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Protokoll der 138. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 21.04.1989 · WP 11 · 11/138 · Original ↗

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Protokoll der 138. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 11/138 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. April 1989 Inhalt: Verfahrensanträge des Abg. Wüppesahl . 10186A Absetzung des Punktes 20 — deutsche Staatsangehörigkeit — und des Zusatzpunktes 4 — Staatsangehörigkeit — von der Tagesordnung 10218D Tagesordnungspunkt 18: Eidesleistung der neuernannten Bundesminister Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . . 10185 B Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 10185 C Seiters, Bundesminister für besondere Aufgaben 10185D Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 10186B Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Drucksachen 11/2834, 11/4359) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Verteidigung der inneren Liberaltiät und Stärkung der Demokratie (Drucksachen 11/17, 11/4359) Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 10187 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 10191B Kleinert (Hannover) FDP 10195 D Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 10198 C Wüppesahl fraktionslos (zur GO) 10198D, 10203 B Engelhard, Bundesminister BMJ 10199B, 10204 B Häfner GRÜNE 10199 C Frau Nickels GRÜNE 10204 A Dr. de With SPD 10206A Fellner CDU/CSU 10208 B Graf SPD 10209 C Irmer FDP 10211B Wüppesahl fraktionslos 10214 A Eylmann CDU/CSU 10214 C Frau Hillerich GRÜNE (zur GO) 10216A Dr. Hirsch FDP (Erklärung nach § 31 GO) 10216D Lüder FDP (Erklärung nach § 31 GO) . . 10217D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (Erklärung nach § 31 GO) 10218A Namentliche Abstimmung 10218 C Ergebnis 10219D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu jüngsten Äußerungen der Gewerkschaften IG Metall, IG Medien sowie Handel, Banken und Versicherungen zu Kriegsdienstverweigerung und Bundeswehr Ronneburger FDP 10219A Bahr SPD 10221 B Lowack CDU/CSU 10222 B Frau Schilling GRÜNE 10223 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10224 B Koschnick SPD 10226A Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 10227A Nolting FDP 10228 A Frau Beer GRÜNE 10229 A Genscher, Bundesminister AA 10229 C Gilges SPD 10231 A Breuer CDU/CSU 10232 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 10233 A Frau Fischer CDU/CSU 10234 A Kossendey CDU/CSU 10234 D Nächste Sitzung 10236 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10237* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10237* C 138. Sitzung Bonn, den 21. April 1989 Beginn: 9.15 Uhr Präsidentin Dr. Süssmuth: Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Eidesleistung der Bundesminister Der Bundespräsident hat mir hierzu mit Schreiben vom heutigen Tag mitgeteilt, daß er gemäß Art. 64 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik heute auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers folgende Minister ernannt hat: Bundesminister Dr. Gerhard Stoltenberg zum Bundesminister der Verteidigung, Bundesminister Hans Klein zum Bundesminister für besondere Aufgaben, Bundesminister Dr. Jürgen Warnke zum Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bundesminister Dr. Friedrich Zimmermann zum Bundesminister für Verkehr, Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble zum Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Theodor Waigel zum Bundesminister der Finanzen, Frau Gerda Hasselfeldt zum Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Herrn Rudolf Seiters zum Bundesminister für besondere Aufgaben. Wir kommen jetzt zur Eidesleistung der erstmals ernannten Bundesminister. Nach Art. 64 des Grundgesetzes leisten die Bundesminister bei der Amtsübernahme den in Art. 56 vorgegebenen Eid. Herr Bundesminister Dr. Waigel, ich darf Sie zur Eidesleistung zu mir bitten. Dr. Waigel, Bundesminister der Finanzen: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe. Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich wünsche Ihnen viel Glück und Segen in Ihrem neuen Amt. Dr. Waigel, Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD) Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Bundesministerin Hasselfeldt, ich darf Sie zu mir bitten. Ich möchte Sie ebenfalls bitten, den Eid zu leisten. Frau Hasselfeldt, Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe. Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich wünsche auch Ihnen viel Glück und Segen in Ihrem neuen Amt. Frau Hasselfeldt, Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD) Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Bundesminister Rudolf Seiters, ich möchte Sie ebenfalls zur Eidesleistung zu mir bitten und Sie bitten, den Eid zu sprechen. Seiters, Bundesminister für besondere Aufgaben: Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD) Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich wünsche Ihnen viel Glück und Segen im neuen Amt. Seiters, Bundesminister für besondere Aufgaben: Danke schön. Präsidentin Dr. Süssmuth: Meine Damen und Herren, die Bundesminister haben den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Eid bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag geleistet. Für ihre verantwortungsvolle Aufgabe spreche ich ihnen die besten Wünsche des Hauses aus. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD) Den ausscheidenden Bundesministern, Herrn Professor Dr. Rupert Scholz und Herrn Dr. Oscar Schneider, spreche ich den Dank des Hauses für ihr Wirken ebenfalls aus. (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD) Bevor wir die Tagesordnung fortsetzen, möchte ich zunächst Verfahrensanträge des Abgeordneten Wüppesahl für die Plenarsitzung am Freitag, dem 21. April 1989, hier einbringen. (Zahlreiche Abgeordnete beglückwünschen die neuernannten Bundesminister) — Es hat jetzt keinen Sinn. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich für drei Minuten unterbreche; wir machen dann weiter. (Unterbrechung von 9.22 bis 9.26 Uhr) Präsidentin Dr. Süssmuth: Meine Damen und Herren, darf ich Sie jetzt bitten, Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. — Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, teile ich Ihnen mit, daß Herr Kollege Wüppesahl auch für die heutige Plenarsitzung insgesamt drei Schreiben (Dr. Vogel [SPD]: Nur!) mit dem Datum 20. April 1989 mit verschiedenen Anträgen zum Ablauf der heutigen Plenarsitzung an mich gerichtet hat. Diese Anträge sind darauf gerichtet, einen Gesetzentwurf, einen Sachantrag sowie einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung zu setzen. Sämtliche Vorlagen tragen, worauf der Abgeordnete Wüppesahl bereits hingewiesen wurde, nicht — wie nach unserer Geschäftsordnung erforderlich — die Unterschrift von 26 Abgeordneten, sondern allein die Unterschrift des Abgeordneten Wüppesahl. Die verschiedenen Initiativen sind deshalb unzulässig. Aus diesem Grund beantragt der Abgeordnete Wüppesahl gleichzeitig, daß seine drei Vorlagen in Abweichung von der Geschäftsordnung auch ohne die notwendige Zahl von mindestens 26 Unterschriften in den Geschäftsgang genommen werden. Dieser Antrag ist gemäß § 126 der Geschäftsordnung zulässig. Ich beabsichtige, jetzt über ihn abstimmen zu lassen. (Abg. Wüppesahl meldet sich zur Geschäfts - ordnung) — Bitte, Herr Abgeordneter Wüppesahl. (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das kann doch wohl nicht wahr sein!) Wüppesahl (fraktionslos): Einen schönen guten Morgen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Gerster, es ist wahr, daß mir nach meiner Rechtsauffassung als kleinster Einheit in diesem Parlament das Recht zustehen muß, (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Als verrückte ster Einheit!) entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes, abzuleiten aus Art. 38, aber auch aus weiteren Artikeln des Grundgesetzes, (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das kann doch nicht wahr sein!) in denen es u. a. heißt, daß Gesetzentwürfe „aus der Mitte" — „aus der Mitte " ! — unseres Hauses eingebracht werden können, Gesetzentwürfe einzubringen. Wenn Sie in früheren Perioden die Geschäftsordnung so verformt, oder — lassen wir es ruhig wertneutral — geformt haben, daß Sie ein Quorum von einer Fraktion oder 26 Abgeordneten hineinformulierten, dann tut mir das leid. Ich möchte die Möglichkeit haben, solche Initiativen genauso wie Sie zu starten. Ich möchte nicht nur Initiativen einbringen können, sondern auch mein Interpellationsrecht entsprechend in Anspruch nehmen können, also Fragen an die Bundesregierung zu stellen. Sie wissen auch — um vielleicht etwas mehr Verständnis nach oben zu befördern — , daß ich dies nicht als Selbstzweck mache, sondern ich möchte im Bereich der Zulässigkeitsvoraussetzungen für meine Organstreitklage in Karlsruhe ein solches mögliches Leck auch schließen. Das heißt, wenn Sie heute beschließen sollten — was ich sehr bedauern würde —, daß diese Initiativen nicht auf die Tagesordnung gelangen, dann ist die Maßnahme getroffen und damit auch mein Rechtsschutzbedürfnis für das Verfassungsgericht in Karlsruhe gegeben — wenn der Senat es so sieht, wie ich es beantragt habe. Ich möchte nur kurz vergegenwärtigen, daß es nicht um irgend etwas, sondern um Dinge geht, die, glaube ich, sogar sehr viele von Ihnen mit unterstützen können. Das eine ist ein Gesetzesinitiativantrag zur Einführung von 0,0 Promille im Straßenverkehr, ordnungswidrigkeitenrechtlich bewehrt bis 0,3 Promille und dann strafrechtlich bewehrt, wie zur Zeit im Strafgesetzbuch ab 1,3 Promille. Ich denke, es gibt viele gute Gründe dafür, eine solche Regelung in der Bundesrepublik Deutschland, dem Hochraserland in Europa, einzuführen. Die Zahl der Verkehrstoten würde — statistisch nachweisbar — auf jeden Fall gesenkt werden, und viele andere Nebenfolgen, auf die ich jetzt nicht eingehe, auch im ökologischen Bereich, wären ein weiteres Plus für die Lebenssituation von uns allen in dieser Republik. Der zweite Antrag, der auf die Tagesordnung gesetzt werden soll, ist ein Initiativantrag. Ich möchte, daß die Bundesregierung veranlaßt wird, den Einfluß auf die Polizeien des Bundes und der Länder, soweit sie diesen Einfluß ausüben kann — das betrifft vor allen Dingen die Bereitschaftspolizeiabteilungen —, dahin gehend wahrzunehmen, u. a. auch über die Innenministerkonferenz, daß zukünftig bei Großeinsätzen auch die Zahl der verletzten Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Definition von Polizeibeamten erfaßt wird. Dazu nur ein Gesichtspunkt: 1986 wurden mehrere zehntausend Menschen durch Polizeieinsätze, durch polizeiliches Vorgehen verletzt. Allein durch Giftgaseinsätze in Brokdorf — — (Fellner [CDU/CSU]: Und wieviel Polizeibe - amte?) — Herr Fellner, Sie wissen, wieviel. Das waren unter tausend, und jeder ist einer zuviel. Nur, es wird eben mit solchen Zahlen von verletzten Polizeibeamten Politik gemacht. Dagegen steht die Tatsache, daß Bürger und Bürgerinnen bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte immer stärker — — Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Wüppesahl, bitte, es geht um Ihren Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung. Ihre Redezeit ist in Kürze beendet. Wüppesahl (fraktionslos): Frau Präsidentin, eigentlich stehen mir dreimal fünf Minuten Redezeit zu. Es sind drei Geschäftsordnungsanträge. Es sind ferner Änderungsanträge zur Geschäftsordnung. Dort sind praktisch all die Änderungen formuliert, die auch die Zielsetzung der Organstreitklage in Karlsruhe ausdrücken. Das heißt, mit der möglichen, von mir dann sicherlich bedauerten, Ablehnung durch das Haus würde praktisch jeder Gesichtspunkt dessen, was in der Organstreitklage beantragt ist, noch einmal als Maßnahme negativer Art fundamentiert werden. Ich möchte Sie darum bitten, entsprechend der Regelung in § 126 unserer Geschäftsordnung jetzt mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen, daß meine drei Initiativen nach dem Tagesordnungspunkt 18 als drei Zusatztagesordnungspunkte auf die Tagesordnung gelangen, damit wir dann mit einfacher Mehrheit über den eigentlichen Sachgegenstand in diesen drei Papieren entscheiden können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. Präsidentin Dr. Süssmuth: Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Abweichung von der Geschäftsordnung? (Wüppesahl [fraktionslos]: Einzelabstim mung!) — Herr Abgeordneter Wüppesahl, Ihre Anträge sind formal alle gleichgerichtet. Deswegen haben Sie auch nur das Wort zu einem Redebeitrag. Wir stimmen jetzt über den Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung ab. Wer stimmt für die Abweichung von der Geschäftsordnung? — Einer. Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Damit ist der Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung abgelehnt. Damit entfällt eine Abstimmung über die vom Abgeordneten Wüppesahl gleichfalls gestellten Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung. Denn eine Erweiterung der Tagesordnung setzt voraus, daß die Vorlagen, die zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, selbst zulässig sind. Das ist, nachdem der Bundestag die beantragte Abweichung von der Geschäftsordnung abgelehnt hat, nicht der Fall. Wir kommen nunmehr zur Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes. Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten — Drucksache 11/2834 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) — Drucksache 11/4359 — Berichterstatter: Abgeordnete Häfner Kleinert (Hannover) Dr. Stark (Nürtingen) Dr. de With (Erste Beratung 95. Sitzung) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD Verteidigung der inneren Liberalität und Stärkung der Demokratie — Drucksachen 11/17, 11/4359 — Berichterstatter: Abgeordnete Häfner Kleinert (Hannover) Dr. Stark (Nürtingen) Dr. de With Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/4396 vor. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung dieses Tagesordnungspunktes zwei Stunden vorgesehen. Ich sehe keinen Widerspruch. — Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stark. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit großer Befriedigung darf ich für die CDU/CSU- Bundestagsfraktion feststellen, daß die Regierungsfraktionen nach ausführlicher und äußerst gründlicher Beratung (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das kann man so nicht nennen! Wo waren denn die ganzen Abgeordneten bei der Anhörung?) — gnädige Frau, wir hatten 18 Beratungen und ein großes Hearing — heute die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes verabschieden werden. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hält diese Gesetzesänderungen für notwendige, längst fällige Maßnahmen im Interesse der inneren Sicherheit und des inneren Friedens in unserer Bundesrepublik Deutschland. Wir werden ihnen deshalb geschlossen zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU — Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist ja Quatsch! Zimmermann ist doch weg! Hören Sie doch auf!) Mit diesen Gesetzesänderungen wollen wir die Gewalt in allen Erscheinungsformen möglichst verhindern bzw. wirksam bekämpfen, die Herrschaft des Rechts in unserem demokratischen Rechtsstaat gewährleisten, das Grundrecht auf f riedliche Demonstration sichern, das in Art. 8 unseres Grundgesetzes so umschrieben ist: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat darf vor der Gewalt, Frau Unruh — gleich, in welcher Form, ob auf der Straße oder in der mörderischen Form des Terrorismus —, nicht zurückweichen. (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Unser liberaler Rechtsstaat darf nicht als Nachtwächterstaat mißverstanden werden. (Conradi [SPD]: Sie denken an Daimler - Benz?) Ansonsten nehmen das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung, aber auch die Motivation unserer Polizeibeamten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Schaden mit unabsehbaren Folgen für unsere rechtsstaatliche Ordnung und die innere Stabilität unseres Staates. Ich glaube, daß gerade in diesen Tagen Anlaß besteht, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen. Lassen Sie mich nun auf die für uns wichtigsten Einzelheiten der Gesetzentwürfe zu sprechen kommen. Das ist zunächst die Änderung des Versammlungsrechts, hier vor allem das strafbewehrte Verbot der Vermummung und passiven Bewaffnung bei Demonstrationen und anderen öffentlichen Versammlungen. Wer auf diesem Gebiet Handlungsbedarf bestreitet, wie die beiden Oppositionsfraktionen SPD und GRÜNE, der muß daran erinnert werden, — — (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Was sagt denn Ihr — — ) Frau Präsidentin, darf man ständig oder nur gelegentlich gestört werden? (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD) Präsidentin Dr. Süssmuth: Sie sind ein starker Redner. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD) Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Ich muß mich wiederholen, weil ich gestört wurde: Wer auf diesem Gebiet Handlungsbedarf bestreitet wie die SPD- Fraktion und DIE GRÜNEN, muß daran erinnert werden, daß wir seit dem Jahre 1985, als wir uns zum letztenmal mit dieser Mate rie befaßt haben, immerhin ca. 1 000 unfriedliche, gewalttätige Demonstrationen hatten, bei denen über 1 500 Polizeibeamte — zum Teil schwer — verletzt wurden. Zwei Polizeibeamte wurden, wie wir alle wissen, heimtückisch ermordet. Hunderte von Brandanschlägen haben in dieser Zeit stattgefunden. Über 100 Anschläge auf Bahn- und öffentliche Versorgungseinrichtungen wurden verübt. Wer hier sagt, das sei nicht zu ändern, geht an der Realität, geht an der Wirklichkeit vorbei und läßt unsere Bürger in diesen Fragen allein. (Frau Unruh [GRÜNE]: Die Politik ändern!) Die Zerstörung privaten Eigentums in Millionenhöhe anläßlich gewaltsamer Demonstrationen möchte ich hier nur am Rande erwähnen. Vermummung bei Demonstrationen in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist meines Erachtens eines freien, verantwortungsvollen Bürgers unwürdig und deshalb inhuman. „Demonstrare" heißt: sich zeigen, nicht als vermummtes Lebewesen, sondern als Mensch mit Gesicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Strafgrund für die Vermummung sind aber nicht diese mehr anthropologischen Überlegungen, sondern ist die Tatsache, daß Vermummung und passive Bewaffnung bei Demonstrationen gefährlich und deshalb sozialschädlich sind. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Seien Sie mit diesem Ausdruck mal vorsichtig!) Vermummung und passive Bewaffnung indizieren, provozieren und produzieren Gewalt, und zwar nicht nur bei den Vermummten selbst, sondern auch bei zunächst friedlichen Demonstranten. Es ist eine Erfahrungstatsache von Praktikern, die auch von Psychologen bestätigt wird, daß Demonstrationen mit Vermummten und passiv Bewaffneten zehnmal so häufig unfriedlich verlaufen wie Demonstrationen ohne vermummte und passiv bewaffnete Teilnehmer. Der angesehene Tübinger Strafrechtler Prof. Dr. Baumann, der nicht in dem Verdacht steht, ein Konservativer zu sein, und der im übrigen kein Befürworter unseres Gesetzentwurfs ist, (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Eben!) stellt zu dieser Frage, (Weiterer Zuruf von den GRÜNEN: Da finden Sie sowieso keinen!) die wir gerade erörtern, im „Strafverteidiger", 1/88, folgendes fest: Daß passive Bewaffnung und vor allem Vermummung eine Gefahr und ein Herabsetzen der Schwellen der Gewaltanwendung bedeuten, war mir eigentlich immer schon geläufig. Ich staune darüber, daß man das in Bonn erst jetzt entdeckt. (Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]) — Hören Sie doch gut zu! Sie haben es besonders nötig. (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!) Baumann fährt an anderer Stelle fort: An wohl niemandem ist die Erkenntnis vorbeigegangen, daß Vermummte und passiv Bewaffnete seit über einem Jahrzehnt eine Gefahr für die Polizei und für das Demonstrationsrecht, auch übrigens für f riedliche Demonstranten, sind. (Frau Unruh [GRÜNE]: Die Politiker sind eine Gefahr für uns!) Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Ap ril 1989 10189 Dr. Stark (Nürtingen) — Ich hoffe, daß das im Protokoll festgehalten wird. Bei Ihnen könnte man allerdings auf den Gedanken kommen, daß Sie eine Gefahr sind. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Mit seiner letzten Feststellung hat sich Professor Baumann allerdings geirrt. Wenn er nämlich meint, alle wüßten das, hat er nicht zur Kenntnis genommen, daß SPD und GRÜNE das nicht wissen. Sie bestreiten es. Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Stark, gestatten Sie eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hirsch? Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Lassen Sie mich den folgenden Satz noch zu Ende bringen, dann gerne. SPD und GRÜNE bestreiten diese Zusammenhänge, die Baumann so klar feststellt. Allerdings stimmen 75 % der Bevölkerung und 90 % der aktiven Polizeibeamten dem Professor Baumann wieder zu. Bitte schön, Herr Hirsch. Dr. Hirsch (FDP): Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, daß der jetzige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, in seinem Kommentar zum Grundgesetz ausgeführt hat, daß die Vermummung als solche vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt wird, wenn sie nicht zusätzlich von der Absicht begleitet wird, Gewalt auszuüben? Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Herr Hirsch, das ist mir wohlbekannt. Es gibt zu dieser Frage die verschiedensten Meinungen. Leider waren Sie nicht bei dem Hearing, sonst hätten Sie den Präsidenten des Bundesgerichtshofes gehört, der das Gegenteil sagt. (Dr. Hirsch [FDP]: Was Sie sagen, ist unzutreffend! Er hat nicht das Gegenteil gesagt, und außerdem war ich bei der Anhörung dabei!) — Herr Hirsch, bei der Anhörung war ich die ganze Zeit dabei, Sie habe ich nur sehr selten gesehen. (Frau Unruh [GRÜNE]: Sprücheklopfer!) Ich will Ihnen zugeben, daß zu dieser Frage verschiedene Meinungen vertreten werden. Ich habe soeben Professor Baumann zitiert. Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Stark, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marschewski? Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Bitte schön. Marschewski (CDU/CSU): Herr Kollege Dr. Stark, ist Ihnen bekannt, daß die RAF gesagt hat, zu Pfingsten drohe sie mit Mord, und daß die Bundesanwälte von einer Eskalation der Gewalt sprechen? Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Das ist mir bekannt. Sie können den Artikel über die Pressekonferenz des Sprechers der Bundesanwaltschaft, Prechtl, in der „Kölnischen Rundschau" nachlesen. Es gibt in unserem freiheitlichen Rechtsstaat, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, keinen legitimen und nachvollziehbaren Grund — das sage ich vor allem dem Abgeordneten Hirsch — , vermummt oder passiv bewaffnet zu einer Demonstration zu gehen, zumal wir in dem heute zu verabschiedenden Gesetz das Recht der Polizei zu Bild- und Tonaufnahmen bei Demonstrationen über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf hinaus einschränkend normiert haben. Sehr verehrter Herr Kollege Hirsch, was Sie heute dazu in der „Stuttgarter Zeitung" geäußert haben, stimmt hinten und vorne nicht. (Frau Unruh [GRÜNE]: Der lügt doch nicht!) Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Stark, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Vollmer? Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Danke, nein. (Frau Nickels [GRÜNE]: Warum denn nicht, Herr Stark?) — Von der Frau Vollmer lasse ich keine Zwischenfrage zu. (Frau Nickels [GRÜNE]: Sie sind ein Schwächling!) — Das ist doch meine Entscheidung! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Frau Nickels [GRÜNE]: Feig sind Sie!) Lassen Sie mich zu diesem Problem verständlich sagen: Wer nichts auf dem Kerbholz hat und nichts Böses im Schilde führt, kann sich in unserem Rechtsstaat an jeder Demonstration mit offenem Visier zeigen, ohne dabei irgendeine berechtigte Angst vor Nachteilen haben zu müssen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zuruf von den GRÜNEN: Anschließend be - kommt er dann Berufsverbot! — Weitere Zu rufe von den GRÜNEN) Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich bitte darum, daß der Abgeordnete Stark seine Rede vortragen kann. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Mir wird diese Störung ja nicht angerechnet — oder? (Frau Unruh [GRÜNE]: Sie können sich ja vermummen! Was halten Sie davon? Völlig gewaltfrei!) Präsidentin Dr. Süssmuth: Die Fragen werden nicht angerechnet. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Es kann deshalb nicht im Ernst davon gesprochen werden, daß unsere Gesetzesänderungen eine Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit seien. (Dr. de With [SPD]: Aber sicher!) Mit unseren Gesetzesänderungen wollen wir vielmehr einen Beitrag zur „Rekultivierung des Demonstrationsgeschehens" leisten, so daß in Zukunft niemand, der f riedlich für oder gegen etwas demonstrieren will, sich davon aus Angst vor Randale und Gewalt 10190 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn. Freitag, cien 21. April 1989 Dr. Stark (Nürtingen) abhalten lassen muß. Auf diesen Gedanken hat schon Professor Baumann hingewiesen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ein zweiter wichtiger Punkt des Gesetzes, wenn auch nicht so gewichtig wie der soeben erörterte, ist die Einführung der Untersuchungshaft für sogenannte reisende Gewalttäter, die ihre Gewalt sozusagen im Umherziehen ausüben. Der Gewalttäter konnte bisher, auch wenn der Polizeibeamte wußte, er steht in dringendem Verdacht, einen schweren Landfriedensbruch begangen zu haben und einen solchen wieder zu begehen, selbst dann nicht in Haft genommen werden, wenn er dem Polizeibeamten sagt: Lieber „Freund", nächstens sehen wir uns wieder. Diese Regelung ist für unsere Polizeibeamten zutiefst frustrierend und findet im Rechtsgefühl unserer Mitbürger keinerlei Verständnis. Deshalb haben wir sie geändert. Vom dritten Schwerpunkt, von der Kronzeugenregelung, versprechen wir uns (Frau Unruh [GRÜNE]: O Gott, o Gott!) in Übereinstimmung mit vielen Sachverständigen, dem Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: In allen Ländern gescheitert!) einen wirkungsvollen Beitrag (Dr. de With [SPD]: Eine klare Minderheit!) vor allem zur Verhinderung weiterer terroristischer Anschläge, aber auch zur Aufklärung begangener terroristischer Taten. (Dr. Pick [SPD]: Die Mehrheit der Angehöri - gen ist anderer Auffassung!) Unser Rechtsstaat befindet sich bezüglich terroristischer Straftaten in einem faktischen Ermittlungsnotstand. Die Mörder von Ernst Zimmermann, Beckurts, Groppler und von Braunmühl wie auch die Täter des Anschlags auf Dr. Tietmeyer und seinen Fahrer sind alle noch in Freiheit. Die Aufklärungsquote bei üblichen Mordtaten liegt bei 90 %. (Such [GRÜNE]: Der Täter steht neben dem Opfer!) Sie liegt im terroristischen Bereich in den letzten Jahren bei 0 %. In dieser besonderen Situation darf ein Rechtsstaat nicht die Hände in den Schoß legen und sagen: Wir können nichts tun; wir müssen es halt hinnehmen; es ist halt nun mal so. — Vielmehr muß er alles versuchen, um schwere Anschläge zu verhindern, die Fahndungserfolge spürbar zu verbessern, den harten Kern der Terroristen und ihr Umfeld nachhaltig zu verunsichern und die Verbrecher einer gerechten Strafe zuzuführen. Wenn das mit den klassischen Mitteln des Strafrechts nicht möglich ist, ist der Staat ver pflichtet, im interesse des Schutzes seiner Bürger auch zu unkonventionellen Rechtsinstituten zu greifen. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: „Unkon ventionell " heißt man das jetzt?) Im übrigen ist die Rechtsfigur des Kronzeugen schon in unserem geltenden Recht angelegt. Sie stellt also kein völlig systemfremdes Novum dar. Nach § 129a Abs. 5 und 6 unseres Strafgesetzbuches kann das Gericht die Strafe wegen Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schon jetzt mindern oder von einer Bestrafung ganz absehen. (Dr. de With [SPD]: Aber es gibt keinen Kuh handel!) — Herr de With, Ihre Art ist es doch nicht, ständig zu schreien. Sie dürfen nachher zu dem Problem doch etwas sagen. (Dr. de With [SPD]: Das ist kein Kuhhandel! — Frau Nickels [GRÜNE]: Er schreit doch gar nicht! Er hat einen Zwischenruf gemacht!) Noch weiter geht die Kronzeugenregelung in § 31 des Betäubungsmittelgesetzes. Meine Damen und Herren, auch alte Demokratien wie die USA, Großbritannien, Irland und vor allem Italien haben eine Art Kronzeugenregelung und damit zum Teil recht gute Erfahrungen gemacht. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Und wieder auf gelöst, weil untauglich!) Wir sind uns dabei durchaus bewußt, daß die Kronzeugenregelung einen Versuch darstellt. Deshalb erfolgt sie auch außerhalb des Strafgesetzbuches und ist befristet. Die Kronzeugenregelung ist ein Angebot an Terroristen, die aus dem Teufelskreis ihrer terroristischen Verirrung aussteigen wollen und damit gleichzeitig einen Beitrag zur Verhinderung weiterer schwerer Straftaten leisten können. Niemand weiß, ob wir mit diesem Versuch Erfolg haben werden. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Doch, ich weiß es: nicht!) Wenn aber auch das Leben nur eines unschuldigen Menschen durch die Einführung der Kronzeugenregelung gerettet werden könnte, so hätte sich die Einführung der Kronzeugenregelung schon gerechtfertigt. (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord neten der FDP) Auf einige von der Bundesregierung in dem Artikelpaket vorgeschlagenen Gesetzesvorschriften haben wir im Laufe der Beratungen verzichtet, nachdem wir uns davon überzeugt haben, daß diese Vorschriften zumindest im Augenblick nicht unbedingt notwendig sind. Hierbei geht es vor allem um den § 130b StGB, der die allgemeine Befürwortung von Gewalt betrifft. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen, daß gerade die Ereignisse, Äußerungen und Taten der letzten Wochen und Tage im Zusammenhang mit dem sogenannten Hungerstreik der RAF-Häftlinge sowohl aus dem Gefängnis heraus als auch von außerhalb bei RAF-Anhängern und -Sympathisanten uns allen die Augen dafür öffnen sollten, daß Gewaltanwendung und Terrorismus leider keine Erscheinung der Vergangenheit, sondern eine höchst aktuelle Herausforderung unseres Rechtsstaates sind. Gegenüber diesen zutiefst rechtsstaatsfeindlichen Erscheinungen und Aktivitäten sollten die verantwortlichen Politiker aller Parteien meines Erachtens mehr Einigkeit und Standfestigkeit zeigen. Unser Staat muß jeden Anschein meiden, als würde er zum Tarifpartner der Terroristen, was ihren Haftvollzug betrifft. (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord - neten der FDP — Conradi [SPD]: Bei der Kronzeugenregelung werden Angebote ge macht!) Sicher werden wir dieser Herausforderung nicht nur mit Strafgesetzen begegnen können. Aber Voraussetzung für die geistige Auseinandersetzung mit den Ursachen von Gewalt und Terrorismus ist meines Erachtens ein geordneter, funktionierender, in seinen Grundsätzen und Zielen überzeugender Rechtsstaat, der das Vertrauen seiner Bürger und der für Recht, Ordnung und innere Sicherheit zuvörderst zuständigen Polizeibeamten genießt. Mit der Verabschiedung der vorliegenden Gesetze zur inneren Sicherheit leisten wir — davon sind wir überzeugt — einen Beitrag zur Erhaltung und Festigung dieses Vertrauens der Bevölkerung und der Polizeibeamten in unserem Rechtsstaat. Gerade jetzt leisten wir einen höchst notwendigen und aktuellen Beitrag. Die Oppositionsparteien dagegen haben, wie wir heute noch hören werden und wie wir bereits wissen, auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und des inneren Friedens, wo die Gemeinsamkeit der Demokraten besonders gefordert wäre, außer einer wenig fundierten Kritik und einigen rechtsdogmatischen Einwendungen aus der Gartenlaube des 19. Jahrhunderts, nichts zur Lösung der schwierigen Probleme zu bieten. Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß die Bevölkerung der Bundesrepublik das zur Kenntnis nimmt. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsidentin Dr. Süssmuth: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin. Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt uns heute ein Gesetz vor, das in die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit und — insbesondere mit der vorgesehenen Kronzeugenregelung — in rechtsstaatliche Grundprinzipien unserer Verfassung eingreift. (Marschewski [CDU/CSU]: Das beweisen Sie einmal!) — Sie wissen es, und ich werde es Ihnen schon noch beweisen. Es hören ja Gott sei Dank eine Menge Bürgerinnen und Bürger heute zu. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten halten diesen Gesetzentwurf, Herr Marschewski, für überflüssig, für schädlich für den inneren Frieden und verfassungsrechtlich für mehr als bedenklich. Wir lehnen ihn ab. Wir fordern Sie auf, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, das gleiche zu tun. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie wiederholen, meine Damen und Herren, gebetsmühlenhaft, Ihr Gesetz werde die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und den Schutz für Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Ich sage: Das ist Etikettenschwindel, denn das kann und wird es nicht. Nicht einmal Ihre Behauptung trifft zu, die Zahl der Demonstrationen bei denen es zu Gewalt kommt, steige, und deshalb sei die Verschärfung strafrechtlicher und strafverfahrensrechtlicher sowie demonstrations-strafrechtlicher Bestimmungen notwendig. Nachprüfbare Tatsache, meine Damen und Herren, ist vielmehr, daß zwar die Zahl der Demonstrationen steigt, daß aber Gewalt bei Demonstrationen abnimmt, und zwar relativ und absolut gerechnet. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das war in den letzten Jahren so, und — Sie werden es in den kommenden Tagen wieder sehen — auch die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik für die vergangenen Monate weisen aus, daß das so ist. Der neue Bundesinnenminister wird diese Kriminalstatistik in den nächsten Tagen der Öffentlichkeit vorstellen. Außer unbewiesenen Behauptungen hat die Bundesregierung auch im Gesetzgebungsverfahren nichts für die Notwendigkeit so schwerwiegender Eingriffe in Versammlungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit vortragen können. Dabei ist klar, meine Damen und Herren: Schutz und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Freiheit und demokratische Mitbestimmung, innerer Friede und Rechtsstaat sind unverzichtbare Elemente unserer Verfassung, und diese wollen wir nicht nur erfüllen, sondern wir wollen sie täglich neu ausfüllen und weiterentwickeln. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das ständige Drehen an der Schraube des Straf- und Demonstrationsstrafrechts indes, Herr Marschewski, meine Damen und Herren, macht uns weder sicherer, noch führt es uns zum inneren Frieden. Für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger allerdings ist dieses Drehen an der Gesetzesschraube mehr als schädlich. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Ich sage: Eigentlich müßten sich diese simplen Tatsachen mittlerweile auch bei Ihnen herumgesprochen haben. In den vergangenen 15 Jahren wurden viele Strafgesetze verändert oder verschärft, meist als Reaktion auf spektakuläre Kriminalfälle oder terroristische Anschläge. Unserer Rechtskultur und unserem Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu schützen, täte es nur gut, jetzt einmal innezuhalten und nachzuprüfen, was diese Verschärfungen eigentlich gebracht haben. Da gibt es ja manchen Zweifel. Auch in Ihren Reihen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, gab es doch Ansatzpunkte zu solchen Überlegungen. Die Bundesregierung hat doch eine Regierungskommission mit Sachverständigen eingesetzt, die den Auftrag hat, die Ursachen von Gewalt zu erforschen und danach Vorschläge vorzulegen. Wie man aus der Presse hören 10192 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn. Freitag, cien 21. April 1989 Frau Dr. Däubler-Gmelin kann, arbeitet diese Kommission gut. Sie arbeitet zügig und effektiv. Es sind gute Leute dabei, trotz der merkwürdigen Eingriffe des ehemaligen Bundesinnenministers bei der Einsetzung. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Sie hat aber noch kein Ergebnis vorgelegt! — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Welche Eingriffe?) Meine Damen und Herren, viele Mitglieder der Kommission können und wollen Ihnen von der Regierungsmehrheit einiges zu dem Artikelgesetz sagen, das Sie heute verabschieden wollen. Warum geben Sie eigentlich dieser Kommission dazu nicht die Gelegenheit? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Warum lassen Sie diese Kommission die Kronzeugenregelung oder auch das strafrechtliche Vermummungsverbot nicht bewerten? Das ist doch Ihre Kommission. Wollen Sie das deshalb nicht, weil Sie mittlerweile — wie wir auch — wissen, daß auch dort die Unterstützung für Ihre Pläne äußerst karg, ja geradezu verschwindend gering ausfällt, und daß auch Mitglieder Ihrer eigenen Kommission — und das pfeifen ja die Spatzen hier in Bonn schon von den Dächern, obwohl die Gutachten noch nicht veröffentlicht wurden — Sie weitestgehend im Regen stehen lassen? Ich werde Ihnen einige von den Bedenken vortragen, die auch Ihre eigene Sachverständigenkommission teilt. Wir sagen: Es ist falsch, das Vermummungsverbot von einer Ordnungswidrigkeit zu einem Straftatbestand zu machen. Sie gehen inflationär mit dem Strafrecht um. Es soll das letzte Mittel sein, wenn es wirksam bleiben soll. Auch von seiten der Kommission wird betont — das stimmt auch — , daß die bei der heutigen Rechtslage gegebenen Mittel ausreichen, zumal bei Gewalttätigkeit, daß also die Vorschriften des § 125 Abs. 2, wie wir wissen, Eingriffs- und Bestrafungsmöglichkeiten in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen. Wir sagen: Sie fördern falsche Solidarisierungen. Dabei muß es uns doch gemeinsam darum gehen, Gewalttäter aus der Solidarisierung herauszulösen. (Dr. Vogel [SPD]: So ist es!) Da wird zu Recht kritisiert, daß Sie alles wie Kraut und Rüben in einen Topf werfen. Für Sie und den Kollegen Stark, den ich sehr schätze — das weiß er —, ist Vermummung strafwürdige Gewaltbereitschaft, obwohl das wirklich zwei paar Stiefel sind. Sie machen Gesetze, als sei die Stammtischparole Wahrheit, die da besagt: heute vermummt, morgen Terrorist. Dabei ist diese Parole, Herr Stark, genauso unsinnig wie etwa die Gleichsetzungen: heute Schwarzfahrer, morgen Flugzeugentführer oder: heute jugendlicher Ladendieb, morgen Bankräuber. Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gerster? Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Selbstverständlich, ja. Gerster (Marnz) (CDU/CSU): Frau Kollegin, würden Sie Ihren nebulösen Andeutungen über die Einsetzung der Gewalt-Kommission und über Ihnen offenbar bekannte Ergebnisse etwas konkretisieren? Welche Eingriffe gab es, und welche Erkenntnisse haben Sie aus dieser Gewalt-Kommission zu diesem Thema, das wir heute hier erörtern? Bitte sagen Sie es konkret und nicht mit nebulösen Andeutungen. Frau Dr. Däubler - Gmelin (SPD): Lieber Herr Gerster, ich drücke mich immer sehr konkret aus. (Beifall der Abgeordneten Frau Nickels [GRÜNE]) Sie können sich auf eines verlassen: Wir werden über die Einsetzung der Gewalt-Kommission und deren Ergebnisse hier im Bundestag noch so viel reden, daß Ihnen die Ohren klingeln. Nur, heute würde ich mich gerne mit der Kronzeugenregelung und der Stellungnahme aus dieser Kommission dazu befassen. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Überhaupt nicht! — Fellner [CDU/CSU]: Sie mißbrau - chen im Augenblick diese Gewalt-Kommis sion! Sie wird sich dagegen wehren!) Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren, denken Sie auch einmal daran, was die Polizei und die Gerichte auszuhalten haben, wenn Sie heute dieses Gesetz verabschieden. (Zuruf von der SPD: Genau!) Auch das wird in der Kommission vertreten. Wenn Sie das nicht wissen, Herr Fellner, müssen Sie sich halt sachkundig machen. Wir alle wissen genau, daß die Polizei vor Ort entscheiden können muß, ob sie bei Demonstrationen eingreift und wie sie das tut. Nur wenn sie diese Handlungsfreiheit hat, können die Polizeibeamten dort, wo es nötig ist, Provokationen abbauen, Gewalt verhindern und Eskalationen vermeiden. Wenn das Vermummungsverbot Ordnungswidrigkeit bleibt, dann können die Polizeibeamten das auch weiterhin tun. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Im Au genblick tun sie gar nichts!) Wenn Sie, meine Damen und Herren, das Vermummungsverbot zum Straftatbestand machen, können sie das nicht mehr. Dann wird nämlich die Flexibilität des Opportunitätsprinzips durch die Starrheit des Legalitätsprinzips ersetzt, zum Schaden der Polizeibeamten, es sei denn, meine Damen und Herren, Sie setzen gleich noch einen Schelm drauf — Herr Stark, Sie haben das eben, glaube ich, das Greifen zu unkonventionellen Mitteln genannt — und verwischen die rechtstaatlich notwendige Grenzlinie zwischen Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip gleich mit. Ich sage Ihnen aber: Das machen wir nicht mit, auch im Interesse der Gerichte, auf die dann eine Menge an Mehrarbeit zukommt. Dabei wissen Sie doch, daß das, was am Ende eines strafrechtlichen Verfahrens als Sanktion für dieses formale Unrecht herauskommt, nicht höher sein darf und kann als (Ids, was Sie mit einer Ordnungswidrigkeit erreichen können. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Falsch, das nimmt Ihnen kein Amtsrichter ab!) Ich sage Ihnen: Dieses Gesetz fördert nicht die innere Sicherheit, sondern es fördert das Mißtrauen in unseren Staat und seine Institutionen. Vergleichbar massive Bedenken, Herr Stark, werden auch gegen Ihre Kronzeugenregelung vorgebracht, nach der Terroristen der Strafverfolgung ganz entzogen werden können, wenn sie ihre Mittäter verpfeifen. Man muß sich einmal überlegen, was das heißt: Diese Terroristen müssen dann nicht einmal vor Gericht gestellt werden. Das muß man sich vorstellen! Dabei, meine Damen und Herren, ist dieser Vorschlag nicht neu. Noch 1986 waren wir uns doch nach langen Diskussionen in diesem Hause einig, ihn aus wohlerwogenen Gründen nicht aufzugreifen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Dr. Stark [Nürtingen) [CDU/CSU]: Wer hat es denn damals vorgeschlagen, Frau Däub - ler-Gmelin?) Wir haben damals gesagt — und wir sagen das auch heute — : Das Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung, von dem doch auch Sie soviel reden, würde erheblichen Schaden nehmen, wenn ausgerechnet Schwerstkriminelle zu Kronzeugen werden können. Wir wollen — auch das sagen wir ganz deutlich — diese Kooperation zwischen Strafverfolgungsorganen und Terroristen, die ihre Mittäter verpfeifen, nicht. Das bringt den Rechtsstaat in Verruf, ganz egal im übrigen, wer über ihre Straflosigkeit oder die mildere Bestrafung entscheidet. Wir sagen: Wir halten an einem Gerichtsverfahren für Terroristen fest, und dieser Meinung werden wir auch weiter Ausdruck verleihen. Meine Damen und Herren, auch die Zweckmäßigkeit der Kronzeugenregelung ist doch mehr als zweifelhaft. Auch unsere Anhörungsverfahren haben ergeben, daß im Ausland mit ähnlichen Rechtsinstituten mehr als zwiespältige Erfahrungen gemacht wurden. Einige Länder schaffen diese Regelung mittlerweile doch schon wieder ab. Das wissen wir doch, meine Damen und Herren, und das wußten wir vor zwei Jahren übrigens auch schon. Bis heute gibt es keinerlei Gründe, die uns zu einer Änderung unserer Haltung bewegen könnten. Sie wollen trotzdem daran festhalten, und das, meine Damen und Herren, nachdem in den letzten Tagen — das kommt noch dazu — Unionspolitiker schwerste und massive Vorwürfe an SPD-regierte Bundesländer gerichtet haben. „Kniefall vor Terroristen" hieß es, weil die SPD-regierten Länder im Zusammenhang mit dem Hungerstreik von RAF- Häftlingen Vorschläge aufgegriffen hatten, die der Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz — in Absprache, wie man weiß, mit dem FDP-Vorsitzenden und sicherlich nicht ohne die Rückendeckung des Justizministers selbst — den Bundesländern vorgetragen hatte. Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marschewski? Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Noch zwei Minuten, Herr Marschewski; seien Sie so freundlich. Ich möchte erst gern noch meine Ausführungen zum Hungerstreik machen. Dabei ging es um die Frage, wie man mit verurteilten, schon im Gefängnis einsitzenden terroristischen Straftätern umgehen sollte. Die vorgeschlagene Bildung von mehreren kleinen Gruppen ist nach Recht und Gesetz ganz unzweifelhaft zulässig. „Kniefall vor Terroristen" — das haben Sie gesagt, und heute gehen Sie her und muten uns zu, Terroristen ohne Gerichtsurteil (Dr. Vogel [SPD]: Richtig, schreiender Wi derspruch! — Dr. Nöbel [SPD]: Unglaub lich!) von vornherein der Strafverfolgung zu entziehen, nur weil sie ihre Mittäter verpfeifen. Merken Sie eigentlich nicht, was Sie hier tun, wie unglaubwürdig diese Regelung ist und wie unglaubwürdig Sie damit werden? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Bitte schön! Marschewski (CDU/CSU): Ist Ihnen, Frau Däubler- Gmelin, bekannt, daß uns dieser sogenannte schreiende Widerspruch, Herr Vogel, vom damaligen nordrhein-westfälischen Justizminister empfohlen worden ist? (Dr. Vogel [SPD]: Und abgelehnt worden ist!) Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Aber sicher, Herr Marschewski. (Marschewski [CDU/CSU]: Empfohlen und vorgeschlagen worden ist!) —Lieber Herr Marschewski, entweder wollen Sie sich jetzt miteinander unterhalten, oder Sie möchten eine Antwort von mir. (Marschewski [CDU/CSU]: Entschuldigung, das war ein Zwischenruf! — Zuruf des Abg. Fellner [CDU/CSU]) — Der hat recht, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Fellner; das wissen wir doch. — (Fellner [CDU/CSU]: Der mischt sich überall ein, der Vogel!) Herr Marschewski, wir wissen das ganz genau, und ich habe auch gar nichts dagegen. Das geht mir bei den z. B. von Herrn Boeden — auch in der Öffentlichkeit — gemachten Vorschlägen genauso; man muß auch sie prüfen. Nur, wenn man dann zu dem Ergebnis kommt — und zu diesem Ergebnis sind wir gekommen — , daß sie nichts taugen, dann muß man sie doch fallenlassen können. (Beifall bei der SPD) Diese Fähigkeit zur Korrektur, Herr Marschewski, sollten wir uns doch nicht von irgendwelchen Populisten ausreden lassen. (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: An die Äuße - rung werde ich Sie erinnern!) Ich weiß, Sie möchten diese Bedenken — auch heute — alle nicht hören. Sie haben die Ohren auch im Gesetzgebungsverfahren, Herr Weng, soweit es irgendwie ging, verschlossen. Anlässe, Warnungen, Bedenken und Einwände haben Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, obwohl es genügend davon gab. Von den 26 Anhörpersonen aus Praxis, Wissenschaft und Verbänden hat sich die weitaus überwiegende Mehrheit ganz eindeutig gegen Ihre Vorschläge ausgesprochen. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein, eindeutig falsch! — Marschewski [CDU/ CSU]: Das ist falsch! Das war sehr ausgegli chen, halbe-halbe!) Erst in den letzten Tagen haben Vereinigungen von Strafverteidigern aus mehreren Bundesländern die Bedenken wiederholt; früher haben das schon Strafrechtslehrer getan, übrigens, Herr Marschewski und Herr Stark, mehr als 100. Viele von denen rechnen sich durchaus dem konservativen Bereich zu. (Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört!) Das können Sie alles in großen Anzeigen der „Zeit" nachlesen. Wenn Sie einmal mit Polizeibeamten und Praktikern über ihre Pläne reden, (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das tun wir ständig!) nämlich mit solchen, die bei Demonstrationen Dienst tun (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Mit de nen haben wir gesprochen, und die sind nicht Ihrer Meinung!) und für die unser Grundgesetz und der Wert unserer Demonstrationsfreiheit nicht nur bei Gedenkfeiern zum 40. Geburtstag unserer Verfassung wichtig sind, sondern die sie insgesamt und Tag für Tag ernst nehmen, dann werden Sie wirklich Ihr blaues Wunder erleben. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein, nein!) Diese Praktiker halten überhaupt nichts vom ständigen Drehen an der Gesetzesschraube. Sie verlangen etwas ganz anderes — und das zu Recht. Sie verlangen, daß Probleme, die es in unserer Gesellschaft gibt, durch Politik aufgegriffen werden, (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) daß die Konflikte angesprochen und dann politisch ausgetragen werden. Wackersdorf ist dafür ein Beispiel — mit all den schrecklichen Demonstrationen und der Gewalt, die es dort gegeben hat. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Und das Strafrecht schaffen wir ab!) Festzuhalten ist, daß diese Atomfabrik ein Fehler war und ein Fehler ist, genauso wie übrigens der Glaube an die Beherrschbarkeit der Atomenergie ein Irrtum ist. Das wissen die Bürgerinnen und Bürger heute, und deshalb lehnen sie Wackersdorf ab. Jetzt komme ich auf den wichtigen Punkt: Fehler, die man gemacht hat, muß man korrigieren, auch in der Politik. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das, Herr Weng, wollen Sie nicht begreifen. (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Sie aber wis sen das?) Heute sagt Ihnen sogar die an Wackersdorf beteiligte Wirtschaft, sie wolle nicht daran festhalten. Hier müssen wir gemeinsam oder wir allein, wenn Sie das nicht schaffen, die Weichen anders stellen. Schärfere Gesetze und Eingriffe in Demonstrations- und Versammlungsfreiheit bringen nichts, auch ein neues Gesetz nicht. Es ist unvertretbar — das sage ich hier sehr deutlich — , die Polizei dazu zu mißbrauchen, die fehlende Akzeptanz für menschengefährdende Projekte wie in Wackersdorf in scheinbar sichere Bahnen zu lenken. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das ist un glaublich!) — Das ist so. Meine Damen und Herren, es gibt noch eine Menge guter Überlegungen, die Sie davon abhalten müßten, Ihr Gesetz zu beschließen: die Warnungen des Datenschutzbeauftragten von Hamburg etwa, der mit Recht darauf hinweist, daß Ihr Gesetz nahezu schrankenlose Möglichkeiten eröffnet, um bei Demonstrationen und Versammlungen im Saal und unter freiem Himmel jeden Teilnehmer zu fotografieren, zu speichern und zu katalogisieren. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht! Das ist eine Falschaus sage! — Marschewski [CDU/CSU]: Haben Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen? Sach lich falsch!) — Das ist ein Unding, Herr Stark. Ich weiß, meine Damen und Herren, daß manche — gerade in den Reihen der FDP — etwas ganz anderes wollten. Ihnen ging es häufig darum, begrenzende, einschränkende Rechtsvorschriften zu entwikkeln. Sie wollten gerade jungen Leuten, die demonstrieren, die Sorge vor der polizeilichen Allgegenwärtigkeit und der Kontrolle nehmen und damit die Motivation für Vermummung abbauen. Aber, meine Damen und Herren, diese Vorschrift ist nicht zustimmungsfähig. Sie erreicht und bewirkt genau das Gegenteil, auch deshalb, weil die unmittelbare Gefährdung als Voraussetzung polizeilichen Handelns jetzt nicht mehr nötig ist, sondern jetzt tatsächliche Anhaltspunkte ausreichen sollen, die die Annahme erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung rechtfertigen. (Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist ja furcht bar!) Deutscher Bundestag — 1 1. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. April 1989 10195 Frau Dr. Däubler-Gmelin Das, meine Damen und Herren, ist ein weiterer Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit, den wir nicht mitmachen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie sollten, meine Damen und Herren von der Unionsfraktion, eigentlich auch vor der Sprache des Gesetzentwurfs zurückschrecken, die verschleiern will und doch so verräterisch ist. Da wird von „Schutzwaffen" gesprochen, auch von „passiver Bewaffnung" — auch der verehrte Kollege Stark hat das gerade getan — , aber gemeint ist etwas ganz anderes; gemeint sind Motorradhelme oder gepolsterte Schultern, manchmal sogar Friesennerze. Wenn Sie, meine Damen und Herren, bei Demonstrationen oder auf dem Weg dorthin so etwas tragen, dann können Sie jetzt bestraft werden. (Marschewski [CDU/CSU]: Das ist doch absurd!) Das, meine Damen und Herren, ist ein Unfug. Sie bedienen sich ganz anderer Begriffe, wenn es um wirkliche Waffen geht, beispielsweise um Munition für Schußwaffen, entweder für allgemeine Zwecke oder gar für die Polizei. Dann sprechen Ihre Dokumente, dann sprechen die Dokumente aus dem Bundesinnenministerium von etwas ganz anderem. Dann heißt es nicht „Munition", auch nicht „Schußwaffe", dann heißt es „distanzfördernde Sicherheitsmittel". (Conradi [SPD]: Das ist eine echte Vermum - mung!) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, aber auch von den Freien Demokraten, ich weiß, und ich merke es auch wieder: Wir reden heute bei Ihnen wieder gegen eine Wand. Sie sagen: Laßt die nur reden, schließlich haben wir die Mehrheit; wir bestimmen, was gemacht wird. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist das Prin zip!) So haben Sie es in den vergangenen Jahren immer wieder getan, z. B. damals, als Sie die Verlängerung des Wehrdienstes gegen unseren Widerspruch beschlossen haben. So haben Sie es im Bereich des Gesundheitswesens gemacht. Auch da haben Sie unsere Argumente lässig vom Tisch gewischt. (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Kraut-und-Rü ben-Rede! — Dr. Vogel [SPD]: Ihr müßt von „Kraut und Rüben" sprechen, ihr Kraut-und Rüben-Regierung! In eurem Durcheinander kennt ihr euch selber nicht mehr aus!) Bei der Steuerfreiheit für Flugbenzin und bei der Quellensteuer — überall war es das gleiche. Auf diese Weise, meine Damen und Herren — und deswegen werden Sie auch so unruhig —, sind Sie mit Ihrer Politik gründlich in die Sackgasse geraten. Das wissen Sie. Die letzten Wahlen haben Ihnen das gezeigt. (Frau Unruh [GRÜNE]: Gott sei Dank!) Deswegen fangen Sie auch an, sich auf einigen Gebieten umzustellen. (Frau Unruh [GRÜNE]: Die FDP müßte sich doch schämen!) Wir begrüßen das durchaus. Wir begrüßen insbesondere, daß Sie sich jetzt auch im Bereich des Ausländerrechts unseren Vorschlägen annähern. (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Ach du lieber Gott, dem Chaos bei Ihnen? — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Heute geht bei Ih nen auch alles durcheinander, Frau Däubler Gmelin!) Ich sage Ihnen aber, meine Damen und Herren: Mit der Verabschiedung des Artikelgesetzes heute machen Sie einen großen Fehler. Da zeigen Sie, Herr Stark, dal3 Sie Ihre alte Starrköpfigkeit und Ihre ideologischen Scheuklappen immer noch nicht abgelegt haben, daß Sie Ihren Kampf um die Lufthoheit über den Stammtischen wichtiger nehmen (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie ha ben schon bessere Reden gehalten!) als sachgerechte Entscheidungen, die uns dem inneren Frieden näherbringen. (Fellner [CDU/CSU]: Mit dieser Rede setzen Sie zum Tiefflug über den Stammtischen an!) — Herr Fellner, wenn Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen dieses Artikelgesetz heute verabschieden, dann werden Sie es morgen wieder aufheben müssen, wie so vieles, was Sie jetzt wieder korrigieren. Ich sage Ihnen: Wenn Sie es nicht tun, dann werden wir es nach 1990 tun. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir fordern Sie auf, meine Damen und Herren, uns diese Doppelarbeit, vor allen Dingen aber die Beschädigung des Rechtsstaates zu ersparen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Präsidentin Dr. Süssmuth: Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Jetzt kommt der liberale Offenbarungseid!) Kleinert (Hannover) (FDP) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist wirklich beneidenswert, es ist sicher auch ein hohes Glück, und der lieben Kollegin Frau Däubler-Gmelin gönne ich das dann auch von Herzen, soweit es ein Glück ist, wenn man in der Lage ist, seine Meinungen so zweifelsfrei und stromlinienförmig über alle Punkte hinweg zu formieren und ganz sicher zu sein, daß das eine ganz falsch ist und das andere ganz richtig. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wo waren Sie denn bei der Anhörung? Sie waren nicht da!) Zumindest ist es rhetorisch eine glückliche Gabe, aber es ist nicht sehr glaubwürdig. (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU) Es kann gar nicht sein, daß in so komplizierten Fragen alles so stimmig und so leicht zu entscheiden ist, wie wir und wahrscheinlich auch andere außerhalb dieses Saales es Ihren Worten eben entnehmen sollten, Frau Däubler-Gmelin. Die Frage von Herrn Marschewski war ja nicht von ungefähr, ob Sie sich nicht an Herrn Possers Vorschlag erinnern. Herr Posser war ja nicht alleine mit seinem seinerzeitigen Vorschlag zu einer der Fragen, die hier interessieren. Ich weiß doch, daß wir uns im Kreise der damaligen Koalition sehr vernünftig, verständig und ruhig über die Möglichkeiten einerseits und andererseits unterhalten haben und dann zu einer Ablehnung gekommen sind. Das ist richtig. Aber es war nicht so, daß wir von Anfang an — ich will doch jetzt keinen namentlich ansprechen und die Meinung, die er zu irgendeiner Minute einmal vertreten hat — der Meinung gewesen wären: Das ist grundsätzlich falsch, oder: Das ist grundsätzlich richtig. (Frau Unruh [GRÜNE]: Kronzeuge ist immer falsch!) Es spricht vielmehr in so komplizierten Fällen einiges dagegen und einiges dafür, es so zu machen. Diejenigen, die hier mit ganz einfachen Grundsätzen kommen, werden mit Sicherheit dem Rechtsstaat, den sie neuerdings in inflationärer Weise in den Mund nehmen, ohne ihm, wie ich meine, deshalb zu dienen, nicht gerecht. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Kleinert, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Vollmer? Kleinert (Hannover) (FDP) : Bitte schön. Frau Dr. Vollmer (GRÜNE): Herr Kollege Kleinert, da Sie sich hier ja als sehr selbstkritischer Bedenken - träger in dieser Frage darstellen, möchte ich Sie fragen, wo Sie bei der Anhörung waren, in der Sie ja die verschiedenen Argumente zu dieser Gesetzgebung hätten abwägen können. Ich habe Sie da nämlich nicht gesehen. Kleinert (Hannover) (FDP): Erstens, Frau Kollegin, war ich bei der Anhörung, wenn auch nicht durchgängig. Zweitens hatte ich im Laufe der Jahre die Freude, schon sehr viele Anhörungen gleicher Art mit den gleichen Sachverständigen zum gleichen Thema zur Kenntnis zu nehmen, weil wir uns nämlich schon sehr lange und sehr gründlich damit befassen. (Frau Unruh [GRÜNE]: Die Zeit geht doch weiter!) Drittens frage ich Sie auch nicht nach Ihrem Terminzettel, weil wir eben dafür sind, daß man auch noch einen Restbestand an Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Kleinert, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten de With? Kleinert (Hannover) (FDP): Bitte schön. Dr. de With (SPD): Herr Kollege Kleinert, würden Sie einräumen, daß sich seit unserer gemeinsamen Ablehnung der Kronzeugenregelung im Jahre 1976 die Sachumstände überhaupt nicht geändert haben und deswegen Ihre, die Zustimmung der FDP nur dadurch zu erklären ist, daß Sie der Union gefällig sein wollen? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Frau Unruh [GRÜNE]: Richtig!) Kleinert (Hannover) (FDP): Erstens haben sich die tatsächlichen Umstände meiner Ansicht nach, wenn nicht grundsätzlich verändert, so doch in mehreren gravierenden Fällen anders dargestellt. Ich denke insbesondere immer wieder an die Entführung von Herrn Schleyer. Ich denke an den Krisenstab, der damals gebildet worden war und sich ganz intensiv Sorgen gemacht hat, was man tun könne, um hier noch in letzter Minute Leben zu retten. Ich bleibe allerdings bei meiner Behauptung, die ich eigentlich erst an späterer Stelle vortragen wollte, daß man, wenn sich eine Möglichkeit geboten hätte, so zu verfahren, wie wir es jetzt durch Recht und Gesetz vorschlagen, auch auf den § 34 zurückgegriffen hätte, um zu sagen: Hier haben wir einen Notstand; wir werden genauso handeln wie nach dem jetzt vorgeschlagenen Gesetz, wir werden den, der uns die Nachricht gibt, belohnen, (Zurufe von den GRÜNEN und von der SPD) und das ohne gesetzliche Grundlage; diese Grundlage wollen wir deshalb schaffen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Unruh [GRÜNE]: Das sind Mafiaallü ren! — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Not standsgesetzgebung in Friedenszeiten!) — Das ist öfter geschehen, Herr Conradi, als es Ihnen vielleicht gegenwärtig ist. Zum zweiten, Herr de With, möchte ich Ihnen noch auf den zweiten Teil Ihrer Frage antworten. Wir haben nämlich in der Koalition mit Ihnen tatsächlich in einigen Fällen zugestimmt, weil in einer Koalition auch der Wille des anderen Partners einfach Faktum ist, das mitbedacht gehört. Anders kann man Koalitionen nicht führen. Wir haben Ihnen in manchen Punkten nachgegeben, Punkten wenig liberaler Art, die uns heute noch stören. § 88a (alt), der jetzt durch einen ähnlichen § 130b (neu) ersetzt werden sollte, haben wir doch nicht erfunden, er ist doch von sozialdemokratischer Seite seinerzeit auf uns zugekommen, und dann haben wir das mitgetragen. (Dr. Vogel [SPD]: Das ist doch eine Erfin dung! Haben Sie schon mal den Namen Mai hofer gehört?) Das ist eines dieser Beispiele, auf die man sich besinnen sollte, wenn man versucht, (Dr. Vogel [SPD]: Der erzählt hier einen Un -sinn!) nicht von beiden Seiten mit Maximalpositionen auf einander einzudreschen, sondern die Nachdenklich- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Ap ril 1989 10197 Kleinert (Hannover) keit zu bewahren, die dann schließlich in der Mitte zusammenführt. Das ist ein sehr schwieriges Geschäft, ein Geschäft, das manche in unserem Lande erschweren wollen. Ich bin fest überzeugt, daß es neben vielen, die aus sehr vernünftigen, und etliche, die aus weniger vernünftigen Gründen zu Demonstrationen gehen und dort auch Gewalt nicht in allen Fällen abhold sind, auch andere gibt, die das strategisch betreiben, weil es nämlich nützlich ist, auf einer Seite der politischen Skala extreme Aktivitäten aufzubauen und deutlich zu machen, damit sie sich auf der anderen Seite in Reaktion aufbauen und schließlich von beiden Seiten gegenseitig hochschaukeln können. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Muß der Staat so blöd sein, darauf einzugehen? — Frau Unruh [GRÜNE]: Sie sind ein blühendes Beispiel dafür! — Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Getroffene Hunde bellen!) Das wird von Extremen von alters her gewußt und auch bewußt so bet rieben, (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Aber Sie spielen mit! Sie spielen voll mit!) und zwar zum Nachteil der vernünftigen Unterhaltung über das, worauf man sich im Wege des Kompromisses immer wieder in der Mitte einigen muß. Es ist nun einmal nicht so, daß Rechtsstaat heißt: Das Individuum soll alles Recht haben und der Staat und seine Organe gar keine Rechte, sondern Rechtsstaat heißt, den Ausgleich zu suchen. Diejenigen, die für die Freiheit des einzelnen sind, also mindestens auch die Liberalen, haben sich seit sehr langer Zeit immer wieder darüber unterhalten und nachdenken müssen. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Offensichtlich außerhalb dieser Gesetzgebung!) Begonnen hat damit z. B. zu Beginn des politischen Liberalismus Kant, wenn er gesagt hat: „Recht ist die Einschränkung der Freiheit eines jeden (Dr. Vogel [SPD]: Kant als Kronzeuge! — Heiterkeit bei der SPD) auf der Bedingung ihrer Zusammenstimmung mit der Freiheit von jedermann, insofern diese nach einem allgemeinen Gesetze möglich ist." Das darf man doch hier einmal als das Ergebnis konsequenten und tiefen Nachdenkens über dieses Spannungsverhältnis von Freiheit und Gesetz vortragen. Ich kann es auch einfacher sagen. Wer die Freiheit bewahren will, muß ihren Mißbrauch kraftvoll begrenzen, sonst kann es keine Freiheit geben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Damit ist noch lange keine fix und fertige Gebrauchsanweisung nach Ihrer Machart entstanden, aber die ständige Aufforderung, in neuen Situationen neu nachzudenken, und das haben wir hier getan. Daß hier wieder die Verdächtigungen der intellektuell besonders schlichten Art herhalten müssen, um die Durchgängigkeit der gegnerischen Meinung auseinanderzuargumentieren, (Frau Nickels [GRÜNE]: Herr Hirsch, was sa - gen Sie dazu?) nämlich diese Albernheiten von Friesennerzen und Motorradhelmen, die hier statt etwas seriöserer Argumente vorgetragen werden, zeigt doch, daß Ihnen bei der durchgängigen Ablehnung so wohl auch nicht ist. Denn der hat doch seine juristischen Minimalkenntnisse an der Garderobe abgegeben, der meint, daß nicht jeder vernünftige Richter diese sozialadäquaten Umstände ohne weiteres ausscheiden kann und daß dadurch eine solche Regelung jedenfalls mit Sicherheit nicht belastet wird. (Beifall bei der FDP — Frau Dr. Däubler Gmelin [SPD]: Das ist doch eines Liberalen nicht würdig!) Frau Däubler-Gmelin, das Problem Legalitätsprinzip, Opportunitätsprinzip ist sicher von erheblich größerem Gewicht als das eben erwähnte. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie haben ja auch unrecht!) In diesem Bereich sind wir nun einmal der Meinung, daß die Abwägung vor Ort durchaus vernünftig erfolgen kann, daß sie erfolgen muß und daß das auch im Einzelfall nicht zu unüberwindlichen Schwierigkeiten führen wird. (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN) Hinzufügen darf ich diesen Erwägungen, die sich einer ausführlichen Diskussion bei dieser Gelegenheit nun wirklich entziehen, daß wir uns schon mal ganz grundsätzlich Ratschläge von denen, die das Legalitätsprinzip in diversesten Fallgestaltungen zum Teil schwerster Art in der Hafenstraße in Hamburg durch Ihre Parteifreunde mit Füßen treten lassen und die Polizei immer wieder zwingen, hier gegen das Legalitätsprinzip zu handeln, (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Jetzt hört es aber auf!) nicht gefallen lassen wollen. Ratschläge von dieser Seite sind nicht notwendig. Dann helfen wir uns schon lieber mit unseren eigenen Überlegungen. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Wenn Sie welche hätten!) Wir haben etwas sehr Wesentliches — ich habe das vorhin schon anklingen lassen — durchgesetzt, nämlich die Streichung der vorgesehenen, allerdings die Freiheit mehr gefährdenden als sichernden Fassung des § 130b. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Und jetzt schlafen Sie gut?) Wir haben in der Frage der Vermummung seit vielen Jahren versucht, zu Regelungen zu kommen, die einigermaßen einleuchtend sind. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Dann sind Sie bei einer ideologischen Kampagne umgekippt und in die Knie gegangen! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN — Gegenruf von der FDP: Halten Sie doch mal den Mund!) 10198 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1 April 1989 Kleinert (Hannover) Die große Zahl unserer Staatsbürger verstehen nun einmal nicht, daß man das Recht auf Demonstration in der Weise wahrnehmen können soll, wie das in den schwarzen Blöcken geschieht, und daß man auch die unmittelbar damit verbundene Bedrohung durch Gewalt in Kauf nehmen muß um des anderen Rechtes willen. Bei der hier gebotenen Abwägung ist es deshalb so schwer nicht, zu der jetzt hier getroffenen Maßnahme zu kommen. Zum Schluß möchte ich noch einmal zu der bereits angesprochenen Kronzeugenregelung zurückkommen. Natürlich sträubt sich hier vieles, (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Die Nacken - haare z. B.!) natürlich ist es eine unbehagliche Vorstellung, daß ein Mittäter hier erhebliche Vergünstigungen nun wieder ganz klar gegen das geltende Recht haben soll, und natürlich muß man sich dergleichen sehr genau überlegen. Ich sehe aber hier in erster Linie die Wahl zwischen dem im Einzelfall völlig ungeregelten Eingreifen der Verantwortlichen oder der vorsorglichen gesetzlichen Regelung, (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Was meinen Sie denn mit vorsorglichem Eingreifen? Führen Sie doch mal aus, was da für Gespräche lau fen!) die gewisse Regeln für ein solches Handeln im Extremfall vorrätig hält und damit dieses notfalls erforderliche, verantwortliche Handeln besser regelt. Daß der Kronzeuge im eigentlichen Sinn, nämlich als Zeuge im Hauptverfahren, gebraucht werden würde, mag ich nicht glauben. Ich hoffe es auch nicht, weil ich da ein weiteres schweres Bedenken sehe. Ich sehe den Hauptpunkt dieser Regelung darin, daß man Informationen gewinnt, die helfen, schwerste Verbrechen zu verhindern, und daß sich dann infolge dieser Informationen auch andere Fakten und andere Beweismittel finden lassen, die schließlich in einer Hauptverhandlung auch ohne Beteiligung des Anzeigers zu Verurteilungen führen. Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Kleinert, gestattet Sie noch einmal eine Zwischenfrage der Frau Vollmer? Kleinert (Hannover) (FDP): Danke schön. Ich glaube, ich muß jetzt hier zum Ende kommen. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das ist eine gute Frage, Herr Kleinert, lassen Sie sie ruhig zu!) Ganz abgesehen davon, daß Sie sich schließlich auch fragen müssen, ob es überhaupt notwendig ist, daß der Anzeigeerstatter, der wirklich wichtige Informationen überbringt, bestraft wird, wenn Sie das Leben des Gefährdeten oder das Leben vieler Gefährdeter gegen die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches in diesem einen Fall abwägen. Ich glaube, da kann man mit einiger Nachdenklichkeit durchaus zu dem Ergebnis kommen, daß wir es uns hier keineswegs leichtgemacht haben und daß sich die Entscheidung, die wir heute vortragen, in der heutigen Situation mit gleichem Recht tragen läßt wie andere Entscheidungen, die Sie früher aus Verantwortungsbe wußtsein vorgeschlagen haben, die wir zum Teil mitgetragen und die wir zum Teil auch gemeinsam verworfen haben. Deshalb werden wir, nachdem wir uns gründlich so viele Gedanken gemacht haben, heute diesem Gesetz hier aus den genannten und noch aus einigen weiteren Gründen zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zuruf von den GRÜNEN: Unmöglich! — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wer eine schlechte Sache vertritt, kann auch nicht gut reden!) Präsidentin Dr. Süssmuth: Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Jahn. Jahn (Marburg) (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte für die heutige Tagesordnung nach § 126 unserer Geschäftsordnung abweichend zu beschließen, daß Beiträge zur Geschäftsordnung, zur Tagesordnung und entsprechende auf eine Redezeit von zwei Minuten statt fünf Minuten begrenzt werden. Ich brauche dazu eine Unterstützung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder dieses Hauses. Um die bitte ich hiermit. (Zuruf von den GRÜNEN: Eine Lex Wüppe sahl!) Präsidentin Dr. Süssmuth: Wünscht jemand das Wort zu diesem Antrag? — Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Antrag des Abgeordneten Jahn zu? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Damit ist der Antrag des Abgeordneten Jahn gegen die Stimmen der GRÜ- NEN angenommen. (Wüppesahl [fraktionslos]: Bitte auszählen!) Das Wort hat der Abgeordnete Wüppesahl zur Geschäftsordnung nach § 29. Wüppesahl (fraktionslos) : Meine Damen und Herren, ich mache es sowieso kurz. Der § 42 unserer Geschäftsordnung lautet: Der Bundestag kann auf Antrag einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages die Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung beschließen. Nun kann ich mich wirklich nicht darüber beschweren, wer aus dem Hause des Bundesministers der Justiz anwesend ist: sowohl die sogenannte graue Eminenz, Herr Kleinert, als auch der Minister selbst. Ich empfinde es allerdings als unerträglich, daß das Haus hier nicht vertreten ist, das im wesentlichen für die Gesichtspunkte verantwortlich ist, die hier besonders strittig diskutiert werden. (Fellner [CDU/CSU]: Spranger ist nur für ei nen Moment hinausgegangen!) Das sind Vermummungsverbot, Kronzeugenregelung und andere Punkte. (Fellner [CDU/CSU]: Spranger war his eben hier!) Ich möchte also, daß dieser Antrag von Ihnen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird, daß ich einen Antrag stellen kann, daß Herr Bundesminister des Innern (alt), Herr Zimmermann, und der Bundesminister des Innern (neu), Herr Schäuble, anwesend sind. Ich empfinde es wirklich als dolle Nummer, daß bei einem solchen Gesetz, das so tiefgreifende Eingriffe zum Teil sogar in unsere Rechtsdogmatik, nicht nur in die bestehende Gesetzeslage, vornimmt, diese beiden Minister nicht anwesend sind. Herr Zimmermann ist ganz wesentlich verantwortlich für die bis heute gelaufene Diskussion, und Herr Schäuble ist es praktisch ab heute. Wir haben in den vorherigen Redebeiträgen sehr häufig etwas zu den Gesichtspunkten der Polizei gehört. Wir wissen auch, wie stark die Begehrlichkeiten aus diesem Bereich herangetragen werden. Da ist Herr Engelhard mit Sicherheit nicht die erste Stelle, die angesprochen ist, auch wenn Sie, Herr Engelhard — das erkenne ich wohl an — , die Federführung haben. Ich bitte also um die Abstimmung über diese beiden Geschäftsordnungsanträge: erstens, daß Sie das jetzt meinetwegen mit einer Fraktion beschließen — dann ist das Herbeirufungsrecht nach § 42 bereits gültig —, und zweitens, daß, wenn sich das keine Fraktion zu eigen machen möchte, mir nach § 126 eine Zweidrittelmehrheit die Möglichkeit gibt, auch als einzelner Abgeordneter die Herbeirufung zu beantragen. Präsidentin Dr. Süssmuth: Danke. — Der federführende Minister der Justiz bittet um das Wort. (Frau Nickels [GRÜNE]: Zur Geschäftsordnung, Frau Präsidentin? Der Minister? — Dr. Vogel [SPD]: Es geht doch nur um die Zulässigkeit!) Engelhard, Bundesminister der Justiz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lege nach diesem Beitrag — — Präsidentin Dr. Süssmuth: Der Minister der Justiz hat Rederecht. (Dr. Vogel [SPD]: Redet der zur Geschäftsordnung?) Bitte. Engelhard, Bundesminister der Justiz: Ich habe im Rahmen der Geschäftsordnung das Anliegen, mitzuteilen, daß der bis soeben anwesende Parlamentarische Staatssekretär Spranger mir sagte, daß auch er sich jetzt entfernen müsse, weil um 11 Uhr die Amtsübergabe im Bundesministerium der Justiz — — (Dr. Vogel [SPD]: Innen! Sie sind doch noch da! Innen, nicht Justiz!) — Pardon, im Bundesministerium des Innern stattfindet, wie dies an solchen Tagen üblich und notwendig ist. Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich stelle den Antrag des Abgeordneten Wüppesahl zur Abstimmung. Wer stimmt dafür? — (Frau Unruh [GRÜNE]: Wir wissen nicht, was!) Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Damit ist der Antrag abgelehnt. (Frau Nickels [GRÜNE]: Es waren zwei!) Das Wort hat der Abgeordnete Häfner. (Dr. Vogel [SPD]: Erledigt! Jetzt machen wir weiter! — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Wüppesahl muß einmal auf die Couch beim Arzt!) Häfner (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche nach dem Häuptling der gespaltenen Truppe; der Rest der FDP wird uns ja noch bevorstehen. Übrigens habe ich nichts dagegen, daß man in diesem Hause unterschiedlich abstimmt. Ich fände es nur schön, wenn man bei einem solchen wichtigen Gesetzeswerk zur Begründung seine Überzeugung und sein Gewissen anführen würde und nicht die Notwendigkeit, in der Koalition zusammenzustehen. (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Können Sie begründen, warum Sie immer geschlossen abstimmen?) Meine Damen und Herren, wir feiern in diesem Jahr viele Geburtstage, die bösen, wie den von Adolf Hitler gestern abend — — (Bohl [CDU/CSU]: Den Schal haben Sie, um sich nachher zu vermummen, oder?) — Der Schal ist ein Vermummungsgegenstand, das hat Herr Bohl richtig geahnt. Herr Bohl, ich würde Ihnen vorschlagen, mir jetzt keine Kleidervorschriften zu machen, sondern das zu tun, was angesichts einer Rede vielleicht angebracht wäre, nämlich zuzuhören. (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Frau Vollmer, Sie sind insbesondere gebeten, das zukünftig zu berücksichtigen!) Es stehen uns also eine Reihe von Geburtstagen ins Haus; die bösen, wie z. B. den Jahrestag des Kriegsanfangs, übergeht man weitgehend, andere werden dafür groß gefeiert, etwa der vierzigste des Grundgesetzes und der vierzigste der Bundesrepublik Deutschland. Weihrauchfeste der Demokratie sind geplant; einige tatsächlich spannend, die meisten aber von peinlicher schulterklopfender und feister Langweiligkeit, so fürchte ich. Meine Damen und Herren, Herr Schäuble und Herr Waigel, ich glaube, dieses Geld, die Buchsbäume, den Weihrauch und all die Reden auf das Grundgesetz und die Demokratie können Sie sich sparen, wenn wir das Grundgesetz und die Demokratie nicht gerade auch hier und heute ernst nehmen. (Marschewski [CDU/CSU]: Das müssen Sie gerade sagen, was?) Dieses Artikelgesetz, Herr Marschewski, ist ein beispielloser Angriff auf das Recht, auf die Grundrechte und auf die Demokratie, der aus meiner Sicht auf gar keinen Fall zum Erfolg führen darf. (Beifall bei den GRÜNEN) 10200 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 138, Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. April 1989 Häfner Sollte dieser Angriff Erfolg haben, bleibt vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht mehr viel übrig. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Lachhaft ist diese Behauptung!) Praktisch jeder Versammlungsteilnehmer gilt dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zufolge künftig potentiell als Straftäter. Ist Ihnen dabei eigentlich gar nicht bewußt, daß Widerstand und Protest zu den Wesensmerkmalen einer funktionierenden Demokratie gehören, und ist Ihnen ebenfalls nie in den Sinn gekommen, daß Protest und Widerstand auch immer ihre Ursachen haben? Mir scheint dieses Gesetzeswerk nicht zufällig in einer Zeit zu kommen, in der die Unzufriedenheit mit der umwelt- und friedensgefährdenden Politik der Bundesregierung immer mehr wächst. Da liegt es nahe, daß die, die Verantwortung für eine solche Politik tragen, eben nicht ihre Politik verändern, sondern gegen diejenigen vorgehen, die öffentlich gegen diese Politik protestieren. Doch der Protest hat Gründe. Er hat seine Gründe in der immer größer werdenden Kluft zwischen dem Bürgerbewußtsein auf der einen Seite und dem staatlichen Handeln auf der anderen Seite, im Umweltbereich, im Atombereich, im Bereich der Abrüstung (Frau Unruh [GRÜNE]: Im sozialen Bereich!) — auch im Sozialbereich, selbstverständlich —, wo viele Bürgerinnen und Bürger seit langem beispielsweise einen Stopp der Tiefflüge, einen Verzicht auf den Jäger 90 oder auf eine neue Atomrüstung fordern und die Regierung das Gegenteil tut, oder in dem, was Frau Däubler-Gmelin bereits ausgeführt hat: dem Bau der WAA in Wackersdorf, der unökonomisch, unökologisch und unverantwortlich ist, gegen den die ganze Bevölkerung insbesondere in der betroffenen Region steht und bei der es ein leichtes wäre, Gewaltpotentiale signifikant abzubauen, wenn Sie das wirklich wollten, indem Sie nämlich schlicht und einfach endlich Einsicht zeigen und sagen: Die WAA, für die es keinen vernünftigen Grund mehr gibt, wird nicht gebaut. (Beifall bei den GRÜNEN) In einer Zeit, in der der offene und auch verdeckte Widerstand gegen die Politik der Bundesregierung ständig wächst, werden Gesetze gemacht, deren vordringliches Ziel und jedenfalls vordringliche Wirkung ich vor allem darin sehe, die Bürger von der Wahrnehmung ihrer grundgesetzlichen Rechte und Möglichkeiten abzuschrecken. Denn wer eingeschüchtert ist, wer Angst haben muß, als Straftäter verhaftet zu werden, wird möglicherweise nicht mehr an Demonstrationen teilnehmen. Gegen Gewalttaten dagegen, wie das vorgegeben wird, unternimmt dieses Artikelgesetz nichts. Denn solche Gewalttaten stehen ja — das wissen Sie — schon heute unter Strafe. Dagegen werden tausende Menschen auf Grund völlig friedlichen und demokratischen Verhaltens zu Kriminellen gestempelt werden. So, meine Damen und Herren, wird kein innerer Friede geschaffen. Bedenken Sie doch einmal: Bereitschaft zur Gewalt entsteht selten von selbst. Bereitschaft zur Gewalt entsteht gerade aus dem Empfinden staatlichen Unrechts und aus der Erfahrung der Ohnmacht, aus der Erfahrung, daß man nichts machen kann. (Beifall bei den GRÜNEN) Zu genau dieser Einsicht ist selbst der Deutsche Bundestag schon einmal gelangt, und zwar, für mich erstaunlich, mit der Zustimmung aller Fraktionen. Vielleicht erinnern Sie sich daran, daß Sie in der letzten Legislaturperiode hier festgestellt haben — ich zitiere — : Die Bereitschaft von Jugendlichen, Gewalt anzuwenden, wird in der Öffentlichkeit oft überschätzt und ist weit geringer, als sie durch die Darstellungen in der Öffentlichkeit erscheint. — Das hat der Deutsche Bundestag beschlossen. — Gleichwohl zeigt sich in der Bereitschaft zur Gewaltanwendung kleiner Gruppen ein Verlust an politischer Kultur. Allerdings ist dies vielfach die Reaktion auf den mangelnden Willen oder die mangelnde Fähigkeit des Staates, auf Forderungen der Jugendlichen einzugehen. Deshalb muß staatliches Handeln einsichtig und nachvollziehbar sein und muß sich stets neu um Glaubwürdigkeit bemühen. (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN) — Es heißt dann im selben Beschluß: Die übergroße Mehrheit der protestierenden Jugendlichen will nicht aus der Gesellschaft aussteigen, sondern in sie hineinwirken und fordert dazu nachdrücklich Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte. Warum haben Sie eigentlich die Einsicht, diese Erkenntnis so schnell verlassen? Der Bundeskanzler ist ja offenbar der Meinung, die Politik der Bundesregierung sei viel besser als ihre Darstellung. Deswegen wechselt er auch, wie wir heute morgen hier miterleben konnten, die Darsteller, nicht aber die Politik. Ich glaube jedoch, daß eine Änderung der Politik dringend vonnöten ist, wenn wir in der Gesellschaft inneren Frieden und innere Sicherheit, wie Sie das immer nennen, erreichen wollen. Denn innerer Friede, innere Sicherheit entsteht nicht durch Drohung, nicht durch Gewalt, sondern durch Übereinstimmung der Menschen mit der Politik, die praktiziert wird. Das erfordert, daß sich die Menschen beteiligen können. Sie haben hier heute Gesetzentwürfe vorgelegt, die nach meiner Ansicht handwerklich und politisch derart schlecht sind, wie ich dies selten erlebt habe. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie präsentieren uns Gesetze, für die jedem Jura - Erstsemester die Scham ins Gesicht steigen würde, (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es, jawohl!) Gesetze, bei denen noch nicht einmal die Begründung stimmt und die jedem üblichen Erfordernis an Normenklarheit, an Bestimmtheit und Rechtssicherheit widersprechen, (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr!) Gesetze, die die Öffentlichkeit über ihren eigenen Zweck täuschen, und Gesetze, die das — diesen Satz bitte ich zu bedenken — , was sie angeblich erreichen wollen, gerade zerstören und das, was sie bekämpfen wollen, verstärken. (Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE]) Glauben Sie denn wirklich, daß man inneren Frieden durch ein Mehr an Aufrüstung, Verfolgung, Erfassung, Kriminalisierung und staatlicher Gewalt erreichen kann? Nein, Demokratie, Freiheit und innere Sicherheit werden mit diesen Gesetzen zerstört und gefährdet, und zwar viel wirkungsvoller und nachhaltiger, als es außerparlamentarischer Widerstand und selbst gewaltsamer Protest je vermöchten. Die Begründung zu diesem Gesetzentwurf ist eine glatte Lüge. Immer wieder wird von der „Zunahme politisch motivierter Gewalttaten" — wörtliches Zitat aus der Begründung —, von dem Anwachsen von Gewalt im Zusammenhang mit Demonstrationen gesprochen. (Marschewski [CDU/CSU]: Es wird immer friedlicher! Es wird nicht geschossen und nichts kaputtgemacht!) — Hören Sie sich doch die Tatsachen an, Herr Marschewski. Das Gegenteil ist der Fall. 1968 hatten wir 25,9 % unfriedliche Demonstrationen, und zwar nach Feststellung des Bundesinnenministeriums. 1988, Herr Marschewski, hatten wir 1,85 %. Das ist die niedrigste Zahl seit 20 Jahren. Obwohl bei dieser Statistik unter „unfriedlich" in einzelnen Fällen bereits die verspätete Anmeldung einer Demonstration oder unzulässiger Lärm verstanden wird, liegen sowohl der Prozentsatz als auch die absolute Zahl sogenannter unfriedlicher Demonstrationen heute so niedrig wie niemals zuvor. Und selbst die Zahl verletzter Polizeibeamter, Herr Stark, ist drastisch zurückgegangen, z. B. von 818 im vorvergangenen Jahr auf 293 im vergangenen Jahr. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das ist schon die Prävention unseres Gesetzes!) Warum sagen Sie das der Öffentlichkeit nicht? Diese Tatsachen, Herr Stark, gehören auch zur Redlichkeit. Ich glaube nicht, daß Sie sich den Vorwurf machen lassen wollen, ein solch einschneidendes Gesetz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durchsetzen zu wollen. Ich möchte noch kurz etwas zum Vermummungsverbot und zum Verbot passiver Bewaffnung sagen, wobei ich offen bekennen muß, daß der Begriff „passive Bewaffnung" aus meiner Sicht in den Orwellschen Sprachschatz gehört. Was ist „passive Bewaffnung" eigentlich? Ich kann das noch nicht einmal denken. Eine Waffe ist etwas, womit ich andere verletzen, womit ich mich gegen andere richten kann. Das kann beim Messer anfangen und kann bis zum Knüppel oder bis zur Pistole gehen. Eine passive Waffe dagegen gibt es gar nicht. Es ist eine Denkunmöglichkeit. Was Sie mit passiver Waffe meinen, das ist z. B. eine gefütterte Lederjacke. In Berlin wurde eine Frau, die einer Theatergruppe angehörte, auf offener Straße gezwungen, ihr wattiertes Kostüm auszuziehen, weil die Polizei behauptete, es handle sich dabei um eine passive Waffe. Es ist wirklich absurd, was Sie hier tun. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ja, Herr Kleinert, so ist das!) Mit diesem Gesetz werden nicht Straftaten, wird nicht Gewalt unter Strafe gestellt, sondern es wird z. B. eine bestimmte Art, sich zu kleiden, sich zu geben, unter Strafe gestellt, (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Absolu - ter Quatsch! Das wissen Sie sehr genau!) etwas, was wir in unserem Rechtssystem noch nie gehabt haben, Herr Stark. (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord neten der SPD) Sie wissen genau, daß Ihre Behauptung, die Vermummung sei eine Vorbereitungshandlung zur Gewalt, (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig! Ist sie auch!) und die angeblichen Erkenntnisse, daß Vermummung und Gewalt korrelierten, weder rechtlich noch tatsächlich tragen können. Selbst wenn Vermummte häufig Gewalt begehen, (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Die Ra senden der Straße!) so ist das weiß Gott nicht immer der Fall. Der häufigste Grund für die sogenannte Vermummung besteht auch gar nicht darin, Gewalt zu planen oder begehen, sondern besteht in der Sorge, Herr Stark, daß man in die Dokumentationen der Polizei und anderer Stellen gerät. Sie wissen, daß heute bei praktisch jeder Demonstration Photo- und Videotrupps eine uneingeschränkte Aufnahme und Speicherung der Demonstranten betreiben. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Genau das haben wir eingeschränkt, Herr Häfner! Bleiben Sie doch ehrlich! — Zuruf des Abg. Fellner [CDU/CSU]) Der von Ihnen jetzt vorgelegte § 12 a, Herr Fellner — das einzige Gesetz, worauf man naiv vielleicht noch hätte hoffen können, das, was sich die FDP so gerne an den Hut heften würde, wenn es denn substantiell auch nur irgend etwas Positives brächte — , führt nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Verschlimmerung des gegenwärtigen Zustands. Ich hoffe, Sie haben gelesen, was der Hamburger Datenschutzbeauftragte Schapper hierzu gesagt hat. (Marschewski [CDU/CSU]: Der weiß das!) § 12 a ist eine klare Augenwischerei. Er unterstellt das Anfertigen und Aufbewahren von personenbezogenen Ton-, Photo- und Videodokumenten nicht strafrechtlichen, sondern rein polizeirechtlichen Gesichtspunkten. Neben den völlig unwirksamen Löschungs- und Vernichtungsvorschriften empört mich vor allem folgendes. Ich habe im Ausschuß sehr deutlich darauf hingewiesen, daß diese Vorschriften schon deshalb nicht taugen können, weil Sie auch die Aufbewahrung der Aufnahmen von Dritten, die z. B. auf Photos 10202 Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. April 1989 Häfner mit dokumentiert werden, auf denen einer z. B. als Straftäter verfolgt oder gesucht wird, grenzenlos zulassen wollen und weil Sie sogenannte Übersichtsaufnahmen ganz generell von jeder Löschungsvorschrift ausnehmen wollen. Wir wissen alle, daß es heute technisch längst möglich ist, aus jeder beliebigen Übersichtsaufnahme jeden gewünschten Teilnehmer herauszuvergrößern und so zu identifizieren. Das heißt unter dem Strich: Nichts wird wirklich vernichtet, nichts wird wirklich untersagt, sondern in Zukunft wird alles gestattet sein, was der Polizei technisch an Aufnahmen, an Dokumentation und damit auch an Identifizierung überhaupt gelingen kann. Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Häfner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Irmer? Häfner (GRÜNE): Unter der Maßgabe, daß es nicht auf die Redezeit angerechnet wird, sehr gerne. Irmer (FDP): Herr Kollege Häfner, wie kommen Sie dazu, die Löschungs- und Vernichtungsbestimmungen, die vorgesehen sind, als völlig unwirksam zu bezeichnen? Wollen Sie damit den Gesetzesanwendern von vornherein unterstellen, daß sie das Gesetz brechen werden? (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Unterlaufen!) Häfner (GRÜNE): Herr Irmer, jetzt bringen Sie mich in eine Schwierigkeit; denn bei der Beantwortung Ihrer Frage müßte ich einfach etwas wiederholen, was ich eben schon gesagt habe. Sie haben Löschungsvorschriften geschaffen, von denen es jederzeit Ausnahmen gibt, wenn jemand, der auf einem Photo abgebildet ist, aus irgendeinem Grunde der Strafverfolgung unterliegt oder gesucht wird und zu besorgen ist, daß er auch künftig ein Straftäter werden könnte, was ich für völlig unzuträglich halte. Sie haben weiterhin gesagt, daß die Aufnahmen aller, die noch mit betroffen sind, ebenfalls aufbewahrt und gespeichert werden können. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es! Auch Unbeteiligte!) Was also ist das denn für eine Löschungsvorschrift? (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein, Sie müssen die Vorschrift genauer lesen!) Herr Irmer, wenn Sie das gewollt hätten, was Sie hier vorgeben, hätten Sie eine Vorschrift aufgenommen, wie ich sie Ihnen damals schon im Ausschuß vorgehalten habe, (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie müs - sen die Vorschrift lesen!) — lassen Sie mich doch die Frage zu Ende beantworten — , nämlich daß nicht das Material selbst, sondern ausschließlich Vergrößerungen der nach Ihren Klauseln jeweils Betroffenen aufbewahrt werden können und daß der Rest des Materials einschließlich der Negative vernichtet werden muß. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ganz klar! Unbeteiligte!) Genau dies haben Sie nicht gemacht. Sie haben es sogar abgelehnt. Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Häfner, gestatten Sie eine Frage der Abgeordneten Unruh? Häfner (GRÜNE): Selbstverständlich. Frau Unruh (GRÜNE): Herr Kollege, ich bin ja nun keine Juristin und kann auch kaum juristisch denken. (Zuruf von der CDU/CSU: Sie können über haupt nicht denken!) Wie schätzen Sie z. B. die Vorgänge um das Celler Loch in bezug auf Kronzeugenregelung, Anstiftung, Staatsgewalt usw. ein? Da hätte ich als einfache Volksvertreterin doch gern einmal eine Aufklärung. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Am besten, Sie sa gen auch gleich etwas zum Binger Loch!) Häfner (GRÜNE): Leider ist das Celler Loch etwas anderes als das Binger Loch; ich denke, Sie wissen das. Das Celler Loch ist ein Beispiel für etwas, was ich bis dahin in dieser Form für nicht möglich gehalten hatte, nämlich eine Form von Staatsterrorismus. Ich sage als Antwort auf diese Frage sehr deutlich: Sie wissen — gerade diejenigen, die die Reise nach Spanien und nach Frankreich unternommen haben —, daß es in beiden Ländern bis heute nicht einen einzigen Terroristen gibt, der von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht und andere verpfiffen hat. Ich habe Gründe zu der Annahme, daß gerade im Hinblick auf einen solchen Täterkreis, einen Kreis von Überzeugungstätern, die Vermutung, da könnte jemand die anderen verpfeifen und sich damit fast Straffreiheit erkaufen, völlig ins Leere geht. (Marschewski [CDU/CSU]: Dann wäre es doch nicht schlimm, dann machen Sie es doch!) Es gibt aber — und das ist meine Antwort auf diese Frage — Gründe zu der Sorge, daß die Regelung in eine andere Richtung zielt, daß hier auch Menschen von Strafe freigestellt werden könnten, die beispielsweise, wie es beim Celler Loch der Fall war, im Staatsauftrag rechtsbrecherisch tätig geworden sind; (Beifall bei den GRÜNEN) und daß dies bis hin zu schweren Verbrechen gehen kann, haben wir leider Gottes nicht nur in Celle erfahren müssen. (Fellner [CDU/CSU]: Häfner als Hüter des Rechtsstaates!) Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter Häfner, trotzdem weise ich den Ausdruck „Staatsterrorismus" zurück. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Na, für das Celler Loch ist er aber angemessen! — Dr. Briefs [GRÜNE]: Das ist ein politischer Begriff!) Häfner (GRÜNE): Das ist selbstverständlich möglich, aber ich glaube, daß er in diesem Fall durch die Tatsachen völlig gedeckt ist. Lassen Sie mich zum Abschluß noch sagen: Dieser Gesetzentwurf ist eine Kriegserklärung nach innen, eine Kriegserklärung gegen die eigene Bevölkerung. Es genügt nicht, zu sagen: Wer sich friedlich verhält, ist ja nicht betroffen. Vielmehr wird, wie z. B. Herr Schueler in der „Zeit" sagt, „der Rechtsstaat" Schritt um Schritt „zum Polizeistaat denaturiert". Ich glaube, daß wir in einer ganz anderen Richtung denken müssen. Es reicht nicht mehr hin, sich zu sagen: Wir sind diejenigen, die die Politik machen, und die Menschen draußen haben gefälligst den Mund zu halten, und wenn sie zu laut werden, werden eben die Gesetze verschärft, dann werden wir gegen sie vorgehen. (Marschewski [CDU/CSU]: Es geht um Ge - walt, Herr Kollege, um Terror und Gewalt, nicht um so etwas!) — Herr Marschewski, ich denke, daß wir die Ursachen von Protest begreifen müssen (Marschewski [CDU/CSU]: Da sind wir einer Meinung!) und daß wir darüber nachdenken müssen, wie wir die Menschen an den politischen Entscheidungen real stärker beteiligen können. Nur durch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und nur durch die Ausweitung von Demokratie, durch die Ausweitung gerade auch von konkreten Rechten, seine Meinung zu äußern und in die Entscheidungen einzubringen, können innere Sicherheit und innerer Frieden auf Dauer gefördert werden, nicht aber durch die Erhöhung und Ausweitung staatlicher Gewalt und nicht durch das Drehen an der Gewaltspirale von seiten des Staates. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord neten der SPD) Präsidentin Dr. Süssmuth: Der Abgeordnete Wüppesahl hat sich erneut zur Geschäftsordnung gemeldet. Herr Abgeordneter Wüppesahl, wir sind jetzt schon zeitlich erheblich im Verzuge. (Dr. Vogel [SPD]: Das will er ja!) Die Sitzung wird bis in den Nachmittag andauern. Sie haben Gelegenheit gehabt, zur Geschäftsordnung zu sprechen. Für weitere Geschäftsordnungsanträge erteile ich das Wort jetzt nicht mehr. Es geht hier um die Redezeit. Die kleinste Fraktion des Hauses mit 44 Mitgliedern erhält insgesamt 14 Minuten. Deshalb kann ich Ihnen nicht mehr als fünf Minuten zubilligen. Ich bitte Sie, das zu akzeptieren. Wüppesahl (fraktionslos) : Meine Damen und Herren! Ich habe einen Redebeitrag von zehn Minuten beantragt. Fünf Minuten wurden mir gewährt. Sie wissen, daß ich genau in diesem Themenbereich sachkundig bin und meinen Arbeitsschwerpunkt habe. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Von daher halte ich zehn Minuten bei einer zweistündigen Debatte für angemessen, wenn bei Debatten von einer Stunde ohnhin fünf Minuten Mindestredezeit gegeben werden sollen. Ich möchte Sie auch mit der Tatsache konfrontieren, daß sich das Präsidium über Ostern darauf geeinigt hat, fast linear meine Redekontingente um rund 50 % zu reduzieren. Das heißt, bei einer Debatte von einer Stunde kriege ich nur noch zwei bis drei Minuten. Das ist mir auch gestern mehrfach angeboten worden. Daher werde ich konsequent an jedem Sitzungstag bis zur Verkündung des Urteils oder der einstweiligen Anordnung aus Karlsruhe meine mir nach der Geschäftsordnung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten anwenden müssen. Denn durch die Terminverschiebung ist die Zeitspanne einfach zu groß geworden, und mein Rechtsschutzbedürfnis, das nun überdeutlich geworden ist, wird erst relativ spät von dem Senat geschützt werden können. Ich bin in der Tat der Auffassung: Sie machen hier einen orientalischen Bazar aus dem Bundestag, wenn wir ständig um zwei, drei oder vier Minuten feilschen müssen. Ihr Vorgehen hat auch keinen Bezug zur Realität. Weshalb lassen Sie mich denn nicht fünf oder zehn Minuten reden? Dann brauchen wir nicht wie gestern 40 oder 50 Minuten Redezeit mit Geschäftsordnungsdebatten zu vertun. Sie sind es, die hier das Feindbild gegen mich aufbauen. Ich weiß einfach nicht, warum. Wenn ich mein Gegner wäre, würde ich es anders machen. Da würde ich mich leerlaufen lassen. Dann bekomme ich eben die zehn Minuten dazu und rede nicht mehrmals zur Geschäftsordnung. Ich finde es daher auch taktisch sehr unklug, wie Sie darauf eingehen. (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Ein Mensch Ih rer Geisteshaltung würde dann viele andere nach sich ziehen!) Ich finde das, was Sie hier mit mir machen, substantiell unhaltbar, weil Sie es waren, die die politische Diskussion und Entscheidung abgelehnt haben und ausdrücklich die Delegation der Entscheidung an die Judikative, ans Bundesverfassungsgericht, haben wollten, statt selber die Probleme für die innere Organisation des Parlaments in die Hand zu nehmen und endlich auch die fraktionslosen Abgeordneten in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags aufzunehmen. Ich tauche dort an keiner Stelle mit Rechten auf. Abschließend: Vizepräsidentin Frau Renger hat bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auf Fragen des Gerichts unter anderem gesagt, daß man selbstverständlich fünf Minuten Mindestredezeit geben kann. Ich mußte gestern erleben, daß ich mehrmals darum kämpfen mußte, daß ich eine angemessene Redezeit erhalte. Sie verweisen mich ständig auf die Geschäftsordnung, um meine Rechte zu strangulieren. Und ich benutze jetzt die Geschäftsordnung in einer Art Notwehrrecht. Präsidentin Dr. Süssmuth: Wenn Sie Ihre Rechte in Anspruch nehmen, dann von Ihrer Redezeit. Wüppesahl (fraktionslos): Das ist doch nun völlig absurd: den GO-Beitrag zur Redezeit addieren! (Kolb [CDU/CSU]: Moment; wo sind wir denn?) Eben haben Sie schon auf Jahns Antrag ein Lex Wüppesahl mit zwei Minuten Redezeit zur Geschäftsordnung beschlossen. Und jetzt noch so was! Wo gibt's denn so was? (Kolb [CDU/CSU]: Müssen wir uns das laufend gefallen lassen?) Wo sind wir hier denn eigentlich? Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag, mir zehn Minuten Redezeit zur Sachdebatte zu gewähren. (Kolb [CDU/CSU]: Wenn sich jeder so benähme, wo kämen wir da hin! — Zuruf von der CDU/CSU: Er wiederholt jeden Tag das gleiche! — Kolb [CDU/CSU]: Sie benehmen sich wie die Axt im Wald!) Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Abgeordnete Nikkels. Frau Nickels (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Gegenrede halten. Ich bin der Meinung: Wir können nicht, weil wir uns hier ärgern, die GO-Beiträge stoppen. Aber, Thomas, eines wi ll ich sagen: Wenn ein einzelner Abgeordneter mehr Redezeit als die kleinste Fraktion beansprucht, dann finde ich, daß du deinem Anliegen, den fraktionslosen Abgeordneten und den einzelnen Abgeordneten zu stärken, einen Bärendienst antust. Ich finde das unerträglich. Und zum zweiten glaube ich, man darf sich auch nicht so plustern und so unendlich wichtig nehmen, daß man ernsthafte Debatten, die hier laufen, immer mit seinen eigenen Sachen so überwölbt. (Beifall bei allen Fraktionen) Ich bitte dich, daß du zwar deine Redezeit, die dir zusteht, in Anspruch nimmst, was ja richtig ist, aber daß du aufhörst, dich so aufzuplustern wie ein Heißluftballon. Das ist nicht angemessen. Das finde ich falsch. Das schadet auch deinem Anliegen, das ich unterstütze, daß die Rechte der einzelnen Abgeordneten, auch der fraktionslosen, gestärkt werden. Ich bitte dich: Laß das jetzt bitte sein! (Beifall bei allen Fraktionen) Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Wüppesahl, Sie haben einen Sachbeitrag gegeben. Ich habe keine Redezeit zur Geschäftsordnung gegeben. Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz. Engelhard, Bundesminister der Justiz: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war am 23. September 1988, daß hier in der ersten Lesung dieser Entwurf von mir eingebracht und vom Deutschen Bundestag debattiert wurde. In der Zwischenzeit haben sehr eingehende Ausschußberatungen, voran im Rechtsausschuß, stattgefunden. Ich meine, daß dabei dieser Entwurf mit eini - gen Änderungen wesentlich verbessert werden konnte. Ich sage ausdrücklich, daß ich es begrüße, daß sich der Rechtsausschuß nicht darauf beschränkt hat, ein bloßes Ja zu sagen oder gar ein Nein, sondern daß in einer Reihe von kritischen Punkten die Dinge sehr genau beleuchtet und abgewogen wurden. Ich meine, wie hier Veränderungen vorgenommen wurden, ist aber in den Beratungen insgesamt deutlich geworden, daß dieser Entwurf in seiner Grundkonzeption richtig ist und so Gesetz werden muß. Meine Damen und Herren, an der Notwendigkeit, die Vermummung und passive Bewaffnung bei öffentlichen Demonstrationen unter Strafandrohung zu verbieten, hat sich seit der Vorlage des Gesetzentwurfes nichts geändert. Da mag man sich jetzt — ich kenne das seit vielen, vielen Jahren, in denen wir die Dinge immer und immer wieder im Rechtsausschuß debattiert haben — eingehend mit der neuesten Statistik des Demonstrationsgeschehens beschäftigen. Es ist richtig, daß die Zahl der verletzten Polizisten sehr stark zurückgegangen ist. Das begrüßen wir. Das ist unserer Zustimmung und unserer Unterstützung, das noch wesentlich zu verbessern, in jeder Weise sicher. (Beifall des Abg. Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]) Nur wissen wir, wie sich die Dinge von einem Tag zum andern sprunghaft in gegenläufiger Richtung entwikkeln können. Wir können nicht die Gesetzgebung des Tages machen, orientiert an Zahlen, die uns für jedes Jahr neu gegeben werden müssen. (Dr. Vogel [SPD]: Wie bei der Bundes wehr!) Nein, die Frage ist eine ganz andere: Sind wir es nicht eigentlich jedem Demonstranten in diesem Lande, der auf sich hält, schuldig, dafür Sorge zu tragen, daß nicht Vermummte und passiv Bewaffnete als ein Stoßtrupp hinzukommen, der allein durch sein Erscheinungsbild Gewalttätigkeit indiziert? (V o r sitz : Vizepräsident Cronenberg) Ein deutlicher Hinweis darauf ist nach all unseren Erfahrungen der letzten Jahre, daß das so ist. Dann ist es nicht richtig, Herr Abgeordneter Häfner — aber mir ist klar, daß mit Ihnen darüber zu sprechen sehr schwierig ist — , daß Sie sagen, hier sei das Ende des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit angebrochen, und jeder Demonstrant, der sich in einem Zuge bewege, sei durch unser neues Gesetz bereits ein potentieller Straftäter. Nein, meine Damen und Herren, es ist genau umgekehrt: Wir werden uns bemühen müssen, wie ich bereits sagte, im Interesse derer, die auf sich und auf Friedfertigkeit halten, dafür Sorge zu tragen, daß das Demonstrationsgeschehen in unserem Lande von deutlicher Aussprache, aber immer von Friedlichkeit geprägt ist. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Cronenberg: Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Häfner? Engelhard, Bundesminister der Justiz: Ja, bitte. Häfner (GRÜNE):: Vielen Dank. Herr Minister, da Sie mich eben selbst angesprochen haben, können Sie mir die Frage beantworten, ob beispielsweise der Schal, den ich heute hier trage, ein Vermummungsgegenstand ist oder nicht und woraus ich als Demonstrationsteilnehmer erkennen soll, welches ein zur Vermummung geeigneter Gegenstand ist und welches nicht, und weiterhin, wann ich diesen Gegenstand tragen darf und wann nicht, weil doch in Ihrem Gesetz steht, daß das schon auf dem Weg der Demonstration verboten sei. (Irmer [FDP]: Im Winter, Herr Häfner, können Sie ihn tragen!) — Im Winter kann ich gar nicht mehr demonstrieren. Sonst erkälte ich mich. Das ist klar. (Fellner [CDU/CSU]: Stell dich doch nicht so dumm an!) Engelhard, Bundesminister der Justiz: Herr Abgeordneter Häfner, es hat seinen besonderen Reiz, bei allen Dingen immer wieder (Frau Unruh [GRÜNE]: Praktisch zu denken!) an die Ursprünge zurückzukehren und alles neu hin- und herzuwenden. Ich habe gute Wünsche für Sie. Sie können sich unbesorgt dort, wo es geboten ist, mit einem Schal zu einer Demonstration bewegen. (Dr. Vogel [SPD]: Wo ist es nicht geboten? Hängt das von der Temperatur ab?) Ja, ich wünsche Ihnen das für den Winter, weil ich jedem Menschen wünsche, daß er nicht Opfer einer schweren Erkältung wird. Aber wie Sie den Schal nicht anwenden dürfen, das wissen Sie auch. Dazu besteht auch keinerlei Veranlassung. Damit glaube ich, daß die Uraltfrage wieder einmal, inzwischen zum 325. Mal, beantwortet ist. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Häfner [GRÜNE]: Das Mitführen, nicht das Tragen!) Meine Damen und Herren, ich meine, der friedliche Demonstrant hat keinen Grund, Befürchtungen wegen dieses Gesetzes zu haben. Das gilt um so mehr, als nunmehr im Versammlungsgesetz ausdrücklich geregelt werden soll, unter welchen Voraussetzungen die Polizei bei öffentlichen Versammlungen Bild- und Tonaufnahmen fertigen darf und wann sie gehalten ist, solche Aufnahmen wieder zu vernichten. Diese Regelung — speziell von seiten meiner Fraktion in die Debatte gebracht — hat auch meine Zustimmung und die Zustimmung der Bundesregierung aus drei Gründen. Zum einen: Mit der Vorschrift wird dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung getragen, eine Rechtsgrundlage für die Anfertigung und für die Aufbewahrung von Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern an einer öffentlichen Versammlung durch die Polizei zu schaffen. (Beifall bei der FDP) Zum zweiten: Inhaltlich trägt die vorgesehene Regelung der vielfach geäußerten Sorge Rechnung, daß Bürger von der Ausübung ihres Demonstrationsrechts abgeschreckt werden könnten, weil sie befürchten, von der Polizei alleine wegen ihrer Teilnahme aufgenommen und dann registriert und gespeichert zu werden. Auf diese Sorge hat mehrfach auch bereits das Bundesverfassungsgericht hingewiesen. Im übrigen — weil die Frage auftauchte, daß auf einem Bild auch jemand sein kann, der da gar nicht gemeint ist — : Auch das läßt sich technisch bewältigen. Nur meine ich, daß wir — bei allem Interesse, Grundsätze durchzusetzen — schon auf dem Teppich des Realen bleiben sollten. Denn wer meint, daß er als Demonstrationsteilnehmer an einer Geheimversammlung teilnimmt, der ist am falschen Platz. Der wird sich in der Tat bereits als Passant auf der Straße allzusehr beobachtet fühlen und bleibt am besten in seinem stillen Kämmerlein. Zum dritten: Meine Damen und Herren, wesentlich erscheint mir schließlich, daß die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt wird und der Polizei klare Rechtsvorschriften und auch praktikable Rechtsvorschriften für die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen gegeben werden. Meine Damen und Herren, ein weiterer wesentlicher und wichtiger Teil ist in diesem Gesetzentwurf die Kronzeugenregelung. Ich habe in der ersten Lesung sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, daß dies nicht Gesetz nach unserem Vorschlag werden würde, wenn es nur darum ginge, bereits begangene schwerste Straftaten aufzuklären. Dies ist wichtig. Die Opfer haben einen Anspruch, daß wir nicht ruhen und rasten, um begangene Straftaten aufzuklären und die Täter der Bestrafung zuzuführen. Aber nach unserer Vorstellung und Zielsetzung muß etwas anderes hinzukommen — dies an der Spitze — : künftig Straftaten dieser Art, wo immer es geht, zu verhindern. Dazu haben wir jetzt zum Mittel der Kronzeugenregelung (Frau Unruh [GRÜNE]: Furchtbar!) in ihrer vorgeschlagenen befristeten Form gegriffen. Die Regelung, die heute vorliegt — und darauf möchte ich hinweisen — , hat sich in den Beratungen des Rechtsausschusses in einem wesentlichen Punkte verändert: Während ursprünglich der Generalbundesanwalt bei seiner Entscheidung — von der Verfolgung abzusehen — der Zustimmung des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof bedurfte, soll nun an dessen Stelle ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs treten. (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr gut!) Dies bringt eine andere Qualität dieser Entscheidung. Hier tritt an die Stelle eines Einzelrichters das richterliche Kollegium. Damit sind manche der Befürchtungen und der Bedenken, die manchen bei der Debatte um die Kronzeugenregelung bewegt haben mögen, ganz sicherlich nicht mehr berechtigt. Meine Damen und Herren, die wirksame Bekämpfung der Gewalttätigkeit bei öffentlichen Demonstrationen, die Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von terroristischer Schwerstkriminalität, das ist ein Anliegen, das uns doch sicher alle bewegt. Deswegen habe ich an Sie die Bitte, dem vorliegenden Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Abge - lehnt!) Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der Abgeordnete de With. Dr. de With (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage auch: Herr Minister! Was dem Deutschen Bundestag angesonnen wird, heute zu verabschieden, sind „fleurs du mal", ein Strauß böser Blumen. Die Farben täuschen, auch wenn sie gelb eingefärbt sind: Sie sind Gift für den freiheitlichen Rechtsstaat. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die Bundesregierung erweitert den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Vorliegen eines besonders schweren Falles des Landfriedensbruchs. Das klingt für viele Bürger zunächst gut; denn sie hören, daß die reisenden gewalttätigen Berufsdemonstranten nun endlich festgenommen werden können, ehe sie wieder auf die Polizeibeamten losgehen. (Marschewski [CDU/CSU]: So ist es! Ge nauso ist es!) Nur, was steckt wirklich hinter dieser Vorschrift? Auf Frage im Rechtsausschuß, auf welcher Rechtstatsachenforschung dieser schwere und gefährliche Eingriffstatbestand denn beruhe, mußte die Bundesregierung kleinlaut einräumen: auf keiner. Sie mußte auf Grund der Verurteilten-Statistik weiter einräumen, daß es 1987 nur ganze 57 Verurteilungen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs gegeben hat, daß die Zahlen für 1986 und 1988 wohl nicht anders aussehen und daß darunter auch die Fälle von Vorgängen in Fußballstadien fallen. Realistisch gesehen gibt es danach pro Jahr nur etwa 30 Verurteilungen im Rahmen einer Demonstration. In Wahrheit ist damit die Zahl der von dieser Vorschrift erfaßten potentiellen Täter ganz außerordentlich gering. Die Festnahme der gewalttätigen reisenden Berufsdemonstranten — was ja suggeriert wird — wird sie schlechthin nicht ermöglichen. Die Vorschrift täuscht in ihrer Wirkung. Nun könnte man sich damit zufrieden geben, daß sie ja praktisch kaum wirksam werde. Da aber gibt es noch eine andere Wirkung, und die ist träufelndes Gift gegen den Rechtsstaat. Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr setzt nicht nur dringenden Verdacht voraus, eine der bezeichneten Straftaten begangen zu haben. Er verlangt dazu auch eine Prognose darüber, daß der Verdächtige eine solche Tat wieder begehen werde. Auf welch wackeligen Füßen eine solche Prognose stehen wird, kann sich jedermann vorstellen. Weil das so ist und weil die Gefahr besteht, daß dabei in der Eile Fehlprognosen gestellt werden, hat das Bundesverfassungsgericht besonders enge Voraussetzungen für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr verlangt. An deren Einhaltung hier bestehen ganz erhebliche Zweifel, solche Zweifel, daß die übergroße Mehrheit der gehörten Sachverständigen der Meinung war, daß wir die Finger davon lassen sollten. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr rich tig!) Die Regierungsparteien schlagen das in den Wind. Sie suggerieren lieber Stärke (Frau Nickels [GRÜNE]: Suggerieren!) und nehmen dabei die Aufweichung des Rechtsstaates in Kauf. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir Sozialdemokraten bagatellisieren die schändlichen Morde und die noch immer bestehende Gefahr durch RAF-Mitglieder nicht. Ebenso wie Sie verurteilen wir die jüngsten Brandanschläge aus dem Umfeld der RAF zu deren Unterstützung. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: 15 an der Zahl!) Wir stehen ebenso wie Sie vor der bitteren Tatsache, daß die Kapitalverbrechen an Beckurts, von Braunmühl und Zimmermann noch immer nicht aufgeklärt werden konnten. Es ist richtig, daß wir Sozialdemokraten in der sozialliberalen Koalition neue Instrumente zur Bekämpfung des Terrorismus geschaffen haben. Dazu stehen wir. Wir haben im nachhinein nach etwas ruhigerer Betrachtung das eine oder andere etwas abgeschwächt und die Vorschrift der verfassungsfeindlichen Befürwortung von Straftaten, den unglücklichen § 88a, wieder abgeschafft. Wir hätten vielleicht auch, von heute aus betrachtet — das sei eingeräumt — , das eine oder andere etwas anders ausgestaltet. Aber im Kern waren unsere damaligen Maßnahmen auch aus heutiger Sicht nicht nur wirksam und richtig, sondern wir haben darüber hinaus den liberalen Rahmen des Strafrechts und des Strafprozeßrechts nie verletzt und vor allem nie in fundamentale Rechtspositionen eingegriffen oder diese für eine Sondergruppe zeitweise außer Kraft gesetzt. (Frau Nickels [GRÜNE]: Na ja, Herr de With!) Aber genau das tun Sie von den Regierungsparteien mit der sogenannten Kronzeugenregelung. Die von der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien vorgesehene Kronzeugenregelung ermöglicht dem Generalbundesanwalt, mit einem terroristischen Gewalttäter direkt oder über dessen Anwalt einen regelrechten Handel abzuwickeln. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Zur Si cherung von Leben! — Frau Dr. Däubler Gmelin [SPD]: Das ist ein Kuhhandel!) — Das ist ein Handel, Herr Stark, und nichts anderes! (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Zur Si cherung von Leben!) Dabei kann der Generalbundesanwalt — man höre und staune — einem Mörder die lebenslange Freiheitsstrafe auf drei Jahre ermäßigen und einen Anstifter zum Mord sogar straflos stellen, (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Unglaublich!) wenn diese ihr Wissen preisgeben und er, der Generalbundesanwalt, das für verhältnismäßig hält. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Und was ist das Motiv für diese Regelung?!) Er muß sich dazu allerdings der Zustimmung eines Strafsenats — ursprünglich hieß es noch: eines Ermittlungsrichters — des Bundesgerichtshofs versichern. Dabei aber kommt es — und das ist der Punkt — zu keiner öffentlichen Verhandlung. Hinter den Augen der Öffentlichkeit kommt es zum Deal. Es wird damit das Prinzip der Öffentlichkeit durchbrochen. Weder die Italiener noch die Spanier noch die Franzosen, die hier so gern zitiert wurden, sind auf die Idee gekommen, das bei sich so einzuführen. Das Legalitätsprinzip, die Pflicht, jeden ohne Ansehen der Person der gesetzlichen Strafe zuzuführen, wird hier für Kapitalverbrechen durchbrochen. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist das Schlimme!) Das ist in dieser Form einmalig in unserer Rechtsgeschichte. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Und es gibt diese Privilegierung nur für Terroristen, nicht auch für andere entsprechende „normale" Täter. Damit wird der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt wie nie bisher. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!) Daß der Generalbundesanwalt dabei Gefahr läuft, getäuscht zu werden, liegt auf der Hand. Beispiele aus dem Ausland gibt es genug, aber eines auch aus dem Inland. Denn wir alle wissen um die Geschichte des Schmücker-Prozesses, der jetzt zum dritten Mal verhandelt wird. Dabei wird belegt, was ich eingangs andeutete: Die Rechtsvergewisserung mit dem Kronzeugen wird nicht größer, sondern kleiner. (Beifall bei der SPD) Und hier wurde der Kronzeuge auch noch umgebracht. Nein, gegen den Kronzeugen muß der Verdacht bestehen, daß er sich reinwaschen oder aber andere reinlegen will. Daher das Mißtrauen. Daß dies alles das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat erschüttern muß, haben die gehörten Sachverständigen im Übermaß bestätigt; Zustimmung gibt es kaum. Die Gewerkschaft der Polizei ebenso wie der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund sperren sich. (Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört! Wer will's denn eigentlich? — Marschewski [CDU/CSU]: Machen Sie Lösungsvorschläge anderer Art!) Dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte die Bundesregierung, am heutigen Tag eines gewissen Neubeginns, die Chance gehabt, sich mit Anstand zu korrigieren. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!) Es hätte der Glaubwürdigkeit gut getan. (Beifall bei der SPD) Auf zwei Ungereimtheiten darf ich noch einmal zu sprechen kommen. Dieselben, die mit der Kronzeugenregelung tragende Rechtsprinzipien außer Kraft setzen, kritisieren den Bundespräsidenten, wenn er Gnadenerweise gegenüber RAF-Terroristen erteilt, (Dr. Vogel [SPD]: Sehr wahr!) Gnadenerweise, die Ministerpräsidenten aller Couleur in ähnlichem Umfang vorgenommen haben. (Dr. Vogel [SPD]: Richtig!) Und sie kritisieren sozialdemokratische Justizminister, wenn diese den RAF-Gefangenen genau das anbieten, was der Staatssekretär des Bundesministers der Justiz, sicher mit dessen Zustimmung, auch getan hat. (Marschewski [CDU/CSU]: Das ist eine schlimme Handlungsweise Ihrer Minister - präsidenten, schlimm!) Und ich sage hierzu: Wer das eine tut und das andere als das des Teufels kritisiert, der spricht — ich kann es nicht anders sagen, Herr Marschewski — für mich mit gespaltener Zunge. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Nicht viel anders sehen die Vorschläge zur Strafbewehrung des Vermummungsverbots und zur Bestrafung der sogenannten passiven Bewaffnung aus. Die Demonstration der Stärke verdeckt den verschleierten Eingriff in das Recht auf freie Demonstration. Mein Kollege Günter Graf wird hierzu Stellung nehmen. Ich will nur an Hand einer einzigen Vorschrift darlegen, wie hier unter dem Deckmantel des wehrhaften Staates gegen Grundprinzipien des Strafrechts verstoßen wird. Der neue § 23 des Versammlungsgesetzes bestraft die bloße Aufforderung zur Teilnahme an einer Demonstration, deren Auflösung die Polizei angeordnet hat, erstmals als Vergehen. Derjenige aber, der der Aufforderung folgt, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, macht sich also nicht strafbar. Nach den das Strafgesetzbuch beherrschenden Prinzipien ist dies verkehrt; denn normalerweise folgt die Behandlung des Anstifters der Behandlung des Täters. (Dr. Vogel [SPD]: Richtig!) Die hier vorgeschlagene Regelung — und das muß man sich einmal vergegenwärtigen — führt zu einem kuriosen und zugleich fatalen Ergebnis. Ruft der Polizeibeamte: „Die Demonstration ist aufgelöst" , entgegnet darauf der Demonstrant ärgerlich: „Ich mache weiter" , dann kann das eine Ordnungswidrigkeit oder aber ein Vergehen sein. Wird nämlich der Zuruf „Ich mache weiter" als spontane Antwort zu sich selbst verstanden, dann ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Legt aber die Polizei diesen Zuruf „Ich mache weiter" auch als Aufforderung gegenüber den Umstehenden aus, dann ist es ein Vergehen. Ich sage noch ein Weiteres: Es kommt nach der vorgeschlagenen Regelung überhaupt nicht darauf an, ob sich der Polizeibeamte dabei geirrt hat. Nachdem selbst bei dem Straftatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt der nicht bestraft wird, der sich rechtmäßig gegen einen irrenden Polizeibeamten wehrt — und Sie tun es hier im vorliegenden Fall nicht —, kann ich nur sagen: Offensichtlich wurde hier nicht die Feder geführt, sondern der Stock gehoben. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Natürlich haben Sie unter dem Druck der öffentlichen Meinung den Vorschlag — das habe ich schon erwähnt, und es ist auch schon vorher gesagt worden — der Befürwortung von Gewalttaten zurückgenommen. Und natürlich haben Sie hier und da Schönheitsreparaturen vorgenommen. Aber im Kern haben Sie gegenüber der ursprünglichen Vorlage nichts geändert. (Dr. Vogel [SPD]: Leider!) Sie haben damit vielleicht, wie die „Süddeutsche Zeitung" gestern schrieb, einen Beitrag zum Koalitionsfrieden geleistet, einen Beitrag zum inneren Frieden in der Bundesrepublik aber sicher nicht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Der heutige Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Frau Unruh [GRÜNE]: Schwarzer Tag! — Frau Nickels [GRÜNE]: Schwarzer Freitag!) wird nicht als hoffnungsvoller Neuanfang für die Bundesregierung Geschichte machen. Er wird als Niederlage für den Rechtsstaat, als Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten, er wird als schwarzer Tag Ihre Regierung markieren. (Zuruf von der SPD: CDU-Farbe!) Wir werden in dritter Lesung Ihre Vorlage in namentlicher Abstimmung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der Abgeordnete Fellner. Fellner (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Novellierung verschiedener Gesetze im Bereich der inneren Sicherheit zeigt der Rechtsstaat Flagge, und diese Koalition zeigt Handlungsfähigkeit, auch wenn der Kollege Hirsch oder andere in diesem Zusammenhang etwas grummeln. (Frau Unruh [GRÜNE]: „Grummeln" ist gut!) Wir wollten unseren Sicherheitsbehörden ein erfolgversprechenderes Instrumentarium an die Hand geben, um Gewalt bekämpfen zu können. Das wollen wir tun, auch wenn z. B. im vergangenen Jahr die Gewalt bei Demonstrationen tatsächlich nicht mehr so bestürzend war wie in den Jahren zuvor. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie wider - sprechen Ihrem Kollegen Stark, Herr Fell ner!) Aber ein ordnungsgemäßer Rechtsstaat hat die Verpflichtung, das, was er bei früheren Demonstrationen als Mangel erkannt hat, jetzt möglichst nicht mehr passieren zu lassen und dafür eben die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Daß wir uns bei dieser Zielsetzung mit Ihnen nicht einig sind, liebe Kollegen von der SPD, überrascht uns nicht; es kann uns aber auch nicht davon abhalten, daß wir das nach unserer Ansicht Richtige tun. Frau Däubler-Gmelin, es ist schon etwas unseriös, wenn Sie sich auf angebliche Informationen aus dieser Gewalt-Kommission berufen, (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie kriegen sie alle noch zu hören, Herr Fellner!) nur um Ihren Argumenten, die vielleicht nicht so kräftig sind, die notwendige Autorität zu verleihen. Es ist wirklich unseriös, daß Sie das tun. Zum Vorwurf an uns in Richtung Stammtische: (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Der trifft zu!) Ihre Argumentation zur Kronzeugenregelung rechtfertigt den Vorwurf, daß Sie sich nahezu im Tiefflug auf die Stammtische gestürzt haben. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie sind stolz auf dieses Bonmot?) — Ich habe mir lange überlegt, wie ich diese Verren kung, die Sie veranstalten, kennzeichnen soll. Der „Tiefflug auf die Stammtische" ist schon interessant. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Herr Fell ner, Sie sind an sich so nett!) Vizepräsident Cronenberg: Herr Abgeordneter Fellner, die Abgeordnete Frau Nickels möchte gerne eine Zwischenfrage stellen. Fellner (CDU/CSU): Herr Präsident, ich würde darum bitten — nicht meinetwegen, sondern im Interesse der Kollegen, da wir ohnehin schon so weit in Verzug sind —, daß ich meine fünf Minuten schnell erledigen kann und daß wir es nicht weiter verzögern. (Frau Nickels [GRÜNE]: Herr Fellner!) Meine Damen und Herren, ein Wesensmerkmal des Rechtsstaates besteht darin, daß er die Ausübung staatlicher Gewalt durch ihre Bindung an Recht und an Gesetze — und deshalb machen wir Gesetze — in Umfang und Einsatzmöglichkeiten begrenzt und dadurch den Bürger davor schützt, an der Ausübung seiner Freiheit von Staats wegen willkürlich gehindert zu werden. Aufgabe des Rechtsstaates ist es aber darüber hinaus auch, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, indem er sie davor bewahrt, Opfer von Übergriffen anderer Mitbürger zu werden, die es auf die Rechts- und Wirtschaftsgüter ihrer Nachbarn abgesehen haben. Aufgabe des Rechtsstaates ist also gleichermaßen, Übergriffe des Staates wie auch rechtswidrige Handlungen der Bürger zu bekämpfen und zu verhindern. Der Rechtsstaat hat also Sorge zu tragen, daß die geltende Rechtsordnung gewahrt und der innere Frieden aufrechterhalten wird. Zu den demokratischen Grundprinzipien gehört es, daß die Richtung der Politik von der Mehrheit des Volkes bestimmt wird. Ein Rechtsstaat muß gewährleisten können, daß rechtlich einwandfrei getroffene Entscheidungen von Parlament, Regierung und Administration auch umgesetzt und verwirklicht werden können. Ein Rechtsstaat kann es nicht hinnehmen, daß Entscheidungen und Maßnahmen des Staates gewaltsamer Widerstand entgegengesetzt wird. Es kann nicht hingenommen werden, daß Minderheiten, die aus guten Gründen keine Mehrheit für ihre Begehren erreichen, diese mit Gewalt und unter Mißachtung der Mehrheitsentscheidungen durchsetzen wollen. Ganz offensichtlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland politische Strömungen und Gruppen, die glauben, sich von der für alle gültigen Verbindlichkeit des Rechts lösen zu können. Zu ihren Strategien der Systemüberwindung gehören die Leugnung der Verbindlichkeit der Gesetze für sich selber und, als ein Mittel hierzu, die Ersetzung des strafrechtlichen Gewaltbegriffs durch einen sie entlastenden soziologischen Gewaltbegriff. Beispiele und Erwartungen dazu haben wir ja heute schon wieder ausreichend erleben dürfen. Sie definieren die Anwendung von Gewalt in politischen Auseinandersetzungen als sogenanntes Widerstandsrecht und behaupten, dies sei legitim und notwendig. Gegen diesen Versuch, schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsordnung zu legitimieren, muß klare Position bezogen werden. Das haben wir u. a. bei dieser jetzt zur Verabschiedung anstehenden Novelle getan. Die Zuhilfenahme eines Widerstandsrechts in diesem Zusammenhang ist nichts anderes als die Perversion dieses Begriffs. In einer Diktatur beruht die geistig-moralische Berechtigung des Widerstandes darauf, (Frau Hillerich [GRÜNE]: Wovon reden Sie eigentlich?) daß der Staat seinen Bürgern die elementaren Freiheitsrechte vorenthält. Gegen rechtsstaatliches Handeln im Rahmen der Gesetze und die demokratische Entscheidungsbildung im Verfassungsstaat kann es dagegen keine Legitimation zum Widerstand geben. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Widerspruch ja, Wi - derstand nein! — Frau Unruh [GRÜNE]: Re publikaner lassen grüßen!) Wer das Entscheidungsrecht des demokratischen Rechtsstaates und die Bindung aller Bürger an das Gesetz in Frage stellt, betreibt die Auflösung des Rechtsstaates. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Er nimmt in Kauf, daß die Schutzfunktion des Staates außer Kraft gesetzt wird. Unser Rechtsstaat lebt nun einmal von der Verbindlichkeit des Rechtes für alle, egal ob es uns paßt oder nicht. (Frau Hillerich [GRÜNE]: Setzen Sie es doch außer Kraft!) Er lebt von der Gleichheit aller vor dem Gesetz und von der Gesetzestreue seiner Bürger. Niemand ist be rechtigt, seine subjektiven Auffassungen zum allgemein maßgeblichen Maßstab für sein Verhalten zu machen und sich über das geltende Recht hinwegzusetzen. Gewalt und Rechtsbruch dürfen nicht beschönigt und nicht entschuldigt werden. Die Durchsetzung des Rechtsfriedens ist allein dem demokratisch legitimierten Staat übertragen. Die Alternativen wären Willkür und Faustrecht. Weil wir in der Vergangenheit mehrmals erleben mußten, daß diese Grundprinzipien mißachtet wurden und daß dieser Rechtsstaat nicht die Instrumente hatte, sich dagegen erfolgreich zur Wehr zu setzen, weil wir der Polizei nicht das ausreichende Instrumentarium dazu gegeben hatten, haben wir uns entschlossen, diese Novelle auf den Weg zu bringen. Wir halten das für ein Instrumentarium, das uns zumindest eine Chance gibt, daß sich Ereignisse, wie wir sie leider erleben mußten, in der Zukunft nicht wiederholen werden. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der Abgeordnete Graf. Graf (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, daß der heutige 21. April als ein denkwürdiger Tag in die Geschichte dieser Bundesrepublik Deutschland eingehen wird, dies deshalb, weil die christlich-liberale Koalition heute hier mit einem liberalen Justizminister einen äußerst illiberalen Gesetzentwurf verabschieden will. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr!) Illiberal ist dieser Gesetzentwurf unserer Auffassung zufolge, weil er dem eigentlichen Ziel, gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen wirksam zu bekämpfen, nicht gerecht wird. Vielmehr tangieren die gesetzgeberischen Maßnahmen in ganz erheblichem Umfange Grundrechtspositionen. Darüber hinaus gefährden sie die Akzeptanz des für das Strafrecht entscheidenden Legalitätsprinzips. Ich möchte zu zwei Bereichen kurz Stellung nehmen. Zum einen geht es um die Regelung für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei öffentlichen Versammlungen, und zum zweiten um die Strafbewehrung der Verbote der Vermummung und der passiven Bewaffnung bei öffentlichen Veranstaltungen. Zunächst zu § 12 a, der sich mit Ton- und Bildaufnahmen befaßt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre wünschenswert, die Befugnisse der Polizei bundeseinheitlich zu regeln. Dieses erscheint mir schon deshalb notwendig, weil die Regelungsversuche der verschiedenen Bundesländer in dieser Frage nicht zustande gekommen sind. Die Entwürfe zur Novellierung der Polizeigesetze der Länder Nordrhein- Westfalen und des Saarlandes, aber auch der CDU - geführten Länder Niedersachsen und Hessen trugen eine weitaus liberalere Handschrift als der Gesetzentwurf der Bundesregierung, (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr!) ganz zu schweigen von dem von der SPD erarbeiteten Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder vom 21. Juni 1988. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge soll die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei künftig schon dann zulässig sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen. Dies bedeutet doch schlicht und ergreifend nichts anderes, als daß allein das Vorliegen einer Gefahr für nicht unerhebliche Vermögenswerte, was immer das sein mag, ausreicht, um Dokumentation zu betreiben. Ich frage Sie: Was bedeutet eigentlich die Formulierung, die da lautet: ,,... oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen" ? Meinem Rechtsempfinden zufolge läßt es diese Formulierung zu, bereits bei nichtöffentlichen Vorbereitungstreffen in privaten Räumlichkeiten Bild- und Tonaufzeichnungen durch die Polizei zuzulassen. Dies bedeutet dann doch wohl auch nichts anderes, als daß die Polizei künftig Wanzen oder ähnliche Geräte anbringen darf, um Gespräche abzuhören, ohne selbst anwesend zu sein. (Zurufe von den GRÜNEN: Genauso ist es! Unglaublich!) Ein solches vom Wortlaut des Gesetzes gedecktes Vorgehen verstößt nicht nur gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, sondern auch gegen die in Art. 13 des Grundgesetzes geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Des weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, Bild- und Tonaufnahmen auch dann aufbewahren zu dürfen, wenn die betroffene Person verdächtigt wird, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung lediglich vorbereitet zu haben. Dieses heißt im Klartext, künftig dürfen Speicherungen auch dann vorgenommen werden, wenn es sich um nach unserer Rechtsordnung straflose Vorbereitungshandlungen handelt. Mit dieser Vorschrift wird eine Ermächtigungsnorm geschaffen, nach der gerade Daten kritischer Mitbürger, die sich in aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen engagieren — ich sage und betone ausdrücklich, wir brauchen diese kritischen Mitbürger — , auf Dauer gespeichert werden dürfen. (Häfner [GRÜNE]: Noch schlimmer ist der nächste Satz!) Kolleginnen und Kollegen, es ist mehr als bedauerlich, daß derart verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen Eingang in das Versammlungsgesetz finden sollen. Vielleicht wäre dies nicht geschehen, hätte man rechtzeitig die Datenschutzbeauftragten zu Rate gezogen. Lassen Sie mich noch kurz auf einen weiteren Tatbestand des Versammlungsgesetzes zu sprechen kommen. Denn aus über 10jähriger Berufserfahrung als Zug- und Hundertschaftführer einer Polizeihundertschaft, die in dieser Republik an vielen Standorten bei vielen gewalttätigen Demonstrationen teilgenommen hat, glaube ich — ich habe es hier schon einmal gesagt — , daß Sie, wenn Sie dieses ein bißchen ernst - haft betrachten, die Glaubwürdigkeit meiner Angaben nicht anzweifeln werden. (Dr. Briefs [GRÜNE]: Das wäre schön, wenn Sie teilgenommen hätten!) Kolleginnen und Kollegen, diese Bundesregierung erweckt den Anschein, als werde durch die jetzt vorgesehene Einführung der Strafbewehrung des Verbots der Vermummung und der passiven Bewaffnung die zunehmende Gewalt radikaler Gruppen bei demonstrativen Anlässen gesenkt oder verhindert. Tatsache ist jedoch — darauf ist bereits mehrfach hingewiesen worden — , daß die Zahl der unfriedlichen Demonstrationen im Jahre 1988 gegenüber den Vorjahren rückläufig war. Es steht fest — das ist unumstritten —, daß in den vergangenen Jahren beständig ca. 96 bis 97 % aller Demonstrationen friedlich verlaufen sind. Aufgabe der Politik ist es, zum Abbau des Gewaltpotentials beizutragen, d. h. die Politik muß geeignete Maßnahmen und geeignete Gesetze schaffen. Hier gibt es nun den politischen Streit über die Frage, ob das Sich-Vermummen in einer friedlichen Demonstration ein Straftatbestand werden soll oder nicht. Aus welchen rechtspolitischen Gründen das Sich- Vermummen in einer friedlichen Demonstration ein Straftatbestand werden muß, vermag ich auch nach der bisherigen Debatte nicht einzusehen. Schon jetzt kann die Polizei gegen Vermummte einschreiten. Sie darf deren Identität feststellen. Im Falle des Widerstandes macht sich der Vermummte strafbar. Wer sich vermummt, muß heute mit einer Geldbuße und morgen mit einer Geldstrafe rechnen. Ist dieses wirklich so entscheidend? Ich denke, daß sich diejenigen, die Straftaten planen und sich deswegen vermummen, durch ein strafbewehrtes Vermummungsverbot sicher nicht dazu bringen lassen werden, auf die ihnen schutzbietende Maskierung künftig zu verzichten. Vielleicht hinterläßt die Strafbewehrung einen nachhaltigeren Eindruck auf nicht gewaltbereite Bürger, aber sicher bin ich mir da nicht. Viel entscheidender dürfte sein, ob der Bürger erkennt, daß der Staat entschlossen ist, seinen Straf anspruch durchzusetzen. Dieses scheint mir bei der Einführung des Straftatbestandes der Vermummung nicht gewährleistet zu sein, denn durch den Ersatz des Opportunitätsprinzips durch das Legalitätsprinzip verliert der polizeiliche Einsatzleiter das entscheidende Mittel, die Friedlichkeit zunächst friedlicher Demonstrationen zu wahren. Ihm wird die Freiheit der Entscheidung genommen, auch dann für einen friedlichen Verlauf der Demonstration zu sorgen, wenn Vermummte auftreten. Vor diesem Hintergrund wage ich hier die Behauptung, daß sich künftig Bild und Charakter bisher friedlich verlaufender Demonstrationen ändern werden, wenn die Strafbewehrung des Vermummungsverbots durchgesetzt wird, und dies ist ja wohl der Fall. Ein solches Gesetz, wie es heute hier beschlossen werden soll, wird nicht das Gewaltpotential abbauen, sondern das Gegenteil bewirken. (Beifall bei der SPD und bei Abgeodneten der GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, die von mir nur stichwortartig aufgegriffenen wesentlichen Änderungen des Versammlungsgesetzes lassen eindeutig erkennen, daß die geplanten Neuregelungen verfassungsrechtlich mehr als bedenklich sind. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) In dem Volkszählungsurteil hat das Bundesverfassungsgericht u. a. ausgeführt, daß, wer damit rechnet, bei der Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert zu werden, möglicherweise von vornherein auf die Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichtet. In der Brokdorf-Entscheidung hat das gleiche Gericht hierauf verwiesen und darüber hinaus gefordert, daß der Maßstab für staatliche Maßnahmen, die das Grundrecht der Versammlungsfreiheit beschränken, wegen der besonderen Bedeutung dieses Grundrechts in einer Demokratie besonders streng sein muß. Diesem Maßstab wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Er ermächtigt die Polizei zur Vornahme exzessiver Maßnahmen, die geeignet sind, den staatsfreien Charakter von Versammlungen zu beeinträchtigen und die Bürger von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abzuhalten. Hierin liegt nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den Art. 8 des Grundgesetzes und auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein letztes Wort. In der Anhörung des Rechtsausschusses am 30. November 1988 zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen die vorgesehenen Neuregelungen abgelehnt, kritisiert und zum Teil als schädlich bezeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich: Welchen Sinn haben eigentlich Anhörungen, wenn die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP die Ergebnisse rüde ignorieren? Daß die FDP ihre liberalen und rechtsstaatlichen Grundsätze auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert hat, ist bezeichnend für die Qualität dieses Gesetzes. Die SPD-Fraktion lehnt aus den vorgenannten Gründen diesen Gesetzentwurf ab. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der Abgeordnete Irmer. Irmer (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft sich gut, daß ich jetzt gleich nach dem Kollegen Graf spreche; denn — das wissen Sie alle —: Die FDP hat diese Gesetze ursprünglich nicht gewollt; (Häfner [GRÜNE]: Aber sie hat sie ge - macht!) wir haben sie nicht betrieben. Herr Kollege de With, ich wiederhole gerne das — Sie haben mich gestern dazu aufgefordert — , was ich gestern in einer anderen Debatte gesagt habe, daß es nämlich ein Irrglaube sei, die Lösung von Problemen immer und überall in der Verschärfung von Gesetzen sehen zu wollen. (Beifall bei der FDP) Das ist der Grundsatz, meine Damen und Herren. Nur, in diesem Falle haben wir innerhalb der Koalition ja langen Streit gehabt, (Marschewski [CDU/CSU]: Gespräch, nicht Streit!) ob diese Gesetze nötig sind oder nicht. Wir als FDP sagen aber: Wir halten uns nicht unbedingt und nicht in jeder Lage für die Klügsten. (Gerster [Worms] [SPD]: Mit Recht! — Bindig [SPD]: Obwohl Sie es doch sind!) Wir setzen unsere eigenen Vorstellungen nicht absolut. Wenn es mit achtbaren und vertretbaren Gründen bei unserem Koalitionspartner die Meinung gab, man müsse die Gesetze ändern, dann haben wir letzten Endes gesagt: Wir wollen uns diesem Wunsch nicht entziehen, aber es kommt darauf an, diese Gesetze, wenn sie gemacht werden, rechtsstaatlich dann so abzusichern, daß sie mit den Grundrechten in Einklang stehen und daß sie insbesondere das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nicht einschränken. Dies, meine Damen und Herren, ist gelungen. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Nein, es ist nicht gelungen, Herr Irmer!) Gegenüber den ursprünglichen Plänen, insbesondere was der Koalitionspartner CSU verlangt hat, sind diesem Gesetz in einem guten Kompromiß bestimmte Zähne gezogen worden. (Frau Nickels [GRÜNE]: Die Milchzähne, aber nicht die Giftzähne!) Ich möchte als Beispiel den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nennen, der ja, Herr de With, im Gesetz längst drinsteht, z. B. für schweren Diebstahl oder für gefährliche Körperverletzung. (Such [GRÜNE]: Nicht für schweren Dieb stahl, sondern für Diebstahl mit Waffen!) Der einzige Punkt, der sich jetzt geändert hat, ist der, daß wir den Fall nicht des einfachen, sondern des schweren Landfriedensbruches in den existierenden Katalog mit einbeziehen. Wo soll denn da ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze sein? Oder wollen Sie behaupten, daß ein schwerer Diebstahl ein schwereres Delikt sei als der schwere Landfriedensbruch, wo jemand immerhin mit Waffen bei sich in einer Demonstration Gewalt ausübt? Dieses Argument ist überhaupt nicht haltbar. (Beifall bei der FDP — Frau Dr. Däubler Gmelin [SPD]: Herr Irmer, das ist doch Äpfel mit Birnen vergleichen!) Ich füge hinzu: Es muß ja ein Täter sein, der mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe zu erwarten hat. Da können Sie nicht von Vorbeuge- oder Verdachtshaft reden. Anders — das sage ich in Klammern — ist es in Bayern, wo nämlich tatsächlich nicht nur der Täter, sondern nach dem neuen Landesgesetz jemand in Vorbeugehaft genommen werden kann, (Such [GRÜNE]: 14 Tage!) auch wenn er als Täter gar nicht in Frage kommt, son dern sich nur irgendwie verdächtig gemacht hat. All dies ist in unserem Vorschlag völlig sauber geregelt. 10212 Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Ap ril 1989 Vizepräsident Cronenberg: Herr Abgeordneter Irmer, der Abgeordnete Penner möchte dazu eine Zwischenfrage stellen. Irmer (FDP): Gerne, wenn Sie mir nicht auf meine Redezeit angerechnet wird. Vizepräsident Cronenberg: Ich rechne Ihnen das nicht an. Irmer (FDP): Herzlichen Dank. Dr. Penner (SPD): Herr Irmer, ich habe da so etwas gehört: Trifft es eigentlich zu, daß nach den Vorstellungen der FDP der Unterbindungsgehorsam demnächst im Quellensteueramt vollzogen werden soll? (Heiterkeit) Irmer (FDP): Verehrter Herr Kollege Penner, ich gebe Ihnen darauf die Antwort, daß Sie diesen brillanten Vorschlag vielleicht bei dem Kabarett anbringen, das vor einigen Tagen hier in Bonn Premiere gehabt hat. Sie werden sich sicher über diesen zusätzlichen Gag besonders freuen. (Zurufe von der SPD) — Darf ich die Kollegen bitten, sich doch vielleicht auf die Sache zu konzentrieren. Ich möchte Ihnen nämlich jetzt eine ganz wesentliche Antwort auf das larmoyante Gezeter geben, das hier angestellt wurde, durch die Strafbarkeit des ja bereits längst existierenden Vermummungsverbotes werde die Demonstrationsfreiheit in ihren Grundfesten ausgehöhlt. Meine Damen und Herren, das ist doch Unsinn, und zwar ganz einfach deshalb : Die Vermummung und die passive Bewaffnung sind doch bereits heute verboten. (Häfner [GRÜNE]: Richtig!) Sie sind doch verboten. Was hier geändert wird, ist lediglich die Sanktion. (Such [GRÜNE]: Sie wollen die Kriminalisierung dieser Leute!) Die Art der Sanktion kann doch nicht an den Grundfesten dessen rühren, was als Grundrecht Versammlungsfreiheit nach wie vor besteht und grundrechtlich gesichert ist. Meine Damen und Herren, Sie argumentieren, wenn Sie die Friesennerze und die Mopedhelme hernehmen, doch immer vom Extremfall, vom Grenzfall aus. (Häfner [GRÜNE]: Wovon gehen Sie aus? — Frau Hillerich [GRÜNE]: Der ist häufig genug vorgekommen!) Wir reden vom schwarzen Block, um den es uns geht, und der schwarze Block muß von der Straße weg. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Das mag der Bürger am Fernsehen nicht mehr sehen. Ich sage Ihnen, der schwarze Block gefährdet die Demonstrationsfreiheit, (Bindig [SPD]: Im Parlament!) weil sich nämlich niemand mehr dafür interessiert, weshalb, wofür oder wogegen die Leute demonstrie - ren, sondern man interessiert sich nur noch für die Begleitumstände. Das ist eine faktische Gefährdung der Demonstrationsfreiheit und des entsprechenden Grundrechtes. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Abg. Dr. de With [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) — Herr de With, sofort. Noch eines. Wer behauptet, daß die Polizei demnächst den Mopedfahrer behelligt, der mit dem Motorrad zur Demonstration gefahren ist, und vor den Strafrichter zerrt, der unterstellt von vornherein, daß die Polizei dieses Gesetz falsch und rechtswidrig anwenden wird. (Such [GRÜNE]: Nach dem Legalitätsprinzip verpflichten Sie die Polizei!) Denn ein harmloser Mopedfahrer, der auf der Fahrt gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung den Helm getragen hat, ihn jetzt mitnimmt, damit er nicht geklaut wird, der begeht eben keine Straftat, auch nach dem neuen Recht nicht. (Häfner [GRÜNE]: Wo steht das im Gesetz, Herr Irmer?) Sie unterstellen dem Polizisten, daß er rechtswidrig handelt und diesen Menschen herausgreift. (Zuruf von den GRÜNEN: Das unterstellen wir nicht!) Da muß ich erst einmal etwas sagen. Die Polizei hat bei allen diesen Demonstrationen eine unglaublich schwere Aufgabe; Herr Graf, das werden gerade Sie bestätigen. (Zurufe von den GRÜNEN) Wir sollten sie nicht diskriminieren, indem wir ihr von vornherein unterstellen, daß sie rechtswidrig handeln wird. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Abg. Häfner [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Vizepräsident Cronenberg: Bevor ich dem Abgeordneten de With das Wort zu einer Zwischenfrage erteile, möchte ich Sie, Frau Abgeordnete Unruh, und Herrn Abgeordneten Such darauf aufmerksam machen, daß Herr Abgeordneter Irmer das Wort hat und nicht Sie. Wir haben im Moment genug Unruhe im Saal. (Heiterkeit) Ich wäre also dankbar, wenn Sie das ein wenig berücksichtigen würden. (Frau Nickels [GRÜNE]: Ist es Ihnen lieber, wenn die einen schlafen, Herr Präsident?) Herr Abgeordneter de With, Sie haben nun das Wort. Dr. de With (SPD): Herr Kollege Irmer, sind Sie bereit einzuräumen, daß sich nach dem neuen Recht auch derjenige als Demonstrant strafbar macht, der spontan einem Aufruf eines Buchhändlers, der den Mordauftrag Khomeinis geißeln will, folgt, sich dabei unkenntlich macht, um den Schergen des Iran zu entgehen, und zwar für den Fall, daß der Buchhändler in der Eile versäumt hat, sich eine Genehmigung zu besorgen? Irmer (FDP): Er wird niemals bestraft werden können, weil er einen Rechtfertigungsgrund hat. (Dr. de With [SPD]: Aber vor Ge richt kommt er erst einmal!) — Er hat doch einen Rechtfertigungsgrund. Der kann doch nicht bestraft werden. (Dr. de With [SPD]: So steht es im Gesetz!) Das ist dasselbe Beispiel wie das, das immer gebracht wird, daß die AIDS-Kranken Angst haben, am Fernsehschirm in ihrem Dorf erkannt zu werden; die haben doch einen Rechtfertigungsgrund. Die dürfen sich doch vermummen, das ist doch ganz klar. Gegen die richtet sich das alles doch nicht. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie beschäftigten doch die Ge richte damit!) Vizepräsident Cronenberg: Herr Abgeordneter Irmer, sind Sie bereit, eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Häfner zu beantworten? Irmer (FDP): Herr Häfner, ja. Vizepräsident Cronenberg: Herr Häfner. Häfner (GRÜNE): Herr Abgeordneter Irmer, sind Sie der Meinung, daß die Klarheit, die Sie hier vorgeben wollen, aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, oder sind Sie der Meinung, daß Sie aus Ihren langatmigen Äußerungen hervorgehen soll? Irmer (FDP): Ich bin der Meinung, daß sie aus der einzig vernünftigen, rechtlich sauberen Interpretation der Gesetzestexte hervorgeht; daran kann es keinen Zweifel geben. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Freilich gibt es da Zweifel, sogar gravierende!) Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, ich muß in der ganz kurzen Zeit, die mir hier noch verbleibt, einen Punkt noch ansprechen, und zwar bet rifft das die Sache mit den Fotos. Herr Kollege Häfner, Sie haben ja vollkommen unrecht. Sie können doch lesen; ich selbst habe Sie schon des öfteren dabei ertappt. (Heiterkeit) Deshalb lesen Sie doch jetzt einmal den Gesetzestext, und nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß hier steht, die Fotos, die angefertigt worden sind, müssen „unverzüglich" vernichtet werden! (Häfner [GRÜNE]: Es sei denn . . .! Sie müssen weiterlesen!) Das ist völlig neu. Bisher war nichts geregelt. Sie müssen nach der Demonstration unverzüglich vernichtet werden. Mit zwei Ausnahmen. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Weiterlesen!) —Ja, natürlich — , und zwar „für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern" . (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Wörtlich vorlesen!) Oder wollen Sie, daß die Fotos von den Gewalttätern vernichtet werden und im Strafprozeß gegen sie nicht verwendet werden können? Ich will das nicht; ich will die als Beweismittel haben. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Ich komme auf den zweiten Punkt, (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]

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