Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1981 (Haushaltsgesetz 1981) (G-SIG: 09020033)
<b>Inhalt:</b> Bundeshaushaltsplan in Höhe von 224,6 Mrd DM, Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von 27,4 Mrd DM und zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten in Höhe von 5 vH des Bundeshaushaltsplan. Der Nettokreditrahmen ist auf 27,44 Mrd DM veranschlagt, um den Haushalt von 224,6 Mrd DM auszugleichen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Bundeshaushaltsplan für 1981 wird in Einnahme und Ausgabe auf 231,155 Mrd DM festgestellt. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird auf 33,775 Mrd DM festgeschrieben.
Zeitachse
- 03.06.1981 plenarprotokoll 09/41 Protokoll der 41. Sitzung des 9. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.