Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)
Verwirklichung der Gleichberechtigung im Ehe- und Familienrecht, insbesondere bei der Unterhaltssicherstellung des wirtschaftlich schwächeren Partners, u. a. Zugewinnausgleich in der Altersversorgung bei Scheidungen; Ersetzung des Schuldprinzips im Scheidungsrecht durch das Zerrüttungsprinzip; Einführung einer immateriellen Härteklausel; Neuregelung des Familienrechts; Entscheidungskonzentration bei den Folgeregelungen von Ehescheidungen durch Schaffung eines Familiengerichts<br /> <br /> <strong>Erster Antrag des Ausschusses: </strong>Abspaltung der namensrechtlichen Bestimmungen (Gesetz über den Ehe- und Familiennamen), s. GESTA C061<br /> <br /> <strong>Zweiter Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses: </strong>Wiedereinfügung der namensrechtlichen Bestimmungen (Gesetz über den Ehe- und Familiennamen); Änderungen
Zeitachse
- 08.04.1976 plenarprotokoll 07/235 Protokoll der 235. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.