Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
105 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung baufachlicher und baurechtlicher Gesichtspunkte einschließlich der Vorbereitung eines Gestaltungswett…
- Schriftliche Frage 2 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie ist der Stand des durch das Bundesarchiv im Juni 2023 aufgesetzten Interessenbekundungsverfahrens im Rahmen der Neuausrichtung des Proje…
- Schriftliche Frage 3 von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Wann hat der Bundeskanzler Olaf Scholz das letzte mal mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin gesprochen (bitte auch eine Auflistung d…
- Schriftliche Frage 4 von Thomas Seitz (fraktionslos): Welche Kosten sind seit Beginn der 20. Wahlperiode durch Beauftragung von Mitarbeitern öffentlicher Rundfunkanstalten für journalistische Tä…
- Schriftliche Frage 5 von Bengt Bergt (SPD): Wie haben sich die Ausbau- und Genehmigungszahlen von Windenergieanlagen an Land in Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern, Thü…
- Schriftliche Frage 6 von Marc Biadacz (CDU/CSU): Wie werden die Gewinne, die die Bundesregierung aus Fonds zur Finanzierung von Start-ups und Gründungstätigkeiten erzielt (z. B. HTGF I), vo…
- Schriftliche Frage 7 von Gitta Connemann (CDU/CSU): Wann wird der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zur Glücksspielverordnung vorliegen, und warum verzögert sich die Erarbeitung, die lau…
- Schriftliche Frage 8 von Leif-Erik Holm (AfD): Hält die Bundesregierung angesichts der LNG- Lieferung (LNG = Flüssigerdgas) durch die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA an Schweden (www.ndr.d…
- Schriftliche Frage 9 von Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU): Hat die HateAid gGmbH Recherchetätigkeiten, rechtliche Dienstleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen für den Bundesminister für Wirtsc…
- Schriftliche Frage 10 von Henning Rehbaum (CDU/CSU): Auf welche Gründe führt die Bundesregierung die hohen Strukturkosten zurück, die zunehmend zum Stellenabbau in deutschen Industrieunternehme…
- Schriftliche Frage 11 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Warum lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die in meiner Schriftlichen Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 erfragten Dat…
- Schriftliche Frage 12 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Für wie zutreffend hält die Bundesregierung die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2024 nach § 4 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG…
- Schriftliche Frage 13 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Welche Strategie bzw. Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von industriellen Lieferketten der deutschen Wirts…
- Schriftliche Frage 14 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkrete substanzielle Wirkung in Prozentpunkten prognostiziert die Bundesregierung auf das jährliche Wachstum des deutschen Bruttoin…
- Schriftliche Frage 15 von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungsgüter an Israel erteilt, und welche konkre…
- Schriftliche Frage 16 von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Wie viele Anträge auf Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungsgüter an Israel wurden im Jahr 2024 gestellt (bitte hierbei auch angeben, w…
- Schriftliche Frage 17 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die aktuelle haushalterische Situation des für die militärische Unterstützung der Ukra…
- Schriftliche Frage 18 von Christian Leye (Gruppe BSW): Weshalb hat die Bundesregierung das Bieterverfahren beim Verkauf der Commerzbank-Anteile nicht abgebrochen, nachdem UniCredits Interesse als…
- Schriftliche Frage 19 von Josef Rief (CDU/CSU): Beabsichtigt die Bundesregierung, zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Billigkeitsmaßnahmen in Schneeballbetrugsfällen der MW…
- Schriftliche Frage 20 von Nadine Schön (CDU/CSU): Welche finanzielle Unterstützung hat die Bundesregierung für die Betroffenen des Pfingsthochwassers im Saarland geleistet, nachdem der Bunde…
- Schriftliche Frage 21 von Björn Simon (CDU/CSU): Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung, wie in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 er…
- Schriftliche Frage 22 von Kathrin Vogler (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die aktuell vom Bundesminister der Finanzen Christian Lindner verbreiteten Äußerunge…
- Schriftliche Frage 23 von Dr. Oliver Vogt (CDU/CSU): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand in Euro für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger, der durch den büro…
- Schriftliche Frage 24 von Roger Beckamp (AfD): Sind nach Ansicht der Bundesregierung „politische Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierungen“ (Zitat der Bundesregierung) von der Prüf…
- Schriftliche Frage 25 von Stephan Brandner (AfD): Wären nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte „Supply-Chain-Angriffe“ von ausländischen Akteuren auf Telekommunikationsgeräte, wie sie…
- Schriftliche Frage 26 von Clara Bünger (Gruppe Die Linke): Wieso sind in Fragebögen, die die Bundespolizei laut einem Bericht des Spiegels vom 12. September 2024 (www.spiegel.de/panorama/ asyldebatte…
- Schriftliche Frage 27 von Clara Bünger (Gruppe Die Linke): Was hat die laut Medienberichten stattgefundene Prüfung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), unter welchen Umständen dire…
- Schriftliche Frage 28 von Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke): Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024 (bzw. zum aktuellsten Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der B…
- Schriftliche Frage 29 von Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke): Wie viele Spitzensportlerinnen und -sportler aus Deutschland (Bundes- und Landeskader, Profisportler usw.) mussten infolge einer Corona- Erk…
- Schriftliche Frage 30 von Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke): Welche Konsequenzen für die Sportpolitik in Deutschland hat aus Sicht der Bundesregierung die Entscheidung des Internationalen Olympischen K…
- Schriftliche Frage 31 von Marc Henrichmann (CDU/CSU): Teilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass sich die mutmaßlichen Täter von Mannheim und Solingen über waffenrechtliche Verbote hin…
- Schriftliche Frage 32 von Martin Hess (AfD): Wie viele deutschfeindliche Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden bisher im Jahr 2024 registriert, und auf wel…
- Schriftliche Frage 33 von Stefan Keuter (AfD): Wie viele der im Zuge der militärischen Evakuierungsoperation vom August 2021 nach Deutschland eingereisten afghanischen Staatsbürger waren…
- Schriftliche Frage 34 von Jan Korte (Gruppe Die Linke): Wie viele der von Bürgerinnen und Bürgern in den Jahren 2022, 2023 sowie bis zum 31. Juni des Jahres 2024 beantragten Reisepässe wurden im E…
- Schriftliche Frage 35 von Steffen Kotré (AfD): Warum verwendet die Bundesregierung stets, meiner Meinung nach fälschlicherweise, die Formulierung „irreguläre Einwanderung“ (www.yout ube.c…
- Schriftliche Frage 36 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie viele Akteure der Hisbollah und assoziierter Organisationen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit in Deutschland auf, u…
- Schriftliche Frage 37 von Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU): Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2023 und 2024 (bis September) nach Kenntnis der Bundesregierung an den Bahnhöfen in der Landeshaup…
- Schriftliche Frage 38 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden über den Metapol Verlag und die von ihm angebotenen „Semi…
- Schriftliche Frage 39 von Manfred Schiller (AfD): Erachtet die Bundesregierung es als ausreichend, in den Haushaltsplanungen 2025 für den Katastropheneinsatz des THW nur 416,8 Mio. Euro zu b…
- Schriftliche Frage 40 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der kürzlich eingeführten Kontrollen an allen deutschen Grenzen weiter daran fest, das Verwaltu…
- Schriftliche Frage 41 von Johannes Steiniger (CDU/CSU): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung des „Bauprogramms“ für Ersatz, Neubau und Sanierung von Standorten der…
- Schriftliche Frage 42 von Alexander Throm (CDU/CSU): Wie viele unerlaubte Einreisen von Personen, bei denen es Anhaltspunkte oder aber Angaben zu einem Transit durch Russland oder Belarus vor i…
- Schriftliche Frage 43 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Erhebungsmethodik im Vergleich zwischen den Zensus- und Meldedatenregisterfeststellungen liefert die genaueren Ergebnisse bei der Fes…
- Schriftliche Frage 44 von Peter Beyer (CDU/CSU): Wie ist die im Auswärtigen Amt angewandte Verwaltungspraxis, nicht-verheirateten mitausreisenden Partnern (MAPs) von Diplomaten- und Dienstp…
- Schriftliche Frage 45 von Joana Cotar (fraktionslos): Warum hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über den Rückzug Israels aus den besetzten Palästinensergebieten innerhalb eines Jahre…
- Schriftliche Frage 46 von Jürgen Hardt (CDU/CSU): Wie viele Autorisierungsstufen (bitte die auf den jeweiligen Autorisierungsstufen zur Freigabe berechtigten Dienstposten angeben) müssen Äuß…
- Schriftliche Frage 47 von Johannes Huber (fraktionslos): Wie viele deutsche Staatsangehörige (www.md r.de/nachrichten/deutschland/politik/beteiligung-d eutsche-staatsbuerger-krieg-ukraine-100.html)…
- Schriftliche Frage 48 von Stefan Keuter (AfD): Welche speziell deutschen Interessen (jenseits von Klima- und lokalem Umweltschutz) verfolgt die Bundesregierung in der Arktis-Politik im Hi…
- Schriftliche Frage 49 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 8a des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) Anwendung findet, welcher unter anderem vorschreibt, d…
- Schriftliche Frage 50 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Explosion von Pagern und Funkgeräten im Nahen Osten auch deutsche Staatsbürger verletzt,…
- Schriftliche Frage 51 von Rüdiger Lucassen (AfD): Welche afrikanischen Staaten werden in welchem Umfang von der Bundesregierung derzeit mit Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstütz…
- Schriftliche Frage 52 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der von Großbritannien und den USA erwogenen Aufhebung der Reichweitenbeschränkung bezüglich de…
- Schriftliche Frage 53/54 von Detlef Seif (CDU/CSU): Wie viele Personen haben im Jahr 2023 im Rahmen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten, Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten ein…
- Schriftliche Frage 55 von René Springer (AfD): Welche Partner der Bundesrepublik Deutschland, die die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in ihrer Rede zur Eröffnung der Ko…
- Schriftliche Frage 56 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Sind der Bundesregierung über die vom Oberlandesgericht Jena verurteilten Mitglieder der mutmaßlich terroristischen Neonazi-Vereinigung Knoc…
- Schriftliche Frage 57 von Martina Englhardt-Kopf (CDU/CSU): Sind im Rahmen der aktuell laufenden Novellierung des europäischen Lieferkettensorgfaltsgesetzes Änderungen im geltenden deutschen Lieferket…
- Schriftliche Frage 58 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Erfasst die Bundesregierung systematisch die Rückmeldungen von deutschen und afrikanischen Unternehmen hinsichtlich der Wirkung des Lieferke…
- Schriftliche Frage 59 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile (inklusive steuerlicher Auswirkungen) sich für einen Eckre…
- Schriftliche Frage 60 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwarteten Fallzahlen sowie die Verwaltungsund Umsetzungskosten der Rentenaufschubprämie un…
- Schriftliche Frage 61 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile sich für einen Eckrentner im Vergleich zum geltenden Recht…
- Schriftliche Frage 62 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Verwaltungs- und Umsetzungskosten anfallen würden, wenn die Zuschläge auf die Rente für…
- Schriftliche Frage 63 von Dr. Sahra Wagenknecht (Gruppe BSW): Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (2024) Bürgergeld (bitte gesamt und nach Ländern angeben: Deutschland,…
- Schriftliche Frage 64 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den schienengebundenen Patiententransport (Begleit…
- Schriftliche Frage 65 von Susanne Hennig- Wellsow (Gruppe Die Linke): Bei welchen Reisen des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit der Flugbereitschaft des Bundes im Jahr 2024 ist die Ehefrau des Bundeskanzlers Britta…
- Schriftliche Frage 66 von Johannes Huber (fraktionslos): Wie viele Marineschiffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Monat August 2024 die Taiwanstraße (www.lto.de/recht/nachrichten/n/mano e…
- Schriftliche Frage 67 von Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Wie oft ist die Bundeswehr seit Februar 2022 gegebenenfalls ausgerückt, um mögliche russische Aktivitäten und Verstöße gegen Grenzvorschrift…
- Schriftliche Frage 68 von Jens Lehmann (CDU/CSU): In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung damit, die NATO-Vorgaben bei den vorzuhaltenden Munitionsreserven für die Bundeswehr einzuha…
- Schriftliche Frage 69 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Wird die ehemalige Munitionsanstalt Strelln/ Mockrehna im Rahmen der Überlegungen zu einem möglichen zukünftigen Standort unter Berücksichti…
- Schriftliche Frage 70 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Auf welchen konkreten Zahlen/Marktpreisen basiert die neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, und welche konkreten Kennzahlen (bitte aufschlüs…
- Schriftliche Frage 71 von Astrid Damerow (CDU/CSU): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Normenkontrollrats am Entwurf des Tierschutzgesetzes, dass im Sinne der „One in, one out…
- Schriftliche Frage 72 von Alois Rainer (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung finanzielle und/oder nicht-finanzielle Entlastungmaßnahmen für Waldbesitzer, die künftig die mit meiner Auffassung…
- Schriftliche Frage 73 von Alois Rainer (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bürokratischen Anforderungen der EU- Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ni…
- Schriftliche Frage 74 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob der Eigenverbrauch bzw. Endverbrauch von Papier und Zeitschriften in einem Unternehmen unter d…
- Schriftliche Frage 75 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Wie viele anerkannte Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst gibt es im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I, und wie viele Plätze stellen…
- Schriftliche Frage 76 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Welche Projekte werden in welcher Höhe im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I im Rahmen der Familienförderrichtlinien des Bundes in diesem Jahr ge…
- Schriftliche Frage 77 von Andrea Lindholz (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ab Inkrafttreten am 1. November 2024 kein Sicherheitsrisiko nach einer Identitätsänderung aufgru…
- Schriftliche Frage 78 von Emmi Zeulner (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung die finanziellen Fördermittel für die Kinderwunschbehandlung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums f…
- Schriftliche Frage 79 von Peter Aumer (CDU/CSU): Welche Punkte des Positionspapiers der DRF Luftrettung werden in die nächsten Vorschläge der Regierungskommission (Regierungskommission für…
- Schriftliche Frage 80 von Thomas Dietz (AfD): Warum fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung laut der Übersicht auf der Webseite des Paul- Ehrlich-Instituts unter dem Link www.pei.de/DE/…
- Schriftliche Frage 81 von Kay Gottschalk (AfD): Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches…
- Schriftliche Frage 82 von Ates Gürpinar (Gruppe Die Linke): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), dass sich durch das Krankenhausversorgungsverbesserung…
- Schriftliche Frage 83 von Hubert Hüppe (CDU/CSU): Welche Aufklärungsmaßnahmen führte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Organspende im Jahr 2023 durch (bitte nach Ma…
- Schriftliche Frage 84 von Wolfgang Kubicki (FDP): Wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie „Risikoevaluation COVID-19- Impfstoffe“ (RiCO) zu rechnen?
- Schriftliche Frage 85 von Sören Pellmann (Gruppe Die Linke): Plant die Bunderegierung in dieser Legislaturperiode die Einführung einer Härtefallregelung zur Entlastung von Beitragsschuldnern mit gering…
- Schriftliche Frage 86 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Inwiefern werden Facharzttermine seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 11. Mai 2019 nach Kenntnis der Bund…
- Schriftliche Frage 87 von Emmi Zeulner (CDU/CSU): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach § 348 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Versicherte keinen Anspruch darauf hab…
- Schriftliche Frage 88 von Peter Aumer (CDU/CSU): Wie ist der aktuelle Sachstand zur Einführung des Pilotprojekts in Schleswig-Holstein zur Testung des Point-in-Space-Systems, und wann ist m…
- Schriftliche Frage 89 von Peter Aumer (CDU/CSU): Warum können die vorliegenden Erfahrungswerte anderer Länder bei der Einführung des Point-in- Space-Systems, wie zum Beispiel der Schweiz, n…
- Schriftliche Frage 90 von René Bochmann (AfD): Wie hoch war der Wasserpegel in der Elbe vor dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden (bei Elbe-Kilometer 55,06), und wie hoch staut sich de…
- Schriftliche Frage 91 von René Bochmann (AfD): Warum gibt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) keine Durchfahrtshöhentabellen für Elsfleth bekannt, in denen die…
- Schriftliche Frage 92 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft mussten die Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2015 bis einschließlich dem laufend…
- Schriftliche Frage 93 von Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Wie viele Güterzüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der dreiwöchigen Rheintalbahnsperrung im August 2024 über Schienenstrec…
- Schriftliche Frage 94 von Dr. Jonas Geissler (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die langfristige Bedeutung der Bahnstrecke Nürnberg–Cheb– Prag, und erwartet die Bundesregierung dazu Änder…
- Schriftliche Frage 95 von Anne Janssen (CDU/CSU): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Realisierung der A 20 als zentrale Entlastung für den als Haupttransitroute zwischen Skandinavien…
- Schriftliche Frage 96 von Ina Latendorf (Gruppe Die Linke): Welchen Stellenwert hat bei der, wie mir bekannt, im Herbst 2024 anstehenden Priorisierung der Bahnprojekte der Deutschen Bahn AG der von de…
- Schriftliche Frage 97 von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) nach den Winterbedingungen 2023/2024 in Bayern zur Verbesserung des Winterdienst…
- Schriftliche Frage 98 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A 1 auf der Höhe des Stadtteils Münster-Nienberge in Zukunft Lärmschutzmaßna…
- Schriftliche Frage 99 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Wurde das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Bundesstraße B 67n (Ortsumgehung Uedem und Lückenschluss im Bundesfernstraßennetz zwischen…
- Schriftliche Frage 100 von Uwe Witt (fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, angesichts des Nichterreichens der regierungsseitig erklärten Entwicklungsziele hin…
- Schriftliche Frage 101 von Gitta Connemann (CDU/CSU): Sind der Bundesregierung Probleme mit der novellierten Ersatzbaustoffverordnung auf den deutschen Inseln bekannt (vgl. z. B. Borkum-Aktuell,…
- Schriftliche Frage 102 von Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU): Welche aktuellen Wolfsbestandszahlen liegen der Bundesregierung für die jeweiligen drei biogeographischen Regionen Deutschlands (kontinental…
- Schriftliche Frage 103 von Stephan Albani (CDU/CSU): Wie viele Mittel stehen im Haushalt 2025 nach aktuellen Regierungsplänen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Forschung z…
- Schriftliche Frage 104 von Daniela Ludwig (CDU/CSU): Aus welchen Gründen wurde der Entwurf einer Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm Startchancen des Landes Niedersachsen, der dem Bundesm…
- Schriftliche Frage 105 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Welche Rolle spielt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei der Förderung von industriellen Lieferkette…
- Schriftliche Frage 106 von Jessica Tatti (Gruppe BSW): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der bis 2045 angestrebten Klimaneutralität des Gebäudebestands (www.publ ikat…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 20/13047
20. Wahlperiode 27.09.2024
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 23. September 2024
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Albani, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 88, 89
Beckamp, Roger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Bergt, Bengt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Beyer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 26, 27
Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7, 101
Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Damerow, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 57
Ferschl, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 28
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 93
Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Gürpinar, Ates (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 82
Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 29, 30
Hardt, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Hennig-Wellsow, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . 65
Henrichmann, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Abgeordnete Nummer
der Frage
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 47, 66
Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 48
Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 67
Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76
Korte, Jan (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 50
Kubicki, Wolfgang (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Latendorf, Ina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 96
Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69, 70
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3, 97
Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Lindholz, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Ludwig, Daniela (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Pellmann, Sören (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 85
Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 37
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Rehbaum, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . 38, 56
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rief, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . 13, 58, 99, 105
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Schön, Nadine (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Seif, Detlef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Seitz, Thomas (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 74, 86
Abgeordnete Nummer
der Frage
Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . 59, 60, 61, 62
Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Vogler, Kathrin (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 22
Vogt, Oliver, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Wagenknecht, Sahra, Dr. (Gruppe BSW) . . . . . . . . . 63
Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15, 16
Witt, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 87
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Drucksache 20/13047 – II – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Seitz, Thomas (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
Bergt, Bengt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Rehbaum, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Rief, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Schön, Nadine (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Vogler, Kathrin (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 17
Vogt, Oliver, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat
Beckamp, Roger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 20, 21
Seite
Ferschl, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 22
Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 23, 24
Henrichmann, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Korte, Jan (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 27
Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 29
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Beyer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Hardt, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Seif, Detlef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz
Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 40
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – III – Drucksache 20/13047
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 41
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Stracke, Stephan
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43, 44
Wagenknecht, Sahra, Dr. (Gruppe BSW) . . . . . . . . . 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Hennig-Wellsow, Susanne
(Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 47
Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
Damerow, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52
Lindholz, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Seite
Gürpinar, Ates (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 55
Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Kubicki, Wolfgang (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Pellmann, Sören (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 56
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr
Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 62
Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Latendorf, Ina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 64
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Witt, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildungund Forschung
Albani, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Ludwig, Daniela (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Drucksache 20/13047 – IV – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – V – Drucksache 20/13047
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Dr. Götz Frömming
(AfD)
Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung
baufachlicher und baurechtlicher Gesichtspunkte
einschließlich der Vorbereitung eines
Gestaltungswettbewerbs für das geplante Mahnmal für die
Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, vor
dem Hintergrund, dass im aktuellen
Haushaltsentwurf für 2025 keine weiteren Mittel im
Einzelplan 0452 der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien mit dem Titel 894 66 -195
„Baumaßnahme Mahnmal für die Opfer
kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland“
bereitgestellt sind?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 26. September 2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat im
September 2024 in Abstimmung mit dem Bezirk Berlin-Mitte eine konkrete
Fläche für das Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der
kommunistischen Diktatur in Deutschland im Spreebogenpark
festgelegt. Dabei galt es auch, das künftige Baufeld der S-Bahn-Trasse S 21 in
Berlin-Mitte zu berücksichtigen, dessen vorgesehene Ausdehnung durch
das im Mai 2024 veröffentlichte Planfeststellungsverfahren des
Eisenbahn-Bundesamtes deutlich wurde. Die Prüfung baufachlicher und
baurechtlicher Fragen für die o. a. Fläche hat begonnen. Im
Haushaltsentwurf für 2025 sind im Einzelplan 0452 der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien im Titel 894 66 -195 für das Mahnmal
262.000 Euro veranschlagt.
2. Abgeordneter
Dr. Götz Frömming
(AfD)
Wie ist der Stand des durch das Bundesarchiv im
Juni 2023 aufgesetzten
Interessenbekundungsverfahrens im Rahmen der Neuausrichtung des
Projektes der automatisierten Rekonstruktion
zerrissener Stasi-Schnipsel, vor dem Hintergrund der
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/10863, in der die Bundesregierung mitteilte,
dass bereits zehn Interessenten Unterlagen
eingereicht hätten und „die Ergebnisse der Gespräche
mit den Interessenten im Bundesarchiv
ausgewertet und zusammengefasst“ würden?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 26. September 2024
Im Rahmen des im Juni 2023 aufgesetzten
Interessenbekundungsverfahrens zur virtuellen Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Unterlagen hat
das Bundesarchiv die Gespräche mit den zehn Interessenten ausgewertet
und auf dieser Grundlage der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) im September 2024 ein Verfahren für das
weitere Vorgehen vorgeschlagen. Die BKM prüft derzeit diesen Vorschlag
und steht mit dem Bundesarchiv in einem engen Austausch hinsichtlich
der Umsetzungsmöglichkeiten.
3. Abgeordneter
Dr. Andreas Lenz
(CDU/CSU)
Wann hat der Bundeskanzler Olaf Scholz das
letzte mal mit dem russischen Präsidenten Wladimir
Putin gesprochen (bitte auch eine Auflistung der
Gespräche (und etwaiger Themen) aus der
jüngeren Vergangenheit anfügen)?
Antwort der Staatsministerin Sarah Ryglewski
vom 26. September 2024
Bundeskanzler Olaf Scholz hat zuletzt am 2. Dezember 2022 mit
Wladimir Putin telefoniert. Die Bundesregierung verweist auf die im
Nachgang des Telefonats veröffentlichte Pressemitteilung und äußert sich
darüber hinaus grundsätzlich nicht zu den Inhalten vertraulich geführter
Gespräche.
4. Abgeordneter
Thomas Seitz
(fraktionslos)
Welche Kosten sind seit Beginn der 20.
Wahlperiode durch Beauftragung von Mitarbeitern
öffentlicher Rundfunkanstalten für journalistische
Tätigkeiten, insbesondere für Moderationen oder
Interviews, durch das Bundeskanzleramt
angefallen (bitte nach Anzahl der Veranstaltungen
insgesamt, Anzahl der Veranstaltungen unter
Beteiligung von Mitgliedern der Bundesregierung und
Höhe der Gesamtkosten aufschlüsseln; Nachfrage
zur Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
20/12734, bei deren Beantwortung – wohl
aufgrund der Bearbeitungsfrist von einer Woche –
keine Angaben zum Bundeskanzleramt gemacht
wurden)?
Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit
vom 25. September 2024
Das Bundeskanzleramt hat keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks für journalistische Tätigkeiten im
Sinne der Fragestellung beauftragt und bezahlt. Daher wurde das
Bundeskanzleramt in der von Ihnen genannten Antwort nicht aufgeführt.
Die in dem Klammerzusatz Ihrer Frage geäußerte Vermutung zur
Beantwortungsfrist trifft nicht zu.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
5. Abgeordneter
Bengt Bergt
(SPD)
Wie haben sich die Ausbau- und
Genehmigungszahlen von Windenergieanlagen an Land in
Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
dem Saarland in den letzten fünf Jahren
entwickelt, und lassen sich etwaige positive
Entwicklungen aus Sicht der Bundesregierung mit
der Einführung abweichender landesrechtlicher
Regelungen zur finanziellen Beteiligung von
Kommunen bei Windenergieprojekten in den
jeweiligen Ländern in Verbindung bringen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 23. September 2024
Der Zubau und die Genehmigungen haben sich in Brandenburg,
Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-
Anhalt und dem Saarland wie folgt entwickelt:
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Erteilte Genehmigungen Windenergie an Land
(Leistung in Megawatt – MW, in Betrieb oder in Planung)
2019 2020 2021 2022 2023 2024
(1.1. bis 30.8.)
Brandenburg 424,6 482,4 528,7 379,3 698,9 700,2
Mecklenburg-Vorpommern 52,1 100,7 131,6 116,5 709,8 603,1
Niedersachsen 276,9 545,1 838,2 1.084,9 1.056,9 1.070,5
Saarland 24,9 3,0 32,2 32,2 6,0 39,5
Sachsen 13,6 27,0 42,9 115,9 75,5 231,9
Sachsen-Anhalt 81,6 165,2 164,1 268,9 345,9 440,5
Thüringen 144,4 76,4 96,7 161,8 251,4 154,4
Quelle: Marktstammdatenregister; Datenstand: 16. September 2024; Auswertung nach Genehmigungsdatum
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen dazu vor, wie
etwaige landesrechtliche Regelungen im Bereich der finanziellen
Beteiligung von Kommunen die Entwicklungen in den genannten Ländern
beeinflusst haben.
6. Abgeordneter
Marc Biadacz
(CDU/CSU)
Wie werden die Gewinne, die die
Bundesregierung aus Fonds zur Finanzierung von Start-ups
und Gründungstätigkeiten erzielt (z. B. HTGF I),
von der Bundesregierung eingesetzt bzw. in
welche Haushaltstöpfe fließen die Mittel bei
Auszahlung der Beteiligung des Bundes an einem
erfolgreichen Exit eines durch öffentliche Mittel
finanzierten Start-ups?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 23. September 2024
Bei der Antwort ist zu differenzieren zwischen den Mitteln, die die
Bundesregierung verwendet hat:
Für Rückflüsse bei eingesetzten Mitteln des von dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwalteten European-
Recovery-Program-Sondervermögens (ERP-Sondervermögens) gilt das
Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP-
Verwaltungsgesetz – ERPVerwG). § 8 ERPVerwG regelt, dass alle Einnahmen
des ERP-Sondervermögens für jedes Rechnungsjahr vom BMWK im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in
einem Wirtschaftsplan zu veranschlagen sind. § 5 Absatz 1 regelt
zudem, dass das Sondervermögen in seinem Bestand erhalten bleiben soll
und nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten ist. Somit können
die Gewinne aus den genannten Beteiligungen nur erneut im Sinne der
Zweckbestimmung des § 2 ERPVerwG für die Förderung der deutschen
Wirtschaft eingesetzt werden.
Die Rückflüsse aus dem Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien
werden während der Laufzeit des Zukunftsfonds bis 2045 zur Bedienung
weiterer Abrufe sowie zur Tilgung des Bodensatzdarlehens verwendet.
Die endgültigen Rückflüsse aus dem Zukunftsfonds werden erst im
Rahmen der Endabrechnung 2045 ermittelt und anschließend dem
Bundeshaushalt zugeführt werden.
7. Abgeordnete
Gitta Connemann
(CDU/CSU)
Wann wird der Evaluierungsbericht der
Bundesregierung zur Glücksspielverordnung vorliegen,
und warum verzögert sich die Erarbeitung, die
laut der Antwort der Bundesregierung vom
5. April 2023 bis Ende 2023 erfolgen sollte (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
20/6309)?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 24. September 2024
Die Erstellung des Evaluierungsberichts des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz zur Spielverordnung hat sich unter anderem
verzögert, weil die vorbereitende wissenschaftliche Studie der
Technischen Universität Dresden nicht, wie zum Zeitpunkt der Antwort auf die
Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/6309 angenommen,
im April 2023 vorlag, sondern erst im Juni 2023. Der
Evaluierungsbericht soll zeitnah finalisiert und vorgelegt werden.
8. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Hält die Bundesregierung angesichts der LNG-
Lieferung (LNG = Flüssigerdgas) durch die
Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA an Schweden
(www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpomm
ern/LNG-von-Mukran-nach-Schweden-
Backhausaeussert-sich-skeptisch,lng1002.html) an ihrer
Auffassung fest, wonach der Betrieb des LNG-
Terminals in Mukran für die Aufrechterhaltung
der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von
Energie zwingend notwendig ist (www.bmwk.de/
Redaktion/DE/Downloads/F/faqs-lng-terminal-m
ukran.pdf?__blob=publicationFile&v=4), und
wenn ja, mit welchen Einspeisungskapazitäten
rechnet die Bundesregierung für Mukran bis Ende
des Jahres (bitte nach Monaten und Kubikmetern
Gas aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 25. September 2024
Das Terminal in Mukran, das von der Deutschen Regas, einem privaten
Unternehmen, betrieben wird, erfüllt mit seinem Marktangebot eine
wichtige Resilienzfunktion für die Gasversorgung Deutschlands und der
europäischen Nachbarstaaten. Es ist darüber hinaus auch im Sinne der
europäischen Solidarität, andere EU-Mitgliedstaaten bei ihrer
Gasversorgung zu unterstützen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass
weiterhin unklar ist, ob die Gasversorgung Südosteuropas durch den
Ukraine-Transit über das Jahresende 2024 weiterläuft.
Interne Schätzungen und Planungen des Unternehmens bezüglich der
Einspeisungskapazitäten liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Abgeordneter
Dr. Christoph Ploß
(CDU/CSU)
Hat die HateAid gGmbH Recherchetätigkeiten,
rechtliche Dienstleistungen und/oder sonstige
Dienstleistungen für den Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck, für
das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz und/oder die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Stellen von Strafanzeigen oder
im Rahmen eines anderen rechtlichen Vorgehens
gegen öffentliche Äußerungen (vgl. https:/www.ta
gesschau.de/inland/innenpolitik/habeck-anzeigen-
hassnachrichten-100.html) erbracht (bitte danach
aufschlüsseln, um welche Einzelvorgänge es sich
dabei gehandelt hat und wann diese stattgefunden
haben), und wenn ja, gegenüber welcher Stelle
sind diese Leistungen in Rechnung gestellt
worden (bitte die exakte Höhe der Vergütung der
Leistungen der HateAid gGmbH in diesem
Zusammenhang angeben)?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk
vom 25. September 2024
Wenn im BMWK strafrechtlich relevante Vorgänge bekannt werden
oder es durch die Strafverfolgungsbehörden darauf hingewiesen wird,
wird nach gründlicher Prüfung Strafanzeige erstattet. Eine
Zusammenarbeit mit HateAid besteht dabei nicht.
Der Großteil der Strafanzeigen wird durch das Bundestagsbüro von
Bundesminister Dr. Robert Habeck verfolgt Angesichts der Dimension
der Hassnachrichten und Drohungen greift das Bundestagsbüro auf die
Unterstützung von spezialisierten Kanzleien zurück. Dabei geht es um
extreme Fälle von Beleidigungen, Hass, Gewaltandrohungen bis hin zu
Todesdrohungen. Lediglich im Fall von E-Mails, welche im
Bundestagsbüro des Bundesministers eingehen und diesen persönlich bedrohen,
erfolgt eine Unterstützung durch HateAid. Diese erfolgt unentgeltlich und
wird nicht vergütet. Rechtsdienstleistungen erbringt HateAid dabei
nicht. Die Bearbeitung der Fälle erfolgt durch eine direkt von
Bundesminister Dr. Robert Habeck mandatierte Anwaltskanzlei.
10. Abgeordneter
Henning Rehbaum
(CDU/CSU)
Auf welche Gründe führt die Bundesregierung die
hohen Strukturkosten zurück, die zunehmend zum
Stellenabbau in deutschen Industrieunternehmen
führen (beispielsweise bei Thyssenkrupp-Polysius
GmbH in Neubeckum, vgl. www.dieg-locke.de/kr
eis-warendorf/beckum/artikel/stellenabbau-bei-th
yssenkrupp-polysius-in-neubeckum-172425
2288), und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 25. September 2024
Strukturkosten beinhalten verschiedene fixe Kostenpositionen, die bei
der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen. Der
Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, dass Strukturkosten
„zunehmend zum Stellenabbau in deutschen Industrieunternehmen führen“.
Zur Verbesserung der allgemeinen Standortbedingungen für
Unternehmen hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen eingeleitet oder
bereits umgesetzt. Dazu gehören insbesondere das
Wachstumschancengesetz, das Strompreispaket, der Beschleunigungspakt und das
Bürokratieentlastungsgesetz.
Zuletzt hat die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative ein
weiteres umfassendes Maßnamenpaket vorgelegt. Als ein wesentlicher
Bestandteil der Wachstumsinitiative stehen auch wettbewerbsfähige
Energiekosten im Mittelpunkt – dies ist insbesondere für den Erhalt der
energieintensiven Grundstoffindustrien bedeutend. Hierzu wurde unter
anderem das Strompreispaket verstetigt.
Weitere Maßnahmen mit Blick auf die internationale
Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts sind vorgesehen, unter anderem mit Blick
auf die Netzentgelte. Mit dem Ziel, private Investitionen zu fördern, will
die Bundesregierung unter anderem die Abschreibung von
Investitionsgütern (die sogenannte „degressive Abschreibung“) weiter verbessern
und die Forschungszulage ausweiten.
11. Abgeordneter
Lars Rohwer
(CDU/CSU)
Warum lassen sich nach Einschätzung der
Bundesregierung die in meiner Schriftlichen Frage 19
auf Bundestagsdrucksache 20/12862 erfragten
Daten nicht anhand der von der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen betriebenen Internetseite www.s
mard.de herleiten (www.smard.de/home/marktdat
en?marketDataAttributes=%7B%22resolution%2
2:%22hour%22,%22from%22:1721167200000,%
22to%22:1722117599999,%22moduleIds%22:%5
B8004169%5D,%22selectedCategory%22:null,%
22activeChart%22:true,%22style%22:%22color%
22,%22categoriesModuleOrder%22:%7B%7D,%
22region%22:%22DE%22%7D)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 24. September 2024
Auf der Seite www.smard.de werden Daten, die den Strommarkt als
ganzen betreffen, grafisch aufbereitet und dargestellt. Zeiträume
negativer Preise lassen sich anhand dieser Daten auswerten. Allerdings lassen
sich auf www.smard.de keine Rückschlüsse darauf ziehen, welche
Anlagen mit welchen Förderansprüchen zu diesen Zeiten eingespeist haben.
12. Abgeordneter
Lars Rohwer
(CDU/CSU)
Für wie zutreffend hält die Bundesregierung die
Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2024
nach § 4 des Energiefinanzierungsgesetzes
(EnFG) der Netzbetreiber 50Hertz Transmission
GmbH und anderer auf der Internetseite www.net
ztransparenz.de (www.netztransparenz.de/xsppro
xy/api/staticfiles/ntp-relaunch/dokumente/erneuer
bare%20energien%20und%20umlagen/eeg/eeg%
20finanzierung/eeg-finanzierungsbedarf/2023-10-
25%20ver%C3%B6ffentlichung%20eeg-finanzier
ungsbedarf%202024.pdf), und warum lässt sich
auf dieser Grundlage die Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/12862 nicht herleiten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 23. September 2024
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den Finanzierungsbedarf
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Finanzierungsbedarf) für
das Jahr 2024 auf Basis des maßgeblichen, umfassenden und
unabhängigen wissenschaftlichen Gutachtens prognostiziert, das im Herbst des
Jahres 2023 vorgelegt wurde. Die Ermittlung des EEG-
Finanzierungsbedarfs durch die ÜNB entspricht einer gesetzlichen Vorgabe (§ 4
Nummer 1 des Energiefinanzierungsgesetzes, EnFG) und wird auf der
gemeinsamen Internetseite der ÜNB veröffentlicht. Gemäß § 62 Absatz 1
Nummer 1 Buchstabe a EnFG überwacht die Bundesnetzagentur, dass
der EEG-Finanzierungsbedarf ordnungsgemäß nach den Vorgaben des
EnFG ermittelt und festgelegt wird. Das jeweilige Gutachten wird auf
der Website der ÜNB www.netztransparenz.de veröffentlicht (§ 51
Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a EnFG). Diese Prognose und das
entsprechende Gutachten waren die Grundlage zur Veranschlagung des
Mittelbedarfs für das Jahr 2024 und waren auch früher Grundlage für die
Bemessung der EEG-Umlage für das jeweilige Folgejahr.
Bei dem Gutachten zum EEG-Finanzierungsbedarf 2024 vom Herbst
2023 handelt es sich um eine Prognose. Als solche kann es nicht als
Grundlage für von Ihnen in Ihrer Schriftlichen Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/12862 erfragte tatsächliche Entwicklungen als Grundlage
herangezogen werden.
13. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Welche Strategie bzw. Zielsetzung verfolgt die
Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von
industriellen Lieferketten der deutschen
Wirtschaft mit westafrikanischen Unternehmen, und
welche konkreten Länder und Unternehmen in
Westafrika sind hierbei als Partner vorgesehen?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 24. September 2024
Die Bundesregierung sieht bereits seit Langem die Chancen und
Potenziale, die eine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen mit Afrika
bietet, auch im Hinblick auf das Ziel der Diversifizierung und die damit
einhergehende Etablierung lokaler Wertschöpfungsketten unter
Beteiligung deutscher Unternehmen in Afrika. Dies spiegelt sich auch in der
aktuell in Abstimmung befindlichen Neuauflage der afrikapolitischen
Leitlinien der Bundesregierung wider. Da das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit seinen
Außenwirtschaftsförderinstrumenten generell die Aktivitäten deutscher Unternehmen
flankiert, statt Schwerpunkte der Zusammenarbeit vorzugeben, sind diese
Instrumente nicht regional oder branchenspezifisch fokussiert. Dennoch
ist hervorzuheben, dass Westafrika mit insgesamt drei
Außenhandelskammer-Standorten (Nigeria, Ghana, Côte d'Ivoire) sowie der
Ansiedlung einer Finanzierungsexpertin (Côte d'Ivoire) einen wichtigen
regionalen Schwerpunkt in der Außenwirtschaftsförderung einnimmt. Zudem
sind im Rahmen der Diversifizierungsstrategie der Bundesregierung die
Garantiekonditionen für Investitionsgarantien für Compact-with-Africa-
Länder verbessert worden. Die Garantieinstrumente können als
wichtiger Hebel für Investitionen in industrielle Fertigungskapazitäten dienen.
Mehr als die Hälfte der aktuell dem Compact with Africa beigetretenen
afrikanischen Länder befindet sich in Westafrika.
14. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche konkrete substanzielle Wirkung in
Prozentpunkten prognostiziert die Bundesregierung
auf das jährliche Wachstum des deutschen
Bruttoinlandprodukts durch die sogenannte
„Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung, und auf
welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert die
Prognose der Bundesregierung, die in der Presse
mit jährlichen 0,5 Prozentpunkten beziffert wird
(www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/a
mpel-regierung-will-wachstum-ankurbeln-wenige
r-lieferkette-mehr-arbeiten-19837201.html, www.
bundesregierung.de/resource/blob/976020/229796
2/ab6633b012bf78494426012fd616e828/2024-0
7-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1,
S. 2)?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 24. September 2024
Die vorläufige Abschätzung der möglichen Effekte der
Wachstumsinitiative auf das Bruttoinlandsprodukt basiert, wie bei einer entsprechenden
Quantifizierung üblich, auf einer Vielzahl von wissenschaftlichen
Studien und plausibilisierten ökonomischen Annahmen zur realistischer
Weise erwartbaren Wirkung der Maßnahmen.
Im Fall einer vollständigen und zügigen Umsetzung des
Maßnahmenpakets sind gemäß dieser vorläufigen, evidenzbasierten Abschätzungen
Wachstumseffekte von gut 1/2 Prozent zusätzlichen
Bruttoinlandsprodukts im ersten Jahr möglich. Der geschätzte Impuls verteilt sich etwa
jeweils hälftig auf mögliche Beschäftigungseffekte durch verbesserte
Arbeitsanreize einschließlich solchen für Langzeitarbeitslose, Ältere und
für ausländische Fachkräfte sowie verbesserte Rahmenbedingungen und
Entlastungen für Unternehmen beispielsweise in den Bereichen
Bürokratie, Investitionen oder Wettbewerbsfähigkeit. Die genaue
Ausgestaltung des Impulses und somit auch die Wirkung der Einzelmaßnahmen
auf das Wirtschaftswachstum ergibt sich im Zuge der gesetzlichen
Umsetzung.
Es handelt sich hierbei um eine vorläufige, unter den obigen Annahmen
plausibilisierte und auf Grundlage der ökonomischen Fachliteratur
fundierte Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Effekte der
Wachstumsinitiative. Sie stellt keine Wachstumsprognose der Bundesregierung dar.
Die Einschätzung wird durch die Ergebnisse einer aktuellen Studie des
Verbands Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa) (2024) gestützt,
die für das kommende Jahr einen möglichen BIP-Effekt von 0,4 Prozent
ausweist.
Studie: www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/macroscope/macroscope-impul
se-der-wachstumsinitiative-welche-wirkungen-dadurch-moeglich-sind.
15. Abgeordneter
Klaus-Peter
Willsch
(CDU/CSU)
In welchem Umfang hat die Bundesregierung im
Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Waffen und
Rüstungsgüter an Israel erteilt, und welche
konkreten Waffensysteme oder Rüstungsgüter waren
Gegenstand dieser Genehmigungen?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 24. September 2024
Bei den Angaben für das Jahr 2024 handelt es sich um vorläufige
Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch
verändern können.
Im Jahr 2024 (Stichtag: 17. September 2024) wurden
Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel mit
einem Gesamtwert von 14.561.556 Euro erteilt. Die Genehmigungen
betreffen Güter der Ausfuhrlisten-Positionen A0003, A0004, A0005,
A0006, A0007, A0008, A0009, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017,
A0018, A0019, A0021 und A0022 (Anlage I Teil A der
Außenwirtschaftsverordnung).
16. Abgeordneter
Klaus-Peter
Willsch
(CDU/CSU)
Wie viele Anträge auf Exportgenehmigungen für
Waffen und Rüstungsgüter an Israel wurden im
Jahr 2024 gestellt (bitte hierbei auch angeben, wie
viele dieser Anträge abgelehnt wurden), und wie
lange betrug die durchschnittliche
Bearbeitungszeit?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 24. September 2024
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet den
Deutschen Bundestag über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Die
Bundesregierung sieht daher von Auskünften u. a. zu noch nicht
beschiedenen Anträgen und zu Bearbeitungszeiten ab, da diese zu dem
gerichtlich anerkannten Bereich des Willensbildungsprozesses der
Bundesregierung im Bereich der Rüstungsexportentscheidung zählen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
17. Abgeordneter
Ingo Gädechens
(CDU/CSU)
Wie bewertet das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) die aktuelle haushalterische Situation
des für die militärische Unterstützung der Ukraine
einschlägigen Ertüchtigungstitels (Kapitel 6002
Titel 687 03) vor dem Hintergrund, dass das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
einerseits bereits 98,3 Prozent des Titelansatzes 2024
verfügt/verausgabt hat (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 133 auf
Bundestagsdrucksache 20/12255) und daher (vgl.
z. B. www.youtube.com/watch?v=sxarLlGkQ4Y
ab Minute 33) bereits seit mindestens Juni 2024
keine Neuzusagen für aus dem genannten Titel
finanzierte militärische Hilfeleistungen an die
Ukraine mehr erfolgen, sowie andererseits
hinsichtlich der Tatsache, dass laut Angaben der
Bundesregierung beim genannten Titel für das
Jahr 2025 bereits Vorbindungen in Höhe von
mindestens 4,148 Mrd. Euro bestehen (vgl. die
einschlägige VE-Tabelle auf Bundestagsdrucksache
20/12400, Übersicht 1 zu Epl. 60 i. V. m. o. g.
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage), im Rahmen des Haushaltsentwurfs
2025 aber nur 4 Mrd. Euro an Ausgabemitteln
veranschlagt sind und damit nicht einmal die
bestehenden Bindungen 2025 bedient werden
können, und wie bewertet die Bundesregierung, dass
bei der geplanten Ukraine-Unterstützung mit
200.000 Schuss Artilleriemunition 155 mm (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/
krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-205
4514) aus Gründen fehlender Haushaltsmittel, wie
mir bekannt, die Beschaffung von Zündern und
Primern, die für die Einsatzfähigkeit der Munition
unverzichtbar sind, nicht erfolgen kann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 20. September 2024
Die Bundesregierung hat durch frühzeitige Planung sichergestellt, dass
die Ukraine kontinuierlich und berechenbar mit Material und Munition
versorgt wird. Die Bundesregierung wird die Ukraine auch künftig so
lange unterstützen, wie dies erforderlich ist. Darüber hinaus gibt es
regelmäßig Konsultationen zwischen der Ukraine und ihren
Unterstützern sowie bilateral zwischen der Bundesregierung und der Ukraine zur
Priorisierung militärischer Bedarfe. Dies ist ein fortlaufender,
dynamischer Prozess.
Die Bewirtschaftung des sog. Ertüchtigungstitels (Kap. 6002 Tit. 687
03) erfolgt durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und
das Auswärtige Amt (AA). Die Maßnahmen zur Unterstützung der
Ukraine werden innerhalb der Bundesregierung einvernehmlich
abgestimmt.
Bezüglich der im Jahresverlauf 2024 im automatisierten Verfahren für
das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes unter dem
Titelansatz gebuchten und deutlich unterhalb des Titelansatzes liegenden
Abflüsse und Festlegungen wird auf die Antwort auf die Schriftliche
Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 verwiesen. Im Übrigen
hat das BMF mit Schreiben vom 19. September 2024 den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um vorherige Zustimmung nach § 37
Absatz 4 BHO zu einer Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe
im Rahmen der Haushaltsführung 2024 gebeten.
Zur Frage der Vorbindungen beim sogenannten Ertüchtigungstitel im
Regierungsentwurf 2025 weist das BMF daraufhin, dass die den Ansatz
übersteigenden Vorbindungen für 2025 durch vorgesehene
Rückerstattungen aus der European Peace Facility (EPF) der Europäischen Union
gedeckt werden sollen. Die Beiträge an die EPF wurden aus dem
sogenannten Ertüchtigungstitel geleistet. Gemäß Haushaltsvermerk
Nummer 2 zu Kapitel 6002 Titel 687 03 fließen Rückzahlungen den
Ausgaben zu.
Deutschland steht fest an der Seite der Ukraine und ist der größte
Unterstützer der Ukraine in Europa, finanziell, wirtschaftlich und auch
militärisch.
Die Bundesregierung hat sich mit den weiteren G7-Partnem beim G7-
Gipfel in Apulien auf großvolumige G7-Kredite über etwa 50 Mrd. USD
(sog. „Extraordinary Revenue Acceleration Loans“) unter Nutzung der
sog. „windfall profits“ verständigt, die bis Ende 2024 bereitgestellt
werden sollen. Gemeinsam mit der EU und den G7-Partnern arbeitet die
Bundesregierung mit Hochdruck an der Umsetzung. Die G7
beabsichtigt, diese Finanzmittel über verschiedene Kanäle auszuzahlen, mit
denen die Gelder auf die Bedürfnisse der Ukraine in den Bereichen
Militär, Haushalt und Wiederaufbau ausgerichtet werden sollen.
18. Abgeordneter
Christian Leye
(Gruppe BSW)
Weshalb hat die Bundesregierung das
Bieterverfahren beim Verkauf der Commerzbank-Anteile
nicht abgebrochen, nachdem UniCredits Interesse
als strategischer Investor bekannt wurde (die
Bundesregierung hatte nach Presseberichten kein
Interesse daran, die Anteile an einen strategischen
Investor zu verkaufen (siehe www.ft.com/content/7
01cb1d5-39fa-40b4-91cb-be702ae90e18), vor
dem Hintergrund, dass im „Accelerated
Bookbuilding“ eine Transaktion erst mit Abschluss des
„Pricing Agreements“ rechtlich bindend wird
(siehe www.gabler-banklexikon.de/definition/boo
kbuilding-56391#:~:text=Definition%3A%20Was
%20ist%20%22Bookbuilding%22,in%20die%20
Preisfindung%20mit%20einbezogen), und ist es
zutreffend, dass die Bundesregierung im
Vorhinein Kenntnis davon hatte, dass UniCredit bereits
über 4,5 Prozent Anteile verfügte wie von Uni-
Credit-CEO Andrea Orcel geäußert (siehe ebd.;
bitte das exakte Datum angeben, seit dem die
Bundesregierung Kenntnis von den bereits
existierenden Anteilen hatte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 25. September 2024
Das Bieterverfahren in dem hier gewählten und marktüblichen
„Accelerated Bookbuilding“-Verfahren beginnt mit dem Abschluss eines
sogenannten „Placement Agreements“. Am Abend des Transaktionstages
(10. September 2024) war zum Zeitpunkt der Abgabe des konkreten,
verbindlichen Angebots der UniCredit das „Placement Agreement“
bereits abgeschlossen und ein Abbruch des Verfahrens rechtlich nicht mehr
möglich. Im Rahmen des „Accelerated Bookbuilding“-Verfahrens ist es
europarechtlich nicht zulässig, einzelne Investoren im Vorfeld oder
während des Verfahrens willkürlich auszuschließen.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte vor Abschluss des
„Placement Agreement“ keine Kenntnis darüber, dass UniCredit bereits über
4,7 Prozent der Anteile an der Commerzbank AG verfügte. Das
Bundesministerium der Finanzen erlangte hiervon erst am Abend des
Transaktionstages Kenntnis, als ein Abbruch des Verfahrens rechtlich nicht mehr
möglich war. Die gesetzlich erforderliche Stimmrechtsmitteilung hat die
Unicredit Group erst am 13. September 2024 veröffentlicht.
19. Abgeordneter
Josef Rief
(CDU/CSU)
Beabsichtigt die Bundesregierung, zusammen mit
den obersten Finanzbehörden der Länder
Billigkeitsmaßnahmen in Schneeballbetrugsfällen der
MW Global Investments CVBA wie 2010 im Fall
der Phoenix Kapitaldienst GmbH zu ergreifen,
und falls nein, warum nicht, vor dem Hintergrund,
dass nach der Rechtsprechung des VIII. Senats
des Bundesfinanzhofes Opfer von betrügerischen
Schneeballsystemen selbst dann für nie
ausgezahlte oder wiederangelegte Erträge
steuerpflichtig sind, wenn durch den Betrug das gesamte
eingelegte Kapital verloren ist und sich die Opfer
neben dem Kapitalverlust nicht selten auch noch
Steuerstrafverfahren ausgesetzt sehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 26. September 2024
An die Bundesregierung sind bislang keine konkreten Steuerfälle zu
dem Sachverhalt MW Global Investments CVBA herangetragen
worden. Die Notwendigkeit zur Abstimmung über eine generelle
Billigkeitsmaßnahme mit den obersten Finanzbehörden der Länder besteht daher
im Moment nicht. Im jeweiligen Einzelfall kann eine
Billigkeitsmaßnahme vom zuständigen Finanzamt aus sachlichen oder persönlichen
Gründen bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden.
20. Abgeordnete
Nadine Schön
(CDU/CSU)
Welche finanzielle Unterstützung hat die
Bundesregierung für die Betroffenen des
Pfingsthochwassers im Saarland geleistet, nachdem der
Bundeskanzler bei seinem Besuch am 18. Mai 2024
Solidarität des Bundes und „Hilfe im besten
Sinne“ zugesichert hat (www.tagesschau.de/inlan
d/hochwasser-saarland-regen-102.html), und
welche Hilfeleistungen sind noch geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 24. September 2024
Hinsichtlich der Unterstützung durch den Bund hat der Bundeskanzler
bereits in der Vergangenheit auf die gute Praxis der Solidarität
hingewiesen. Bund, Länder und Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort
arbeiten Hand in Hand. Der Bund unterstützte bereits bei der
Lagebewältigung unter anderem mit Kräften von THW, Bundeswehr und
Bundespolizei. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
unterstützte zudem im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags.
Grundsätzlich gilt, dass für den Ausgleich von Schäden die Länder
zuständig sind; das Grundgesetz weist die Aufgabenwahrnehmung und die
Finanzierungsverantwortung in den Bereichen Katastrophenschutz und
-hilfe grundsätzlich den Ländern zu. Der Bund kann sich nach geltender
Staatspraxis nur dann und ausnahmsweise an den Kosten der Länder
beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und die
betroffenen Länder bei deren Bewältigung überfordert wären. Um eine
Katastrophe nationalen Ausmaßes festzustellen, müssen die
Gesamtumstände bewertet werden. Dazu gehören u. a. auch die nicht durch
Versicherungsleistungen abgedeckten Schadenssummen oder unmittelbar sich
auf den Haushalt ergebende Auswirkungen sowie deren solide
Unterlegung.
Eine Katastrophe nationalen Ausmaßes wurde zum Beispiel bei den
Hochwasserereignissen in den Jahren 2013 und 2021 festgestellt. Beim
Hochwasser 2013 waren insgesamt elf Bundesländer mit einer
geschätzten Schadenshöhe von 8 Mrd. Euro betroffen; beim Hochwasser 2021
waren es vier Bundesländer mit einer geschätzten Schadenshöhe von
30 Mrd. Euro.
Der Bund beteiligt sich zudem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) seit
ihrem Inkrafttreten maßgeblich an der Finanzierung von präventiven
Hochwasserschutzmaßnahmen und übernimmt 60 Prozent der den
Ländern für diese Maßnahmen entstehenden förderfähigen Ausgaben. So
wurden mit dem Bundeshaushalt 2023 den Ländern Mittel in Höhe von
100 Mio. Euro für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt, von
denen lediglich rund 59 Mio. Euro verausgabt wurden. Mit dem
Haushalt 2024 hat die Bundesregierung die Mittelausstattung auf 127 Mio.
Euro erhöht und bis zum Jahr 2029 über Verpflichtungsermächtigungen
abgesichert.
21. Abgeordneter
Björn Simon
(CDU/CSU)
Was sind die Gründe dafür, dass die
Bundesregierung, wie in der Antwort auf meine Schriftliche
Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/12862
erläutert, gegenwärtig keine Änderung der
gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze des
Luftverkehrsteuergesetzes plant, obwohl andere Staaten wie
Schweden angekündigt haben, ihre
Luftverkehrsteuer zu senken (www.airliners.de/schweden-sch
afft-luftverkehrsteuer/76478)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 26. September 2024
Der in § 8 der Bundeshaushaltsordnung festgeschriebene Grundsatz der
Gesamtdeckung legt fest, dass alle im Bundeshaushalt veranschlagten
Einnahmen als Deckungsmittel für alle geplanten Ausgaben dienen.
Daraus ergibt sich, dass alle Einnahmequellen gemeinsam zur Finanzierung
der vielfältigen staatlichen Aufgaben im Verantwortungsbereich des
Bundes verwendet werden müssen. Die Veränderung der Steuersätze
bestimmter Einzelsteuern kann daher nicht isoliert betrachtet werden,
sondern muss immer im Hinblick auf ihre Folgewirkungen für den
Bundeshaushalt insgesamt abgewogen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Gesamtabwägung beabsichtigt die
Bundesregierung gegenwärtig keine Änderung der gesetzlichen
Luftverkehrsteuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes.
22. Abgeordnete
Kathrin Vogler
(Gruppe Die Linke)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor, die die aktuell vom Bundesminister der
Finanzen Christian Lindner verbreiteten
Äußerungen stützen, dass eine Korrelation zwischen der
telefonischen Krankmeldung und hohen
Krankenständen in Deutschland besteht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 23. September 2024
Mit dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. März
2020 wurde erstmals eine befristete Regelung für eine telefonische
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getroffen, welche am 31. März 2023
endete. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit der
telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Änderung der
entsprechenden Richtlinie auf Basis des gesetzlichen Auftrags in § 92
Absatz 4a Satz 5 SGB V mit Wirkung ab dem 7. Dezember 2023 für
Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen erneut eingeführt.
In den Jahren 2022 und 2023 sind laut Statistischem Bundesamt die
durchschnittlichen Krankheitstage je Beschäftigten in Deutschland
gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. Lagen die durchschnittlichen
Krankheitstage je Beschäftigten im Zeitraum 2017 bis 2021 zwischen
10,6 und 11,2 Tagen, wurden im Jahr 2022 14,8 Krankheitstage und im
Jahr 2023 15,1 Krankheitstage je Beschäftigten verzeichnet. Auch die
Daten zu den Krankenständen in der amtlichen Statistik der gesetzlichen
Krankenversicherung (in von Hundert der krankengeldberechtigten
Mitglieder) zeigen einen starken Aufwuchs, wonach die
jahresdurchschnittlichen Werte im Zeitraum 2017 bis 2021 zwischen 4,2 und 4,3 lagen und
2022 und 2023 auf 5,8 beziehungsweise 6,1 anstiegen. Auch im Jahr
2024 entwickeln sich die Krankenstände auf hohem Niveau fort
(Mittelwert der monatlichen Meldungen Januar–August: 5,9).
Mit der Einführung der elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Jahresbeginn 2022 erfolgt eine automatische Meldung der
ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen und es
entfiel die Notwendigkeit zur Übermittlung der papiergebundenen
Bescheinigung durch den Versicherten an die Krankenkasse. Daher ist in den
oben genannten Daten von einem Meldeeffekt auszugehen, der
unabhängig von der tatsächlichen Krankheitsdynamik zu einer vollständigeren
Erfassung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkassen führt. Damit
kann dieser auch Niederschlag in statistischen Rechenwerken zum
Krankenstand finden sowie weitere Effekte auf den Krankenstand überlagern,
es ist jedoch nur ein Teil des Anstiegs des Krankenstandes auf diesen
statistischen Effekt zurückzuführen.
Unter anderem aufgrund der oben dargestellten komplexen Sachlage
sowie dem kontinuierlichen Bestreben der Bundesregierung,
verabschiedete Maßnahmen im Hinblick auf ihre zielgenaue Wirkung umfassend zu
evaluieren, hat die Bundesregierung im Juli 2024 gemeinsam mit dem
Bundeshaushalt eine Wachstumsinitiative im Kabinett beschlossen, die
unter Punkt 20.d die folgende Prüfabsicht aufführt: „Die
Bundesregierung wird die während der Corona-Pandemie geltenden
Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen überprüfen
und ggf. im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung
anpassen.“
23. Abgeordneter
Dr. Oliver Vogt
(CDU/CSU)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den
Erfüllungsaufwand in Euro für Wirtschaft, Verwaltung
und Bürgerinnen und Bürger, der durch den
bürokratischen Mehraufwand im Zusammenhang mit
der unterjährigen Anpassung des
Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte von 9,0 Prozent auf
8,4 Prozent entsteht (www.bundesfinanzministeri
um.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetz
esvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legisl
aturperiode/2024-06-05-JStG-2024/2-Regierungs
entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=8)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 25. September 2024
Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft infolge der
erforderlichen Anpassung an den geänderten Durchschnittssatz beträgt
170.000 Euro. Dieser Aufwand geht vollständig auf Bürokratiekosten
durch Informationspflichten zurück.
Ein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger liegt nicht vor.
Für die Verwaltung ergibt sich ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca.
20.000 Euro. Dieser Aufwand entfällt vollständig auf den Bereich der
Automation in der Steuerverwaltung der Länder.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
24. Abgeordneter
Roger Beckamp
(AfD)
Sind nach Ansicht der Bundesregierung
„politische Äußerungen von Mitgliedern der
Landesregierungen“ (Zitat der Bundesregierung) von der
Prüfung durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz in Bezug darauf ausgenommen, ob diese
„tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen,
die gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung gerichtet sind“ (§ 3 Absatz 1 Nummer 1
und § 4 Absatz 1 Satz 3 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes), liefern, und wenn ja, auf welche
Rechtsgrundlage gründet sich die Ansicht der
Bundesregierung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 26. September 2024
Soweit politische Äußerungen tatsächliche Anhaltspunkte für
Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) einer Einzelperson (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 3 BVerfSchG)
enthalten, können diese Anlass für das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) sein, zu prüfen, ob tatsächlich eine Bestrebung i. S. des § 4
Absatz 1 BVerfSchG vorliegt. Diese Prüfung könnte grundsätzlich auch
Äußerungen von Mitgliedern einer Landesregierung betreffen.
Für den Fall, dass Mitglieder einer Landesregierung gleichzeitig
Abgeordnete eines Landesparlaments sind, ist die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 17. September
2013, Az. 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08, zu beachten. Danach liegt in der
Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des
Verfassungsschutzes ein Eingriff in das freie Mandat gemäß Artikel 38 Absatz 1
Satz 2 des Grundgesetzes (GG), der im Einzelfall zum Schutz der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein kann.
Dieser Eingriff unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen. In
jedem zu prüfenden Fall ist eine sorgfältige Abwägung der Umstände
des konkreten Einzelfalles vorzunehmen.
25. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wären nach Kenntnis der Bundesregierung
sogenannte „Supply-Chain-Angriffe“ von
ausländischen Akteuren auf Telekommunikationsgeräte,
wie sie sich ausweislich aktueller Medienberichte
im Libanon ereignet haben (www.spiegel.de/netz
welt/pager-attacke-im-libanon-wie-man-
tausendegeraete-zur-explosion-bringt-a-aefe1089-d8f5-44
0a-b581-d4f8914ad30c), auch hierzulande
möglich, oder gibt es Sicherheitsbehörden, die
zuständig für die Abwehr solcher „Supply-Chain-
Angriffe“ sind (bitte die zuständigen
Sicherheitsbehörden benennen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 26. September 2024
Die Bundesregierung beteiligt sich hinsichtlich derartiger Angriffe nicht
an Spekulationen.
Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen etwaigen Hinweisen im
Rahmen der Gefahrenabwehr und ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten nach.
Welche Sicherheitsbehörde konkret zuständig ist, richtet sich nach dem
jeweiligen Einzelfall.
26. Abgeordnete
Clara Bünger
(Gruppe Die Linke)
Wieso sind in Fragebögen, die die Bundespolizei
laut einem Bericht des Spiegels vom 12.
September 2024 (www.spiegel.de/panorama/
asyldebattewas-hinter-den-30000-zurueckweisungen-an-deut
schen-grenzen-seit-oktober-2023-steckt-a-4820a5
cef9dc-4349-a24b-1a43acad54e8) bei der
Einreisebefragung an der Grenze verwendet, bei der
Abfrage des Grundes der Einreise nur die vier
Antwortmöglichkeiten „Besuch bei Bekannten
oder Verwandten“, „Urlaubsreise“,
„Geschäftsreise“ und „Arbeitsaufnahme“ vorgesehen, nicht
aber „Asyl“ oder „Schutzgesuch“, vor dem
Hintergrund, dass viele Asylsuchende, wenn sie mit
diesen eingeschränkten Auswahlmöglichkeiten
konfrontiert werden, nach meiner Einschätzung
„Arbeitsaufnahme“ wählen werden, um zu
betonen, dass sie nicht von Sozialleistungen leben
wollen, was dann aber ihre Zurückweisung zur
Folge haben könnte (wenn sie nicht aus anderen
Gründen als Asylsuchende erkannt werden),
weshalb „DER SPIEGEL“ im genannten Artikel von
einer „Fangfrage“ spricht (bitte ausführen), und
wie ist das Vorgehen der Bundespolizei, die nach
meinem Verständnis der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 ff. der Kleinen Anfrage
der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/12827 nicht von sich aus fragt oder
protokolliert, ob ein Asylgesuch gestellt werden soll, mit
§ 25 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vereinbar, der vorsieht, dass die Behörde über
Rechte und Pflichten im Verfahren Auskunft gibt
und die Stellung von Anträgen anregt, wenn diese
offensichtlich versehentlich oder nur aus
Unkenntnis unterblieben sind, was bei
Zurückgewiesenen aus typischen Asylherkunftsländern meines
Erachtens häufig der Fall sein dürfte, wenn sie
kein Asylgesuch stellen, das einer Zurückweisung
entgegenstehen würde (bitte begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 24. September 2024
Die Verwendung des im zitierten „SPIEGEL“-Artikel erwähnten in
mehr als 50 Sprachen vorliegenden Vordrucks ist bei der Erstbefragung
von Personen, die der grenzpolizeilichen Kontrolle unterliegen, nicht
vorgeschrieben. Er dient vielmehr in geeigneten Fällen als Arbeitshilfe
und damit der Verfahrensökonomie, indem er eine schnelle erste
Befragung (insbesondere von Personen ohne Identitätspapiere) zu den
Personalien ermöglicht, und nicht einer abschließenden Beurteilung der
Umstände von Einreise und Aufenthalt. Da der Vordruck unter anderem
auch in der Grenzübertrittskontrolle an Flughäfen genutzt werden kann,
enthält erweitere (im Bedarfsfall auszuwählende) Fragen z. B. nach
Reisegrund, finanziellen Mitteln, Voraufenthalten, Beruf oder
Arbeitsverträgen.
Danach erfolgen die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen, u. a. weitere
Befragungen und Vernehmungen, mit Unterstützung von Sprachmittlern.
Wird dabei ein Asylgesuch vorgebracht, wird die Person als asylsuchend
behandelt, unabhängig von etwaigen anderweitigen Angaben auf dem
Vordruck zur Erstbefragung.
Sofern dem schriftlich, mündlich oder in anderer Weise geäußerten
Willen des Drittstaatsangehörigen zu entnehmen ist, dass er um Schutz vor
politischer Verfolgung oder um internationalen Schutz ersucht, wertet
die Bundespolizei dies als Asylgesuch und behandelt die Person als
asylsuchend. Dies steht mit allen einschlägigen gesetzlichen Vorgaben
im Einklang.
Zum Ablauf der bundespolizeilichen Sachbearbeitung bei der
Entgegennahme eines Asylgesuchs wird auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/5674 verwiesen.
27. Abgeordnete
Clara Bünger
(Gruppe Die Linke)
Was hat die laut Medienberichten stattgefundene
Prüfung des Bundesministeriums des Innern und
für Heimat (BMI), unter welchen Umständen
direkte Zurückweisungen von Schutzsuchenden an
den Binnengrenzen rechtlich zulässig sein
könnten (vgl. z. B. t-online vom 10. September 2024:
„Regierungskreise: Zweifel an Merz’ Vorschlag
zu Zurückweisung“), erbracht (bitte so genau wie
möglich und mit Angabe entsprechender
Rechtsgrundlagen usw. darlegen), und wie genau sollen
die in Medienberichten angekündigten schnellen
Dublin-Verfahren an den Binnengrenzen nach den
Vorstellungen des BMI erfolgen (vgl.
Agenturmeldungen vom 10. September 2024, bitte
ebenfalls so genau wie möglich und mit Angabe
entsprechender Rechtsgrundlagen ausführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 24. September 2024
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat geprüft,
ob ein Rückgriff auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) möglich wäre, um schutzsuchende
Drittstaatsangehörige im Rahmen von vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen zurückzuweisen. Die Prüfung hat sich dabei auf
die Darlegung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Anwendung des
Artikel 72 AEUV und die Anforderungen an die Begründung
konzentriert. Im Ergebnis der Prüfung sind die Anforderungen an eine
Anwendung von Artikel 72 AEUV nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) hoch; Artikel 72 AEUV ist danach eine eng
auszulegende, vom EuGH gerichtlich überprüfbare Ausnahmevorschrift. Die
Vorschrift setzt das Vorliegen einer tatsächlichen und hinreichend
schweren Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt
(öffentliche Ordnung), oder des Funktionierens der Einrichtungen des
Staates, seiner wichtigen öffentlichen Dienste oder des Überlebens der
Bevölkerung (innere Sicherheit) voraus. Zudem greift für sie als
Ausnahmevorschrift der Ultima-ratio-Grundsatz. So ist ein Rückgriff auf
Artikel 72 AEUV nach der Rechtsprechung des EuGH nur möglich,
wenn das einschlägige Sekundärrecht der Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit
nicht bereits gebührend Rechnung trägt und die vom Sekundärrecht
abweichende Maßnahme für die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit erforderlich und
verhältnismäßig ist. Dies ist durch den Mitgliedstaat konkret darzulegen.
Zudem ist für die Frage der Verhältnismäßigkeit relevant, welche
nationalen Maßnahmen ergriffen wurden sowie ob Lösungen auf EU-Ebene
nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vom betreffenden
Mitgliedstaat gesucht wurden. Nationales Verfassungsrecht – soweit es
anwendbar wäre – würde einer Einreiseverweigerung von Ausländern,
die aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen, jedenfalls nicht
entgegenstehen.
Wird ein Asylgesuch im Rahmen von vorübergehend
wiedereingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen
geäußert, prüft die Bundespolizei, ob ein anderer Mitgliedstaat für die
Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Bei dieser Prüfung greift die
Bundespolizei vorrangig auf European-Dactyloscopy-(EURO-
DAC-)Treffer zurück oder zieht andere Belege heran. Die Bundespolizei
führt zudem die erforderlichen Befragungen beziehungsweise
Anhörungen durch und übermittelt die Daten und das Ergebnis der Befragung an
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches das
Dublin-Verfahren beschleunigt einleitet und durchführt. Die
Bundespolizei prüft, ob die Voraussetzungen für die Beantragung von Haft nach
Artikel 28 der Dublin-III-Verordnung vorliegen und ob Haftkapazitäten zur
Verfügung stehen und beantragt bejahendenfalls beim zuständigen
Gericht Haft zur Sicherstellung des Verfahrens, um ein Untertauchen der
Personen zu verhindern. Nach Zustimmung des Mitgliedstaats stellt das
BAMF die Unzulässigkeit des Asylantrags fest und ordnet die
Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat an. Das BAMF klärt mit dem
Zielstaat die Überstellungsmodalitäten. Nach Abschluss des Verfahrens
führt die Bundespolizei die Überstellung durch.
28. Abgeordnete
Susanne Ferschl
(Gruppe Die Linke)
Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024
(bzw. zum aktuellsten Stand) lebenden
Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der
Bundesregierung berechtigt bzw. nicht berechtigt,
eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen
von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2024
(bzw. in den letzten sechs Monaten ab dem
aktuellsten Stand) erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils
nach Bund und Bayern sowie nach
Aufenthaltsdauer bis einschließlich fünf Jahren und von sechs
bis einschließlich zehn Jahren differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 23. September 2024
Das Ausländerzentralregister (AZR) erfasst lediglich, in welchen Fällen
Geduldeten und Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt
worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob
die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich
aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand.
Zum Stichtag 30. Juni 2024 lag bei 20.878 geduldeten Personen eine
von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der
die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon
2.447 aus dem ersten Halbjahr 2024, darunter 124 aus Bayern).
3.959 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien
Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit nicht erforderlich ist (davon 488 im ersten Halbjahr 2024, darunter
97 aus Bayern). In 2.123 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis
abgelehnt (davon 245 im ersten Halbjahr 2024, darunter sechs aus
Bayern).
Bei 32.879 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der
Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die
Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 16.360 aus
dem ersten Halbjahr 2024, darunter 1.811 aus Bayern). 973 Personen
haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten,
bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich
ist (davon 287 im ersten Halbjahr 2024, darunter 39 aus Bayern). Bei
2.013 Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon
1.165 im ersten Halbjahr 2024, darunter 80 aus Bayern).
Eine Differenzierung nach Aufenthaltsdauer ist für den Stichtag 30. Juni
2024 aus dem aktuellen AZR-Datenbestand technisch nicht möglich.
29. Abgeordneter
Dr. André Hahn
(Gruppe Die Linke)
Wie viele Spitzensportlerinnen und -sportler aus
Deutschland (Bundes- und Landeskader,
Profisportler usw.) mussten infolge einer Corona-
Erkrankung bzw. Long-COVID-Erkrankung nach
Kenntnis der Bundesregierung ihre Sportkarriere
beenden, und werden sie mit Blick auf damit
verbundene Aufwendungen für medizinische
Behandlungen und Reha-Maßnahmen sowie für
eventuelle Berufsunfähigkeit, finanzielle Verluste
und berufliche Neuorientierungen von staatlichen
Behörden, Krankenkassen, Versicherungen oder
anderen Institutionen unterstützt, und wenn ja, in
welcher Weise?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 23. September 2024
Die Bundesregierung hat – bis auf die untenstehende Angabe – keine
Kenntnis darüber, wie viele Spitzensportlerinnen und -sportler aus
Deutschland ihre Sportkarriere infolge einer Corona-Erkrankung bzw.
Long-COVID-Erkrankung beenden mussten.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat fördert seit jeher
Sportverbände oder Institutionen. Die Förderung von Athletinnen und
Athleten liegt schwerpunktmäßig im Aufgabengebiet der Stiftung
Deutsche Spothilfe. Der Bund unterstützt die Stiftung Deutsche Sporthilfe
mit finanziellen Mitteln im Rahmen der Athletenförderung, hat jedoch
keine Informationen über private Daten, wie Erkrankungen der
Athletinnen und Athleten und dementsprechend über den Grund der Beendigung
der Sportkarriere und der damit verbundenen Aufwendungen.
Im Rahmen der Spitzensportförderung über Sportförderstellen gab es
einen Fall, bei dem die sportliche Laufbahn aufgrund von Spätfolgen
einer Corona-Erkrankung beendet wurde. Die medizinische Versorgung
wurde sichergestellt. Finanzielle Verluste traten nicht ein.
30. Abgeordneter
Dr. André Hahn
(Gruppe Die Linke)
Welche Konsequenzen für die Sportpolitik in
Deutschland hat aus Sicht der Bundesregierung
die Entscheidung des Internationalen
Olympischen Komitees (IOC) vom Juli 2024, im
kommenden Jahr die ersten Olympic Esports Games
2025 in Saudi-Arabien auszurichten, und in
welcher Weise wird der Bund die Entsendung eines
Teams aus Deutschland zu dieser Veranstaltung
unterstützen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 23. September 2024
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stehen der Entscheidung
des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zur Etablierung der
Olympic Esports Games ab 2025 offen gegenüber und sind gemeinsam
bereit, die Entsendung eines deutschen Teams zu den Olympic Esports
Games 2025 in Saudi-Arabien zu unterstützten. Etwaige Fördermittel
des Bundes im Haushaltsjahr 2025 stehen dafür im 1.
Regierungsentwurf des Haushalts 2025 nicht zur Verfügung und können lediglich im
weiteren parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2025 eingeworben
werden, da das Aufstellungsverfahren von Seiten der Bundesregierung
bereits abgeschlossen ist.
31. Abgeordneter
Marc
Henrichmann
(CDU/CSU)
Teilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund,
dass sich die mutmaßlichen Täter von Mannheim
und Solingen über waffenrechtliche Verbote
hinweggesetzt haben, die Ansicht, dass auch die
geplanten Änderungen des Waffenrechts die
schrecklichen Taten von Solingen und Mannheim
nicht verhindert hätten, und wenn nein, warum
teilt die Bundesregierung diese Ansicht nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 25. September 2024
Nach Auffassung der Bundesregierung werden die im Rahmen des sog.
Sicherheitspakets geplanten Änderungen des Waffenrechts einen
wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Messerkriminalität zu verringern.
Eine Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften kann indes nur ein
Baustein einer Gesamtstrategie zur besseren Bekämpfung der
Messerkriminalität sein. So müssen Messerverbote auch konsequent durchgesetzt
werden, um Straftaten weitestmöglich verhindern zu können.
32. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele deutschfeindliche Straftaten im Bereich
der politisch motivierten Kriminalität wurden
bisher im Jahr 2024 registriert, und auf welche
maßgeblichen Ursachen sind diese zurückzuführen
(bitte die Gewalttaten gesondert ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 26. September 2024
Im Berichtsjahr 2024 wurden phänomenübergreifend insgesamt
207 Straftaten erfasst, die dem Unterthemenfeld „deutschfeindlich“ des
Oberthemenfeldes „Hasskriminalität“ zugeordnet werden konnten
(Stichtag: 17. September 2024). Bei 24 dieser 207 Straftaten handelte es
sich um Gewaltdelikte.
Die genannten Fallzahlen aus dem Jahr 2024 haben vorläufigen
Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen
unterworfen.
Zu den konkreten Ursachen der deutschfeindlichen Straftaten kann die
Bundesregierung keine Angaben machen. Die Ermittlungskompetenz
liegt bei den Ländern.
33. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Wie viele der im Zuge der militärischen
Evakuierungsoperation vom August 2021 nach
Deutschland eingereisten afghanischen Staatsbürger
waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Zeitpunkt ihrer Einreise Analphabeten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 25. September 2024
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
34. Abgeordneter
Jan Korte
(Gruppe Die Linke)
Wie viele der von Bürgerinnen und Bürgern in
den Jahren 2022, 2023 sowie bis zum 31. Juni des
Jahres 2024 beantragten Reisepässe wurden im
Express-Bestellverfahren beantragt (bitte
quartalsweise auflisten), und aus welchen
Zusatzkosten setzen sich die für eine Expressbearbeitung
verlangten 32 Euro Gebühren (Quelle: https://bm
i.bund.de) zusammen (bitte aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 24. September 2024
Die Anzahl der im Express-Bestellverfahren beantragten Reisepässe
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
2022
Q1 Q2 Q3 Q4
158.397 225.307 234.967 138.081
2023
Q1 Q2 Q3 Q4
183.584 181.914 195.791 130.617
2024
Q1 Q2
231.158 393.300
Der Expresszuschlag i. H. v. 32,00 Euro setzt sich anteilig aus
27,66 Euro für die zusätzlichen Produktionskosten und 4,34 Euro für
den Verwaltungsmehraufwand zusammen.
Die zusätzlichen Produktionskosten resultieren aus erhöhten Logistik-
und Versandkosten, da Reisepässe im Express-Bestellverfahren
unmittelbar nach Produktionsende ausnahmslos einzeln verpackt und
sofort in den Versand gegeben werden und – im Gegensatz zu regulären
Bestellungen – kein Sammelversand erfolgt.
Zudem sind kostenverursachende personalmäßige und technische
Vorhaltungen, wie z. B. beschleunigte Produktion inklusive
Qualitätskontrolle, beschleunigte Behebung von gegebenenfalls auftretenden
technischen Störungen, Freizeitausgleich für Mehrarbeit sowie etwaige
außertarifliche Lohnzuschläge bei ggf. erforderlichen Sonderschichten, in der
Kalkulation des Expresszuschlags anteilig berücksichtigt.
Der Verwaltungsmehraufwand resultiert aus der Gewährleistung einer
unmittelbaren Weiterleitung der Antragsdaten an den Passhersteller, der
Entgegennahme und Vereinnahmung der über die üblichen
Dokumentenlieferungen hinausgehenden Einzellieferungen der Express-
Reisepässe sowie aus der unmittelbaren Information an den Antragsteller und
eine ggf. von den üblichen Behördenöffnungszeiten abweichende
Terminvereinbarung für die Dokumentenaushändigung.
35. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Warum verwendet die Bundesregierung stets,
meiner Meinung nach fälschlicherweise, die
Formulierung „irreguläre Einwanderung“ (www.yout
ube.com/watch?v=tQz-61gcVhg; www.youtub
e.com/watch?v=8nwRtq9Ip0c), wenn „illegale
Einwanderung“ gemeint ist, da diese gegen Recht
und Gesetz verstößt und das Wort „illegal“ eben
genau das bedeutet, „geltenden Gesetzen
zuwiderlaufend, ungesetzlich“ (mlat. illegalis)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 23. September 2024
Der Begriff „irregulär“ wird in der Regel genutzt, wenn bei bzw. nach
einer Einreise ohne Aufenthaltstitel ein Asylgesuch gestellt wird. Zur
Rechtslage wird auf § 95 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
verwiesen. Hierdurch wird berücksichtigt, dass bei einem berechtigten
Schutzersuchen ausweislich Artikel 31 Absatz 1 der Genfer
Flüchtlingskonvention eine Einreise auch ohne die sonst erforderlichen
Reisedokumente nicht strafbar ist, sofern die flüchtende Person bei der zuständigen
Stelle unverzüglich ihr Schutzersuchen äußert.
Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration
nutzt in seiner Eigenbezeichnung und in seinen Berichten den Begriff
„illegale Migration“. Allein dadurch wird der Darstellung in Ihrer Frage
widersprochen, dass nur der Begriff „irregulär“ genutzt wird. Auch das
Bundesministerium des Innern und für Heimat nutzt diesen Begriff.
Auch in internationalen Gremien und der Europäischen Union wird
oftmals der Begriff „irregular migration“ neben dem Begriff „illegal
migration“ verwendet.
36. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie viele Akteure der Hisbollah und assoziierter
Organisationen halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Zeit in Deutschland auf, und
wie viele davon sind deutsche Staatsbürger
(https://ajcgermany.org/system/files/document/AJ
C%20Berlin_Hisbollah%20Broschuere_DE_
0.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 26. September 2024
Das Personenpotenzial der „Hizb Allah“ in der Bundesrepublik
Deutschland beträgt 1.250 Personen (Verfassungsschutzbericht des
Bundes 2023). Eine statistische Aufschlüsselung der im Zusammenhang mit
der „Hizb Allah“ bearbeiteten Personen nach Staatsangehörigkeit und
Aufenthaltsort erfolgt nicht, da die gezielte statistische Erhebung und
Auswertung von Daten, die nicht zum Zwecke der Aufklärung des
islamistischen Gefährdungspotenzials erfolgt, vom Beobachtungsauftrag
des Bundesamts für Verfassungsschutz nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes
über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für
Verfassungsschutz nicht gedeckt ist.
37. Abgeordneter
Dr. Stephan
Pilsinger
(CDU/CSU)
Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2023
und 2024 (bis September) nach Kenntnis der
Bundesregierung an den Bahnhöfen in der
Landeshauptstadt München begangen (bitte nach
Bahnhöfen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um die Straftaten in
den kommenden Jahren zu reduzieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 24. September 2024
Die Anzahl der Straftaten an den Bahnhöfen der Landeshauptstadt
München gemäß Polizeilicher Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei im
Zeitraum Januar bis Dezember 2023 sowie Januar bis Juli 2024 sind der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Nicht enthalten sind hier die
sogenannten Massendelikte (wie z. B. Beleidigungen gemäß den §§ 185 ff.
des Strafgesetzbuches [StGB], Hausfriedensbrüche gemäß den §§ 123 ff.
StGB und Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB), da für
Massendelikte innerhalb der PES eine Auswertung nach einzelnen
Bahnhöfen systembedingt nicht möglich ist. Weiterhin sind die Daten
nach Bahnhöfen dargestellt.
Die statistischen Daten für die Monate August und September liegen
derzeit noch nicht vor.
Bahnhof Jahr 2023 Januar 2024
bis Juli 2024
Flughafen München 32 32
München (Bad Berka) 1 0
München Donnersbergerbrücke 11 7
München Harras 11 1
München Hbf 3.562 1.811
München Isartor 13 7
München Karlsplatz 40 17
München Leuchtenbergring 13 7
München Marienplatz 32 25
München Nord Rbf 2 0
München Ost 523 285
München Rosenheimer Platz 21 23
München-Allach 6 6
München-Berg am Laim 17 4
München-Daglfing 7 0
München-Englschalking 3 2
München-Fasanerie 1 2
München-Feldmoching 2 1
München-Freiham 5 2
München-Freimann 1 0
München-Giesing 6 4
München-Hackerbrücke 53 8
München-Hirschgarten 13 9
München-Karlsfeld 2 7
München-Laim Pbf 17 14
München-Langwied 1 4
München-Lochhausen 7 2
München-Milbertshofen 1 0
München-Moosach 11 1
München-Neuaubing 3 1
München-Neuperlach Süd 4 1
München-Obermenzing 1 4
München-Pasing 139 81
München-Perlach 1 2
München-Riem Pbf 15 3
München-Solln 0 1
Bahnhof Jahr 2023 Januar 2024
bis Juli 2024
München-Steinhausen 212 0
München-Trudering 7 2
gesamt 4.796 2.376
Die Bundespolizei setzt bundesweit im Rahmen ihrer gesetzlichen
Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes auf
Basis einer fortwährenden polizeilichen Lagebeurteilung und im
Abgleich mit benachbarten Sicherheitsbehörden weiterhin verschiedene
und ineinandergreifende Maßnahmen zur Reduzierung der
Gewaltdelikte um.
Dazu gehören fortgesetzt zielgerichtete (Einsatz-)Maßnahmen, wie z. B.
Schwerpunkteinsätze, erhöhte Präsenz an Brennpunkten (u. a. durch sog.
„3er-Streifen“) genauso wie individuelle Maßnahmen gegen Personen/
-gruppen (z. B. Gefährderansprachen, Platzverweise,
Ingewahrsamnahmen) sowie die Initiierung von Beförderungsausschlüssen oder
Hausverboten im Zusammenwirken mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Ferner erlässt die Bundespolizei örtlich und zeitlich befristete
Allgemeinverfügungen (AGV) zum Mitführverbot von gefährlichen
Gegenständen (z. B. Messer) auf dem Gebiet der Bahnanlagen der
Eisenbahnen des Bundes. Weiterhin bauen die Deutsche Bahn AG und die
Bundespolizei gemeinsam – zur Erhöhung der Sicherheit – die Videotechnik
an Bahnhöfen aus. Bundesweit erhöht sich bis Ende des Jahres 2024 die
Kameraanzahl auf ca. 11.000. Im Großraum München wird in diesem
Zusammenhang die Videotechnik an 15 Verkehrsstationen modernisiert.
38. Abgeordnete
Martina Renner
(Gruppe Die Linke)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
und den ihr nachgeordneten Behörden über den
Metapol Verlag und die von ihm angebotenen
„Seminare für rechte Metapolitik“ vor,
insbesondere hinsichtlich etwaiger Verbindungen in die
gewaltbereite, rechtsextreme Szene (https://taz.de/
Treffen-von-AfD-Politikern-mit-Neonazis/!6034
283/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 26. September 2024
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen
seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Eine
Auskunft zum „Metapol Verlag“ und die von ihm angebotenen „Seminare
für rechte Metapolitik“ kann aus Gründen des Staatswohls nicht
erfolgen, da Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand
sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden könnten.
Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen
und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten. Die Auskunft zu einer Organisation, welche nicht
im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, würde den Kenntnisstand
und die Arbeitsweise des BfV offenlegen. Dementsprechend könnten
betroffene Akteure entsprechende Abwehrstrategien entwickeln und
dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren und in Einzelfällen
sogar unmöglich machen. Die Funktionsfähigkeit des BfV wäre dadurch
nachhaltig beeinträchtigt, und dies würde einen Nachteil für die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Nach sorgfältiger
Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass
auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber
einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht
gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die
betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch
eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt
sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
39. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Erachtet die Bundesregierung es als ausreichend,
in den Haushaltsplanungen 2025 für den
Katastropheneinsatz des THW nur 416,8 Mio. Euro zu
budgetieren, was nach der m. E. drastischen
Kürzung im Jahr 2024 (ursprünglich geplant:
356,6 Mio. Euro, verkündet im Haushaltsgesetz
dann: 401,6 Mio. Euro), immer noch knapp
12 Mio. Euro hinter der Planung von 2023 liegt
(428,6 Mio. Euro), angesichts der Tatsache, dass
medialen Berichten zufolge in Ortsverbänden
sogar der Treibstoff für die Einsatzfahrzeuge für den
Rest des Jahres 2024 von den ehrenamtlichen
Mitarbeitern bezahlt werden müsste (https://headt
opics.com/de/wenn-einsatzkrafte-zahlen-thw-mitt
el-in-worth-reichen-58358269), und steht diese
finanzielle Unterdeckung eines wichtigen
ehrenamtlichen Engagements nicht im Widerspruch zu
einer offiziellen Zusicherung der
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser am
19. September 2022 (Zitat aus der
Pressemitteilung der Bundesregierung: „[...] Die
Bundesregierung investiert deshalb erheblich in den
Bevölkerungsschutz, das THW wird besonders in seinen
operativen Fähigkeiten gestärkt. „Denn für seine
wichtigen Einsätze in Deutschland und weltweit
braucht das THW die bestmögliche Ausstattung“,
so Faeser“; www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzm
eldungen/DE/2022/09/thw-auslandshelfende.html
#:~:text=%22Das%20THW%20ist%20ein%20Le
uchtturm,Eins%C3%A4tze%20auf%20der%20ga
nzen%20Welt!%22)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 24. September 2024
Der Bund verfolgt das Ziel, gemeinsam mit den Ländern einen gut
aufgestellten Zivil- und Katastrophenschutz sicherzustellen.
Das im Bundeshaushalt 2025 für das Technische Hilfswerk (THW)
geplante Finanzvolumen von rund 417 Mio. Euro stellt für das THW als
Zivilschutzorganisation des Bundes eine gute Basis für die weitere
Arbeit dar. Das THW unterstützt die für den Katastrophenschutz
zuständigen Länder in Amtshilfe.
Der Eindruck, die Ansätze des THW für die Jahre 2023 und 2024 seien
gekürzt worden, ist unzutreffend: Die Jahre 2020 bis 2022 waren auch
im THW durch Konjunkturprogramme geprägt, die 2022 planmäßig
ausgelaufen sind. Diese Konjunkturprogramme stärkten das THW in
besonderem Maße und ermöglichten außerplanmäßige Beschaffungen von
verschiedenen Einsatzmitteln. Dazu gehörte die Erweiterung und
Modernisierung des Fuhrparks sowie die Ausstattung mit
Notstromerzeugern. Neu etablierte Einheiten zum Beispiel zur Notversorgung/-
instandsetzung, zur Lageerkundung per Drohnen oder mobile Hochwasserpegel
haben ihre Notwendigkeit bereits bei Katastrophen der letzten Jahre
bewiesen und sollen weiter gestärkt werden.
Bei den sogenannten „Selbstbewirtschaftungsmitteln“, mit denen die
Ortsverbände ihren regulären Dienstbetrieb und auch die Betriebsmittel
finanzieren, sind die Mittel auf Bundesebene von rund 35 Mio. Euro im
Jahr 2019 auf aktuell rund 48 Mio. Euro im Jahr 2024 gestiegen. Für die
Finanzierung der Kosten bei Einsätzen stehen den THW-Ortsverbänden
im Jahr 2024 insgesamt 6 Mio. Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr.
Die Einsatzbereitschaft der THW-Ortsverbände ist jederzeit
sichergestellt.
Das THW wird auch in Zukunft keine ehrenamtlichen Einsatzkräfte
auffordern, Tankrechnungen oder andere Ausgaben für den Dienstbetrieb
privat zu tragen.
40. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der kürzlich eingeführten Kontrollen an allen
deutschen Grenzen weiter daran fest, das
Verwaltungsabkommen, welches den Beamten der
Bundespolizei den Zustieg zum Zwecke der
Grenzkontrolle bereits im dänischen Padborg
ermöglichen soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 79 auf
Bundestagsdrucksache 20/12484), mit dem dänischen
Justizministerium bis zum Ende des dritten Quartals 2024 zu
unterzeichnen (wenn nicht, bitte erläutern), und
ist bereits ersichtlich, ab wann das
Verwaltungsabkommen, über das laut Bundesregierung bereits
grundsätzliche Einigung mit Dänemark erzielt
wurde, in Kraft treten wird (wenn ja, bitte Datum
des voraussichtlichen Inkrafttretens angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 25. September 2024
Die Bundesregierung hat die notwendigen rechtlichen und formellen
Prüfungen abgeschlossen und die notwendigen deutsch-dänischen
Abstimmungen für die Unterzeichnung eingeleitet. Die Vereinbarung tritt
zwei Tage nach ihrer Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in
Kraft.
41. Abgeordneter
Johannes Steiniger
(CDU/CSU)
Welche konkreten Pläne verfolgt die
Bundesregierung bei der Umsetzung des „Bauprogramms“ für
Ersatz, Neubau und Sanierung von Standorten der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (www.rhein
pfalz.de/lokal/speyer_artikel,-entt%C3%A4uschu
ng-beim-thw-kein-neubau-f%C3%BCr-den-katast
rophenschutz-_arid,5692139.html; bitte soweit
möglich mit Planungs- und Bauzeiträumen und
besonders unter Berücksichtigung der Standorte
in Rheinland-Pfalz und dort im Wahlkreis 208
angeben), und welche Gründe führten dazu, dass ein
Neubau für den Standort Speyer, der auch anderen
Katastrophenschutzorganisationen zu weiteren
Vorteilen verholfen hätte, laut dem o. g. Bericht
verworfen wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 27. September 2024
Im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern und für Heimat
initiierten Bauprogramms sollen für bis zu 200 sanierungsbedürftige
Ortsverbände der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
standardisierte, kostengünstige und nachhaltige Liegenschaften errichtet werden.
Im Rahmen des Bauprogramms werden Neubauvorhaben umgesetzt.
Eigentümerin und Bauherrin der Liegenschaften ist die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA).
Die ersten 30 Maßnahmen des THW-Bauprogramms sind durch
Mietmittel im Haushalt des THW refinanziert und werden über einen
Rahmenvertrag verwirklicht. Diese Baumaßnahmen sollen bis 2028
abgeschlossen sein.
In den ersten 30 finanzierten Maßnahmen ist in Rheinland-Pfalz der
THW-Ortsverband Mayen enthalten.
In Abhängigkeit weiterer Finanzierung sieht das THW-Bauprogramm in
Rheinland-Pfalz auch den Neubau der Ortsverbände Bad Bergzabern,
Bitburg, Cochem, Daun, Frankenthal, Simmern, Speyer, Zell und
Zweibrücken vor. Im Finanzplan des THW bestehen aktuell keinerlei
Möglichkeiten, weitere Neubaumaßnahmen zu initiieren.
42. Abgeordneter
Alexander Throm
(CDU/CSU)
Wie viele unerlaubte Einreisen von Personen, bei
denen es Anhaltspunkte oder aber Angaben zu
einem Transit durch Russland oder Belarus vor
ihrer Einreise in die Europäische Union gibt,
stellte die Bundesregierung vom 1. Juni 2024 bis zum
31. August 2024 fest (bitte monatsweise jeweils
nach den Gesamtzahlen und den Zahlen der
jeweiligen fünf häufigsten Herkunftsnationalitäten
aufschlüsseln sowie ggf. angeben, wie viele der
erfassten Personen jeweils über tatsächlich
festgestellte russische oder belarussische Visa
verfügten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 24. September 2024
Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES)
stellte die Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31.
August 2024 1.548 unerlaubt eingereiste Personen fest, welche einer
Migrationsroute über Russland bzw. Belarus zugeordnet werden konnten.
Statistische Angaben zu Personen, die im Besitz von etwaigen
russischen oder belarussischen Visa waren, werden innerhalb der PES nicht
erfasst. Die erbetene Aufschlüsselung der statistischen Daten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Unerlaubt eingereiste Personen mit russischem bzw. belarussischem Bezug
Juni 2024 Juli 2024 August 2024
Gesamt 663 Gesamt 345 Gesamt 540
davon die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten
afghanisch 279 afghanisch 104 somalisch 139
syrisch 98 somalisch 54 afghanisch 136
indisch 73 syrisch 52 syrisch 62
iranisch 39 iranisch 26 iranisch 35
pakistanisch 27 äthiopisch und indisch je 25 äthiopisch 22
43. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Welche Erhebungsmethodik im Vergleich
zwischen den Zensus- und
Meldedatenregisterfeststellungen liefert die genaueren Ergebnisse bei
der Feststellung der Einwohnerzahlen der Städte
und Gemeinden, und wie können, wenn der
Zensus die genaueren Daten liefert, diese für die
Aktualisierung oder Korrektur der amtlichen
Melderegister genutzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 24. September 2024
Beim Zensus 2022 kam zur Ermittlung der Bevölkerungszahlen ein
registergestütztes Verfahren zum Einsatz, dass bereits vorhandene
Verwaltungsdaten aus den Melderegistern nutzt. Auf der Grundlage des
stichtagsbezogenen Melderegisterbestands wurden anhand von Erhebungen
Über- und Untererfassungen in den Melderegistern bereinigt. Da es nach
der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Wesen der Statistik
gehört, Daten nach einer statistischen Aufbereitung für verschiedene, nicht
von vornherein bestimmbare Aufgaben zu verwenden, gilt für den
Zensus eine Ausnahme vom Verbot, personenbezogene Daten auf Vorrat zu
sammeln (vgl. BVerfGE 65, 1). Daher bedarf es besonderer
Vorkehrungen zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
durch eine strikte Geheimhaltung der zu statistischen Zwecken
erhobenen Daten. Daher ist Weitergabe dieser personenbezogenen Daten zum
Zwecke des Verwaltungsvollzugs verfassungsrechtlich unzulässig und
eine Rückspielung an die Melderegister nicht möglich.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
44. Abgeordneter
Peter Beyer
(CDU/CSU)
Wie ist die im Auswärtigen Amt angewandte
Verwaltungspraxis, nicht-verheirateten
mitausreisenden Partnern (MAPs) von Diplomaten- und
Dienstpassinhabern keine Diplomaten- oder
Dienstpässe auszustellen, aus Sicht der
Bundesregierung mit Säulen der feministischen
Außenpolitik wie der Förderung von
Familienfreundlichkeit im Auswärtigen Dienst und der
Förderung der Berufstätigkeit von MAPs vereinbar, und
welche Erkenntnisse besitzt das Auswärtige Amt
über die entsprechende Verwaltungspraxis in
anderen nationalen auswärtigen Diensten der EU-
Mitgliedstaaten?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 27. September 2024
Die Förderung von Familienfreundlichkeit und die Berufstätigkeit der
mitausreisenden Partnerinnen und Partner sind ein fester Bestandteil der
Personalpolitik des Auswärtigen Amts im Rahmen der feministischen
Außenpolitik.
Bei der Ausstellung von amtlichen Pässen sind die bestehenden
gesetzlichen Vorgaben einzuhalten bzw. umzusetzen. Gemäß § 6 Absatz 2 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher
Pässe der Bundesrepublik Deutschland (AVVaP vom 27. Juni 2014) erhalten
Familienangehörige einen amtlichen Pass entsprechend der
Dienststellung der Passinhaberin/des Passinhabers. Gemäß § 6 Absatz 1
Nummer 1 und 2 AVVaP sind Familienangehörige im Sinne der Vorschrift
die Ehefrau/der Ehemann bzw. die eingetragene Lebenspartnerin/der
eingetragene Lebenspartner. Die aktuelle Gesetzesgrundlage gibt keinen
Spielraum für die Ausstellung amtlicher Pässe über diesen
Personenkreis hinaus.
Zu der Verwaltungspraxis anderer EU-Staaten liegen keine weiteren
Informationen vor.
45. Abgeordnete
Joana Cotar
(fraktionslos)
Warum hat sich die Bundesregierung bei der
Abstimmung über den Rückzug Israels aus den
besetzten Palästinensergebieten innerhalb eines
Jahres in der UN-Vollversammlung enthalten, und
wie verträgt sich das mit Israels Sicherheit als
Staatsräson Deutschlands (www.n-tv.de/politik/U
N-Vollversammlung-Israel-soll-Besatzung-beend
en-article25237524.html)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 27. September 2024
Die Bundesregierung verweist auf die Sprechererklärung des
Auswärtigen Amts anlässlich der Resolution der UN-Generalversammlung über
das IGH-Gutachten zu den rechtlichen Folgen von Israels
Besatzungspolitik (s. Pressemitteilung im Wortlaut unter: www.auswaertiges-amt.de/d
e/newsroom/-/2676260) sowie auf die von der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York
nach der Abstimmung vorgetragenen Stimmerklärung (s.
Stimmerklärung im Wortlaut unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/-/2676230).
46. Abgeordneter
Jürgen Hardt
(CDU/CSU)
Wie viele Autorisierungsstufen (bitte die auf den
jeweiligen Autorisierungsstufen zur Freigabe
berechtigten Dienstposten angeben) müssen
Äußerungen des Auswärtigen Amts vor
Veröffentlichung auf Social Media durchlaufen, und
welche Schlüsse zieht das Auswärtige Amt aus
der Debatte um einen fachlich nicht korrekten
(Verwechslung Strom-/Energieerzeugung/-
verbrauch) Tweet (https://x.com/GermanyDiplo/statu
s/1833808396618764327)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 25. September 2024
Für das Auswärtige Amt sprechen die Sprecher und die Sprecherin, z. B.
in der Bundespressekonferenz oder über die Kanäle des Auswärtigen
Amts in den sozialen Medien. Das Auswärtige Amt nutzt diese Kanäle,
um außenpolitische Botschaften zielgruppenspezifisch zu vermitteln.
Dazu gehört auch, falschen Narrativen über Deutschland
entgegenzuwirken.
Durch eine ständige Analyse optimiert das Auswärtige Amt seine
strategische Kommunikation.
47. Abgeordneter
Johannes Huber
(fraktionslos)
Wie viele deutsche Staatsangehörige (www.md
r.de/nachrichten/deutschland/politik/beteiligung-d
eutsche-staatsbuerger-krieg-ukraine-100.html)
beteiligen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Beginn des russischen
Angriffskriegs in der Ukraine am 24. Februar 2022 als
Soldaten (Söldner oder reguläre Kräfte) am Krieg
in der Ukraine, und wie viele wurden jeweils bis
dato nach Kenntnis der Bundesregierung verletzt
oder getötet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 24. September 2024
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7972.
Weitere, über die Medienberichterstattung hinausgehende gesicherte
eigene Erkenntnisse, liegen der Bundesregierung nicht vor.
48. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Welche speziell deutschen Interessen (jenseits von
Klima- und lokalem Umweltschutz) verfolgt die
Bundesregierung in der Arktis-Politik im
Hinblick auf die Sicherung von Rohstoffvorkommen
und von Standorten für Forschungsprojekte bzw.
von bestehenden Forschungsprojekten in der
Arktis-Region?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 26. September 2024
Die Bundesregierung hat am 18. September 2024 die neuen Leitlinien
deutscher Arktispolitik verabschiedet und veröffentlicht (www.bundesre
gierung.de/breg-de/suche/leitlinien-der-deutschen-arktispolitik-230
9308), die sich auch mit den gestellten Fragen beschäftigen, unter
anderem mit der Frage von arktischen Rohstoffen (u. a. auf S. 5) und mit der
deutschen Arktisforschung (S. 34–39).
Die Bundesregierung erkennt darin an, dass in der Arktis nachhaltig,
verantwortungsvoll und unter Einhaltung höchster Umweltstandards
gewonnene Rohstoffe einen Beitrag zu mehr Resilienz in der
Rohstoffversorgung leisten können.
Die Bundesregierung intensiviert die Forschungskooperation mit ihren
Wertepartnern.
49. Abgeordnete
Dr. Ottilie Klein
(CDU/CSU)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 8a
des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024)
Anwendung findet, welcher unter anderem vorschreibt,
dass Leistungen des Bundes nicht zur
Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt und
nicht an Empfänger gewährt werden dürfen, die
terroristische Vereinigungen sind oder
terroristische Vereinigungen unterstützen, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
schweren Terrorvorwürfen gegen UNRWA-
Mitarbeiter sowie aus den antisemitischen und
terrorverherrlichenden Inhalten, die UNRWA-
Mitarbeiter verbreiten (www.juedische-allgemeine.de/isra
el/paedagogen-des-hasses-unrwa-lehrer-feiern-ma
ssaker-im-chat/; www.tagesschau.de/ausland/asie
n/unrwa-mitarbeiter-gaza-00.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 25. September 2024
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit streng darauf
geachtet, eine Zweckentfremdung von Mitteln für
Terrorismusunterstützung zu verhindern, und unternimmt weiterhin alle Anstrengungen,
damit Mittel nicht für terroristische Aktivitäten oder terroristische
Vereinigungen zweckentfremdet eingesetzt werden. Die Vorschrift des § 8a HG
2024 hat die Bundesregierung in ihrer Verwaltungspraxis umgesetzt.
Internationale Organisationen sind mit einer Vertragsklausel zur
umfassenden Kooperation zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und
-unterstützung verpflichtet worden. Die Organisationen erkennen die
Verpflichtung der Bundesregierung unter § 8a HG 2024 an.
Die Bundesregierung nimmt die Vorwürfe gegen UNRWA-
Mitarbeitende sehr ernst und hat vom UNRWA Reformen zur weiteren Stärkung
von Neutralität innerhalb der Organisation gefordert. Die
Bundesregierung begrüßt, dass das Office of Internal Oversight Services (OIOS) der
Vereinten Nationen die schwerwiegenden Vorwürfe der Beteiligung von
insgesamt 19 UNRWA-Mitarbeitenden an den Terrorangriffen des
7. Oktober 2023 umfassend untersucht hat. Auf das Ergebnis der OIOS-
Untersuchung, wonach gegen neun Mitarbeitende des UNRWA
ausreichend Hinweise für eine mutmaßliche Beteiligung an den
Terrorangriffen des 7. Oktober vorliegen, hat das UNRWA unmittelbar reagiert und
die Zusammenarbeit mit den neun Mitarbeitenden beendet.
Das UNRWA hat zudem einen Aktionsplan zur Umsetzung der 50
Empfehlungen aus dem Bericht der unabhängigen Untersuchungsgruppe
unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin Colonna
vorgelegt, durch den die Neutralitätsmaßnahmen innerhalb der
Organisation weiter gestärkt werden. Die Bundesregierung ist mit der Leitung
des UNRWA regelmäßig im Gespräch und fordert die Umsetzung der
Maßnahmen ein.
50. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die Explosion von Pagern und Funkgeräten
im Nahen Osten auch deutsche Staatsbürger
verletzt, oder hat die Bundesregierung Hinweise auf
ungewöhnliche Explosionen gleicher oder
ähnlicher Geräte in Deutschland (www.tagesschau.de/a
usland/asien/hisbollah-pager-explosionen-10
0.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 27. September 2024
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass
deutsche Staatsangehörige bei den o. g. Explosionen verletzt oder getötet
wurden. Es liegen derzeit auch keine Informationen über ungewöhnliche
Explosionen gleicher oder ähnlicher Geräte (z. B. Pager oder
Funkgeräte) in Deutschland vor.
51. Abgeordneter
Rüdiger Lucassen
(AfD)
Welche afrikanischen Staaten werden in welchem
Umfang von der Bundesregierung derzeit mit
Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstützt
(bitte einzeln nach Land sowie Personaleinsatz
auflisten und dabei auf die 14 Staaten mit dem
größten Finanzvolumen eingehen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 25. September 2024
Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte werden im aktuellen Programmzeitraum 2021
bis 2024 folgende Länder unterstützt:
Land Finanzvolumen Personaleinsatz
Burkina Faso 15.643.686 Euro bis zu 8 Soldaten
(Ist: 7)
Ghana 11.204.444 Euro bis zu 11 Soldaten
(Ist: 9)
Tansania 9.189.990 Euro bis zu 7 Soldaten
(Ist: 6)
Nigeria 8.774.000 Euro bis zu 10 Soldaten
(Ist: 8)
Senegal 6.757.400 Euro bis zu 9 Soldaten
(Ist: 7)
Mali 6.000.000 Euro bis zu 7 Soldaten
(Ist: 6)
Namibia 5.997.780 Euro bis zu 7 Soldaten
(Ist: 6)
Darüber hinaus wurde im Programmzeitraum folgende Vereinbarung
zwischen Tansania und Deutschland als Länderabgabe im Rahmen
des Ausstattungshilfeprogramms geschlossen: Unentgeltliche
Überlassung von Liegenschaftsmaterial (u. a. Krankenbetten, Nachttische und
Stühle) aus Bundeswehr-Beständen an Tansania (Abgabewert i. H. v.
11.244,38 Euro).
52. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der
von Großbritannien und den USA erwogenen
Aufhebung der Reichweitenbeschränkung
bezüglich der an die Ukraine gelieferten britischen und
amerikanischen Raketen gebildet, vor dem
Hintergrund, dass deren Zieldaten aus Großbritannien
und den USA kommen und sie von
amerikanischem und britischem Personal programmiert
werden und Vladimir Putin bereits angekündigt
hat, dass er solche Aktivitäten als eine „direkte
Kriegsbeteiligung“ von NATO-Staaten am
ukrainisch-russischen Konflikt ansehen und
„Gegenmaßnahmen“ ergreifen wird (www.nachdenkseite
n.de/?p=121246), was Artikel 5 des NATO-
Vertrags auslöst (www.bmvg.de/de/aktuelles/gemeins
am-entscheiden-artikel-4-und-5-des-nato-vertrage
s-5572746), und wenn ja, wie lautet sie?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 24. September 2024
Die Bundesregierung ist im ständigen und engen Austausch mit ihren
Partnern, um die Ukraine weiter bestmöglich bei der Verteidigung gegen
den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu unterstützen. Im
Übrigen liegt das staatliche Handeln dieser Partner zur Unterstützung
der Ukraine nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung,
sondern der jeweiligen Alliierten.
53. Abgeordneter
Detlef Seif
(CDU/CSU)
Wie viele Personen haben im Jahr 2023 im
Rahmen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten,
Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten
ein Visum erhalten (bitte Aufschlüsseln nach
Familiennachzug zu Asylberechtigten, Flüchtlingen
oder subsidiär Schutzberechtigten)?
54. Abgeordneter
Detlef Seif
(CDU/CSU)
Wie viele Personen haben bis Ende August 2024
im Rahmen des Familiennachzugs zu
Asylberechtigten, Flüchtlingen oder subsidiär
Schutzberechtigten ein Visum erhalten (bitte Aufschlüsseln
nach Familiennachzug zu Asylberechtigten,
Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 23. September 2024
Die Fragen 53 und 54 werden gemeinsam beantwortet.
Für das Jahr 2023 und den Zeitraum Januar bis Juni 2024 wird auf die
Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2024 zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/12922 verwiesen.
Im Zeitraum von Juli bis August 2024 wurden 52 Visa im Rahmen des
Familiennachzugs zu Asylberechtigten erteilt, 1.500 Visa im Rahmen
des Familiennachzugs zu Flüchtlingen und 2.006 Visa im Rahmen des
Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Insgesamt ergibt
dies 3.558 erteilte Visa.
55. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Welche Partner der Bundesrepublik Deutschland,
die die Bundesministerin des Auswärtigen
Annalena Baerbock in ihrer Rede zur Eröffnung
der Konferenz der Leiterinnen und Leiter
deutscher Auslandsvertretungen erwähnte, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der
Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen Fragen
an das Auswärtige Amt (AA) gestellt, und wie
fielen die Antworten des AA aus (Fragen sowie
Antworten bitte thematisch zusammenfassend
auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 24. September 2024
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten
vertraulicher Gespräche.
Im Übrigen weist die Bundesregierung auf die intensive
Medienberichterstattung im Ausland zu den Landtagswahlergebnissen in Thüringen
und Sachsen am 1. September 2024 hin.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
56. Abgeordnete
Martina Renner
(Gruppe Die Linke)
Sind der Bundesregierung über die vom
Oberlandesgericht Jena verurteilten Mitglieder der
mutmaßlich terroristischen Neonazi-Vereinigung
Knockout 51 hinaus weitere Personen bekannt,
gegen die derzeit Ermittlungen wegen
Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a des
Strafgesetzbuches geführt werden, und wenn ja, sind
unter diesen aktuelle oder ehemalige Angehörige
von Sicherheitsbehörden (vgl. www.mdr.de/nachr
ichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/
knockout-einundfuenfzig-neonazis-kampfsport-ge
richt-polizisten-102.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser
vom 26. September 2024
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt im
Zusammenhang mit der Vereinigung „Knockout 51“ derzeit gegen elf Beschuldigte
Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer
kriminellen und terroristischen Vereinigung gemäß den §§ 129, 129a des
Strafgesetzbuches. Die Ermittlungen richten sich dabei auch gegen einen
bisher nicht identifizierten Angehörigen einer Sicherheitsbehörde.
Der in Ihrer Frage in Bezug genommene Medienbericht des
Mitteldeutschen Rundfunks bezieht sich dagegen auf Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Gera. Zu Verfahren, die in die Zuständigkeit der Länder
fallen, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des
Grundgesetzes nicht Stellung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
57. Abgeordnete
Martina
Englhardt-Kopf
(CDU/CSU)
Sind im Rahmen der aktuell laufenden
Novellierung des europäischen
Lieferkettensorgfaltsgesetzes Änderungen im geltenden deutschen
Lieferkettensorgfaltsgesetz geplant, da das aktuell
geltende deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits ab 500 Beschäftigten und mindestens
150 Mio. Euro Umsatz gilt, während die
Planungen für das europäische
Lieferkettensorgfaltsgesetz ab 2032 vorsehen, dass dieses hingegen erst
ab 1.000 Beschäftigen und einem Jahresumsatz
von 450 Mio. Euro gelten soll, bzw. plant die
Bundesregierung diesbezüglich eine Anpassung
des deutschen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes an die geplanten europäischen
Schwellenwerte des Lieferkettensorgfaltsgesetzes, oder welches
Lieferkettensorgfaltsgesetz hat ab Inkrafttreten
des europäischen Lieferkettengesetzes
(voraussichtlich 2023) dann für deutsche Unternehmen
Gültigkeit?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 25. September 2024
Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in
Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) fallen
Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz,
satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie mit 1.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Eine Umsatzschwelle
als zusätzliches Kriterium wird dabei nicht herangezogen. Dessen
ungeachtet ist am 25. Juli 2024 die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten
von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate
Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) in Kraft getreten und von den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 26. Juli 2026 in
nationales Recht umzusetzen. Die am 17. Juli 2024 von der Bundesregierung
beschlossene Wachstumsinitiative sieht vor, die Umsetzung dieser
Richtlinie in dieser Legislaturperiode durch Änderung des LkSG
vorzunehmen. Zur konkreten Ausgestaltung wird derzeit unter Federführung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Entwurf erarbeitet.
Bis zur Überführung der CSDDD in nationales Recht gelten die
Regelungen des LkSG fort.
58. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Erfasst die Bundesregierung systematisch die
Rückmeldungen von deutschen und afrikanischen
Unternehmen hinsichtlich der Wirkung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, z. B. auf die
Anbahnung von Geschäftskontakten zwischen
deutschen und afrikanischen Unternehmen, und
wenn ja, wie fällt die Bewertung der
Bundesregierung aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 26. September 2024
Eine systematische Erfassung von Rückmeldungen deutscher und
afrikanischer Unternehmen zu den Wirkungen des Gesetzes über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)
erfolgt nicht. Jedoch erfolgt fortlaufend ein Monitoring zu den
Wirkungen des LkSG über verschiedenste Kanäle.
Das LkSG adressiert Unternehmen mit Hauptverwaltung,
Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder
Zweigniederlassung sowie mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in Deutschland. Diese Unternehmen sind verpflichtet,
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt nicht nur im Inland, sondern
auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Eine erhöhte Sorgfalt in
der Lieferkette stärkt auch deren Resilienz. Davon können auch
Geschäftsbeziehungen von Zulieferern aus Afrika nach Deutschland
profitieren. Ungeachtet dessen steht die Bundesregierung kontinuierlich zur
Wirkung des Gesetzes mit allen Akteuren im Austausch.
59. Abgeordneter
Stephan Stracke
(CDU/CSU)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen
darüber vor, welche finanziellen Vorteile (inklusive
steuerlicher Auswirkungen) sich für einen
Eckrentner ergeben und wie sich die Unterschiede
zum geltenden Recht darstellen, wenn die
geplante Rentenaufschubprämie oder die Möglichkeit
der Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge
ein, zwei oder drei Jahre nach Erreichen der
Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. September 2024
Der Bundesregierung liegen exemplarische Berechnungen zu den
finanziellen Vorteilen der Rentenaufschubprämie sowie der
beitragsersetzenden Zahlung des Arbeitgebers an versicherungsfreie Beschäftigte im
Rentenalter für einen Eckrentner-Modellfall vor. Solche Berechnungen
haben aufgrund der Vielzahl der gesetzten Annahmen jedoch keine
Aussagekraft über den beispielhaft modellierten Einzelfall hinaus. Die
Ergebnisse sind stets von einer Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise
der Rentenhöhe, der Höhe des aus der Weiterarbeit erzielten
Einkommens sowie weiterer individueller steuerrelevanter Parameter abhängig.
Zudem ist die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der
Rentenaufschubprämie noch nicht abgeschlossen.
60. Abgeordneter
Stephan Stracke
(CDU/CSU)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
die erwarteten Fallzahlen sowie die Verwaltungs-
und Umsetzungskosten der
Rentenaufschubprämie und der Auszahlung der
Sozialversicherungsbeiträge vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. September 2024
Da es sich um zwei neue Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs
in die Rente handelt, deren Inanspruchnahme vom Verhalten der
Berechtigten abhängig ist, liegen keine Erfahrungswerte zu deren
Inanspruchnahme vor. Für die Einführung der Rentenaufschubprämie wird mit
einem einmaligen Erfüllungsaufwand für die erforderlichen
Programmierarbeiten von rund 7,69 Mio. Euro und für die Umsetzung der
beitragsersetzenden Zahlung des Arbeitgebers an versicherungsfreie
Beschäftigte im Rentenalter mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand von
0,33 Mio. Euro gerechnet. Laufender Erfüllungsaufwand ergibt sich für
die Rentenaufschubprämie für die Berechnung sowie für Folgearbeiten
in Höhe von 0,07 Mio. Euro je 1.000 Fälle. Laufender
Erfüllungsaufwand ergibt sich zudem für die Beratung zu den neuen Möglichkeiten
zur Gestaltung des Übergangs in die Rente. Für beide Maßnahmen wird
sich der laufende Erfüllungsaufwand bei einer angenommenen
maximalen Fallzahl von 200.000 Personen, die sich über die Neuregelungen
beraten lassen, auf jährlich 9,66 Mio. Euro belaufen.
61. Abgeordneter
Stephan Stracke
(CDU/CSU)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen
darüber vor, welche finanziellen Vorteile sich für
einen Eckrentner im Vergleich zum geltenden
Recht ergeben, wenn er über die
Regelaltersgrenze hinaus ein, zwei oder drei Jahre
weiterarbeitet und die Zuschläge zur Rente 0,1, 0,2 und
0,3 Prozentpunkte gegenüber dem geltenden
Recht erhöht würden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. September 2024
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Berechnungen vor.
62. Abgeordneter
Stephan Stracke
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber,
welche Verwaltungs- und Umsetzungskosten
anfallen würden, wenn die Zuschläge auf die Rente
für die Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze
um 0,1, 0,2 oder 0,3 Prozentpunkte gegenüber
dem geltenden Recht erhöht würden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 23. September 2024
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
63. Abgeordnete
Dr. Sahra
Wagenknecht
(Gruppe BSW)
Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell (2024) Bürgergeld (bitte
gesamt und nach Ländern angeben: Deutschland,
Ausland, EU-Ausland, Ukraine, Syrien,
Afghanistan, Türkei, Irak, Somalia, Eritrea, Pakistan),
und wie hoch ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die Summe der Zahlungsansprüche der
Leistungsberechtigten (bitte gesamt und nach Ländern
angeben: Deutschland, Ausland, EU-Ausland,
Ukraine, Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak,
Somalia, Eritrea, Pakistan)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 25. September 2024
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai
2024 rund 5,6 Millionen Personen leistungsberechtigt nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch. Die Zahlungsansprüche dieser
Leistungsberechtigten (LB) beliefen sich für den Monat Mai 2024 auf insgesamt
3,93 Mrd. Euro und enthalten neben dem Bürgergeld auch Kosten der
Unterkunft (einschließlich kommunaler Anteile) und Beiträge zur
Sozialversicherung. Weitere Ergebnisse können nachfolgender Tabelle
entnommen werden.
Tabelle: Leistungsberechtigte (LB) und Zahlungsansprüche nach
Staatsangehörigkeit für den Berichtsmonat Mai 2024, Datenstand:
September 2024
Staatsangehörigkeit Bestand
Leistungsberechtigte
(LB)
Summe der
Zahlungsansprüche
in Euro
Insgesamt 5.597.852 3.928.935.152
Deutschland 2.927.469 2.064.022.676
Ausland 2.670.332 1.864.880.625
Staatsangehörigkeit Bestand
Leistungsberechtigte
(LB)
Summe der
Zahlungsansprüche
in Euro
EU-Ausländer 406.315 272.047.501
Ukraine 722.974 529.760.624
Arabische Republik Syrien 519.939 341.493.128
Afghanistan 200.710 133.326.070
Türkei 196.840 159.624.138
Irak 110.656 68.000.574
Somalia 24.999 15.255.463
Eritrea 26.418 15.209.153
Pakistan 15.674 10.539.073
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
64. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Bis zu welchem Zeitpunkt will die
Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den
schienengebundenen Patiententransport
(Begleitschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs
bei dem Bundesminister der Verteidigung Thomas
Hitschler an den Deutschen Bundestag vom
21. August 2024 zum Konzept strategischer
bodengebundener Patiententransport) vorlegen, die
derzeit auf der Grundlage des Konzeptes zum
strategischen, bodengebundenen
Patiententransport und zur Umsetzung des schienengebundenen
Patiententransports und des Einsatzes der
Streitkräfte erstellt wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 26. September 2024
Nach einer ersten Festlegung des Betrachtungsgegenstandes
(Medizinische Rettungskette, Auswahl des Transportmediums, Einsatzszenar,
Berücksichtigung multinationale Partnernationen) sowie Abstimmung der
übergeordneten Rahmenbedingungen (Konfiguration des
Transportmediums, Einsatzraum) ergeben sich eine Vielzahl von Lösungsoptionen.
Diese werden schnellstmöglich untersucht.
65. Abgeordnete
Susanne Hennig-
Wellsow
(Gruppe Die Linke)
Bei welchen Reisen des Bundeskanzlers Olaf
Scholz mit der Flugbereitschaft des Bundes im
Jahr 2024 ist die Ehefrau des Bundeskanzlers
Britta Ernst unentgeltlich mitgeflogen, und bei
welchen Reisen hat sie die Kosten für den Mitflug
selbst getragen (bitte für die letzten sieben
Flugreisen die Flugziele, das Datum, den Grund der
Reise und die Höhe der Kosten nennen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 24. September 2024
Die letzten sieben Dienstreisen des Bundeskanzlers mit Nutzung der
Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung, bei denen
Britta Ernst begleitet hat, sind nachfolgend aufgelistet:
• G7-Gipfel in Savelletri di Fasano (Italien) und Ukraine-
Friedenskonferenz in Bürgenstock (Schweiz) vom 13. bis 16. Juni 2024;
• Fußballspiel (EURO 2024) Deutschland–Ungarn in Stuttgart am
19. Juni 2024;
• Fußballspiel (EURO 2024) Deutschland–Dänemark in Dortmund am
29. Juni 2024;
• Fußballspiel (EURO 2024) Spanien–Deutschland in Stuttgart am
5. Juli 2024;
• Gipfeltreffen der NATO in Washington D.C. vom 9. bis 12. Juli 2024;
• Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele sowie des französischen
Jugendlagers und des Olympischen Dorfs in Paris vom 26. bis 27. Juli
2024;
• Besuch der Olympischen Spiele in Paris vom 8. bis 10. August 2024.
Der Bundeskanzler wird, sofern es protokollarisch vorgesehen oder
angezeigt ist, von Britta Ernst begleitet. Begleitet Britta Ernst den
Bundeskanzler darüber hinaus, werden die Kosten für die Reisebegleitung von
ihr selbst getragen und nach den Richtlinien für den Einsatz von
Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der
Verteidigung zur Beförderung von Personen des politischen und
parlamentarischen Bereichs abgerechnet. Ein entgeltlicher Mitflug von Britta Ernst
erfolgte auf den Reisen zum Besuch der Fußballspiele im Rahmen der
EURO 2024 am 19. Juni 2024, am 29. Juni 2024 und am 5. Juli 2024
sowie zum Besuch der Olympischen Spiele in Paris vom 8. bis 10.
August 2024.
66. Abgeordneter
Johannes Huber
(fraktionslos)
Wie viele Marineschiffe haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Monat August 2024 die
Taiwanstraße (www.lto.de/recht/nachrichten/n/mano
ever-deutsche-marine-taiwanstrasse-china-souver
aenitaet-internationale-gewaesser) passiert (bitte
nach den zehn Nationen mit den häufigsten
Durchfahrten aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 24. September 2024
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
67. Abgeordneter
Roderich
Kiesewetter
(CDU/CSU)
Wie oft ist die Bundeswehr seit Februar 2022
gegebenenfalls ausgerückt, um mögliche russische
Aktivitäten und Verstöße gegen Grenzvorschriften
oder internationales Seerecht etc. aufzuklären
(bitte angeben, welche Flugzeug- und
Schiffstypen im gesamten Zeitraum hierfür eingesetzt
wurden, und hierbei bitte die zehn häufigsten Typen
pro Teilstreitkraft aufschlüsseln), und wie viele
russische Schiffe wurden gegebenenfalls seit
Februar 2022 von der Marine in Nord- und Ostsee
begleitet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 23. September 2024
Die Begleitung russischer Schiffe und Einheiten der russischen Marine
in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone fällt grundsätzlich in
den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (See). Die Marine
unterstützt im Rahmen der Amtshilfe bei freien Kapazitäten. Zudem ist die
Aufklärung fremder Einheiten während der Durchführung eigener
Vorhaben ein Dauerauftrag der Marine, um ein maritimes Lagebild zu
generieren.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden 107 Begleitungen russischer
Schiffe durchgeführt, davon fünf durch Einheiten der Marine. Die Anzahl der
Begleitungen wird erst seit 2023 erhoben, eine Statistik über begleitende
Einheiten wird nicht geführt.
Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keine Kenntnisse über
Grenzverletzungen oder Verstöße gegen das internationale Seerecht
durch Einheiten der russischen Marine auf dem Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland vor.
Im Übrigen wird auf die Ausschussdrucksache 20(12)708 verwiesen.
68. Abgeordneter
Jens Lehmann
(CDU/CSU)
In welchem Zeitraum rechnet die
Bundesregierung damit, die NATO-Vorgaben bei den
vorzuhaltenden Munitionsreserven für die Bundeswehr
einzuhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 25. September 2024
Mit dem Projekt „Munitionsbevorratung Streitkräfte“ wird der
stufenweise, planerisch gesteuerte sowie kontinuierliche Aufwuchs der
Einsatzbevorratung von Munition vorangetrieben. Die Neueinplanung von
Munitionsvorhaben erfolgt dabei zyklisch im Rahmen der jährlichen
Bedarfsplanung für die Streitkräfte. Eine Aussage über den Zeitraum der
Zielerreichung über alle Munitionstypen hinweg ist nicht belastbar.
69. Abgeordneter
Jens Lehmann
(CDU/CSU)
Wird die ehemalige Munitionsanstalt Strelln/
Mockrehna im Rahmen der Überlegungen zu
einem möglichen zukünftigen Standort unter
Berücksichtigung der NATO-Vorgaben zur
Bereithaltung von Munitionsreserven für die
Bundeswehr einbezogen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 24. September 2024
Im Kontext der „Zeitenwende“ wird die Bundeswehr kontinuierlich
entlang sich wandelnder Rahmenbedingungen insbesondere auf die Landes-
und Bündnisverteidigung ausgerichtet. Dies schließt auch die Prüfung
der Nutzung ehemaliger Bundeswehr-Liegenschaften unter
Berücksichtigung der NATO-Verteidigungspläne ein.
Für das ehemalige Munitionslager in Mockrehna hat sich hierbei bislang
kein erneuter Bedarf für eine militärische Nutzung ergeben.
70. Abgeordneter
Jens Lehmann
(CDU/CSU)
Auf welchen konkreten Zahlen/Marktpreisen
basiert die neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,
und welche konkreten Kennzahlen (bitte
aufschlüsseln, von wann und woher die Zahlen
stammen) werden für die Bewertung einer externen
Betreiberlösung herangezogen (Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 auf
Bundestagsdrucksache 20/12862)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 25. September 2024
Die Grundlagen für die Berechnung des Kooperationsmodells
(Industrielle Betreiberlösung) bleiben durch die Aktualisierung der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unverändert.
Als Kennzahl für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der
Bedarfsdeckungsoptionen wird der Kapitalwert mit Risiko herangezogen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
71. Abgeordnete
Astrid Damerow
(CDU/CSU)
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik
des Normenkontrollrats am Entwurf des
Tierschutzgesetzes, dass im Sinne der „One in, one
out“-Regel der jährliche bürokratische
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in Höhe von 106,5 Mio.
Euro weder kompensiert wird noch aufgezeigt
werde, wie eine Entlastungsperspektive in
gleicher Höhe erreicht werden kann (siehe: nkr-
nr-6765.pdf (bund.de)), oder werden nach
Auffassung der Bundesregierung Landwirte bereits
überkompensiert, wie es der Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir bei
der Regierungsbefragung am 12. Juni 2024 im
Deutschen Bundestag erklärt hat (siehe: Özdemir:
Landwirte werden für Agrardiesel
überkompensiert; www.agrarheute.com/politik/oezdemir-land
wirte-fuer-agrardiesel-ueberkompensiert-62
1771)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 26. September 2024
Der Nationale Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung
bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des
Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Er prüft
insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen
(siehe § 1 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen
Normenkontrollrates) und legt dem betreffenden Bundesministerium das Ergebnis
seiner Prüfung vor.
Aus der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des
Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetzes ergibt sich demnach, dass die
Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht ist
und der Nationale Normenkontrollrat hiergegen keine Einwände erhebt.
Die „One in, one out“-Regelung sieht keine Eins-zu-eins-Kompensation
vor, sondern stellt eine Gesamtbetrachtung an. In diesem
Zusammenhang unternimmt das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft zahlreiche Anstrengungen, um durch ein
Bürokratieabbauprogramm zu spürbaren Entlastungen für Landwirtinnen und Landwirte zu
kommen.
72. Abgeordneter
Alois Rainer
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung finanzielle und/oder
nicht-finanzielle Entlastungmaßnahmen für
Waldbesitzer, die künftig die mit meiner Auffassung
nach erheblichen bürokratischen Belastungen und
praktischen Schwierigkeiten einhergehenden
Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Verordnung
über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
erfüllen müssen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 23. September 2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und
Bundesminister Cem Özdemir selbst haben seit Beginn des Jahres in
Zusammenarbeit mit weiteren Mitgliedstaaten die EU-Kommission
aufgefordert, den Anwendungsstart der Verordnung für entwaldungsfreie
Produkte (EUDR) dringend um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2025 zu
verschieben. Ziel dieser Forderung ist es, den betroffenen Akteuren
ausreichend Zeit zu gewähren, um die Anforderungen der Verordnung
sachgerecht umzusetzen. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung
der EUDR hat auch Bundeskanzler Olaf Scholz den Appell für eine
Verschiebung des Anwendungsstarts unmittelbar an die EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gerichtet.
Unabhängig vom tatsächlichen Anwendungsstart wird zurzeit geprüft,
welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von
Waldbesitzende oder auch Zusammenschlüssen bestehen, um den Sorgfaltspflichten
im Rahmen der EUDR zu entsprechen.
73. Abgeordneter
Alois Rainer
(CDU/CSU)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die
bürokratischen Anforderungen der EU-
Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
nicht zu einer Überlastung insbesondere von
kleinen privaten Waldbesitzern führen und deren
wirtschaftliche Existenz gefährden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 23. September 2024
Die Verordnung selbst sieht Vereinfachungen für Unternehmerinnen und
Unternehmer in Ländern mit einem geringen Risiko für Entwaldung,
wie die vereinfachte Sorgfaltspflicht, vor.
Neben diesen Vereinfachungen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft mit Unterstützung einer eigens dafür
eingesetzten technischen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und
Vertretern der Länder und des Privatwaldes, eine Handreiche zur Anwendung
der EUDR erarbeitet. Ziel der Handreiche ist es, eine rechtssichere und
praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft zu
ermöglichen. Die Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick über die
Regelungen, die für die heimische Erzeugung und Vermarktung von
Holz von Bedeutung sind, und zeigt anhand von praxisnahen Beispielen
konkrete Wege für die Anwendung der EUDR auf.
74. Abgeordneter
Albert Stegemann
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob der
Eigenverbrauch bzw. Endverbrauch von Papier
und Zeitschriften in einem Unternehmen unter die
Anwendung der EU-Verordnung für
entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fällt und demgemäß vor
jedem Einkaufsvorgang eine entsprechende
Sorgfaltserklärung eingeholt werden müsste, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 23. September 2024
Die Bundesregierung hat in der Vorbereitung der Anwendung der
Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (Regulation on
Deforestation Free Products (EUDR)) auf EU-Ebene erreicht, dass der
Eigenverbrauch von im Anhang I der EUDR genannten relevanten Erzeugnissen,
wie Papier oder Zeitschriften, nicht von der EUDR erfasst wird und
dementsprechend keine Sorgfaltspflichten gelten.
Ungeachtet dessen gilt die EUDR bei der Verwendung relevanter
Erzeugnisse im eigenen Betrieb allerdings dann, wenn diese in den
Verkehr gebracht wurden und das Inverkehrbringen noch keiner
Sorgfaltspflichtenprüfung unterlag. Dies ist beispielsweise bei Importen von
Papier aus Drittstaaten und der anschließenden Verwendung im
Unternehmen der Fall.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung gegenüber der
Europäischen Kommission für eine Verschiebung des Anwendungsstarts der
Verordnung um sechs Monate ein. Grund dafür sind Verzögerungen auf
EU-Ebene bei wichtigen Umsetzungselementen der EUDR, die eine
angemessene Vorbereitung der Wirtschaft und Verwaltung auf den Start
der EUDR erschweren.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
75. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Wie viele anerkannte Einsatzstellen für den
Bundesfreiwilligendienst gibt es im Wahlkreis
Diepholz/Nienburg I, und wie viele Plätze stellen diese
insgesamt zur Verfügung (bitte die 14
Einsatzstellen mit den meisten Freiwilligendienstleistenden-
Stellen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 23. September 2024
Im Wahlkreis 33 (Landkreise Diepholz und Nienburg I mit den
Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Uchte) gibt es insgesamt 229 anerkannte
Einsatzstellen mit 627 belegbaren Plätzen.
Die Auflistung der 14 Einsatzstellen, welche die höchste Anzahl
belegbarer Plätze im Wahlkreis 33 anbieten, sind der Tabelle in der Anlage zu
entnehmen.1
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
76. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Welche Projekte werden in welcher Höhe im
Wahlkreis Diepholz/Nienburg I im Rahmen der
Familienförderrichtlinien des Bundes in diesem
Jahr gefördert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 25. September 2024
In diesem Jahr werden keine Projekte im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I
im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes gefördert.
77. Abgeordnete
Andrea Lindholz
(CDU/CSU)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ab
Inkrafttreten am 1. November 2024 kein
Sicherheitsrisiko nach einer Identitätsänderung aufgrund
des sog. Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG)
eintritt, um auszuschließen, dass insbesondere
kriminelle Personen oder Terroristen durch eine
Identitätsänderung untertauchen können, vor dem
Hintergrund, dass nach Medienberichten (z. B. www.t
agesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/rund-150
00-menschen-mehr-burger-als-erwartet-wollen-ge
schlechtseintrag-andern-12370691.html#:~:text=
Ottmar%20Winter%20PNN-,Rund%2015.000%2
0Menschen%3A%20Mehr%20B%C3%BCrger%
20als%20erwartet%20wollen%20Geschlechtseint
rag%20%C3%A4ndern,als%20die%20Ampel%2
0erwartet%20hatte.) nicht nur etwa, wie von der
Bundesregierung geschätzt, 4.000 Personen
jährlich eine Personenstandsänderung nach dem
SBGG anstreben, sondern Hochrechnungen bis zu
15.000 Anmeldungen prognostizieren, auch
bezugnehmend auf die Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 179 auf
Bundestagsdrucksache 20/9662?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 27. September 2024
Auch nach dem zum 1. November 2024 in Kraft tretenden Gesetz über
die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und
zur Änderung weiterer Vorschriften ist eine anlassbezogene Abfrage
durch die Sicherheitsbehörden jederzeit möglich. Das Gesetz sieht in
§ 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 und Absatz 4 SBGG ausdrückliche
Ausnahmen vom Offenbarungsverbot zur Erfüllung der Aufgaben der
Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie für die Verarbeitung,
Speicherung und den Informationsaustausch zwischen amtlichen
Registern und amtlichen Informationssystemen vor. Im Übrigen wird derzeit
geprüft, ob es weiterer Maßnahmen bedarf. Zur Anzahl der bereits
erfolgten Anmeldungen im Rahmen des SBGG liegen der
Bundesregierung keine genauen Erkenntnisse vor. Zudem wird darauf hingewiesen,
dass es bei Einführung eines Gesetzes häufig höhere Antragsstellungen
gibt.
78. Abgeordnete
Emmi Zeulner
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung die finanziellen
Fördermittel für die Kinderwunschbehandlung auf
Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Maßnahmen der assistierten Reproduktion in
diesem und dem kommenden Jahr weiterzuführen
(bitte jeweils Höhe der finanziellen Mittel
angeben), und wenn nein, mit welcher Begründung
wird die Förderung in diesem oder im
kommenden Jahr gekürzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 25. September 2024
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
musste aufgrund notwendiger Einsparungen sowohl im Haushalt 2024 als
auch im Haushalt 2025 Reduzierungen vornehmen, die unter anderem
die ergänzende finanzielle Unterstützung von Kinderwunsch-Paaren
durch Bundesmittel betreffen.
So wurden im Jahr 2024 in Kapitel 1703 681 21 für „Zuschüsse und
Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für
den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der
vertraulichen Geburt“ Finanzmittel in Höhe von 9,48 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Der durch die Bundesregierung beschlossene Haushaltsentwurf
für das Jahr 2025 sieht für den genannten Titel einen Ansatz von
5,6 Mio. Euro vor. Diese Reduzierungen betreffen den Teilbereich der
finanziellen Unterstützung ungewollt kinderloser Paare. Der
Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 befindet sich aktuell in der parlamentarischen
Beratung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
79. Abgeordneter
Peter Aumer
(CDU/CSU)
Welche Punkte des Positionspapiers der DRF
Luftrettung werden in die nächsten Vorschläge
der Regierungskommission
(Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung) zur Reform des
Rettungswesens eingearbeitet, und wie viele wegen
schlechter Wetterbedingungen abgesagte Einsätze hätten
mit dem Einsatz des „Point in Space“-Systems in
den letzten fünf Jahren durchgeführt werden
können (bitte für jedes Jahr angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 26. September 2024
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die Regierungskommission
für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
gegenwärtig keine weitere Stellungnahme zum Thema Notfall-Versorgung
oder zur Reform des Rettungswesens. Die Bundesregierung verweist in
diesem Zusammenhang auf die vorliegenden Stellungnahmen der
Regierungskommission zu beiden Themen.
Zur Anzahl der Einsätze, die wegen schlechter Wetterbedingungen
abgesagt wurden und die aber mit dem Einsatz des „Point in Space“-Systems
hätten durchgeführt werden können, liegen der Bundesregierung keine
Daten vor. Der Bundesregierung ist bekannt, dass dazu im Land
Schleswig-Holstein ein Probebetrieb geplant ist. Änderungsbedarf von
luftfahrtrechtlichen Vorschriften wurden hier bisher nicht identifiziert.
80. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Warum fehlen nach Kenntnis der
Bundesregierung laut der Übersicht auf der Webseite des Paul-
Ehrlich-Instituts unter dem Link www.pei.de/DE/
arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-date
n/uaw-daten-node.html bei 481 der gelisteten
Todesfälle Angaben zum Todesdatum, und welche
Schritte wurden/werden unternommen, um diese
Lücke in den Daten zu klären?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 26. September 2024
Die Information zum Zeitpunkt des Auftretens der Reaktion (hier:
Todesdatum) stellt bei Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung
an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine verpflichtende Angabe dar und
wird entsprechend nicht immer übermittelt.
Sofern das PEI in der Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung
Kontaktdaten der meldenden Person identifizieren kann, erfolgt bei den
Verdachtsfallmeldungen mit Todesfolge eine Nachfrage bei der
meldenden Person, um gegebenenfalls fehlende Informationen zu erfragen.
81. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung
des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der
Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch für Bezieher von Bürgergeld
vornehmen, um das Defizit in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund
9,2 Mrd. Euro bezüglich dieser Versicherten, so,
wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart,
umzusetzen, um die Zusatzbeiträge für gesetzlich
versicherte Beitragszahler zu begrenzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 23. September 2024
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem
Koalitionsvertrag festgehalten, die Beiträge für Beziehende von Bürgergeld
anheben zu wollen. Eine Umsetzung soll erfolgen, sobald es die
haushaltspolitischen Rahmenbedingungen im Lichte der wirtschaftlichen
Entwicklung zulassen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 20/12734, auf die Antwort
der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 65 auf
Bundestagsdrucksache 20/12558 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 99 der Abgeordneten Gerrit Huy auf
Bundestagsdrucksache 20/10863 verwiesen.
82. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Gruppe Die Linke)
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), dass
sich durch das
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die Versorgungssituation
von Diabetes-Patientinnen und -patienten
verschlechtern könnte, insbesondere dadurch, dass
für die derzeit definierte Leistungsgruppe
„Endokrinologie und Diabetologie“ Fachärztinnen und
Fachärzte für Innere Medizin sowie für
Allgemeinmedizin, die über die Zusatzbezeichnung
„Diabetologie“ verfügen, nicht bei der Zuweisung
der Leistungsgruppe anerkannt werden sollen,
und beabsichtigt die Bundesregierung, im
Gesetzgebungsverfahren auf eine diesbezügliche
Änderung hinzuwirken, beispielsweise indem sie den
Fraktionen der Regierungskoalition eine
Formulierungshilfe zur Verfügung stellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 27. September 2024
Die erstmalige Definition der Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien
erfolgt gemäß des zwischen Bund und Ländern geeinten
Eckpunktepapieres zur Krankenhausreform vom 10. Juli 2023 im Wesentlichen auf
der Grundlage der 60 somatischen Leistungsgruppen aus dem
Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022 zuzüglich fünf ergänzender
Leistungsgruppen. Bei den Festlegungen für die 60 Leistungsgruppen aus
Nordrhein-Westfalen werden die dort geltenden Qualitätskriterien
weitestgehend überführt. Gleiches gilt auch für die Leistungsgruppe
„Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“.
Einzelne Änderungen an den Leistungsgruppen und ihren
Qualitätskriterien erfolgen im Rahmen der künftigen Arbeiten zur Weiterentwicklung
im Leistungsgruppen-Ausschuss unter Beteiligung der relevanten
Akteure.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz befindet sich aktuell in den
parlamentarischen Beratungen. Inwiefern Änderungen am vorgelegten Entwurf
angezeigt sind, obliegt nunmehr der Einschätzung der Abgeordneten des
Deutschen Bundestages.
83. Abgeordneter
Hubert Hüppe
(CDU/CSU)
Welche Aufklärungsmaßnahmen führte die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum
Thema Organspende im Jahr 2023 durch (bitte
nach Maßnahme/Druckerzeugnis/Internetangebot
und Auflage bzw. Downloadzahl aufgliedern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 26. September 2024
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zum Thema
Organspende im Jahr 2023 umfassende Aufklärungsmaßnahmen
umgesetzt. Die Aufklärungsmaßnahmen umfassten insbesondere Maßnahmen
in den Bereichen der Massenmedien, des Internetportals www.organspe
nde-info.de, Social Media und Print-Medien. Hinsichtlich der
Einzelheiten wird auf die Anlagen 1 bis 3 verwiesen.2
84. Abgeordneter
Wolfgang Kubicki
(FDP)
Wann ist mit einer Veröffentlichung der
Ergebnisse der Studie „Risikoevaluation COVID-19-
Impfstoffe“ (RiCO) zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 26. September 2024
Eine Machbarkeitsstudie zur Risikoevaluation der COVID-19-
Impfstoffe (RiCO) auf Populationsebene in Deutschland – Nutzbarmachung
verschiedener Sekundärdatenkörper für die Pharmakovigilanz und
weitere Forschung werden vom Paul-Ehrlich-Institut in der nächsten
Ausgabe der Informationsreihe „Bulletin für Arzneimittelsicherheit“
veröffentlicht, die im Oktober 2024 erscheint.
85. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Gruppe Die Linke)
Plant die Bunderegierung in dieser
Legislaturperiode die Einführung einer Härtefallregelung
zur Entlastung von Beitragsschuldnern mit
geringem Einkommen in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Beschluss Pet 2-19-15-8272-049458
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_202
1/_08/_24/Petition_125753.abschlussbegruendun
gpdf.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 27. September 2024
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für alle Versicherten –
unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge – den gleichen
umfassenden Versicherungsschutz vor. Ein Erlass von Beiträgen bei fortbestehen-
2 Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
dem Leistungsanspruch muss von den übrigen Beitragszahlerinnen und
Beitragszahlern mitfinanziert werden. Daher kommt ein Erlass
geschuldeter Beiträge nur im Ausnahmefall in Betracht, wenn deren Einziehung
nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre (§ 76 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV).
Nach den Einheitlichen Grundsätzen zur Erhebung von Beiträgen, zur
Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass sowie zum Vergleich
von Beitragsansprüchen (Beitragserhebungsgrundsätze) des GKV-
Spitzenverbandes ist ein Erlass insbesondere dann zulässig, wenn eine
Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestehens oder des notwendigen
Lebensunterhalts des Anspruchsgegners besteht.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen der Bundesregierung
verwiesen, die gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
in dem in Ihrer Frage genannten Petitionsverfahren abgegeben wurden.
86. Abgeordneter
Albert Stegemann
(CDU/CSU)
Inwiefern werden Facharzttermine seit
Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
(TSVG) am 11. Mai 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere im ländlichen Raum
schneller als zuvor vermittelt (bitte
durchschnittliche Vermittlungszeiten seit 2019 möglichst
insgesamt sowie getrennt nach städtischen und
ländlichen Räumen jeweils nach Jahren auflisten), und
welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die Vermittlung von
Facharztterminen zu verbessern (vgl. www.noz.de/lokales/lk-e
msland/artikel/facharzttermin-im-emsland-reporte
rin-im-selbsttest-47661865)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 25. September 2024
Der Bundesregierung liegen derzeit keine differenzierten, validen Daten
über die zeitliche Entwicklung und regionalen Unterschiede hinsichtlich
Wartezeiten bei Facharztterminen seit Inkrafttreten des Terminservice-
und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Mai 2019 vor. Ausschnittweise
Erkenntnisse zu Wartezeiten bei Facharztterminen lassen sich
beispielsweise in den Versichertenbefragungen des Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) zum Beispiel aus den Jahren 2018 und 2021 entnehmen
(abrufbar im Internet unter: www.kbv.de/html/versicherten-befragun
g.php). Zudem kann auf den Evaluationsbericht der KBV über die
Tätigkeit der Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen
(KVen) aus dem Jahr 2023 verwiesen werden. Diesem ist zum Beispiel
zu entnehmen, dass lediglich 44 Prozent der in der TSS zur Buchung
angebotenen Termine gebucht wurden. Es ist davon auszugehen, dass dies
auch auf den ländlichen Bereich zutrifft (abrufbar ist der Bericht im
Internet unter: https://gesundheitsda-ten.kbv.de/cms/html/35781.php).
Gemäß § 87a Absatz 3 Satz 18 bis 21 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der Bewertungsausschuss zu evaluieren, ob und
wieweit durch die mit dem TSVG etablierten Vergütungsanreize
(extrabudgetäre Vergütungen für offene Sprechstunde sowie in TSS- und
Hausarztvermittlungsfällen) im Zeitraum der Jahre 2019 bis 2024 eine
Verbesserung des Zugangs zur fachärztlichen Versorgung eingetreten ist.
Die Evaluation soll so umfassend sein, dass sie den Gesetzgeber in die
Lage versetzt, eine abschließende Entscheidung über Fortführung,
Anpassung oder Wegfall der Vergütungsanreize treffen zu können. Hierfür
sieht das Evaluationskonzept des Bewertungsausschusses u. a. die
Analyse vertragsärztlicher Abrechnungsdaten sowie die Durchführung einer
Versichertenbefragung vor. Die vollständigen Ergebnisse der Evaluation
werden bis Mitte des Jahres 2025 erwartet.
Es ist ein wesentliches gesundheitspolitisches Ziel der Bundesregierung,
eine zeitnahe medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten,
insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu
gewährleisten. Daher wurden auch in der laufenden Legislaturperiode bereits
Maßnahmen getroffen, die für gesetzlich Versicherte einen schnelleren
Zugang in die ambulante (fach-)ärztliche Versorgung ermöglichen
sollen. Unter anderem erhalten Fachärztinnen und Fachärzte seit dem 1.
Januar 2023 deutlich höhere (extrabudgetäre) Zuschläge, wenn sie nach
der Vermittlung durch eine TSS oder aus der hausärztlichen Versorgung
eine schnelle Behandlung realisieren. Ergänzend wurden die
Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Terminvermittlung von
Videosprechstunden und weiteren telemedizinischen Terminen durch die
KVen mit dem im März 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur
Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens verbessert. Darüber
hinaus sind weitere Maßnahmen mit dieser Zielrichtung beabsichtigt.
Hierzu zählt beispielsweise eine Regelungsinitiative im Rahmen der
geplanten Notfallreform zur strukturierten und flächendeckenden
Verteilung der offenen Sprechstunden sowie die Verknüpfung der
Rufnummer 116117 mit den Akutleitstellen. Dies soll unter anderem dazu
beitragen, dass Patientinnen und Patienten schne
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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