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Bundesverband Rind und Schwein e. V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Rind und Schwein e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Gemäß Satzung besteht die Aufgabe des Bundesverbandes darin, die deutsche Tierzucht und Tierhaltung, insbesondere für die Tierarten Rind und Schwein, zu fördern. Dies geschieht durch die Erarbeitung von Regeln und Grundsätzen, die ein einheitliches Vorgehen erfordern, die gemeinsame Vertretung gegenüber der Politik, den Behörden und sonstigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene, die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, die Unterstützung von Forschungsvorhaben auf allen Gebieten der Tierzucht und Tierhaltung und die Förderung der Qualität der tierischen Erzeugung. Die Umsetzung der Aufgaben erfolgt in verschiedenen Fachbereichen. Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft Regelungsvorhaben: - Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes: - Im Sinne des Bestandsschutzes den eine längere Übergangszeit in puncto Anbindehaltung (10 Jahre) gewähren. - Förderung für Videoüberwachungstechnik an kleinen Schlachthöfen prüfen - Enthornung bei Rindern unter Verwendung aller Auflagen weiterhin unbürokratisch möglich machen. Genetisch hornlose Bullen finden breite Anwendung, trozdem Hornlos-Zucht nicht einzige Lösung. Drastische Reduktion der Vererber zieht geringere genetische Varianz und möglichen Anstieg der Inzucht nach sich/ist nicht zielführend. - Regelungen des Aktionsplan-Kupierverzicht rechtlich verankert - Tiere in anerkannten Zuchtbüchern in Reinzucht von §11 befreien - Keine Kennzeichnung verendeter Ferkel, da Aufwand/Kosten zu hoch - Straf-/Bußgeldvorchriften praxisnah gestalten - Stellungnahme zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: THKG abschaffen oder grundlegend reformieren. Wenn es nicht wieder abgeschafft werden kann, dann Einbindung aller Produktionsstufen und des Außer-Haus-Verzehrs sowie Kombination mit Herkunftskennzeichnung. Kontrolle ausländischer Betriebe in den verschiedenen Haltungsstufen muss unbedingt geregelt werden. Stufe 2 muss gleichlautend mit ITW sein.

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