Gesetz zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes (G-SIG: 10020068)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe mit ähnlicher Materie wurden in der 8.WP und in der 9. WP (BR Drs. 232/81, BT Drs. 9/746, s.a.GESTA/9.WP/S.404) eingebracht Entschließung des Bundestages in 8.WP (BT Drs. 8/2885) 81. Ministerkonferenz der ARGEBAU vom 2.12.82, Ausschuß der ARGEBAU "Kurznovelle" vom 25.4.83 <br><br><b>Inhalt:</b> Anregung privater Investitionen im Städtebau, Aufhebung des "Anwendungszwanges" des Städtebauförderungsgesetzes, Lockerung der Förderungsvoraussetzungen bei Sanierungsmaßnahmen, Vereinfachung bodenrechtlicher Vorschriften, des Trägerrechts und der Förderungsvorschriften bei Modernisierungen, bei Instandsetzungen und Neubauten, Auflösung des Deutschen Rates für Stadtentwicklung, Änderung §§ 9 bis 12 ModEnG. Bund und Ländern entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei Ländern und Gemeinden kann eine Minderung des Verwaltungsaufwandes auftreten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Begriff des "vereinfachten Verfahrens" wird eingeführt und in Par. 5 geregelt. In Fällen geringfügiger Bodenwerterhöhung wird auf die Erhebung des Ausgleichsbetrages für das Sanierungsgebiet oder für Teile des Sanierungsgebietes verzichtet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Investition/Anregung privater Investitionen im Städtebau * Stadtsanierung/Lockerung der Förderungsvoraussetzungen bei Sanierungsmaßnahmen und bei Neubauten im Sanierungsgebiet * Bodenrecht/Aufhebung des Zwangs zur Anwendung der besonderen bodenrechtlichen Vorschriften des StBFG * Wohnungsmodernisierung/ Vereinfachung der Förderungsvorschriften bei Modernisierungen und Instandsetzungen * Stadtentwicklung/Auflösung des Deutschen Rates für Stadtentwicklung * Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz/ Änderung §§ 9 bis 12 ModEnG betr. Förderkompetenz der Länder
Zeitachse
- 15.03.1984 plenarprotokoll 10/59 Protokoll der 59. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.