Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (G-SIG: 11020233)
<b>Bezug:</b> Vorschläge des Bundesministers der Justiz zu einer Verfahrensbeschleunigung bei der Strafverfolgung von Gewalttaten an die Landesjustizverwaltungen, die bei notwendigen weiteren Gesetzesänderungen noch in dieses Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden sollen <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer Strafvorschrift gegen die Propagierung von Gewalt, Erhöhung des Strafrahmens für erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme, Diebstahl von Waffen und Sprengstoff sowie für besonders schwere Fälle der Störung öffentlicher Betriebe, Erweiterung der Vorschrift über den Haftgrund der Wiederholungsgefahr, Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Veranstaltern und Behörden im Vorfeld von Versammlungen, Strafbewehrung der Verbote der Vermummung und passiven Bewaffnung bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, Strafbarkeit der Aufforderung zur Teilnahme an einer verbotenen oder aufgelösten Versammlung, Einführung einer befristeten Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten; Einfügung eines § 130b und Änderung der §§ 125, 239a, 239b, 243 und 316b StGB, Änderung des § 112a StPO, Änderung und Ergänzung versch. §§ Versammlungsgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung einer Regelung für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 12a Versammlungsgesetz), Wegfall der vorgesehenen Strafvorschrift gegen die Propagierung von Gewalt (§ 130b StGB) und der Verpflichtung von Veranstaltern und Behörden zur Zusammenarbeit im Vorfeld von Versammlungen (§ 14a Versammlungsgesetz). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sicherheitsgesetze/Artikelgesetz zur inneren Sicherheit * Strafgesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ StGB betr. innere Sicherheit * Versammlungsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ Versammlungsgesetz betr. innere Sicherheit * Kronzeuge/Befristete Kronzeugenregelung bei terroristischen Gewalttaten * Demonstration/ Bekämpfung von Ausschreitungen * Gewaltanwendung/Strafvorschrift gegen die Propagierung von Gewalt * Menschenraub/Erhöhung des Strafrahmens * Waffendiebstahl/Erhöhung des Strafrahmens * Sprengstoff/Erhöhung des Strafrahmens bei Sprengstoffdiebstahl * Untersuchungshaft/Haftgrund der Wiederholungsgefahr * Veranstaltung/ Zusammenarbeit von Veranstaltern und Behörden * Vermummungsverbot/ Strafbewehrung des Vermummungsverbots * Schutzwaffe/Strafbewehrung der passiven Bewaffnung * Versorgungsunternehmen/Erhöhung des Strafrahmens bei Anschlägen * Demonstration/Einführung einer Regelung für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 12a Versammlungsgesetz), Wegfall der vorgesehenen Strafvorschrift gegen die Propagierung von Gewalt (§ 130b StGB) und der Verpflichtung von Veranstaltern und Behörden zur Zusammenarbeit im Vorfeld von Versammlungen (§ 14a Versammlungsgesetz) * Versammlungsgesetz/Regelung für Tonaufnahmen durch die Polizei, Wegfall der Regelung betr. Zusammenarbeit von Veranstaltern und Behörden * Gewaltanwendung/Wegfall der vorgesehenen Strafvorschrift gegen die Propagierung von Gewalt (§ 130b StGB) * Strafgesetzbuch/Wegfall der vorgesehenen Strafvorschrift gegen die Propagierung von Gewalt (§ 130b StGB)
Zeitachse
- 21.04.1989 plenarprotokoll 11/138 Protokoll der 138. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.