polradar

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.

lobbyregister / register_entry 17.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Ihren Zweck sieht die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC) in der Förderung der orthopädischen Wissenschaft in Forschung, Lehre und praktischer Anwendung einschließlich der Rehabilitation körperlich Behinderter. Zu ihren Aufgaben zählen zudem die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften, die Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung, die Wahrung orthopädischer Belange in Gesetzgebung und Fachfragen sowie die Förderung der der Orthopädie nahestehenden Berufe. Die Gesellschaft versteht sich als zuständig in wissenschaftlichen Fragen gegenüber der Öffentlichkeit und der Ärzteschaft und damit als Ansprechpartner für andere Gesellschaften und Verbände, von Institutionen und Behörden. Auf die Initiative der DGOOC wurde die Endoprothesenregister Deutschland gGmbH (EPRD) sowie die Endocert GmbH gegründet. Mit dem EPRD soll eine verlässliche Datengrundlage geschaffen werden, um langfristig die Qualität der künstlichen Hüft- und Kniegelenke beurteilen zu können, das Ergebnis der medizinischen Behandlung zu sichern und die Zahl der unnötigen Wechseloperationen zu verringern. Das EPRD verknüpft Routinedaten mit neuen Informationen über den Einbau künstlicher Hüft- und Kniegelenke und wertet diese Informationen mit Blick auf die Qualität der Implantate und der medizinischen Behandlung aus. Die Endocert GmbH hat auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Kriterien aufgestellt, die zu einer Erhaltung und Verbesserung der Versorgungsqualität und damit zu einer Erhöhung der Patientensicherheit bei der Implantation von Endoprothesen führen. Die EndoCert-lnitiative stellt eine quaIitativ hochwertige Durchführung solcher Eingriffe sicher. Medizinische Einrichtungen können sich als EndoProthetikZentrum (EPZ) und als EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen, wenn die Erfüllung der aufgestellten Anforderungen in einem Audit nachgewiesen wird. Ein weiteres Wirkungsfeld liegt in der Versorgungsforschung in der Orthopädie. Die DGOOC wird tätig bei Anfragen des Bundesministeriums für Gesundheit, des G-BA, des IQTiG, der AWMF und anderer Organisationen und Institutionen, soweit Kernarbeitsgebiete aus der Orthopädie betroffen sind. Weiterhin ist die Initiierung und Erstellung sowie die Mitarbeit bei Leitlinien ein wichtiges Aufgabengebiet. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird in Bezug auf die relevanten Ziffern in Orthopädie bearbeitet. Die Fachgesellschaft nimmt Stellung zu Fragen der Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten in Abstimmung mit der Bundesärztekammer. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Gesundheitsversorgung; Krankenversicherung; EU-Gesetzgebung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Sicherstellg. u. Verbesserg. d. VersorgQualität im Bereich d. Endoproth. - Mitwirkg. b. Implantateregistergesetz - IRegG: Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie und der Endoprothetik; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft - Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. Patientinnen u. Patienten - StN z. RefEntw eines Gesetzes z. Änderg. d. TierSchG: Die DGOOC unterstützt ausdrücklich und vollumfänglich die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 26.02.2024. Tierversuche stellen auch weiterhin für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie eine essentielle und unverzichtbare Grundlage dar, um weiterhin eine exzellente und innovative Behandlung der Patientinnen und Patienten zu garantieren. - Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - Stellungnahme zum Referentenentwurf MVGenomV: Der in dem Modellvorhaben geplante Prozess der Patientenrekrutierung und Patienteneinwilligung muss über die jeweilige Onkologie erfolgen. Eine Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie muss nicht erfolgen. Sollte wider Erwarten eine aktive Beteiligung des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie erforderlich sein, so sind für die Gegenfinanzierung der über die Routineversorgung hinausgehenden Maßnahmen finanzielle Mittel bereitzustellen. - Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - Mitwirkung beim KHVVG: Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg. - Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - IOP-Governance-Verordnung - GIGV: Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe) - Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patientinnen u. Patienten - Entwurf Medizinforschungsgesetz (MFG): Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOOC der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden. - Sicherstellg. u. Verbesserg. d. med. Versorgungsqualität f. unsere Patienten - StN RefEntwurf Telemedizin-BlutspendeV: Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt. - Anpassung der C5-Äquivalenzverordnung zur Vermeidung von Risiken für Patientensicherheit sowie Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte: Da der vorliegende Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung erhebliche Risiken für die Patientensicherheit sowie für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte birgt, wird es als notwendig angesehen, dass die Verordnung so angepasst wird, dass Patienten nicht gefährdet werden, ungeplante neue Risiken für Krankenhäuser oder niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen vermieden werden und entstehende neue Kosten vollständig erstattet werden. - Berücksichtigung d. gesundheitspolit. Positionen in Orthop. u. Unfallchir. zur 21. Legislaturperiode seitens der Parteien u. polit. Akteure: Im Vorfeld der 21. Legislaturperiode gibt die DGOOC mit dem Positionspapier ihre gesundheitspolitischen Forderungen und Positionen bekannt, u.a. zu den folgenden Themenbereichen: - Strukturierte Versorgung und definierte Versorgungsqualität in Orthopädie und Unfallchirurgie, - Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land, - Prävention als Schlüssel zur Verhinderung von Volkskrankheiten, - Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur in Klinik und Praxis, - Sicherstellung ärztlicher Versorgung im Katastrophen-, Terror- und Kriegsfall, - Ärztliche Versorgung der Zukunft durch exzellente Aus-, Fort- und Weiterbildung sichern, - Stärkung von Wissenschaft und Forschung für unsere Patientinnen und Patienten - Grundsätzl. Unterstützg. u. Forderg. an Ges. z. Beschleunig. d. Anerkennungsverf. ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Das Ziel, Anerkennungsverfahren effizienter zu gestalten und so dringend benötigte Fachkräfte schneller in die Versorgung zu integrieren, wird grundsätzlich begrüßt. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität, der Patientensicherheit und der fachlichen Prüfstandards geschehen. Eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeiten, die Beibehaltung der Prüfungshoheit bei den Länderkammern, die klare gesetzliche Definition der Prüfkriterien, die realistische Bemessung des Prüfungsumfangs sowie der Verzicht auf partielle Berufserlaubnisse und unangemessene Härtefallregelungen sind hierfür unerlässlich. - Verbesserg. d. Qualität d. Krankenversorg. - Mitgestaltung d. Ges. z. Anpassg. d. Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG: DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken. - Sicherg. flächendeck. ArznMittelversorg., Pat.Sicherh. ArznMittelqualität in Deutschl., RefE 2. VO Änderg. ApothekenbetriebsO u. ArznMittelpreisVO: Die DGOU, DGOOC und DGU begrüßen grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern und insbesondere Apotheken im ländlichen Raum zu stärken. Gleichwohl ergeben sich aus Sicht des Fachgebiets Orthopädie und Unfallchirurgie erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Patientensicherheit, die Versorgungsqualität und die intersektorale Kontinuität zwischen Klinik, Praxis und Apotheke. - Förderg. neuer Reg.Pj., Ermöglichg. v. Innov., Sicherstellg. Compliance m. MRG - RefE Ges. Stärkg. MedizinReg. u. Verbesserg. MedizinRegDatennutzg: Grunds. begrüßen DGOU, DGOOC d. Vorgehen d. GesetzG., da d. gepl. MRG klare Regeln f. d. Zusammenarb. med. Reg. untereinander liefert u. d. Datenerfassg. f. qualifiz. med. Reg. dtl. Vereinf. würde. Bei d. weiteren Ausgestaltg. sind u.a. d. nachf. aufgef. Pkt. zu berücksichtigen: Minimierg. d. Bürokr. b. QualifiziergVerf., Sicherstellg. d. Datenhoheit b. Reg., Gewährleistg. EHDS-Kompatibilität etabl. Reg., Registrierg. auf freiw. Basis, Begrenzg. d. Zugangsrechte z. Qualifizierg.Dokum., Sicherstellg. ges. Regelg. z. personellen Ausstattg., Transparenz d. Verf. u. z. Stabilität d. Kriterien b. Requalifizierg., Entwicklg. neuer techn. Standards in Abstimmg. m. Reg-Trägern, Finanz. Förderg. einheitl. Datenstrukt., Def. d. Wegs z. Umsetzg. d. Widerspruchsrecht b. Bestandsdaten. - Aktionsplan AMTS 2026 - 2029, Stärkung der Patientensicherheit: Die DGOU, DGOOC, DGU begrüßen d. Entwurf d. Aktionsplans AMTS 2026–2029 z. Stärkg. d. Patientensicherheit. Sie betonen d. Wichtigkeit vollständiger, aktueller u. sektorenübergreifender Medikationsinformationen. Die Zielsetzg. z. Erarbeitg. v. Handlungsempfehlungen z. digital gestützten Medikationsprozess u. deren Verankerg. in d. Routineversorg. wird unter klar definierten Voraussetzg. grundsätzl. unterstützt. Die Weiterentwicklg. d. AMTS-Kompetenzen u. d. strukturierte Einführg. v. AMTS-Stewardship werden unterstützt, sofern rechtl. u. finanz. Rahmenbedingungen stimmen. Der Aktionsplan wird als strukturell schlüssig u. praxisnah bewertet; entscheidend ist d. Umsetzg. mit klaren Verantwortlichkeiten, praxistauglichen digitalen Standards, ausreichend Ressourcen u. belastbarer Evaluation.

Relationen

Keine Relationen.