Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
Sicherstellung der Versorgung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und ihrer Hinterbliebenen hinsichtlich gesundheitlicher und wirtschaftlicher Folgen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes, Ausgleich von Sachschäden in Härtefällen, Entschädigungsleistungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz bei Straftaten mit Kraftfahrzeugen, Ersatz von Sachschäden und Aufwendungen der Nothelfer;<br /> Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) als §§ 1 bis 8 der Vorlage, Einfügung § 765a Reichsversicherungsordnung, Änderung § 12 Pflichtversicherungsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen, insbesondere kein Ausgleich für Sachschäden bei der Opferentschädigung
Zeitachse
- 30.01.1976 plenarprotokoll 07/219 Protokoll der 219. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.