Deutscher Wildgehege-Verband e.V.
Text
Deutscher Wildgehege-Verband e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Wir vertreten als Bundesverband die Interessen unserer Mitglieder (tiergärtnerische Einrichtungen wie Wildparks, Falknereien, Tiergärten und Zoos sowie namhafte Wildtierauffangstationen) vor allem in den Bereichen Arten- & Naturschutz, Bildung, Forschung und Erholung/Tourismus/Freizeit. Der Bereich der Umweltbildung (Bildung für nachhaltige Entwicklung) in den Mitgliedseinrichtungen ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit, ebenso wie die Unterstützung bei Arten- und Naturschutzprojekten in-situ und ex-situ. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mitglieder auch im Bereich Tourismus, Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz als wichtige Einrichtungen in ihrer Region wahrgenommen und entsprechend von der Politik unterstützt werden.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"
Regelungsvorhaben:
- Stellungnahme Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes: Zoolog. Einrichtungen erfüllen Aufgaben nach der EU-Zoorichtlinie & dem
BNatG. Diese müssen auch unter einem novellierten
TierSchG widerspruchsfrei erfüllbar sein. Der Tierschutz darf die vielfältigen
Artenschutzbemühungen nicht über Gebühr erschweren oder unmöglich machen.
Tierschutz & Artenschutz sind gleichwertige Staatsziele.
Der DWV fordert, dass Gesetzgebungen, die Tierhaltungen besonders im agrarwirtschaftlichen
Kontext regeln oder beeinflussen, die fachlichen & gesetzlichen Belange der Haltungen von
Tieren zu anderen Zwecken explizit berücksichtigen & entsprechend differenzierte
Regelungen treffen. Die Aufgaben Zoolog. Einrichtungen, deren Tierhaltungszwecke
Artenschutz, Bildung und Forschung sind müssen auch unter einem novellierten
Tierschutzgesetz umsetzbar sein.
Relationen
Keine Relationen.