Schriftliche Frage 133 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Unternehmen des Deutschen Aktienindexes (DAX) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht über einen paritätisch besetzten Au…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 133 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Unternehmen des Deutschen Aktienindexes (DAX) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht über einen paritätisch besetzten Au…
Frage 133 (Cem Ince, Die Linke):
Wie viele Unternehmen des Deutschen Aktienindexes (DAX) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz (bitte für die Jahre 2006, 2011, 2016 und 2021 angeben sowie die Unternehmen nennen, die im aktuellen – Stichtag der nächste Termin für die geplante Überprüfung der DAX-Blue-Chip- Indizes 3. September 2026 – DAX vertreten sind und nicht über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat verfügen), und welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Gründen für das Fehlen eines mitbestimmten Aufsichtsrats in DAX-Unternehmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 8. September 2026:
Die Bundesregierung führt keine amtliche Statistik zur Zahl paritätisch mitbestimmter Unternehmen in Deutschland. Nach Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung ergibt sich für die in der Vergangenheit im DAX gelisteten Unternehmen folgendes Bild (dabei ist zu berücksichtigen, dass der DAX im Jahr 2021 von 30 auf 40 Unternehmen erweitert wurde): 2006 (30 Unternehmen): drei Unternehmen ohne paritätische Mitbestimmung 2011 (30 Unternehmen): zwei Unternehmen ohne paritätische Mitbestimmung 2016 (30 Unternehmen): vier Unternehmen ohne paritätische Mitbestimmung 2021 (40 Unternehmen): elf Unternehmen ohne paritätische Mitbestimmung. Aus öffentlich zugänglichen Quellen ist der Bundesregierung bekannt, dass unter den zum 3. September 2026 im DAX-40 gelisteten Unternehmen acht Unternehmen keinen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat haben. Ob ein Unternehmen in Deutschland paritätisch mitbestimmt ist oder nicht, ist abhängig von der jeweiligen Rechtsform (Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland) und der Arbeitnehmerzahl im Inland. Das Listing eines Unternehmens im DAX-40 ist daher nicht zwangsläufig mit einer paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat verbunden. Häufigste Ursache für die fehlende paritätische Mitbestimmung in DAX-40 Unternehmen ist die Wahl der Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE). Die SE fällt nicht in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes, weil bei dieser Rechtsform i. d. R. die Mitbestimmung im Rahmen von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgeber für die jeweilige Gesellschaft festgelegt wird.
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