Kulturstiftung der Länder
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Kulturstiftung der Länder
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Kulturstiftung der Länder bringt ihre Expertise aus der Förderung, dem Erwerb und der Sicherung von Kulturgut von nationaler Bedeutung sowie aus der Zusammenarbeit mit Museen, Bibliotheken, Archiven und weiteren Kultureinrichtungen in kulturpolitische Diskussionen auf Bundesebene ein.
Sie steht hierzu im Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesverwaltung zu Fragen der Kulturförderung, des Schutzes national wertvollen Kulturgutes, der Museums- und Sammlungspolitik sowie der Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung kultureller Infrastruktur.
Auf Grundlage ihrer Förderpraxis und ihrer Rolle als gemeinsame Einrichtung der Länder trägt die Stiftung dazu bei, Erfahrungen aus der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kultureinrichtungen in kulturpolitische Entscheidungsprozesse einzubringen und die Rahmenbedingungen für den Schutz, die Bewahrung und die Vermittlung des kulturellen Erbes in Deutschland weiterzuentwickeln.
Interessenbereiche: Kultur
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