Gesetz zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (G-SIG: 10020094)
<b>Bezug:</b> Siehe auch XF07 <br><br><b>Inhalt:</b> Revision des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961 zur Ermöglichung des Beitritts weiterer Staaten, Änderungen vertragsrechtlicher und administrativer Art, u.a. Zusammenarbeit mit der WIPO, Beitragsregelung und Vereinfachung des Beitrittsverfahrens, redaktionelle und fachliche Änderungen. Dem Bund entstehen keine zusätzlichen Kosten. Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gewerblicher Rechtsschutz/Gesetz zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen * Weltorganisation für geistiges Eigentum/Zusammenarbeit des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen mit der WIPO, Vereinfachung des Beitrittsverfahrens
Zeitachse
- 03.05.1984 plenarprotokoll 10/69 Protokoll der 69. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.