Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Deutscher Tierschutzbund e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Deutsche Tierschutzbund wurde im Jahre 1881 als Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland gegründet. Heute sind ihm 16 Landesverbände und 740 örtliche Tierschutzvereine mit 550 vereinseigenen Tierheimen/Auffangstationen angeschlossen. Er ist damit der größte Tierschutzdachverband in Deutschland und in Europa und zugleich anerkannter Naturschutzverband. Eine Gesellschaft, die alle Tiere als Mitgeschöpfe achtet, ihnen Mitgefühl und Respekt entgegenbringt und sie vor Leiden, Schmerzen und Angst bewahrt; die auch frei lebende Tiere als Individuen anerkennt und ihre natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Im Rahmen seiner Lobbyarbeit setzt sich der Deutsche Tierschutzbund e.V. für die Weiterentwicklung des Tier- und Naturschutzrechtes in Deutschland ein und stellt zu diesem Zweck seine wissenschaftliche Expertise zur Verfügung.
Interessenbereiche: Lebens- und Genussmittelindustrie; Artenschutz/Biodiversität; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Tierschutz; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Fischerei/Aquakultur
Regelungsvorhaben:
- Änderung der Tierschutzgesetzgebung des Bundes: Der Deutsche Tierschutzbund strebt die Anpassung sämtlicher Tierschutzgesetzgebung an das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz an. Dies umfasst sämtliche Regelungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung, der Haltung von Heimtieren, der Durchführung von Tierversuchen, dem Umgang mit Wildtieren sowie Fragen des praktischen Tierschutzes, also der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland. Sämtliche politische Aktivitäten des Verbandes streben eine Verbesserung der Tierschutzgesetzgebung zum Wohl der Tiere an, speziell eine Novellierung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen (bestehend oder noch zu erlassen).
- Änderung des Tierschutzgesetzes: Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten. Durch eine Videoüberwachung des Schlachtprozesses soll die amtliche Überwachung die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherstellen. Die zuständige Behörde wird in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. setzt sich dafür ein, dass die Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben, also unabhängig von der Zahl der geschlachteten Tiere, eingeführt wird.
Relationen
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