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Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes

Vorgang 253623 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 11.03.2024 · DIP ↗

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Erweiterung der Verantwortlichkeit des Besitzers von Sondermüll bis zur endgültigen schadlosen Abfallbeseitigung; Einführung eines Betriebsbeauftragten zur ständigen betriebsseitigen Kontrolle der Abfallbeseitigung bei Abfallbeseitigungsanlagen und Produktionsstätten; Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge zum Transport von Sondermüll sowie Pflicht zum Mitführen von Unfallmerkblättern und Begleitpapieren mit Auskunft über Herkunft, Zielort, Empfänger, Art, Menge und Zusammensetzung des Sondermülls; Ausdehnung der Ordnungswidrigkeitstatbestände auf Zuwiderhandlungen gegen die Neuregelung mit der Möglichkeit der Einziehung von Gegenständen sowie Erweiterung und Verschärfung von Strafvorschriften für unzulässige Abfallbeseitigung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses: </strong>Änderungen

Zeitachse

  1. 08.04.1976 plenarprotokoll 07/235 Protokoll der 235. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.