Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung (G-SIG: 10020012)
<b>Inhalt:</b> Ablösung des Übereinkommens vom 4. Februar 1928, Neuregelung in Anknüpfung an bestehende Regelungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht unmittelbar mit Kosten belastet. Eine unmittelbare Entlastung des Bundeshaushaltes tritt ein, wenn die Verordnung über die Erstattung der Kurzarbeiterentschädigung an die schweizerischen Arbeitslosenkassen außer Kraft tritt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitslosenversicherung/Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung * Sozialabkommen/ Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung * Grenzgänger/Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
Zeitachse
- 24.06.1983 plenarprotokoll 10/17 Protokoll der 17. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.