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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 27.06.2025 · WP 21 · 21/664 · Schriftliche Fragen · Original ↗
92 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis für die im Jahr 2015 durch das Museum Europäischer Kulturen bekannt gemachte Neuerw…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich der Bundeskanzler Friedrich Merz oder haben sich Personen aus dem Leitungsstab des Bundeskanzleramtes seit dem 6. Mai 2025 mit Vert…
  3. Schriftliche Frage 3 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche künftige Nutzung sieht der Bund für Grundstück und Gebäude Nordpromenade 3, 12683 Berlin vor, welches sich im Eigentum der Bundesanst…
  4. Schriftliche Frage 4 von Rainer Groß (AfD): Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Austritt führender USamerikanischer Banken (beispielsweise Goldman Sachs, Bank…
  5. Schriftliche Frage 5 von Cem Ince (DIE LINKE): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass ausweislich der aktuellen Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (www.…
  6. Schriftliche Frage 6 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung die Einführung neuer EU-Eigenmittel für die Rückzahlung der Schulden aus dem Corona Aufbaufonds (Next Genera…
  7. Schriftliche Frage 7 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): An wie viele Erwachsene mit Behinderungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung Kindergeld ausbezahlt, und hat die Bundesregierung Kenntnis…
  8. Schriftliche Frage 8 von Raimond Scheirich (AfD): Soll die Vorgabe des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, „dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption s…
  9. Schriftliche Frage 9 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai im Grenzabschnitt der Landkreise Miesbach über den…
  10. Schriftliche Frage 10 von Stephan Brandner (AfD): Welche neun Terrororganisationen mit der höchsten Mitgliederzahl sind derzeit in Deutschland aktiv, und welchem extremistischen Phänomenbere…
  11. Schriftliche Frage 11 von Stephan Brandner (AfD): Wie viele Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages werden aktuell durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet (Gliederung nach Frak…
  12. Schriftliche Frage 12 von Thomas Dietz (AfD): Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Geburten in Deutschland seit 2021, und gibt es dabei möglicherweise Er…
  13. Schriftliche Frage 13 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Überarbeitung des deutschluxemburgischen Polizeivertrags vor dem Hintergrund neuer Bedrohungen wie etwa Cyberkriminalität (www.s r.d…
  14. Schriftliche Frage 14 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lehnt die Bundesregierung das im Rahmen des Entwurfs der „Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexue…
  15. Schriftliche Frage 15 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über die Risikoanalyse Zivilschutz dieses Jahr zu unterrichten?
  16. Schriftliche Frage 16 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie viele Todesfälle mit überlangen Auffindezeiten – also Fällen, in denen Verstorbene erst nach mehreren Tagen oder Wochen aufgefunden wurd…
  17. Schriftliche Frage 17 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Bundespolizei nicht in möglicherweise rechtswidrige Handlungen verwicke…
  18. Schriftliche Frage 18 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Dokumente, Handreichungen oder Formulare werden aktuell von Bundespolizisten bei Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengre…
  19. Schriftliche Frage 19 von Mirco Hanker (AfD): Welche Fallzahlen liegen für den Betätigungsbereich des Aufgabenträgers für den öffentlichen Personennahverkehr in der Verbandsregion RGB –…
  20. Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Auf welche zahlenmäßig relevanten Tatörtlichkeiten verteilen sich die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 ausgewiesenen 29.014 Straf…
  21. Schriftliche Frage 21 von Martin Hess (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Gewaltkriminalität in Bezug auf Tatört…
  22. Schriftliche Frage 22 von Steffen Janich (AfD): Beabsichtigt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigabe für den Verkauf des Six-Needler (www.…
  23. Schriftliche Frage 23 von Robin Jünger (AfD): Liegen der Bundesregierung Statistiken darüber vor, wie viele Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte, deren Zahl sich nach Angaben d…
  24. Schriftliche Frage 24 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung bzw. ihre Vorgängerin den mit einer Mehrheit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlos…
  25. Schriftliche Frage 25 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hat die Bundesregierung vor Erlass der Zurückweisungsanordnung an den deutschen Binnengrenzen keine ernsthaften Versuche unternommen,…
  26. Schriftliche Frage 26 von Pierre Lamely (AfD): Wie viele Personen wurden seit dem 7. März 2025 bis heute über Aufnahmeprogramme bzw. den Familiennachzug nach Deutschland gebracht (bitte n…
  27. Schriftliche Frage 27 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Mündlichen Fragen 57 und 58, Plenarprotokoll 21/9, S. 739A und B, in dene…
  28. Schriftliche Frage 28 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Welche Bereiche hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 11. März 2020 bis 31. März 2023 als exekutive Kernbereiche definiert, die sowohl das…
  29. Schriftliche Frage 29 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): In wie vielen Fällen in der 19. und 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Information…
  30. Schriftliche Frage 30 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch genau welche Formulierungen hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt nach der Verkündung der Entscheidung des Berliner Ver…
  31. Schriftliche Frage 31 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit leben zum Stichtag 17. Juni 2025 mit einer Duldung in der Bundesrepublik Deutschland (…
  32. Schriftliche Frage 32 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende mit iranischer Staatsangehörigkeit leben aktuell mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bund…
  33. Schriftliche Frage 33 von Dr. Anna Rathert (AfD): Bei wie vielen Personen hat die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen Erkenntnisse gewonnen, wonach die Untersagung der Ausreise gemäß…
  34. Schriftliche Frage 34 von Arne Raue (AfD): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Katastrophenschutz auf Länderbzw. Landkreisebene in den kommenden vier Jahren we…
  35. Schriftliche Frage 35 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde im Verfassungsschutzbericht 2024 unter dem Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt im Gegensatz zu den letzte…
  36. Schriftliche Frage 36 von Dario Seifert (AfD): Wie viele polizeilich erfasste Straftaten wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und bis einschließlich Mai 2025 an den Bahnhöfen Stralsund H…
  37. Schriftliche Frage 37 von Rocco Kever (AfD): Welche finanziellen Gesamtaufwendungen hat die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von der Initiierung der Unterstützung der Ukraine hins…
  38. Schriftliche Frage 38 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern beeinflusst die frühere Mitgliedschaft des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul in der Deutsch- Palästinensis…
  39. Schriftliche Frage 39 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um die nach Bekundungen aus ihrem Umfeld schlechten Haftbedi…
  40. Schriftliche Frage 40 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist für die Bundesregierung nach dem Anschlag auf die Synagoge in Bochum im November 2022 und dem darauffolgenden Urteilsspruch des Oberland…
  41. Schriftliche Frage 41 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Entwicklungen in den USA sowie aus den Aussagen der US- Administration…
  42. Schriftliche Frage 42 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie viele Bundesmittel sind von 2005 bis heute laut Kenntnis der Bundesregierung insgesamt nach Gaza geflossen (bitte der Gesamtsumme nach z…
  43. Schriftliche Frage 43 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus dem Gutachten „Legal Consequences arising from the…
  44. Schriftliche Frage 44 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Ist der Bundesregierung die Aussage des designierten polnischen Präsidenten Karol Nawrocki, wonach die Ukraine – bevor sie der NATO oder der…
  45. Schriftliche Frage 45 von Dr. Christina Baum (AfD): Befand sich nach Kenntnis der Bundesregierung am 15. Juni 2025 ein deutsches Tankflugzeug A400M Atlas im jordanischen Luftraum und betankte…
  46. Schriftliche Frage 46 von Peter Felser (AfD): Wie hoch ist der Anteil des Erlöses bei Kooperationen der Becker-Kerner-Stiftung und dem Musikkorps der Bundeswehr, der der Stiftung zufließ…
  47. Schriftliche Frage 47 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Welche konkreten Aufgaben hatte das Tankflugzeug der deutschen Luftwaffe vom Typ Airbus A400M Atlas mit dem Transponder-Code PR61 am 14. Jun…
  48. Schriftliche Frage 48 von Volker Scheurell (AfD): Wie viele Tapferkeitsauszeichnungen, insbesondere das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit, wurden seit ihrer Einführung im Jahr 2008 bi…
  49. Schriftliche Frage 49 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche rechtlichen, finanziellen und regulatorischen Schritte plant die Bundesregierung konkret, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, C…
  50. Schriftliche Frage 50 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Pläne hat die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung, die aus dem Pariser Abkommen abgeleiteten und damit kompatiblen Sek…
  51. Schriftliche Frage 51 von Christian Görke (DIE LINKE): Welche juristischen Gutachten, die die Treuhandverwaltung des Bundes für die Rosneft-Anteile an der PCK Raffinerie GmbH Schwedt in Deutschla…
  52. Schriftliche Frage 52 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass durch ihre Energiepolitik Strompreise sinken und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet…
  53. Schriftliche Frage 53 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutschland seit der Einstellung der Gaslieferungen durch Russland ab dem 31. August 2022 weite…
  54. Schriftliche Frage 54 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Verbänden, Institutionen und Unternehmen der Energiebranche war die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche…
  55. Schriftliche Frage 55 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der europäischen Kommission, ein europäisches Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Import von…
  56. Schriftliche Frage 56 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Anteile am sog. 1000-Köpfe- bzw. 1000- Köpfe-Plus-Programm sind jeweils für die verschiedenen wissenschaftlichen Karrierestufen (Firs…
  57. Schriftliche Frage 57 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) davon aus, dass die am 7. Mai 2025 vom Bundesminister des Innern Alex…
  58. Schriftliche Frage 58 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie oft haben Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode aufgrund eines Sachverhaltes, der geeignet erschien…
  59. Schriftliche Frage 59 von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung, in angespannten Wohnungsmärkten Indexmieten bei der Wohnraumvermietung einer erweiterten Regulierung zu…
  60. Schriftliche Frage 60 von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann soll die allgemeine Bestätigungslösung für Verbraucherinnen und Verbraucher für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse komm…
  61. Schriftliche Frage 61 von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat eine sogenannte dritte Säule (personelle Stärkung der Justiz, si…
  62. Schriftliche Frage 62 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Ist der im Jahr 2023 in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 102 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdruck…
  63. Schriftliche Frage 63 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie viele erwerbstätige Angehörige pflegen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein Familienmitglied im häuslichen Kontext, und welche…
  64. Schriftliche Frage 64 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Wer hat im Bundesministerium für Bildung und Forschung die Entscheidung getroffen, die Verleihung des Bundeskunstpreises an Hanna S. und dam…
  65. Schriftliche Frage 65 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, den Bundeskunstpreis für Hanna S. ruhend zu stellen (bitte die betreffende Richtlini…
  66. Schriftliche Frage 66 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, und wurden Länder und Kommunen bei die…
  67. Schriftliche Frage 67 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Fortführung des Fonds Sexueller Missbrauch und dem damit verbundenen Ergänzenden Hilfesyste…
  68. Schriftliche Frage 68 von Sebastian Maack (AfD): Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Bundesministerin Karin Prien (CDU) geprüft, „ob eine E…
  69. Schriftliche Frage 69 von Tamara Mazzi (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts der Forderungen des Vereins „Initiative Verschickungskinder“ (u. a. Einricht…
  70. Schriftliche Frage 70 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage auf Grund von „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ (T67) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den…
  71. Schriftliche Frage 71 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch waren im Jahr 2024 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und fü…
  72. Schriftliche Frage 72 von Raimond Scheirich (AfD): Was sind die 14 häufigsten Vornamen von Leistungsempfängern des Bürgergeldes gemäß § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, und wie viele P…
  73. Schriftliche Frage 73 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung die Einbringung des nationalen Umsetzungsgesetzes zum AI Act ins Kabinett, und wird die Frist zur Umsetzung b…
  74. Schriftliche Frage 74 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung zur von mehreren EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission diskutierten möglichen Vers…
  75. Schriftliche Frage 75 von René Bochmann (AfD): Warum bündelt nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG ihre Kompetenzen in der Instandhaltung und Aufarbeitung von Bremskompon…
  76. Schriftliche Frage 76 von Stephan Brandner (AfD): Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Erteilung des Baurechts für die drei Bauvorhaben B 175/B 2 OU Großebersdorf, Frießnitz und Burke…
  77. Schriftliche Frage 77 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Bundesländern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Abbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (…
  78. Schriftliche Frage 78 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Westbahn vom 22. Mai…
  79. Schriftliche Frage 79 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie hat sich die Anzahl der stationären Erwerbsmöglichkeiten für Fahrkarten für Züge der Deutschen Bahn AG in Bayern verändert (bitte den ak…
  80. Schriftliche Frage 80 von Carolin Bachmann (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den Schutzstatus des Elbebibers in urbanen Gebieten anzupassen, und plant die Bundesregieru…
  81. Schriftliche Frage 81 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der deutschen Automobilindustrie, auch nach 2035 in der EU noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge…
  82. Schriftliche Frage 82 von Dr. Christina Baum (AfD): Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Sonderbericht von Margarethe Sudhof, der von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben…
  83. Schriftliche Frage 83 von Dr. Christina Baum (AfD): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirksamkeit aller eingesetzten Kinder-Impfstoffe durch echte Placebo-kontrollierte Blindstudien be…
  84. Schriftliche Frage 84 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie viele Suizide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren bei Seniorinnen und Senioren erfasst (bitte jeweil…
  85. Schriftliche Frage 85 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung die Streichung des § 24 des Medizinal-Cannabisgesetzes, wie Betroffene und Expertinnen und Experten fordern (https…
  86. Schriftliche Frage 86 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bei der Gesundheitsministerkonferenz am 11. und 12. Juni 2025 getroffenen Beschluss de…
  87. Schriftliche Frage 87 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der orientiert an Bundestagsdrucksache 20/13252 den Kreis der Organspenderinnen u…
  88. Schriftliche Frage 88 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Von welchen Fallgruppen geht die Bundesregierung aus, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat und unter die Antworten der Bundesregi…
  89. Schriftliche Frage 89 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche konkreten Studien hat die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 122 der Abgeordneten Jessica Tatti…
  90. Schriftliche Frage 90 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Gelder, die durch die Verschiebung der Einführung der neuen Öko-Regelungen ungenutzt bleiben, einsetzen, um…
  91. Schriftliche Frage 91 von Janine Wissler (DIE LINKE): Ist es zutreffend, dass sich die mir vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erteilte Auskunft (Antwo…
  92. Schriftliche Frage 92 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch war im Jahr 2024 das Gesamtvolumen der durch die KfW Förderbank vergebenen Förderkredite und Zuschüsse im Bereich Neubau, Erwerb be…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/664 21. Wahlperiode 27.06.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 56 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 50 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 9 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 45, 82, 83 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 76 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 15 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . 16, 62, 63, 84 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Groß, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Abgeordnete Nummer der Frage Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 70 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 86, 87 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 25 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 38 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . 28, 29, 88 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abgeordnete Nummer der Frage Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 92 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 42 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 31, 32, 43 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 47 Abgeordnete Nummer der Frage Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 72 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 59, 60, 61 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Drucksache 21/664 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Groß, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 5 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seite Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 36 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 37 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 38 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/664 Seite Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 41 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Drucksache 21/664 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/664 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis für die im Jahr 2015 durch das Museum Europäischer Kulturen bekannt gemachte Neuerwerbung der fast lebensgroßen Holzskulptur „Conchita Wurst auf der Mondsichel“ (vgl. www. smb.museum/nachrichten/detail/neuerwerbung-a b-dem-18-juni-2015-ist-die-skulptur-conchita-wur st-auf-der-mondsichel-von-gerhard-goder-im-mus eum-europaeischer-kulturen-zu-sehen/)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 26. Juni 2025 Die Skulptur hat 8.000 Euro gekostet (in Worten achttausend Euro). 2. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich der Bundeskanzler Friedrich Merz oder haben sich Personen aus dem Leitungsstab des Bundeskanzleramtes seit dem 6. Mai 2025 mit Vertretern des Unternehmens Rheinmetall AG oder einer Tochtergesellschaft von Rheinmetall AG zu einem Einzelgespräch oder einem Gespräch im Rahmen eines Treffens mit einem Interessenverband oder im Rahmen einer Auslandsreisemitnahme getroffen, und wenn ja, wann, und wie häufig haben Gespräche stattgefunden? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 25. Juni 2025 Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung pflegt der Bundeskanzler den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Danach haben Gespräche des Bundeskanzlers mit Vertretern der Rheinmetall AG oder ihrer Tochtergesellschaften bei einem Einzel- oder Verbandsgespräch oder einer Auslandsdienstreise nicht stattgefunden. Anders als in einigen Bundesministerien besteht ein Leitungsstab im Bundeskanzleramt nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 3. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Welche künftige Nutzung sieht der Bund für Grundstück und Gebäude Nordpromenade 3, 12683 Berlin vor, welches sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindet und laut elektronischem Fachverfahren-ebG zuletzt bis 2015 von der Bundeswehr genutzt wurde, und unter welchen Voraussetzungen könnte es wieder einem möglichst gemeinnützigen Zweck wie beispielsweise Wohnen zugeführt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. Juni 2025 Die in Bezug genommene Liegenschaft im Eigentum der BImA befindet sich aktuell weiterhin in Nutzung durch die Bundeswehr. Eine anderweitige Nutzung ist aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 4. Abgeordneter Rainer Groß (AfD) Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Austritt führender US- amerikanischer Banken (beispielsweise Goldman Sachs, Bank of America, Citigroup, Wells Fargo, Morgan Stanley, JPMorgan Chase) aus der Net Zero Banking Alliance (NZBA) in den Jahren 2024/2025 auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Kreditinstitute, die in ihrer Geschäftstätigkeit weiterhin an die Netto-Null- Ziele hinsichtlich der Finanzierung von Investitionen unter der Maßgabe strikter Dekarbonisierung sowie an die ESG-Prinzipien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) gebunden sind, im Verhältnis zu den vorgenannten US- amerikanischen Banken, und wie gedenkt die Bundesregierung auf möglicherweise daraus entstehende Wettbewerbsverzerrungen bzw. -nachteile für deutsche Banken auf den nationalen und internationalen Finanzmärkten zu reagieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Juni 2025 Entsprechend des Koalitionsvertrages der die Bundesregierung tragenden Parteien für die 21. Legislaturperiode (Ziffer 900 ff.) verfolgt die Bundesregierung „das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt“. Auch der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Bankensystems ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Net-Zero Banking Alliance (NZBA) ist eine private Initiative. Institute entscheiden frei, ob sie sich im Rahmen dieser oder ähnlich gelagerten Selbstverpflichtungen engagieren. 5. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass ausweislich der aktuellen Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (www.zol l.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Sc hwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statisti kveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_nod e.html) in der Film-, Fernseh- und Theaterbranche (verstanden als die Unterklassen 90.20.1 Schauspiel und 90.20.6 Sonstige darstellende Kunst) keine Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt werden, und wenn ja, warum werden in diesen Branchen keine Kontrollen durchgeführt, und wenn nein, wie viele Arbeitgeber- und wie viele Personenüberprüfungen wurden in den Jahren 2018 bis 2024 durchgeführt, und wie viele Verstöße jeweils festgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Juni 2025 Die Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung weist die Film- und Fernsehbranche nicht gesondert aus. Prüfungen und Ermittlungen in diesem Bereich werden unter der Branche „Sonstige“ erfasst, lassen sich jedoch rückwirkend nicht mehr spezifizieren. Daher liegen der Bundesregierung keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. 6. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung die Einführung neuer EU-Eigenmittel für die Rückzahlung der Schulden aus dem Corona Aufbaufonds (Next GenerationEU – NGEU) und für eine Anhebung der EU-Finanzmittel, und wenn ja, welche hält sie ganz konkret für sinnvoll, und will die Bundesregierung generell darauf hinwirken, dass die Einführung neuer Eigenmittel nicht zu einer gleichzeitigen Reduktion der nationalen Beiträge (BNE- Mittel) zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 führen darf, die formal als Ausgleichsquelle des EU-Haushalts gelten und in ihrer Höhe, je nach zur Deckung der Ausgaben benötigten Gesamteinnahmen, von Jahr zu Jahr angepasst werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. Juni 2025 Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass EU-Eigenmittel nicht zweckgebunden sind, sondern der allgemeinen Finanzierung des EU- Haushaltes dienen. Aus Sicht der Bundesregierung muss die Rückzahlung von NGEU ab 2028 auch dann beginnen, wenn keine neuen Eigenmittel eingeführt werden. Das Volumen des EU-Haushalts ist auf der Ausgabenseite festgeschrieben; neue Eigenmittel verändern nur die Berechnung, wie die Mitgliedstaaten zur Finanzierung beitragen, wodurch sich in aller Regel auch der jeweilige Finanzierungsbeitrag zum EU-Haushalt verändert. Am 16. Juli 2025 wird die Europäische Kommission voraussichtlich einen ersten Vorschlag für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 vorlegen. Es wird erwartet, dass die Kommission im Zuge dessen auch ihre bisherigen Vorschläge zu neuen EU-Eigenmitteln modifizieren wird. Wenngleich der überwiegende Reformbedarf auf der Ausgabenseite besteht, wird die Bundesregierung im Einklang mit dem zeitlichen Fahrplan für die Einführung neuer Eigenmittel entsprechende Vorschläge der Kommission konstruktiv prüfen, auch damit die Rückzahlung für NGEU nicht zu Lasten des regulären EU-Haushalts und seiner Programme erfolgt. Für eine Erhöhung des Volumens des MFR gemessen an der Wirtschaftskraft gibt es aus Sicht der Bundesregierung keine Grundlage. 7. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) An wie viele Erwachsene mit Behinderungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung Kindergeld ausbezahlt, und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen Anträge auf Kindergeld von Erwachsenen mit Behinderungen abgelehnt wurden bzw. bei Finanzgerichten anhängig sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. Juni 2025 Wegen der finanziellen Belastungen für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder stehen Eltern die steuerlichen Freibeträge für Kinder nach § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder alternativ Kindergeld zu. Anspruchsberechtigte des Kindergeldes sind somit grundsätzlich die Eltern. Ob die Eltern eine Behinderung haben, ist für den Kindergeldanspruch nicht relevant. Hierzu liegender Bundesregierung daher keine Daten vor. Für Eltern endet der Anspruch auf Kindergeld für ihr Kind grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, es sei denn, das Kind erfüllt einen der Berücksichtigungstatbestände des § 63 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG (z. B. Kind in Berufsausbildung). In diesen Fällen kann sich die Kindergeldzahlung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes erstrecken. Ausnahmsweise wird Kindergeld unabhängig vom Lebensalter des Kindes gewährt, wenn das volljährige Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (§ 63 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG). Die verfügbaren Daten zu Kindergeldzahlungen, in denen das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat und damit allein eine Anspruchsberechtigung wegen der Behinderung gegeben ist, können den Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit unter https://statistik.arbeitsagentu r.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Familie-Kinde r/Famka/Famka.html entnommen werden. Für Kinder mit Behinderung zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr sind die Familienkassen nach A 19.1 Absatz 6 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG angewiesen, vorrangig zu prüfen, ob eine Berücksichtigung nach § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG möglich ist. Daher ist nicht bezifferbar, für wie viele volljährige Kinder mit Behinderung bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt wird. Der Bundesregierung liegen auch keine statistischen Daten zu abgelehnten Kindergeldanträgen für Kinder mit Behinderung und anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten vor. 8. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Soll die Vorgabe des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, „dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“, durch die Einführung einer verpflichtenden digitalen Bezahlmöglichkeit umgesetzt werden, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die daraus entstehenden Kosten für Betriebe ein, und wird es Ausnahmen von dieser Pflicht für bestimmte Branchen, beispielsweise Hotellerie und Gastronomie, oder Anlässe, beispielsweise Weihnachtsmärkte oder Volksfeste, geben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. Juni 2025 Durch die von Ihnen zitierte Vorgabe des Koalitionsvertrages soll sichergestellt werden, dass bei Geschäften des Alltags jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bezahlt. Für eine solche echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr sollen künftig grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden. Aktuell wird geprüft, wie die Umsetzung dieser Vorgabe des Koalitionsvertrages ressourcenschonend erfolgen kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 9. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai im Grenzabschnitt der Landkreise Miesbach über den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bis hin zur westlichen Grenze des Landkreises Garmisch- Partenkirchen (bitte für jeden Landkreis getrennt angeben), und wie werden die Folgen für grenzüberschreitenden Verkehr bewertet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Juni 2025 Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten wird nicht vorgenommen. In der folgenden Aufstellung sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 an allen Landbinnengrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt. 24,6 Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung  4,2 Mio. Euro Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten  3,2 Mio. Euro Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung)  4,1 Mio. Euro Führungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz) 14,8 Mio. Euro Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder 50,9 Mio. Euro Summe Eine Auswertung für die Monate April bis Juni 2025 wird erst Ende Juli 2025 vorliegen. Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft beständig geeignete Maßnahmen, mögliche Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Dies betrifft auch die Auswahl eines geeigneten Kontrollortes, der sowohl den rechtlichen als auch den einsatztaktischen Gesichtspunkten gerecht werden muss. Das Sonntagsfahrverbot für Lkw und Baustellen sowie dem Verkehr nicht angepasste Verkehrsinfrastrukturen als Hauptursachen für Staus kann die Bundespolizei jedoch nicht beeinflussen. Die Bundespolizei arbeitet an den jeweiligen Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den ausländischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der jeweiligen Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. 10. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche neun Terrororganisationen mit der höchsten Mitgliederzahl sind derzeit in Deutschland aktiv, und welchem extremistischen Phänomenbereich lassen sie sich jeweils zuordnen (bitte die Anzahl der Mitglieder für jede Organisation angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025 Im Phänomenbereich Islamismus/Islamistischer Terrorismus verfügen jihadistische Organisationen wie der „Islamische Staat“, „al-Qaida“ oder deren Regionalableger über keine organisierten Strukturen (Vereine, Moscheen etc.) in der Bundesrepublik Deutschland, weshalb eine gesicherte Schätzung zu den Mitgliederzahlen nicht möglich ist. Zudem ist die Mitgliedschaft oder Unterstützung dieser ausländischen Terrororganisationen strafbar und tritt daher meist nicht offen zutage. Auch wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine jihadistische Gesinnung vorliegen, kann diese oftmals keiner jihadistischen Organisation eindeutig zugerechnet werden. Die im Phänomenbereich des Auslandsbezogenen Extremismus nach Personenpotential größte in der Bundesrepublik Deutschland agierende Organisation ist die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Ihr Personenpotential wird auf etwa 15.000 Personen geschätzt. In der Bundesrepublik Deutschland ist die PKK seit 1993 mit einem Betätigungsverbot belegt und von der Europäischen Union (EU) seit 2002 als Terrororganisation gelistet. In Europa bemüht sich die PKK um ein weitgehend gewaltfreies Erscheinungsbild, wohingegen sie in der Türkei nach wie vor terroristische Anschläge verübt. Wesentliche Aktionsfelder der PKK in der Bundesrepublik Deutschland sind die logistische und finanzielle Unterstützung der Gesamtorganisation, die Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger sowie die Durchführung zahlreicher propagandistischer Veranstaltungen. Darüber hinaus sind die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) und die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) seit 2002 von der EU als terroristische Organisationen gelistet. Im Vergleich zur PKK ist das Personenpotential dieser Organisationen jedoch deutlich kleiner. Im Bereich des Rechtsextremismus werden derzeit zwei Strafverfahren wegen des Verdachts der Bildung beziehungsweise der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) geführt. Zum einen gegen die Gruppierung „Sächsische Separatisten“ und zum anderen gegen die Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“. Ob diese Gruppierungen auch nach den Exekutivmaßnahmen weiterhin Aktivitäten entfalten, ist Gegenstand der Beobachtung. Im Phänomenbereich des Linksextremismus existiert derzeit keine als Terrororganisation gelistete Organisation. Zu den übrigen Mitglieder- bzw. Anhängerzahlen und Vereinsverboten in den einzelnen Phänomenbereichen verweist die Bundesregierung auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024. 11. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages werden aktuell durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet (Gliederung nach Fraktionen im Deutschen Bundestag)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025 Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet eine von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern sowie die Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. In der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes liegt ein Eingriff in das freie Mandat gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG, der allerdings im Einzelfall zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein kann. Dieser Eingriff unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen und bedarf einer Rechtsgrundlage, die den Grundsätzen des Gesetzesvorbehalts genügt. Danach ist die Beobachtung eines Abgeordneten durch Verfassungsschutzbehörden nur dann zulässig, wenn sie erforderlich ist und die Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Interesse am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Vorrang vor den Rechten des betroffenen Abgeordneten gebührt. Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschl. v. 17. September 2013, Az. 2 BvR 2436/10). Sollten derartige Anhaltspunkte vorliegen, die zu einem Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung führen, dann kommt eine Beantwortung Ihrer Frage, selbst in eingestufter Form, ausnahmsweise aus Gründen des Staatswohls nicht in Betracht, da eine solche Auskunft zur Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien führen und somit die Erkenntnisgewinnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen könnte. Auch stünden in diesem Fall der Schutz der Grundrechte der von den Maßnahmen Betroffenen einer Beauskunftung entgegen. 12. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Geburten in Deutschland seit 2021, und gibt es dabei möglicherweise Erkenntnisse über regionale Unterschiede bei der Anzahl der Geburten je Tausend Einwohner? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juni 2025 Die Zahlen der Lebendgeborenen in Deutschland seit 2021 sind im Internet verfügbar unter dem Link: www-genesis.destatis.de/datenbank/ online/url/d419598d. Die Lebendgeborenen je 1.000 Einwohner in Deutschland seit 2021 sind verfügbar unter dem Link: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/ur l/a1ca5a7e. Die Tabelle (Anlage) führt die Zahlen der Lebendgeborenen je 1.000 Einwohner auf regionaler Ebene für die Länder auf. Alle Ergebnisse für 2024 sind noch vorläufig. Die endgültigen Ergebnisse stehen Anfang Juli 2025 zur Verfügung.1 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/664 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 13. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist die Überarbeitung des deutsch- luxemburgischen Polizeivertrags vor dem Hintergrund neuer Bedrohungen wie etwa Cyberkriminalität (www.s r.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/treffe n_innenminister_saarland_luxemburg_polizeivert rag_100.html) geplant, und wenn ja, bis wann soll ein Gesetzentwurf vorliegen, und sind weitere Gespräche über die Ausgestaltung und die Finanzierung des vorgeschlagenen deutsch- französischluxemburgischen Ausbildungszentrums für Sicherheitsbehörden im Saarland zur engeren Kooperation in der Grenzregion erfolgt, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juni 2025 Der deutsch-luxemburgische Polizeivertrag aus dem Jahr 1995 ist das erste bilaterale Polizeiabkommen, das Deutschland mit einem Nachbarstaat geschlossen hat. Um den rechtlichen Rahmen für die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit an die veränderte Sicherheitslage, die aktuellen europarechtlichen Vorgaben sowie die operativen und technischen Entwicklungen anzupassen, haben der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und sein luxemburgischer Amtskollege Léon Gloden am 30. Mai 2025 vereinbart, den deutsch-luxemburgischen Polizeivertrag zeitnah zu novellieren. Die Verhandlung von bilateralen Polizeiverträgen ist aufwändig und komplex, bedarf der Einbindung auch der betroffenen Ressorts sowie der angrenzenden Bundesländer und kann daher erfahrungsgemäß einige Jahre in Anspruch nehmen, so dass auch im Verhältnis zu Luxemburg für die vereinbarte Anpassung eine entsprechende Verhandlungsdauer nicht ungewöhnlich wäre. Erst nach Unterzeichnung des Vertrags wird das für das Inkrafttreten erforderliche Vertragsgesetz erarbeitet. Vor diesem Hintergrund ist aktuell noch nicht absehbar, wann mit der Vorlage des Gesetzentwurfs gerechnet werden kann. Die Gespräche zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur möglichen Einrichtung eines gemeinsamen internationalen polizeilichen Fortbildungs- und Kompetenzzentrums dauern derzeit noch an. 14. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lehnt die Bundesregierung das im Rahmen des Entwurfs der „Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ (CSA- Verordnung) vorgeschlagene (umgangssprachlich „Chatkontrolle“ genannte), anlasslose Scannen privater Kommunikation, etwa durch das sogenannte Client-Side-Scanning, ab? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juni 2025 Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität. Daher hat die Bundesregierung das Ziel des Kommissionsentwurfs einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. CSA-VO) von Anfang an als gemeinsames europäisches Vorgehen, das klare, dauerhafte und grundrechtskonforme Rechtsgrundlagen schaffen soll, begrüßt. In der neuen Legislaturperiode wird sich die Bundesregierung weiterhin für den größtmöglichen Schutz aller betroffenen Grundrechte einsetzen. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine gemeinsame Positionierung ist noch nicht abgeschlossen. 15. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über die Risikoanalyse Zivilschutz dieses Jahr zu unterrichten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Juni 2025 Die Vorlage der Risikoanalyse Zivilschutz 2024/2025 ist für Dezember 2025 geplant. 16. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie viele Todesfälle mit überlangen Auffindezeiten – also Fällen, in denen Verstorbene erst nach mehreren Tagen oder Wochen aufgefunden wurden – sind der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt, und wie viele davon entfielen auf Seniorinnen und Senioren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 17. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Bundespolizei nicht in möglicherweise rechtswidrige Handlungen verwickelt wird, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen, und wenn ja, welche, und hat das Bundesministerium des Innern, insbesondere nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 Vorkehrungen getroffen, um Beamtinnen und Beamte vor individueller Verantwortlichkeit wegen der Ausführung möglicherweise rechtswidriger Zurückweisungen zu schützen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025 Die in Ihrer Frage genannten Entscheidungen in Eilrechtsverfahren entfalten ihre Wirkung unmittelbar nur zwischen den an den Verfahren beteiligten Parteien und werden selbstverständlich von der Bundesregierung respektiert. In der Sache ist das Hauptverfahren abzuwarten. Davon unabhängig gilt, dass, selbst wenn eine Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt durch oberste Gerichte als rechtswidrig eingestuft werden würde, in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass ein Beamter seine Amtspflicht grundsätzlich nicht verletzt, wenn er aufgrund einer ihn bindenden Weisung einer vorgesetzten Stelle eine im Nachhinein objektiv rechtswidrige Maßnahme trifft; es sei denn, dass in dieser Maßnahme ein evidenter, besonders schwerer Verfassungsverstoß liegt. 18. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Dokumente, Handreichungen oder Formulare werden aktuell von Bundespolizisten bei Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen ausgegeben, und welche wurden in der Vergangenheit ausgehändigt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juni 2025 Die im Zusammenhang mit einer Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen auszuhändigenden Dokumente, Handreichungen und Formulare richten sich jeweils nach den Umständen des konkreten Einzelfalls und lassen sich im Sinne der Fragestellung nicht abstrakt darstellen. Auf Grundlage des konkreten Einzelfalls ergibt sich eine mögliche Anwendung der unterschiedlichen Dokumente aus den etwaigen Bestimmungen, Erfassungsrichtlinien sowie Dienstanweisungen der Bundespolizei. Eine abweichende Handhabung fand in der Vergangenheit nicht statt. 19. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche Fallzahlen liegen für den Betätigungsbereich des Aufgabenträgers für den öffentlichen Personennahverkehr in der Verbandsregion RGB – Regionalverband Großraum Braunschweig im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 für die in der Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Ermittlungsverfahren, aufgrund von Strafanzeigeerstattungen bzw. Strafantragstellungen bzw. nach polizeilichen Einsatzlagen, wegen gegenständlicher Straftaten zum Nachteil der Verkehrsunternehmen, deren Mitarbeitern bzw. Fahrgästen bzw. Dritter, mit Tatorten in Eisenbahnzügen und auf Bahnhöfen, vor, und inwiefern hat die Bundespolizei die Gefährdungslage in Bereichen der als Tatorte erfassten Züge und Bahnhöfe aufgrund der Fallzahlenentwicklung neu bewertet bzw. ihr operatives Vorgehen, in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen, dem Lagebild angepasst (die Fallzahlen bitte nach Kalenderjahren und den sieben am häufigsten begangenen Delikten gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025 Die nachfolgenden statistischen Daten generieren sich aus der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei. Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch künftig geringfügig ändern. Eine Auswertung nach Zuständigkeitsbereichen einzelner Regionalverbände lassen die statistischen Daten der PES nicht zu. Die Ermittlung der deliktischen Fallzahlen an Bahnhöfen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig erfolgte hilfsweise anhand der 19 größten Bahnhöfe und Haltepunkte in diesem örtlichen Bereich. Die Feststellungszahlen für Straftaten in sich bewegenden Schienenfahrzeugen auf freier Strecke erfolgte unter Berücksichtigung des Streckennetzes nachfolgend aufgeführter Städte im Großraum Braunschweig: – Braunschweig, – Gifhorn, – Goslar, – Helmstedt, – Peine, – Salzgitter, – Wolfenbüttel und – Wolfsburg. Die statistischen Angaben sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Bahnhöfe 2024 – Anzahl Delikte Züge auf freier Strecke 2024 – Anzahl Delikte gesamt 612 gesamt 473 davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte  95 AufenthG 203 263 StGB 313 242 StGB 116 242 StGB  71 303 StGB  74  95 AufenthG  15  248a StGB  66 246 StGB  15 223 StGB  34 223 StGB  13 246 StGB  27 281 StGB   7  29 BtMG  18 241 StGB   6 Bahnhöfe 2023 – Anzahl Delikte Züge auf freier Strecke 2023 – Anzahl Delikte gesamt 543 gesamt 453 davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte  95 AufenthG 155 263 StGB 253 242 StGB 110 242 StGB  77 303 StGB  66 246 StGB  25 223 StGB  44  95 AufenthG  22  29 BtMG  38 267 StGB  12  248a StGB  24 303 StGB  12 246 StGB  17 223 StGB   9 Bahnhöfe 2022 – Anzahl Delikte Züge auf freier Strecke 2022 – Anzahl Delikte gesamt 398 gesamt 262 davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte 303 StGB 85 263 StGB 71 242 StGB 80 242 StGB 62  95 AufenthG 75  95 AufenthG 21 223 StGB 34 246 StGB 20  29 BtMG 23 303 StGB 14  248a StGB 13 223 StGB 11 241 StGB 10  29 BtMG  9 Bahnhöfe 2021 – Anzahl Delikte Züge auf freier Strecke 2021 – Anzahl Delikte gesamt 289 gesamt 134 davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte davon die zahlenmäßig sieben häufigsten Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte Paragraph Gesetz Anzahl Delikte 303 StGB 73 263 StGB 51 242 StGB 49 242 StGB 29  95 AufenthG 44 246 StGB  9 223 StGB 20 223 StGB  8  29 BtMG 20  95 AufenthG  6  248a StGB 15 267 StGB  5 113 StGB 11 303 StGB  5 315 StGB  5 Nach Auswertung der Daten ist die Kriminalitätsbelastung insgesamt in den untersuchten Bereichen im Großraum Braunschweig seit 2021 ansteigend. Die Anzahl von Sachbeschädigungen bleibt in etwa gleich. Es finden fortlaufend örtliche Sicherheitsgespräche statt, an denen die Deutsche Bahn AG, die nicht bundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover, die zuständigen Landespolizeibehörden sowie die im Großraum Braunschweig zuständige Bundespolizeiinspektion Hannover teilnehmen. In diesen Gesprächen werden die jeweiligen Schwerpunkte fortlaufend gemeinsam analysiert und Maßnahmen erörtert, um der Kriminalitätsentwicklung zu begegnen und weitere Straftaten zu verhindern oder zu verhüten. 20. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Auf welche zahlenmäßig relevanten Tatörtlichkeiten verteilen sich die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 ausgewiesenen 29.014 Straftaten, bei denen ein „Messerangriff“ erfasst wurde, und wie hoch ist der Anteil an Messerangriffen, die im öffentlichen Raum im Gegensatz zu nicht öffentlichen Räumen begangen worden sind (bitte für die elf zahlenmäßig relevantesten Tatörtlichkeiten neben absoluten Zahlen auch den prozentualen Anteil angeben sowie weitere, weniger anteilsrelevante Tatörtlichkeiten als „sonstige Tatörtlichkeiten“ zusammenfassend ausgeben; vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Matthias Helferich (fraktionslos) auf Bundestagsdrucksache 20/7431)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juni 2025 Die 29.014 ausgewiesenen Fälle von Messerangriffen im Berichtsjahr 2024 verteilen sich auf die folgenden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes erfassten Tatörtlichkeiten (absteigend nach Anzahl der Fälle sortiert): Anzahl Fälle Anteil an allen erfassten Tatörtlichkeiten im Zusammenhang mit Phänomen „Messerangriff“ in Prozent PKS-Tatörtlichkeit (TÖ) 7.823 27,0 Sonstige öffentliche Straße, Weg, Platz (ohne Park und Grünanlage sowie Verkehrseinrichtung/-bereich) 5.112 17,6 in Mehrfamilienhaus/Wohnblock 2.433  8,4 sonstige Wohnung 1.120  3,9 Asylbewerberunterkunft   847  2,9 Park, Grünanlage (öffentliche)   834  2,9 Einfamilienhaus (auch Reihenhaus/Doppelhaushälfte)   743  2,6 Schule   721  2,5 Sonstige TÖ Bahnhof   584  2,0 Sonstiger Parkplatz   535  1,8 Haltestelle für ÖPV (öffentlicher Personenverkehr) außerhalb des Bahnhofs   486  1,7 Gaststätte 7.776 26.8 Andere Tatörtlichkeit1) 1) Da der Begriff „sonstige Tatörtlichkeit“ in der PKS explizit definiert ist, wurde hier von der Fragestellung abweichend formuliert, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Beantwortung der Teilfrage zum Anteil der „Messerangriffe“, die im öffentlichen Raum begangen wurden, ist nicht möglich, da es keine allgemeingültige Definition für den „öffentlichen Raum“ in der PKS des Bundes gibt. Insbesondere in Bezug auf „andere Tatörtlichkeiten“ wäre zudem eine Zuordnung nicht möglich. 21. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur Gewaltkriminalität in Bezug auf Tatörtlichkeiten, an denen sich besonders häufig Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Schwimmbäder und Badestellen oder Jugendzentren; bitte nach der jeweiligen Anzahl der Gewaltdelikte sowie der jeweiligen Anzahl der Tatverdächtigen und deren Ausländeranteil aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025 Für die Beantwortung Ihrer Frage werden ausschließlich die von Ihnen genannten Tatörtlichkeiten betrachtet. Die hierzu im Berichtsjahr 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fall- und Tatverdächtigenzahlen sowie der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen zum Straftatenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ sind in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen. Tatörtlichkeit (TÖ) Fälle (insgesamt) Tatverdächtige zu aufgeklärten Fällen mit der genannten TÖ Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen in Prozent Schule 7.243 11.558 36,8 Schwimmbad, Badestelle   314    353 46,7 Jugendzentrum   213    290 36,9 22. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Beabsichtigt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigabe für den Verkauf des Six-Needler (www. youtube.com/watch?v=Hl2Z36KNJ7k) durch die GoGun GmbH noch vor der Beratung und Beschlussfassung über den geplanten Gesetzentwurf zur erneuten Verschärfung des Waffenrechts (vgl. www.vdb-waffen.de/d/f703txrd.pdf), und wenn nein, inwiefern bezieht die Bundesregierung die Kritikpunkte an dem Referentenentwurf durch den Verband Deutscher Büchsenmacher, Pro Legal und den Internationalen Schützenbund (www. vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/11 062025_vdb_reicht_fristgerecht_stellungnahme_e in.html) in ihr Handeln in Bezug auf den Referentenentwurf ein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Juni 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt aufgrund der von ihr durchgeführten Prüfung und Bewertung des „Six Needler“ die Zustimmung zum Aufbringen des sogenannten „F-Zeichens“ abgelehnt. Die Bundesregierung hat sämtliche Stellungnahmen, die zu dem in der Fragestellung genannten Gesetzentwurf beim Bundesministerium des Innern eingegangen sind, geprüft. Sie ist nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Einbringen des Gesetzentwurfs zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen sowie zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften nichts entgegenstand. 23. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Liegen der Bundesregierung Statistiken darüber vor, wie viele Personen mit syrischer Einwanderungsgeschichte, deren Zahl sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf etwa 1,3 Millionen beläuft, während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland seit 2015 Reisen in das Herkunftsland Syrien unternommen haben, und wenn ja, wie viele Personen waren das, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob syrischstämmigen Personen, die in Deutschland einen asylrechtlichen Schutzstatus innehatten oder haben, dieser Status gemäß der geltenden Rechtslage aufgrund eines festgestellten Besuchs oder Aufenthalts im Heimatstaat nachträglich aberkannt worden ist, und wenn ja, bei wie vielen Personen war dies der Fall (www.berliner-zeitung.de/ news/heimatbesuch-ohne-verlust-des-asylstatus-b undesregierung-will-neue-regelung-fuer-syrer-li.2 318942)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor, da Personen mit „syrischer Einwanderungsgeschichte“ nach der Definition des Statischen Bundesamts Personen umfasst, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind und somit auch teilweise Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass nach Daten zu Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit gefragt wird. Daten zu von den in § 8 Absatz 1c des Asylgesetzes genannten Behörden oder den Betroffenen mitgeteilten Reisen in das Herkunftsland liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst seit 2023 vor und können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dem Bundesamt angezeigte temporäre Reisen ins Herkunftsland Syrien 2023   493 2024 1.112 2025 (Januar bis Mai)   924 Die Gründe, die zur Aufhebung einer Schutzgewährung führen, werden ebenso wie die Gründe, bei denen eine Aufhebung der Schutzgewährung nicht in Betracht kommt, statistisch nicht erfasst. Daher lässt sich nicht beziffern, in wie vielen Fällen es aufgrund der dem Bundesamt mitgeteilten Heimreisen zu einer Aufhebung gekommen ist. 24. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Inwiefern hat die aktuelle Bundesregierung bzw. ihre Vorgängerin den mit einer Mehrheit im Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Antrag (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10093, S. 9) umgesetzt bzw. dies noch geplant (bitte gegebenenfalls genaue zeitliche Angaben hierzu machen), die Vorläufigen Anwendungshinweise und die nachfolgende Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend auszugestalten, dass bestimmte, dort genannte Fallgestaltungen beim Nachweis der Lebensunterhaltssicherung als Härtefälle im Sinne von § 8 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) berücksichtigt werden, um in diesen Fällen Ermessenseinbürgerungen nach § 8 StAG zu ermöglichen (bitte ausführen), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Darlegungen des Deutschen Anwaltvereins (vgl. dessen Stellungnahme vom Mai 2025 zum sechsten Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz, Nummer 15/2025, Seite 2 f.), wonach es Bundesländer wie Berlin und Baden-Württemberg gebe, die im Sinne der Entwürfe des Bundesministeriums des Innern zu vorläufigen Anwendungshinweisen und entsprechend des Willens des Gesetzgebers Benachteiligten eine Einbürgerung auch bei (ergänzendem) Sozialleistungsbezug im Ermessen ermöglichten, während dies in anderen Ländern wie Brandenburg kategorisch ausgeschlossen sei, mit der Begründung, dass die Anwendung von § 8 Absatz 2 StAG bei Anspruchseinbürgerungen mangels gesetzlicher Verweisung ausscheide (bitte ausführlich darlegen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juni 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat neue Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG) in der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98) geänderten Fassung nach dem Stand vom 1. Mai 2025 (AH- StAG 2025) erstellt. Sie treten an die Stelle der Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StAG – VAH-StAG – nach dem Stand vom 1. Juni 2015 mit allen späteren Änderungen. In den AH-StAG 2025 sind die in dem vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Antrag (siehe Bundestagsdrucksache 20/10093, Seite 9) benannten Personengruppen als Härtefallkonstellationen im Sinne des § 8 Absatz 2 StAG berücksichtigt worden (vgl. Nummer 8 Rdn. 69 ff. AH-StAG 2025). Darüber hinaus berücksichtigen sie die seither eingetretenen Rechtsänderungen sowie die ergangene Rechtsprechung zum Staatsangehörigkeitsrecht und dienen der sachgerechten Anwendung des StAG. Die AH-StAG 2025 sind den für den Vollzug des StAG zuständigen Ländern am 28. Mai 2025 übersandt worden; sie werden zeitnah auf der Homepage des BMI veröffentlicht werden. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Länder sich an den Anwendungshinweisen des BMI orientieren. 25. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum hat die Bundesregierung vor Erlass der Zurückweisungsanordnung an den deutschen Binnengrenzen keine ernsthaften Versuche unternommen, mit den EU-Organen und den betroffenen Nachbarstaaten nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen, obwohl sie dies im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten hat und laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 eine solche Zusammenarbeit nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union wohl verpflichtend gewesen wäre? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich in Bezug auf die nunmehr verstärkten Binnengrenzkontrollen mit den Behörden der Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie mit dem Zoll abgestimmt. Das BMI hat am 8. Mai 2025 auf Staatssekretärsebene alle Botschafter bzw. Gesandten aller Nachbarstaaten sowie der EU-Kommission in einem persönlichen Gespräch informiert und Fragen beantwortet. Zudem informierte und konsultierte der Bundesinnenminister die Anrainerstaaten auf politischer Ebene. Wie in dem vorgenannte Informationsgespräch vom 8. Mai 2025 vereinbart, ist das BMI mit den Nachbarstaaten und sind die Behörden bezüglich dieser Maßnahmen weiterhin auf verschiedenen Ebenen im Gespräch. 26. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie viele Personen wurden seit dem 7. März 2025 bis heute über Aufnahmeprogramme bzw. den Familiennachzug nach Deutschland gebracht (bitte nach Geschlecht, Alterskohorte, Bezeichnung des Aufnahmeprogramms sowie tagweise nach Flügen, soweit diese Personen eingeflogen wurden, aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Juni 2025 Über das Resettlement-Verfahren und die Aufnahmeprogramme Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP AFG), Ortskräfteverfahren (OKV), Aufnahmen weiterer besonders gefährdeter Personen aus Afghanistan (sog. Menschenrechtsliste und Überbrückungsliste) sind im Zeitraum 7. März 2025 bis 13. Juni 2025 insgesamt 760 Personen eingereist. Über das Humanitäre Aufnahmeprogramm Türkei sind in dem genannten Zeitraum keine Personen eingereist. Eine tabellarische Aufschlüsselung der Personen nach Bezeichnung des Aufnahmeverfahrens, Geschlecht, Alterskohorte (1 bis 17 Jahre, 18 Jahre bis älter) sowie tageweise Aufschlüsselung von Flügen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. R es et tle m en t ( § 23 A bs at z 4 de s A uf en th al ts ge se tz es – A uf en th G ) m än nl ic h w ei bl ic h E in re is ed at um 0– 17 18 –ä lte r m än nl ic h ge sa m t 0– 17 18 –ä lte r w ei bl ic h ge sa m t A nz ah l ge sa m t 13 . M är z 20 25  5 6 41  9 7  6 0  5 4 11 4 21 1 20 . M är z 20 25  1    1    1    1    2 27 . M är z 20 25    3    3    1    2    3    6 2. A pr il 20 25    3  2    5    2    2    4    9 9. A pr il 20 25    6  4  1 0    5    5  1 0  2 0 16 . A pr il 20 25    4    4    1    2    3    7 24 . A pr il 20 25  4 4 21  6 5  3 7  4 5  8 2 14 7 29 . A pr il 20 25    4  2    6    2    3    5  1 1 30 . A pr il 20 25    6  5  1 1    4    3    7  1 8 2. M ai 2 02 5  1    1    3    2    5    6 5. M ai 2 02 5    1  1    2    1    1    2    4 7. M ai 2 02 5  3    3    2    2    4    7 G es am t 12 7 81 20 8 11 8 12 2 24 0 44 8 O rt sk rä fte ve rf ah re n (§ 2 2 Sa tz 2 A uf en th G ) m än nl ic h w ei bl ic h E in re is ed at um 0– 17 18 –ä lte r m än nl ic h ge sa m t 0– 17 18 –ä lte r w ei bl ic h ge sa m t A nz ah l ge sa m t 27 . M är z 20 25 12  9 21 12 10 22 43 16 . A pr il 20 25  5  7 12  2 10 12 24 G es am t 17 16 33 14 20 34 67 B un de sa uf na hm ep ro gr am m fü r A fg ha ni st an (§ 2 3 A bs at z 2 A uf en th G ) m än nl ic h w ei bl ic h E in re is ed at um 0– 17 18 –ä lte r m än nl ic h ge sa m t 0– 17 18 –ä lte r w ei bl ic h ge sa m t A nz ah l ge sa m t 27 . M är z 20 25 22 30 52 13 35 48 10 0 16 . A pr il 20 25  7 22 29 11 31 42  7 1 G es am t 29 52 81 24 66 90 17 1 be so nd er s g ef äh rd et e af gh an is ch e St aa ts an ge hö ri ge – M en sc he nr ec ht sl is te (§ 2 2 Sa tz 2 A uf en th G ) m än nl ic h w ei bl ic h E in re is ed at um 0– 17 18 –ä lte r m än nl ic h ge sa m t 0– 17 18 –ä lte r w ei bl ic h ge sa m t A nz ah l ge sa m t 27 . M är z 20 25 1 2 3 2 1 3 6 16 . A pr il 20 25 1 1 1 G es am t 1 2 3 2 2 4 7 w ei te re b es on de rs g ef äh rd et e af gh an is ch e St aa ts an ge hö ri ge – Ü be rb rü ck un gs lis te (§ 2 2 Sa tz 2 A uf en th G ) m än nl ic h w ei bl ic h E in re is ed at um 0– 17 18 –ä lte r m än nl ic h ge sa m t 0– 17 18 –ä lte r w ei bl ic h ge sa m t A nz ah l ge sa m t 27 . M är z 20 25  7  9 16  2  7  9 25 16 . A pr il 20 25 11 10 21  8 13 21 42 G es am t 18 19 37 10 20 30 67 Im Z ei tra um 7 . M är z 20 25 b is 1 3. Ju ni 2 02 5 w ur de n in sg es am t 3 1. 45 3 V is a zu r Fa m ili en zu sa m m en fü hr un g er te ilt . E in e st at is tis ch e Zu or dn un g ka nn d er na ch fo lg en de n Ta be lle e nt no m m en w er de n (G es ch le ch t u nd A lte r w er de n st at is tis ch n ic ht e rf as st ). St at . Z uo rd nu ng G es am t A llg em ei ne r Fa m ili en na ch zu g Fa m ili en na ch zu g zu F lü ch tli ng en Fa m ili en na ch zu g zu A sy lb er ec htig te n Fa m ili en na ch zu g zu su bs id iä r Sc hu tz be re ch tig te n G es am t 31 .4 52 26 .0 63 2. 08 2 68 3. 24 0 E he ga tte nn ac hz ug z um A us lä nd er 13 .5 52 11 .5 46 1. 04 6 43   91 8 E he ga tte nn ac hz ug z um D eu ts ch en  4 .9 12  4 .9 12 E lte rn na ch zu g  1 .0 56    9 19    4 1  2    9 4 K in de rn ac hz ug 11 .8 38  8 .6 12   97 8 23 2. 22 5 N ac hz ug so ns tig er F am ili en - an ge hö ri ge r      94      74    1 7      3 27. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Mündlichen Fragen 57 und 58, Plenarprotokoll 21/9, S. 739A und B, in denen die Zuständigkeit für illegal eingereiste Personen, die erst außerhalb des grenznahen Bereichs aufgegriffen werden, alleinig den Ländern zugewiesen wurde und die Frage nach einer diesbezüglich ggf. erfolgten Abstimmung des Bundesministeriums des Innern mit den Ländern verneint wurde, schließen, dass illegal eingereiste Personen, die es unerkannt schaffen, die Grenze und den grenznahen Bereich zu überwinden – somit also in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen – von den Mitteln der unmittelbaren Zurückweisung bzw. Zurückschiebung grundsätzlich ausgenommen sind, wenn es seitens der Länder keine entsprechenden Initiativen (vgl. § 19 Absatz 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 57 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes) gibt (bitte im Detail ausführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juni 2025 Eine Aussage im Sinne der Fragestellung lässt sich der Antwort auf die genannten Mündlichen Fragen nicht entnehmen. Im Übrigen wird erneut auf die gegenständliche Zuständigkeit der Länder verwiesen. 28. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Welche Bereiche hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 11. März 2020 bis 31. März 2023 als exekutive Kernbereiche definiert, die sowohl das parlamentarische Informationsrecht ausschließen, als auch retrospektiv das verfassungsmäßig verbürgtes Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages in der 21. Wahlperiode einschränken, und inwiefern unterscheiden sich die hier dafür seitens der Bundesregierung angeführten Begründungen (beispielhaft Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/166) von der ähnlichen, aber vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Argumentation im Falle Murat Kurnaz (BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvE 3/07)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juni 2025 Die Bundesregierung definiert keine „Bereiche“ vorab als exekutiven Kernbereich. In Bezug auf das parlamentarische Fragerecht kann im Einzelfall eine Antwort aufgrund des Schutzes des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung verweigert werden. Dies erfolgt entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Abhängigkeit von der konkreten Fragestellung und unter Abwägung der jeweiligen Umstände (BVerfGE 124, 78, 120 ff.). Für welche konkreten parlamentarischen Fragen in dem erfragten Zeitraum dies erfolgte, kann über das Dokumentations- und Informationssystem (DIP) des Deutschen Bundestages (https://dip.bundestag.de/) recherchiert werden. Ob und ggf. welche parlamentarischen Fragen in der 21. Wahlperiode aufgrund des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung nicht beantwortet werden können, hängt von der konkreten Fragestellung ab und kann daher für die Zukunft nicht beantwortet werden. In Bezug auf die zweite Teilfrage weist die Bundesregierung darauf hin, dass bei den Antworten auf parlamentarische Fragen die Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur exekutiven Eigenverantwortung gewahrt werden (BVerfGE 124, 78, 122 ff.). 29. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) In wie vielen Fällen in der 19. und 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwogen, und wie viele Fälle der Geheimhaltung der Bundesregierung betrafen dabei Anfragen zum Thema Corona? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. Juni 2025 Die Bundesregierung führt keine Statistik über die erbetenen Informationen. Darüber hinaus ist es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Antworten der Bundesregierung auf alle parlamentarischen Fragen der 19. und 20. Wahlperiode können über das DIP des Deutschen Bundestages (https://dip.bundestag.de/) recherchiert werden. Es liegt insoweit kein Erkenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor. 30. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch genau welche Formulierungen hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt nach der Verkündung der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu Grenzkontrollen am 2. Juni 2025 die Begründung zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden/Asylbewerbern verändert, und wann wurde die veränderte Begründung an die Bundespolizei weitergegeben (bitte die entscheidende Passage der Begründung möglichst exakt wiedergeben; www.tagesschau.de/inland/innenpol itik/zurueckweisungen-dobrindt-rechtslage-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juni 2025 Aufgrund des Beschlusses des Berliner Verwaltungsgerichts vom 2. Juni 2025 wurde keine Begründung zur Zurückweisung von Schutzsuchenden/Asylbewerbern angepasst oder eine solche an die Bundespolizei übersandt. 31. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit leben zum Stichtag 17. Juni 2025 mit einer Duldung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, nach Alterskohorten und nach Bundesländern differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen nur Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) mit Stichtag eines Monatsendes vor. Zum Stichtag 31. Mai 2025 waren im AZR 6.604 aufhältige Personen mit einer Duldung und iranischer Staatsangehörigkeit erfasst. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Geschlecht Aufhältige geduldete Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 männlich 4.743 divers     1 unbekannt     8 weiblich 1.852 Altersgruppen Aufhältige geduldete Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 unter 18 Jahren   824 über 17 Jahren 5.779 nicht berechenbar     1 Land Aufhältige geduldete Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 Baden-Württemberg   492 Bayern   699 Berlin   330 Brandenburg   205 Bremen    73 Hamburg   402 Hessen   641 Mecklenburg-Vorpommern   172 Niedersachsen   378 Nordrhein-Westfalen 1.844 Rheinland-Pfalz   359 Saarland    12 Sachsen   175 Sachsen-Anhalt    86 Schleswig-Holstein   625 Thüringen   111 32. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende mit iranischer Staatsangehörigkeit leben aktuell mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status und Bundesländern differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juni 2025 Zum Stichtag 31. Mai 2025 waren im AZR 19.831 aufhältige Personen mit einem abgelehnten Asylantrag und iranischer Staatsangehörigkeit erfasst. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Geschlecht Aufhältige Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit und abgelehnten Asylantrag laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 divers      1 männlich 13.023 unbekannt     12 weiblich  6.795 Altersgruppe Aufhältige Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit und abgelehnten Asylantrag laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 unter 18 Jahren  2.320 über 17 Jahren 17.502 nicht berechenbar      9 Aufenthaltsdauer Aufhältige Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit und abgelehnten Asylantrag laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 mehr als 6 Jahre 12.683 weniger als 6 Jahre  4.119 nicht berechenbar  3.029 Aufenthaltsstatus Aufhältige Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit und abgelehnten Asylantrag laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 unbefristete Aufenthaltsrechte 2.545 befristete Aufenthaltsrechte 9.070 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 8.216 Land Aufhältige Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit und abgelehnten Asylantrag laut AZR zum Stichtag 31. Mai 2025 Baden-Württemberg  1.735 Bayern  1.910 Berlin  1.516 Brandenburg    457 Bremen    219 Hamburg  1.184 Hessen  2.334 Mecklenburg-Vorpommern    263 Niedersachsen  1.182 Nordrhein-Westfalen  5.738 Rheinland-Pfalz    821 Saarland     37 Sachsen    505 Sachsen-Anhalt    234 Schleswig-Holstein  1.492 Thüringen    204 Gesamt 19.831 33. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Bei wie vielen Personen hat die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen Erkenntnisse gewonnen, wonach die Untersagung der Ausreise gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes gesetzlich begründet war (bitte für die letzten neun Jahre auflisten und für jedes Jahr die Gesamtzahl, die namentlich größte Kategorie der Begründung der Untersagung und die Anzahl der Untersagungen, die unter diese größte Kategorie fallen, angeben; falls keine Kategorisierung der Begründungen der Untersagen erfasst ist, bitte erklären)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Bundespolizei nicht erhoben. 34. Abgeordneter Arne Raue (AfD) Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Katastrophenschutz auf Länderbzw. Landkreisebene in den kommenden vier Jahren weiter zu stärken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025 Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bei den Ländern. Der Bund ist im Rahmen der zivilen Verteidigung unter anderem für den Zivilschutz zuständig, also den Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Die Bundesregierung wird den Zivilschutz weiter stärken. Im Rahmen des von ihr verfolgten integrierten Ansatzes wird dies zu Synergien und Verbesserungen im gesamten Bevölkerungsschutz führen und so auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz unterstützen. Dies betrifft sowohl den operativen Bevölkerungsschutz als auch das strategische Krisenmanagement. Die Stärkung des Zivilschutzes und damit auch die Stärkung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie des Technischen Hilfswerks (THW) ist angesichts zunehmender Krisenlagen von zentraler Bedeutung. Sofern der Haushaltsgesetzgeber entsprechend beschließt, sollen die neuen Finanzierungsinstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern genutzt werden, um die Einsatz- und Reaktionsfähigkeit nachhaltig zu verbessern. Zu den von der Bundesregierung verfolgten Maßnahmen zählen insbesondere der Ausbau technischer und personeller Ressourcen, zum Beispiel im Bereich der ergänzenden Ausstattung für die Länder, die Modernisierung von Ausrüstung und Infrastruktur, zum Beispiel der Warninfrastruktur, sowie die Verbesserung der Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zum Beispiel durch Übungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der nationalen Krisenmanagement-Strukturen und -Prozesse. Dies beinhaltet die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen zur Identifikation künftiger Bedrohungen und die darauf aufbauende Anpassung der nationalen Vorsorgeplanungen. Die rechtlichen Grundlagen werden überprüft und, sofern sich für die Stärkung der Krisenvorsorge ein entsprechender Bedarf erkennen lässt, angepasst. 35. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen wurde im Verfassungsschutzbericht 2024 unter dem Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt im Gegensatz zu den letzten fünf Verfassungsschutzberichten auf eine Formulierung verzichtet, wonach Rechtsextremismus als größte Gefahr für die Demokratie bezeichnet wird, obwohl laut dem Verfassungsschutzbericht 2024 die Zahl rechtsextremistischer Personen um 23,3 Prozent gestiegen ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Juni 2025 Der Verfassungsschutzbericht bringt auch in seiner aktuellen Fassung deutlich die Einschätzung der Gefahren durch den Rechtsextremismus zum Ausdruck. Die aktuellen Zahlen und Entwicklungen, die darin dargestellt werden, sprechen für sich. Änderungen in einzelnen Formulierungen zu Extremismusbereichen sind dabei Ausdruck der redaktionellen Freiheit und der Vermeidung des Eindrucks von Floskelhaftigkeit in der Gestaltung eines „lebendigen Produkts“, ohne dass sich damit grundlegende Veränderungen von Gefährdungsbewertungen verbinden müssen. Im Übrigen hat Bundesminister Alexander Dobrindt auf der Pressekonferenz zur Präsentation der Jahreszahlen der Politisch motivierten Kriminalität ausdrücklich klargestellt, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Demokratie darstellt. 36. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Wie viele polizeilich erfasste Straftaten wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und bis einschließlich Mai 2025 an den Bahnhöfen Stralsund Hauptbahnhof und Greifswald registriert (bitte getrennt nach Jahren und Bahnhöfen aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Personen vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Juni 2025 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den nachfolgenden Übersichten, die auf Grundlage der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) erstellt worden sind, zu entnehmen. Straftaten am Bahnhof Stralsund im Berichtszeitraum 2022 bis Mai 2025 Berichtsjahr Anzahl Delikte 2022 373 2023 294 2024 277 2025 (Januar bis Mai) 115 Straftaten am Bahnhof Greifswald im Berichtszeitraum 2022 bis Mai 2025 Berichtsjahr Anzahl Delikte 2022 183 2023 161 2024 130 2025 (Januar bis Mai)  51 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Stralsund Berichtsjahr 2022 Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 347 davon  deutsch 199  nicht deutsch  65 davon  syrisch   8  tunesisch   8  afghanisch   7  marokkanisch   7  polnisch   7  georgisch   3  ukrainisch   3  albanisch   2  türkisch   2  vietnamesisch   2  beninisch   1  bosnisch-herzegowinisch   1  eritreisch   1  französisch   1  ghanaisch   1  guineisch   1  irakisch   1  iranisch   1  ivorisch   1  libysch   1  mauretanisch   1  moldauisch   1  palästinensisch   1  russisch   1  serbisch   1  sierra-leonisch   1 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Stralsund Berichtsjahr 2023 Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 269 davon  deutsch 127  ungeklärt   2  nicht deutsch  49 davon  syrisch   9  ukrainisch   5  tunesisch   4  algerisch   3  polnisch   3  türkisch   3  albanisch   2  lettisch   2  somalisch   2  staatenlos   2  amerikanisch   1  armenisch   1  belarussisch   1  chinesisch   1  georgisch   1  guineisch   1  malisch   1  marokkanisch   1  russisch   1  senegalesisch   1  spanisch   1  thailändisch   1  ungarisch   1  vietnamesisch   1 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Stralsund Berichtsjahr 2024 Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 244 davon  deutsch 127  nicht deutsch  49 davon  georgisch   5  vietnamesisch   5  polnisch   4  sierra-leonisch   4  syrisch   4  afghanisch   3  mauretanisch   3  algerisch   2  moldauisch   2  pakistanisch   2 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Stralsund Berichtsjahr 2024 Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 244 davon  russisch   2  ukrainisch   2  armenisch   1  beninisch   1  brasilianisch   1  gambisch   1  guineisch   1  indisch   1  kubanisch   1  mazedonisch   1  palästinensisch   1  sudanesisch   1  türkisch   1 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Stralsund Berichtsjahr 2025 (Januar bis Mai) Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 103 davon  deutsch  46  nicht deutsch  24 davon  afghanisch   2  irakisch   2  serbisch   2  somalisch   2  syrisch   2  tunesisch   2  vietnamesisch   2  algerisch   1  gambisch   1  georgisch   1  guineisch   1  marokkanisch   1  moldauisch   1  polnisch   1  russisch   1  türkisch   1  ukrainisch   1 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Greifswald Berichtsjahr 2022 Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 178 davon  deutsch   8  gänzlich unbekannt 168  ungeklärt –  nicht deutsch   2 davon  somalisch   1  togoisch   1 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Greifswald Berichtsjahr 2023 Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 151 davon  deutsch   7  nicht deutsch   2 davon  marokkanisch   1  togoisch   1 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Greifswald Berichtsjahr 2024 Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 121 davon  deutsch  11  nicht deutsch   1 davon  syrisch   1 Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen am Bahnhof Greifswald Berichtsjahr 2025 (Januar bis Mai) Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inkl. unbekannter Tatverdächtiger) 49 davon  deutsch  3  nicht deutsch  3 davon  afghanisch  3 Eine Auswertung von sog. Massendelikten (u. a. Erschleichen von Leistungen) für konkrete Bahnhöfe lassen die statistischen Daten der PES erst mit Beginn des Berichtsjahres 2024 zu. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erfolgt daher die Darstellung der von der Bundespolizei festgestellten Straftaten für den angefragten Zeitraum ohne die Berücksichtigung von sog. Massendelikten. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 37. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Welche finanziellen Gesamtaufwendungen hat die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von der Initiierung der Unterstützung der Ukraine hinsichtlich der Bereitstellung des Zugangs zum Eutelsat-Satellitensystem bis zum Stichtag 15. Juni 2025 getragen, und über welchen Zeitraum ist die Fortführung dieser Unterstützungsmaßnahme geplant (www.reuters.com/business/media-telecom/ germany-funds-eutelsat-internet-ukraine-musk-te nsions-rise-2025-04-04/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Juni 2025 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf Bundestagsdrucksache 21/88 wird verwiesen. 38. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern beeinflusst die frühere Mitgliedschaft des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul in der Deutsch- Palästinensischen Gesellschaft (https://apollo-news.net/hama s-relativierung-aussenminister-wadephul-war- imbeirat-der-deutsch-palaestinensischen-gesellsch aft/) seine Entscheidungen bzw. seine Bewertung des israelische-palästinensischen sowie des israelisch-iranischen Konflikts, und warum findet seine frühere Mitgliedschaft im Profil des Bundesaußenministers auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de/d e/aamt/aussenminister-wadephul/bm-lebenslauf-s eite) keine Erwähnung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. Juni 2025 Als Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss war der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul Berichterstatter für verschiedene arabische Staaten und auch für die Palästinensischen Gebiete. In dieser Funktion war er eine gewisse Zeit Mitglied im Beirat der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft (DPG), wie Berichterstatter anderer Fraktionen auch. Der Bundesaußenminister hat sich stets sein eigenes Urteil über Fragen des Nahen Ostens, des Nahostkonflikts und des Nahostfriedensprozesses gebildet. Rollen wie Mitgliedschaften in Beiräten, Vereinen oder sonstigen Organisationen sind der Informationsgewinnung und einem vielfältigen Austausch dienlich. Im Lebenslauf werden solche Mitgliedschaften nicht im Einzelnen aufgeführt. 39. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um die nach Bekundungen aus ihrem Umfeld schlechten Haftbedingungen (Isolationshaft, Einschränkung sozialer Kontakte, eine Stunde Hofgang pro Tag, mangelhafte hygienische Bedingungen, miserables Essen, Schlafunterbrechungen durch stündliche Kontrollen; https://rsw.beck.de/aktuell/daily/ meldung/detail/strafprozess-maja-t-ungarn-auslief erung-bverfg-isolationshaft?utm_source=Eloqua &utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau &utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_202 5&utm_econtactid=CWOLT000036830997&ut m_medium=email_newsletter&utm_crmid=) für die in ungarischer Untersuchungshaft befindliche und seit über einer Woche aufgrund dessen sich in Hungerstreik befindende Person Maja T. zu verbessern und um nach ihrer rechtswidrigen Auslieferung (BVerfG, Beschl. v. 24. Januar 2025 – 2 BvR 1103/24) eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. Juni 2025 Konsularmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Deutschen Botschaft Budapest besuchen Maja T. regelmäßig in der Haft und stehen in Kontakt mit den zuständigen ungarischen Stellen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Hungerstreiks von Maja T. Die Botschaft verfolgt die aktuelle Situation engmaschig. Zudem hat sich die Botschaft seit der Inhaftierung in Ungarn für bessere Haftbedingungen, die Einhaltung internationaler Mindeststandards und die Möglichkeit einer Verlegung in Hausarrest eingesetzt. Vertreterinnen und Vertreter der Botschaft waren darüber hinaus bei allen bisherigen mündlichen Verhandlungen anwesend und werden auch an den weiteren Gerichtsterminen teilnehmen. Ungarn hatte zugesichert, im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel Maja T. auf ein entsprechendes Ersuchen zur Verbüßung der Strafe zurück zu überstellen. Eine solche Überstellung zur Strafvollstreckung nach Deutschland setzt ein rechtskräftiges ungarisches Urteil voraus. Der Fall von Maja T. wurde hochrangig gegenüber der ungarischen Regierung angesprochen. Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte von Maja T. sind keine weiteren Auskünfte möglich. 40. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist für die Bundesregierung nach dem Anschlag auf die Synagoge in Bochum im November 2022 und dem darauffolgenden Urteilsspruch des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach die Anschlagsplanung auf „eine staatliche iranische Stelle“ zurückgehe, die Grundlage dafür gegeben, die Iranischen Revolutionsgarden (IRGC) in der Europäischen Union als Terrororganisation listen zu lassen, und wurden dafür seitens des Bundesaußenministers Schritte unternommen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Juni 2025 Die Bundesregierung setzt sich weiterhin aktiv für die Listung der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC) unter dem EU-Antiterror-Sanktions- Regime ein. Für Listungsentscheidungen ist ein Konsens aller EU- Staaten erforderlich, der durch einen einstimmigen Beschluss des Rates formalisiert werden muss. Die Voraussetzungen für eine Listung unter dem horizontalen Anti- Terrorismus-Sanktionsregime der Europäischen Union sind in Artikel 1 des Gemeinsamen Standpunktes 2001/931/GASP des Rates über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus niedergelegt. Die Revolutionsgarden sind bereits als Entität unter dem Sanktionsregime für Massenvernichtungswaffen in Iran EU-gelistet. Alle rechtlichen Folgen, die sich aus einer Listung unter dem EU-Anti-Terror- Sanktionsregime ergeben würden, gelten daher bereits. 41. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Entwicklungen in den USA sowie aus den Aussagen der US- Administration (www.sportschau.de/fussball/klub-wm- inusa-sicherheit-in-frage-geschaeft-in-gefahr,klub- wm-fans-usa-trump-los-angeles-100.html und https://youtu.be/N6hVetlo07Y?feature=shared) hinsichtlich der Rechte und der Sicherheit von deutschen Fans, Athletinnen/Athleten und Journalistinnen/Journalisten im Rahmen der derzeit laufenden FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 und der anstehenden FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 im Gastgeberland USA, insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigungen der US- amerikanischen Administration, dass ausländische Fans nur für den Zeitraum der WM-Spiele willkommen sind (www.fr.de/sport/fussball/trump-viz epraesident-vance-droht-fans-vor-fussball-wm-in- der-usa-zr-93721042.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. Juni 2025 Die Regelungen der US-Behörden für die Einreise und den Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger in den USA unterliegen grundsätzlich keinen Veränderungen. Für normale touristische oder Geschäftsreisen genügt ein ESTA (Electronic System for Travel Authorization), welches während seiner zweijährigen Gültigkeitsfrist mehrfache Einreisen erlaubt und für maximal 90 Aufenthaltstage gültig ist. Auch Sportveranstaltungen in den USA können mit einem ESTA besucht werden. Unabhängig vom Reisezweck gilt jedoch, dass ein ESTA nicht automatisch zu einer Einreise berechtigt. Die Beamten der US Customs and Border Protection treffen in jedem Einzelfall die Entscheidung über die Einreiseberechtigung an den Grenzübergängen der USA. 42. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wie viele Bundesmittel sind von 2005 bis heute laut Kenntnis der Bundesregierung insgesamt nach Gaza geflossen (bitte der Gesamtsumme nach zuständigem Bundesministerium aufschlüsseln), und in welcher Form plant die Bundesregierung aktuell einen deutschen Beitrag für den Wiederaufbau von Gaza (bitte unter Nennung der zuständigen Bundesministerien und zuständigen Abteilungen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 25. Juni 2025 Das durch finanzielle Mittel unterlegte Engagement der Bundesregierung in den Palästinensischen Gebieten im Zeitraum von 2005 bis heute erfolgte insbesondere in den Bereichen der humanitären Hilfe, Stabilisierung und der Entwicklungszusammenarbeit. Projekte in den Palästinensischen Gebieten werden häufig sowohl im Westjordanland als auch in Gaza umgesetzt. Tabelle: Auswärtiges Amt (AA) Zeitraum Bereich Beitrag 2005–2025 (Stand: 13.06.2025) Humanitäre Hilfe 819,7 Mio. Euro 2014–2025 (Stand: 17.06.2025)1) Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung  76   Mio. Euro 2005–2025 (Stand: 13.06.2025) Freiwilliger ungebundener Beitrag UNRWA2) 219,2 Mio. Euro 1) Für weiter zurückreichende Zeiträume können die Mittel aus dem Titel nicht über einen zentralen Abruf erfasst werden. 2) Ein Großteil davon in den Palästinensischen Gebieten umgesetzt. Tabelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Zeitraum Bereich Beitrag 2019–20241) Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit 396,95 Mio. Euro 2019–2024 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/strukturbildende Übergangshilfe, kommunale Partnerschaften, Ziviler Friedensdienst, Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ sowie im Bereich der zivilgesellschaftlichen Träger 415,23 Mio. Euro 1) Für den Zeitraum von 2005 bis 2019 gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Projekten aus den genannten Haushaltstiteln des BMZ. Die angefragten Informationen sind nicht maschinell oder automatisiert verfügbar und erfordern z. T. die händische Durchsicht und Zusammenfassung von Einzelakten in Abstimmung mit Durchführungsorganisationen zu einzelnen Maßnahmen. Der geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Angaben betrüge insgesamt mindestens 160 Arbeitsstunden bzw. 20 Arbeitstage. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Die Beantwortung der Fragen ist nicht vollständig innerhalb der vorgesehenen Frist leistbar und würde über einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, so dass die Erfüllung auf die Schriftliche Frage sonstige administrative Aufgaben zum Erliegen bringen würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher die Grenze der Zumutbarkeit überschritten. Die Bundesregierung steht bereit, den Wiederaufbau in Gaza zu unterstützen, sobald die Lage vor Ort dies zulässt. Die Planung eines konkreten Beitrags ist jedoch angesichts der andauernden Kampfhandlungen bisher nicht möglich. 43. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus dem Gutachten „Legal Consequences arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem“ (www.icj-cij.org/case/186) des Internationalen Gerichtshofs ergreifen (bitte Zeitpunkt angeben), um zu verhindern, dass die Bundesrepublik Deutschland Hilfe oder Unterstützung für die Aufrechterhaltung der illegalen Besatzung palästinensischer Gebiete durch Israel leistet, und wie wird die Bundesregierung die im Gutachten des Internationalen Gerichtshofs benannte Verpflichtung von Drittstaaten zur Differenzierung zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten in allen Bereichen der Zusammenarbeit gewährleisten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. Juni 2025 Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen des IGH im in der Fragestellung genannten Gutachten des IGH ernst und berücksichtigt diese in ihrem Handeln. Deutschland erkennt das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und seine Bemühungen um einen eigenen Staat an. Die Bundesregierung unterstützt dies beispielsweise als einer der größten bilateralen Geber im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Zugleich übernimmt Deutschland eine besondere Verantwortung gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat und für die Sicherheit Israels. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Ziel eines unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates, der in Frieden und Sicherheit Seite an Seite mit Israel existiert, nur durch Verhandlungen erreicht werden kann. In Deutschland wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten gilt nach EU- Recht die Pflicht, alle aus dem Westjordanland importierten Produkte, die aus israelischen Siedlungen stammen, eindeutig als solche zu kennzeichnen. 44. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Ist der Bundesregierung die Aussage des designierten polnischen Präsidenten Karol Nawrocki, wonach die Ukraine – bevor sie der NATO oder der EU beitritt – zunächst die historische Verantwortung für das von den ukrainischen Nationalisten im Machtbereich des Dritten Reiches begangene Massaker von Wolhynien (1943) übernehmen muss, bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus ggf. für eine eigene Position zu einem möglichen Beitritt der Ukraine zur EU bzw. zur NATO (vgl. www.intellinew s.com/nawrocki-s-rise-sparks-fresh-uncertainty-fo r-wartime-ukraine-385091/?source=ukraine)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 24. Juni 2025 Der Bundesregierung ist angeführter Medienbericht bekannt. Sie kommentiert derartige Aussagen von Alliierten und Partnern nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 45. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Befand sich nach Kenntnis der Bundesregierung am 15. Juni 2025 ein deutsches Tankflugzeug A400M Atlas im jordanischen Luftraum und betankte dort Kampfjets, die an den israelischen Luftangriffen gegen den Iran beteiligt sind? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Juni 2025 Am 15. Juni 2025 hat kein A400M der Bundeswehr eine Luftbetankung im jordanischen Luftraum durchgeführt. 46. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie hoch ist der Anteil des Erlöses bei Kooperationen der Becker-Kerner-Stiftung und dem Musikkorps der Bundeswehr, der der Stiftung zufließt, und fließt ein Teil der Erlöse auch an bundeswehrnahe Vereine (wie etwa das Bundeswehrsozialwerk e. V. oder das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e. V.)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. Juni 2025 Bei Kooperationen im Sinne der Fragestellung werden keine Erlöse erzielt. 47. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Welche konkreten Aufgaben hatte das Tankflugzeug der deutschen Luftwaffe vom Typ Airbus A400M Atlas mit dem Transponder-Code PR61 am 14. Juni 2025 im östlichen Luftraum Jordaniens vor dem Hintergrund der zeitgleichen Durchführung israelischer Luftangriffe auf Ziele im Iran laut offizieller Einsatzplanung zu erfüllen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um eine Beteiligung Deutschlands an israelischen Luftangriffen gegen den Iran – etwa durch logistische Unterstützung israelischer Streitkräfte wie Luftbetankungseinsätze – auszuschließen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. Juni 2025 Der fragliche A400M führte am 14. Juni 2025 einen Luftbetankungsauftrag im Mandatsrahmen für an der Operation Inherent Resolve beteiligte Verbündete durch. Israelische Luftfahrzeuge wurden nicht betankt. Die Mandatskonformität wird fortlaufend sichergestellt. 48. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Wie viele Tapferkeitsauszeichnungen, insbesondere das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit, wurden seit ihrer Einführung im Jahr 2008 bis heute verliehen, und wie verteilen sich diese auf die jeweiligen Einsatzländer und Jahre (bitte aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. Juni 2025 Seit 2008 wurden 33 Auszeichnungen im Sinne der Fragestellung verliehen. Die Verleihungen wurden alle für tapfere Taten im Einsatzland Afghanistan ausgesprochen und verteilen sich wie folgt nach Jahren: Jahr 2009 2010 2011 2013 2014 2023 Anzahl 6 7 12 1 2 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 49. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche rechtlichen, finanziellen und regulatorischen Schritte plant die Bundesregierung konkret, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Deutschlandfonds“ substantiell mit privatem Kapital zu füllen – einschließlich der vorgesehenen Zielrendite, Risikoverteilung und etwaiger Garantien für Investoren –, und bis wann sollen Kapitalzusagen eingeworben werden und Mittel abfließen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 26. Juni 2025 Der Deutschlandfonds befindet sich in einer frühen konzeptionellen Phase. Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Ansätze. Hierbei steht die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Fokus. Über partnerschaftliche Modelle soll erreicht werden, dass private Mittel für zusätzliche Investitionen gehebelt werden. 50. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Pläne hat die KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung, die aus dem Pariser Abkommen abgeleiteten und damit kompatiblen Sektorleitlinien weiterzuentwickeln, und welche neuen Maßnahmen sind zur Erreichung eines klimaneutralen Portfolios über die Sektorleitlinien hinaus geplant? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 26. Juni 2025 Als digitale Transformations- und Förderbank übernimmt die KfW Bankengruppe eine besondere Verantwortung und bekennt sich mit ihren wissenschaftsbasierten Sektorleitlinien zum 1,5-Grad-Klimaziel. Die KfW Bankengruppe misst der Weiterentwicklung und Aktualisierung der Pariskompatiblen Sektorleitlinien einen hohen Stellenwert bei. Zur Sicherung von Wirksamkeit und Effizienz wertet sie Lernerfahrungen in der Anwendung der Sektorleitlinien und veränderte Rahmenparameter im Zuge regelmäßiger Überprüfungen systematisch aus und nimmt bei Bedarf entsprechende Nachjustierungen vor. Hierfür werden neben klimapolitischen Zielsetzungen und klimawissenschaftlichen Erkenntnissen auch Marktentwicklungen sowie regulatorische Anforderungen analysiert. Zur Schaffung von Transparenz über die Treibhausgasemissionen, die in Zusammenhang mit dem Finanzierungsportfolio stehen, hat die KfW Bankengruppe ein konzernweites Treibhausgas-Accounting aufgebaut. 51. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Welche juristischen Gutachten, die die Treuhandverwaltung des Bundes für die Rosneft-Anteile an der PCK Raffinerie GmbH Schwedt in Deutschland zum Gegenstand haben beziehungsweise Bezug darauf nehmen, liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit dem 1. Januar 2023 bis einschließlich heute vor (bitte detailliert nach Datum, Ersteller, Gegenstand und Kernaussage auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Juni 2025 Im Zusammenhang mit der Treuhandverwaltung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch eine externe Anwaltskanzlei rechtlich beraten. Dabei wurden auch zahlreiche schriftliche, teils auch mündliche Einschätzungen zu vielfältigen Rechtsfragen eingeholt. Diese meist kurzen Stellungnahmen behandeln in der Regel wenige unterschiedliche Fragestellungen zu verschiedenen Einzelthemen und sind nur im Kontext der laufenden internen Diskussion verständlich. Juristische Gutachten, in dem Sinne, dass sie ein Thema umfassend aus rechtlicher Perspektive behandeln, wurden nicht erstellt. 52. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass durch ihre Energiepolitik Strompreise sinken und die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. Juni 2025 Um die Strompreise zu senken, setzt die Bundesregierung insbesondere auf gezielte Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurden. Dazu zählen u. a. die geplante Verlängerung und Ausweitung Strompreiskompensation, die avisierte dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz, die geplante Einführung eines Industriestrompreises im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten und die Reduzierung von Netzentgelten. Zudem stellt die Bundesregierung sicher, dass die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird. Die Versorgungszuverlässigkeit mit Strom in Deutschland ist weiterhin auf sehr hohem Niveau: Die Zahlen der Bundesnetzagentur zur durchschnittlichen Nichtverfügbarkeit von Elektrizität je Letztverbraucher in Höhe von 12,8 Minuten im Jahr 2023 ist hierfür ein Beleg. Die Entwicklung der Versorgungssicherheit wird fortlaufend analysiert und bewertet, um etwaigen Handlungsbedarf frühzeitig erkennen und umsetzen zu können. 53. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutschland seit der Einstellung der Gaslieferungen durch Russland ab dem 31. August 2022 weiterhin Zahlungen für die Nichtabnahme aus Altverträgen an Russland leisten muss, und wenn ja, wie hoch waren bzw. sind diese Zahlungen, und wenn nein, werden diese Zahlungen über Umwege an andere Länder geleistet (www.tagesscha u.de/wirtschaft/energie/gas-russland-eu-import-ve rbot-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2025 Grundsätzlich ist der Gasbezug Sache der Unternehmen. Die Bundesregierung hat keinen Einblick in die Bezugverträge. Bezüglich der sich teilweise im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen kann Folgendes mitgeteilt werden: Uniper bezieht seit September 2022 keine Pipelinegaslieferungen aus Russland mehr und leistet daher seitdem auch keine Zahlungen an russische Staatsunternehmen. Der Grund hierfür ist, dass Gazprom Export seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Uniper nicht mehr nachgekommen ist und die Lieferungen eingestellt hat. Wegen der ausgebliebenen Lieferungen hat ein internationales Schiedsgericht Uniper das Recht zugesprochen, die Verträge mit Gazprom zu kündigen. Uniper hat dieses Kündigungsrecht genutzt und am 12. Juni 2024 die Lieferverträge mit der russischen Gazprom Export gekündigt. Ein Tochterunternehmen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH („SEFE“) hat einen bereits 2015 geschlossenen Vertrag zum Einkauf von LNG mit einem Tochterunternehmen des russischen Unternehmens Yamal LNG. Gemäß branchenüblicher Take-or-Pay-Klauseln müsste die SEFE das LNG auch dann bezahlen, wenn sie die Abnahme verweigert. Dazu ist es in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gekommen. Wenn Yamal LNG die Lieferungen einstellt, wie es in der Vergangenheit wegen russischer Sanktionen gegen die SEFE schon geschehen ist, so entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Zahlungsverpflichtungen der SEFE. 54. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Verbänden, Institutionen und Unternehmen der Energiebranche war die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche seit ihrem Amtsantritt im Austausch, und welche Themen waren der jeweilige Anlass für diese Treffen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Juni 2025 Folgende Treffen haben zwischen der Bundesministerin Katherina Reiche und Verbänden, Institutionen und Unternehmen der Energiebranche im Zeitraum vom 7. Mai 2025 bis zum 17. Juni 2025 stattgefunden: – 12. Mai 2025: Amprion, Georgsmarienhütte Holding GmbH, Impulsbeitrag und Panel Wirtschaftstag 2025, u. a. Dr. Christoph Müller CEO, Amprion GmbH und Dr. Anne-Marie Großmann Mitglied der Geschäftsführung Georgsmarienhütte – 19. Mai 2025: BWE, 50Hertz Transmission, Ostdeutsches Wirtschaftsforum Bad Saarow, Gespräch zu energiepolitischen Themen mit verschiedenen Unternehmensvertretern u. a. Bärbel Heidebroek (Präsidentin BWE) und Stefan Kapferer (CEO 50Hertz) – 20. Mai 2025: IG Metall, Videokonferenz, Antrittsgespräch mit Christiane Benner (Erste Vorsitzende IG Metall) – 20. Mai 2025: 28. Deutsch-Arabisches Wirtschaftsforum der Ghorfa, TN u. a. Siemens Energy – 27. Mai 2025: E.ON, Antrittsgespräch mit Leonhard Birnbaum (E.ON) – 27. Mai 2025: RWE, Antrittsgespräch mit Dr. Markus Krebber (RWE) – 28. Mai 2025: BEE, Antrittsgespräch mit Dr. Simone Peter (Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie e. V.) – 4. Juni 2025: BDEW, Rede anlässlich des BDEW-Kongresses (10 Min Keynote + 20 Minuten Gespräch mit BDEW-Präsident Stefan Dohler) – 4. Juni 2025: EnBW, Antrittsgespräch mit Dr. Georg Stamatelopoulos, Vorstandsvorsitzender der EnBW – 5. Juni 2025: Auszeichnung Top 50 „The Power List“, Veranstalter: WELT Politico und Business Insider, TN; u. a. Christian Bruch, CEO Siemens Energy – 6. Juni 2025: Siemens Energy, Antrittsgespräch mit Christian Bruch, CEO Siemens Energy – 10. Juni 2025: Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW, Antrittsgespräch Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 55. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der europäischen Kommission, ein europäisches Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Import von russischem Gas zu beenden (https://ec.europ a.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_ 1131), und wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch vor Inkrafttreten bereits die russischen Erdgas-Importe (z. B. via LNG) nach Deutschland reduziert werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. Juni 2025 Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Import von russischem Gas in die Europäische Union zu beenden. Deutschland bezieht bereits jetzt kein russisches Pipelinegas mehr. Zudem wird an deutschen LNG-Terminals kein russisches LNG angelandet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 56. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Anteile am sog. 1000-Köpfe- bzw. 1000- Köpfe-Plus-Programm sind jeweils für die verschiedenen wissenschaftlichen Karrierestufen (First Stage Researchers [R1], Recognized Researchers [R2], Established Researchers [R3] und Leading Researchers [R4]) vorgesehen, und bedeutet die von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär angesprochene mögliche Ausweitung des Programms auf Studierende (vgl. Podcast „Table Today“ vom 3. Juni 2025), dass für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Stufen R1 bis R4 weniger als 1.000 Plätze zur Verfügung stehen werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 25. Juni 2025 Gerade mit Blick auf die international zunehmend unter Druck geratene Wissenschaftsfreiheit ist Deutschland in Zeiten globaler Polarisierung weiterhin ein attraktives Zielland für Forschende aus aller Welt. Wie im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode angekündigt, setzt sich die Bundesregierung intensiv dafür ein, Angebote für internationale Forschende zu schaffen und beabsichtigt mit einer Initiative „1.000-Köpfe-plus“ den deutschen und europäischen Forschungsraum nachhaltig zu stärken. Der Prozess der Ausgestaltung ist noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 57. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) davon aus, dass die am 7. Mai 2025 vom Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt verkündeten Maßnahmen, unter anderem zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen, rechtmäßig sind, und hat das BMJV in diesem Zusammenhang Weisungen, Antworten auf parlamentarische Fragen und sonstige Vorgänge der Bundesregierung mitgezeichnet bzw. bewusst nicht mitgezeichnet, und wenn ja, welche jeweils konkret (bitte die jeweiligen Gründe nennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 25. Juni 2025 Die Weisung vom 7. Mai 2025 des Bundesministers des Innern liegt im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums des Innern. Der Bundesminister des Innern hat klargestellt, dass er Zurückweisungen von Asylsuchenden unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls stützt. Die Norm erlaubt es im Ausnahmefall den Mitgliedstaaten unter den dort genannten Voraussetzungen, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit auf das nationale Recht zurückzugreifen. Zu Antwortentwürfen auf parlamentarische Fragen wurde das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beteiligt. 58. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie oft haben Mitglieder der derzeitigen Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode aufgrund eines Sachverhaltes, der geeignet erschien, den Tatbestand der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung im Sinne von § 188 des Strafgesetzbuches zu erfüllen, Strafantrag gestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 27. Juni 2025 Eine Mitteilung über die Anzahl der wegen § 188 des Strafgesetzbuches (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) durch Bundesministerinnen und Bundesminister während der Dauer der 21. Wahlperiode gestellten Strafanträge kann nicht erfolgen. Zur Begründung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/11501 verwiesen. 59. Abgeordneter Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern plant die Bundesregierung, in angespannten Wohnungsmärkten Indexmieten bei der Wohnraumvermietung einer erweiterten Regulierung zu unterwerfen, und bis wann soll dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 27. Juni 2025 Der Bundesregierung ist bezahlbarer Wohnraum ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist unter anderem vereinbart, Indexmietverträge einer erweiterten Regulierung zu unterwerfen. Ein Vorschlag dazu wird möglichst zeitnah vorgelegt. 60. Abgeordneter Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann soll die allgemeine Bestätigungslösung für Verbraucherinnen und Verbraucher für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse kommen, und weshalb sollen nur Dauerschuldverhältnisse erfasst sein, während hohe und komplizierte Vertragsabschlüsse mit Einmalzahlung weiter rein mündlich am Telefon mit Verbraucherinnen und Verbrauchern geschlossen werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 27. Juni 2025 Die Bundesregierung wird bis zum Jahresende einen Vorschlag für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Dauerschuldverhältnisse vorlegen, vergleiche hierzu auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/429. Dann werden auch Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung der Regelung mitgeteilt. 61. Abgeordneter Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat eine sogenannte dritte Säule (personelle Stärkung der Justiz, siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) umzusetzen, und wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung damit zu rechnen, dass diese Maßnahme in den Ländern wirksam werden wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 27. Juni 2025 Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakts für den Rechtsstaat ist Gegenstand laufender Arbeiten und Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Dies umfasst alle drei Säulen des Pakts, namentlich einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen und einer personellen Stärkung der Justiz. Hinsichtlich der personellen Stärkung der Justiz ist es das Ziel der Bundesregierung, mit den Ländern noch in diesem Jahr beiderseitige Maßnahmen zu vereinbaren. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 62. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Ist der im Jahr 2023 in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 102 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 20/7519 angekündigte Referentenentwurf zum Familienstartzeitgesetz einschließlich der Kostenberechnung zur Familienstartzeit inzwischen veröffentlicht worden, und wenn nein, wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Veröffentlichung zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 26. Juni 2025 Eine Veröffentlichung seitens des federführenden Bundesministeriums findet grundsätzlich im Rahmen der Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden statt. Das Einvernehmen zu dieser Beteiligung konnte nicht erzielt werden, sodass auch die Veröffentlichung des Referentenentwurfs nicht erfolgt ist. 63. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie viele erwerbstätige Angehörige pflegen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ein Familienmitglied im häuslichen Kontext, und welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung dieser Zahl in den letzten zehn Jahren vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 26. Juni 2025 Die Zahl von erwerbstätigen pflegenden Angehörigen wird in der amtlichen Statistik nicht erfasst. Einen Teil der erwerbstätigen pflegenden Personen bildet die Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ab. Dabei handelt es sich um die Zahl der pflegenden Personen, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegen, dabei regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und dafür Rentenversicherungsbeiträge beantragt haben. Zum 31. Dezember 2023 gab es rund 1,1 Millionen Personen, für die Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen nach § 44 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), Soziale Pflegeversicherung, gewährt wurden. In der aktuellsten Studie des Fraunhofer Instituts für Angewandte Informationstechnik aus dem Jahr 2023 ergab eine Auswertung der 2021er Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP), dass hochgerechnet 7,1 Mio. Menschen in unterschiedlichem Umfang Zeit mit Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen verbringen. Im gleichen Studiendesign gaben dies im Jahr 2019 rund 5,3 Millionen und im Jahr 2017 rund 4,8 Millionen Personen an. In Bezug auf den Erwerbsstatus zeigen die Auswertungen, dass von den 7,1 Millionen informell Pflegenden laut SOEP 2021 etwa 5 Millionen erwerbsfähig und etwa 4,1 Millionen erwerbstätig waren. Dabei sind Erwerbsfähige hier definiert als Personen, die bis 65 Jahre alt sind und keine Rente beziehen und Erwerbstätige als Personen, die erwerbsfähig sind und nach eigenen Angaben in Voll- oder Teilzeit, in Ausbildung oder einer geringfügigen Beschäftigung arbeiten. 64. Abgeordneter Dr. Fabian Fahl (Die Linke) Wer hat im Bundesministerium für Bildung und Forschung die Entscheidung getroffen, die Verleihung des Bundeskunstpreises an Hanna S. und damit die Auszahlung des Preisgelds von 3.345 Euro ruhend zu stellen, und wann wurde diese Entscheidung getroffen (vgl. www.bmbf.de/ SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/04/1704 25-Bundespreis.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. Juni 2025 Nachdem das Bundeministerium für Bildung und Forschung über die Anklage informiert wurde, hat Staatssekretär Stephan Ertner am 17. April 2025 entschieden, das Verfahren der Preisvergabe bis zum Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend zu stellen. Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk getroffen. 65. Abgeordneter Dr. Fabian Fahl (Die Linke) Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, den Bundeskunstpreis für Hanna S. ruhend zu stellen (bitte die betreffende Richtlinie nennen), und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zu Hanna S. von Mitarbeitenden des Bundesministerium für Bildung und Forschung an die Parteien und Journalisten weitergeben, und wenn ja, welche möglichen Konsequenzen plant die Bundesregierung daraus zu ziehen, und wenn nein, wie sind die genannten Akteure nach Auffassung der Bundesregierung an entsprechende Informationen gelangt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. Juni 2025 Im Lichte eines rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf die Preisvergabe an Hanna S. entschieden. Eingehende Presseanfragen wurden durch die Pressestelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet, ebenso in der Bundespressekonferenz; parlamentarische Fragen wurden durch die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin beantwortet. 66. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, und wurden Länder und Kommunen bei diesem Vorhaben von der Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Mai 2025 beteiligt, und wenn ja, auf welche Weise? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. Juni 2025 Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wurde vereinbart, dass das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe weiterverfolgt werden und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine für sie umsetzbare Lösung erarbeitet werden soll (siehe KoaV Zeilen 3214–3218). Auf der Grundlage der Ergebnisse des zurückliegenden Beteiligungsprozesses sowie der im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe abgegebenen Stellungnahmen, insbesondere auch der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, prüft die Bundesregierung derzeit das weitere Vorgehen – auch in zeitlicher Hinsicht. In die Planungen fließen vor allem auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Dezember 2024, sowie der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe praxistauglich gestalten und gemeinsam ins Ziel bringen“ vom 22./23. Mai 2025 und der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vom 6./7. Dezember 2023 ein. 67. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Fortführung des Fonds Sexueller Missbrauch und dem damit verbundenen Ergänzenden Hilfesystem, und inwiefern soll der Betroffenenrat bei der Fortführung beteiligt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. Juni 2025 Die Koalitionsparteien haben im Koalitionsvertrag die politische Grundlage für den Erhalt des Ergänzenden Hilfesystems gelegt. Derzeit prüft das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), auch vorbehaltlich der Ergebnisse der laufenden Haushaltsverhandlungen, die Möglichkeiten der Umsetzung dieser politischen Vereinbarung. Das BMBFSFJ wird bei den Überlegungen zum Erhalt des Ergänzenden Hilfesystems zu gegebener Zeit auch den Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs einbinden. 68. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Bundesministerin Karin Prien (CDU) geprüft, „ob eine Erweiterung der Betriebsausfallversicherung in Betracht kommt, um den Ausfall aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft absichern zu können“, wie die Fraktion der CDU/CSU im Mai 2023 in einem Antrag forderte, der Gründerinnen und Selbstständigen die Schwanger- und Mutterschaft erleichtern sollte (Bundestagsdrucksache 20/6911, Forderung 4), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. Juni 2025 Eine Betriebsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Schadensversicherung (§§ 74 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes [VVG]), die Ertragsausfälle aufgrund bestimmter Betriebsunterbrechungen ausgleicht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist in der Versicherungspraxis durch eine große Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsbedingungen geprägt, entsprechend ist im VVG kein gesetzliches Leitbild vorgesehen. In den Versicherungsbedingungen mancher Betriebsunterbrechungsversicherungen für freiberuflich und selbständig Tätige ist eine Betriebsunterbrechung aufgrund von schwangerschaftsbedingten Krankheiten oder Beschwerden mitversichert. Eine Betriebsunterbrechung aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung ist dagegen nach vielen Versicherungsbedingungen kein Versicherungsfall. Gesetzliche Regelungen, die einer Aufnahme der Schwangerschaft oder Entbindung als Versicherungsfall entgegenstehen, bestehen nicht. Den Verdienstausfall, der während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag entsteht, hat ein privater Krankentagegeldversicherer durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht (§ 192 Absatz 5 Satz 2 VVG). 69. Abgeordnete Tamara Mazzi (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts der Forderungen des Vereins „Initiative Verschickungskinder“ (u. a. Einrichtung einer bundesweiten Anlaufstelle, Erstellung einer eigenen Forschungsstelle und eines Dokumentationszentrums) und des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt, „Wir unterstützen die Aufarbeitung der Misshandlung von Kindern bei Kuraufenthalten zwischen 1950 und 1990 durch die „Initiative Verschickungskinder“ (Z. 3212 bis 3213), um diese Aufarbeitung zu unterstützen (bitte die Beträge angeben, die für die Unterstützung der Aufarbeitung vorgesehen sind, sowie das/die zuständige(n) Bundesministerium/Bundesministerien und eine detaillierte Beschreibung des Zwecks der einzelnen Zuschüsse)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 23. Juni 2025 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stimmt sich zur o. g. Thematik eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab. Die Ressorts sehen das Themenfeld in Anerkennung des erlittenen Leids der Betroffenen als bedeutsam an. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsverhandlungen, keine konkreten Verabredungen innerhalb der Bundesregierung zu der in Ihrer Frage angesprochenen politischen Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 70. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage auf Grund von „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ (T67) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2024 (bitte nach Geschlecht differenzieren), und plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der vor 15 Jahren eingeführten und über die letzten Jahre punktuell angepassten Regel zu Raumtemperaturen ASR A3.5, und wenn ja, wann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 24. Juni 2025 Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage auf Grund von „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ (T67) kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Arbeitsunfähigkeitstage bei T67 – Schäden durch Hitze und Sonnenlicht Jahr männlich weiblich 2015 34.445 17.211 2016 23.581 11.427 2017 26.853 13.639 2018 52.851 28.573 2019 48.995 24.946 2020 27.021 13.412 2021 21.423 10.933 2022 48.867 22.303 2023 63.145 29.577 Datenquelle: Jahresstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich Krankengeld – KG8 Die Ergebnisse für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. Die Erarbeitung und Aktualisierung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten erfolgt durch den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA). Die Überarbeitung der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperaturen“ (ASR A3.5) ist Gegenstand des aktuellen Arbeitsprogramms des ASTA. 71. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie hoch waren im Jahr 2024 die staatlichen Ausgaben des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils für deutsche Staatsbürger und für Empfänger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, und wie gliederten sich diese Gesamtausgaben der KdU auf in jeweils Miete, Nebenkosten und Heizkosten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Juni 2025 Ausgaben für Kosten der Unterkunft werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit jährlich im Tabellenheft „Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Jahreszahlen)“ (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/ Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=ausgaben-sgbii) veröffentlicht. Im Jahr 2024 wurden aus dem Bundeshaushalt insgesamt rund 12,4 Mrd. Euro für Kosten der Unterkunft verausgabt. Die Bundesbeteiligung an den laufenden Kosten der Unterkunft betrug im Jahr 2024 bundesdurchschnittlich 71 Prozent. Eine differenzierte Auswertung nach Staatsangehörigkeit ist nur für Zahlungsansprüche von Regelleistungsberechtigten für Kosten der Unterkunft möglich (s. nachfolgende Tabelle, unabhängig von der Finanzierung durch Bund oder Kommunen). Jedoch kann bei Zahlungsansprüchen nur nach laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft unterschieden werden. Eine Untergliederung nach Kostenarten (Unterkunfts-, Betriebs- und Heizkosten) ist nur für Bedarfsgemeinschaften möglich, für die jedoch das Merkmal Staatsangehörigkeit nicht vorliegt. Tabelle: Zahlungsansprüche von Regelleistungsberechtigten für Kosten der Unterkunft in Euro Deutschland Berichtsjahr 2024 (Jahressummen), Datenstand: Mai 2025 Keine Finanzauswertung. Endgültige Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die Hochrechnung der Bundesergebnisse basiert auf den Kreisen, deren Daten zur Grundsicherungsstatistik SGB II als vollständig bzw. plausibel eingestuft wunden. Staatsangehörigkeit Kosten der Unterkunft1) davon Laufende Kosten der Unterkunft2) Einmalige Kosten der Unterkunft3) 1 2 3 Insgesamt 17.684.739.218 17.461.793.138 222.946.080  Deutsche  9.533.886.092  9.444.738.772  89.147.319  Ausländer  8.150.723.806  8.016.927.855 133.795.951  Keine Angabe        129.320        126.511       2.810 1) Im Themengebiet Zahlungsansprüche wird bei Daten zu Kosten der Unterkunft nur zwischen laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft unterschieden. Eine Untergliederung nach Kostenarten (Unterkunftskosten, Betriebskosten, Heizkosten) ist nicht möglich. 2) Zu den laufenden Kosten der Unterkunft zählen die lautenden Unterkunftskosten, Heil- und Betriebskosten sowie deren Nachzahlungen. 3) Zu den einmaligen Kosten der Unterkunft zählen Wohnungsbeschaffungskosten (Mietkaution und Umzugskosten), die Übernahme von Mietschulden sowie Instandhaltungskosten bei selbst bewohntem Wohneigentum. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 72. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Was sind die 14 häufigsten Vornamen von Leistungsempfängern des Bürgergeldes gemäß § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, und wie viele Personen entfielen jeweils auf diese Vornamen zum Stichtag 31. Dezember 2024? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 26. Juni 2025 Valide, vollständige Daten für alle Jobcenter liegen der Bundesregierung nicht vor. Für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung (gE) können die 14 häufigsten Vornamen für Personen im Bürgergeldbezug im Juni 2025 der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Der häufigste Vorname ist Michael, gefolgt von Andreas und Thomas. Angaben zu anderen Zeitpunkten liegen nicht vor. Tabelle: Liste der häufigsten Vornamen und deren Anzahl in Jobcenter in gE Vorname Anzahl (gerundet) Michael 19.200 Andreas 16.200 Thomas 15.700 Daniel 14.800 Olena 14.400 Alexander 13.800 Ahmad 13.700 Ali 13.500 Christian 13.400 Mohammad 12.500 Anna 12.400 Oleksandr 12.000 Tetiana 11.400 Iryna 10.600 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 73. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann plant die Bundesregierung die Einbringung des nationalen Umsetzungsgesetzes zum AI Act ins Kabinett, und wird die Frist zur Umsetzung bis zum 2. August 2025 eingehalten (falls nein, bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 26. Juni 2025 Der Referentenentwurf für das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Mit Blick auf die Übergangsphase infolge der Bundestagswahlen und die erforderliche Neuabstimmung wird ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum 2. August 2025 jedoch nicht erreicht werden können. 74. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur von mehreren EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission diskutierten möglichen Verschiebung der Gültigkeitsfristen des AI Acts (siehe: www.heise.de/news/KI-Verordnung-Teilw eise-Verschiebung-nicht-mehr-ausgeschlossen-10 436515.html), und bis wann plant sie, hierzu eine Stellungnahme abzugeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 26. Juni 2025 Die Bundesregierung befindet sich hierzu noch in Abstimmung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 75. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Warum bündelt nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG ihre Kompetenzen in der Instandhaltung und Aufarbeitung von Bremskomponenten zukünftig im Werk Fulda und schließt zum 31. Dezember 2025 das Werk in Delitzsch, obwohl diese im Jahr 1913 als Außenstelle gegründete Bremsarmaturenwerkstatt seit Jahrzehnten als ein zuverlässiger Betrieb funktioniert und viele in Delitzsch und Leipzig angesiedelte Mitarbeiter (50 und laut Insiderinformationen am 1. März 2025 noch ein Mitarbeiter eingestellt) dort nach meiner Auffassung eine sehr gute Arbeit verrichten (www.lvz.de/lokales/nordsachsen/ delitzsch/delitzsch-deutsche-bahn-schliesst-werks tatt-von-db-fzi-50-betroffene-UU4HD2WUCZCP NMDAGG7BVNNT3M.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 25. Juni 2025 Durch die Bahnstrukturreform ist die Deutsche Bahn AG (DB AG) ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen und nicht mehr Teil der bundeseigenen Verwaltung. Somit kann das Bundesministerium für Verkehr keine Vorgaben zum Vorhalten und den Betrieb von Werkstätten machen. Dies bleibt der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit und der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des Eisenbahnverkehrsunternehmens vorbehalten. Nach Auskunft der DB AG bündelt die DB Fahrzeuginstandhaltung ihre Kompetenzen in der Instandhaltung und Aufarbeitung von Bremskomponenten im Werk Fulda. Zum Jahresende 2025 wird deshalb der Außenstandort des Werkes Delitzsch nach Fulda verlagert. So wird die Aufarbeitung dieser Systemteile wirtschaftlicher. Den rund 50 Mitarbeitenden wird die Weiterbeschäftigung in Fulda oder an anderen DB- Standorten angeboten. Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. 76. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Erteilung des Baurechts für die drei Bauvorhaben B 175/B 2 OU Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf einschließlich Ausbauabschnitten aufgrund von Interventionen und/oder Einsprüchen der Deutschen Bahn AG und/oder des Eisenbahn- Bundesamtes nach den beiden Erörterungsterminen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens verzögert, und falls ja, was waren die vom Verursacher angeführten Gründe für diese Verzögerung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 24. Juni 2025 Nach Auskunft der Auftragsverwaltung des Freistaats Thüringen haben im Laufe des Planfeststellungsverfahrens intensive Abstimmungen zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt und dem für die Planung zuständigen Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) stattgefunden. Im Ergebnis wird in Abstimmung mit der Anhörungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt das TLBV weitere Unterlagen erstellen und ins Planfeststellungsverfahren einbringen. 77. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchen Bundesländern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Abbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (d. h. Ausdünnung des Taktes, Streichungen von Verstärkern in Hauptverkehrszeiten, Kapazitätsverringerungen bei den eingesetzten Fahrzeugen, Streichungen von Linien, Reduzierungen von Bedienzeiten), und in welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Abbestellungen geplant oder angedroht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 25. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine eigenen Erkenntnisse vor, da die Länder und Kommunen für den Öffentlichen Personennahverkehr zuständig sind. 78. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Westbahn vom 22. Mai 2025 bezüglich der Höhe der zulässigen Eigenkapitalrendite im Rahmen der Festlegung der Trassengebühren, und bis wann möchte sie diese Anpassungen umsetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 24. Juni 2025 Die Europäische Kommission vertritt in ihren „Auslegungsleitlinien bezüglich der Festsetzung von Entgelten für die Nutzung der Fahrwege der Eisenbahn“ vom 7. Mai 2025 die Auffassung, dass Aufschläge im Rahmen der Trassenentgelte nicht zur Erzielung eines Gewinns dienen dürfen. Der EuGH nimmt in einem Urteil vom 22. Mai 2025 in der Rechtssache С 538/23 (Westbahn II) in einem Nebensatz auf diese Aussage Bezug. Dies wird im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der Regelungen zu den Trassenentgelten berücksichtigt. Inhalte und Zeitplan für eine Reform werden derzeit erarbeitet. 79. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Wie hat sich die Anzahl der stationären Erwerbsmöglichkeiten für Fahrkarten für Züge der Deutschen Bahn AG in Bayern verändert (bitte den aktuellsten Stand sowie für die Jahre 2020, 2015 und 2010 die Anzahl der Ticketautomaten, Reisezentren, Video-Reisezentren, DB-Agenturen bzw. Reisebüros mit DB-Lizenz sowie sonstige stationäre Erwerbsmöglichkeiten angeben), und wie viele Verkehrsstationen der Deutschen Bahn AG in Bayern bieten keine stationären Erwerbsmöglichkeiten für Fahrkarten (bitte Anzahl und Anteil an Gesamtzahl aller Verkehrsstationen in Bayern angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. Juni 2025 Die Entwicklung der angefragten Vertriebskanäle der Deutsche Bahn AG (DB AG) in Bayern stellt sich nach Angaben des Unternehmens wie folgt dar: 20251) 2020 2015 2010 Reisezentren    46    63    67  75 Video-Reisezentren    41    28     9   0 DB-Agenturen2)    23    46    91  85 Reisebüros3)    92   114   251 302 Fahrkartenautomaten 1.061 1.305 1.384 4) 1) Stand: Mai 2025. 2) Reisebüros mit DB-Lizenz mit verkehrsvertraglichen Verpflichtungen, die von Aufgabenträgern bestellte Vertriebsleistungen erbringen. 3) Reisebüros mit DB-Lizenz ohne verkehrsvertragliche Verpflichtungen. 4) Vergleichbare Daten aus dem Jahr 2010 liegen der DB AG nicht vor. Die DB AG bietet derzeit an 580 von 1.071 bayerischen Verkehrsstationen eine stationäre Erwerbsmöglichkeit. Weitere Verkehrsstationen können nach Ausschreibungen von anderen Vertriebsdienstleistern bedient werden – hierzu liegen der DB AG keine Daten vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 80. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um den Schutzstatus des Elbebibers in urbanen Gebieten anzupassen, und plant die Bundesregierung generell Maßnahmen, um bestehende Umweltgesetze so anzupassen, dass infrastrukturelle Projekte – wie beispielsweise das Hochwasserrückhaltebecken in Hainichen – leichter ermöglicht werden können und der, meines Wissens nach, zunehmenden Vermehrung des Elbebibers im Stadtgebiet Hainichen entgegengewirkt und damit verhindert wird, dass es beim Bau solcher Projekte aufgrund der bestehenden strengen Schutzmaßnahmen zugunsten des Bibers nicht zu Verzögerungen und Herausforderungen kommt (bitte ausführen und begründen; www.mdr.de/nac hrichten/deutschland/panorama/biber-schaeden-ba eume-naturschutz-100.html; www.agrarheut e.com/land-leben/probleme-biber-land-37000-eur o-fuer-schaeden-zahlen-618030)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 24. Juni 2025 Der Europäische Biber (Castor fiber) ist in Anhang IV der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gelistet und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt. Er wird bei der bundesweiten Roten Liste der Säugetiere Deutschlands auf der Vorwarnliste geführt. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten werden seitens der Bundesregierung als ausreichend angesehen, um etwaige Problemlagen mit dem Europäischen Biber in den Ländern zu lösen. 81. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der deutschen Automobilindustrie, auch nach 2035 in der EU noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor neu zuzulassen, und werden Maßnahmen wie Reduktion der CO2- Emissionen bis 2035 nur um –90 Prozent, Neuzulassung von Plug-in Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender auch nach 2035, ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe in der RED, Zulassung von E-Fuels-only Fahrzeugen auch nach 2035 etc. unterstützt (bitte begründen, wenn das der Fall ist)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 25. Juni 2025 Die Bundesregierung wird sich hierzu zu gegebener Zeit im Zusammenhang mit den von der Europäischen Kommission angekündigten Überarbeitungen der europäischen CO2-Flottenregulierungen von Kraftfahrzeugen positionieren. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 82. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Sonderbericht von Margarethe Sudhof, der von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben wurde, dem Parlament und der Bevölkerung nicht zur Verfügung gestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 26. Juni 2025 Die gutachterlichen Aufzeichnungen der Sachverständigen Beraterin Dr. Margarethe Sudhof sind als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz („VSA“) in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) eingestuft. Von den Informationen dürfen daher gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 VSA nur Personen Kenntnis erhalten, die auf Grund ihrer Aufgabenerfüllung von ihnen Kenntnis haben müssen. Nach § 4 Absatz 2 SÜG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA ist eine Information als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Zu den geschützten Interessen zählen in erster Linie öffentliche Interessen, wie die innere und äußere Sicherheit oder die auswärtigen Beziehungen, die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit staatlicher Einrichtungen, sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. Die Einstufung als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ erfolgte insbesondere zum Schutz der in dem Bericht dargelegten Prozessstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Auf die Durchführung laufender Gerichtsverfahren könnte ein Bekanntwerden dieser Strategien in der Öffentlichkeit nachteilige Auswirkungen für die Bundesrepublik Deutschland haben. Durch die Kenntniserlangung der Prozessstrategie des BMG könnte die Gegenseite eine bessere Ausgangsposition in den laufenden Gerichtsverfahren erlangen. Um den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu schützen, soll keine Prozesspartei Informationen erhalten, die ihr prozessrechtlich nicht zugänglich sind, um z. B. für einen geplanten Zivilprozess ihre Klage schlüssig zu machen, die andernfalls ggf. aus Beweis(last)gründen abgewiesen werden könnte. Die Erfolgsaussichten der Bundesrepublik Deutschland in laufenden Gerichtsverfahren würden durch die Offenlegung von Prozessstrategien somit ggf. verringert, so dass dies nachteilig für die Bundesrepublik Deutschland sein kann. Weiter werden durch die Einstufung sowie Schwärzungen die Persönlichkeitsrechte Dritter sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen geschützt. 83. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirksamkeit aller eingesetzten Kinder-Impfstoffe durch echte Placebo-kontrollierte Blindstudien bestätigt worden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 26. Juni 2025 Placebo-kontrollierte klinische Prüfungen von Impfstoffen werden bei Kindern in der Europäischen Union nicht durchgeführt. Es ist ethisch geboten, einen positiven Effekt durch die medizinische Maßnahme der Impfung in der Kontrollgruppe anzustreben. Aus diesem Grund wird die Kontrollgruppe mit einem anderen in diesem Alter empfohlenen Impfstoff geimpft, wenn es in dieser Indikation noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Ergänzend wird zu den ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen und der Verwendung von Placebos auf die Deklaration von Helsinki von 1964 (in der zuletzt im Oktober 2024 durch die 75. Generalversammlung des Weltärztebundes revidierten Fassung) verwiesen (www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-helsinki/). 84. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie viele Suizide wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren bei Seniorinnen und Senioren erfasst (bitte jeweils nach Kalenderjahr und Geschlecht aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 26. Juni 2025 Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die Suizidzahlen bei Seniorinnen und Senioren in den letzten zehn Jahren wie in der beigefügten Tabelle in der Anlage dargestellt entwickelt.2 85. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Plant die Bundesregierung die Streichung des § 24 des Medizinal-Cannabisgesetzes, wie Betroffene und Expertinnen und Experten fordern (https://kripoz.de/2024/05/31/ganz-seltsame-bluet en-das-neue-cannabisgesetz-im-ueberblick-und-d er-versuch-einer-ersten-konsolidierung/), da durch diesen eine ortsunabhängige Einnahme des Arzneimittels verwehrt wird, und wenn nicht, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 23. Juni 2025 Die Bundesregierung plant nicht, den § 24 des Medizinal- Cannabisgesetzes aufzuheben. Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sind Konsumanreize und Gefährdungen für Kinder und Jugendliche weitestgehend zu vermeiden. Das gilt auch für die Inhalation, das heißt das Rauchen oder Verdampfen, von Cannabis zu medizinischen Zwecken, da hierbei in der Außenwirkung auf Kinder und Jugendliche nicht vom Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken unterschieden werden kann. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/664 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 86. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bei der Gesundheitsministerkonferenz am 11. und 12. Juni 2025 getroffenen Beschluss der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder zur Prävention bei Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere der Feststellung, dass die wirksamste Prävention gegen Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen mit Neigung zu fremdgefährdendem Verhalten eine bedarfsgerechte und verlässliche Behandlung ist, und wird die Bundesregierung den Forderungen nach einer frühzeitigen Beteiligung der Länder durch das BMG an bundespolitischen Diskussionen zur Erkennung entsprechender Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sowie der weiteren Unterstützung Psychosozialer Zentren nachkommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 25. Juni 2025 Die Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung und bedarf eines gezielten gemeinsamen und ganzheitlichen Ansatzes. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht daher vor, zur Verhinderung von Gewalttaten die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherzustellen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Innern stehen hierzu bereits in engem Austausch. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Länder und Kommunen. Diese sind für weite Teile der psychosozialen Versorgung zuständig. Daher wird die Forderung der Länder nach frühzeitiger Beteiligung an einem Austausch auf Bundesebene ausdrücklich unterstützt. Unter anderem wird die Bundesregierung auch künftig die Psychosozialen Zentren der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge fördern. Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Länder auch weiterhin mit geeigneten Modellprojekten in ihren Anstrengungen unterstützen, frühzeitig psychosozialen Unterstützungs- und Hilfebedarf zu erkennen und manifeste Erkrankungen zu verhindern beziehungsweise zu behandeln. Zudem sieht der Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen vor, um die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter zu stärken. Für die konkrete Ausgestaltung einer bedarfsgerechten und verlässlichen Versorgung hat darüber hinaus auch insbesondere die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eine besondere Verantwortung. So arbeitet beispielsweise der Gemeinsame Bundesausschuss kontinuierlich an der Ausgestaltung seiner Richtlinien zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen (nähere Informationen sind im Internetangebot enthalten unter: www.g-ba.de/themen/psychothe rapie). 87. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der orientiert an Bundestagsdrucksache 20/13252 den Kreis der Organspenderinnen und -spender bei der Lebendorganspende durch die Anpassung der Voraussetzungen für Überkreuzspenden erweitert, und wenn ja, wie ist der Zeitplan für eine solche Initiative? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 24. Juni 2025 Das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Bundestagsdrucksache 20/13252) konnte in der 20. Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag nicht mehr abgeschlossen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit setzt unterdessen seine Arbeit an dieser Initiative fort. Ein Zeitplan für ein mögliches Gesetzgebungsverfahren ist noch festzulegen. 88. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Von welchen Fallgruppen geht die Bundesregierung aus, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat und unter die Antworten der Bundesregierung zur Corona-Pandemie fallen und dadurch das Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages einschränken, und welcher Teil der Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus steht dementsprechend nicht den „überwiegenden öffentlichen Geheimhaltungsinteressen“ (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/166) entgegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 26. Juni 2025 Zu den Fallgruppen zählen u. a. die Grenzen des Zuständigkeitsbereichs der Regierung, der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, die Grundrechte Dritter und das Staatswohl (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2022 – 2 BvE 8/21 Rn. 58). Je nach Fragestellung kann jede dieser Fallgruppen auch im Kontext der Corona-Pandemie relevant sein. Im Hinblick auf die Herkunft des SARS-CoV-2 sind zahlreiche Forschungsergebnisse und Veröffentlichungen verfügbar. Dabei ist der Ursprung des Virus nicht abschließend geklärt. Des Weiteren wird verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 98 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 20/4631, auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf Bundestagsdrucksache 20/10170, auf die Schriftliche Frage 105 des Abgeordneten Manfred Schiller auf Bundestagsdrucksache 20/14338, auf die Schriftliche Frage 119 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 20/14894, auf die Schriftliche Frage 93 der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus auf Bundestagsdrucksache 20/15135, auf die Schriftliche Frage 94 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf Bundestagsdrucksache 20/15135 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13289. 89. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche konkreten Studien hat die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 122 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 20/13317, in der zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe pauschal ausgeführt wird, die Sicherheit der COVID-19- Impfstoffe sei „durch eine Vielzahl von Studien […] weiterhin bestätigt worden“, seit dem 29. Juni 2021 zur Bewertung der Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen herangezogen (bitte die Studien ggf. mit Link auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 23. Juni 2025 Es wird insbesondere auf einen Cochrane Review und die Publikationen des Paul-Ehrlich-Instituts im Bulletin für Arzneimittelsicherheit und die darin enthaltenen Referenzen verwiesen: www.cochrane.de/news/wirksa mkeit-und-sicherheit-von-covid-19-impfstoffen; www.pei.de/SharedDoc s/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsberic ht-27-12-20-bis-31-03-23-aus-bulletin-zur-

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