D-Popkultur g e.V.
Text
D-Popkultur g e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
D-Popkultur möchte dabei unterstützen, popkulturelle Perspektiven als gleichwertigen Bestandteil der Kulturpolitik auf Bundesebene strukturell zu verankern. Dazu werden regelmäßig Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, Vertreter*innen von Bundesministerien (insbesondere BKM, BMWK, BMF) sowie europäischen Institutionen geführt. Ziel ist es, kulturpolitische Rahmenbedigungen im Sinne von Künstler*innen, Akteur*innen und Unternehmen aus der Popkulturbranche zu verbessern.
Dies umfasst u.a. die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Impuls- und Positionspapieren, Stellungnahmen zu geplanten oder bestehenden Studien und Regelungen, sowie die Mitwirkung an parlamentarischen Veranstaltungen und Anhörungen. Darüber hinaus organisiert D-Popkultur Fachveranstaltungen, Diskussionsformate und Branchendialoge, an denen auch politische Entscheidungsträger*innen und Spitzenpolitiker*innen teilnehmen.
Im Zentrum stehen kultur- und wirtschaftspolitische Themen wie faire Vergütung im Musikstreaming, steuerrechtliche Rahmenbedingungen für Selbstständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft, urheberrechtliche Transparenzregelungen sowie die Verbesserung sozialer Absicherung von Kulturschaffenden.
Als Bindeglied zwischen Popkultur und Politik bringt D-Popkultur die Expertise von Künstler*innen und Managements systematisch in politische Entscheidungsprozesse ein. Dabei werden interdisziplinäre Kooperationen mit Organisationen aus Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft initiiert.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Kultur
Regelungsvorhaben:
- Ausweitung des § 7g EStG zur Förderung kultureller Dienstleistungen in der Kreativwirtschaft: Ziel ist es, § 7g EStG dahingehend zu ändern, dass auch kulturelle Dienstleistungen – insbesondere kreative Vorleistungen im Bereich Musikproduktion, audiovisuelle Inhalte, Marketing, Merchandise-Konzepte – für den Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt werden können. Selbstständige Kulturschaffende sollen auf diese Weise stärker investitionsfähig und wirtschaftlich abgesichert werden. D-Popkultur plädiert für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des IAB auf immaterielle Wirtschaftsgüter und projektbezogene Investitionen in der Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Verpflichtende Transparenz bei Lizenzabrechnungen für Künstler*innen nach § 32d UrhG: Nachschärfung des § 32d UrhG: Ziel ist es, Lizenznehmer*innen gesetzlich zu verpflichten, Künstler*innen vollständige, nachvollziehbare und rückwirkend überprüfbare Lizenzabrechnungen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren bereitzustellen. Dies soll eine gerechte Beteiligung an Verwertungserlösen im digitalen Marktumfeld ermöglichen. D-Popkultur verfolgt die Einführung verbindlicher Transparenzstandards zur Stärkung der Verhandlungsposition von Urheber*innen gegenüber Labels und Plattformen.
- Einführung einer freiwilligen Gewinnglättung über drei Steuerjahre: Lösung: Einführung einer freiwilligen Gewinnglättung über drei Steuerjahre nach dem Vorbild der Landwirtschaft gemäß § 32c EStG. Eine fiktive Durchschnittsberechnung mindert die Steuerlast des letzten Jahres um den Differenzbetrag zur tatsächlichen Steuerlast.
So könnte fiskalische Gerechtigkeit durch Abbildung der realen Einkommensbiografie und Schutz vor Liquiditätsengpässen in produktiven Ruhephasen geschaffen werden.
Relationen
Keine Relationen.