Schriftliche Frage 41 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Entwicklungen in den USA sowie aus den Aussagen der US- Administration…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 41 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Entwicklungen in den USA sowie aus den Aussagen der US- Administration…
Frage 41 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Entwicklungen in den USA sowie aus den Aussagen der US- Administration (www.sportschau.de/fussball/klub-wminusa-sicherheit-in-frage-geschaeft-in-gefahr,klubwm-fans-usa-trump-los-angeles-100.html und https://youtu.be/N6hVetlo07Y?feature=shared) hinsichtlich der Rechte und der Sicherheit von deutschen Fans, Athletinnen/Athleten und Journalistinnen/Journalisten im Rahmen der derzeit laufenden FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 und der anstehenden FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 im Gastgeberland USA, insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigungen der USamerikanischen Administration, dass ausländische Fans nur für den Zeitraum der WM-Spiele willkommen sind (www.fr.de/sport/fussball/trump-viz epraesident-vance-droht-fans-vor-fussball-wm-inder-usa-zr-93721042.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. Juni 2025:
Die Regelungen der US-Behörden für die Einreise und den Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger in den USA unterliegen grundsätzlich keinen Veränderungen. Für normale touristische oder Geschäftsreisen genügt ein ESTA (Electronic System for Travel Authorization), welches während seiner zweijährigen Gültigkeitsfrist mehrfache Einreisen erlaubt und für maximal 90 Aufenthaltstage gültig ist. Auch Sportveranstaltungen in den USA können mit einem ESTA besucht werden. Unabhängig vom Reisezweck gilt jedoch, dass ein ESTA nicht automatisch zu einer Einreise berechtigt. Die Beamten der US Customs and Border Protection treffen in jedem Einzelfall die Entscheidung über die Einreiseberechtigung an den Grenzübergängen der USA.
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