Schriftliche Frage 55 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Vorkehrungen trifft die Bundesregierung angesichts aktueller Medienberichte zu den Vereinigten Staaten von Amerika mit Blic…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 55 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Vorkehrungen trifft die Bundesregierung angesichts aktueller Medienberichte zu den Vereinigten Staaten von Amerika mit Blic…
Frage 55 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Vorkehrungen trifft die Bundesregierung angesichts aktueller Medienberichte zu den Vereinigten Staaten von Amerika mit Blick auf Einreiseverweigerungen, Visa- Probleme, verschärfte Einreisekontrollen (einschließlich der Durchsuchung elektronischer Geräte), verstärkte Prüfungen von Social-Media-Aktivitäten sowie eines gestiegenen Risikos kurzfristiger Zurückweisungen und Inhaftierungen, um sicherzustellen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige, die im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) in die USA reisen, während des gesamten Aufenthalts konsularisch geschützt sind, und welche konkreten konsularischen und administrativen Verfahren bestehen für den Umgang mit entsprechenden Vorfällen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. August 2025:
Die Einreisebestimmungen der US-Behörden für deutsche Staatsangehörige haben sich nicht geändert. Unabhängig vom Reisezweck gilt weiterhin, dass weder eine ESTA-Genehmigung noch ein gültiges Visum automatisch zur Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft stets die US- Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, СВР) bei der Ankunft an der US-Grenze. Teilnehmer des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP) sollten daher stets aussagekräftige Nachweise über den Zweck ihres Aufenthalts mit sich führen – insbesondere die Teilnahmebestätigung am PPP/ CBYX-Programm sowie weitere relevante Dokumente. Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich vor jeder Reise in die USA mit den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts vertraut zu machen. Diese enthalten neben allgemeinen Informationen auch Hinweise zu geltenden Einreisevorschriften. Zu den bekannten Einreisehindernissen zählen u. a. Falschangaben im Visumsverfahren, frühere Verstöße gegen Einreise- oder Aufenthaltsbestimmungen (z. B. Überschreitung der Aufenthaltsdauer) oder Vorstrafen in den USA. In solchen Fällen kann es zu Zurückweisung, Festnahme, Abschiebehaft oder unmittelbarer Abschiebung kommen. Die Durchsuchung elektronischer Geräte durch die US- Grenzschutzbehörden ist seit 2009 nach US-Recht zulässig. Laut Angaben der US- Behörden betrifft dies einen sehr geringen Anteil von Reisenden – im Jahr 2024 weniger als 0,01 Prozent aller internationalen Einreisen. Im Falle konsularischer Notlagen – etwa bei Festnahmen, Inhaftierungen oder anderen akuten Schwierigkeiten – können sich deutsche Staatsangehörige an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden. Diese kann im Rahmen der konsularischen Nothilfe unterstützen, etwa durch Kontakte zu lokalen Behörden, Bereitstellung einer Rechtsanwaltsliste oder Unterstützung bei einer Rückreise nach Deutschland, wenn Hilfesuchende hierzu nicht selber in der Lage sind. Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der US-Grenzschutzbehörden über die Einreisegewährung ist hingegen nicht möglich.
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