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Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.

lobbyregister / register_entry 31.01.2024 · Original ↗

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Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der BkF e.V. vertritt die Interessen der Kommunalen Kinos, filmkultureller Initiativen, der Unikinos sowie verschiedener Filmfestivals in Deutschland. Im Zentrum steht dabei die Mitgestaltung der Gesetzgebung zur Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Sinne der Mitgliedschaft. Daneben setzt sich der BkF vornehmlich für die Stärkung kultureller Filmbildung und -vermittlung und für die Sicherung und Präsentation des Filmerbes ein. Dabei findet ein unregelmäßiger aber konstanter Austausch zwischen Verbandsvertreter*innen und Abgeordneten des Bundestages sowie Vertreter*innen zuständiger Ministerien (BKM, Bildung) statt. Im Rahmen von Branchenanhörungen zu die Tätigkeitsbereiche betreffenden Gesetzen und Regelungen werden Stellungnahmen abgegeben und veröffentlicht. Interessenbereiche: Kultur; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" Regelungsvorhaben: - Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG): Die Interessensvertretung soll bewirken, dass die Förderung des Abspiels und die Kinoprojektförderung die spezifischen Interessen der BkF-Kinos abbilden. Dazu zählen vor allen Dingen stärker als bislang die Berücksichtigung qualitativer Programmkriterien bei der Vergabe von Abspielförderung, die Beibehaltung des "Zukunftsprogramm Kino", die Beibehaltung von Abspielförderung bei Kurzfilmen, die Sicherung des kulturellen Filmerbes und die Förderung des Abspiels des kulturellen Filmerbes. Ferner soll die IV bezwecken, dass die für die Förderung zuständigen Gremien Diversitätsaspekte berücksichtigen, sowohl in der Besetzung der Gremien als auch bei den Förderentscheiden (Diversität von Kinoprogrammen).

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