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Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung (G-SIG: 10020012)

Vorgang 187959 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<b>Inhalt:</b> Ablösung des Übereinkommens vom 4. Februar 1928, Neuregelung in Anknüpfung an bestehende Regelungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht unmittelbar mit Kosten belastet. Eine unmittelbare Entlastung des Bundeshaushaltes tritt ein, wenn die Verordnung über die Erstattung der Kurzarbeiterentschädigung an die schweizerischen Arbeitslosenkassen außer Kraft tritt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitslosenversicherung/Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung * Sozialabkommen/ Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung * Grenzgänger/Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung

Zeitachse

  1. 24.06.1983 plenarprotokoll 10/17 Protokoll der 17. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.