Protokoll der 69. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 69. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 10/69
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
69. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984
Inhalt:
Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den
Deutschen Bundestag 4835 A
Glückwünsche zum Geburtstag des Abg
Hauck 4835A
Erweiterung der Tagesordnung 4835 B
Absetzung eines Punktes von der
Tagesordnung 4835 B
Begrüßung des Präsidenten der
Nationalversammlung der Demokratischen
Republik Somalia und der begleitenden
Delegation 4848 A
Begrüßung des Präsidenten der Liberalen
Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Anpassung der
Renten der gesetzlichen
Rentenversicherung und der Geldleistungen der
gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984
— Drucksache 10/827 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
— Drucksache 10/1379 —
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 10/1390 —
in Verbindung mit
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die dreizehnte
Anpassung der Leistungen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes
Anpassungsgesetz -- KOV)
— Drucksache 10/1149 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
— Drucksache 10/1366 —
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 10/1391 —
Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A
Heyenn SPD 4837 D
Seehofer CDU/CSU 4840 D
Frau Potthast GRÜNE 4843 A
Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege
(Krankenpflegegesetz)
— Drucksache 10/1062 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Berufe in der Krankenpflege
(Krankenpflegegesetz)
— Drucksache 10/1063 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des
Entbindungspflegers (Hebammengesetz)
— Drucksache 10/1064 —
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär
BMJFG 4848 D
Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C
Delorme SPD 4852 A
Frau Augustin CDU/CSU 4853 D
Frau Schoppe GRÜNE 4854 D
Eimer (Fürth) FDP 4856 B
Beratung des Berichts des
Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den
Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahre 1983
- Drucksache 10/1193 —
Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D
Vahlberg SPD 4860 A
Neuhausen FDP 4861 D
Frau Nickels GRÜNE 4863 B
Schlottmann CDU/CSU 4864 D
Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C
Haungs CDU/CSU 4868 D
Hiller (Lübeck) SPD 4870 C
Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz,
Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp
(Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der
Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Begrenzung der
Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen
Dienstes
(Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz)
— Drucksache 10/1034 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
dienstrechtlicher Vorschriften
(Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz)
— Drucksache 10/1319 —
Bernrath SPD 4889 B
Doss CDU/CSU 4890 D
Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A
Dr. Hirsch FDP 4892 D
Beratung des Antrags der Fraktion der
SPD
Kampf gegen staatlich sanktionierten
Mord
— Drucksache 10/978 —
Duve SPD 4894 A
Frau Geiger CDU/CSU 4896 B
Horacek GRÜNE 4898 B
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B
Möllemann, Staatsminister AA 4901 D
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Umsatzsteuergesetzes
— Drucksache 10/1389 —
Stockhausen CDU/CSU 4904 B
Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A
Paintner FDP 4908 B
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D
Kiechle, Bundesminister BML 4912 A
Zweite Beratung und Schlußabstimmung
des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf
am 23. Oktober 1978 unterzeichneten
Fassung des Internationalen
Übereinkommens zum Schutz von
Pflanzenzüchtungen
— Drucksache 10/817 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten
— Drucksache 10/1252 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen
(Pflanzenschutzgesetz)
— Drucksache 10/1262 —
Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B
Kißlinger SPD 4917 A
Bredehorn FDP 4918 D
Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Seefischereigesetzes
— Drucksache 10/1021 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten
— Drucksache 10/1335 —
Eigen CDU/CSU 4923 A
Frau Blunck SPD 4924 D
Bredehorn FDP 4925 D
Sauermilch GRÜNE 4926 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu der
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die
künftige Gestaltung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes"
hier: Rahmenplan 1984 bis 1987
— Drucksachen 10/626, 10/1250 —
Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D
Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D
Paintner FDP 4933 C
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B
Beratung des Antrags der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP
Übersiedlung von Deutschen aus der DDR
und Ost-Berlin in die Bundesrepublik
Deutschland
— Drucksache 10/1321 —
Reddemann CDU/CSU 4938 A
Frau Terborg SPD 4939 D
Ronneburger FDP 4941 A
Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr.
Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf),
Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz
(Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter,
Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr.
Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf
von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach),
Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer,
Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger,
Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg,
Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland,
Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling),
Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr.
Marx, Dr. Bötsch und Genossen
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung krankenversicherungsrechtlicher
Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige
Hilfen — Änderungsgesetz)
— Drucksache 10/941 —
Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B
Kirschner SPD 4946 D
Werner CDU/CSU 4950 A
Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C
Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D
Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D
Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A
Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A
Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B
Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C
Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D
Fragestunde
— Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 —
Einkommensminderung der
milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der
Milchmenge und andere
Agrarmaßnahmen
MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367
Bredehorn FDP
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A
ZusFr Bredehorn FDP 4873 C
ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A
ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B
ZusFr Kolbow SPD 4874 C
ZusFr Kirschner SPD 4874 D
ZusFr Löffler SPD 4875 B
Alternativen bei der Bekämpfung des
Borkenkäfers
MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367
Frau Dr. Hickel GRÜNE
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C
ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D
ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C
ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C
Nicht verwendete Mittel aus der
Ausgleichsabgabe gem.
Schwerbehindertengesetz für 1983
MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367
Grünbeck FDP
Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A
ZusFr Grünbeck FDP 4877 B
ZusFr Kirschner SPD 4877 D
ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A
Äußerungen des Bundesministers Dr.
Blüm vor dem Europäischen
Gewerkschaftsbund in Straßburg über
Wochenarbeitszeitverkürzung
MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367
Kirschner SPD
Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A
ZusFr Kirschner SPD 4878 C
ZusFr Kolbow SPD 4879 A
ZusFr Lambinus SPD 4879 A
ZusFr Gansel SPD 4879 B
ZusFr Grünbeck FDP 4879 C
ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D
ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B
ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C
ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C
ZusFr Reimann SPD 4881A
Aufrechterhaltung der Bundesbahn-
Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der
Neuorganisation des
betriebsmaschinentechnischen Dienstes
MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367
Stiegler SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C
ZusFr Stiegler SPD 4881 C
ZusFr Löffler SPD 4882 A
ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B
ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C
ZusFr Brück SPD 4882 C
ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D
ZusFr Bachmaier SPD 4882 D
Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des
Fernmeldenetzes mit der beschränkten
Übernahme von bei der Bundespost
Ausgebildeten in die technische Laufbahn
MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367
Frau Reetz GRÜNE
Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A
ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B
ZusFr Stiegler SPD 4883 C
Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-
Verordnung über 1984 hinaus
MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367
Schemken CDU/CSU
Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A
ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B
Verantwortlichkeit der Bundesrepublik
Deutschland für ganz Deutschland
MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367
Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Möllemann AA 4884 D
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A
ZusFr Stiegler SPD 4885 B
ZusFr Lambinus SPD 4885 C
Entlassung der Aussiedler aus den
Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der
polnischen Staatsangehörigkeit
MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367
Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Möllemann AA 4885 D
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C
Bezahlung deutscher Bediensteter der
unteren Besoldungsstufen in den
Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367
Löffler SPD
Antw StMin Möllemann AA 4887 A
ZusFr Löffler SPD 4887 B
ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C
Nettozahlungen der Bundesrepublik
Deutschland an die EG bei Anhebung des
Mehrwertsteueranteils
MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367
Kirschner SPD
Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D
ZusFr Kirschner SPD 4888 A
ZusFr Löffler SPD 4888 B
ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C
ZusFr Stiegler SPD 4888 D
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D
Nächste Sitzung 4970 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A
Anlage 2
Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch
das Insektenbekämpfungsmittel Lindan
MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367
Frau Dr. Hickel GRÜNE
SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki
BMJFG 4971* B
Anlage 3
Vermeidung von Parallelforschung durch
Verbesserung des Technologietransfers
zwischen Forschungseinrichtungen und
Wirtschaft; Hinweis bei
Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten
MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367
von Schmude CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D
Anlage 4
Regelung der Rechte und der
Zusammensetzung der sogenannten Dreier-
Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts
MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367
Lowack CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B
Anlage 5
Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor
der Europa-Wahl
MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367
Antretter SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C
69. Sitzung
Bonn, den 3. Mai 1984
Beginn: 9.00 Uhr
Präsident Dr. Barzel: Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, als Nachfolgerin des
verstorbenen Abgeordneten Brosi hat die
Abgeordnete Frau Dr. Lepsius am 12. April 1984 die
Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich
begrüße die uns bekannte Kollegin und wünsche
ihr eine gute Zeit und eine gute Zusammenarbeit.
(Beifall)
Am 20. April hatte der Abgeordnete Hauck seinen
60. Geburtstag. Ich wünsche ihm von Herzen Glück
und Segen.
(Beifall)
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll
die heutige Tagesordnung um den Zusatzpunkt
„Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU
und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes" —
Drucksache 10/1389 — erweitert werden. Ich gehe
davon aus, daß es hier keinen Widerspruch gibt, daß
Sie einverstanden sind. — Es ist so beschlossen.
Nach einer weiteren interfraktionellen
Vereinbarung soll Punkt 16 der Tagesordnung betreffend
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen
vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen
Fonds für Rohstoffe abgesetzt werden. Sind Sie
damit einverstanden? — Dann ist auch das so
beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 2
und 3 auf:
2. Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Anpassung der Renten der
gesetzlichen Rentenversicherung und der
Geldleistungen der gesetzlichen
Unfallversicherung im Jahre 1984
— Drucksache 10/827 —
a) Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und
Sozialordnung (11. Ausschuß)
— Drucksache 10/1379 —
Berichterstatterin:
Abgeordnete Frau Potthast
b) Bericht des Haushaltsausschusses (8.
Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 10/1390 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Sieler
Dr. Friedmann
Frau Seiler-Albring
Kleinert (Marburg)
(Erste Beratung 50. Sitzung)
3. Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der
Leistungen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz —
KOV — 13. AnpG-KOV)
— Drucksache 10/1149 —
a) Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und
Sozialordnung (11. Ausschuß)
— Drucksache 10/1366 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Louven
b) Bericht des Haushaltsausschusses (8.
Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 10/1391 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Sieler
Dr. Friedmann
Frau Seiler-Albring
Verheyen (Bielefeld)
(Erste Beratung 61. Sitzung)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für
diese beiden Tagesordnungspunkte eine
gemeinsame Beratung mit einer Runde vereinbart. — Ich
sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht?
— Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das
Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung.
Dr. Blüm , Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung: Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Die Verabschiedung des
Rentenanpassungsgesetzes ist eine gute Nachricht für 14,6 Millionen
Rentner. Die Bundesregierung ist ihrer
Ankündigung treu geblieben, die Renten pünktlich zu
erhöhen. Wir halten, was wir versprochen haben, aber
wir versprechen auch nicht mehr, als wir halten
können.
Verläßlichkeit ist die Grundlage einer soliden
Politik. Auf Verläßlichkeit sind besonders die Rentner
angewiesen; Rente muß kalkulierbar bleiben. Für
die Rente kann nicht gestreikt werden. Deshalb ist
der Gesetzgeber gegenüber den Rentnern in ganz
besonderen Treuepflichten. Der Gesetzgeber muß
so etwas wie der Treuhänder der Rentner sein.
Zum 1. Juli 1984 werden die Renten um 3,4 %
angehoben. Da die Rentner aber mit weiteren 2 % an
den Kosten der Krankenversicherung beteiligt
werden, verbleibt ihnen eine effektive Rentenerhöhung
von 1,3 %. Von diesem Wert war auch die
Bundesregierung ausgegangen, als wir den Gesetzentwurf im
Dezember eingebracht haben. Zwischenzeitlich sah
es einmal so aus, als müßte der Prozentsatz nach
unten korrigiert werden. Gott sei Dank hat sich
mittlerweile herausgestellt — das ist auch die letzte
Ermittlung des Statistischen Bundesamts —, daß
3,4 % die konkrete Bemessungsgrundlage sind.
Zum erstenmal wird 1984 die Rente aktualisiert.
Das heißt: Maßstab der Rentenerhöhung ist nicht
mehr — wie in der Vergangenheit — eine
durchschnittliche Lohnentwicklung, die im Zeitpunkt der
Rentenanpassung bereits zwei bis vier Jahre
zurückliegt; zukünftig ist die Lohnentwicklung des
Vorjahres maßgeblich. Damit werden Rentner und
Lohnempfänger näher zusammengeführt. Die
Aktualisierung der Rentenanpassung macht also auch
den Solidaritätsgedanken deutlicher.
(Beifall des Abg. Dr.-Ing. Kansy [CDU/
CSU] — Lutz [SPD]: Schütterer Beifall!)
Alt und jung, die Lohnempfänger und die Rentner
sitzen in einem Boot. Der Abstand hat ja zu häufig
zu Mißverständnissen geführt: Einmal war die
Lohnerhöhung höher, und die Rentner fühlten sich
benachteiligt; ein andermal war es umgekehrt. Wir
bringen also durch diese Aktualisierung auch mehr
Plausibilität in das Rentenversicherungssystem.
Die Beteiligung der Rentner an der
Krankenversicherung ist nicht die Erfindung dieser
Bundesregierung. Sie wurde bereits im Jahr 1978 in das
21. Rentenanpassungsgesetz eingeführt. Aber ich
will hier ausdrücklich betonen: Ich habe die
Richtigkeit dieser Maßnahme nie bezweifelt. Ich
verstecke mich hier nicht hinter meinen Vorgängern.
Denn auch ich glaube, es wäre auf die Dauer nicht
zumutbar, daß für die Krankheitskosten der
Rentner ausschließlich die aktiven Arbeitnehmer
aufkommen. Der vorgesehene Eigenbeitrag der
Rentner ist sozial gerechtfertigt, zumal da er — auch
darauf muß hingewiesen werden — nur einen Teil
der tatsächlichen Krankheitskosten deckt. Um es in
Zahlen auszudrücken: 3 %
Krankenversicherungsbeitrag machen 3,9 Milliarden DM aus; 5 %
Krankenversicherungsbeitrag 1985 machen 6,6
Milliarden DM aus. Die tatsächlichen Krankheitskosten
der Rentner betrugen 1983 allein 36,5
Milliarden DM. Sie sehen, daß durch den
Krankenversicherungsbeitrag der Rentner nur ein Teil der
Kosten gedeckt wird, die die Krankenversicherung der
Rentner verursacht. Insofern ist es ein zumutbarer
Solidaritätsbeitrag, diesmal der Alten für die
Jungen.
Schließlich ist zu berücksichtigen, daß mit der
schrittweisen Beteiligung der Rentner an ihren
Krankenversichungsbeiträgen mit 1, dann 3, später
5 % das Ziel einer gleichgewichtigen Entwicklung
der Renten und der verfügbaren
Arbeitnehmereinkommen annähernd erreicht wird. Ich gehe davon
aus, daß es unsere gemeinsame Überzeugung ist,
daß die Renten so steigen sollen wie die
verfügbaren Einkommen. Diese Parallelität zwischen dem
Einkommen der Älteren durch Rente und dem
Einkommen der Jungen durch Lohn entspricht unserer
gemeinsamen Überzeugung.
Im Durchschnitt des Jahres 1984 steigen die
Renten um 2,9%. Das ist eine komplizierte Rechnung.
Ich will mich nicht hinter komplizierten
Rechnungen verstecken; das kann dann jeder nachprüfen.
Wenn man den Jahresdurchschnitt ermitteln will,
muß man im ersten Halbjahr 1984 noch die
Rentenerhöhung aus 1983 berücksichtigen; die wirkte j a
erst im zweiten Halbjahr 1983. Das waren nach
Abzug des Krankenversicherungsbeitrags 4,6 %. Jetzt
ist die Erhöhung 1,3 %. 4,6 % und 1,3 % müssen
zusammengezählt und durch 2 geteilt werden, damit
sich der Durchschnitt ergibt. Das sind 2,9 %. Ich will
mich gar nicht in die Feinheiten der höheren
Mathematik begeben. Das sind einfache
Grundelemente der Durchschnittsrechnung. 2,9% — das
zeigt, daß wir uns einigermaßen in Parallelität mit
der Entwicklung der Nettoeinkommen der
Arbeitnehmer bewegen.
Die gleiche Durchschnittszahl gilt für die Renten
der Kriegs- und Wehrdienstopfer, für
Impfgeschädigte, für Opfer von Gewalttaten und andere
gleichgestellte Personenkreise.
Sie sehen: Trotz des dringenden
Konsolidierungsbedarfs der öffentlichen Haushalte, trotz der
Arbeitslosigkeit haben wir den
Rentenanpassungstermin gehalten.
Noch etwas. Nur in diesem Jahr und im Jahr 1977
war das Nettorentenniveau höher als 65%. Das sind
die beiden Jahre mit Nachkriegsrekord. Auch
darauf können wir gemeinsam stolz sein, ohne deshalb
selbstzufrieden zu werden.
Aus aktuellem Anlaß will ich auch an die
Tarifpartner appellieren, bei ihren Tarifverhandlungen
auch an die Rentner zu denken. Die Rentner sitzen
nämlich mittelbar bei jeder Tarifrunde mit am
Verhandlungstisch.
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr wahr!)
Würden die Tarifparteien den Verteilungsspielraum
allein für eine verkürzte Arbeitszeit nutzen,
(Kolb [CDU/CSU]: Dann gehen die Rentner
leer aus!)
koppelten sie die Rentner vom Ergebnis der
wirtschaftlichen Gesundung ab.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Null-Runden können sinnvoll sein, wenn nichts zu
verteilen da ist. Aber wenn wieder Wachstum da ist,
dann, meine ich, haben alle Anspruch, an den
Früchten dieses Wachstums beteiligt zu werden.
Und wenn Wachstum nur in mehr Freizeit
umgesetzt werden soll: Die Rentner brauchen nicht mehr
Freizeit; die haben Freizeit. Deshalb muß bei der
Verteilung dessen, was wieder zu Verteilung
ansteht, auch an die Rentner gedacht werden. Deshalb
darf der Verteilungskonflikt nicht so geführt
werden, als ginge es nur um die Arbeitszeit.
Mit dem Rentenanpassungsgesetz 1984 wird auch
der Dynamisierungsverbund erweitert. Bisher
waren nur die Altershilfe für Landwirte und die
Kriegsopferversorgung in diesem
Anpassungsverfahren. Jetzt beziehen wir auch die
Unfallversicherung in diesen Anpassungsvorgang ein. Auch das,
meine ich, erhöht wiederum die Schlüssigkeit des
Systems. Es ist doch schlüssig, daß alle Renten im
gleichen Maße steigen, daß die einen nicht
davonlaufen, während die anderen zurückbleiben,
sondern daß es hier eine parallele Entwicklung gibt.
Diese Harmonisierung hat mit Gleichmacherei
überhaupt nichts zu tun; denn die Eigenständigkeit
der einzelnen Sicherungsinstitutionen bleibt
weiterhin erhalten.
Die Erhöhung der Renten ist solide finanziert.
Die Liquiditätssituation der Rentenversicherung
stellt sich in diesem Jahr günstiger dar, als wir sie
im Rentenanpassungsbericht 1983 ursprünglich
angenommen hatten.
(Kolb [CDU/CSU]: Im Gegensatz zu frü
-
her!)
— Ja, das ist, wie ich glaube, überhaupt ein
Erkennungszeichen unserer Politik. Wir haben hier wie
anderswo immer die unteren Möglichkeiten der
erwarteten Entwicklung in unsere Rechnungen
eingestellt.
(Zuruf von der CDU/CSU: Und keine Eh
renberge!)
— Mir ist es lieber, wir rechnen mit schlechteren
Entwicklungen und haben dann bessere in den
Kassen, als umgekehrt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Zum Jahresende 1983 war die
Schwankungsreserve um 1,1 Milliarden DM höher, als im
Rentenanpassungsbericht geschätzt. Auch wenn wir
einkalkulieren müssen, daß Mindereinnahmen bei den
Beiträgen aus Sonderzahlungen, vom Krankengeld
und eventuell höhere Aufwendungen bei
Gesundheitsmaßnahmen oder Renten wegen Erwerbs- und
Berufsunfähigkeit noch möglich sind, kann
dennoch gesagt werden, daß unsere Rechnung solide
fundiert ist.
Ich will auf ein Risiko aufmerksam machen: das
Risiko eines Arbeitskampfes. — Das ist nicht
Einmischung in den Tarifkonflikt, sondern es ist die
Verantwortung der Bundesregierung, auf mögliche
Folgen für die Rentenversicherung hinzuweisen,
damit jeder, der an die Wahlurne einer
Urabstimmung geht, weiß, was von seiner
Stimmentscheidung abhängt. Wenn 1 Million Arbeitnehmer einen
Monat streiken oder ausgesperrt sind, verliert die
Rentenversicherung über eine halbe Milliarde DM
Einnahmen. 1 Million, das ist ein Viertel der
Arbeitnehmer in der Metallindustrie.
(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Dann
sollen die Arbeitgeber kompromißbereit
sein!)
Ich sage das zunächst ohne jede Bewertung. Jeder
muß wissen, was er tut. Streik betrifft nicht nur die
Streikenden, Streik betrifft nicht nur die
Unternehmer, Streik ist nicht nur eine Kampfmaßnahme auf
dem Arbeitsmarkt, er hat auch Folgen für die
Rentenversicherung. Und das muß auch angesichts der
Liquiditätslage hier zur Sprache gebracht werden,
um auf die Verantwortung hinzuweisen, die beide
Tarifpartner haben.
(Frau Dr. Timm [SPD]: Endlich einmal!)
— Ich rede nicht nur von Streik, ich rede auch von
Aussperrung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ich bedanke mich ausdrücklich für den
Zwischenruf. Ich halte das gar nicht für eine Korrektur. Es
dreht sich um Streik und Aussperrung.
Ich bleibe bei der festen Absicht, in Sachen
Rentenpolitik ein hohes Maß von Gemeinsamkeit
zwischen Regierung und Opposition zu suchen.
Rentenstreit schafft Unsicherheit, und Unsicherheit ist
die Mutter von Angst. Und das haben unsere
älteren Mitbürger wahrhaftig nicht verdient.
(Frau Hürland [CDU/CSU]: So ist es!)
Unsere älteren Mitbürger haben sich durch
Arbeit und Beitragszahlungen den Anspruch auf eine
sichere Rente selber verdient. Und die Jüngeren
stehen in der Pflicht, für die Älteren zu sorgen. Sie
erwerben sich dadurch, daß sie dieser Pflicht
nachkommen, auch das Recht, später, in ihrem Alter,
von der dann nachwachsenden Generation genauso
behandelt zu werden.
Insofern ist unsere Rentenpolitik Ausdruck der
Generationensolidarität und die heutige
Gesetzgebung ein Akt konkreter Solidarität zwischen alt und
jung. Sie ist auch der Ausdruck unseres Respektes
vor der Lebensleistung der älteren Generation.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Heyenn.
Heyenn (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Sehr verehrter Herr
Bundesarbeitsminister, es ist bezeichnend für Sie, daß Ihnen der
Hinweis auf Aussperrung, daß Ihnen der Hinweis auf
die Verantwortung der Arbeitgeber erst auf einen
Zwischenruf eingefallen ist.
(Beifall bei der SPD — Lebhafter Wider
-
spruch von der CDU/CSU — Kolb [CDU/
CSU]: Jetzt bauen Sie Türken auf!)
Wer hier mit einer halben Milliarde an Ausfällen
für die Rentenversicherung durch einen
einmonatigen Streik rechnet, der sollte sich doch vielleicht
auch einmal fragen, ob nicht auch eine halbe
Milliarde Beitragsausfälle durch eine dilettantische
gesetzliche Regelung bei der Einbeziehung der
Einmalzahlungen zustande gekommen sind. Diese
halbe Milliarde haben Sie, Herr
Bundesarbeitsminister, zu verantworten.
(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]:
Das waren die Arbeitnehmervertreter, die
das gefordert haben!)
Sie sagen, das sei eine gute Nachricht. Ich will
Ihnen zugeben: Das hört sich zunächst gut an. Die
Renten werden entsprechend der
Bruttolohnsteigerung des letzten Jahres um 3,4 % erhöht. Aber dann
kommt gleich die Ohrfeige: Der
Rentnerkrankenversicherungsbeitrag steigt von 1 auf 3 %. Wer
subtrahieren kann, weiß: Es bleiben 1,3 %, und die erst
vom 1. Juli an. Das ewige Dazurechnen des ersten
Halbjahres ist doch gleichzeitig das Verschweigen,
daß man die Rentenanpassung um ein halbes Jahr
hinausgeschoben hat und erst jetzt das zahlt, was
für die Rentner eigentlich schon im vorigen Jahr
fällig gewesen wäre.
(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]:
Ihr habt doch die Kassen leer gemacht! —
Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Warum
denn wohl?)
Bei einer Preissteigerungsrate 1984 — Herr Kolb,
es wird nicht besser, wenn es lauter wird —, die
wohl ganz erheblich über 2,5 % liegen wird, wird in
erschreckender Weise deutlich, daß die Rentner
eine reale Einkommenseinbuße erleiden. Das ist
halt nicht der Gleichklang, Herr
Bundesarbeitsminister.
(Dr. George [CDU/CSU]: Bei 6 % Preisstei
gerung!)
Das ist nicht das erste Mal. Denn im letzten Jahr
betrug die Rentenanpassung bezogen auf das Jahr
bei einer Preissteigerungsrate von ungefähr 3 %
weit weniger, nämlich 2,3 %.
Da gibt es noch etwas. Herr Blüm, Sie haben
gesagt: Wir, diese Regierung, halten, was wir
versprochen haben. Mit der Androhung, den
Rentenkrankenversicherungsbeitrag jeweils nicht um 1,
sondern 2 % anzuheben, hat der Bundeskanzler in
seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982
— das ist gar nicht lange her — gesagt, daß dabei
die Klein- und Kleinstrentner nicht in
unzumutbarer Weise belastet werden.
(Hört! Hört! bei der SPD)
Bei minus 2 % haben Sie Wort gehalten. Wo es aber
um die kleinen und Kleinstrenten geht, ist nichts
von der versprochenen Rücksichtnahme zu spüren.
Bezüglich der Kleinrentner ist nicht Wort gehalten,
sondern Wort gebrochen worden.
(Beifall bei der SPD)
Die Kleinrentner sind dank Ihrer Politik in
wachsender Zahl auf ergänzende Sozialhilfe
angewiesen.
Beide Anpassungsgesetze — für die
Rentenversicherung und für die Kriegsopferversorgung —
bringen eine völlig unzureichende Erhöhung. Wir
Sozialdemokraten — ich sage das offen — hatten
Schwierigkeiten, uns zu einem Ja durchzuringen.
Unser Ja erfolgt zähneknirschend. Dabei erkläre
ich für meine Fraktion ausdrücklich: Die
Bundesregierung und die Koalition haben mit den
Haushaltsbegleitgesetzen 1983 und 1984 kurzfristig nicht
änderbare Fakten geschaffen. Unsere Zustimmung
zum Anpassungsgesetz 1984 und zur Anpassung der
Kriegsopferrenten bedeutet keinesfalls eine
generelle Zustimmung zur Rentenpolitik dieser
Regierung. Unsere grundsätzliche Kritik bleibt bestehen.
Denn die Rentenpolitik dieser Regierung ist
Stückwerk, unsozial und einseitig gegen die Rentner
gerichtet.
(Beifall bei der SPD)
Die Bundesregierung spielt mit gezinkten
Karten, wenn sie im Gesetzentwurf davon redet, die
Anpassung bedeute Mehraufwendungen von 5,3
Milliarden DM, aber nicht sagt, dal3 2 % von den
3,4 % durch den Krankenversicherungsbeitrag
abgezogen werden und weniger als 2 1 / 2 Milliarden DM
übrigbleiben. Um es konkret zu sagen: Wer 1 000
DM Rente bekommt, erhält ab 1. Juli 13 DM mehr.
Wer 10 Millionen DM Betriebsvermögen hat, der
spart ab 1. Januar 1984 mehr als 1 000 DM im
Monat
(Hört! Hört! bei der SPD)
und mit den richtigen Abschreibungen mehr als
2 000 DM im Monat. Almosen für die sozial
Schwachen, kräftige Geschenke für die Begüterten: Für
mich heißt dies Endzeitstimmung auch für den
sozialen Rechtsstaat.
(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]:
Er zahlt nur weniger! Zahlen muß er!)
Zurück, Herr Kolb, zu den so häßlichen Zahlen.
Im Jahresdurchschnitt wird die Rente eines
Durchschnittsverdieners nach 40 Versicherungsjahren
1 268 DM betragen.
(Frau Hürland [CDU/CSU]: Seit wann ist
das denn so?)
Ohne diese Maßnahmen, die Sie zu verantworten
haben, nach dem Rechtsstand, den wir Ihnen
hinterlassen haben, würde sich diese Rente auf 1 324
DM belaufen. Das wären 4,4 % mehr, und das wäre,
hochgerechnet auf 1986, ein Minus von gut 8 %.
Zusätzlichen Schutz hatte Helmut Kohl den
Empfängern kleiner Renten 1982 versprochen. Bei
diesen Empfängern kleiner Renten bilden ältere
Frauen eine große Gruppe. Viele geraten durch Sie
an die Grenze der Armut. Die Benachteiligung für
die Frauen durch niedrige Löhne,
Frauenlohnabschläge, ein vielfach unterbrochenes Arbeitsleben,
durch den Zwang, Erwerbstätigkeiten ohne
Versicherungsschutz hinzunehmen, all dieses prägt den
Lebensstandard und den sozialen Status vieler
Frauen noch im Rentenalter. Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben, soziale Kontakte, all das
verkümmert. Diese Frauen werden isoliert und
vereinsamen. Die Busfahrt in die Stadt wird zum
finanziellen Problem. Da mag der Bundesarbeitsminister
noch so lachen, diese ganz spezielle Frauenarmut
macht Mitbürgerinnen, denen wir vieles zu
verdanken haben, zu Außenseitern der Gesellschaft.
(Beifall bei der SPD)
Bei 700 DM Rente — und das haben
Hunderttausende von älteren Frauen in dieser Republik — gibt
es eine Erhöhung von 9,10 DM ab 1. Juli dieses
Jahres.
(Zuruf von der SPD)
Wie war das mit dem Kanzlerversprechen
zugunsten der kleinen Rentner? Was hat das mit
Menschenwürde zu tun?
Diese magere Anpassung kann die
Bundesregierung auch nicht unter dem Stichwort „Erbschaft"
abhandeln. Sie hat diese Probleme selbst
geschaffen. Sie betreibt Haushaltskonsolidierung auf dem
Rücken der sozial Schwachen und bedient
gleichzeitig mit der Gießkanne diejenigen, die haben. Sie
hat 1982 die Rentenversicherungsbeiträge der
Arbeitslosen mehr als halbiert, hat den
Rentenversicherungsträgern 5 Milliarden DM an Beiträgen
weggenommen und damit den Bundeshaushalt
entlastet. Die Rentenanpassung wurde um ein halbes
Jahr verschoben. Der
Rentnerkrankenversicherungsbeitrag wird stärker, als früher durch uns
vorgesehen, angehoben. Die Aktualisierung — an sich
günstig und eine vernünftige Sache — bedeutet
aber, in diesem Jahr eingeführt, einen immensen
Nachteil für die Rentner mit einer dauernden
Senkung des Nettorentenniveaus.
(Lutz [SPD]: So ist es! — Zuruf des Abg.
Cronenberg [FDP])
Das Krankengeld wurde gekürzt; der
Kinderzuschuß wird durch diese Rentenpolitik der neuen
Regierung teilweise um mehr als 100 DM verringert.
Das ist ein brutales Vorgehen, wenn man weiß, wie
hoch EU- und BU-Renten sind. Die Ansprüche von
Versicherten auf Renten wegen Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit werden gestrichen, wenn in den
letzten fünf Jahren nicht mindestens drei Jahre
gearbeitet wurde
(Kolb [CDU/CSU]: Beiträge gezahlt wur
-
den!)
und wenn man nicht in der Lage ist, regelmäßig
Beiträge zu zahlen. Ältere Frauen mit
gesundheitlichen Einschränkungen, denen Sie die
Rentenansprüche nehmen, kann ich nur empfehlen, noch bis
zum 30. Juni, dem Stichtag, Antrag auf Rente wegen
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu stellen, denn
Sie schließen ihnen vielfach für ein Jahrzehnt die
Möglichkeit aus, überhaupt in Rente zu gehen.
Diese Rechnung zahlt insgesamt der Rentner. Ist
es nicht zynisch, meine Damen und Herren von den
Regierungsparteien, heute den Rentnern zu
nehmen und heute gleichzeitig zu diskutieren, wie man
denn durch steuerliche Entlastungen den mittleren
und höheren Einkommen mehr geben kann, alles
an einem Tag?
(Beifall bei der SPD)
Die Opfer der Krise, die sozial Schwachen werden
ihrem Schicksal überlassen, die Wohlhabenden
teilen sich die Beute.
Eine Änderung durch dieses Gesetz, von der CDU
initiiert, betrifft die Beitragsbemessungsgrenze in
der Krankenversicherung. Wir tragen sie mit. Die
zweite materielle Änderung geht auf unsere
Initiative zurück; wir haben den Vorschlag dann
interfraktionell eingebracht. Sie soll bewirken, daß
Kinderzuschüsse zur Rente nicht mehr dem
Krankenversicherungsbeitrag unterliegen.
Leider konnten wir uns mit unserem Antrag zur
orthopädischen Versorgung im Rahmen des
Bundesversorgungsgesetzes nicht durchsetzen. Es hat
nur zu einer Entschließung gereicht, die wir
mittragen, die aber nur einen schwachen Trost darstellt,
denn wir alle wissen, daß es bei der orthopädischen
Versorgung auch von Kriegsbeschädigten große
Probleme gibt. Hier wäre in diesem Jahr ein
Handlungsbedarf vorhanden gewesen.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, erstmals in der
Geschichte der Rentenversicherung werden in diesem
Jahr die Renten auf Pump finanziert. Ich will das
gar nicht vertiefen. Wäre dieser Zustand in unserer
Regierungszeit eingetreten, hätte die bürgerliche
Presse das Bild einer grandiosen Pleite gezeichnet.
(Lutz [SPD]: So ist es!)
Heute sagt eben dieselbe Presse: Meine Güte, wer
hat denn nicht schon einmal sein Konto
überzogen?
(Dr. George [CDU/CSU]: Bei dieser Erb
last!)
Aber auch mittelfristig, meine Damen und
Herren, ist die Finanzlage der Rentenversicherung
keinesfalls als stabil zu bezeichnen. Die Annahmen der
Bundesregierung sind optimistisch bis zum
Gehtnicht-Mehr und sind nur dann real, wenn das
wirtschaftliche Wachstum bis 1988 Jahr um Jahr
deutlich über dem Produktivitätszuwachs liegt.
(Kolb [CDU/CSU]: Wer hat denn die Reser
ven verfrühstückt, Herr Kollege?)
Daran aber hat selbst Graf Lambsdorff Zweifel,
wenn er sich zufällig einmal in der Bundesrepublik
aufhält.
(Jagoda [CDU/CSU]: Das ist noch nicht ein
mal witzig!)
Jede weitere Verschlechterung der
Arbeitsmarktsituation
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Stimmen Sie
nun zu oder nicht?)
wird dank Ihrer Kürzung der
Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitslosen sofort auf die
Rentenversicherung durchschlagen.
Auf die langfristigen Strukturprobleme der
Rentenversicherung haben Sie bisher keine Antwort
gegeben. Obwohl die Zeit drängt, fehlt ein
Gesetzentwurf zur Reform 1984. Das hätten Sie, Herr
Blüm, nicht nötig gehabt. Sie haben den
konsensfähigen Grundgedanken der Teilhaberente ohne Not
verlassen, haben sich auf den Weg eines obskuren
Anrechnungsmodells begeben und geraten nun in
den Strudel der Interessenvertreter. Was dabei mit
der Herausnahme verschiedenster
Einkommensbereiche aus der Anrechnung herauskommt, wird ein
weiterer Beitrag nicht zur Harmonisierung,
sondern zur Entharmonisierung unserer sozialen
Sicherungssysteme sein.
(Beifall bei der SPD)
Auf die Fragen, wie denn in den 90er Jahren
unser Rentenberg finanziert werden soll, wie die
Lasten sozial gerecht auf Rentner, Beitragszahler
und Staat verteilt werden sollen, wie die
Generationensolidarität dauernd gesichert werden kann, sind
Sie bisher jede Antwort schuldig geblieben. Das
Gutachten der Sachverständigenkommission zur
Begutachtung der Alterssicherungssysteme, das die
Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten des
heutigen Zustandes sehr eindringlich darstellt und das
Vorschläge für konkrete Reformen macht, hat diese
Bundesregierung fallengelassen wie eine heiße
Kartoffel.
Der Bundesarbeitsminister hat immer wieder
davon gesprochen, Rentenpolitik über die
Parteigrenzen hinaus machen zu wollen. Den Worten sind
keinerlei konkrete Taten gefolgt.
(Lutz [SPD]: So ist es!)
Ich will zusammenfassen.
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Stimmen Sie
zu oder nicht? Nach Ihren Luftblasen!)
— Wenn Sie meine Ausführungen als Luftblasen
bezeichnen
(Zuruf von der CDU/CSU: Mit Recht!)
und wenn Sie sagen, wenn bei 700 DM Rente eine
Erhöhung um 9,10 DM kritisiert wird, sind das
Luftblasen, dann merke ich, daß Ihnen diese Kritik und
diese für die Rentner häßlichen Zahlen sehr
peinlich sind.
(Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy
[CDU/CSU]: Wer hat denn die Rücklage
von acht Monaten auf einen herunterge
-
wirtschaftet?)
— Immer mit Ihrer Zustimmung, Herr Kollege!
(Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Sie
müßten rot werden! — Er ist doch rot!)
Wenn Sie denn einmal zugehört hätten, wäre Ihnen
auch deutlich geworden, daß ich unsere
zähneknirschende Zustimmung angekündigt habe.
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Aha!)
Dennoch will ich Ihnen zusammenfassend
folgendes sagen:
Erstens. Diese Rentenanpassung ist blamabel.
Wer unten nimmt, den Haushalt sanieren will und
oben gibt, der kann natürlich zu keinem anderen
Ergebnis kommen.
Zweitens. Erstmals werden im Herbst die Renten
auf Pump gezahlt.
(Lutz [SPD]: So ist es!)
Bei Sozialdemokraten haben die sozialen
Sicherungssysteme immer Wasser unter dem Kiel
behalten. Bei Norbert Blüm laufen sie auf Grund.
(Lachen bei der CDU/CSU — Dr.-Ing.
Kansy [CDU/CSU]: Das Wasser stand
Ihnen bis zum Hals! — Jagoda [CDU/CSU]:
Und was war mit dem 20. und dem
21. RAG?)
Drittens. Dem Bundesarbeitsminister ist nichts
eingefallen, um die — —
(Jagoda [CDU/CSU]: Und was ist mit dem
21. RAG?)
— Natürlich haben auch wir unsere Vergangenheit,
Herr Kollege Jagoda. Aber es ist nie dahin
gekommen, daß wir Renten auf Pump gezahlt haben. Das
führen Sie ein. Das kommt in diesem Jahr.
(Zustimmung bei der SPD — Kolb [CDU/
CSU]: Wie ist es denn mit Herrn Arendt
gewesen? — Weitere Zurufe von der CDU/
CSU)
Lassen Sie mich zum Ende kommen. Wir wollen,
daß die Rentenversicherung wieder flottgemacht
wird. Wir vermissen jeden Ansatz einer konkreten
Rentenpolitik hierzu.
Viertens. Herr Bundesarbeitsminister, es war
eine sehr leise Rede, die Sie gehalten haben;
(Zuruf von der SPD: Lustlos!)
wahrscheinlich nach dem Motto: Was ich heute
morgen hier sage, das macht doch nichts, das merkt
doch keiner. Ich sage Ihnen: Was der Blüm tut,
merkt jeder in seinem Portemonnaie.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD — Zurufe von der
CDU/CSU: Gott sei Dank!)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Seehofer.
Seehofer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege
Heyenn, ich möchte nur eine Zahl aufgreifen, die
Sie genannt haben. Sie zeigt eigentlich, wie weit Sie
sich — und das gilt auch für Ihre Zeit in der
Opposition — von der Realität entfernt haben.
Sie haben davon gesprochen, daß durch die
Einmalzahlungen Beitragsausfälle von 1 Milliarde DM
entstünden.
(Heyenn [SPD]: 1/2 Milliarde DM!)
Nach den Schätzungen des
Bundesversicherungsamtes per heute sind es ganze 137 Millionen DM,
d. h. die Realität ist achtmal besser, als Sie sie
dargestellt haben.
(Lutz [SPD]: Wenn Sie nicht zuhören, ist
das wohl so!)
Das zeigt eigentlich das ganze Gewicht Ihrer
Ausführungen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Lieber Kollege Heyenn, alle Angstmacherei, alle
Zahlentricks können doch über zwei Tatsachen
nicht hinwegtäuschen. Erstens. Keine Rente wird
gekürzt.
(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)
Die Renten werden pünktlich zum 1. Juli 1984
erhöht.
(Zurufe von der SPD)
Zweitens. Die Rentner können sich darauf
verlassen, daß ihre Rente sicher ist und pünktlich gezahlt
wird.
(Dreßler [SPD]: Und das ist für die CDU/
CSU schon ein Erfolg?!)
Beides ist überhaupt nur möglich, weil wir nach
dem Regierungswechsel im Oktober 1982
Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Rentenfinanzen
eingeleitet haben, die uns heute in die Lage
versetzen, darüber zu debattieren, wie die Renten erhöht
werden sollen. Wenn Sie weiter regiert hätten,
müßten wir heute über die Frage debattieren, wie die
Renten denn überhaupt bezahlt werden können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Herr Kollege Heyenn, selbst eine magere
Rentenanpassung ist immer noch besser als überhaupt
keine Rente.
Ich räume ein, daß unsere Sparmaßnahmen
sicherlich schmerzlich waren.
Präsident Dr. Barzel: Herr Kollege, erlauben Sie
eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lutz?
Seehofer (CDU/CSU): Nein.
(Lutz [SPD]: Das habe ich mir auch ge
-
dacht!)
Unsere Sparmaßnahmen, Kollege Lutz, waren
sicherlich schmerzlich. Aber wenn man einmal
zurückblickt, muß man feststellen, daß sie immer
noch bescheiden waren gegenüber dem, was die
SPD den Rentnern zugemutet hat. Die Regierung
Schmidt hat durch ihre Sanierungsgesetze seit 1978
den Rentnern Einbußen von weit mehr als 10
zugemutet.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
Wie wir heute wissen, war das alles umsonst.
(Dr. George [CDU/CSU]: Als Dauerscha
den! Das waren Maßnahmen auf Dauer!)
Trotz dieser Willkürmaßnahmen, trotz dieser
Einbußen — im Schnitt 13 % —
(Lutz [SPD]: Gerade hat er 10 % gesagt!)
haben Sie uns leere Kassen übergeben. Sie haben
sämtliche Rücklagen der
Rentenversicherungsträger verputzt, verwirtschaftet.
(Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]:
Das ist CSU-Mengenlehre! — Dr. George
[CDU/CSU]: Das war das „Wasser unter
dem Kiel"!)
Ich möchte heute daran erinnern, daß die
Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung 1974
mehr als neun Monatsausgaben betrugen.
(Kolb [CDU/CSU]: Das war es, lieber
Freund! Und dann waren diese Rücklagen
futsch!)
Nicht neun Monatsausgaben, sondern leere Kassen
haben Sie uns übergeben und uns dazu gezwungen,
Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
(Beifall bei der CDU/CSU — Lutz [SPD]:
Das ist eine schlichte Lüge! Das wissen Sie!
— Weitere Zurufe von der SPD: Das ist
falsch! — Unerhört!)
Heute ist die Lage der Rentenfinanzen geordnet,
und wir sind imstande, zum 1. Juli die Renten zu
erhöhen. Dies sind Beispiele dafür, daß unsere
Politik des Sparens einen Sinn hatte. Heute können die
Menschen wieder auf ihre Rente vertrauen. Die
Rentenversicherung ist wieder verläßlich
geworden. Die Renten werden pünktlich erhöht.
Dafür möchte ich vor allem unserem
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm sehr herzlich danken.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP —
Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜ
NE])
Er hat durch seine Politik die Renten wieder sicher
gemacht.
Ein Punkt bei dieser Rentenanpassung 1984
erscheint mir besonders wichtig. Die Anpassung
richtet sich heuer erstmals aktueller und schneller als
bisher nach der Lohnentwicklung, nämlich nach
dem Lohnanstieg des Jahres 1983. Nach dem
bisherigen Verfahren wäre der durchschnittliche
Lohnanstieg in den Jahren 1980 bis 1982 maßgebend
gewesen. Ich füge hinzu: Durch diese Aktualisierung
ist nach unserer Auffassung ein wichtiges
sozialpolitisches Anliegen erfüllt, nämlich die Tatsache, daß
die Einkommensentwicklung von Beitragszahlern
und Rentnern nicht mehr auseinanderläuft, wie
dies in der Vergangenheit in vielen Jahren der Fall
war, sondern näher zueinander gebracht wird.
Nach diesem neuen Berechnungsmodus, Herr
Kollege Heyenn, und daran läßt sich nichts
wegdiskutieren, werden die Renten in der gesetzlichen
Rentenversicherung zum 1. Juli 1984 um 3,4 %
angehoben. Effektiv — auch dies ist richtig — beträgt
die Rentenerhöhung nur 1,3 %, weil zum selben
Zeitpunkt die Beteiligung der Rentner an den
Beiträgen für die Krankenversicherung um weitere 2 %
wirksam wird.
Aber wir dürfen nicht vergessen, daß der
Gedanke der Beteiligung der Rentner an ihren
Krankenversicherungsbeiträgen auch von der SPD, Herr
Kollege Heyenn, im Rahmen des
Beschäftigungsförderungsgesetzes 1982 eingeführt wurde
(Cronenberg [FDP]: Das war ja auch ver
nünftig!)
und daß im Rahmen der Begründung zu diesem
Gesetz die damalige Regierung bereits angekündigt
hat, daß die Krankenversicherungsbeiträge weiter
steigen werden.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! — Hey
-
enn [SPD]: Lassen Sie doch mal die Halb
wahrheiten! — Zuruf des Abg. Lutz [SPD])
Herr Kollege Heyenn, ich stimme Ihnen
ausdrücklich zu, daß im Zusammenhang mit einem
weiteren Anstieg der
Krankenversicherungsbeiträge auch die Frage geprüft werden muß, wie wie für
Kleinstrentner die Krankenversicherungsbeiträge
sozial gerecht staffeln können. Da stimme ich Ihnen
ausdrücklich zu.
(Heyenn [SPD]: Das war ein Versprechen
des Bundeskanzlers!)
Um 1,3% steigen auch die Renten nach dem
Bundesversorgungsgesetz und die Geldleistungen der
gesetzlichen Unfallversicherung. Gerade im
Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion in der
Landwirtschaft ist darauf hinzuweisen, daß die
Altershilfe für die Landwirte dagegen effektiv um 3,4%
steigt, da hier die Beteiligung an den Beiträgen für
die Krankenversicherung bereits zum 1. Juli 1982
voll wirksam geworden ist.
Die Renten werden nicht auf Pump finanziert.
Herr Kollege Heyenn, Ihnen ist bekannt, daß die
kurzfristigen Liquiditätsschwierigkeiten in diesem
Jahr durch das Vorziehen des Bundeszuschusses
und durch andere geeignete Maßnahmen
überbrückt werden.
Vergleicht nun der Rentner sein
Renteneinkommen des Jahres 1984 mit dem des Vorjahres,
nämlich des Jahres 1983 — nur dies ist ja eine objektive,
eine zutreffende Betrachtungsweise —, so sieht er,
daß er aufs ganze Jahr gerechnet 2,9% mehr erhält,
weil eben im ersten Halbjahr 1984 noch die
Erhöhung in Höhe von 4,6 % aus dem Jahre 1983 wirkt.
(Lutz [SPD]: Das Ganze ergibt einen Don
nerstag!)
Lieber Herr Kollege Lutz, es kann auch nicht
unberücksichtigt bleiben, daß wir eine Politik des
stabilen Geldwerts betreiben und daß diese Politik in
allererster Linie auch den Rentnern zugute
kommt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP —
Kolb [CDU/CSU]: Vor allem!)
Jeder Prozentpunkt weniger Preissteigerung
kommt einer entsprechenden Rentenerhöhung
gleich; denn letztlich kommt es für den Rentner
nicht so sehr darauf an, wie hoch seine Rente ist,
sondern was er damit kaufen kann.
(Zurufe von der SPD)
Hier ist mir die Inflationsrate von 3% unter Helmut
Kohl lieber als die Inflationsrate von 6 1)/0 bei Ihrem
Abgang unter Helmut Schmidt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Zum Rentenanpassungsgesetz 1984 empfiehlt der
Ausschuß einstimmig zwei wesentliche Änderun
gen, die ich hier noch einmal kurz darstellen
möchte.
In der Krankenversicherung der Rentner hat
sich durch die Beteiligung der Rentner an den
Krankenversicherungsbeiträgen eine
Benachteiligung für die Rentner ergeben, die trotz
Rentenbezugs noch einer Beschäftigung nachgehen. Dieser
Personenkreis muß nämlich wie auch alle anderen
Pflichtversicherten Beiträge bis zur
Beitragsbemessungsgrenze zahlen, daneben aber auch aus der
Rente Beiträge zahlen. Die
Beitragsbemessungsgrenze gilt also für beide Einnahmearten getrennt.
Dieses Ergebnis ist einmalig in der
Krankenversicherung, in der Beiträge sonst nur bis zur
Beitragsbemessungsgrenze erhoben werden. Zur
Vermeidung eines unzumutbaren Verwaltungsaufwandes
wollen wir die doppelte Beitragsbemessungsgrenze
zwar aufrechterhalten, dem Betroffenen aber die
Möglichkeit einräumen, daß er zuviel gezahlte
Krankenversicherungsbeiträge erstattet bekommt.
Zweitens. Das Kindergeld unterliegt
normalerweise nicht der Krankenversicherungspflicht.
Durch die Beteiligung der Rentner an ihren
Krankenversicherungsbeiträgen werden aber auch die
Kinderzuschüsse zur Rente, die das Kindergeld
ersetzen, zur Beitragszahlung herangezogen. Hier
empfiehlt der Ausschuß nunmehr eine Regelung,
und zwar einmütig, nach der bei der Berechnung
der Krankenversicherungsbeiträge die
Kinderzuschüsse ausgenommen werden.
Ich möchte die Bundesregierung und die Träger
der Rentenversicherung zu beiden Punkten bitten,
die Betroffenen durch stärkere
Öffentlichkeitsarbeit besser zu informieren, da hier eine
Einzelaufklärung offenbar wegen verschiedener technischer
Probleme nicht möglich ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir
nehmen heute auch den Rentenanpassungsbericht
1983 zur Kenntnis,
(Zuruf von der SPD: Wieso denn? — Dr.
George [CDU/CSU]: Das haben die gar
nicht gemerkt! — Kolb [CDU/CSU]: Die
merken vieles nicht!)
und deshalb möchte ich noch eine Bemerkung dazu
machen. Nach vielen zielgerichteten Maßnahmen
der Rentenkonsolidierung in den letzten Jahren gilt
es jetzt, auch das System der gesetzlichen
Rentenversicherung in einigen Teilen zu reformieren. Am
dringlichsten ist hier wohl die Neuregelung der
Hinterbliebenenversorgung mit dem Ziel der
Gleichstellung von Mann und Frau.
(Dr. George [CDU/CSU]: Das haben die
auch liegenlassen!)
Bei der Bedeutung dieser Reform sollten wir uns
nach Kräften bemühen, hier in diesem Hause zu
gemeinsamen Lösungen zu kommen. Der
Rentenanpassungsbericht 1983 mit seiner Prognose über
die vermeintliche Finanzentwicklung der
gesetzlichen Rentenversicherung macht allerdings sehr
klar, daß diese Reform für die Rentenversicherung
weitgehend kostenneutral erfolgen muß. Dies
bedeutet, daß mancher Wunschtraum wohl nicht in
Erfüllung gehen kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem
an die Bundesregierung eine Bitte richten. Im
Zusammenhang mit der Neuregelung der
Hinterbliebenenversorgung sollte, Herr
Bundesarbeitsminister, auch ernsthaft geprüft werden, inwieweit die
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im
Rentenrecht möglich ist und über den
Bundeshaushalt finanziert werden kann.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ich meine, daß die außerordentlich wichtige
Tätigkeit der Kindererziehung endlich auch die
Anerkennung in der Rente finden muß.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP —
Zurufe von der SPD — Kolb [CDU/CSU]:
Ihr hättet es doch machen können!)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat die
Abgeordnete Frau Potthast.
Frau Potthast (GRÜNE): Guten Morgen, meine
Damen und Herren!
(Zurufe von der CDU/CSU: Guten Morgen!
— Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Guten Mor
-
gen, liebe Freundin!)
Guten Morgen, liebe Bürger und Bürgerinnen!
„Eine sichere Rente haben ältere Menschen
verdient." — Herr Blüm, das waren Ihre Worte. Welche
Gültigkeit hat diese Aussage eigentlich für die
Frauen? — „Respekt vor der Lebensleistung der
älteren Generation", Herr Blüm, das waren Ihre
Worte. Ist dieser Respekt eigentlich auch für die
älteren Frauen gültig?
Die Diskussion um eine Neuordnung der
Alterssicherung, die nach dem Beschluß des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1976 im Jahre 1984
stattfinden sollte, wird derzeit nur noch in
Expertenzirkeln geführt oder aber hier kurz in lapidaren
Nebensätzen erwähnt. Aus der öffentlichen
politischen Diskussion ist sie verschwunden. Nirgendwo
mehr geht es um den Ausbau einer eigenständigen
Alterssicherung der Frau. Die Diskussion dreht
sich fast ausschließlich um die Reform der
Hinterbliebenenversorgung.
Um es auf den Punkt zu bringen: Die Interessen
der erwerbstätigen Frauen, die auf Grund ihrer hier
oftmals erwähnten benachteiligten Position im
Erwerbsleben gewöhnlich viel niedrigere Renten als
Männer beziehen, werden durch diese
Reformverengung vernachlässigt. Für die Interessen der nicht
erwerbstätigen Frauen wird letztlich nur
ideologische Schaumschlägerei betrieben; denn
beispielsweise die von Herrn Blüm vorgeschlagene
Nichtanrechnung von Eigenrenten, sofern sie unter 900 DM
bleiben,
(Dr. George [CDU/CSU]: Jetzt machen wir
hier heute doch erst mal
Rentenversicherung! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU:
Sagen Sie mal was zur Rentenerhöhung!)
täuscht darüber hinweg, daß sehr viele Frauen, ja
die weit überwiegende Mehrheit der Frauen —
selbst diejenigen mit Ansprüchen auf eine
Hinterbliebenenrente —, diese Grenze von 900 DM
überhaupt erst gar nicht erreichen.
(Dr. George [CDU/CSU]: Sie haben das fal
sche Papier dabei!)
Die durchschnittliche Versichertenrente der
Frauen, d. h. der Durchschnitt der Renten, die auf
eigene Erwerbstätigkeit und eigene
Beitragsleistungen zurückgehen, lag 1983 in der
Arbeiterrentenversicherung bei knapp 424 DM monatlich. Dies
entspricht etwa einem Drittel der
durchschnittlichen Altersruhegelder der Männer. 60 % der Frauen
bezogen gar eine noch niedrigere Rente. In der
Angestelltenversicherung lag 1983 die
durchschnittliche Versichertenrente für Frauen mit 768 DM bei
der Hälfte der Rente, die Männer durchschnittlich
beziehen.
Frauen, gerade alte Frauen werden hier in der
Bundesrepublik in die Armut getrieben. Wo bleibt
eigentlich Ihr soziales Gewissen — von Respekt
einmal ganz zu schweigen — gegenüber den
Frauen, die unter allergrößten Entbehrungen nach
dem Krieg aus Trümmern Häuser gebaut haben'?
(Beifall bei den GRÜNEN)
Dieser Respekt sieht so aus, daß knapp zwei Drittel
aller alleinstehenden Frauen mit Sozialhilfe
gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung beziehen. Das heißt: Diese Frauen sind auf
Sozialhilfe angewiesen.
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das ist doch
nichts Negatives! — Frau Schoppe (GRÜ
NE): Eine Schweinerei ist das!)
Wer sich einmal damit beschäftigt hat, weiß, wie
sehr die meisten den Gang zum Sozialamt
scheuen.
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Machen Sie
doch hier die Sozialhilfe nicht madig!)
Die Gründe dafür, weshalb Frauen hier in der
Bundesrepublik Sozialhilfe noch zu der Rente
beziehen müssen, liegen in der allgemeinen
Diskriminierung der Frau in der Gesellschaft begründet;
(Zurufe von der CDU/CSU)
denn trotz besserer Schulabschlüsse werden
Frauen mehrheitlich auf die am schlechtesten
bezahlten Erwerbsarbeitsplätze gedrängt oder am
besten ganz heraus aus dem Erwerbsarbeitsprozeß.
Das heißt: hinein in die Ehe, um schön fleißig
Kinder zu produzieren, die dann wieder die
Rentenbezüge der Männer sicherstellen können. Frauen
haben in der Regel die Wahl zwischen Pest und
Cholera, zwischen schlechtestbezahlter Berufsarbeit oder
unbezahlter Hausfrauenarbeit, sofern ihnen
überhaupt eine Wahl bleibt.
Wer annimmt, daß es den Frauen von heute im
Alter einmal bessergehen könnte, hat sich arg
getäuscht; denn auch heute noch treten gerade bei
Frauen nicht zuletzt entsprechend dem
christdemokratischen Ideologiekonzept der Drei-Phasen-
Theorie Lücken im Versicherungsverlauf auf, die
ein späteres Renteneinkommen noch niedriger
halten, als es auf Grund unter- und unbezahlter
Frauenarbeit ohnehin schon aussehen würde.
(Frau Hürland [CDU/CSU]: Haben Sie
schon mal was von Tarifhoheit gehört?)
Dahinter steckt immer noch das Leitbild der
Hausfrauenehe, das mittlerweile durch das soeben
erwähnte schicke Drei-Phasen-Modell — Beruf,
Kinder, wieder Beruf — etwas modifiziert wurde und
dessen fehlender Realitätsbezug verdeckt, daß die
Frauen angesichts der Massenarbeitslosigkeit nicht
mehr in den Beruf zurückkommen und/oder höchst
minderqualifizierte Tätigkeiten zugewiesen
bekommen.
Die Rentenreformdiskussion Ende der 70er Jahre
endete dann auch mit dem Vorschlag der
Teilhaberente, d. h. einer Reform der
Hinterbliebenenversorgung, bei der nicht im Todesfall des Ehepartners,
sondern erst bei eigener Erreichung der
Altersgrenze die Teilhaberente als quasi eigenständige
Rente gezahlt werden soll. Diesem Modell hatten
sich damals alle etablierten Parteien und die
Gewerkschaften angeschlossen. Wir halten auch
diesen Minimalkompromiß des herrschenden
Männersozialkartells, der kostenneutral sein sollte, für
völlig ungenügend,
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Jetzt haben
Sie Ihre Seite vom letzten Donnerstag auf
-
gelegt!)
weil er kein Schritt in Richtung auf eine wirklich
eigenständige Sicherung der Frau ist.
Was ist heute? Heute diskutiert niemand mehr,
nicht einmal über die Teilhaberente. Ihr
sozialdemokratischen Genossen da drüben auf der
Oppositionsbank, als ihr an der Regierung ward, da habt
ihr keine einzige Regierungsvorlage zur
Rentenreform produziert. Aber ist das ein Wunder? Denn
ohne eure eigenen Karrierebegleiterinnen könntet
ihr nicht hier sitzen.
(Beifall bei den GRÜNEN — Lachen bei
der SPD, der CDU/CSU und der FDP)
Jetzt bleibt es nach den Bundesregierungsplänen
bei der abgeleiteten Sicherung der Frau oder,
präziser formuliert, bei der bekannten gesetzlichen
Rentenverunsicherung. Denn so erleben die Frauen das
unwürdige Spiel um ihre wenigen Groschen.
In diesem Jahr, 1984, in dem wir über eine
Rentenreform zugunsten der Frauen reden sollten,
reden wir hier im Deutschen Bundestag über eine
geradezu lächerliche Rentenanpassung von 0,65
für das Jahr 1984.
Ich möchte mich hier über die technischen
Einzelheiten des Rentenanpassungsgesetzes nicht
auslassen. Denn hier im Plenarsaal wie auch im
federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
glaubt „mann" immer noch, mit Gerede um
technische Einzelheiten menschliche Schicksale
zudekken zu können. Deshalb möchte ich mich dabei auf
folgende Punkte beschränken.
Erstens. Ohne hier irgendwen der Lüge
bezichtigen zu wollen, müssen wir wohl von real 0,65 %
Erhöhung sprechen und sie gegen die 1,3 % der
Regierung halten. Denn ehrlicherweise sollte wir das
Jahr am 1. Januar beginnen lassen und nicht, wie
die Regierung, am 1. Juli 1984.
Zweitens. Viel wichtiger als diese Details ist mir
jedoch, daß das Geschwätz von der prozentualen
Erhöhung die Realität völlig vernebelt, ja, geradezu
verfälscht. Denn wenn eine Frau mit der
durchschnittlichen eigenständigen Arbeiterinnenrente
von 424 DM eine Rentenerhöhung von 0,65 % erhält,
dann erhält sie gerade 2,75 DM monatlich mehr, auf
das Jahr 1984 verteilt — wahrlich großzügig, wenn
wir uns daran erinnern, wie hier in
Selbstbedienungsmanier die Diätenerhöhung pro
Abgeordneten im Monat mehr ausmacht als das
durchschnittliche Renteneinkommen der Frauen.
(Beifall bei den GRÜNEN — Kolb [CDU/
CSU]: Nein jetzt hauen Sie aber die Zahlen
durcheinander! — Frau Dr. Vollmer [GRÜ
NE]: Das ist wirklich ein Skandal!)
— Es ist mehr als ein Skandal.
Wenn wir gerade von Zahlenjongliererei in
diesem Zusammenhang sprechen, so möchte ich noch
auf eine zweite zu sprechen kommen, die uns GRÜ-
NEN ebenfalls sehr am Herzen liegt: den
Rentnerinnen- und Rentnerbetrug durch die Manipulation
des Bundeszuschusses an die gesetzliche
Rentenversicherung. Anknüpfen möchte ich an eine
Behauptung, wie sie beispielsweise von dem Kollegen
Cronenberg in der ersten
Rentenanpassungsdebatte vom 26. Januar 1984 in den Raum geworfen
wurde. Er sprach — ich zitiere, um den Unsinn
deutlicher werden zu lassen; selbstverständlich mit
Erlaubnis des Präsidenten —:
(Kolb [CDU/CSU]: Das ist nicht notwen
dig!)
Die Zuschüsse des Bundes an die
Rentenversicherungsträger sind, gemessen am Haushalt
des Bundes, immer konstant zwischen 9 und
11 % gewesen.
Damit möchte Herr Cronenberg dem Vorwurf der
GRÜNEN und im übrigen sämtlicher
Rentenversicherungsträger begegnen, daß der Bundeszuschuß
völlig grundlos von 1957 an von 31,9 % auf ca. 16 %
gestrichen worden ist. Die Argumentation von
Kollegen Cronenberg ist so typisch wie an der Sache
vorbei. Denn entscheidend für die Beurteilung des
Bundes an den Rentenausgaben kann nicht sein,
wie groß der Bundeshaushalt ist, sondern die
Beurteilung muß sich nach den Rentenausgaben
richten.
Ganz kurz etwas zur Geschichte des
Bundeszuschusses. Seit der Bismarckschen
Sozialgesetzgebung ist der Zuschuß des Staates — heute
„Bundeszuschuß" genannt — Teil der Finanzierung der
Alterssicherung. Der ursprüngliche Reichszuschuß
bezweckte vor allem den Ausgleich von Lasten, die
der Rentenversicherung aus sozialpolitischen
Gründen übertragen wurden. Der Bundeszuschuß, der
also im Prinzip aus dem Reichszuschuß entstand,
ist ein Ergebnis der Rentenreform von 1956/57.
§ 1389 RVO und § 116 AVG regeln, daß der
Bundeszuschuß nur noch für die Ausgaben gezahlt werden
soll, die nicht Leistungen der Alterssicherung sind.
Eine getrennte Rechnungsführung bei den
Rentenversicherungsträgern hinsichtlich der Leistungen
findet nicht statt, so daß das angestrebte Prinzip
der Transparenz nicht verwirklicht werden kann.
Ich möchte hier daran erinnern, daß unser
Antrag vom 23. Juni 1983 „Sofortmaßnahme Erhöhung
des Bundeszuschusses der Rentenversicherung",
der u. a. vorsah, die Bundesregierung aufzufordern,
eine Bestimmung der Fremdleistungen
vorzunehmen, leider mehrheitlich abgelehnt wurde, wie das
in der Regel bei unseren Anträgen der Fall ist.
Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hat einen
Modellvorschlag für ein sogenanntes alternatives
Rentenmodell für alle entwickelt, das derzeit von
einem renomierten deutschen
Wirtschaftsforschungsinstitut durchgerechnet wird. Es soll im
Sommer 1984 als Diskussionsvorschlag und als
grundlegende Alternative zum rentenpolitischen
Flickwerk der Bundesregierung und zum
abgestandenen Minimalreformismus der Sozialdemokratie
an die Öffentlichkeit kommen. Die wichtigsten
Elemente dieses Modells sind:
Erstens. Eine Grundrente für jede Bürgerin und
für jeden Bürger in Höhe von 1 200 DM nach
heutigem Preisniveau.
(Kolb [CDU/CSU]: Wissen Sie, was das
kostet? 156 Milliarden DM!)
— Herr Kolb, hören Sie einmal zu! — Diese
Grundrente gehört steuerfinanziert, wobei wir zur nötigen
Erhöhung der Steuereinnahmen ein ganzes Bündel
von Vorschlägen machen werden, zu dem u. a. eine
Wertschöpfungssteuer, eine Streichung des
Ehegattensplitting usw. gehören werden. Die Grundrente
ist finanzierbar — Herr Kolb, hören Sie zu —,
(Kolb [CDU/CSU]: Ja, ich höre!)
wie wir sehen werden, gewiß jedoch nicht ohne eine
Umverteilung von oben nach unten.
Wahrscheinlich werden auch Sie davon betroffen werden, Herr
Kolb. Sie soll ein Grünes sozialpolitisches Grundziel
konkret machen, Sozialpolitik heißt vor allem die
Vermeidung von Armut.
(Beifall bei den GRÜNEN — Dr.-Ing.
Kansy [CDU/CSU]: Von Arbeit!)
Zweitens. Eine solche Grundrente bedeutet
bereits einen eigenständigen Rentenanspruch für
Frauen und Männer. Darüber hinaus soll ein
Zusatzsystem — ein öffentliches, kein privates,
wohlgemerkt — für eine eigenständige Sicherung von
Frauen und Männern Sorge tragen.
Um es zusammenzufassen: Es geht uns nicht
darum, mehr, mehr und mehr zu fordern, auch wenn
dies angesichts der Millionen, die sich
Großindustrie und Besserverdienende derzeit in die Taschen
streichen, verständlich erscheint. Es geht uns als
Ökologen um eine sinnvolle Neuorientierung der
Gesellschaftspolitik, in der die Rentenpolitik nicht
zuletzt auf Grund des zunehmenden Anteils alter
Menschen eine große Rolle spielt. Hier gilt für uns
als Prämisse, daß kein Mensch in Armut geraten
darf und daß die Frauen eine eigenständige Siche
-
rung benötigen. Erst dann gilt es über das zu reden,
was über der Grundrente liegt, über die Pensionen
und Betriebsrenten in Bereichen oberhalb von 5 000
DM; und darüber, wie diese zu sichern seien.
Ich bin gespannt, was die Herren dazu zu sagen
haben.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren,
bevor ich das Wort weitergebe, möchte ich darauf
hinweisen, daß die Bemerkung „mit Genehmigung
des Präsidenten" nicht der Geschäftsordnung
entspricht. Der Präsident hat nach unserer
Geschäftsordnung nichts zu genehmigen. Er könnte vielmehr
umgekehrt auf die Pflicht zur freien Rede nach § 33
der Geschäftsordnung hinweisen.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU,
der SPD und der FDP)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der
Abgeordnete Cronenberg.
Cronenberg (Arnsberg) (FDP): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen,
Frau Potthast!
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und
der CDU/CSU)
Sie haben hinsichtlich unseres alten Streits, was die
richtige Bezugsgröße ist — Bundeshaushalt oder
Haushalt der Rentenversicherungsträger —, hier
heute morgen einiges Richtige und einiges Neue
gesagt. Dummerweise ist das Neue nicht richtig und
das Richtige nicht neu.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU
— Zurufe von den GRÜNEN)
Die Situation ist folgende: Meine These, Frau
Potthast, daß sich die Zuschüsse des
Bundeshaushalts an die Rentenversicherung um 10 % bewegen,
ist durch Ihre heutigen Ausführungen bestätigt
worden; das war in der Tat richtig.
(Frau Potthast [GRÜNE]: Wie ist das Ver
hältnis zu den Ausgaben?)
Die Frage, welches die richtige Bezugsgröße ist,
möchte ich — noch einmal wiederholend —
beantworten, indem ich sage: Versicherungsfremde
Leistungen — die Rentenversicherung ist ein
Versicherungssystem — müssen aus dem Bundeshaushalt,
also aus allgemeinen Steuermitteln finanziert
werden. Mit Rücksicht auf die Entwicklung bei den
Kriegsfolgeleistungen und andere Entwicklungen
sinkt dieser Anteil kontinuierlich. Frau Potthast,
wir stimmen darin überein, daß wir
versicherungsfremde Leistungen, die aus dem Bundeshaushalt
finanziert werden, transparent zu machen,
auszuweisen haben. Nach meiner festen Überzeugung
wird dann deutlich, daß sie in der Nähe dieses
10-%-Satzes liegen werden. Nachdem Sie nun aus
der letzten Diskussion die Erkenntnis mit nach
Hause genommen haben, daß die 10% richtig sind,
bitte ich Sie, auch über die sich daraus ergebende
logische Schlußfolgerung nachzudenken. Vielleicht
kommen Sie dann auch zu der richtigen
Erkenntnis, daß der Bundeshaushalt — und nicht die Ren-
4846 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag. den 3. Mai 1984
Cronenberg (Arnsberg)
tenversicherungshaushalte — die richtige
Bezugsgröße ist, so daß wir dann diese Diskussion mit
Lust, Laune und Freude fortsetzen können.
Nicht nur ältere Bürger fragen sich, wie es mit
unserem Alterssicherungssystem weitergeht. Nicht
nur ältere Menschen meinen, dies sei eine
Gretchenfrage, und zwar nicht nur für unsere älteren
Menschen. Die Frage ist berechtigt. Denn unsere
Gesellschaft weist einen wachsenden Anteil älterer
Mitbürger aus. 40% unseres Sozialbudgets von
524 Milliarden DM, meine Damen und Herren, etwa
ein Drittel unseres Bruttosozialproduktes, werden
zur Zeit für die Alterssicherung aufgewandt. 30
Millionen Mitbürger sind in der Rentenversicherung
pflichtversichert, und 13 Millionen Rentner
beziehen Rente. Das heißt in concreto: An jedem
Arbeitstag werden ca. 500 Millionen DM an Renten
gezahlt.
Dieser Umstand gibt Veranlassung, sehr sauber
abzuwägen, wie ich ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen den drei Generationen herstellen kann.
Debatten, die mit dem Schlagwort „Renten auf
Pump" bewußt Angst machen oder in denen die
Einheitsrente ohne Rücksicht auf Beitragsleistung
gefordert wird, dienen weder den alten Menschen
noch der Sicherheit der Renten. Ich möchte mit
vollem Ernst an alle Seiten des Hauses sagen: Ich
finde es betrüblich, erschreckend, daß es eine
Kontinuität in der Argumentation der jeweiligen
Opposition gibt. Immer dann, wenn man in der
Opposition ist, versucht man, die alten Menschen durch
Angstmachen zu verunsichern. Da sind die einen
nicht besser als die anderen; das ist eine
unglückselige Kontinuität, die Sie hier praktizieren. Das
möchte ich hier einmal mit allem Bedauern
feststellen.
(Beifall bei der FDP — Abg. Lutz [SPD]
meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang für
die Liberalen noch einmal grundsätzlich feststellen:
Rentenansprüche haben Eigentumscharakter und
sind verfassungsrechtlich gesichert.
Beitragsleistung und Rente müssen in einem angemessenen
Verhältnis stehen. Sie sind für viele Bürger die
wesentliche — häufig die einzige — Sicherung im
Alter oder bei Invalidität. Wer versucht, die alten
Bürger zu verunsichern, wer Panik schürt, versündigt
sich an diesen alten Mitbürgern. Solchen
Versuchen sollten wir alle ruhig, aber energisch
entgegentreten.
Eindeutige Zielbestimmung in der Rentenpolitik
konsequentes Verhalten, Ehrlichkeit an Stelle von
Wortblasen — das erwartet der Bürger mit Recht
von denjenigen Politikern, die für unsere Renten
verantwortlich sind. Das Schielen auf den Schlitz
der Wahlurne hilft niemandem, vor allen Dingen
nicht unseren älteren Mitbürgern. Machen wir uns
nichts vor: Mit dem so technisch erscheinenden
Gesetz über die Rentenanpassung werden die
Lebensverhältnisse von Millionen von Menschen
beeinflußt. Machen wir deutlich, auch den Rentnern
deutlich, daß die Finanzierung der Renten entscheidend
von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von
der Beschäftigtensituation in unserem Land
abhängt. Es sind die Beiträge der aktiven Generation,
mit denen die Renten bezahlt werden. Dahinter
steckt die Leistung dieser unserer aktiv
arbeitenden Mitbürger. Aber mittel- und langfristig wird die
Rente nicht nur durch die Wirtschaftsentwicklung,
sondern maßgeblich auch durch die
Bevölkerungsentwicklung beeinflußt.
Wie schon öfters von dieser Stelle aus festgestellt,
haben in den vergangenen Jahrzehnten die beiden
grollen Parteien im Wettlauf miteinander Leistung
und Umfang in unserem Rentensicherungssystem
ausgeweitet. Neue Verpflichtungen können aber
nur durch höhere Beiträge bezahlt werden. Höhere
Beiträge — das kann nicht oft genug wiederholt
werden — bestimmen nun einmal den Preis für den
Faktor Arbeit. Der Preis für den Faktor Arbeit
bestimmt unsere Wettbewerbsfähigkeit und
entscheidet darüber, in welchem Umfang in unserem Land
Arbeit ist und somit auch
Rentenversicherungsbeiträge hereinkommen. Deswegen muß es unser
Bestreben sein, dafür Sorge zu tragen, daß der Faktor
Arbeit auch nicht über
Rentenversicherungsbeiträge teurer wird.
(Beifall bei der FDP)
Es ist nicht Lust am Sparen oder reines
fiskalisches Denken, was die Notwendigkeit einer
langfristigen Konsolidierung hervorgerufen hat, sondern
es sind notwendige und vertretbare Eingriffe
gewesen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang
feststellen: Diese notwendigen und vertretbaren
Eingriffe sind in den Haushaltsstrukturgesetzen
der alten Koalition begonnen worden —
richtigerweise und dankenswerterweise — und in der neuen
Koalition konsequent fortgesetzt worden.
(Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Aber anders,
besser! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]:
Wesentlich besser!)
Insofern bin ich froh, daß hier im Sinn einer
richtigen Politik eine wünschenswerte Kontinuität
festzustellen ist.
(Lutz [SPD]: Das ist nun wahrlich die Kro
-
ne!)
Bei der Gelegenheit möchte ich mich bei den
Sozialdemokraten ausdrücklich bedanken, daß sie durch
Eugen Glombig in der vorigen Debatte hier ein
unmißverständliches und klares Ja zur Aktualisierung
gesagt haben. Das ist eine richtige, vernünftige und
im Prinzip zu begrüßende Feststellung der
Sozialdemokraten.
(Zuruf des Abg. Lutz [SPD])
Eine ebenso richtige Feststellung hat er
getroffen, als er sagte, daß im Grund genommen der
gleichmäßige Anstieg von Rentnereinkommen und
Einkommen der Aktiven notwendig und richtig ist.
Auch hierfür möchte ich mich bedanken. Denn das
sind die Thesen, die ich von diesem Pult seit 1979
vertreten habe. Als ich zum erstenmal für meine
Fraktion hier über diesen gleichmäßigen Anstieg
sprechen durfte, habe ich von beiden großen
Fraktionen nicht gerade begeisterte Zustimmung,
sondern massive Kritik erfahren. Mit einer gewissen
Genugtuung darf ich darum heute mich selber
zitieren, ohne den Präsidenten zu fragen. Ich habe
damals nämlich erklärt:
Wir sind für die gleichberechtigte Teilnahme
von Rentnern und Arbeitnehmern am
allgemeinen Einkommenswachstum. Das ist
sachgerecht, das ist vernünftig, und das ist ehrlich.
Und was wir nicht wollen, ist, den Eindruck
erwecken, als könnten Renten erheblich weiter
wachsen, wenn die verfügbaren Einkommen
der noch aktiv Beschäftigten stagnieren. Eine
Politik, die so vorgehen würde, würde letztlich
jede Leistungsbereitschaft, jeden
Leistungswillen in Frage stellen.
Wenn ich die öffentlichen Äußerungen der beiden
Fraktionen heute sehe, müßten diese meine
Ausführungen von 1979 eigentlich die allgemeine
Zustimmung des Hauses finden. Dies darf ich mit
einer gewissen Genugtuung feststellen.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Setzen wir diesen eingeschlagenen Weg
beharrlich fort. Wenn die Erhöhung sich in etwa an den
Nettosteigerungen der Einkommen der aktiv
Tätigen orientiert, dann wird es möglich sein, ohne
unzumutbare Beitragssatzerhöhungen bis zum Ende
des Jahrhunderts die Rentenentwicklung
fortzusetzen.
Unter Berücksichtigung der finanziellen
Situation der Rentenversicherung werden mit der
Reform der Hinterbliebenenversorgung nicht alle
Wunschträume realisiert werden können. Im
Interesse notwendiger und möglichst großer
Kostenneutralität werden wir uns auf das vom
Bundesverfassungsgericht vorgegebene notwendige Maß
beschränken müssen.
Aber lassen Sie mich in dieser Diskussion noch
einige grundsätzliche Bemerkungen machen, die
unsere Auffassung wiedergeben. Ich kann mich
nicht der Auffassung anschließen, daß Witwen- und
Witwerrenten als reine Unterhaltsansprüche und
nicht als Versicherungsleistungen zu verstehen
sein sollen. Wie Sie wissen, legen wir Liberalen auf
das Versicherungsprinzip in der
Rentenversicherung außerordentlich großen Wert. Ich möchte
deswegen in diesem Zusammenhang klarstellen, Herr
Bundesarbeitsminister, daß die Beiträge für die
gesetzliche Rentenversicherung meiner Auffassung
nach so kalkuliert worden sind, daß „das Risiko
Ehe" und die Versorgung des überlebenden
Ehegatten, des Ehepartners, in den Versicherungsprämien,
also in den Beitragsleistungen, Berücksichtigung
finden. Wenn Sie so wollen: Das ist einkalkuliert
und deswegen auch Versicherungsleistung.
Wir müssen bei der Neuregelung der
Hinterbliebenenrente, bei allem Respekt vor der
Kostenneutralität, sehr darauf achten, daß nicht eine Gruppe
von Frauen einseitig zur Kasse gebeten wird. Die
Diskussion der vergangenen Monate hat gezeigt,
daß keines der bisher diskutierten Modelle den
Anforderungen und Wünschen gerecht wird. In aller
Offenheit möchte ich auch zugeben, daß das früher
von allen Parteien, auch von uns, auch von mir,
favorisierte Modell der Teilhaberente zahlreiche
Probleme aufwirft, die ich mit dieser Deutlichkeit
vorher nicht gesehen habe. Nicht alle Beteiligten
sind sich offensichtlich der Tatsache bewußt
gewesen, daß auch die Teilhaberente Probleme im
Zusammenhang mit Anrechnungen enthält. Diese
müssen wir bei den zukünftigen Diskussionen
berücksichtigen.
Unabhängig davon, wie und für welches Modell
wir uns letztendlich entscheiden, halte ich es für die
Akzeptanz der Neuregelung der
Hinterbliebenenversorgung für dringendst erforderlich, daß die
Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
Dies ist eine alte liberale Forderung. Dies sollte
ebenso wie andere versicherungsfremde
Leistungen nicht von der Solidargemeinschaft der
Versicherten, sondern von der Allgemeinheit, der
Solidargemeinschaft der Steuerzahler, bezahlt werden.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Auch hier befinde ich mich in der Kontinuität
meiner Argumentation.
(Lutz [SPD]: Wann kommt es denn?)
— Mein lieber Egon Lutz, wir beide haben sehr
lange zusammengearbeitet; um nennenswerte
Fortschritte zu erzielen, ist es erforderlich gewesen,
Geduld aufzuwenden. Ich bitte den Kollegen Lutz für
diese Koalition um die gleiche Geduld, die er in der
Vergangenheit von den Kollegen der Opposition
verlangt hat. Wir werden auch in dieser Sache in
aller Ruhe und Sachlichkeit zu dem
frühestmöglichen Zeitpunkt zu einem positiven Ergebnis
kommen,
(Kolb [CDU/CSU]: Wir schaffen das viel
schneller! — Lutz [SPD]: Abgelehnt!)
von dem ich hoffe, daß ihm sogar die
sozialdemokratische Fraktion, indem sie ihren eigenen
Vorstellungen treu bleibt, zum Schluß, wenn nicht
begeistert, so doch — wie nennt der Kollege Heyenn
dies? — mit der Faust in der Tasche zustimmen
kann.
(Zuruf von der CDU/CSU: Zähneknir
-
schend!)
Ich muß leider auf den Rest meiner Ausführungen
zu grundsätzlichen Fragen verzichten; denn sonst
bekomme ich — wie mir die Uhr zeigt — von dem
Herrn Präsidenten ein Warnzeichen.
Ich darf deswegen zum Abschluß noch einmal
deutlich machen: Für die Liberalen hat die
Alterssicherung durch den Drei- Generationen-Vertrag
eine ganz hohe Bedeutung. Der faire Ausgleich
zwischen den drei Generationen, den in der Ausbildung
Befindlichen, den aktiv Tätigen, die die Beiträge
erwirtschaften, und den Rentnern, die ihre
berechtigten Ansprüche gegenüber der
Solidargemeinschaft geltend machen, verlangt bei wachsendem
Alterskoeffizienten, bei einem größer werdenden
Anteil von alten Menschen, ein vernünftiges
Verhalten. Jede überproportionale Steigerung der
Renten wäre im Interesse der Rentner
unverantwortlich. Wer das Volumen der zu verteilenden Masse
mit der Folge zu erhöhen versucht, daß es
insgesamt weniger Arbeit und weniger zu verteilende
Masse gibt, wird allen schaden, der zukünftigen
Generation, der Aktiven-Generation und den
Rentnern. Dies kann und wird nicht Ziel liberaler
Rentenpolitik sein.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren,
weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich
schließe die allgemeine Aussprache.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, habe ich die
große Freude, auf der Ehrentribüne des Deutschen
Bundestages begrüßen zu können: den Präsidenten
der Nationalversammlung der Demokratischen
Republik Somalia und die Mitglieder seiner
Delegation, die aus Berlin zu uns nach Bonn gekommen
sind. Ich heiße Sie herzlich im Deutschen
Bundestag willkommen.
(Beifall)
Herr Präsident, meine Kollegin und meine
Kollegen, wir danken für diesen Besuch, für die
nützlichen Gespräche, und wir sind bereit, unsere gute
Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen.
Ich habe außerdem die Freude, auf der
Diplomatentribüne den Präsidenten der Liberalen
Internationalen, Senator Dr. Malagodi, zu begrüßen.
Herzlich willkommen in Bonn! Wir freuen uns auf die
Gespräche mit Ihnen.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, wir kommen dann zur
Einzelberatung und Abstimmung, zunächst über
Tagesordnungspunkt 2. Ich rufe die Art. 1 bis 4 —
Einleitung und Überschrift — in der
Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften
zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! —
Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind
angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung über
Tagesordnungspunkt 2. Wer dem Gesetz als Ganzem
zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu
erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? —
Das Gesetz ist damit angenommen.
Im übrigen hat der Deutsche Bundestag die
Unterrichtung durch die Bundesregierung auf
Drucksache 10/560 zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Einzelberatung und
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3. Ich rufe die
Art. 1 bis 3 — Einleitung und Überschrift — in der
Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen
Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um
das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften
sind angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem
Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte
ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? —
Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit
angenommen.
Meine Damen und Herren, es ist noch über eine
Beschlußempfehlung des Ausschusses
abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache
10/1366 unter Ziffer 2 die Annahme einer
Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? —
Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des
Ausschusses ist damit angenommen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 und 5 auf:
4. a) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Berufe in der
Krankenpflege (Krankenpflegegesetz — KrPflG —)
— Drucksache 10/1062 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
(federführend)
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
b) Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Berufe in der Krankenpflege
(Krankenpflegegesetz — KrPflG —)
— Drucksache 10/1063 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
(federführend)
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
5. Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
über den Beruf der Hebamme und des
Entbindungspflegers (Hebammengesetz —
HebG —)
— Drucksache 10/1064 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
(federführend)
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Im Ältestenrat ist für diese
Tagesordnungspunkte eine gemeinsame Beratung mit einer Runde
vereinbart. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist
so beschlossen.
Zur Begründung hat Frau Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für
Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Karwatzki, das
Wort erbeten. Ich erteile ihr das Wort.
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Den Entwürfen eines Krankenpflegegesetzes
und eines Hebammengesetzes, die heute zur ersten
Beratung anstehen, ist eine wechselvolle und lang
-
jährige Vorgeschichte vorangegangen. Der Versuch
früherer Bundesregierungen, diese wichtigen
Regelungen für Gesundheitsberufe entsprechend dem
Berufsbildungsgesetz zu gestalten, mußte scheitern,
weil dabei die Eigenart der Gesundheitsberufe im
allgemeinen und die der Krankenpflege und der
Hebammentätigkeit im besonderen nicht
berücksichtigt wurden.
Man kann nicht einfach Berufe, deren
vornehmste Aufgabe der Dienst am Menschen ist, die nach
wie vor in fast allen Fällen von engagierten
Mitmenschen wahrgenommen werden, die sich dazu
aus ihrer religiösen Grundeinstellung verpflichtet
fühlen, mit den Berufen der gewerblichen
Wirtschaft gleichstellen wollen. Ich möchte festhalten,
daß es gerade die entschiedene Haltung der CDU/
CSU-Fraktion in der Opposition und der CDU und
CSU in den Ländern in der
Regierungsverantwortung war, die diese Entwicklung verhindert hat.
Die ideologische Verhärtung der heutigen
Opposition hat damit entscheidend dazu beigetragen,
daß die längst überfällige Regelung für die beiden
Berufe so lange hinausgezögert worden ist.
Ich wünsche mir, daß auch Sie, liebe Kolleginnen
und Kollegen von der Opposition, anerkennen
können, daß wir uns bemüht haben, einen Entwurf
vorzulegen, der von Ideologie frei und auf die
sachlichen Erfordernisse der karitativen
Gesundheitsberufe zugeschnitten ist. Es ist zu bedauern, daß
infolge der Haltung der heutigen Opposition die
dringend fällige Neuordnung dieser beiden wichtigen
Gesundheitsberufe so lange hinausgeschoben
worden ist. Wären nicht die Krankenpflegeschulen von
sich aus schon dazu übergegangen, die
Ausbildungen an die Entwicklung in unseren Nachbarstaaten
anzupassen, dann wäre die
Krankenpflegeausbildung in unserem Lande weit hinter jene
Anforderungen zurückgefallen, die seit dem Jahre 1967
entsprechend dem Europäischen Übereinkommen zur
Krankenpflegeausbildung Maßstab in Europa sind.
Hier ist ein Wort des besonderen Dankes an alle
Träger von Krankenpflegeschulen angebracht, die
nicht erst den Gesetzgeber abgewartet haben,
sondern in der Verantwortung um das Wohl der
Patienten, aber auch im Interesse der
Krankenpflegeschüler gehandelt haben.
Seit über einem Jahrzehnt wird von allen
Beteiligten eine umfassende Neuregelung der Berufe in
der Krankenpflege für notwendig gehalten. So
hatte der Deutsche Bundestag bereits im Jahre 1972
die Bundesregierung ersucht, eine grundsätzliche
Neuordnung der Ausbildung in der Krankenpflege
vorzubereiten. Auch die Konferenz der
Ländergesundheitsminister hatte sich verschiedentlich in
diesem Sinne geäußert. Seitdem sind zahlreiche
Regelungsvorschläge erörtert worden. Dem Deutschen
Bundestag haben sowohl in der 8. als auch in der 9.
Legislaturperiode Gesetzentwürfe der
Bundesregierung zur Krankenpflegeausbildung vorgelegen. Das
parlamentarische „Aus" war für beide Entwürfe aus
den eingangs erwähnten Gründen
vorprogrammiert.
Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf eines
Krankenpflegegesetzes ist das Ergebnis einer
erneuten umfassenden Abstimmung mit den
Beteiligten. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß mit
diesem Gesetz die grundsätzlichen Probleme, nämlich
die Qualitätsverbesserung der Ausbildung, die Ver
-
besserung des Rechtsstatus der
Krankenpflegeschüler, die Fortführung des bewährten
eigenständigen Ausbildungssystems und finanziell gesicherte
und in das Krankenhaus integrierte
Krankenpflegeschulen auf der Grundlage einer breiten
Übereinstimmung mit den Beteiligten gelöst werden.
Zugleich wird damit die seit Juli 1979 überfällige und
neuerdings von der Kommission der EG beim
Europäischen Gerichtshof eingeklagte Umsetzung der
EG-Richtlinien für die Krankenpflege und die
ebenso dringende Anpassung an das Europäische
Krankenpflegeübereinkommen aus dem Jahre 1967
vollzogen. Da der Gesetzentwurf des Bundesrates,
den der Herr Senator Fink nachher begründen
wird, im wesentlichen auf den gleichen Grundlagen
beruht wie der Entwurf der Bundesregierung,
besteht auch hier im grundsätzlichen weitgehend
Übereinstimmung.
Die Bundesregierung hofft, daß die bereits im
Juni des vergangenen Jahres dem Bundesrat
zugeleitete und von diesem vorerst zurückgestellte
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in
der Krankenpflege bald wieder aufgegriffen wird
und möglichst gleichzeitig mit dem Gesetz zur
Verabschiedung kommt.
Meine Damen und Herren, wir wissen nur zu gut,
daß gesetzliche Vorschriften nicht mehr sind als ein
Rahmen, der durch diejenigen auszufüllen ist, die
mit diesen Vorschriften umgehen müssen. Dies gilt
ganz besonders für die Berufe in der
Krankenpflege. Die Hilfe für die kranken Mitmenschen wird
entscheidend von der Menschlichkeit, ja, von der
Humanität derjenigen bestimmt, die ihnen in
schweren Stunden — und oft sind es Monate und
manchmal Jahre — durch ihre Zuwendung zur
Seite stehen. So etwas kann man nicht durch
Rechtsvorschriften vermitteln, sondern es wird
entscheidend durch den Geist und die Haltung
bestimmt, die den jungen Menschen vermittelt wird,
die sich für eine Ausbildung in der Krankenpflege
entschieden haben. Unsere Krankenpflegeschulen
haben es trotz mancher Widrigkeiten verstanden,
diesen Geist der Caritas zu bewahren. Wir wollen
mit diesem Gesetz alles dazu tun, ihnen dabei zu
helfen, daß dies auch in Zukunft geschehen kann.
Zum Entwurf eines Hebammengesetzes ist im
wesentlichen das gleiche zu sagen wie zum
Krankenpflegegesetzentwurf der Regierung. Auch die
Notwendigkeit einer Neuordnung des
Hebammenrechts und die Novellierung des aus dem Jahre 1938
stammenden Hebammengesetzes ist unbestritten.
Der Gesetzentwurf enthält wegen der gleichartigen
Ausbildungsstruktur dem Krankenpflegegesetz
rechtssystematisch nachgestaltete Vorschriften,
sowohl für die Zulassung zu diesem Beruf als auch
über den Rechtsstatus der Schüler.
Mit der Zulassung von Männern zu diesem Beruf,
die auch aus verfassungsrechtlichen Gründen
geboten ist, wird in der Bundesrepublik Deutschland
eine Regelung geschaffen, wie sie sich in einigen
anderen europäischen Ländern wie Dänemark,
Norwegen, Schweden, Niederlande und
Großbritannien bereits bewährt hat.
Aus gesundheitspolitischen Erfordernissen wird
die vorbehaltene Tätigkeit gegenüber dem alten
Reichsgesetz nunmehr auf die Überwachung des
Wochenbettverlaufs erweitert.
Meine Damen und Herren, zu der Pflicht des
Arztes, im Falle der Geburt eine Hebamme
hinzuzuziehen, hat die Bundesregierung — wie auch in der
Begründung zum Ausdruck kommt — den
Standpunkt vertreten, daß sie der Hinzuziehungspflicht
nach wie vor eine erhebliche gesundheitspolitische
Bedeutung beimißt und ihr positiv gegenübersteht.
Auch und insbesondere die bisherige Haltung der
Länder zu der Frage, ob dem Bund eine Kompetenz
zur Regelung derartiger Pflichten zustehe, hatte die
Bundesregierung daran gehindert, eine
entsprechende Vorschrift bereits in den
Regierungsentwurf aufzunehmen. Nachdem jedoch der Bundesrat
hierzu eine klare Entscheidung getroffen hat,
nimmt sie seine Empfehlung gern auf, spricht sich
also für eine entsprechende Vorschrift im
Bundesgesetz aus.
Zu erwähnen ist, daß der Gesetzentwurf nicht
mehr zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und
einer Tätigkeit als angestellte Hebamme
unterscheidet. Demzufolge verzichtet er auf die
Niederlassungserlaubnis als Voraussetzung für eine
freiberufliche Tätigkeit. Künftig steht daher eine
Niederlassung als freiberuflich tätige Hebamme jeder
Hebamme mit einer Berufserlaubnis offen.
Die Anhebung der Vorbildung sowie die
Verlängerung der Ausbildung der Hebammen und
Entbindungspfleger von zwei auf drei Jahre, die bereits in
der am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen
geregelt ist und mit diesem Gesetz auf eine neue
Grundlage gestellt wird, berücksichtigt wesentliche
Anforderungen der EG-Richtlinien.
Die Umsetzung der Richtlinie über die
Anerkennung der Diplome und Prüfungszeugnisse durch
dieses Gesetz in deutsches Recht ist allerdings seit
dem 23. Januar 1983 überfällig, während die
Koordinierungsrichtlinie im wesentlichen bereits durch
die genannte Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für Hebammen in deutsches Recht umgesetzt ist.
Wegen der insoweit noch anstehenden Umsetzung
hat die Kommission der EG im März dieses Jahres
das Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Abschließend möchte ich die Hoffnung zum
Ausdruck bringen, daß angesichts der weitgehenden
Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern
beide Gesetzentwürfe nicht nur mit Rücksicht auf
die Klagen der EG-Kommission, sondern auch im
Interesse der jungen Menschen, die jetzt einen
dieser Berufe ergreifen möchten und sich dafür
ausbilden lassen wollen, zügig beraten und möglichst bald
von den parlamentarischen Körperschaften
verabschiedet werden können.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort zur Begründung
des Entwurfs des Bundesrates hat Senator Fink,
Berlin.
Senator Fink (Berlin): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren Abgeordneten! Bereits seit vielen
Jahren gibt es Versuche, das Krankenpflegegesetz
zu reformieren. Erfolgreich waren diese Initiativen
nicht. Woran lag das? Zum einen an den
unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen
Fraktionen, zum anderen daran, daß Bundestag und
Bundesrat konträre Vorstellungen und
unterschiedliche Ansichten darüber hatten, welcher Weg bei
dieser Reform zu gehen ist.
Dies vor allem hat sich nun geändert. Die beiden
Entwürfe von Bundestag und Bundesrat zeigen ein
großes Maß an Übereinstimmung, nicht mehr ein
Gegeneinander bei den inhaltlichen Punkten,
sondern ein Miteinander bei der Zielrichtung der
Reform.
(Gilges [SPD]: Das verbessert aber nicht
die Qualität!)
— Es gibt noch Punkte, in denen unterschiedliche
Auffassungen bestehen, doch werden sich diese, so
hoffe ich zuversichtlich, im Zuge der Beratungen
des Bundestages überbrücken lassen. Ich bin dazu
bereit. — Zum erstenmal bestehen also realistische
Aussichten, daß die Reform des
Krankenpflegegesetzes durchgeführt werden kann.
Gleichzeitig hoffe ich auf eine zügige
Verabschiedung dieses Gesetzes. Angesichts des hohen Maßes
an Übereinstimmung zwischen Bundestag und
Bundesrat ist nicht mit Schwierigkeiten beim
zweiten Durchgang im Bundesrat zu rechnen.
Bitte bedenken Sie auch, daß wir uns hier auf
verfassungsrechtlich wohl auch für die Länder nicht
einfachem Gebiet bewegen. Der Bundesrat hat mit
großer Mehrheit Formulierungen vorgelegt, die
weit über das bisherige Krankenpflegegesetz
hinausgehen. In diesem schwierigen
Koordinierungsprozeß war das ein, wie ich finde, sehr wichtiges
Ergebnis; denn keine Seite hat etwas davon, wenn
dem Erlaß des Gesetzes ein Gang nach Karlsruhe
folgt. Doch das ist, so glaube und hoffe ich, nach
dem Lauf der Abstimmungen und Diskussionen
nun auszuschließen.
Eine zügige Verabschiedung des
Krankenpflegegesetzes ist auch notwendig, da die Krankenpflege
-
schulen überall in der Bundesrepublik Deutschland
dringend auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes
warten. Die Kurse an den Krankenpflegeschulen
beginnen zu unterschiedlichen Terminen. Ein
realistischer und vernünftiger Zeitpunkt, um dieses Gesetz
in Kraft treten zu lassen, ist der 1. Juli 1985.
Schnelligkeit bei der Verabschiedung des
Gesetzes ist weiter angebracht und erforderlich wegen
der beim Europäischen Gerichtshof in dieser Sache
anhängigen Klage gegen die Bundesrepublik
Deutschland. Wir brauchen dieses Gesetz bald,
damit das deutsche Krankenpflegeexamen in Europa
anerkannt wird; denn die Ausbildung hier bei uns
in Deutschland ist gewiß nicht schlechter als in den
europäischen Nachbarstaaten. Deshalb haben
unsere Krankenpflegeschülerinnen und -schüler
Anspruch auf internationale Anerkennung ihres
Examens.
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, der über
die Reform der Krankenpflegeausbildung
hinausgeht. Ich möchte ganz ausdrücklich an die
Verantwortlichen appellieren, in der jetzigen Zeit der
starken Schulentlassungsjahrgänge vermehrt
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze in
Phasen geburtenstarker Jahrgänge sollte nicht als
etwas Negatives, als etwas Abzuwehrendes
betrachtet werden, sondern als Chance. Es sollte auch über
den gegenwärtig vorhandenen und über den in den
nächsten Jahren abzusehenden Bedarf hinaus
ausgebildet werden. Hier wollen wir nicht
untertunneln, sondern eine Brücke bauen.
Wir haben in Berlin die Zahl der
Ausbildungsplätze erhöhen können. Die Erfahrungen haben uns
auch gezeigt, daß sich die Kassen, die ja den großen
Teil der Ausbildungskosten finanzieren, unseren
langfristig angelegten Argumenten gegenüber sehr
aufgeschlossen zeigen.
(Zuruf des Abg. Gilges [SPD] — Gegenrufe
von der CDU/CSU)
Ich möchte an dieser Stelle auf zwei inhaltliche
Punkte der Gesetzentwürfe eingehen.
Erstens. Ich teile nicht die Kritik, die darin liegt,
daß diese Gesetzentwürfe über die Berufe in der
Krankenpflege nicht das Berufsbildungsgesetz
übernähmen. Das ist vermutlich auch Gegenstand
Ihrer Zwischenrufe. Die Krankenpflegeausbildung
— das möchte ich ganz deutlich sagen — ist eine
Ausbildung eigenständiger Art. Die historisch
gewachsenen Strukturen in der
Krankenpflegeausbildung bieten die Gewähr, daß praktische und
theoretische Elemente der Ausbildung aufeinander
bezogen sind.
Das Berufsbildungsgesetz ist ein gutes Gesetz. Es
ist nützlich und sinnvoll für die duale Ausbildung
im Bereich der privaten Wirtschaft. Schlecht
beraten wären wir allerdings, wenn wir es auf die
Krankenpflegeausbildung übertrügen, die dieser
Hilfskonstruktion zur Koordinierung von Praxis und
schulischer Ausbildung im Grunde überhaupt nicht
bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesrates
berücksichtigt auch alle notwendigen sozialen Belange der
Schülerinnen und Schüler. Er hat keine geringere
Qualität als das Berufsbildungsgesetz,
insbesondere nicht hinsichtlich der Schutzbestimmungen
für die Schülerinnen und Schüler. Aber er ist ein
berufsspezifisch abgestimmter Entwurf.
Zweitens. Besonderen Wert mißt das Land Berlin
§ 11 des Gesetzentwurfs des Bundesrats bei. Dort
heißt es u. a.:
Die Ausbildung für Krankenschwestern und
Krankenpfleger und für
Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger soll sich auch
auf die ambulante Krankenpflege
(Hauskrankenpflege) und die Kranken- und
Kinderkrankenpflege in der Psychiatrie erstrecken.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit wird ermächtigt, das Nähere durch
Rechtsverordnungen zu regeln.
Wir haben eine Soll- und keine Muß-Vorschrift
vorgeschlagen, damit dem Kapazitätsproblem
flexibel Rechnung getragen werden kann.
Warum legen wir soviel Wert auf diese
Bestimmung? Die stationäre Gesundheitsversorgung, also
die Versorgung in Krankenhäusern, Heimen und
dergleichen mehr, ist die teuerste Form der
Gesundheitsversorgung, die es überhaupt gibt. Sie
muß aber nicht immer zugleich die menschlichste
sein. Mancher, der zwar krank ist, braucht nicht ins
Krankenhaus, wenn er nur die notwendige
fachliche Hilfe zu Hause bekommt. Dies gilt für die
somatischen, aber auch für die psychischen
Erkrankungen. Von daher ist es eigentlich nur historisch
verständlich, daß die Ausbildung der
Gesundheitsberufe, also nicht nur der Krankenpflegekräfte, mehr
oder weniger ausschließlich eine Ausbildung in
stationärer Gesundheitsversorgung ist.
Ich halte dies für dringend korrekturbedürftig.
Wenn junge Menschen nur im stationären Bereich
ausgebildet werden, darf man sich nicht wundern,
daß sie sich ihre berufliche Zukunft dann auch vor
allem in der stationären Gesundheitsversorgung
vorstellen.
Vor allem ist mir aber wichtig, der Tatsache
Rechnung zu tragen, daß die ambulante
Gesundheitsversorgung andere — und ich meine: nicht
minder hohe — Anforderungen stellt. Die
entsprechende Qualifikation für den einen wie für den
anderen Bereich sollte daher in der Ausbildung geübt
werden. Hier gibt es zwar noch
Kapazitätsprobleme, aber immerhin gibt es mittlerweile in der
Bundesrepublik Deutschland bereits rund 2 000
Sozialstationen, die sich in der häuslichen Krankenpflege
engagieren. Ich freue mich, daß Berlin zu dieser
Zahl in den letzten Monaten 50 neue
Sozialstationen hinzufügen konnte.
Die Ausbildung zur Krankenschwester und zum
Krankenpfleger dauert drei Jahre. Ich meine, dies
ist keine kurze Zeit. In dieser Zeit muß es möglich
sein, für stationäre und für ambulante
Krankenpflege auszubilden. Anknüpfungspunkte dafür sind
im Gesetz vorhanden.
Ich halte nichts davon, die Kenntnisse für die
häusliche Krankenpflege nur auf dem Wege der
Fort- und Weiterbildung zu vermitteln. Nein, die
Ausbildung für die häusliche Krankenpflege muß
bereits in die normale Krankenpflegeausbildung
integriert sein. Ich hoffe, daß wir im Verlaufe der
Beratungen des Deutschen Bundestags in dieser
Frage einen Fortschritt erzielen werden.
Die Krankenpflegekräfte leisten einen
eigenständigen Beitrag für die gesundheitliche Versorgung in
der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben es
verdient, daß ihre Ausbildung ihren Wünschen
entsprechend nun endlich durchgreifend neu geordnet
wird.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Barzel: Die Entwürfe sind begründet.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort
hat der Abgeordnete Delorme.
Delorme (SPD): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Die drei heute in erster Lesung zu
beratenden Gesetzentwürfe haben den Bundestag
schon lange beschäftigt.
(Frau Hürland [CDU/CSU]: Das stimmt!)
Bereits die sozialdemokratisch geführten
Bundesregierungen haben in dieser Hinsicht
Reformversuche unternommen, um die
Krankenpflegeausbildung und die Hebammenausbildung zeitgerecht zu
gestalten.
Wir haben vorhin in der Begründung der beiden
Entwürfe gehört, woran die damaligen
Bemühungen gescheitert sind: zunächst an der vielfältigen
Interessenlage der beteiligten Gruppen, am
Widerstand der damaligen Opposition und wegen der
bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat.
Hier die Schuld zuzuweisen, wie das Frau
Karwatzki getan hat, halte ich für nicht sehr fair; denn
man kann nicht auf der einen Seite Regelungen
verhindern und nachher auf der anderen Seite die
Verzögerung der Gegenseite vorwerfen.
(Beifall bei der SPD)
Aber nun haben wir Entwürfe, und gerade für das
Krankenpflegegesetz, das eine lange Vorgeschichte
hat, haben wir gleich zwei komplette
Gesetzentwürfe, einen von der Bundesregierung und einen vom
Bundesrat. Das ist sehr ungewöhnlich, und das ist
nicht gerade ein Beispiel für eine gute Koordination
und ein freundschaftliches Verhältnis der
Unionspolitiker in Bund und Ländern.
(Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden]
[CDU/CSU]: Das würden Sie gern heraus
-
lesen!)
Während es üblicherweise so ist, daß der Bundesrat
zu den Entwürfen der Regierung seine
Stellungnahme abgibt und seine Änderungsvorschläge
vorlegt, hat die Bundesratsmehrheit dem Papier aus
dem Hause Geißler einen kompletten eigenen
Entwurf gegenübergestellt, der, wie wir wissen, die
Handschrift von Herrn Senator Fink trägt.
(Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das ist pro
duktive Vielfalt!)
— Das ist produktive Vielfalt und, wie gesagt, das
„Musterbeispiel" einer „zielstrebigen"
Koordination.
(Lachen und Beifall bei der SPD)
Sei es, wie es sei, beide Entwürfe sind nicht so
beschaffen, daß sie uns begeistern können. Sie sind
mit vielen Mängeln und mit vielen Schwachstellen
behaftet.
Von dem ursprünglichen Anspruch, die Kranken -
pflegeausbildung umfassend zu reformieren, sie
den geänderten gesellschaftlichen Strukturen
anzupassen, ist nicht allzuviel übrig geblieben. Man hat
Konfliktpunkte sorgsam ausgespart,
(Frau Hürland [CDU/CSU]: Nicht hochge
spielt, würde ich sagen)
und man hat auch die wichtige und verpflichtende
Aufgabe, die Gesetze dem europäischen Recht an
zupassen und die Rechtsnormen, die von der euro
päischen Ebene her vorgegeben sind, in
innerdeutsches Recht umzuwandeln, nur sehr zögerlich und
unvollkommen durchgeführt.
Meine Damen und Herren, ich darf in diesem
Zusammenhang sicher davon ausgehen, daß sich
auch die Kollegen der FDP nicht besonders über
diese Entwürfe freuen; denn sie wollten ja
seinerzeit ein einheitliches Gesetz für alle
Medizinalfachberufe schaffen.
(Jaunich [SPD]: Sehr wahr!)
Von diesem liberalen Ansatz ist weiß Gott nicht viel
übriggeblieben.
(Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden]
[CDU/CSU]: Was kümmern Sie sich um die
Sorgen der anderen? Bringen Sie doch mal
Ihre Vorschläge!)
— Unsere Vorschläge waren auf dem Tisch, sie sind
an Ihrem Widerstand gescheitert.
(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Sie sind
nicht mehrheitsfähig gewesen!)
Wir werden auch weiterhin für die besseren
Lösungen kämpfen und dafür eintreten.
(Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden]
[CDU/CSU]: Das waren keine besseren Lö
sungen! Sie waren unbrauchbar!)
Lassen Sie mich auf den Punkt eingehen, der
damals strittig war, nämlich auf die Anwendung des
Berufsbildungsgesetzes auch auf die
Krankenpflegeausbildung. Wir wissen, daß man die
Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes nicht schematisch
übernehmen kann. Wir wissen, daß die
Besonderheit der Krankenpflegeausbildung hier eine
differenzierte Anwendung erfordert; aber wir wehren
uns dagegen, daß in den beiden Gesetzentwürfen
ausdrücklich festgelegt ist, daß die Anwendung der
Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes
ausgeschlossen ist.
(Zustimmung der Abg. Frau Schoppe
[GRÜNE])
Wir befinden uns in der besonderen Situation, daß
sich dieses Gesetz in einer bildungspolitischen
Grauzone befindet,
(Beifall bei der SPD)
und wir haben die Befürchtung, daß das, was hier
praktiziert wird, auch für andere Berufsbilder
Schule machen könnte und daß damit eine
schleichende Aushöhlung des Berufsbildungsgesetzes
erfolgt.
(Sehr richtig! bei der SPD)
Diesen Weg werden wir nicht mitgehen.
(Beifall bei der SPD)
Wir werden in den Ausschußberatungen sehr
deutlich machen, daß wir die Schutzbestimmungen, die
im Berufsbildungsgesetz in vorbildlicher Weise
vorgegeben sind, in wesentlichen Teilen auch für die
Krankenpflegeschüler übernehmen möchten.
Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung
ist es nicht die Aufgabe auf Einzelheiten
einzugehen. Ich wollte nur noch auf einen Punkt hinweisen.
In den Gesetzentwürfen ist vorgesehen, daß die
Berufsbezeichnungen geschützt sind, daß sich nur
derjenige, der die Voraussetzungen erfüllt, als
Krankenschwester oder Krankenpfleger, als
Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger
bezeichnen darf. Das ist gut und richtig. Wir
vermissen aber — und das ist sicher unbefriedigend —
einen Schutz der Tätigkeitsausübung. Wir wissen,
daß das gesetzestechnisch sehr schwierig zu
verankern sein wird. Wir sollten aber gemeinsam den
Versuch machen, diese Frage, die ja
gesundheitspolitisch so wichtig ist, besser in den Griff zu
bekommen.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, wir behandeln auch
das neue Hebammengesetz. Wir wissen, daß das
Hebammengesetz aus dem Jahre 1938 dringend
verbesserungsbedürftig ist. Ihnen ist bekannt, daß
die sozialliberale Bundesregierung im Vorgriff auf
eine gesetzliche Neuregelung bereits 1981 zwei
wichtige Dinge auf dem Verordnungswege neu
geregelt hat; die Ausdehnung der Ausbildungspflicht
auf drei Jahre und den Zugang von Männern zum
Hebammenberuf. Dies wird in die neuen Entwürfe
übernommen, und das ist gut so.
Nun gibt es noch einen sehr schwierigen Punkt,
der schon angesprochen wurde: Es wurde heftig die
Frage diskutiert, ob im neuen Hebammengesetz —
wie es im alten Gesetz der Fall war — für jede
Geburt die Hinzuziehung einer Hebamme
vorgeschrieben werden soll. Die Bundesregierung vertritt
oder vertrat — ich habe hier heute eine
differenzierte Haltung feststellen können — die
Auffassung, daß die Hinzuziehung der Hebamme zur
Geburt gesundheitspolitisch besonders wichtig ist; sie
meint jedoch, sie könne dies nicht regeln, weil sie
hierzu keine Kompetenz habe. In seiner
Stellungnahme erklärt der Bundesrat dagegen in
erfreulicher Deutlichkeit:
(Zuruf von der SPD: Ein einmaliger Vor
-
gang!)
Diese Auffassung wird nicht geteilt. § 3 des
Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 ist
gemäß Artikel 125 Nr. 1 in Verbindung mit
Artikel 74 Nr. 7 GG Bundesrecht geworden.
(Hört! Hört! bei der SPD)
Die Bundesregierung hat hier eingelenkt und eine
Kompromißformel vorgeschlagen. Wir werden uns
auf der Linie des Bundesrates bewegen und
fordern, daß die Hinzuziehungspflicht wieder in das
Gesetz aufgenommen wird,
(Beifall bei der SPD)
und zwar in der vom Bundesrat vorgeschlagenen
Formulierung, die da lautet:
Der Arzt ist verpflichtet, bei der Entbindung
eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
hinzuzuziehen.
Im übrigen ist es wirklich ein einmaliger Vorgang,
daß die Bundesregierung dem Bund weniger
Kornpetenz zutraut als der Bundesrat ihr zuzugestehen
bereit ist.
(Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden]
[CDU/CSU]: Haben Sie Sorgen!)
Meine Damen und Herren, das Hebammengesetz,
das sicher eine Reihe von Regelungen zu treffen
hat, sollte auch eine qualitative Verbesserung der
Berufsausbildung bringen. In der Begründung ist
nachzulesen, daß die
Gesundheitsministerkonferenz im Oktober 1970 in ihren Leitsätzen gefordert
hat, daß „sich die Neuordnung an den
Erfordernissen einer optimalen Geburtshilfe zu orientieren hat.
Diese dient dem Ziel der weiteren Senkung der
Mütter- und Säuglingssterblichkeit sowie der
Verringerung pränataler Schädigungen".
Der Gesetzentwurf wird dieser Forderung nicht
gerecht, denn bei der Beschreibung der Tätigkeit
von Hebammen werden weite Tätigkeitsbereiche
ausgespart. Es wäre notwendig, auch die
Schwangerenberatung und die Beratung nach der Geburt als
verpflichtende Aufgabe für Hebammen und
Entbindungspfleger zu verankern. Das kann keine Frage
der Finanzen sein, Frau Kollegin, sondern das ist
ein gesundheitspolitisches Erfordernis,
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
denn wir müssen feststellen, daß die
Bundesrepublik Deutschland leider das geburtenschwächste
Land in der EG umd im ganzen industriellen
Staatenverbund ist,
(Zurufe von der CDU/CSU: Weshalb denn?
— Aber nicht wegen der Hebammen! — Dr.
Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Weil es 200 000
Abtreibungen gibt!)
das aber gleichzeitig die Sterblichkeitsrate von
Säuglingen in der Bundesrepublik mit an der Spitze
aller vergleichbaren Länder liegt. Es kann keine
finanzielle Frage sein, die Hebammenausbildung
und -tätigkeit so sachgerecht zu erweitern und zu
gestalten, daß die Säuglingssterblichkeitsrate
entscheidend nach unten korrigiert wird.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Das ist eine Forderung, der man sich nicht
verschließen kann. Wir werden Gelegenheit haben, im
Ausschuß darüber zu diskutieren.
Abschließend darf ich sagen, daß die
Sozialdemokraten daran interessiert sind, daß die Beratungen
zügig geführt werden. Wir werden dabei sachlich
mitarbeiten. Die SPD wird der Überweisung an die
Ausschüsse zustimmen.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat die
Abgeordnete Frau Augustin.
Frau Augustin (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Im Gegensatz zur SPD-
Fraktion nimmt die CDU/CSU-Fraktion mit Freude zur
Kenntnis, daß nach jahrelangem Bemühen
(Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie
denn das?)
— man konnte bei uns in der Zeitung lesen, wie
lange das bei euch gedauert hat —
(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei
der SPD)
um eine grundsätzliche Neuordnung der
Ausbildung in der Krankenpflege sowohl die
Bundesregierung als auch der Bundesrat nun
Gesetzentwürfe vorgelegt haben, die sowohl der modernen
Entwicklung in der Medizin als auch den
Richtlinien des Rates 77/452 EWG über die gegenseitige
Anerkennung der Prüfungen und Diplome und der
sonstigen Befähigungsnachweise und den
besonderen Ausbildungsbedürfnissen des Berufsstandes
der Krankenpflege Rechnung tragen.
Eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen haben
vorgelegen. Es hat Anhörungen gegeben, es hat
Stellungnahmen der betroffenen Berufsverbände
gegeben. Es gibt eine Stellungnahme der
Bundesregierung zum Entwurf des Bundesrates, und es gibt
eine Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf
der Bundesregierung. Die Probleme sind nach allen
Seiten hin ausgeleuchtet. Ich sehe nichts, was einer
baldigen Verabschiedung dieses Gesetzes
entgegenstehen könnte.
Mit den vorliegenden Entwürfen der
Bundesregierung und des Bundesrates, die sich in den
wesentlichen Zielsetzungen kaum unterscheiden, ist
vor allem dem Bedürfnis Rechnung getragen
worden, einmal in aller Deutlichkeit festzustellen, daß
die Ausbildung zur Krankenschwester oder zum
Krankenpfleger eine Ausbildung besonderer Art
ist. Daraus ergibt sich unter anderem, daß die
Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes hier nicht
einfach angewendet und übernommen werden können.
Eine starre Trennung von schulischer und
betrieblicher Ausbildung, wie wir sie in den gewerblichen
Berufen kennen, ist wegen der Besonderheit der
Aufgaben in der Krankenpflege auf diese
Ausbildung nicht zu übertragen.
Gerade die enge Verzahnung der zu erwerbenden
theoretischen Kenntnisse mit dem Erlernen der
praktischen Fähigkeiten am Krankenbett sowie
dem Erlernen des seelisch einfühlsamen Umgangs
mit dem kranken Menschen ist Kernstück der
Ausbildung, die wir wollen. Sicherlich, Herr Senator
Fink, wird auch die Ausbildung in der Ambulanz für
die künftige Krankenschwester und den künftigen
Krankenpfleger eine Rolle spielen.
Es wird sicherlich über das vorher Gesagte
verschiedene Auffassungen geben. Ich bin aber
überzeugt, daß es in den anstehenden Beratungen
möglich sein wird, trotz dieser verschiedenen
Auffassungen, die zum Teil auch in den Entwürfen des
Bundesrates und der Bundesregierung zum
Ausdruck kommen, Formulierungen zu finden, die von
allen Seiten getragen werden können. Insbesondere
gilt dies für die Frage, die schulrechtliche oder
arbeitsrechtliche Vorstellungen betrifft.
Kurz gesagt: Wir sind für Gespräche offen, und
wir haben nicht vor, mit Zähnen und Klauen Wort
für Wort, Punkt für Punkt und bis zum letzten
Komma einen der Entwürfe zu verteidigen, sondern
wir wollen miteinander reden. Meine Fraktion wird
sich um eine zügige Beratung im Ausschuß
bemühen. Wir sind sicher, daß auch die anderen
Fraktionen dieses Hauses die Notwendigkeit einer zügigen
Beratung erkennen, damit dieses für den
Berufsstand der Krankenpfleger bereits überfällige
Gesetz baldmöglichst verabschiedet werden kann.
Lassen Sie mich, bevor ich mich den
Gesetzentwürfen für die Hebammen und Entbindungspfleger
zuwende, von dieser Stelle aus den vielen
Angehörigen der Krankenpflegeberufe einmal ganz herzlich
danken für die tägliche und übrigens auch
nächtliche harte Arbeit, bei der ganz im stillen grandiose
Beweise tätiger christlicher Nächstenliebe erbracht
werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ich glaube, dies durfte ich im Namen aller
Fraktionen sagen.
Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen
Bundestages begrüßt ebenfalls den von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den
Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers,
der uns in der Drucksache 10/1064 vorliegt und über
den bereits die Bundesregierung sowie der Senator
aus Berlin berichtet haben. Wichtige und zu
begrüßende Punkte dieses Gesetzes sind die gegenseitige
Anerkennung der Diplome, der Prüfungszeugnisse
und der sonstigen Befähigungsnachweise gemäß
den Richtlinien des Rates 80/154 EWG sowie die
Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen
Ausübung des Niederlassungsrechts, aber auch die
Hinzuziehungspflicht von Hebammen bei
Geburten. Ein weiterer Gegenstand der Beratungen im
Ausschuß wird es sein, wie man es erreichen kann,
daß Hebammen noch mehr als bisher in die
Schwangerenvorsorge und in die Nachsorge
eingebunden werden. Gerade hier — Herr Delorme,
darin stimmen wir überein — haben die
Erfahrungen gezeigt, daß hierin gesundheitspolitisch große
Vorteile liegen können.
Meine Fraktion wird sich auch bei diesem
Gesetzentwurf für eine zügige Beratung einsetzen,
damit auch dieses bereits überfällige Gesetz — das
geltende Gesetz stammt zwar nicht aus dem
vorigen Jahrhundert, wohl aber aus dem Jahre 1938 —
endlich verabschiedet werden kann. Der Beruf der
Hebammen, ohne den wohl keiner von uns das
Licht der Welt erblickt hätte, hat einen Anspruch
darauf, endlich ein gutes und brauchbares Gesetz
zu erhalten. Ich hoffe, daß die Geburt dieses
Gesetzes keine schwere, sondern eine leichte Geburt wird
und daß sich die Damen und Herren dieses Hauses
quer durch alle Parteien in dieser Sache als gute
Hebammen und gute Entbindungspfleger
erweisen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat die
Abgeordnete Frau Schoppe.
Frau Schoppe (GRÜNE): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Mit dem Entwurf der
Bundesregierung zur Neuregelung des Hebammengesetzes
werden angeblich nur die
Zulassungsvoraussetzungen für den Hebammenberuf neu geregelt; denn
insoweit steht dem Bund die
Gesetzgebungskompetenz zu, jedenfalls nach Auffassung der
Bundesregierung.
Das Berufsbild der Hebamme soll den
veränderten Bedingungen — nämlich der Verlagerung der
Entbindung aus Privathaushalten in Kliniken —
angepaßt werden. Damit legt die Regierung ein
Gesetz vor, welches das Bild des Hebammenberufes
auf Jahre hinaus prägen wird, und sie trägt damit
einer Entwicklung Rechnung, die durch die
Wirklichkeit bereits seit Jahren überholt ist. Tatsächlich
läßt sich nämlich in den letzten Jahren ein
deutlicher Trend zurück zur Hausgeburt feststellen.
Die Bundesregierung stützt sich in ihrer
Begründung des Gesetzentwurfs auf Leitsätze der
Gesundheitsminister der Länder aus dem Jahre 1970, die
mit der Krankenhausentbindung eine geringere
Säuglingssterblichkeit verbunden hatten.
(Vorsitz: Vizepräsident Stücklen)
Es weisen gerade diejenigen Länder in Europa die
niedrigste Säuglingssterblichkeit auf, die
Geburtshilfe, Vor- und Nachsorge eigenverantwortlich von
Hebammen durchführen lassen. So gibt es z. B. in
Holland, wo die Säuglingssterblichkeitsrate 8,1 von
1 000 Geburten beträgt, 35 % Hausgeburten.
Demgegenüber weist die Bundesrepublik, wo heute 98,2 %
der Geburten in Kreißsälen stattfinden, eine
Sterblichkeitsrate von 12,6 bei 1 000 Geburten auf. Damit
hat die Bundesrepublik unter den europäischen
Ländern die höchste Sterblichkeitsrate. Gerade die
Länder mit einer gut organisierten
Zusammenarbeit zwischen Hebammen und Ärzten und mit einer
ausreichenden Zahl von Hebammen kommen zu
einer viel niedrigeren Zahl von Todesfällen.
Alle Erfahrungen zeigen, daß eine intensive
Vorsorge die Sterblichkeitsrate reduziert. Deshalb ist
es unverständlich, warum im vorliegenden Entwurf
in den Katalog der den Hebammen vorbehaltenen
Tätigkeiten nicht auch die Schwangerenberatung
als Aufgabe der Hebammen aufgenommen wurde.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Gerade die Bundesregierung, die die
Rückbesinnung auf kleine gesellschaftliche Einheiten
nachdrücklich propagiert, sollte dem Wunsch von
Frauen nach Geburten im Kreis ihrer Familie
außerhalb steriler Kreißsäle durch Schaffung eines
Gesetzes Rechnung tragen, das Frauen ermuntert,
den Beruf der Hebamme auszuüben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird
allerdings das Gegenteil erreicht: Die Bundesregierung
geht von der verstärkten Neigung der Hebammen
aus, die feste Anstellung in einem Krankenhaus
einer freiberuflichen Niederlassung vorzuziehen.
Folglich verzichtet die neue Regelung des
Hebammengesetzes auf die Unterscheidung zwischen
angestellten und freiberuflichen Hebammen und die
Niederlassungserlaubnis. Die Folge sind das
unbeschränkte Niederlassungsrecht für Hebammen und
damit der Beginn eines existenzvernichtenden
Konkurrenzkampfes, existenzvernichtend deshalb, weil
das Mindesteinkommen, das den Hebammen bisher
durch den Landesgesetzgeber garantiert wurde,
nach Verzicht auf die Niederlassungserlaubnis
wegfällt.
Die Bundesregierung hat auf diesen Sachverhalt
in ihrem Gesetzentwurf bereits hingewiesen und
die Landesgesetzgeber aufgefordert, entsprechende
Streichungen vorzunehmen. Damit wird
letztendlich die einzige Bastion vereinnahmt, die Frauen
seit Jahrhunderten in einem von Männern
besetzten Territorium wie dem Gesundheitswesen
bewahrt hatten. Es wird der einzige freie Beruf
verschwinden, der traditionell von Frauen geprägt und
ausgeübt wurde, in dem sich seit kurzem allerdings
auch Männer, sogenannte Entbindungshelfer,
austoben können.
(Zuruf von der CDU/CSU): Donnerwetter!)
Die geplante Neuordnung der Gebührensätze
trägt ein übriges dazu bei, freiberufliche
Hebammen zu Sozialhilfeempfängerinnen zu machen. Für
eine Geburt bis zu 18 Stunden soll die Hebamme
nur noch 165 DM erhalten.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Hungerlohn!)
Das wäre ein Stundenlohn von knapp 9,20 DM.
Denn daß eine Geburt 18 Stunden dauern kann, ist
ja wohl kein Ausnahmefall. Von diesem Betrag muß
sie Kosten für Berufskleidung, Auto,
Sozialleistungen, Unfallversicherung und Berufshaftpflicht
bestreiten sowie Steuern zahlen. Diese
Gebührenordnung ist eine Zumutung und kann nur als
Diskriminierung von Frauen, d. h. von Hebammen und
Schwangeren, bezeichnet werden. Auch Geburt und
Geburtshilfe gehören ja zur Familienpolitik.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Allerdings kann die Familienpolitik unter der
derzeitigen Regierung nur als Desaster bezeichnet
werden.
(Beifall bei den Grünen)
Nun zur Hinzuziehungspflicht. Wenn die
Bundesregierung der Auffassung des Bundesrats
zustimmt, daß Art. 74 Nr. 7 GG weit auszulegen sei, sie
allerdings bezweifelt, ob die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die vom Bundesrat
vorgeschlagene Regelung ausreiche, sollte sie ihre Zweifel in
klare Worte fassen und die Hinzuziehungspflicht
ablehnen. Die Formulierung, die sie vorschlägt, daß
der Arzt verpflichtet sei, dafür Sorge zu tragen, daß
bei einer Entbindung eine Hebamme hinzugezogen
wird, regelt die Sorge des Arztes, aber nicht seine
Pflicht zur Hinzuziehung.
Ganz abgesehen davon ist doch zu fragen, ob es
für eine Gebärende nicht hilfreicher und
beruhigender ist, wenn eine Hebamme während des
gesamten Geburtsvorgangs anwesend ist, oder ob es der
Frau nützlich ist, wenn der Arzt nur während der
Austreibungsphase mal am Bett erscheint.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Eigentlich sollte jede Frau einen Anspruch auf
Hinzuziehung einer Hebamme haben. Aber wie immer
werden die betroffenen Frauen nicht gefragt.
Im Mittelalter wurden Hebammen, die auch
Kenntnisse in Empfängnisverhütung hatten und
anwendeten, als Hexen verbrannt. Diese rüden
Maßnahmen von Ausgrenzung haben wir
inzwischen abgelegt. Nach dem vorgelegten
Gesetzentwurf und der geplanten Neuordnung der
Gebührensätze allerdings werden die Hebammen vertrieben.
Gesichert werden die Pfründe der
Gynäkologenschwemme.
(Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf der
Abg. Frau Nickels [GRÜNE])
Nun ein paar Sätze zum Krankenpflegegesetz. Im
vorgelegten Gesetzentwurf ist in § 24 bzw. § 23 eine
sogenannte Kirchenregelung vorgesehen. Das
heißt, die im Gesetz vorgesehenen
Ausbildungsvertragsteile sollen für die Mitglieder geistlicher
Gemeinschaften oder Diakonissen oder
Diakonieschwestern nicht gelten. Nun ist der
Autonomiebereich, soweit er für die Religionsausübung der
Kirchen vonnöten ist, in Art. 140 GG in Verbindung mit
Art. 137 Abs. 2 Weimarer Verfassung geregelt. Die
Arbeitswelt allerdings kann nicht unter die
Regelung dieser Artikel fallen. Hierfür können den
Kirchen keine Sonderregelungen eingeräumt werden.
Deshalb sind die erwähnten §§ 24 bzw. 23 zu
streichen.
In den vorgelegten Gesetzentwürfen ist
ausdrücklich die Anwendung des Ausbildungsgesetzes
ausgeklammert, wie j a auch schon von der SPD
bemerkt wurde. Es gibt einen Beschluß des
Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des
Bundes vom 27. Januar 1983, nach dem das
Berufsbildungsgesetz auf arbeitsrechtlich betrieblich
ausgestaltete Ausbildung grundsätzlich anzuwenden
ist. Insofern ist zu fragen, ob die Ausgrenzung des
Berufsbildungsgesetzes überhaupt
verfassungskonform ist.
Die Novellierungsvorschläge werden dem
gesetzten Ziel, die Ausbildungsgänge für die Berufe in der
Krankenpflege und auch der Geburtshilfe den
europäischen Normen anzugleichen, nicht gerecht. Die
Novellierung schränkt den Einfluß der
Gewerkschaften ein, sie stärkt Arbeitgeberpositionen, sie
beschneidet die Rechte der Schwächsten in der
Hierarchie. Entgegen vorgetragener Meinung
werden Arbeitsvorschriften und die Fürsorgepflicht des
Arbeitgebers vernachlässigt.
Die Entwürfe bleiben weit hinter den
Erwartungen zurück und bedürfen einer weiteren
Überarbeitung.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Stücklen: Das Wort hat der
Abgeordnete Eimer. Bitte sehr.
Eimer (Fürth) (FDP): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Endlich haben wir
Gesetzentwürfe zur Krankenpflege und zur
Hebammenausbildung, die nicht nur vorgelegt und diskutiert
werden, sondern auch alle Chancen haben, schnell und
gut beraten und auch verabschiedet zu werden.
Weitere Enttäuschungen können wir den
Betroffenen auch nicht mehr zumuten.
Daß es bisher so lange gedauert hat, liegt nicht an
den Ministerien, sondern an den unversöhnlichen
Gegensätzen der großen Fraktionen. Erst dieser
Regierung war es möglich, zu vernünftigen
Regelungen zu kommen. Die SPD hatte bei ihren Versuchen
immer vergessen, daß wir zu dem Gesetz auch die
Zustimmung des Bundesrats brauchen.
(Zurufe der Abg. Jaunich [SPD] und Sielaff
[SPD] — Kittelmann [CDU/CSU]: Das ist
doch nicht auffallend von denen da!)
— Ich werde auf diese Folgen noch eingehen. Sie
wissen ganz genau, woran es gescheitert ist — ich
will das dann erwähnen —; und Sie wissen ganz
genau, daß wir da immer Widerstand
entgegengesetzt haben.
Diese beiden Gesetze sind jedenfalls längst
überfällig. Es sind nicht neue Gesetze. Es kommt also
keine neue Gesetzesflut auf uns zu, wie der Bürger
vielleicht befürchten könnte, sondern alte Gesetze
werden durch neue, zeitgemäße ersetzt.
Notwendig ist auch die Anpassung an die EG-
Richtlinie. Das wurde bereits angesprochen. Ich
brauche deshalb nicht weiter darauf einzugehen.
Heute liegen zwei getrennte Gesetzentwürfe zur
Beratung vor, der Entwurf eines
Hebammengesetzes und zwei Entwürfe eines
Krankenpflegegesetzes.
Die früheren Entwürfe — und da will ich auf
meinen Vorredner von der SPD eingehen —
versuchten, beide Gesetze zusammenzufassen. Ich verhehle
nicht, daß wir Liberalen sehr viel Sympathie für
den Versuch hatten. Nur, der Liberalismus zeigt
sich zunächst einmal und vor allem im Inhalt und
nicht in der Organisation. Und so sehr viel
Sympathie hatte auch die SPD damals nicht. Wir waren da
also ziemlich allein.
Beide Gesetzentwürfe sind heute in Struktur,
Form und Inhalt aufeinander abgestimmt. Für
beide Berufe gilt dasselbe Anforderungsprofil als
Voraussetzung. Darauf kommt es uns vor allem an.
Die alten Entwürfe sind vor allem wegen des
Streites um die Anwendung des
Berufsbildungsgesetzes gescheitert. Die SPD war seinerzeit nicht
bereit, von ihren Forderungen abzugehen und auf die
Vorstellungen der anderen Parteien zuzugehen. Vor
allem waren es die Betroffenen selber, deren
Vorstellungen und Wünsche nicht entsprechend
berücksichtigt worden waren. Heute sind die
notwendigen Punkte des Berufsbildungsgesetzes in die
Vorlagen aufgenommen, so, wie wir uns das
hinsichtlich der Struktur auch immer vorgestellt
hatten und wie dies in einigen Besprechungen
zwischen uns auch einmal abgesprochen war. — Daran
möchte ich gern die Kollegen der SPD erinnern.
(Beifall bei der FDP)
Einzelheiten werden wir in den
Ausschußberatungen noch genau prüfen müssen. Wir werden uns
dabei vom Sachverstand aller betroffenen
Verbände beraten lassen.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, hatte im
Frühjahr 1980 unser ehemaliger Kollege Hasinger von
der CDU-Fraktion versucht, einen eigenen Entwurf
für ein Hebammengesetz interfraktionell ins
Gespräch zu bringen. Das Krankenpflegegesetz wäre
dabei auf der Strecke geblieben. Aber auch dieser
Versuch war nicht optimal. Der eigentliche
Streitpunkt wurde ausgeklammert. Die alte Ungewißheit
wäre geblieben. Eine nachgeschobene Regelung für
die Krankenpflegeausbildung hätte in der Struktur
sicherlich nicht mehr der nach dem
Hebammengesetz angeglichen werden können.
Das Anliegen unseres ehemaligen Kollegen
Hasinger war wohl berechtigt. Es ging ihm um die
höchst dringende Verlängerung der Ausbildung bei
Hebammen von zwei auf drei Jahre. Kollege
Hasinger hatte aber übersehen, daß das alte Gesetz die
Möglichkeit bot, dieses Anliegen über eine
Rechtsverordnung zu regeln. Und das wurde bekanntlich
auch getan. Ich mußte damals sehr viele böse Worte
von Hasinger einstecken. Und mein damaliger
Koalitionspartner hat mich nicht sehr verteidigt —
wenn ich das vielleicht noch anhängen darf.
Nach der Verlängerung der Ausbildung von zwei
auf drei Jahre und angesichts der jetzt
vorliegenden Gesetzentwürfe glaube ich sagen zu dürfen, daß
dem Anliegen der Betroffenen jetzt mehr
entsprochen wird, als das bei den Schnellschüssen mit
faulen Kompromissen der Fall gewesen wäre. Ich kann
mir vorstellen, daß auch unser ehemaliger Kollege
Hasinger über die jetzigen Entwürfe froh ist, zumal
er an dem Entwurf des Bundesrats, wie mir vorhin
mitgeteilt wurde, maßgeblich mitgearbeitet hat.
Für Hebammen ist aber vor allem der § 4 wichtig,
der die ihnen vorbehaltenen Tätigkeiten regelt. Ich
kann mir vorstellen, daß hier nicht alle Wünsche
der Hebammen erfüllt werden. Der Gleichklang der
Erklärungen von Bundesrat, Bundesregierung und
auch der meisten Redner hier gibt aber Anlaß zu
der Hoffnung, daß wir hier noch Verbesserungen
werden vornehmen können. Ich kann mich nicht
erinnern, daß die SPD seinerzeit, als wir die
Gesetzentwürfe berieten, sehr flexibel gewesen wäre.
Wenn hier ein Umdenken stattgefunden hätte, tut
dies ganz gut.
Uns kommt es weiter darauf an, daß die ambulant
auszuübende Vorsorge während der
Schwangerschaft und die Nachsorge während des
Wochenbettverlaufs von den Hebammen in starkem Umfange
wahrgenommen werden. Nur dadurch kann nach
Aussage der Sachverständigen die bei uns noch
immer zu hohe Säuglings- und Müttersterblichkeit
ähnlich wie in Holland gesenkt werden. Auch
Anstaltshebammen sollten stärker als bisher Vor- und
Nachsorge ambulant leisten. Umgekehrt sollten
auch niedergelassene Hebammen stets in einer
Klinik entbinden können.
Die Stärkung der ambulanten Dienste der
Hebammen ist aber nur dann möglich, wenn die
Gebührenordnung für Hebammen entsprechend gestaltet
ist.
(Beifall bei der FDP)
Dieser Zusammenhang darf nicht übersehen
werden. Ich betone ausdrücklich, obwohl das nicht
direkt zur Debatte steht, daß der sachliche
Zusammenhang gegeben ist; er ist der Dreh- und
Angelpunkt einer verbesserten ambulanten Versorgung.
Zum Krankenpflegegesetz liegen uns zwei
Entwürfe vor, einer der Bundesregierung und einer des
Bundesrates. Die Stellungnahmen und die
Gegenäußerungen zeigen, daß beide Entwürfe sehr nah
beieinander liegen. Eine Reihe von Formulierungen
des Bundesrates erschienen mir klarer und besser,
andere werden wir sehr sorgfältig prüfen. Die
strittigen Fragen alter Entwürfe und alter Koalitionen
sind in den beiden vorliegenden Papieren ähnlich
geregelt. Ich meine damit das
Berufsbildungsgesetz. Auch hier sind wir auf den Sachverstand und
die Meinung der Verbände angewiesen und werden
dies in unsere Entscheidungen einbeziehen.
Besonders erfreulich sind aber die
Stellungnahmen der Verbände, z. B. des Schwesternverbandes
des evangelischen Diakonievereins. Sie geben uns
Hoffnung, daß wir zügig beraten können und ein
Gesetz entsteht, das dann auch den Wünschen der
Betroffenen entspricht. Ich glaube sagen zu können,
daß diese Hoffnung durch die Art und Weise
verstärkt wurde, wie hier bisher diskutiert worden ist.
Dies ist um so notwendiger, weil gerade
Krankenpfleger und Hebammen schon sehr lange warten
mußten. Ich habe aber die Hoffnung, daß sie nach
der Verabschiedung des Gesetzes sagen können:
Wir haben zwar lange warten müssen, aber das
Warten hat sich für uns gelohnt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei
Abgeordneten der GRÜNEN)
Vizepräsident Stücklen: Meine Damen und
Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung der
Gesetzentwürfe zu den Tagesordnungspunkten 4 a, 4 b
und 5 an die Ausschüsse vor. Die
Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der
Tagesordnung. Sind Sie mit den
Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Ich sehe und höre
keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
Beratung des Berichts des
Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Bitten und
Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahre 1983
— Drucksache 10/1193 —
Meine Damen und Herren, nach einer
Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 90
Minuten vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? —
Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Es ist so
beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau
Abgeordnete Berger (Berlin).
Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der
Jahresbericht des Petitionsausschusses ist das
Beschwerdebuch der Nation. Der Vorstand des
Unternehmens, über das man sich beschwert — das ist
hier in erster Linie die Bundesregierung —, ist gut
beraten, wenn er den Inhalt des Beschwerdebuches
auch in der Gesamtschau sehr aufmerksam zur
Kenntnis nimmt. Ich glaube, daß die
Bundesregierung dies ebenfalls so sieht. Denn seit meiner
Tätigkeit — es sind fast zwölf Jahre — als Vorsitzende
des Petitionsausschusses habe ich die
Regierungsbank noch nie so gut besetzt gesehen wie heute.
Dafür bedanke ich mich bei der Regierung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Erstens. Der Petitionsausschuß ist eine
wesentliche Nahtstelle zwischen Bürger und Parlament: Er
hält den Kontakt zum Bürger während der
gesamten Legislaturperiode, also in der langen Zeit
zwischen den Wahlen. Es geht darum, ein möglichst
hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Bürger
und Staat herbeizuführen.
Die Aufgabe des Petitionsausschusses liegt
einmal in der Verwaltungskontrolle, in der Abhilfe bei
fehlerhaftem Verwaltungshandeln im Einzelfall.
Dabei erhält das Parlament auch Einsicht in
allgemeine Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten der
Exekutive beim Gesetzesvollzug; ich nenne hier
Bearbeitungsstaus, mangelhafte Zusammenarbeit
zwischen den Behörden oder organisatorische
Mängel.
Zur Verwaltungskontrolle tritt die
Gesetzeskontrolle. Durch die Petitionsarbeit kann das
Parlament die Auswirkungen der von ihm beschlossenen
Gesetze kontrollieren, das heißt, es kann feststellen,
ob der Bürger den Sinn einer Regelung erkannt hat
oder ob das Gesetz unbeabsichtigte Härten oder
Lücken enthält.
Diese Aufgaben sind um so wichtiger, als es
Stimmen gibt, die von einer nachlassenden
Kommunikation zwischen Parlament und Bürger sprechen.
Sie sind vordringlich, auch wenn sie viel Zeit und
Mühe kosten, auch wenn nicht immer geholfen
werden kann, auch wenn es gelegentlich Bürger gibt,
die sich nur zum Zeitvertreib an uns wenden. Sie
sind vordringlich, auch wenn die Übereinstimmung
mit dem Bürger nicht immer gelingen will, auch
wenn ein Dank meistens ausbleibt.
Zweitens. Lassen Sie mich nunmehr einiges zu
den Grundlagen unserer Arbeit sagen:
a) Ich darf daran erinnern, daß wir vor fast einem
Jahr, am 15. Juni 1983, nach gründlicher
Überarbeitung die „Grundsätze über die Behandlung von
Bitten und Beschwerden" neu beschlossen haben. Von
den vielen Änderungen erscheint mir eine
besonders wichtig: Nunmehr werden sämtliche
Petitionen, auch die vom Ausschußbüro wegen
offensichtlicher Aussichtslosigkeit negativ beantworteten,
dem Ausschuß vorgelegt und vom Plenum
beschlossen. Damit ist die Möglichkeit des
parlamentarischen Einflusses auf alle Petitionen sichergestellt
und kein Raum mehr für verfassungsrechtliche
Bedenken, die dem Beschluß des
Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1981 entnommen werden
könnten. Insgesamt glaube ich sagen zu können,
daß sich die neuen Verfahrensgrundsätze bewährt
haben.
b) Das verfassungs- und parlamentsrechtliche
Gutachten, dessen Einholung wir gleichzeitig mit
den Verfahrensgrundsätzen beschlossen hatten,
liegt nunmehr vor. Der Verfasser, Professor Dr.
Graf Vitzthum von der Universität Tübingen,
bestätigt zunächst, daß die von uns aufgeworfenen
Fragen von der Wissenschaft bisher kaum behandelt
worden sind. Hier hat also die parlamentarische
Praxis der Wissenschaft einen wichtigen Impuls
gegeben.
Das Gutachten unterscheidet zwischen dem
Petitionsbehandlungsrecht und dem
Petitionsüberweisungsrecht, und es spricht dem Bundestag das
Petitionsbehandlungsrecht gegenüber sämtlichen
Bundesbehörden zu, auch soweit sie der Aufsicht der
Bundesregierung nicht unterliegen und auch soweit
es sich um Annexverwaltungen anderer
Verfassungsorgane handelt.
Das Gutachten sagt auch aus, daß der
Petitionsausschuß die Rechte und Pflichten nach Art. 17 und
45c des Grundgesetzes neben und unabhängig von
der Parlamentarischen Kontrollkommission und
der Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes
wahrzunehmen hat. Das Gutachten wird in Ruhe
auszuwerten und ein breiter Konsens mit den
angesprochenen Stellen anzustreben sein. Ich hoffe, im
nächsten Jahr über das Ergebnis berichten zu
können.
c) Nicht ganz glücklich sind wir über
Erfahrungen, die wir mit § 109 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages gemacht haben. Nach
dieser Vorschrift hat der Petitionsausschuß die
Stellungnahme der Fachausschüsse einzuholen,
wenn diese mit dem Gegenstand der Petition befaßt
sind. Bei den Haushaltsbegleitgesetzen hat dies zu
Stockungen geführt. Über 100 Petitionen konnten
bis zu vier Monaten nach Abschluß der
Gesetzesberatungen von uns nicht abschließend behandelt
werden, weil die Stellungnahmen der
Fachausschüsse nicht vorlagen. Dies ist dem Ansehen des
Parlaments nicht zuträglich, wie Anfragen
verärgerter Bürger beweisen. Hier ist Abhilfe
notwendig.
d) Im Bericht sind die sogenannten Sammel- und
Massenpetitionen erwähnt. Bei Sammelpetitionen
handelt es sich um Eingaben, die von einer großen
Zahl von Bürgern unterschrieben werden.
Massenpetitionen sind Einzeleingaben zu demselben
Anliegen in großer Zahl. Meist handelt es sich dabei um
vorgedruckte Texte, die von den Petenten lediglich
unterschrieben werden. Sie stellen seit den 50er
Jahren einen Typus von Petitionen dar, den man als
„politische Petition" bezeichnen kann und der
quasi-plebiszitäre Elemente enthält. Es wäre ein nicht
vertretbarer Verwaltungsaufwand, würden die
vielen Tausende von Unterzeichnern eine
Eingangsbestätigung und einen Endbescheid erhalten. Unsere
Verfahrensgrundsätze sehen daher vor, daß nur die
Initiatoren solcher Eingaben einen Bescheid
erhalten.
Als besonderes Beispiel von Sammel- und
Masseneingaben möchte ich die Petitionen zur
Nachrüstung auf Grund des NATO-Doppelbeschlusses
nennen. Gegen Ende 1983 waren es rund 45 000
Petitionen mit etwa 86 000 Unterschriften.
(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordne
-
ten der SPD)
Eine Schulklasse schickte dazu übrigens
Postkarten mit Friedengedichten.
Obwohl die Nachrüstungsfrage im Mittelpunkt
der politischen Diskussion stand, befaßte sich
damals mit diesem Thema kein Fachausschuß, von
dem eine Stellungnahme nach § 109 der
Geschäftsordnung hätte eingeholt werden müssen. Der
Petitionsausschuß hat aus wohlerwogenen Gründen
davon abgesehen, in seinen Reihen eine Sachdebatte
darüber zu führen und das Plenum auf diesem
Wege zu einem Sachvotum zu veranlassen.
Eingaben zur Nachrüstung wurden daher den
Bundestagsfraktionen als Beitrag zu deren
Meinungsbildung zur Kenntnisnahme überwiesen.
Drittens. Ich komme nun zu einigen Aspekten,
die bei der Arbeit im Berichtsjahr eine besondere
Rolle gespielt haben.
a) 1983 hat der Ausschuß — wie schon in früheren
Jahren — von seinen Befugnissen nur sparsam
Gebrauch gemacht. Zwar wurden in zahlreichen
Fällen Regierungsvertreter vor den Ausschuß geladen,
und auch die Anforderungen von Akten hat sich
wieder als hilfreich erwiesen; wir bedauern aber,
daß vor allem aus Zeitgründen Ortstermine nicht
häufiger abgehalten werden konnten. Die
Erfahrung zeigt nämlich, daß es das Vertrauen der
Bürger in das Parlament stärkt, wenn ihre
Beschwerden von sachkundigen Abgeordneten an Ort und
Stelle erörtert werden.
b) Ein Wort schließlich zum Selbstverständnis des
Petitionsausschusses. Niemend wird bestreiten
können und wollen, daß der Petitionsausschuß,
besetzt mit Politiker, gegliedert nach Fraktionen, auch
ein politischer Ausschuß ist. Die unterschiedlichen
politischen Standpunkte werden bei Bitten zur
Gesetzgebung immer wieder deutlich. Mit scheint
aber, daß in der jüngsten Vergangenheit auch bei
Einzelfallpetitionen das Maß der parteipolitischen
Erwägungen ein wenig in Unordnung geraten ist.
Beschwert sich ein Petent über eine
Verwaltungsmaßnahme und ergibt die Prüfung, daß die
Maßnahme nach geltendem Recht nicht zu beanstanden
ist, so kann die Petition keinen Erfolg haben. Dies
muß auch dann gelten, wenn eine Fraktion im
Gesetzgebungsverfahren gegen die im Einzelfall
angewandte Vorschrift gestimmt hat. Es kann nicht der
Sinn des Petitionsverfahrens sein, die politischen
Diskussionen der Fachausschüsse und des Plenums
im Petitionsausschuß weiterzuführen.
(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/
CSU)
Dies bekommt der Arbeit des Ausschusses nicht
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
und raubt ihm die knapp bemessene Zeit.
(Zurufe von der SPD)
c) Ich nutze die Gelegenheit dieser Debatte, um
Ihnen allen zum Bewußtsein zu bringen, daß der
Petitionsausschuß, wenn ich es richtig sehe, als
einziger Ausschuß laufend und praktisch mit dem
Europäischen Parlament zusammenarbeitet. Diese
Arbeit vollzieht sich in zwei Richtungen:
Kommen wir auf Grund einer Petition zu dem
Ergebnis, daß in Europa oder in einzelnen
europäischen Ländern für den Petenten etwas getan
werden sollte, so überweisen wir die Petitionen dem
Europäischen Parlament zur Kenntnis.
Umgekehrt überweist uns das Europäische
Parlament eine Petition, wenn die Möglichkeit der
Abhilfe im Entscheidungsbereich der Bundesrepublik
liegt.
Immer wieder stoßen die Parlamente dabei auf
Zustände oder Regelungen, die dem Gedanken der
europäischen Einigung hinderlich sind. Hierfür
eindrucksvolle Beispiele anzuführen ist mir heute aus
Zeitgründen leider nicht möglich.
Viertens. Schließlich einige Bemerkungen zum
Umfang unserer Arbeit. Unsere Statistik weist all
jährlich die Zahl der eingegangenen und der vom
Bundestag abschließend behandelten Petitionen
aus. Diese Zahl ist aber nicht mit der Zahl der
behandelten Anliegen identisch. Nicht selten
enthält eine Petition mehrere Anliegen, z. B. der Art,
daß sowohl die Einzelentscheidung der Behörde
angegriffen wird als auch das Gesetz, nach dem diese
Entscheidung getroffen wurde. Wir erfassen diese
Zahl der Anliegen nicht gesondert, wie es etwa der
Wehrbeauftragte tut. Um auf die wirkliche Zahl der
geprüften Anliegen zu kommen, können wir der
Zahl der Petitionen getrost noch einmal die Hälfte
hinzurechnen. Damit wären wir dann im Bereich
von weit über 10 000 Anliegen, und auch darin
schlagen sich die Massen- und Sammeleingaben
noch nicht nieder. Auch ein Blick auf die Zahlen des
laufenden Jahres läßt keine ruhigen Zeiten
erwarten. Die Eingänge in den ersten drei Monaten 1984
liegen um 25 % über denen des vergleichbaren Vor
jahreszeitraumes.
Fünftens. Abschließend möchte ich allen
Mitgliedern des Ausschusses danken, die mit ihrer
doppelten Belastung im Petitionsausschuß und in den
Fachausschüssen ein gerüttelt Maß zusätzlicher
Arbeit übernommen haben.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Sie müssen das ganze Jahr über, auch in den
Parlamentsferien — es sei denn, sie sind in Afrika oder
noch weiter weg —, Akten wälzen. Im vergangenen
Jahr gab es etwa 600 Berichterstattungen, d. h. 600
Akten sind in den Sommerferien verschickt
worden.
Ebenso danke ich den Mitarbeitern des
Ausschußbüros, für die es ebenfalls keine Pause in den
Parlamentsferien gibt. Sie hatten den Entwurf des
Jahresberichts übrigens auch diesmal schon im
Januar vorgelegt.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern in den
Ministerien und nachgeordneten Behörden, die der
Petitionsausschuß leider mit Arbeit überziehen
muß.
Ganz besonders aber danke ich unseren
Mitbürgern für das Vertrauen, das sie uns auch im
vergangenen Jahr entgegengebracht haben. So manches
Schreiben bestätigt uns, daß die Hilfe dankbar
aufgenommen wurde. Unsere Mitbürger sollen wissen,
daß es im Petitionsausschuß des Deutschen
Bundestages eine Instanz gibt, die als ihr Anwalt für
Gerechtigkeit und Menschlichkeit eintritt.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Vizepräsident Stücklen: Meine Damen und
Herren, gestatten Sie mir, nachdem die Frau
Vorsitzende den Mitgliedern des Ausschusses und den
Mitarbeitern gedankt hat, der Frau Vorsitzenden
des Petitionsausschusses im Namen des Hauses für
ihre besondere Arbeit zu danken.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Vahlberg.
Vahlberg (SPD): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Alle Jahre wieder ist der Jahresbericht
des Petitionsausschusses Anlaß, das Petitionsrecht
als Recht des Bürgers, sich mit Bitten und
Beschwerden an die Parlamente, an die
Volksvertretungen zu wenden, in seiner Bedeutung für die
parlamentarische Demokratie zu würdigen. Alle
Parteien sind sich in dieser Würdigung einig. Soweit es
unterschiedliche Auffassungen gibt, erstrecken sie
sich auf die Frage nach der Reichweite des
Petitionsrechts, auf die Frage nach der Arbeitsweise
des Ausschusses und der Art der Behandlung der
einzelnen Eingaben. Daß es darüber eine
Diskussion gibt, ist, meine ich, wichtig; denn nichts ist so
gut, daß es nicht verbessert werden könnte. Frau
Berger, Sie haben auf das Rechtsgutachten
hingewiesen, das uns nun vorliegt. Wir sollten es
sorgfältig diskutieren und Schlußfolgerungen aus diesem
Gutachten ziehen.
Lassen Sie mich drei, wie ich meine, kritische
Punkte ansprechen: erstens die Behandlung oder
Nichtbehandlung von Petitionen, die von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht
werden. Um das einmal beispielhaft an einer
Petition deutlich zu machen, die ich selber zu
bearbeiten hatte: Der Gemeinderat von St. Peter-Ording an
der Nordseeküste verlangt von uns, wir sollten
dafür sorgen, daß die Nordsee sauber werde.
Unterzeichnet ist diese Petition von allen
Fraktionsvorstehern. Weil dieser Gemeinderat nicht Inhaber
materieller Grundrechte ist, hätte diese Petition bei
formaler Behandlung nicht bearbeitet werden
können. Gott sei Dank ist sie nicht so formal behandelt
worden. Ich finde es nicht in Ordnung, daß etwa ein
solcher Gemeinderat, der in großer existentieller
Sorge um die Umwelt — in dem Fall die Nordsee —
ist, dieses nicht gegenüber dem Petitionsausschuß
deutlich machen darf, den Petitionsausschuß also
nicht anrufen können soll. Hier sollte trotz eines
Urteils des Bundesverfassungsgerichts das
Petitionsrecht vom Gesetzgeber ausgeweitet werden.
Der nächste Punkt läßt sich ebenfalls an dieser
Petition aus St. Peter-Ording verdeutlichen. Wir
sollten in den Fällen, in denen es um
allgemeinpolitische Regelungen geht, wir aber als Ausschuß an
unsere Grenzen stoßen, weil wir als
Petitionsausschuß nicht mehr Rechte als das Parlament
insgesamt haben, mit der Qualifizierung einer Petition
als „nach Sach- und Rechtslage als erledigt zu
betrachten" vorsichtiger umgehen. Die Bürger
beispielsweise von St. Peter-Ording müssen doch
glauben, daß wir von allen guten Geistern verlassen
sind, wenn wir angesichts etwa einer Million t
verklappter Dünnsäure in die Nordsee pro Jahr oder
angesichts von 1 000 t Arsen, die in die Nordsee
verbracht werden, als Petitionsausschuß zu der
Auffassung kommen: Das Problem Nordsee gibt es im
Prinzip nicht; „nach Sach- und Rechtslage als
erledigt zu betrachten". Und dies nur, weil die
Bundesregierung uns das in ihren Stellungnahmen vorgibt,
weil die Bundesrepublik im Vergleich etwa zu
anderen europäischen Nordseeanrainerstaaten ein
Weltmeister im Verfassen von Papieren, Gesetzen und
Verordnungen zur Nordsee ist.
Der dritte Punkt betrifft die Zunahme der
Massenpetitionen und ihre Behandlung. Sie, Frau
Berger, sind bereits darauf eingegangen. Ich möchte
zunächst für meine Fraktion folgendes feststellen.
Erstens: Wir begrüßen es, daß sich immer mehr
Bürger zusammenfinden und zusammenschließen,
um gemeinsam ein allgemeines Problem gegenüber
dem Parlament deutlich vorzutragen.
(Beifall bei der SPD)
Zweitens: Darin drückt sich nach unserer
Auffassung ein Vertrauen in die Regelungskompetenz und
die Regelungswilligkeit dieses Parlaments aus.
Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen.
Wenn wir allerdings als Petitionsausschuß
jeweils Stellungnahmen der angesprochenen
Bundesministerien wortgleich an die Petenten
weiterreichen und lediglich mit dem Zusatz versehen, daß
uns — ich sage das einmal flapsig — dazu auch
nicht mehr einfällt, dann setzen wir dieses
Vertrauen der Bürger, wir ich meine, aufs Spiel.
Das ist jetzt nicht eine Kritik am
Ausschußsekretariat, an den Mitarbeitern des Ausschusses, bei
denen ich mich im Namen meiner Kollegen
ausdrücklich für die geleistete Arbeit und für die
Hilfestellung, die sie uns geben, bedanken möchte,
(Beifall bei der SPD)
sondern diese Kritik richtet sich an uns und an die
Art, wie wir den einen oder anderen Petenten ver
-
bescheiden.
Massenpetitionen zeigen uns vielleicht noch
mehr als Einzelpetitionen, was die Bürger
insgesamt oder Teile der Bevölkerung bewegt. Insofern
kann der Petitionsausschuß ein Fieberthermometer
in der Volksseele sein. Wenn wir sensibel genug
sind und die Kraft haben, das, was von außen an
uns herangetragen wird, auch umzusetzen — etwa
bei Fragen des Datenschutzes, bei Fragen des
Umweltschutzes, bei Fragen der Massentierhaltung,
bei, um ein hochaktuelles Thema anzusprechen, zu
dem 50 000 Eingaben vorliegen, den Problemen der
Tierversuche —, dann bekommen wir zu einem
sehr frühen Zeitpunkt mit, wenn ein Problem in der
Öffentlichkeit hochkommt. Wenn sich ein
Einstellungs- und Wertewandel vollzieht, wenn sich, wie in
diesem Fall, ein neues Verhältnis zwischen Mensch
und Tier entwickelt. Dann müssen wir als
Gesetzgeber, wie ich meine, dem Rechnung tragen und
reagieren. Wir müssen in diesem Fall z. B.
Tierversuche für kosmetische Zwecke und für die Erprobung
von Waffen und Kampfstoffen verbieten. Wir
sollten die Doppel- und Dreifachversuche verhindern,
indem wir Datenbanken schaffen und ein
Informationsaustausch zwischen den Instituten und der
Wirtschaft möglich wird. Die Wirtschaft ist bei
ihren Versuchen insgesamt stärker zu kontrollieren.
Wir sollten das Genehmigungsverfahren für
Tierversuche verschärfen. Wir sollten die
Massentierhaltung nach kreatürlichen und nicht mehr nur
nach ökonomischen Gesichtspunkten organisieren.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren von der
Regierungskoalition, hier sind Sie moralisch und ethisch
gefordert mit einer Wende in der Einstellung zur
Kreatur. Wir Sozialdemokraten jedenfalls werden dafür
streiten, daß Tiere nicht mehr nur als Sachen
verstanden werden und, soweit sie verletzt oder
willkürlich getötet werden, dies als Sachbeschädigung
eingestuft wird. Wir setzen uns vielmehr dafür ein,
daß es ein neues Verhältnis zwischen Mensch und
Tier gibt und dies in den Gesetzen seinen
Niederschlag findet.
(Beifall bei der SPD)
Lassen S
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) (G-SIG: 10020103)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (G-SIG: 10020089)
- part_of_vorgang → Gesetz zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (G-SI
- part_of_vorgang → Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) (G-SIG: 10020098)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen-Änderungsgesetz - SHÄG) (G-SIG: 10020 (1. Beratung)
- spoke_in ← Agnes Hürland-Büning (Zur Geschäftsordnung BT)
- spoke_in ← Alfons Müller (Rede)
- spoke_in ← Christa Czempiel (Rede)
- spoke_in ← Claus Jäger (Rede)
- spoke_in ← Herbert Czaja (Rede)
- spoke_in ← Herbert Werner (Rede)
- spoke_in ← Herta Däubler-Gmelin (Zwischenfrage)
- spoke_in ← Ingrid Roitzsch (Rede)
- spoke_in ← Irmgard Schwaetzer (Rede)
- spoke_in ← Klaus Kirschner (Rede)
- spoke_in ← Marieluise Beck (Zwischenfrage)
- spoke_in ← Sabine Bard (Rede)
- spoke_in ← Walter Althammer (Rede)