Gesetz zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit (G-SIG: 09020104)
<b>Inhalt:</b> Erhöhung der Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit, insbesondere zur Entlastung der Landgerichte, Beschränkung der Rechtsmittel auf Fälle, deren Bedeutung den damit verbundenen Aufwand rechtfertigt; Änderung § 23 GVG, §§ 78,511a und 567 ZPO, § 45 WEG, § 20a FGG, § 34 LwVG, § 304 StPO, § 108 OWiG, § 146 VwGO, § 128 FGO, § 5 GKG, § 36 VerschG, § 14 Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats, § 12 Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, § 16 Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie §§ 10 und 128 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Wertgrenze für die Zuständigkeit des Amtsgerichts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird auf 4500 DM erhöht. Von den im Bundesratsentwurf vorgesehenen Erhöhungen der Berufungssummen, der Beschwerdesummen in Kostensachen sowie der Erhöhung der Beschwerdesummen in den Verfahren nach der Hausratsverordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz wird abgesehen. Ebenso entfallen die im Entwurf vorgesehenen Erhöhungen von Wertgrenzen weiterer Kostenbeschwerden in anderen Gesetzen. Das Gesetz soll zum 1.1.83 in Kraft treten. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Änderungsvorschlag. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zivilprozeß/Gesetz zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit * Landgericht/Entlastung der Landgerichte durch Anhebung der Wertgrenzen * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 23 GVG betr. Wertgrenzerhöhung * Zivilprozeßordnung/Änderung der §§ 78,511a und 567 ZPO betr. Wertgrenzerhöhung * Wohnung/Änderung des § 14 Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats betr. Wertgrenzerhöhung * Hausrat/Änderung des § 14 Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats betr. Wertgrenzerhöhung * Wohnungseigentumsgesetz/Änderung des § 45 WEG betr. Wertgrenzerhöhung * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung des § 20a FGG betr. Wertgrenzerhöhung * Gerichtsverfahren/Änderung des § 34 LwVG betr. Wertgrenzerhöhung * Landwirtschaft/Änderung des § 34 LwVG betr. Wertgrenzerhöhung * Strafprozeßordnung/Änderung des § 304 StPO betr. Wertgrenzerhöhung * Ordnungswidrigkeit/Änderung des § 108 OWiG betr. Wertgrenzerhöhung * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung des § 146 VwGO betr. Wertgrenzerhöhung * Finanzgerichtsordnung/ Änderung des § 128 FGO betr. Wertgrenzerhöhung * Gerichtskostengesetz/Änderung des § 5 GKG betr. Wertgrenzerhöhung * Ehrenamtlicher Richter/Änderung des § 12 Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter betr. Wertgrenzerhöhung * Zeuge/Änderung des § 16 Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen betr. Wertgrenzerhöhung * Sachverständiger/Änderung des § 16 Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen betr. Wertgrenzerhöhung * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung der §§ 10 und 128 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte betr. Wertgrenzerhöhung * Verschollenheitsgesetz/ Änderung des § 36 VerschG betr. Wertgrenzerhöhung
Zeitachse
- 30.09.1982 plenarprotokoll 09/117 Protokoll der 117. Sitzung des 9. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.