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Zweites Gesetz zur Änderung der Höfeordnung

Vorgang 290822 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 11.03.2024 · DIP ↗

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Beschränkung des Anwendungsbereichs der Höfeordnung auf Betriebe mit über DM 30 000,- Wirtschaftswert, Ersetzung des Zwangsanerbenrechts durch ein fakultatives, Verbesserung der Abfindungsregelung für Miterben in den Ländern der ehemaligen britischen Besatzungszone<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen

Zeitachse

  1. 30.01.1976 plenarprotokoll 07/219 Protokoll der 219. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.