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Protokoll der 69. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 03.05.1984 · WP 10 · 10/69 · Original ↗

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Protokoll der 69. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn- Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs- Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier- Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Dr. Barzel: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, als Nachfolgerin des verstorbenen Abgeordneten Brosi hat die Abgeordnete Frau Dr. Lepsius am 12. April 1984 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich begrüße die uns bekannte Kollegin und wünsche ihr eine gute Zeit und eine gute Zusammenarbeit. (Beifall) Am 20. April hatte der Abgeordnete Hauck seinen 60. Geburtstag. Ich wünsche ihm von Herzen Glück und Segen. (Beifall) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um den Zusatzpunkt „Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes" — Drucksache 10/1389 — erweitert werden. Ich gehe davon aus, daß es hier keinen Widerspruch gibt, daß Sie einverstanden sind. — Es ist so beschlossen. Nach einer weiteren interfraktionellen Vereinbarung soll Punkt 16 der Tagesordnung betreffend Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe abgesetzt werden. Sind Sie damit einverstanden? — Dann ist auch das so beschlossen. Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 2 und 3 auf: 2. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) — Drucksache 10/1379 — Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Potthast b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — Berichterstatter: Abgeordnete Sieler Dr. Friedmann Frau Seiler-Albring Kleinert (Marburg) (Erste Beratung 50. Sitzung) 3. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz — KOV — 13. AnpG-KOV) — Drucksache 10/1149 — a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) — Drucksache 10/1366 — Berichterstatter: Abgeordneter Louven b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Berichterstatter: Abgeordnete Sieler Dr. Friedmann Frau Seiler-Albring Verheyen (Bielefeld) (Erste Beratung 61. Sitzung) Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für diese beiden Tagesordnungspunkte eine gemeinsame Beratung mit einer Runde vereinbart. — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Dr. Blüm , Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung des Rentenanpassungsgesetzes ist eine gute Nachricht für 14,6 Millionen Rentner. Die Bundesregierung ist ihrer Ankündigung treu geblieben, die Renten pünktlich zu erhöhen. Wir halten, was wir versprochen haben, aber wir versprechen auch nicht mehr, als wir halten können. Verläßlichkeit ist die Grundlage einer soliden Politik. Auf Verläßlichkeit sind besonders die Rentner angewiesen; Rente muß kalkulierbar bleiben. Für die Rente kann nicht gestreikt werden. Deshalb ist der Gesetzgeber gegenüber den Rentnern in ganz besonderen Treuepflichten. Der Gesetzgeber muß so etwas wie der Treuhänder der Rentner sein. Zum 1. Juli 1984 werden die Renten um 3,4 % angehoben. Da die Rentner aber mit weiteren 2 % an den Kosten der Krankenversicherung beteiligt werden, verbleibt ihnen eine effektive Rentenerhöhung von 1,3 %. Von diesem Wert war auch die Bundesregierung ausgegangen, als wir den Gesetzentwurf im Dezember eingebracht haben. Zwischenzeitlich sah es einmal so aus, als müßte der Prozentsatz nach unten korrigiert werden. Gott sei Dank hat sich mittlerweile herausgestellt — das ist auch die letzte Ermittlung des Statistischen Bundesamts —, daß 3,4 % die konkrete Bemessungsgrundlage sind. Zum erstenmal wird 1984 die Rente aktualisiert. Das heißt: Maßstab der Rentenerhöhung ist nicht mehr — wie in der Vergangenheit — eine durchschnittliche Lohnentwicklung, die im Zeitpunkt der Rentenanpassung bereits zwei bis vier Jahre zurückliegt; zukünftig ist die Lohnentwicklung des Vorjahres maßgeblich. Damit werden Rentner und Lohnempfänger näher zusammengeführt. Die Aktualisierung der Rentenanpassung macht also auch den Solidaritätsgedanken deutlicher. (Beifall des Abg. Dr.-Ing. Kansy [CDU/ CSU] — Lutz [SPD]: Schütterer Beifall!) Alt und jung, die Lohnempfänger und die Rentner sitzen in einem Boot. Der Abstand hat ja zu häufig zu Mißverständnissen geführt: Einmal war die Lohnerhöhung höher, und die Rentner fühlten sich benachteiligt; ein andermal war es umgekehrt. Wir bringen also durch diese Aktualisierung auch mehr Plausibilität in das Rentenversicherungssystem. Die Beteiligung der Rentner an der Krankenversicherung ist nicht die Erfindung dieser Bundesregierung. Sie wurde bereits im Jahr 1978 in das 21. Rentenanpassungsgesetz eingeführt. Aber ich will hier ausdrücklich betonen: Ich habe die Richtigkeit dieser Maßnahme nie bezweifelt. Ich verstecke mich hier nicht hinter meinen Vorgängern. Denn auch ich glaube, es wäre auf die Dauer nicht zumutbar, daß für die Krankheitskosten der Rentner ausschließlich die aktiven Arbeitnehmer aufkommen. Der vorgesehene Eigenbeitrag der Rentner ist sozial gerechtfertigt, zumal da er — auch darauf muß hingewiesen werden — nur einen Teil der tatsächlichen Krankheitskosten deckt. Um es in Zahlen auszudrücken: 3 % Krankenversicherungsbeitrag machen 3,9 Milliarden DM aus; 5 % Krankenversicherungsbeitrag 1985 machen 6,6 Milliarden DM aus. Die tatsächlichen Krankheitskosten der Rentner betrugen 1983 allein 36,5 Milliarden DM. Sie sehen, daß durch den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner nur ein Teil der Kosten gedeckt wird, die die Krankenversicherung der Rentner verursacht. Insofern ist es ein zumutbarer Solidaritätsbeitrag, diesmal der Alten für die Jungen. Schließlich ist zu berücksichtigen, daß mit der schrittweisen Beteiligung der Rentner an ihren Krankenversichungsbeiträgen mit 1, dann 3, später 5 % das Ziel einer gleichgewichtigen Entwicklung der Renten und der verfügbaren Arbeitnehmereinkommen annähernd erreicht wird. Ich gehe davon aus, daß es unsere gemeinsame Überzeugung ist, daß die Renten so steigen sollen wie die verfügbaren Einkommen. Diese Parallelität zwischen dem Einkommen der Älteren durch Rente und dem Einkommen der Jungen durch Lohn entspricht unserer gemeinsamen Überzeugung. Im Durchschnitt des Jahres 1984 steigen die Renten um 2,9%. Das ist eine komplizierte Rechnung. Ich will mich nicht hinter komplizierten Rechnungen verstecken; das kann dann jeder nachprüfen. Wenn man den Jahresdurchschnitt ermitteln will, muß man im ersten Halbjahr 1984 noch die Rentenerhöhung aus 1983 berücksichtigen; die wirkte j a erst im zweiten Halbjahr 1983. Das waren nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrags 4,6 %. Jetzt ist die Erhöhung 1,3 %. 4,6 % und 1,3 % müssen zusammengezählt und durch 2 geteilt werden, damit sich der Durchschnitt ergibt. Das sind 2,9 %. Ich will mich gar nicht in die Feinheiten der höheren Mathematik begeben. Das sind einfache Grundelemente der Durchschnittsrechnung. 2,9% — das zeigt, daß wir uns einigermaßen in Parallelität mit der Entwicklung der Nettoeinkommen der Arbeitnehmer bewegen. Die gleiche Durchschnittszahl gilt für die Renten der Kriegs- und Wehrdienstopfer, für Impfgeschädigte, für Opfer von Gewalttaten und andere gleichgestellte Personenkreise. Sie sehen: Trotz des dringenden Konsolidierungsbedarfs der öffentlichen Haushalte, trotz der Arbeitslosigkeit haben wir den Rentenanpassungstermin gehalten. Noch etwas. Nur in diesem Jahr und im Jahr 1977 war das Nettorentenniveau höher als 65%. Das sind die beiden Jahre mit Nachkriegsrekord. Auch darauf können wir gemeinsam stolz sein, ohne deshalb selbstzufrieden zu werden. Aus aktuellem Anlaß will ich auch an die Tarifpartner appellieren, bei ihren Tarifverhandlungen auch an die Rentner zu denken. Die Rentner sitzen nämlich mittelbar bei jeder Tarifrunde mit am Verhandlungstisch. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Würden die Tarifparteien den Verteilungsspielraum allein für eine verkürzte Arbeitszeit nutzen, (Kolb [CDU/CSU]: Dann gehen die Rentner leer aus!) koppelten sie die Rentner vom Ergebnis der wirtschaftlichen Gesundung ab. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Null-Runden können sinnvoll sein, wenn nichts zu verteilen da ist. Aber wenn wieder Wachstum da ist, dann, meine ich, haben alle Anspruch, an den Früchten dieses Wachstums beteiligt zu werden. Und wenn Wachstum nur in mehr Freizeit umgesetzt werden soll: Die Rentner brauchen nicht mehr Freizeit; die haben Freizeit. Deshalb muß bei der Verteilung dessen, was wieder zu Verteilung ansteht, auch an die Rentner gedacht werden. Deshalb darf der Verteilungskonflikt nicht so geführt werden, als ginge es nur um die Arbeitszeit. Mit dem Rentenanpassungsgesetz 1984 wird auch der Dynamisierungsverbund erweitert. Bisher waren nur die Altershilfe für Landwirte und die Kriegsopferversorgung in diesem Anpassungsverfahren. Jetzt beziehen wir auch die Unfallversicherung in diesen Anpassungsvorgang ein. Auch das, meine ich, erhöht wiederum die Schlüssigkeit des Systems. Es ist doch schlüssig, daß alle Renten im gleichen Maße steigen, daß die einen nicht davonlaufen, während die anderen zurückbleiben, sondern daß es hier eine parallele Entwicklung gibt. Diese Harmonisierung hat mit Gleichmacherei überhaupt nichts zu tun; denn die Eigenständigkeit der einzelnen Sicherungsinstitutionen bleibt weiterhin erhalten. Die Erhöhung der Renten ist solide finanziert. Die Liquiditätssituation der Rentenversicherung stellt sich in diesem Jahr günstiger dar, als wir sie im Rentenanpassungsbericht 1983 ursprünglich angenommen hatten. (Kolb [CDU/CSU]: Im Gegensatz zu frü - her!) — Ja, das ist, wie ich glaube, überhaupt ein Erkennungszeichen unserer Politik. Wir haben hier wie anderswo immer die unteren Möglichkeiten der erwarteten Entwicklung in unsere Rechnungen eingestellt. (Zuruf von der CDU/CSU: Und keine Eh renberge!) — Mir ist es lieber, wir rechnen mit schlechteren Entwicklungen und haben dann bessere in den Kassen, als umgekehrt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zum Jahresende 1983 war die Schwankungsreserve um 1,1 Milliarden DM höher, als im Rentenanpassungsbericht geschätzt. Auch wenn wir einkalkulieren müssen, daß Mindereinnahmen bei den Beiträgen aus Sonderzahlungen, vom Krankengeld und eventuell höhere Aufwendungen bei Gesundheitsmaßnahmen oder Renten wegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit noch möglich sind, kann dennoch gesagt werden, daß unsere Rechnung solide fundiert ist. Ich will auf ein Risiko aufmerksam machen: das Risiko eines Arbeitskampfes. — Das ist nicht Einmischung in den Tarifkonflikt, sondern es ist die Verantwortung der Bundesregierung, auf mögliche Folgen für die Rentenversicherung hinzuweisen, damit jeder, der an die Wahlurne einer Urabstimmung geht, weiß, was von seiner Stimmentscheidung abhängt. Wenn 1 Million Arbeitnehmer einen Monat streiken oder ausgesperrt sind, verliert die Rentenversicherung über eine halbe Milliarde DM Einnahmen. 1 Million, das ist ein Viertel der Arbeitnehmer in der Metallindustrie. (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Dann sollen die Arbeitgeber kompromißbereit sein!) Ich sage das zunächst ohne jede Bewertung. Jeder muß wissen, was er tut. Streik betrifft nicht nur die Streikenden, Streik betrifft nicht nur die Unternehmer, Streik ist nicht nur eine Kampfmaßnahme auf dem Arbeitsmarkt, er hat auch Folgen für die Rentenversicherung. Und das muß auch angesichts der Liquiditätslage hier zur Sprache gebracht werden, um auf die Verantwortung hinzuweisen, die beide Tarifpartner haben. (Frau Dr. Timm [SPD]: Endlich einmal!) — Ich rede nicht nur von Streik, ich rede auch von Aussperrung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich bedanke mich ausdrücklich für den Zwischenruf. Ich halte das gar nicht für eine Korrektur. Es dreht sich um Streik und Aussperrung. Ich bleibe bei der festen Absicht, in Sachen Rentenpolitik ein hohes Maß von Gemeinsamkeit zwischen Regierung und Opposition zu suchen. Rentenstreit schafft Unsicherheit, und Unsicherheit ist die Mutter von Angst. Und das haben unsere älteren Mitbürger wahrhaftig nicht verdient. (Frau Hürland [CDU/CSU]: So ist es!) Unsere älteren Mitbürger haben sich durch Arbeit und Beitragszahlungen den Anspruch auf eine sichere Rente selber verdient. Und die Jüngeren stehen in der Pflicht, für die Älteren zu sorgen. Sie erwerben sich dadurch, daß sie dieser Pflicht nachkommen, auch das Recht, später, in ihrem Alter, von der dann nachwachsenden Generation genauso behandelt zu werden. Insofern ist unsere Rentenpolitik Ausdruck der Generationensolidarität und die heutige Gesetzgebung ein Akt konkreter Solidarität zwischen alt und jung. Sie ist auch der Ausdruck unseres Respektes vor der Lebensleistung der älteren Generation. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Heyenn. Heyenn (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Bundesarbeitsminister, es ist bezeichnend für Sie, daß Ihnen der Hinweis auf Aussperrung, daß Ihnen der Hinweis auf die Verantwortung der Arbeitgeber erst auf einen Zwischenruf eingefallen ist. (Beifall bei der SPD — Lebhafter Wider - spruch von der CDU/CSU — Kolb [CDU/ CSU]: Jetzt bauen Sie Türken auf!) Wer hier mit einer halben Milliarde an Ausfällen für die Rentenversicherung durch einen einmonatigen Streik rechnet, der sollte sich doch vielleicht auch einmal fragen, ob nicht auch eine halbe Milliarde Beitragsausfälle durch eine dilettantische gesetzliche Regelung bei der Einbeziehung der Einmalzahlungen zustande gekommen sind. Diese halbe Milliarde haben Sie, Herr Bundesarbeitsminister, zu verantworten. (Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Das waren die Arbeitnehmervertreter, die das gefordert haben!) Sie sagen, das sei eine gute Nachricht. Ich will Ihnen zugeben: Das hört sich zunächst gut an. Die Renten werden entsprechend der Bruttolohnsteigerung des letzten Jahres um 3,4 % erhöht. Aber dann kommt gleich die Ohrfeige: Der Rentnerkrankenversicherungsbeitrag steigt von 1 auf 3 %. Wer subtrahieren kann, weiß: Es bleiben 1,3 %, und die erst vom 1. Juli an. Das ewige Dazurechnen des ersten Halbjahres ist doch gleichzeitig das Verschweigen, daß man die Rentenanpassung um ein halbes Jahr hinausgeschoben hat und erst jetzt das zahlt, was für die Rentner eigentlich schon im vorigen Jahr fällig gewesen wäre. (Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Ihr habt doch die Kassen leer gemacht! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Warum denn wohl?) Bei einer Preissteigerungsrate 1984 — Herr Kolb, es wird nicht besser, wenn es lauter wird —, die wohl ganz erheblich über 2,5 % liegen wird, wird in erschreckender Weise deutlich, daß die Rentner eine reale Einkommenseinbuße erleiden. Das ist halt nicht der Gleichklang, Herr Bundesarbeitsminister. (Dr. George [CDU/CSU]: Bei 6 % Preisstei gerung!) Das ist nicht das erste Mal. Denn im letzten Jahr betrug die Rentenanpassung bezogen auf das Jahr bei einer Preissteigerungsrate von ungefähr 3 % weit weniger, nämlich 2,3 %. Da gibt es noch etwas. Herr Blüm, Sie haben gesagt: Wir, diese Regierung, halten, was wir versprochen haben. Mit der Androhung, den Rentenkrankenversicherungsbeitrag jeweils nicht um 1, sondern 2 % anzuheben, hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 — das ist gar nicht lange her — gesagt, daß dabei die Klein- und Kleinstrentner nicht in unzumutbarer Weise belastet werden. (Hört! Hört! bei der SPD) Bei minus 2 % haben Sie Wort gehalten. Wo es aber um die kleinen und Kleinstrenten geht, ist nichts von der versprochenen Rücksichtnahme zu spüren. Bezüglich der Kleinrentner ist nicht Wort gehalten, sondern Wort gebrochen worden. (Beifall bei der SPD) Die Kleinrentner sind dank Ihrer Politik in wachsender Zahl auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Beide Anpassungsgesetze — für die Rentenversicherung und für die Kriegsopferversorgung — bringen eine völlig unzureichende Erhöhung. Wir Sozialdemokraten — ich sage das offen — hatten Schwierigkeiten, uns zu einem Ja durchzuringen. Unser Ja erfolgt zähneknirschend. Dabei erkläre ich für meine Fraktion ausdrücklich: Die Bundesregierung und die Koalition haben mit den Haushaltsbegleitgesetzen 1983 und 1984 kurzfristig nicht änderbare Fakten geschaffen. Unsere Zustimmung zum Anpassungsgesetz 1984 und zur Anpassung der Kriegsopferrenten bedeutet keinesfalls eine generelle Zustimmung zur Rentenpolitik dieser Regierung. Unsere grundsätzliche Kritik bleibt bestehen. Denn die Rentenpolitik dieser Regierung ist Stückwerk, unsozial und einseitig gegen die Rentner gerichtet. (Beifall bei der SPD) Die Bundesregierung spielt mit gezinkten Karten, wenn sie im Gesetzentwurf davon redet, die Anpassung bedeute Mehraufwendungen von 5,3 Milliarden DM, aber nicht sagt, dal3 2 % von den 3,4 % durch den Krankenversicherungsbeitrag abgezogen werden und weniger als 2 1 / 2 Milliarden DM übrigbleiben. Um es konkret zu sagen: Wer 1 000 DM Rente bekommt, erhält ab 1. Juli 13 DM mehr. Wer 10 Millionen DM Betriebsvermögen hat, der spart ab 1. Januar 1984 mehr als 1 000 DM im Monat (Hört! Hört! bei der SPD) und mit den richtigen Abschreibungen mehr als 2 000 DM im Monat. Almosen für die sozial Schwachen, kräftige Geschenke für die Begüterten: Für mich heißt dies Endzeitstimmung auch für den sozialen Rechtsstaat. (Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Er zahlt nur weniger! Zahlen muß er!) Zurück, Herr Kolb, zu den so häßlichen Zahlen. Im Jahresdurchschnitt wird die Rente eines Durchschnittsverdieners nach 40 Versicherungsjahren 1 268 DM betragen. (Frau Hürland [CDU/CSU]: Seit wann ist das denn so?) Ohne diese Maßnahmen, die Sie zu verantworten haben, nach dem Rechtsstand, den wir Ihnen hinterlassen haben, würde sich diese Rente auf 1 324 DM belaufen. Das wären 4,4 % mehr, und das wäre, hochgerechnet auf 1986, ein Minus von gut 8 %. Zusätzlichen Schutz hatte Helmut Kohl den Empfängern kleiner Renten 1982 versprochen. Bei diesen Empfängern kleiner Renten bilden ältere Frauen eine große Gruppe. Viele geraten durch Sie an die Grenze der Armut. Die Benachteiligung für die Frauen durch niedrige Löhne, Frauenlohnabschläge, ein vielfach unterbrochenes Arbeitsleben, durch den Zwang, Erwerbstätigkeiten ohne Versicherungsschutz hinzunehmen, all dieses prägt den Lebensstandard und den sozialen Status vieler Frauen noch im Rentenalter. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, soziale Kontakte, all das verkümmert. Diese Frauen werden isoliert und vereinsamen. Die Busfahrt in die Stadt wird zum finanziellen Problem. Da mag der Bundesarbeitsminister noch so lachen, diese ganz spezielle Frauenarmut macht Mitbürgerinnen, denen wir vieles zu verdanken haben, zu Außenseitern der Gesellschaft. (Beifall bei der SPD) Bei 700 DM Rente — und das haben Hunderttausende von älteren Frauen in dieser Republik — gibt es eine Erhöhung von 9,10 DM ab 1. Juli dieses Jahres. (Zuruf von der SPD) Wie war das mit dem Kanzlerversprechen zugunsten der kleinen Rentner? Was hat das mit Menschenwürde zu tun? Diese magere Anpassung kann die Bundesregierung auch nicht unter dem Stichwort „Erbschaft" abhandeln. Sie hat diese Probleme selbst geschaffen. Sie betreibt Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der sozial Schwachen und bedient gleichzeitig mit der Gießkanne diejenigen, die haben. Sie hat 1982 die Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitslosen mehr als halbiert, hat den Rentenversicherungsträgern 5 Milliarden DM an Beiträgen weggenommen und damit den Bundeshaushalt entlastet. Die Rentenanpassung wurde um ein halbes Jahr verschoben. Der Rentnerkrankenversicherungsbeitrag wird stärker, als früher durch uns vorgesehen, angehoben. Die Aktualisierung — an sich günstig und eine vernünftige Sache — bedeutet aber, in diesem Jahr eingeführt, einen immensen Nachteil für die Rentner mit einer dauernden Senkung des Nettorentenniveaus. (Lutz [SPD]: So ist es! — Zuruf des Abg. Cronenberg [FDP]) Das Krankengeld wurde gekürzt; der Kinderzuschuß wird durch diese Rentenpolitik der neuen Regierung teilweise um mehr als 100 DM verringert. Das ist ein brutales Vorgehen, wenn man weiß, wie hoch EU- und BU-Renten sind. Die Ansprüche von Versicherten auf Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit werden gestrichen, wenn in den letzten fünf Jahren nicht mindestens drei Jahre gearbeitet wurde (Kolb [CDU/CSU]: Beiträge gezahlt wur - den!) und wenn man nicht in der Lage ist, regelmäßig Beiträge zu zahlen. Ältere Frauen mit gesundheitlichen Einschränkungen, denen Sie die Rentenansprüche nehmen, kann ich nur empfehlen, noch bis zum 30. Juni, dem Stichtag, Antrag auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu stellen, denn Sie schließen ihnen vielfach für ein Jahrzehnt die Möglichkeit aus, überhaupt in Rente zu gehen. Diese Rechnung zahlt insgesamt der Rentner. Ist es nicht zynisch, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, heute den Rentnern zu nehmen und heute gleichzeitig zu diskutieren, wie man denn durch steuerliche Entlastungen den mittleren und höheren Einkommen mehr geben kann, alles an einem Tag? (Beifall bei der SPD) Die Opfer der Krise, die sozial Schwachen werden ihrem Schicksal überlassen, die Wohlhabenden teilen sich die Beute. Eine Änderung durch dieses Gesetz, von der CDU initiiert, betrifft die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Wir tragen sie mit. Die zweite materielle Änderung geht auf unsere Initiative zurück; wir haben den Vorschlag dann interfraktionell eingebracht. Sie soll bewirken, daß Kinderzuschüsse zur Rente nicht mehr dem Krankenversicherungsbeitrag unterliegen. Leider konnten wir uns mit unserem Antrag zur orthopädischen Versorgung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes nicht durchsetzen. Es hat nur zu einer Entschließung gereicht, die wir mittragen, die aber nur einen schwachen Trost darstellt, denn wir alle wissen, daß es bei der orthopädischen Versorgung auch von Kriegsbeschädigten große Probleme gibt. Hier wäre in diesem Jahr ein Handlungsbedarf vorhanden gewesen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, erstmals in der Geschichte der Rentenversicherung werden in diesem Jahr die Renten auf Pump finanziert. Ich will das gar nicht vertiefen. Wäre dieser Zustand in unserer Regierungszeit eingetreten, hätte die bürgerliche Presse das Bild einer grandiosen Pleite gezeichnet. (Lutz [SPD]: So ist es!) Heute sagt eben dieselbe Presse: Meine Güte, wer hat denn nicht schon einmal sein Konto überzogen? (Dr. George [CDU/CSU]: Bei dieser Erb last!) Aber auch mittelfristig, meine Damen und Herren, ist die Finanzlage der Rentenversicherung keinesfalls als stabil zu bezeichnen. Die Annahmen der Bundesregierung sind optimistisch bis zum Gehtnicht-Mehr und sind nur dann real, wenn das wirtschaftliche Wachstum bis 1988 Jahr um Jahr deutlich über dem Produktivitätszuwachs liegt. (Kolb [CDU/CSU]: Wer hat denn die Reser ven verfrühstückt, Herr Kollege?) Daran aber hat selbst Graf Lambsdorff Zweifel, wenn er sich zufällig einmal in der Bundesrepublik aufhält. (Jagoda [CDU/CSU]: Das ist noch nicht ein mal witzig!) Jede weitere Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Stimmen Sie nun zu oder nicht?) wird dank Ihrer Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitslosen sofort auf die Rentenversicherung durchschlagen. Auf die langfristigen Strukturprobleme der Rentenversicherung haben Sie bisher keine Antwort gegeben. Obwohl die Zeit drängt, fehlt ein Gesetzentwurf zur Reform 1984. Das hätten Sie, Herr Blüm, nicht nötig gehabt. Sie haben den konsensfähigen Grundgedanken der Teilhaberente ohne Not verlassen, haben sich auf den Weg eines obskuren Anrechnungsmodells begeben und geraten nun in den Strudel der Interessenvertreter. Was dabei mit der Herausnahme verschiedenster Einkommensbereiche aus der Anrechnung herauskommt, wird ein weiterer Beitrag nicht zur Harmonisierung, sondern zur Entharmonisierung unserer sozialen Sicherungssysteme sein. (Beifall bei der SPD) Auf die Fragen, wie denn in den 90er Jahren unser Rentenberg finanziert werden soll, wie die Lasten sozial gerecht auf Rentner, Beitragszahler und Staat verteilt werden sollen, wie die Generationensolidarität dauernd gesichert werden kann, sind Sie bisher jede Antwort schuldig geblieben. Das Gutachten der Sachverständigenkommission zur Begutachtung der Alterssicherungssysteme, das die Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten des heutigen Zustandes sehr eindringlich darstellt und das Vorschläge für konkrete Reformen macht, hat diese Bundesregierung fallengelassen wie eine heiße Kartoffel. Der Bundesarbeitsminister hat immer wieder davon gesprochen, Rentenpolitik über die Parteigrenzen hinaus machen zu wollen. Den Worten sind keinerlei konkrete Taten gefolgt. (Lutz [SPD]: So ist es!) Ich will zusammenfassen. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Stimmen Sie zu oder nicht? Nach Ihren Luftblasen!) — Wenn Sie meine Ausführungen als Luftblasen bezeichnen (Zuruf von der CDU/CSU: Mit Recht!) und wenn Sie sagen, wenn bei 700 DM Rente eine Erhöhung um 9,10 DM kritisiert wird, sind das Luftblasen, dann merke ich, daß Ihnen diese Kritik und diese für die Rentner häßlichen Zahlen sehr peinlich sind. (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wer hat denn die Rücklage von acht Monaten auf einen herunterge - wirtschaftet?) — Immer mit Ihrer Zustimmung, Herr Kollege! (Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Sie müßten rot werden! — Er ist doch rot!) Wenn Sie denn einmal zugehört hätten, wäre Ihnen auch deutlich geworden, daß ich unsere zähneknirschende Zustimmung angekündigt habe. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Aha!) Dennoch will ich Ihnen zusammenfassend folgendes sagen: Erstens. Diese Rentenanpassung ist blamabel. Wer unten nimmt, den Haushalt sanieren will und oben gibt, der kann natürlich zu keinem anderen Ergebnis kommen. Zweitens. Erstmals werden im Herbst die Renten auf Pump gezahlt. (Lutz [SPD]: So ist es!) Bei Sozialdemokraten haben die sozialen Sicherungssysteme immer Wasser unter dem Kiel behalten. Bei Norbert Blüm laufen sie auf Grund. (Lachen bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das Wasser stand Ihnen bis zum Hals! — Jagoda [CDU/CSU]: Und was war mit dem 20. und dem 21. RAG?) Drittens. Dem Bundesarbeitsminister ist nichts eingefallen, um die — — (Jagoda [CDU/CSU]: Und was ist mit dem 21. RAG?) — Natürlich haben auch wir unsere Vergangenheit, Herr Kollege Jagoda. Aber es ist nie dahin gekommen, daß wir Renten auf Pump gezahlt haben. Das führen Sie ein. Das kommt in diesem Jahr. (Zustimmung bei der SPD — Kolb [CDU/ CSU]: Wie ist es denn mit Herrn Arendt gewesen? — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU) Lassen Sie mich zum Ende kommen. Wir wollen, daß die Rentenversicherung wieder flottgemacht wird. Wir vermissen jeden Ansatz einer konkreten Rentenpolitik hierzu. Viertens. Herr Bundesarbeitsminister, es war eine sehr leise Rede, die Sie gehalten haben; (Zuruf von der SPD: Lustlos!) wahrscheinlich nach dem Motto: Was ich heute morgen hier sage, das macht doch nichts, das merkt doch keiner. Ich sage Ihnen: Was der Blüm tut, merkt jeder in seinem Portemonnaie. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU: Gott sei Dank!) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Seehofer. Seehofer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Heyenn, ich möchte nur eine Zahl aufgreifen, die Sie genannt haben. Sie zeigt eigentlich, wie weit Sie sich — und das gilt auch für Ihre Zeit in der Opposition — von der Realität entfernt haben. Sie haben davon gesprochen, daß durch die Einmalzahlungen Beitragsausfälle von 1 Milliarde DM entstünden. (Heyenn [SPD]: 1/2 Milliarde DM!) Nach den Schätzungen des Bundesversicherungsamtes per heute sind es ganze 137 Millionen DM, d. h. die Realität ist achtmal besser, als Sie sie dargestellt haben. (Lutz [SPD]: Wenn Sie nicht zuhören, ist das wohl so!) Das zeigt eigentlich das ganze Gewicht Ihrer Ausführungen. (Beifall bei der CDU/CSU) Lieber Kollege Heyenn, alle Angstmacherei, alle Zahlentricks können doch über zwei Tatsachen nicht hinwegtäuschen. Erstens. Keine Rente wird gekürzt. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU) Die Renten werden pünktlich zum 1. Juli 1984 erhöht. (Zurufe von der SPD) Zweitens. Die Rentner können sich darauf verlassen, daß ihre Rente sicher ist und pünktlich gezahlt wird. (Dreßler [SPD]: Und das ist für die CDU/ CSU schon ein Erfolg?!) Beides ist überhaupt nur möglich, weil wir nach dem Regierungswechsel im Oktober 1982 Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Rentenfinanzen eingeleitet haben, die uns heute in die Lage versetzen, darüber zu debattieren, wie die Renten erhöht werden sollen. Wenn Sie weiter regiert hätten, müßten wir heute über die Frage debattieren, wie die Renten denn überhaupt bezahlt werden können. (Beifall bei der CDU/CSU) Herr Kollege Heyenn, selbst eine magere Rentenanpassung ist immer noch besser als überhaupt keine Rente. Ich räume ein, daß unsere Sparmaßnahmen sicherlich schmerzlich waren. Präsident Dr. Barzel: Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lutz? Seehofer (CDU/CSU): Nein. (Lutz [SPD]: Das habe ich mir auch ge - dacht!) Unsere Sparmaßnahmen, Kollege Lutz, waren sicherlich schmerzlich. Aber wenn man einmal zurückblickt, muß man feststellen, daß sie immer noch bescheiden waren gegenüber dem, was die SPD den Rentnern zugemutet hat. Die Regierung Schmidt hat durch ihre Sanierungsgesetze seit 1978 den Rentnern Einbußen von weit mehr als 10 zugemutet. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Wie wir heute wissen, war das alles umsonst. (Dr. George [CDU/CSU]: Als Dauerscha den! Das waren Maßnahmen auf Dauer!) Trotz dieser Willkürmaßnahmen, trotz dieser Einbußen — im Schnitt 13 % — (Lutz [SPD]: Gerade hat er 10 % gesagt!) haben Sie uns leere Kassen übergeben. Sie haben sämtliche Rücklagen der Rentenversicherungsträger verputzt, verwirtschaftet. (Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]: Das ist CSU-Mengenlehre! — Dr. George [CDU/CSU]: Das war das „Wasser unter dem Kiel"!) Ich möchte heute daran erinnern, daß die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung 1974 mehr als neun Monatsausgaben betrugen. (Kolb [CDU/CSU]: Das war es, lieber Freund! Und dann waren diese Rücklagen futsch!) Nicht neun Monatsausgaben, sondern leere Kassen haben Sie uns übergeben und uns dazu gezwungen, Sofortmaßnahmen zu ergreifen. (Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]: Das ist eine schlichte Lüge! Das wissen Sie! — Weitere Zurufe von der SPD: Das ist falsch! — Unerhört!) Heute ist die Lage der Rentenfinanzen geordnet, und wir sind imstande, zum 1. Juli die Renten zu erhöhen. Dies sind Beispiele dafür, daß unsere Politik des Sparens einen Sinn hatte. Heute können die Menschen wieder auf ihre Rente vertrauen. Die Rentenversicherung ist wieder verläßlich geworden. Die Renten werden pünktlich erhöht. Dafür möchte ich vor allem unserem Bundesarbeitsminister Norbert Blüm sehr herzlich danken. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜ NE]) Er hat durch seine Politik die Renten wieder sicher gemacht. Ein Punkt bei dieser Rentenanpassung 1984 erscheint mir besonders wichtig. Die Anpassung richtet sich heuer erstmals aktueller und schneller als bisher nach der Lohnentwicklung, nämlich nach dem Lohnanstieg des Jahres 1983. Nach dem bisherigen Verfahren wäre der durchschnittliche Lohnanstieg in den Jahren 1980 bis 1982 maßgebend gewesen. Ich füge hinzu: Durch diese Aktualisierung ist nach unserer Auffassung ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen erfüllt, nämlich die Tatsache, daß die Einkommensentwicklung von Beitragszahlern und Rentnern nicht mehr auseinanderläuft, wie dies in der Vergangenheit in vielen Jahren der Fall war, sondern näher zueinander gebracht wird. Nach diesem neuen Berechnungsmodus, Herr Kollege Heyenn, und daran läßt sich nichts wegdiskutieren, werden die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1984 um 3,4 % angehoben. Effektiv — auch dies ist richtig — beträgt die Rentenerhöhung nur 1,3 %, weil zum selben Zeitpunkt die Beteiligung der Rentner an den Beiträgen für die Krankenversicherung um weitere 2 % wirksam wird. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß der Gedanke der Beteiligung der Rentner an ihren Krankenversicherungsbeiträgen auch von der SPD, Herr Kollege Heyenn, im Rahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1982 eingeführt wurde (Cronenberg [FDP]: Das war ja auch ver nünftig!) und daß im Rahmen der Begründung zu diesem Gesetz die damalige Regierung bereits angekündigt hat, daß die Krankenversicherungsbeiträge weiter steigen werden. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! — Hey - enn [SPD]: Lassen Sie doch mal die Halb wahrheiten! — Zuruf des Abg. Lutz [SPD]) Herr Kollege Heyenn, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, daß im Zusammenhang mit einem weiteren Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge auch die Frage geprüft werden muß, wie wie für Kleinstrentner die Krankenversicherungsbeiträge sozial gerecht staffeln können. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. (Heyenn [SPD]: Das war ein Versprechen des Bundeskanzlers!) Um 1,3% steigen auch die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz und die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Gerade im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion in der Landwirtschaft ist darauf hinzuweisen, daß die Altershilfe für die Landwirte dagegen effektiv um 3,4% steigt, da hier die Beteiligung an den Beiträgen für die Krankenversicherung bereits zum 1. Juli 1982 voll wirksam geworden ist. Die Renten werden nicht auf Pump finanziert. Herr Kollege Heyenn, Ihnen ist bekannt, daß die kurzfristigen Liquiditätsschwierigkeiten in diesem Jahr durch das Vorziehen des Bundeszuschusses und durch andere geeignete Maßnahmen überbrückt werden. Vergleicht nun der Rentner sein Renteneinkommen des Jahres 1984 mit dem des Vorjahres, nämlich des Jahres 1983 — nur dies ist ja eine objektive, eine zutreffende Betrachtungsweise —, so sieht er, daß er aufs ganze Jahr gerechnet 2,9% mehr erhält, weil eben im ersten Halbjahr 1984 noch die Erhöhung in Höhe von 4,6 % aus dem Jahre 1983 wirkt. (Lutz [SPD]: Das Ganze ergibt einen Don nerstag!) Lieber Herr Kollege Lutz, es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß wir eine Politik des stabilen Geldwerts betreiben und daß diese Politik in allererster Linie auch den Rentnern zugute kommt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Kolb [CDU/CSU]: Vor allem!) Jeder Prozentpunkt weniger Preissteigerung kommt einer entsprechenden Rentenerhöhung gleich; denn letztlich kommt es für den Rentner nicht so sehr darauf an, wie hoch seine Rente ist, sondern was er damit kaufen kann. (Zurufe von der SPD) Hier ist mir die Inflationsrate von 3% unter Helmut Kohl lieber als die Inflationsrate von 6 1)/0 bei Ihrem Abgang unter Helmut Schmidt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zum Rentenanpassungsgesetz 1984 empfiehlt der Ausschuß einstimmig zwei wesentliche Änderun gen, die ich hier noch einmal kurz darstellen möchte. In der Krankenversicherung der Rentner hat sich durch die Beteiligung der Rentner an den Krankenversicherungsbeiträgen eine Benachteiligung für die Rentner ergeben, die trotz Rentenbezugs noch einer Beschäftigung nachgehen. Dieser Personenkreis muß nämlich wie auch alle anderen Pflichtversicherten Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen, daneben aber auch aus der Rente Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze gilt also für beide Einnahmearten getrennt. Dieses Ergebnis ist einmalig in der Krankenversicherung, in der Beiträge sonst nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben werden. Zur Vermeidung eines unzumutbaren Verwaltungsaufwandes wollen wir die doppelte Beitragsbemessungsgrenze zwar aufrechterhalten, dem Betroffenen aber die Möglichkeit einräumen, daß er zuviel gezahlte Krankenversicherungsbeiträge erstattet bekommt. Zweitens. Das Kindergeld unterliegt normalerweise nicht der Krankenversicherungspflicht. Durch die Beteiligung der Rentner an ihren Krankenversicherungsbeiträgen werden aber auch die Kinderzuschüsse zur Rente, die das Kindergeld ersetzen, zur Beitragszahlung herangezogen. Hier empfiehlt der Ausschuß nunmehr eine Regelung, und zwar einmütig, nach der bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge die Kinderzuschüsse ausgenommen werden. Ich möchte die Bundesregierung und die Träger der Rentenversicherung zu beiden Punkten bitten, die Betroffenen durch stärkere Öffentlichkeitsarbeit besser zu informieren, da hier eine Einzelaufklärung offenbar wegen verschiedener technischer Probleme nicht möglich ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen heute auch den Rentenanpassungsbericht 1983 zur Kenntnis, (Zuruf von der SPD: Wieso denn? — Dr. George [CDU/CSU]: Das haben die gar nicht gemerkt! — Kolb [CDU/CSU]: Die merken vieles nicht!) und deshalb möchte ich noch eine Bemerkung dazu machen. Nach vielen zielgerichteten Maßnahmen der Rentenkonsolidierung in den letzten Jahren gilt es jetzt, auch das System der gesetzlichen Rentenversicherung in einigen Teilen zu reformieren. Am dringlichsten ist hier wohl die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung mit dem Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau. (Dr. George [CDU/CSU]: Das haben die auch liegenlassen!) Bei der Bedeutung dieser Reform sollten wir uns nach Kräften bemühen, hier in diesem Hause zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Der Rentenanpassungsbericht 1983 mit seiner Prognose über die vermeintliche Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung macht allerdings sehr klar, daß diese Reform für die Rentenversicherung weitgehend kostenneutral erfolgen muß. Dies bedeutet, daß mancher Wunschtraum wohl nicht in Erfüllung gehen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem an die Bundesregierung eine Bitte richten. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung sollte, Herr Bundesarbeitsminister, auch ernsthaft geprüft werden, inwieweit die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht möglich ist und über den Bundeshaushalt finanziert werden kann. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich meine, daß die außerordentlich wichtige Tätigkeit der Kindererziehung endlich auch die Anerkennung in der Rente finden muß. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Ihr hättet es doch machen können!) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Potthast. Frau Potthast (GRÜNE): Guten Morgen, meine Damen und Herren! (Zurufe von der CDU/CSU: Guten Morgen! — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Guten Mor - gen, liebe Freundin!) Guten Morgen, liebe Bürger und Bürgerinnen! „Eine sichere Rente haben ältere Menschen verdient." — Herr Blüm, das waren Ihre Worte. Welche Gültigkeit hat diese Aussage eigentlich für die Frauen? — „Respekt vor der Lebensleistung der älteren Generation", Herr Blüm, das waren Ihre Worte. Ist dieser Respekt eigentlich auch für die älteren Frauen gültig? Die Diskussion um eine Neuordnung der Alterssicherung, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1976 im Jahre 1984 stattfinden sollte, wird derzeit nur noch in Expertenzirkeln geführt oder aber hier kurz in lapidaren Nebensätzen erwähnt. Aus der öffentlichen politischen Diskussion ist sie verschwunden. Nirgendwo mehr geht es um den Ausbau einer eigenständigen Alterssicherung der Frau. Die Diskussion dreht sich fast ausschließlich um die Reform der Hinterbliebenenversorgung. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Interessen der erwerbstätigen Frauen, die auf Grund ihrer hier oftmals erwähnten benachteiligten Position im Erwerbsleben gewöhnlich viel niedrigere Renten als Männer beziehen, werden durch diese Reformverengung vernachlässigt. Für die Interessen der nicht erwerbstätigen Frauen wird letztlich nur ideologische Schaumschlägerei betrieben; denn beispielsweise die von Herrn Blüm vorgeschlagene Nichtanrechnung von Eigenrenten, sofern sie unter 900 DM bleiben, (Dr. George [CDU/CSU]: Jetzt machen wir hier heute doch erst mal Rentenversicherung! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sagen Sie mal was zur Rentenerhöhung!) täuscht darüber hinweg, daß sehr viele Frauen, ja die weit überwiegende Mehrheit der Frauen — selbst diejenigen mit Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenrente —, diese Grenze von 900 DM überhaupt erst gar nicht erreichen. (Dr. George [CDU/CSU]: Sie haben das fal sche Papier dabei!) Die durchschnittliche Versichertenrente der Frauen, d. h. der Durchschnitt der Renten, die auf eigene Erwerbstätigkeit und eigene Beitragsleistungen zurückgehen, lag 1983 in der Arbeiterrentenversicherung bei knapp 424 DM monatlich. Dies entspricht etwa einem Drittel der durchschnittlichen Altersruhegelder der Männer. 60 % der Frauen bezogen gar eine noch niedrigere Rente. In der Angestelltenversicherung lag 1983 die durchschnittliche Versichertenrente für Frauen mit 768 DM bei der Hälfte der Rente, die Männer durchschnittlich beziehen. Frauen, gerade alte Frauen werden hier in der Bundesrepublik in die Armut getrieben. Wo bleibt eigentlich Ihr soziales Gewissen — von Respekt einmal ganz zu schweigen — gegenüber den Frauen, die unter allergrößten Entbehrungen nach dem Krieg aus Trümmern Häuser gebaut haben'? (Beifall bei den GRÜNEN) Dieser Respekt sieht so aus, daß knapp zwei Drittel aller alleinstehenden Frauen mit Sozialhilfe gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Das heißt: Diese Frauen sind auf Sozialhilfe angewiesen. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das ist doch nichts Negatives! — Frau Schoppe (GRÜ NE): Eine Schweinerei ist das!) Wer sich einmal damit beschäftigt hat, weiß, wie sehr die meisten den Gang zum Sozialamt scheuen. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Machen Sie doch hier die Sozialhilfe nicht madig!) Die Gründe dafür, weshalb Frauen hier in der Bundesrepublik Sozialhilfe noch zu der Rente beziehen müssen, liegen in der allgemeinen Diskriminierung der Frau in der Gesellschaft begründet; (Zurufe von der CDU/CSU) denn trotz besserer Schulabschlüsse werden Frauen mehrheitlich auf die am schlechtesten bezahlten Erwerbsarbeitsplätze gedrängt oder am besten ganz heraus aus dem Erwerbsarbeitsprozeß. Das heißt: hinein in die Ehe, um schön fleißig Kinder zu produzieren, die dann wieder die Rentenbezüge der Männer sicherstellen können. Frauen haben in der Regel die Wahl zwischen Pest und Cholera, zwischen schlechtestbezahlter Berufsarbeit oder unbezahlter Hausfrauenarbeit, sofern ihnen überhaupt eine Wahl bleibt. Wer annimmt, daß es den Frauen von heute im Alter einmal bessergehen könnte, hat sich arg getäuscht; denn auch heute noch treten gerade bei Frauen nicht zuletzt entsprechend dem christdemokratischen Ideologiekonzept der Drei-Phasen- Theorie Lücken im Versicherungsverlauf auf, die ein späteres Renteneinkommen noch niedriger halten, als es auf Grund unter- und unbezahlter Frauenarbeit ohnehin schon aussehen würde. (Frau Hürland [CDU/CSU]: Haben Sie schon mal was von Tarifhoheit gehört?) Dahinter steckt immer noch das Leitbild der Hausfrauenehe, das mittlerweile durch das soeben erwähnte schicke Drei-Phasen-Modell — Beruf, Kinder, wieder Beruf — etwas modifiziert wurde und dessen fehlender Realitätsbezug verdeckt, daß die Frauen angesichts der Massenarbeitslosigkeit nicht mehr in den Beruf zurückkommen und/oder höchst minderqualifizierte Tätigkeiten zugewiesen bekommen. Die Rentenreformdiskussion Ende der 70er Jahre endete dann auch mit dem Vorschlag der Teilhaberente, d. h. einer Reform der Hinterbliebenenversorgung, bei der nicht im Todesfall des Ehepartners, sondern erst bei eigener Erreichung der Altersgrenze die Teilhaberente als quasi eigenständige Rente gezahlt werden soll. Diesem Modell hatten sich damals alle etablierten Parteien und die Gewerkschaften angeschlossen. Wir halten auch diesen Minimalkompromiß des herrschenden Männersozialkartells, der kostenneutral sein sollte, für völlig ungenügend, (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Jetzt haben Sie Ihre Seite vom letzten Donnerstag auf - gelegt!) weil er kein Schritt in Richtung auf eine wirklich eigenständige Sicherung der Frau ist. Was ist heute? Heute diskutiert niemand mehr, nicht einmal über die Teilhaberente. Ihr sozialdemokratischen Genossen da drüben auf der Oppositionsbank, als ihr an der Regierung ward, da habt ihr keine einzige Regierungsvorlage zur Rentenreform produziert. Aber ist das ein Wunder? Denn ohne eure eigenen Karrierebegleiterinnen könntet ihr nicht hier sitzen. (Beifall bei den GRÜNEN — Lachen bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP) Jetzt bleibt es nach den Bundesregierungsplänen bei der abgeleiteten Sicherung der Frau oder, präziser formuliert, bei der bekannten gesetzlichen Rentenverunsicherung. Denn so erleben die Frauen das unwürdige Spiel um ihre wenigen Groschen. In diesem Jahr, 1984, in dem wir über eine Rentenreform zugunsten der Frauen reden sollten, reden wir hier im Deutschen Bundestag über eine geradezu lächerliche Rentenanpassung von 0,65 für das Jahr 1984. Ich möchte mich hier über die technischen Einzelheiten des Rentenanpassungsgesetzes nicht auslassen. Denn hier im Plenarsaal wie auch im federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung glaubt „mann" immer noch, mit Gerede um technische Einzelheiten menschliche Schicksale zudekken zu können. Deshalb möchte ich mich dabei auf folgende Punkte beschränken. Erstens. Ohne hier irgendwen der Lüge bezichtigen zu wollen, müssen wir wohl von real 0,65 % Erhöhung sprechen und sie gegen die 1,3 % der Regierung halten. Denn ehrlicherweise sollte wir das Jahr am 1. Januar beginnen lassen und nicht, wie die Regierung, am 1. Juli 1984. Zweitens. Viel wichtiger als diese Details ist mir jedoch, daß das Geschwätz von der prozentualen Erhöhung die Realität völlig vernebelt, ja, geradezu verfälscht. Denn wenn eine Frau mit der durchschnittlichen eigenständigen Arbeiterinnenrente von 424 DM eine Rentenerhöhung von 0,65 % erhält, dann erhält sie gerade 2,75 DM monatlich mehr, auf das Jahr 1984 verteilt — wahrlich großzügig, wenn wir uns daran erinnern, wie hier in Selbstbedienungsmanier die Diätenerhöhung pro Abgeordneten im Monat mehr ausmacht als das durchschnittliche Renteneinkommen der Frauen. (Beifall bei den GRÜNEN — Kolb [CDU/ CSU]: Nein jetzt hauen Sie aber die Zahlen durcheinander! — Frau Dr. Vollmer [GRÜ NE]: Das ist wirklich ein Skandal!) — Es ist mehr als ein Skandal. Wenn wir gerade von Zahlenjongliererei in diesem Zusammenhang sprechen, so möchte ich noch auf eine zweite zu sprechen kommen, die uns GRÜ- NEN ebenfalls sehr am Herzen liegt: den Rentnerinnen- und Rentnerbetrug durch die Manipulation des Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung. Anknüpfen möchte ich an eine Behauptung, wie sie beispielsweise von dem Kollegen Cronenberg in der ersten Rentenanpassungsdebatte vom 26. Januar 1984 in den Raum geworfen wurde. Er sprach — ich zitiere, um den Unsinn deutlicher werden zu lassen; selbstverständlich mit Erlaubnis des Präsidenten —: (Kolb [CDU/CSU]: Das ist nicht notwen dig!) Die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherungsträger sind, gemessen am Haushalt des Bundes, immer konstant zwischen 9 und 11 % gewesen. Damit möchte Herr Cronenberg dem Vorwurf der GRÜNEN und im übrigen sämtlicher Rentenversicherungsträger begegnen, daß der Bundeszuschuß völlig grundlos von 1957 an von 31,9 % auf ca. 16 % gestrichen worden ist. Die Argumentation von Kollegen Cronenberg ist so typisch wie an der Sache vorbei. Denn entscheidend für die Beurteilung des Bundes an den Rentenausgaben kann nicht sein, wie groß der Bundeshaushalt ist, sondern die Beurteilung muß sich nach den Rentenausgaben richten. Ganz kurz etwas zur Geschichte des Bundeszuschusses. Seit der Bismarckschen Sozialgesetzgebung ist der Zuschuß des Staates — heute „Bundeszuschuß" genannt — Teil der Finanzierung der Alterssicherung. Der ursprüngliche Reichszuschuß bezweckte vor allem den Ausgleich von Lasten, die der Rentenversicherung aus sozialpolitischen Gründen übertragen wurden. Der Bundeszuschuß, der also im Prinzip aus dem Reichszuschuß entstand, ist ein Ergebnis der Rentenreform von 1956/57. § 1389 RVO und § 116 AVG regeln, daß der Bundeszuschuß nur noch für die Ausgaben gezahlt werden soll, die nicht Leistungen der Alterssicherung sind. Eine getrennte Rechnungsführung bei den Rentenversicherungsträgern hinsichtlich der Leistungen findet nicht statt, so daß das angestrebte Prinzip der Transparenz nicht verwirklicht werden kann. Ich möchte hier daran erinnern, daß unser Antrag vom 23. Juni 1983 „Sofortmaßnahme Erhöhung des Bundeszuschusses der Rentenversicherung", der u. a. vorsah, die Bundesregierung aufzufordern, eine Bestimmung der Fremdleistungen vorzunehmen, leider mehrheitlich abgelehnt wurde, wie das in der Regel bei unseren Anträgen der Fall ist. Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat einen Modellvorschlag für ein sogenanntes alternatives Rentenmodell für alle entwickelt, das derzeit von einem renomierten deutschen Wirtschaftsforschungsinstitut durchgerechnet wird. Es soll im Sommer 1984 als Diskussionsvorschlag und als grundlegende Alternative zum rentenpolitischen Flickwerk der Bundesregierung und zum abgestandenen Minimalreformismus der Sozialdemokratie an die Öffentlichkeit kommen. Die wichtigsten Elemente dieses Modells sind: Erstens. Eine Grundrente für jede Bürgerin und für jeden Bürger in Höhe von 1 200 DM nach heutigem Preisniveau. (Kolb [CDU/CSU]: Wissen Sie, was das kostet? 156 Milliarden DM!) — Herr Kolb, hören Sie einmal zu! — Diese Grundrente gehört steuerfinanziert, wobei wir zur nötigen Erhöhung der Steuereinnahmen ein ganzes Bündel von Vorschlägen machen werden, zu dem u. a. eine Wertschöpfungssteuer, eine Streichung des Ehegattensplitting usw. gehören werden. Die Grundrente ist finanzierbar — Herr Kolb, hören Sie zu —, (Kolb [CDU/CSU]: Ja, ich höre!) wie wir sehen werden, gewiß jedoch nicht ohne eine Umverteilung von oben nach unten. Wahrscheinlich werden auch Sie davon betroffen werden, Herr Kolb. Sie soll ein Grünes sozialpolitisches Grundziel konkret machen, Sozialpolitik heißt vor allem die Vermeidung von Armut. (Beifall bei den GRÜNEN — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Von Arbeit!) Zweitens. Eine solche Grundrente bedeutet bereits einen eigenständigen Rentenanspruch für Frauen und Männer. Darüber hinaus soll ein Zusatzsystem — ein öffentliches, kein privates, wohlgemerkt — für eine eigenständige Sicherung von Frauen und Männern Sorge tragen. Um es zusammenzufassen: Es geht uns nicht darum, mehr, mehr und mehr zu fordern, auch wenn dies angesichts der Millionen, die sich Großindustrie und Besserverdienende derzeit in die Taschen streichen, verständlich erscheint. Es geht uns als Ökologen um eine sinnvolle Neuorientierung der Gesellschaftspolitik, in der die Rentenpolitik nicht zuletzt auf Grund des zunehmenden Anteils alter Menschen eine große Rolle spielt. Hier gilt für uns als Prämisse, daß kein Mensch in Armut geraten darf und daß die Frauen eine eigenständige Siche - rung benötigen. Erst dann gilt es über das zu reden, was über der Grundrente liegt, über die Pensionen und Betriebsrenten in Bereichen oberhalb von 5 000 DM; und darüber, wie diese zu sichern seien. Ich bin gespannt, was die Herren dazu zu sagen haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weitergebe, möchte ich darauf hinweisen, daß die Bemerkung „mit Genehmigung des Präsidenten" nicht der Geschäftsordnung entspricht. Der Präsident hat nach unserer Geschäftsordnung nichts zu genehmigen. Er könnte vielmehr umgekehrt auf die Pflicht zur freien Rede nach § 33 der Geschäftsordnung hinweisen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg. Cronenberg (Arnsberg) (FDP): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen, Frau Potthast! (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Sie haben hinsichtlich unseres alten Streits, was die richtige Bezugsgröße ist — Bundeshaushalt oder Haushalt der Rentenversicherungsträger —, hier heute morgen einiges Richtige und einiges Neue gesagt. Dummerweise ist das Neue nicht richtig und das Richtige nicht neu. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von den GRÜNEN) Die Situation ist folgende: Meine These, Frau Potthast, daß sich die Zuschüsse des Bundeshaushalts an die Rentenversicherung um 10 % bewegen, ist durch Ihre heutigen Ausführungen bestätigt worden; das war in der Tat richtig. (Frau Potthast [GRÜNE]: Wie ist das Ver hältnis zu den Ausgaben?) Die Frage, welches die richtige Bezugsgröße ist, möchte ich — noch einmal wiederholend — beantworten, indem ich sage: Versicherungsfremde Leistungen — die Rentenversicherung ist ein Versicherungssystem — müssen aus dem Bundeshaushalt, also aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Mit Rücksicht auf die Entwicklung bei den Kriegsfolgeleistungen und andere Entwicklungen sinkt dieser Anteil kontinuierlich. Frau Potthast, wir stimmen darin überein, daß wir versicherungsfremde Leistungen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, transparent zu machen, auszuweisen haben. Nach meiner festen Überzeugung wird dann deutlich, daß sie in der Nähe dieses 10-%-Satzes liegen werden. Nachdem Sie nun aus der letzten Diskussion die Erkenntnis mit nach Hause genommen haben, daß die 10% richtig sind, bitte ich Sie, auch über die sich daraus ergebende logische Schlußfolgerung nachzudenken. Vielleicht kommen Sie dann auch zu der richtigen Erkenntnis, daß der Bundeshaushalt — und nicht die Ren- 4846 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag. den 3. Mai 1984 Cronenberg (Arnsberg) tenversicherungshaushalte — die richtige Bezugsgröße ist, so daß wir dann diese Diskussion mit Lust, Laune und Freude fortsetzen können. Nicht nur ältere Bürger fragen sich, wie es mit unserem Alterssicherungssystem weitergeht. Nicht nur ältere Menschen meinen, dies sei eine Gretchenfrage, und zwar nicht nur für unsere älteren Menschen. Die Frage ist berechtigt. Denn unsere Gesellschaft weist einen wachsenden Anteil älterer Mitbürger aus. 40% unseres Sozialbudgets von 524 Milliarden DM, meine Damen und Herren, etwa ein Drittel unseres Bruttosozialproduktes, werden zur Zeit für die Alterssicherung aufgewandt. 30 Millionen Mitbürger sind in der Rentenversicherung pflichtversichert, und 13 Millionen Rentner beziehen Rente. Das heißt in concreto: An jedem Arbeitstag werden ca. 500 Millionen DM an Renten gezahlt. Dieser Umstand gibt Veranlassung, sehr sauber abzuwägen, wie ich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den drei Generationen herstellen kann. Debatten, die mit dem Schlagwort „Renten auf Pump" bewußt Angst machen oder in denen die Einheitsrente ohne Rücksicht auf Beitragsleistung gefordert wird, dienen weder den alten Menschen noch der Sicherheit der Renten. Ich möchte mit vollem Ernst an alle Seiten des Hauses sagen: Ich finde es betrüblich, erschreckend, daß es eine Kontinuität in der Argumentation der jeweiligen Opposition gibt. Immer dann, wenn man in der Opposition ist, versucht man, die alten Menschen durch Angstmachen zu verunsichern. Da sind die einen nicht besser als die anderen; das ist eine unglückselige Kontinuität, die Sie hier praktizieren. Das möchte ich hier einmal mit allem Bedauern feststellen. (Beifall bei der FDP — Abg. Lutz [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang für die Liberalen noch einmal grundsätzlich feststellen: Rentenansprüche haben Eigentumscharakter und sind verfassungsrechtlich gesichert. Beitragsleistung und Rente müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie sind für viele Bürger die wesentliche — häufig die einzige — Sicherung im Alter oder bei Invalidität. Wer versucht, die alten Bürger zu verunsichern, wer Panik schürt, versündigt sich an diesen alten Mitbürgern. Solchen Versuchen sollten wir alle ruhig, aber energisch entgegentreten. Eindeutige Zielbestimmung in der Rentenpolitik konsequentes Verhalten, Ehrlichkeit an Stelle von Wortblasen — das erwartet der Bürger mit Recht von denjenigen Politikern, die für unsere Renten verantwortlich sind. Das Schielen auf den Schlitz der Wahlurne hilft niemandem, vor allen Dingen nicht unseren älteren Mitbürgern. Machen wir uns nichts vor: Mit dem so technisch erscheinenden Gesetz über die Rentenanpassung werden die Lebensverhältnisse von Millionen von Menschen beeinflußt. Machen wir deutlich, auch den Rentnern deutlich, daß die Finanzierung der Renten entscheidend von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von der Beschäftigtensituation in unserem Land abhängt. Es sind die Beiträge der aktiven Generation, mit denen die Renten bezahlt werden. Dahinter steckt die Leistung dieser unserer aktiv arbeitenden Mitbürger. Aber mittel- und langfristig wird die Rente nicht nur durch die Wirtschaftsentwicklung, sondern maßgeblich auch durch die Bevölkerungsentwicklung beeinflußt. Wie schon öfters von dieser Stelle aus festgestellt, haben in den vergangenen Jahrzehnten die beiden grollen Parteien im Wettlauf miteinander Leistung und Umfang in unserem Rentensicherungssystem ausgeweitet. Neue Verpflichtungen können aber nur durch höhere Beiträge bezahlt werden. Höhere Beiträge — das kann nicht oft genug wiederholt werden — bestimmen nun einmal den Preis für den Faktor Arbeit. Der Preis für den Faktor Arbeit bestimmt unsere Wettbewerbsfähigkeit und entscheidet darüber, in welchem Umfang in unserem Land Arbeit ist und somit auch Rentenversicherungsbeiträge hereinkommen. Deswegen muß es unser Bestreben sein, dafür Sorge zu tragen, daß der Faktor Arbeit auch nicht über Rentenversicherungsbeiträge teurer wird. (Beifall bei der FDP) Es ist nicht Lust am Sparen oder reines fiskalisches Denken, was die Notwendigkeit einer langfristigen Konsolidierung hervorgerufen hat, sondern es sind notwendige und vertretbare Eingriffe gewesen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang feststellen: Diese notwendigen und vertretbaren Eingriffe sind in den Haushaltsstrukturgesetzen der alten Koalition begonnen worden — richtigerweise und dankenswerterweise — und in der neuen Koalition konsequent fortgesetzt worden. (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Aber anders, besser! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Wesentlich besser!) Insofern bin ich froh, daß hier im Sinn einer richtigen Politik eine wünschenswerte Kontinuität festzustellen ist. (Lutz [SPD]: Das ist nun wahrlich die Kro - ne!) Bei der Gelegenheit möchte ich mich bei den Sozialdemokraten ausdrücklich bedanken, daß sie durch Eugen Glombig in der vorigen Debatte hier ein unmißverständliches und klares Ja zur Aktualisierung gesagt haben. Das ist eine richtige, vernünftige und im Prinzip zu begrüßende Feststellung der Sozialdemokraten. (Zuruf des Abg. Lutz [SPD]) Eine ebenso richtige Feststellung hat er getroffen, als er sagte, daß im Grund genommen der gleichmäßige Anstieg von Rentnereinkommen und Einkommen der Aktiven notwendig und richtig ist. Auch hierfür möchte ich mich bedanken. Denn das sind die Thesen, die ich von diesem Pult seit 1979 vertreten habe. Als ich zum erstenmal für meine Fraktion hier über diesen gleichmäßigen Anstieg sprechen durfte, habe ich von beiden großen Fraktionen nicht gerade begeisterte Zustimmung, sondern massive Kritik erfahren. Mit einer gewissen Genugtuung darf ich darum heute mich selber zitieren, ohne den Präsidenten zu fragen. Ich habe damals nämlich erklärt: Wir sind für die gleichberechtigte Teilnahme von Rentnern und Arbeitnehmern am allgemeinen Einkommenswachstum. Das ist sachgerecht, das ist vernünftig, und das ist ehrlich. Und was wir nicht wollen, ist, den Eindruck erwecken, als könnten Renten erheblich weiter wachsen, wenn die verfügbaren Einkommen der noch aktiv Beschäftigten stagnieren. Eine Politik, die so vorgehen würde, würde letztlich jede Leistungsbereitschaft, jeden Leistungswillen in Frage stellen. Wenn ich die öffentlichen Äußerungen der beiden Fraktionen heute sehe, müßten diese meine Ausführungen von 1979 eigentlich die allgemeine Zustimmung des Hauses finden. Dies darf ich mit einer gewissen Genugtuung feststellen. (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU) Setzen wir diesen eingeschlagenen Weg beharrlich fort. Wenn die Erhöhung sich in etwa an den Nettosteigerungen der Einkommen der aktiv Tätigen orientiert, dann wird es möglich sein, ohne unzumutbare Beitragssatzerhöhungen bis zum Ende des Jahrhunderts die Rentenentwicklung fortzusetzen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Rentenversicherung werden mit der Reform der Hinterbliebenenversorgung nicht alle Wunschträume realisiert werden können. Im Interesse notwendiger und möglichst großer Kostenneutralität werden wir uns auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene notwendige Maß beschränken müssen. Aber lassen Sie mich in dieser Diskussion noch einige grundsätzliche Bemerkungen machen, die unsere Auffassung wiedergeben. Ich kann mich nicht der Auffassung anschließen, daß Witwen- und Witwerrenten als reine Unterhaltsansprüche und nicht als Versicherungsleistungen zu verstehen sein sollen. Wie Sie wissen, legen wir Liberalen auf das Versicherungsprinzip in der Rentenversicherung außerordentlich großen Wert. Ich möchte deswegen in diesem Zusammenhang klarstellen, Herr Bundesarbeitsminister, daß die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung meiner Auffassung nach so kalkuliert worden sind, daß „das Risiko Ehe" und die Versorgung des überlebenden Ehegatten, des Ehepartners, in den Versicherungsprämien, also in den Beitragsleistungen, Berücksichtigung finden. Wenn Sie so wollen: Das ist einkalkuliert und deswegen auch Versicherungsleistung. Wir müssen bei der Neuregelung der Hinterbliebenenrente, bei allem Respekt vor der Kostenneutralität, sehr darauf achten, daß nicht eine Gruppe von Frauen einseitig zur Kasse gebeten wird. Die Diskussion der vergangenen Monate hat gezeigt, daß keines der bisher diskutierten Modelle den Anforderungen und Wünschen gerecht wird. In aller Offenheit möchte ich auch zugeben, daß das früher von allen Parteien, auch von uns, auch von mir, favorisierte Modell der Teilhaberente zahlreiche Probleme aufwirft, die ich mit dieser Deutlichkeit vorher nicht gesehen habe. Nicht alle Beteiligten sind sich offensichtlich der Tatsache bewußt gewesen, daß auch die Teilhaberente Probleme im Zusammenhang mit Anrechnungen enthält. Diese müssen wir bei den zukünftigen Diskussionen berücksichtigen. Unabhängig davon, wie und für welches Modell wir uns letztendlich entscheiden, halte ich es für die Akzeptanz der Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung für dringendst erforderlich, daß die Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden. Dies ist eine alte liberale Forderung. Dies sollte ebenso wie andere versicherungsfremde Leistungen nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten, sondern von der Allgemeinheit, der Solidargemeinschaft der Steuerzahler, bezahlt werden. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Auch hier befinde ich mich in der Kontinuität meiner Argumentation. (Lutz [SPD]: Wann kommt es denn?) — Mein lieber Egon Lutz, wir beide haben sehr lange zusammengearbeitet; um nennenswerte Fortschritte zu erzielen, ist es erforderlich gewesen, Geduld aufzuwenden. Ich bitte den Kollegen Lutz für diese Koalition um die gleiche Geduld, die er in der Vergangenheit von den Kollegen der Opposition verlangt hat. Wir werden auch in dieser Sache in aller Ruhe und Sachlichkeit zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt zu einem positiven Ergebnis kommen, (Kolb [CDU/CSU]: Wir schaffen das viel schneller! — Lutz [SPD]: Abgelehnt!) von dem ich hoffe, daß ihm sogar die sozialdemokratische Fraktion, indem sie ihren eigenen Vorstellungen treu bleibt, zum Schluß, wenn nicht begeistert, so doch — wie nennt der Kollege Heyenn dies? — mit der Faust in der Tasche zustimmen kann. (Zuruf von der CDU/CSU: Zähneknir - schend!) Ich muß leider auf den Rest meiner Ausführungen zu grundsätzlichen Fragen verzichten; denn sonst bekomme ich — wie mir die Uhr zeigt — von dem Herrn Präsidenten ein Warnzeichen. Ich darf deswegen zum Abschluß noch einmal deutlich machen: Für die Liberalen hat die Alterssicherung durch den Drei- Generationen-Vertrag eine ganz hohe Bedeutung. Der faire Ausgleich zwischen den drei Generationen, den in der Ausbildung Befindlichen, den aktiv Tätigen, die die Beiträge erwirtschaften, und den Rentnern, die ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Solidargemeinschaft geltend machen, verlangt bei wachsendem Alterskoeffizienten, bei einem größer werdenden Anteil von alten Menschen, ein vernünftiges Verhalten. Jede überproportionale Steigerung der Renten wäre im Interesse der Rentner unverantwortlich. Wer das Volumen der zu verteilenden Masse mit der Folge zu erhöhen versucht, daß es insgesamt weniger Arbeit und weniger zu verteilende Masse gibt, wird allen schaden, der zukünftigen Generation, der Aktiven-Generation und den Rentnern. Dies kann und wird nicht Ziel liberaler Rentenpolitik sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die allgemeine Aussprache. Bevor wir zur Abstimmung kommen, habe ich die große Freude, auf der Ehrentribüne des Deutschen Bundestages begrüßen zu können: den Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und die Mitglieder seiner Delegation, die aus Berlin zu uns nach Bonn gekommen sind. Ich heiße Sie herzlich im Deutschen Bundestag willkommen. (Beifall) Herr Präsident, meine Kollegin und meine Kollegen, wir danken für diesen Besuch, für die nützlichen Gespräche, und wir sind bereit, unsere gute Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen. Ich habe außerdem die Freude, auf der Diplomatentribüne den Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi, zu begrüßen. Herzlich willkommen in Bonn! Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen. (Beifall) Meine Damen und Herren, wir kommen dann zur Einzelberatung und Abstimmung, zunächst über Tagesordnungspunkt 2. Ich rufe die Art. 1 bis 4 — Einleitung und Überschrift — in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen. Wir treten in die dritte Beratung ein und kommen zur Schlußabstimmung über Tagesordnungspunkt 2. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit angenommen. Im übrigen hat der Deutsche Bundestag die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 10/560 zur Kenntnis genommen. Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3. Ich rufe die Art. 1 bis 3 — Einleitung und Überschrift — in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen. Wir treten in die dritte Beratung ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit angenommen. Meine Damen und Herren, es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 10/1366 unter Ziffer 2 die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist damit angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 und 5 auf: 4. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz — KrPflG —) — Drucksache 10/1062 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Bildung und Wissenschaft b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz — KrPflG —) — Drucksache 10/1063 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Bildung und Wissenschaft 5. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz — HebG —) — Drucksache 10/1064 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Im Ältestenrat ist für diese Tagesordnungspunkte eine gemeinsame Beratung mit einer Runde vereinbart. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Zur Begründung hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Karwatzki, das Wort erbeten. Ich erteile ihr das Wort. Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Entwürfen eines Krankenpflegegesetzes und eines Hebammengesetzes, die heute zur ersten Beratung anstehen, ist eine wechselvolle und lang - jährige Vorgeschichte vorangegangen. Der Versuch früherer Bundesregierungen, diese wichtigen Regelungen für Gesundheitsberufe entsprechend dem Berufsbildungsgesetz zu gestalten, mußte scheitern, weil dabei die Eigenart der Gesundheitsberufe im allgemeinen und die der Krankenpflege und der Hebammentätigkeit im besonderen nicht berücksichtigt wurden. Man kann nicht einfach Berufe, deren vornehmste Aufgabe der Dienst am Menschen ist, die nach wie vor in fast allen Fällen von engagierten Mitmenschen wahrgenommen werden, die sich dazu aus ihrer religiösen Grundeinstellung verpflichtet fühlen, mit den Berufen der gewerblichen Wirtschaft gleichstellen wollen. Ich möchte festhalten, daß es gerade die entschiedene Haltung der CDU/ CSU-Fraktion in der Opposition und der CDU und CSU in den Ländern in der Regierungsverantwortung war, die diese Entwicklung verhindert hat. Die ideologische Verhärtung der heutigen Opposition hat damit entscheidend dazu beigetragen, daß die längst überfällige Regelung für die beiden Berufe so lange hinausgezögert worden ist. Ich wünsche mir, daß auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, anerkennen können, daß wir uns bemüht haben, einen Entwurf vorzulegen, der von Ideologie frei und auf die sachlichen Erfordernisse der karitativen Gesundheitsberufe zugeschnitten ist. Es ist zu bedauern, daß infolge der Haltung der heutigen Opposition die dringend fällige Neuordnung dieser beiden wichtigen Gesundheitsberufe so lange hinausgeschoben worden ist. Wären nicht die Krankenpflegeschulen von sich aus schon dazu übergegangen, die Ausbildungen an die Entwicklung in unseren Nachbarstaaten anzupassen, dann wäre die Krankenpflegeausbildung in unserem Lande weit hinter jene Anforderungen zurückgefallen, die seit dem Jahre 1967 entsprechend dem Europäischen Übereinkommen zur Krankenpflegeausbildung Maßstab in Europa sind. Hier ist ein Wort des besonderen Dankes an alle Träger von Krankenpflegeschulen angebracht, die nicht erst den Gesetzgeber abgewartet haben, sondern in der Verantwortung um das Wohl der Patienten, aber auch im Interesse der Krankenpflegeschüler gehandelt haben. Seit über einem Jahrzehnt wird von allen Beteiligten eine umfassende Neuregelung der Berufe in der Krankenpflege für notwendig gehalten. So hatte der Deutsche Bundestag bereits im Jahre 1972 die Bundesregierung ersucht, eine grundsätzliche Neuordnung der Ausbildung in der Krankenpflege vorzubereiten. Auch die Konferenz der Ländergesundheitsminister hatte sich verschiedentlich in diesem Sinne geäußert. Seitdem sind zahlreiche Regelungsvorschläge erörtert worden. Dem Deutschen Bundestag haben sowohl in der 8. als auch in der 9. Legislaturperiode Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Krankenpflegeausbildung vorgelegen. Das parlamentarische „Aus" war für beide Entwürfe aus den eingangs erwähnten Gründen vorprogrammiert. Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf eines Krankenpflegegesetzes ist das Ergebnis einer erneuten umfassenden Abstimmung mit den Beteiligten. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß mit diesem Gesetz die grundsätzlichen Probleme, nämlich die Qualitätsverbesserung der Ausbildung, die Ver - besserung des Rechtsstatus der Krankenpflegeschüler, die Fortführung des bewährten eigenständigen Ausbildungssystems und finanziell gesicherte und in das Krankenhaus integrierte Krankenpflegeschulen auf der Grundlage einer breiten Übereinstimmung mit den Beteiligten gelöst werden. Zugleich wird damit die seit Juli 1979 überfällige und neuerdings von der Kommission der EG beim Europäischen Gerichtshof eingeklagte Umsetzung der EG-Richtlinien für die Krankenpflege und die ebenso dringende Anpassung an das Europäische Krankenpflegeübereinkommen aus dem Jahre 1967 vollzogen. Da der Gesetzentwurf des Bundesrates, den der Herr Senator Fink nachher begründen wird, im wesentlichen auf den gleichen Grundlagen beruht wie der Entwurf der Bundesregierung, besteht auch hier im grundsätzlichen weitgehend Übereinstimmung. Die Bundesregierung hofft, daß die bereits im Juni des vergangenen Jahres dem Bundesrat zugeleitete und von diesem vorerst zurückgestellte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege bald wieder aufgegriffen wird und möglichst gleichzeitig mit dem Gesetz zur Verabschiedung kommt. Meine Damen und Herren, wir wissen nur zu gut, daß gesetzliche Vorschriften nicht mehr sind als ein Rahmen, der durch diejenigen auszufüllen ist, die mit diesen Vorschriften umgehen müssen. Dies gilt ganz besonders für die Berufe in der Krankenpflege. Die Hilfe für die kranken Mitmenschen wird entscheidend von der Menschlichkeit, ja, von der Humanität derjenigen bestimmt, die ihnen in schweren Stunden — und oft sind es Monate und manchmal Jahre — durch ihre Zuwendung zur Seite stehen. So etwas kann man nicht durch Rechtsvorschriften vermitteln, sondern es wird entscheidend durch den Geist und die Haltung bestimmt, die den jungen Menschen vermittelt wird, die sich für eine Ausbildung in der Krankenpflege entschieden haben. Unsere Krankenpflegeschulen haben es trotz mancher Widrigkeiten verstanden, diesen Geist der Caritas zu bewahren. Wir wollen mit diesem Gesetz alles dazu tun, ihnen dabei zu helfen, daß dies auch in Zukunft geschehen kann. Zum Entwurf eines Hebammengesetzes ist im wesentlichen das gleiche zu sagen wie zum Krankenpflegegesetzentwurf der Regierung. Auch die Notwendigkeit einer Neuordnung des Hebammenrechts und die Novellierung des aus dem Jahre 1938 stammenden Hebammengesetzes ist unbestritten. Der Gesetzentwurf enthält wegen der gleichartigen Ausbildungsstruktur dem Krankenpflegegesetz rechtssystematisch nachgestaltete Vorschriften, sowohl für die Zulassung zu diesem Beruf als auch über den Rechtsstatus der Schüler. Mit der Zulassung von Männern zu diesem Beruf, die auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, wird in der Bundesrepublik Deutschland eine Regelung geschaffen, wie sie sich in einigen anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Norwegen, Schweden, Niederlande und Großbritannien bereits bewährt hat. Aus gesundheitspolitischen Erfordernissen wird die vorbehaltene Tätigkeit gegenüber dem alten Reichsgesetz nunmehr auf die Überwachung des Wochenbettverlaufs erweitert. Meine Damen und Herren, zu der Pflicht des Arztes, im Falle der Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen, hat die Bundesregierung — wie auch in der Begründung zum Ausdruck kommt — den Standpunkt vertreten, daß sie der Hinzuziehungspflicht nach wie vor eine erhebliche gesundheitspolitische Bedeutung beimißt und ihr positiv gegenübersteht. Auch und insbesondere die bisherige Haltung der Länder zu der Frage, ob dem Bund eine Kompetenz zur Regelung derartiger Pflichten zustehe, hatte die Bundesregierung daran gehindert, eine entsprechende Vorschrift bereits in den Regierungsentwurf aufzunehmen. Nachdem jedoch der Bundesrat hierzu eine klare Entscheidung getroffen hat, nimmt sie seine Empfehlung gern auf, spricht sich also für eine entsprechende Vorschrift im Bundesgesetz aus. Zu erwähnen ist, daß der Gesetzentwurf nicht mehr zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einer Tätigkeit als angestellte Hebamme unterscheidet. Demzufolge verzichtet er auf die Niederlassungserlaubnis als Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit. Künftig steht daher eine Niederlassung als freiberuflich tätige Hebamme jeder Hebamme mit einer Berufserlaubnis offen. Die Anhebung der Vorbildung sowie die Verlängerung der Ausbildung der Hebammen und Entbindungspfleger von zwei auf drei Jahre, die bereits in der am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen geregelt ist und mit diesem Gesetz auf eine neue Grundlage gestellt wird, berücksichtigt wesentliche Anforderungen der EG-Richtlinien. Die Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung der Diplome und Prüfungszeugnisse durch dieses Gesetz in deutsches Recht ist allerdings seit dem 23. Januar 1983 überfällig, während die Koordinierungsrichtlinie im wesentlichen bereits durch die genannte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen in deutsches Recht umgesetzt ist. Wegen der insoweit noch anstehenden Umsetzung hat die Kommission der EG im März dieses Jahres das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Abschließend möchte ich die Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß angesichts der weitgehenden Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern beide Gesetzentwürfe nicht nur mit Rücksicht auf die Klagen der EG-Kommission, sondern auch im Interesse der jungen Menschen, die jetzt einen dieser Berufe ergreifen möchten und sich dafür ausbilden lassen wollen, zügig beraten und möglichst bald von den parlamentarischen Körperschaften verabschiedet werden können. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Barzel: Das Wort zur Begründung des Entwurfs des Bundesrates hat Senator Fink, Berlin. Senator Fink (Berlin): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits seit vielen Jahren gibt es Versuche, das Krankenpflegegesetz zu reformieren. Erfolgreich waren diese Initiativen nicht. Woran lag das? Zum einen an den unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Fraktionen, zum anderen daran, daß Bundestag und Bundesrat konträre Vorstellungen und unterschiedliche Ansichten darüber hatten, welcher Weg bei dieser Reform zu gehen ist. Dies vor allem hat sich nun geändert. Die beiden Entwürfe von Bundestag und Bundesrat zeigen ein großes Maß an Übereinstimmung, nicht mehr ein Gegeneinander bei den inhaltlichen Punkten, sondern ein Miteinander bei der Zielrichtung der Reform. (Gilges [SPD]: Das verbessert aber nicht die Qualität!) — Es gibt noch Punkte, in denen unterschiedliche Auffassungen bestehen, doch werden sich diese, so hoffe ich zuversichtlich, im Zuge der Beratungen des Bundestages überbrücken lassen. Ich bin dazu bereit. — Zum erstenmal bestehen also realistische Aussichten, daß die Reform des Krankenpflegegesetzes durchgeführt werden kann. Gleichzeitig hoffe ich auf eine zügige Verabschiedung dieses Gesetzes. Angesichts des hohen Maßes an Übereinstimmung zwischen Bundestag und Bundesrat ist nicht mit Schwierigkeiten beim zweiten Durchgang im Bundesrat zu rechnen. Bitte bedenken Sie auch, daß wir uns hier auf verfassungsrechtlich wohl auch für die Länder nicht einfachem Gebiet bewegen. Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit Formulierungen vorgelegt, die weit über das bisherige Krankenpflegegesetz hinausgehen. In diesem schwierigen Koordinierungsprozeß war das ein, wie ich finde, sehr wichtiges Ergebnis; denn keine Seite hat etwas davon, wenn dem Erlaß des Gesetzes ein Gang nach Karlsruhe folgt. Doch das ist, so glaube und hoffe ich, nach dem Lauf der Abstimmungen und Diskussionen nun auszuschließen. Eine zügige Verabschiedung des Krankenpflegegesetzes ist auch notwendig, da die Krankenpflege - schulen überall in der Bundesrepublik Deutschland dringend auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes warten. Die Kurse an den Krankenpflegeschulen beginnen zu unterschiedlichen Terminen. Ein realistischer und vernünftiger Zeitpunkt, um dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen, ist der 1. Juli 1985. Schnelligkeit bei der Verabschiedung des Gesetzes ist weiter angebracht und erforderlich wegen der beim Europäischen Gerichtshof in dieser Sache anhängigen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Wir brauchen dieses Gesetz bald, damit das deutsche Krankenpflegeexamen in Europa anerkannt wird; denn die Ausbildung hier bei uns in Deutschland ist gewiß nicht schlechter als in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb haben unsere Krankenpflegeschülerinnen und -schüler Anspruch auf internationale Anerkennung ihres Examens. Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, der über die Reform der Krankenpflegeausbildung hinausgeht. Ich möchte ganz ausdrücklich an die Verantwortlichen appellieren, in der jetzigen Zeit der starken Schulentlassungsjahrgänge vermehrt Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze in Phasen geburtenstarker Jahrgänge sollte nicht als etwas Negatives, als etwas Abzuwehrendes betrachtet werden, sondern als Chance. Es sollte auch über den gegenwärtig vorhandenen und über den in den nächsten Jahren abzusehenden Bedarf hinaus ausgebildet werden. Hier wollen wir nicht untertunneln, sondern eine Brücke bauen. Wir haben in Berlin die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen können. Die Erfahrungen haben uns auch gezeigt, daß sich die Kassen, die ja den großen Teil der Ausbildungskosten finanzieren, unseren langfristig angelegten Argumenten gegenüber sehr aufgeschlossen zeigen. (Zuruf des Abg. Gilges [SPD] — Gegenrufe von der CDU/CSU) Ich möchte an dieser Stelle auf zwei inhaltliche Punkte der Gesetzentwürfe eingehen. Erstens. Ich teile nicht die Kritik, die darin liegt, daß diese Gesetzentwürfe über die Berufe in der Krankenpflege nicht das Berufsbildungsgesetz übernähmen. Das ist vermutlich auch Gegenstand Ihrer Zwischenrufe. Die Krankenpflegeausbildung — das möchte ich ganz deutlich sagen — ist eine Ausbildung eigenständiger Art. Die historisch gewachsenen Strukturen in der Krankenpflegeausbildung bieten die Gewähr, daß praktische und theoretische Elemente der Ausbildung aufeinander bezogen sind. Das Berufsbildungsgesetz ist ein gutes Gesetz. Es ist nützlich und sinnvoll für die duale Ausbildung im Bereich der privaten Wirtschaft. Schlecht beraten wären wir allerdings, wenn wir es auf die Krankenpflegeausbildung übertrügen, die dieser Hilfskonstruktion zur Koordinierung von Praxis und schulischer Ausbildung im Grunde überhaupt nicht bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesrates berücksichtigt auch alle notwendigen sozialen Belange der Schülerinnen und Schüler. Er hat keine geringere Qualität als das Berufsbildungsgesetz, insbesondere nicht hinsichtlich der Schutzbestimmungen für die Schülerinnen und Schüler. Aber er ist ein berufsspezifisch abgestimmter Entwurf. Zweitens. Besonderen Wert mißt das Land Berlin § 11 des Gesetzentwurfs des Bundesrats bei. Dort heißt es u. a.: Die Ausbildung für Krankenschwestern und Krankenpfleger und für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger soll sich auch auf die ambulante Krankenpflege (Hauskrankenpflege) und die Kranken- und Kinderkrankenpflege in der Psychiatrie erstrecken. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln. Wir haben eine Soll- und keine Muß-Vorschrift vorgeschlagen, damit dem Kapazitätsproblem flexibel Rechnung getragen werden kann. Warum legen wir soviel Wert auf diese Bestimmung? Die stationäre Gesundheitsversorgung, also die Versorgung in Krankenhäusern, Heimen und dergleichen mehr, ist die teuerste Form der Gesundheitsversorgung, die es überhaupt gibt. Sie muß aber nicht immer zugleich die menschlichste sein. Mancher, der zwar krank ist, braucht nicht ins Krankenhaus, wenn er nur die notwendige fachliche Hilfe zu Hause bekommt. Dies gilt für die somatischen, aber auch für die psychischen Erkrankungen. Von daher ist es eigentlich nur historisch verständlich, daß die Ausbildung der Gesundheitsberufe, also nicht nur der Krankenpflegekräfte, mehr oder weniger ausschließlich eine Ausbildung in stationärer Gesundheitsversorgung ist. Ich halte dies für dringend korrekturbedürftig. Wenn junge Menschen nur im stationären Bereich ausgebildet werden, darf man sich nicht wundern, daß sie sich ihre berufliche Zukunft dann auch vor allem in der stationären Gesundheitsversorgung vorstellen. Vor allem ist mir aber wichtig, der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die ambulante Gesundheitsversorgung andere — und ich meine: nicht minder hohe — Anforderungen stellt. Die entsprechende Qualifikation für den einen wie für den anderen Bereich sollte daher in der Ausbildung geübt werden. Hier gibt es zwar noch Kapazitätsprobleme, aber immerhin gibt es mittlerweile in der Bundesrepublik Deutschland bereits rund 2 000 Sozialstationen, die sich in der häuslichen Krankenpflege engagieren. Ich freue mich, daß Berlin zu dieser Zahl in den letzten Monaten 50 neue Sozialstationen hinzufügen konnte. Die Ausbildung zur Krankenschwester und zum Krankenpfleger dauert drei Jahre. Ich meine, dies ist keine kurze Zeit. In dieser Zeit muß es möglich sein, für stationäre und für ambulante Krankenpflege auszubilden. Anknüpfungspunkte dafür sind im Gesetz vorhanden. Ich halte nichts davon, die Kenntnisse für die häusliche Krankenpflege nur auf dem Wege der Fort- und Weiterbildung zu vermitteln. Nein, die Ausbildung für die häusliche Krankenpflege muß bereits in die normale Krankenpflegeausbildung integriert sein. Ich hoffe, daß wir im Verlaufe der Beratungen des Deutschen Bundestags in dieser Frage einen Fortschritt erzielen werden. Die Krankenpflegekräfte leisten einen eigenständigen Beitrag für die gesundheitliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben es verdient, daß ihre Ausbildung ihren Wünschen entsprechend nun endlich durchgreifend neu geordnet wird. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Barzel: Die Entwürfe sind begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Delorme. Delorme (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwürfe haben den Bundestag schon lange beschäftigt. (Frau Hürland [CDU/CSU]: Das stimmt!) Bereits die sozialdemokratisch geführten Bundesregierungen haben in dieser Hinsicht Reformversuche unternommen, um die Krankenpflegeausbildung und die Hebammenausbildung zeitgerecht zu gestalten. Wir haben vorhin in der Begründung der beiden Entwürfe gehört, woran die damaligen Bemühungen gescheitert sind: zunächst an der vielfältigen Interessenlage der beteiligten Gruppen, am Widerstand der damaligen Opposition und wegen der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Hier die Schuld zuzuweisen, wie das Frau Karwatzki getan hat, halte ich für nicht sehr fair; denn man kann nicht auf der einen Seite Regelungen verhindern und nachher auf der anderen Seite die Verzögerung der Gegenseite vorwerfen. (Beifall bei der SPD) Aber nun haben wir Entwürfe, und gerade für das Krankenpflegegesetz, das eine lange Vorgeschichte hat, haben wir gleich zwei komplette Gesetzentwürfe, einen von der Bundesregierung und einen vom Bundesrat. Das ist sehr ungewöhnlich, und das ist nicht gerade ein Beispiel für eine gute Koordination und ein freundschaftliches Verhältnis der Unionspolitiker in Bund und Ländern. (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Das würden Sie gern heraus - lesen!) Während es üblicherweise so ist, daß der Bundesrat zu den Entwürfen der Regierung seine Stellungnahme abgibt und seine Änderungsvorschläge vorlegt, hat die Bundesratsmehrheit dem Papier aus dem Hause Geißler einen kompletten eigenen Entwurf gegenübergestellt, der, wie wir wissen, die Handschrift von Herrn Senator Fink trägt. (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das ist pro duktive Vielfalt!) — Das ist produktive Vielfalt und, wie gesagt, das „Musterbeispiel" einer „zielstrebigen" Koordination. (Lachen und Beifall bei der SPD) Sei es, wie es sei, beide Entwürfe sind nicht so beschaffen, daß sie uns begeistern können. Sie sind mit vielen Mängeln und mit vielen Schwachstellen behaftet. Von dem ursprünglichen Anspruch, die Kranken - pflegeausbildung umfassend zu reformieren, sie den geänderten gesellschaftlichen Strukturen anzupassen, ist nicht allzuviel übrig geblieben. Man hat Konfliktpunkte sorgsam ausgespart, (Frau Hürland [CDU/CSU]: Nicht hochge spielt, würde ich sagen) und man hat auch die wichtige und verpflichtende Aufgabe, die Gesetze dem europäischen Recht an zupassen und die Rechtsnormen, die von der euro päischen Ebene her vorgegeben sind, in innerdeutsches Recht umzuwandeln, nur sehr zögerlich und unvollkommen durchgeführt. Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang sicher davon ausgehen, daß sich auch die Kollegen der FDP nicht besonders über diese Entwürfe freuen; denn sie wollten ja seinerzeit ein einheitliches Gesetz für alle Medizinalfachberufe schaffen. (Jaunich [SPD]: Sehr wahr!) Von diesem liberalen Ansatz ist weiß Gott nicht viel übriggeblieben. (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Was kümmern Sie sich um die Sorgen der anderen? Bringen Sie doch mal Ihre Vorschläge!) — Unsere Vorschläge waren auf dem Tisch, sie sind an Ihrem Widerstand gescheitert. (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Sie sind nicht mehrheitsfähig gewesen!) Wir werden auch weiterhin für die besseren Lösungen kämpfen und dafür eintreten. (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Das waren keine besseren Lö sungen! Sie waren unbrauchbar!) Lassen Sie mich auf den Punkt eingehen, der damals strittig war, nämlich auf die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes auch auf die Krankenpflegeausbildung. Wir wissen, daß man die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes nicht schematisch übernehmen kann. Wir wissen, daß die Besonderheit der Krankenpflegeausbildung hier eine differenzierte Anwendung erfordert; aber wir wehren uns dagegen, daß in den beiden Gesetzentwürfen ausdrücklich festgelegt ist, daß die Anwendung der Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes ausgeschlossen ist. (Zustimmung der Abg. Frau Schoppe [GRÜNE]) Wir befinden uns in der besonderen Situation, daß sich dieses Gesetz in einer bildungspolitischen Grauzone befindet, (Beifall bei der SPD) und wir haben die Befürchtung, daß das, was hier praktiziert wird, auch für andere Berufsbilder Schule machen könnte und daß damit eine schleichende Aushöhlung des Berufsbildungsgesetzes erfolgt. (Sehr richtig! bei der SPD) Diesen Weg werden wir nicht mitgehen. (Beifall bei der SPD) Wir werden in den Ausschußberatungen sehr deutlich machen, daß wir die Schutzbestimmungen, die im Berufsbildungsgesetz in vorbildlicher Weise vorgegeben sind, in wesentlichen Teilen auch für die Krankenpflegeschüler übernehmen möchten. Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung ist es nicht die Aufgabe auf Einzelheiten einzugehen. Ich wollte nur noch auf einen Punkt hinweisen. In den Gesetzentwürfen ist vorgesehen, daß die Berufsbezeichnungen geschützt sind, daß sich nur derjenige, der die Voraussetzungen erfüllt, als Krankenschwester oder Krankenpfleger, als Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger bezeichnen darf. Das ist gut und richtig. Wir vermissen aber — und das ist sicher unbefriedigend — einen Schutz der Tätigkeitsausübung. Wir wissen, daß das gesetzestechnisch sehr schwierig zu verankern sein wird. Wir sollten aber gemeinsam den Versuch machen, diese Frage, die ja gesundheitspolitisch so wichtig ist, besser in den Griff zu bekommen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, wir behandeln auch das neue Hebammengesetz. Wir wissen, daß das Hebammengesetz aus dem Jahre 1938 dringend verbesserungsbedürftig ist. Ihnen ist bekannt, daß die sozialliberale Bundesregierung im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung bereits 1981 zwei wichtige Dinge auf dem Verordnungswege neu geregelt hat; die Ausdehnung der Ausbildungspflicht auf drei Jahre und den Zugang von Männern zum Hebammenberuf. Dies wird in die neuen Entwürfe übernommen, und das ist gut so. Nun gibt es noch einen sehr schwierigen Punkt, der schon angesprochen wurde: Es wurde heftig die Frage diskutiert, ob im neuen Hebammengesetz — wie es im alten Gesetz der Fall war — für jede Geburt die Hinzuziehung einer Hebamme vorgeschrieben werden soll. Die Bundesregierung vertritt oder vertrat — ich habe hier heute eine differenzierte Haltung feststellen können — die Auffassung, daß die Hinzuziehung der Hebamme zur Geburt gesundheitspolitisch besonders wichtig ist; sie meint jedoch, sie könne dies nicht regeln, weil sie hierzu keine Kompetenz habe. In seiner Stellungnahme erklärt der Bundesrat dagegen in erfreulicher Deutlichkeit: (Zuruf von der SPD: Ein einmaliger Vor - gang!) Diese Auffassung wird nicht geteilt. § 3 des Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 ist gemäß Artikel 125 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 7 GG Bundesrecht geworden. (Hört! Hört! bei der SPD) Die Bundesregierung hat hier eingelenkt und eine Kompromißformel vorgeschlagen. Wir werden uns auf der Linie des Bundesrates bewegen und fordern, daß die Hinzuziehungspflicht wieder in das Gesetz aufgenommen wird, (Beifall bei der SPD) und zwar in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Formulierung, die da lautet: Der Arzt ist verpflichtet, bei der Entbindung eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger hinzuzuziehen. Im übrigen ist es wirklich ein einmaliger Vorgang, daß die Bundesregierung dem Bund weniger Kornpetenz zutraut als der Bundesrat ihr zuzugestehen bereit ist. (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Haben Sie Sorgen!) Meine Damen und Herren, das Hebammengesetz, das sicher eine Reihe von Regelungen zu treffen hat, sollte auch eine qualitative Verbesserung der Berufsausbildung bringen. In der Begründung ist nachzulesen, daß die Gesundheitsministerkonferenz im Oktober 1970 in ihren Leitsätzen gefordert hat, daß „sich die Neuordnung an den Erfordernissen einer optimalen Geburtshilfe zu orientieren hat. Diese dient dem Ziel der weiteren Senkung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit sowie der Verringerung pränataler Schädigungen". Der Gesetzentwurf wird dieser Forderung nicht gerecht, denn bei der Beschreibung der Tätigkeit von Hebammen werden weite Tätigkeitsbereiche ausgespart. Es wäre notwendig, auch die Schwangerenberatung und die Beratung nach der Geburt als verpflichtende Aufgabe für Hebammen und Entbindungspfleger zu verankern. Das kann keine Frage der Finanzen sein, Frau Kollegin, sondern das ist ein gesundheitspolitisches Erfordernis, (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) denn wir müssen feststellen, daß die Bundesrepublik Deutschland leider das geburtenschwächste Land in der EG umd im ganzen industriellen Staatenverbund ist, (Zurufe von der CDU/CSU: Weshalb denn? — Aber nicht wegen der Hebammen! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Weil es 200 000 Abtreibungen gibt!) das aber gleichzeitig die Sterblichkeitsrate von Säuglingen in der Bundesrepublik mit an der Spitze aller vergleichbaren Länder liegt. Es kann keine finanzielle Frage sein, die Hebammenausbildung und -tätigkeit so sachgerecht zu erweitern und zu gestalten, daß die Säuglingssterblichkeitsrate entscheidend nach unten korrigiert wird. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das ist eine Forderung, der man sich nicht verschließen kann. Wir werden Gelegenheit haben, im Ausschuß darüber zu diskutieren. Abschließend darf ich sagen, daß die Sozialdemokraten daran interessiert sind, daß die Beratungen zügig geführt werden. Wir werden dabei sachlich mitarbeiten. Die SPD wird der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Augustin. Frau Augustin (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur SPD- Fraktion nimmt die CDU/CSU-Fraktion mit Freude zur Kenntnis, daß nach jahrelangem Bemühen (Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie denn das?) — man konnte bei uns in der Zeitung lesen, wie lange das bei euch gedauert hat — (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD) um eine grundsätzliche Neuordnung der Ausbildung in der Krankenpflege sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat nun Gesetzentwürfe vorgelegt haben, die sowohl der modernen Entwicklung in der Medizin als auch den Richtlinien des Rates 77/452 EWG über die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen und Diplome und der sonstigen Befähigungsnachweise und den besonderen Ausbildungsbedürfnissen des Berufsstandes der Krankenpflege Rechnung tragen. Eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen haben vorgelegen. Es hat Anhörungen gegeben, es hat Stellungnahmen der betroffenen Berufsverbände gegeben. Es gibt eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesrates, und es gibt eine Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung. Die Probleme sind nach allen Seiten hin ausgeleuchtet. Ich sehe nichts, was einer baldigen Verabschiedung dieses Gesetzes entgegenstehen könnte. Mit den vorliegenden Entwürfen der Bundesregierung und des Bundesrates, die sich in den wesentlichen Zielsetzungen kaum unterscheiden, ist vor allem dem Bedürfnis Rechnung getragen worden, einmal in aller Deutlichkeit festzustellen, daß die Ausbildung zur Krankenschwester oder zum Krankenpfleger eine Ausbildung besonderer Art ist. Daraus ergibt sich unter anderem, daß die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes hier nicht einfach angewendet und übernommen werden können. Eine starre Trennung von schulischer und betrieblicher Ausbildung, wie wir sie in den gewerblichen Berufen kennen, ist wegen der Besonderheit der Aufgaben in der Krankenpflege auf diese Ausbildung nicht zu übertragen. Gerade die enge Verzahnung der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse mit dem Erlernen der praktischen Fähigkeiten am Krankenbett sowie dem Erlernen des seelisch einfühlsamen Umgangs mit dem kranken Menschen ist Kernstück der Ausbildung, die wir wollen. Sicherlich, Herr Senator Fink, wird auch die Ausbildung in der Ambulanz für die künftige Krankenschwester und den künftigen Krankenpfleger eine Rolle spielen. Es wird sicherlich über das vorher Gesagte verschiedene Auffassungen geben. Ich bin aber überzeugt, daß es in den anstehenden Beratungen möglich sein wird, trotz dieser verschiedenen Auffassungen, die zum Teil auch in den Entwürfen des Bundesrates und der Bundesregierung zum Ausdruck kommen, Formulierungen zu finden, die von allen Seiten getragen werden können. Insbesondere gilt dies für die Frage, die schulrechtliche oder arbeitsrechtliche Vorstellungen betrifft. Kurz gesagt: Wir sind für Gespräche offen, und wir haben nicht vor, mit Zähnen und Klauen Wort für Wort, Punkt für Punkt und bis zum letzten Komma einen der Entwürfe zu verteidigen, sondern wir wollen miteinander reden. Meine Fraktion wird sich um eine zügige Beratung im Ausschuß bemühen. Wir sind sicher, daß auch die anderen Fraktionen dieses Hauses die Notwendigkeit einer zügigen Beratung erkennen, damit dieses für den Berufsstand der Krankenpfleger bereits überfällige Gesetz baldmöglichst verabschiedet werden kann. Lassen Sie mich, bevor ich mich den Gesetzentwürfen für die Hebammen und Entbindungspfleger zuwende, von dieser Stelle aus den vielen Angehörigen der Krankenpflegeberufe einmal ganz herzlich danken für die tägliche und übrigens auch nächtliche harte Arbeit, bei der ganz im stillen grandiose Beweise tätiger christlicher Nächstenliebe erbracht werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich glaube, dies durfte ich im Namen aller Fraktionen sagen. Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages begrüßt ebenfalls den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers, der uns in der Drucksache 10/1064 vorliegt und über den bereits die Bundesregierung sowie der Senator aus Berlin berichtet haben. Wichtige und zu begrüßende Punkte dieses Gesetzes sind die gegenseitige Anerkennung der Diplome, der Prüfungszeugnisse und der sonstigen Befähigungsnachweise gemäß den Richtlinien des Rates 80/154 EWG sowie die Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts, aber auch die Hinzuziehungspflicht von Hebammen bei Geburten. Ein weiterer Gegenstand der Beratungen im Ausschuß wird es sein, wie man es erreichen kann, daß Hebammen noch mehr als bisher in die Schwangerenvorsorge und in die Nachsorge eingebunden werden. Gerade hier — Herr Delorme, darin stimmen wir überein — haben die Erfahrungen gezeigt, daß hierin gesundheitspolitisch große Vorteile liegen können. Meine Fraktion wird sich auch bei diesem Gesetzentwurf für eine zügige Beratung einsetzen, damit auch dieses bereits überfällige Gesetz — das geltende Gesetz stammt zwar nicht aus dem vorigen Jahrhundert, wohl aber aus dem Jahre 1938 — endlich verabschiedet werden kann. Der Beruf der Hebammen, ohne den wohl keiner von uns das Licht der Welt erblickt hätte, hat einen Anspruch darauf, endlich ein gutes und brauchbares Gesetz zu erhalten. Ich hoffe, daß die Geburt dieses Gesetzes keine schwere, sondern eine leichte Geburt wird und daß sich die Damen und Herren dieses Hauses quer durch alle Parteien in dieser Sache als gute Hebammen und gute Entbindungspfleger erweisen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schoppe. Frau Schoppe (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Hebammengesetzes werden angeblich nur die Zulassungsvoraussetzungen für den Hebammenberuf neu geregelt; denn insoweit steht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu, jedenfalls nach Auffassung der Bundesregierung. Das Berufsbild der Hebamme soll den veränderten Bedingungen — nämlich der Verlagerung der Entbindung aus Privathaushalten in Kliniken — angepaßt werden. Damit legt die Regierung ein Gesetz vor, welches das Bild des Hebammenberufes auf Jahre hinaus prägen wird, und sie trägt damit einer Entwicklung Rechnung, die durch die Wirklichkeit bereits seit Jahren überholt ist. Tatsächlich läßt sich nämlich in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zurück zur Hausgeburt feststellen. Die Bundesregierung stützt sich in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs auf Leitsätze der Gesundheitsminister der Länder aus dem Jahre 1970, die mit der Krankenhausentbindung eine geringere Säuglingssterblichkeit verbunden hatten. (Vorsitz: Vizepräsident Stücklen) Es weisen gerade diejenigen Länder in Europa die niedrigste Säuglingssterblichkeit auf, die Geburtshilfe, Vor- und Nachsorge eigenverantwortlich von Hebammen durchführen lassen. So gibt es z. B. in Holland, wo die Säuglingssterblichkeitsrate 8,1 von 1 000 Geburten beträgt, 35 % Hausgeburten. Demgegenüber weist die Bundesrepublik, wo heute 98,2 % der Geburten in Kreißsälen stattfinden, eine Sterblichkeitsrate von 12,6 bei 1 000 Geburten auf. Damit hat die Bundesrepublik unter den europäischen Ländern die höchste Sterblichkeitsrate. Gerade die Länder mit einer gut organisierten Zusammenarbeit zwischen Hebammen und Ärzten und mit einer ausreichenden Zahl von Hebammen kommen zu einer viel niedrigeren Zahl von Todesfällen. Alle Erfahrungen zeigen, daß eine intensive Vorsorge die Sterblichkeitsrate reduziert. Deshalb ist es unverständlich, warum im vorliegenden Entwurf in den Katalog der den Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten nicht auch die Schwangerenberatung als Aufgabe der Hebammen aufgenommen wurde. (Beifall bei den GRÜNEN) Gerade die Bundesregierung, die die Rückbesinnung auf kleine gesellschaftliche Einheiten nachdrücklich propagiert, sollte dem Wunsch von Frauen nach Geburten im Kreis ihrer Familie außerhalb steriler Kreißsäle durch Schaffung eines Gesetzes Rechnung tragen, das Frauen ermuntert, den Beruf der Hebamme auszuüben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird allerdings das Gegenteil erreicht: Die Bundesregierung geht von der verstärkten Neigung der Hebammen aus, die feste Anstellung in einem Krankenhaus einer freiberuflichen Niederlassung vorzuziehen. Folglich verzichtet die neue Regelung des Hebammengesetzes auf die Unterscheidung zwischen angestellten und freiberuflichen Hebammen und die Niederlassungserlaubnis. Die Folge sind das unbeschränkte Niederlassungsrecht für Hebammen und damit der Beginn eines existenzvernichtenden Konkurrenzkampfes, existenzvernichtend deshalb, weil das Mindesteinkommen, das den Hebammen bisher durch den Landesgesetzgeber garantiert wurde, nach Verzicht auf die Niederlassungserlaubnis wegfällt. Die Bundesregierung hat auf diesen Sachverhalt in ihrem Gesetzentwurf bereits hingewiesen und die Landesgesetzgeber aufgefordert, entsprechende Streichungen vorzunehmen. Damit wird letztendlich die einzige Bastion vereinnahmt, die Frauen seit Jahrhunderten in einem von Männern besetzten Territorium wie dem Gesundheitswesen bewahrt hatten. Es wird der einzige freie Beruf verschwinden, der traditionell von Frauen geprägt und ausgeübt wurde, in dem sich seit kurzem allerdings auch Männer, sogenannte Entbindungshelfer, austoben können. (Zuruf von der CDU/CSU): Donnerwetter!) Die geplante Neuordnung der Gebührensätze trägt ein übriges dazu bei, freiberufliche Hebammen zu Sozialhilfeempfängerinnen zu machen. Für eine Geburt bis zu 18 Stunden soll die Hebamme nur noch 165 DM erhalten. (Frau Nickels [GRÜNE]: Hungerlohn!) Das wäre ein Stundenlohn von knapp 9,20 DM. Denn daß eine Geburt 18 Stunden dauern kann, ist ja wohl kein Ausnahmefall. Von diesem Betrag muß sie Kosten für Berufskleidung, Auto, Sozialleistungen, Unfallversicherung und Berufshaftpflicht bestreiten sowie Steuern zahlen. Diese Gebührenordnung ist eine Zumutung und kann nur als Diskriminierung von Frauen, d. h. von Hebammen und Schwangeren, bezeichnet werden. Auch Geburt und Geburtshilfe gehören ja zur Familienpolitik. (Beifall bei den GRÜNEN) Allerdings kann die Familienpolitik unter der derzeitigen Regierung nur als Desaster bezeichnet werden. (Beifall bei den Grünen) Nun zur Hinzuziehungspflicht. Wenn die Bundesregierung der Auffassung des Bundesrats zustimmt, daß Art. 74 Nr. 7 GG weit auszulegen sei, sie allerdings bezweifelt, ob die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung ausreiche, sollte sie ihre Zweifel in klare Worte fassen und die Hinzuziehungspflicht ablehnen. Die Formulierung, die sie vorschlägt, daß der Arzt verpflichtet sei, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme hinzugezogen wird, regelt die Sorge des Arztes, aber nicht seine Pflicht zur Hinzuziehung. Ganz abgesehen davon ist doch zu fragen, ob es für eine Gebärende nicht hilfreicher und beruhigender ist, wenn eine Hebamme während des gesamten Geburtsvorgangs anwesend ist, oder ob es der Frau nützlich ist, wenn der Arzt nur während der Austreibungsphase mal am Bett erscheint. (Beifall bei den GRÜNEN) Eigentlich sollte jede Frau einen Anspruch auf Hinzuziehung einer Hebamme haben. Aber wie immer werden die betroffenen Frauen nicht gefragt. Im Mittelalter wurden Hebammen, die auch Kenntnisse in Empfängnisverhütung hatten und anwendeten, als Hexen verbrannt. Diese rüden Maßnahmen von Ausgrenzung haben wir inzwischen abgelegt. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf und der geplanten Neuordnung der Gebührensätze allerdings werden die Hebammen vertrieben. Gesichert werden die Pfründe der Gynäkologenschwemme. (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf der Abg. Frau Nickels [GRÜNE]) Nun ein paar Sätze zum Krankenpflegegesetz. Im vorgelegten Gesetzentwurf ist in § 24 bzw. § 23 eine sogenannte Kirchenregelung vorgesehen. Das heißt, die im Gesetz vorgesehenen Ausbildungsvertragsteile sollen für die Mitglieder geistlicher Gemeinschaften oder Diakonissen oder Diakonieschwestern nicht gelten. Nun ist der Autonomiebereich, soweit er für die Religionsausübung der Kirchen vonnöten ist, in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 2 Weimarer Verfassung geregelt. Die Arbeitswelt allerdings kann nicht unter die Regelung dieser Artikel fallen. Hierfür können den Kirchen keine Sonderregelungen eingeräumt werden. Deshalb sind die erwähnten §§ 24 bzw. 23 zu streichen. In den vorgelegten Gesetzentwürfen ist ausdrücklich die Anwendung des Ausbildungsgesetzes ausgeklammert, wie j a auch schon von der SPD bemerkt wurde. Es gibt einen Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. Januar 1983, nach dem das Berufsbildungsgesetz auf arbeitsrechtlich betrieblich ausgestaltete Ausbildung grundsätzlich anzuwenden ist. Insofern ist zu fragen, ob die Ausgrenzung des Berufsbildungsgesetzes überhaupt verfassungskonform ist. Die Novellierungsvorschläge werden dem gesetzten Ziel, die Ausbildungsgänge für die Berufe in der Krankenpflege und auch der Geburtshilfe den europäischen Normen anzugleichen, nicht gerecht. Die Novellierung schränkt den Einfluß der Gewerkschaften ein, sie stärkt Arbeitgeberpositionen, sie beschneidet die Rechte der Schwächsten in der Hierarchie. Entgegen vorgetragener Meinung werden Arbeitsvorschriften und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vernachlässigt. Die Entwürfe bleiben weit hinter den Erwartungen zurück und bedürfen einer weiteren Überarbeitung. (Beifall bei den GRÜNEN) Vizepräsident Stücklen: Das Wort hat der Abgeordnete Eimer. Bitte sehr. Eimer (Fürth) (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich haben wir Gesetzentwürfe zur Krankenpflege und zur Hebammenausbildung, die nicht nur vorgelegt und diskutiert werden, sondern auch alle Chancen haben, schnell und gut beraten und auch verabschiedet zu werden. Weitere Enttäuschungen können wir den Betroffenen auch nicht mehr zumuten. Daß es bisher so lange gedauert hat, liegt nicht an den Ministerien, sondern an den unversöhnlichen Gegensätzen der großen Fraktionen. Erst dieser Regierung war es möglich, zu vernünftigen Regelungen zu kommen. Die SPD hatte bei ihren Versuchen immer vergessen, daß wir zu dem Gesetz auch die Zustimmung des Bundesrats brauchen. (Zurufe der Abg. Jaunich [SPD] und Sielaff [SPD] — Kittelmann [CDU/CSU]: Das ist doch nicht auffallend von denen da!) — Ich werde auf diese Folgen noch eingehen. Sie wissen ganz genau, woran es gescheitert ist — ich will das dann erwähnen —; und Sie wissen ganz genau, daß wir da immer Widerstand entgegengesetzt haben. Diese beiden Gesetze sind jedenfalls längst überfällig. Es sind nicht neue Gesetze. Es kommt also keine neue Gesetzesflut auf uns zu, wie der Bürger vielleicht befürchten könnte, sondern alte Gesetze werden durch neue, zeitgemäße ersetzt. Notwendig ist auch die Anpassung an die EG- Richtlinie. Das wurde bereits angesprochen. Ich brauche deshalb nicht weiter darauf einzugehen. Heute liegen zwei getrennte Gesetzentwürfe zur Beratung vor, der Entwurf eines Hebammengesetzes und zwei Entwürfe eines Krankenpflegegesetzes. Die früheren Entwürfe — und da will ich auf meinen Vorredner von der SPD eingehen — versuchten, beide Gesetze zusammenzufassen. Ich verhehle nicht, daß wir Liberalen sehr viel Sympathie für den Versuch hatten. Nur, der Liberalismus zeigt sich zunächst einmal und vor allem im Inhalt und nicht in der Organisation. Und so sehr viel Sympathie hatte auch die SPD damals nicht. Wir waren da also ziemlich allein. Beide Gesetzentwürfe sind heute in Struktur, Form und Inhalt aufeinander abgestimmt. Für beide Berufe gilt dasselbe Anforderungsprofil als Voraussetzung. Darauf kommt es uns vor allem an. Die alten Entwürfe sind vor allem wegen des Streites um die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes gescheitert. Die SPD war seinerzeit nicht bereit, von ihren Forderungen abzugehen und auf die Vorstellungen der anderen Parteien zuzugehen. Vor allem waren es die Betroffenen selber, deren Vorstellungen und Wünsche nicht entsprechend berücksichtigt worden waren. Heute sind die notwendigen Punkte des Berufsbildungsgesetzes in die Vorlagen aufgenommen, so, wie wir uns das hinsichtlich der Struktur auch immer vorgestellt hatten und wie dies in einigen Besprechungen zwischen uns auch einmal abgesprochen war. — Daran möchte ich gern die Kollegen der SPD erinnern. (Beifall bei der FDP) Einzelheiten werden wir in den Ausschußberatungen noch genau prüfen müssen. Wir werden uns dabei vom Sachverstand aller betroffenen Verbände beraten lassen. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hatte im Frühjahr 1980 unser ehemaliger Kollege Hasinger von der CDU-Fraktion versucht, einen eigenen Entwurf für ein Hebammengesetz interfraktionell ins Gespräch zu bringen. Das Krankenpflegegesetz wäre dabei auf der Strecke geblieben. Aber auch dieser Versuch war nicht optimal. Der eigentliche Streitpunkt wurde ausgeklammert. Die alte Ungewißheit wäre geblieben. Eine nachgeschobene Regelung für die Krankenpflegeausbildung hätte in der Struktur sicherlich nicht mehr der nach dem Hebammengesetz angeglichen werden können. Das Anliegen unseres ehemaligen Kollegen Hasinger war wohl berechtigt. Es ging ihm um die höchst dringende Verlängerung der Ausbildung bei Hebammen von zwei auf drei Jahre. Kollege Hasinger hatte aber übersehen, daß das alte Gesetz die Möglichkeit bot, dieses Anliegen über eine Rechtsverordnung zu regeln. Und das wurde bekanntlich auch getan. Ich mußte damals sehr viele böse Worte von Hasinger einstecken. Und mein damaliger Koalitionspartner hat mich nicht sehr verteidigt — wenn ich das vielleicht noch anhängen darf. Nach der Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre und angesichts der jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe glaube ich sagen zu dürfen, daß dem Anliegen der Betroffenen jetzt mehr entsprochen wird, als das bei den Schnellschüssen mit faulen Kompromissen der Fall gewesen wäre. Ich kann mir vorstellen, daß auch unser ehemaliger Kollege Hasinger über die jetzigen Entwürfe froh ist, zumal er an dem Entwurf des Bundesrats, wie mir vorhin mitgeteilt wurde, maßgeblich mitgearbeitet hat. Für Hebammen ist aber vor allem der § 4 wichtig, der die ihnen vorbehaltenen Tätigkeiten regelt. Ich kann mir vorstellen, daß hier nicht alle Wünsche der Hebammen erfüllt werden. Der Gleichklang der Erklärungen von Bundesrat, Bundesregierung und auch der meisten Redner hier gibt aber Anlaß zu der Hoffnung, daß wir hier noch Verbesserungen werden vornehmen können. Ich kann mich nicht erinnern, daß die SPD seinerzeit, als wir die Gesetzentwürfe berieten, sehr flexibel gewesen wäre. Wenn hier ein Umdenken stattgefunden hätte, tut dies ganz gut. Uns kommt es weiter darauf an, daß die ambulant auszuübende Vorsorge während der Schwangerschaft und die Nachsorge während des Wochenbettverlaufs von den Hebammen in starkem Umfange wahrgenommen werden. Nur dadurch kann nach Aussage der Sachverständigen die bei uns noch immer zu hohe Säuglings- und Müttersterblichkeit ähnlich wie in Holland gesenkt werden. Auch Anstaltshebammen sollten stärker als bisher Vor- und Nachsorge ambulant leisten. Umgekehrt sollten auch niedergelassene Hebammen stets in einer Klinik entbinden können. Die Stärkung der ambulanten Dienste der Hebammen ist aber nur dann möglich, wenn die Gebührenordnung für Hebammen entsprechend gestaltet ist. (Beifall bei der FDP) Dieser Zusammenhang darf nicht übersehen werden. Ich betone ausdrücklich, obwohl das nicht direkt zur Debatte steht, daß der sachliche Zusammenhang gegeben ist; er ist der Dreh- und Angelpunkt einer verbesserten ambulanten Versorgung. Zum Krankenpflegegesetz liegen uns zwei Entwürfe vor, einer der Bundesregierung und einer des Bundesrates. Die Stellungnahmen und die Gegenäußerungen zeigen, daß beide Entwürfe sehr nah beieinander liegen. Eine Reihe von Formulierungen des Bundesrates erschienen mir klarer und besser, andere werden wir sehr sorgfältig prüfen. Die strittigen Fragen alter Entwürfe und alter Koalitionen sind in den beiden vorliegenden Papieren ähnlich geregelt. Ich meine damit das Berufsbildungsgesetz. Auch hier sind wir auf den Sachverstand und die Meinung der Verbände angewiesen und werden dies in unsere Entscheidungen einbeziehen. Besonders erfreulich sind aber die Stellungnahmen der Verbände, z. B. des Schwesternverbandes des evangelischen Diakonievereins. Sie geben uns Hoffnung, daß wir zügig beraten können und ein Gesetz entsteht, das dann auch den Wünschen der Betroffenen entspricht. Ich glaube sagen zu können, daß diese Hoffnung durch die Art und Weise verstärkt wurde, wie hier bisher diskutiert worden ist. Dies ist um so notwendiger, weil gerade Krankenpfleger und Hebammen schon sehr lange warten mußten. Ich habe aber die Hoffnung, daß sie nach der Verabschiedung des Gesetzes sagen können: Wir haben zwar lange warten müssen, aber das Warten hat sich für uns gelohnt. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Vizepräsident Stücklen: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der Gesetzentwürfe zu den Tagesordnungspunkten 4 a, 4 b und 5 an die Ausschüsse vor. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der Tagesordnung. Sind Sie mit den Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 — Drucksache 10/1193 — Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Berger (Berlin). Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Jahresbericht des Petitionsausschusses ist das Beschwerdebuch der Nation. Der Vorstand des Unternehmens, über das man sich beschwert — das ist hier in erster Linie die Bundesregierung —, ist gut beraten, wenn er den Inhalt des Beschwerdebuches auch in der Gesamtschau sehr aufmerksam zur Kenntnis nimmt. Ich glaube, daß die Bundesregierung dies ebenfalls so sieht. Denn seit meiner Tätigkeit — es sind fast zwölf Jahre — als Vorsitzende des Petitionsausschusses habe ich die Regierungsbank noch nie so gut besetzt gesehen wie heute. Dafür bedanke ich mich bei der Regierung. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Erstens. Der Petitionsausschuß ist eine wesentliche Nahtstelle zwischen Bürger und Parlament: Er hält den Kontakt zum Bürger während der gesamten Legislaturperiode, also in der langen Zeit zwischen den Wahlen. Es geht darum, ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Bürger und Staat herbeizuführen. Die Aufgabe des Petitionsausschusses liegt einmal in der Verwaltungskontrolle, in der Abhilfe bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln im Einzelfall. Dabei erhält das Parlament auch Einsicht in allgemeine Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten der Exekutive beim Gesetzesvollzug; ich nenne hier Bearbeitungsstaus, mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den Behörden oder organisatorische Mängel. Zur Verwaltungskontrolle tritt die Gesetzeskontrolle. Durch die Petitionsarbeit kann das Parlament die Auswirkungen der von ihm beschlossenen Gesetze kontrollieren, das heißt, es kann feststellen, ob der Bürger den Sinn einer Regelung erkannt hat oder ob das Gesetz unbeabsichtigte Härten oder Lücken enthält. Diese Aufgaben sind um so wichtiger, als es Stimmen gibt, die von einer nachlassenden Kommunikation zwischen Parlament und Bürger sprechen. Sie sind vordringlich, auch wenn sie viel Zeit und Mühe kosten, auch wenn nicht immer geholfen werden kann, auch wenn es gelegentlich Bürger gibt, die sich nur zum Zeitvertreib an uns wenden. Sie sind vordringlich, auch wenn die Übereinstimmung mit dem Bürger nicht immer gelingen will, auch wenn ein Dank meistens ausbleibt. Zweitens. Lassen Sie mich nunmehr einiges zu den Grundlagen unserer Arbeit sagen: a) Ich darf daran erinnern, daß wir vor fast einem Jahr, am 15. Juni 1983, nach gründlicher Überarbeitung die „Grundsätze über die Behandlung von Bitten und Beschwerden" neu beschlossen haben. Von den vielen Änderungen erscheint mir eine besonders wichtig: Nunmehr werden sämtliche Petitionen, auch die vom Ausschußbüro wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit negativ beantworteten, dem Ausschuß vorgelegt und vom Plenum beschlossen. Damit ist die Möglichkeit des parlamentarischen Einflusses auf alle Petitionen sichergestellt und kein Raum mehr für verfassungsrechtliche Bedenken, die dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1981 entnommen werden könnten. Insgesamt glaube ich sagen zu können, daß sich die neuen Verfahrensgrundsätze bewährt haben. b) Das verfassungs- und parlamentsrechtliche Gutachten, dessen Einholung wir gleichzeitig mit den Verfahrensgrundsätzen beschlossen hatten, liegt nunmehr vor. Der Verfasser, Professor Dr. Graf Vitzthum von der Universität Tübingen, bestätigt zunächst, daß die von uns aufgeworfenen Fragen von der Wissenschaft bisher kaum behandelt worden sind. Hier hat also die parlamentarische Praxis der Wissenschaft einen wichtigen Impuls gegeben. Das Gutachten unterscheidet zwischen dem Petitionsbehandlungsrecht und dem Petitionsüberweisungsrecht, und es spricht dem Bundestag das Petitionsbehandlungsrecht gegenüber sämtlichen Bundesbehörden zu, auch soweit sie der Aufsicht der Bundesregierung nicht unterliegen und auch soweit es sich um Annexverwaltungen anderer Verfassungsorgane handelt. Das Gutachten sagt auch aus, daß der Petitionsausschuß die Rechte und Pflichten nach Art. 17 und 45c des Grundgesetzes neben und unabhängig von der Parlamentarischen Kontrollkommission und der Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes wahrzunehmen hat. Das Gutachten wird in Ruhe auszuwerten und ein breiter Konsens mit den angesprochenen Stellen anzustreben sein. Ich hoffe, im nächsten Jahr über das Ergebnis berichten zu können. c) Nicht ganz glücklich sind wir über Erfahrungen, die wir mit § 109 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gemacht haben. Nach dieser Vorschrift hat der Petitionsausschuß die Stellungnahme der Fachausschüsse einzuholen, wenn diese mit dem Gegenstand der Petition befaßt sind. Bei den Haushaltsbegleitgesetzen hat dies zu Stockungen geführt. Über 100 Petitionen konnten bis zu vier Monaten nach Abschluß der Gesetzesberatungen von uns nicht abschließend behandelt werden, weil die Stellungnahmen der Fachausschüsse nicht vorlagen. Dies ist dem Ansehen des Parlaments nicht zuträglich, wie Anfragen verärgerter Bürger beweisen. Hier ist Abhilfe notwendig. d) Im Bericht sind die sogenannten Sammel- und Massenpetitionen erwähnt. Bei Sammelpetitionen handelt es sich um Eingaben, die von einer großen Zahl von Bürgern unterschrieben werden. Massenpetitionen sind Einzeleingaben zu demselben Anliegen in großer Zahl. Meist handelt es sich dabei um vorgedruckte Texte, die von den Petenten lediglich unterschrieben werden. Sie stellen seit den 50er Jahren einen Typus von Petitionen dar, den man als „politische Petition" bezeichnen kann und der quasi-plebiszitäre Elemente enthält. Es wäre ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand, würden die vielen Tausende von Unterzeichnern eine Eingangsbestätigung und einen Endbescheid erhalten. Unsere Verfahrensgrundsätze sehen daher vor, daß nur die Initiatoren solcher Eingaben einen Bescheid erhalten. Als besonderes Beispiel von Sammel- und Masseneingaben möchte ich die Petitionen zur Nachrüstung auf Grund des NATO-Doppelbeschlusses nennen. Gegen Ende 1983 waren es rund 45 000 Petitionen mit etwa 86 000 Unterschriften. (Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordne - ten der SPD) Eine Schulklasse schickte dazu übrigens Postkarten mit Friedengedichten. Obwohl die Nachrüstungsfrage im Mittelpunkt der politischen Diskussion stand, befaßte sich damals mit diesem Thema kein Fachausschuß, von dem eine Stellungnahme nach § 109 der Geschäftsordnung hätte eingeholt werden müssen. Der Petitionsausschuß hat aus wohlerwogenen Gründen davon abgesehen, in seinen Reihen eine Sachdebatte darüber zu führen und das Plenum auf diesem Wege zu einem Sachvotum zu veranlassen. Eingaben zur Nachrüstung wurden daher den Bundestagsfraktionen als Beitrag zu deren Meinungsbildung zur Kenntnisnahme überwiesen. Drittens. Ich komme nun zu einigen Aspekten, die bei der Arbeit im Berichtsjahr eine besondere Rolle gespielt haben. a) 1983 hat der Ausschuß — wie schon in früheren Jahren — von seinen Befugnissen nur sparsam Gebrauch gemacht. Zwar wurden in zahlreichen Fällen Regierungsvertreter vor den Ausschuß geladen, und auch die Anforderungen von Akten hat sich wieder als hilfreich erwiesen; wir bedauern aber, daß vor allem aus Zeitgründen Ortstermine nicht häufiger abgehalten werden konnten. Die Erfahrung zeigt nämlich, daß es das Vertrauen der Bürger in das Parlament stärkt, wenn ihre Beschwerden von sachkundigen Abgeordneten an Ort und Stelle erörtert werden. b) Ein Wort schließlich zum Selbstverständnis des Petitionsausschusses. Niemend wird bestreiten können und wollen, daß der Petitionsausschuß, besetzt mit Politiker, gegliedert nach Fraktionen, auch ein politischer Ausschuß ist. Die unterschiedlichen politischen Standpunkte werden bei Bitten zur Gesetzgebung immer wieder deutlich. Mit scheint aber, daß in der jüngsten Vergangenheit auch bei Einzelfallpetitionen das Maß der parteipolitischen Erwägungen ein wenig in Unordnung geraten ist. Beschwert sich ein Petent über eine Verwaltungsmaßnahme und ergibt die Prüfung, daß die Maßnahme nach geltendem Recht nicht zu beanstanden ist, so kann die Petition keinen Erfolg haben. Dies muß auch dann gelten, wenn eine Fraktion im Gesetzgebungsverfahren gegen die im Einzelfall angewandte Vorschrift gestimmt hat. Es kann nicht der Sinn des Petitionsverfahrens sein, die politischen Diskussionen der Fachausschüsse und des Plenums im Petitionsausschuß weiterzuführen. (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU) Dies bekommt der Arbeit des Ausschusses nicht (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) und raubt ihm die knapp bemessene Zeit. (Zurufe von der SPD) c) Ich nutze die Gelegenheit dieser Debatte, um Ihnen allen zum Bewußtsein zu bringen, daß der Petitionsausschuß, wenn ich es richtig sehe, als einziger Ausschuß laufend und praktisch mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeitet. Diese Arbeit vollzieht sich in zwei Richtungen: Kommen wir auf Grund einer Petition zu dem Ergebnis, daß in Europa oder in einzelnen europäischen Ländern für den Petenten etwas getan werden sollte, so überweisen wir die Petitionen dem Europäischen Parlament zur Kenntnis. Umgekehrt überweist uns das Europäische Parlament eine Petition, wenn die Möglichkeit der Abhilfe im Entscheidungsbereich der Bundesrepublik liegt. Immer wieder stoßen die Parlamente dabei auf Zustände oder Regelungen, die dem Gedanken der europäischen Einigung hinderlich sind. Hierfür eindrucksvolle Beispiele anzuführen ist mir heute aus Zeitgründen leider nicht möglich. Viertens. Schließlich einige Bemerkungen zum Umfang unserer Arbeit. Unsere Statistik weist all jährlich die Zahl der eingegangenen und der vom Bundestag abschließend behandelten Petitionen aus. Diese Zahl ist aber nicht mit der Zahl der behandelten Anliegen identisch. Nicht selten enthält eine Petition mehrere Anliegen, z. B. der Art, daß sowohl die Einzelentscheidung der Behörde angegriffen wird als auch das Gesetz, nach dem diese Entscheidung getroffen wurde. Wir erfassen diese Zahl der Anliegen nicht gesondert, wie es etwa der Wehrbeauftragte tut. Um auf die wirkliche Zahl der geprüften Anliegen zu kommen, können wir der Zahl der Petitionen getrost noch einmal die Hälfte hinzurechnen. Damit wären wir dann im Bereich von weit über 10 000 Anliegen, und auch darin schlagen sich die Massen- und Sammeleingaben noch nicht nieder. Auch ein Blick auf die Zahlen des laufenden Jahres läßt keine ruhigen Zeiten erwarten. Die Eingänge in den ersten drei Monaten 1984 liegen um 25 % über denen des vergleichbaren Vor jahreszeitraumes. Fünftens. Abschließend möchte ich allen Mitgliedern des Ausschusses danken, die mit ihrer doppelten Belastung im Petitionsausschuß und in den Fachausschüssen ein gerüttelt Maß zusätzlicher Arbeit übernommen haben. (Beifall bei allen Fraktionen) Sie müssen das ganze Jahr über, auch in den Parlamentsferien — es sei denn, sie sind in Afrika oder noch weiter weg —, Akten wälzen. Im vergangenen Jahr gab es etwa 600 Berichterstattungen, d. h. 600 Akten sind in den Sommerferien verschickt worden. Ebenso danke ich den Mitarbeitern des Ausschußbüros, für die es ebenfalls keine Pause in den Parlamentsferien gibt. Sie hatten den Entwurf des Jahresberichts übrigens auch diesmal schon im Januar vorgelegt. (Beifall bei allen Fraktionen) Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern in den Ministerien und nachgeordneten Behörden, die der Petitionsausschuß leider mit Arbeit überziehen muß. Ganz besonders aber danke ich unseren Mitbürgern für das Vertrauen, das sie uns auch im vergangenen Jahr entgegengebracht haben. So manches Schreiben bestätigt uns, daß die Hilfe dankbar aufgenommen wurde. Unsere Mitbürger sollen wissen, daß es im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eine Instanz gibt, die als ihr Anwalt für Gerechtigkeit und Menschlichkeit eintritt. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Stücklen: Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, nachdem die Frau Vorsitzende den Mitgliedern des Ausschusses und den Mitarbeitern gedankt hat, der Frau Vorsitzenden des Petitionsausschusses im Namen des Hauses für ihre besondere Arbeit zu danken. (Beifall bei allen Fraktionen) Das Wort hat Herr Abgeordneter Vahlberg. Vahlberg (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder ist der Jahresbericht des Petitionsausschusses Anlaß, das Petitionsrecht als Recht des Bürgers, sich mit Bitten und Beschwerden an die Parlamente, an die Volksvertretungen zu wenden, in seiner Bedeutung für die parlamentarische Demokratie zu würdigen. Alle Parteien sind sich in dieser Würdigung einig. Soweit es unterschiedliche Auffassungen gibt, erstrecken sie sich auf die Frage nach der Reichweite des Petitionsrechts, auf die Frage nach der Arbeitsweise des Ausschusses und der Art der Behandlung der einzelnen Eingaben. Daß es darüber eine Diskussion gibt, ist, meine ich, wichtig; denn nichts ist so gut, daß es nicht verbessert werden könnte. Frau Berger, Sie haben auf das Rechtsgutachten hingewiesen, das uns nun vorliegt. Wir sollten es sorgfältig diskutieren und Schlußfolgerungen aus diesem Gutachten ziehen. Lassen Sie mich drei, wie ich meine, kritische Punkte ansprechen: erstens die Behandlung oder Nichtbehandlung von Petitionen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden. Um das einmal beispielhaft an einer Petition deutlich zu machen, die ich selber zu bearbeiten hatte: Der Gemeinderat von St. Peter-Ording an der Nordseeküste verlangt von uns, wir sollten dafür sorgen, daß die Nordsee sauber werde. Unterzeichnet ist diese Petition von allen Fraktionsvorstehern. Weil dieser Gemeinderat nicht Inhaber materieller Grundrechte ist, hätte diese Petition bei formaler Behandlung nicht bearbeitet werden können. Gott sei Dank ist sie nicht so formal behandelt worden. Ich finde es nicht in Ordnung, daß etwa ein solcher Gemeinderat, der in großer existentieller Sorge um die Umwelt — in dem Fall die Nordsee — ist, dieses nicht gegenüber dem Petitionsausschuß deutlich machen darf, den Petitionsausschuß also nicht anrufen können soll. Hier sollte trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts das Petitionsrecht vom Gesetzgeber ausgeweitet werden. Der nächste Punkt läßt sich ebenfalls an dieser Petition aus St. Peter-Ording verdeutlichen. Wir sollten in den Fällen, in denen es um allgemeinpolitische Regelungen geht, wir aber als Ausschuß an unsere Grenzen stoßen, weil wir als Petitionsausschuß nicht mehr Rechte als das Parlament insgesamt haben, mit der Qualifizierung einer Petition als „nach Sach- und Rechtslage als erledigt zu betrachten" vorsichtiger umgehen. Die Bürger beispielsweise von St. Peter-Ording müssen doch glauben, daß wir von allen guten Geistern verlassen sind, wenn wir angesichts etwa einer Million t verklappter Dünnsäure in die Nordsee pro Jahr oder angesichts von 1 000 t Arsen, die in die Nordsee verbracht werden, als Petitionsausschuß zu der Auffassung kommen: Das Problem Nordsee gibt es im Prinzip nicht; „nach Sach- und Rechtslage als erledigt zu betrachten". Und dies nur, weil die Bundesregierung uns das in ihren Stellungnahmen vorgibt, weil die Bundesrepublik im Vergleich etwa zu anderen europäischen Nordseeanrainerstaaten ein Weltmeister im Verfassen von Papieren, Gesetzen und Verordnungen zur Nordsee ist. Der dritte Punkt betrifft die Zunahme der Massenpetitionen und ihre Behandlung. Sie, Frau Berger, sind bereits darauf eingegangen. Ich möchte zunächst für meine Fraktion folgendes feststellen. Erstens: Wir begrüßen es, daß sich immer mehr Bürger zusammenfinden und zusammenschließen, um gemeinsam ein allgemeines Problem gegenüber dem Parlament deutlich vorzutragen. (Beifall bei der SPD) Zweitens: Darin drückt sich nach unserer Auffassung ein Vertrauen in die Regelungskompetenz und die Regelungswilligkeit dieses Parlaments aus. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen. Wenn wir allerdings als Petitionsausschuß jeweils Stellungnahmen der angesprochenen Bundesministerien wortgleich an die Petenten weiterreichen und lediglich mit dem Zusatz versehen, daß uns — ich sage das einmal flapsig — dazu auch nicht mehr einfällt, dann setzen wir dieses Vertrauen der Bürger, wir ich meine, aufs Spiel. Das ist jetzt nicht eine Kritik am Ausschußsekretariat, an den Mitarbeitern des Ausschusses, bei denen ich mich im Namen meiner Kollegen ausdrücklich für die geleistete Arbeit und für die Hilfestellung, die sie uns geben, bedanken möchte, (Beifall bei der SPD) sondern diese Kritik richtet sich an uns und an die Art, wie wir den einen oder anderen Petenten ver - bescheiden. Massenpetitionen zeigen uns vielleicht noch mehr als Einzelpetitionen, was die Bürger insgesamt oder Teile der Bevölkerung bewegt. Insofern kann der Petitionsausschuß ein Fieberthermometer in der Volksseele sein. Wenn wir sensibel genug sind und die Kraft haben, das, was von außen an uns herangetragen wird, auch umzusetzen — etwa bei Fragen des Datenschutzes, bei Fragen des Umweltschutzes, bei Fragen der Massentierhaltung, bei, um ein hochaktuelles Thema anzusprechen, zu dem 50 000 Eingaben vorliegen, den Problemen der Tierversuche —, dann bekommen wir zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit, wenn ein Problem in der Öffentlichkeit hochkommt. Wenn sich ein Einstellungs- und Wertewandel vollzieht, wenn sich, wie in diesem Fall, ein neues Verhältnis zwischen Mensch und Tier entwickelt. Dann müssen wir als Gesetzgeber, wie ich meine, dem Rechnung tragen und reagieren. Wir müssen in diesem Fall z. B. Tierversuche für kosmetische Zwecke und für die Erprobung von Waffen und Kampfstoffen verbieten. Wir sollten die Doppel- und Dreifachversuche verhindern, indem wir Datenbanken schaffen und ein Informationsaustausch zwischen den Instituten und der Wirtschaft möglich wird. Die Wirtschaft ist bei ihren Versuchen insgesamt stärker zu kontrollieren. Wir sollten das Genehmigungsverfahren für Tierversuche verschärfen. Wir sollten die Massentierhaltung nach kreatürlichen und nicht mehr nur nach ökonomischen Gesichtspunkten organisieren. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, hier sind Sie moralisch und ethisch gefordert mit einer Wende in der Einstellung zur Kreatur. Wir Sozialdemokraten jedenfalls werden dafür streiten, daß Tiere nicht mehr nur als Sachen verstanden werden und, soweit sie verletzt oder willkürlich getötet werden, dies als Sachbeschädigung eingestuft wird. Wir setzen uns vielmehr dafür ein, daß es ein neues Verhältnis zwischen Mensch und Tier gibt und dies in den Gesetzen seinen Niederschlag findet. (Beifall bei der SPD) Lassen S

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