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Deutscher Juristen-Fakultätentag e.V.

lobbyregister / register_entry 26.06.2025 · Original ↗

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Deutscher Juristen-Fakultätentag e.V. Tätigkeit: Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung Zweck des DJFT ist die Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung, Lehre und internationale Kooperation durch die Mitglieder und deren eigene Mitglieder und die Vertretung gemeinsamer Interessen. Dazu zählen insbesondere: Wahrung der Wissenschaftsfreiheit, Förderung von Rahmenbedingungen, durch die sichergestellt wird, dass die Mitglieder ihren Aufgaben in Forschung und wissenschaftlicher Lehre nachgehen können, Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern durch Informations-und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern über hochschul- und wissenschaftspolitische Entwicklungen und Fragen, Erarbeitung von Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragen, soweit diese ihre Mitglieder gemeinsam angehen, Vertretung der Mitglieder und deren Mitglieder in der Öffentlichkeit und in der politischen Willensbildung, Mitwirkung bei der Beratung von Behörden, Organisationen und Verbänden, soweit die Mitglieder gemeinsam betroffen sind Der DJFT verwirklicht seinen Satzungszweck, indem er insbesondere einmal im Jahr einen ordentlichen Deutschen Juristen-Fakultätentag und bei Bedarf außerordentliche Deutsche Juristen-Fakultätentage veranstaltet, zu den die Mitglieder allgemein betreffenden Grundsatzfragen der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ständige oder Ad-hoc-Kommissionen einsetzen kann, auf nationaler und internationaler Ebene die gemeinsamen Ziele der Mitglieder vertritt, Einrichtungen von Ländern, Bund und der Europäischen Union sowie Organisationen und deren Gremien in Fragen der wissenschaftlichen Ausbildung berät, soweit die Mitglieder gemeinsam betroffen sind. Interessenbereiche: Hochschulbildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Stellungnahme zu WissZeitVG: Zur Zeit hinsichtlich des WissZeitVG (s. DJFT 2024/V) - Wiederholungsmöglichkeiten staatl. Pflichtfachprüfung: Einführung der Möglichkeit die staatliche Pflichtfachprüfung zweimal statt nur einmal wiederholen zu dürfen.

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