Protokoll der 138. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 138. Sitzung des 11. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 11/138
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
138. Sitzung
Bonn, Freitag, den 21. April 1989
Inhalt:
Verfahrensanträge des Abg. Wüppesahl . 10186A
Absetzung des Punktes 20 — deutsche
Staatsangehörigkeit — und des
Zusatzpunktes 4 — Staatsangehörigkeit — von der
Tagesordnung 10218D
Tagesordnungspunkt 18:
Eidesleistung der neuernannten
Bundesminister
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . . 10185 B
Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau . 10185 C
Seiters, Bundesminister für besondere
Aufgaben 10185D
Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 10186B
Tagesordnungspunkt 19:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches, der
Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes
und zur Einführung einer
Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten
(Drucksachen 11/2834, 11/4359)
b) Beschlußempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der
Fraktion der SPD: Verteidigung der
inneren Liberaltiät und Stärkung der
Demokratie (Drucksachen 11/17, 11/4359)
Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 10187 D
Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 10191B
Kleinert (Hannover) FDP 10195 D
Jahn (Marburg) SPD (zur GO) 10198 C
Wüppesahl fraktionslos (zur GO) 10198D, 10203 B
Engelhard, Bundesminister BMJ 10199B, 10204 B
Häfner GRÜNE 10199 C
Frau Nickels GRÜNE 10204 A
Dr. de With SPD 10206A
Fellner CDU/CSU 10208 B
Graf SPD 10209 C
Irmer FDP 10211B
Wüppesahl fraktionslos 10214 A
Eylmann CDU/CSU 10214 C
Frau Hillerich GRÜNE (zur GO) 10216A
Dr. Hirsch FDP (Erklärung nach § 31 GO) 10216D
Lüder FDP (Erklärung nach § 31 GO) . . 10217D
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (Erklärung
nach § 31 GO) 10218A
Namentliche Abstimmung 10218 C
Ergebnis 10219D
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der
Bundesregierung zu jüngsten Äußerungen
der Gewerkschaften IG Metall, IG
Medien sowie Handel, Banken und
Versicherungen zu
Kriegsdienstverweigerung und Bundeswehr
Ronneburger FDP 10219A
Bahr SPD 10221 B
Lowack CDU/CSU 10222 B
Frau Schilling GRÜNE 10223 A
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10224 B
Koschnick SPD 10226A
Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 10227A
Nolting FDP 10228 A
Frau Beer GRÜNE 10229 A
Genscher, Bundesminister AA 10229 C
Gilges SPD 10231 A
Breuer CDU/CSU 10232 B
Gerster (Mainz) CDU/CSU 10233 A
Frau Fischer CDU/CSU 10234 A
Kossendey CDU/CSU 10234 D
Nächste Sitzung 10236 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 10237* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 10237* C
138. Sitzung
Bonn, den 21. April 1989
Beginn: 9.15 Uhr
Präsidentin Dr. Süssmuth: Die Sitzung ist
eröffnet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Eidesleistung der Bundesminister
Der Bundespräsident hat mir hierzu mit Schreiben
vom heutigen Tag mitgeteilt, daß er gemäß Art. 64
Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
heute auf Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers
folgende Minister ernannt hat:
Bundesminister Dr. Gerhard Stoltenberg zum
Bundesminister der Verteidigung,
Bundesminister Hans Klein zum Bundesminister für
besondere Aufgaben,
Bundesminister Dr. Jürgen Warnke zum
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit,
Bundesminister Dr. Friedrich Zimmermann zum
Bundesminister für Verkehr,
Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble zum
Bundesminister des Innern,
Herrn Dr. Theodor Waigel zum Bundesminister der
Finanzen,
Frau Gerda Hasselfeldt zum Bundesminister für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau,
Herrn Rudolf Seiters zum Bundesminister für
besondere Aufgaben.
Wir kommen jetzt zur Eidesleistung der erstmals
ernannten Bundesminister. Nach Art. 64 des
Grundgesetzes leisten die Bundesminister bei der
Amtsübernahme den in Art. 56 vorgegebenen Eid.
Herr Bundesminister Dr. Waigel, ich darf Sie zur
Eidesleistung zu mir bitten.
Dr. Waigel, Bundesminister der Finanzen: Ich
schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des
deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich wünsche Ihnen viel
Glück und Segen in Ihrem neuen Amt.
Dr. Waigel, Bundesminister der Finanzen: Vielen
Dank, Frau Präsidentin.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der
SPD)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Bundesministerin
Hasselfeldt, ich darf Sie zu mir bitten. Ich möchte Sie
ebenfalls bitten, den Eid zu leisten.
Frau Hasselfeldt, Bundesminister für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Ich schwöre, daß ich
meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes
wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann
üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich wünsche auch Ihnen
viel Glück und Segen in Ihrem neuen Amt.
Frau Hasselfeldt, Bundesminister für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Vielen Dank, Frau
Präsidentin.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der
SPD)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Bundesminister
Rudolf Seiters, ich möchte Sie ebenfalls zur Eidesleistung
zu mir bitten und Sie bitten, den Eid zu sprechen.
Seiters, Bundesminister für besondere Aufgaben:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des
deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die
Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit
gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der
SPD)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich wünsche Ihnen viel
Glück und Segen im neuen Amt.
Seiters, Bundesminister für besondere Aufgaben:
Danke schön.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Meine Damen und
Herren, die Bundesminister haben den vom Grundgesetz
vorgeschriebenen Eid bei der Amtsübernahme vor
dem Deutschen Bundestag geleistet. Für ihre
verantwortungsvolle Aufgabe spreche ich ihnen die besten
Wünsche des Hauses aus.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der
SPD)
Den ausscheidenden Bundesministern, Herrn
Professor Dr. Rupert Scholz und Herrn Dr. Oscar
Schneider, spreche ich den Dank des Hauses für ihr Wirken
ebenfalls aus.
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der
SPD)
Bevor wir die Tagesordnung fortsetzen, möchte ich
zunächst Verfahrensanträge des Abgeordneten
Wüppesahl für die Plenarsitzung am Freitag, dem 21. April
1989, hier einbringen.
(Zahlreiche Abgeordnete beglückwünschen
die neuernannten Bundesminister)
— Es hat jetzt keinen Sinn. Ich bitte um Verständnis
dafür, daß ich für drei Minuten unterbreche; wir
machen dann weiter.
(Unterbrechung von 9.22 bis 9.26 Uhr)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Meine Damen und
Herren, darf ich Sie jetzt bitten, Platz zu nehmen, damit
wir die Sitzung fortsetzen können. —
Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, teile ich
Ihnen mit, daß Herr Kollege Wüppesahl auch für die
heutige Plenarsitzung insgesamt drei Schreiben
(Dr. Vogel [SPD]: Nur!)
mit dem Datum 20. April 1989 mit verschiedenen
Anträgen zum Ablauf der heutigen Plenarsitzung an
mich gerichtet hat. Diese Anträge sind darauf
gerichtet, einen Gesetzentwurf, einen Sachantrag sowie
einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung auf
die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung zu
setzen. Sämtliche Vorlagen tragen, worauf der
Abgeordnete Wüppesahl bereits hingewiesen wurde, nicht
— wie nach unserer Geschäftsordnung erforderlich —
die Unterschrift von 26 Abgeordneten, sondern allein
die Unterschrift des Abgeordneten Wüppesahl. Die
verschiedenen Initiativen sind deshalb unzulässig.
Aus diesem Grund beantragt der Abgeordnete
Wüppesahl gleichzeitig, daß seine drei Vorlagen in
Abweichung von der Geschäftsordnung auch ohne
die notwendige Zahl von mindestens 26
Unterschriften in den Geschäftsgang genommen werden. Dieser
Antrag ist gemäß § 126 der Geschäftsordnung
zulässig. Ich beabsichtige, jetzt über ihn abstimmen zu
lassen.
(Abg. Wüppesahl meldet sich zur Geschäfts
-
ordnung)
— Bitte, Herr Abgeordneter Wüppesahl.
(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das kann doch
wohl nicht wahr sein!)
Wüppesahl (fraktionslos): Einen schönen guten
Morgen, meine sehr verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Herr Gerster, es ist wahr, daß mir nach meiner
Rechtsauffassung als kleinster Einheit in diesem
Parlament das Recht zustehen muß,
(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Als verrückte
ster Einheit!)
entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes,
abzuleiten aus Art. 38, aber auch aus weiteren Artikeln
des Grundgesetzes,
(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das kann doch
nicht wahr sein!)
in denen es u. a. heißt, daß Gesetzentwürfe „aus der
Mitte" — „aus der Mitte " ! — unseres Hauses
eingebracht werden können, Gesetzentwürfe
einzubringen. Wenn Sie in früheren Perioden die
Geschäftsordnung so verformt, oder — lassen wir es ruhig
wertneutral — geformt haben, daß Sie ein Quorum von einer
Fraktion oder 26 Abgeordneten hineinformulierten,
dann tut mir das leid. Ich möchte die Möglichkeit
haben, solche Initiativen genauso wie Sie zu starten.
Ich möchte nicht nur Initiativen einbringen können,
sondern auch mein Interpellationsrecht entsprechend
in Anspruch nehmen können, also Fragen an die
Bundesregierung zu stellen.
Sie wissen auch — um vielleicht etwas mehr
Verständnis nach oben zu befördern — , daß ich dies nicht
als Selbstzweck mache, sondern ich möchte im
Bereich der Zulässigkeitsvoraussetzungen für meine
Organstreitklage in Karlsruhe ein solches mögliches
Leck auch schließen. Das heißt, wenn Sie heute
beschließen sollten — was ich sehr bedauern würde —,
daß diese Initiativen nicht auf die Tagesordnung
gelangen, dann ist die Maßnahme getroffen und damit
auch mein Rechtsschutzbedürfnis für das
Verfassungsgericht in Karlsruhe gegeben — wenn der Senat
es so sieht, wie ich es beantragt habe.
Ich möchte nur kurz vergegenwärtigen, daß es nicht
um irgend etwas, sondern um Dinge geht, die, glaube
ich, sogar sehr viele von Ihnen mit unterstützen
können.
Das eine ist ein Gesetzesinitiativantrag zur
Einführung von 0,0 Promille im Straßenverkehr,
ordnungswidrigkeitenrechtlich bewehrt bis 0,3 Promille und
dann strafrechtlich bewehrt, wie zur Zeit im
Strafgesetzbuch ab 1,3 Promille.
Ich denke, es gibt viele gute Gründe dafür, eine
solche Regelung in der Bundesrepublik Deutschland,
dem Hochraserland in Europa, einzuführen. Die Zahl
der Verkehrstoten würde — statistisch nachweisbar —
auf jeden Fall gesenkt werden, und viele andere
Nebenfolgen, auf die ich jetzt nicht eingehe, auch im
ökologischen Bereich, wären ein weiteres Plus für die
Lebenssituation von uns allen in dieser Republik.
Der zweite Antrag, der auf die Tagesordnung
gesetzt werden soll, ist ein Initiativantrag. Ich möchte,
daß die Bundesregierung veranlaßt wird, den Einfluß
auf die Polizeien des Bundes und der Länder, soweit
sie diesen Einfluß ausüben kann — das betrifft vor
allen Dingen die Bereitschaftspolizeiabteilungen —,
dahin gehend wahrzunehmen, u. a. auch über die
Innenministerkonferenz, daß zukünftig bei
Großeinsätzen auch die Zahl der verletzten Bürgerinnen und
Bürger außerhalb der Definition von Polizeibeamten
erfaßt wird.
Dazu nur ein Gesichtspunkt: 1986 wurden mehrere
zehntausend Menschen durch Polizeieinsätze, durch
polizeiliches Vorgehen verletzt. Allein durch
Giftgaseinsätze in Brokdorf — —
(Fellner [CDU/CSU]: Und wieviel Polizeibe
-
amte?)
— Herr Fellner, Sie wissen, wieviel. Das waren unter
tausend, und jeder ist einer zuviel. Nur, es wird eben
mit solchen Zahlen von verletzten Polizeibeamten
Politik gemacht. Dagegen steht die Tatsache, daß
Bürger und Bürgerinnen bei der Wahrnehmung ihrer
Grundrechte immer stärker — —
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Wüppesahl, bitte,
es geht um Ihren Antrag auf Abweichung von der
Geschäftsordnung. Ihre Redezeit ist in Kürze
beendet.
Wüppesahl (fraktionslos): Frau Präsidentin,
eigentlich stehen mir dreimal fünf Minuten Redezeit zu. Es
sind drei Geschäftsordnungsanträge.
Es sind ferner Änderungsanträge zur
Geschäftsordnung. Dort sind praktisch all die Änderungen
formuliert, die auch die Zielsetzung der Organstreitklage in
Karlsruhe ausdrücken. Das heißt, mit der möglichen,
von mir dann sicherlich bedauerten, Ablehnung durch
das Haus würde praktisch jeder Gesichtspunkt
dessen, was in der Organstreitklage beantragt ist, noch
einmal als Maßnahme negativer Art fundamentiert
werden.
Ich möchte Sie darum bitten, entsprechend der
Regelung in § 126 unserer Geschäftsordnung jetzt mit
einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen, daß meine
drei Initiativen nach dem Tagesordnungspunkt 18 als
drei Zusatztagesordnungspunkte auf die
Tagesordnung gelangen, damit wir dann mit einfacher
Mehrheit über den eigentlichen Sachgegenstand in diesen
drei Papieren entscheiden können.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte
um Zustimmung.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Wir kommen zur
Abstimmung. Wer stimmt für die Abweichung von der
Geschäftsordnung?
(Wüppesahl [fraktionslos]: Einzelabstim
mung!)
— Herr Abgeordneter Wüppesahl, Ihre Anträge sind
formal alle gleichgerichtet. Deswegen haben Sie auch
nur das Wort zu einem Redebeitrag.
Wir stimmen jetzt über den Antrag auf Abweichung
von der Geschäftsordnung ab. Wer stimmt für die
Abweichung von der Geschäftsordnung? — Einer.
Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Damit ist der
Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung
abgelehnt.
Damit entfällt eine Abstimmung über die vom
Abgeordneten Wüppesahl gleichfalls gestellten Anträge
auf Erweiterung der Tagesordnung. Denn eine
Erweiterung der Tagesordnung setzt voraus, daß die
Vorlagen, die zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt
werden sollen, selbst zulässig sind. Das ist, nachdem der
Bundestag die beantragte Abweichung von der
Geschäftsordnung abgelehnt hat, nicht der Fall.
Wir kommen nunmehr zur Behandlung des
nächsten Tagesordnungspunktes.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches,
der Strafprozeßordnung und des
Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer
Kronzeugenregelung bei terroristischen
Straftaten
— Drucksache 11/2834 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses (6. Ausschuß)
— Drucksache 11/4359 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Häfner
Kleinert (Hannover)
Dr. Stark (Nürtingen)
Dr. de With
(Erste Beratung 95. Sitzung)
b) Beschlußempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Antrag der
Fraktion der SPD Verteidigung der inneren
Liberalität und Stärkung der Demokratie
— Drucksachen 11/17, 11/4359 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Häfner
Kleinert (Hannover)
Dr. Stark (Nürtingen)
Dr. de With
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein
Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf
Drucksache 11/4396 vor.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die
Beratung dieses Tagesordnungspunktes zwei
Stunden vorgesehen. Ich sehe keinen Widerspruch. —
Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der
Abgeordnete Dr. Stark.
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit
großer Befriedigung darf ich für die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion feststellen, daß die Regierungsfraktionen
nach ausführlicher und äußerst gründlicher
Beratung
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das kann man
so nicht nennen! Wo waren denn die ganzen
Abgeordneten bei der Anhörung?)
— gnädige Frau, wir hatten 18 Beratungen und ein
großes Hearing — heute die Gesetzentwürfe der
Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches,
der Strafprozeßordnung und des
Versammlungsgesetzes verabschieden werden. Die CDU/CSU-
Bundestagsfraktion hält diese Gesetzesänderungen für
notwendige, längst fällige Maßnahmen im Interesse
der inneren Sicherheit und des inneren Friedens in
unserer Bundesrepublik Deutschland. Wir werden
ihnen deshalb geschlossen zustimmen.
(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Unruh
[GRÜNE]: Das ist ja Quatsch! Zimmermann
ist doch weg! Hören Sie doch auf!)
Mit diesen Gesetzesänderungen wollen wir die
Gewalt in allen Erscheinungsformen möglichst
verhindern bzw. wirksam bekämpfen, die Herrschaft des
Rechts in unserem demokratischen Rechtsstaat
gewährleisten, das Grundrecht auf f riedliche
Demonstration sichern, das in Art. 8 unseres Grundgesetzes
so umschrieben ist: „Alle Deutschen haben das Recht,
sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und
ohne Waffen zu versammeln."
Unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat darf
vor der Gewalt, Frau Unruh — gleich, in welcher
Form, ob auf der Straße oder in der mörderischen
Form des Terrorismus —, nicht zurückweichen.
(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg.
Frau Unruh [GRÜNE])
Unser liberaler Rechtsstaat darf nicht als
Nachtwächterstaat mißverstanden werden.
(Conradi [SPD]: Sie denken an Daimler
-
Benz?)
Ansonsten nehmen das Rechtsbewußtsein der
Bevölkerung, aber auch die Motivation unserer
Polizeibeamten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Schaden mit
unabsehbaren Folgen für unsere rechtsstaatliche
Ordnung und die innere Stabilität unseres Staates. Ich
glaube, daß gerade in diesen Tagen Anlaß besteht, auf
diese Zusammenhänge hinzuweisen.
Lassen Sie mich nun auf die für uns wichtigsten
Einzelheiten der Gesetzentwürfe zu sprechen kommen.
Das ist zunächst die Änderung des
Versammlungsrechts, hier vor allem das strafbewehrte Verbot der
Vermummung und passiven Bewaffnung bei
Demonstrationen und anderen öffentlichen Versammlungen.
Wer auf diesem Gebiet Handlungsbedarf bestreitet,
wie die beiden Oppositionsfraktionen SPD und
GRÜNE, der muß daran erinnert werden, — —
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Was sagt denn
Ihr — — )
Frau Präsidentin, darf man ständig oder nur
gelegentlich gestört werden?
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der
FDP und bei Abgeordneten der SPD)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Sie sind ein starker
Redner.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der
FDP und der SPD)
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Ich muß mich
wiederholen, weil ich gestört wurde: Wer auf diesem
Gebiet Handlungsbedarf bestreitet wie die SPD-
Fraktion und DIE GRÜNEN, muß daran erinnert werden,
daß wir seit dem Jahre 1985, als wir uns zum
letztenmal mit dieser Mate rie befaßt haben, immerhin ca.
1 000 unfriedliche, gewalttätige Demonstrationen
hatten, bei denen über 1 500 Polizeibeamte — zum
Teil schwer — verletzt wurden. Zwei Polizeibeamte
wurden, wie wir alle wissen, heimtückisch ermordet.
Hunderte von Brandanschlägen haben in dieser Zeit
stattgefunden. Über 100 Anschläge auf Bahn- und
öffentliche Versorgungseinrichtungen wurden verübt.
Wer hier sagt, das sei nicht zu ändern, geht an der
Realität, geht an der Wirklichkeit vorbei und läßt
unsere Bürger in diesen Fragen allein.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Die Politik ändern!)
Die Zerstörung privaten Eigentums in Millionenhöhe
anläßlich gewaltsamer Demonstrationen möchte ich
hier nur am Rande erwähnen.
Vermummung bei Demonstrationen in unserem
freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist meines
Erachtens eines freien, verantwortungsvollen Bürgers
unwürdig und deshalb inhuman. „Demonstrare"
heißt: sich zeigen, nicht als vermummtes Lebewesen,
sondern als Mensch mit Gesicht.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Strafgrund für die Vermummung sind aber nicht
diese mehr anthropologischen Überlegungen,
sondern ist die Tatsache, daß Vermummung und passive
Bewaffnung bei Demonstrationen gefährlich und
deshalb sozialschädlich sind.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Seien Sie mit
diesem Ausdruck mal vorsichtig!)
Vermummung und passive Bewaffnung indizieren,
provozieren und produzieren Gewalt, und zwar nicht
nur bei den Vermummten selbst, sondern auch bei
zunächst friedlichen Demonstranten. Es ist eine
Erfahrungstatsache von Praktikern, die auch von
Psychologen bestätigt wird, daß Demonstrationen mit
Vermummten und passiv Bewaffneten zehnmal so häufig
unfriedlich verlaufen wie Demonstrationen ohne
vermummte und passiv bewaffnete Teilnehmer.
Der angesehene Tübinger Strafrechtler Prof. Dr.
Baumann, der nicht in dem Verdacht steht, ein
Konservativer zu sein, und der im übrigen kein
Befürworter unseres Gesetzentwurfs ist,
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Eben!)
stellt zu dieser Frage,
(Weiterer Zuruf von den GRÜNEN: Da
finden Sie sowieso keinen!)
die wir gerade erörtern, im „Strafverteidiger", 1/88,
folgendes fest:
Daß passive Bewaffnung und vor allem
Vermummung eine Gefahr und ein Herabsetzen der
Schwellen der Gewaltanwendung bedeuten, war
mir eigentlich immer schon geläufig. Ich staune
darüber, daß man das in Bonn erst jetzt
entdeckt.
(Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer
[GRÜNE])
— Hören Sie doch gut zu! Sie haben es besonders
nötig.
(Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)
Baumann fährt an anderer Stelle fort:
An wohl niemandem ist die Erkenntnis
vorbeigegangen, daß Vermummte und passiv Bewaffnete
seit über einem Jahrzehnt eine Gefahr für die
Polizei und für das Demonstrationsrecht, auch
übrigens für f riedliche Demonstranten, sind.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Die Politiker sind
eine Gefahr für uns!)
Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Ap ril 1989 10189
Dr. Stark (Nürtingen)
— Ich hoffe, daß das im Protokoll festgehalten wird.
Bei Ihnen könnte man allerdings auf den Gedanken
kommen, daß Sie eine Gefahr sind.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und
der FDP)
Mit seiner letzten Feststellung hat sich Professor
Baumann allerdings geirrt. Wenn er nämlich meint,
alle wüßten das, hat er nicht zur Kenntnis genommen,
daß SPD und GRÜNE das nicht wissen. Sie bestreiten
es.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Stark, gestatten Sie eine Zusatzfrage des
Abgeordneten Hirsch?
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Lassen Sie mich
den folgenden Satz noch zu Ende bringen, dann
gerne.
SPD und GRÜNE bestreiten diese
Zusammenhänge, die Baumann so klar feststellt. Allerdings
stimmen 75 % der Bevölkerung und 90 % der aktiven
Polizeibeamten dem Professor Baumann wieder zu.
Bitte schön, Herr Hirsch.
Dr. Hirsch (FDP): Herr Kollege, ist Ihnen bekannt,
daß der jetzige Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, in seinem Kommentar zum
Grundgesetz ausgeführt hat, daß die Vermummung
als solche vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit
gedeckt wird, wenn sie nicht zusätzlich von der
Absicht begleitet wird, Gewalt auszuüben?
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Herr Hirsch, das
ist mir wohlbekannt. Es gibt zu dieser Frage die
verschiedensten Meinungen. Leider waren Sie nicht bei
dem Hearing, sonst hätten Sie den Präsidenten des
Bundesgerichtshofes gehört, der das Gegenteil sagt.
(Dr. Hirsch [FDP]: Was Sie sagen, ist
unzutreffend! Er hat nicht das Gegenteil gesagt,
und außerdem war ich bei der Anhörung
dabei!)
— Herr Hirsch, bei der Anhörung war ich die ganze
Zeit dabei, Sie habe ich nur sehr selten gesehen.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Sprücheklopfer!)
Ich will Ihnen zugeben, daß zu dieser Frage
verschiedene Meinungen vertreten werden. Ich habe soeben
Professor Baumann zitiert.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Stark, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Abgeordneten Marschewski?
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Bitte schön.
Marschewski (CDU/CSU): Herr Kollege Dr. Stark,
ist Ihnen bekannt, daß die RAF gesagt hat, zu
Pfingsten drohe sie mit Mord, und daß die Bundesanwälte
von einer Eskalation der Gewalt sprechen?
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Das ist mir
bekannt. Sie können den Artikel über die
Pressekonferenz des Sprechers der Bundesanwaltschaft, Prechtl,
in der „Kölnischen Rundschau" nachlesen.
Es gibt in unserem freiheitlichen Rechtsstaat, meine
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
keinen legitimen und nachvollziehbaren Grund
— das sage ich vor allem dem Abgeordneten
Hirsch — , vermummt oder passiv bewaffnet zu einer
Demonstration zu gehen, zumal wir in dem heute zu
verabschiedenden Gesetz das Recht der Polizei zu
Bild- und Tonaufnahmen bei Demonstrationen über
den von der Bundesregierung vorgelegten
Gesetzentwurf hinaus einschränkend normiert haben. Sehr
verehrter Herr Kollege Hirsch, was Sie heute dazu in der
„Stuttgarter Zeitung" geäußert haben, stimmt hinten
und vorne nicht.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Der lügt doch nicht!)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Stark, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
Abgeordneten Vollmer?
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Danke, nein.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Warum denn nicht,
Herr Stark?)
— Von der Frau Vollmer lasse ich keine
Zwischenfrage zu.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Sie sind ein
Schwächling!)
— Das ist doch meine Entscheidung!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU —
Frau Nickels [GRÜNE]: Feig sind Sie!)
Lassen Sie mich zu diesem Problem verständlich
sagen: Wer nichts auf dem Kerbholz hat und nichts
Böses im Schilde führt, kann sich in unserem
Rechtsstaat an jeder Demonstration mit offenem Visier
zeigen, ohne dabei irgendeine berechtigte Angst vor
Nachteilen haben zu müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU —
Zuruf von den GRÜNEN: Anschließend be
-
kommt er dann Berufsverbot! — Weitere Zu
rufe von den GRÜNEN)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich bitte darum, daß der
Abgeordnete Stark seine Rede vortragen kann.
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Mir wird diese
Störung ja nicht angerechnet — oder?
(Frau Unruh [GRÜNE]: Sie können sich ja
vermummen! Was halten Sie davon? Völlig
gewaltfrei!)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Die Fragen werden nicht
angerechnet.
Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU): Es kann deshalb
nicht im Ernst davon gesprochen werden, daß unsere
Gesetzesänderungen eine Einschränkung des
Grundrechts der Versammlungsfreiheit seien.
(Dr. de With [SPD]: Aber sicher!)
Mit unseren Gesetzesänderungen wollen wir
vielmehr einen Beitrag zur „Rekultivierung des
Demonstrationsgeschehens" leisten, so daß in Zukunft
niemand, der f riedlich für oder gegen etwas
demonstrieren will, sich davon aus Angst vor Randale und Gewalt
10190 Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn. Freitag, cien 21. April 1989
Dr. Stark (Nürtingen)
abhalten lassen muß. Auf diesen Gedanken hat schon
Professor Baumann hingewiesen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ein zweiter wichtiger Punkt des Gesetzes, wenn
auch nicht so gewichtig wie der soeben erörterte, ist
die Einführung der Untersuchungshaft für
sogenannte reisende Gewalttäter, die ihre Gewalt
sozusagen im Umherziehen ausüben.
Der Gewalttäter konnte bisher, auch wenn der
Polizeibeamte wußte, er steht in dringendem Verdacht,
einen schweren Landfriedensbruch begangen zu
haben und einen solchen wieder zu begehen, selbst
dann nicht in Haft genommen werden, wenn er dem
Polizeibeamten sagt: Lieber „Freund", nächstens
sehen wir uns wieder.
Diese Regelung ist für unsere Polizeibeamten
zutiefst frustrierend und findet im Rechtsgefühl unserer
Mitbürger keinerlei Verständnis. Deshalb haben wir
sie geändert.
Vom dritten Schwerpunkt, von der
Kronzeugenregelung, versprechen wir uns
(Frau Unruh [GRÜNE]: O Gott, o Gott!)
in Übereinstimmung mit vielen Sachverständigen,
dem Generalbundesanwalt und dem
Bundeskriminalamt
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: In allen Ländern
gescheitert!)
einen wirkungsvollen Beitrag
(Dr. de With [SPD]: Eine klare Minderheit!)
vor allem zur Verhinderung weiterer terroristischer
Anschläge, aber auch zur Aufklärung begangener
terroristischer Taten.
(Dr. Pick [SPD]: Die Mehrheit der Angehöri
-
gen ist anderer Auffassung!)
Unser Rechtsstaat befindet sich bezüglich
terroristischer Straftaten in einem faktischen
Ermittlungsnotstand. Die Mörder von Ernst Zimmermann, Beckurts,
Groppler und von Braunmühl wie auch die Täter des
Anschlags auf Dr. Tietmeyer und seinen Fahrer sind
alle noch in Freiheit.
Die Aufklärungsquote bei üblichen Mordtaten liegt
bei 90 %.
(Such [GRÜNE]: Der Täter steht neben dem
Opfer!)
Sie liegt im terroristischen Bereich in den letzten
Jahren bei 0 %.
In dieser besonderen Situation darf ein Rechtsstaat
nicht die Hände in den Schoß legen und sagen: Wir
können nichts tun; wir müssen es halt hinnehmen; es
ist halt nun mal so. — Vielmehr muß er alles
versuchen, um schwere Anschläge zu verhindern, die
Fahndungserfolge spürbar zu verbessern, den harten
Kern der Terroristen und ihr Umfeld nachhaltig zu
verunsichern und die Verbrecher einer gerechten
Strafe zuzuführen. Wenn das mit den klassischen
Mitteln des Strafrechts nicht möglich ist, ist der Staat ver
pflichtet, im interesse des Schutzes seiner Bürger auch
zu unkonventionellen Rechtsinstituten zu greifen.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: „Unkon
ventionell " heißt man das jetzt?)
Im übrigen ist die Rechtsfigur des Kronzeugen
schon in unserem geltenden Recht angelegt. Sie stellt
also kein völlig systemfremdes Novum dar. Nach
§ 129a Abs. 5 und 6 unseres Strafgesetzbuches kann
das Gericht die Strafe wegen Gründung oder
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schon
jetzt mindern oder von einer Bestrafung ganz
absehen.
(Dr. de With [SPD]: Aber es gibt keinen Kuh
handel!)
— Herr de With, Ihre Art ist es doch nicht, ständig zu
schreien. Sie dürfen nachher zu dem Problem doch
etwas sagen.
(Dr. de With [SPD]: Das ist kein Kuhhandel!
— Frau Nickels [GRÜNE]: Er schreit doch gar
nicht! Er hat einen Zwischenruf gemacht!)
Noch weiter geht die Kronzeugenregelung in § 31 des
Betäubungsmittelgesetzes.
Meine Damen und Herren, auch alte Demokratien
wie die USA, Großbritannien, Irland und vor allem
Italien haben eine Art Kronzeugenregelung und
damit zum Teil recht gute Erfahrungen gemacht.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Und wieder auf
gelöst, weil untauglich!)
Wir sind uns dabei durchaus bewußt, daß die
Kronzeugenregelung einen Versuch darstellt. Deshalb
erfolgt sie auch außerhalb des Strafgesetzbuches und ist
befristet. Die Kronzeugenregelung ist ein Angebot an
Terroristen, die aus dem Teufelskreis ihrer
terroristischen Verirrung aussteigen wollen und damit
gleichzeitig einen Beitrag zur Verhinderung weiterer
schwerer Straftaten leisten können. Niemand weiß, ob
wir mit diesem Versuch Erfolg haben werden.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Doch, ich weiß
es: nicht!)
Wenn aber auch das Leben nur eines unschuldigen
Menschen durch die Einführung der
Kronzeugenregelung gerettet werden könnte, so hätte sich die
Einführung der Kronzeugenregelung schon
gerechtfertigt.
(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord
neten der FDP)
Auf einige von der Bundesregierung in dem
Artikelpaket vorgeschlagenen Gesetzesvorschriften haben
wir im Laufe der Beratungen verzichtet, nachdem wir
uns davon überzeugt haben, daß diese Vorschriften
zumindest im Augenblick nicht unbedingt notwendig
sind. Hierbei geht es vor allem um den § 130b StGB,
der die allgemeine Befürwortung von Gewalt
betrifft.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und
Herren, lassen Sie mich abschließend sagen, daß
gerade die Ereignisse, Äußerungen und Taten der
letzten Wochen und Tage im Zusammenhang mit dem
sogenannten Hungerstreik der RAF-Häftlinge sowohl
aus dem Gefängnis heraus als auch von außerhalb bei
RAF-Anhängern und -Sympathisanten uns allen die
Augen dafür öffnen sollten, daß Gewaltanwendung
und Terrorismus leider keine Erscheinung der
Vergangenheit, sondern eine höchst aktuelle
Herausforderung unseres Rechtsstaates sind. Gegenüber diesen
zutiefst rechtsstaatsfeindlichen Erscheinungen und
Aktivitäten sollten die verantwortlichen Politiker aller
Parteien meines Erachtens mehr Einigkeit und
Standfestigkeit zeigen. Unser Staat muß jeden Anschein
meiden, als würde er zum Tarifpartner der
Terroristen, was ihren Haftvollzug betrifft.
(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord
-
neten der FDP — Conradi [SPD]: Bei der
Kronzeugenregelung werden Angebote ge
macht!)
Sicher werden wir dieser Herausforderung nicht
nur mit Strafgesetzen begegnen können. Aber
Voraussetzung für die geistige Auseinandersetzung mit
den Ursachen von Gewalt und Terrorismus ist meines
Erachtens ein geordneter, funktionierender, in seinen
Grundsätzen und Zielen überzeugender Rechtsstaat,
der das Vertrauen seiner Bürger und der für Recht,
Ordnung und innere Sicherheit zuvörderst
zuständigen Polizeibeamten genießt.
Mit der Verabschiedung der vorliegenden Gesetze
zur inneren Sicherheit leisten wir — davon sind wir
überzeugt — einen Beitrag zur Erhaltung und
Festigung dieses Vertrauens der Bevölkerung und der
Polizeibeamten in unserem Rechtsstaat. Gerade jetzt
leisten wir einen höchst notwendigen und aktuellen
Beitrag.
Die Oppositionsparteien dagegen haben, wie wir
heute noch hören werden und wie wir bereits wissen,
auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und des
inneren Friedens, wo die Gemeinsamkeit der Demokraten
besonders gefordert wäre, außer einer wenig
fundierten Kritik und einigen rechtsdogmatischen
Einwendungen aus der Gartenlaube des 19. Jahrhunderts,
nichts zur Lösung der schwierigen Probleme zu
bieten. Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß die
Bevölkerung der Bundesrepublik das zur Kenntnis
nimmt.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Das Wort hat die
Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin.
Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt
uns heute ein Gesetz vor, das in die grundgesetzlich
geschützte Versammlungsfreiheit und —
insbesondere mit der vorgesehenen Kronzeugenregelung — in
rechtsstaatliche Grundprinzipien unserer Verfassung
eingreift.
(Marschewski [CDU/CSU]: Das beweisen
Sie einmal!)
— Sie wissen es, und ich werde es Ihnen schon noch
beweisen. Es hören ja Gott sei Dank eine Menge
Bürgerinnen und Bürger heute zu. Wir
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten halten diesen
Gesetzentwurf, Herr Marschewski, für überflüssig, für schädlich
für den inneren Frieden und verfassungsrechtlich für
mehr als bedenklich. Wir lehnen ihn ab. Wir fordern
Sie auf, meine Damen und Herren von der
Regierungskoalition, das gleiche zu tun.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Sie wiederholen, meine Damen und Herren,
gebetsmühlenhaft, Ihr Gesetz werde die innere Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland und den Schutz für
Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Ich sage: Das ist
Etikettenschwindel, denn das kann und wird es nicht.
Nicht einmal Ihre Behauptung trifft zu, die Zahl der
Demonstrationen bei denen es zu Gewalt kommt,
steige, und deshalb sei die Verschärfung
strafrechtlicher und strafverfahrensrechtlicher sowie
demonstrations-strafrechtlicher Bestimmungen notwendig.
Nachprüfbare Tatsache, meine Damen und Herren, ist
vielmehr, daß zwar die Zahl der Demonstrationen
steigt, daß aber Gewalt bei Demonstrationen
abnimmt, und zwar relativ und absolut gerechnet.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Das war in den letzten Jahren so, und — Sie werden es
in den kommenden Tagen wieder sehen — auch die
Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik für die
vergangenen Monate weisen aus, daß das so ist. Der neue
Bundesinnenminister wird diese Kriminalstatistik in
den nächsten Tagen der Öffentlichkeit vorstellen.
Außer unbewiesenen Behauptungen hat die
Bundesregierung auch im Gesetzgebungsverfahren nichts für
die Notwendigkeit so schwerwiegender Eingriffe in
Versammlungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit
vortragen können. Dabei ist klar, meine Damen und Herren:
Schutz und Sicherheit für die Bürgerinnen und
Bürger, Freiheit und demokratische Mitbestimmung,
innerer Friede und Rechtsstaat sind unverzichtbare
Elemente unserer Verfassung, und diese wollen wir nicht
nur erfüllen, sondern wir wollen sie täglich neu
ausfüllen und weiterentwickeln.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Das ständige Drehen an der Schraube des Straf- und
Demonstrationsstrafrechts indes, Herr Marschewski,
meine Damen und Herren, macht uns weder sicherer,
noch führt es uns zum inneren Frieden. Für die
Freiheit der Bürgerinnen und Bürger allerdings ist dieses
Drehen an der Gesetzesschraube mehr als
schädlich.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ich sage: Eigentlich müßten sich diese simplen
Tatsachen mittlerweile auch bei Ihnen herumgesprochen
haben. In den vergangenen 15 Jahren wurden viele
Strafgesetze verändert oder verschärft, meist als
Reaktion auf spektakuläre Kriminalfälle oder
terroristische Anschläge. Unserer Rechtskultur und unserem
Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes
zu schützen, täte es nur gut, jetzt einmal innezuhalten
und nachzuprüfen, was diese Verschärfungen
eigentlich gebracht haben. Da gibt es ja manchen Zweifel.
Auch in Ihren Reihen, meine Damen und Herren
von der Regierungskoalition, gab es doch
Ansatzpunkte zu solchen Überlegungen. Die
Bundesregierung hat doch eine Regierungskommission mit
Sachverständigen eingesetzt, die den Auftrag hat, die
Ursachen von Gewalt zu erforschen und danach
Vorschläge vorzulegen. Wie man aus der Presse hören
10192 Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn. Freitag, cien 21. April 1989
Frau Dr. Däubler-Gmelin
kann, arbeitet diese Kommission gut. Sie arbeitet
zügig und effektiv. Es sind gute Leute dabei, trotz der
merkwürdigen Eingriffe des ehemaligen
Bundesinnenministers bei der Einsetzung.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Sie hat aber
noch kein Ergebnis vorgelegt! — Gerster
[Mainz] [CDU/CSU]: Welche Eingriffe?)
Meine Damen und Herren, viele Mitglieder der
Kommission können und wollen Ihnen von der
Regierungsmehrheit einiges zu dem Artikelgesetz sagen,
das Sie heute verabschieden wollen. Warum geben
Sie eigentlich dieser Kommission dazu nicht die
Gelegenheit?
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Warum lassen Sie diese Kommission die
Kronzeugenregelung oder auch das strafrechtliche
Vermummungsverbot nicht bewerten? Das ist doch Ihre
Kommission. Wollen Sie das deshalb nicht, weil Sie
mittlerweile — wie wir auch — wissen, daß auch dort die
Unterstützung für Ihre Pläne äußerst karg, ja geradezu
verschwindend gering ausfällt, und daß auch
Mitglieder Ihrer eigenen Kommission — und das pfeifen ja
die Spatzen hier in Bonn schon von den Dächern,
obwohl die Gutachten noch nicht veröffentlicht
wurden — Sie weitestgehend im Regen stehen lassen?
Ich werde Ihnen einige von den Bedenken
vortragen, die auch Ihre eigene
Sachverständigenkommission teilt. Wir sagen: Es ist falsch, das
Vermummungsverbot von einer Ordnungswidrigkeit zu einem
Straftatbestand zu machen. Sie gehen inflationär mit dem
Strafrecht um. Es soll das letzte Mittel sein, wenn es
wirksam bleiben soll. Auch von seiten der Kommission
wird betont — das stimmt auch — , daß die bei der
heutigen Rechtslage gegebenen Mittel ausreichen,
zumal bei Gewalttätigkeit, daß also die Vorschriften
des § 125 Abs. 2, wie wir wissen, Eingriffs- und
Bestrafungsmöglichkeiten in ausreichendem Maße zur
Verfügung stellen.
Wir sagen: Sie fördern falsche Solidarisierungen.
Dabei muß es uns doch gemeinsam darum gehen,
Gewalttäter aus der Solidarisierung herauszulösen.
(Dr. Vogel [SPD]: So ist es!)
Da wird zu Recht kritisiert, daß Sie alles wie Kraut und
Rüben in einen Topf werfen.
Für Sie und den Kollegen Stark, den ich sehr
schätze — das weiß er —, ist Vermummung
strafwürdige Gewaltbereitschaft, obwohl das wirklich zwei
paar Stiefel sind. Sie machen Gesetze, als sei die
Stammtischparole Wahrheit, die da besagt: heute
vermummt, morgen Terrorist. Dabei ist diese Parole, Herr
Stark, genauso unsinnig wie etwa die
Gleichsetzungen: heute Schwarzfahrer, morgen
Flugzeugentführer oder: heute jugendlicher Ladendieb, morgen
Bankräuber.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Abgeordnete
Dr. Däubler-Gmelin, gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Abgeordneten Gerster?
Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Selbstverständlich,
ja.
Gerster (Marnz) (CDU/CSU): Frau Kollegin,
würden Sie Ihren nebulösen Andeutungen über die
Einsetzung der Gewalt-Kommission und über Ihnen
offenbar bekannte Ergebnisse etwas konkretisieren?
Welche Eingriffe gab es, und welche Erkenntnisse
haben Sie aus dieser Gewalt-Kommission zu diesem
Thema, das wir heute hier erörtern? Bitte sagen Sie es
konkret und nicht mit nebulösen Andeutungen.
Frau Dr. Däubler - Gmelin (SPD): Lieber Herr
Gerster, ich drücke mich immer sehr konkret aus.
(Beifall der Abgeordneten Frau Nickels
[GRÜNE])
Sie können sich auf eines verlassen: Wir werden über
die Einsetzung der Gewalt-Kommission und deren
Ergebnisse hier im Bundestag noch so viel reden, daß
Ihnen die Ohren klingeln. Nur, heute würde ich mich
gerne mit der Kronzeugenregelung und der
Stellungnahme aus dieser Kommission dazu befassen. Dafür
haben Sie sicherlich Verständnis.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Überhaupt
nicht! — Fellner [CDU/CSU]: Sie mißbrau
-
chen im Augenblick diese Gewalt-Kommis
sion! Sie wird sich dagegen wehren!)
Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren,
denken Sie auch einmal daran, was die Polizei und die
Gerichte auszuhalten haben, wenn Sie heute dieses
Gesetz verabschieden.
(Zuruf von der SPD: Genau!)
Auch das wird in der Kommission vertreten. Wenn Sie
das nicht wissen, Herr Fellner, müssen Sie sich halt
sachkundig machen. Wir alle wissen genau, daß die
Polizei vor Ort entscheiden können muß, ob sie bei
Demonstrationen eingreift und wie sie das tut. Nur
wenn sie diese Handlungsfreiheit hat, können die
Polizeibeamten dort, wo es nötig ist, Provokationen
abbauen, Gewalt verhindern und Eskalationen
vermeiden.
Wenn das Vermummungsverbot
Ordnungswidrigkeit bleibt, dann können die Polizeibeamten das auch
weiterhin tun.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Im Au
genblick tun sie gar nichts!)
Wenn Sie, meine Damen und Herren, das
Vermummungsverbot zum Straftatbestand machen, können
sie das nicht mehr. Dann wird nämlich die Flexibilität
des Opportunitätsprinzips durch die Starrheit des
Legalitätsprinzips ersetzt, zum Schaden der
Polizeibeamten, es sei denn, meine Damen und Herren, Sie
setzen gleich noch einen Schelm drauf — Herr Stark,
Sie haben das eben, glaube ich, das Greifen zu
unkonventionellen Mitteln genannt — und verwischen die
rechtstaatlich notwendige Grenzlinie zwischen
Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip gleich mit.
Ich sage Ihnen aber: Das machen wir nicht mit, auch
im Interesse der Gerichte, auf die dann eine Menge an
Mehrarbeit zukommt. Dabei wissen Sie doch, daß das,
was am Ende eines strafrechtlichen Verfahrens als
Sanktion für dieses formale Unrecht herauskommt,
nicht höher sein darf und kann als (Ids, was Sie mit
einer Ordnungswidrigkeit erreichen können.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Falsch,
das nimmt Ihnen kein Amtsrichter ab!)
Ich sage Ihnen: Dieses Gesetz fördert nicht die
innere Sicherheit, sondern es fördert das Mißtrauen in
unseren Staat und seine Institutionen.
Vergleichbar massive Bedenken, Herr Stark,
werden auch gegen Ihre Kronzeugenregelung
vorgebracht, nach der Terroristen der Strafverfolgung ganz
entzogen werden können, wenn sie ihre Mittäter
verpfeifen. Man muß sich einmal überlegen, was das
heißt: Diese Terroristen müssen dann nicht einmal vor
Gericht gestellt werden. Das muß man sich
vorstellen!
Dabei, meine Damen und Herren, ist dieser
Vorschlag nicht neu. Noch 1986 waren wir uns doch nach
langen Diskussionen in diesem Hause einig, ihn aus
wohlerwogenen Gründen nicht aufzugreifen.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Dr. Stark [Nürtingen) [CDU/CSU]: Wer hat
es denn damals vorgeschlagen, Frau Däub
-
ler-Gmelin?)
Wir haben damals gesagt — und wir sagen das auch
heute — : Das Rechtsbewußtsein in der Bevölkerung,
von dem doch auch Sie soviel reden, würde
erheblichen Schaden nehmen, wenn ausgerechnet
Schwerstkriminelle zu Kronzeugen werden können.
Wir wollen — auch das sagen wir ganz deutlich —
diese Kooperation zwischen Strafverfolgungsorganen
und Terroristen, die ihre Mittäter verpfeifen, nicht.
Das bringt den Rechtsstaat in Verruf, ganz egal im
übrigen, wer über ihre Straflosigkeit oder die mildere
Bestrafung entscheidet. Wir sagen: Wir halten an
einem Gerichtsverfahren für Terroristen fest, und dieser
Meinung werden wir auch weiter Ausdruck
verleihen.
Meine Damen und Herren, auch die
Zweckmäßigkeit der Kronzeugenregelung ist doch mehr als
zweifelhaft. Auch unsere Anhörungsverfahren haben
ergeben, daß im Ausland mit ähnlichen Rechtsinstituten
mehr als zwiespältige Erfahrungen gemacht wurden.
Einige Länder schaffen diese Regelung mittlerweile
doch schon wieder ab. Das wissen wir doch, meine
Damen und Herren, und das wußten wir vor zwei
Jahren übrigens auch schon. Bis heute gibt es keinerlei
Gründe, die uns zu einer Änderung unserer Haltung
bewegen könnten.
Sie wollen trotzdem daran festhalten, und das,
meine Damen und Herren, nachdem in den letzten
Tagen — das kommt noch dazu — Unionspolitiker
schwerste und massive Vorwürfe an SPD-regierte
Bundesländer gerichtet haben. „Kniefall vor
Terroristen" hieß es, weil die SPD-regierten Länder im
Zusammenhang mit dem Hungerstreik von RAF-
Häftlingen Vorschläge aufgegriffen hatten, die der
Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz — in
Absprache, wie man weiß, mit dem FDP-Vorsitzenden und
sicherlich nicht ohne die Rückendeckung des
Justizministers selbst — den Bundesländern vorgetragen
hatte.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Abgeordnete
Dr. Däubler-Gmelin, gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Abgeordneten Marschewski?
Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Noch zwei
Minuten, Herr Marschewski; seien Sie so freundlich. Ich
möchte erst gern noch meine Ausführungen zum
Hungerstreik machen.
Dabei ging es um die Frage, wie man mit
verurteilten, schon im Gefängnis einsitzenden terroristischen
Straftätern umgehen sollte. Die vorgeschlagene
Bildung von mehreren kleinen Gruppen ist nach Recht
und Gesetz ganz unzweifelhaft zulässig. „Kniefall vor
Terroristen" — das haben Sie gesagt, und heute
gehen Sie her und muten uns zu, Terroristen ohne
Gerichtsurteil
(Dr. Vogel [SPD]: Richtig, schreiender Wi
derspruch! — Dr. Nöbel [SPD]: Unglaub
lich!)
von vornherein der Strafverfolgung zu entziehen, nur
weil sie ihre Mittäter verpfeifen. Merken Sie
eigentlich nicht, was Sie hier tun, wie unglaubwürdig diese
Regelung ist und wie unglaubwürdig Sie damit
werden?
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Bitte schön!
Marschewski (CDU/CSU): Ist Ihnen, Frau Däubler-
Gmelin, bekannt, daß uns dieser sogenannte
schreiende Widerspruch, Herr Vogel, vom damaligen
nordrhein-westfälischen Justizminister empfohlen worden
ist?
(Dr. Vogel [SPD]: Und abgelehnt worden
ist!)
Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Aber sicher, Herr
Marschewski.
(Marschewski [CDU/CSU]: Empfohlen und
vorgeschlagen worden ist!)
—Lieber Herr Marschewski, entweder wollen Sie sich
jetzt miteinander unterhalten, oder Sie möchten eine
Antwort von mir.
(Marschewski [CDU/CSU]: Entschuldigung,
das war ein Zwischenruf! — Zuruf des
Abg. Fellner [CDU/CSU])
— Der hat recht, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Fellner;
das wissen wir doch. —
(Fellner [CDU/CSU]: Der mischt sich überall
ein, der Vogel!)
Herr Marschewski, wir wissen das ganz genau, und
ich habe auch gar nichts dagegen. Das geht mir bei
den z. B. von Herrn Boeden — auch in der
Öffentlichkeit — gemachten Vorschlägen genauso; man muß
auch sie prüfen. Nur, wenn man dann zu dem
Ergebnis kommt — und zu diesem Ergebnis sind wir
gekommen — , daß sie nichts taugen, dann muß man sie doch
fallenlassen können.
(Beifall bei der SPD)
Diese Fähigkeit zur Korrektur, Herr Marschewski,
sollten wir uns doch nicht von irgendwelchen
Populisten ausreden lassen.
(Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: An die Äuße
-
rung werde ich Sie erinnern!)
Ich weiß, Sie möchten diese Bedenken — auch
heute — alle nicht hören. Sie haben die Ohren auch im
Gesetzgebungsverfahren, Herr Weng, soweit es
irgendwie ging, verschlossen. Anlässe, Warnungen,
Bedenken und Einwände haben Sie nicht zur
Kenntnis nehmen wollen, obwohl es genügend davon gab.
Von den 26 Anhörpersonen aus Praxis, Wissenschaft
und Verbänden hat sich die weitaus überwiegende
Mehrheit ganz eindeutig gegen Ihre Vorschläge
ausgesprochen.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein,
eindeutig falsch! — Marschewski [CDU/
CSU]: Das ist falsch! Das war sehr ausgegli
chen, halbe-halbe!)
Erst in den letzten Tagen haben Vereinigungen von
Strafverteidigern aus mehreren Bundesländern die
Bedenken wiederholt; früher haben das schon
Strafrechtslehrer getan, übrigens, Herr Marschewski und
Herr Stark, mehr als 100. Viele von denen rechnen
sich durchaus dem konservativen Bereich zu.
(Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört!)
Das können Sie alles in großen Anzeigen der „Zeit"
nachlesen.
Wenn Sie einmal mit Polizeibeamten und
Praktikern über ihre Pläne reden,
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das tun
wir ständig!)
nämlich mit solchen, die bei Demonstrationen Dienst
tun
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Mit de
nen haben wir gesprochen, und die sind
nicht Ihrer Meinung!)
und für die unser Grundgesetz und der Wert unserer
Demonstrationsfreiheit nicht nur bei Gedenkfeiern
zum 40. Geburtstag unserer Verfassung wichtig sind,
sondern die sie insgesamt und Tag für Tag ernst
nehmen, dann werden Sie wirklich Ihr blaues Wunder
erleben.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein,
nein!)
Diese Praktiker halten überhaupt nichts vom
ständigen Drehen an der Gesetzesschraube. Sie verlangen
etwas ganz anderes — und das zu Recht. Sie
verlangen, daß Probleme, die es in unserer Gesellschaft gibt,
durch Politik aufgegriffen werden,
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
daß die Konflikte angesprochen und dann politisch
ausgetragen werden.
Wackersdorf ist dafür ein Beispiel — mit all den
schrecklichen Demonstrationen und der Gewalt, die
es dort gegeben hat.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Und das
Strafrecht schaffen wir ab!)
Festzuhalten ist, daß diese Atomfabrik ein Fehler war
und ein Fehler ist, genauso wie übrigens der Glaube
an die Beherrschbarkeit der Atomenergie ein Irrtum
ist. Das wissen die Bürgerinnen und Bürger heute, und
deshalb lehnen sie Wackersdorf ab.
Jetzt komme ich auf den wichtigen Punkt: Fehler,
die man gemacht hat, muß man korrigieren, auch in
der Politik.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Das, Herr Weng, wollen Sie nicht begreifen.
(Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Sie aber wis
sen das?)
Heute sagt Ihnen sogar die an Wackersdorf beteiligte
Wirtschaft, sie wolle nicht daran festhalten. Hier
müssen wir gemeinsam oder wir allein, wenn Sie das nicht
schaffen, die Weichen anders stellen. Schärfere
Gesetze und Eingriffe in Demonstrations- und
Versammlungsfreiheit bringen nichts, auch ein neues Gesetz
nicht. Es ist unvertretbar — das sage ich hier sehr
deutlich — , die Polizei dazu zu mißbrauchen, die
fehlende Akzeptanz für menschengefährdende Projekte
wie in Wackersdorf in scheinbar sichere Bahnen zu
lenken.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das ist un
glaublich!)
— Das ist so.
Meine Damen und Herren, es gibt noch eine Menge
guter Überlegungen, die Sie davon abhalten müßten,
Ihr Gesetz zu beschließen: die Warnungen des
Datenschutzbeauftragten von Hamburg etwa, der mit Recht
darauf hinweist, daß Ihr Gesetz nahezu schrankenlose
Möglichkeiten eröffnet, um bei Demonstrationen und
Versammlungen im Saal und unter freiem Himmel
jeden Teilnehmer zu fotografieren, zu speichern und
zu katalogisieren.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das
stimmt doch nicht! Das ist eine Falschaus
sage! — Marschewski [CDU/CSU]: Haben
Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen? Sach
lich falsch!)
— Das ist ein Unding, Herr Stark.
Ich weiß, meine Damen und Herren, daß manche
— gerade in den Reihen der FDP — etwas ganz
anderes wollten. Ihnen ging es häufig darum,
begrenzende, einschränkende Rechtsvorschriften zu
entwikkeln. Sie wollten gerade jungen Leuten, die
demonstrieren, die Sorge vor der polizeilichen
Allgegenwärtigkeit und der Kontrolle nehmen und damit die
Motivation für Vermummung abbauen. Aber, meine
Damen und Herren, diese Vorschrift ist nicht
zustimmungsfähig. Sie erreicht und bewirkt genau das
Gegenteil, auch deshalb, weil die unmittelbare
Gefährdung als Voraussetzung polizeilichen Handelns jetzt
nicht mehr nötig ist, sondern jetzt tatsächliche
Anhaltspunkte ausreichen sollen, die die Annahme
erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung rechtfertigen.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Das ist ja furcht
bar!)
Deutscher Bundestag — 1 1. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. April 1989 10195
Frau Dr. Däubler-Gmelin
Das, meine Damen und Herren, ist ein weiterer
Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit, den wir nicht
mitmachen.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Sie sollten, meine Damen und Herren von der
Unionsfraktion, eigentlich auch vor der Sprache des
Gesetzentwurfs zurückschrecken, die verschleiern will
und doch so verräterisch ist. Da wird von
„Schutzwaffen" gesprochen, auch von „passiver Bewaffnung"
— auch der verehrte Kollege Stark hat das gerade
getan — , aber gemeint ist etwas ganz anderes;
gemeint sind Motorradhelme oder gepolsterte
Schultern, manchmal sogar Friesennerze. Wenn Sie, meine
Damen und Herren, bei Demonstrationen oder auf
dem Weg dorthin so etwas tragen, dann können Sie
jetzt bestraft werden.
(Marschewski [CDU/CSU]: Das ist doch
absurd!)
Das, meine Damen und Herren, ist ein Unfug.
Sie bedienen sich ganz anderer Begriffe, wenn es
um wirkliche Waffen geht, beispielsweise um
Munition für Schußwaffen, entweder für allgemeine
Zwecke oder gar für die Polizei. Dann sprechen Ihre
Dokumente, dann sprechen die Dokumente aus dem
Bundesinnenministerium von etwas ganz anderem.
Dann heißt es nicht „Munition", auch nicht
„Schußwaffe", dann heißt es „distanzfördernde
Sicherheitsmittel".
(Conradi [SPD]: Das ist eine echte Vermum
-
mung!)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der Union, aber auch von den Freien
Demokraten, ich weiß, und ich merke es auch wieder:
Wir reden heute bei Ihnen wieder gegen eine Wand.
Sie sagen: Laßt die nur reden, schließlich haben wir
die Mehrheit; wir bestimmen, was gemacht wird.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist das Prin
zip!)
So haben Sie es in den vergangenen Jahren immer
wieder getan, z. B. damals, als Sie die Verlängerung
des Wehrdienstes gegen unseren Widerspruch
beschlossen haben. So haben Sie es im Bereich des
Gesundheitswesens gemacht. Auch da haben Sie unsere
Argumente lässig vom Tisch gewischt.
(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Kraut-und-Rü
ben-Rede! — Dr. Vogel [SPD]: Ihr müßt von
„Kraut und Rüben" sprechen, ihr Kraut-und
Rüben-Regierung! In eurem Durcheinander
kennt ihr euch selber nicht mehr aus!)
Bei der Steuerfreiheit für Flugbenzin und bei der
Quellensteuer — überall war es das gleiche. Auf diese
Weise, meine Damen und Herren — und deswegen
werden Sie auch so unruhig —, sind Sie mit Ihrer
Politik gründlich in die Sackgasse geraten. Das wissen
Sie. Die letzten Wahlen haben Ihnen das gezeigt.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Gott sei Dank!)
Deswegen fangen Sie auch an, sich auf einigen
Gebieten umzustellen.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Die FDP müßte sich
doch schämen!)
Wir begrüßen das durchaus. Wir begrüßen
insbesondere, daß Sie sich jetzt auch im Bereich des
Ausländerrechts unseren Vorschlägen annähern.
(Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Ach du lieber
Gott, dem Chaos bei Ihnen? — Dr. Stark
[Nürtingen] [CDU/CSU]: Heute geht bei Ih
nen auch alles durcheinander, Frau Däubler
Gmelin!)
Ich sage Ihnen aber, meine Damen und Herren: Mit
der Verabschiedung des Artikelgesetzes heute
machen Sie einen großen Fehler. Da zeigen Sie, Herr
Stark, dal3 Sie Ihre alte Starrköpfigkeit und Ihre
ideologischen Scheuklappen immer noch nicht abgelegt
haben, daß Sie Ihren Kampf um die Lufthoheit über
den Stammtischen wichtiger nehmen
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie ha
ben schon bessere Reden gehalten!)
als sachgerechte Entscheidungen, die uns dem
inneren Frieden näherbringen.
(Fellner [CDU/CSU]: Mit dieser Rede setzen
Sie zum Tiefflug über den Stammtischen
an!)
— Herr Fellner, wenn Sie und Ihre Kolleginnen und
Kollegen dieses Artikelgesetz heute verabschieden,
dann werden Sie es morgen wieder aufheben müssen,
wie so vieles, was Sie jetzt wieder korrigieren. Ich
sage Ihnen: Wenn Sie es nicht tun, dann werden wir es
nach 1990 tun.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Wir fordern Sie auf, meine Damen und Herren, uns
diese Doppelarbeit, vor allen Dingen aber die
Beschädigung des Rechtsstaates zu ersparen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Das Wort hat der
Abgeordnete Kleinert.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Jetzt kommt der
liberale Offenbarungseid!)
Kleinert (Hannover) (FDP) : Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist wirklich
beneidenswert, es ist sicher auch ein hohes Glück,
und der lieben Kollegin Frau Däubler-Gmelin gönne
ich das dann auch von Herzen, soweit es ein Glück ist,
wenn man in der Lage ist, seine Meinungen so
zweifelsfrei und stromlinienförmig über alle Punkte
hinweg zu formieren und ganz sicher zu sein, daß das
eine ganz falsch ist und das andere ganz richtig.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wo waren Sie
denn bei der Anhörung? Sie waren nicht
da!)
Zumindest ist es rhetorisch eine glückliche Gabe, aber
es ist nicht sehr glaubwürdig.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der
CDU/CSU)
Es kann gar nicht sein, daß in so komplizierten Fragen
alles so stimmig und so leicht zu entscheiden ist, wie
wir und wahrscheinlich auch andere außerhalb dieses
Saales es Ihren Worten eben entnehmen sollten, Frau
Däubler-Gmelin.
Die Frage von Herrn Marschewski war ja nicht von
ungefähr, ob Sie sich nicht an Herrn Possers
Vorschlag erinnern. Herr Posser war ja nicht alleine mit
seinem seinerzeitigen Vorschlag zu einer der Fragen,
die hier interessieren.
Ich weiß doch, daß wir uns im Kreise der damaligen
Koalition sehr vernünftig, verständig und ruhig über
die Möglichkeiten einerseits und andererseits
unterhalten haben und dann zu einer Ablehnung
gekommen sind. Das ist richtig. Aber es war nicht so, daß wir
von Anfang an — ich will doch jetzt keinen
namentlich ansprechen und die Meinung, die er zu
irgendeiner Minute einmal vertreten hat — der Meinung
gewesen wären: Das ist grundsätzlich falsch, oder: Das
ist grundsätzlich richtig.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Kronzeuge ist immer
falsch!)
Es spricht vielmehr in so komplizierten Fällen einiges
dagegen und einiges dafür, es so zu machen.
Diejenigen, die hier mit ganz einfachen Grundsätzen
kommen, werden mit Sicherheit dem Rechtsstaat, den sie
neuerdings in inflationärer Weise in den Mund
nehmen, ohne ihm, wie ich meine, deshalb zu dienen,
nicht gerecht.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Kleinert, gestatten Sie eine Zwischenfrage der
Abgeordneten Frau Vollmer?
Kleinert (Hannover) (FDP) : Bitte schön.
Frau Dr. Vollmer (GRÜNE): Herr Kollege Kleinert,
da Sie sich hier ja als sehr selbstkritischer Bedenken
-
träger in dieser Frage darstellen, möchte ich Sie
fragen, wo Sie bei der Anhörung waren, in der Sie ja die
verschiedenen Argumente zu dieser Gesetzgebung
hätten abwägen können. Ich habe Sie da nämlich
nicht gesehen.
Kleinert (Hannover) (FDP): Erstens, Frau Kollegin,
war ich bei der Anhörung, wenn auch nicht
durchgängig.
Zweitens hatte ich im Laufe der Jahre die Freude,
schon sehr viele Anhörungen gleicher Art mit den
gleichen Sachverständigen zum gleichen Thema zur
Kenntnis zu nehmen, weil wir uns nämlich schon sehr
lange und sehr gründlich damit befassen.
(Frau Unruh [GRÜNE]: Die Zeit geht doch
weiter!)
Drittens frage ich Sie auch nicht nach Ihrem
Terminzettel, weil wir eben dafür sind, daß man auch
noch einen Restbestand an Recht auf informationelle
Selbstbestimmung hat.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der
CDU/CSU)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Kleinert, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des
Abgeordneten de With?
Kleinert (Hannover) (FDP): Bitte schön.
Dr. de With (SPD): Herr Kollege Kleinert, würden
Sie einräumen, daß sich seit unserer gemeinsamen
Ablehnung der Kronzeugenregelung im Jahre 1976
die Sachumstände überhaupt nicht geändert haben
und deswegen Ihre, die Zustimmung der FDP nur
dadurch zu erklären ist, daß Sie der Union gefällig
sein wollen?
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Frau Unruh [GRÜNE]: Richtig!)
Kleinert (Hannover) (FDP): Erstens haben sich die
tatsächlichen Umstände meiner Ansicht nach, wenn
nicht grundsätzlich verändert, so doch in mehreren
gravierenden Fällen anders dargestellt.
Ich denke insbesondere immer wieder an die
Entführung von Herrn Schleyer. Ich denke an den
Krisenstab, der damals gebildet worden war und sich
ganz intensiv Sorgen gemacht hat, was man tun
könne, um hier noch in letzter Minute Leben zu retten.
Ich bleibe allerdings bei meiner Behauptung, die ich
eigentlich erst an späterer Stelle vortragen wollte, daß
man, wenn sich eine Möglichkeit geboten hätte, so zu
verfahren, wie wir es jetzt durch Recht und Gesetz
vorschlagen, auch auf den § 34 zurückgegriffen hätte,
um zu sagen: Hier haben wir einen Notstand; wir
werden genauso handeln wie nach dem jetzt
vorgeschlagenen Gesetz, wir werden den, der uns die Nachricht
gibt, belohnen,
(Zurufe von den GRÜNEN und von der
SPD)
und das ohne gesetzliche Grundlage; diese
Grundlage wollen wir deshalb schaffen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Frau Unruh [GRÜNE]: Das sind Mafiaallü
ren! — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Not
standsgesetzgebung in Friedenszeiten!)
— Das ist öfter geschehen, Herr Conradi, als es Ihnen
vielleicht gegenwärtig ist.
Zum zweiten, Herr de With, möchte ich Ihnen noch
auf den zweiten Teil Ihrer Frage antworten. Wir haben
nämlich in der Koalition mit Ihnen tatsächlich in
einigen Fällen zugestimmt, weil in einer Koalition auch
der Wille des anderen Partners einfach Faktum ist, das
mitbedacht gehört. Anders kann man Koalitionen
nicht führen. Wir haben Ihnen in manchen Punkten
nachgegeben, Punkten wenig liberaler Art, die uns
heute noch stören. § 88a (alt), der jetzt durch einen
ähnlichen § 130b (neu) ersetzt werden sollte, haben
wir doch nicht erfunden, er ist doch von
sozialdemokratischer Seite seinerzeit auf uns zugekommen, und
dann haben wir das mitgetragen.
(Dr. Vogel [SPD]: Das ist doch eine Erfin
dung! Haben Sie schon mal den Namen Mai
hofer gehört?)
Das ist eines dieser Beispiele, auf die man sich
besinnen sollte, wenn man versucht,
(Dr. Vogel [SPD]: Der erzählt hier einen Un
-sinn!)
nicht von beiden Seiten mit Maximalpositionen auf
einander einzudreschen, sondern die Nachdenklich-
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Ap ril 1989 10197
Kleinert (Hannover)
keit zu bewahren, die dann schließlich in der Mitte
zusammenführt. Das ist ein sehr schwieriges
Geschäft, ein Geschäft, das manche in unserem Lande
erschweren wollen.
Ich bin fest überzeugt, daß es neben vielen, die aus
sehr vernünftigen, und etliche, die aus weniger
vernünftigen Gründen zu Demonstrationen gehen und
dort auch Gewalt nicht in allen Fällen abhold sind,
auch andere gibt, die das strategisch betreiben, weil
es nämlich nützlich ist, auf einer Seite der politischen
Skala extreme Aktivitäten aufzubauen und deutlich
zu machen, damit sie sich auf der anderen Seite in
Reaktion aufbauen und schließlich von beiden Seiten
gegenseitig hochschaukeln können.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Muß der Staat
so blöd sein, darauf einzugehen? — Frau
Unruh [GRÜNE]: Sie sind ein blühendes
Beispiel dafür! — Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]:
Getroffene Hunde bellen!)
Das wird von Extremen von alters her gewußt und
auch bewußt so bet rieben,
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Aber Sie spielen
mit! Sie spielen voll mit!)
und zwar zum Nachteil der vernünftigen
Unterhaltung über das, worauf man sich im Wege des
Kompromisses immer wieder in der Mitte einigen muß.
Es ist nun einmal nicht so, daß Rechtsstaat heißt:
Das Individuum soll alles Recht haben und der Staat
und seine Organe gar keine Rechte, sondern
Rechtsstaat heißt, den Ausgleich zu suchen. Diejenigen, die
für die Freiheit des einzelnen sind, also mindestens
auch die Liberalen, haben sich seit sehr langer Zeit
immer wieder darüber unterhalten und nachdenken
müssen.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Offensichtlich
außerhalb dieser Gesetzgebung!)
Begonnen hat damit z. B. zu Beginn des politischen
Liberalismus Kant, wenn er gesagt hat: „Recht ist die
Einschränkung der Freiheit eines jeden
(Dr. Vogel [SPD]: Kant als Kronzeuge! —
Heiterkeit bei der SPD)
auf der Bedingung ihrer Zusammenstimmung mit der
Freiheit von jedermann, insofern diese nach einem
allgemeinen Gesetze möglich ist." Das darf man doch
hier einmal als das Ergebnis konsequenten und tiefen
Nachdenkens über dieses Spannungsverhältnis von
Freiheit und Gesetz vortragen.
Ich kann es auch einfacher sagen. Wer die Freiheit
bewahren will, muß ihren Mißbrauch kraftvoll
begrenzen, sonst kann es keine Freiheit geben.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Damit ist noch lange keine fix und fertige
Gebrauchsanweisung nach Ihrer Machart entstanden, aber die
ständige Aufforderung, in neuen Situationen neu
nachzudenken, und das haben wir hier getan. Daß
hier wieder die Verdächtigungen der intellektuell
besonders schlichten Art herhalten müssen, um die
Durchgängigkeit der gegnerischen Meinung
auseinanderzuargumentieren,
(Frau Nickels [GRÜNE]: Herr Hirsch, was sa
-
gen Sie dazu?)
nämlich diese Albernheiten von Friesennerzen und
Motorradhelmen, die hier statt etwas seriöserer
Argumente vorgetragen werden, zeigt doch, daß Ihnen bei
der durchgängigen Ablehnung so wohl auch nicht ist.
Denn der hat doch seine juristischen
Minimalkenntnisse an der Garderobe abgegeben, der meint, daß
nicht jeder vernünftige Richter diese sozialadäquaten
Umstände ohne weiteres ausscheiden kann und daß
dadurch eine solche Regelung jedenfalls mit
Sicherheit nicht belastet wird.
(Beifall bei der FDP — Frau Dr. Däubler
Gmelin [SPD]: Das ist doch eines Liberalen
nicht würdig!)
Frau Däubler-Gmelin, das Problem
Legalitätsprinzip, Opportunitätsprinzip ist sicher von erheblich
größerem Gewicht als das eben erwähnte.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie haben
ja auch unrecht!)
In diesem Bereich sind wir nun einmal der Meinung,
daß die Abwägung vor Ort durchaus vernünftig
erfolgen kann, daß sie erfolgen muß und daß das auch im
Einzelfall nicht zu unüberwindlichen Schwierigkeiten
führen wird.
(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)
Hinzufügen darf ich diesen Erwägungen, die sich
einer ausführlichen Diskussion bei dieser Gelegenheit
nun wirklich entziehen, daß wir uns schon mal ganz
grundsätzlich Ratschläge von denen, die das
Legalitätsprinzip in diversesten Fallgestaltungen zum Teil
schwerster Art in der Hafenstraße in Hamburg durch
Ihre Parteifreunde mit Füßen treten lassen und die
Polizei immer wieder zwingen, hier gegen das
Legalitätsprinzip zu handeln,
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Jetzt hört
es aber auf!)
nicht gefallen lassen wollen. Ratschläge von dieser
Seite sind nicht notwendig. Dann helfen wir uns schon
lieber mit unseren eigenen Überlegungen.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Wenn Sie
welche hätten!)
Wir haben etwas sehr Wesentliches — ich habe das
vorhin schon anklingen lassen — durchgesetzt,
nämlich die Streichung der vorgesehenen, allerdings die
Freiheit mehr gefährdenden als sichernden Fassung
des § 130b.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Und jetzt
schlafen Sie gut?)
Wir haben in der Frage der Vermummung seit vielen
Jahren versucht, zu Regelungen zu kommen, die
einigermaßen einleuchtend sind.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Dann sind Sie
bei einer ideologischen Kampagne
umgekippt und in die Knie gegangen! — Weitere
Zurufe von den GRÜNEN — Gegenruf von
der FDP: Halten Sie doch mal den Mund!)
10198 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1 April 1989
Kleinert (Hannover)
Die große Zahl unserer Staatsbürger verstehen nun
einmal nicht, daß man das Recht auf Demonstration in
der Weise wahrnehmen können soll, wie das in den
schwarzen Blöcken geschieht, und daß man auch die
unmittelbar damit verbundene Bedrohung durch
Gewalt in Kauf nehmen muß um des anderen Rechtes
willen. Bei der hier gebotenen Abwägung ist es
deshalb so schwer nicht, zu der jetzt hier getroffenen
Maßnahme zu kommen.
Zum Schluß möchte ich noch einmal zu der bereits
angesprochenen Kronzeugenregelung
zurückkommen. Natürlich sträubt sich hier vieles,
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Die Nacken
-
haare z. B.!)
natürlich ist es eine unbehagliche Vorstellung, daß ein
Mittäter hier erhebliche Vergünstigungen nun wieder
ganz klar gegen das geltende Recht haben soll, und
natürlich muß man sich dergleichen sehr genau
überlegen. Ich sehe aber hier in erster Linie die Wahl
zwischen dem im Einzelfall völlig ungeregelten
Eingreifen der Verantwortlichen oder der vorsorglichen
gesetzlichen Regelung,
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Was meinen Sie
denn mit vorsorglichem Eingreifen? Führen
Sie doch mal aus, was da für Gespräche lau
fen!)
die gewisse Regeln für ein solches Handeln im
Extremfall vorrätig hält und damit dieses notfalls
erforderliche, verantwortliche Handeln besser regelt.
Daß der Kronzeuge im eigentlichen Sinn, nämlich
als Zeuge im Hauptverfahren, gebraucht werden
würde, mag ich nicht glauben. Ich hoffe es auch nicht,
weil ich da ein weiteres schweres Bedenken sehe. Ich
sehe den Hauptpunkt dieser Regelung darin, daß man
Informationen gewinnt, die helfen, schwerste
Verbrechen zu verhindern, und daß sich dann infolge dieser
Informationen auch andere Fakten und andere
Beweismittel finden lassen, die schließlich in einer
Hauptverhandlung auch ohne Beteiligung des
Anzeigers zu Verurteilungen führen.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Kleinert, gestattet Sie noch einmal eine Zwischenfrage der
Frau Vollmer?
Kleinert (Hannover) (FDP): Danke schön. Ich
glaube, ich muß jetzt hier zum Ende kommen.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das ist eine
gute Frage, Herr Kleinert, lassen Sie sie ruhig
zu!)
Ganz abgesehen davon, daß Sie sich schließlich
auch fragen müssen, ob es überhaupt notwendig ist,
daß der Anzeigeerstatter, der wirklich wichtige
Informationen überbringt, bestraft wird, wenn Sie das
Leben des Gefährdeten oder das Leben vieler
Gefährdeter gegen die Durchsetzung des staatlichen
Strafanspruches in diesem einen Fall abwägen. Ich glaube,
da kann man mit einiger Nachdenklichkeit durchaus
zu dem Ergebnis kommen, daß wir es uns hier
keineswegs leichtgemacht haben und daß sich die
Entscheidung, die wir heute vortragen, in der heutigen
Situation mit gleichem Recht tragen läßt wie andere
Entscheidungen, die Sie früher aus Verantwortungsbe
wußtsein vorgeschlagen haben, die wir zum Teil
mitgetragen und die wir zum Teil auch gemeinsam
verworfen haben.
Deshalb werden wir, nachdem wir uns gründlich so
viele Gedanken gemacht haben, heute diesem Gesetz
hier aus den genannten und noch aus einigen
weiteren Gründen zustimmen.
Danke schön.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Zuruf von den GRÜNEN: Unmöglich! — Frau
Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wer eine schlechte
Sache vertritt, kann auch nicht gut reden!)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Das Wort zur
Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Jahn.
Jahn (Marburg) (SPD): Frau Präsidentin! Meine
Damen und Herren! Ich bitte für die heutige
Tagesordnung nach § 126 unserer Geschäftsordnung
abweichend zu beschließen, daß Beiträge zur
Geschäftsordnung, zur Tagesordnung und entsprechende auf eine
Redezeit von zwei Minuten statt fünf Minuten
begrenzt werden. Ich brauche dazu eine Unterstützung
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder dieses
Hauses. Um die bitte ich hiermit.
(Zuruf von den GRÜNEN: Eine Lex Wüppe
sahl!)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Wünscht jemand das
Wort zu diesem Antrag? — Das ist nicht der Fall.
Dann komme ich zur Abstimmung. Wer stimmt
diesem Antrag des Abgeordneten Jahn zu? — Wer stimmt
dagegen? — Wer enthält sich? — Damit ist der Antrag
des Abgeordneten Jahn gegen die Stimmen der GRÜ-
NEN angenommen.
(Wüppesahl [fraktionslos]: Bitte auszählen!)
Das Wort hat der Abgeordnete Wüppesahl zur
Geschäftsordnung nach § 29.
Wüppesahl (fraktionslos) : Meine Damen und
Herren, ich mache es sowieso kurz.
Der § 42 unserer Geschäftsordnung lautet:
Der Bundestag kann auf Antrag einer Fraktion
oder von anwesenden fünf vom Hundert der
Mitglieder des Bundestages die Herbeirufung eines
Mitgliedes der Bundesregierung beschließen.
Nun kann ich mich wirklich nicht darüber
beschweren, wer aus dem Hause des Bundesministers der
Justiz anwesend ist: sowohl die sogenannte graue
Eminenz, Herr Kleinert, als auch der Minister selbst. Ich
empfinde es allerdings als unerträglich, daß das Haus
hier nicht vertreten ist, das im wesentlichen für die
Gesichtspunkte verantwortlich ist, die hier besonders
strittig diskutiert werden.
(Fellner [CDU/CSU]: Spranger ist nur für ei
nen Moment hinausgegangen!)
Das sind Vermummungsverbot, Kronzeugenregelung
und andere Punkte.
(Fellner [CDU/CSU]: Spranger war his eben
hier!)
Ich möchte also, daß dieser Antrag von Ihnen mit
Zweidrittelmehrheit beschlossen wird, daß ich einen
Antrag stellen kann, daß Herr Bundesminister des
Innern (alt), Herr Zimmermann, und der Bundesminister
des Innern (neu), Herr Schäuble, anwesend sind. Ich
empfinde es wirklich als dolle Nummer, daß bei einem
solchen Gesetz, das so tiefgreifende Eingriffe zum Teil
sogar in unsere Rechtsdogmatik, nicht nur in die
bestehende Gesetzeslage, vornimmt, diese beiden
Minister nicht anwesend sind. Herr Zimmermann ist ganz
wesentlich verantwortlich für die bis heute gelaufene
Diskussion, und Herr Schäuble ist es praktisch ab
heute.
Wir haben in den vorherigen Redebeiträgen sehr
häufig etwas zu den Gesichtspunkten der Polizei
gehört. Wir wissen auch, wie stark die Begehrlichkeiten
aus diesem Bereich herangetragen werden. Da ist
Herr Engelhard mit Sicherheit nicht die erste Stelle,
die angesprochen ist, auch wenn Sie, Herr Engelhard
— das erkenne ich wohl an — , die Federführung
haben.
Ich bitte also um die Abstimmung über diese beiden
Geschäftsordnungsanträge: erstens, daß Sie das jetzt
meinetwegen mit einer Fraktion beschließen — dann
ist das Herbeirufungsrecht nach § 42 bereits gültig —,
und zweitens, daß, wenn sich das keine Fraktion zu
eigen machen möchte, mir nach § 126 eine
Zweidrittelmehrheit die Möglichkeit gibt, auch als einzelner
Abgeordneter die Herbeirufung zu beantragen.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Danke. — Der
federführende Minister der Justiz bittet um das Wort.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Zur
Geschäftsordnung, Frau Präsidentin? Der Minister? —
Dr. Vogel [SPD]: Es geht doch nur um die
Zulässigkeit!)
Engelhard, Bundesminister der Justiz: Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lege nach
diesem Beitrag — —
Präsidentin Dr. Süssmuth: Der Minister der Justiz
hat Rederecht.
(Dr. Vogel [SPD]: Redet der zur
Geschäftsordnung?)
Bitte.
Engelhard, Bundesminister der Justiz: Ich habe im
Rahmen der Geschäftsordnung das Anliegen,
mitzuteilen, daß der bis soeben anwesende
Parlamentarische Staatssekretär Spranger mir sagte, daß auch er
sich jetzt entfernen müsse, weil um 11 Uhr die
Amtsübergabe im Bundesministerium der Justiz — —
(Dr. Vogel [SPD]: Innen! Sie sind doch noch
da! Innen, nicht Justiz!)
— Pardon, im Bundesministerium des Innern
stattfindet, wie dies an solchen Tagen üblich und notwendig
ist.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Ich stelle den Antrag des
Abgeordneten Wüppesahl zur Abstimmung. Wer
stimmt dafür? —
(Frau Unruh [GRÜNE]: Wir wissen nicht,
was!)
Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Damit ist
der Antrag abgelehnt.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Es waren zwei!)
Das Wort hat der Abgeordnete Häfner.
(Dr. Vogel [SPD]: Erledigt! Jetzt machen wir
weiter! — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]:
Wüppesahl muß einmal auf die Couch beim
Arzt!)
Häfner (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche nach dem
Häuptling der gespaltenen Truppe; der Rest der FDP
wird uns ja noch bevorstehen. Übrigens habe ich
nichts dagegen, daß man in diesem Hause
unterschiedlich abstimmt. Ich fände es nur schön, wenn
man bei einem solchen wichtigen Gesetzeswerk zur
Begründung seine Überzeugung und sein Gewissen
anführen würde und nicht die Notwendigkeit, in der
Koalition zusammenzustehen.
(Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Können Sie
begründen, warum Sie immer geschlossen
abstimmen?)
Meine Damen und Herren, wir feiern in diesem Jahr
viele Geburtstage, die bösen, wie den von Adolf Hitler
gestern abend — —
(Bohl [CDU/CSU]: Den Schal haben Sie, um
sich nachher zu vermummen, oder?)
— Der Schal ist ein Vermummungsgegenstand, das
hat Herr Bohl richtig geahnt. Herr Bohl, ich würde
Ihnen vorschlagen, mir jetzt keine Kleidervorschriften
zu machen, sondern das zu tun, was angesichts einer
Rede vielleicht angebracht wäre, nämlich
zuzuhören.
(Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Frau Vollmer,
Sie sind insbesondere gebeten, das zukünftig
zu berücksichtigen!)
Es stehen uns also eine Reihe von Geburtstagen ins
Haus; die bösen, wie z. B. den Jahrestag des
Kriegsanfangs, übergeht man weitgehend, andere werden
dafür groß gefeiert, etwa der vierzigste des
Grundgesetzes und der vierzigste der Bundesrepublik
Deutschland. Weihrauchfeste der Demokratie sind
geplant; einige tatsächlich spannend, die meisten
aber von peinlicher schulterklopfender und feister
Langweiligkeit, so fürchte ich.
Meine Damen und Herren, Herr Schäuble und Herr
Waigel, ich glaube, dieses Geld, die Buchsbäume, den
Weihrauch und all die Reden auf das Grundgesetz
und die Demokratie können Sie sich sparen, wenn wir
das Grundgesetz und die Demokratie nicht gerade
auch hier und heute ernst nehmen.
(Marschewski [CDU/CSU]: Das müssen Sie
gerade sagen, was?)
Dieses Artikelgesetz, Herr Marschewski, ist ein
beispielloser Angriff auf das Recht, auf die Grundrechte
und auf die Demokratie, der aus meiner Sicht auf gar
keinen Fall zum Erfolg führen darf.
(Beifall bei den GRÜNEN)
10200 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 138, Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. April 1989
Häfner
Sollte dieser Angriff Erfolg haben, bleibt vom
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht mehr viel
übrig.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Lachhaft
ist diese Behauptung!)
Praktisch jeder Versammlungsteilnehmer gilt dem
vorliegenden Gesetzesvorschlag zufolge künftig
potentiell als Straftäter. Ist Ihnen dabei eigentlich gar
nicht bewußt, daß Widerstand und Protest zu den
Wesensmerkmalen einer funktionierenden Demokratie
gehören, und ist Ihnen ebenfalls nie in den Sinn
gekommen, daß Protest und Widerstand auch immer
ihre Ursachen haben? Mir scheint dieses
Gesetzeswerk nicht zufällig in einer Zeit zu kommen, in der die
Unzufriedenheit mit der umwelt- und
friedensgefährdenden Politik der Bundesregierung immer mehr
wächst. Da liegt es nahe, daß die, die Verantwortung
für eine solche Politik tragen, eben nicht ihre Politik
verändern, sondern gegen diejenigen vorgehen, die
öffentlich gegen diese Politik protestieren.
Doch der Protest hat Gründe. Er hat seine Gründe in
der immer größer werdenden Kluft zwischen dem
Bürgerbewußtsein auf der einen Seite und dem
staatlichen Handeln auf der anderen Seite, im
Umweltbereich, im Atombereich, im Bereich der Abrüstung
(Frau Unruh [GRÜNE]: Im sozialen
Bereich!)
— auch im Sozialbereich, selbstverständlich —, wo
viele Bürgerinnen und Bürger seit langem
beispielsweise einen Stopp der Tiefflüge, einen Verzicht auf
den Jäger 90 oder auf eine neue Atomrüstung fordern
und die Regierung das Gegenteil tut, oder in dem, was
Frau Däubler-Gmelin bereits ausgeführt hat: dem Bau
der WAA in Wackersdorf, der unökonomisch,
unökologisch und unverantwortlich ist, gegen den die ganze
Bevölkerung insbesondere in der betroffenen Region
steht und bei der es ein leichtes wäre,
Gewaltpotentiale signifikant abzubauen, wenn Sie das wirklich
wollten, indem Sie nämlich schlicht und einfach
endlich Einsicht zeigen und sagen: Die WAA, für die es
keinen vernünftigen Grund mehr gibt, wird nicht
gebaut.
(Beifall bei den GRÜNEN)
In einer Zeit, in der der offene und auch verdeckte
Widerstand gegen die Politik der Bundesregierung
ständig wächst, werden Gesetze gemacht, deren
vordringliches Ziel und jedenfalls vordringliche Wirkung
ich vor allem darin sehe, die Bürger von der
Wahrnehmung ihrer grundgesetzlichen Rechte und
Möglichkeiten abzuschrecken. Denn wer eingeschüchtert ist,
wer Angst haben muß, als Straftäter verhaftet zu
werden, wird möglicherweise nicht mehr an
Demonstrationen teilnehmen. Gegen Gewalttaten dagegen, wie
das vorgegeben wird, unternimmt dieses
Artikelgesetz nichts. Denn solche Gewalttaten stehen ja — das
wissen Sie — schon heute unter Strafe.
Dagegen werden tausende Menschen auf Grund
völlig friedlichen und demokratischen Verhaltens zu
Kriminellen gestempelt werden. So, meine Damen
und Herren, wird kein innerer Friede geschaffen.
Bedenken Sie doch einmal: Bereitschaft zur Gewalt
entsteht selten von selbst. Bereitschaft zur Gewalt
entsteht gerade aus dem Empfinden staatlichen Unrechts
und aus der Erfahrung der Ohnmacht, aus der
Erfahrung, daß man nichts machen kann.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Zu genau dieser Einsicht ist selbst der Deutsche
Bundestag schon einmal gelangt, und zwar, für mich
erstaunlich, mit der Zustimmung aller Fraktionen.
Vielleicht erinnern Sie sich daran, daß Sie in der
letzten Legislaturperiode hier festgestellt haben — ich
zitiere — :
Die Bereitschaft von Jugendlichen, Gewalt
anzuwenden, wird in der Öffentlichkeit oft
überschätzt und ist weit geringer, als sie durch die
Darstellungen in der Öffentlichkeit erscheint.
— Das hat der Deutsche Bundestag beschlossen. —
Gleichwohl zeigt sich in der Bereitschaft zur
Gewaltanwendung kleiner Gruppen ein Verlust an
politischer Kultur. Allerdings ist dies vielfach die
Reaktion auf den mangelnden Willen oder die
mangelnde Fähigkeit des Staates, auf
Forderungen der Jugendlichen einzugehen. Deshalb muß
staatliches Handeln einsichtig und
nachvollziehbar sein und muß sich stets neu um
Glaubwürdigkeit bemühen.
(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)
— Es heißt dann im selben Beschluß:
Die übergroße Mehrheit der protestierenden
Jugendlichen will nicht aus der Gesellschaft
aussteigen, sondern in sie hineinwirken und fordert
dazu nachdrücklich Mitsprache- und
Mitentscheidungsrechte.
Warum haben Sie eigentlich die Einsicht, diese
Erkenntnis so schnell verlassen? Der Bundeskanzler ist
ja offenbar der Meinung, die Politik der
Bundesregierung sei viel besser als ihre Darstellung. Deswegen
wechselt er auch, wie wir heute morgen hier
miterleben konnten, die Darsteller, nicht aber die Politik. Ich
glaube jedoch, daß eine Änderung der Politik
dringend vonnöten ist, wenn wir in der Gesellschaft
inneren Frieden und innere Sicherheit, wie Sie das immer
nennen, erreichen wollen. Denn innerer Friede,
innere Sicherheit entsteht nicht durch Drohung, nicht
durch Gewalt, sondern durch Übereinstimmung der
Menschen mit der Politik, die praktiziert wird. Das
erfordert, daß sich die Menschen beteiligen können.
Sie haben hier heute Gesetzentwürfe vorgelegt, die
nach meiner Ansicht handwerklich und politisch
derart schlecht sind, wie ich dies selten erlebt habe.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Sie präsentieren uns Gesetze, für die jedem Jura
-
Erstsemester die Scham ins Gesicht steigen würde,
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es,
jawohl!)
Gesetze, bei denen noch nicht einmal die Begründung
stimmt und die jedem üblichen Erfordernis an
Normenklarheit, an Bestimmtheit und Rechtssicherheit
widersprechen,
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr
wahr!)
Gesetze, die die Öffentlichkeit über ihren eigenen
Zweck täuschen, und Gesetze, die das — diesen Satz
bitte ich zu bedenken — , was sie angeblich erreichen
wollen, gerade zerstören und das, was sie bekämpfen
wollen, verstärken.
(Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])
Glauben Sie denn wirklich, daß man inneren
Frieden durch ein Mehr an Aufrüstung, Verfolgung,
Erfassung, Kriminalisierung und staatlicher Gewalt
erreichen kann? Nein, Demokratie, Freiheit und innere
Sicherheit werden mit diesen Gesetzen zerstört und
gefährdet, und zwar viel wirkungsvoller und
nachhaltiger, als es außerparlamentarischer Widerstand und
selbst gewaltsamer Protest je vermöchten.
Die Begründung zu diesem Gesetzentwurf ist eine
glatte Lüge. Immer wieder wird von der „Zunahme
politisch motivierter Gewalttaten" — wörtliches Zitat
aus der Begründung —, von dem Anwachsen von
Gewalt im Zusammenhang mit Demonstrationen
gesprochen.
(Marschewski [CDU/CSU]: Es wird immer
friedlicher! Es wird nicht geschossen und
nichts kaputtgemacht!)
— Hören Sie sich doch die Tatsachen an, Herr
Marschewski. Das Gegenteil ist der Fall. 1968 hatten wir
25,9 % unfriedliche Demonstrationen, und zwar nach
Feststellung des Bundesinnenministeriums. 1988,
Herr Marschewski, hatten wir 1,85 %. Das ist die
niedrigste Zahl seit 20 Jahren. Obwohl bei dieser Statistik
unter „unfriedlich" in einzelnen Fällen bereits die
verspätete Anmeldung einer Demonstration oder
unzulässiger Lärm verstanden wird, liegen sowohl der
Prozentsatz als auch die absolute Zahl sogenannter
unfriedlicher Demonstrationen heute so niedrig wie
niemals zuvor. Und selbst die Zahl verletzter
Polizeibeamter, Herr Stark, ist drastisch zurückgegangen, z. B.
von 818 im vorvergangenen Jahr auf 293 im
vergangenen Jahr.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das ist
schon die Prävention unseres Gesetzes!)
Warum sagen Sie das der Öffentlichkeit nicht? Diese
Tatsachen, Herr Stark, gehören auch zur Redlichkeit.
Ich glaube nicht, daß Sie sich den Vorwurf machen
lassen wollen, ein solch einschneidendes Gesetz unter
Vorspiegelung falscher Tatsachen durchsetzen zu
wollen.
Ich möchte noch kurz etwas zum
Vermummungsverbot und zum Verbot passiver Bewaffnung sagen,
wobei ich offen bekennen muß, daß der Begriff
„passive Bewaffnung" aus meiner Sicht in den
Orwellschen Sprachschatz gehört. Was ist „passive
Bewaffnung" eigentlich? Ich kann das noch nicht einmal
denken. Eine Waffe ist etwas, womit ich andere
verletzen, womit ich mich gegen andere richten kann.
Das kann beim Messer anfangen und kann bis zum
Knüppel oder bis zur Pistole gehen.
Eine passive Waffe dagegen gibt es gar nicht. Es ist
eine Denkunmöglichkeit. Was Sie mit passiver Waffe
meinen, das ist z. B. eine gefütterte Lederjacke. In
Berlin wurde eine Frau, die einer Theatergruppe
angehörte, auf offener Straße gezwungen, ihr wattiertes
Kostüm auszuziehen, weil die Polizei behauptete, es
handle sich dabei um eine passive Waffe. Es ist
wirklich absurd, was Sie hier tun.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ja, Herr
Kleinert, so ist das!)
Mit diesem Gesetz werden nicht Straftaten, wird nicht
Gewalt unter Strafe gestellt, sondern es wird z. B. eine
bestimmte Art, sich zu kleiden, sich zu geben, unter
Strafe gestellt,
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Absolu
-
ter Quatsch! Das wissen Sie sehr genau!)
etwas, was wir in unserem Rechtssystem noch nie
gehabt haben, Herr Stark.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord
neten der SPD)
Sie wissen genau, daß Ihre Behauptung, die
Vermummung sei eine Vorbereitungshandlung zur
Gewalt,
(Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig! Ist
sie auch!)
und die angeblichen Erkenntnisse, daß Vermummung
und Gewalt korrelierten, weder rechtlich noch
tatsächlich tragen können. Selbst wenn Vermummte
häufig Gewalt begehen,
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Die Ra
senden der Straße!)
so ist das weiß Gott nicht immer der Fall.
Der häufigste Grund für die sogenannte
Vermummung besteht auch gar nicht darin, Gewalt zu planen
oder begehen, sondern besteht in der Sorge, Herr
Stark, daß man in die Dokumentationen der Polizei
und anderer Stellen gerät. Sie wissen, daß heute bei
praktisch jeder Demonstration Photo- und
Videotrupps eine uneingeschränkte Aufnahme und
Speicherung der Demonstranten betreiben.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Genau
das haben wir eingeschränkt, Herr Häfner!
Bleiben Sie doch ehrlich! — Zuruf des Abg.
Fellner [CDU/CSU])
Der von Ihnen jetzt vorgelegte § 12 a, Herr Fellner
— das einzige Gesetz, worauf man naiv vielleicht noch
hätte hoffen können, das, was sich die FDP so gerne an
den Hut heften würde, wenn es denn substantiell auch
nur irgend etwas Positives brächte — , führt nicht zu
einer Verbesserung, sondern zu einer
Verschlimmerung des gegenwärtigen Zustands. Ich hoffe, Sie
haben gelesen, was der Hamburger
Datenschutzbeauftragte Schapper hierzu gesagt hat.
(Marschewski [CDU/CSU]: Der weiß das!)
§ 12 a ist eine klare Augenwischerei. Er unterstellt das
Anfertigen und Aufbewahren von
personenbezogenen Ton-, Photo- und Videodokumenten nicht
strafrechtlichen, sondern rein polizeirechtlichen
Gesichtspunkten.
Neben den völlig unwirksamen Löschungs- und
Vernichtungsvorschriften empört mich vor allem
folgendes. Ich habe im Ausschuß sehr deutlich darauf
hingewiesen, daß diese Vorschriften schon deshalb
nicht taugen können, weil Sie auch die
Aufbewahrung der Aufnahmen von Dritten, die z. B. auf Photos
10202 Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. April 1989
Häfner
mit dokumentiert werden, auf denen einer z. B. als
Straftäter verfolgt oder gesucht wird, grenzenlos
zulassen wollen und weil Sie sogenannte
Übersichtsaufnahmen ganz generell von jeder Löschungsvorschrift
ausnehmen wollen. Wir wissen alle, daß es heute
technisch längst möglich ist, aus jeder beliebigen
Übersichtsaufnahme jeden gewünschten Teilnehmer
herauszuvergrößern und so zu identifizieren. Das heißt
unter dem Strich: Nichts wird wirklich vernichtet,
nichts wird wirklich untersagt, sondern in Zukunft
wird alles gestattet sein, was der Polizei technisch an
Aufnahmen, an Dokumentation und damit auch an
Identifizierung überhaupt gelingen kann.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Häfner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Abgeordneten Irmer?
Häfner (GRÜNE): Unter der Maßgabe, daß es nicht
auf die Redezeit angerechnet wird, sehr gerne.
Irmer (FDP): Herr Kollege Häfner, wie kommen Sie
dazu, die Löschungs- und
Vernichtungsbestimmungen, die vorgesehen sind, als völlig unwirksam zu
bezeichnen? Wollen Sie damit den
Gesetzesanwendern von vornherein unterstellen, daß sie das Gesetz
brechen werden?
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Unterlaufen!)
Häfner (GRÜNE): Herr Irmer, jetzt bringen Sie mich
in eine Schwierigkeit; denn bei der Beantwortung
Ihrer Frage müßte ich einfach etwas wiederholen, was
ich eben schon gesagt habe. Sie haben
Löschungsvorschriften geschaffen, von denen es jederzeit
Ausnahmen gibt, wenn jemand, der auf einem Photo
abgebildet ist, aus irgendeinem Grunde der Strafverfolgung
unterliegt oder gesucht wird und zu besorgen ist, daß
er auch künftig ein Straftäter werden könnte, was ich
für völlig unzuträglich halte. Sie haben weiterhin
gesagt, daß die Aufnahmen aller, die noch mit betroffen
sind, ebenfalls aufbewahrt und gespeichert werden
können.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!
Auch Unbeteiligte!)
Was also ist das denn für eine Löschungsvorschrift?
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD —
Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Nein, Sie
müssen die Vorschrift genauer lesen!)
Herr Irmer, wenn Sie das gewollt hätten, was Sie hier
vorgeben, hätten Sie eine Vorschrift aufgenommen,
wie ich sie Ihnen damals schon im Ausschuß
vorgehalten habe,
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie müs
-
sen die Vorschrift lesen!)
— lassen Sie mich doch die Frage zu Ende
beantworten — , nämlich daß nicht das Material selbst, sondern
ausschließlich Vergrößerungen der nach Ihren
Klauseln jeweils Betroffenen aufbewahrt werden können
und daß der Rest des Materials einschließlich der
Negative vernichtet werden muß.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ganz klar!
Unbeteiligte!)
Genau dies haben Sie nicht gemacht. Sie haben es
sogar abgelehnt.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Häfner, gestatten Sie eine Frage der Abgeordneten
Unruh?
Häfner (GRÜNE): Selbstverständlich.
Frau Unruh (GRÜNE): Herr Kollege, ich bin ja nun
keine Juristin und kann auch kaum juristisch
denken.
(Zuruf von der CDU/CSU: Sie können über
haupt nicht denken!)
Wie schätzen Sie z. B. die Vorgänge um das Celler
Loch in bezug auf Kronzeugenregelung, Anstiftung,
Staatsgewalt usw. ein? Da hätte ich als einfache
Volksvertreterin doch gern einmal eine Aufklärung.
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Am besten, Sie sa
gen auch gleich etwas zum Binger Loch!)
Häfner (GRÜNE): Leider ist das Celler Loch etwas
anderes als das Binger Loch; ich denke, Sie wissen
das. Das Celler Loch ist ein Beispiel für etwas, was ich
bis dahin in dieser Form für nicht möglich gehalten
hatte, nämlich eine Form von Staatsterrorismus. Ich
sage als Antwort auf diese Frage sehr deutlich: Sie
wissen — gerade diejenigen, die die Reise nach
Spanien und nach Frankreich unternommen haben —,
daß es in beiden Ländern bis heute nicht einen
einzigen Terroristen gibt, der von der
Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht und andere verpfiffen hat.
Ich habe Gründe zu der Annahme, daß gerade im
Hinblick auf einen solchen Täterkreis, einen Kreis von
Überzeugungstätern, die Vermutung, da könnte
jemand die anderen verpfeifen und sich damit fast
Straffreiheit erkaufen, völlig ins Leere geht.
(Marschewski [CDU/CSU]: Dann wäre es
doch nicht schlimm, dann machen Sie es
doch!)
Es gibt aber — und das ist meine Antwort auf diese
Frage — Gründe zu der Sorge, daß die Regelung in
eine andere Richtung zielt, daß hier auch Menschen
von Strafe freigestellt werden könnten, die
beispielsweise, wie es beim Celler Loch der Fall war, im
Staatsauftrag rechtsbrecherisch tätig geworden sind;
(Beifall bei den GRÜNEN)
und daß dies bis hin zu schweren Verbrechen gehen
kann, haben wir leider Gottes nicht nur in Celle
erfahren müssen.
(Fellner [CDU/CSU]: Häfner als Hüter des
Rechtsstaates!)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Abgeordneter
Häfner, trotzdem weise ich den Ausdruck
„Staatsterrorismus" zurück.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Na, für das
Celler Loch ist er aber angemessen! —
Dr. Briefs [GRÜNE]: Das ist ein politischer
Begriff!)
Häfner (GRÜNE): Das ist selbstverständlich
möglich, aber ich glaube, daß er in diesem Fall durch die
Tatsachen völlig gedeckt ist.
Lassen Sie mich zum Abschluß noch sagen: Dieser
Gesetzentwurf ist eine Kriegserklärung nach innen,
eine Kriegserklärung gegen die eigene Bevölkerung.
Es genügt nicht, zu sagen: Wer sich friedlich verhält,
ist ja nicht betroffen. Vielmehr wird, wie z. B. Herr
Schueler in der „Zeit" sagt, „der Rechtsstaat" Schritt
um Schritt „zum Polizeistaat denaturiert".
Ich glaube, daß wir in einer ganz anderen Richtung
denken müssen. Es reicht nicht mehr hin, sich zu
sagen: Wir sind diejenigen, die die Politik machen, und
die Menschen draußen haben gefälligst den Mund zu
halten, und wenn sie zu laut werden, werden eben die
Gesetze verschärft, dann werden wir gegen sie
vorgehen.
(Marschewski [CDU/CSU]: Es geht um Ge
-
walt, Herr Kollege, um Terror und Gewalt,
nicht um so etwas!)
— Herr Marschewski, ich denke, daß wir die Ursachen
von Protest begreifen müssen
(Marschewski [CDU/CSU]: Da sind wir einer
Meinung!)
und daß wir darüber nachdenken müssen, wie wir die
Menschen an den politischen Entscheidungen real
stärker beteiligen können. Nur durch eine Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger und nur durch die
Ausweitung von Demokratie, durch die Ausweitung
gerade auch von konkreten Rechten, seine Meinung zu
äußern und in die Entscheidungen einzubringen,
können innere Sicherheit und innerer Frieden auf Dauer
gefördert werden, nicht aber durch die Erhöhung und
Ausweitung staatlicher Gewalt und nicht durch das
Drehen an der Gewaltspirale von seiten des Staates.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord
neten der SPD)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Der Abgeordnete
Wüppesahl hat sich erneut zur Geschäftsordnung
gemeldet. Herr Abgeordneter Wüppesahl, wir sind jetzt
schon zeitlich erheblich im Verzuge.
(Dr. Vogel [SPD]: Das will er ja!)
Die Sitzung wird bis in den Nachmittag andauern. Sie
haben Gelegenheit gehabt, zur Geschäftsordnung zu
sprechen. Für weitere Geschäftsordnungsanträge
erteile ich das Wort jetzt nicht mehr. Es geht hier um die
Redezeit. Die kleinste Fraktion des Hauses mit 44
Mitgliedern erhält insgesamt 14 Minuten. Deshalb kann
ich Ihnen nicht mehr als fünf Minuten zubilligen. Ich
bitte Sie, das zu akzeptieren.
Wüppesahl (fraktionslos) : Meine Damen und
Herren! Ich habe einen Redebeitrag von zehn Minuten
beantragt. Fünf Minuten wurden mir gewährt. Sie
wissen, daß ich genau in diesem Themenbereich
sachkundig bin und meinen Arbeitsschwerpunkt habe.
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Von daher halte ich zehn Minuten bei einer
zweistündigen Debatte für angemessen, wenn bei Debatten
von einer Stunde ohnhin fünf Minuten
Mindestredezeit gegeben werden sollen.
Ich möchte Sie auch mit der Tatsache konfrontieren,
daß sich das Präsidium über Ostern darauf geeinigt
hat, fast linear meine Redekontingente um rund 50 %
zu reduzieren. Das heißt, bei einer Debatte von einer
Stunde kriege ich nur noch zwei bis drei Minuten. Das
ist mir auch gestern mehrfach angeboten worden.
Daher werde ich konsequent an jedem Sitzungstag
bis zur Verkündung des Urteils oder der einstweiligen
Anordnung aus Karlsruhe meine mir nach der
Geschäftsordnung zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten anwenden müssen. Denn durch die
Terminverschiebung ist die Zeitspanne einfach zu groß
geworden, und mein Rechtsschutzbedürfnis, das nun
überdeutlich geworden ist, wird erst relativ spät von dem
Senat geschützt werden können.
Ich bin in der Tat der Auffassung: Sie machen hier
einen orientalischen Bazar aus dem Bundestag, wenn
wir ständig um zwei, drei oder vier Minuten feilschen
müssen.
Ihr Vorgehen hat auch keinen Bezug zur Realität.
Weshalb lassen Sie mich denn nicht fünf oder zehn
Minuten reden? Dann brauchen wir nicht wie gestern
40 oder 50 Minuten Redezeit mit
Geschäftsordnungsdebatten zu vertun.
Sie sind es, die hier das Feindbild gegen mich
aufbauen. Ich weiß einfach nicht, warum.
Wenn ich mein Gegner wäre, würde ich es anders
machen. Da würde ich mich leerlaufen lassen. Dann
bekomme ich eben die zehn Minuten dazu und rede
nicht mehrmals zur Geschäftsordnung. Ich finde es
daher auch taktisch sehr unklug, wie Sie darauf
eingehen.
(Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Ein Mensch Ih
rer Geisteshaltung würde dann viele andere
nach sich ziehen!)
Ich finde das, was Sie hier mit mir machen,
substantiell unhaltbar, weil Sie es waren, die die politische
Diskussion und Entscheidung abgelehnt haben und
ausdrücklich die Delegation der Entscheidung an die
Judikative, ans Bundesverfassungsgericht, haben
wollten, statt selber die Probleme für die innere
Organisation des Parlaments in die Hand zu nehmen und
endlich auch die fraktionslosen Abgeordneten in die
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags
aufzunehmen. Ich tauche dort an keiner Stelle mit Rechten
auf.
Abschließend: Vizepräsidentin Frau Renger hat bei
der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auf Fragen
des Gerichts unter anderem gesagt, daß man
selbstverständlich fünf Minuten Mindestredezeit geben
kann. Ich mußte gestern erleben, daß ich mehrmals
darum kämpfen mußte, daß ich eine angemessene
Redezeit erhalte.
Sie verweisen mich ständig auf die
Geschäftsordnung, um meine Rechte zu strangulieren. Und ich
benutze jetzt die Geschäftsordnung in einer Art
Notwehrrecht.
Präsidentin Dr. Süssmuth: Wenn Sie Ihre Rechte in
Anspruch nehmen, dann von Ihrer Redezeit.
Wüppesahl (fraktionslos): Das ist doch nun völlig
absurd: den GO-Beitrag zur Redezeit addieren!
(Kolb [CDU/CSU]: Moment; wo sind wir
denn?)
Eben haben Sie schon auf Jahns Antrag ein Lex
Wüppesahl mit zwei Minuten Redezeit zur
Geschäftsordnung beschlossen. Und jetzt noch so was! Wo gibt's
denn so was?
(Kolb [CDU/CSU]: Müssen wir uns das
laufend gefallen lassen?)
Wo sind wir hier denn eigentlich?
Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag, mir zehn
Minuten Redezeit zur Sachdebatte zu gewähren.
(Kolb [CDU/CSU]: Wenn sich jeder so
benähme, wo kämen wir da hin! — Zuruf von
der CDU/CSU: Er wiederholt jeden Tag das
gleiche! — Kolb [CDU/CSU]: Sie benehmen
sich wie die Axt im Wald!)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Frau Abgeordnete
Nikkels.
Frau Nickels (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Gegenrede
halten.
Ich bin der Meinung: Wir können nicht, weil wir uns
hier ärgern, die GO-Beiträge stoppen.
Aber, Thomas, eines wi ll ich sagen: Wenn ein
einzelner Abgeordneter mehr Redezeit als die kleinste
Fraktion beansprucht, dann finde ich, daß du deinem
Anliegen, den fraktionslosen Abgeordneten und den
einzelnen Abgeordneten zu stärken, einen
Bärendienst antust. Ich finde das unerträglich.
Und zum zweiten glaube ich, man darf sich auch
nicht so plustern und so unendlich wichtig nehmen,
daß man ernsthafte Debatten, die hier laufen, immer
mit seinen eigenen Sachen so überwölbt.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Ich bitte dich, daß du zwar deine Redezeit, die dir
zusteht, in Anspruch nimmst, was ja richtig ist, aber
daß du aufhörst, dich so aufzuplustern wie ein
Heißluftballon. Das ist nicht angemessen. Das finde ich
falsch. Das schadet auch deinem Anliegen, das ich
unterstütze, daß die Rechte der einzelnen
Abgeordneten, auch der fraktionslosen, gestärkt werden.
Ich bitte dich: Laß das jetzt bitte sein!
(Beifall bei allen Fraktionen)
Präsidentin Dr. Süssmuth: Herr Wüppesahl, Sie
haben einen Sachbeitrag gegeben. Ich habe keine
Redezeit zur Geschäftsordnung gegeben.
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.
Engelhard, Bundesminister der Justiz: Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war am 23.
September 1988, daß hier in der ersten Lesung dieser
Entwurf von mir eingebracht und vom Deutschen
Bundestag debattiert wurde.
In der Zwischenzeit haben sehr eingehende
Ausschußberatungen, voran im Rechtsausschuß,
stattgefunden. Ich meine, daß dabei dieser Entwurf mit eini
-
gen Änderungen wesentlich verbessert werden
konnte. Ich sage ausdrücklich, daß ich es begrüße, daß
sich der Rechtsausschuß nicht darauf beschränkt hat,
ein bloßes Ja zu sagen oder gar ein Nein, sondern daß
in einer Reihe von kritischen Punkten die Dinge sehr
genau beleuchtet und abgewogen wurden. Ich meine,
wie hier Veränderungen vorgenommen wurden, ist
aber in den Beratungen insgesamt deutlich geworden,
daß dieser Entwurf in seiner Grundkonzeption richtig
ist und so Gesetz werden muß.
Meine Damen und Herren, an der Notwendigkeit,
die Vermummung und passive Bewaffnung bei
öffentlichen Demonstrationen unter Strafandrohung zu
verbieten, hat sich seit der Vorlage des
Gesetzentwurfes nichts geändert. Da mag man sich jetzt — ich
kenne das seit vielen, vielen Jahren, in denen wir die
Dinge immer und immer wieder im Rechtsausschuß
debattiert haben — eingehend mit der neuesten
Statistik des Demonstrationsgeschehens beschäftigen.
Es ist richtig, daß die Zahl der verletzten Polizisten
sehr stark zurückgegangen ist. Das begrüßen wir. Das
ist unserer Zustimmung und unserer Unterstützung,
das noch wesentlich zu verbessern, in jeder Weise
sicher.
(Beifall des Abg. Dr. Weng [Gerlingen]
[FDP])
Nur wissen wir, wie sich die Dinge von einem Tag zum
andern sprunghaft in gegenläufiger Richtung
entwikkeln können. Wir können nicht die Gesetzgebung des
Tages machen, orientiert an Zahlen, die uns für jedes
Jahr neu gegeben werden müssen.
(Dr. Vogel [SPD]: Wie bei der Bundes
wehr!)
Nein, die Frage ist eine ganz andere: Sind wir es
nicht eigentlich jedem Demonstranten in diesem
Lande, der auf sich hält, schuldig, dafür Sorge zu
tragen, daß nicht Vermummte und passiv Bewaffnete als
ein Stoßtrupp hinzukommen, der allein durch sein
Erscheinungsbild Gewalttätigkeit indiziert?
(V o r sitz : Vizepräsident Cronenberg)
Ein deutlicher Hinweis darauf ist nach all unseren
Erfahrungen der letzten Jahre, daß das so ist. Dann ist
es nicht richtig, Herr Abgeordneter Häfner — aber mir
ist klar, daß mit Ihnen darüber zu sprechen sehr
schwierig ist — , daß Sie sagen, hier sei das Ende des
Grundrechts der Demonstrationsfreiheit
angebrochen, und jeder Demonstrant, der sich in einem Zuge
bewege, sei durch unser neues Gesetz bereits ein
potentieller Straftäter.
Nein, meine Damen und Herren, es ist genau
umgekehrt: Wir werden uns bemühen müssen, wie ich
bereits sagte, im Interesse derer, die auf sich und auf
Friedfertigkeit halten, dafür Sorge zu tragen, daß das
Demonstrationsgeschehen in unserem Lande von
deutlicher Aussprache, aber immer von Friedlichkeit
geprägt ist.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Vizepräsident Cronenberg: Herr Minister, gestatten
Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Häfner?
Engelhard, Bundesminister der Justiz: Ja, bitte.
Häfner (GRÜNE):: Vielen Dank. Herr Minister, da
Sie mich eben selbst angesprochen haben, können Sie
mir die Frage beantworten, ob beispielsweise der
Schal, den ich heute hier trage, ein
Vermummungsgegenstand ist oder nicht und woraus ich als
Demonstrationsteilnehmer erkennen soll, welches ein zur
Vermummung geeigneter Gegenstand ist und welches
nicht, und weiterhin, wann ich diesen Gegenstand
tragen darf und wann nicht, weil doch in Ihrem Gesetz
steht, daß das schon auf dem Weg der Demonstration
verboten sei.
(Irmer [FDP]: Im Winter, Herr Häfner,
können Sie ihn tragen!)
— Im Winter kann ich gar nicht mehr demonstrieren.
Sonst erkälte ich mich. Das ist klar.
(Fellner [CDU/CSU]: Stell dich doch nicht so
dumm an!)
Engelhard, Bundesminister der Justiz: Herr
Abgeordneter Häfner, es hat seinen besonderen Reiz, bei
allen Dingen immer wieder
(Frau Unruh [GRÜNE]: Praktisch zu
denken!)
an die Ursprünge zurückzukehren und alles neu hin-
und herzuwenden. Ich habe gute Wünsche für Sie. Sie
können sich unbesorgt dort, wo es geboten ist, mit
einem Schal zu einer Demonstration bewegen.
(Dr. Vogel [SPD]: Wo ist es nicht geboten?
Hängt das von der Temperatur ab?)
Ja, ich wünsche Ihnen das für den Winter, weil ich
jedem Menschen wünsche, daß er nicht Opfer einer
schweren Erkältung wird. Aber wie Sie den Schal
nicht anwenden dürfen, das wissen Sie auch. Dazu
besteht auch keinerlei Veranlassung.
Damit glaube ich, daß die Uraltfrage wieder einmal,
inzwischen zum 325. Mal, beantwortet ist.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Häfner [GRÜNE]: Das Mitführen, nicht das
Tragen!)
Meine Damen und Herren, ich meine, der friedliche
Demonstrant hat keinen Grund, Befürchtungen
wegen dieses Gesetzes zu haben. Das gilt um so mehr, als
nunmehr im Versammlungsgesetz ausdrücklich
geregelt werden soll, unter welchen Voraussetzungen die
Polizei bei öffentlichen Versammlungen Bild- und
Tonaufnahmen fertigen darf und wann sie gehalten
ist, solche Aufnahmen wieder zu vernichten. Diese
Regelung — speziell von seiten meiner Fraktion in die
Debatte gebracht — hat auch meine Zustimmung und
die Zustimmung der Bundesregierung aus drei
Gründen.
Zum einen: Mit der Vorschrift wird dem
verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung getragen, eine
Rechtsgrundlage für die Anfertigung und für die
Aufbewahrung von Bild- und Tonaufnahmen von
Teilnehmern an einer öffentlichen Versammlung durch
die Polizei zu schaffen.
(Beifall bei der FDP)
Zum zweiten: Inhaltlich trägt die vorgesehene
Regelung der vielfach geäußerten Sorge Rechnung, daß
Bürger von der Ausübung ihres Demonstrationsrechts
abgeschreckt werden könnten, weil sie befürchten,
von der Polizei alleine wegen ihrer Teilnahme
aufgenommen und dann registriert und gespeichert zu
werden. Auf diese Sorge hat mehrfach auch bereits das
Bundesverfassungsgericht hingewiesen.
Im übrigen — weil die Frage auftauchte, daß auf
einem Bild auch jemand sein kann, der da gar nicht
gemeint ist — : Auch das läßt sich technisch
bewältigen. Nur meine ich, daß wir — bei allem Interesse,
Grundsätze durchzusetzen — schon auf dem Teppich
des Realen bleiben sollten. Denn wer meint, daß er als
Demonstrationsteilnehmer an einer
Geheimversammlung teilnimmt, der ist am falschen Platz. Der wird sich
in der Tat bereits als Passant auf der Straße allzusehr
beobachtet fühlen und bleibt am besten in seinem
stillen Kämmerlein.
Zum dritten: Meine Damen und Herren, wesentlich
erscheint mir schließlich, daß die bestehende
Rechtsunsicherheit beseitigt wird und der Polizei klare
Rechtsvorschriften und auch praktikable
Rechtsvorschriften für die Anfertigung von Bild- und
Tonaufnahmen gegeben werden.
Meine Damen und Herren, ein weiterer
wesentlicher und wichtiger Teil ist in diesem Gesetzentwurf
die Kronzeugenregelung. Ich habe in der ersten
Lesung sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, daß
dies nicht Gesetz nach unserem Vorschlag werden
würde, wenn es nur darum ginge, bereits begangene
schwerste Straftaten aufzuklären. Dies ist wichtig. Die
Opfer haben einen Anspruch, daß wir nicht ruhen und
rasten, um begangene Straftaten aufzuklären und die
Täter der Bestrafung zuzuführen. Aber nach unserer
Vorstellung und Zielsetzung muß etwas anderes
hinzukommen — dies an der Spitze — : künftig Straftaten
dieser Art, wo immer es geht, zu verhindern. Dazu
haben wir jetzt zum Mittel der Kronzeugenregelung
(Frau Unruh [GRÜNE]: Furchtbar!)
in ihrer vorgeschlagenen befristeten Form gegriffen.
Die Regelung, die heute vorliegt — und darauf
möchte ich hinweisen — , hat sich in den Beratungen
des Rechtsausschusses in einem wesentlichen Punkte
verändert: Während ursprünglich der
Generalbundesanwalt bei seiner Entscheidung — von der
Verfolgung abzusehen — der Zustimmung des
Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof bedurfte, soll nun an
dessen Stelle ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs
treten.
(Marschewski [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Dies bringt eine andere Qualität dieser Entscheidung.
Hier tritt an die Stelle eines Einzelrichters das
richterliche Kollegium. Damit sind manche der
Befürchtungen und der Bedenken, die manchen bei der Debatte
um die Kronzeugenregelung bewegt haben mögen,
ganz sicherlich nicht mehr berechtigt.
Meine Damen und Herren, die wirksame
Bekämpfung der Gewalttätigkeit bei öffentlichen
Demonstrationen, die Verhinderung, Aufklärung und
Bekämpfung von terroristischer Schwerstkriminalität, das ist
ein Anliegen, das uns doch sicher alle bewegt.
Deswegen habe ich an Sie die Bitte, dem vorliegenden
Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Abge
-
lehnt!)
Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der
Abgeordnete de With.
Dr. de With (SPD): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich sage auch: Herr
Minister! Was dem Deutschen Bundestag angesonnen
wird, heute zu verabschieden, sind „fleurs du mal",
ein Strauß böser Blumen. Die Farben täuschen, auch
wenn sie gelb eingefärbt sind: Sie sind Gift für den
freiheitlichen Rechtsstaat.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Die Bundesregierung erweitert den Haftgrund der
Wiederholungsgefahr bei Vorliegen eines besonders
schweren Falles des Landfriedensbruchs. Das klingt
für viele Bürger zunächst gut; denn sie hören, daß die
reisenden gewalttätigen Berufsdemonstranten nun
endlich festgenommen werden können, ehe sie
wieder auf die Polizeibeamten losgehen.
(Marschewski [CDU/CSU]: So ist es! Ge
nauso ist es!)
Nur, was steckt wirklich hinter dieser Vorschrift?
Auf Frage im Rechtsausschuß, auf welcher
Rechtstatsachenforschung dieser schwere und gefährliche
Eingriffstatbestand denn beruhe, mußte die
Bundesregierung kleinlaut einräumen: auf keiner. Sie mußte auf
Grund der Verurteilten-Statistik weiter einräumen,
daß es 1987 nur ganze 57 Verurteilungen wegen
besonders schweren Landfriedensbruchs gegeben hat,
daß die Zahlen für 1986 und 1988 wohl nicht anders
aussehen und daß darunter auch die Fälle von
Vorgängen in Fußballstadien fallen. Realistisch gesehen
gibt es danach pro Jahr nur etwa 30 Verurteilungen
im Rahmen einer Demonstration.
In Wahrheit ist damit die Zahl der von dieser
Vorschrift erfaßten potentiellen Täter ganz
außerordentlich gering. Die Festnahme der gewalttätigen
reisenden Berufsdemonstranten — was ja suggeriert wird —
wird sie schlechthin nicht ermöglichen. Die Vorschrift
täuscht in ihrer Wirkung. Nun könnte man sich damit
zufrieden geben, daß sie ja praktisch kaum wirksam
werde. Da aber gibt es noch eine andere Wirkung, und
die ist träufelndes Gift gegen den Rechtsstaat.
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr setzt nicht
nur dringenden Verdacht voraus, eine der
bezeichneten Straftaten begangen zu haben. Er verlangt dazu
auch eine Prognose darüber, daß der Verdächtige
eine solche Tat wieder begehen werde. Auf welch
wackeligen Füßen eine solche Prognose stehen wird,
kann sich jedermann vorstellen.
Weil das so ist und weil die Gefahr besteht, daß
dabei in der Eile Fehlprognosen gestellt werden, hat
das Bundesverfassungsgericht besonders enge
Voraussetzungen für den Haftgrund der
Wiederholungsgefahr verlangt. An deren Einhaltung hier bestehen
ganz erhebliche Zweifel, solche Zweifel, daß die
übergroße Mehrheit der gehörten Sachverständigen der
Meinung war, daß wir die Finger davon lassen
sollten.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr rich
tig!)
Die Regierungsparteien schlagen das in den Wind. Sie
suggerieren lieber Stärke
(Frau Nickels [GRÜNE]: Suggerieren!)
und nehmen dabei die Aufweichung des
Rechtsstaates in Kauf.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Wir Sozialdemokraten bagatellisieren die
schändlichen Morde und die noch immer bestehende Gefahr
durch RAF-Mitglieder nicht. Ebenso wie Sie
verurteilen wir die jüngsten Brandanschläge aus dem Umfeld
der RAF zu deren Unterstützung.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: 15 an der
Zahl!)
Wir stehen ebenso wie Sie vor der bitteren Tatsache,
daß die Kapitalverbrechen an Beckurts, von
Braunmühl und Zimmermann noch immer nicht aufgeklärt
werden konnten.
Es ist richtig, daß wir Sozialdemokraten in der
sozialliberalen Koalition neue Instrumente zur
Bekämpfung des Terrorismus geschaffen haben. Dazu stehen
wir. Wir haben im nachhinein nach etwas ruhigerer
Betrachtung das eine oder andere etwas
abgeschwächt und die Vorschrift der
verfassungsfeindlichen Befürwortung von Straftaten, den
unglücklichen § 88a, wieder abgeschafft. Wir hätten vielleicht
auch, von heute aus betrachtet — das sei
eingeräumt — , das eine oder andere etwas anders
ausgestaltet. Aber im Kern waren unsere damaligen
Maßnahmen auch aus heutiger Sicht nicht nur wirksam
und richtig, sondern wir haben darüber hinaus den
liberalen Rahmen des Strafrechts und des
Strafprozeßrechts nie verletzt und vor allem nie in
fundamentale Rechtspositionen eingegriffen oder diese für eine
Sondergruppe zeitweise außer Kraft gesetzt.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Na ja, Herr de
With!)
Aber genau das tun Sie von den Regierungsparteien
mit der sogenannten Kronzeugenregelung.
Die von der Bundesregierung und den sie
tragenden Parteien vorgesehene Kronzeugenregelung
ermöglicht dem Generalbundesanwalt, mit einem
terroristischen Gewalttäter direkt oder über dessen Anwalt
einen regelrechten Handel abzuwickeln.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Zur Si
cherung von Leben! — Frau Dr. Däubler
Gmelin [SPD]: Das ist ein Kuhhandel!)
— Das ist ein Handel, Herr Stark, und nichts
anderes!
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Zur Si
cherung von Leben!)
Dabei kann der Generalbundesanwalt — man höre
und staune — einem Mörder die lebenslange
Freiheitsstrafe auf drei Jahre ermäßigen und einen
Anstifter zum Mord sogar straflos stellen,
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]:
Unglaublich!)
wenn diese ihr Wissen preisgeben und er, der
Generalbundesanwalt, das für verhältnismäßig hält.
(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Und was
ist das Motiv für diese Regelung?!)
Er muß sich dazu allerdings der Zustimmung eines
Strafsenats — ursprünglich hieß es noch: eines
Ermittlungsrichters — des Bundesgerichtshofs versichern.
Dabei aber kommt es — und das ist der Punkt — zu
keiner öffentlichen Verhandlung. Hinter den Augen
der Öffentlichkeit kommt es zum Deal. Es wird damit
das Prinzip der Öffentlichkeit durchbrochen. Weder
die Italiener noch die Spanier noch die Franzosen, die
hier so gern zitiert wurden, sind auf die Idee
gekommen, das bei sich so einzuführen.
Das Legalitätsprinzip, die Pflicht, jeden ohne
Ansehen der Person der gesetzlichen Strafe zuzuführen,
wird hier für Kapitalverbrechen durchbrochen.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist das
Schlimme!)
Das ist in dieser Form einmalig in unserer
Rechtsgeschichte.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Und es gibt diese Privilegierung nur für
Terroristen, nicht auch für andere entsprechende „normale"
Täter. Damit wird der Grundsatz der
Gleichbehandlung verletzt wie nie bisher.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!)
Daß der Generalbundesanwalt dabei Gefahr läuft,
getäuscht zu werden, liegt auf der Hand. Beispiele aus
dem Ausland gibt es genug, aber eines auch aus dem
Inland. Denn wir alle wissen um die Geschichte des
Schmücker-Prozesses, der jetzt zum dritten Mal
verhandelt wird. Dabei wird belegt, was ich eingangs
andeutete: Die Rechtsvergewisserung mit dem
Kronzeugen wird nicht größer, sondern kleiner.
(Beifall bei der SPD)
Und hier wurde der Kronzeuge auch noch
umgebracht. Nein, gegen den Kronzeugen muß der
Verdacht bestehen, daß er sich reinwaschen oder aber
andere reinlegen will. Daher das Mißtrauen.
Daß dies alles das Vertrauen des Bürgers in den
Rechtsstaat erschüttern muß, haben die gehörten
Sachverständigen im Übermaß bestätigt;
Zustimmung gibt es kaum. Die Gewerkschaft der Polizei
ebenso wie der Deutsche Anwaltverein und der
Deutsche Richterbund sperren sich.
(Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört! Wer will's denn
eigentlich? — Marschewski [CDU/CSU]:
Machen Sie Lösungsvorschläge anderer
Art!)
Dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren,
hätte die Bundesregierung, am heutigen Tag eines
gewissen Neubeginns, die Chance gehabt, sich mit
Anstand zu korrigieren.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!)
Es hätte der Glaubwürdigkeit gut getan.
(Beifall bei der SPD)
Auf zwei Ungereimtheiten darf ich noch einmal zu
sprechen kommen.
Dieselben, die mit der Kronzeugenregelung
tragende Rechtsprinzipien außer Kraft setzen, kritisieren
den Bundespräsidenten, wenn er Gnadenerweise
gegenüber RAF-Terroristen erteilt,
(Dr. Vogel [SPD]: Sehr wahr!)
Gnadenerweise, die Ministerpräsidenten aller
Couleur in ähnlichem Umfang vorgenommen haben.
(Dr. Vogel [SPD]: Richtig!)
Und sie kritisieren sozialdemokratische
Justizminister, wenn diese den RAF-Gefangenen genau das
anbieten, was der Staatssekretär des Bundesministers
der Justiz, sicher mit dessen Zustimmung, auch getan
hat.
(Marschewski [CDU/CSU]: Das ist eine
schlimme Handlungsweise Ihrer Minister
-
präsidenten, schlimm!)
Und ich sage hierzu: Wer das eine tut und das andere
als das des Teufels kritisiert, der spricht — ich kann es
nicht anders sagen, Herr Marschewski — für mich mit
gespaltener Zunge.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Nicht viel anders sehen die Vorschläge zur
Strafbewehrung des Vermummungsverbots und zur
Bestrafung der sogenannten passiven Bewaffnung aus. Die
Demonstration der Stärke verdeckt den verschleierten
Eingriff in das Recht auf freie Demonstration. Mein
Kollege Günter Graf wird hierzu Stellung nehmen.
Ich will nur an Hand einer einzigen Vorschrift
darlegen, wie hier unter dem Deckmantel des wehrhaften
Staates gegen Grundprinzipien des Strafrechts
verstoßen wird. Der neue § 23 des Versammlungsgesetzes
bestraft die bloße Aufforderung zur Teilnahme an
einer Demonstration, deren Auflösung die Polizei
angeordnet hat, erstmals als Vergehen. Derjenige
aber, der der Aufforderung folgt, begeht nur eine
Ordnungswidrigkeit, macht sich also nicht strafbar. Nach
den das Strafgesetzbuch beherrschenden Prinzipien
ist dies verkehrt; denn normalerweise folgt die
Behandlung des Anstifters der Behandlung des Täters.
(Dr. Vogel [SPD]: Richtig!)
Die hier vorgeschlagene Regelung — und das muß
man sich einmal vergegenwärtigen — führt zu einem
kuriosen und zugleich fatalen Ergebnis. Ruft der
Polizeibeamte: „Die Demonstration ist aufgelöst" ,
entgegnet darauf der Demonstrant ärgerlich: „Ich mache
weiter" , dann kann das eine Ordnungswidrigkeit oder
aber ein Vergehen sein. Wird nämlich der Zuruf „Ich
mache weiter" als spontane Antwort zu sich selbst
verstanden, dann ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.
Legt aber die Polizei diesen Zuruf „Ich mache weiter"
auch als Aufforderung gegenüber den Umstehenden
aus, dann ist es ein Vergehen.
Ich sage noch ein Weiteres: Es kommt nach der
vorgeschlagenen Regelung überhaupt nicht darauf an,
ob sich der Polizeibeamte dabei geirrt hat. Nachdem
selbst bei dem Straftatbestand des Widerstandes
gegen die Staatsgewalt der nicht bestraft wird, der sich
rechtmäßig gegen einen irrenden Polizeibeamten
wehrt — und Sie tun es hier im vorliegenden Fall
nicht —, kann ich nur sagen: Offensichtlich wurde
hier nicht die Feder geführt, sondern der Stock
gehoben.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Natürlich haben Sie unter dem Druck der
öffentlichen Meinung den Vorschlag — das habe ich schon
erwähnt, und es ist auch schon vorher gesagt
worden — der Befürwortung von Gewalttaten
zurückgenommen. Und natürlich haben Sie hier und da
Schönheitsreparaturen vorgenommen. Aber im Kern haben
Sie gegenüber der ursprünglichen Vorlage nichts
geändert.
(Dr. Vogel [SPD]: Leider!)
Sie haben damit vielleicht, wie die „Süddeutsche
Zeitung" gestern schrieb, einen Beitrag zum
Koalitionsfrieden geleistet, einen Beitrag zum inneren Frieden
in der Bundesrepublik aber sicher nicht.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Der heutige Tag, meine sehr verehrten Damen und
Herren,
(Frau Unruh [GRÜNE]: Schwarzer Tag! —
Frau Nickels [GRÜNE]: Schwarzer Freitag!)
wird nicht als hoffnungsvoller Neuanfang für die
Bundesregierung Geschichte machen. Er wird als
Niederlage für den Rechtsstaat, als Rückfall in längst
überwunden geglaubte Zeiten, er wird als schwarzer Tag
Ihre Regierung markieren.
(Zuruf von der SPD: CDU-Farbe!)
Wir werden in dritter Lesung Ihre Vorlage in
namentlicher Abstimmung ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der
Abgeordnete Fellner.
Fellner (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Mit der Novellierung verschiedener
Gesetze im Bereich der inneren Sicherheit zeigt der
Rechtsstaat Flagge, und diese Koalition zeigt
Handlungsfähigkeit, auch wenn der Kollege Hirsch oder
andere in diesem Zusammenhang etwas grummeln.
(Frau Unruh [GRÜNE]: „Grummeln" ist
gut!)
Wir wollten unseren Sicherheitsbehörden ein
erfolgversprechenderes Instrumentarium an die Hand
geben, um Gewalt bekämpfen zu können. Das wollen
wir tun, auch wenn z. B. im vergangenen Jahr die
Gewalt bei Demonstrationen tatsächlich nicht mehr
so bestürzend war wie in den Jahren zuvor.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie wider
-
sprechen Ihrem Kollegen Stark, Herr Fell
ner!)
Aber ein ordnungsgemäßer Rechtsstaat hat die
Verpflichtung, das, was er bei früheren Demonstrationen
als Mangel erkannt hat, jetzt möglichst nicht mehr
passieren zu lassen und dafür eben die rechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
Daß wir uns bei dieser Zielsetzung mit Ihnen nicht
einig sind, liebe Kollegen von der SPD, überrascht uns
nicht; es kann uns aber auch nicht davon abhalten,
daß wir das nach unserer Ansicht Richtige tun.
Frau Däubler-Gmelin, es ist schon etwas unseriös,
wenn Sie sich auf angebliche Informationen aus
dieser Gewalt-Kommission berufen,
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie kriegen
sie alle noch zu hören, Herr Fellner!)
nur um Ihren Argumenten, die vielleicht nicht so
kräftig sind, die notwendige Autorität zu verleihen. Es
ist wirklich unseriös, daß Sie das tun.
Zum Vorwurf an uns in Richtung Stammtische:
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Der trifft
zu!)
Ihre Argumentation zur Kronzeugenregelung
rechtfertigt den Vorwurf, daß Sie sich nahezu im Tiefflug
auf die Stammtische gestürzt haben.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie sind
stolz auf dieses Bonmot?)
— Ich habe mir lange überlegt, wie ich diese Verren
kung, die Sie veranstalten, kennzeichnen soll. Der
„Tiefflug auf die Stammtische" ist schon interessant.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Herr Fell
ner, Sie sind an sich so nett!)
Vizepräsident Cronenberg: Herr Abgeordneter
Fellner, die Abgeordnete Frau Nickels möchte gerne
eine Zwischenfrage stellen.
Fellner (CDU/CSU): Herr Präsident, ich würde
darum bitten — nicht meinetwegen, sondern im
Interesse der Kollegen, da wir ohnehin schon so weit in
Verzug sind —, daß ich meine fünf Minuten schnell
erledigen kann und daß wir es nicht weiter
verzögern.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Herr Fellner!)
Meine Damen und Herren, ein Wesensmerkmal des
Rechtsstaates besteht darin, daß er die Ausübung
staatlicher Gewalt durch ihre Bindung an Recht und
an Gesetze — und deshalb machen wir Gesetze — in
Umfang und Einsatzmöglichkeiten begrenzt und
dadurch den Bürger davor schützt, an der Ausübung
seiner Freiheit von Staats wegen willkürlich gehindert zu
werden.
Aufgabe des Rechtsstaates ist es aber darüber
hinaus auch, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten,
indem er sie davor bewahrt, Opfer von Übergriffen
anderer Mitbürger zu werden, die es auf die Rechts-
und Wirtschaftsgüter ihrer Nachbarn abgesehen
haben.
Aufgabe des Rechtsstaates ist also gleichermaßen,
Übergriffe des Staates wie auch rechtswidrige
Handlungen der Bürger zu bekämpfen und zu verhindern.
Der Rechtsstaat hat also Sorge zu tragen, daß die
geltende Rechtsordnung gewahrt und der innere Frieden
aufrechterhalten wird.
Zu den demokratischen Grundprinzipien gehört es,
daß die Richtung der Politik von der Mehrheit des
Volkes bestimmt wird. Ein Rechtsstaat muß
gewährleisten können, daß rechtlich einwandfrei getroffene
Entscheidungen von Parlament, Regierung und
Administration auch umgesetzt und verwirklicht werden
können. Ein Rechtsstaat kann es nicht hinnehmen,
daß Entscheidungen und Maßnahmen des Staates
gewaltsamer Widerstand entgegengesetzt wird. Es kann
nicht hingenommen werden, daß Minderheiten, die
aus guten Gründen keine Mehrheit für ihre Begehren
erreichen, diese mit Gewalt und unter Mißachtung der
Mehrheitsentscheidungen durchsetzen wollen.
Ganz offensichtlich gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland politische Strömungen und Gruppen, die
glauben, sich von der für alle gültigen
Verbindlichkeit des Rechts lösen zu können. Zu ihren Strategien
der Systemüberwindung gehören die Leugnung der
Verbindlichkeit der Gesetze für sich selber und, als
ein Mittel hierzu, die Ersetzung des strafrechtlichen
Gewaltbegriffs durch einen sie entlastenden
soziologischen Gewaltbegriff. Beispiele und Erwartungen
dazu haben wir ja heute schon wieder ausreichend
erleben dürfen.
Sie definieren die Anwendung von Gewalt in
politischen Auseinandersetzungen als sogenanntes
Widerstandsrecht und behaupten, dies sei legitim und
notwendig. Gegen diesen Versuch, schwerwiegende
Verstöße gegen die Rechtsordnung zu legitimieren,
muß klare Position bezogen werden. Das haben wir
u. a. bei dieser jetzt zur Verabschiedung anstehenden
Novelle getan. Die Zuhilfenahme eines
Widerstandsrechts in diesem Zusammenhang ist nichts anderes als
die Perversion dieses Begriffs. In einer Diktatur beruht
die geistig-moralische Berechtigung des
Widerstandes darauf,
(Frau Hillerich [GRÜNE]: Wovon reden Sie
eigentlich?)
daß der Staat seinen Bürgern die elementaren
Freiheitsrechte vorenthält. Gegen rechtsstaatliches
Handeln im Rahmen der Gesetze und die demokratische
Entscheidungsbildung im Verfassungsstaat kann es
dagegen keine Legitimation zum Widerstand geben.
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Widerspruch ja, Wi
-
derstand nein! — Frau Unruh [GRÜNE]: Re
publikaner lassen grüßen!)
Wer das Entscheidungsrecht des demokratischen
Rechtsstaates und die Bindung aller Bürger an das
Gesetz in Frage stellt, betreibt die Auflösung des
Rechtsstaates.
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Er nimmt in Kauf, daß die Schutzfunktion des Staates
außer Kraft gesetzt wird. Unser Rechtsstaat lebt nun
einmal von der Verbindlichkeit des Rechtes für alle,
egal ob es uns paßt oder nicht.
(Frau Hillerich [GRÜNE]: Setzen Sie es doch
außer Kraft!)
Er lebt von der Gleichheit aller vor dem Gesetz und
von der Gesetzestreue seiner Bürger. Niemand ist be
rechtigt, seine subjektiven Auffassungen zum
allgemein maßgeblichen Maßstab für sein Verhalten zu
machen und sich über das geltende Recht
hinwegzusetzen.
Gewalt und Rechtsbruch dürfen nicht beschönigt
und nicht entschuldigt werden. Die Durchsetzung des
Rechtsfriedens ist allein dem demokratisch
legitimierten Staat übertragen. Die Alternativen wären Willkür
und Faustrecht. Weil wir in der Vergangenheit
mehrmals erleben mußten, daß diese Grundprinzipien
mißachtet wurden und daß dieser Rechtsstaat nicht die
Instrumente hatte, sich dagegen erfolgreich zur Wehr
zu setzen, weil wir der Polizei nicht das ausreichende
Instrumentarium dazu gegeben hatten, haben wir uns
entschlossen, diese Novelle auf den Weg zu bringen.
Wir halten das für ein Instrumentarium, das uns
zumindest eine Chance gibt, daß sich Ereignisse, wie wir
sie leider erleben mußten, in der Zukunft nicht
wiederholen werden.
Ich bedanke mich.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der
Abgeordnete Graf.
Graf (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich denke, daß der heutige 21. April als ein
denkwürdiger Tag in die Geschichte dieser
Bundesrepublik Deutschland eingehen wird, dies deshalb, weil
die christlich-liberale Koalition heute hier mit einem
liberalen Justizminister einen äußerst illiberalen
Gesetzentwurf verabschieden will.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr
wahr!)
Illiberal ist dieser Gesetzentwurf unserer Auffassung
zufolge, weil er dem eigentlichen Ziel, gewalttätige
Ausschreitungen bei Demonstrationen wirksam zu
bekämpfen, nicht gerecht wird. Vielmehr tangieren
die gesetzgeberischen Maßnahmen in ganz
erheblichem Umfange Grundrechtspositionen. Darüber
hinaus gefährden sie die Akzeptanz des für das Strafrecht
entscheidenden Legalitätsprinzips.
Ich möchte zu zwei Bereichen kurz Stellung
nehmen. Zum einen geht es um die Regelung für Bild-
und Tonaufnahmen durch die Polizei bei öffentlichen
Versammlungen, und zum zweiten um die
Strafbewehrung der Verbote der Vermummung und der
passiven Bewaffnung bei öffentlichen Veranstaltungen.
Zunächst zu § 12 a, der sich mit Ton- und
Bildaufnahmen befaßt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es
wäre wünschenswert, die Befugnisse der Polizei
bundeseinheitlich zu regeln. Dieses erscheint mir schon
deshalb notwendig, weil die Regelungsversuche der
verschiedenen Bundesländer in dieser Frage nicht
zustande gekommen sind. Die Entwürfe zur
Novellierung der Polizeigesetze der Länder Nordrhein-
Westfalen und des Saarlandes, aber auch der CDU -
geführten Länder Niedersachsen und Hessen trugen eine
weitaus liberalere Handschrift als der Gesetzentwurf
der Bundesregierung,
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr
wahr!)
ganz zu schweigen von dem von der SPD erarbeiteten
Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes
des Bundes und der Länder vom 21. Juni 1988.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge soll die
Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen durch die
Polizei künftig schon dann zulässig sein, wenn
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen,
daß erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit
oder Ordnung entstehen. Dies bedeutet doch schlicht
und ergreifend nichts anderes, als daß allein das
Vorliegen einer Gefahr für nicht unerhebliche
Vermögenswerte, was immer das sein mag, ausreicht, um
Dokumentation zu betreiben.
Ich frage Sie: Was bedeutet eigentlich die
Formulierung, die da lautet: ,,... oder im Zusammenhang mit
öffentlichen Versammlungen" ? Meinem
Rechtsempfinden zufolge läßt es diese Formulierung zu, bereits
bei nichtöffentlichen Vorbereitungstreffen in
privaten Räumlichkeiten Bild- und Tonaufzeichnungen
durch die Polizei zuzulassen. Dies bedeutet dann doch
wohl auch nichts anderes, als daß die Polizei künftig
Wanzen oder ähnliche Geräte anbringen darf, um
Gespräche abzuhören, ohne selbst anwesend zu sein.
(Zurufe von den GRÜNEN: Genauso ist es!
Unglaublich!)
Ein solches vom Wortlaut des Gesetzes gedecktes
Vorgehen verstößt nicht nur gegen das Grundrecht
der Versammlungsfreiheit, sondern auch gegen die in
Art. 13 des Grundgesetzes geschützte
Unverletzlichkeit der Wohnung.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Des weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, Bild- und
Tonaufnahmen auch dann aufbewahren zu dürfen,
wenn die betroffene Person verdächtigt wird,
Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen
Versammlung lediglich vorbereitet zu haben. Dieses
heißt im Klartext, künftig dürfen Speicherungen auch
dann vorgenommen werden, wenn es sich um nach
unserer Rechtsordnung straflose
Vorbereitungshandlungen handelt. Mit dieser Vorschrift wird eine
Ermächtigungsnorm geschaffen, nach der gerade Daten
kritischer Mitbürger, die sich in aktuellen
gesellschaftspolitischen Fragen engagieren — ich sage und
betone ausdrücklich, wir brauchen diese kritischen
Mitbürger — , auf Dauer gespeichert werden dürfen.
(Häfner [GRÜNE]: Noch schlimmer ist der
nächste Satz!)
Kolleginnen und Kollegen, es ist mehr als
bedauerlich, daß derart verfassungsrechtlich bedenkliche
Regelungen Eingang in das Versammlungsgesetz finden
sollen. Vielleicht wäre dies nicht geschehen, hätte
man rechtzeitig die Datenschutzbeauftragten zu Rate
gezogen.
Lassen Sie mich noch kurz auf einen weiteren
Tatbestand des Versammlungsgesetzes zu sprechen
kommen. Denn aus über 10jähriger Berufserfahrung
als Zug- und Hundertschaftführer einer
Polizeihundertschaft, die in dieser Republik an vielen Standorten
bei vielen gewalttätigen Demonstrationen
teilgenommen hat, glaube ich — ich habe es hier schon einmal
gesagt — , daß Sie, wenn Sie dieses ein bißchen ernst
-
haft betrachten, die Glaubwürdigkeit meiner
Angaben nicht anzweifeln werden.
(Dr. Briefs [GRÜNE]: Das wäre schön, wenn
Sie teilgenommen hätten!)
Kolleginnen und Kollegen, diese Bundesregierung
erweckt den Anschein, als werde durch die jetzt
vorgesehene Einführung der Strafbewehrung des
Verbots der Vermummung und der passiven Bewaffnung
die zunehmende Gewalt radikaler Gruppen bei
demonstrativen Anlässen gesenkt oder verhindert.
Tatsache ist jedoch — darauf ist bereits mehrfach
hingewiesen worden — , daß die Zahl der unfriedlichen
Demonstrationen im Jahre 1988 gegenüber den
Vorjahren rückläufig war. Es steht fest — das ist
unumstritten —, daß in den vergangenen Jahren beständig ca.
96 bis 97 % aller Demonstrationen friedlich verlaufen
sind.
Aufgabe der Politik ist es, zum Abbau des
Gewaltpotentials beizutragen, d. h. die Politik muß geeignete
Maßnahmen und geeignete Gesetze schaffen. Hier
gibt es nun den politischen Streit über die Frage, ob
das Sich-Vermummen in einer friedlichen
Demonstration ein Straftatbestand werden soll oder nicht. Aus
welchen rechtspolitischen Gründen das Sich-
Vermummen in einer friedlichen Demonstration ein
Straftatbestand werden muß, vermag ich auch nach der
bisherigen Debatte nicht einzusehen. Schon jetzt
kann die Polizei gegen Vermummte einschreiten. Sie
darf deren Identität feststellen. Im Falle des
Widerstandes macht sich der Vermummte strafbar. Wer sich
vermummt, muß heute mit einer Geldbuße und
morgen mit einer Geldstrafe rechnen. Ist dieses wirklich
so entscheidend? Ich denke, daß sich diejenigen, die
Straftaten planen und sich deswegen vermummen,
durch ein strafbewehrtes Vermummungsverbot
sicher nicht dazu bringen lassen werden, auf die ihnen
schutzbietende Maskierung künftig zu verzichten.
Vielleicht hinterläßt die Strafbewehrung einen
nachhaltigeren Eindruck auf nicht gewaltbereite Bürger,
aber sicher bin ich mir da nicht.
Viel entscheidender dürfte sein, ob der Bürger
erkennt, daß der Staat entschlossen ist, seinen Straf
anspruch durchzusetzen. Dieses scheint mir bei der
Einführung des Straftatbestandes der Vermummung
nicht gewährleistet zu sein, denn durch den Ersatz des
Opportunitätsprinzips durch das Legalitätsprinzip
verliert der polizeiliche Einsatzleiter das
entscheidende Mittel, die Friedlichkeit zunächst friedlicher
Demonstrationen zu wahren. Ihm wird die Freiheit der
Entscheidung genommen, auch dann für einen
friedlichen Verlauf der Demonstration zu sorgen, wenn
Vermummte auftreten. Vor diesem Hintergrund wage
ich hier die Behauptung, daß sich künftig Bild und
Charakter bisher friedlich verlaufender
Demonstrationen ändern werden, wenn die Strafbewehrung des
Vermummungsverbots durchgesetzt wird, und dies ist
ja wohl der Fall. Ein solches Gesetz, wie es heute hier
beschlossen werden soll, wird nicht das
Gewaltpotential abbauen, sondern das Gegenteil bewirken.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeodneten
der GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, die von mir nur
stichwortartig aufgegriffenen wesentlichen Änderungen
des Versammlungsgesetzes lassen eindeutig
erkennen, daß die geplanten Neuregelungen
verfassungsrechtlich mehr als bedenklich sind.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
In dem Volkszählungsurteil hat das
Bundesverfassungsgericht u. a. ausgeführt, daß, wer damit rechnet,
bei der Teilnahme an einer Versammlung behördlich
registriert zu werden, möglicherweise von vornherein
auf die Ausübung seiner entsprechenden
Grundrechte verzichtet. In der Brokdorf-Entscheidung hat
das gleiche Gericht hierauf verwiesen und darüber
hinaus gefordert, daß der Maßstab für staatliche
Maßnahmen, die das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit beschränken, wegen der besonderen Bedeutung
dieses Grundrechts in einer Demokratie besonders
streng sein muß. Diesem Maßstab wird der
vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Er ermächtigt die
Polizei zur Vornahme exzessiver Maßnahmen, die
geeignet sind, den staatsfreien Charakter von
Versammlungen zu beeinträchtigen und die Bürger von der
Wahrnehmung ihrer Grundrechte abzuhalten. Hierin
liegt nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den
Art. 8 des Grundgesetzes und auch gegen das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung.
Ein letztes Wort. In der Anhörung des
Rechtsausschusses am 30. November 1988 zu dem vorliegenden
Gesetzentwurf hat die überwiegende Mehrheit der
Sachverständigen die vorgesehenen Neuregelungen
abgelehnt, kritisiert und zum Teil als schädlich
bezeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich: Welchen
Sinn haben eigentlich Anhörungen, wenn die
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP die
Ergebnisse rüde ignorieren? Daß die FDP ihre liberalen und
rechtsstaatlichen Grundsätze auf dem Altar des
Koalitionsfriedens geopfert hat, ist bezeichnend für die
Qualität dieses Gesetzes.
Die SPD-Fraktion lehnt aus den vorgenannten
Gründen diesen Gesetzentwurf ab.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN)
Vizepräsident Cronenberg: Das Wort hat der
Abgeordnete Irmer.
Irmer (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Es trifft sich gut, daß ich jetzt gleich nach dem
Kollegen Graf spreche; denn — das wissen Sie alle —:
Die FDP hat diese Gesetze ursprünglich nicht
gewollt;
(Häfner [GRÜNE]: Aber sie hat sie ge
-
macht!)
wir haben sie nicht betrieben. Herr Kollege de With,
ich wiederhole gerne das — Sie haben mich gestern
dazu aufgefordert — , was ich gestern in einer anderen
Debatte gesagt habe, daß es nämlich ein Irrglaube sei,
die Lösung von Problemen immer und überall in der
Verschärfung von Gesetzen sehen zu wollen.
(Beifall bei der FDP)
Das ist der Grundsatz, meine Damen und Herren. Nur,
in diesem Falle haben wir innerhalb der Koalition ja
langen Streit gehabt,
(Marschewski [CDU/CSU]: Gespräch, nicht
Streit!)
ob diese Gesetze nötig sind oder nicht.
Wir als FDP sagen aber: Wir halten uns nicht
unbedingt und nicht in jeder Lage für die Klügsten.
(Gerster [Worms] [SPD]: Mit Recht! — Bindig
[SPD]: Obwohl Sie es doch sind!)
Wir setzen unsere eigenen Vorstellungen nicht
absolut. Wenn es mit achtbaren und vertretbaren Gründen
bei unserem Koalitionspartner die Meinung gab, man
müsse die Gesetze ändern, dann haben wir letzten
Endes gesagt: Wir wollen uns diesem Wunsch nicht
entziehen, aber es kommt darauf an, diese Gesetze,
wenn sie gemacht werden, rechtsstaatlich dann so
abzusichern, daß sie mit den Grundrechten in
Einklang stehen und daß sie insbesondere das
Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nicht einschränken.
Dies, meine Damen und Herren, ist gelungen.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Nein, es ist
nicht gelungen, Herr Irmer!)
Gegenüber den ursprünglichen Plänen, insbesondere
was der Koalitionspartner CSU verlangt hat, sind
diesem Gesetz in einem guten Kompromiß bestimmte
Zähne gezogen worden.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Die Milchzähne,
aber nicht die Giftzähne!)
Ich möchte als Beispiel den Haftgrund der
Wiederholungsgefahr nennen, der ja, Herr de With, im
Gesetz längst drinsteht, z. B. für schweren Diebstahl oder
für gefährliche Körperverletzung.
(Such [GRÜNE]: Nicht für schweren Dieb
stahl, sondern für Diebstahl mit Waffen!)
Der einzige Punkt, der sich jetzt geändert hat, ist der,
daß wir den Fall nicht des einfachen, sondern des
schweren Landfriedensbruches in den existierenden
Katalog mit einbeziehen. Wo soll denn da ein Verstoß
gegen rechtsstaatliche Grundsätze sein? Oder wollen
Sie behaupten, daß ein schwerer Diebstahl ein
schwereres Delikt sei als der schwere Landfriedensbruch,
wo jemand immerhin mit Waffen bei sich in einer
Demonstration Gewalt ausübt? Dieses Argument ist
überhaupt nicht haltbar.
(Beifall bei der FDP — Frau Dr. Däubler
Gmelin [SPD]: Herr Irmer, das ist doch Äpfel
mit Birnen vergleichen!)
Ich füge hinzu: Es muß ja ein Täter sein, der
mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe zu erwarten hat.
Da können Sie nicht von Vorbeuge- oder
Verdachtshaft reden. Anders — das sage ich in Klammern — ist
es in Bayern, wo nämlich tatsächlich nicht nur der
Täter, sondern nach dem neuen Landesgesetz jemand
in Vorbeugehaft genommen werden kann,
(Such [GRÜNE]: 14 Tage!)
auch wenn er als Täter gar nicht in Frage kommt, son
dern sich nur irgendwie verdächtig gemacht hat. All
dies ist in unserem Vorschlag völlig sauber geregelt.
10212 Deutscher Bundestag — 11. Wahlpe riode — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Ap ril 1989
Vizepräsident Cronenberg: Herr Abgeordneter
Irmer, der Abgeordnete Penner möchte dazu eine
Zwischenfrage stellen.
Irmer (FDP): Gerne, wenn Sie mir nicht auf meine
Redezeit angerechnet wird.
Vizepräsident Cronenberg: Ich rechne Ihnen das
nicht an.
Irmer (FDP): Herzlichen Dank.
Dr. Penner (SPD): Herr Irmer, ich habe da so etwas
gehört: Trifft es eigentlich zu, daß nach den
Vorstellungen der FDP der Unterbindungsgehorsam
demnächst im Quellensteueramt vollzogen werden soll?
(Heiterkeit)
Irmer (FDP): Verehrter Herr Kollege Penner, ich
gebe Ihnen darauf die Antwort, daß Sie diesen
brillanten Vorschlag vielleicht bei dem Kabarett anbringen,
das vor einigen Tagen hier in Bonn Premiere gehabt
hat. Sie werden sich sicher über diesen zusätzlichen
Gag besonders freuen.
(Zurufe von der SPD)
— Darf ich die Kollegen bitten, sich doch vielleicht auf
die Sache zu konzentrieren.
Ich möchte Ihnen nämlich jetzt eine ganz
wesentliche Antwort auf das larmoyante Gezeter geben, das
hier angestellt wurde, durch die Strafbarkeit des ja
bereits längst existierenden Vermummungsverbotes
werde die Demonstrationsfreiheit in ihren
Grundfesten ausgehöhlt. Meine Damen und Herren, das ist
doch Unsinn, und zwar ganz einfach deshalb : Die
Vermummung und die passive Bewaffnung sind doch
bereits heute verboten.
(Häfner [GRÜNE]: Richtig!)
Sie sind doch verboten. Was hier geändert wird, ist
lediglich die Sanktion.
(Such [GRÜNE]: Sie wollen die
Kriminalisierung dieser Leute!)
Die Art der Sanktion kann doch nicht an den
Grundfesten dessen rühren, was als Grundrecht
Versammlungsfreiheit nach wie vor besteht und grundrechtlich
gesichert ist.
Meine Damen und Herren, Sie argumentieren,
wenn Sie die Friesennerze und die Mopedhelme
hernehmen, doch immer vom Extremfall, vom Grenzfall
aus.
(Häfner [GRÜNE]: Wovon gehen Sie aus? —
Frau Hillerich [GRÜNE]: Der ist häufig
genug vorgekommen!)
Wir reden vom schwarzen Block, um den es uns geht,
und der schwarze Block muß von der Straße weg.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Das mag der Bürger am Fernsehen nicht mehr sehen.
Ich sage Ihnen, der schwarze Block gefährdet die
Demonstrationsfreiheit,
(Bindig [SPD]: Im Parlament!)
weil sich nämlich niemand mehr dafür interessiert,
weshalb, wofür oder wogegen die Leute demonstrie
-
ren, sondern man interessiert sich nur noch für die
Begleitumstände. Das ist eine faktische Gefährdung
der Demonstrationsfreiheit und des entsprechenden
Grundrechtes.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Abg. Dr. de With [SPD] meldet sich zu einer
Zwischenfrage)
— Herr de With, sofort.
Noch eines. Wer behauptet, daß die Polizei
demnächst den Mopedfahrer behelligt, der mit dem
Motorrad zur Demonstration gefahren ist, und vor den
Strafrichter zerrt, der unterstellt von vornherein, daß
die Polizei dieses Gesetz falsch und rechtswidrig
anwenden wird.
(Such [GRÜNE]: Nach dem Legalitätsprinzip
verpflichten Sie die Polizei!)
Denn ein harmloser Mopedfahrer, der auf der Fahrt
gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung den Helm
getragen hat, ihn jetzt mitnimmt, damit er nicht geklaut
wird, der begeht eben keine Straftat, auch nach dem
neuen Recht nicht.
(Häfner [GRÜNE]: Wo steht das im Gesetz,
Herr Irmer?)
Sie unterstellen dem Polizisten, daß er rechtswidrig
handelt und diesen Menschen herausgreift.
(Zuruf von den GRÜNEN: Das unterstellen
wir nicht!)
Da muß ich erst einmal etwas sagen. Die Polizei hat
bei allen diesen Demonstrationen eine unglaublich
schwere Aufgabe; Herr Graf, das werden gerade Sie
bestätigen.
(Zurufe von den GRÜNEN)
Wir sollten sie nicht diskriminieren, indem wir ihr von
vornherein unterstellen, daß sie rechtswidrig handeln
wird.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Abg. Häfner [GRÜNE] meldet sich zu einer
Zwischenfrage)
Vizepräsident Cronenberg: Bevor ich dem
Abgeordneten de With das Wort zu einer Zwischenfrage
erteile, möchte ich Sie, Frau Abgeordnete Unruh, und
Herrn Abgeordneten Such darauf aufmerksam
machen, daß Herr Abgeordneter Irmer das Wort hat und
nicht Sie. Wir haben im Moment genug Unruhe im
Saal.
(Heiterkeit)
Ich wäre also dankbar, wenn Sie das ein wenig
berücksichtigen würden.
(Frau Nickels [GRÜNE]: Ist es Ihnen lieber,
wenn die einen schlafen, Herr Präsident?)
Herr Abgeordneter de With, Sie haben nun das
Wort.
Dr. de With (SPD): Herr Kollege Irmer, sind Sie
bereit einzuräumen, daß sich nach dem neuen Recht
auch derjenige als Demonstrant strafbar macht, der
spontan einem Aufruf eines Buchhändlers, der den
Mordauftrag Khomeinis geißeln will, folgt, sich dabei
unkenntlich macht, um den Schergen des Iran zu
entgehen, und zwar für den Fall, daß der Buchhändler in
der Eile versäumt hat, sich eine Genehmigung zu
besorgen?
Irmer (FDP): Er wird niemals bestraft werden
können, weil er einen Rechtfertigungsgrund hat.
(Dr. de With [SPD]: Aber vor Ge richt kommt
er erst einmal!)
— Er hat doch einen Rechtfertigungsgrund. Der kann
doch nicht bestraft werden.
(Dr. de With [SPD]: So steht es im Gesetz!)
Das ist dasselbe Beispiel wie das, das immer gebracht
wird, daß die AIDS-Kranken Angst haben, am
Fernsehschirm in ihrem Dorf erkannt zu werden; die haben
doch einen Rechtfertigungsgrund. Die dürfen sich
doch vermummen, das ist doch ganz klar. Gegen die
richtet sich das alles doch nicht.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie
beschäftigten doch die Ge richte damit!)
Vizepräsident Cronenberg: Herr Abgeordneter
Irmer, sind Sie bereit, eine weitere Zwischenfrage des
Abgeordneten Häfner zu beantworten?
Irmer (FDP): Herr Häfner, ja.
Vizepräsident Cronenberg: Herr Häfner.
Häfner (GRÜNE): Herr Abgeordneter Irmer, sind
Sie der Meinung, daß die Klarheit, die Sie hier
vorgeben wollen, aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, oder
sind Sie der Meinung, daß Sie aus Ihren langatmigen
Äußerungen hervorgehen soll?
Irmer (FDP): Ich bin der Meinung, daß sie aus der
einzig vernünftigen, rechtlich sauberen Interpretation
der Gesetzestexte hervorgeht; daran kann es keinen
Zweifel geben.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Freilich
gibt es da Zweifel, sogar gravierende!)
Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, ich
muß in der ganz kurzen Zeit, die mir hier noch
verbleibt, einen Punkt noch ansprechen, und zwar bet rifft
das die Sache mit den Fotos. Herr Kollege Häfner, Sie
haben ja vollkommen unrecht. Sie können doch lesen;
ich selbst habe Sie schon des öfteren dabei ertappt.
(Heiterkeit)
Deshalb lesen Sie doch jetzt einmal den Gesetzestext,
und nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß hier steht, die
Fotos, die angefertigt worden sind, müssen
„unverzüglich" vernichtet werden!
(Häfner [GRÜNE]: Es sei denn . . .! Sie
müssen weiterlesen!)
Das ist völlig neu. Bisher war nichts geregelt. Sie
müssen nach der Demonstration unverzüglich vernichtet
werden. Mit zwei Ausnahmen.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]:
Weiterlesen!)
—Ja, natürlich — , und zwar „für die Verfolgung von
Straftaten von Teilnehmern" .
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Wörtlich
vorlesen!)
Oder wollen Sie, daß die Fotos von den Gewalttätern
vernichtet werden und im Strafprozeß gegen sie nicht
verwendet werden können? Ich will das nicht; ich will
die als Beweismittel haben.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Ich komme auf den zweiten Punkt,
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Bekanntgabe der Ernennung des bisherigen Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Hans Klein, zum Bundesminister für besondere Au (Mitteilung)
- part_of_vorgang → Empfehlung für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft Notifizierungs- und Konsultationsverfahre
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung b
- part_of_vorgang → Verteidigung der inneren Liberalität und Stärkung der Demokratie (G-SIG: 11000018)
- part_of_vorgang → Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien aus der bzw. in die Gemeinsch