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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 27.09.2024 · WP 20 · 20/13047 · Schriftliche Fragen · Original ↗
105 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung baufachlicher und baurechtlicher Gesichtspunkte einschließlich der Vorbereitung eines Gestaltungswett…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie ist der Stand des durch das Bundesarchiv im Juni 2023 aufgesetzten Interessenbekundungsverfahrens im Rahmen der Neuausrichtung des Proje…
  3. Schriftliche Frage 3 von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Wann hat der Bundeskanzler Olaf Scholz das letzte mal mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin gesprochen (bitte auch eine Auflistung d…
  4. Schriftliche Frage 4 von Thomas Seitz (fraktionslos): Welche Kosten sind seit Beginn der 20. Wahlperiode durch Beauftragung von Mitarbeitern öffentlicher Rundfunkanstalten für journalistische Tä…
  5. Schriftliche Frage 5 von Bengt Bergt (SPD): Wie haben sich die Ausbau- und Genehmigungszahlen von Windenergieanlagen an Land in Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern, Thü…
  6. Schriftliche Frage 6 von Marc Biadacz (CDU/CSU): Wie werden die Gewinne, die die Bundesregierung aus Fonds zur Finanzierung von Start-ups und Gründungstätigkeiten erzielt (z. B. HTGF I), vo…
  7. Schriftliche Frage 7 von Gitta Connemann (CDU/CSU): Wann wird der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zur Glücksspielverordnung vorliegen, und warum verzögert sich die Erarbeitung, die lau…
  8. Schriftliche Frage 8 von Leif-Erik Holm (AfD): Hält die Bundesregierung angesichts der LNG- Lieferung (LNG = Flüssigerdgas) durch die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA an Schweden (www.ndr.d…
  9. Schriftliche Frage 9 von Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU): Hat die HateAid gGmbH Recherchetätigkeiten, rechtliche Dienstleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen für den Bundesminister für Wirtsc…
  10. Schriftliche Frage 10 von Henning Rehbaum (CDU/CSU): Auf welche Gründe führt die Bundesregierung die hohen Strukturkosten zurück, die zunehmend zum Stellenabbau in deutschen Industrieunternehme…
  11. Schriftliche Frage 11 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Warum lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die in meiner Schriftlichen Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 erfragten Dat…
  12. Schriftliche Frage 12 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Für wie zutreffend hält die Bundesregierung die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2024 nach § 4 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG…
  13. Schriftliche Frage 13 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Welche Strategie bzw. Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von industriellen Lieferketten der deutschen Wirts…
  14. Schriftliche Frage 14 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkrete substanzielle Wirkung in Prozentpunkten prognostiziert die Bundesregierung auf das jährliche Wachstum des deutschen Bruttoin…
  15. Schriftliche Frage 15 von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungsgüter an Israel erteilt, und welche konkre…
  16. Schriftliche Frage 16 von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Wie viele Anträge auf Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungsgüter an Israel wurden im Jahr 2024 gestellt (bitte hierbei auch angeben, w…
  17. Schriftliche Frage 17 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die aktuelle haushalterische Situation des für die militärische Unterstützung der Ukra…
  18. Schriftliche Frage 18 von Christian Leye (Gruppe BSW): Weshalb hat die Bundesregierung das Bieterverfahren beim Verkauf der Commerzbank-Anteile nicht abgebrochen, nachdem UniCredits Interesse als…
  19. Schriftliche Frage 19 von Josef Rief (CDU/CSU): Beabsichtigt die Bundesregierung, zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Billigkeitsmaßnahmen in Schneeballbetrugsfällen der MW…
  20. Schriftliche Frage 20 von Nadine Schön (CDU/CSU): Welche finanzielle Unterstützung hat die Bundesregierung für die Betroffenen des Pfingsthochwassers im Saarland geleistet, nachdem der Bunde…
  21. Schriftliche Frage 21 von Björn Simon (CDU/CSU): Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung, wie in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 er…
  22. Schriftliche Frage 22 von Kathrin Vogler (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die aktuell vom Bundesminister der Finanzen Christian Lindner verbreiteten Äußerunge…
  23. Schriftliche Frage 23 von Dr. Oliver Vogt (CDU/CSU): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand in Euro für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger, der durch den büro…
  24. Schriftliche Frage 24 von Roger Beckamp (AfD): Sind nach Ansicht der Bundesregierung „politische Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierungen“ (Zitat der Bundesregierung) von der Prüf…
  25. Schriftliche Frage 25 von Stephan Brandner (AfD): Wären nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte „Supply-Chain-Angriffe“ von ausländischen Akteuren auf Telekommunikationsgeräte, wie sie…
  26. Schriftliche Frage 26 von Clara Bünger (Gruppe Die Linke): Wieso sind in Fragebögen, die die Bundespolizei laut einem Bericht des Spiegels vom 12. September 2024 (www.spiegel.de/panorama/ asyldebatte…
  27. Schriftliche Frage 27 von Clara Bünger (Gruppe Die Linke): Was hat die laut Medienberichten stattgefundene Prüfung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), unter welchen Umständen dire…
  28. Schriftliche Frage 28 von Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke): Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024 (bzw. zum aktuellsten Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der B…
  29. Schriftliche Frage 29 von Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke): Wie viele Spitzensportlerinnen und -sportler aus Deutschland (Bundes- und Landeskader, Profisportler usw.) mussten infolge einer Corona- Erk…
  30. Schriftliche Frage 30 von Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke): Welche Konsequenzen für die Sportpolitik in Deutschland hat aus Sicht der Bundesregierung die Entscheidung des Internationalen Olympischen K…
  31. Schriftliche Frage 31 von Marc Henrichmann (CDU/CSU): Teilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass sich die mutmaßlichen Täter von Mannheim und Solingen über waffenrechtliche Verbote hin…
  32. Schriftliche Frage 32 von Martin Hess (AfD): Wie viele deutschfeindliche Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden bisher im Jahr 2024 registriert, und auf wel…
  33. Schriftliche Frage 33 von Stefan Keuter (AfD): Wie viele der im Zuge der militärischen Evakuierungsoperation vom August 2021 nach Deutschland eingereisten afghanischen Staatsbürger waren…
  34. Schriftliche Frage 34 von Jan Korte (Gruppe Die Linke): Wie viele der von Bürgerinnen und Bürgern in den Jahren 2022, 2023 sowie bis zum 31. Juni des Jahres 2024 beantragten Reisepässe wurden im E…
  35. Schriftliche Frage 35 von Steffen Kotré (AfD): Warum verwendet die Bundesregierung stets, meiner Meinung nach fälschlicherweise, die Formulierung „irreguläre Einwanderung“ (www.yout ube.c…
  36. Schriftliche Frage 36 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie viele Akteure der Hisbollah und assoziierter Organisationen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit in Deutschland auf, u…
  37. Schriftliche Frage 37 von Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU): Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2023 und 2024 (bis September) nach Kenntnis der Bundesregierung an den Bahnhöfen in der Landeshaup…
  38. Schriftliche Frage 38 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden über den Metapol Verlag und die von ihm angebotenen „Semi…
  39. Schriftliche Frage 39 von Manfred Schiller (AfD): Erachtet die Bundesregierung es als ausreichend, in den Haushaltsplanungen 2025 für den Katastropheneinsatz des THW nur 416,8 Mio. Euro zu b…
  40. Schriftliche Frage 40 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der kürzlich eingeführten Kontrollen an allen deutschen Grenzen weiter daran fest, das Verwaltu…
  41. Schriftliche Frage 41 von Johannes Steiniger (CDU/CSU): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung des „Bauprogramms“ für Ersatz, Neubau und Sanierung von Standorten der…
  42. Schriftliche Frage 42 von Alexander Throm (CDU/CSU): Wie viele unerlaubte Einreisen von Personen, bei denen es Anhaltspunkte oder aber Angaben zu einem Transit durch Russland oder Belarus vor i…
  43. Schriftliche Frage 43 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Erhebungsmethodik im Vergleich zwischen den Zensus- und Meldedatenregisterfeststellungen liefert die genaueren Ergebnisse bei der Fes…
  44. Schriftliche Frage 44 von Peter Beyer (CDU/CSU): Wie ist die im Auswärtigen Amt angewandte Verwaltungspraxis, nicht-verheirateten mitausreisenden Partnern (MAPs) von Diplomaten- und Dienstp…
  45. Schriftliche Frage 45 von Joana Cotar (fraktionslos): Warum hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über den Rückzug Israels aus den besetzten Palästinensergebieten innerhalb eines Jahre…
  46. Schriftliche Frage 46 von Jürgen Hardt (CDU/CSU): Wie viele Autorisierungsstufen (bitte die auf den jeweiligen Autorisierungsstufen zur Freigabe berechtigten Dienstposten angeben) müssen Äuß…
  47. Schriftliche Frage 47 von Johannes Huber (fraktionslos): Wie viele deutsche Staatsangehörige (www.md r.de/nachrichten/deutschland/politik/beteiligung-d eutsche-staatsbuerger-krieg-ukraine-100.html)…
  48. Schriftliche Frage 48 von Stefan Keuter (AfD): Welche speziell deutschen Interessen (jenseits von Klima- und lokalem Umweltschutz) verfolgt die Bundesregierung in der Arktis-Politik im Hi…
  49. Schriftliche Frage 49 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 8a des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) Anwendung findet, welcher unter anderem vorschreibt, d…
  50. Schriftliche Frage 50 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Explosion von Pagern und Funkgeräten im Nahen Osten auch deutsche Staatsbürger verletzt,…
  51. Schriftliche Frage 51 von Rüdiger Lucassen (AfD): Welche afrikanischen Staaten werden in welchem Umfang von der Bundesregierung derzeit mit Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstütz…
  52. Schriftliche Frage 52 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der von Großbritannien und den USA erwogenen Aufhebung der Reichweitenbeschränkung bezüglich de…
  53. Schriftliche Frage 53/54 von Detlef Seif (CDU/CSU): Wie viele Personen haben im Jahr 2023 im Rahmen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten, Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten ein…
  54. Schriftliche Frage 55 von René Springer (AfD): Welche Partner der Bundesrepublik Deutschland, die die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in ihrer Rede zur Eröffnung der Ko…
  55. Schriftliche Frage 56 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Sind der Bundesregierung über die vom Oberlandesgericht Jena verurteilten Mitglieder der mutmaßlich terroristischen Neonazi-Vereinigung Knoc…
  56. Schriftliche Frage 57 von Martina Englhardt-Kopf (CDU/CSU): Sind im Rahmen der aktuell laufenden Novellierung des europäischen Lieferkettensorgfaltsgesetzes Änderungen im geltenden deutschen Lieferket…
  57. Schriftliche Frage 58 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Erfasst die Bundesregierung systematisch die Rückmeldungen von deutschen und afrikanischen Unternehmen hinsichtlich der Wirkung des Lieferke…
  58. Schriftliche Frage 59 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile (inklusive steuerlicher Auswirkungen) sich für einen Eckre…
  59. Schriftliche Frage 60 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwarteten Fallzahlen sowie die Verwaltungsund Umsetzungskosten der Rentenaufschubprämie un…
  60. Schriftliche Frage 61 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile sich für einen Eckrentner im Vergleich zum geltenden Recht…
  61. Schriftliche Frage 62 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Verwaltungs- und Umsetzungskosten anfallen würden, wenn die Zuschläge auf die Rente für…
  62. Schriftliche Frage 63 von Dr. Sahra Wagenknecht (Gruppe BSW): Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (2024) Bürgergeld (bitte gesamt und nach Ländern angeben: Deutschland,…
  63. Schriftliche Frage 64 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den schienengebundenen Patiententransport (Begleit…
  64. Schriftliche Frage 65 von Susanne Hennig- Wellsow (Gruppe Die Linke): Bei welchen Reisen des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit der Flugbereitschaft des Bundes im Jahr 2024 ist die Ehefrau des Bundeskanzlers Britta…
  65. Schriftliche Frage 66 von Johannes Huber (fraktionslos): Wie viele Marineschiffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Monat August 2024 die Taiwanstraße (www.lto.de/recht/nachrichten/n/mano e…
  66. Schriftliche Frage 67 von Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Wie oft ist die Bundeswehr seit Februar 2022 gegebenenfalls ausgerückt, um mögliche russische Aktivitäten und Verstöße gegen Grenzvorschrift…
  67. Schriftliche Frage 68 von Jens Lehmann (CDU/CSU): In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung damit, die NATO-Vorgaben bei den vorzuhaltenden Munitionsreserven für die Bundeswehr einzuha…
  68. Schriftliche Frage 69 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Wird die ehemalige Munitionsanstalt Strelln/ Mockrehna im Rahmen der Überlegungen zu einem möglichen zukünftigen Standort unter Berücksichti…
  69. Schriftliche Frage 70 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Auf welchen konkreten Zahlen/Marktpreisen basiert die neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, und welche konkreten Kennzahlen (bitte aufschlüs…
  70. Schriftliche Frage 71 von Astrid Damerow (CDU/CSU): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Normenkontrollrats am Entwurf des Tierschutzgesetzes, dass im Sinne der „One in, one out…
  71. Schriftliche Frage 72 von Alois Rainer (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung finanzielle und/oder nicht-finanzielle Entlastungmaßnahmen für Waldbesitzer, die künftig die mit meiner Auffassung…
  72. Schriftliche Frage 73 von Alois Rainer (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bürokratischen Anforderungen der EU- Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ni…
  73. Schriftliche Frage 74 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob der Eigenverbrauch bzw. Endverbrauch von Papier und Zeitschriften in einem Unternehmen unter d…
  74. Schriftliche Frage 75 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Wie viele anerkannte Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst gibt es im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I, und wie viele Plätze stellen…
  75. Schriftliche Frage 76 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Welche Projekte werden in welcher Höhe im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I im Rahmen der Familienförderrichtlinien des Bundes in diesem Jahr ge…
  76. Schriftliche Frage 77 von Andrea Lindholz (CDU/CSU): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ab Inkrafttreten am 1. November 2024 kein Sicherheitsrisiko nach einer Identitätsänderung aufgru…
  77. Schriftliche Frage 78 von Emmi Zeulner (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung die finanziellen Fördermittel für die Kinderwunschbehandlung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums f…
  78. Schriftliche Frage 79 von Peter Aumer (CDU/CSU): Welche Punkte des Positionspapiers der DRF Luftrettung werden in die nächsten Vorschläge der Regierungskommission (Regierungskommission für…
  79. Schriftliche Frage 80 von Thomas Dietz (AfD): Warum fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung laut der Übersicht auf der Webseite des Paul- Ehrlich-Instituts unter dem Link www.pei.de/DE/…
  80. Schriftliche Frage 81 von Kay Gottschalk (AfD): Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches…
  81. Schriftliche Frage 82 von Ates Gürpinar (Gruppe Die Linke): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), dass sich durch das Krankenhausversorgungsverbesserung…
  82. Schriftliche Frage 83 von Hubert Hüppe (CDU/CSU): Welche Aufklärungsmaßnahmen führte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Organspende im Jahr 2023 durch (bitte nach Ma…
  83. Schriftliche Frage 84 von Wolfgang Kubicki (FDP): Wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie „Risikoevaluation COVID-19- Impfstoffe“ (RiCO) zu rechnen?
  84. Schriftliche Frage 85 von Sören Pellmann (Gruppe Die Linke): Plant die Bunderegierung in dieser Legislaturperiode die Einführung einer Härtefallregelung zur Entlastung von Beitragsschuldnern mit gering…
  85. Schriftliche Frage 86 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Inwiefern werden Facharzttermine seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 11. Mai 2019 nach Kenntnis der Bund…
  86. Schriftliche Frage 87 von Emmi Zeulner (CDU/CSU): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nach § 348 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Versicherte keinen Anspruch darauf hab…
  87. Schriftliche Frage 88 von Peter Aumer (CDU/CSU): Wie ist der aktuelle Sachstand zur Einführung des Pilotprojekts in Schleswig-Holstein zur Testung des Point-in-Space-Systems, und wann ist m…
  88. Schriftliche Frage 89 von Peter Aumer (CDU/CSU): Warum können die vorliegenden Erfahrungswerte anderer Länder bei der Einführung des Point-in- Space-Systems, wie zum Beispiel der Schweiz, n…
  89. Schriftliche Frage 90 von René Bochmann (AfD): Wie hoch war der Wasserpegel in der Elbe vor dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden (bei Elbe-Kilometer 55,06), und wie hoch staut sich de…
  90. Schriftliche Frage 91 von René Bochmann (AfD): Warum gibt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) keine Durchfahrtshöhentabellen für Elsfleth bekannt, in denen die…
  91. Schriftliche Frage 92 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft mussten die Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG in den einzelnen Jahren seit dem Jahr 2015 bis einschließlich dem laufend…
  92. Schriftliche Frage 93 von Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Wie viele Güterzüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der dreiwöchigen Rheintalbahnsperrung im August 2024 über Schienenstrec…
  93. Schriftliche Frage 94 von Dr. Jonas Geissler (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die langfristige Bedeutung der Bahnstrecke Nürnberg–Cheb– Prag, und erwartet die Bundesregierung dazu Änder…
  94. Schriftliche Frage 95 von Anne Janssen (CDU/CSU): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Realisierung der A 20 als zentrale Entlastung für den als Haupttransitroute zwischen Skandinavien…
  95. Schriftliche Frage 96 von Ina Latendorf (Gruppe Die Linke): Welchen Stellenwert hat bei der, wie mir bekannt, im Herbst 2024 anstehenden Priorisierung der Bahnprojekte der Deutschen Bahn AG der von de…
  96. Schriftliche Frage 97 von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) nach den Winterbedingungen 2023/2024 in Bayern zur Verbesserung des Winterdienst…
  97. Schriftliche Frage 98 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A 1 auf der Höhe des Stadtteils Münster-Nienberge in Zukunft Lärmschutzmaßna…
  98. Schriftliche Frage 99 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Wurde das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Bundesstraße B 67n (Ortsumgehung Uedem und Lückenschluss im Bundesfernstraßennetz zwischen…
  99. Schriftliche Frage 100 von Uwe Witt (fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, angesichts des Nichterreichens der regierungsseitig erklärten Entwicklungsziele hin…
  100. Schriftliche Frage 101 von Gitta Connemann (CDU/CSU): Sind der Bundesregierung Probleme mit der novellierten Ersatzbaustoffverordnung auf den deutschen Inseln bekannt (vgl. z. B. Borkum-Aktuell,…
  101. Schriftliche Frage 102 von Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU): Welche aktuellen Wolfsbestandszahlen liegen der Bundesregierung für die jeweiligen drei biogeographischen Regionen Deutschlands (kontinental…
  102. Schriftliche Frage 103 von Stephan Albani (CDU/CSU): Wie viele Mittel stehen im Haushalt 2025 nach aktuellen Regierungsplänen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Forschung z…
  103. Schriftliche Frage 104 von Daniela Ludwig (CDU/CSU): Aus welchen Gründen wurde der Entwurf einer Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm Startchancen des Landes Niedersachsen, der dem Bundesm…
  104. Schriftliche Frage 105 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Welche Rolle spielt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei der Förderung von industriellen Lieferkette…
  105. Schriftliche Frage 106 von Jessica Tatti (Gruppe BSW): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts der bis 2045 angestrebten Klimaneutralität des Gebäudebestands (www.publ ikat…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 20/13047 20. Wahlperiode 27.09.2024 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Albani, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 88, 89 Beckamp, Roger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Bergt, Bengt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Beyer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 26, 27 Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7, 101 Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Damerow, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 57 Ferschl, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 28 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 93 Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Gürpinar, Ates (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 82 Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 29, 30 Hardt, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Hennig-Wellsow, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . 65 Henrichmann, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abgeordnete Nummer der Frage Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 47, 66 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 48 Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 67 Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Korte, Jan (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 50 Kubicki, Wolfgang (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Latendorf, Ina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 96 Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69, 70 Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 3, 97 Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Lindholz, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Ludwig, Daniela (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Pellmann, Sören (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 85 Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 37 Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Rehbaum, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . 38, 56 Abgeordnete Nummer der Frage Rief, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . 13, 58, 99, 105 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schön, Nadine (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Seif, Detlef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Seitz, Thomas (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 74, 86 Abgeordnete Nummer der Frage Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . 59, 60, 61, 62 Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Vogler, Kathrin (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 22 Vogt, Oliver, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wagenknecht, Sahra, Dr. (Gruppe BSW) . . . . . . . . . 63 Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15, 16 Witt, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 87 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Drucksache 20/13047 – II – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Seitz, Thomas (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Bergt, Bengt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Rehbaum, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Rief, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Schön, Nadine (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Vogler, Kathrin (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 17 Vogt, Oliver, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Beckamp, Roger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 20, 21 Seite Ferschl, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 22 Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 23, 24 Henrichmann, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Korte, Jan (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 27 Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 29 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Beyer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Hardt, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Seif, Detlef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 40 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – III – Drucksache 20/13047 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 41 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43, 44 Wagenknecht, Sahra, Dr. (Gruppe BSW) . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Hennig-Wellsow, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 47 Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Damerow, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Lindholz, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Seite Gürpinar, Ates (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 55 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Kubicki, Wolfgang (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Pellmann, Sören (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 56 Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 62 Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Latendorf, Ina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 64 Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Witt, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung Albani, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Ludwig, Daniela (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Drucksache 20/13047 – IV – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – V – Drucksache 20/13047 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung baufachlicher und baurechtlicher Gesichtspunkte einschließlich der Vorbereitung eines Gestaltungswettbewerbs für das geplante Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft, vor dem Hintergrund, dass im aktuellen Haushaltsentwurf für 2025 keine weiteren Mittel im Einzelplan 0452 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem Titel 894 66 -195 „Baumaßnahme Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland“ bereitgestellt sind? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 26. September 2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat im September 2024 in Abstimmung mit dem Bezirk Berlin-Mitte eine konkrete Fläche für das Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland im Spreebogenpark festgelegt. Dabei galt es auch, das künftige Baufeld der S-Bahn-Trasse S 21 in Berlin-Mitte zu berücksichtigen, dessen vorgesehene Ausdehnung durch das im Mai 2024 veröffentlichte Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes deutlich wurde. Die Prüfung baufachlicher und baurechtlicher Fragen für die o. a. Fläche hat begonnen. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind im Einzelplan 0452 der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Titel 894 66 -195 für das Mahnmal 262.000 Euro veranschlagt. 2. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie ist der Stand des durch das Bundesarchiv im Juni 2023 aufgesetzten Interessenbekundungsverfahrens im Rahmen der Neuausrichtung des Projektes der automatisierten Rekonstruktion zerrissener Stasi-Schnipsel, vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10863, in der die Bundesregierung mitteilte, dass bereits zehn Interessenten Unterlagen eingereicht hätten und „die Ergebnisse der Gespräche mit den Interessenten im Bundesarchiv ausgewertet und zusammengefasst“ würden? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 26. September 2024 Im Rahmen des im Juni 2023 aufgesetzten Interessenbekundungsverfahrens zur virtuellen Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Unterlagen hat das Bundesarchiv die Gespräche mit den zehn Interessenten ausgewertet und auf dieser Grundlage der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im September 2024 ein Verfahren für das weitere Vorgehen vorgeschlagen. Die BKM prüft derzeit diesen Vorschlag und steht mit dem Bundesarchiv in einem engen Austausch hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten. 3. Abgeordneter Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) Wann hat der Bundeskanzler Olaf Scholz das letzte mal mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin gesprochen (bitte auch eine Auflistung der Gespräche (und etwaiger Themen) aus der jüngeren Vergangenheit anfügen)? Antwort der Staatsministerin Sarah Ryglewski vom 26. September 2024 Bundeskanzler Olaf Scholz hat zuletzt am 2. Dezember 2022 mit Wladimir Putin telefoniert. Die Bundesregierung verweist auf die im Nachgang des Telefonats veröffentlichte Pressemitteilung und äußert sich darüber hinaus grundsätzlich nicht zu den Inhalten vertraulich geführter Gespräche. 4. Abgeordneter Thomas Seitz (fraktionslos) Welche Kosten sind seit Beginn der 20. Wahlperiode durch Beauftragung von Mitarbeitern öffentlicher Rundfunkanstalten für journalistische Tätigkeiten, insbesondere für Moderationen oder Interviews, durch das Bundeskanzleramt angefallen (bitte nach Anzahl der Veranstaltungen insgesamt, Anzahl der Veranstaltungen unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundesregierung und Höhe der Gesamtkosten aufschlüsseln; Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/12734, bei deren Beantwortung – wohl aufgrund der Bearbeitungsfrist von einer Woche – keine Angaben zum Bundeskanzleramt gemacht wurden)? Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit vom 25. September 2024 Das Bundeskanzleramt hat keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für journalistische Tätigkeiten im Sinne der Fragestellung beauftragt und bezahlt. Daher wurde das Bundeskanzleramt in der von Ihnen genannten Antwort nicht aufgeführt. Die in dem Klammerzusatz Ihrer Frage geäußerte Vermutung zur Beantwortungsfrist trifft nicht zu. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 5. Abgeordneter Bengt Bergt (SPD) Wie haben sich die Ausbau- und Genehmigungszahlen von Windenergieanlagen an Land in Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland in den letzten fünf Jahren entwickelt, und lassen sich etwaige positive Entwicklungen aus Sicht der Bundesregierung mit der Einführung abweichender landesrechtlicher Regelungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen bei Windenergieprojekten in den jeweiligen Ländern in Verbindung bringen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 23. September 2024 Der Zubau und die Genehmigungen haben sich in Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen- Anhalt und dem Saarland wie folgt entwickelt: Z ub au W in de ne rg ie a n L an d (L ei st un g in M eg aw at t – M W ) 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 (1 .1 . b is 3 0. 8. ) ne tto br ut to ne tto br ut to ne tto br ut to ne tto br ut to ne tto br ut to ne tto br ut to B ra nd en bu rg 19 8, 7 20 1, 3 20 7, 7 24 2, 3 38 7, 2 41 4, 5 38 7, 9 42 4, 5 40 1, 9 43 0, 6 13 8, 9 16 2, 8 M ec kl en bu rg - V o rp om m er n  8 8, 3 10 3, 3  9 9, 9 10 0, 4  5 9, 6  7 0, 1  4 8, 1  5 7, 4 15 6, 9 18 4, 0  5 8, 9  6 2, 3 N ie de rs ac hs en 15 9, 2 17 4, 9 12 1, 5 17 0, 5 36 2, 9 42 1, 2 42 2, 3 46 2, 0 47 8, 6 63 8, 2 15 5, 3 34 5, 4 Sa ar la nd    6, 9    6, 9  2 4, 9  2 4, 9    9, 6    9, 6    6, 9  1 1, 9  2 6, 5  2 6, 5  1 1, 2  1 1, 2 Sa ch se n  1 4, 8  1 6, 8    3, 7    8, 1  - 6, 7    0, 8  5 7, 8  5 8, 9  3 7, 0  4 6, 8  1 0, 4  2 4, 5 Sa ch se n- A nh al t  3 1, 4  5 5, 1 11 6, 6 13 9, 7  3 4, 9  7 0, 0  3 9, 0 10 3, 8    5, 3  8 7, 3  9 8, 0 15 5, 3 Th ür in ge n  4 2, 0  5 3, 1  4 6, 5  5 9, 9  5 3, 8  6 4, 8 10 2, 2 10 4, 7  3 2, 5  3 2, 5  - 9, 0    0, 0 Q ue lle : M ar kt st am m da te nr eg is te r; D at en st an d: 1 6. S ep te m be r 2 02 4; d er N et to -Z ub au a gg re gi er t d ie In be tri eb na hm en a bz üg lic h de s R üc kb au s i m A us w er tu ng sz ei tra um ; d er B ru tto zu ba u en ts pr ic ht de n In be tri eb na hm en im A us w er tu ng sz ei tra um . Erteilte Genehmigungen Windenergie an Land (Leistung in Megawatt – MW, in Betrieb oder in Planung) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 (1.1. bis 30.8.) Brandenburg 424,6 482,4 528,7   379,3   698,9   700,2 Mecklenburg-Vorpommern  52,1 100,7 131,6   116,5   709,8   603,1 Niedersachsen 276,9 545,1 838,2 1.084,9 1.056,9 1.070,5 Saarland  24,9   3,0  32,2    32,2     6,0    39,5 Sachsen  13,6  27,0  42,9   115,9    75,5   231,9 Sachsen-Anhalt  81,6 165,2 164,1   268,9   345,9   440,5 Thüringen 144,4  76,4  96,7   161,8   251,4   154,4 Quelle: Marktstammdatenregister; Datenstand: 16. September 2024; Auswertung nach Genehmigungsdatum Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen dazu vor, wie etwaige landesrechtliche Regelungen im Bereich der finanziellen Beteiligung von Kommunen die Entwicklungen in den genannten Ländern beeinflusst haben. 6. Abgeordneter Marc Biadacz (CDU/CSU) Wie werden die Gewinne, die die Bundesregierung aus Fonds zur Finanzierung von Start-ups und Gründungstätigkeiten erzielt (z. B. HTGF I), von der Bundesregierung eingesetzt bzw. in welche Haushaltstöpfe fließen die Mittel bei Auszahlung der Beteiligung des Bundes an einem erfolgreichen Exit eines durch öffentliche Mittel finanzierten Start-ups? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 23. September 2024 Bei der Antwort ist zu differenzieren zwischen den Mitteln, die die Bundesregierung verwendet hat: Für Rückflüsse bei eingesetzten Mitteln des von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwalteten European- Recovery-Program-Sondervermögens (ERP-Sondervermögens) gilt das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP- Verwaltungsgesetz – ERPVerwG). § 8 ERPVerwG regelt, dass alle Einnahmen des ERP-Sondervermögens für jedes Rechnungsjahr vom BMWK im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Wirtschaftsplan zu veranschlagen sind. § 5 Absatz 1 regelt zudem, dass das Sondervermögen in seinem Bestand erhalten bleiben soll und nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten ist. Somit können die Gewinne aus den genannten Beteiligungen nur erneut im Sinne der Zweckbestimmung des § 2 ERPVerwG für die Förderung der deutschen Wirtschaft eingesetzt werden. Die Rückflüsse aus dem Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien werden während der Laufzeit des Zukunftsfonds bis 2045 zur Bedienung weiterer Abrufe sowie zur Tilgung des Bodensatzdarlehens verwendet. Die endgültigen Rückflüsse aus dem Zukunftsfonds werden erst im Rahmen der Endabrechnung 2045 ermittelt und anschließend dem Bundeshaushalt zugeführt werden. 7. Abgeordnete Gitta Connemann (CDU/CSU) Wann wird der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zur Glücksspielverordnung vorliegen, und warum verzögert sich die Erarbeitung, die laut der Antwort der Bundesregierung vom 5. April 2023 bis Ende 2023 erfolgen sollte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/6309)? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 24. September 2024 Die Erstellung des Evaluierungsberichts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Spielverordnung hat sich unter anderem verzögert, weil die vorbereitende wissenschaftliche Studie der Technischen Universität Dresden nicht, wie zum Zeitpunkt der Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/6309 angenommen, im April 2023 vorlag, sondern erst im Juni 2023. Der Evaluierungsbericht soll zeitnah finalisiert und vorgelegt werden. 8. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Hält die Bundesregierung angesichts der LNG- Lieferung (LNG = Flüssigerdgas) durch die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA an Schweden (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpomm ern/LNG-von-Mukran-nach-Schweden- Backhausaeussert-sich-skeptisch,lng1002.html) an ihrer Auffassung fest, wonach der Betrieb des LNG- Terminals in Mukran für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie zwingend notwendig ist (www.bmwk.de/ Redaktion/DE/Downloads/F/faqs-lng-terminal-m ukran.pdf?__blob=publicationFile&v=4), und wenn ja, mit welchen Einspeisungskapazitäten rechnet die Bundesregierung für Mukran bis Ende des Jahres (bitte nach Monaten und Kubikmetern Gas aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 25. September 2024 Das Terminal in Mukran, das von der Deutschen Regas, einem privaten Unternehmen, betrieben wird, erfüllt mit seinem Marktangebot eine wichtige Resilienzfunktion für die Gasversorgung Deutschlands und der europäischen Nachbarstaaten. Es ist darüber hinaus auch im Sinne der europäischen Solidarität, andere EU-Mitgliedstaaten bei ihrer Gasversorgung zu unterstützen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass weiterhin unklar ist, ob die Gasversorgung Südosteuropas durch den Ukraine-Transit über das Jahresende 2024 weiterläuft. Interne Schätzungen und Planungen des Unternehmens bezüglich der Einspeisungskapazitäten liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Abgeordneter Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU) Hat die HateAid gGmbH Recherchetätigkeiten, rechtliche Dienstleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen für den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck, für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und/oder die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Stellen von Strafanzeigen oder im Rahmen eines anderen rechtlichen Vorgehens gegen öffentliche Äußerungen (vgl. https:/www.ta gesschau.de/inland/innenpolitik/habeck-anzeigen- hassnachrichten-100.html) erbracht (bitte danach aufschlüsseln, um welche Einzelvorgänge es sich dabei gehandelt hat und wann diese stattgefunden haben), und wenn ja, gegenüber welcher Stelle sind diese Leistungen in Rechnung gestellt worden (bitte die exakte Höhe der Vergütung der Leistungen der HateAid gGmbH in diesem Zusammenhang angeben)? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 25. September 2024 Wenn im BMWK strafrechtlich relevante Vorgänge bekannt werden oder es durch die Strafverfolgungsbehörden darauf hingewiesen wird, wird nach gründlicher Prüfung Strafanzeige erstattet. Eine Zusammenarbeit mit HateAid besteht dabei nicht. Der Großteil der Strafanzeigen wird durch das Bundestagsbüro von Bundesminister Dr. Robert Habeck verfolgt Angesichts der Dimension der Hassnachrichten und Drohungen greift das Bundestagsbüro auf die Unterstützung von spezialisierten Kanzleien zurück. Dabei geht es um extreme Fälle von Beleidigungen, Hass, Gewaltandrohungen bis hin zu Todesdrohungen. Lediglich im Fall von E-Mails, welche im Bundestagsbüro des Bundesministers eingehen und diesen persönlich bedrohen, erfolgt eine Unterstützung durch HateAid. Diese erfolgt unentgeltlich und wird nicht vergütet. Rechtsdienstleistungen erbringt HateAid dabei nicht. Die Bearbeitung der Fälle erfolgt durch eine direkt von Bundesminister Dr. Robert Habeck mandatierte Anwaltskanzlei. 10. Abgeordneter Henning Rehbaum (CDU/CSU) Auf welche Gründe führt die Bundesregierung die hohen Strukturkosten zurück, die zunehmend zum Stellenabbau in deutschen Industrieunternehmen führen (beispielsweise bei Thyssenkrupp-Polysius GmbH in Neubeckum, vgl. www.dieg-locke.de/kr eis-warendorf/beckum/artikel/stellenabbau-bei-th yssenkrupp-polysius-in-neubeckum-172425 2288), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 25. September 2024 Strukturkosten beinhalten verschiedene fixe Kostenpositionen, die bei der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, dass Strukturkosten „zunehmend zum Stellenabbau in deutschen Industrieunternehmen führen“. Zur Verbesserung der allgemeinen Standortbedingungen für Unternehmen hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen eingeleitet oder bereits umgesetzt. Dazu gehören insbesondere das Wachstumschancengesetz, das Strompreispaket, der Beschleunigungspakt und das Bürokratieentlastungsgesetz. Zuletzt hat die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative ein weiteres umfassendes Maßnamenpaket vorgelegt. Als ein wesentlicher Bestandteil der Wachstumsinitiative stehen auch wettbewerbsfähige Energiekosten im Mittelpunkt – dies ist insbesondere für den Erhalt der energieintensiven Grundstoffindustrien bedeutend. Hierzu wurde unter anderem das Strompreispaket verstetigt. Weitere Maßnahmen mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts sind vorgesehen, unter anderem mit Blick auf die Netzentgelte. Mit dem Ziel, private Investitionen zu fördern, will die Bundesregierung unter anderem die Abschreibung von Investitionsgütern (die sogenannte „degressive Abschreibung“) weiter verbessern und die Forschungszulage ausweiten. 11. Abgeordneter Lars Rohwer (CDU/CSU) Warum lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die in meiner Schriftlichen Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 erfragten Daten nicht anhand der von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen betriebenen Internetseite www.s mard.de herleiten (www.smard.de/home/marktdat en?marketDataAttributes=%7B%22resolution%2 2:%22hour%22,%22from%22:1721167200000,% 22to%22:1722117599999,%22moduleIds%22:%5 B8004169%5D,%22selectedCategory%22:null,% 22activeChart%22:true,%22style%22:%22color% 22,%22categoriesModuleOrder%22:%7B%7D,% 22region%22:%22DE%22%7D)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 24. September 2024 Auf der Seite www.smard.de werden Daten, die den Strommarkt als ganzen betreffen, grafisch aufbereitet und dargestellt. Zeiträume negativer Preise lassen sich anhand dieser Daten auswerten. Allerdings lassen sich auf www.smard.de keine Rückschlüsse darauf ziehen, welche Anlagen mit welchen Förderansprüchen zu diesen Zeiten eingespeist haben. 12. Abgeordneter Lars Rohwer (CDU/CSU) Für wie zutreffend hält die Bundesregierung die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs 2024 nach § 4 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) der Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH und anderer auf der Internetseite www.net ztransparenz.de (www.netztransparenz.de/xsppro xy/api/staticfiles/ntp-relaunch/dokumente/erneuer bare%20energien%20und%20umlagen/eeg/eeg% 20finanzierung/eeg-finanzierungsbedarf/2023-10- 25%20ver%C3%B6ffentlichung%20eeg-finanzier ungsbedarf%202024.pdf), und warum lässt sich auf dieser Grundlage die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 nicht herleiten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 23. September 2024 Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den Finanzierungsbedarf nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Finanzierungsbedarf) für das Jahr 2024 auf Basis des maßgeblichen, umfassenden und unabhängigen wissenschaftlichen Gutachtens prognostiziert, das im Herbst des Jahres 2023 vorgelegt wurde. Die Ermittlung des EEG- Finanzierungsbedarfs durch die ÜNB entspricht einer gesetzlichen Vorgabe (§ 4 Nummer 1 des Energiefinanzierungsgesetzes, EnFG) und wird auf der gemeinsamen Internetseite der ÜNB veröffentlicht. Gemäß § 62 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a EnFG überwacht die Bundesnetzagentur, dass der EEG-Finanzierungsbedarf ordnungsgemäß nach den Vorgaben des EnFG ermittelt und festgelegt wird. Das jeweilige Gutachten wird auf der Website der ÜNB www.netztransparenz.de veröffentlicht (§ 51 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a EnFG). Diese Prognose und das entsprechende Gutachten waren die Grundlage zur Veranschlagung des Mittelbedarfs für das Jahr 2024 und waren auch früher Grundlage für die Bemessung der EEG-Umlage für das jeweilige Folgejahr. Bei dem Gutachten zum EEG-Finanzierungsbedarf 2024 vom Herbst 2023 handelt es sich um eine Prognose. Als solche kann es nicht als Grundlage für von Ihnen in Ihrer Schriftlichen Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 erfragte tatsächliche Entwicklungen als Grundlage herangezogen werden. 13. Abgeordneter Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) Welche Strategie bzw. Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Förderung von industriellen Lieferketten der deutschen Wirtschaft mit westafrikanischen Unternehmen, und welche konkreten Länder und Unternehmen in Westafrika sind hierbei als Partner vorgesehen? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 24. September 2024 Die Bundesregierung sieht bereits seit Langem die Chancen und Potenziale, die eine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen mit Afrika bietet, auch im Hinblick auf das Ziel der Diversifizierung und die damit einhergehende Etablierung lokaler Wertschöpfungsketten unter Beteiligung deutscher Unternehmen in Afrika. Dies spiegelt sich auch in der aktuell in Abstimmung befindlichen Neuauflage der afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung wider. Da das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit seinen Außenwirtschaftsförderinstrumenten generell die Aktivitäten deutscher Unternehmen flankiert, statt Schwerpunkte der Zusammenarbeit vorzugeben, sind diese Instrumente nicht regional oder branchenspezifisch fokussiert. Dennoch ist hervorzuheben, dass Westafrika mit insgesamt drei Außenhandelskammer-Standorten (Nigeria, Ghana, Côte d'Ivoire) sowie der Ansiedlung einer Finanzierungsexpertin (Côte d'Ivoire) einen wichtigen regionalen Schwerpunkt in der Außenwirtschaftsförderung einnimmt. Zudem sind im Rahmen der Diversifizierungsstrategie der Bundesregierung die Garantiekonditionen für Investitionsgarantien für Compact-with-Africa- Länder verbessert worden. Die Garantieinstrumente können als wichtiger Hebel für Investitionen in industrielle Fertigungskapazitäten dienen. Mehr als die Hälfte der aktuell dem Compact with Africa beigetretenen afrikanischen Länder befindet sich in Westafrika. 14. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche konkrete substanzielle Wirkung in Prozentpunkten prognostiziert die Bundesregierung auf das jährliche Wachstum des deutschen Bruttoinlandprodukts durch die sogenannte „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert die Prognose der Bundesregierung, die in der Presse mit jährlichen 0,5 Prozentpunkten beziffert wird (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/a mpel-regierung-will-wachstum-ankurbeln-wenige r-lieferkette-mehr-arbeiten-19837201.html, www. bundesregierung.de/resource/blob/976020/229796 2/ab6633b012bf78494426012fd616e828/2024-0 7-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1, S. 2)? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 24. September 2024 Die vorläufige Abschätzung der möglichen Effekte der Wachstumsinitiative auf das Bruttoinlandsprodukt basiert, wie bei einer entsprechenden Quantifizierung üblich, auf einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien und plausibilisierten ökonomischen Annahmen zur realistischer Weise erwartbaren Wirkung der Maßnahmen. Im Fall einer vollständigen und zügigen Umsetzung des Maßnahmenpakets sind gemäß dieser vorläufigen, evidenzbasierten Abschätzungen Wachstumseffekte von gut 1/2 Prozent zusätzlichen Bruttoinlandsprodukts im ersten Jahr möglich. Der geschätzte Impuls verteilt sich etwa jeweils hälftig auf mögliche Beschäftigungseffekte durch verbesserte Arbeitsanreize einschließlich solchen für Langzeitarbeitslose, Ältere und für ausländische Fachkräfte sowie verbesserte Rahmenbedingungen und Entlastungen für Unternehmen beispielsweise in den Bereichen Bürokratie, Investitionen oder Wettbewerbsfähigkeit. Die genaue Ausgestaltung des Impulses und somit auch die Wirkung der Einzelmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum ergibt sich im Zuge der gesetzlichen Umsetzung. Es handelt sich hierbei um eine vorläufige, unter den obigen Annahmen plausibilisierte und auf Grundlage der ökonomischen Fachliteratur fundierte Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Effekte der Wachstumsinitiative. Sie stellt keine Wachstumsprognose der Bundesregierung dar. Die Einschätzung wird durch die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa) (2024) gestützt, die für das kommende Jahr einen möglichen BIP-Effekt von 0,4 Prozent ausweist. Studie: www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/macroscope/macroscope-impul se-der-wachstumsinitiative-welche-wirkungen-dadurch-moeglich-sind. 15. Abgeordneter Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungsgüter an Israel erteilt, und welche konkreten Waffensysteme oder Rüstungsgüter waren Gegenstand dieser Genehmigungen? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 24. September 2024 Bei den Angaben für das Jahr 2024 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Im Jahr 2024 (Stichtag: 17. September 2024) wurden Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel mit einem Gesamtwert von 14.561.556 Euro erteilt. Die Genehmigungen betreffen Güter der Ausfuhrlisten-Positionen A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0019, A0021 und A0022 (Anlage I Teil A der Außenwirtschaftsverordnung). 16. Abgeordneter Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Wie viele Anträge auf Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungsgüter an Israel wurden im Jahr 2024 gestellt (bitte hierbei auch angeben, wie viele dieser Anträge abgelehnt wurden), und wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 24. September 2024 Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet den Deutschen Bundestag über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Die Bundesregierung sieht daher von Auskünften u. a. zu noch nicht beschiedenen Anträgen und zu Bearbeitungszeiten ab, da diese zu dem gerichtlich anerkannten Bereich des Willensbildungsprozesses der Bundesregierung im Bereich der Rüstungsexportentscheidung zählen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 17. Abgeordneter Ingo Gädechens (CDU/CSU) Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die aktuelle haushalterische Situation des für die militärische Unterstützung der Ukraine einschlägigen Ertüchtigungstitels (Kapitel 6002 Titel 687 03) vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) einerseits bereits 98,3 Prozent des Titelansatzes 2024 verfügt/verausgabt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 20/12255) und daher (vgl. z. B. www.youtube.com/watch?v=sxarLlGkQ4Y ab Minute 33) bereits seit mindestens Juni 2024 keine Neuzusagen für aus dem genannten Titel finanzierte militärische Hilfeleistungen an die Ukraine mehr erfolgen, sowie andererseits hinsichtlich der Tatsache, dass laut Angaben der Bundesregierung beim genannten Titel für das Jahr 2025 bereits Vorbindungen in Höhe von mindestens 4,148 Mrd. Euro bestehen (vgl. die einschlägige VE-Tabelle auf Bundestagsdrucksache 20/12400, Übersicht 1 zu Epl. 60 i. V. m. o. g. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage), im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2025 aber nur 4 Mrd. Euro an Ausgabemitteln veranschlagt sind und damit nicht einmal die bestehenden Bindungen 2025 bedient werden können, und wie bewertet die Bundesregierung, dass bei der geplanten Ukraine-Unterstützung mit 200.000 Schuss Artilleriemunition 155 mm (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/ krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-205 4514) aus Gründen fehlender Haushaltsmittel, wie mir bekannt, die Beschaffung von Zündern und Primern, die für die Einsatzfähigkeit der Munition unverzichtbar sind, nicht erfolgen kann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 20. September 2024 Die Bundesregierung hat durch frühzeitige Planung sichergestellt, dass die Ukraine kontinuierlich und berechenbar mit Material und Munition versorgt wird. Die Bundesregierung wird die Ukraine auch künftig so lange unterstützen, wie dies erforderlich ist. Darüber hinaus gibt es regelmäßig Konsultationen zwischen der Ukraine und ihren Unterstützern sowie bilateral zwischen der Bundesregierung und der Ukraine zur Priorisierung militärischer Bedarfe. Dies ist ein fortlaufender, dynamischer Prozess. Die Bewirtschaftung des sog. Ertüchtigungstitels (Kap. 6002 Tit. 687 03) erfolgt durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Auswärtige Amt (AA). Die Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine werden innerhalb der Bundesregierung einvernehmlich abgestimmt. Bezüglich der im Jahresverlauf 2024 im automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes unter dem Titelansatz gebuchten und deutlich unterhalb des Titelansatzes liegenden Abflüsse und Festlegungen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 verwiesen. Im Übrigen hat das BMF mit Schreiben vom 19. September 2024 den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um vorherige Zustimmung nach § 37 Absatz 4 BHO zu einer Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Haushaltsführung 2024 gebeten. Zur Frage der Vorbindungen beim sogenannten Ertüchtigungstitel im Regierungsentwurf 2025 weist das BMF daraufhin, dass die den Ansatz übersteigenden Vorbindungen für 2025 durch vorgesehene Rückerstattungen aus der European Peace Facility (EPF) der Europäischen Union gedeckt werden sollen. Die Beiträge an die EPF wurden aus dem sogenannten Ertüchtigungstitel geleistet. Gemäß Haushaltsvermerk Nummer 2 zu Kapitel 6002 Titel 687 03 fließen Rückzahlungen den Ausgaben zu. Deutschland steht fest an der Seite der Ukraine und ist der größte Unterstützer der Ukraine in Europa, finanziell, wirtschaftlich und auch militärisch. Die Bundesregierung hat sich mit den weiteren G7-Partnem beim G7- Gipfel in Apulien auf großvolumige G7-Kredite über etwa 50 Mrd. USD (sog. „Extraordinary Revenue Acceleration Loans“) unter Nutzung der sog. „windfall profits“ verständigt, die bis Ende 2024 bereitgestellt werden sollen. Gemeinsam mit der EU und den G7-Partnern arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an der Umsetzung. Die G7 beabsichtigt, diese Finanzmittel über verschiedene Kanäle auszuzahlen, mit denen die Gelder auf die Bedürfnisse der Ukraine in den Bereichen Militär, Haushalt und Wiederaufbau ausgerichtet werden sollen. 18. Abgeordneter Christian Leye (Gruppe BSW) Weshalb hat die Bundesregierung das Bieterverfahren beim Verkauf der Commerzbank-Anteile nicht abgebrochen, nachdem UniCredits Interesse als strategischer Investor bekannt wurde (die Bundesregierung hatte nach Presseberichten kein Interesse daran, die Anteile an einen strategischen Investor zu verkaufen (siehe www.ft.com/content/7 01cb1d5-39fa-40b4-91cb-be702ae90e18), vor dem Hintergrund, dass im „Accelerated Bookbuilding“ eine Transaktion erst mit Abschluss des „Pricing Agreements“ rechtlich bindend wird (siehe www.gabler-banklexikon.de/definition/boo kbuilding-56391#:~:text=Definition%3A%20Was %20ist%20%22Bookbuilding%22,in%20die%20 Preisfindung%20mit%20einbezogen), und ist es zutreffend, dass die Bundesregierung im Vorhinein Kenntnis davon hatte, dass UniCredit bereits über 4,5 Prozent Anteile verfügte wie von Uni- Credit-CEO Andrea Orcel geäußert (siehe ebd.; bitte das exakte Datum angeben, seit dem die Bundesregierung Kenntnis von den bereits existierenden Anteilen hatte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 25. September 2024 Das Bieterverfahren in dem hier gewählten und marktüblichen „Accelerated Bookbuilding“-Verfahren beginnt mit dem Abschluss eines sogenannten „Placement Agreements“. Am Abend des Transaktionstages (10. September 2024) war zum Zeitpunkt der Abgabe des konkreten, verbindlichen Angebots der UniCredit das „Placement Agreement“ bereits abgeschlossen und ein Abbruch des Verfahrens rechtlich nicht mehr möglich. Im Rahmen des „Accelerated Bookbuilding“-Verfahrens ist es europarechtlich nicht zulässig, einzelne Investoren im Vorfeld oder während des Verfahrens willkürlich auszuschließen. Das Bundesministerium der Finanzen hatte vor Abschluss des „Placement Agreement“ keine Kenntnis darüber, dass UniCredit bereits über 4,7 Prozent der Anteile an der Commerzbank AG verfügte. Das Bundesministerium der Finanzen erlangte hiervon erst am Abend des Transaktionstages Kenntnis, als ein Abbruch des Verfahrens rechtlich nicht mehr möglich war. Die gesetzlich erforderliche Stimmrechtsmitteilung hat die Unicredit Group erst am 13. September 2024 veröffentlicht. 19. Abgeordneter Josef Rief (CDU/CSU) Beabsichtigt die Bundesregierung, zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Billigkeitsmaßnahmen in Schneeballbetrugsfällen der MW Global Investments CVBA wie 2010 im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH zu ergreifen, und falls nein, warum nicht, vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesfinanzhofes Opfer von betrügerischen Schneeballsystemen selbst dann für nie ausgezahlte oder wiederangelegte Erträge steuerpflichtig sind, wenn durch den Betrug das gesamte eingelegte Kapital verloren ist und sich die Opfer neben dem Kapitalverlust nicht selten auch noch Steuerstrafverfahren ausgesetzt sehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 26. September 2024 An die Bundesregierung sind bislang keine konkreten Steuerfälle zu dem Sachverhalt MW Global Investments CVBA herangetragen worden. Die Notwendigkeit zur Abstimmung über eine generelle Billigkeitsmaßnahme mit den obersten Finanzbehörden der Länder besteht daher im Moment nicht. Im jeweiligen Einzelfall kann eine Billigkeitsmaßnahme vom zuständigen Finanzamt aus sachlichen oder persönlichen Gründen bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden. 20. Abgeordnete Nadine Schön (CDU/CSU) Welche finanzielle Unterstützung hat die Bundesregierung für die Betroffenen des Pfingsthochwassers im Saarland geleistet, nachdem der Bundeskanzler bei seinem Besuch am 18. Mai 2024 Solidarität des Bundes und „Hilfe im besten Sinne“ zugesichert hat (www.tagesschau.de/inlan d/hochwasser-saarland-regen-102.html), und welche Hilfeleistungen sind noch geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 24. September 2024 Hinsichtlich der Unterstützung durch den Bund hat der Bundeskanzler bereits in der Vergangenheit auf die gute Praxis der Solidarität hingewiesen. Bund, Länder und Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort arbeiten Hand in Hand. Der Bund unterstützte bereits bei der Lagebewältigung unter anderem mit Kräften von THW, Bundeswehr und Bundespolizei. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unterstützte zudem im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Grundsätzlich gilt, dass für den Ausgleich von Schäden die Länder zuständig sind; das Grundgesetz weist die Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierungsverantwortung in den Bereichen Katastrophenschutz und -hilfe grundsätzlich den Ländern zu. Der Bund kann sich nach geltender Staatspraxis nur dann und ausnahmsweise an den Kosten der Länder beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und die betroffenen Länder bei deren Bewältigung überfordert wären. Um eine Katastrophe nationalen Ausmaßes festzustellen, müssen die Gesamtumstände bewertet werden. Dazu gehören u. a. auch die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckten Schadenssummen oder unmittelbar sich auf den Haushalt ergebende Auswirkungen sowie deren solide Unterlegung. Eine Katastrophe nationalen Ausmaßes wurde zum Beispiel bei den Hochwasserereignissen in den Jahren 2013 und 2021 festgestellt. Beim Hochwasser 2013 waren insgesamt elf Bundesländer mit einer geschätzten Schadenshöhe von 8 Mrd. Euro betroffen; beim Hochwasser 2021 waren es vier Bundesländer mit einer geschätzten Schadenshöhe von 30 Mrd. Euro. Der Bund beteiligt sich zudem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) seit ihrem Inkrafttreten maßgeblich an der Finanzierung von präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen und übernimmt 60 Prozent der den Ländern für diese Maßnahmen entstehenden förderfähigen Ausgaben. So wurden mit dem Bundeshaushalt 2023 den Ländern Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt, von denen lediglich rund 59 Mio. Euro verausgabt wurden. Mit dem Haushalt 2024 hat die Bundesregierung die Mittelausstattung auf 127 Mio. Euro erhöht und bis zum Jahr 2029 über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. 21. Abgeordneter Björn Simon (CDU/CSU) Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung, wie in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/12862 erläutert, gegenwärtig keine Änderung der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes plant, obwohl andere Staaten wie Schweden angekündigt haben, ihre Luftverkehrsteuer zu senken (www.airliners.de/schweden-sch afft-luftverkehrsteuer/76478)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 26. September 2024 Der in § 8 der Bundeshaushaltsordnung festgeschriebene Grundsatz der Gesamtdeckung legt fest, dass alle im Bundeshaushalt veranschlagten Einnahmen als Deckungsmittel für alle geplanten Ausgaben dienen. Daraus ergibt sich, dass alle Einnahmequellen gemeinsam zur Finanzierung der vielfältigen staatlichen Aufgaben im Verantwortungsbereich des Bundes verwendet werden müssen. Die Veränderung der Steuersätze bestimmter Einzelsteuern kann daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss immer im Hinblick auf ihre Folgewirkungen für den Bundeshaushalt insgesamt abgewogen werden. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtabwägung beabsichtigt die Bundesregierung gegenwärtig keine Änderung der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes. 22. Abgeordnete Kathrin Vogler (Gruppe Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die aktuell vom Bundesminister der Finanzen Christian Lindner verbreiteten Äußerungen stützen, dass eine Korrelation zwischen der telefonischen Krankmeldung und hohen Krankenständen in Deutschland besteht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 23. September 2024 Mit dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. März 2020 wurde erstmals eine befristete Regelung für eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getroffen, welche am 31. März 2023 endete. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit der telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Änderung der entsprechenden Richtlinie auf Basis des gesetzlichen Auftrags in § 92 Absatz 4a Satz 5 SGB V mit Wirkung ab dem 7. Dezember 2023 für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen erneut eingeführt. In den Jahren 2022 und 2023 sind laut Statistischem Bundesamt die durchschnittlichen Krankheitstage je Beschäftigten in Deutschland gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen. Lagen die durchschnittlichen Krankheitstage je Beschäftigten im Zeitraum 2017 bis 2021 zwischen 10,6 und 11,2 Tagen, wurden im Jahr 2022 14,8 Krankheitstage und im Jahr 2023 15,1 Krankheitstage je Beschäftigten verzeichnet. Auch die Daten zu den Krankenständen in der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung (in von Hundert der krankengeldberechtigten Mitglieder) zeigen einen starken Aufwuchs, wonach die jahresdurchschnittlichen Werte im Zeitraum 2017 bis 2021 zwischen 4,2 und 4,3 lagen und 2022 und 2023 auf 5,8 beziehungsweise 6,1 anstiegen. Auch im Jahr 2024 entwickeln sich die Krankenstände auf hohem Niveau fort (Mittelwert der monatlichen Meldungen Januar–August: 5,9). Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Jahresbeginn 2022 erfolgt eine automatische Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen und es entfiel die Notwendigkeit zur Übermittlung der papiergebundenen Bescheinigung durch den Versicherten an die Krankenkasse. Daher ist in den oben genannten Daten von einem Meldeeffekt auszugehen, der unabhängig von der tatsächlichen Krankheitsdynamik zu einer vollständigeren Erfassung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkassen führt. Damit kann dieser auch Niederschlag in statistischen Rechenwerken zum Krankenstand finden sowie weitere Effekte auf den Krankenstand überlagern, es ist jedoch nur ein Teil des Anstiegs des Krankenstandes auf diesen statistischen Effekt zurückzuführen. Unter anderem aufgrund der oben dargestellten komplexen Sachlage sowie dem kontinuierlichen Bestreben der Bundesregierung, verabschiedete Maßnahmen im Hinblick auf ihre zielgenaue Wirkung umfassend zu evaluieren, hat die Bundesregierung im Juli 2024 gemeinsam mit dem Bundeshaushalt eine Wachstumsinitiative im Kabinett beschlossen, die unter Punkt 20.d die folgende Prüfabsicht aufführt: „Die Bundesregierung wird die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen überprüfen und ggf. im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung anpassen.“ 23. Abgeordneter Dr. Oliver Vogt (CDU/CSU) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand in Euro für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger, der durch den bürokratischen Mehraufwand im Zusammenhang mit der unterjährigen Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte von 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent entsteht (www.bundesfinanzministeri um.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetz esvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legisl aturperiode/2024-06-05-JStG-2024/2-Regierungs entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=8)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 25. September 2024 Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft infolge der erforderlichen Anpassung an den geänderten Durchschnittssatz beträgt 170.000 Euro. Dieser Aufwand geht vollständig auf Bürokratiekosten durch Informationspflichten zurück. Ein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger liegt nicht vor. Für die Verwaltung ergibt sich ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 20.000 Euro. Dieser Aufwand entfällt vollständig auf den Bereich der Automation in der Steuerverwaltung der Länder. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 24. Abgeordneter Roger Beckamp (AfD) Sind nach Ansicht der Bundesregierung „politische Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierungen“ (Zitat der Bundesregierung) von der Prüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug darauf ausgenommen, ob diese „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“ (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 1 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes), liefern, und wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage gründet sich die Ansicht der Bundesregierung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. September 2024 Soweit politische Äußerungen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) einer Einzelperson (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 3 BVerfSchG) enthalten, können diese Anlass für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein, zu prüfen, ob tatsächlich eine Bestrebung i. S. des § 4 Absatz 1 BVerfSchG vorliegt. Diese Prüfung könnte grundsätzlich auch Äußerungen von Mitgliedern einer Landesregierung betreffen. Für den Fall, dass Mitglieder einer Landesregierung gleichzeitig Abgeordnete eines Landesparlaments sind, ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 17. September 2013, Az. 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08, zu beachten. Danach liegt in der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes ein Eingriff in das freie Mandat gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), der im Einzelfall zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein kann. Dieser Eingriff unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen. In jedem zu prüfenden Fall ist eine sorgfältige Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalles vorzunehmen. 25. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wären nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte „Supply-Chain-Angriffe“ von ausländischen Akteuren auf Telekommunikationsgeräte, wie sie sich ausweislich aktueller Medienberichte im Libanon ereignet haben (www.spiegel.de/netz welt/pager-attacke-im-libanon-wie-man- tausendegeraete-zur-explosion-bringt-a-aefe1089-d8f5-44 0a-b581-d4f8914ad30c), auch hierzulande möglich, oder gibt es Sicherheitsbehörden, die zuständig für die Abwehr solcher „Supply-Chain- Angriffe“ sind (bitte die zuständigen Sicherheitsbehörden benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. September 2024 Die Bundesregierung beteiligt sich hinsichtlich derartiger Angriffe nicht an Spekulationen. Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen etwaigen Hinweisen im Rahmen der Gefahrenabwehr und ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten nach. Welche Sicherheitsbehörde konkret zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. 26. Abgeordnete Clara Bünger (Gruppe Die Linke) Wieso sind in Fragebögen, die die Bundespolizei laut einem Bericht des Spiegels vom 12. September 2024 (www.spiegel.de/panorama/ asyldebattewas-hinter-den-30000-zurueckweisungen-an-deut schen-grenzen-seit-oktober-2023-steckt-a-4820a5 cef9dc-4349-a24b-1a43acad54e8) bei der Einreisebefragung an der Grenze verwendet, bei der Abfrage des Grundes der Einreise nur die vier Antwortmöglichkeiten „Besuch bei Bekannten oder Verwandten“, „Urlaubsreise“, „Geschäftsreise“ und „Arbeitsaufnahme“ vorgesehen, nicht aber „Asyl“ oder „Schutzgesuch“, vor dem Hintergrund, dass viele Asylsuchende, wenn sie mit diesen eingeschränkten Auswahlmöglichkeiten konfrontiert werden, nach meiner Einschätzung „Arbeitsaufnahme“ wählen werden, um zu betonen, dass sie nicht von Sozialleistungen leben wollen, was dann aber ihre Zurückweisung zur Folge haben könnte (wenn sie nicht aus anderen Gründen als Asylsuchende erkannt werden), weshalb „DER SPIEGEL“ im genannten Artikel von einer „Fangfrage“ spricht (bitte ausführen), und wie ist das Vorgehen der Bundespolizei, die nach meinem Verständnis der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 ff. der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12827 nicht von sich aus fragt oder protokolliert, ob ein Asylgesuch gestellt werden soll, mit § 25 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vereinbar, der vorsieht, dass die Behörde über Rechte und Pflichten im Verfahren Auskunft gibt und die Stellung von Anträgen anregt, wenn diese offensichtlich versehentlich oder nur aus Unkenntnis unterblieben sind, was bei Zurückgewiesenen aus typischen Asylherkunftsländern meines Erachtens häufig der Fall sein dürfte, wenn sie kein Asylgesuch stellen, das einer Zurückweisung entgegenstehen würde (bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. September 2024 Die Verwendung des im zitierten „SPIEGEL“-Artikel erwähnten in mehr als 50 Sprachen vorliegenden Vordrucks ist bei der Erstbefragung von Personen, die der grenzpolizeilichen Kontrolle unterliegen, nicht vorgeschrieben. Er dient vielmehr in geeigneten Fällen als Arbeitshilfe und damit der Verfahrensökonomie, indem er eine schnelle erste Befragung (insbesondere von Personen ohne Identitätspapiere) zu den Personalien ermöglicht, und nicht einer abschließenden Beurteilung der Umstände von Einreise und Aufenthalt. Da der Vordruck unter anderem auch in der Grenzübertrittskontrolle an Flughäfen genutzt werden kann, enthält erweitere (im Bedarfsfall auszuwählende) Fragen z. B. nach Reisegrund, finanziellen Mitteln, Voraufenthalten, Beruf oder Arbeitsverträgen. Danach erfolgen die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen, u. a. weitere Befragungen und Vernehmungen, mit Unterstützung von Sprachmittlern. Wird dabei ein Asylgesuch vorgebracht, wird die Person als asylsuchend behandelt, unabhängig von etwaigen anderweitigen Angaben auf dem Vordruck zur Erstbefragung. Sofern dem schriftlich, mündlich oder in anderer Weise geäußerten Willen des Drittstaatsangehörigen zu entnehmen ist, dass er um Schutz vor politischer Verfolgung oder um internationalen Schutz ersucht, wertet die Bundespolizei dies als Asylgesuch und behandelt die Person als asylsuchend. Dies steht mit allen einschlägigen gesetzlichen Vorgaben im Einklang. Zum Ablauf der bundespolizeilichen Sachbearbeitung bei der Entgegennahme eines Asylgesuchs wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5674 verwiesen. 27. Abgeordnete Clara Bünger (Gruppe Die Linke) Was hat die laut Medienberichten stattgefundene Prüfung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), unter welchen Umständen direkte Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen rechtlich zulässig sein könnten (vgl. z. B. t-online vom 10. September 2024: „Regierungskreise: Zweifel an Merz’ Vorschlag zu Zurückweisung“), erbracht (bitte so genau wie möglich und mit Angabe entsprechender Rechtsgrundlagen usw. darlegen), und wie genau sollen die in Medienberichten angekündigten schnellen Dublin-Verfahren an den Binnengrenzen nach den Vorstellungen des BMI erfolgen (vgl. Agenturmeldungen vom 10. September 2024, bitte ebenfalls so genau wie möglich und mit Angabe entsprechender Rechtsgrundlagen ausführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 24. September 2024 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat geprüft, ob ein Rückgriff auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) möglich wäre, um schutzsuchende Drittstaatsangehörige im Rahmen von vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zurückzuweisen. Die Prüfung hat sich dabei auf die Darlegung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Anwendung des Artikel 72 AEUV und die Anforderungen an die Begründung konzentriert. Im Ergebnis der Prüfung sind die Anforderungen an eine Anwendung von Artikel 72 AEUV nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hoch; Artikel 72 AEUV ist danach eine eng auszulegende, vom EuGH gerichtlich überprüfbare Ausnahmevorschrift. Die Vorschrift setzt das Vorliegen einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (öffentliche Ordnung), oder des Funktionierens der Einrichtungen des Staates, seiner wichtigen öffentlichen Dienste oder des Überlebens der Bevölkerung (innere Sicherheit) voraus. Zudem greift für sie als Ausnahmevorschrift der Ultima-ratio-Grundsatz. So ist ein Rückgriff auf Artikel 72 AEUV nach der Rechtsprechung des EuGH nur möglich, wenn das einschlägige Sekundärrecht der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit nicht bereits gebührend Rechnung trägt und die vom Sekundärrecht abweichende Maßnahme für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies ist durch den Mitgliedstaat konkret darzulegen. Zudem ist für die Frage der Verhältnismäßigkeit relevant, welche nationalen Maßnahmen ergriffen wurden sowie ob Lösungen auf EU-Ebene nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vom betreffenden Mitgliedstaat gesucht wurden. Nationales Verfassungsrecht – soweit es anwendbar wäre – würde einer Einreiseverweigerung von Ausländern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen, jedenfalls nicht entgegenstehen. Wird ein Asylgesuch im Rahmen von vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen geäußert, prüft die Bundespolizei, ob ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Bei dieser Prüfung greift die Bundespolizei vorrangig auf European-Dactyloscopy-(EURO- DAC-)Treffer zurück oder zieht andere Belege heran. Die Bundespolizei führt zudem die erforderlichen Befragungen beziehungsweise Anhörungen durch und übermittelt die Daten und das Ergebnis der Befragung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches das Dublin-Verfahren beschleunigt einleitet und durchführt. Die Bundespolizei prüft, ob die Voraussetzungen für die Beantragung von Haft nach Artikel 28 der Dublin-III-Verordnung vorliegen und ob Haftkapazitäten zur Verfügung stehen und beantragt bejahendenfalls beim zuständigen Gericht Haft zur Sicherstellung des Verfahrens, um ein Untertauchen der Personen zu verhindern. Nach Zustimmung des Mitgliedstaats stellt das BAMF die Unzulässigkeit des Asylantrags fest und ordnet die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat an. Das BAMF klärt mit dem Zielstaat die Überstellungsmodalitäten. Nach Abschluss des Verfahrens führt die Bundespolizei die Überstellung durch. 28. Abgeordnete Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke) Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024 (bzw. zum aktuellsten Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt bzw. nicht berechtigt, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2024 (bzw. in den letzten sechs Monaten ab dem aktuellsten Stand) erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach Bund und Bayern sowie nach Aufenthaltsdauer bis einschließlich fünf Jahren und von sechs bis einschließlich zehn Jahren differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. September 2024 Das Ausländerzentralregister (AZR) erfasst lediglich, in welchen Fällen Geduldeten und Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand. Zum Stichtag 30. Juni 2024 lag bei 20.878 geduldeten Personen eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 2.447 aus dem ersten Halbjahr 2024, darunter 124 aus Bayern). 3.959 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 488 im ersten Halbjahr 2024, darunter 97 aus Bayern). In 2.123 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 245 im ersten Halbjahr 2024, darunter sechs aus Bayern). Bei 32.879 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 16.360 aus dem ersten Halbjahr 2024, darunter 1.811 aus Bayern). 973 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 287 im ersten Halbjahr 2024, darunter 39 aus Bayern). Bei 2.013 Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 1.165 im ersten Halbjahr 2024, darunter 80 aus Bayern). Eine Differenzierung nach Aufenthaltsdauer ist für den Stichtag 30. Juni 2024 aus dem aktuellen AZR-Datenbestand technisch nicht möglich. 29. Abgeordneter Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke) Wie viele Spitzensportlerinnen und -sportler aus Deutschland (Bundes- und Landeskader, Profisportler usw.) mussten infolge einer Corona- Erkrankung bzw. Long-COVID-Erkrankung nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Sportkarriere beenden, und werden sie mit Blick auf damit verbundene Aufwendungen für medizinische Behandlungen und Reha-Maßnahmen sowie für eventuelle Berufsunfähigkeit, finanzielle Verluste und berufliche Neuorientierungen von staatlichen Behörden, Krankenkassen, Versicherungen oder anderen Institutionen unterstützt, und wenn ja, in welcher Weise? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. September 2024 Die Bundesregierung hat – bis auf die untenstehende Angabe – keine Kenntnis darüber, wie viele Spitzensportlerinnen und -sportler aus Deutschland ihre Sportkarriere infolge einer Corona-Erkrankung bzw. Long-COVID-Erkrankung beenden mussten. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat fördert seit jeher Sportverbände oder Institutionen. Die Förderung von Athletinnen und Athleten liegt schwerpunktmäßig im Aufgabengebiet der Stiftung Deutsche Spothilfe. Der Bund unterstützt die Stiftung Deutsche Sporthilfe mit finanziellen Mitteln im Rahmen der Athletenförderung, hat jedoch keine Informationen über private Daten, wie Erkrankungen der Athletinnen und Athleten und dementsprechend über den Grund der Beendigung der Sportkarriere und der damit verbundenen Aufwendungen. Im Rahmen der Spitzensportförderung über Sportförderstellen gab es einen Fall, bei dem die sportliche Laufbahn aufgrund von Spätfolgen einer Corona-Erkrankung beendet wurde. Die medizinische Versorgung wurde sichergestellt. Finanzielle Verluste traten nicht ein. 30. Abgeordneter Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke) Welche Konsequenzen für die Sportpolitik in Deutschland hat aus Sicht der Bundesregierung die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) vom Juli 2024, im kommenden Jahr die ersten Olympic Esports Games 2025 in Saudi-Arabien auszurichten, und in welcher Weise wird der Bund die Entsendung eines Teams aus Deutschland zu dieser Veranstaltung unterstützen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. September 2024 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stehen der Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zur Etablierung der Olympic Esports Games ab 2025 offen gegenüber und sind gemeinsam bereit, die Entsendung eines deutschen Teams zu den Olympic Esports Games 2025 in Saudi-Arabien zu unterstützten. Etwaige Fördermittel des Bundes im Haushaltsjahr 2025 stehen dafür im 1. Regierungsentwurf des Haushalts 2025 nicht zur Verfügung und können lediglich im weiteren parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2025 eingeworben werden, da das Aufstellungsverfahren von Seiten der Bundesregierung bereits abgeschlossen ist. 31. Abgeordneter Marc Henrichmann (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass sich die mutmaßlichen Täter von Mannheim und Solingen über waffenrechtliche Verbote hinweggesetzt haben, die Ansicht, dass auch die geplanten Änderungen des Waffenrechts die schrecklichen Taten von Solingen und Mannheim nicht verhindert hätten, und wenn nein, warum teilt die Bundesregierung diese Ansicht nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 25. September 2024 Nach Auffassung der Bundesregierung werden die im Rahmen des sog. Sicherheitspakets geplanten Änderungen des Waffenrechts einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Messerkriminalität zu verringern. Eine Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften kann indes nur ein Baustein einer Gesamtstrategie zur besseren Bekämpfung der Messerkriminalität sein. So müssen Messerverbote auch konsequent durchgesetzt werden, um Straftaten weitestmöglich verhindern zu können. 32. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele deutschfeindliche Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wurden bisher im Jahr 2024 registriert, und auf welche maßgeblichen Ursachen sind diese zurückzuführen (bitte die Gewalttaten gesondert ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. September 2024 Im Berichtsjahr 2024 wurden phänomenübergreifend insgesamt 207 Straftaten erfasst, die dem Unterthemenfeld „deutschfeindlich“ des Oberthemenfeldes „Hasskriminalität“ zugeordnet werden konnten (Stichtag: 17. September 2024). Bei 24 dieser 207 Straftaten handelte es sich um Gewaltdelikte. Die genannten Fallzahlen aus dem Jahr 2024 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen. Zu den konkreten Ursachen der deutschfeindlichen Straftaten kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Die Ermittlungskompetenz liegt bei den Ländern. 33. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Wie viele der im Zuge der militärischen Evakuierungsoperation vom August 2021 nach Deutschland eingereisten afghanischen Staatsbürger waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer Einreise Analphabeten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 25. September 2024 Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 34. Abgeordneter Jan Korte (Gruppe Die Linke) Wie viele der von Bürgerinnen und Bürgern in den Jahren 2022, 2023 sowie bis zum 31. Juni des Jahres 2024 beantragten Reisepässe wurden im Express-Bestellverfahren beantragt (bitte quartalsweise auflisten), und aus welchen Zusatzkosten setzen sich die für eine Expressbearbeitung verlangten 32 Euro Gebühren (Quelle: https://bm i.bund.de) zusammen (bitte aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 24. September 2024 Die Anzahl der im Express-Bestellverfahren beantragten Reisepässe kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 2022 Q1 Q2 Q3 Q4 158.397 225.307 234.967 138.081 2023 Q1 Q2 Q3 Q4 183.584 181.914 195.791 130.617 2024 Q1 Q2 231.158 393.300 Der Expresszuschlag i. H. v. 32,00 Euro setzt sich anteilig aus 27,66 Euro für die zusätzlichen Produktionskosten und 4,34 Euro für den Verwaltungsmehraufwand zusammen. Die zusätzlichen Produktionskosten resultieren aus erhöhten Logistik- und Versandkosten, da Reisepässe im Express-Bestellverfahren unmittelbar nach Produktionsende ausnahmslos einzeln verpackt und sofort in den Versand gegeben werden und – im Gegensatz zu regulären Bestellungen – kein Sammelversand erfolgt. Zudem sind kostenverursachende personalmäßige und technische Vorhaltungen, wie z. B. beschleunigte Produktion inklusive Qualitätskontrolle, beschleunigte Behebung von gegebenenfalls auftretenden technischen Störungen, Freizeitausgleich für Mehrarbeit sowie etwaige außertarifliche Lohnzuschläge bei ggf. erforderlichen Sonderschichten, in der Kalkulation des Expresszuschlags anteilig berücksichtigt. Der Verwaltungsmehraufwand resultiert aus der Gewährleistung einer unmittelbaren Weiterleitung der Antragsdaten an den Passhersteller, der Entgegennahme und Vereinnahmung der über die üblichen Dokumentenlieferungen hinausgehenden Einzellieferungen der Express- Reisepässe sowie aus der unmittelbaren Information an den Antragsteller und eine ggf. von den üblichen Behördenöffnungszeiten abweichende Terminvereinbarung für die Dokumentenaushändigung. 35. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Warum verwendet die Bundesregierung stets, meiner Meinung nach fälschlicherweise, die Formulierung „irreguläre Einwanderung“ (www.yout ube.com/watch?v=tQz-61gcVhg; www.youtub e.com/watch?v=8nwRtq9Ip0c), wenn „illegale Einwanderung“ gemeint ist, da diese gegen Recht und Gesetz verstößt und das Wort „illegal“ eben genau das bedeutet, „geltenden Gesetzen zuwiderlaufend, ungesetzlich“ (mlat. illegalis)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. September 2024 Der Begriff „irregulär“ wird in der Regel genutzt, wenn bei bzw. nach einer Einreise ohne Aufenthaltstitel ein Asylgesuch gestellt wird. Zur Rechtslage wird auf § 95 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verwiesen. Hierdurch wird berücksichtigt, dass bei einem berechtigten Schutzersuchen ausweislich Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention eine Einreise auch ohne die sonst erforderlichen Reisedokumente nicht strafbar ist, sofern die flüchtende Person bei der zuständigen Stelle unverzüglich ihr Schutzersuchen äußert. Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration nutzt in seiner Eigenbezeichnung und in seinen Berichten den Begriff „illegale Migration“. Allein dadurch wird der Darstellung in Ihrer Frage widersprochen, dass nur der Begriff „irregulär“ genutzt wird. Auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat nutzt diesen Begriff. Auch in internationalen Gremien und der Europäischen Union wird oftmals der Begriff „irregular migration“ neben dem Begriff „illegal migration“ verwendet. 36. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie viele Akteure der Hisbollah und assoziierter Organisationen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit in Deutschland auf, und wie viele davon sind deutsche Staatsbürger (https://ajcgermany.org/system/files/document/AJ C%20Berlin_Hisbollah%20Broschuere_DE_ 0.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. September 2024 Das Personenpotenzial der „Hizb Allah“ in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 1.250 Personen (Verfassungsschutzbericht des Bundes 2023). Eine statistische Aufschlüsselung der im Zusammenhang mit der „Hizb Allah“ bearbeiteten Personen nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort erfolgt nicht, da die gezielte statistische Erhebung und Auswertung von Daten, die nicht zum Zwecke der Aufklärung des islamistischen Gefährdungspotenzials erfolgt, vom Beobachtungsauftrag des Bundesamts für Verfassungsschutz nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht gedeckt ist. 37. Abgeordneter Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU) Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2023 und 2024 (bis September) nach Kenntnis der Bundesregierung an den Bahnhöfen in der Landeshauptstadt München begangen (bitte nach Bahnhöfen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Straftaten in den kommenden Jahren zu reduzieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. September 2024 Die Anzahl der Straftaten an den Bahnhöfen der Landeshauptstadt München gemäß Polizeilicher Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei im Zeitraum Januar bis Dezember 2023 sowie Januar bis Juli 2024 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Nicht enthalten sind hier die sogenannten Massendelikte (wie z. B. Beleidigungen gemäß den §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches [StGB], Hausfriedensbrüche gemäß den §§ 123 ff. StGB und Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB), da für Massendelikte innerhalb der PES eine Auswertung nach einzelnen Bahnhöfen systembedingt nicht möglich ist. Weiterhin sind die Daten nach Bahnhöfen dargestellt. Die statistischen Daten für die Monate August und September liegen derzeit noch nicht vor. Bahnhof Jahr 2023 Januar 2024 bis Juli 2024 Flughafen München    32    32 München (Bad Berka)     1     0 München Donnersbergerbrücke    11     7 München Harras    11     1 München Hbf 3.562 1.811 München Isartor    13     7 München Karlsplatz    40    17 München Leuchtenbergring    13     7 München Marienplatz    32    25 München Nord Rbf     2     0 München Ost   523   285 München Rosenheimer Platz    21    23 München-Allach     6     6 München-Berg am Laim    17     4 München-Daglfing     7     0 München-Englschalking     3     2 München-Fasanerie     1     2 München-Feldmoching     2     1 München-Freiham     5     2 München-Freimann     1     0 München-Giesing     6     4 München-Hackerbrücke    53     8 München-Hirschgarten    13     9 München-Karlsfeld     2     7 München-Laim Pbf    17    14 München-Langwied     1     4 München-Lochhausen     7     2 München-Milbertshofen     1     0 München-Moosach    11     1 München-Neuaubing     3     1 München-Neuperlach Süd     4     1 München-Obermenzing     1     4 München-Pasing   139    81 München-Perlach     1     2 München-Riem Pbf    15     3 München-Solln     0     1 Bahnhof Jahr 2023 Januar 2024 bis Juli 2024 München-Steinhausen   212     0 München-Trudering     7     2 gesamt 4.796 2.376 Die Bundespolizei setzt bundesweit im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes auf Basis einer fortwährenden polizeilichen Lagebeurteilung und im Abgleich mit benachbarten Sicherheitsbehörden weiterhin verschiedene und ineinandergreifende Maßnahmen zur Reduzierung der Gewaltdelikte um. Dazu gehören fortgesetzt zielgerichtete (Einsatz-)Maßnahmen, wie z. B. Schwerpunkteinsätze, erhöhte Präsenz an Brennpunkten (u. a. durch sog. „3er-Streifen“) genauso wie individuelle Maßnahmen gegen Personen/ -gruppen (z. B. Gefährderansprachen, Platzverweise, Ingewahrsamnahmen) sowie die Initiierung von Beförderungsausschlüssen oder Hausverboten im Zusammenwirken mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ferner erlässt die Bundespolizei örtlich und zeitlich befristete Allgemeinverfügungen (AGV) zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer) auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Weiterhin bauen die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei gemeinsam – zur Erhöhung der Sicherheit – die Videotechnik an Bahnhöfen aus. Bundesweit erhöht sich bis Ende des Jahres 2024 die Kameraanzahl auf ca. 11.000. Im Großraum München wird in diesem Zusammenhang die Videotechnik an 15 Verkehrsstationen modernisiert. 38. Abgeordnete Martina Renner (Gruppe Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden über den Metapol Verlag und die von ihm angebotenen „Seminare für rechte Metapolitik“ vor, insbesondere hinsichtlich etwaiger Verbindungen in die gewaltbereite, rechtsextreme Szene (https://taz.de/ Treffen-von-AfD-Politikern-mit-Neonazis/!6034 283/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. September 2024 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Eine Auskunft zum „Metapol Verlag“ und die von ihm angebotenen „Seminare für rechte Metapolitik“ kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden könnten. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Die Auskunft zu einer Organisation, welche nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV offenlegen. Dementsprechend könnten betroffene Akteure entsprechende Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren und in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Die Funktionsfähigkeit des BfV wäre dadurch nachhaltig beeinträchtigt, und dies würde einen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 39. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Erachtet die Bundesregierung es als ausreichend, in den Haushaltsplanungen 2025 für den Katastropheneinsatz des THW nur 416,8 Mio. Euro zu budgetieren, was nach der m. E. drastischen Kürzung im Jahr 2024 (ursprünglich geplant: 356,6 Mio. Euro, verkündet im Haushaltsgesetz dann: 401,6 Mio. Euro), immer noch knapp 12 Mio. Euro hinter der Planung von 2023 liegt (428,6 Mio. Euro), angesichts der Tatsache, dass medialen Berichten zufolge in Ortsverbänden sogar der Treibstoff für die Einsatzfahrzeuge für den Rest des Jahres 2024 von den ehrenamtlichen Mitarbeitern bezahlt werden müsste (https://headt opics.com/de/wenn-einsatzkrafte-zahlen-thw-mitt el-in-worth-reichen-58358269), und steht diese finanzielle Unterdeckung eines wichtigen ehrenamtlichen Engagements nicht im Widerspruch zu einer offiziellen Zusicherung der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser am 19. September 2022 (Zitat aus der Pressemitteilung der Bundesregierung: „[...] Die Bundesregierung investiert deshalb erheblich in den Bevölkerungsschutz, das THW wird besonders in seinen operativen Fähigkeiten gestärkt. „Denn für seine wichtigen Einsätze in Deutschland und weltweit braucht das THW die bestmögliche Ausstattung“, so Faeser“; www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzm eldungen/DE/2022/09/thw-auslandshelfende.html #:~:text=%22Das%20THW%20ist%20ein%20Le uchtturm,Eins%C3%A4tze%20auf%20der%20ga nzen%20Welt!%22)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 24. September 2024 Der Bund verfolgt das Ziel, gemeinsam mit den Ländern einen gut aufgestellten Zivil- und Katastrophenschutz sicherzustellen. Das im Bundeshaushalt 2025 für das Technische Hilfswerk (THW) geplante Finanzvolumen von rund 417 Mio. Euro stellt für das THW als Zivilschutzorganisation des Bundes eine gute Basis für die weitere Arbeit dar. Das THW unterstützt die für den Katastrophenschutz zuständigen Länder in Amtshilfe. Der Eindruck, die Ansätze des THW für die Jahre 2023 und 2024 seien gekürzt worden, ist unzutreffend: Die Jahre 2020 bis 2022 waren auch im THW durch Konjunkturprogramme geprägt, die 2022 planmäßig ausgelaufen sind. Diese Konjunkturprogramme stärkten das THW in besonderem Maße und ermöglichten außerplanmäßige Beschaffungen von verschiedenen Einsatzmitteln. Dazu gehörte die Erweiterung und Modernisierung des Fuhrparks sowie die Ausstattung mit Notstromerzeugern. Neu etablierte Einheiten zum Beispiel zur Notversorgung/- instandsetzung, zur Lageerkundung per Drohnen oder mobile Hochwasserpegel haben ihre Notwendigkeit bereits bei Katastrophen der letzten Jahre bewiesen und sollen weiter gestärkt werden. Bei den sogenannten „Selbstbewirtschaftungsmitteln“, mit denen die Ortsverbände ihren regulären Dienstbetrieb und auch die Betriebsmittel finanzieren, sind die Mittel auf Bundesebene von rund 35 Mio. Euro im Jahr 2019 auf aktuell rund 48 Mio. Euro im Jahr 2024 gestiegen. Für die Finanzierung der Kosten bei Einsätzen stehen den THW-Ortsverbänden im Jahr 2024 insgesamt 6 Mio. Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Die Einsatzbereitschaft der THW-Ortsverbände ist jederzeit sichergestellt. Das THW wird auch in Zukunft keine ehrenamtlichen Einsatzkräfte auffordern, Tankrechnungen oder andere Ausgaben für den Dienstbetrieb privat zu tragen. 40. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der kürzlich eingeführten Kontrollen an allen deutschen Grenzen weiter daran fest, das Verwaltungsabkommen, welches den Beamten der Bundespolizei den Zustieg zum Zwecke der Grenzkontrolle bereits im dänischen Padborg ermöglichen soll (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 20/12484), mit dem dänischen Justizministerium bis zum Ende des dritten Quartals 2024 zu unterzeichnen (wenn nicht, bitte erläutern), und ist bereits ersichtlich, ab wann das Verwaltungsabkommen, über das laut Bundesregierung bereits grundsätzliche Einigung mit Dänemark erzielt wurde, in Kraft treten wird (wenn ja, bitte Datum des voraussichtlichen Inkrafttretens angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 25. September 2024 Die Bundesregierung hat die notwendigen rechtlichen und formellen Prüfungen abgeschlossen und die notwendigen deutsch-dänischen Abstimmungen für die Unterzeichnung eingeleitet. Die Vereinbarung tritt zwei Tage nach ihrer Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft. 41. Abgeordneter Johannes Steiniger (CDU/CSU) Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung des „Bauprogramms“ für Ersatz, Neubau und Sanierung von Standorten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (www.rhein pfalz.de/lokal/speyer_artikel,-entt%C3%A4uschu ng-beim-thw-kein-neubau-f%C3%BCr-den-katast rophenschutz-_arid,5692139.html; bitte soweit möglich mit Planungs- und Bauzeiträumen und besonders unter Berücksichtigung der Standorte in Rheinland-Pfalz und dort im Wahlkreis 208 angeben), und welche Gründe führten dazu, dass ein Neubau für den Standort Speyer, der auch anderen Katastrophenschutzorganisationen zu weiteren Vorteilen verholfen hätte, laut dem o. g. Bericht verworfen wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 27. September 2024 Im Rahmen des vom Bundesministerium des Innern und für Heimat initiierten Bauprogramms sollen für bis zu 200 sanierungsbedürftige Ortsverbände der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) standardisierte, kostengünstige und nachhaltige Liegenschaften errichtet werden. Im Rahmen des Bauprogramms werden Neubauvorhaben umgesetzt. Eigentümerin und Bauherrin der Liegenschaften ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die ersten 30 Maßnahmen des THW-Bauprogramms sind durch Mietmittel im Haushalt des THW refinanziert und werden über einen Rahmenvertrag verwirklicht. Diese Baumaßnahmen sollen bis 2028 abgeschlossen sein. In den ersten 30 finanzierten Maßnahmen ist in Rheinland-Pfalz der THW-Ortsverband Mayen enthalten. In Abhängigkeit weiterer Finanzierung sieht das THW-Bauprogramm in Rheinland-Pfalz auch den Neubau der Ortsverbände Bad Bergzabern, Bitburg, Cochem, Daun, Frankenthal, Simmern, Speyer, Zell und Zweibrücken vor. Im Finanzplan des THW bestehen aktuell keinerlei Möglichkeiten, weitere Neubaumaßnahmen zu initiieren. 42. Abgeordneter Alexander Throm (CDU/CSU) Wie viele unerlaubte Einreisen von Personen, bei denen es Anhaltspunkte oder aber Angaben zu einem Transit durch Russland oder Belarus vor ihrer Einreise in die Europäische Union gibt, stellte die Bundesregierung vom 1. Juni 2024 bis zum 31. August 2024 fest (bitte monatsweise jeweils nach den Gesamtzahlen und den Zahlen der jeweiligen fünf häufigsten Herkunftsnationalitäten aufschlüsseln sowie ggf. angeben, wie viele der erfassten Personen jeweils über tatsächlich festgestellte russische oder belarussische Visa verfügten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. September 2024 Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) stellte die Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. August 2024 1.548 unerlaubt eingereiste Personen fest, welche einer Migrationsroute über Russland bzw. Belarus zugeordnet werden konnten. Statistische Angaben zu Personen, die im Besitz von etwaigen russischen oder belarussischen Visa waren, werden innerhalb der PES nicht erfasst. Die erbetene Aufschlüsselung der statistischen Daten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Unerlaubt eingereiste Personen mit russischem bzw. belarussischem Bezug Juni 2024 Juli 2024 August 2024 Gesamt 663 Gesamt 345 Gesamt 540 davon die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten afghanisch 279 afghanisch 104 somalisch 139 syrisch  98 somalisch 54 afghanisch 136 indisch  73 syrisch 52 syrisch  62 iranisch  39 iranisch 26 iranisch  35 pakistanisch  27 äthiopisch und indisch je 25 äthiopisch  22 43. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Welche Erhebungsmethodik im Vergleich zwischen den Zensus- und Meldedatenregisterfeststellungen liefert die genaueren Ergebnisse bei der Feststellung der Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden, und wie können, wenn der Zensus die genaueren Daten liefert, diese für die Aktualisierung oder Korrektur der amtlichen Melderegister genutzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 24. September 2024 Beim Zensus 2022 kam zur Ermittlung der Bevölkerungszahlen ein registergestütztes Verfahren zum Einsatz, dass bereits vorhandene Verwaltungsdaten aus den Melderegistern nutzt. Auf der Grundlage des stichtagsbezogenen Melderegisterbestands wurden anhand von Erhebungen Über- und Untererfassungen in den Melderegistern bereinigt. Da es nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Wesen der Statistik gehört, Daten nach einer statistischen Aufbereitung für verschiedene, nicht von vornherein bestimmbare Aufgaben zu verwenden, gilt für den Zensus eine Ausnahme vom Verbot, personenbezogene Daten auf Vorrat zu sammeln (vgl. BVerfGE 65, 1). Daher bedarf es besonderer Vorkehrungen zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch eine strikte Geheimhaltung der zu statistischen Zwecken erhobenen Daten. Daher ist Weitergabe dieser personenbezogenen Daten zum Zwecke des Verwaltungsvollzugs verfassungsrechtlich unzulässig und eine Rückspielung an die Melderegister nicht möglich. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 44. Abgeordneter Peter Beyer (CDU/CSU) Wie ist die im Auswärtigen Amt angewandte Verwaltungspraxis, nicht-verheirateten mitausreisenden Partnern (MAPs) von Diplomaten- und Dienstpassinhabern keine Diplomaten- oder Dienstpässe auszustellen, aus Sicht der Bundesregierung mit Säulen der feministischen Außenpolitik wie der Förderung von Familienfreundlichkeit im Auswärtigen Dienst und der Förderung der Berufstätigkeit von MAPs vereinbar, und welche Erkenntnisse besitzt das Auswärtige Amt über die entsprechende Verwaltungspraxis in anderen nationalen auswärtigen Diensten der EU- Mitgliedstaaten? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 27. September 2024 Die Förderung von Familienfreundlichkeit und die Berufstätigkeit der mitausreisenden Partnerinnen und Partner sind ein fester Bestandteil der Personalpolitik des Auswärtigen Amts im Rahmen der feministischen Außenpolitik. Bei der Ausstellung von amtlichen Pässen sind die bestehenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten bzw. umzusetzen. Gemäß § 6 Absatz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe der Bundesrepublik Deutschland (AVVaP vom 27. Juni 2014) erhalten Familienangehörige einen amtlichen Pass entsprechend der Dienststellung der Passinhaberin/des Passinhabers. Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 AVVaP sind Familienangehörige im Sinne der Vorschrift die Ehefrau/der Ehemann bzw. die eingetragene Lebenspartnerin/der eingetragene Lebenspartner. Die aktuelle Gesetzesgrundlage gibt keinen Spielraum für die Ausstellung amtlicher Pässe über diesen Personenkreis hinaus. Zu der Verwaltungspraxis anderer EU-Staaten liegen keine weiteren Informationen vor. 45. Abgeordnete Joana Cotar (fraktionslos) Warum hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über den Rückzug Israels aus den besetzten Palästinensergebieten innerhalb eines Jahres in der UN-Vollversammlung enthalten, und wie verträgt sich das mit Israels Sicherheit als Staatsräson Deutschlands (www.n-tv.de/politik/U N-Vollversammlung-Israel-soll-Besatzung-beend en-article25237524.html)? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 27. September 2024 Die Bundesregierung verweist auf die Sprechererklärung des Auswärtigen Amts anlässlich der Resolution der UN-Generalversammlung über das IGH-Gutachten zu den rechtlichen Folgen von Israels Besatzungspolitik (s. Pressemitteilung im Wortlaut unter: www.auswaertiges-amt.de/d e/newsroom/-/2676260) sowie auf die von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York nach der Abstimmung vorgetragenen Stimmerklärung (s. Stimmerklärung im Wortlaut unter: https://new-york-un.diplo.de/un-en/-/2676230). 46. Abgeordneter Jürgen Hardt (CDU/CSU) Wie viele Autorisierungsstufen (bitte die auf den jeweiligen Autorisierungsstufen zur Freigabe berechtigten Dienstposten angeben) müssen Äußerungen des Auswärtigen Amts vor Veröffentlichung auf Social Media durchlaufen, und welche Schlüsse zieht das Auswärtige Amt aus der Debatte um einen fachlich nicht korrekten (Verwechslung Strom-/Energieerzeugung/- verbrauch) Tweet (https://x.com/GermanyDiplo/statu s/1833808396618764327)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 25. September 2024 Für das Auswärtige Amt sprechen die Sprecher und die Sprecherin, z. B. in der Bundespressekonferenz oder über die Kanäle des Auswärtigen Amts in den sozialen Medien. Das Auswärtige Amt nutzt diese Kanäle, um außenpolitische Botschaften zielgruppenspezifisch zu vermitteln. Dazu gehört auch, falschen Narrativen über Deutschland entgegenzuwirken. Durch eine ständige Analyse optimiert das Auswärtige Amt seine strategische Kommunikation. 47. Abgeordneter Johannes Huber (fraktionslos) Wie viele deutsche Staatsangehörige (www.md r.de/nachrichten/deutschland/politik/beteiligung-d eutsche-staatsbuerger-krieg-ukraine-100.html) beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine am 24. Februar 2022 als Soldaten (Söldner oder reguläre Kräfte) am Krieg in der Ukraine, und wie viele wurden jeweils bis dato nach Kenntnis der Bundesregierung verletzt oder getötet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 24. September 2024 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7972. Weitere, über die Medienberichterstattung hinausgehende gesicherte eigene Erkenntnisse, liegen der Bundesregierung nicht vor. 48. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Welche speziell deutschen Interessen (jenseits von Klima- und lokalem Umweltschutz) verfolgt die Bundesregierung in der Arktis-Politik im Hinblick auf die Sicherung von Rohstoffvorkommen und von Standorten für Forschungsprojekte bzw. von bestehenden Forschungsprojekten in der Arktis-Region? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 26. September 2024 Die Bundesregierung hat am 18. September 2024 die neuen Leitlinien deutscher Arktispolitik verabschiedet und veröffentlicht (www.bundesre gierung.de/breg-de/suche/leitlinien-der-deutschen-arktispolitik-230 9308), die sich auch mit den gestellten Fragen beschäftigen, unter anderem mit der Frage von arktischen Rohstoffen (u. a. auf S. 5) und mit der deutschen Arktisforschung (S. 34–39). Die Bundesregierung erkennt darin an, dass in der Arktis nachhaltig, verantwortungsvoll und unter Einhaltung höchster Umweltstandards gewonnene Rohstoffe einen Beitrag zu mehr Resilienz in der Rohstoffversorgung leisten können. Die Bundesregierung intensiviert die Forschungskooperation mit ihren Wertepartnern. 49. Abgeordnete Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass § 8a des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) Anwendung findet, welcher unter anderem vorschreibt, dass Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt und nicht an Empfänger gewährt werden dürfen, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den schweren Terrorvorwürfen gegen UNRWA- Mitarbeiter sowie aus den antisemitischen und terrorverherrlichenden Inhalten, die UNRWA- Mitarbeiter verbreiten (www.juedische-allgemeine.de/isra el/paedagogen-des-hasses-unrwa-lehrer-feiern-ma ssaker-im-chat/; www.tagesschau.de/ausland/asie n/unrwa-mitarbeiter-gaza-00.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 25. September 2024 Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit streng darauf geachtet, eine Zweckentfremdung von Mitteln für Terrorismusunterstützung zu verhindern, und unternimmt weiterhin alle Anstrengungen, damit Mittel nicht für terroristische Aktivitäten oder terroristische Vereinigungen zweckentfremdet eingesetzt werden. Die Vorschrift des § 8a HG 2024 hat die Bundesregierung in ihrer Verwaltungspraxis umgesetzt. Internationale Organisationen sind mit einer Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung verpflichtet worden. Die Organisationen erkennen die Verpflichtung der Bundesregierung unter § 8a HG 2024 an. Die Bundesregierung nimmt die Vorwürfe gegen UNRWA- Mitarbeitende sehr ernst und hat vom UNRWA Reformen zur weiteren Stärkung von Neutralität innerhalb der Organisation gefordert. Die Bundesregierung begrüßt, dass das Office of Internal Oversight Services (OIOS) der Vereinten Nationen die schwerwiegenden Vorwürfe der Beteiligung von insgesamt 19 UNRWA-Mitarbeitenden an den Terrorangriffen des 7. Oktober 2023 umfassend untersucht hat. Auf das Ergebnis der OIOS- Untersuchung, wonach gegen neun Mitarbeitende des UNRWA ausreichend Hinweise für eine mutmaßliche Beteiligung an den Terrorangriffen des 7. Oktober vorliegen, hat das UNRWA unmittelbar reagiert und die Zusammenarbeit mit den neun Mitarbeitenden beendet. Das UNRWA hat zudem einen Aktionsplan zur Umsetzung der 50 Empfehlungen aus dem Bericht der unabhängigen Untersuchungsgruppe unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin Colonna vorgelegt, durch den die Neutralitätsmaßnahmen innerhalb der Organisation weiter gestärkt werden. Die Bundesregierung ist mit der Leitung des UNRWA regelmäßig im Gespräch und fordert die Umsetzung der Maßnahmen ein. 50. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Explosion von Pagern und Funkgeräten im Nahen Osten auch deutsche Staatsbürger verletzt, oder hat die Bundesregierung Hinweise auf ungewöhnliche Explosionen gleicher oder ähnlicher Geräte in Deutschland (www.tagesschau.de/a usland/asien/hisbollah-pager-explosionen-10 0.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 27. September 2024 Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass deutsche Staatsangehörige bei den o. g. Explosionen verletzt oder getötet wurden. Es liegen derzeit auch keine Informationen über ungewöhnliche Explosionen gleicher oder ähnlicher Geräte (z. B. Pager oder Funkgeräte) in Deutschland vor. 51. Abgeordneter Rüdiger Lucassen (AfD) Welche afrikanischen Staaten werden in welchem Umfang von der Bundesregierung derzeit mit Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstützt (bitte einzeln nach Land sowie Personaleinsatz auflisten und dabei auf die 14 Staaten mit dem größten Finanzvolumen eingehen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 25. September 2024 Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte werden im aktuellen Programmzeitraum 2021 bis 2024 folgende Länder unterstützt: Land Finanzvolumen Personaleinsatz Burkina Faso 15.643.686 Euro bis zu 8 Soldaten (Ist: 7) Ghana 11.204.444 Euro bis zu 11 Soldaten (Ist: 9) Tansania  9.189.990 Euro bis zu 7 Soldaten (Ist: 6) Nigeria  8.774.000 Euro bis zu 10 Soldaten (Ist: 8) Senegal  6.757.400 Euro bis zu 9 Soldaten (Ist: 7) Mali  6.000.000 Euro bis zu 7 Soldaten (Ist: 6) Namibia  5.997.780 Euro bis zu 7 Soldaten (Ist: 6) Darüber hinaus wurde im Programmzeitraum folgende Vereinbarung zwischen Tansania und Deutschland als Länderabgabe im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms geschlossen: Unentgeltliche Überlassung von Liegenschaftsmaterial (u. a. Krankenbetten, Nachttische und Stühle) aus Bundeswehr-Beständen an Tansania (Abgabewert i. H. v. 11.244,38 Euro). 52. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Haltung zu der von Großbritannien und den USA erwogenen Aufhebung der Reichweitenbeschränkung bezüglich der an die Ukraine gelieferten britischen und amerikanischen Raketen gebildet, vor dem Hintergrund, dass deren Zieldaten aus Großbritannien und den USA kommen und sie von amerikanischem und britischem Personal programmiert werden und Vladimir Putin bereits angekündigt hat, dass er solche Aktivitäten als eine „direkte Kriegsbeteiligung“ von NATO-Staaten am ukrainisch-russischen Konflikt ansehen und „Gegenmaßnahmen“ ergreifen wird (www.nachdenkseite n.de/?p=121246), was Artikel 5 des NATO- Vertrags auslöst (www.bmvg.de/de/aktuelles/gemeins am-entscheiden-artikel-4-und-5-des-nato-vertrage s-5572746), und wenn ja, wie lautet sie? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 24. September 2024 Die Bundesregierung ist im ständigen und engen Austausch mit ihren Partnern, um die Ukraine weiter bestmöglich bei der Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu unterstützen. Im Übrigen liegt das staatliche Handeln dieser Partner zur Unterstützung der Ukraine nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, sondern der jeweiligen Alliierten. 53. Abgeordneter Detlef Seif (CDU/CSU) Wie viele Personen haben im Jahr 2023 im Rahmen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten, Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten ein Visum erhalten (bitte Aufschlüsseln nach Familiennachzug zu Asylberechtigten, Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)? 54. Abgeordneter Detlef Seif (CDU/CSU) Wie viele Personen haben bis Ende August 2024 im Rahmen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten, Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten ein Visum erhalten (bitte Aufschlüsseln nach Familiennachzug zu Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 23. September 2024 Die Fragen 53 und 54 werden gemeinsam beantwortet. Für das Jahr 2023 und den Zeitraum Januar bis Juni 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. September 2024 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12922 verwiesen. Im Zeitraum von Juli bis August 2024 wurden 52 Visa im Rahmen des Familiennachzugs zu Asylberechtigten erteilt, 1.500 Visa im Rahmen des Familiennachzugs zu Flüchtlingen und 2.006 Visa im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Insgesamt ergibt dies 3.558 erteilte Visa. 55. Abgeordneter René Springer (AfD) Welche Partner der Bundesrepublik Deutschland, die die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in ihrer Rede zur Eröffnung der Konferenz der Leiterinnen und Leiter deutscher Auslandsvertretungen erwähnte, haben nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Wahlergebnisse in Sachsen und Thüringen Fragen an das Auswärtige Amt (AA) gestellt, und wie fielen die Antworten des AA aus (Fragen sowie Antworten bitte thematisch zusammenfassend auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 24. September 2024 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten vertraulicher Gespräche. Im Übrigen weist die Bundesregierung auf die intensive Medienberichterstattung im Ausland zu den Landtagswahlergebnissen in Thüringen und Sachsen am 1. September 2024 hin. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 56. Abgeordnete Martina Renner (Gruppe Die Linke) Sind der Bundesregierung über die vom Oberlandesgericht Jena verurteilten Mitglieder der mutmaßlich terroristischen Neonazi-Vereinigung Knockout 51 hinaus weitere Personen bekannt, gegen die derzeit Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a des Strafgesetzbuches geführt werden, und wenn ja, sind unter diesen aktuelle oder ehemalige Angehörige von Sicherheitsbehörden (vgl. www.mdr.de/nachr ichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/ knockout-einundfuenfzig-neonazis-kampfsport-ge richt-polizisten-102.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom 26. September 2024 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt im Zusammenhang mit der Vereinigung „Knockout 51“ derzeit gegen elf Beschuldigte Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung gemäß den §§ 129, 129a des Strafgesetzbuches. Die Ermittlungen richten sich dabei auch gegen einen bisher nicht identifizierten Angehörigen einer Sicherheitsbehörde. Der in Ihrer Frage in Bezug genommene Medienbericht des Mitteldeutschen Rundfunks bezieht sich dagegen auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera. Zu Verfahren, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, nimmt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht Stellung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 57. Abgeordnete Martina Englhardt-Kopf (CDU/CSU) Sind im Rahmen der aktuell laufenden Novellierung des europäischen Lieferkettensorgfaltsgesetzes Änderungen im geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz geplant, da das aktuell geltende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits ab 500 Beschäftigten und mindestens 150 Mio. Euro Umsatz gilt, während die Planungen für das europäische Lieferkettensorgfaltsgesetz ab 2032 vorsehen, dass dieses hingegen erst ab 1.000 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von 450 Mio. Euro gelten soll, bzw. plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Anpassung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes an die geplanten europäischen Schwellenwerte des Lieferkettensorgfaltsgesetzes, oder welches Lieferkettensorgfaltsgesetz hat ab Inkrafttreten des europäischen Lieferkettengesetzes (voraussichtlich 2023) dann für deutsche Unternehmen Gültigkeit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 25. September 2024 Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) fallen Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie mit 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Eine Umsatzschwelle als zusätzliches Kriterium wird dabei nicht herangezogen. Dessen ungeachtet ist am 25. Juli 2024 die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) in Kraft getreten und von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Die am 17. Juli 2024 von der Bundesregierung beschlossene Wachstumsinitiative sieht vor, die Umsetzung dieser Richtlinie in dieser Legislaturperiode durch Änderung des LkSG vorzunehmen. Zur konkreten Ausgestaltung wird derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Entwurf erarbeitet. Bis zur Überführung der CSDDD in nationales Recht gelten die Regelungen des LkSG fort. 58. Abgeordneter Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) Erfasst die Bundesregierung systematisch die Rückmeldungen von deutschen und afrikanischen Unternehmen hinsichtlich der Wirkung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, z. B. auf die Anbahnung von Geschäftskontakten zwischen deutschen und afrikanischen Unternehmen, und wenn ja, wie fällt die Bewertung der Bundesregierung aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 26. September 2024 Eine systematische Erfassung von Rückmeldungen deutscher und afrikanischer Unternehmen zu den Wirkungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) erfolgt nicht. Jedoch erfolgt fortlaufend ein Monitoring zu den Wirkungen des LkSG über verschiedenste Kanäle. Das LkSG adressiert Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Diese Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt nicht nur im Inland, sondern auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Eine erhöhte Sorgfalt in der Lieferkette stärkt auch deren Resilienz. Davon können auch Geschäftsbeziehungen von Zulieferern aus Afrika nach Deutschland profitieren. Ungeachtet dessen steht die Bundesregierung kontinuierlich zur Wirkung des Gesetzes mit allen Akteuren im Austausch. 59. Abgeordneter Stephan Stracke (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile (inklusive steuerlicher Auswirkungen) sich für einen Eckrentner ergeben und wie sich die Unterschiede zum geltenden Recht darstellen, wenn die geplante Rentenaufschubprämie oder die Möglichkeit der Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge ein, zwei oder drei Jahre nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. September 2024 Der Bundesregierung liegen exemplarische Berechnungen zu den finanziellen Vorteilen der Rentenaufschubprämie sowie der beitragsersetzenden Zahlung des Arbeitgebers an versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter für einen Eckrentner-Modellfall vor. Solche Berechnungen haben aufgrund der Vielzahl der gesetzten Annahmen jedoch keine Aussagekraft über den beispielhaft modellierten Einzelfall hinaus. Die Ergebnisse sind stets von einer Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise der Rentenhöhe, der Höhe des aus der Weiterarbeit erzielten Einkommens sowie weiterer individueller steuerrelevanter Parameter abhängig. Zudem ist die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Rentenaufschubprämie noch nicht abgeschlossen. 60. Abgeordneter Stephan Stracke (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwarteten Fallzahlen sowie die Verwaltungs- und Umsetzungskosten der Rentenaufschubprämie und der Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. September 2024 Da es sich um zwei neue Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs in die Rente handelt, deren Inanspruchnahme vom Verhalten der Berechtigten abhängig ist, liegen keine Erfahrungswerte zu deren Inanspruchnahme vor. Für die Einführung der Rentenaufschubprämie wird mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand für die erforderlichen Programmierarbeiten von rund 7,69 Mio. Euro und für die Umsetzung der beitragsersetzenden Zahlung des Arbeitgebers an versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand von 0,33 Mio. Euro gerechnet. Laufender Erfüllungsaufwand ergibt sich für die Rentenaufschubprämie für die Berechnung sowie für Folgearbeiten in Höhe von 0,07 Mio. Euro je 1.000 Fälle. Laufender Erfüllungsaufwand ergibt sich zudem für die Beratung zu den neuen Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs in die Rente. Für beide Maßnahmen wird sich der laufende Erfüllungsaufwand bei einer angenommenen maximalen Fallzahl von 200.000 Personen, die sich über die Neuregelungen beraten lassen, auf jährlich 9,66 Mio. Euro belaufen. 61. Abgeordneter Stephan Stracke (CDU/CSU) Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile sich für einen Eckrentner im Vergleich zum geltenden Recht ergeben, wenn er über die Regelaltersgrenze hinaus ein, zwei oder drei Jahre weiterarbeitet und die Zuschläge zur Rente 0,1, 0,2 und 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem geltenden Recht erhöht würden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. September 2024 Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Berechnungen vor. 62. Abgeordneter Stephan Stracke (CDU/CSU) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Verwaltungs- und Umsetzungskosten anfallen würden, wenn die Zuschläge auf die Rente für die Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze um 0,1, 0,2 oder 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem geltenden Recht erhöht würden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. September 2024 Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 63. Abgeordnete Dr. Sahra Wagenknecht (Gruppe BSW) Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (2024) Bürgergeld (bitte gesamt und nach Ländern angeben: Deutschland, Ausland, EU-Ausland, Ukraine, Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Somalia, Eritrea, Pakistan), und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Zahlungsansprüche der Leistungsberechtigten (bitte gesamt und nach Ländern angeben: Deutschland, Ausland, EU-Ausland, Ukraine, Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Somalia, Eritrea, Pakistan)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 25. September 2024 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2024 rund 5,6 Millionen Personen leistungsberechtigt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Die Zahlungsansprüche dieser Leistungsberechtigten (LB) beliefen sich für den Monat Mai 2024 auf insgesamt 3,93 Mrd. Euro und enthalten neben dem Bürgergeld auch Kosten der Unterkunft (einschließlich kommunaler Anteile) und Beiträge zur Sozialversicherung. Weitere Ergebnisse können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Tabelle: Leistungsberechtigte (LB) und Zahlungsansprüche nach Staatsangehörigkeit für den Berichtsmonat Mai 2024, Datenstand: September 2024 Staatsangehörigkeit Bestand Leistungsberechtigte (LB) Summe der Zahlungsansprüche in Euro Insgesamt 5.597.852 3.928.935.152  Deutschland 2.927.469 2.064.022.676  Ausland 2.670.332 1.864.880.625 Staatsangehörigkeit Bestand Leistungsberechtigte (LB) Summe der Zahlungsansprüche in Euro   EU-Ausländer   406.315   272.047.501   Ukraine   722.974   529.760.624   Arabische Republik Syrien   519.939   341.493.128   Afghanistan   200.710   133.326.070   Türkei   196.840   159.624.138   Irak   110.656    68.000.574   Somalia    24.999    15.255.463   Eritrea    26.418    15.209.153   Pakistan    15.674    10.539.073 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 64. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den schienengebundenen Patiententransport (Begleitschreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei dem Bundesminister der Verteidigung Thomas Hitschler an den Deutschen Bundestag vom 21. August 2024 zum Konzept strategischer bodengebundener Patiententransport) vorlegen, die derzeit auf der Grundlage des Konzeptes zum strategischen, bodengebundenen Patiententransport und zur Umsetzung des schienengebundenen Patiententransports und des Einsatzes der Streitkräfte erstellt wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 26. September 2024 Nach einer ersten Festlegung des Betrachtungsgegenstandes (Medizinische Rettungskette, Auswahl des Transportmediums, Einsatzszenar, Berücksichtigung multinationale Partnernationen) sowie Abstimmung der übergeordneten Rahmenbedingungen (Konfiguration des Transportmediums, Einsatzraum) ergeben sich eine Vielzahl von Lösungsoptionen. Diese werden schnellstmöglich untersucht. 65. Abgeordnete Susanne Hennig- Wellsow (Gruppe Die Linke) Bei welchen Reisen des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit der Flugbereitschaft des Bundes im Jahr 2024 ist die Ehefrau des Bundeskanzlers Britta Ernst unentgeltlich mitgeflogen, und bei welchen Reisen hat sie die Kosten für den Mitflug selbst getragen (bitte für die letzten sieben Flugreisen die Flugziele, das Datum, den Grund der Reise und die Höhe der Kosten nennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 24. September 2024 Die letzten sieben Dienstreisen des Bundeskanzlers mit Nutzung der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung, bei denen Britta Ernst begleitet hat, sind nachfolgend aufgelistet: • G7-Gipfel in Savelletri di Fasano (Italien) und Ukraine- Friedenskonferenz in Bürgenstock (Schweiz) vom 13. bis 16. Juni 2024; • Fußballspiel (EURO 2024) Deutschland–Ungarn in Stuttgart am 19. Juni 2024; • Fußballspiel (EURO 2024) Deutschland–Dänemark in Dortmund am 29. Juni 2024; • Fußballspiel (EURO 2024) Spanien–Deutschland in Stuttgart am 5. Juli 2024; • Gipfeltreffen der NATO in Washington D.C. vom 9. bis 12. Juli 2024; • Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele sowie des französischen Jugendlagers und des Olympischen Dorfs in Paris vom 26. bis 27. Juli 2024; • Besuch der Olympischen Spiele in Paris vom 8. bis 10. August 2024. Der Bundeskanzler wird, sofern es protokollarisch vorgesehen oder angezeigt ist, von Britta Ernst begleitet. Begleitet Britta Ernst den Bundeskanzler darüber hinaus, werden die Kosten für die Reisebegleitung von ihr selbst getragen und nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs abgerechnet. Ein entgeltlicher Mitflug von Britta Ernst erfolgte auf den Reisen zum Besuch der Fußballspiele im Rahmen der EURO 2024 am 19. Juni 2024, am 29. Juni 2024 und am 5. Juli 2024 sowie zum Besuch der Olympischen Spiele in Paris vom 8. bis 10. August 2024. 66. Abgeordneter Johannes Huber (fraktionslos) Wie viele Marineschiffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Monat August 2024 die Taiwanstraße (www.lto.de/recht/nachrichten/n/mano ever-deutsche-marine-taiwanstrasse-china-souver aenitaet-internationale-gewaesser) passiert (bitte nach den zehn Nationen mit den häufigsten Durchfahrten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 24. September 2024 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 67. Abgeordneter Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) Wie oft ist die Bundeswehr seit Februar 2022 gegebenenfalls ausgerückt, um mögliche russische Aktivitäten und Verstöße gegen Grenzvorschriften oder internationales Seerecht etc. aufzuklären (bitte angeben, welche Flugzeug- und Schiffstypen im gesamten Zeitraum hierfür eingesetzt wurden, und hierbei bitte die zehn häufigsten Typen pro Teilstreitkraft aufschlüsseln), und wie viele russische Schiffe wurden gegebenenfalls seit Februar 2022 von der Marine in Nord- und Ostsee begleitet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 23. September 2024 Die Begleitung russischer Schiffe und Einheiten der russischen Marine in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (See). Die Marine unterstützt im Rahmen der Amtshilfe bei freien Kapazitäten. Zudem ist die Aufklärung fremder Einheiten während der Durchführung eigener Vorhaben ein Dauerauftrag der Marine, um ein maritimes Lagebild zu generieren. In den Jahren 2023 und 2024 wurden 107 Begleitungen russischer Schiffe durchgeführt, davon fünf durch Einheiten der Marine. Die Anzahl der Begleitungen wird erst seit 2023 erhoben, eine Statistik über begleitende Einheiten wird nicht geführt. Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keine Kenntnisse über Grenzverletzungen oder Verstöße gegen das internationale Seerecht durch Einheiten der russischen Marine auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor. Im Übrigen wird auf die Ausschussdrucksache 20(12)708 verwiesen. 68. Abgeordneter Jens Lehmann (CDU/CSU) In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung damit, die NATO-Vorgaben bei den vorzuhaltenden Munitionsreserven für die Bundeswehr einzuhalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 25. September 2024 Mit dem Projekt „Munitionsbevorratung Streitkräfte“ wird der stufenweise, planerisch gesteuerte sowie kontinuierliche Aufwuchs der Einsatzbevorratung von Munition vorangetrieben. Die Neueinplanung von Munitionsvorhaben erfolgt dabei zyklisch im Rahmen der jährlichen Bedarfsplanung für die Streitkräfte. Eine Aussage über den Zeitraum der Zielerreichung über alle Munitionstypen hinweg ist nicht belastbar. 69. Abgeordneter Jens Lehmann (CDU/CSU) Wird die ehemalige Munitionsanstalt Strelln/ Mockrehna im Rahmen der Überlegungen zu einem möglichen zukünftigen Standort unter Berücksichtigung der NATO-Vorgaben zur Bereithaltung von Munitionsreserven für die Bundeswehr einbezogen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 24. September 2024 Im Kontext der „Zeitenwende“ wird die Bundeswehr kontinuierlich entlang sich wandelnder Rahmenbedingungen insbesondere auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet. Dies schließt auch die Prüfung der Nutzung ehemaliger Bundeswehr-Liegenschaften unter Berücksichtigung der NATO-Verteidigungspläne ein. Für das ehemalige Munitionslager in Mockrehna hat sich hierbei bislang kein erneuter Bedarf für eine militärische Nutzung ergeben. 70. Abgeordneter Jens Lehmann (CDU/CSU) Auf welchen konkreten Zahlen/Marktpreisen basiert die neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, und welche konkreten Kennzahlen (bitte aufschlüsseln, von wann und woher die Zahlen stammen) werden für die Bewertung einer externen Betreiberlösung herangezogen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 20/12862)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 25. September 2024 Die Grundlagen für die Berechnung des Kooperationsmodells (Industrielle Betreiberlösung) bleiben durch die Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unverändert. Als Kennzahl für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Bedarfsdeckungsoptionen wird der Kapitalwert mit Risiko herangezogen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 71. Abgeordnete Astrid Damerow (CDU/CSU) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Normenkontrollrats am Entwurf des Tierschutzgesetzes, dass im Sinne der „One in, one out“-Regel der jährliche bürokratische Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in Höhe von 106,5 Mio. Euro weder kompensiert wird noch aufgezeigt werde, wie eine Entlastungsperspektive in gleicher Höhe erreicht werden kann (siehe: nkr- nr-6765.pdf (bund.de)), oder werden nach Auffassung der Bundesregierung Landwirte bereits überkompensiert, wie es der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir bei der Regierungsbefragung am 12. Juni 2024 im Deutschen Bundestag erklärt hat (siehe: Özdemir: Landwirte werden für Agrardiesel überkompensiert; www.agrarheute.com/politik/oezdemir-land wirte-fuer-agrardiesel-ueberkompensiert-62 1771)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 26. September 2024 Der Nationale Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Er prüft insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen (siehe § 1 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates) und legt dem betreffenden Bundesministerium das Ergebnis seiner Prüfung vor. Aus der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetzes ergibt sich demnach, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht ist und der Nationale Normenkontrollrat hiergegen keine Einwände erhebt. Die „One in, one out“-Regelung sieht keine Eins-zu-eins-Kompensation vor, sondern stellt eine Gesamtbetrachtung an. In diesem Zusammenhang unternimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zahlreiche Anstrengungen, um durch ein Bürokratieabbauprogramm zu spürbaren Entlastungen für Landwirtinnen und Landwirte zu kommen. 72. Abgeordneter Alois Rainer (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung finanzielle und/oder nicht-finanzielle Entlastungmaßnahmen für Waldbesitzer, die künftig die mit meiner Auffassung nach erheblichen bürokratischen Belastungen und praktischen Schwierigkeiten einhergehenden Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erfüllen müssen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 23. September 2024 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Bundesminister Cem Özdemir selbst haben seit Beginn des Jahres in Zusammenarbeit mit weiteren Mitgliedstaaten die EU-Kommission aufgefordert, den Anwendungsstart der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) dringend um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. Ziel dieser Forderung ist es, den betroffenen Akteuren ausreichend Zeit zu gewähren, um die Anforderungen der Verordnung sachgerecht umzusetzen. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der EUDR hat auch Bundeskanzler Olaf Scholz den Appell für eine Verschiebung des Anwendungsstarts unmittelbar an die EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gerichtet. Unabhängig vom tatsächlichen Anwendungsstart wird zurzeit geprüft, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Waldbesitzende oder auch Zusammenschlüssen bestehen, um den Sorgfaltspflichten im Rahmen der EUDR zu entsprechen. 73. Abgeordneter Alois Rainer (CDU/CSU) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bürokratischen Anforderungen der EU- Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) nicht zu einer Überlastung insbesondere von kleinen privaten Waldbesitzern führen und deren wirtschaftliche Existenz gefährden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 23. September 2024 Die Verordnung selbst sieht Vereinfachungen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Ländern mit einem geringen Risiko für Entwaldung, wie die vereinfachte Sorgfaltspflicht, vor. Neben diesen Vereinfachungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Unterstützung einer eigens dafür eingesetzten technischen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Privatwaldes, eine Handreiche zur Anwendung der EUDR erarbeitet. Ziel der Handreiche ist es, eine rechtssichere und praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft zu ermöglichen. Die Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen, die für die heimische Erzeugung und Vermarktung von Holz von Bedeutung sind, und zeigt anhand von praxisnahen Beispielen konkrete Wege für die Anwendung der EUDR auf. 74. Abgeordneter Albert Stegemann (CDU/CSU) Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob der Eigenverbrauch bzw. Endverbrauch von Papier und Zeitschriften in einem Unternehmen unter die Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fällt und demgemäß vor jedem Einkaufsvorgang eine entsprechende Sorgfaltserklärung eingeholt werden müsste, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 23. September 2024 Die Bundesregierung hat in der Vorbereitung der Anwendung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (Regulation on Deforestation Free Products (EUDR)) auf EU-Ebene erreicht, dass der Eigenverbrauch von im Anhang I der EUDR genannten relevanten Erzeugnissen, wie Papier oder Zeitschriften, nicht von der EUDR erfasst wird und dementsprechend keine Sorgfaltspflichten gelten. Ungeachtet dessen gilt die EUDR bei der Verwendung relevanter Erzeugnisse im eigenen Betrieb allerdings dann, wenn diese in den Verkehr gebracht wurden und das Inverkehrbringen noch keiner Sorgfaltspflichtenprüfung unterlag. Dies ist beispielsweise bei Importen von Papier aus Drittstaaten und der anschließenden Verwendung im Unternehmen der Fall. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission für eine Verschiebung des Anwendungsstarts der Verordnung um sechs Monate ein. Grund dafür sind Verzögerungen auf EU-Ebene bei wichtigen Umsetzungselementen der EUDR, die eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft und Verwaltung auf den Start der EUDR erschweren. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 75. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Wie viele anerkannte Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst gibt es im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I, und wie viele Plätze stellen diese insgesamt zur Verfügung (bitte die 14 Einsatzstellen mit den meisten Freiwilligendienstleistenden- Stellen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 23. September 2024 Im Wahlkreis 33 (Landkreise Diepholz und Nienburg I mit den Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Uchte) gibt es insgesamt 229 anerkannte Einsatzstellen mit 627 belegbaren Plätzen. Die Auflistung der 14 Einsatzstellen, welche die höchste Anzahl belegbarer Plätze im Wahlkreis 33 anbieten, sind der Tabelle in der Anlage zu entnehmen.1 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 76. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Welche Projekte werden in welcher Höhe im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I im Rahmen der Familienförderrichtlinien des Bundes in diesem Jahr gefördert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 25. September 2024 In diesem Jahr werden keine Projekte im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes gefördert. 77. Abgeordnete Andrea Lindholz (CDU/CSU) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ab Inkrafttreten am 1. November 2024 kein Sicherheitsrisiko nach einer Identitätsänderung aufgrund des sog. Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) eintritt, um auszuschließen, dass insbesondere kriminelle Personen oder Terroristen durch eine Identitätsänderung untertauchen können, vor dem Hintergrund, dass nach Medienberichten (z. B. www.t agesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/rund-150 00-menschen-mehr-burger-als-erwartet-wollen-ge schlechtseintrag-andern-12370691.html#:~:text= Ottmar%20Winter%20PNN-,Rund%2015.000%2 0Menschen%3A%20Mehr%20B%C3%BCrger% 20als%20erwartet%20wollen%20Geschlechtseint rag%20%C3%A4ndern,als%20die%20Ampel%2 0erwartet%20hatte.) nicht nur etwa, wie von der Bundesregierung geschätzt, 4.000 Personen jährlich eine Personenstandsänderung nach dem SBGG anstreben, sondern Hochrechnungen bis zu 15.000 Anmeldungen prognostizieren, auch bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 179 auf Bundestagsdrucksache 20/9662? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 27. September 2024 Auch nach dem zum 1. November 2024 in Kraft tretenden Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften ist eine anlassbezogene Abfrage durch die Sicherheitsbehörden jederzeit möglich. Das Gesetz sieht in § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 und Absatz 4 SBGG ausdrückliche Ausnahmen vom Offenbarungsverbot zur Erfüllung der Aufgaben der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie für die Verarbeitung, Speicherung und den Informationsaustausch zwischen amtlichen Registern und amtlichen Informationssystemen vor. Im Übrigen wird derzeit geprüft, ob es weiterer Maßnahmen bedarf. Zur Anzahl der bereits erfolgten Anmeldungen im Rahmen des SBGG liegen der Bundesregierung keine genauen Erkenntnisse vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es bei Einführung eines Gesetzes häufig höhere Antragsstellungen gibt. 78. Abgeordnete Emmi Zeulner (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung die finanziellen Fördermittel für die Kinderwunschbehandlung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion in diesem und dem kommenden Jahr weiterzuführen (bitte jeweils Höhe der finanziellen Mittel angeben), und wenn nein, mit welcher Begründung wird die Förderung in diesem oder im kommenden Jahr gekürzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 25. September 2024 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend musste aufgrund notwendiger Einsparungen sowohl im Haushalt 2024 als auch im Haushalt 2025 Reduzierungen vornehmen, die unter anderem die ergänzende finanzielle Unterstützung von Kinderwunsch-Paaren durch Bundesmittel betreffen. So wurden im Jahr 2024 in Kapitel 1703 681 21 für „Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ Finanzmittel in Höhe von 9,48 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Der durch die Bundesregierung beschlossene Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 sieht für den genannten Titel einen Ansatz von 5,6 Mio. Euro vor. Diese Reduzierungen betreffen den Teilbereich der finanziellen Unterstützung ungewollt kinderloser Paare. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 79. Abgeordneter Peter Aumer (CDU/CSU) Welche Punkte des Positionspapiers der DRF Luftrettung werden in die nächsten Vorschläge der Regierungskommission (Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung) zur Reform des Rettungswesens eingearbeitet, und wie viele wegen schlechter Wetterbedingungen abgesagte Einsätze hätten mit dem Einsatz des „Point in Space“-Systems in den letzten fünf Jahren durchgeführt werden können (bitte für jedes Jahr angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 26. September 2024 Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gegenwärtig keine weitere Stellungnahme zum Thema Notfall-Versorgung oder zur Reform des Rettungswesens. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die vorliegenden Stellungnahmen der Regierungskommission zu beiden Themen. Zur Anzahl der Einsätze, die wegen schlechter Wetterbedingungen abgesagt wurden und die aber mit dem Einsatz des „Point in Space“-Systems hätten durchgeführt werden können, liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Der Bundesregierung ist bekannt, dass dazu im Land Schleswig-Holstein ein Probebetrieb geplant ist. Änderungsbedarf von luftfahrtrechtlichen Vorschriften wurden hier bisher nicht identifiziert. 80. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Warum fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung laut der Übersicht auf der Webseite des Paul- Ehrlich-Instituts unter dem Link www.pei.de/DE/ arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-date n/uaw-daten-node.html bei 481 der gelisteten Todesfälle Angaben zum Todesdatum, und welche Schritte wurden/werden unternommen, um diese Lücke in den Daten zu klären? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 26. September 2024 Die Information zum Zeitpunkt des Auftretens der Reaktion (hier: Todesdatum) stellt bei Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine verpflichtende Angabe dar und wird entsprechend nicht immer übermittelt. Sofern das PEI in der Meldung eines Verdachtsfalls einer Nebenwirkung Kontaktdaten der meldenden Person identifizieren kann, erfolgt bei den Verdachtsfallmeldungen mit Todesfolge eine Nachfrage bei der meldenden Person, um gegebenenfalls fehlende Informationen zu erfragen. 81. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für Bezieher von Bürgergeld vornehmen, um das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund 9,2 Mrd. Euro bezüglich dieser Versicherten, so, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, umzusetzen, um die Zusatzbeiträge für gesetzlich versicherte Beitragszahler zu begrenzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 23. September 2024 Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die Beiträge für Beziehende von Bürgergeld anheben zu wollen. Eine Umsetzung soll erfolgen, sobald es die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung zulassen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 20/12734, auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 20/12558 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 der Abgeordneten Gerrit Huy auf Bundestagsdrucksache 20/10863 verwiesen. 82. Abgeordneter Ates Gürpinar (Gruppe Die Linke) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), dass sich durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die Versorgungssituation von Diabetes-Patientinnen und -patienten verschlechtern könnte, insbesondere dadurch, dass für die derzeit definierte Leistungsgruppe „Endokrinologie und Diabetologie“ Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin sowie für Allgemeinmedizin, die über die Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ verfügen, nicht bei der Zuweisung der Leistungsgruppe anerkannt werden sollen, und beabsichtigt die Bundesregierung, im Gesetzgebungsverfahren auf eine diesbezügliche Änderung hinzuwirken, beispielsweise indem sie den Fraktionen der Regierungskoalition eine Formulierungshilfe zur Verfügung stellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 27. September 2024 Die erstmalige Definition der Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien erfolgt gemäß des zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunktepapieres zur Krankenhausreform vom 10. Juli 2023 im Wesentlichen auf der Grundlage der 60 somatischen Leistungsgruppen aus dem Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen 2022 zuzüglich fünf ergänzender Leistungsgruppen. Bei den Festlegungen für die 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen werden die dort geltenden Qualitätskriterien weitestgehend überführt. Gleiches gilt auch für die Leistungsgruppe „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“. Einzelne Änderungen an den Leistungsgruppen und ihren Qualitätskriterien erfolgen im Rahmen der künftigen Arbeiten zur Weiterentwicklung im Leistungsgruppen-Ausschuss unter Beteiligung der relevanten Akteure. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz befindet sich aktuell in den parlamentarischen Beratungen. Inwiefern Änderungen am vorgelegten Entwurf angezeigt sind, obliegt nunmehr der Einschätzung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. 83. Abgeordneter Hubert Hüppe (CDU/CSU) Welche Aufklärungsmaßnahmen führte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema Organspende im Jahr 2023 durch (bitte nach Maßnahme/Druckerzeugnis/Internetangebot und Auflage bzw. Downloadzahl aufgliedern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 26. September 2024 Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zum Thema Organspende im Jahr 2023 umfassende Aufklärungsmaßnahmen umgesetzt. Die Aufklärungsmaßnahmen umfassten insbesondere Maßnahmen in den Bereichen der Massenmedien, des Internetportals www.organspe nde-info.de, Social Media und Print-Medien. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Anlagen 1 bis 3 verwiesen.2 84. Abgeordneter Wolfgang Kubicki (FDP) Wann ist mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie „Risikoevaluation COVID-19- Impfstoffe“ (RiCO) zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 26. September 2024 Eine Machbarkeitsstudie zur Risikoevaluation der COVID-19- Impfstoffe (RiCO) auf Populationsebene in Deutschland – Nutzbarmachung verschiedener Sekundärdatenkörper für die Pharmakovigilanz und weitere Forschung werden vom Paul-Ehrlich-Institut in der nächsten Ausgabe der Informationsreihe „Bulletin für Arzneimittelsicherheit“ veröffentlicht, die im Oktober 2024 erscheint. 85. Abgeordneter Sören Pellmann (Gruppe Die Linke) Plant die Bunderegierung in dieser Legislaturperiode die Einführung einer Härtefallregelung zur Entlastung von Beitragsschuldnern mit geringem Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beschluss Pet 2-19-15-8272-049458 https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_202 1/_08/_24/Petition_125753.abschlussbegruendun gpdf.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 27. September 2024 Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für alle Versicherten – unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge – den gleichen umfassenden Versicherungsschutz vor. Ein Erlass von Beiträgen bei fortbestehen- 2 Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13047 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. dem Leistungsanspruch muss von den übrigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern mitfinanziert werden. Daher kommt ein Erlass geschuldeter Beiträge nur im Ausnahmefall in Betracht, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre (§ 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV). Nach den Einheitlichen Grundsätzen zur Erhebung von Beiträgen, zur Stundung, zur Niederschlagung und zum Erlass sowie zum Vergleich von Beitragsansprüchen (Beitragserhebungsgrundsätze) des GKV- Spitzenverbandes ist ein Erlass insbesondere dann zulässig, wenn eine Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestehens oder des notwendigen Lebensunterhalts des Anspruchsgegners besteht. Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen der Bundesregierung verwiesen, die gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in dem in Ihrer Frage genannten Petitionsverfahren abgegeben wurden. 86. Abgeordneter Albert Stegemann (CDU/CSU) Inwiefern werden Facharzttermine seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) am 11. Mai 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere im ländlichen Raum schneller als zuvor vermittelt (bitte durchschnittliche Vermittlungszeiten seit 2019 möglichst insgesamt sowie getrennt nach städtischen und ländlichen Räumen jeweils nach Jahren auflisten), und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vermittlung von Facharztterminen zu verbessern (vgl. www.noz.de/lokales/lk-e msland/artikel/facharzttermin-im-emsland-reporte rin-im-selbsttest-47661865)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 25. September 2024 Der Bundesregierung liegen derzeit keine differenzierten, validen Daten über die zeitliche Entwicklung und regionalen Unterschiede hinsichtlich Wartezeiten bei Facharztterminen seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Mai 2019 vor. Ausschnittweise Erkenntnisse zu Wartezeiten bei Facharztterminen lassen sich beispielsweise in den Versichertenbefragungen des Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum Beispiel aus den Jahren 2018 und 2021 entnehmen (abrufbar im Internet unter: www.kbv.de/html/versicherten-befragun g.php). Zudem kann auf den Evaluationsbericht der KBV über die Tätigkeit der Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus dem Jahr 2023 verwiesen werden. Diesem ist zum Beispiel zu entnehmen, dass lediglich 44 Prozent der in der TSS zur Buchung angebotenen Termine gebucht wurden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch auf den ländlichen Bereich zutrifft (abrufbar ist der Bericht im Internet unter: https://gesundheitsda-ten.kbv.de/cms/html/35781.php). Gemäß § 87a Absatz 3 Satz 18 bis 21 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der Bewertungsausschuss zu evaluieren, ob und wieweit durch die mit dem TSVG etablierten Vergütungsanreize (extrabudgetäre Vergütungen für offene Sprechstunde sowie in TSS- und Hausarztvermittlungsfällen) im Zeitraum der Jahre 2019 bis 2024 eine Verbesserung des Zugangs zur fachärztlichen Versorgung eingetreten ist. Die Evaluation soll so umfassend sein, dass sie den Gesetzgeber in die Lage versetzt, eine abschließende Entscheidung über Fortführung, Anpassung oder Wegfall der Vergütungsanreize treffen zu können. Hierfür sieht das Evaluationskonzept des Bewertungsausschusses u. a. die Analyse vertragsärztlicher Abrechnungsdaten sowie die Durchführung einer Versichertenbefragung vor. Die vollständigen Ergebnisse der Evaluation werden bis Mitte des Jahres 2025 erwartet. Es ist ein wesentliches gesundheitspolitisches Ziel der Bundesregierung, eine zeitnahe medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu gewährleisten. Daher wurden auch in der laufenden Legislaturperiode bereits Maßnahmen getroffen, die für gesetzlich Versicherte einen schnelleren Zugang in die ambulante (fach-)ärztliche Versorgung ermöglichen sollen. Unter anderem erhalten Fachärztinnen und Fachärzte seit dem 1. Januar 2023 deutlich höhere (extrabudgetäre) Zuschläge, wenn sie nach der Vermittlung durch eine TSS oder aus der hausärztlichen Versorgung eine schnelle Behandlung realisieren. Ergänzend wurden die Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Terminvermittlung von Videosprechstunden und weiteren telemedizinischen Terminen durch die KVen mit dem im März 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens verbessert. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen mit dieser Zielrichtung beabsichtigt. Hierzu zählt beispielsweise eine Regelungsinitiative im Rahmen der geplanten Notfallreform zur strukturierten und flächendeckenden Verteilung der offenen Sprechstunden sowie die Verknüpfung der Rufnummer 116117 mit den Akutleitstellen. Dies soll unter anderem dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten schne

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