personen und Organisationen in die Lage
versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und die Erkenntnisgewinnung des
BfV deutlich zu erschweren oder in Einzelfällen unmöglich zu machen.
Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen
und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe, ob und inwiefern das BfV
nachrichtendienstliche Mittel in Bezug auf Abdul B. eingesetzt hat, auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, wird dem
Schutzbedarf nicht gerecht. Bereits die Bestätigung oder Verneinung, ob das
BfV eine bestimmte Person in einem konkret bezeichneten Zeitraum mit
nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet oder observiert hat, kann
Rückschlüsse auf die Aufklärungsansätze, die Auswahl und
Priorisierung von Beobachtungsobjekten sowie auf die tatsächlichen oder nicht
eingesetzten Fähigkeiten und Vorgehensweisen des BfV zulassen. Dies
hätte eine wesentliche Schwächung der dem BfV zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Folge. Hieraus ergibt
sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem
Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden in Berlin tangieren, da
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung im Regelfall enge
Abstimmungen erfordern, und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale
Gefüge darstellen.
14. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
An welchem Tag genau wurde die
Mietwagenrecherche Abdul Bs im Rahmen des Anschlags auf
den Berliner CSD am 25. Juli 2026 (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/7904, Frage 23) erstmals durch eine
Maßnahme der Sicherheitsbehörden erfasst, und war eine
gegen Abdul B. eingesetzte
Überwachungsmaßnahme technisch und rechtlich geeignet, die
Recherche nach einem Mietwagen oder eine daraus
folgende Kommunikation mit einem
Mietwagenanbieter zwischen dem 23. und 25. Juli zu
erfassen, und wenn ja, an welchem Tag genau wurde
eine entsprechende Information ausgewertet?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. September 2026
Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr
grundsätzlich den Ländern. Zu Maßnahmen, die in Zuständigkeit der
Länder durchgeführt wurden, nimmt die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung.
Darüber hinaus kann nach sorgfältiger Abwägung eine Beantwortung
aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den
möglichen Einsatz von Überwachungsmaßnahmen bei Abdul B. und
welche Erkenntnisse darüber (hätten) generiert werden können, würde
spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zu Methodik und
Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden, einem nicht eingrenzbaren
Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich
machen. Personen und Organisationen würden in die Lage versetzt,
Abwehrstrategien zu entwickeln und damit die Erkenntnisgewinnung des
BfV deutlich zu erschweren oder in Einzelfällen unmöglich zu machen.
Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen
und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe, ob und welche
Überwachungsmaßnahmen das BfV durchgeführt und welche Erkenntnisse
daraus ggf. generiert wurden, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern, wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Hieraus ergibt sich,
dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die
möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der
Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen
nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge darstellen.
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15. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) zugelassenen bzw. in Integrationskursen
eingesetzten Lehrkräfte entwickelt, und wie hoch
war jeweils der Anteil der Lehrkräfte, die nicht
über die deutsche Staatsbürgerschafts verfügten
(bitte die zuletzt verfügbaren Daten jeweils nach
Jahren sowie nach Lehrkräften mit deutscher
Staatsbürgerschaft sowie Lehrkräften mit
ausländischer Staatsbürgerschaft in absoluten Zahlen
und prozentualen Anteilen ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 14. September 2026
Bestand der aktiven Lehrkräfte 2020 bis 2025, Vorläufige Statistik;
Abfragestand: 9. September 2026
Stichtag
31. Dezember
2020
31. Dezember
2021
31. Dezember
2022
31. Dezember
2023
absolut
prozentual absolut
prozentual absolut
prozentual absolut
prozentual
Aktive Lehrkräfte
insgesamt 12.893 100,0 % 12.619 100,0 % 17.795 100,0 % 19.899 100,0 %
darunter mit
deutscher
Staatsangehörigkeit 8.976 69,6 % 8.738 69,2 % 12.333 69,3 % 13.450 67,6 %
darunter mit
sonstiger
Staatsangehörigkeit 3.917 30,4 % 3.881 30,8 % 5.462 30,7 % 6.449 32,4 %
Stichtag
31. Dezember
2024
31. Dezember
2025
30. Juni 2026*
absolut
prozentual
absolut
prozentual
absolut
prozentual
Aktive Lehrkräfte
insgesamt 20.457 100,0 % 18.920 100,0 % 17.377 100,0 %
darunter mit
deutscher
Staatsangehörigkeit 13.447 65,7 % 12.217 64,6 % 11.093 63,8 %
darunter mit
sonstiger
Staatsangehörigkeit 7.010 34,3 % 6.703 35,4 % 6.284 36,2 %
Erläuterung: Aufgrund von Umstellungen im Datawarehouse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine einheitliche
Auswertung erst ab dem Jahr 2020 möglich.
Daher wurde als Zeitraum die Auswertung für die Jahre 2020 bis 2025 sowie der aktuelle Bestand der aktiven Lehrkräfte vom 30. Juni
2026 gewählt.
Vorabfassung - w
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16. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Wie viele Dokumente/Dateien aus dem
Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung oder der ihr
nachgeordneten Dienststellen, die bei dem
Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz in die
Verfügungsgewalt der Angreifer, bei denen es sich
mutmaßlich um die Ransomware-Gruppe Rhysida
handelt, gelangt sind, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung sicherheitsrelevant oder als
Verschlusssache eingestuft (www.heise.de/news/Gefa
hr-fuer-die-nationale-Sicherheit-Berliner-Datenle
ck-schlaegt-hohe-Wellen-11444301.html; bitte
aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Dokumente/
Dateien; Zahl der sicherheitsrelevanten
Dokumente/Dateien; Zahl der Dokumente/Dateien mit
einer Einstufung als Verschlusssache, diese weiter
aufschlüsseln nach Anzahl mit Einstufung als VS-
Nur für den Dienstgebrauch, VS-Vertraulich,
Geheim und Streng Geheim; ggf. Schätzwerte nach
dem bisherigen Stand der Ermittlungen angeben)
und handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei dem im Darknet veröffentlichten
Datenpaket mit einem Umfang von rund 5,7
Terabyte und rund 1,44 Millionen Dateien um den
Gesamtbestand der abgeflossenen Daten (bitte
ausführen unter Angabe des Anteils der
veröffentlichten Daten an allen abgeflossenen Daten in
Prozent; ggf. nach dem bisherigen Stand der
Ermittlungen schätzen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. September 2026
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das
Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) unterstützen die ermittlungsführenden Behörden im Land Berlin
in beratender Funktion.
Hierbei wird auch geprüft, ob die Sicherheitsinteressen des Bundes
betroffen sind. Die Sicherheitsbehörden haben im Rahmen des Nationalen
Cyber-Abwehrzentrums ihre Maßnahmen zur Analyse des
Datenbestands gebündelt. Dies geschieht in Ergänzung zu den laufenden
Maßnahmen des Landes Berlin und legt den Fokus auf eine Betroffenheit des
Bundes. Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern äußert sich die Bundesregierung nicht
zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
17. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Weshalb konnten die 29 afghanischen
Staatsangehörigen in Pakistan, deren Aufnahmezusagen über
das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
(BAP) nach § 23 Absatz 2 des
Aufenthaltsgesetzes nicht zurückgenommen wurden (wie aus der
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/7745
hervorgeht), bisher nicht über Linienflüge nach
Deutschland einreisen?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. September 2026
Bei den in der Fragestellung benannten Personen sind die Prüfungen
zum Vorliegen der Aufnahme- und Einreisevoraussetzungen noch nicht
abgeschlossen. Erst wenn diese Prüfungen positiv abgeschlossen sind,
erfolgt die Einreiseplanung.
18. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
An wie vielen „freiwilligen
Aufnahmeprogrammen“ nimmt die Bundesrepublik Deutschland zur
Zeit teil, und welche dieser Programme wurden
von der derzeitigen Bundesregierung bereits
beendet oder befinden sich in Planungen des
Ausstiegs, wie auf der Homepage der
Bundesregierung am 14. August 2026 verlautbart wurde
(www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/
schwerpunkt-innere-sicherheit-2342568)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. September 2026
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem
Koalitionsvertrag eine Beendigung freiwilliger Bundesaufnahmeprogramme
vereinbart. Seit Amtsantritt der Bundesregierung ist das Resettlement-
Programm des Bundes ausgesetzt; bereits zuvor fanden aufgrund der
Lageänderung in Syrien keine Aufnahmen über das humanitäre
Aufnahmeprogramm aus der Türkei statt. Deutschland hat zum Unionsplan für die
Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen 2026/2027
bislang keinen Beitrag gemeldet. Die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan
der Vorgängerregierungen befinden sich in der Beendigung.
19. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welche Anzahl von christlichen, jüdischen,
muslimischen und sonstigen Gotteshäusern und
Kulturzentren in Deutschland gibt es beziehungsweise
gab es in den in den Jahren 2000 und 2025
insgesamt, und wie viele hiervon haben im jeweiligen
Jahr mindestens einmalig Objektschutz erhalten
(bitte nach den jeweiligen Gotteshäusern wie in
der Fragestellung aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. September 2026
Hinsichtlich der Anzahl von schutzbedürftigen religiösen Einrichtungen
liegen Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung des
Grundgesetzes sind die Länder für Gefährdungsbewertungen sowie für
Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz religiöser Einrichtungen zuständig.
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20. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele Gefährder mit ausländischer
Staatsangehörigkeit halten sich derzeit (Stichtag:
1. September 2026) in Deutschland auf (bitte
neben der Gesamtanzahl in absoluten Zahlen nach
Syrern, Afghanen, Tadschiken, Irakern, Iranern,
Libyern, Tunesiern und Saudi-Arabern
aufschlüsseln und diesbezüglich Doppelstaatler gesondert
ausweisen; zur Möglichkeit der Auskunft und
Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten vgl.
die kürzlich veröffentlichte Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/6457,
Nummer 23 bezüglich der Frage nach syrischen
Gefährdern; www.welt.de/politik/deutschland/plu
s6a8c378f437c391dae0a1398/exklusive-zahlen-1
04-religioese-gefaehrder-haben-neben-dem-deuts
chen-pass-noch-einen-weiteren.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. September 2026
Mit Stichtag 1. September 2026 waren 92 in Deutschland aufhältige
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Gefährder im
Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) Religiöse
Ideologie eingestuft.
Hinzu kommen 60 in Deutschland aufhältige Personen, die als
Gefährder im Phänomenbereich der PMK Religiöse Ideologie eingestuft sind
und sowohl die deutsche sowie eine weitere Staatsangehörigkeit
besitzen.
Die in Deutschland aufhältigen Gefährder mit ausländischer sowie
deutscher und einer weiteren Staatsangehörigkeit teilen sich in Bezug auf die
angefragten Staatsangehörigkeiten folgendermaßen auf:
Staatsangehörigkeit Anzahl
Nur syrisch 45
Deutsch und syrisch 4
Syrisch und türkisch 1
Syrisch und irakisch 1
Nur afghanisch 6
Deutsch und afghanisch 3
Nur irakisch 10
Deutsch und irakisch 2
Nur iranisch 2
Deutsch und iranisch 1
Nur tunesisch 2
Deutsch und tunesisch 2
Er gibt zum Stichtag keine in Deutschland aufhältigen Gefährder mit
alleiniger oder weiterer tadschikischer, libyscher oder saudi-arabischer
Staatsangehörigkeit.
Die Anzahl von Gefährdern unterliegt tagesaktuellen Schwankungen
und stellt demnach jeweils nur eine Momentaufnahme dar.
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21. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie sollen die insgesamt bis 2030 vorgesehenen
14 Mio. Euro für die Islamismusprävention
verwendet werden (bitte nach Haushaltsjahren,
zuständigen Ressorts, Haushaltstiteln, Programmen
und Maßnahmen sowie vorgesehenen
Zuwendungsempfängern und jeweiligen Förderbeträgen
aufschlüsseln und angeben, welche Mittel bislang
noch nicht konkret zugeordnet sind)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. September 2026
Es ist nicht nachvollziehbar, worauf konkret sich die 14 Mio. Euro
beziehen. Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach allen ab
dem Haushaltsjahr 2027 bis einschließlich 2030 für die
Islamismusprävention angemeldeten Haushaltsmitteln gefragt ist.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) verwaltet den Titel
„Maßnahmen zur Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“
(Einzelplan 06, Kapitel 0610, Titel 532 07). In diesem sind im
Regierungsentwurf 2027 8,5 Mio. Euro vorgesehen.
Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14 Mio.
Euro Davon fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu 5,3 Mio. Euro;
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu 5,3 Mio. Euro;
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu 3,4 Mio. Euro.
Die Anmeldung von Verpflichtungsermächtigungen ab 2027 soll
insbesondere Maßnahmenträgern eine nachhaltigere Planung ermöglichen.
Mit den durch das BMI angemeldeten Mitteln sollen insbesondere
gefördert werden: das Kompetenzzentrum des Bundes für
Islamismusprävention und Deradikalisierung (KID) im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) für die bundesweite Beratung und
Deradikalisierung von Indexpersonen und Angehörigen, Dialogformate und
Modellprojekte und das Forschungsprojekt „Monitoringsystem und
Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). Zudem soll ein bundesweites
Projekt der MIND Prevention gGmbH zur Stärkung demokratischer
Kompetenz und Prävention islamistischer Radikalisierung bei
Jugendlichen im analogen und digitalen Raum fortgeführt werden.
Welche Einzelprojekte das BAMF KID in den kommenden Jahren mit
den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln fördern wird, kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Aktuell werden durch
das BAMF KID Projektanträge und -skizzen eingefordert. Die
Bewertung und Entscheidung über die Förderung stehen noch aus.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) ist federführend zuständig für das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“. Die Haushaltsmittel für dieses Programm werden
im jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren beraten. Erst mit der
Verabschiedung des Bundeshaushalts steht die endgültige Höhe der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Demokratie leben!“ fest. Eine
Verteilung auf die einzelnen Programmebenen bzw. Phänomenbereiche
kann erst im Anschluss erfolgen.
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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) stellt im Rahmen der Förderrichtlinie „Islamismus:
Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ (Bundesanzeiger
vom 7. April 2025) von 2026 bis 2031 etwa 15 Mio. Euro für
Forschungsprojekte zum Thema Islamismus bereit. Teil der Förderung ist
auch das Transfervorhaben RADIS, das u. a. den Wissenschaft-Praxis-
Transfer unterstützt. Die Förderung leistet damit auch einen wichtigen
Beitrag im Bereich der Islamismusprävention. Folgende Mittelverteilung
ist für die Jahre 2027 bis 2030 geplant (Schätzwerte aufgrund teilweise
noch laufender Bewilligungen):
2027 4.600.000 Euro
2028 3.400.000 Euro
2029 4.100.000 Euro
2030 1.200.000 Euro
22. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Wie hoch war der Saldo aus Einreisen und
Ausreisen im Rahmen der Asyl- und Fluchtmigration
(ohne Herkunftsland Ukraine) im Zeitraum 2020
bis 1. Halbjahr 2026 (bitte aufschlüsseln nach
Jahren, Anzahl der Einreisen, Anzahl der
Abschiebungen, Anzahl der freiwilligen Ausreisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. September 2026
Eine umfassende Statistik im Sinne der Fragestellung wird bundesweit
nicht geführt, da sich die vorliegenden Einzeldaten aus dem
Migrationsbereich nicht belastbar im Sinne von Gesamtsalden zusammenfassen
lassen. Soweit Daten zu den einzelnen Aspekten des
Migrationsgeschehens vorliegen, werden diese z. B. in den jährlich vorgelegten
Migrationsberichten der Bundesregierung detailliert dargestellt. Diese sind
öffentlich zugänglich, liegen derzeit bis zum Jahr 2024 vor und können
unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: www.bamf.de/Shared
Docs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/migrationsberich
t.html.
23. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Wie viele Personen haben im Zeitraum 2.
Halbjahr 2024 bis 1. Halbjahr 2026 aus einem
Flüchtlingsstatus heraus die deutsche Staatsbürgerschaft
erworben (bitte nach Halbjahren aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Da der Aufenthaltstitel von eingebürgerten Personen vor deren
Einbürgerung keines der § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
(StAG) genannten Erhebungsmerkmale der Einbürgerungsstatistik ist,
werden diese Angaben statistisch nicht erfasst.
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24. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
möglicherweise strafbare Aktivitäten deutscher
Nichtregierungsorganisationen seit dem 20. Juli
2026 in Ceuta/Spanien im Zusammenhang mit
dem Massenansturm von Migranten und welche
finanziellen Mittel erhielten die dort tätigen
deutschen Nichtregierungsorganisationen,
insbesondere „Mission Lifeline“ und „no name kitchen“
direkt oder indirekt aus dem Bundeshauhalt 2025
und 2026?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Bundesbehörden haben keine Förderbescheide an die
benannten Nichtregierungsorganisationen erteilt.
25. Abgeordnete
Stella Merendino
(Die Linke)
Geht die Bundesregierung davon aus, dass der
Cyberangriff auf den Medizintechnik-Konzern
Boston Scientific im August 2026 unter die
gesetzliche Meldepflicht nach § 32 BSIG fällt und
wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung beziehungsweise dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
bezüglich der Folgen für die Versorgungslage in
deutschen Krankenhäusern vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. September 2026
Erkenntnisse bezüglich der Folgen des Cyberangriffs auf den
Medizintechnik-Konzern Boston Scientific für die Versorgungslage in deutschen
Krankenhäusern, die über öffentliche Quellen hinaus gehen, liegen der
Bundesregierung bzw. dem BSI nicht vor. Das BSI äußert sich
grundsätzlich nicht zu einzelnen Vorfallsmeldungen. Allgemein ist davon
auszugehen, dass, sofern eine Einrichtung gemäß § 28 BSIG unter die
„Besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen“ fällt, die gesetzliche
Meldepflicht gemäß § 32 des BSI-Gesetzes anzuwenden ist, sodass
erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden sind. Der Bundesregierung
liegen keine Hinweise zu lieferbedingten Engpässen in der medizinischen
Versorgung in Deutschland durch den Cyberangriff auf Boston Scientific
vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 216 der Abgeordneten Donata Vogtschmidt auf
Bundestagsdrucksache 21/7980 verwiesen.
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26. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Asylbewerber oder Schutzsuchende
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Inkrafttreten des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) und der Einigung
zwischen Deutschland und Griechenland sowie
Deutschland und Italien über die vollständige
Implementierung des
Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens (siehe Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 21/3438) gemäß der Dublin-
Verordnung aus Deutschland nach Italien bzw.
Griechenland rücküberstellt (bitte nach Monaten und
einzelnen Ländern aufschlüsseln), und wie viele
Personen haben seit April dieses Jahres einen
Schutztitel in Deutschland beantragt, die zuvor in
Italien oder Griechenland registriert worden
waren bzw. von dort nach Deutschland eingereist
sind (bitte ebenfalls nach Monaten für Italien und
Griechenland getrennt aufgeschlüsselt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. September 2026
Im April 2026 wurden 682 Asylanträge mit vorheriger Erfassung im
Mitgliedstaat Griechenland und 169 Asylanträge mit vorheriger
Erfassung im Mitgliedstaat Italien festgestellt.
Im Mai 2026 wurden 526 Asylanträge mit vorheriger Erfassung im
Mitgliedstaat Griechenland und 110 Asylanträge mit vorheriger Erfassung
im Mitgliedstaat Italien festgestellt.
Bezüglich der Monate Juni und Juli 2026 liegen aufgrund der
technischen Umstellungen nach Anwendbarkeit der GEAS-Reform noch keine
vollständigen Daten vor.
27. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Personen, die in Rheinland-Pfalz
registriert sind, wurden in diesem Jahr bislang nach
Kenntnis der Bundesregierung eingebürgert bzw.
wie viele Einbürgerungen wurden bislang von
rheinland-pfälzischen Stellen übermittelt (bitte
wenn möglich aufgeschlüsselt nach Monaten) und
wie viele waren es im vergangenen Jahr (bitte
ebenfalls aufgeschlüsselt nach Monaten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. September 2026
Gemäß § 36 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) werden
über die Einbürgerungen jährliche Erhebungen jeweils für das
vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt. Zu den bislang im Jahr 2026
erfolgten Einbürgerungen liegen daher keine Erkenntnisse vor. Die
Einbürgerungsstatistik 2026 wird im kommenden Jahr durch das Statistische
Bundesamt veröffentlicht.
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Die Gesamtzahl der im Jahr 2025 in Rheinland-Pfalz erfolgten
Einbürgerungen kann der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten
Einbürgerungsstatistik 2025 entnommen werden, die über den Link:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migra
tion-Integration/Publikationen/_publikationen-innen-einbuergerunge
n.html abrufbar ist. Die Tabellen 12511-18 und 12511-24 enthalten eine
Aufschlüsselung nach Ländern.
28. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit wie vielen Zulassungen rechnet das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im
Rahmen der Kontingente zur freiwilligen
Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen nach
§ 5 Absatz 4 der Integrationskursverordnung für
das Jahr 2026 und für das Jahr 2027, und in
welcher Höhe werden Haushaltsmittel hierfür
eingeplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. September 2026
Seit dem 1. August 2026 lässt das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) wieder freiwillige Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes i. V. m. § 5 Absatz 4 der
Integrationskursverordnung zu. Im Monat August 2026 wurden rund 1.600 Antragssteller
zugelassen. Wie viele freiwillige Zulassungen bis zum Ende des Jahres
2026 noch erfolgen werden, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt schwer
prognostizieren, da das Verfahren erst vor kurzem aufgenommen wurde.
Im Haushalt sind keine gesonderten Mittel für freiwillige Teilnahmen an
Integrationskursen vorgesehen. Der Mittelansatz bezieht sich auf die
Integrationskurse insgesamt. Vorranging zu behandeln sind dabei
Personen, die nach § 44a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme am
Integrationskurs verpflichtet sind und die, die einen Teilnahmeanspruch
nach § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes haben. Freiwillige
Zulassungen sind im Rahmen freier Kursplätze möglich.
Der vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf für das
Haushaltsjahr 2027 sieht für die Integrationskurse einen Ansatz von rund
590 Mio. Euro vor.
29. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit wie vielen potenziellen
Anspruchsberechtigten nach § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) und verpflichteten Teilnehmenden
nach § 44a Absatz 1 AufenthG rechnet die
Bundesregierung im Jahr 2027, und in welchem
Umfang wäre die für 2027 genannte
Finanzierungskapazität von rund 150.000 Teilnehmenden bereits
durch diese Anspruchsberechtigten gebunden,
bevor Zulassungen im Ermessenswege nach § 44
Absatz 4 AufenthG erfolgen können?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. September 2026
Der vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf für das
Haushaltsjahr 2027 sieht für die Integrationskurse einen Ansatz von rund
590 Mio. Euro vor.
Hinsichtlich der Verteilung der Kursplätze auf die Teilnehmergruppen
gilt grundsätzlich: Die Plätze in den Integrationskurs werden zunächst
an vorrangig teilnahmeberechtige Personen vergeben. Diese sind:
Personen, die nach § 44a Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die
Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(AufenthG) zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind und die,
die einen Teilnahmeanspruch nach § 44 Absatz 1 AufenthG haben.
Darüber hinaus werden seit dem 1. August 2026 wieder freiwillige
Zulassungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und freie Kursplätze im
Rahmen des bestehenden Haushaltsvolumens zur Verfügung stehen,
ohne die Gesamtkosten auszuweiten. Eine Aussage wie viel von den
Teilnehmern 2027 voraussichtlich Verpflichtete, Berechtigte oder
freiwillig Zugelassene sein werden, kann die Bundesregierung nicht tätigen.
30. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Wie viele versuchte und wie viele vollendete
Tötungsdelikte (§§ 211, 212, 216, 222 des
Strafgesetzbuchs) hat es in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 jeweils
gegeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. September 2026
Die erfragten Tötungsdelikte werden in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) unter folgenden Straftatenschlüsseln erfasst:
010000 Mord § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB)
020010 Totschlag § 212 StGB
020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB
030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall –
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Die nachfolgenden Tabellen zeigen jeweils die Anzahl der Fälle
insgesamt und die Anzahlen der versuchten und vollendeten Fälle der
einzelnen Schlüssel für die Berichtsjahre 2013 bis 2025.
Berichtsjahr
Straftatenschlüssel
Straftatenbeschreibung Fälle
gesamt
Fälle
versucht
Fälle
vollendet
2013 010000 Mord § 211 StGB darunter: 647 406 241
2014 010000 Mord § 211 StGB 664 415 249
2015 010000 Mord § 211 StGB 649 368 281
2016 010000 Mord § 211 StGB 761 443 318
2017 010000 Mord § 211 StGB 785 443 342
2018 010000 Mord § 211 StGB 901 649 252
2019 010000 Mord § 211 StGB 720 502 218
2020 010000 Mord § 211 StGB 719 474 245
2021 010000 Mord § 211 StGB 643 423 220
2022 010000 Mord § 211 StGB 662 451 211
2023 010000 Mord § 211 StGB 704 490 214
2024 010000 Mord § 211 StGB 730 508 222
2025 010000 Mord § 211 StGB 784 498 286
Berichtsjahr
Straftatenschlüssel
Straftatenbeschreibung Fälle
gesamt
Fälle
versucht
Fälle
vollendet
2013 020010 Totschlag § 212 StGB 1.466 1.181 285
2014 020010 Totschlag § 212 StGB 1.491 1.199 292
2015 020010 Totschlag § 212 StGB 1.448 1.174 274
2016 020010 Totschlag § 212 StGB 1.630 1.301 329
2017 020010 Totschlag § 212 StGB 1.570 1.267 303
2018 020010 Totschlag § 212 StGB 1.553 1.272 281
2019 020010 Totschlag § 212 StGB 1.577 1.299 278
2020 020010 Totschlag § 212 StGB 1.664 1.295 369
2021 020010 Totschlag § 212 StGB 1.447 1.121 326
2022 020010 Totschlag § 212 StGB 1.549 1.267 282
2023 020010 Totschlag § 212 StGB 1.553 1.211 342
2024 020010 Totschlag § 212 StGB 1.558 1.208 350
2025 020010 Totschlag § 212 StGB 1.644 1.339 305
Berichtsjahr
Straftatenschlüssel
Straftatenbeschreibung Fälle
gesamt
Fälle
versucht
Fälle
vollendet
2013 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 7 2 5
2014 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 17 4 13
2015 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 13 4 9
2016 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 24 10 14
2017 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 17 7 10
2018 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 14 3 11
2019 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 17 6 11
2020 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 18 3 15
2021 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 20 6 14
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Berichtsjahr
Straftatenschlüssel
Straftatenbeschreibung Fälle
gesamt
Fälle
versucht
Fälle
vollendet
2022 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 24 4 20
2023 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 24 7 17
2024 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 13 1 12
2025 020030 Tötung auf Verlangen
§ 216 StGB 24 4 20
Berichtsjahr
Straftatenschlüssel
Straftatenbeschreibung Fälle
gesamt
Fälle
versucht
Fälle
vollendet
2013 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 754 0 754
2014 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 698 0 698
2015 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 756 0 756
2016 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 686 0 686
2017 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 737 0 737
2018 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 680 0 680
2019 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 662 0 662
2020 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 791 0 791
2021 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 786 0 786
2022 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 748 0 748
2023 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 703 0 703
2024 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 780 0 780
2025 030000 Fahrlässige Tötung
§ 222 StGB – nicht i. V. m.
Verkehrsunfall – 554 0 554
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Die nachfolgende Tabelle enthält die summierten Fallzahlen für die
zuvor ausgewiesenen Schlüssel.
Summe der Schlüssel 010000, 020010, 020030 und 0300000
Berichtsjahr Fälle
insgesamt
Fälle
Versuch
Fälle
Vollendet
2013 2.874 1.589 1.285
2014 2.870 1.618 1.252
2015 2.866 1.546 1.320
2016 3.101 1.754 1.347
2017 3.109 1.717 1.392
2018 3.148 1.924 1.224
2019 2.976 1.807 1.169
2020 3.192 1.772 1.420
2021 2.896 1.550 1.346
2022 2.983 1.722 1.261
2023 2.984 1.708 1.276
2024 3.081 1.717 1.364
2025 3.006 1.841 1.165
31. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung –
insbesondere auf Basis der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) sowie spezifischer Lagebilder
des Bundeskriminalamtes – über die Gesamtzahl
der erfassten Straftaten in den Jahren 2016 bis
2025, bei denen das Tatmittel „Messer“ registriert
wurde, und welche wissenschaftlichen
Erkenntnisse oder Ressortforschungen liegen der
Bundesregierung über die soziodemografischen
Hintergründe (wie Alter, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus) der Tatverdächtigen sowie
der Opfer in diesem Bereich vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. September 2026
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird kein Tatmittel erfasst.
Dementsprechend liegt zu Straftaten mit Tatmittel Messer auch keine
Gesamtzahl erfasster Straftaten vor.
In der PKS wird bundeseinheitlich das Phänomen Messerangriff erfasst.
Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind
solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer
unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße
Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als
Messerangriff nicht aus.
Valide Daten hierzu liegen seit dem Berichtsjahr 2024 vor. Bezüglich
der Gesamtzahl der als Messerangriffe erfassten Straftaten verweisen
wir auf die IMK-Berichte 2024 und 2025, die online auf der Seite des
Bundeskriminalamtes (BKA) zur Verfügung stehen.
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Link zum Berichtsjahr 2025:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2025/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?_blob=publ
icationFile&v=8.
Link zum Berichtsjahr 2024:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri
minalstatistik/2024/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?_blob=publ
icationFile&v=13.
Bis einschließlich Berichtsjahr 2019 wurden keine Daten zu
Messerangriffen in der PKS erfasst. Seit 2020 werden in der PKS Phänomene,
zu denen auch Messerangriffe gehören, registriert. Bis einschließlich
Berichtsjahr 2023 waren die Daten zum Phänomen Messerangriff jedoch
nur eingeschränkt valide.
Ergänzend wird hier auf die IMK-Berichte der Jahre 2021 bis 2023
hingewiesen.
Link zur Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt:
www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeilic
heKriminalstatistik/pks_vorjahre_node.html.
Zu Messergewalt in Deutschland liegen nur wenige wissenschaftliche
Untersuchungen vor, die Aussagen über die Merkmale von Tätern und
Opfern zulassen.
In der Tendenz ist erkennbar, dass die soziodemografische Struktur der
Täter bei Gewalt mit Messern der Struktur von Tätern bei Gewalt ohne
Verwendung von Messern ähnelt. Durchgängig zeigt sich, dass sowohl
das Mitführen von Messern als auch Gewaltanwendung mit Messern
hauptsächlich durch Jungen und Männer erfolgt. Auch die Opfer von
Gewaltanwendung mit Messern sind überwiegend männlich.
Täterseitige Unterschiede gegenüber Gewalttaten ohne Messeranwendung finden
sich am ehesten mit Blick auf häufigere psychische Erkrankungen und
häufigeren Rauschmittelkonsum; Täter waren zudem häufiger vorher
selbst Opfer von Gewalt und haben häufiger zuvor weitere Gewalttaten
begangen als Täter bei Gewalttaten ohne Messeranwendung.
32. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
In wie vielen Fällen hat die zum 1. November
2025 neu geschaffene Möglichkeit des
Datenabgleichs über das Ausländerzentralregister
Doppeloder Mehrfachbezüge von Sozialleistungen
aufgedeckt (bitte nach den fünf am häufigsten
festgestellten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln), und
welche Gesamtschadenssumme ist der
Bundesregierung hierzu bekannt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. September 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
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Schriftliche Frage 149 des Abgeordneten Raimond Scheirich auf
Bundestagsdrucksache 21/7980 verwiesen.
33. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge seit 2022
Zuwendungsbescheide im Rahmen des Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds wegen festgestellter Verstöße
vollständig oder teilweise aufgehoben, und in
welcher Gesamthöhe wurden dadurch
Fördermittel zurückgefordert beziehungsweise tatsächlich
zurückgezahlt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. September 2026
Im angefragten Zeitraum wurden sieben Zuwendungsbescheide
vollständig oder teilweise aufgehoben und Mittel in einer Gesamthöhe von
1.045.765,30 Euro zurückgefordert. Davon wurden ein Bescheid
aufgrund schwerwiegender Verstöße (beispielsweise Gesetzesverstoß mit
möglicher oder tatsächlicher Betrugsabsicht) und sechs Bescheide
wegen rein zuwendungsbezogener Verstöße (Nichterfüllung
zuwendungsrechtlicher Vorgaben) vollständig oder teilweise aufgehoben. Die
Gesamthöhe der bislang eingegangenen Rückzahlungen beträgt
285.379,93 Euro. Aufgrund der Einlegung von Rechtsmitteln steht ein
Teil der Rückzahlungen noch aus.
34. Abgeordnete
Carina Schießl
(AfD)
Welche wesentlichen Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten zum Schutz kritischer
Infrastrukturen in der Stadt Regensburg und im
Landkreis Regensburg vor Sabotage und
Cyberangriffen umgesetzt, einschließlich der Beratung und
Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 18
Absatz 2 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes, und welche weiteren Maßnahmen plant
sie hierzu?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. September 2026
Der KRITIS-Schutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der Bund,
Länder und Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
eng mit den Betreibern Zusammenarbeiten, um die
Versorgungssicherheit unserer Gesellschaft mit lebenswichtigen Dienstleistungen
sicherzustellen.
Mit dem am 17. März 2026 in Kraft getretenen KRITIS-Dachgesetz
stärkt die Bundesregierung die Resilienz kritischer Infrastrukturen. Das
KRITIS-Dachgesetz tritt neben die Anforderungen an die IT-Sicherheit
kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, ergänzt
sektorspezifische Verpflichtungen und stärkt das Gesamtsystem kritischer
Infrastrukturen durch sektorübergreifende Mindestanforderungen und die systema-
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tische Betrachtung von Risken und Interdependenzen sowie die
Verpflichtung der Betreiber zur Meldung von erheblichen Vorfällen.
Darüber hinaus berät und unterstützt das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) den Freistaat Bayern nach § 18
Absatz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, insbesondere in
Form von Kooperationsformaten zur Bündelung und Austausch von
Erfahrungen zum Schutz von KRITIS sowie Einbeziehung im Rahmen der
Erstellung von praxisnahen, realistischen und anschlussfähigen
Arbeitshilfen.
Außerdem unterstützt das BBK mit der „Nationalen Reserve Blackout“
die Bemühungen der Gemeinden im Selbstschutz (§§ 5 i. V. m. § 4
Absatz 1 Nummer 2c und § 29 Absatz 1 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG) durch die Bereitstellung von Mitteln für die
Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen. Bayern hat eine
Landesbeschaffung angekündigt. Zusätzlich zu den Maßnahmen nach § 18 ZSKG
wurden dem Freistaat Bayern seit dem 1. Januar 2024 Haushaltsmittel in
Höhe von 8.749.711,56 Euro zur Finanzierung von 126 Maßnahmen
nach dem Wassersicherstellungsgesetz im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung gestellt. Davon erhielt der Landkreis
Regensburg 204.380,50 Euro zur Finanzierung von vier Netzersatzanlagen.
35. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die im
Jahr 2025 über das Instrument des
Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind, und
Leistungen nach dem SGB II beziehen (bitte nach
insgesamt sowie nach Nationalität: Syrien, Türkei,
Marokko, Irak, Iran, Pakistan und Afghanistan
differenzieren), und wie hoch ist nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuell die Anzahl der
Personen, die im Jahr 2026 über das Instrument des
Familiennachzugs nach Deutschland eingereist
sind (bitte insgesamt sowie nach den Top-5
Nationen darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. September 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 14 des Abgeordneten Stephan Brandner auf
Bundestagsdrucksache 21/7837 verwiesen, der zufolge Angaben zum Familiennachzug
im Rahmen des jährlichen Migrationsberichts der Bundesregierung in
der Regel verfügbar sind, jedoch noch keine Angaben für die Jahre 2025
und 2026 vorliegen.
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36. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gelten für die Einreise von Personal russischer
Staatsunternehmen und deren
Tochterunternehmen nach Deutschland spezielle
Sicherheitsvorkehrungen oder Überprüfungen, auch wenn eine
solche Einreise über europäische Nachbarstaaten
erfolgt, und wie will die Bundesregierung nach
dem versuchten Drohnenanschlag am Flughafen
Leipzig/Halle, für den sie Russland
verantwortlich macht, die angekündigten Verschärfungen der
Einreisekontrollen von russischen
Staatsbürger*innen im Hinblick auf die
Brennelementefabrik in Lingen umsetzen (www.tagesspiegel.de/poli
tik/drohnenangriff-auf-leipziger-flughafen-putin-b
ezeichnet-deutsche-reaktion-als-schweren-fehler-
und-geht-merz-an-16005949.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. September 2026
Staatsangehörige von Drittstaaten sind beim Grenzübertritt über eine
Schengenaußengrenze Adressat einer eingehenden Kontrolle. Sie
benötigen einen gültigen Reisepass. Russische Staatsangehörige benötigen
darüber hinaus ein gültiges Visum. Im Rahmen der eingehenden
Einreisekontrolle müssen sie den Zweck und die Bedingungen ihres
Aufenthaltes nachweisen und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.
Weiterhin wird auch geprüft, ob die Personen u. a. eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Für etwaige Zwecke der
Erwerbstätigkeit auch vom Personal russischer Staatsunternehmen und
deren Tochterfirmen gelten zu den genannten Voraussetzungen weitere
spezifische nationale Bestimmungen.
Unabhängig von den jeweils einschlägigen Einreisebestimmungen
werden im Rahmen der Einreisekontrolle zudem auch auf Grundlage des
vorliegenden Einzelfalls geprüft, ob ein anwendbares Sanktionsregime
besteht und ob sich daraus ein mögliches Einreiseverbot ergibt.
Im Übrigen wird auf die im atomrechtlichen Genehmigungsbescheid des
niedersächsischen Umweltministeriums für die Fertigung hexagonaler
Brennelemente in der Brennelementfertigungsanlage Lingen enthaltenen
Auflagen für den Zutritt von Angehörigen von Rosatom oder TVEL
verwiesen, die ein grundsätzliches Betretungsverbot vorsehen.
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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
37. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Verfügt die Bundesregierung für sämtliche seit
dem 24. Februar 2022 aus Bundesmitteln
finanzierten Unterstützungsleistungen an
beziehungsweise zugunsten der Ukraine über überprüfbare
Verwendungs-, Endverbleibs- oder sonstige
Nachweise, aus denen hervorgeht, welchem konkreten
Empfänger beziehungsweise Projekt die
jeweiligen Mittel oder Leistungen zugeflossen sind und
wie diese tatsächlich verwendet wurden, und
wenn nein, für welche Unterstützungsleistungen
liegen solche Nachweise nicht oder nur teilweise
vor?
38. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Welche konkreten Kontroll- und
Prüfmechanismen setzt die Bundesregierung ein, um
sicherzustellen, dass deutsche Finanzhilfen, Kredite,
Zuwendungen sowie sonstige
Unterstützungsleistungen für die Ukraine weder unmittelbar noch
mittelbar durch Korruption, Untreue, Geldwäsche,
Scheinfirmen, überhöhte Beschaffungspreise oder
andere kriminelle Strukturen zweckentfremdet
werden, und finden hierbei auch unabhängige
Vor-Ort-Prüfungen beziehungsweise Prüfungen
der tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten von
Zahlungsempfängern und Auftragnehmern statt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 17. September 2026
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen wie folgt beantwortet.
Bei der Umsetzung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung
für die Ukraine werden die geltenden Bestimmungen des
Zuwendungsrechts beachtet.
Es wird außerdem auf die Antwort der Bundesregierung vom 27. Januar
2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/3848 und dabei insbesondere die Vorbemerkung verwiesen.
39. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Wurde die Agentur Ahoy von der
Bundesregierung seit 2017 mit weiteren Dienstleistungen
beauftragt, und wenn ja, mit welchen (bitte das
beauftragende Ministerium und die Ausgaben
angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/7679, Antwort auf Frage 4)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 17. September 2026
Ergänzend zu den Dienstleistungen, welche die Bundesregierung in ihrer
Antwort vom 20. August 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7679 in Bezug auf Frage 4 benannt
hat, hat die Bundesregierung im Zeitraum der Fragestellung im Jahr
2022 durch das Auswärtige Amt Dienstleistungen bei der Firma Ahoy
Studios für gestalterische Arbeit anlässlich des 50-jährigen Jubiläums
der deutschen Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (Logo, Slogan,
Gestaltung von Streuartikeln, Ausstellungskonzeption und -
durchführung im VN-Hauptquartier in New York) in Höhe von 45.900 Euro
beauftragt.
40. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Sieht die Bundesregierung derzeit Anhaltspunkte
für einen möglichen Entzug von EU-
Fördermitteln für das Land Sachsen-Anhalt im Falle eines
künftigen Regierungswechsels vor dem
Hintergrund entsprechender öffentlicher Überlegungen
eines EU-Abgeordneten (www.tagesschau.de/ausl
and/europa/eu-foerdermittel-sachsen-anhalt-10
0.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. September 2026
Die Förderung durch EU-Mittel unterliegt strengen rechtlichen
Vorgaben und ist an die Erfüllung definierter Förderkriterien sowie die
Einhaltung des relevanten EU-Rechts gebunden. Diese Vorgaben gelten
auch weiterhin für die Vergabe von Fördermitteln an das Land Sachsen-
Anhalt.
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41. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum haben sich weder der Bundeskanzler
Friedrich Merz noch der Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul unmittelbar
zur feierlichen und vom serbischen Staat
unterstützten Rückführung und Beisetzung des
Leichnams des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers
Ratko Mladic in Belgrad (www.tagesschau.de/aus
land/europa/serbien-beisetzung-mladic-kritik-eu-1
00.html) geäußert, und zieht die Bundesregierung
diplomatische Konsequenzen gegenüber Serbien
daraus, dass der Leichnam des bosnisch-
serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic, der vom
Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige
Jugoslawien (ICTY) unter anderem wegen
Völkermord, Verfolgung, Vernichtung, Mord, Terror,
unrechtmäßiger Angriffe auf Zivilpersonen und
Geiselnahmen in Zusammenhang unter anderem
mit der menschenverachtenden Belagerung
Sarajevos und dem Völkermord von Srebrenica zu
lebenslanger Haft verurteilt worden war, unter
militärischen Staatsfeierlichkeiten in Anwesenheit
von Staatsführung Serbiens beigesetzt wurde, und
wenn ja, welche (https://balkaninsight.com/2026/
09/08/eu-leaders-condemn-shocking-glorificatio
n-of-mladic-at-belgrade-funeral/btj/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 17. September 2026
Der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-
Strafgerichtshöfe (MICT) in Den Haag hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2021
den früheren Oberbefehlshaber der bosnischen Serben wegen
Völkermordes, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit
in letzter Instanz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für die rechtliche
Aufarbeitung der im Rahmen des Jugoslawienkriegs begangenen
Völkerrechtsverbrechen eingesetzt. Sie erkennt die Leistungen des
Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und des
MICT ausdrücklich an. Mit den nach langen und aufwändigen Verfahren
ergangenen Urteilen wurde ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der
grausamen Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien geleistet.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in der
Bundespressekonferenz vom 9. September 2026 deutlich gemacht, dass sie die
Verherrlichung von Ratko Mladic und die feierlichen Inszenierungen seiner
Bestattung in Serbien mit sehr großer Irritation zur Kenntnis genommen
hat. Die Bestattung mit militärischen Ehren und unter Anwesenheit
hoher Regierungsvertreter ist aus Sicht der Bundesregierung nicht
vereinbar mit den Erwartungen an ein europäisches Land, das EU-
Beitrittskandidat ist. Diese Irritation wurde seitens des Auswärtigen Amts auch
in Gesprächen mit der serbischen Seite deutlich zum Ausdruck gebracht.
In der gemeinsamen Erklärung zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des
Berlin Prozesses 2018 in London verabschiedet wurde, hat sich Serbien,
genauso wie die anderen Länder des westlichen Balkans, dazu bekannt,
Urteile nationaler und internationaler Gerichte zu Kriegsverbrechen an-
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zuerkennen, sich gegen jede Verherrlichung von Kriegsverbrechen
einzusetzen und eine Kultur des Respekts gegenüber allen Opfern zu
fördern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies beim
Außenministertreffen des Berlin Prozesses am 1. Oktober 2026 in Montenegro zur
Sprache kommen wird.
42. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die
Kosten, die nach Schließung des Generalkonsulats der
Russischen Föderation in Bonn am 18. September
2026 im Zusammenhang mit dem Drohnenvorfall
in Leipzig vom deutschen Steuerzahler auf Grund
der Verpflichtung aus Artikel 45 des Wiener
Übereinkommens über konsularische
Beziehungen (WÜK) für den Unterhalt und die
Absicherung des großen Liegenschaftskomplex auf der
Viktoriahöhe in Bonn Bad Godesberg jährlich zu
tragen sind aufgeschlüsselt nach den Kosten für
den grundlegenden Unterhalt des Geländes und
der Räumlichkeiten, des Vermögens und der
Archive, der Sicherung und Bewachung sowie für
laufende Zahlungen beispielsweise an die
Versorgungsbetriebe?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. September 2026
Die Russische Föderation bleibt auch nach Schließung des
Generalkonsulats der Russischen Föderation in Bonn Eigentümerin der Gebäude mit
allen damit verbundenen Pflichten. Dies umfasst auch die Übernahme
der anfallenden Kosten für Unterhalt, Sicherung und Bewachung der
Liegenschaft sowie die laufenden Betriebskosten.
Eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme der
anfallenden Kosten für Unterhalt und Absicherung der Liegenschaft
entsteht aus Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens
über konsularische Beziehungen (WÜK) nicht. Artikel 45 WÜK enthält
keine Regelung für die Abberufung einer Mission. Artikel 45 des
Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) findet
keine Anwendung auf konsularische Missionen.
43. Abgeordnete
Carina Schießl
(AfD)
Welche Gesamtkosten entstehen dem Bund nach
dem derzeitigen Abrechnungs- und Planungsstand
durch den Staatsbesuch des Präsidenten der
Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich
Mohammed bin Zayed Al Nahyan, im September
2026 in Berlin, einschließlich der Vor- und
Nachbereitung, der Personal- und Sachkosten sowie
etwaiger Kostenerstattungen an das Land Berlin
(bitte nach Sicherheitsmaßnahmen, Transport,
Unterbringung, Bewirtung, sonstigen
protokollarischen Leistungen und übrigen Kosten
aufschlüsseln sowie vorläufige Angaben als solche
kennzeichnen)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. September 2026
Belastbare Auskünfte zu ermittelbaren Kosten des Staatsbesuchs des
Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate können erst nach
Abrechnung aller Ausgaben erteilt werden. Zur Vermeidung irreführender
Angaben wird auf Schätzungen und die Aufstellung vorläufiger Kosten
verzichtet.
44. Abgeordnete
Tina Winklmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellte sich zum Beginn der Socca-
Weltmeisterschaft 2026 in Essen der Bearbeitungsstand der
bei deutschen Auslandsvertretungen im
Zusammenhang mit der Teilnahme von Spielern der
Mannschaften Irans, des Libanon und Südafrikas
gestellten Visumanträge dar (bitte jeweils nach
Herkunftsland sowie insgesamt gestellten,
erteilten, abgelehnten und noch nicht abschließend
beschiedenen Anträgen aufschlüsseln), und welche
Gründe lagen den Ablehnungen beziehungsweise
den bis dahin noch nicht abgeschlossenen
Verfahren zugrunde (www.waz.de/lokales/essen/article4
12959778/aerger-um-visa-fuer-zwei-teams-ist-di
e-socca-wm-vorbei-bevor-sie-begonnen-ha
t.htmlwww.waz.de/sport/lokalsport/essen/article4
12970136/essener-amateurfussballer-stellen-ploet
zlich-die-nationalmannschaft-die-gruende.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 15. September 2026
Da es jährlich eine große Anzahl von Veranstaltungen in Deutschland
gibt, kann das Auswärtige Amt nur einen Teil der Veranstaltungen bei
der Visabearbeitung flankieren. Die Flankierung ist u. a. geknüpft an die
frühzeitige Kontaktaufnahme des Veranstalters mit dem Auswärtigen
Amt, damit sichergestellt ist, dass Teilnehmende rechtzeitig Termine
buchen und gut vorbereitet (u. a. durch vollständige und aussagekräftige
Antragsunterlagen) in diese Termine gehen.
Das Auswärtige Amt hatte dem Deutschen Kleinfeld-Fußball-Verband
e. V. am 5. Juni 2026 grundsätzliche Informationen zum Visumverfahren
zur Verfügung gestellt, um den teilnehmenden Mannschaften eine
möglichst reibungslose Visumbeantragung zu ermöglichen.
Zu einzelnen Visumverfahren äußert sich das Auswärtige Amt aus
Gründen des Datenschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der
Antragstellenden grundsätzlich nicht. Im Falle einer Ablehnung des
Visumantrags können die Antragstellenden die Gründe dem
Ablehnungsbescheid entnehmen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
45. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Antworten wurden durch die
Bundesregierung auf den vom US-
Verteidigungsministerium an die europäischen NATO-Partner
übermittelten Fragebogens zur künftigen Ausrichtung der
NATO gegeben und inwieweit wurden diese
Antworten vor ihrer Übermittlung mit den
europäischen NATO- und EU-Partnern abgestimmt
(Quelle: www.spiegel.de/ausland/usa-fordern-klar
text-von-nato-partnern-und-loben-deutschland-a-8
fe186f0-d4b8-4288-9ac9-e665accdf62b?sara_ref=
re-so-app-sh)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 15. September 2026
Die Bundesregierung befindet sich zur Zukunft der Truppenpräsenz der
Vereinigten Staaten von Amerika in Europa in einem kontinuierlichen
Konsultationsprozess mit allen Alliierten und der NATO.
Über den Inhalt dieser vertraulichen Gespräche und Austausche äußert
sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der
Austausche ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen
Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
46. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Wie viele ukrainische Soldatinnen und Soldaten
wurden im Rahmen der EU-Ausbildungsmission
EUMAM UA – unter der Führung des operativen
Hauptquartiers für Deutschland, dem
Multinational Special Training Command (MN ST-C) mit
Sitz in Strausberg – in Deutschland im Zeitraum
2022 bis 2026 bisher ausgebildet (www.bundeswe
hr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/
anerkanntemissionen/unterstuetzungsmission-eumam-ukrain
e/ausbildung-ukrainischer-kraefte; bitte
aufschlüsseln nach Jahren und männlichen/weiblichen
Soldaten), und in wie vielen Fällen ergab das
Röntgen-Screening der Lunge auf Tuberkulose in
einem Krankenhaus der Bundeswehr einen
Befund, der eine weitere Diagnostik erforderlich
machte (bitte nach Jahren und männlichen/
weiblichen Soldaten aufschlüsseln)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 14. September 2026
Im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM UA wurden in
Deutschland bisher rund 29.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten
ausgebildet.
Im Übrigen wird das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung
durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu
auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Die Frage nach
den konkreten nach Jahren und Geschlecht aufgegliederten Zahlen der in
Deutschland im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM UA
ausgebildeten ukrainischen Soldatinnen und Soldaten kann aus Gründen des
Staatswohls nicht beantwortet werden.
Die Veröffentlichung dieser Informationen würde wertvolle Einblicke in
die derzeitigen und künftigen personellen Kapazitäten und Fähigkeiten
der ukrainischen Streitkräfte geben, deren Bekanntwerden sich
nachteilig auf die Fähigkeit auswirken kann ihr Selbstverteidigungsrecht gegen
den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auszuüben. Dies
würde die vertrauliche Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und
Deutschland sowie den NATO-Partnern, die die Ukraine bei der
Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts unterstützen, gefährden. Zudem
könnten die Informationen genutzt werden um Rückschlüsse auf
Ausbildungskapazitäten der Bundeswehr zu ziehen. Diese Informationen
könnten potentielle Angreifer Ableitungen auf die Verteidigungsfähigkeit der
Bundeswehr ermöglichen. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht
der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Weiterleitung der
angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die
ukrainischen Streitkräfte und die mögliche Auswirkungen auf die
notwendige, vertraulichen Zusammenarbeit mit Partnernationen nicht in
Betracht. Die angefragten Inhalte lassen Rückschlüsse auf aktuelle und
zukünftige personelle Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen der
Streitkräfte zu. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen
werden.
47. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie viele Reservistinnen und Reservisten der
Bundeswehr haben ihre Einwilligung für die
Einberufung zur Bundeswehr zurückgezogen (bitte
für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und
2025 angeben; www.augsburger-allgemeine.de/po
litik/wer-ist-in-deutschland-reservist-anzahl-alter-
einberufung-id65367821.html)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 18. September 2026
Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt, insofern ist
eine Aussage nicht möglich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
48. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Da sich am Donnerstag, den 10. September 2026
laut unseren Informationen der Bundesminister
für Verteidigung Boris Pistorius und die
Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche anlässlich
des Staatsbesuchs mit Vertreterinnen der
Vereinigten Arabischen Emiraten zu einem
„Roundtable“ mit deutschen Verteidigungsunternehmen
treffen, welche Vertreter deutschen
Rüstungsunternehmen wurde dazu eingeladen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. September 2026
Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu
den konkreten Inhalten und konkreten Teilnehmern vertraulicher
Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern anderer
Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln. Sie
unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die
Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend
für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger
Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte und die Gesprächspartner
Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament –
würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen
Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein
unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf
langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall
auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen,
die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
49. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass
die in §§ 22 und 58 des Entwurfs eines Gesetzes
zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus
der Windenergie auf See geregelte
Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente auch für die
zweite, CfD-basierte Ausschreibungsstufe
langfristig, ausreichend und zweckgebunden
finanziert wird, wenn das neue zweistufige
Ausschreibungsmodell die entsprechende Zahlung bislang
ausschließlich an die erste, marktliche Stufe
koppelt und der Entwurf für die zweite Stufe keine
adäquate Ersatzregelung vorsieht, und plant sie in
diesem Zusammenhang die Einführung eines vom
Auktionsergebnis entkoppelten
Finanzierungsmechanismus, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. September 2026
Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 eine Novelle des
Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) im Kabinett verabschiedet und
damit einen neuen Investitionsrahmen für Offshore Windenergie
vorgelegt. Einnahmen aus einer per Ausschreibung ermittelten
Zahlungskomponente sollen wie bisher anteilig der Finanzierung des
Meeresnaturschutzes und der Fischerei zur Verfügung gestellt werden. Wird eine
Marktprämie nach EEG und damit eine Förderung aus dem Haushalt
gewährt, entfallen Einnahmen für Haushalt und Offshore-Umlage.
Einnahmen aus dem Refinanzierungsbeitrag werden im Zeitraum der aktuellen
Finanzplanung aufgrund der langen Realisierungsvorläufe nicht
erwartet. Der vorgelegte Entwurf sieht deshalb für die zweite Stufe keinen
Finanzierungsmechanismus für die Meeresnaturschutz- und
Fischereikomponente vor. Ein möglicher vom Auktionsergebnis entkoppelter
Finanzierungsmechanismus von Maßnahmen zum Meeresnaturschutz und zur
Fischerei ist Gegenstand von Haushaltsberatungen.
50. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie viele in Deutschland ansässige Unternehmen
haben seit 2020 eine Genehmigung für die
Herstellung von Kriegswaffen nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder eine
Waffenherstellungserlaubnis nach dem Waffengesetz
(WaffG) beantragt (bitte separat nach
KrWaffKontrG und WaffG und Jahren
aufgeschlüsselt)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. September 2026
Die Anzahl der in Deutschland ansässigen Unternehmen, die seit 2020
eine Genehmigung für die Herstellung von Kriegswaffen nach dem
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) oder beim
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beantragt haben, lässt sich der
nachstehenden Tabelle entnehmen:
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
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Jahr BMWE BMVg
2020 * 7
2021 20 13
2022 27 5
2023 32 10
2024 39 9
2025 36 12
2026
(bis zum 11.09.2026) 41 6
* Aufgrund einer Umstellung des IT-Systems für die Bearbeitung von Anträgen nach dem
KrWaffKontrG im Laufe des Jahres 2020 kann das BMWE die Zahl der Unternehmen,
die eine Herstellungsgenehmigung beantragt haben, erst ab dem Jahr 2021 in der für die
Beantwortung der Frage angeforderten Art und Weise auswerten.
Hinsichtlich der Anzahl der in Deutschland ansässigen Unternehmen,
die seit 2020 eine Waffenherstellungserlaubnis nach dem WaffG
beantragt haben, wird die Frage wie folgt beantwortet:
Das Nationale Waffenregister (NWR) ist ein der fortwährenden
Datenaktualisierung unterliegendes Bestandsregister und bildet definierte
Kennzahlen stichtagsbezogen ab, nicht jedoch die Verläufe von
Kennzahlen. Anträge auf Waffenherstellungserlaubnisse werden in der
Statistik des NWR nicht als auszuweisende Kennzahl erfasst. Die Anzahl der
im NWR gespeicherten gültigen gewerblichen
Waffenherstellungserlaubnisse auf Bundesebene betrug jeweils zum:
Stichtag Anzahl
31.12.2020 767
31.12.2021 819
31.12.2022 839
31.12.2023 842
31.12.2024 859
31.12.2025 870
51. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie viele in Deutschland ansässige Unternehmen
haben seit 2020 eine VS-Zulassung erhalten bzw.
wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie in die Geheimschutzbetreuung
aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 17. September 2026
Bei der Beantwortung der Fragestellung hat die Bundesregierung bei
verständiger Würdigung der Frage das Verständnis zu Grunde gelegt,
dass mit der „VS-Zulassung“ die Aufnahme in die
Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und
mit „Unternehmen“ nichtöffentliche Stellen im Sinne des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gemeint sind. Die Schriftliche Frage kann
aufgrund der Kürze der vorgesehenen Frist nur insoweit beantwortet
werden, wie Recherchen in dieser Frist leistbar sind.
Im Jahr 2020 wurden für 70 Unternehmen Aufnahmeverfahren
eingeleitet (2021: 66 Unternehmen; 2022: 47 Unternehmen; 2023: 49
Unternehmen; 2024: 41 Unternehmen; 2025: 59 Unternehmen). Für das laufende
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Jahr 2026 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Die Zahl der
Unternehmen, die in die Geheimschutzbetreuung aufgenommen wurden,
wird nicht gesondert statistisch erfasst und kann in der Kürze der
vorgesehenen Frist nicht recherchiert werden.
52. Abgeordnete
Agnes Conrad
(Die Linke)
Auf welche Förderprogramme und Vorhaben
entfallen die in der Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 90 auf
Bundestagsdrucksache 21/7980 nicht den dort genannten
Förderprogrammen zugeordneten 18.141.270,42 Euro
der insgesamt für die Jahre 2020 bis 2026
ausgewiesenen Mittel aus Bundes-Sondervermögen an
die Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihre
Konzernunternehmen, und in welcher Höhe entfielen
die Mittel jeweils auf diese Förderprogramme
beziehungsweise Vorhaben?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 16. September 2026
Es ist eine manuelle Auswertung nach Förderprogrammen erfolgt, die
Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können:
Förderprogramm Summe 2020 bis 2026
IKT 2020 – Forschung für Innovationen 136.633,91 Euro
Mikroelektronik aus Deutschland –
Innovationstreiber der Digitalisierung 992.806,06 Euro
IKT-EM: Intelligente Anwendungen
für Mobilität, Logistik und Energie 244.643,89 Euro
IKT für Elektromobilität III:
Einbindung von gewerblichen
Elektrofahrzeugen in Logistik-, Energie- und
Mobilitätsinfrastrukturen 311.924,71 Euro
6. Energieforschungsprogramm 109.600,24 Euro
7. Energieforschungsprogramm 15.170.685,20 Euro
Vom Material zur Innovation 962.986,46 Euro
Dachkonzept Batterieforschung 232.000,00 Euro
Hinweis: Aufgrund eines geringfügigen Übertragungsfehlers wird die
noch offene Fördersumme hier korrigiert. Der korrekte Betrag beläuft
sich auf 18.161.280,47 Euro (statt der genannten 18.141.270,42 Euro).
53. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
Welche Pläne hat die Bundesregierung für das
Dow-Werk Leuna Polyamid GmbH und den
Cracker von Dow Chemical, um den Chemiepark zu
retten, und erwägt sie aufgrund der
Strukturrelevanz des Werks für den Chemieverbund in
Ostdeutschland eine Enteignung wie vom ehemaligen
Chef des IWH in Halle vorgeschlagen (siehe
www.berliner-zeitung.de/article/krise-in-ostdeutsc
hlands-chemiedreieck-wirtschaftsprofessor-
blumschlagt-enteignung-vor-10379286)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. September 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 50 des Abgeordneten Edgar Naujok auf Bundestagdrucksache
21/7745, S. 30 f. verwiesen. Diese gibt vollumfänglich Auskunft über
die laufenden Aktivitäten der Bundesregierung bei Dow.
54. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind
gemäß § 8 des Bundeserprobungsgesetzes durch
das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie vorgesehen, und in welchem Umfang richtet
sich das Unterstützungsangebot auch an die
Länder und Kommunen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 14. September 2026
Bundeserprobungsgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren
und ist daher noch nicht in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie plant umfangreiche Unterstützungsleistungen im Sinne von
§ 8 des Bundeserprobungsgesetzes. Hierzu gehören neben einem
Beratungsangebot auch der Ausbau des Angebots an Informations-,
Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten, etwa im Rahmen von
Veranstaltungen und dem weiteren Ausbau des Reallabore-Innovationsportals. Mit
Blick auf die Möglichkeit zur Meldung rechtlicher Hürden sowie zur
Sammlung von Informationen über die Konzeption, Etablierung,
Umsetzung und Auswertung von Reallaboren sowie über die Auswirkungen
der in Reallaboren erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen
oder Ansätze wird dem Reallabore-Innovationsportal ebenso eine
zentrale Funktion zukommen. Das Angebot richtet sich explizit auch an die
Länder und Kommunen.
55. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Wie viele Anträge auf behördliches Tätigwerden
nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle in den Jahren 2023, 2024, 2025 und
2026 jeweils eingereicht (und wie viele wurden
davon jeweils abgeschlossen) (bitte für den
gesamten Zeitraum angeben, wie viele anhängige
sowie abgeschlossene Anträge anonym,
nichtanonym, von einer natürlichen sowie von einer
juristischen Person eingereicht wurden), und wie hoch
ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(einerseits der abgeschlossenen Anträge vom
Eingang bis zum Abschluss und andererseits der
noch nicht abgeschlossenen Anträge seit Eingang
bis heute; jeweils insgesamt und differenziert
nach dem jeweiligen Jahr des Antragseingangs)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. September 2026
Die Zahl der eingereichten Anträge auf behördliches Tätigwerden nach
§ 14 Absatz 1 Nummer 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
(LkSG) für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 kann der
nachstehenden Übersicht entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die
Einleitung eines Verwaltungsverfahrens auf Antrag grundsätzlich die
Identifizierung der antragstellenden Person voraussetzt. Eine anonyme
Antragstellung ist nicht möglich. Reicht eine Person anonym eine
Beschwerde nach dem LkSG beim BAFA ein, so wird diese als Hinweis
gewertet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
wird dann nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 LkSG nach pflichtgemäßem
Ermessen tätig, soweit dies nach dem Inhalt des Hinweises geboten ist.
Anonyme Hinweise werden gesondert registriert. Hier ist keine Aussage
möglich, ob diese durch natürliche oder juristische Personen eingereicht
wurden. Die 736 Anträge nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG wurden
von natürlichen Personen eingereicht.
Jahr davon Anträge nach
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG
2023 80
2024 164
2025 291
2026 (Stand: 31.08.) 201
Summe 736
Von den 736 Verfahren wurden 522 Verfahren abgeschlossen, 184
Verfahren befinden sich in Bearbeitung (zum Stand 31. August 2026):
Anträge
abgeschlossene Verfahren 552
anhängige Verfahren 184
Summe 736
Das BAFA führt die Verwaltungsverfahren nach dem LkSG zweckmäßig
durch. Die konkrete Dauer eines Verfahrens hängt vom jeweiligen
Einzelfall ab. Nähere Aussagen hierzu sind aufgrund der unterschiedlichen
Verfahrensgegenstände und der jeweils zu berücksichtigenden Umstände
nicht belastbar möglich.
56. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung hinsichtlich steigender
Energiepreise in den USA ein Risiko für
Exportbeschränkungen bei LNG nach Europa, und
liegen ihr bereits Einschätzung darüber vor, wie sich
diese auf den Import von LNG an deutschen
Terminals auswirken, und wenn ja, wie lauten diese
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energ
ieversorgung-so-gefaehrlich-ist-deutschlands-abh
aengigkeit-von-lng-aus-den-usa-01/10024938
2.html)?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 15. September 2026
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
über potenzielle Exportbeschränkungen für Flüssigerdgas (Liquefied
Natural Gas – LNG) aus den USA vor. Die Gasimporteure sind bestrebt,
den LNG-Bezug zu diversifizieren. Die Bundesregierung unterstützt
dieses Anliegen.
57. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
Wurden Elektroimpulswaffen bzw. Distanz-
Elektro-Impuls-Geräte nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum 2015 bis 2020 nach Israel
exportiert, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr
und Exporteur aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. September 2026
Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen wurden nicht erteilt.
58. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
Wurden Elektroimpulswaffen bzw. Distanz-
Elektro-Impuls-Geräte nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum 2021 bis 2026 nach Israel
exportiert, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr
und Exporteur aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. September 2026
Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen wurden nicht erteilt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
59. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Auf welcher Datengrundlage werden staatliche
Maßnahmen zur Förderung der
Chancengerechtigkeit, insbesondere Maßnahmen zur Förderung
von Frauen im Wissenschaftssystem, ergriffen
(bitte ggf. nach Fächerstruktur im Sinne der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
aufschlüsseln)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 18. September 2026
Die Bundesregierung stützt ihre Maßnahmen zur Förderung der
Chancengerechtigkeit, insbesondere ihre Maßnahmen zur Förderung von
Frauen im Wissenschaftssystem, auf eine empirische Basis.
Das Statistische Bundesamt liefert als zentrale amtliche Statistikbehörde
die entscheidenden Datengrundlagen. Berücksichtigt werden zudem
weitere statistische Auswertungen, wie z. B. der
„Gleichstellungsmonitor Wissenschaft und Forschung“ der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz. Die entsprechenden Statistiken sind öffentlich verfügbar.
60. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Unter welchen Voraussetzungen sind nach
Auffassung der Bundesregierung spezifische
Fördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen an
Hochschulen nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 des
Grundgesetzes verfassungsrechtlich zulässig, und wo
liegen nach Bewertung der Bundesregierung die
Grenzen einer geschlechtsspezifischen
Förderung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 18. September 2026
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland (GG) sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt
auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
In Wissenschaft und Forschung sind Frauen – insbesondere in
Leitungspositionen – weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die Überwindung der
zugrundeliegenden Benachteiligungen ist ein verfassungsrechtlicher
Auftrag, dem das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt mit seinen Fördermaßnahmen nachkommt. Die Grenze
gezielter geschlechtsspezifischer Förderungen ist erreicht, sobald
bestehende Nachteile beseitigt sind.
61. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Informationen
darüber vor, wie viele Einzelpersonen bisher das
1.000-Köpfe-Plus-Programm in Anspruch
nehmen und welche Staatsbürgerschaft diese
Personen haben (bitte die Gesamtzahl angeben und
nach den sechs häufigsten Staatsbürgerschaften
und Fachdisziplinen aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 18. September 2026
Die aktuellen Zahlen zum Stand der Bewilligungen im Rahmen des
1.000-Köpfe-Plus-Programms – die Gesamtzahl sowie differenziert nach
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Staatsbürgerschaft und Fachdisziplin – sind im Internet einsehbar unter:
www.global-minds-initiative.de/facts-and-figures.
62. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wurden Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel
oder sonstigen finanziellen Leistungen seit dem
1. Januar 2020 unmittelbar oder mittelbar aus dem
Bundeshaushalt an die Columbia University in
New York oder mit ihr verbundene Einrichtungen
erbracht, und falls ja, in welcher Höhe jeweils
(bitte die 14 höchsten finanziellen Leistungen
jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der
Erbringung aufführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 18. September 2026
Die gewünschten Informationen zu den mit einem
Zuwendungsempfänger verbundenen Einrichtungen werden nicht statistisch erfasst. Für die
Columbia University hat eine Auswertung nach Zahlungen,
Zuwendungen, Fördermitteln oder sonstigen finanziellen Leistungen seit dem 1.
Januar 2020 ergeben:
Der Columbia University wurde im Jahr 2021 eine Zuwendung aus dem
Bundeshaushalt in Höhe von 44.883,56 Euro bewilligt.
63. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift das
zuständige Bundesministerium nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell und will es zukünftig
ergreifen, um die Cybersicherheit und physische
Resilienz kritischer Forschungsinfrastrukturen
(HPC-Zentren, Satellitensteuerzentren,
Quantenlabore, etc.) gegen staatliche und nicht-staatliche
Angriffe zu erhöhen (www.belfercenter.org/sites/
default/files/2025-06/CountryMemo_Germany_Ju
ne%202025.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 18. September 2026
Die Bundesregierung misst der Stärkung der Forschungssicherheit in
Deutschland und Europa hohe Priorität bei. Das Thema ist sowohl im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als auch in der
Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verankert. Um die Offenheit des
Wissenschaftssystems zu bewahren sowie Forschungsaktivitäten, -
kooperationen und -infrastrukturen besser gegen Risiken abzusichern, arbeitet
das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) gemeinsam mit den Wissenschaftsministerien der Länder und
den Allianzorganisationen am Aufbau der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit. Sie soll eine koordinierende und integrierende
Funktion übernehmen und die Wissenschaft bei der Bewertung von Chancen
und Risiken von Forschungsaktivitäten und -kooperationen unterstützen
und somit zur Risikoreduktion beitragen. Seit Januar 2026 befindet sich
Vorabfassung - w
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die Nationale Plattform für Forschungssicherheit in der
Feinkonzeptionierung und ab Herbst 2026 ist der Start der Plattform mit einer ersten
Sitzung des Lenkungsgremiums und einem Soft Opening der
Servicestelle vorgesehen.
Aus dem im März 2026 in Kraft getretenen Dachgesetz zur Stärkung der
physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) ergeben sich
im Zusammenspiel mit den auf dieser Grundlage zu erlassenden
Rechtsverordnungen bundeseinheitliche und sektorübergreifende
Mindeststandards für den physischen Schutz der Einrichtungen und Unternehmen,
die als Teil der kritischen Infrastruktur unter das KRITIS-DachG fallen
(u. a. für den KRITIS-Sektor Weltraum).
Auch die vom Bund geförderten Forschungseinrichtungen tragen mit
ihrer Cybersicherheitsforschung dazu bei, die Forschungssicherheit zu
stärken. Dies geschieht sowohl im Allgemeinen durch ihren Beitrag zur
Cybersicherheit als auch im Besonderen über konkrete Angebote zur
Forschungssicherheit, zum Beispiel die Best-Practice-Hinweise des
Nationalen Forschungszentrums für Angewandte Cybersicherheit
ATHENE.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Fragen 17 bis 24 auf
Bundestagsdrucksache 21/2448 verwiesen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
64. Abgeordneter
Rainer Galla
(AfD)
Warum werden weder auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz noch auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Bezug auf
den Richterwahlausschuss nicht zumindest die
Namen und der Hintergrund der Mitglieder kraft
Wahl (Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes –
GG, § 2 des Richterwahlgesetzes – RiWG), die
keine Mitglieder des Bundestages sein müssen,
veröffentlicht, obwohl der Bundesminister der
Justiz und für Verbraucherschutz für die Wahl der
Richter des Bundesgerichtshofs, des
Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs und
der Bundesminister für Arbeit und Soziales für
die Wahl der Richter des Bundesarbeitsgerichts
sowie des Bundessozialgerichts jeweils für die
Einberufung (§ 8 Absatz 1 RiWG) und Leitung
des Richterwahlausschusses (§ 9 Absatz 1 Satz 1
RiWG) zuständig ist, und wie rechtfertigt die
Bundesregierung diesen Mangel an Transparenz,
der meiner Auffassung nach geeignet ist, in
diesem entscheidenden Bereich für die künftige
Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
den Grundsatz der Volkssouveränität (Artikel 20
Absatz 2 Satz 1 GG) auf eine leere Hülle zu
reduzieren, wenn öffentliche Kontrolle faktisch
ausgeschaltet ist, so dass Interessenkonflikte und
unlautere Einflussnahme kaum aufgedeckt werden
können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 17. September 2026
Der Richterwahlausschuss besteht zur gleichen Anzahl aus Mitgliedern
kraft Amtes und Mitgliedern kraft Wahl (Artikel 95 Absatz 2 des
Grundgesetzes (GG), § 2 des Richterwahlgesetzes (RiWG)). Die Mitglieder
kraft Wahl und ihre Stellvertreter beruft der Bundestag nach den Regeln
der Verhältniswahl (Artikel 95 Absatz 2 GG, § 5 Absatz 1 RiWG). Wer
gewählt werden kann, ist in § 4 Absatz 1 RiWG geregelt.
Vorschlagsberechtigt sind nur die Fraktionen des Bundestages (Staats,
Richterwahlgesetz, 2. Online-Auflage, 2016, § 5, Randnummer 2).
Weder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
noch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind an der Wahl
der Mitglieder kraft Wahl und ihrer Stellvertreter beteiligt.
Die Wahl der Mitglieder kraft Wahl und ihrer Stellvertreter durch den
Bundestag findet in öffentlicher Plenarsitzung statt. Die Protokolle des
Bundestages über die Wahl sind öffentlich zugänglich. Siehe für die
aktuelle 21. Legislaturperiode das Plenarprotokoll 21/6 vom 21. Mai
2025 (dort Tagesordnungspunkt 5 b; Wahlergebnis auf S. 459).
Vorabfassung - w
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Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind ebenfalls öffentlich zugänglich.
Siehe für die aktuelle Legislaturperiode Bundestagsdrucksache 21/210
(CDU/CSU), Bundestagsdrucksache 21/211 (AfD),
Bundestagsdrucksache 21/212 (SPD), Bundestagsdrucksache 21/213 (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) und Bundestagsdrucksache 21/214 (Die Linke).
Alle aktuellen Mitglieder kraft Wahl und alle aktuellen Stellvertreter
sind Mitglieder des Bundestages. Ihre jeweiligen Biographien und
weitere Hintergründe finden sich auf der öffentlich zugänglichen Website
des Bundestages unter der Rubrik „Abgeordnete“ (www.bundestag.de/a
bgeordnete; letzter Aufruf: 14. September 2026).
65. Abgeordnete
Stella Merendino
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung eine Rechtsauffassung
zu der Frage, inwiefern es Sache der individuellen
Vertragsgestaltung sein kann, ob die Folgen einer
Lebendorganspende bei einer
Berufsunfähigkeitsversicherung regelhaft mit umfasst sind und
inwiefern erwägt sie in diesem Zusammenhang,
gesetzlich vorzugeben, dass die Folgen einer
Lebendorganspende bei einer
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausgeschlossen werden dürfen,
um den Schutz für die spendenden Personen zu
verbessern und Rechtssicherheit herzustellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 16. September 2026
Private Versicherungsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit. Die
Vertragskonditionen können von den Vertragsparteien frei verhandelt
werden.
Grenzen der Vertragsfreiheit bestimmen gesetzliche Vorschriften, die
sich beispielsweise aus dem Recht der allgemeinen
Geschäftsbedingungen, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem
Versicherungsaufsichtsrecht, aber auch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
ergeben. Im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
orientieren sich die Prämien an der Höhe des zu versichernden Risikos,
berufsunfähig zu werden. Nach dem VVG hat ein Versicherungsnehmer im
Rahmen der vorvertraglichen Pflicht zur Anzeige von Gefahrumständen
zum Beispiel auch eine vorgenommene oder bereits geplante
Lebendorganspende anzugeben, wenn der Versicherer danach in Textform
gefragt hat; nach Vertragsschluss ist dem Versicherer eine
Lebendorganspende hingegen nur dann als Gefahrumstand anzuzeigen, wenn diese
nach ausdrücklicher, in Textform zu treffender Vereinbarung als
Gefahrerhöhung angesehen werden soll.
Zu bestimmten Vertragsbedingungen einzelner Versicherer, deren
Auslegung im Hinblick auf eine Lebendorganspende Gegenstand gerichtlicher
Klärung sind, äußert sich die Bundesregierung mit Blick auf die
Unabhängigkeit der Gerichte nicht.
Spenderinnen und Spender von körpereigenen Organen, Organteilen und
Gewebe sind unabhängig vom Bestehen einer Berufsunfähigkeit kraft
Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Folgeschäden
versichert.
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Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen
Handlungsbedarf.
66. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Erwägt die Bundesregierung strafrechtliche
Maßnahmen gegen gezielte
Desinformationskampagnen, die darauf abzielen, demokratische
Institutionen zu destabilisieren, und wenn ka, welche, und
inwiefern sieht sie Anpassungsbedarf an §§ 129,
130 oder 111 des Strafgesetzbuchs, um staatlich
gelenkte oder koordinierte Einflussoperationen
wirksamer zu sanktionieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 16. September 2026
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen strafrechtlichen
Anpassungsbedarf. Ob ein solcher vorliegen könnte, wird fortlaufend geprüft.
67. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Plant die Bundesregierung Änderungen im
Strafrecht, um auf neue Formen digitaler Kriminalität,
insbesondere den Einsatz von Künstlicher
Intelligenz bei Betrugs- und Täuschungsdelikten,
angemessen zu reagieren, und wenn ja, welche
konkreten Maßnahmen sind vorgesehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 17. September 2026
Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
erarbeitete Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt sieht insbesondere
eine Anpassung des strafrechtlichen Schutzes vor mittels Künstlicher
Intelligenz erstellten Deepfakes vor. Im Übrigen ist das Strafgesetzbuch
grundsätzlich technikneutral formuliert und erfasst auch neue Formen
digitaler Kriminalität, insbesondere unter Einsatz von Künstlicher
Intelligenz begangene Betrugsdelikte.
68. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um Strafverfahren insbesondere bei komplexen
Wirtschafts- und Cyberstraftaten zu
beschleunigen und gleichzeitig die Verfahrensrechte von
Beschuldigten sowie die rechtsstaatlichen
Grundsätze zu gewährleisten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 17. September 2026
Derzeit erarbeitet die von der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz im September 2025 eingesetzte Expertenkommission aus
Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder Vorschläge für
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eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um
Strafverfahren effizienter zu gestalten. Es sollen insbesondere Vorschläge für
eine Effektivierung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung unter
Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Opfern erarbeitet werden. Die
Kommission befasst sich auch mit den Herausforderungen, die
komplexe Wirtschaftsstraf- und Cybercrimeverfahren mit sich bringen.
Die Kommission wird voraussichtlich Ende 2026 ihren Abschlussbericht
vorlegen, damit die Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode
umgesetzt werden können.
69. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitigen
strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse bei
Cyberstraftaten, insbesondere bei Angriffen aus dem
Ausland, und welche zusätzlichen Maßnahmen
plant sie, um die Aufklärung solcher Straftaten zu
verbessern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 17. September 2026
Das Strafgesetzbuch kennt den Begriff „Cyberstraftaten“ nicht. Die
angesprochenen Sachverhalte können abhängig von den Umständen des
Einzelfalles etwa als Ausspähen von Daten gemäß § 202a des
Strafgesetzbuches (StGB), banden- oder gewerbsmäßige Erpressung gemäß
§ 253 Absatz 4 StGB, Computersabotage gemäß § 303b StGB oder als
Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b StGB strafbar sein.
Den Strafverfolgungsbehörden stehen die strafprozessualen
Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern im Einzelfall die jeweiligen
Voraussetzungen für deren Anwendung gegeben sind. Der bestehende
Rechtsrahmen bietet den Ermittlungsbehörden ein wirksames und
verhältnismäßiges Instrumentarium zur Verfolgung vorgenannter Straftaten. Mit
dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung
und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im
Strafverfahren (Bundestagsdrucksache 21/6581) werden die
Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt. Weitergehenden gesetzgeberischen
Handlungsbedarf prüft die Bundesregierung fortlaufend.
70. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche konkreten Änderungen des
Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung plant die
Bundesregierung, um den Einsatz von Drohnen
zur Ausspähung, Sabotage oder Vorbereitung von
Straftaten wirksamer zu verfolgen, und bis wann
sollen entsprechende Gesetzesänderungen dem
Deutschen Bundestag vorgelegt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 17. September 2026
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist grundsätzlich technikneutral formuliert,
weshalb die geltenden Straftatbestände strafwürdiges Verhalten unab-
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hängig vom Einsatz technischer Mittel wie Drohnen als Tatmittel
erfassen.
Die angesprochenen Sachverhalte können abhängig von den Umständen
des Einzelfalles etwa als sicherheitsgefährdendes Abbilden gemäß
§ 109g Absatz 2 StGB als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr
gemäß § 315 StGB oder als Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b
StGB strafbar sein. Die Entscheidung über die Strafbarkeit im Einzelfall
obliegt hierbei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und
Gerichten.
Den Strafverfolgungsbehörden stehen die strafprozessualen
Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern abhängig von den Umständen des
Einzelfalles und den in Betracht kommenden Straftaten die jeweiligen
Voraussetzungen für deren Anwendung gegeben sind.
Die Bundesregierung prüft gesetzgeberischen Handlungsbedarf
fortlaufend auch in Anbetracht aktueller Entwicklungen.
71. Abgeordneter
Aaron Valent
(Die Linke)
Wieso ist es der Bundesregierung bisher nicht
gelungen den Regierungsentwurf „Gesetz zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den
Schutz von Personen, die sich öffentlich
beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen
oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“, der
seit dem 10. Dezember 2025 veröffentlicht ist, für
die erste Lesung aufzusetzen (bitte hierbei
angeben, wann die Bundesregierung die Aufsetzung
dieses Regierungsentwurfs für die 1. Lesung ggf.
plant), und wie rechtfertigt die Bundesregierung
die verpasste Frist am 7. Mai 2026 und das
darauffolgende Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland, welches die Europäische
Kommission am 15. Juli einleitete?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 18. September 2026
Die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich
beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen
Gerichtsverfahren im Deutschen Bundestag fand am 26. Februar 2026
statt. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages führte in seiner
Sitzung am 16. März 2026 eine öffentliche Anhörung durch. Das weitere
parlamentarische Verfahren liegt in den Händen des Deutschen
Bundestages.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
72. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Wann wird die im Koalitionsvertrag von CDU,
CSU und SPD bis spätestens 31. Juli dieses Jahres
vereinbarte Evaluation des Gesetzes über die
Selbstbestimmung im Bezug auf den
Geschlechtseintrag veröffentlicht und sollte die Evaluation
noch nicht vorliegen, welche Gründe gibt es dafür
bzw. wie sieht der aktuelle Zeitplan aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 15. September 2026
Die Evaluation des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag liegt noch nicht vor.
Es wird im Übrigen auf die Antwort auf die von Ihnen eingereichte
Schriftliche Frage 108 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 vom 6.
Februar 2026, S. 73, verwiesen.
73. Abgeordnete
Dr. Kirsten
Kappert-Gonther
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Ziele und Aufgaben verfolgt das
Strategiezentrum „Mentale Gesundheit für junge
Menschen“, auf das die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf meine Schriftliche Frage 68 auf
Bundestagsdrucksache 21/7837 eingeht, insbesondere im
Hinblick auf die Schließung bestehender
Forschungs-, Präventions- und Versorgungslücken,
und wie setzt sich das Strategiezentrum personell
und institutionell zusammen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 18. September 2026
Das in der Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf
Bundestagsdrucksache 21/7837 benannte Strategiezentrum „Mentale Gesundheit für
junge Menschen“ soll der Einrichtung und Unterhaltung der Strategie
„Mentale Gesundheit für junge Menschen“ dienen und Anfang 2027
seine Arbeit aufnehmen.
Die Arbeitsweise des Strategiezentrums sowie dessen personelle und
institutionelle Zusammensetzung hängen von der Zuschlagserteilung im
Vergabeverfahren ab.
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74. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Zu welchen Ergebnissen hat die Evaluation des
Selbstbestimmungsgesetzes geführt, die nach dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
bis spätestens 31. Juli 2026 erfolgen sollte und
welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Evaluation
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koaliti
onsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile
3320/21)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. September 2026
Die Evaluation des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag liegt noch nicht vor. Es wird im Übrigen auf die
Antwort vom 6. Februar 2026 auf die Schriftliche Frage 108 des
Abgeordneten Maik Brückner auf Bundestagsdrucksache 21/4006, S. 73
verwiesen.
75. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Wie steht die Bundesregierung heute zur der 2024
geäußerten Kritik am sog.
Selbstbestimmungsgesetz, wonach „die Möglichkeit, dass beinahe
ausnahmslos jede Person „auf Zuruf“ ihren
Geschlechtseintrag ändern kann, zu einer Fülle an
Folgeproblemen führe, die rechtlich nicht gelöst
werden können“ (Bundestagsdrucksache
20/10115, Vorbemerkung)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. September 2026
Die Wirksamkeit des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf
den Geschlechtseintrag im Hinblick auf die intendierten Zielsetzungen
ist Gegenstand der derzeit laufenden Gesetzesevaluation. Deren
Erkenntnisse sind abzuwarten.
76. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wie verträgt sich das Auslaufen der Finanzierung
des Bundesprogrammes „Lesestart 1-2-3“ mit
dem Wunsch der Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien
nach einer gemeinsamen Investition von
mehreren Milliarden Euro in die Frühe Bildung, und
welche Alternative sieht und bietet
Bundesministerin Karin Prien zu „Lesestart 1-2-3“, das auf
bereits etablierten Strukturen, Partnerschaften und
Prozessen aufbauen kann (bitte begründen)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 18. September 2026
Bei „Lesestart 1-2-3“ handelt es sich nicht um ein Bundesprogramm,
sondern um eine Einzelzuwendung an die Stiftung Lesen. Für eine
weitere Fortführung stehen im Haushalt des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) keine Mittel
zur Verfügung.
Zuwendungen sind nach geltendem Zuwendungsrecht grundsätzlich
zeitlich zu befristen. Eine Dauerzuwendung ist nicht vorgesehen (§ 44
der Bundeshaushaltsordnung).
Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weitere Förderung
vorzusehen, wird zudem durch die Ergebnisse externer Prüfungen zur
Wirksamkeit des Projekts gestützt.
Maßnahmen zur Sprach- und Leseförderung seitens des BMBFSFJ
gehen weit über das Projekt „Lesestart 1-2-3“ hinaus. Das BMBFSFJ
unterstützt das Lesenlernen durch Forschung zum Lesen und durch eine
große Anzahl von Maßnahmen zur Förderung der Sprach- und
Lesekompetenz gerade auch in der Frühen Bildung.
Ein strategischer Pfeiler der Maßnahmen des Bundes für den Bereich
der Frühen Bildung ist das Startchancen- und
Qualitätsentwicklungsgesetz, das unter anderem eine Erhebung des Sprach- und
Entwicklungsstands spätestens im Alter von vier Jahren und anschließende Förderung
bei festgestelltem Bedarf regeln soll. Zum anteiligen Ausgleich der
Mehrbelastungen beabsichtigt der Bund, die Länder von 2027 bis 2034
mit insgesamt rund 9,25 Mrd. Euro zu unterstützen. Für die Schule
haben Bund und Länder das Startchancen-Programm als wichtigste
Maßnahme für Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf aufgelegt.
Programme wie BiSS-Transfer („Bildung durch Sprache und Schrift“)
und Förderbekanntmachungen zum Lesenlernen zahlen auf die frühe
Sprach- und Leseförderung von Kindern ein und sorgen für eine bessere
Messbarkeit und Evidenzbasierung lesefördernder Maßnahmen.
Darüber hinaus soll künftig gerade auch auf etablierte Strukturen,
Partnerschaften und Prozesse aufgebaut werden.
Das BMBFSFJ plant eine Nationale Leseinitiative, in deren Fokus eine
verstärkte frühkindliche Förderung steht.
77. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Gibt es im Zusammenhang mit der
datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung bereits
einen Fahrplan zur (gesetzlichen) Umsetzung der
Schul-ID auf Bundesebene bzw. in
Zusammenarbeit mit den Ländern, und wenn ja, wie sieht
dieser konkret aus (bitte ausführen insbesondere
mit Blick auf den Föderalismus)? (vgl. www.fa
z.net/aktuell/politik/inland/karin-prien-wuenscht-s
ich-mehr-mut-der-kabinettskollegen-accg-201151
084.html)
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 18. September 2026
Es wird davon ausgegangen, dass mit „Schul-ID“ die Schüler-ID
gemeint ist.
Die Einführung und Ausgestaltung der Schüler-ID obliegt den Ländern
im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Schulwesen.
Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund bei der datengestützten
Qualitätsentwicklung von Schulen sind Gegenstand interner Abstimmungen und
Gesprächen mit den Ländern im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsprozesses
von Bund und Ländern anlässlich des IQB-Bildungstrends 2024.
78. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Welches Potenzial sieht Bundesministerin Karin
Prien für Künstliche Intelligenz zur Umsetzung
einer datengestützten Schul- und
Unterrichtsentwicklung, und gibt es hierzu bzw. sind
(Bundes)projekte (z. B. Untersuchungen zu Best-
Practice-Beispielen) in Planung, um das Potenzial von
künstlicher Intelligenz nutzen zu können? (vgl.
www.faz.net/aktuell/politik/inland/karin-prien-wu
enscht-sich-mehr-mut-der-kabinettskollegen-acc
g-201151084.html)
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 15. September 2026
Wo immer Daten und insbesondere größere Datenmengen zur
qualifizierten Entscheidung genutzt werden sollen, bestehen
Einsatzmöglichkeiten für Künstliche Intelligenz (KI), um Prozesse -etwa auch
Lernprozesse – zu verbessern.
KI kann insbesondere dazu beitragen, Lernprozesse stärker an den
individuellen Lernstand und die jeweiligen Bedürfnisse der Schülerinnen
und Schüler anzupassen. Auch für Lehrkräfte können sich dadurch
Möglichkeiten zur gezielteren Unterstützung im Unterricht ergeben.
Ein konkretes Beispiel hierfür sind intelligente tutorielle Systeme (ITS).
Diese können durch die Analyse von Leistungsdaten, sowohl
vorliegenden als auch durch Interaktion mit ITS generierten Daten, Lernprozesse
individuell für jeden Lernenden anpassen.
Im Rahmen eines länderübergreifenden Vorhabens des DigitalPakt
Schule wird hierzu das Adaptive intelligente System (AIS) entwickelt.
Die Entwicklung des AIS wurde im Herbst 2025 begonnen. Das
Vorhaben führt die zuvor getrennten Ansätze der länderübergreifenden
Vorhaben Adaptive Learning Cloud (ALC) und „Intelligentes Tutorielles
System (ITS) zusammen.
Damit liegt bereits ein konkretes länderübergreifendes Vorhaben vor, das
die Potenziale von KI für individualisierte Lernprozesse und die
Unterstützung von Lehrkräften nutzbar machen soll.
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79. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Hat sich Bundeministerin Karin Prien bereits eine
Auffassung dazu erarbeitet, welche Bedeutung
und Rolle Eltern bei der Vermittlung und
(Ein)übung der basalen Kompetenzen Lesen,
Rechnen und Schreiben für ihre Kinder haben
bzw. haben sollen, und wenn ja, wie lautet diese
(vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/karin-prie
n-wuenscht-sich-mehr-mut-der-kabinettskollegen-
accg-201151084.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. September 2026
Die Familie ist der zentrale Ort der Prägung, der Förderung und der
Bildung von Kindern von Beginn an. Eltern haben als erste
Bezugspersonen die Verantwortung für die kindliche Entwicklung in der frühen
Kindheit. Gerade im Familienalltag werden grundlegende Erfahrungen
und Kompetenzen vermittelt, die für den weiteren Bildungsweg von
Bedeutung sind.
Zugleich ist es die Aufgabe von Kitas und Schulen, diese Entwicklung
aufzugreifen, gezielt zu fördern und unterschiedliche Ausgangslagen
auszugleichen. Die Forschung unterstreicht, dass insbesondere das
verlässliche Zusammenwirken von Familie, Kindertagesbetreuung und
Schule dazu beitragen kann, Entwicklungs- und Bildungschancen von
Kindern positiv zu beeinflussen.
Um allen Kindern schon in der KiTa eine bestmögliche Förderung
zukommen zu lassen und sie gut auf den Schuleintritt vorzubereiten,
entwickelt und fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend verschiedene Programmlinien und
Forschungsvorhaben. Mit diesen werden Familien, Fachkräfte und Institutionen
darin unterstützt, jedem Kind die bestmöglichen Chancen für seine spätere
persönliche und schulische Entwicklung zu geben.
80. Abgeordneter
Aaron Valent
(Die Linke)
Wie hoch ist die Summe, die auf Grundlage des
Gewalthilfegesetzes im Jahr 2027 vom Bund an
den Freistaat Bayern fließen wird (Angabe in
Millionen Euro) und welche Pläne des Freistaats
Bayern für das Jahr 2027 liegen der
Bundesregierung vor, um der mit dem Gewalthilfegesetz
einhergehenden Verpflichtung zum Ausbau und zur
dauerhaften Finanzierung eines flächendeckenden
Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten
gerecht zu werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. September 2026
Auf der Grundlage der mit dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem
bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erfolgten Anpassung
der Umsatzsteuerverteilung erhalten die Länder im Zeitraum von 2027
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bis 2029 etwa 449 Mio. Euro an Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer
zu Lasten des Bundes.
Eine konkrete Angabe, welcher Betrag hiervon im Jahr 2027 auf den
Freistaat Bayern entfällt, ist derzeit nicht möglich.
Die konkrete Verteilung von Umsatzsteuermitteln auf einzelne Länder
richtet sich nach dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem
Bund und den Ländern (Finanzausgleichsgesetz – FAG) und kann im
Vorhinein nicht angegeben werden, da diese unter anderem von der
Einwohnerzahl und der Höhe der Steuereinnahmen im jeweiligen
Ausgleichsjahr abhängt.
Frühestens ab 2030 ist eine weitere Erhöhung des Umsatzsteueranteils
der Länder um insgesamt etwa 2,15 Mrd. Euro für einen Zeitraum von
sieben Jahren vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass
das letzte Land erstmals einen Bericht nach § 8 des Gewalthilfegesetzes
vorgelegt hat. Dieser enthält Angaben zur Ausgangsanalyse und
Entwicklungsplanung der Schutz- und Beratungskapazitäten, einschließlich
deren Versorgungsdichte und des Finanzierungskonzeptes sowie zum
Stand der Umsetzung.
Hinsichtlich der Pläne des Freistaats Bayern für das Jahr 2027 wird auf
die Themenseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit
und Soziales zum Gewalthilfegesetz sowie auf das am 1. September
2026 gestartete Antragsverfahren zur Finanzierung der Einrichtungen
des Frauenhilfesystems verwiesen (www.stmas.bayern.de/themen/gewal
tschutz-gewaltpraevention/gewalthilfegesetz/ und www.stmas.bayer
n.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pm202609-314.php).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
81. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die durchschnittlichen jährlichen
Personalkosten pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der im
Jobcenter der Stadt Kassel vor dem 1. Januar 2026
eingesetzten Mitarbeiter des Servicecenters, und
wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen
Personalkosten pro VZÄ der
Leistungssachbearbeiter sowie der Integrationsfachkräfte, die seit
Abschaffung des Servicecenters zum 1. Januar
2026 u. a. eingehende Telefonanrufe im Jobcenter
Kassel bearbeiten (bitte die zuletzt verfügbaren
Zahlen sowie ebenso die Anzahl der seit dem
1. Januar
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Im Rahmen des Familiennachzugs seit 2025 eingereiste Personen mit Bezug von SGB-II-Leistungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontroll- und Prüfmechanismen für Verwendung und den Verbleib der Unterstützungsleistungen für die Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien für die Standortentscheidung des AI Safety and Security Institute Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen infolge der Vollsperrungen in den Jahren 2028 und 2029 zwischen Neustadt an der Weinstraße und Kaiserslautern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen und Kosten infolge der Sperrung der Bonner Nordbrücke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen seit dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Planung einer internationalen Aufsichtsbehörde für leistungsfähige KI-Systeme im Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Meldung von "Personen im Gleis" im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Messerangriffe zwischen 2016 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Abzüge bei Rentenzahlungen an deutsche Rentner in Russland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Einstufung des Cyberangriffs auf den Medizintechnikkonzern Boston Scientific als meldepflichtig nach § 32 BSIG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Entzug von EU-Fördermitteln für Sachsen-Anhalt im Fall eines Regierungswechsels (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nachrichtendienstliche Observation von Abdul B. durch das BfV vor dem Anschlag auf den CSD in Berlin am 12. Mai 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neue Finanzierungsvereinbarungen für Straße, Schiene und Wasserstraße gemäß des Haushaltsentwurfs 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Pläne des Unternehmens Central European Petroleum zur Förderung von Kohlenwasserstoffen im polnischen Küstenmeer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungskosten für die Ortsumfahrung Landshut (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Praxis der Einzelfallprüfung bei afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reaktion auf die staatlichen Feierlichkeiten anlässlich der Bestattung von Ratko Mladics in Serbien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rücküberstellungen nach Griechenland und Italien seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückwirkende Erhebung von Sozialkassenbeiträgen für Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sachstand bei der Einführung eines Gesetzes zur Unterstützung der Betroffenen von Zwangsdoping in der DDR (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schüler mit Nebenjobs in Sachsen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz der Persönlichkeitsrechte von Polizeivollzugsbeamten bei der Anfertigung von Bild und Tonaufnahmen durch Dritte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz kritischer Infrastrukturen in der Stadt und im Landkreis Regensburg vor Sabotage und Cyberangriffen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherheitsvorkehrungen bei der Einreise von Personal russischer Staatsunternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stellenkürzungen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Technische Umsetzung der EU-Verordnung zu elektronischen Frachtbeförderungsinformationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme an Integrationskursen in den Jahren 2026 und 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umfang der Sanierungen von Bundesautobahnen und -straßen seit 2016 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzungsstand der Generalsanierung des Schienennetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfügbare digitale Nachweise in der deutschen EUDI-Wallet-App "d-you" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Versuchte und vollendete Tötungsdelikte seit 2013 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwendung der Haushaltsmittel für Islamismusprävention bis 2030 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verzögerte Einreise von afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage aus Pakistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verzögerungen bei der Elektrifizierung der Lehrter Stammbahn (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschlag der DB InfraGO zur Verfahrensweise bei der Meldung "Personen im Gleis" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wegfall des Haushaltstitels für eine Förderinitiative für attraktive und barrierefreie Bahnhöfe im Haushaltsentwurf 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wegfall des Haushaltstitels für ein Radweg-Messfahrzeug im Haushaltsentwurf 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der in Integrationskursen eingesetzten Lehrkräfte in den letzten 10 Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan zur Inbetriebnahme der reaktivierten Siemensbahn in Berlin (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)