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BDOÄ (Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärztegesellschaften e.V.)

lobbyregister / register_entry 26.07.2026 · Original ↗

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BDOÄ (Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärztegesellschaften e.V.) Tätigkeit: Berufsverband Der BDOÄ vertritt die Interessen seiner Mitgliedsgesellschaften (ÄSOM, DAAO, DÄGO, DGOM) und damit der großen Mehrzahl der ärztlichen Osteopathinnen und Osteopathen in Deutschland. Es besteht eine Homepage des BDOÄ die gepflegt wird. Eine Therapeutenliste wird auf dieser Homepage ebenfalls zur Verfügung gestellt. Der BDOÄ erarbeitet und aktualisiert Qualitätskriterien zur Erlangung und Aufrechterhaltung der Zertifikate der ärztlichen Osteopathie der Mitgliedsgesellschaften. Ansprechpartner für Entscheidungen im Gesundheitswesen. Mitarbeit an der GOÄ., Förderung der Interessen der osteopathischen Ärzteschaft gegenüber der Ärztekammer und anderenVertretern im Gesundheitswesen. Beantwortung von Anfragen aus Presse und Wissenschaft Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Sicherung der bestehenden ärztlichen Osteopathie: Im Rahmen des geplanten Berufsgesetzes "Osteopath/Osteopathin" soll die osteopathische Medizin als ärztliche Heilmethode anerkannt bleiben und gesetzlich geschützt werden. Hierzu bieten wir die Mitarbeit an um eine Qualität in der Osteopathie zu sichern. Hinsichtlich der Erarbeitung eines Berufsgesetzes bieten wir unsere Expertise an. An der Mitarbeit der neuen GOÄ sind wir beteiligt.

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