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Deutscher Juristinnenbund e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Juristinnenbund e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen. Unser Ziel ist die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir sind unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. In ehrenamtlich arbeitenden Kommissionen und Arbeitsstäben werden rechts- und sozialpolitische Forderungen erarbeitet, die sich unter anderem mit folgenden Themen befassen: Gewaltschutz, Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben, Steuergerechtigkeit, Soziale Sicherheit von Frauen, Familien- und Abstammungsrecht, Repräsentation von Frauen in Politik, Wirtschaft und Justiz, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung, Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, europäische und internationale Gleichstellungspolitiken, Diskriminierung in der juristischen Ausbildung. Der djb lebt von seinen vielfältigen ca. 6.600 Mitgliedern aus unterschiedlichen Berufen und Generationen, darunter Studentinnen, Anwältinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie Expertinnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Medien und Kultur. Auch Ministerinnen und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts und an den obersten Bundesgerichten zählen dazu. Sie alle eint der Wunsch, sich gemeinsam mittels juristischer und wirtschaftswissenschaftlicher Expertise für feministische Anliegen einzusetzen. Der djb organisiert wissenschaftliche und rechtspolitische Veranstaltungen und wirkt im Rahmen seiner Satzungsziele an öffentlichkeitswirksamen Kampagnen mit. Er beteiligt sich an Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und nimmt mit Stellungnahmen und Rechtsgutachten regelmäßig Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse. An die Parlamente, Regierungen und Verwaltungen des Bundes und der Länder sowie an die Medien wendet er sich mit Anregungen und Kritik. In der vier Mal im Jahr herausgegebenen Open-Access-Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes (djbZ) werden aktuelle frauenrechtspolitische Fragestellungen diskutiert. Auch erinnerungspolitisch ist der djb aktiv mit den drei Wanderausstellungen "Juristinnen in der DDR", "Jüdische Juristinnen" und "100 Jahre Frauen in juristischen Berufen". Alle zwei Jahre honoriert er mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis hervorragende Arbeiten, die sich mit dem Bereich Recht und Geschlecht auseinandersetzen. Außerdem vergibt der djb in unregelmäßigen Abständen das Ingrid-Guentherodt-Promotionsstipendium. Intern wird der Jutta-Limbach-Preis für herausragende Leistungen Junger Juristinnen im djb vergeben. Der djb arbeitet regional, bundesweit und international. In allen Bundesländern bestehen Landesverbände und zahlreiche Regionalgruppen. International ist er mit Regionalgruppen in Brüssel, Madrid und Paris vertreten und unter anderem vernetzt mit der European Women Lawyers Association (EWLA). Die Mitglieder sind darüber hinaus in djb-internen Netzwerken engagiert Im Netzwerk der Jungen Juristinnen und Dok-Net tauschen sich insbesondere Studentinnen, Referendarinnen, Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen in eigenen Stammtischen und Mailinglisten über Fragen rund um Ausbildung und Berufseinstieg aus. Weitere Netzwerke sind: Juristinnen mit Migrationsgeschichte, Netzwerk Berufseinstieg, Netzwerk Frauen mit Behinderung, Netzwerk Richterinnen und Staatsanwältinnen, Netzwerk Mediation und Netzwerk Gleichstellungsbeauftragte. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Rechtspolitik; Geschlechterpolitik Regelungsvorhaben: - Umsetzungsbedarfe der Entgelttransparenzrichtlinie: Deutschland muss die Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Sie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Dabei baut die Richtlinie nicht länger ausschließlich auf den individuellen Klageweg. Sie geht davon aus, dass proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit geeignet sind, geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen systematisch zu beseitigen. Das aktuell in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz entspricht diesen Vorgaben nicht. Es muss entscheidend nachgebessert werden. - Legalisierung der Eizellabgabe: Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe. - Einigungsvorschlag zur Kindergrundsicherung: Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein. - Auslandsehen - Änderung des Asylgesetzes: Der djb spricht sich ausdrücklich für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sogenannten Kinderehen aus, weil dies für die betroffenen Frauen der rechtssicherere Weg ist. Die im Referentenwurf vorgesehen Beibehaltung der Unwirksamkeitslösung reagiert nicht angemessen auf die Lebenssituation der Beteiligten. - Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Der djb begrüßt die Einbettung der Berichtspflichten in einen Governance-Kontext. Die Berichte bekommen damit eine erhöhte inhaltliche Qualität, weil sie mit einer prozeduralen Verpflichtung auf Themen verknüpft werden sowie einer Prüfung unterliegen. Aus frauenpolitischer Perspektive werden Nachjustierungen auf der Normtext- und Begründungsebene sowie die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Anwendungspraxis gefordert, konkret mit Blick auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzepte, angemessene gleichstellungsbezogene Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichte), § 289f Abs. 5 HGB (Verhältnis von Diversitätskonzepten und Nachhaltigkeitsberichten) und auf die Voraussetzungen für die Effektivität der Berichtspflichten und -prüfungen. - Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Der djb begrüßt bundeseinheitliche Verbotsnormen sowie Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen und weitere flankierende Maßnahmen. Gehsteigbelästigungen verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen. Einzelheiten des Entwurfs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen, werden kritisieret. - Steuergutschrift für Alleinerziehende umsetzen: Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, mit einer Steuergutschrift entlastet werden sollen. Das Versprechen isi bislang nicht umgesetzt. Dafür ist das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit. Der aktuelle Entwurf enthält jedoch noch keine entsprechende Regelung. - Zum Entwurf eines Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung: Ablehnung aus verfassungsrechtliche und familienrechtlichen Gründen: Der djb kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive und lehnt ihn deshalb ab. Der Entwurf bringt ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind. Sie werden pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Sie sind jedoch keine Familien „zweiter Klasse“ und können sich insbesondere auch auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen. - Gewaltschutz von Frauen im Aufenthaltsgesetz: Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind auf der Flucht und im Aufnahmestaat, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, geschlechtsspezifischer, darunter partnerschaftlicher Gewalt, in besonderem Maße ausgesetzt. Prekäre Lebensumstände und/oder die erschwerte soziale Teilhabe erhöhen ihre Vulnerabilität und begünstigen Isolation und missbräuchliche Abhängigkeitsverhältnisse, auch zu gewaltausübenden Partner*innen. Trotz klarer Vorgaben der Istanbul-Konvention fehlt dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein umfassendes Regelungskonzept, welches Betroffene von häuslicher Gewalt ganzheitlich schützt.Es besteht Reformbedarf. - Familienstartzeit - Einführung einer 2-wöchigen vergüteten Freistellung: Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ ist die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes vorgesehen („Familienstartzeit“). Der djb und weitere Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, die angekündigte diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr endlich auf den Weg zu bringen. - Gewalthilfegesetz - Umsetzung der Istanbulkonvention: Der djb fordert ein Gewalthilfegesetz, das eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und den Ausbau des Hilfesystems mit Bundesmitteln sicherstellt. Beratungsstellen für Gewaltbetroffene sind in Deutschland noch immer sehr ungleich verteilt, unterfinanziert und überlastet. - Mutterschutz für Selbstständige: Frauen müssen auch in der Selbstständigkeit gleichberechtigt und ohne gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile agieren können. Ziel ist, einen Mutterschutz für Selbstständige und eine gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. - Digitalisierung der Justiz: Der djb unterstützt den Gesetzesentwurf. Insbesondere die gleichstellungsorientierten und strafprozessualen Aspekte hinsichtlich der vorgesehenen Änderungen bezüglich der elektronischen Anzeigeerstattung und der elektronischen Strafantragstellung können Hürden für Betroffenen abbauen. Notwendig ist es jedoch darüber hinaus, dass die vorgesehene Digitalisierung der Justiz sich nicht allgemein auf Verwaltung und prozessrechtliche Aspekte begrenzt, sondern die Spezifika digitaler, geschlechtsspezifischer Gewalt für die Betroffenen in den Blick nimmt. - Geschlechtergerechte Verkehrsplanung: Der djb fordert, eine geschlechtergerechte Gestaltung des Straßenverkehrsrechts. Die umweltfreundliche Fortbewegung zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentlichen Nahverkehr ist typisch ist für Menschen mit Care-Aufgaben und muss gefördert und nicht zugunsten von immer mehr Autoverkehr behindert werden. - Reform IAO-Übereinkommen Nr. 190: Erarbeitung einer Stellungnahme zum IAO-Übereinkommen aus gleichstellungspolitischer Sicht mit Hinweis auf Umsetzungslücken, dringender Handlungsbedarf an sowohl legislativen wie flankierenden Maßnahmen. - Gesellschaftsrecht - gleichstellungsrechtliche Forderungen i.S. Nachhaltigkeit: Erarbeitung einer Stellungnahme zu gleichstellungsrechtlichen Stellschrauben im Gesellschaftsrecht; gleichstellungsrechtliche Forderungen an die Nachhaltigkeitsregulierung. - Einführung der Feministischen Außenpolitik: Forderungspapier an die Bundesregierung im Kontext der feministischen Außenpolitik. - Appell für eine geschlechtergerechte Nachhaltigkeitsstrategie: Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wird von der Bundesregierung unter Beteiligung von weiteren Akteur*innen weiterentwickelt. Der djb legt den Fokus auf Geschlechtergerechtigkeit. - Geschlechtergrechtigkeit in der Fachkräftestrategie der Bundesregierung: Mit verschiedenen Maßnahmen soll die Fachkräftestrategie des BMAS Unternehmen und Betriebe dabei unterstützen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der djb legt in der geplanten Stellungnahme den Fokus auf Geschlechtergerechtigkeit. - Gesetz über digitale Dienste: Forderung zur Schließung der Schutzlücken sowie ein Gesetz gegen digitale Gewalt: Der djb begrüßt, dass mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erstmals eine einheitliche europaweite Regulierung aller digitalen Dienste in Kraft getreten ist. Der Schutz vor digitaler Gewalt bleibt jedoch lückenhaft. U.a. fehlen Löschungsansprüche für Betroffene, Fristen für das Tätigwerden von Diensteanbietern, eine Definition der „rechtswidrigen“ Inhalte. Der djb fordert die Schließung der Schutzlücken insbesondere im Bereich bildbasierter sexueller Gewalt und auch die Umsetzung der bereits 2023 vorgelegten Eckpunkte für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt. - Offener Brief an die Bundesregierung: Aufforderung angekündigte Familienstartzeit gesetzlich umsetzen: Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ ist die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes vorgesehen („Familienstartzeit“). Der djb und weitere Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Unternehmen fordern die Bundesregierung im Offenen Brief auf, die angekündigte diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr endlich auf den Weg zu bringen. - Appell der ZIF zum Gewalthilfegesetz: Der djb ist Teil von 35 erstunterzeichnenden Organisationen und Personen der bundesweiten Kampagne "Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben" der ZIF- Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Die Kampagne fordert die Umsetzung eines Gewalthilfegesetz, das eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und den Ausbau des Hilfesystems mit Bundesmitteln sicherstellt. Beratungsstellen für Gewaltbetroffene sind in Deutschland noch immer sehr ungleich verteilt, unterfinanziert und überlastet. - Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Zweites Jahressteuergesetz: gleichstellungsrechtliche Vorhaben und Lücken des Entwurfs: Der djb fordert, die finanzielle Benachteiligung von Frauen schnellstmöglich zu beseitigen und damit nicht bis 2029 zu warten. Der Entwurf sieht einige gleichstellungspolitisch wichtige steuerliche Anpassungen vor, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren bis Ende 2029. - Appell für geschlechtergerechte Bauleitplanung: Anlass für das Policy Paper ist das 20-jährige Jubiläum des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (BauGB 2004). Das Baugesetzbuch verpflichtet die Städte und Gemeinden ausdrücklich, die unterschiedlichen Auswirkungen ihrer Planungen auf Frauen und Männer zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Ziel des Gender Mainstreaming und soll eine tatsächliche Gleichstellung fördern. Die entsprechende Regelung wird aber vor Ort bis heute kaum mit Leben gefüllt. Der djb sieht Handlungsbedarf im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, um eine effektive Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten. Ein geschlechtergerechter Städtebau trägt entscheidend zur sozialen Gerechtigkeit und zur Nachhaltigkeit in Städten und Gemeinden bei. - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen: Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. - Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren: Während Frankreich in diesem Jahr die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, in die Verfassung aufgenommen hat, zieht man sich in Deutschland auf die vermeintliche Bindungswirkung der Bundesverfassungsgerichtsurteile aus den Jahren 1975 und 1993 zurück. Die Bundesregierung hat eine Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ins Leben gerufen. Ihre Ergebnisse zeigen, dass eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen geboten und auch danach verfassungsrechtlich möglich ist. Der djb hält an seiner Forderung fest, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage zu treffen. - Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren: Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen. - Gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern. - Appell für umfassende Geschlechtergerechtigkeit zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages: Das Papier stellt die zentralen Wahlforderungen des djb zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages dar. Schwerpunkte sind Gewaltschutz, reproduktive Selbstbestimmung und selbstbestimmte Familiengründung, ökonomische Gleichberechtigung und soziale Teilhabe, die Sicherung des Rechtsstaats und das Widerstand gegen den antifeministischen Rechtsruck, geschlechtergerechte Digital- und Datenpolitik sowie die Umsetzung des Gender Equality Acquis. - Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge: Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können. - Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS): Der djb beschränkt sich in seiner Stellungnahme wegen der Frist von nur sechs Werktagen auf wenige Aspekte. Da bei der geplanten Änderung des Asylgesetzes etliche Regelungen vollständig entfallen sollen, um dem Wiederholungsverbot Rechnung zu tragen, wird im Interesse der Rechtsanwender*innen empfohlen, das Asylgesetz vollständig neu zu fassen und damit die zahlreichen Lücken zu vermeiden. Es wird alternativ angeregt, ein umfassendes Asylgesetz zu schaffen, das ein beständiges Springen zwischen den Rechtsakten des GEAS und dem Asylgesetz überflüssig macht. In der derzeitigen Fassung jedenfalls ist das Asylgesetz unübersichtlich. Der djb macht konkrete Vorschläge und äußert sich zur geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes und geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. - Familienrechtsreform: Neuerungen zu Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht: Der djb hat zusammen mit der Initiative Nodoption, der BASJ, dem LSVD, der dgti, der TIN-Rechtshilfe, Intergeschlechtliche Menschen e.V. sowie dem BVT* eine Kurzeinschätzung zum bekannt gewordenen Gesetzesentwurf für die Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Außerdem hat sich der djb zum bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere zur überfälligen Umsetzung der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention zum Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt, sowie zum bekannt gewordenen Entwurf zum Unterhaltsrechtgeäußert. Die drei Pressemitteilungen wurden gemeinsam verschickt. Eine offizielle Verbändeanhörung steht noch aus. - Appell: Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform: Zehn Verbände rufen dazu auf, bei der geplanten Familienrechtsreform Änderungen vorzunehmen. Sie appellieren an Bund und Länder, sich für eine Reform einzusetzen, die den Gewaltschutz nicht nur im Sorgerecht, sondern auch im Umgangsrecht, verankert, die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert, die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII verdeutlicht und Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert. Außerdem appellieren die Verbände, die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße zu berücksichtigen. - Reform des Vergaberechts: Der djb unterstützt das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu reformieren. Der aktuelle Koalitionsvertrag gibt als gleichstellungspolitische Ziele u.a. vor, sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einzusetzen und für Geschlechtergerechtigkeit einzutreten. Bislang blieb die Umsetzung des Koalitionsvertrags insofern weitgehend aus. Der djb begrüßt die vorgelegten Entwürfe als einen guten Schritt in die richtige Richtung, soweit darin ausdrücklich die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verankert und das Ermessen eingeschränkt wird, sieht dies jedoch nicht als ausreichend an bezüglich des Ziels der Geschlechtergerechtigkeit. - Gleichstellungsauftrag - Erlass von Paritätsgesetzen: Der Verfassungsauftrag zur Herstellung tatsächlicher Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) hat am 15. November Geburtstag – auch 30 Jahre nach seiner Einführung bleibt er ein uneingelöstes Versprechen. Das zeigt sich besonders bei der politischen Partizipation von Frauen. Angesichts dessen fordert der djb Bundes- und Landesgesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erlassen, um das Potential des Art. 3 Abs. 2 GG voll zu entfalten. Ergänzend sollte eine klarstellende Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden, die die Verfassungsmäßigkeit derartiger Regelungen konkretisiert. Darüber hinaus sollte die politische Partizipation von Frauen proaktiv und ganzheitlich gefördert werden – auch durch die Parteien selbst. - Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren: Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig. - Forderung zur gesetzlichen Verankerung von "Nur Ja heißt Ja!": Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden. - Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung: Art. 60 Abs. 1 Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. Die Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung findet in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis hingegen nur unzureichende Berücksichtigung. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, entsprechende Klarstellungen im Asylgesetz vorzunehmen, um sicherzustellen, dass geschlechtsspezifische Aspekte bei der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausreichend berücksichtigt werden. - Verbesserung des Opferschutzes: Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. - Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz. - Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen: Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension. - Begrüßung Gewalthilfegesetz - Einrichtung eines Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher G: Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind. - Gegen das Sexkaufverbot: Der djb spricht sich gegen Forderungen nach einem Sexkaufverbot aus. Eine pauschale Kriminalisierung des Sexkaufs im Sinne des sogenannten Nordischen Modells lehnt der djb aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen ab. Die selbstbestimmte Arbeit im Bereich sexueller Dienstleistungen gehört nicht in das Strafrecht. Eine Kriminalisierung des Sexkaufs suggeriert eine einfache und vor allem kostengünstige Lösung für komplexe Problemlagen und versperrt damit den Blick auf tatsächlich notwendige Maßnahmen, um die Situation von Sexarbeiter*innen zu verbessern. - Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: Der djb unterstützt den fraktionsübergreifenden, von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt hin zu reproduktiver Gerechtigkeit, wie ihn der djb schon lange fordert. Es ist unerlässlich, dass noch in dieser Legislatur über ihn entschieden wird. Der djb appelliert daher an alle Abgeordneten der demokratischen Parteien, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. - Befürwortung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen. - Reformvorschläge der Ehegattenbesteuerung: Der djb hat gemeinsam mit dem Netzwerk Steuergerechtigkeit ein Themenpapier zur Reform der Ehegattenbesteuerung veröffentlicht und den zuständigen Verhandler*innen der CDU/CSU und SPD in den laufenden Koalitionsgesprächen übermittelt. Die Botschaft ist eindeutig: Das Ehegattensplitting ist ein Relikt vergangener Jahrzehnte, das finanzielle Fehlanreize setzt und insbesondere Frauen benachteiligt. - Policy Paper: Geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in Unternehmen: Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet. So kann im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet. Das Policy Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen. - Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung stärken: Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik. - Umfassende Geschlechtergerechtigkeit im Koaltitionsvertrag umsetzen: Der djb hat zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar. - Policy Paper: Rechtliche Argumente gegen Kopftuchverbote im Bereich der Justiz: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken. - Verbesserungen im strafrechtlichen Umgang mit K.-o.-Mittel und sexualisierte Gewalt: Der djb hat ein Policy Paper zum strafrechtlichen Umgang mit der Verabreichung von bewusstseinsverändernden Mitteln, wie beispielsweise K.-o.-Mitteln, im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen veröffentlicht. In seinem Policy Paper zeigt der djb auf, wie solche Taten strafrechtlich eingeordnet werden und wo diesbezüglich noch Regelungslücken bestehen. Der djb weist dabei auf ein Phänomen erschreckenden Ausmaßes hin: Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um sexualisierte Gewalt zu ermöglichen. - Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Menschrechtsbasierende Neuordnung des Asylgesetzes: Mit den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz soll das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden. Der djb warnt vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet. - Forderung zur sozial-gerechten Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2464 über Nachhaltigkeitsberichterstattung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in der Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD): Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaften will, muss soziale Gerechtigkeit mitdenken – und dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter. - Lücken im Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter: Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt. - Reformierung der Bundesrichter*innenwahl: Ziel ist, dass bei jeder Wahl für jedes Bundesgericht je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen und durchschnittlich auch zu 50 Prozent gewählt werden. Um dieses Ziel endlich zu erreichen, ist eine Reform der Wahl der Bundesrichter*innen unabdingbar. Das Gebot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, verpflichtet hierzu. Denn das derzeitige Wahlverfahren, insbesondere dessen fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge, stellt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen dar. Der djb fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Reform noch in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen. - Durchsetzung einer geschlechtergerechten Bestenauslese im öffentlichen Dienst: Dieses Policy Paper untersucht zunächst, an welchen Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Beurteilungspraxis es fehlt. In einem weiteren Teil werden dann Lösungsansätze zur Beseitigung der beschriebenen Defizite unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Koalitionsvertrags ausgelotet, bevor das Ergebnis zusammengefasst wird. Damit will der djb der Bundesregierung praktische Vorschläge unterbreiten und einen Beitrag zum Diskurs im Parlament und im außerparlamentarischen Raum zur Umsetzung eines geschlechtergerechten Beurteilungswesens leisten. - Appell für eine geschlechtergerechte Sozialstaatsreform: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einrichtung einer Kommission zur Sozialstaatsreform. Der Sozialstaat soll sicherstellen, dass Menschen in jeder Lebensphase in Würde leben können und sozial abgesichert sind. Das System ist mittlerweile allerdings so komplex, dass viele Antragssteller*innen sich im Behördendschungel nicht mehr zurechtfinden. Der djb fordert eine Vereinfachung. - Vorschläge für Erweiterungen im Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen. - Vorschlag eines Drei-Säulen-Modells im Sozialrecht für die Sozialstaatskommission: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) stellt einen Reformvorschlag zum Sozialrecht vor. Dieser baut auf einem Drei-Säulen-Modell auf, welches sowohl geschlechtergerecht und niedrigschwellig ist als auch sparsamer für die Verwaltung und bürkratiearm. Das Policy Paper wurde der Sozialstaatskommission des BMAS zur Verfügung gestellt. - Aufruf zur Umsetzung der Resolution 1325 an die Bundesregierung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) legt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ein Policy Paper zu Gleichberechtigung in der Außenpolitik vor. Der djb ruft die Bundesregierung auf, das 25-jährige Jubiläum von 1325 zum Umsetzungssprung zu nutzen: Rechte schützen, Gewalt vorbeugen, Rechenschaft herstellen – für eine Außenpolitik, die Frieden und Gerechtigkeit wirklich möglich macht. - Appell zu gerechter SGB-II-Reform für Familien und Frauen: Es wird gefordert, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. Aus Sicht des Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bestehen in verschiedenen Regelungsbereichen erhebliche Risiken geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen – insbesondere von Alleinerziehenden. - Ablehnung des Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ ab. Mit dem Gesetz soll Kindern, die in ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle ihrer Eltern hineingeboren werden, die familienrechtliche Absicherung von Geburt an verwehrt werden. Künftig wäre eine Vaterschaftsanerkennung nicht mehr allein durch die Zustimmung der Mutter wirksam, sondern müsste zusätzlich von der Ausländerbehörde genehmigt werden – ein massiver Eingriff in die Rechte von Familien und ein gleichstellungspolitischer Rückschritt. - Begrüßung Referentenentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen und leichte Erweiterungen: Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden. - Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit bei Gesetzentwurfzur Stärkung der Rechte von Verletzten: Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern. - Appell zum Versorgungsauftrag auch bei gemischt-konfessionellen Krankenhäusern: Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst verfassungsrechtlich zwingend eine entsprechende Planungspflicht. Dieser Planungspflicht sind die Länder bislang nicht nachgekommen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht sich vor diesem Hintergrund anlässlich aktueller Klinikfusionen, bei denen sich evangelische und katholische Träger zusammenschließen, veranlasst, den Versorgungsauftrag von Kliniken bei Schwangerschaftsabbrüchen erneut verfassungsrechtlich einzuordnen. - Gemeinsamer Appell für Gewaltschutz an Bundesregierung: Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, wirksame Gesetze und Maßnahmen für besseren Gewaltschutz zu schaffen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen. - Ablehnung Reform des SGB II: Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der Union und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen. - Begrüßung Reform des Versorgungsausgleichsrechts: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts wichtige Reformansätze, fordert aber auch Nachbesserung. Insbesondere müssen Nachteile, die vor allem Frauen treffen, wirksamer ausgeglichen und der Rechtsschutz verbessert werden. - Appell zur rechtlichen Anerkennung psychischer Gewalt: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht im Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten. - Forderung Umsetzung EU-ENtgelttransparenzrichtlinie: Der djb appelliert an die Bundesregierung, dass die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Durchsetzungsmechanismen fristgerecht, effektiv und rechtskonform umgesetzt werden. Nur das trägt dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes Rechnung. - Ablehnung Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft: Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und stattdessen Lösungen zu entwickeln, die den Schutz des Familienrechts für alle Familien sicherstellen und keine neuen strukturellen Diskriminierungen schaffen. - Appell für bessere Gesetze gegen digitale Gewalt: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) veröffentlicht ein Policy Paper zu digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es zeigt auf, was im Strafrecht und Zivilrecht getan werden muss und wie der Zugang zu Recht für Betroffene wirksam werden kann. - Reformen gegen sexualisierte Deepfakes: Mit seinem aktuellen Policy Paper macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) deutlich: Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine schwerwiegende Form digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt, die im deutschen und europäischen Recht bislang nicht ausreichend adressiert wird. Der djb legt deshalb Vorschläge für notwendige Änderungen im materiellen und prozessualen Recht vor, um nicht zuletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener zu schützen und die Gleichberechtigung umzusetzen. - Kritik an Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Der djb fordert die Bundesregierung daher auf, die bekannten Defizite im Diskriminierungsschutz konsequent zu beheben. Tatsächlich müssen die europäischen Regeln nun umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf enthält zwar Verbesserungen, bleibt jedoch insgesamt deutlich hinter den Anforderungen zurück, Menschen wirksam vor Benachteiligung zu schützen. Er beschränkt sich weitgehend auf eine Minimalumsetzung von EU-Vorgaben. - Appell Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen: Der gesetzliche Versorgungsauftrag wird nicht erfüllt. Insbesondere kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung nicht ausreichend nach. Eine solche Planung ist verfassungsrechtlich geboten, wird bislang jedoch nicht umgesetzt. Der djb fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder müssen endlich ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommen und eine flächendeckende und sichere Versorgung sicherstellen. - Kritik an Reform des Gesundheitssystems: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die geplanten Kürzungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Frauen besonders stark treffen werden. Die Reform des Gesundheitssystems darf nicht zulasten von Frauen gehen. Insbesondere Kürzungen beim Kinderkrankengeld und Krankengeld würden bestehende Ungleichheiten verschärfen. Das müssen die Gesetzgebenden beachten. - Verbesserung Gesetz gegen digitale Gewalt: Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf digitale Gewalt rechtlich regeln möchte und dabei sowohl die strafrechtlichen Lücken als auch Fragen der Rechtsdurchsetzung adressiert. Damit wird eine langjährige Forderung des djb umgesetzt. In der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf betont der djb, dass Nachbesserungen erforderlich sind, damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt. - Appell geschlechtergerechte Rentenrefom: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass die aktuellen rentenpolitischen Debatten die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in der Alterssicherung systematisch vernachlässigen. Der djb fordert die ASK auf, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe aller Reformvorschläge zu verankern und jede Empfehlung vorab auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu prüfen (verfassungsrechtliches Verschlechterungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 GG). - Forderungen an die Bundesregierung: Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung ist noch Einiges zu tun – auch für die Gleichberechtigung. Das ist keine Nebensache, sondern gehört überall dazu. Das ist im Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2) festgehalten. Tatsächlich besteht auch ganz konkreter Handlungsbedarf – insbesondere bei der Entgeltgleichheit, beim Gewaltschutz und in der sozialen Sicherung.

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