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Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungsinstitution der Wissenschaft in Deutschland. Sie dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die disziplinübergreifende Förderung erkenntnisorientierter Forschung im Wettbewerb auf Basis ausschließlich der wissenschaftlichen Qualität. Ihre Mitglieder sind forschungsintensive Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände sowie die Akademien der Wissenschaften. Entsprechend ihrem Satzungsauftrag berät die DFG den Bundestag und die Bundesregierung in wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Fragen. Als Stimme der Wissenschaft im politischen und gesellschaftlichen Diskurs begleitet sie politische Entscheidungsprozesse mit wissenschaftlichem Sachverstand. Hierbei setzt sie sich für eine weitsichtige Forschungspolitik ein, die Freiräume für wissenschaftsgeleitete Entscheidungen ermöglicht und flexibles Handeln im System unterstützt. Die Stärkung erkenntnisgeleiteter Forschung für den Aufbau von Wissensspeichern ist zentrales Anliegen im Rahmen der Interessenvertretung. Hierzu erarbeiten insbesondere die Senatskommissionen für Grundsatzfragen der Genforschung, der Klinischen Forschung und der Biologischen Vielfalt sowie für tierexperimentelle Forschung und für die Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen Stellungnahmen, Positionspapiere und Empfehlungen. Die DFG stellt darüber hinaus wissenschaftliche Expertise in parlamentarischen Veranstaltungen (Frühstücke, Lunches, Abende) für politische Entscheidungsträger*innen zur Verfügung. Im Vordergrund der Interessenvertretung stehen für die DFG die Gestaltung exzellenter Rahmenbedingungen für Wissenschaft in Deutschland und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland. Mit den Beratungen in ihren Gremien und Bereitstellung ihrer Arbeitsergebnisse nimmt die DFG auch Stellung zu Strukturfragen der Wissenschaft, u.a. zur wissenschaftlichen Karriere, zum Umgang mit neuen Technologien und zur verantwortlichen Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse in der Gesellschaft. Mit einem Regelwerk zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis stellt sie einen international anerkannten Orientierungsrahmen hierfür bereit. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wettbewerbsrecht; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Artenschutz/Biodiversität; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Anpassung der Sicherheitsbewertung für Pflanzen in EU-VO zu neuen genomischen Techniken: Die DFG setzt sich dafür ein, dass durch neue Züchtungstechniken erzeugte Pflanzen, die auch von Natur aus oder mittels herkömmlicher Züchtungstechniken hätten entstehen können (im Vorschlag als NGT1-Pflanzen definiert), in Zukunft weniger stark reguliert werden. Ziel ist es, die Sicherheitsbewertung neuer Pflanzen grundsätzlich nicht von der zugrunde liegenden Technologie abhängig zu machen, sondern von den Eigenschaften des erzeugten Produkts (product-based, case-by-case). - Mitgestaltung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms: Die DFG bringt sich als Stimme der deutschen Wissenschaft in die Verhandlungen zur Ausgestaltung des nächsten EU-Forschungsrahmenprogramms (FP10) ein. Dabei setzt sie sich u.a. für ein auskömmliches Forschungsbudget, eine adäquate Berücksichtigung der Grundlagenforschung, Exzellenzorientierung und Offenheit des Programms ein und wirbt für bedarfsgerechte neue Förderinstrumente sowie die Berücksichtigung forschungsadäquater Rahmenbedingungen. - Neuregelung der Umsetzbarkeit von Wissenschaftskooperationen: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen - Nutzung des Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen für Forschungs- und Informationsinfrastrukturen: Umfangreiche Forschungs- und Informationsinfrastrukturen sind Magneten für die Spitzenforschung, sichern einen Vorsprung in der Technologieentwicklung und erzeugen große wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen am Standort. Um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken, muss innerhalb des Sondervermögens Infrastruktur ein definierter Finanzrahmen für umfangreiche Forschungs- und Informationsinfrastrukturen geschaffen werden. Die Auswahl der wissenschaftlich vielversprechendsten und für Deutschland wichtigsten Vorhaben muss in einem turnusmäßigen, wissenschaftsgeleiteten und von Partikularinteressen unabhängigen Auswahlprozess im Dialog mit der Politik erfolgen. - Modernisierung der Regelungen für embryonale Stammzellforschung: Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland stärker eingeschränkt als in fast allen anderen europäischen Ländern. Da nur importierte, häufig veraltete Zelllinien genutzt werden dürfen, Stichtags- und Herkunftsregelungen zu beachten und zudem komplexe Genehmigungsprozesse notwendig sind, entstehen in einigen Forschungsfeldern (z. B. zellbasierte Therapien) gravierende Nachteile bzw. Verzögerungen für Forschende in Deutschland. - Erarbeitung eines Forschungsdatengesetzes: Der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand ist für die Forschung bislang durch fragmentierte Rechtsgrundlagen, Rechtsunsicherheiten und aufwendige Verfahren erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt insbesondere die Nutzung und Verknüpfung von Daten. Der Entwurf eines Forschungsdatengesetzes ist daher aus Sicht der Allianz ein zentraler und ausdrücklich zu begrüßender Fortschritt. Um sein Potenzial voll auszuschöpfen, braucht es jedoch praktikable, forschungsfreundliche Regelungen, eine wissenschaftsnahe Governance der vorgesehenen Strukturen sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Gebühren. - Schaffung eines wissenschaftsadäquaten Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung: Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht ausreichend auf die Besonderheiten wissenschaftlicher Tätigkeit zugeschnitten, etwa die Betreuung von wissenschaftlichen Versuchen oder interkontinentales Arbeiten. Zudem schränkt es die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es Forscher:innen in Deutschland das Forschen außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsrechtlich untersagt, auch wenn sie freiwillig weiterarbeiten möchten (z. B. im Rahmen ihrer Promotion). - Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetz: In Bezug auf die Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes sollen Ausnahmen vom Besserstellungsverbot erweitert, Spin-Offs und Bauvorhaben beschleunigt und in Anwendungsbereich erweitert werden. - Bürokratieabbau Vergaberecht: Unterstützung der geplanten Erleichterungen im Vergaberecht und einer Reduktion der Berichtspflichten. Angestrebt wird eine weitere Anhebung der Schwellenwerte und deren Vereinheitlichung. - Selbstdeckung/Entscheidungsfreiheit für Abschluss von Versicherungen: Nach Nr. 1.4 ANBest-I dürfen institutionell geförderte Zuwendungsempfänger im Regelfall (bis auf wenige Ausnahmen, insbesondere bei gesetzlich notwendigen Versicherungen) keine Versicherungen abschließen. Das Prinzip der Selbstdeckung, das dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspringt und für die bundesunmittelbare Verwaltung sinnvoll ist, ist jedoch nicht auf die AUF übertragbar. Forschung ist ihrer Natur nach häufig risikobehaftet, die AUF haben aber keinen finanziellen Spielraum, um diese Risiken im Notfall abzudecken und würden im Schadensfall von den Zuwendungsgebern auch keine Kompensation erhalten. Vorgeschlagen wird, das Versicherungsverbot aufzuheben und den Abschluss von Versicherungen in die Risikoabwägung der AUF zu übertragen. - OA-Publikationsbesteuerung vereinheitlichen: Insbesondere bei sog. transformativen Verträgen (etwa den drei großen bundesweiten DEAL-Verträgen), die sowohl Kosten für das Lesen als uach für das Publizieren enthalten, sind Verlage und wissenschaftliche Einrichtungen gezwungen, komplexe und bürokratische Steuer-Splittingmodelle zu entwickeln, um die Doppelrolle von Publizieren (19%) und Lesen (7%) abzubilden. Diese Regelung ist praxisfern, ineffizient und hinderlich für den von Bund, Ländern und Wissenschaft gewünschten Open-Access-Ausbau. Die Allianz empfiehlt daher, die Steuersätze für Lesen und Publizieren in diesem Bereich einheitlich auf 7 % festzulegen. - Priorisierung von Forschung und Innovation: Öffentliche Finanzierung von Lehre, Forschung und Transfer ist kein Zugeständnis an die Wissenschaft. Sie garantiert das, was das Wissenschaftssystem von dem der meisten Wettbewerber unterscheidet: verlässliche Rahmenbedingungen über lange Zeiträume, damit internationale Talente, Kapital und Unternehmen sich für den Standort Deutschland entscheiden. Diese Investitionen müssen deshalb als zentraler Hebel erhalten bleiben. - Fortführung von Förderprogrammen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit: Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen appelliert an die Mitglieder des Bundestages und an die Bundesregierung, im weiteren Haushaltsprozess tragfähige Lösungen zu finden, damit die Zusammenarbeit zwischen deutschen Hochschulen und Partnern im Globalen Süden weiterhin die nötige Unterstützung erhält. - Eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche: Für den Forschungsstandort Deutschland ist das aktuelle Tierversuchsrecht ein enormer Wettbewerbsnachteil. Der im europäischen Vergleich hohe Bürokratieaufwand, häufig mit geringem Mehrwert für das Tierwohl, die Rechtsunsicherheit in Sach- und Verfahrensfragen, erhebliche föderale Unterschiede in der Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie die uneinheitlichen Auslegungen gesetzlicher Vorgaben und Anforderungen führen dazu, dass wissenschaftliche Tierversuche kaum mehr praktikabel umgesetzt werden können. Forschung mit und an Tieren wird auf absehbare Zukunft weiterhin eine wichtige und notwendige Rolle unter anderem im Medizinbereich spielen. - Haushaltsgesetz 2027: Sicherstellung verlässlicher und bedarfsgerechter haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Förderung von Forschung und Innovation. Dies umfasst insbesondere die Ausgestaltung der haushaltsrechtlichen Regelungen der institutionellen Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie die Finanzierung von Forschungsförderprogrammen.

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