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Schriftliche Frage 4 von Thomas Seitz (fraktionslos): Welche Kosten sind seit Beginn der 20. Wahlperiode durch Beauftragung von Mitarbeitern öffentlicher Rundfunkanstalten für journalistische Tä…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 4 von Thomas Seitz (fraktionslos): Welche Kosten sind seit Beginn der 20. Wahlperiode durch Beauftragung von Mitarbeitern öffentlicher Rundfunkanstalten für journalistische Tä… Frage 4 (Thomas Seitz, fraktionslos): Welche Kosten sind seit Beginn der 20. Wahlperiode durch Beauftragung von Mitarbeitern öffentlicher Rundfunkanstalten für journalistische Tätigkeiten, insbesondere für Moderationen oder Interviews, durch das Bundeskanzleramt angefallen (bitte nach Anzahl der Veranstaltungen insgesamt, Anzahl der Veranstaltungen unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundesregierung und Höhe der Gesamtkosten aufschlüsseln; Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/12734, bei deren Beantwortung – wohl aufgrund der Bearbeitungsfrist von einer Woche – keine Angaben zum Bundeskanzleramt gemacht wurden)? Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit vom 25. September 2024: Das Bundeskanzleramt hat keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für journalistische Tätigkeiten im Sinne der Fragestellung beauftragt und bezahlt. Daher wurde das Bundeskanzleramt in der von Ihnen genannten Antwort nicht aufgeführt. Die in dem Klammerzusatz Ihrer Frage geäußerte Vermutung zur Beantwortungsfrist trifft nicht zu.

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