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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 18.09.2026 · WP 21 · 21/8047 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8047 21. Wahlperiode 18.09.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 7 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 112 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 9 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . 59, 60, 61 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 62 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 5, 95, 96 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 97 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Abgeordnete Nummer der Frage Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 81, 82, 83 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 46, 64 Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 98, 99, 100 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118, 119 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19, 102 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 114, 115 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 91 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 39 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103, 104 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 2 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 65 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . 66, 67, 68, 69, 70 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 106 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 76, 77, 78, 79 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Abgeordnete Nummer der Frage Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 43 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 87, 88, 89 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 121 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108, 109 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 110, 111 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 71, 80 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 36, 117 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Drucksache 21/8047 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Seite Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8047 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 52, 53, 54, 55 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Seite Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Drucksache 21/8047 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80 Seite Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 81 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8047 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche konkreten Belege hat der Bundeskanzler Friedrich Merz für seine in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 9. September 2026 getroffene Aussage, „Remigration“ sei „nichts anderes als eine ethnische Säuberung“, und welche konkreten Äußerungen oder politischen Forderungen der AfD legt er dieser Bewertung zugrunde (www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=76 56537)? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 16. September 2026 Die in der Plenardebatte gewählte Formulierung stellt eine politische Bewertung dar. Diese stützt sich auf eine Gesamtschau öffentlich zugänglicher Aussagen und programmatischer Forderungen aus dem Umfeld der genannten Partei sowie auf die öffentlich bekannten Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. 2. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des von der damaligen Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein am 23. April 2026 angekündigten Gesetzes zur Unterstützung der Betroffenen des systematischen Zwangsdopings im DDR-Sport (www. y o u t u b e.com/live/otcXbE15dSI, ab Minute 22:52), und bis wann können die Betroffenen mit einer Neuregelung rechnen? Antwort des Staatsministers Ronald Rauhe vom 17. September 2026 Der Referentenentwurf wurde im Bundeskanzleramt erarbeitet und soll zeitnah in die Ressortabstimmung gegeben werden. Nach aktuellem Stand wird ein Inkrafttreten noch im Jahr 2027 angestrebt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 3. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Wie entwickelt sich die Zins-Steuer-Quote des Landes Bremen nach Kenntnis der Bundesregierung laut Mittelfristiger Finanzplanung bis 2029? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. September 2026 Auf die Finanzplanung der Freien Hansestadt Bremen 2025 bis 2029 (vgl. Drucksache 21/1497; Mitteilung des Senats vom 28. November 2025), aus der die für die Berechnung der Zins-Steuer-Quoten notwendigen Angaben hervorgehen, wird verwiesen. 4. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Wie entwickelt sich die Zins-Steuer-Quote des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung laut Mittelfristiger Finanzplanung bis 2029? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. September 2026 Auf den Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/7301), aus dem die für die Berechnung der Zins-Steuer-Quoten notwendigen Angaben hervorgehen, wird verwiesen. 5. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die steuerliche Regelung für Diensträder (§ 3 Nummer 37 des Einkommenssteuergesetzes) über das Jahr 2030 hinaus auszugestalten, und plant sie, die derzeit befristete Regelung zu verlängern bzw. dauerhaft im Steuerrecht zu verankern, um für Beschäftigte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber langfristige Rechtssicherheit zu schaffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. September 2026 Über die Ausgestaltung der steuerlichen Regelungen für Diensträder (§ 3 Nummer 37 des Einkommenssteuergesetzes) über das Jahr 2030 hinaus wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit befinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Sieht die Bundesregierung die von Philipp Amthor am 20. Mai 2026 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz angekündigte Kürzung der Stellen innerhalb der Bundesverwaltung um 8 Prozent – beziehungsweise jährliche Kürzungen um 2,5 Prozent – auch für den Haushalt des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 vor, und sind darüber hinaus weitere Kürzungen von Stellen innerhalb der Bundesverwaltung geplant (mit Verweis auf die Aussage Philipp Amthors in der 38. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz die 8 Prozent seien „das Minimum, das erreicht werden müsse“)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 17. September 2026 Die Bundesregierung plant die Stelleneinsparung in Höhe von insgesamt 8 Prozent in der Legislaturperiode (Ausnahme für Sicherheitsbehörden) bis 2029 fortzusetzen. Davon wird auch der Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erfasst. Für den Geschäftsbereich des BMJV ist derzeit geregelt (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 14 des Haushaltsgesetzes 2026), dass die Organe der Rechtspflege sowie maximal 250 sicherheitsrelevante Plan-/Stellen des Bundesamts für Justiz von der Stelleneinsparung ausgenommen sind. Im Übrigen stehen die Aussagen des Staatsministers Philipp Amthor für sich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 7. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nach welchen konkreten, transparenten und wissenschaftsgeleiteten Kriterien entscheidet die Bundesregierung über den Standort des AI Safety und Security Institute (AISI) Deutschland für die in der zweiten Phase vorgesehene thematische und kapazitäre Erweiterung des Instituts, und bis wann ist mit dieser Entscheidung zu rechnen, insbesondere unter Berücksichtigung bestehender einschlägiger Forschungsinfrastruktur im Bereich der Cybersicherheit? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. September 2026 Wie in der Pressemitteilung zur Gründung des AI Deutschland bekanntgegeben ist Berlin der Gründungsstandort des AISI. Dies ist durch die Nähe zur Bundesregierung und weiteren Entscheidungsträgern aus dem politischen Raum begründet. Im weiteren Ausbau des Instituts hat dessen möglichst schnelle Arbeitsfähigkeit die höchste Priorität Sollte sich im Zuge dieses Ausbaus die Notwendigkeit ergeben, strukturelle Änderungen vorzunehmen, werden diese Entscheidungen zügig getroffen. In Deutschland gibt es einige Forschungseinrichtungen, die relevante Expertise im Bereich KI (-Sicherheit) aufweisen. Es soll daher im AISI Deutschland ein Stakeholderprozess aufgebaut werden, der diese Expertise unabhängig von den Standorten dieser Einrichtungen in die Arbeit des Instituts einbringt. 8. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche konkreten Konzepte, Strategien sowie regulatorischen oder operativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar 2026, zu dem sich die linksextremistische „Vulkangruppe“ bekannte, zum verstärkten Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), insbesondere in den Bereichen Energie, Telekommunikation und physische Sicherheit, entwickelt und umgesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nach dem Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres einen breit angelegten Branchendialog initiiert, der neben der Strombranche auch die Wasser-, Gas- und Mineralölbranche umfasst. Im Dialog mit der Bundesnetzagentur, Netzbetreibern und Verbänden wurden für den Strombereich drei wesentliche Handlungsfelder identifiziert, die seitdem gemeinsam mit den Stakeholdern vorangetrieben werden. Erstens, die Durchführung von Schwachstellenanalysen im Verteilnetz (auf Hochspannungsebene), um neuralgische Punkte zu identifizieren (insbes. in Ballungsräumen und weiteren relevanten Hochspannungsnetzen). Zweitens, die Krisenreaktionsfähigkeit der Netzbetreiber stärken mit dem Ziel einer schnelleren Wiederversorgung der Kunden, beispielsweise durch Vorhaltung von Ersatzteilen, Netzersatzanlagen und Personal. Und drittens, Transparenzpflichten auf den Prüfstand stellen. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern (BMI) einen Prozess gestartet, der auch den Bereich Energie umfasst. Alle Punkte befinden sich noch in Umsetzung. Nach den §§ 165 ff. des Telekommunikationsgesetzes haben die Betreiber der öffentlichen Telekommunikationsnetze und die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, um ihre Telekommunikationsnetze und -dienste vor Störungen und Risiken zu schützen und damit die fortlaufende Verfügbarkeit der über diese Netze Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. erbrachten Dienste sicherzustellen. Einzelheiten zu den zu treffenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen regelt die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in entsprechenden Veröffentlichungen, welche einer stetigen Fortschreibung unterliegen. Diese werden gegenwärtig insbesondere in Hinsicht auf die Stärkung der Krisenkommunikation, die Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten sowie die Energieversorgung, auch unter dem Eindruck des Ereignisses in Berlin, aktualisiert. Bei der Notstromversorgung von Telekommunikationsanlagen müssen insbesondere die technische Realisierbarkeit am jeweiligen Standort sowie die insgesamt für präventive Vorkehrungen und Maßnahmen anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, inwieweit im Rahmen der sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindlichen Anpassung des Telekommunikationsgesetzes aufgrund dieses Ereignisses Änderungen der zugrunde liegenden Vorschriften erforderlich sind. Am 17. März 2026 trat das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) in Kraft. Es setzt die Richtlinie (EU) 2022/2557 (CER-Richtlinie) um und trägt zur bundesweit einheitlichen und sektorübergreifenden Stärkung der physischen Resilienz kritischer Infrastrukturen bei. Das BMI arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der untergesetzlichen Rechtsakte, insbesondere an der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen (Kritisverordnung). Der Erlass ist zeitnah vorgesehen. In Bezug auf Transparenzregelungen besteht mit Inkrafttreten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes am 29. Juli 2026 mit § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine ausdrückliche allgemeine Vorschrift zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Damit wird der Sicherheit von KRITIS gegenüber Transparenzregelungen Vorrang eingeräumt. Alle Verfahren des besonderen Verwaltungsrechts können spezielle fachspezifische Regelungen auf dieser Grundlage erlassen. BMI koordiniert den hierauf aufbauenden Prozess und hat alle Ressorts sowie die Länder hierzu sensibilisiert. BMI unterstützt fortlaufend dabei, bestehende Veröffentlichungspflichten zu überprüfen und ggf. anzupassen, bestehende Regel- Ausnahme-Verhältnisse soweit zum Schutz von ausgewählten KRITIS erforderlich – umzukehren sowie soweit erforderlich Daten zu Löschen. Zudem erarbeitet BMI ein Artikelgesetz, mit dem Anpassungen aller Ressorts in verschiedensten Fachverfahren erfolgen können. Die diversen konkreten Anpassungen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Verfahrensstadien des Rechtsetzungsverfahrens und werden von unterschiedlichen Ressorts verantwortet. Neben den Maßnahmen zum KRITIS-Dachgesetz und zu den Transparenzpflichten gibt es eine Reihe bestehender Konzepte und Empfehlungen für Unternehmen, Behörden und die Bevölkerung, die durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angeboten werden und die weiterhin auf die Sicherheit der Infrastrukturen einzahlen, wie zum Beispiel die Umsetzung eines Risiko- und Krisenmanagements durch Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Behörden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt im Risiko- und Krisenmanagement einen Allgefahrenansatz, sodass auch Sabotage-Szenarien berücksichtigt sind. Die Leitfäden zum Schutz Kritischer Infrastrukturen stehen unter www.bbk.bund.de und weiter unter „Infothek“ und „Mediathek“ zum Download bereit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Initiative Wirtschaftsschutz führt regelmäßige Sicherheitsbriefings durch, in denen die Sicherheitsbehörden die aktuelle Gefährdungslage insbesondere bezüglich Sabotage darstellen und Unternehmen sensibilisieren. Darüber hinaus aktualisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz fortlaufend seine zielgruppenspezifischen Informationen und stellt diese auf seiner Internetpräsenz sowie auf Sensibilisierungsveranstaltungen zur Verfügung. Beispielhaft können hier die „Sicherheitshinweise für die Wirtschaft“ (u. a. Publikationen – Sicherheitshinweis für die Wirtschaft | 01/2026 | 26. März 2026 | Betreff: „Energiesektor im Visier“) angeführt werden. 9. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Systeme Künstlicher Intelligenz oder vergleichbare elektronische Assistenzsysteme bei der Bearbeitung von Asyl- oder Aufenthaltsverfahren ein (bitte ggf. jeweilige Systeme und Bearbeitungsschritte benennen), und, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser Einsatz? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026 Im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Asylverfahren, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwei KI-gestützte Assistenzsysteme ein: Das Assistenzsystem für Sicherheitsmeldungen (ASM) sowie den Dialektidentifizierungsassistenten (DIAS). ASM unterstützt im Rahmen des Asylverfahrens die Asylsachbearbeitenden des BAMF bei der Erkennung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten. Das System markiert potenziell relevante Textstellen in Anhörungsprotokollen, die dann durch die Asylsachbearbeitenden validiert bzw. revidiert werden müssen. Der Einsatz wird auf den asylrechtlichen Prüf- und Aufklärungsauftrag des BAMF nach § 5 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. Artikel 4 Absatz 3 VO (EU) 2024/1347 i. V. m. Artikel 34 VO (EU) 2024/1348 und die Befugnis zur Datenverarbeitung § 7 Absatz 1 AsylG gestützt. DIAS liefert auf Grundlage einer phonetischen Analyse einer von der antragstellenden Person abgegebenen, 2 bis 3-minütigen Sprachprobe einen Hinweis auf die gesprochene Sprache bzw. den Dialekt. Die Asylsachbearbeitenden des BAMF können anhand dieser Hinweise in der Anhörung gezielte Fragen zur möglichen Plausibilisierung des angegebenen Herkunftslands stellen. DIAS kommt nur zum Einsatz, wenn keine gültigen Pass- oder Passersatzdokumente vorliegen. Der Einsatz wird auf die Befugnis des BAMF zur Sprachanalyse zur Bestimmung des Herkunftsstaates oder der Herkunftsregion nach § 16 Absatz 1 Satz 3 AsylG gestützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um die Persönlichkeitsrechte von Polizeivollzugsbeamten bei der Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen durch Dritte während polizeilicher Einsatzmaßnahmen zu stärken, und wenn ja, welche konkreten Änderungen des geltenden Rechts werden hierzu erwogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. September 2026 Die Bundesregierung plant keine gesetzgeberischen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. 11. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach Einzelfallprüfungen, in denen die individuellen Belange ernsthaft berücksichtigt, mit öffentlichen Interessen abgewogen und die Entscheidung öffentlich nachvollziehbar begründet werden (vgl. Beschluss 2 BvR 319/26 vom 22. Juli 2026) gerecht wird, wenn sie in bislang allen Entscheidungen Berichten zufolge (www.ra v.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/umset zung-des-beschlusses-des-bundesverfassungsgeric hts-vom-22-juli-2026-aufnahmeverfahren-afghani stan-1293, www.lto.de/recht/hintergruende/h/afgh anistan-aufnahme-bmi-auswaeriges-amt-schutz-p akistan-aufnahmeprogramm, www.kabulluftbruec ke.de/updates/erste-ablehnungen-nach- beschlussdes-bundesverfassungsgerichts-offener-brief- vonjuristischen-interessensvertretungen-09-09-2026/) zu negativen Ergebnissen gekommen ist, wobei eine Einzelfallprüfung lediglich förmlich vorgenommen worden sei, obwohl staatliche Stellen zuvor von einer andauernden Gefährdung der Betroffenen ausgegangen sind und sich die politischen Verhältnisse und Menschenrechtslage in Afghanistan seitdem eher verschlechtert haben (bitte ausführlich begründen), und wie hoch ist der Anteil positiver Aufnahmeentscheidungen an allen seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und zudem nach Empfehlungen des Auswärtigen Amts bzw. Entscheidungen des BMI und dem jeweiligen Aufnahmeprogramm differenzieren; falls keine entsprechenden Statistiken geführt werden sollten, halte ich eine händische Auszählung angesichts der überschaubaren Fallzahlen für zumutbar, ansonsten bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026 Soweit die Bundesregierung derzeit Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit bisher nicht eingereisten Personen der sogenannten Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm umsetzt, erfolgt dies auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2026 (Aktenzeichen 2 BvR 319/26). Bei den Einzelfallentscheidungen nimmt die Bundesregierung die individuellen Belange der betroffenen Personen zur Kenntnis und berücksichtigt diese. Hinsichtlich des zweiten Frageteils können vor dem Hintergrund der noch laufenden Prüfungen derzeit keine Angaben gemacht werden. 12. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Bedingung muss für die Bundesregierung nach Inkrafttreten der Gemeinsamen Europäischen Asylrechtsreform (GEAS) noch erfüllt sein, um die stationären Binnengrenzkontrollen zu beenden, und welche Gesamtkosten sind zwischen dem 16. September 2024 bis zum 15. September 2026 für die stationären Kontrollen jeweils an der deutsch-luxemburgischen und deutsch- französischen Grenze entstanden (bitte vierteljährlich nach einsatzbedingten Mehrkosten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026 Die Bundesregierung betrachtet fortlaufend das unerlaubte Migrationsgeschehen insgesamt auf den Routen irregulärer Migration, die Lage an den Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Schengenraums sowie die Situation an den deutschen Binnengrenzen in Deutschland. Ziel ist, das irreguläre Migrationsgeschehen nachhaltig einzudämmen und zu verhindern sowie die Schleusungskriminalität entschieden zu bekämpfen. Dabei ist beabsichtigt, die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Grenzen so lange aufrechtzuerhalten, wie dies erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werden dem Schutz der Schengen-Außengrenzen und auch der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Derzeit liegen zu den Auswirkungen des GEAS noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, die eine Bewertung im Sinne der Fragestellung ermöglichen. Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen Binnengrenzen am 16. September 2024 auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten wird hierbei statistisch nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Sinne der Fragestellung sind in der folgenden tabellarischen Aufstellung die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 30. Juni 2026 an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt: in Mio. Euro Mehrarbeits vergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 16.09. bis 31.12.2024 13,1  2,4  1,8  1,9  8,2  27,4 01.01. bis 31.03.2025 11,0  1,9  2,2  2,3  6,6  24,0 01.04. bis 30.06.2025 13,8  2,8  1,9  2,6  8,0  29,1 01.07. bis 30.09.2025 12,2  2,4  2,0  2,9  9,9  29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7  2,3  4,9  3,1  8,1  30,1 01.01. bis 31.03.2026 11,1  2,1  4,3  2,3  8,0  27,8 01.04. bis 30.06.2026 11,5  2,1  2,9  2,3  8,1  26,9 Gesamt 84,4 16,0 20,0 17,4 56,9 194,7 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese wird nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. 13. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurde Abdul B. zwischen seiner Haftentlassung am 12. Mai 2026 und dem Anschlag am 25. Juli 2026 auf den CSD in Berlin durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet und observiert, und wenn ja, an welchen Tagen genau? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026 Nach sorgfältiger Abwägung kann eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den möglichen Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bei Abdul B. würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zu Methodik und Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies wür- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. de die hier bearbeiteten Personen und Organisationen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und die Erkenntnisgewinnung des BfV deutlich zu erschweren oder in Einzelfällen unmöglich zu machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe, ob und inwiefern das BfV nachrichtendienstliche Mittel in Bezug auf Abdul B. eingesetzt hat, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Bereits die Bestätigung oder Verneinung, ob das BfV eine bestimmte Person in einem konkret bezeichneten Zeitraum mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet oder observiert hat, kann Rückschlüsse auf die Aufklärungsansätze, die Auswahl und Priorisierung von Beobachtungsobjekten sowie auf die tatsächlichen oder nicht eingesetzten Fähigkeiten und Vorgehensweisen des BfV zulassen. Dies hätte eine wesentliche Schwächung der dem BfV zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Folge. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden in Berlin tangieren, da Maßnahmen im Sinne der Fragestellung im Regelfall enge Abstimmungen erfordern, und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge darstellen. 14. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An welchem Tag genau wurde die Mietwagenrecherche Abdul Bs im Rahmen des Anschlags auf den Berliner CSD am 25. Juli 2026 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7904, Frage 23) erstmals durch eine Maßnahme der Sicherheitsbehörden erfasst, und war eine gegen Abdul B. eingesetzte Überwachungsmaßnahme technisch und rechtlich geeignet, die Recherche nach einem Mietwagen oder eine daraus folgende Kommunikation mit einem Mietwagenanbieter zwischen dem 23. und 25. Juli zu erfassen, und wenn ja, an welchem Tag genau wurde eine entsprechende Information ausgewertet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. September 2026 Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Zu Maßnahmen, die in Zuständigkeit der Länder durchgeführt wurden, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung. Darüber hinaus kann nach sorgfältiger Abwägung eine Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Informationen über den möglichen Einsatz von Überwachungsmaßnahmen bei Abdul B. und welche Erkenntnisse darüber (hätten) generiert werden können, würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zu Methodik und Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden, einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Personen und Organisationen würden in die Lage versetzt, Abwehrstrategien zu entwickeln und damit die Erkenntnisgewinnung des BfV deutlich zu erschweren oder in Einzelfällen unmöglich zu machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe, ob und welche Überwachungsmaßnahmen das BfV durchgeführt und welche Erkenntnisse daraus ggf. generiert wurden, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge darstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassenen bzw. in Integrationskursen eingesetzten Lehrkräfte entwickelt, und wie hoch war jeweils der Anteil der Lehrkräfte, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschafts verfügten (bitte die zuletzt verfügbaren Daten jeweils nach Jahren sowie nach Lehrkräften mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie Lehrkräften mit ausländischer Staatsbürgerschaft in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. September 2026 Bestand der aktiven Lehrkräfte 2020 bis 2025, Vorläufige Statistik; Abfragestand: 9. September 2026 Stichtag 31. Dezember 2020 31. Dezember 2021 31. Dezember 2022 31. Dezember 2023 absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Aktive Lehrkräfte insgesamt 12.893 100,0 % 12.619 100,0 % 17.795 100,0 % 19.899 100,0 % darunter mit deutscher Staatsangehörigkeit  8.976  69,6 %  8.738  69,2 % 12.333  69,3 % 13.450  67,6 % darunter mit sonstiger Staatsangehörigkeit  3.917  30,4 %  3.881  30,8 %  5.462  30,7 %  6.449  32,4 % Stichtag 31. Dezember 2024 31. Dezember 2025 30. Juni 2026* absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Aktive Lehrkräfte insgesamt 20.457 100,0 % 18.920 100,0 % 17.377 100,0 % darunter mit deutscher Staatsangehörigkeit 13.447  65,7 % 12.217  64,6 % 11.093  63,8 % darunter mit sonstiger Staatsangehörigkeit  7.010  34,3 %  6.703  35,4 %  6.284  36,2 % Erläuterung: Aufgrund von Umstellungen im Datawarehouse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine einheitliche Auswertung erst ab dem Jahr 2020 möglich. Daher wurde als Zeitraum die Auswertung für die Jahre 2020 bis 2025 sowie der aktuelle Bestand der aktiven Lehrkräfte vom 30. Juni 2026 gewählt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie viele Dokumente/Dateien aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Dienststellen, die bei dem Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz in die Verfügungsgewalt der Angreifer, bei denen es sich mutmaßlich um die Ransomware-Gruppe Rhysida handelt, gelangt sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung sicherheitsrelevant oder als Verschlusssache eingestuft (www.heise.de/news/Gefa hr-fuer-die-nationale-Sicherheit-Berliner-Datenle ck-schlaegt-hohe-Wellen-11444301.html; bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Dokumente/ Dateien; Zahl der sicherheitsrelevanten Dokumente/Dateien; Zahl der Dokumente/Dateien mit einer Einstufung als Verschlusssache, diese weiter aufschlüsseln nach Anzahl mit Einstufung als VS- Nur für den Dienstgebrauch, VS-Vertraulich, Geheim und Streng Geheim; ggf. Schätzwerte nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen angeben) und handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem im Darknet veröffentlichten Datenpaket mit einem Umfang von rund 5,7 Terabyte und rund 1,44 Millionen Dateien um den Gesamtbestand der abgeflossenen Daten (bitte ausführen unter Angabe des Anteils der veröffentlichten Daten an allen abgeflossenen Daten in Prozent; ggf. nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen schätzen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. September 2026 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unterstützen die ermittlungsführenden Behörden im Land Berlin in beratender Funktion. Hierbei wird auch geprüft, ob die Sicherheitsinteressen des Bundes betroffen sind. Die Sicherheitsbehörden haben im Rahmen des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums ihre Maßnahmen zur Analyse des Datenbestands gebündelt. Dies geschieht in Ergänzung zu den laufenden Maßnahmen des Landes Berlin und legt den Fokus auf eine Betroffenheit des Bundes. Aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern äußert sich die Bundesregierung nicht zu Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. 17. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weshalb konnten die 29 afghanischen Staatsangehörigen in Pakistan, deren Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nicht zurückgenommen wurden (wie aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/7745 hervorgeht), bisher nicht über Linienflüge nach Deutschland einreisen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2026 Bei den in der Fragestellung benannten Personen sind die Prüfungen zum Vorliegen der Aufnahme- und Einreisevoraussetzungen noch nicht abgeschlossen. Erst wenn diese Prüfungen positiv abgeschlossen sind, erfolgt die Einreiseplanung. 18. Abgeordneter Lars Haise (AfD) An wie vielen „freiwilligen Aufnahmeprogrammen“ nimmt die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit teil, und welche dieser Programme wurden von der derzeitigen Bundesregierung bereits beendet oder befinden sich in Planungen des Ausstiegs, wie auf der Homepage der Bundesregierung am 14. August 2026 verlautbart wurde (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/ schwerpunkt-innere-sicherheit-2342568)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026 Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Beendigung freiwilliger Bundesaufnahmeprogramme vereinbart. Seit Amtsantritt der Bundesregierung ist das Resettlement- Programm des Bundes ausgesetzt; bereits zuvor fanden aufgrund der Lageänderung in Syrien keine Aufnahmen über das humanitäre Aufnahmeprogramm aus der Türkei statt. Deutschland hat zum Unionsplan für die Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen 2026/2027 bislang keinen Beitrag gemeldet. Die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan der Vorgängerregierungen befinden sich in der Beendigung. 19. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welche Anzahl von christlichen, jüdischen, muslimischen und sonstigen Gotteshäusern und Kulturzentren in Deutschland gibt es beziehungsweise gab es in den in den Jahren 2000 und 2025 insgesamt, und wie viele hiervon haben im jeweiligen Jahr mindestens einmalig Objektschutz erhalten (bitte nach den jeweiligen Gotteshäusern wie in der Fragestellung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. September 2026 Hinsichtlich der Anzahl von schutzbedürftigen religiösen Einrichtungen liegen Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind die Länder für Gefährdungsbewertungen sowie für Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz religiöser Einrichtungen zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Gefährder mit ausländischer Staatsangehörigkeit halten sich derzeit (Stichtag: 1. September 2026) in Deutschland auf (bitte neben der Gesamtanzahl in absoluten Zahlen nach Syrern, Afghanen, Tadschiken, Irakern, Iranern, Libyern, Tunesiern und Saudi-Arabern aufschlüsseln und diesbezüglich Doppelstaatler gesondert ausweisen; zur Möglichkeit der Auskunft und Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten vgl. die kürzlich veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/6457, Nummer 23 bezüglich der Frage nach syrischen Gefährdern; www.welt.de/politik/deutschland/plu s6a8c378f437c391dae0a1398/exklusive-zahlen-1 04-religioese-gefaehrder-haben-neben-dem-deuts chen-pass-noch-einen-weiteren.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. September 2026 Mit Stichtag 1. September 2026 waren 92 in Deutschland aufhältige Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Gefährder im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) Religiöse Ideologie eingestuft. Hinzu kommen 60 in Deutschland aufhältige Personen, die als Gefährder im Phänomenbereich der PMK Religiöse Ideologie eingestuft sind und sowohl die deutsche sowie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Die in Deutschland aufhältigen Gefährder mit ausländischer sowie deutscher und einer weiteren Staatsangehörigkeit teilen sich in Bezug auf die angefragten Staatsangehörigkeiten folgendermaßen auf: Staatsangehörigkeit Anzahl Nur syrisch 45 Deutsch und syrisch  4 Syrisch und türkisch  1 Syrisch und irakisch  1 Nur afghanisch  6 Deutsch und afghanisch  3 Nur irakisch 10 Deutsch und irakisch  2 Nur iranisch  2 Deutsch und iranisch  1 Nur tunesisch  2 Deutsch und tunesisch  2 Er gibt zum Stichtag keine in Deutschland aufhältigen Gefährder mit alleiniger oder weiterer tadschikischer, libyscher oder saudi-arabischer Staatsangehörigkeit. Die Anzahl von Gefährdern unterliegt tagesaktuellen Schwankungen und stellt demnach jeweils nur eine Momentaufnahme dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sollen die insgesamt bis 2030 vorgesehenen 14 Mio. Euro für die Islamismusprävention verwendet werden (bitte nach Haushaltsjahren, zuständigen Ressorts, Haushaltstiteln, Programmen und Maßnahmen sowie vorgesehenen Zuwendungsempfängern und jeweiligen Förderbeträgen aufschlüsseln und angeben, welche Mittel bislang noch nicht konkret zugeordnet sind)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. September 2026 Es ist nicht nachvollziehbar, worauf konkret sich die 14 Mio. Euro beziehen. Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach allen ab dem Haushaltsjahr 2027 bis einschließlich 2030 für die Islamismusprävention angemeldeten Haushaltsmitteln gefragt ist. Das Bundesministerium des Innern (BMI) verwaltet den Titel „Maßnahmen zur Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ (Einzelplan 06, Kapitel 0610, Titel 532 07). In diesem sind im Regierungsentwurf 2027 8,5 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14 Mio. Euro Davon fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu 5,3 Mio. Euro; Im Haushaltsjahr 2029 bis zu 5,3 Mio. Euro; Im Haushaltsjahr 2030 bis zu 3,4 Mio. Euro. Die Anmeldung von Verpflichtungsermächtigungen ab 2027 soll insbesondere Maßnahmenträgern eine nachhaltigere Planung ermöglichen. Mit den durch das BMI angemeldeten Mitteln sollen insbesondere gefördert werden: das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung (KID) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die bundesweite Beratung und Deradikalisierung von Indexpersonen und Angehörigen, Dialogformate und Modellprojekte und das Forschungsprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). Zudem soll ein bundesweites Projekt der MIND Prevention gGmbH zur Stärkung demokratischer Kompetenz und Prävention islamistischer Radikalisierung bei Jugendlichen im analogen und digitalen Raum fortgeführt werden. Welche Einzelprojekte das BAMF KID in den kommenden Jahren mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln fördern wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Aktuell werden durch das BAMF KID Projektanträge und -skizzen eingefordert. Die Bewertung und Entscheidung über die Förderung stehen noch aus. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist federführend zuständig für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die Haushaltsmittel für dieses Programm werden im jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren beraten. Erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts steht die endgültige Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Demokratie leben!“ fest. Eine Verteilung auf die einzelnen Programmebenen bzw. Phänomenbereiche kann erst im Anschluss erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stellt im Rahmen der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ (Bundesanzeiger vom 7. April 2025) von 2026 bis 2031 etwa 15 Mio. Euro für Forschungsprojekte zum Thema Islamismus bereit. Teil der Förderung ist auch das Transfervorhaben RADIS, das u. a. den Wissenschaft-Praxis- Transfer unterstützt. Die Förderung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag im Bereich der Islamismusprävention. Folgende Mittelverteilung ist für die Jahre 2027 bis 2030 geplant (Schätzwerte aufgrund teilweise noch laufender Bewilligungen): 2027 4.600.000 Euro 2028 3.400.000 Euro 2029 4.100.000 Euro 2030 1.200.000 Euro 22. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Wie hoch war der Saldo aus Einreisen und Ausreisen im Rahmen der Asyl- und Fluchtmigration (ohne Herkunftsland Ukraine) im Zeitraum 2020 bis 1. Halbjahr 2026 (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl der Einreisen, Anzahl der Abschiebungen, Anzahl der freiwilligen Ausreisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. September 2026 Eine umfassende Statistik im Sinne der Fragestellung wird bundesweit nicht geführt, da sich die vorliegenden Einzeldaten aus dem Migrationsbereich nicht belastbar im Sinne von Gesamtsalden zusammenfassen lassen. Soweit Daten zu den einzelnen Aspekten des Migrationsgeschehens vorliegen, werden diese z. B. in den jährlich vorgelegten Migrationsberichten der Bundesregierung detailliert dargestellt. Diese sind öffentlich zugänglich, liegen derzeit bis zum Jahr 2024 vor und können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: www.bamf.de/Shared Docs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Migration/migrationsberich t.html. 23. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Wie viele Personen haben im Zeitraum 2. Halbjahr 2024 bis 1. Halbjahr 2026 aus einem Flüchtlingsstatus heraus die deutsche Staatsbürgerschaft erworben (bitte nach Halbjahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Da der Aufenthaltstitel von eingebürgerten Personen vor deren Einbürgerung keines der § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) genannten Erhebungsmerkmale der Einbürgerungsstatistik ist, werden diese Angaben statistisch nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über möglicherweise strafbare Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen seit dem 20. Juli 2026 in Ceuta/Spanien im Zusammenhang mit dem Massenansturm von Migranten und welche finanziellen Mittel erhielten die dort tätigen deutschen Nichtregierungsorganisationen, insbesondere „Mission Lifeline“ und „no name kitchen“ direkt oder indirekt aus dem Bundeshauhalt 2025 und 2026? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bundesbehörden haben keine Förderbescheide an die benannten Nichtregierungsorganisationen erteilt. 25. Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Cyberangriff auf den Medizintechnik-Konzern Boston Scientific im August 2026 unter die gesetzliche Meldepflicht nach § 32 BSIG fällt und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung beziehungsweise dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezüglich der Folgen für die Versorgungslage in deutschen Krankenhäusern vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026 Erkenntnisse bezüglich der Folgen des Cyberangriffs auf den Medizintechnik-Konzern Boston Scientific für die Versorgungslage in deutschen Krankenhäusern, die über öffentliche Quellen hinaus gehen, liegen der Bundesregierung bzw. dem BSI nicht vor. Das BSI äußert sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Vorfallsmeldungen. Allgemein ist davon auszugehen, dass, sofern eine Einrichtung gemäß § 28 BSIG unter die „Besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen“ fällt, die gesetzliche Meldepflicht gemäß § 32 des BSI-Gesetzes anzuwenden ist, sodass erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden sind. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise zu lieferbedingten Engpässen in der medizinischen Versorgung in Deutschland durch den Cyberangriff auf Boston Scientific vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 216 der Abgeordneten Donata Vogtschmidt auf Bundestagsdrucksache 21/7980 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 26. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Asylbewerber oder Schutzsuchende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der Einigung zwischen Deutschland und Griechenland sowie Deutschland und Italien über die vollständige Implementierung des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/3438) gemäß der Dublin- Verordnung aus Deutschland nach Italien bzw. Griechenland rücküberstellt (bitte nach Monaten und einzelnen Ländern aufschlüsseln), und wie viele Personen haben seit April dieses Jahres einen Schutztitel in Deutschland beantragt, die zuvor in Italien oder Griechenland registriert worden waren bzw. von dort nach Deutschland eingereist sind (bitte ebenfalls nach Monaten für Italien und Griechenland getrennt aufgeschlüsselt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026 Im April 2026 wurden 682 Asylanträge mit vorheriger Erfassung im Mitgliedstaat Griechenland und 169 Asylanträge mit vorheriger Erfassung im Mitgliedstaat Italien festgestellt. Im Mai 2026 wurden 526 Asylanträge mit vorheriger Erfassung im Mitgliedstaat Griechenland und 110 Asylanträge mit vorheriger Erfassung im Mitgliedstaat Italien festgestellt. Bezüglich der Monate Juni und Juli 2026 liegen aufgrund der technischen Umstellungen nach Anwendbarkeit der GEAS-Reform noch keine vollständigen Daten vor. 27. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen, die in Rheinland-Pfalz registriert sind, wurden in diesem Jahr bislang nach Kenntnis der Bundesregierung eingebürgert bzw. wie viele Einbürgerungen wurden bislang von rheinland-pfälzischen Stellen übermittelt (bitte wenn möglich aufgeschlüsselt nach Monaten) und wie viele waren es im vergangenen Jahr (bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach Monaten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2026 Gemäß § 36 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) werden über die Einbürgerungen jährliche Erhebungen jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt. Zu den bislang im Jahr 2026 erfolgten Einbürgerungen liegen daher keine Erkenntnisse vor. Die Einbürgerungsstatistik 2026 wird im kommenden Jahr durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Gesamtzahl der im Jahr 2025 in Rheinland-Pfalz erfolgten Einbürgerungen kann der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Einbürgerungsstatistik 2025 entnommen werden, die über den Link: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migra tion-Integration/Publikationen/_publikationen-innen-einbuergerunge n.html abrufbar ist. Die Tabellen 12511-18 und 12511-24 enthalten eine Aufschlüsselung nach Ländern. 28. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit wie vielen Zulassungen rechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der Kontingente zur freiwilligen Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen nach § 5 Absatz 4 der Integrationskursverordnung für das Jahr 2026 und für das Jahr 2027, und in welcher Höhe werden Haushaltsmittel hierfür eingeplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. September 2026 Seit dem 1. August 2026 lässt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder freiwillige Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes i. V. m. § 5 Absatz 4 der Integrationskursverordnung zu. Im Monat August 2026 wurden rund 1.600 Antragssteller zugelassen. Wie viele freiwillige Zulassungen bis zum Ende des Jahres 2026 noch erfolgen werden, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt schwer prognostizieren, da das Verfahren erst vor kurzem aufgenommen wurde. Im Haushalt sind keine gesonderten Mittel für freiwillige Teilnahmen an Integrationskursen vorgesehen. Der Mittelansatz bezieht sich auf die Integrationskurse insgesamt. Vorranging zu behandeln sind dabei Personen, die nach § 44a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind und die, die einen Teilnahmeanspruch nach § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes haben. Freiwillige Zulassungen sind im Rahmen freier Kursplätze möglich. Der vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2027 sieht für die Integrationskurse einen Ansatz von rund 590 Mio. Euro vor. 29. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit wie vielen potenziellen Anspruchsberechtigten nach § 44 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und verpflichteten Teilnehmenden nach § 44a Absatz 1 AufenthG rechnet die Bundesregierung im Jahr 2027, und in welchem Umfang wäre die für 2027 genannte Finanzierungskapazität von rund 150.000 Teilnehmenden bereits durch diese Anspruchsberechtigten gebunden, bevor Zulassungen im Ermessenswege nach § 44 Absatz 4 AufenthG erfolgen können? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. September 2026 Der vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2027 sieht für die Integrationskurse einen Ansatz von rund 590 Mio. Euro vor. Hinsichtlich der Verteilung der Kursplätze auf die Teilnehmergruppen gilt grundsätzlich: Die Plätze in den Integrationskurs werden zunächst an vorrangig teilnahmeberechtige Personen vergeben. Diese sind: Personen, die nach § 44a Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind und die, die einen Teilnahmeanspruch nach § 44 Absatz 1 AufenthG haben. Darüber hinaus werden seit dem 1. August 2026 wieder freiwillige Zulassungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und freie Kursplätze im Rahmen des bestehenden Haushaltsvolumens zur Verfügung stehen, ohne die Gesamtkosten auszuweiten. Eine Aussage wie viel von den Teilnehmern 2027 voraussichtlich Verpflichtete, Berechtigte oder freiwillig Zugelassene sein werden, kann die Bundesregierung nicht tätigen. 30. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Wie viele versuchte und wie viele vollendete Tötungsdelikte (§§ 211, 212, 216, 222 des Strafgesetzbuchs) hat es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 jeweils gegeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026 Die erfragten Tötungsdelikte werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) unter folgenden Straftatenschlüsseln erfasst: 010000 Mord § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) 020010 Totschlag § 212 StGB 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen jeweils die Anzahl der Fälle insgesamt und die Anzahlen der versuchten und vollendeten Fälle der einzelnen Schlüssel für die Berichtsjahre 2013 bis 2025. Berichtsjahr Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Fälle gesamt Fälle versucht Fälle vollendet 2013 010000 Mord § 211 StGB darunter: 647 406 241 2014 010000 Mord § 211 StGB 664 415 249 2015 010000 Mord § 211 StGB 649 368 281 2016 010000 Mord § 211 StGB 761 443 318 2017 010000 Mord § 211 StGB 785 443 342 2018 010000 Mord § 211 StGB 901 649 252 2019 010000 Mord § 211 StGB 720 502 218 2020 010000 Mord § 211 StGB 719 474 245 2021 010000 Mord § 211 StGB 643 423 220 2022 010000 Mord § 211 StGB 662 451 211 2023 010000 Mord § 211 StGB 704 490 214 2024 010000 Mord § 211 StGB 730 508 222 2025 010000 Mord § 211 StGB 784 498 286 Berichtsjahr Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Fälle gesamt Fälle versucht Fälle vollendet 2013 020010 Totschlag § 212 StGB 1.466 1.181 285 2014 020010 Totschlag § 212 StGB 1.491 1.199 292 2015 020010 Totschlag § 212 StGB 1.448 1.174 274 2016 020010 Totschlag § 212 StGB 1.630 1.301 329 2017 020010 Totschlag § 212 StGB 1.570 1.267 303 2018 020010 Totschlag § 212 StGB 1.553 1.272 281 2019 020010 Totschlag § 212 StGB 1.577 1.299 278 2020 020010 Totschlag § 212 StGB 1.664 1.295 369 2021 020010 Totschlag § 212 StGB 1.447 1.121 326 2022 020010 Totschlag § 212 StGB 1.549 1.267 282 2023 020010 Totschlag § 212 StGB 1.553 1.211 342 2024 020010 Totschlag § 212 StGB 1.558 1.208 350 2025 020010 Totschlag § 212 StGB 1.644 1.339 305 Berichtsjahr Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Fälle gesamt Fälle versucht Fälle vollendet 2013 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB  7  2  5 2014 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 17  4 13 2015 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 13  4  9 2016 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 24 10 14 2017 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 17  7 10 2018 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 14  3 11 2019 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 17  6 11 2020 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 18  3 15 2021 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 20  6 14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Berichtsjahr Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Fälle gesamt Fälle versucht Fälle vollendet 2022 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 24  4 20 2023 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 24  7 17 2024 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 13  1 12 2025 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB 24  4 20 Berichtsjahr Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Fälle gesamt Fälle versucht Fälle vollendet 2013 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 754 0 754 2014 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 698 0 698 2015 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 756 0 756 2016 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 686 0 686 2017 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 737 0 737 2018 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 680 0 680 2019 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 662 0 662 2020 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 791 0 791 2021 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 786 0 786 2022 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 748 0 748 2023 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 703 0 703 2024 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 780 0 780 2025 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – 554 0 554 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die nachfolgende Tabelle enthält die summierten Fallzahlen für die zuvor ausgewiesenen Schlüssel. Summe der Schlüssel 010000, 020010, 020030 und 0300000 Berichtsjahr Fälle insgesamt Fälle Versuch Fälle Vollendet 2013 2.874 1.589 1.285 2014 2.870 1.618 1.252 2015 2.866 1.546 1.320 2016 3.101 1.754 1.347 2017 3.109 1.717 1.392 2018 3.148 1.924 1.224 2019 2.976 1.807 1.169 2020 3.192 1.772 1.420 2021 2.896 1.550 1.346 2022 2.983 1.722 1.261 2023 2.984 1.708 1.276 2024 3.081 1.717 1.364 2025 3.006 1.841 1.165 31. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie spezifischer Lagebilder des Bundeskriminalamtes – über die Gesamtzahl der erfassten Straftaten in den Jahren 2016 bis 2025, bei denen das Tatmittel „Messer“ registriert wurde, und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Ressortforschungen liegen der Bundesregierung über die soziodemografischen Hintergründe (wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus) der Tatverdächtigen sowie der Opfer in diesem Bereich vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. September 2026 In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird kein Tatmittel erfasst. Dementsprechend liegt zu Straftaten mit Tatmittel Messer auch keine Gesamtzahl erfasster Straftaten vor. In der PKS wird bundeseinheitlich das Phänomen Messerangriff erfasst. Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Valide Daten hierzu liegen seit dem Berichtsjahr 2024 vor. Bezüglich der Gesamtzahl der als Messerangriffe erfassten Straftaten verweisen wir auf die IMK-Berichte 2024 und 2025, die online auf der Seite des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Verfügung stehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Link zum Berichtsjahr 2025: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2025/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?_blob=publ icationFile&v=8. Link zum Berichtsjahr 2024: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2024/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?_blob=publ icationFile&v=13. Bis einschließlich Berichtsjahr 2019 wurden keine Daten zu Messerangriffen in der PKS erfasst. Seit 2020 werden in der PKS Phänomene, zu denen auch Messerangriffe gehören, registriert. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten zum Phänomen Messerangriff jedoch nur eingeschränkt valide. Ergänzend wird hier auf die IMK-Berichte der Jahre 2021 bis 2023 hingewiesen. Link zur Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeilic heKriminalstatistik/pks_vorjahre_node.html. Zu Messergewalt in Deutschland liegen nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen vor, die Aussagen über die Merkmale von Tätern und Opfern zulassen. In der Tendenz ist erkennbar, dass die soziodemografische Struktur der Täter bei Gewalt mit Messern der Struktur von Tätern bei Gewalt ohne Verwendung von Messern ähnelt. Durchgängig zeigt sich, dass sowohl das Mitführen von Messern als auch Gewaltanwendung mit Messern hauptsächlich durch Jungen und Männer erfolgt. Auch die Opfer von Gewaltanwendung mit Messern sind überwiegend männlich. Täterseitige Unterschiede gegenüber Gewalttaten ohne Messeranwendung finden sich am ehesten mit Blick auf häufigere psychische Erkrankungen und häufigeren Rauschmittelkonsum; Täter waren zudem häufiger vorher selbst Opfer von Gewalt und haben häufiger zuvor weitere Gewalttaten begangen als Täter bei Gewalttaten ohne Messeranwendung. 32. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) In wie vielen Fällen hat die zum 1. November 2025 neu geschaffene Möglichkeit des Datenabgleichs über das Ausländerzentralregister Doppeloder Mehrfachbezüge von Sozialleistungen aufgedeckt (bitte nach den fünf am häufigsten festgestellten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln), und welche Gesamtschadenssumme ist der Bundesregierung hierzu bekannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. September 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Schriftliche Frage 149 des Abgeordneten Raimond Scheirich auf Bundestagsdrucksache 21/7980 verwiesen. 33. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2022 Zuwendungsbescheide im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds wegen festgestellter Verstöße vollständig oder teilweise aufgehoben, und in welcher Gesamthöhe wurden dadurch Fördermittel zurückgefordert beziehungsweise tatsächlich zurückgezahlt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. September 2026 Im angefragten Zeitraum wurden sieben Zuwendungsbescheide vollständig oder teilweise aufgehoben und Mittel in einer Gesamthöhe von 1.045.765,30 Euro zurückgefordert. Davon wurden ein Bescheid aufgrund schwerwiegender Verstöße (beispielsweise Gesetzesverstoß mit möglicher oder tatsächlicher Betrugsabsicht) und sechs Bescheide wegen rein zuwendungsbezogener Verstöße (Nichterfüllung zuwendungsrechtlicher Vorgaben) vollständig oder teilweise aufgehoben. Die Gesamthöhe der bislang eingegangenen Rückzahlungen beträgt 285.379,93 Euro. Aufgrund der Einlegung von Rechtsmitteln steht ein Teil der Rückzahlungen noch aus. 34. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Welche wesentlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen in der Stadt Regensburg und im Landkreis Regensburg vor Sabotage und Cyberangriffen umgesetzt, einschließlich der Beratung und Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 18 Absatz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, und welche weiteren Maßnahmen plant sie hierzu? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026 Der KRITIS-Schutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eng mit den Betreibern Zusammenarbeiten, um die Versorgungssicherheit unserer Gesellschaft mit lebenswichtigen Dienstleistungen sicherzustellen. Mit dem am 17. März 2026 in Kraft getretenen KRITIS-Dachgesetz stärkt die Bundesregierung die Resilienz kritischer Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz tritt neben die Anforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, ergänzt sektorspezifische Verpflichtungen und stärkt das Gesamtsystem kritischer Infrastrukturen durch sektorübergreifende Mindestanforderungen und die systema- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. tische Betrachtung von Risken und Interdependenzen sowie die Verpflichtung der Betreiber zur Meldung von erheblichen Vorfällen. Darüber hinaus berät und unterstützt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) den Freistaat Bayern nach § 18 Absatz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, insbesondere in Form von Kooperationsformaten zur Bündelung und Austausch von Erfahrungen zum Schutz von KRITIS sowie Einbeziehung im Rahmen der Erstellung von praxisnahen, realistischen und anschlussfähigen Arbeitshilfen. Außerdem unterstützt das BBK mit der „Nationalen Reserve Blackout“ die Bemühungen der Gemeinden im Selbstschutz (§§ 5 i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 2c und § 29 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG) durch die Bereitstellung von Mitteln für die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen. Bayern hat eine Landesbeschaffung angekündigt. Zusätzlich zu den Maßnahmen nach § 18 ZSKG wurden dem Freistaat Bayern seit dem 1. Januar 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 8.749.711,56 Euro zur Finanzierung von 126 Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung gestellt. Davon erhielt der Landkreis Regensburg 204.380,50 Euro zur Finanzierung von vier Netzersatzanlagen. 35. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die im Jahr 2025 über das Instrument des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind, und Leistungen nach dem SGB II beziehen (bitte nach insgesamt sowie nach Nationalität: Syrien, Türkei, Marokko, Irak, Iran, Pakistan und Afghanistan differenzieren), und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Anzahl der Personen, die im Jahr 2026 über das Instrument des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind (bitte insgesamt sowie nach den Top-5 Nationen darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. September 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 21/7837 verwiesen, der zufolge Angaben zum Familiennachzug im Rahmen des jährlichen Migrationsberichts der Bundesregierung in der Regel verfügbar sind, jedoch noch keine Angaben für die Jahre 2025 und 2026 vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 36. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gelten für die Einreise von Personal russischer Staatsunternehmen und deren Tochterunternehmen nach Deutschland spezielle Sicherheitsvorkehrungen oder Überprüfungen, auch wenn eine solche Einreise über europäische Nachbarstaaten erfolgt, und wie will die Bundesregierung nach dem versuchten Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/Halle, für den sie Russland verantwortlich macht, die angekündigten Verschärfungen der Einreisekontrollen von russischen Staatsbürger*innen im Hinblick auf die Brennelementefabrik in Lingen umsetzen (www.tagesspiegel.de/poli tik/drohnenangriff-auf-leipziger-flughafen-putin-b ezeichnet-deutsche-reaktion-als-schweren-fehler- und-geht-merz-an-16005949.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. September 2026 Staatsangehörige von Drittstaaten sind beim Grenzübertritt über eine Schengenaußengrenze Adressat einer eingehenden Kontrolle. Sie benötigen einen gültigen Reisepass. Russische Staatsangehörige benötigen darüber hinaus ein gültiges Visum. Im Rahmen der eingehenden Einreisekontrolle müssen sie den Zweck und die Bedingungen ihres Aufenthaltes nachweisen und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Personen u. a. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Für etwaige Zwecke der Erwerbstätigkeit auch vom Personal russischer Staatsunternehmen und deren Tochterfirmen gelten zu den genannten Voraussetzungen weitere spezifische nationale Bestimmungen. Unabhängig von den jeweils einschlägigen Einreisebestimmungen werden im Rahmen der Einreisekontrolle zudem auch auf Grundlage des vorliegenden Einzelfalls geprüft, ob ein anwendbares Sanktionsregime besteht und ob sich daraus ein mögliches Einreiseverbot ergibt. Im Übrigen wird auf die im atomrechtlichen Genehmigungsbescheid des niedersächsischen Umweltministeriums für die Fertigung hexagonaler Brennelemente in der Brennelementfertigungsanlage Lingen enthaltenen Auflagen für den Zutritt von Angehörigen von Rosatom oder TVEL verwiesen, die ein grundsätzliches Betretungsverbot vorsehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 37. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Verfügt die Bundesregierung für sämtliche seit dem 24. Februar 2022 aus Bundesmitteln finanzierten Unterstützungsleistungen an beziehungsweise zugunsten der Ukraine über überprüfbare Verwendungs-, Endverbleibs- oder sonstige Nachweise, aus denen hervorgeht, welchem konkreten Empfänger beziehungsweise Projekt die jeweiligen Mittel oder Leistungen zugeflossen sind und wie diese tatsächlich verwendet wurden, und wenn nein, für welche Unterstützungsleistungen liegen solche Nachweise nicht oder nur teilweise vor? 38. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Welche konkreten Kontroll- und Prüfmechanismen setzt die Bundesregierung ein, um sicherzustellen, dass deutsche Finanzhilfen, Kredite, Zuwendungen sowie sonstige Unterstützungsleistungen für die Ukraine weder unmittelbar noch mittelbar durch Korruption, Untreue, Geldwäsche, Scheinfirmen, überhöhte Beschaffungspreise oder andere kriminelle Strukturen zweckentfremdet werden, und finden hierbei auch unabhängige Vor-Ort-Prüfungen beziehungsweise Prüfungen der tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten von Zahlungsempfängern und Auftragnehmern statt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 17. September 2026 Die Fragen 37 und 38 werden zusammen wie folgt beantwortet. Bei der Umsetzung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine werden die geltenden Bestimmungen des Zuwendungsrechts beachtet. Es wird außerdem auf die Antwort der Bundesregierung vom 27. Januar 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3848 und dabei insbesondere die Vorbemerkung verwiesen. 39. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Wurde die Agentur Ahoy von der Bundesregierung seit 2017 mit weiteren Dienstleistungen beauftragt, und wenn ja, mit welchen (bitte das beauftragende Ministerium und die Ausgaben angeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7679, Antwort auf Frage 4)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 17. September 2026 Ergänzend zu den Dienstleistungen, welche die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 20. August 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7679 in Bezug auf Frage 4 benannt hat, hat die Bundesregierung im Zeitraum der Fragestellung im Jahr 2022 durch das Auswärtige Amt Dienstleistungen bei der Firma Ahoy Studios für gestalterische Arbeit anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der deutschen Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (Logo, Slogan, Gestaltung von Streuartikeln, Ausstellungskonzeption und - durchführung im VN-Hauptquartier in New York) in Höhe von 45.900 Euro beauftragt. 40. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Sieht die Bundesregierung derzeit Anhaltspunkte für einen möglichen Entzug von EU- Fördermitteln für das Land Sachsen-Anhalt im Falle eines künftigen Regierungswechsels vor dem Hintergrund entsprechender öffentlicher Überlegungen eines EU-Abgeordneten (www.tagesschau.de/ausl and/europa/eu-foerdermittel-sachsen-anhalt-10 0.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. September 2026 Die Förderung durch EU-Mittel unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben und ist an die Erfüllung definierter Förderkriterien sowie die Einhaltung des relevanten EU-Rechts gebunden. Diese Vorgaben gelten auch weiterhin für die Vergabe von Fördermitteln an das Land Sachsen- Anhalt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 41. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum haben sich weder der Bundeskanzler Friedrich Merz noch der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul unmittelbar zur feierlichen und vom serbischen Staat unterstützten Rückführung und Beisetzung des Leichnams des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic in Belgrad (www.tagesschau.de/aus land/europa/serbien-beisetzung-mladic-kritik-eu-1 00.html) geäußert, und zieht die Bundesregierung diplomatische Konsequenzen gegenüber Serbien daraus, dass der Leichnam des bosnisch- serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladic, der vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) unter anderem wegen Völkermord, Verfolgung, Vernichtung, Mord, Terror, unrechtmäßiger Angriffe auf Zivilpersonen und Geiselnahmen in Zusammenhang unter anderem mit der menschenverachtenden Belagerung Sarajevos und dem Völkermord von Srebrenica zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, unter militärischen Staatsfeierlichkeiten in Anwesenheit von Staatsführung Serbiens beigesetzt wurde, und wenn ja, welche (https://balkaninsight.com/2026/ 09/08/eu-leaders-condemn-shocking-glorificatio n-of-mladic-at-belgrade-funeral/btj/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 17. September 2026 Der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc- Strafgerichtshöfe (MICT) in Den Haag hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2021 den früheren Oberbefehlshaber der bosnischen Serben wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit in letzter Instanz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für die rechtliche Aufarbeitung der im Rahmen des Jugoslawienkriegs begangenen Völkerrechtsverbrechen eingesetzt. Sie erkennt die Leistungen des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und des MICT ausdrücklich an. Mit den nach langen und aufwändigen Verfahren ergangenen Urteilen wurde ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der grausamen Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien geleistet. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vom 9. September 2026 deutlich gemacht, dass sie die Verherrlichung von Ratko Mladic und die feierlichen Inszenierungen seiner Bestattung in Serbien mit sehr großer Irritation zur Kenntnis genommen hat. Die Bestattung mit militärischen Ehren und unter Anwesenheit hoher Regierungsvertreter ist aus Sicht der Bundesregierung nicht vereinbar mit den Erwartungen an ein europäisches Land, das EU- Beitrittskandidat ist. Diese Irritation wurde seitens des Auswärtigen Amts auch in Gesprächen mit der serbischen Seite deutlich zum Ausdruck gebracht. In der gemeinsamen Erklärung zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des Berlin Prozesses 2018 in London verabschiedet wurde, hat sich Serbien, genauso wie die anderen Länder des westlichen Balkans, dazu bekannt, Urteile nationaler und internationaler Gerichte zu Kriegsverbrechen an- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. zuerkennen, sich gegen jede Verherrlichung von Kriegsverbrechen einzusetzen und eine Kultur des Respekts gegenüber allen Opfern zu fördern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies beim Außenministertreffen des Berlin Prozesses am 1. Oktober 2026 in Montenegro zur Sprache kommen wird. 42. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten, die nach Schließung des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Bonn am 18. September 2026 im Zusammenhang mit dem Drohnenvorfall in Leipzig vom deutschen Steuerzahler auf Grund der Verpflichtung aus Artikel 45 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) für den Unterhalt und die Absicherung des großen Liegenschaftskomplex auf der Viktoriahöhe in Bonn Bad Godesberg jährlich zu tragen sind aufgeschlüsselt nach den Kosten für den grundlegenden Unterhalt des Geländes und der Räumlichkeiten, des Vermögens und der Archive, der Sicherung und Bewachung sowie für laufende Zahlungen beispielsweise an die Versorgungsbetriebe? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. September 2026 Die Russische Föderation bleibt auch nach Schließung des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Bonn Eigentümerin der Gebäude mit allen damit verbundenen Pflichten. Dies umfasst auch die Übernahme der anfallenden Kosten für Unterhalt, Sicherung und Bewachung der Liegenschaft sowie die laufenden Betriebskosten. Eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme der anfallenden Kosten für Unterhalt und Absicherung der Liegenschaft entsteht aus Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) nicht. Artikel 45 WÜK enthält keine Regelung für die Abberufung einer Mission. Artikel 45 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) findet keine Anwendung auf konsularische Missionen. 43. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Welche Gesamtkosten entstehen dem Bund nach dem derzeitigen Abrechnungs- und Planungsstand durch den Staatsbesuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, im September 2026 in Berlin, einschließlich der Vor- und Nachbereitung, der Personal- und Sachkosten sowie etwaiger Kostenerstattungen an das Land Berlin (bitte nach Sicherheitsmaßnahmen, Transport, Unterbringung, Bewirtung, sonstigen protokollarischen Leistungen und übrigen Kosten aufschlüsseln sowie vorläufige Angaben als solche kennzeichnen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. September 2026 Belastbare Auskünfte zu ermittelbaren Kosten des Staatsbesuchs des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate können erst nach Abrechnung aller Ausgaben erteilt werden. Zur Vermeidung irreführender Angaben wird auf Schätzungen und die Aufstellung vorläufiger Kosten verzichtet. 44. Abgeordnete Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellte sich zum Beginn der Socca- Weltmeisterschaft 2026 in Essen der Bearbeitungsstand der bei deutschen Auslandsvertretungen im Zusammenhang mit der Teilnahme von Spielern der Mannschaften Irans, des Libanon und Südafrikas gestellten Visumanträge dar (bitte jeweils nach Herkunftsland sowie insgesamt gestellten, erteilten, abgelehnten und noch nicht abschließend beschiedenen Anträgen aufschlüsseln), und welche Gründe lagen den Ablehnungen beziehungsweise den bis dahin noch nicht abgeschlossenen Verfahren zugrunde (www.waz.de/lokales/essen/article4 12959778/aerger-um-visa-fuer-zwei-teams-ist-di e-socca-wm-vorbei-bevor-sie-begonnen-ha t.htmlwww.waz.de/sport/lokalsport/essen/article4 12970136/essener-amateurfussballer-stellen-ploet zlich-die-nationalmannschaft-die-gruende.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. September 2026 Da es jährlich eine große Anzahl von Veranstaltungen in Deutschland gibt, kann das Auswärtige Amt nur einen Teil der Veranstaltungen bei der Visabearbeitung flankieren. Die Flankierung ist u. a. geknüpft an die frühzeitige Kontaktaufnahme des Veranstalters mit dem Auswärtigen Amt, damit sichergestellt ist, dass Teilnehmende rechtzeitig Termine buchen und gut vorbereitet (u. a. durch vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen) in diese Termine gehen. Das Auswärtige Amt hatte dem Deutschen Kleinfeld-Fußball-Verband e. V. am 5. Juni 2026 grundsätzliche Informationen zum Visumverfahren zur Verfügung gestellt, um den teilnehmenden Mannschaften eine möglichst reibungslose Visumbeantragung zu ermöglichen. Zu einzelnen Visumverfahren äußert sich das Auswärtige Amt aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Antragstellenden grundsätzlich nicht. Im Falle einer Ablehnung des Visumantrags können die Antragstellenden die Gründe dem Ablehnungsbescheid entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 45. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Antworten wurden durch die Bundesregierung auf den vom US- Verteidigungsministerium an die europäischen NATO-Partner übermittelten Fragebogens zur künftigen Ausrichtung der NATO gegeben und inwieweit wurden diese Antworten vor ihrer Übermittlung mit den europäischen NATO- und EU-Partnern abgestimmt (Quelle: www.spiegel.de/ausland/usa-fordern-klar text-von-nato-partnern-und-loben-deutschland-a-8 fe186f0-d4b8-4288-9ac9-e665accdf62b?sara_ref= re-so-app-sh)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 15. September 2026 Die Bundesregierung befindet sich zur Zukunft der Truppenpräsenz der Vereinigten Staaten von Amerika in Europa in einem kontinuierlichen Konsultationsprozess mit allen Alliierten und der NATO. Über den Inhalt dieser vertraulichen Gespräche und Austausche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der Austausche ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. 46. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie viele ukrainische Soldatinnen und Soldaten wurden im Rahmen der EU-Ausbildungsmission EUMAM UA – unter der Führung des operativen Hauptquartiers für Deutschland, dem Multinational Special Training Command (MN ST-C) mit Sitz in Strausberg – in Deutschland im Zeitraum 2022 bis 2026 bisher ausgebildet (www.bundeswe hr.de/de/auftrag/einsaetze/missionen/ anerkanntemissionen/unterstuetzungsmission-eumam-ukrain e/ausbildung-ukrainischer-kraefte; bitte aufschlüsseln nach Jahren und männlichen/weiblichen Soldaten), und in wie vielen Fällen ergab das Röntgen-Screening der Lunge auf Tuberkulose in einem Krankenhaus der Bundeswehr einen Befund, der eine weitere Diagnostik erforderlich machte (bitte nach Jahren und männlichen/ weiblichen Soldaten aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 14. September 2026 Im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM UA wurden in Deutschland bisher rund 29.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Im Übrigen wird das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Die Frage nach den konkreten nach Jahren und Geschlecht aufgegliederten Zahlen der in Deutschland im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM UA ausgebildeten ukrainischen Soldatinnen und Soldaten kann aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde wertvolle Einblicke in die derzeitigen und künftigen personellen Kapazitäten und Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte geben, deren Bekanntwerden sich nachteilig auf die Fähigkeit auswirken kann ihr Selbstverteidigungsrecht gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auszuüben. Dies würde die vertrauliche Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Deutschland sowie den NATO-Partnern, die die Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts unterstützen, gefährden. Zudem könnten die Informationen genutzt werden um Rückschlüsse auf Ausbildungskapazitäten der Bundeswehr zu ziehen. Diese Informationen könnten potentielle Angreifer Ableitungen auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr ermöglichen. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die ukrainischen Streitkräfte und die mögliche Auswirkungen auf die notwendige, vertraulichen Zusammenarbeit mit Partnernationen nicht in Betracht. Die angefragten Inhalte lassen Rückschlüsse auf aktuelle und zukünftige personelle Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen der Streitkräfte zu. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. 47. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr haben ihre Einwilligung für die Einberufung zur Bundeswehr zurückgezogen (bitte für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 angeben; www.augsburger-allgemeine.de/po litik/wer-ist-in-deutschland-reservist-anzahl-alter- einberufung-id65367821.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. September 2026 Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt, insofern ist eine Aussage nicht möglich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 48. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Da sich am Donnerstag, den 10. September 2026 laut unseren Informationen der Bundesminister für Verteidigung Boris Pistorius und die Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche anlässlich des Staatsbesuchs mit Vertreterinnen der Vereinigten Arabischen Emiraten zu einem „Roundtable“ mit deutschen Verteidigungsunternehmen treffen, welche Vertreter deutschen Rüstungsunternehmen wurde dazu eingeladen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. September 2026 Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den konkreten Inhalten und konkreten Teilnehmern vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte und die Gesprächspartner Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 49. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die in §§ 22 und 58 des Entwurfs eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See geregelte Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente auch für die zweite, CfD-basierte Ausschreibungsstufe langfristig, ausreichend und zweckgebunden finanziert wird, wenn das neue zweistufige Ausschreibungsmodell die entsprechende Zahlung bislang ausschließlich an die erste, marktliche Stufe koppelt und der Entwurf für die zweite Stufe keine adäquate Ersatzregelung vorsieht, und plant sie in diesem Zusammenhang die Einführung eines vom Auktionsergebnis entkoppelten Finanzierungsmechanismus, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. September 2026 Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) im Kabinett verabschiedet und damit einen neuen Investitionsrahmen für Offshore Windenergie vorgelegt. Einnahmen aus einer per Ausschreibung ermittelten Zahlungskomponente sollen wie bisher anteilig der Finanzierung des Meeresnaturschutzes und der Fischerei zur Verfügung gestellt werden. Wird eine Marktprämie nach EEG und damit eine Förderung aus dem Haushalt gewährt, entfallen Einnahmen für Haushalt und Offshore-Umlage. Einnahmen aus dem Refinanzierungsbeitrag werden im Zeitraum der aktuellen Finanzplanung aufgrund der langen Realisierungsvorläufe nicht erwartet. Der vorgelegte Entwurf sieht deshalb für die zweite Stufe keinen Finanzierungsmechanismus für die Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente vor. Ein möglicher vom Auktionsergebnis entkoppelter Finanzierungsmechanismus von Maßnahmen zum Meeresnaturschutz und zur Fischerei ist Gegenstand von Haushaltsberatungen. 50. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele in Deutschland ansässige Unternehmen haben seit 2020 eine Genehmigung für die Herstellung von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder eine Waffenherstellungserlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG) beantragt (bitte separat nach KrWaffKontrG und WaffG und Jahren aufgeschlüsselt)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. September 2026 Die Anzahl der in Deutschland ansässigen Unternehmen, die seit 2020 eine Genehmigung für die Herstellung von Kriegswaffen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) oder beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beantragt haben, lässt sich der nachstehenden Tabelle entnehmen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr BMWE BMVg 2020 *  7 2021 20 13 2022 27  5 2023 32 10 2024 39  9 2025 36 12 2026 (bis zum 11.09.2026) 41  6 * Aufgrund einer Umstellung des IT-Systems für die Bearbeitung von Anträgen nach dem KrWaffKontrG im Laufe des Jahres 2020 kann das BMWE die Zahl der Unternehmen, die eine Herstellungsgenehmigung beantragt haben, erst ab dem Jahr 2021 in der für die Beantwortung der Frage angeforderten Art und Weise auswerten. Hinsichtlich der Anzahl der in Deutschland ansässigen Unternehmen, die seit 2020 eine Waffenherstellungserlaubnis nach dem WaffG beantragt haben, wird die Frage wie folgt beantwortet: Das Nationale Waffenregister (NWR) ist ein der fortwährenden Datenaktualisierung unterliegendes Bestandsregister und bildet definierte Kennzahlen stichtagsbezogen ab, nicht jedoch die Verläufe von Kennzahlen. Anträge auf Waffenherstellungserlaubnisse werden in der Statistik des NWR nicht als auszuweisende Kennzahl erfasst. Die Anzahl der im NWR gespeicherten gültigen gewerblichen Waffenherstellungserlaubnisse auf Bundesebene betrug jeweils zum: Stichtag Anzahl 31.12.2020 767 31.12.2021 819 31.12.2022 839 31.12.2023 842 31.12.2024 859 31.12.2025 870 51. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele in Deutschland ansässige Unternehmen haben seit 2020 eine VS-Zulassung erhalten bzw. wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in die Geheimschutzbetreuung aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. September 2026 Bei der Beantwortung der Fragestellung hat die Bundesregierung bei verständiger Würdigung der Frage das Verständnis zu Grunde gelegt, dass mit der „VS-Zulassung“ die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und mit „Unternehmen“ nichtöffentliche Stellen im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gemeint sind. Die Schriftliche Frage kann aufgrund der Kürze der vorgesehenen Frist nur insoweit beantwortet werden, wie Recherchen in dieser Frist leistbar sind. Im Jahr 2020 wurden für 70 Unternehmen Aufnahmeverfahren eingeleitet (2021: 66 Unternehmen; 2022: 47 Unternehmen; 2023: 49 Unternehmen; 2024: 41 Unternehmen; 2025: 59 Unternehmen). Für das laufende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr 2026 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Die Zahl der Unternehmen, die in die Geheimschutzbetreuung aufgenommen wurden, wird nicht gesondert statistisch erfasst und kann in der Kürze der vorgesehenen Frist nicht recherchiert werden. 52. Abgeordnete Agnes Conrad (Die Linke) Auf welche Förderprogramme und Vorhaben entfallen die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 21/7980 nicht den dort genannten Förderprogrammen zugeordneten 18.141.270,42 Euro der insgesamt für die Jahre 2020 bis 2026 ausgewiesenen Mittel aus Bundes-Sondervermögen an die Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihre Konzernunternehmen, und in welcher Höhe entfielen die Mittel jeweils auf diese Förderprogramme beziehungsweise Vorhaben? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. September 2026 Es ist eine manuelle Auswertung nach Förderprogrammen erfolgt, die Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können: Förderprogramm Summe 2020 bis 2026 IKT 2020 – Forschung für Innovationen    136.633,91 Euro Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung    992.806,06 Euro IKT-EM: Intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie    244.643,89 Euro IKT für Elektromobilität III: Einbindung von gewerblichen Elektrofahrzeugen in Logistik-, Energie- und Mobilitätsinfrastrukturen    311.924,71 Euro 6. Energieforschungsprogramm    109.600,24 Euro 7. Energieforschungsprogramm 15.170.685,20 Euro Vom Material zur Innovation    962.986,46 Euro Dachkonzept Batterieforschung    232.000,00 Euro Hinweis: Aufgrund eines geringfügigen Übertragungsfehlers wird die noch offene Fördersumme hier korrigiert. Der korrekte Betrag beläuft sich auf 18.161.280,47 Euro (statt der genannten 18.141.270,42 Euro). 53. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Welche Pläne hat die Bundesregierung für das Dow-Werk Leuna Polyamid GmbH und den Cracker von Dow Chemical, um den Chemiepark zu retten, und erwägt sie aufgrund der Strukturrelevanz des Werks für den Chemieverbund in Ostdeutschland eine Enteignung wie vom ehemaligen Chef des IWH in Halle vorgeschlagen (siehe www.berliner-zeitung.de/article/krise-in-ostdeutsc hlands-chemiedreieck-wirtschaftsprofessor- blumschlagt-enteignung-vor-10379286)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. September 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Edgar Naujok auf Bundestagdrucksache 21/7745, S. 30 f. verwiesen. Diese gibt vollumfänglich Auskunft über die laufenden Aktivitäten der Bundesregierung bei Dow. 54. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind gemäß § 8 des Bundeserprobungsgesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgesehen, und in welchem Umfang richtet sich das Unterstützungsangebot auch an die Länder und Kommunen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 14. September 2026 Bundeserprobungsgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist daher noch nicht in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant umfangreiche Unterstützungsleistungen im Sinne von § 8 des Bundeserprobungsgesetzes. Hierzu gehören neben einem Beratungsangebot auch der Ausbau des Angebots an Informations-, Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten, etwa im Rahmen von Veranstaltungen und dem weiteren Ausbau des Reallabore-Innovationsportals. Mit Blick auf die Möglichkeit zur Meldung rechtlicher Hürden sowie zur Sammlung von Informationen über die Konzeption, Etablierung, Umsetzung und Auswertung von Reallaboren sowie über die Auswirkungen der in Reallaboren erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze wird dem Reallabore-Innovationsportal ebenso eine zentrale Funktion zukommen. Das Angebot richtet sich explizit auch an die Länder und Kommunen. 55. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie viele Anträge auf behördliches Tätigwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils eingereicht (und wie viele wurden davon jeweils abgeschlossen) (bitte für den gesamten Zeitraum angeben, wie viele anhängige sowie abgeschlossene Anträge anonym, nichtanonym, von einer natürlichen sowie von einer juristischen Person eingereicht wurden), und wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (einerseits der abgeschlossenen Anträge vom Eingang bis zum Abschluss und andererseits der noch nicht abgeschlossenen Anträge seit Eingang bis heute; jeweils insgesamt und differenziert nach dem jeweiligen Jahr des Antragseingangs)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. September 2026 Die Zahl der eingereichten Anträge auf behördliches Tätigwerden nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens auf Antrag grundsätzlich die Identifizierung der antragstellenden Person voraussetzt. Eine anonyme Antragstellung ist nicht möglich. Reicht eine Person anonym eine Beschwerde nach dem LkSG beim BAFA ein, so wird diese als Hinweis gewertet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird dann nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 LkSG nach pflichtgemäßem Ermessen tätig, soweit dies nach dem Inhalt des Hinweises geboten ist. Anonyme Hinweise werden gesondert registriert. Hier ist keine Aussage möglich, ob diese durch natürliche oder juristische Personen eingereicht wurden. Die 736 Anträge nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 LkSG wurden von natürlichen Personen eingereicht. Jahr davon Anträge nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 LkSG 2023  80 2024 164 2025 291 2026 (Stand: 31.08.) 201 Summe 736 Von den 736 Verfahren wurden 522 Verfahren abgeschlossen, 184 Verfahren befinden sich in Bearbeitung (zum Stand 31. August 2026): Anträge abgeschlossene Verfahren 552 anhängige Verfahren 184 Summe 736 Das BAFA führt die Verwaltungsverfahren nach dem LkSG zweckmäßig durch. Die konkrete Dauer eines Verfahrens hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Nähere Aussagen hierzu sind aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensgegenstände und der jeweils zu berücksichtigenden Umstände nicht belastbar möglich. 56. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung hinsichtlich steigender Energiepreise in den USA ein Risiko für Exportbeschränkungen bei LNG nach Europa, und liegen ihr bereits Einschätzung darüber vor, wie sich diese auf den Import von LNG an deutschen Terminals auswirken, und wenn ja, wie lauten diese (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energ ieversorgung-so-gefaehrlich-ist-deutschlands-abh aengigkeit-von-lng-aus-den-usa-01/10024938 2.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. September 2026 Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über potenzielle Exportbeschränkungen für Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) aus den USA vor. Die Gasimporteure sind bestrebt, den LNG-Bezug zu diversifizieren. Die Bundesregierung unterstützt dieses Anliegen. 57. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Wurden Elektroimpulswaffen bzw. Distanz- Elektro-Impuls-Geräte nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2015 bis 2020 nach Israel exportiert, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr und Exporteur aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. September 2026 Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen wurden nicht erteilt. 58. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Wurden Elektroimpulswaffen bzw. Distanz- Elektro-Impuls-Geräte nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2021 bis 2026 nach Israel exportiert, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr und Exporteur aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. September 2026 Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen wurden nicht erteilt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 59. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Auf welcher Datengrundlage werden staatliche Maßnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit, insbesondere Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Wissenschaftssystem, ergriffen (bitte ggf. nach Fächerstruktur im Sinne der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 18. September 2026 Die Bundesregierung stützt ihre Maßnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit, insbesondere ihre Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Wissenschaftssystem, auf eine empirische Basis. Das Statistische Bundesamt liefert als zentrale amtliche Statistikbehörde die entscheidenden Datengrundlagen. Berücksichtigt werden zudem weitere statistische Auswertungen, wie z. B. der „Gleichstellungsmonitor Wissenschaft und Forschung“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Die entsprechenden Statistiken sind öffentlich verfügbar. 60. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Unter welchen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung spezifische Fördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen an Hochschulen nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich zulässig, und wo liegen nach Bewertung der Bundesregierung die Grenzen einer geschlechtsspezifischen Förderung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 18. September 2026 Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. In Wissenschaft und Forschung sind Frauen – insbesondere in Leitungspositionen – weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Die Überwindung der zugrundeliegenden Benachteiligungen ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag, dem das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt mit seinen Fördermaßnahmen nachkommt. Die Grenze gezielter geschlechtsspezifischer Förderungen ist erreicht, sobald bestehende Nachteile beseitigt sind. 61. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Einzelpersonen bisher das 1.000-Köpfe-Plus-Programm in Anspruch nehmen und welche Staatsbürgerschaft diese Personen haben (bitte die Gesamtzahl angeben und nach den sechs häufigsten Staatsbürgerschaften und Fachdisziplinen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 18. September 2026 Die aktuellen Zahlen zum Stand der Bewilligungen im Rahmen des 1.000-Köpfe-Plus-Programms – die Gesamtzahl sowie differenziert nach Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Staatsbürgerschaft und Fachdisziplin – sind im Internet einsehbar unter: www.global-minds-initiative.de/facts-and-figures. 62. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wurden Zahlungen, Zuwendungen, Fördermittel oder sonstigen finanziellen Leistungen seit dem 1. Januar 2020 unmittelbar oder mittelbar aus dem Bundeshaushalt an die Columbia University in New York oder mit ihr verbundene Einrichtungen erbracht, und falls ja, in welcher Höhe jeweils (bitte die 14 höchsten finanziellen Leistungen jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Erbringung aufführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 18. September 2026 Die gewünschten Informationen zu den mit einem Zuwendungsempfänger verbundenen Einrichtungen werden nicht statistisch erfasst. Für die Columbia University hat eine Auswertung nach Zahlungen, Zuwendungen, Fördermitteln oder sonstigen finanziellen Leistungen seit dem 1. Januar 2020 ergeben: Der Columbia University wurde im Jahr 2021 eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 44.883,56 Euro bewilligt. 63. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche konkreten Maßnahmen ergreift das zuständige Bundesministerium nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell und will es zukünftig ergreifen, um die Cybersicherheit und physische Resilienz kritischer Forschungsinfrastrukturen (HPC-Zentren, Satellitensteuerzentren, Quantenlabore, etc.) gegen staatliche und nicht-staatliche Angriffe zu erhöhen (www.belfercenter.org/sites/ default/files/2025-06/CountryMemo_Germany_Ju ne%202025.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 18. September 2026 Die Bundesregierung misst der Stärkung der Forschungssicherheit in Deutschland und Europa hohe Priorität bei. Das Thema ist sowohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als auch in der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verankert. Um die Offenheit des Wissenschaftssystems zu bewahren sowie Forschungsaktivitäten, - kooperationen und -infrastrukturen besser gegen Risiken abzusichern, arbeitet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam mit den Wissenschaftsministerien der Länder und den Allianzorganisationen am Aufbau der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit. Sie soll eine koordinierende und integrierende Funktion übernehmen und die Wissenschaft bei der Bewertung von Chancen und Risiken von Forschungsaktivitäten und -kooperationen unterstützen und somit zur Risikoreduktion beitragen. Seit Januar 2026 befindet sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. die Nationale Plattform für Forschungssicherheit in der Feinkonzeptionierung und ab Herbst 2026 ist der Start der Plattform mit einer ersten Sitzung des Lenkungsgremiums und einem Soft Opening der Servicestelle vorgesehen. Aus dem im März 2026 in Kraft getretenen Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) ergeben sich im Zusammenspiel mit den auf dieser Grundlage zu erlassenden Rechtsverordnungen bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der Einrichtungen und Unternehmen, die als Teil der kritischen Infrastruktur unter das KRITIS-DachG fallen (u. a. für den KRITIS-Sektor Weltraum). Auch die vom Bund geförderten Forschungseinrichtungen tragen mit ihrer Cybersicherheitsforschung dazu bei, die Forschungssicherheit zu stärken. Dies geschieht sowohl im Allgemeinen durch ihren Beitrag zur Cybersicherheit als auch im Besonderen über konkrete Angebote zur Forschungssicherheit, zum Beispiel die Best-Practice-Hinweise des Nationalen Forschungszentrums für Angewandte Cybersicherheit ATHENE. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Fragen 17 bis 24 auf Bundestagsdrucksache 21/2448 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 64. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Warum werden weder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz noch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Bezug auf den Richterwahlausschuss nicht zumindest die Namen und der Hintergrund der Mitglieder kraft Wahl (Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG, § 2 des Richterwahlgesetzes – RiWG), die keine Mitglieder des Bundestages sein müssen, veröffentlicht, obwohl der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz für die Wahl der Richter des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs und der Bundesminister für Arbeit und Soziales für die Wahl der Richter des Bundesarbeitsgerichts sowie des Bundessozialgerichts jeweils für die Einberufung (§ 8 Absatz 1 RiWG) und Leitung des Richterwahlausschusses (§ 9 Absatz 1 Satz 1 RiWG) zuständig ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Mangel an Transparenz, der meiner Auffassung nach geeignet ist, in diesem entscheidenden Bereich für die künftige Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung den Grundsatz der Volkssouveränität (Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG) auf eine leere Hülle zu reduzieren, wenn öffentliche Kontrolle faktisch ausgeschaltet ist, so dass Interessenkonflikte und unlautere Einflussnahme kaum aufgedeckt werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 17. September 2026 Der Richterwahlausschuss besteht zur gleichen Anzahl aus Mitgliedern kraft Amtes und Mitgliedern kraft Wahl (Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), § 2 des Richterwahlgesetzes (RiWG)). Die Mitglieder kraft Wahl und ihre Stellvertreter beruft der Bundestag nach den Regeln der Verhältniswahl (Artikel 95 Absatz 2 GG, § 5 Absatz 1 RiWG). Wer gewählt werden kann, ist in § 4 Absatz 1 RiWG geregelt. Vorschlagsberechtigt sind nur die Fraktionen des Bundestages (Staats, Richterwahlgesetz, 2. Online-Auflage, 2016, § 5, Randnummer 2). Weder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind an der Wahl der Mitglieder kraft Wahl und ihrer Stellvertreter beteiligt. Die Wahl der Mitglieder kraft Wahl und ihrer Stellvertreter durch den Bundestag findet in öffentlicher Plenarsitzung statt. Die Protokolle des Bundestages über die Wahl sind öffentlich zugänglich. Siehe für die aktuelle 21. Legislaturperiode das Plenarprotokoll 21/6 vom 21. Mai 2025 (dort Tagesordnungspunkt 5 b; Wahlergebnis auf S. 459). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind ebenfalls öffentlich zugänglich. Siehe für die aktuelle Legislaturperiode Bundestagsdrucksache 21/210 (CDU/CSU), Bundestagsdrucksache 21/211 (AfD), Bundestagsdrucksache 21/212 (SPD), Bundestagsdrucksache 21/213 (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und Bundestagsdrucksache 21/214 (Die Linke). Alle aktuellen Mitglieder kraft Wahl und alle aktuellen Stellvertreter sind Mitglieder des Bundestages. Ihre jeweiligen Biographien und weitere Hintergründe finden sich auf der öffentlich zugänglichen Website des Bundestages unter der Rubrik „Abgeordnete“ (www.bundestag.de/a bgeordnete; letzter Aufruf: 14. September 2026). 65. Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) Hat die Bundesregierung eine Rechtsauffassung zu der Frage, inwiefern es Sache der individuellen Vertragsgestaltung sein kann, ob die Folgen einer Lebendorganspende bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung regelhaft mit umfasst sind und inwiefern erwägt sie in diesem Zusammenhang, gesetzlich vorzugeben, dass die Folgen einer Lebendorganspende bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausgeschlossen werden dürfen, um den Schutz für die spendenden Personen zu verbessern und Rechtssicherheit herzustellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 16. September 2026 Private Versicherungsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit. Die Vertragskonditionen können von den Vertragsparteien frei verhandelt werden. Grenzen der Vertragsfreiheit bestimmen gesetzliche Vorschriften, die sich beispielsweise aus dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Versicherungsaufsichtsrecht, aber auch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergeben. Im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung orientieren sich die Prämien an der Höhe des zu versichernden Risikos, berufsunfähig zu werden. Nach dem VVG hat ein Versicherungsnehmer im Rahmen der vorvertraglichen Pflicht zur Anzeige von Gefahrumständen zum Beispiel auch eine vorgenommene oder bereits geplante Lebendorganspende anzugeben, wenn der Versicherer danach in Textform gefragt hat; nach Vertragsschluss ist dem Versicherer eine Lebendorganspende hingegen nur dann als Gefahrumstand anzuzeigen, wenn diese nach ausdrücklicher, in Textform zu treffender Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll. Zu bestimmten Vertragsbedingungen einzelner Versicherer, deren Auslegung im Hinblick auf eine Lebendorganspende Gegenstand gerichtlicher Klärung sind, äußert sich die Bundesregierung mit Blick auf die Unabhängigkeit der Gerichte nicht. Spenderinnen und Spender von körpereigenen Organen, Organteilen und Gewebe sind unabhängig vom Bestehen einer Berufsunfähigkeit kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Folgeschäden versichert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. 66. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Erwägt die Bundesregierung strafrechtliche Maßnahmen gegen gezielte Desinformationskampagnen, die darauf abzielen, demokratische Institutionen zu destabilisieren, und wenn ka, welche, und inwiefern sieht sie Anpassungsbedarf an §§ 129, 130 oder 111 des Strafgesetzbuchs, um staatlich gelenkte oder koordinierte Einflussoperationen wirksamer zu sanktionieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 16. September 2026 Die Bundesregierung sieht derzeit keinen strafrechtlichen Anpassungsbedarf. Ob ein solcher vorliegen könnte, wird fortlaufend geprüft. 67. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht, um auf neue Formen digitaler Kriminalität, insbesondere den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Betrugs- und Täuschungsdelikten, angemessen zu reagieren, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. September 2026 Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt sieht insbesondere eine Anpassung des strafrechtlichen Schutzes vor mittels Künstlicher Intelligenz erstellten Deepfakes vor. Im Übrigen ist das Strafgesetzbuch grundsätzlich technikneutral formuliert und erfasst auch neue Formen digitaler Kriminalität, insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz begangene Betrugsdelikte. 68. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Strafverfahren insbesondere bei komplexen Wirtschafts- und Cyberstraftaten zu beschleunigen und gleichzeitig die Verfahrensrechte von Beschuldigten sowie die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. September 2026 Derzeit erarbeitet die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im September 2025 eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder Vorschläge für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um Strafverfahren effizienter zu gestalten. Es sollen insbesondere Vorschläge für eine Effektivierung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung unter Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Opfern erarbeitet werden. Die Kommission befasst sich auch mit den Herausforderungen, die komplexe Wirtschaftsstraf- und Cybercrimeverfahren mit sich bringen. Die Kommission wird voraussichtlich Ende 2026 ihren Abschlussbericht vorlegen, damit die Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. 69. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitigen strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse bei Cyberstraftaten, insbesondere bei Angriffen aus dem Ausland, und welche zusätzlichen Maßnahmen plant sie, um die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. September 2026 Das Strafgesetzbuch kennt den Begriff „Cyberstraftaten“ nicht. Die angesprochenen Sachverhalte können abhängig von den Umständen des Einzelfalles etwa als Ausspähen von Daten gemäß § 202a des Strafgesetzbuches (StGB), banden- oder gewerbsmäßige Erpressung gemäß § 253 Absatz 4 StGB, Computersabotage gemäß § 303b StGB oder als Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b StGB strafbar sein. Den Strafverfolgungsbehörden stehen die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern im Einzelfall die jeweiligen Voraussetzungen für deren Anwendung gegeben sind. Der bestehende Rechtsrahmen bietet den Ermittlungsbehörden ein wirksames und verhältnismäßiges Instrumentarium zur Verfolgung vorgenannter Straftaten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Bundestagsdrucksache 21/6581) werden die Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt. Weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüft die Bundesregierung fortlaufend. 70. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche konkreten Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung plant die Bundesregierung, um den Einsatz von Drohnen zur Ausspähung, Sabotage oder Vorbereitung von Straftaten wirksamer zu verfolgen, und bis wann sollen entsprechende Gesetzesänderungen dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. September 2026 Das Strafgesetzbuch (StGB) ist grundsätzlich technikneutral formuliert, weshalb die geltenden Straftatbestände strafwürdiges Verhalten unab- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. hängig vom Einsatz technischer Mittel wie Drohnen als Tatmittel erfassen. Die angesprochenen Sachverhalte können abhängig von den Umständen des Einzelfalles etwa als sicherheitsgefährdendes Abbilden gemäß § 109g Absatz 2 StGB als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB oder als Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b StGB strafbar sein. Die Entscheidung über die Strafbarkeit im Einzelfall obliegt hierbei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Den Strafverfolgungsbehörden stehen die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern abhängig von den Umständen des Einzelfalles und den in Betracht kommenden Straftaten die jeweiligen Voraussetzungen für deren Anwendung gegeben sind. Die Bundesregierung prüft gesetzgeberischen Handlungsbedarf fortlaufend auch in Anbetracht aktueller Entwicklungen. 71. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Wieso ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen den Regierungsentwurf „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“, der seit dem 10. Dezember 2025 veröffentlicht ist, für die erste Lesung aufzusetzen (bitte hierbei angeben, wann die Bundesregierung die Aufsetzung dieses Regierungsentwurfs für die 1. Lesung ggf. plant), und wie rechtfertigt die Bundesregierung die verpasste Frist am 7. Mai 2026 und das darauffolgende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, welches die Europäische Kommission am 15. Juli einleitete? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 18. September 2026 Die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren im Deutschen Bundestag fand am 26. Februar 2026 statt. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages führte in seiner Sitzung am 16. März 2026 eine öffentliche Anhörung durch. Das weitere parlamentarische Verfahren liegt in den Händen des Deutschen Bundestages. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 72. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Wann wird die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bis spätestens 31. Juli dieses Jahres vereinbarte Evaluation des Gesetzes über die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag veröffentlicht und sollte die Evaluation noch nicht vorliegen, welche Gründe gibt es dafür bzw. wie sieht der aktuelle Zeitplan aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. September 2026 Die Evaluation des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag liegt noch nicht vor. Es wird im Übrigen auf die Antwort auf die von Ihnen eingereichte Schriftliche Frage 108 auf Bundestagsdrucksache 21/4006 vom 6. Februar 2026, S. 73, verwiesen. 73. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ziele und Aufgaben verfolgt das Strategiezentrum „Mentale Gesundheit für junge Menschen“, auf das die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/7837 eingeht, insbesondere im Hinblick auf die Schließung bestehender Forschungs-, Präventions- und Versorgungslücken, und wie setzt sich das Strategiezentrum personell und institutionell zusammen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. September 2026 Das in der Antwort auf die Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/7837 benannte Strategiezentrum „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ soll der Einrichtung und Unterhaltung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ dienen und Anfang 2027 seine Arbeit aufnehmen. Die Arbeitsweise des Strategiezentrums sowie dessen personelle und institutionelle Zusammensetzung hängen von der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 74. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Zu welchen Ergebnissen hat die Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes geführt, die nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bis spätestens 31. Juli 2026 erfolgen sollte und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen der Evaluation (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koaliti onsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 3320/21)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. September 2026 Die Evaluation des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag liegt noch nicht vor. Es wird im Übrigen auf die Antwort vom 6. Februar 2026 auf die Schriftliche Frage 108 des Abgeordneten Maik Brückner auf Bundestagsdrucksache 21/4006, S. 73 verwiesen. 75. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wie steht die Bundesregierung heute zur der 2024 geäußerten Kritik am sog. Selbstbestimmungsgesetz, wonach „die Möglichkeit, dass beinahe ausnahmslos jede Person „auf Zuruf“ ihren Geschlechtseintrag ändern kann, zu einer Fülle an Folgeproblemen führe, die rechtlich nicht gelöst werden können“ (Bundestagsdrucksache 20/10115, Vorbemerkung)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. September 2026 Die Wirksamkeit des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Hinblick auf die intendierten Zielsetzungen ist Gegenstand der derzeit laufenden Gesetzesevaluation. Deren Erkenntnisse sind abzuwarten. 76. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie verträgt sich das Auslaufen der Finanzierung des Bundesprogrammes „Lesestart 1-2-3“ mit dem Wunsch der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien nach einer gemeinsamen Investition von mehreren Milliarden Euro in die Frühe Bildung, und welche Alternative sieht und bietet Bundesministerin Karin Prien zu „Lesestart 1-2-3“, das auf bereits etablierten Strukturen, Partnerschaften und Prozessen aufbauen kann (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. September 2026 Bei „Lesestart 1-2-3“ handelt es sich nicht um ein Bundesprogramm, sondern um eine Einzelzuwendung an die Stiftung Lesen. Für eine weitere Fortführung stehen im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) keine Mittel zur Verfügung. Zuwendungen sind nach geltendem Zuwendungsrecht grundsätzlich zeitlich zu befristen. Eine Dauerzuwendung ist nicht vorgesehen (§ 44 der Bundeshaushaltsordnung). Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weitere Förderung vorzusehen, wird zudem durch die Ergebnisse externer Prüfungen zur Wirksamkeit des Projekts gestützt. Maßnahmen zur Sprach- und Leseförderung seitens des BMBFSFJ gehen weit über das Projekt „Lesestart 1-2-3“ hinaus. Das BMBFSFJ unterstützt das Lesenlernen durch Forschung zum Lesen und durch eine große Anzahl von Maßnahmen zur Förderung der Sprach- und Lesekompetenz gerade auch in der Frühen Bildung. Ein strategischer Pfeiler der Maßnahmen des Bundes für den Bereich der Frühen Bildung ist das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, das unter anderem eine Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands spätestens im Alter von vier Jahren und anschließende Förderung bei festgestelltem Bedarf regeln soll. Zum anteiligen Ausgleich der Mehrbelastungen beabsichtigt der Bund, die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Mrd. Euro zu unterstützen. Für die Schule haben Bund und Länder das Startchancen-Programm als wichtigste Maßnahme für Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf aufgelegt. Programme wie BiSS-Transfer („Bildung durch Sprache und Schrift“) und Förderbekanntmachungen zum Lesenlernen zahlen auf die frühe Sprach- und Leseförderung von Kindern ein und sorgen für eine bessere Messbarkeit und Evidenzbasierung lesefördernder Maßnahmen. Darüber hinaus soll künftig gerade auch auf etablierte Strukturen, Partnerschaften und Prozesse aufgebaut werden. Das BMBFSFJ plant eine Nationale Leseinitiative, in deren Fokus eine verstärkte frühkindliche Förderung steht. 77. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Gibt es im Zusammenhang mit der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung bereits einen Fahrplan zur (gesetzlichen) Umsetzung der Schul-ID auf Bundesebene bzw. in Zusammenarbeit mit den Ländern, und wenn ja, wie sieht dieser konkret aus (bitte ausführen insbesondere mit Blick auf den Föderalismus)? (vgl. www.fa z.net/aktuell/politik/inland/karin-prien-wuenscht-s ich-mehr-mut-der-kabinettskollegen-accg-201151 084.html) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. September 2026 Es wird davon ausgegangen, dass mit „Schul-ID“ die Schüler-ID gemeint ist. Die Einführung und Ausgestaltung der Schüler-ID obliegt den Ländern im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Schulwesen. Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund bei der datengestützten Qualitätsentwicklung von Schulen sind Gegenstand interner Abstimmungen und Gesprächen mit den Ländern im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsprozesses von Bund und Ländern anlässlich des IQB-Bildungstrends 2024. 78. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Welches Potenzial sieht Bundesministerin Karin Prien für Künstliche Intelligenz zur Umsetzung einer datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung, und gibt es hierzu bzw. sind (Bundes)projekte (z. B. Untersuchungen zu Best- Practice-Beispielen) in Planung, um das Potenzial von künstlicher Intelligenz nutzen zu können? (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/karin-prien-wu enscht-sich-mehr-mut-der-kabinettskollegen-acc g-201151084.html) Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. September 2026 Wo immer Daten und insbesondere größere Datenmengen zur qualifizierten Entscheidung genutzt werden sollen, bestehen Einsatzmöglichkeiten für Künstliche Intelligenz (KI), um Prozesse -etwa auch Lernprozesse – zu verbessern. KI kann insbesondere dazu beitragen, Lernprozesse stärker an den individuellen Lernstand und die jeweiligen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Auch für Lehrkräfte können sich dadurch Möglichkeiten zur gezielteren Unterstützung im Unterricht ergeben. Ein konkretes Beispiel hierfür sind intelligente tutorielle Systeme (ITS). Diese können durch die Analyse von Leistungsdaten, sowohl vorliegenden als auch durch Interaktion mit ITS generierten Daten, Lernprozesse individuell für jeden Lernenden anpassen. Im Rahmen eines länderübergreifenden Vorhabens des DigitalPakt Schule wird hierzu das Adaptive intelligente System (AIS) entwickelt. Die Entwicklung des AIS wurde im Herbst 2025 begonnen. Das Vorhaben führt die zuvor getrennten Ansätze der länderübergreifenden Vorhaben Adaptive Learning Cloud (ALC) und „Intelligentes Tutorielles System (ITS) zusammen. Damit liegt bereits ein konkretes länderübergreifendes Vorhaben vor, das die Potenziale von KI für individualisierte Lernprozesse und die Unterstützung von Lehrkräften nutzbar machen soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 79. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Hat sich Bundeministerin Karin Prien bereits eine Auffassung dazu erarbeitet, welche Bedeutung und Rolle Eltern bei der Vermittlung und (Ein)übung der basalen Kompetenzen Lesen, Rechnen und Schreiben für ihre Kinder haben bzw. haben sollen, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/karin-prie n-wuenscht-sich-mehr-mut-der-kabinettskollegen- accg-201151084.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. September 2026 Die Familie ist der zentrale Ort der Prägung, der Förderung und der Bildung von Kindern von Beginn an. Eltern haben als erste Bezugspersonen die Verantwortung für die kindliche Entwicklung in der frühen Kindheit. Gerade im Familienalltag werden grundlegende Erfahrungen und Kompetenzen vermittelt, die für den weiteren Bildungsweg von Bedeutung sind. Zugleich ist es die Aufgabe von Kitas und Schulen, diese Entwicklung aufzugreifen, gezielt zu fördern und unterschiedliche Ausgangslagen auszugleichen. Die Forschung unterstreicht, dass insbesondere das verlässliche Zusammenwirken von Familie, Kindertagesbetreuung und Schule dazu beitragen kann, Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern positiv zu beeinflussen. Um allen Kindern schon in der KiTa eine bestmögliche Förderung zukommen zu lassen und sie gut auf den Schuleintritt vorzubereiten, entwickelt und fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verschiedene Programmlinien und Forschungsvorhaben. Mit diesen werden Familien, Fachkräfte und Institutionen darin unterstützt, jedem Kind die bestmöglichen Chancen für seine spätere persönliche und schulische Entwicklung zu geben. 80. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Wie hoch ist die Summe, die auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes im Jahr 2027 vom Bund an den Freistaat Bayern fließen wird (Angabe in Millionen Euro) und welche Pläne des Freistaats Bayern für das Jahr 2027 liegen der Bundesregierung vor, um der mit dem Gewalthilfegesetz einhergehenden Verpflichtung zum Ausbau und zur dauerhaften Finanzierung eines flächendeckenden Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten gerecht zu werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. September 2026 Auf der Grundlage der mit dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erfolgten Anpassung der Umsatzsteuerverteilung erhalten die Länder im Zeitraum von 2027 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. bis 2029 etwa 449 Mio. Euro an Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes. Eine konkrete Angabe, welcher Betrag hiervon im Jahr 2027 auf den Freistaat Bayern entfällt, ist derzeit nicht möglich. Die konkrete Verteilung von Umsatzsteuermitteln auf einzelne Länder richtet sich nach dem Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern (Finanzausgleichsgesetz – FAG) und kann im Vorhinein nicht angegeben werden, da diese unter anderem von der Einwohnerzahl und der Höhe der Steuereinnahmen im jeweiligen Ausgleichsjahr abhängt. Frühestens ab 2030 ist eine weitere Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder um insgesamt etwa 2,15 Mrd. Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass das letzte Land erstmals einen Bericht nach § 8 des Gewalthilfegesetzes vorgelegt hat. Dieser enthält Angaben zur Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung der Schutz- und Beratungskapazitäten, einschließlich deren Versorgungsdichte und des Finanzierungskonzeptes sowie zum Stand der Umsetzung. Hinsichtlich der Pläne des Freistaats Bayern für das Jahr 2027 wird auf die Themenseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zum Gewalthilfegesetz sowie auf das am 1. September 2026 gestartete Antragsverfahren zur Finanzierung der Einrichtungen des Frauenhilfesystems verwiesen (www.stmas.bayern.de/themen/gewal tschutz-gewaltpraevention/gewalthilfegesetz/ und www.stmas.bayer n.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pm202609-314.php). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 81. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) der im Jobcenter der Stadt Kassel vor dem 1. Januar 2026 eingesetzten Mitarbeiter des Servicecenters, und wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten pro VZÄ der Leistungssachbearbeiter sowie der Integrationsfachkräfte, die seit Abschaffung des Servicecenters zum 1. Januar 2026 u. a. eingehende Telefonanrufe im Jobcenter Kassel bearbeiten (bitte die zuletzt verfügbaren Zahlen sowie ebenso die Anzahl der seit dem 1. Januar

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