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Schriftliche Frage 130/131 von Gerrit Huy (AfD): Welche Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage erwartet die Bundesregierung nach den ihr aktuell vorliegenden Vorausberechnungen jeweils zum…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 130/131 von Gerrit Huy (AfD): Welche Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage erwartet die Bundesregierung nach den ihr aktuell vorliegenden Vorausberechnungen jeweils zum… Frage 130 (Gerrit Huy, AfD): Welche Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage erwartet die Bundesregierung nach den ihr aktuell vorliegenden Vorausberechnungen jeweils zum Jahresende 2026 bis 2030 (bitte in Milliarden Euro und Monatsausgaben angeben)? Frage 131 (Gerrit Huy, AfD): Welchen Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und welche Höhe der Bundesmittel an die allgemeine Rentenversicherung legt die Bundesregierung ihren Berechnungen jeweils für die Jahre 2026 bis 2030 zugrunde (Bundesmittel bitte in Milliarden Euro angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 8. September 2026: Die Fragen 130 und 131 werden gemeinsam beantwortet. Die voraussichtliche Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage, des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung für die Jahre 2026 bis 2030 können den Übersichten B 1.1 (Werte bis 2029), B 2.1 (Beitragssatzentwicklung bis 2039) und B 2.5 (Entwicklung der Bundesmittel bis 2039) des Rentenversicherungsberichts 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3080) entnommen werden. Die Nachhaltigkeitsrücklage für das Jahr 2030 wird nach diesen Vorausberechnungen mit rund 13 Mrd. Euro bzw. 0,36 Monatsausgaben auf einem ähnlichen Niveau erwartet wie im Jahr 2029. Der jährlich Ende November veröffentlichte Bericht der Bundesregierung enthält nach § 154 Absatz 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch die Vorausberechnung über die Entwicklung der Rentenfinanzen in den zukünftigen 15 Kalenderjahren. Die Berechnungen basieren jeweils auf dem geltenden Rechtsstand, unter Berücksichtigung von bereits vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwürfen. Im November dieses Jahres wird entsprechend der neue Rentenversicherungsbericht vorgelegt.

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