Protokoll der 117. Sitzung des 9. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 117. Sitzung des 9. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 9/117
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
117. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982
Inhalt:
Begrüßung einer Delegation des Parla
-
ments der Republik Simbabwe 7107A
Beratung des Berichts des
Petitionsausschusses
Bitten und Beschwerden an den Deutschen
Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahre 1981
— Drucksache 9/1729 —
Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B
Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A
Funke FDP 7113 C
Regenspurger CDU/CSU 7115 D
Reuter SPD 7118 C
Eigen CDU/CSU 7121 B
Beratung des Zwischenberichts und der
Empfehlungen der Enquete-Kommission
„Zukünftige Kernenergie-Politik" über die
Inbetriebnahme der Schnellbrüter —
Prototypanlage SNR 300 in Kalkar
— Drucksache 9/2001 —
Gerstein CDU/CSU 7122 D
Schäfer (Offenburg) SPD 7125A
Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
Personalausweise
— Drucksache 9/1809 —
Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A
Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D
Pensky SPD 7133 C
Dr. Hirsch FDP 7134 C
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann,
Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst,
Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller
(Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr.
Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen),
Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß,
Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter,
Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher
Vorschriften
— Drucksache 9/1497 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
— Drucksachen 9/1885 — 7135 C
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Durchführung einer
Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des
Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz)
— Drucksache 9/1970 —
Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D
Broll CDU/CSU 7136 B
Dr. Wernitz SPD 7137A
Dr. Hirsch FDP 7137 D
Zweite und dritte Beratung des vom
Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in
der Gerichtsbarkeit
— Drucksache 9/1126 -
Beschlußempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses
— Drucksache 9/1793 -
Buschbom CDU/CSU 7142 C
Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C
Kleinert FDP 7144 B
Zweite und dritte Beratung des vom
Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die
Pockenschutzimpfung
— Drucksache 9/524 -
Beschlußempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Jugend, Familie und
Gesundheit
— Drucksache 9/1996 —
Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C
Stöckl SPD 7146 B
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Bundeskleingartengesetzes
— Drucksache 9/1900 —
Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A
Magin CDU/CSU 7150B
Schreiber (Solingen) SPD 7152A
Frau Noth FDP 7153D
Zweite Beratung und Schlußabstimmung
des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Abkommen vom 24. November 1981 der
Bundesrepublik Deutschland und der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung von
Einkommen und Vermögen
— Drucksache 9/1698 -
Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses
— Drucksache 9/1978 - 7154 D
Zweite Beratung und Schlußabstimmung
des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
— Drucksache 9/1699 —
Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses
— Drucksache 9/1979 — 7155B
Beratung der Beschlußempfehlung des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung
Aufhebung der Immunität von Mitgliedern
des Deutschen Bundestages
— Drucksache 9/1983 — 7155C
Beratung der Sammelübersicht 42 des
Petitionsausschusses über Anträge zu
Petitionen
— Drucksache 9/1969 —
in Verbindung mit
Beratung der Sammelübersicht 43 des
Petitionsausschusses über Anträge zu
Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen
Bundestag in der Zeit vom 4. November
19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen
Petitionen
— Drucksache 9/1974 — 7155C
Fragestunde
— Drucksache 9/1998 vom 24. September
1982 —
Lagerung chemischer Kampfstoffe der
alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland
MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998
Dr. Hirsch FDP
Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D,
7140A,B,C, 7141A
ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B
ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C
ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C
ZusFr Auch SPD 7139 D
ZusFr Duve SPD 7140 D
Verbot von Kontakten zu den Medien für
Angehörige der Republik China bei Ertei
-
lung des deutschen Einreisesichtvermerks
MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998
Regenspurger CDU/CSU
Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C
ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C
Einsichtnahme in die Protokollvermerke
zu den Ostverträgen
MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998
Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A
ZusFr Duve SPD 7142 B
Nächste Sitzung 7155D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A
Anlage 2
Anwendung modernster Technik bei der
Legehennenhaltung
MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998
Eigen CDU/CSU
SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B
Anlage 3
Anerkennung von Windkraftanlagen zur
Hausenergieversorgung als bauliche
Nebenanlage gemäß § 14 der
Baunutzungsverordnung
MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998
Dr. Zumpfort FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C
Anlage 4
Mutmaßungen über im Document Center
aufbewahrte Akten noch lebender
Persönlichkeiten
MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998
Hansen fraktionslos
SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D
Anlage 5
Nutzung der für die Olympischen Spiele in
Moskau gelieferten westlichen
Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB
MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998
Dallmeyer CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C
117. Sitzung
Bonn, den 30. September 1982
Beginn: 9.00 Uhr
Vizepräsident Wurbs: Meine Damen und Herren,
die Sitzung ist eröffnet.
Für die heutige Fragestunde, die um 14 Uhr
beginnen sollte, liegen nur fünf Fragen vor, so daß
interfraktionell vereinbart wurde, diese Fragen heute vor
Eintritt in die Mittagspause aufzurufen und um 14
Uhr mit den übrigen Tagesordnungspunkten
fortzufahren.
Auf der Diplomatentribüne haben Seine Exzellenz
der Präsident des Parlaments der Republik
Simbabwe, Herr Didymus Mutasa, und eine Delegation
Platz genommen. Ich habe die Ehre, sie zu
begrüßen.
(Beifall)
Es ist uns eine besondere Freude, erstmals eine
offizielle Delegation des Parlaments der Republik
Simbabwe im Deutschen Bundestag willkommen heißen
zu können. Mit Interesse haben wir die Entwicklung
in Ihrem Lande verfolgt, und wir begleiten Sie mit
unseren besten Wünschen auf Ihrem weiteren
politischen Weg.
Wir begrüßen es sehr, daß die Delegation auch
Berlin einen Besuch abstattet, und wünschen ihr
einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt in
der Bundesrepublik Deutschland.
(Beifall)
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des
Petitionsausschusses (2. Ausschuß)
Bitten und Beschwerden an den Deutschen
Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahre 1981
— Drucksache 9/1729 —
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für
die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. Ist das Haus
damit einverstanden? — Das ist der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau
Berger.
Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr
hatte ich meine Ausführungen mit der Rüge begin
-
nen müssen, daß die Regierungsbank schwach
besetzt sei. Ich hatte gehofft, daß sich das bessern
würde. Das ist aber nicht der Fall. Ich bin sehr dankbar,
Herr Minister Westphal, daß wenigstens Sie hier
sind. Ich möchte doch ganz deutlich sagen, daß ich
der Ansicht bin: Wenn der Jahresbericht des
Petitionsausschusses im Plenum des Deutschen
Bundestages behandelt wird, gehören die Minister oder
ihre Staatssekretäre auf die Regierungsbank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Schließlich geht es in dieser Debatte darum,
Anliegen der Bürger zu allen Bereichen zu erörtern, für
die die Bundesregierung Verantwortung trägt.
Zur Sache: Erstens. Gerade im Petitionsausschuß
müssen wir uns trotz der vielen Arbeit mit den
Einzelfällen immer wieder die Zeit nehmen zu fragen:
Wo muß, wo kann das Verfahren geändert und damit
verbessert werden? Hierfür ein Beispiel: 1980 war
der Jahresbericht noch in acht Sachgruppen
untergliedert. Erstens: Soziale Angelegenheiten;
zweitens: Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Kriegsfolge
recht; drittens: Umweltschutz, Verkehr, Tierschutz,
Post, Kultur; viertens: Verfassungsrecht,
Rechtswesen; fünftens: Innerdeutsche Fragen; sechstens:
Öffentlicher Dienst; siebtens: Verteidigung; achtens:
Auswärtiges.
Diese Untergliederung war wenig aussagekräftig
und nicht transparent genug. Wir haben den
Jahresbericht 1981 deshalb nach Ressorts gegliedert.
Schwerpunkte der Eingaben sind nunmehr auf den
ersten Blick zu erkennen, und wir sehen auch die
besonderen Problemkreise, die sich im Bereiche der
einzelnen Ressorts entwickeln.
Darüber hinaus können wir auch leicht
feststellen, bei welchen Ressorts die Eingaben jährlich
zuoder abnehmen. Bei einer Zwischenbilanz hat sich
z. B. herausgestellt, daß wir im Bereich Jugend,
Familie und Gesundheit in den ersten sechs Monaten
dieses Jahres fast doppelt so viele Eingaben hatten
wie im ganzen Jahr 1981. Hier wirkte sich das 2.
Haushaltsstrukturgesetz deutlich aus, vor allem der
Wegfall des Zusatztaschengeldes, die Kürzung der
Mehrbedarfszuschläge und der Zuschüsse bei
Anstaltsunterbringung.
Auch in unsere Sammelübersichten, mit denen
wir dem Plenum unsere Anträge für die Erledigung
von Petitionen vorlegen, haben wir etwas mehr
Klarheit gebracht. Bei jeder Petition nennen wir
jetzt das zuständige Ministerium. Dies können Sie
den beiden Sammelübersichten 42 und 43
entnehmen, die Ihnen heute zur Beschlußfassung
vorliegen.
Ebenso haben wir seit Januar 1981 das Ausschuß -
büro nach dem Ressortprinzip organisiert. Das
einzelne Referat des Ausschußbüros arbeitet nun
immer mit denselben Ministerien zusammen. Es ergibt
sich also ein ständiger persönlicher Kontakt
zwischen den Mitarbeitern des Ausschußbüros und den
einzelnen Ressorts. Das hat natürlich den Vorteil,
daß manches Problem schon auf dem oft zitierten
und recht wirkungsvollen „kleinen Dienstweg"
geklärt werden kann. Auch dies kommt dem Bürger
zugute.
Zweitens. Was waren nun die Schwerpunkte
unserer Arbeit im Jahre 1981?
Mit 21 % aller Eingaben lag das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung an der Spitze mit
Problemen der Kranken- und Rentenversicherung
sowie der Arbeitsverwaltung.
An zweiter Stelle ist das Finanzministerium mit
11 % der Eingaben zu nennen; hier ging es vor allem
um das Realsplitting und andere steuerpolitische
Fragen und um den Lastenausgleich.
An dritter Stelle steht das Auswärtige Amt mit
über 6 % der Eingaben. Wir haben sehr wenig
Beschwerden über Auslandsvertretungen, aber viele
Eingaben zur Familienzusammenführung und
Aussiedlung aus osteuropäischen Ländern. Hierzu wird
Kollege Regenspurger nachher berichten.
Den vierten Platz nimmt das
Verteidigungsministerium ein. Ich möchte an dieser Stelle auf eine
Besonderheit hinweisen: Sie wissen — vielleicht
wissen Sie es auch nicht -, daß sich die Soldaten an den
Wehrbeauftragten oder an den Petitionsausschuß
und sogar an beide wenden können. Wenn ein Soldat
beide Organe des Bundestages — nämlich den
Petitionsausschuß und den Wehrbeauftragten —
gleichzeitig anruft, überprüft in der Regel zunächst der
Wehrbeauftragte den Fall. Ist der Soldat mit der
Entscheidung des Wehrbeauftragten nicht
einverstanden, prüfen auch wir die Eingabe, wobei wir uns der
Beurteilung durch den Wehrbeauftragten meistens
anschließen können. Es gibt aber Ausnahmen.
So hatten wir einen Fall, in dem ein Soldat in
einem Personalgespräch laut aus seinem
Schriftwechsel mit dem Bundesministerium der Verteidigung
vorlesen mußte. Der Wehrbeauftragte erklärte dazu,
er könne nicht abschließend beurteilen, ob das laute
Vorlesen der konkreten Gesprächssituation
angemessen war oder ob es die Grundsätze der Inneren
Führung berührte. Demgegenüber waren wir ganz
entschieden der Meinung, daß diese Form eines
Personalgesprächs demütigend für einen Soldaten,
demütigend für jedermann ist,
(Beifall bei der CDU/CSU und bei der
FDP)
und wir forderten das Ministerium auf, derartiges in
Zukunft zu unterbinden.
Ein anderes Beispiel: Ein Soldat beschwerte sich
darüber, daß er wegen angeblicher
Sicherheitsbedenken nicht als Horchfunker in der
Fernmeldeaufklärung eingesetzt wurde, was er gerne wollte. Die
Sicherheitsbedenken wurden mit einer
dreiwöchigen Urlaubsreise nach Ungarn begründet, die der
junge Mann gemacht hatte, als er gerade 15 Jahre
alt war. Der Wehrbeauftragte hatte wegen der
geltenden Sicherheitsbestimmungen gegen diese
Begründung Einwände nicht erhoben. Der
Petitionsausschuß hat diese Eingabe an die Bundesregierung
zur Berücksichtigung überwiesen, weil er eine
Oberprüfung der Sicherheitsbestimmungen für den
Bereich der Fernmeldeaufklärung für erforderlich
hielt. Die Bundesregierung hat inzwischen
mitgeteilt, daß zurückliegende Kurzreisen von
Jugendlichen in kommunistisch kontrollierte Gebiete
künftig nicht mehr zu Verwendungseinschränkungen
führen sollen.
Drittens. Die neue Gliederung des Jahresberichts
hat es nahegelegt, die Art der Zusammenarbeit bei
jedem Ministerium zu würdigen. Damit sollen keine
Zensuren verteilt werden. Ich bin aber sehr wohl der
Ansicht, daß der Ausschuß, wo nötig, Kritik üben
darf,
(Zuruf von der CDU/CSU: Muß!)
aber auch Anerkennung aussprechen soll, wenn die
Zusammenarbeit gut und erfolgreich ist. Nur so
bildet sich Partnerschaft, und dem Ausschuß muß es
darauf ankommen, in Partnerschaft mit den
Ministerien zum Wohle des Bürgers nach optimalen
Lösungen zu suchen.
Die Bearbeitung der Petitionen in den
Ministerien war im großen und ganzen zufriedenstellend.
Besonders hervorheben möchte ich heute die
Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in
humanitären Fragen. Dem früheren Bundesminister
Genscher möchte ich ausdrücklich dafür danken, daß er
in Härtefällen persönlich und mit großem
Nachdruck interveniert hat.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Zur Illustration möchte ich zwei Fälle besonders
erwähnen. Auf Seite 9 des Berichts ist von zwei
Deutschen die Rede, die in der Tschechoslowakei
langjährige Freiheitsstrafen verbüßen. Die Obleute
und ich haben in beiden Fällen Herrn
Außenminister Chnoupek geschrieben und aus humanitären
Gründen um eine vorzeitige Entlassung der
Inhaftierten gebeten. Herr Kollege Genscher hat diese
Bitte mit großem Nachdruck unterstützt.
Einer der beiden Männer ist schwer erkrankt, der
andere besitzt neben der deutschen auch die
tschechoslowakische Staatsangehörigkeit und darf
deshalb bisher von deutschen Stellen konsularisch
nicht betreut werden. Auch heute möchte ich von
dieser Stelle aus im Namen des
Petitionsausschusses die dringende Bitte an die tschechoslowakischen
Behörden wiederholen, die beiden Deutschen aus
humanitären Gründen vorzeitig zu entlassen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Zum
Jahresbericht 1980 mußte ich dem Verteidigungsminister
leider eine Reihe von Vorwürfen machen: daß nämlich
Fristen ohne Begründung überschritten wurden,
daß die Möglichkeit der Weisungsbefugnis
gegenüber nachgeordneten Behörden nicht
wahrgenommen wurde, daß unzutreffende Auskünfte gegeben,
Zusagen nicht eingehalten oder der
Ermessensspielraum nicht voll ausgeschöpft wurden. Einige
Kritikpunkte haben sich inzwischen erledigt. Das will ich
gerne anerkennen. In anderen besteht leider nach
wie vor Anlaß zur Kritik.
Hier ein Beispiel: Ein Hauptbootsmann, der einen
Kegelclub betreut, bekam für seine Kameraden
keine Kegeltermine für die Benutzung der
Standortkegelbahn. Nachdem er sich erfolglos an den
Wehrbeauftragten gewendet hatte, schrieb er an den
Petitionsausschuß. Wir haben schließlich erreicht, daß
der Standortälteste vom Führungsstab der Marine
aufgefordert wurde, dem Kegelclub an freien
Wochenenden Termine einzuräumen. Es ist doch aber
überhaupt nicht einzusehen, daß die Klärung dieses
wirklich nicht schwierigen Falles allein bei uns im
Petitionsausschuß mehr als sechs Monate dauerte
und daß wir erst Druck ausüben mußten, ehe es zu
dieser Entscheidung kam.
(Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Und das
wegen einer Kegelbahn!)
— Ja, und das wegen einer Kegelbahn. Ich hoffe aber
sehr, daß der Petitionsausschuß im nächsten Jahr
Gelegenheit bekommt, das
Bundesverteidigungsministerium uneingeschränkt zu loben.
Die Verteilung von Lob und Kritik trifft auch die
Verwaltung des Deutschen Bundestages, und das
soll ja wohl ein heißes Eisen sein. Rechts unten auf
Seite 5 des Berichts finden Sie 12 Zeilen, die in der
Bundestagsverwaltung Anstoß erregt haben. Hierzu
halte ich fest: Eine Kritik am Präsidenten als dem
Repräsentanten des Verfassungsorgans Bundestag
liegt uns fern. Es steht aber ebenso fest, daß die
Beamten seiner Verwaltung, einer obersten
Bundesbehörde mit 1 600 Bediensteten, nicht von jeglicher
Kritik verschont bleiben können. Das ist doch
einfach selbstverständlich.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Viertens. Nach der neuen Geschäftsordnung von
1980 muß der Petitionsausschuß die Stellungnahme
des jeweiligen Fachausschusses einholen, wenn eine
Petition einen Gegenstand der Beratungen in
diesem Ausschuß betrifft. Wir sind erst im zweiten Jahr
der Anwendung dieser Bestimmung, und das
Verfahren muß sich noch einspielen. Mir geht es hier
und heute um den Hinweis, daß wir die fundierten
Stellungnahmen der Fachausschüsse benötigen,
weil wir dem Bundestag begründete
Beschlußvorschläge zu den Eingaben vorlegen und den Petenten
Bescheid geben müssen.
Fünftens. Auch 1981 hat der Ausschuß von seinen
gesetzlichen Befugnissen nur sparsam Gebrauch
gemacht. In einer Berlin-Sitzung hat er einen Petenten
angehört, und in drei Fällen hat er Ortstermine
veranstaltet. Dabei ging es um eine
Grundstücksangelegenheit, um den Transport von Schlachtpferden
quer durch das Bundesgebiet und um eine
Schießanlage der Bundeswehr.
In allen Fällen wäre vielleicht eine Entscheidung
nach Aktenlage möglich gewesen. Es hat sich aber
herausgestellt, daß die Diskussion an Ort und Stelle
zur Befriedung zwischen den beteiligten Parteien,
also zwischen Bürger und Verwaltung, entscheidend
beitragen kann. Außerdem hat der Bürger die
Gelegenheit, selbst zu sehen und zu hören, in welcher
Weise sich Abgeordnete und Regierungsvertreter
mit seinen Problemen beschäftigen. Darin sehe ich
den großen Wert von Ortsbesichtigungen. Sie tragen
dazu bei, das Vertrauen des Bürgers zu seiner
Verwaltung zu stärken.
Sechstens. Nun einige Bemerkungen zur Statistik.
11 000 Petitionen 1981 bedeuten pro Woche 230
Eingaben. Jeder Brief an den Petitionsausschuß und
jede Stellungnahme der Regierung gehen übrigens
— Urlaubszeit ausgeklammert — über meinen
Tisch. In fast 40 % der Fälle haben wir konkret
helfen oder weiterhelfen oder wenigstens
Informationen vermitteln können. Das heißt mit anderen
Worten, daß in etwa der Hälfte der Fälle die
Entscheidungen der Verwaltung der Sach- und Rechtslage
entsprechen.
Teilt man den Bürgern dies mit, bekommen wir
häufig Briefe, in denen uns vorgeworfen wird, daß
sich der Petitionsausschuß nicht energisch genug
eingesetzt habe oder daß er nicht sachkundig sei.
Die Antwort kann nur lauten: Der Bürger kann nicht
erwarten, daß sich der Petitionsausschuß über
geltendes Recht hinwegsetzt.
Bei dieser Gelegenheit muß ich übrigens
feststellen, daß wir in den Fällen, in denen der Ausschuß
helfen konnte, meist ohne Echo bleiben. Das
Dankeschön ist die Ausnahme und nicht die Regel. Und das
ist schade.
Abschließend ein persönliches Wort. Vor einigen
Tagen gab es für mich ein Datum besonderer Art.
Am 20. September wurde ich zur dienstältesten
Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages. An diesem Tage war ich länger im Amt
als meine Vorgängerinnen Luise Albertz, Helene
Wessel und Maria Jacobi. Ich nutze die Gelegenheit,
meinen Vorgängerinnen heute und an dieser Stelle
meinen Dank und meinen Respekt auszusprechen.
Schließlich möchte ich auch allen Mitgliedern des
Ausschusses für ihre Arbeit danken, die sie neben
den vielfältigen anderen parlamentarischen
Verpflichtungen leisten. Ebenso danke ich den
Mitarbeitern des Ausschußbüros und den Bediensteten in
den Ministerien und nachgeordneten Behörden, die
durch die Bearbeitung von Petitionen häufig
zusätzlich belastet werden.
Unsere Mitbürger möchte ich ermuntern, von
ihrem in der Verfassung garantierten Petitionsrecht
Gebrauch zu machen. Wir werden als Anwälte des
Bürgers nach Kräften helfen, wo immer wir eine
Möglichkeit dazu finden.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der
Abgeordnete Wimmer (Eggenfelden).
Wimmer (Eggenfelden) (SPD): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Hinweis auf
die schlechte Besetzung der Regierungsbank, Frau
Kollegin, hätte ich besser verstanden, wenn Sie auch
auf Ihre Abgeordnetenreihen abgehoben hätten.
(Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Geben
die schon Abschiedsempfänge? — Weitere
Zurufe)
Arger bereitet dem Ausschuß in vielen Fällen -
und das geht durch alle Fraktionen — die Reaktion
auf manche unserer Empfehlungen durch Minister
oder, wie ich sage — in unseren Breitengraden sagt
man das so —, durch die Justament-Standpunkt-
Vertreter, auf die Empfehlungen, die wir nach
ausgiebiger Diskussion und auch nach Vertagungen mit
erneuter und gewissenhafter Befassung
beschlossen haben. Dies sind die sogenannten abgestuften
Empfehlungen, die ihr politisches Gewicht nach
dem Beschluß des Petitionsausschusses durch die
Einsegnung durch den Bundestag erfahren.
Vorsichtig bis zurückhaltend plädiere ich immer wieder
dafür, daß die Qualifikationsstufen von Überweisung
„zur Kenntnis" bis „zur Erwägung" nur spärlich
vergeben und plaziert werden, damit der Ausschuß
nicht unglaubwürdig und abgewertet wird.
(Zustimmung bei der SPD)
Zum Erstaunen des Petitionsausschusses kommen
diese politisch gewichteten Empfehlungen nicht
selten zurück mit der lapidaren Feststellung, daß sich
das Ministerium oder der Minister der Auffassung
des Petitionsausschusses nicht anschließen können.
Gründe hin, Gründe her, man merkt, jetzt wird
justament abgeblockt.
Die Überweisung an das Ministerium, an die
Bundesregierung, mit dem Vermerk „Zur Erwägung",
„Als Material", „Zur Kenntnisnahme" oder „Als
erwägenswerte Anregung zur Kenntnis zu nehmen"
zeigt aus der Statistik, daß keineswegs
schablonenhaft vorgegangen, entschieden und verfügt wird. Wir
machen es uns nicht leicht. Das sollte gesehen
werden. Auch aus der unterschiedlichen Auffassung von
Berichterstatter, Mitberichterstatter sowie der
darauf folgenden Ausschußberatung ist zu ersehen, daß
wir uns durchringen und nach den besten Lösungen
streben.
Auch die beiden schwächsten Voten, nämlich, wie
es heißt, „über die Petition zur Tagesordnung
überzugehen" und „die Petition als ungeeignet zur
Beratung im Bundestag zu erklären", sind nicht im
Handumdrehen durch den Petitionsausschuß zu erhalten.
Dahinter steckt auch keine Arbeitsbeschaffung oder
Wichtigmacherei, sondern der Grundsatz: „Die
Würde des Menschen ist unantastbar" und, wie es
weiter in Art. 1 des Grundgesetzes heißt: „Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt." Diesen hohen Grundsatz habe ich
schon vor vielen Jahren und immer wieder in
meiner beruflichen Laufbahn verfolgt und praktiziert.
Es ist im Petitionsausschuß auch nicht Übung, daß
wir generell bei rechtshängigen Vorgängen oder bei
abgeschlossenen Gerichtsvorgängen eine Superre
-
visionsinstanz sind oder sein wollen. Bei
offensichtlich unrichtigen Entscheidungen der Gerichte
verstecken wir uns nicht hinter der eingetretenen
Rechtskraft, sondern wir geben in diesen Fällen eine
massive Empfehlung, wie ich sagen darf. Diese
Empfehlung geben wir ab und tragen zum Rechtsfrieden
nicht nur formell bei.
Eine offene und berechtigte Frage, in welchen
Fällen und inwieweit sich der Petitionsausschuß bei
noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor den
Gerichten einschalten kann oder einschalten sollte, ist
generell nicht zu beantworten. Das Petitionsrecht
geht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
nicht unter. Zum anderen ist ein Nebeneinander in
manchen Fällen eine riskante Sache, da zur gleichen
Zeit am Ende der beiden Verfahren zwei sehr unter-
. schiedliche Rechtsauffassungen stehen mögen. Der
Leidtragende wäre dabei der Bürger. Hier
entscheidet der Ausschuß von Fall zu Fall, um Optimales für
den Beschwerdeführer oder Bittsteller zu erreichen.
Nachdem wir uns eine Selbstbeschränkung und eine
besondere Sorgfaltspflicht auferlegt haben, müssen
wir gegenseitig — hier meine ich die
Bundesregierung und die Bundesministerien — dies auch
würdigen. Wir denken nicht an eine perfekte Übersetzung
unserer Wünsche, sprich: unserer Empfehlungen.
Wir meinen aber, daß die Grundhaltung geprüft
werden sollte.
In der 9. Legislaturperiode wurden bisher 27
Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung
überwiesen. Von 18 inzwischen zurückgelaufenen
oder eingegangenen Fällen wurden 10 positiv
erledigt. Das Verhältnis ist hier nicht entscheidend,
entscheidend sind vielmehr das Abblocken-Wollen und
der Hintergrund. Die Ausschußmitglieder halten
sich an die beschlossenen „Grundsätze", wonach
eine Petition nur dann der Bundesregierung zur
Berücksichtigung überwiesen wird, wenn der
Ausschuß das Anliegen des Petenten in vollem Umfang
für berechtigt hält und Abhilfe notwendig
erscheint.
Die Zusammenarbeit mit den
Petitionsausschüssen der Länder ist im Bericht relativ kurz
abgehandelt. Der föderative Staatsaufbau verlangt es, daß
wir uns Unterschiede in den Lebensbedingungen in
den Ländern vor Augen halten. Wenn wir wegen der
Zuständigkeitsabgrenzung auch keine
Bestimmungen verordnen können und wollen, so sei doch ein
Vergleich erlaubt. Wie sieht es aus mit dem
Petitionsrecht allgemein im Bund, in den
Bundesländern und dort, wo ich herkomme, im Bundesland
Bayern?
(Jagoda [CDU/CSU]: Ein schönes Land!)
Ich muß eingestehen, daß Bayern mit großem
Abstand — Herr Kollege Jagoda, ich darf das auch
Ihnen als Norddeutschem sagen — das schlechteste
Eingabe- und Beschwerderecht hat. Was wird in
Bayern den zuständigen Parlamentariern noch
vorenthalten? Bessere Kontrollmöglichkeiten der
Verwaltung, Recht der unmittelbaren Akteneinsicht.
Zum Beispiel kann ein Rechtsanwalt im Regelfall
Akteneinsicht nehmen, ein Parlamentarier des
Eingabe- und Beschwerdeausschusses nicht. Verwehrt
wird z. B. auch die Vorladung von Zeugen,
Sachverständigen und einzelnen Petenten. Das Wollen wird
in geschickter Manier pariert. Die CSU begründet
ihre Haltung, ihr Nein, mit einer hohen Erfolgsquote
von 32 % der Eingänge bei Petitionen. 32 Prozent!
Man höre und staune! Diese hohe Erfolgsquote kann
aber auch dafür sprechen, daß in der bayerischen
Verwaltung der Fehleranteil exorbitant hoch ist. Ob
man da mit Herrn Strauß nicht vom „Saustall"
sprechen kann, so füge ich ganz schlicht und einfach
hinzu.
(Zuruf von der CDU/CSU: Kein Wahl
-
kampf!)
— Ich hatte dies, Herr Kollege, schon für die Sitzung
im Juni programmiert, nicht daß Sie meinen, daß ich
das erst im September sagen wollte, und auch nicht
in bezug auf den bayerischen Wahlkampf, sondern
in bezug auf die Auseinandersetzungen mit dem
Petitionsrecht im Bund und in den Ländern.
(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/
CSU)
Da das beabsichtigte neue Petitionsrecht in Bayern
zum Beispiel bei der Durchsetzung einer
Akteneinsicht kein Minderheitsrecht gebracht hätte, drängt
sich die Frage auf: Wo soll da ein Mißbrauch durch
die Opposition überhaupt möglich sein?
(Abg. Regenspurger [CDU/CSU] meldet
sich zu einer Zwischenfrage)
— Herr Kollege Regenspurger, Sie können nachher
reden. Meine Zeit läuft davon. — Herzlichen Dank
für Ihre Meldung zu einer Zwischenfrage; aber ich
kann es nicht parieren.
Mit der Mehrheit — gemeint ist hier die im
Petitionsausschuß des Landtags — könnte die CSU auch
in Bayern alles korrigieren. Nein, sie tut es nicht. Ich
frage natürlich hier: Will die CSU auch ihren
Mitgliedern im Petitionsausschuß das Recht
vorenthalten?
(Zuruf des Abg. Regenspurger [CDU/
CSU] )
Oder traut sie ihren Mitgliedern nicht? — Herr
Kollege Regenspurger, Sie hätten im übrigen als
bayerischer Abgeordneter die dankbare Aufgabe, auf Ihre
Mitglieder im Landtag einzuwirken und auf ein
besseres Petitionsrecht hinzuwirken.
(Beifall bei der SPD — Regenspurger
[CDU/CSU]: Diskutieren wir den Bericht
1981 oder über Bayern?!)
Ich meine, auch in Bayern muß der Grundsatz
gelten, daß nicht jeder Bürger ein qualifizierter Jurist
oder Schreiber sein kann und deshalb seine Petition
nicht hochqualifiziert einreichen kann. Das
erfordert natürlich im Zweifelsfall die Akteneinsicht oder
die Vorladung. Das hätte seine volle Berechtigung
gehabt.
(Glos [CDU/CSU]: Volkstribunal!)
Ein Abgeordneter in Ihren Reihen steigt sogar so
weit hoch, daß er meint, die SPD baue einen
Bürgerschreck auf. Da meine ich: Wenn die SPD ein
besseres Petitionsrecht will — nicht ein schärferes; damit
Sie es richtig verstehen —, dann kann sie doch nicht
einen Bürgerschreck aufbauen wollen, sondern nur
eine Möglichkeit zur Verwirklichung des
Petitionsrechts schaffen wollen.
(Beifall bei der SPD)
Was steckt hinter der CSU-Blockade? Ich sage:
nicht alle, aber einige patentierte Christen vermuten
lästige Querulanten dahinter. Ebenso grotesk ist
ihre Furcht vor mehr Kontrolle angesichts der
erdrückenden Mehrheit der CSU im Landtag.
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Dank dem Herrn
Rothemund!)
Im Hinblick auf den vierten erfolglosen Anlauf zur
Verbesserung des Petitionsrechts im Bayerischen
Landtag — und da waren auch CSU-Mitglieder
dieser Meinung, zunächst dieser Meinung; dann sind
sie eingesammelt worden — und das Gewicht der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag drängt
sich die Frage auf, ob das Petitionsrecht nicht schon
ab morgen in Bonn verschlechtert werden könnte.
(Lachen bei der CDU/CSU)
Hoffentlich heißt es nicht wie im Bayerischen
Landtag, im Maximilianeum: „Hannibal ante portas -
Strauß steht vor der Tür.
(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)
Lassen Sie mich zu einem anderen Thema
überleiten, nämlich zum Abschnitt „Versicherungswesen".
Da könnten im Bericht einige Passagen den
Eindruck erwecken, als ob sich die
Versicherungsnehmer nur aus Unkenntnis über die
schwerverständlichen Versicherungsbedingungen beschweren
würden, wo es heißt „glauben"; so ist die Passage
ausgefüllt. Sicherlich mag es Fälle geben, bei denen ein
überhöhter Anspruch geltend gemacht wird. Es ist
aber auch so, daß sich die Versicherten nicht mehr
alles gefallen lassen, wie dies auch aus einer
Statistik des Bundesaufsichtsamtes für das
Versicherungswesen in Berlin hervorgeht. Die daraus
resultierende Tatsache, daß rund ein Drittel aller Fälle
Abhilfe erfährt, spricht für sich. Trotz allem muß
sich der Bundestag in diesem Bereich noch
intensiver darum kümmern, daß notfalls durch gesetzliche
Regelungen bestehende Mißstände beseitigt
werden.
(Zustimmung bei der SPD)
Bei dem Änderungsgesetz zum
Versicherungsaufsichtsgesetz, zu dem am 20. Oktober ein Hearing
ansteht, ist Gelegenheit, hierüber zu diskutieren,
nachzudenken und geeignete Maßnahmen in Angriff zu
nehmen. Ich räume ein, daß das
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen auf Grund der
bestehenden Bestimmungen im Bereich der
Verbraucherschutzfunktion nicht alle Fälle zur
Zufriedenheit lösen kann. Es muß aber möglich sein, die
gegebene, stärker werdende Übermacht der
Versicherungsunternehmen wirksam zu kontrollieren. Die
dumpfe Ahnung bei Petenten und
Versicherungsnehmern, die Versicherungsunternehmen könnten
mit ihrem Geld tun und machen was sie wollten,
sollte uns Parlamentariern nicht gleichgültig sein;
denn risikobehaftete Nebengeschäfte der
Versicherungsunternehmen wirken sich direkt und
nachhaltig auf die Rückgewährsquote aus, einer Größe, die
vom kleinen Mann weder kontrolliert noch
beeinflußt werden kann. Eine hohe Stornoquote,
überdurchschnittlich hohe Abschluß- und
Verwaltungskosten, welche im Kampf um Marktanteile da und
dort bewußt in Kauf genommen werden, sind echte
Nachteile für den Versicherungsnehmer, die uns auf
den Plan rufen sollten. Darüber hinaus stelle ich
fest, daß der Bürger sensibler geworden ist, wenn es
sich um anonyme Gesellschaften und Vereine
überhaupt handelt. Ein Anwachsen der Beschwerden
kann auch dadurch in Grenzen gehalten werden,
daß der Betroffene weiß, daß z. B. ein
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in seinen
kontrollierenden Organen echte und unabhängige Überwacher
hat, und nicht im Aufsichtsrat und in der
Mitgliederversammlung eine Vetternwirtschaft vermuten
muß. Die Urwahl, ein demokratisches Mittel, könnte
zu mehr Glaubwürdigkeit und einer repräsentativen
Zusammensetzung dieser Überwachungsorgane
führen.
Der Petitionsausschuß nimmt in seiner Sitzung
am kommenden Montag, am 4. Oktober 1982,
Gelegenheit,
(Zuruf von der SPD: Ist abgesetzt!)
mit der Spitze der BfA in Berlin ein Gespräch zu
führen und die Probleme ausgiebig zu erörtern. Dabei
werden auch die sogenannten Langläufer und die
Forcierung dieser Sparte zur Sprache kommen, um
unseriöse Geschäfte in den Griff zu bekommen und
der Bevölkerung bewußt zu machen.
Ich darf auf etwas überleiten, was Ihnen, Frau
Kollegin, besonders am Herzen lag, nämlich auf das
Verteidigungsministerium. Im Petitionsbericht ist
zum Geschäftsbericht des Bundesministers der
Verteidigung einiges zutreffend und ausreichend
angesprochen worden. Die unter „Zusammenarbeit"
herausgehobene Feststellung, daß diese nicht
zufriedenstellend ist, bedarf doch der Erläuterung, obwohl
sie in einigen Dingen stimmt. Der
Organisationsaufbau der Bundeswehr ist bekanntlich sehr
umfangreich, wie man annehmen kann und wie manche auf
Grund ihrer Tätigkeit in diesem Ausschuß auch
wissen. Ich habe mir die Mühe gemacht und
Gliederungspläne von Einheiten studiert. Alleine der
Organisationsplan der Marine umfaßt 32 Seiten und zeigt
im Vergleich zu anderen Behörden und
Verwaltungseinheiten einen zwangsläufig schwierigeren
Bearbeitungs-, Post- und Verwaltungsweg auf, der
manch längere Laufzeit erklärt. Falls der Aufbau
insgesamt kritisiert wird, wäre es doch an der Zeit,
nicht über den Petitionsbericht, sondern über die
Fraktion bzw. über den Verteidigungsausschuß eine
geeignete Initiative zu ergreifen.
Nicht nur die Einmaligkeit der Zulassung eines
behinderten Hochleistungssportlers zum
Wehrdienst ist als recht erfreulich im Bereich des
Bundesministers der Verteidigung zu erwähnen, auch
andere Fälle haben die Beweglichkeit der
Führungsspitze im Verteidigungsministerum bewiesen. So ist
z. B. einem Wehrpflichtigen die vorzeitige
Entlassung aus der Bundeswehr wegen Teilnahme an
einem Meistervorbereitungskurs genehmigt worden,
obschon der Fall bereits rechtshängig war.
Unbürokratisch und rechtzeitig hat Herr Staatssekretär
Hiehle auf einen Fingerzeig hin eingegriffen und die
Angelegenheit reguliert. Überfordern wir doch nicht
die mittleren und unteren Instanzen, wo Soldaten
und Beamte tätig sind, die nach Weisungen
reagieren und korrekt handeln müssen. Es gibt keine
Bestimmung, die alle Fälle gleichermaßen erfassen
würde, da 62 Millionen Einzelschicksale ebenso
viele Fallbeispiele in den Vorschriften auslösen
müßten.
Ich muß noch zu etwas Stellung nehmen, Frau
Kollegin Berger. Sie sagen, daß sich ein Petent
wegen demütigender Behandlung beschwert hat. Ihre
Antwort war gut. Ich muß aber der Klarheit halber
hinzufügen, ohne Ihnen etwas zu unterstellen: Die
ganze Wahrheit ist, daß dieser Fall, der das ausgelöst
hat, in -zig Versetzungen das
Bundesverteidigungsministerium immer vor vollendete Tatsachen
gestellt hat.
(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Es ging
um die dritte Versetzung!)
Ich erwähne ausdrücklich: wegen der demütigenden
Behandlung sind wir einer Meinung. Beleuchtet
man jedoch den gesamten Hintergrund, dann sieht
der Fall etwas anders aus.
(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Das
rechtfertigt überhaupt nicht das laute
Vorlesen!)
Ich will zum Thema Tierschutz wenig ausführen,
weil der Kollege Eigen dazu etwas sagen wird. Nur
muß der Bürger wissen, daß es bei der
veterinärmedizinischen Betreuung Überschneidungen in der
Zuständigkeit gibt, also bei der Durchführung des
Tierschutzgedankens und der Tierschutzbestimmungen.
Dadurch bekommt eine Petition natürlich eine
andere Möglichkeit als nur über den Bund reguliert zu
werden. Außerdem hat mich bei der Eingabe eine
Menge von Bildmaterial nicht überzeugt, das von
der Beweiskraft her sehr mangelhaft aufbereitet
war und dadurch nur einen geringen Aussagewert
hat. Ich will damit sagen: Wir unterscheiden im
Ausschuß sehr genau, was spektakulär, was sachlich
und was sachlich verwendbar ist. Diese Anmerkung
mache ich deshalb, weil ich für die Unterscheidung
von Spreu und Weizen bin. Aber, wie gesagt, Kollege
Eigen, Sie werden die Linie noch fortziehen, so daß
ich diesen Bereich hier abkürzen darf.
Ich darf zu einigen Gedanken noch Stellung
nehmen, so zu der allgemeinen Erkenntnis, daß es
immer noch einige Beamte gibt, die ihre Pflicht zur
Beratung, zur Unterrichtung und zur Aufklärung nicht
voll erkennen und ihr auch nicht voll oder nur in
mangelhafter Form nachkommen. Diese
Feststellung ist noch nicht überholt. Ein weiter Weg ist noch
zu gehen, damit alle „Sozialingenieure" — so darf ich
die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nennen —
von einer positiven Auffassung hinsichtlich der
Hilfeleistung gegenüber dem Bürger ausgehen. Ein
1931 vom damaligen Präsidenten der Reichsanstalt
für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup geprägter Satz zur Verbesserung der
Dienstauffassung von Beamten, nämlich „Niemand
ist selbst gegen Arbeitslosigkeit geschützt", war für
freundlichen Publikumsverkehr gedacht und
beinhaltet ebenso Verständnis und Entgegenkommen.
51 Jahre später stellt man fest, daß dieser Satz noch
immer aktuell ist und keineswegs als Druck
verstanden werden sollte. Dennoch ist er geeignet, durch
einen Appell die mitmenschliche Seite
herauszustellen, so wie ich meine Arbeit als ordentliches Mitglied
des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag
verstehe und so wie sie auch die Mitarbeiter im Büro
verstehen, denen ich von dieser Stelle aus herzlich
danke.
(Beifall bei SPD)
Eine abwehrende Haltung nicht weniger im
öffentlichen Dienst beschäftigter Beamten,
Angestellten und Arbeiter geht von der verkrampften Haltung
aus, daß ihnen ein Fehler nicht passieren kann und
— vor allem — daß dieser Fehler nicht offenkundig
werden darf und dem Vorgesetzten nicht zur
Kenntnis gelangen soll. Herablassende und hämische
Bemerkungen über Eingaben und Beschwerden, die
man gelegentlich hören kann, sind schlechte
Verteidigungsschläge. Die Verkrampfung erreicht ihre
krankhafte Spitze mit der Reaktion auf eine
Petition, auf einen Petenten, die im konkreten Fall die
war: Den — gemeint war der Petent — werde ich mir
schon noch kaufen. Hier merkt man deutlich, daß
dieser Mitarbeiter in der Behörde das Grundrecht
der Eingabe und der Beschwerde entweder ablehnt
oder nicht kennt; ein Umdenken ist hier notwendig.
Die Amts-, Dienststellen- und Verwaltungsleiter
sind aufgerufen, die Petition als solche nicht vom
Ursprungsbegriff her, nämlich vom Wort „Angriff" her,
zu übersetzen und zu übermitteln, sondern sie als
erlaubte Anfrage zu vermitteln.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Eine Besuchergruppe, die ich vor zwei Wochen in
Bonn hatte, hat mir verdeutlicht, daß der Begriff
„Petitionsrecht", zu dem der Kollege Reuter noch
einiges ausführen wird, für den Durchschnittsbürger
vernebelt ist und eine echte Distanz auslöst. Die
recht scheu vorgetragene Bitte eines Interessenten
um Klärung des Begriffes „Petition" hatte zu einer
Rückfrage von mir an die übrigen Reiseteilnehmer
geführt. Und siehe da: Nur einer von 50 Besuchern
hatte den Mut, den Versuch zu unternehmen, auf
den Begriff „Petition" zuzugehen. Aber auch hier: Er
ist unklar und verschwommen wiedergegeben
worden. Bis zur Ausfüllung von komplizierten
Formularen und Vorbehalten zu eventuellen Gebühren
bestehen Vorstellungen, die der Sache und dem
Grundrecht nicht dienen.
Was wollen wir als Mitglieder des
Petitionsausschusses? Das Gefühl der Ohnmacht beim Bürger
abbauen, die Staatsverdrossenheit zurückdrängen,
die Einsicht ermöglichen, die Übersicht gewähren
und die Durchsicht und das Angehen erlauben. Der
Petitionsausschuß ist nicht mehr und nicht weniger
als ein Scharnier zwischen Bürger und Staat und
fördert das gegenseitige Verständnis. Den
Bürgerinnen und Bürgern muß immer wieder unsere — ich
meine die Mitglieder des Petitionsausschusses -
Einstellung zum Petitionsfall bewußt gemacht
werden, um den Durchbruch zu einer breiteren
Bevölkerungsschicht zu ermöglichen. Wir müssen doch
eingestehen, daß das Petitionsrecht, die Arbeit des Peti
-
tionsausschusses, das von ihm ausgehende
Dienstleistungsangebot von einer breiteren
Bevölkerungsschicht nicht im erwarteten Ausmaß angenommen
wird. Wir müssen ständig darauf hinweisen, Wege
aufzeigen und nicht zuletzt die Arbeit im
Petitionsausschuß ernst nehmen; dies sind Mittel zum
allmählichen Durchbruch. Ein Gedanke kann hier
helfen: Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich bin mir
bewußt, daß der vorgetragene Gedanke auch als
Aufforderung an Nörgler für eine ausdauernde Haltung
verstanden werden könnte; so allerdings darf er
nicht ausgelegt werden. Unsere Aufgabe wird
bleiben, jeden Einzelfall mit Ernst und Geduld zu
prüfen, damit das Grundgesetz vom Verfassungsrecht
zur Verfassungswirklichkeit schreiten kann.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der
Abgeordnete Funke.
Funke (FDP): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wenn wir 1981 mehr als
11 000 Bürger hatten, die den Petitionsausschuß des
Deutschen Bundestages um Hilfe gebeten haben, so
handelte es sich bei diesen 11 000 Petitionen nicht
nur um Einzelfälle, um Einzelschicksale und
Einzelanliegen, sondern häufig summierten sich auch
einige Anliegen zu bestimmten Themenkreisen. Sie
zeigen, wie ich meine, uns Abgeordneten, wo Lücken
und Fehler im Gesetz sind, wo Lösungen
anzustreben sind und wo bestimmte Bevölkerungskreise
durch gesetzliche Neuregelungen besonders
getroffen wurden.
Im Zuge der notwendigen
Haushaltsstrukturgesetze hat sich gezeigt, daß sich die betroffenen
Bevölkerungskreise verstärkt an den
Petitionsausschuß gewandt haben. Ich halte dies für
außerordentlich positiv, und zwar aus zwei Gründen:
erstens, weil wir als Gesetzgeber auf diese Weise
unmittelbar die Betroffenheit der Bürger verspüren -
wir sitzen also nicht, wie man so schön meinen
könnte, im Elfenbeinturm —, und zweitens, weil dadurch
deutlich wird, daß der Petitionsausschuß in den
Augen der Öffentlichkeit inzwischen ein Gewicht
erhalten hat, wie es diesem Gremium auch auf Grund
des Art. 17 des Grundgesetzes zukommt.
Daß dieses Gewicht inzwischen so geworden ist,
ist sicherlich auch ein Verdienst der Frau
Vorsitzenden, die seit nunmehr über neun Jahren dem
Ausschuß vorsteht und seine Arbeit mit großem
Geschick und — so möchte ich auch einmal sagen -
vor allem mit großem Durchsetzungsvermögen
leitet.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mein Dank geht aber auch an die Kollegen aus
den anderen Fraktionen. Die Zusammenarbeit im
Petitionsausschuß ist über die Parteigrenzen hinaus
außerordentlich angenehm gewesen. Da hat es nicht
die Frage gegeben, ob man einer Koalition angehöre
oder nicht. Und ich hoffe, daß dies auch in Zukunft
der Fall sein wird.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeitern des
Petitionsausschusses, denn sie haben einen Großteil der
Arbeit mitzutragen. Diese Mitarbeiter müssen sehr,
sehr fleißig sein und auch ein großes Maß an
Gerechtigkeitsempfinden aufbringen.
Ich hatte vorhin erwähnt, daß wir einen
Neuzugang von über 11 000 Petitionen haben. Ich meine,
daß das deutlich macht, daß der Staatsbürger auch
dem Grundsatz des mündigen Bürgers mehr
entspricht. Er versteht sein Anliegen auch mehr denn je
richtig vorzutragen. Der Bürger ist nicht mehr
bereit, sich widerspruchslos der zunehmenden
Bürokratie, der Bürokratisierung unseres Lebens zu
beugen. Wir müssen erkennen, daß zu einem liberalen
Rechtsstaat ebenso gehört, daß man seine Anliegen
auch außerhalb der Rechtswege unbürokratisch
klären lassen kann.
Mich erfüllt mit tiefer Befriedigung, daß
immerhin in fast 11 % der vorgetragenen Fälle den
Anliegen der Bevölkerung voll entsprochen, in etwa 28 Wo
der Fälle den Einsendern auf andere Weise, durch
Rat, Auskunft, Verweisung an zuständige Stellen
oder Materialübersendung, weitergeholfen werden
konnte und daß der Ausschuß viele Eingaben, bei
denen er das Anliegen für berechtigt oder zumindest
für bedenkenswert gehalten hat, der
Bundesregierung als Material oder zur Kenntnisnahme
überwiesen hat.
Dabei muß wohl in Erinnerung gebracht werden,
daß der Petitionsausschuß nur dort tätig werden
kann, wo sich der Bürger durch staatliches Handeln,
also durch die öffentliche Hand, in seinen Rechten
beeinträchtigt fühlt. Dort, wo sich der Bürger durch
private, ich will einmal sagen: durch anonyme
Einrichtungen wie Banken, Versicherungen oder große
Konzerne in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt,
hat der Petitionsausschuß keine
Einwirkungsmöglichkeiten, allenfalls mittelbar in der Weise, daß die
Bundesämter, wie z. B. das Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen oder das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, eingeschaltet werden. In
solchen Fällen verbleibt dem Petenten in der Regel
nur der ordentliche Rechtsweg. Dieses wird vom
Petenten sehr häufig einfach nicht verstanden, weil er
die anonymen Mächte — um sie einmal so zu
bezeichnen —, die vielen gesellschaftlichen
Gruppierungen auf der einen Seite und den Staat auf der
anderen Seite in einen Topf wirft, weil er mit diesen
Gruppierungen eben nicht fertig wird. Da haben es
unsere Kollegen — ich will sie ruhig einmal so
nennen —, unsere Kollegen Ombudsmänner und
Volksanwälte im europäischen Ausland etwas besser. Sie
haben dort leichter die Möglichkeit, ohne
Einschaltung der mittelbaren Gremien, die ich vorhin
erwähnt habe, direkt auf diese gesellschaftlichen
Gruppierungen, auf Konzerne, auf Banken und
Versicherungen einzuwirken.
Ich bin mir bewußt, daß eine weiter gefaßte
Aufgabenstellung des Petitionsausschusses auch eine
erhebliche Mehrbelastung wäre. Aber die Ohnmacht
des Bürgers vor den nichtstaatlichen
Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen müssen wir
genauso verhindern. Wir müssen uns, alle Fraktionen,
einmal überlegen, inwieweit man den veränderten
gesellschaftlichen Verhältnissen, daß nämlich
neben dem Staat andere Gruppierungen
gesellschaftlicher Art häufig genausoviel Einfluß auf das tägliche
Leben des Bürgers wie der Staat nehmen können,
durch eine Ausweitung des Petitionswesens gerecht
werden kann. Bei der Abfassung des Grundgesetzes
im Jahre 1947/48 wurde zwar das Petitionsrecht in
den Rang eines Grundrechtes erhoben. Die
Entwicklung dieser quasi anonymen Organisationen und
gesellschaftlichen Gruppierungen war, glaube ich, in
diesem Umfang dem Verfassungsgeber, dem
Parlamentarischen Rat nicht so bewußt. Ich meine also,
daß wir hier noch gemeinsam darangehen müssen,
das Petitionsrecht fortzuentwickeln.
Keine Möglichkeiten der Einwirkung — und das
halte ich für richtig — hat der Petitionsausschuß des
Bundestages in den Fällen, in denen eine Lösung der
Anliegen in der Zuständigkeit der Bundesländer
liegt. Ich bin der Meinung, da sollten wir nicht
eingreifen, ob das nun in Bayern, Herr Kollege
Wimmer, oder in anderen Ländern ist. Dies gehört zu
unserem gewachsenen Föderalismus. Hier kann es
nicht angehen, daß der Bund sich Rechte anmaßt,
die verfassungsgemäß den Ländern zustehen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Natürlich weiß der Bürger nichts von dieser
Einteilung in Bund und Länder. Er weiß nicht, daß es
unterschiedliche Petitionsausschüsse gibt. Das haben
wir auch feststellen können. Denn etwa ein Viertel
der Eingaben war an die falsche Adresse gerichtet,
nämlich an unseren Petitionsausschuß.
Zuständigkeitshalber haben wir das an den Landtag
weitergeleitet. Ich meine, daß dieser Postweg auf der einen
Seite zwar unangenehm ist, aber auf der anderen
Seite durchaus der Verfassungswirklichkeit
entspricht.
(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Der
Postweg ist teuer und dauert lange!)
Ebensowenig kann der Ausschuß auf dem Gebiet
der Justiz tätig werden, nämlich dort, wo Verfahren
anhängig sind. Ich will auch hier sagen, ich halte
diese mangelnde Möglichkeit des
Petitionsausschusses, auf schwebende Verfahren Einfluß zu
nehmen, nach wie vor für richtig. Unser Grundgesetz
basiert auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung.
Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz sollten wir ohne
Not nicht aufgeben, zumal die Gerichte durch die
prozessualen Möglichkeiten, die sie haben, nämlich
insbesondere der Beweiserhebung, umfangreiche
Erforschungsmöglichkeiten haben, und zwar
größere als der Petitionsausschuß, wo
notwendigerweise natürlich die Einzelfälle durch
Beweiserhebung zumindest nicht geklärt werden können. Wir
sollten dieser Gewaltenteilung Rechnung tragen,
indem wir uns auch bei abgeschlossenen Fällen sehr
zurückhalten und auch nur dort tätig werden, wo
wirklich eklatante Fehlentscheidungen vorliegen
und wo soziale Härtefälle zu korrigieren sind.
(Beifall bei der FDP und der CDU)
Meine Damen und Herren, symptomatisch ist
eigentlich, daß im Jahre 1981 immerhin 1 200
Eingaben von Bürgern den Bereich des
Bundesfinanzministeriums betrafen. Dieser Themenkreis stand
damit auf der Liste der Schwerpunkte in der Arbeit des
Petitionsausschusses, und zwar an zweiter Stelle.
Behandelt wurden vor allem Eingaben zur
Einkommen-, Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer, des
Kredit- und Versicherungswesens sowie des
Kriegsfolgenrechts. Ein Großteil dieser insgesamt 1 200
Eingaben stand in engem Zusammenhang mit den
haushaltspolitischen Beschlüssen. Einige wenige
Punkte möchte ich in diesem Zusammenhang
erwähnen.
Erstens. Die Anhebung der Mineralölsteuer für
Benzin ab 1. April 1981 war für eine Vielzahl von
Petenten Grund zur Beanstandung. Insbesondere
Mitbürger, die auf das Auto angewiesen sind, reagierten
auf die damit verbundene Preiserhöhung
empfindlich. Der Gesichtspunkt der Energieeinsparung
wurde — das muß man wohl auch mit etwas
Bedauern sagen — allgemein nicht so sehr akzeptiert. Der
Ausschuß konnte jedoch eine erneute Änderung des
Mineralölsteuergesetzes im Sinne der Anliegen der
Petenten nicht in Aussicht stellen, weil
steuerpolitisch gerade dieses gewollt gewesen war. Dagegen
wurde die vorgesehene Umlegung der
Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer von vielen
Petenten begrüßt. Sie forderten aber, dabei den Belangen
der Schwerbehinderten, die bisher von der Zahlung
der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, sowie der
Berufspendler ausreichend Rechnung zu tragen. Auch
diese Fälle haben wir der Bundesregierung als
Material überwiesen.
Ein weiterer Punkt war nach wie vor, und zwar 37
Jahre nach Kriegsende, ein Schwerpunkt im
Bereich des Bundesfinanzministeriums, nämlich die
Fragen des Lastenausgleichsrechts und der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Mich
bedrückt das eigentlich als jüngeren Abgeordneten,
daß wir so lange nach Kriegsende mit diesen Fragen
immer noch konfrontiert sind, und wenn man sieht,
mit wie vielen sozialen Härtefällen dies verbunden
ist. Ich glaube, daß wir hier in diesem Bereich noch
einiges tun müssen. Wir müssen uns sicherlich
überlegen, ob wir in Einzelfällen stärker helfen können.
Ich glaube, daß wir nicht in der Lage sein werden,
die Stichtagsregelung, die wir im
Feststellungsgesetz und im Lastenausgleichsgesetz gefunden
haben, aufzuheben, denn dies würde auf der einen
Seite sicherlich eine Lawine bedeuten. Auf der
anderen Seite müssen wir die Fälle berücksichtigen, wo
tatsächlich Unrecht geschieht und wo wir in
Einzelfällen auch in der Vergangenheit haben helfen
können. So ist insbesondere in Einzelfällen bei der
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im
Jahre 1981 geholfen worden.
Zahlreiche Bürger haben in der sehr
komplizierten Materie des Steuerrechts wesentliche
Anregungen auch für die Arbeit der Bundesregierung und
des Parlaments gegeben.
Einen Punkt will ich hervorheben: die Änderung
des Gewerbesteuerrechts. Sie wissen, daß die
Gewerbesteuer als eine gewinnunabhängige Steuer
besonders für die mittelständische Wirtschaft eine
Belastung ist. Von vielen Seiten ist angeregt worden,
die Gewerbesteuer umzulegen. Wir haben darüber
intensiv im Ausschuß beraten. Solange die
Gemeinden — und die Gewerbesteuer ist ja eine
Gemeindesteuer — noch nicht für einen möglichen
Steuerausfall ein entsprechendes Guthaben bekommen, bin
ich in der Tat der Auffassung, daß die ersatzlose
Streichung der Gewerbesteuer nicht möglich ist.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Aber wir müssen daran denken, eine andere
Gemeindesteuerquelle zu erschließen, um diese auch
für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen
Wirtschaft unangenehme Steuer abschaffen zu können.
Ich glaube, die Fälle, die meine Kollegen und ich
hier aufgezeigt haben und noch aufzeigen werden,
machen deutlich, daß die Arbeit im
Petitionsausschuß vielfältig ist und auch Spaß macht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich bin sehr dankbar dafür, daß der Arbeit des
Petitionsausschusses in jüngster Zeit auch in den
Medien verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet und der
Bürger so mit seinen Sorgen enger an das
Parlament herangeführt wird. Der Kollege Wimmer hat
das soeben sehr nett formuliert: Der
Petitionsausschuß ist sozusagen das Scharnier zwischen
Bevölkerung und Parlament. Das ist ein sehr hübscher,
plastischer Ausdruck, den ich mir gern merken
werde.
(Beifall der Abg. Frau Berger [Berlin]
[CDU/CSU])
Diese Verbindung zwischen Parlament und
Bevölkerung sollten wir so weit wie irgend möglich
verstärken. Unser Ziel muß es sein, so vielen Bürgern,
wie nur irgend möglich, bei ihren berechtigten
Anliegen zu helfen. Dies ist ja auch das Ziel der Medien.
Deswegen bin ich sicher, daß sich der
Petitionsausschuß auch in Zukunft der angenehmen
Zusammenarbeit mit der Presse, mit dem Rundfunk, mit dem
Fernsehen erfreuen kann.
Ich bin weiter sicher, daß wir uns auch in Zukunft
nicht über Arbeitsmangel werden beklagen können.
Schließlich ist staatliches Handeln Handeln von
Menschen und daher mit Fehlern behaftet. Der
Petitionsausschuß will jedoch mithelfen, diese Fehler zu
minimieren oder zumindest zu korrigieren. — Ich
danke Ihnen.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der
Abgeordnete Regenspurger.
Regenspurger (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Als ich vorhin
Teile der Rede des Kollegen Wimmer hörte, fühlte
ich mich in den bayerischen Wahlkampf
zurückversetzt und konnte nicht glauben, in der Diskussion
über den Jahresbericht 1981 des
Petitionsausschusses zu sein.
Der Vollständigkeit halber füge ich ein paar
Punkte an.
Herr Kollege Wimmer, es ist sicher unbestritten,
daß Bayern die geringste Quote bei den Petitionen
überhaupt hat. Ich werte es als Ergebnis einer guten
Gesetzgebung und einer guten Regierungsarbeit,
daß dort wenig Anlaß zu Beschwerden ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dies honoriert uns der Wähler regelmäßig durch
entsprechende Prozentzahlen. Dagegen sagt alles
andere nichts. Wie selbst Ihr Parteivorsitzender Ihre
Partei in Bayern einschätzt, wissen Sie ja aus dem
Fernsehinterview nach der Hamburger Wahl.
1981 waren sechs Jahre vergangen, seit in
Helsinki die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa unterzeichnet
worden war. Trotzdem bildeten 1981 die Probleme der
Zusammenführung von Familien aus Osteuropa
und der DDR einen Schwerpunkt der Arbeit des
Petitionsausschusses, wie sich aus dem Ihnen
vorliegenden Bericht ergibt. In der Schlußakte hieß es:
Die Teilnehmerstaaten werden in positivem
und humanitärem Geist Gesuche von Personen
behandeln, die mit Angehörigen ihrer Familie
zusammengeführt werden möchten ...
Die Realität steht leider im Gegensatz zu den
großen Versprechungen. Mehr als 600 Eingaben in
diesem Bereich spiegeln viel menschliches Leid wider.
Hier wenden sich oft Menschen nach jahrelangen
mühevollen, zermürbenden Bemühungen bei den
zuständigen Behörden voller Vertrauen und
Hoffnung an den Petitionsausschuß. Unsere
Möglichkeiten sind aber leider sehr beschränkt. Wir können die
Bemühungen des Auswärtigen Amtes nur dadurch
unterstützen, daß wir zusätzlich das politische
Gewicht des Parlaments in die Waagschale werfen.
Bezüglich Polen spricht unser Bericht noch von
einer positiven Entwicklung. Leider müssen wir eine
Verschlechterung seit Ausrufung des
Kriegszustands feststellen. Die Ausreisezahlen haben eine
stark rückläufige Tendenz. Die polnischen
Behörden lassen sich viel mehr Zeit bis zur Erteilung einer
Ausreisegenehmigung. Auch das ist kaum mit der
KSZE-Schlußakte vereinbar, in der es heißt: Die
Teilnehmerstaaten „werden Gesuche in diesem
Bereich so zügig wie möglich behandeln".
Dagegen stellen wir mit Befriedigung fest, daß ein
gemeinsamer Brief der Frau Vorsitzenden und der
Obleute des Petitionsausschusses an Breschnew
nicht ohne Wirkung geblieben ist. Von den in der
damals beigefügten Härteliste genannten 27 Fällen
sind wenigstens sechs Fälle mit insgesamt 25
Personen inzwischen positiv erledigt. Die Familien sind
ausgereist. Das darf aber nicht darüber
hinwegtäuschen, daß immer noch einer sehr, sehr großen Zahl
die Ausreise verweigert wird.
Leider müssen wir feststellen, daß Aussiedler oft
auch in der Bundesrepublik bei der Eingliederung
auf Schwierigkeiten stoßen. Ein Fall ist im
Jahresbericht auf Seite 11 erwähnt. Dabei geht es um die
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Ein
Aussiedler aus Rumänien hatte bei der
Anerkennung seines dort erworbenen Technikerdiploms in
der Bundesrepublik Schwierigkeiten bekommen. Er
hat in seiner Eingabe die unterschiedlichen
Anerkennungspraxen in den einzelnen Bundesländern
beanstandet. Hier konnten wir die Petition der
Bundesregierung nur als Material überweisen, um
darauf hinzuwirken, daß bei den Verhandlungen mit
den Ländern, die insoweit zuständig sind, eine
weitere Vereinheitlichung bei der Überprüfung solcher
Befähigungsnachweise erreicht wird.
Eine Aussiedlerin aus Polen hatte in ihrem Paß
vermerkt bekommen: „Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit oder einer gleichgelagerten unselbständigen
Tätigkeit nicht gestattet." Demgemäß hat auch das
Arbeitsamt die Zahlung von Arbeitslosengeld
verweigert. Bei der Überprüfung nach Einschaltung des
Petitionsausschusses stellte sich heraus, daß die
Aussiedlerin als Vertriebene mit deutscher
Volkszugehörigkeit anzusehen war und daß sie von Anfang
an wie eine deutsche Staatsangehörige hätte
behandelt werden müssen. Damit konnten wir der Frau zu
Arbeitslosengeld verhelfen.
Eine andere Spätaussiedlerin aus Polen mußte
drei Jahre warten, bis im Zusammenhang mit ihrer
Rente allein geklärt werden konnte, welche Behörde
zuständig ist. Es war eine Bundesbehörde, die aber
zunächst den Antrag auf Hinterbliebenenrente
ablehnte, weil angeblich der ursächliche
Zusammenhang zwischen einem Unfall des verstorbenen
Ehemannes und seinem Tod nicht ausreichend
glaubhaft dargelegt worden sei. Nachdem wir in der Sache
nachhakten, wurde der ursächliche Zusammenhang
anerkannt. So kam der dreijährige Kampf doch noch
zu einem guten Ende. Drei Jahre aber allein zur
Feststellung der Zuständigkeit sind sicherlich ein
beschämendes Beispiel.
So könnte man viele Fälle aufzählen, etwa den, wo
eine Aussiedlerin früher selbständig als Landwirtin
in der Tschechoslowakei gewirtschaftet und diese
Zeit nicht als rentenerhöhende Zeit anerkannt
bekommen hatte. Auch diese Petition konnten wir zur
Zufriedenheit der Mitbürgerin erledigen. Oder der
Fall der spät ausgesiedelten Lehrer aus Rumänien,
die zunächst, bevor sie hier den Beruf ausüben
können — ich finde das richtig —, bis zu sechs Wochen
an einer Grund- und Hauptschule ohne Vergütung
hospitieren müssen. Ohne Vergütung finde ich
allerdings nicht richtig. Das Arbeitsamt zahlt nämlich für
diese Zeit kein Arbeitslosengeld bzw. zahlte es nicht,
weil ja die Lehrer für eine Vermittlung auf dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Auf Grund
einer Petition hat die Bundesanstalt für Arbeit
entschieden, daß diese Hospitantenzeit als
Trainingsmaßnahme nach den Bestimmungen des
Arbeitsförderungsgesetzes über die berufliche Bildung
gefördert werden kann.
Ich möchte diese Fälle zum Anlaß nehmen, um die
zuständigen Behörden zu bitten, die Anträge der
Aussiedler wohlwollend zu prüfen und dabei zu
bedenken, daß diese leidgeprüften Menschen es
ohnehin sehr schwer haben, sich in der ihnen bisher
unbekannten westlichen Zivilisation zurechtzufinden.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Ein anderes schwerwiegendes Problem
beschäftigte den Ausschuß im Jahre 1981 an Hand von zwei
Eingaben. Nach dem Scheitern ihrer Ehe hatten
Väter ihre Kinder gegen den Willen der Mütter ins
Ausland entführt. Die zwei Fälle waren nur die
Spitze eines Eisberges, wie uns vom Auswärtigen
Amt berichtet wurde. Es wird nämlich mit rund 150
derartigen Fällen im Jahr befaßt. Auch wenn
deutsche Gerichte das Sorgerecht der hier
zurückbleibenden Mutter zusprechen, haben solche
Entscheidungen im Ausland in diesen Fällen, in denen die
Kinder zumeist auch die Staatsangehörigkeit des
Vaters besitzen, keine Wirkung. In den uns
bekanntgewordenen Fällen war es aber so, daß die jeweilige
Auslandsvertretung ohne Einverständnis der
Mutter die Kinder in den Paß des Vaters eingetragen
hat. Dies war möglich, da nach dem geltenden
Völkerrecht ausländische Staaten bei der Ausstellung
von Pässen an eigene Staatsangehörige allein an die
eigenen paßrechtlichen Bestimmungen gebunden
sind.
Wir sehen aber darin einen Verstoß gegen unsere
Sorgerechtsregelung. Ich möchte die zuständigen
Stellen dringend bitten, über ein internationales
Abkommen über das Sorgerecht oder vielleicht sogar
das Paßrecht bei Doppelstaatern, die noch minder
-
jährig sind, nachzudenken. Über das Schicksal
dieser Kinder sollte nicht derjenige Elternteil allein
entscheiden können, der gegen den Willen des
anderen Teils eine gewaltsame Änderung der Situation
des Kindes herbeiführt. Die Leidtragenden sind
letztlich die Kinder. Dies darf nicht so sein.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Auch im Bereich des Bundesministers für
innerdeutsche Beziehungen gibt es viele Probleme. Im
Widerspruch zur KSZE-Schlußakte bestehen hier
größte Schwierigkeiten bei der
Familienzusammenführung. Unsere Mitwirkung bei Petitionen wird
auch hier noch dadurch erschwert, daß das
Ministerium — ich will es einmal sehr vornehm ausdrücken
— bei seinen Auskünften unserem Ausschuß
gegenüber äußerst zurückhaltend war.
(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sehr
vornehm ausgedrückt!)
— Sehr vornehm, j a. — Wir sind uns mit dem
Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen einig,
daß die damit zusammenhängenden Fragen mit der
nötigen Behutsamkeit behandelt werden müssen.
Eine Möglichkeit sehen wir darin, daß wir sensible
Informationen als Verschlußsachen bekommen, wie
es das Auswärtige Amt seit langer Zeit und ohne
Pannen praktiziert hat.
Wir sind aber auch etwas skeptisch angesichts des
Optimismus von Bundesminister Franke, der zum
Abschluß der Gespräche mit der Regierung der DDR
am 18. Juni 1982 laut Bulletin der Bundesregierung
erklärt hat:
Die Familienzusammenführung entwickelt sich
seither
— gemeint ist das Treffen am Werbellinsee im
Dezember 1981 -
nach Umfang und Fristen durchaus positiv.
Mein Wunsch ist, daß wir nächstes Jahr bei der
Vorlage des neuen Jahresberichtes diese Aussage des
Bundesministers bestätigen können. Ebenso sind
die Erfahrungen mit der Anordnung der DDR über
Regelungen zum Reiseverkehr vom 15. Februar 1982
noch zu gering, um positive Schlüsse ziehen zu
können. Aus unseren Eingaben allerdings müssen wir
jedoch bisher noch schließen, daß zum Teil ohne
jede Begründung Bewohnern der DDR ein Besuch
in der Bundesrepublik verweigert wird, obwohl alle
Voraussetzungen der genannten Anordnungen
gegeben sind.
(Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)
Ich meine, die Bundesregierung sollte sich auch hier
um eine Verbesserung bemühen und nicht nur von
Erfolgserlebnissen reden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Immer wieder berichten Petenten von
Schwierigkeiten beim Transitverkehr durch die DDR oder bei
Besuchen in der DDR durch die dortigen Behörden.
Zum Beispiel hatte ein Petent bei einer Reise in die
DDR auf einer neuen Umgehungsstraße Schäden
von über 3 000 DM an seinem Auto erlitten. Ursache
war ein tiefe Straßenabsenkung, die nicht angezeigt
war und in die er — man kann wohl sagen — mit
seinem Auto „gefallen" war. Unser Mitbürger rügte
hauptsächlich, daß sich die örtliche Volkspolizei
geweigert hatte, über den Unfall ein Protokoll
aufzunehmen. Dadurch kam er in Beweisschwierigkeiten,
und sein Schadensersatzanspruch wurde von der
staatlichen Versicherung der DDR abgelehnt.
Der Ausschuß konnte dem Petenten bei der
Realisierung seines Schadensersatzanspruches leider
nicht weiterhelfen. Die Petition wurde aber der
Bundesregierung zur Erwägung überwiesen, damit sie
diese Benachteiligungen von Bundesbürgern im
innerdeutschen Reiseverkehr bei Verhandlungen mit
der DDR-Seite anspricht. Vom
Verkehrsministerium haben wir daraufhin die Mitteilung erhalten,
daß die Delegation der Bundesrepublik in der nach
dem Verkehrsvertrag mit der DDR gebildeten
Kommission die Frage angesprochen hat, wann
Protokolle bei Schadensfällen aufzunehmen sind. Die
Delegation der DDR hat sich ihre Stellungnahme
vorbehalten; sie liegt aber bis heute leider nicht vor.
Die Äußerung des Bundesministers für
innerdeutsche Beziehungen hat uns demgegenüber weniger
befriedigt. Er hat nämlich ausgeführt:
Der Vorfall wird als Material mit ins Kalkül
gezogen, wenn Gespräche mit Beauftragten der
DDR-Regierung geführt werden, deren Thema
das Verhalten der Volkspolizei der DDR
gegenüber Reisenden bei Verkehrsunfällen ist.
Man möge sich noch einmal auf der Zunge zergehen
lassen, was das bedeutet! Das ist insgesamt eine
äußerst vage und parlamentarisch nicht brauchbare
Antwort. Statt daß uns mitgeteilt wird, daß der
Vorfall demnächst gegenüber der DDR-Seite
angesprochen wird, bekommen wir die Auskunft, der Vorfall
werde ins Kalkül gezogen, und zwar unter zwei
Bedingungen: Erstens müßten Gespräche stattfinden,
und zweitens müßten diese Gespräche das
Verhalten der Volkspolizei zum Thema haben. Eine solche
Antwort zeigt doch nur, daß der Beschluß des
Bundestages von diesem Ministerium nur als
unverbindliche Empfehlung gewertet wird, nicht aber als
Auftrag der Volksvertretung. Ich möchte wünschen -
und das hier auch zum Ausdruck bringen —, daß
sich solche Antworten nicht wiederholen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Mehrere Eingaben befaßten sich mit den
überhöhten Kautionsforderungen der DDR. Mitbürger, die
auf den Transitwegen oder sonstwo in der DDR in
schwere Verkehrsunfälle verwickelt werden -
gleichgültig, ob schuldig oder unschuldig — oder
Verstöße gegen die strengen DDR-Zollvorschriften
begehen, werden in der Regel auf der Stelle in
Untersuchungshaft genommen, und ihre Autos werden
beschlagnahmt. Die DDR-Behörden lassen die
Betreffenden nur nach Stellung hoher
Kautionssummen, die im Einzelfall bis zu 50 000 DM betragen,
(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)
frei. Da diese Mitbürger regelmäßig aus Furcht vor
drakonischen Strafen durch die DDR-Gerichte nicht
zur mündlichen Verhandlung erscheinen, verfällt
die Kaution, und die Bürger stehen vor großen
finanziellen Schwierigkeiten. Auch dies, meine Damen
und Herren, ist ein Stück innerdeutscher
Wirklichkeit, das einmal angesprochen werden muß. Weder
der Bund noch die Länder können hier finanziell
eingreifen. Einzelne Versicherungen schießen zwar
den Betrag vor; dann muß dieser aber in Raten
abgezahlt werden.
Der Ausschuß hatte daher bereits im Oktober 1981
beschlossen, daß das Ministerium die DDR-
Reisenden über diese Gefahr der hohen Kautionssummen
aufklären sollte. Das Ministerium kam aber dieser
Forderung weder in seinen Hinweisen zum
Weihnachtsverkehr 1981 noch in denen zum
Osterverkehr 1982 nach. Ich möchte an dieser Stelle Ihnen,
Frau Vorsitzende, ganz, ganz herzlich für Ihren
unermüdlichen Einsatz dafür danken, daß sich das
Ministerium letztlich an diesen Ausschußbeschluß
erinnert hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Erstmalig vor Beginn der Sommerferien hat das
Ministerium einen entsprechenden Hinweis in seine
Informationen aufgenommen. Wir wollten damit
aber — das betone ich — auf keinen Fall erreichen,
daß Mitbürger vor Reisen in die DDR
zurückschrekken. Wir wollten nur erreichen, daß sie auf die
Gefahren hingewiesen werden und sich entsprechend
vorsichtig verhalten.
Bei aller Frustration über zum Teil ausbleibende
Erfolge kann ich aber — damit will ich zum Schluß
kommen — doch feststellen, daß unser Ausschuß
auch im Jahre 1981 einiges bewegt hat. Für die
vielen Mühen, die sie auf sich genommen haben,
möchte ich allen Kollegen aller Parteien — auch den
Obleuten, meinen Kollegen Kirschner und Funke -
ganz herzlich danken. Ein besonderer Dank aber
gebührt Ihnen, Frau Vorsitzende, die Sie jetzt zehn
Jahre den Vorsitz im Petitionsausschuß innehaben.
Von dieser Stelle aus herzlichen Glückwunsch!
(Beifall bei allen Fraktionen)
Eine engagierte Verfechterin der Belange
unserer Bürger, wie Sie es sind, verdient, daß sie hier
auch einmal vor dem Deutschen Bundestag
gewürdigt wird. Anschließen an diese Würdigung möchte
ich den Dank auch an die Mitarbeiter, denn eine
Vorsitzende mit einem so großen und so schwierigen
Büro braucht entsprechende Mitarbeiter. Diesen
Dank also möchte ich in die Würdigung
einschließen. Ein herzliches Dankeschön!
(Beifall)
Zum Schluß möchte ich hoffen und wünschen, daß
die Gesetzgebung in Zukunft so sein wird, daß sich
viele Petitionen durch die Gesetzgebung von selbst
erledigen.
(Beifall)
Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Reuter.
Reuter (SPD): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Zunächst freue ich mich
darüber, daß Sie, Herr Kollege Regenspurger, in
Ihrem Vortrag doch würdigen, daß bei der KSZE in
Helsinki und in der Schlußakte für die Menschen
durchaus vernünftige Regelungen gefunden
wurden.
(Regenspurger [CDU/CSU]: Vorgesehen
wurden!)
— Gefunden wurden! Es gibt auch positive
Auswirkungen,
(Zustimmung bei der SPD)
und Sie haben das ja zwischen den Zeilen anklingen
lassen.
Ich muß Ihnen aber mal hier entgegenhalten, daß
es doch etwas merkwürdig ist, wenn Sie in Ihrem
Vortrag siebenmal die KSZE-Schlußakte
ansprechen und sich nicht mehr daran erinnern, daß Sie
doch damals mit Ihrer Fraktion hier in der
Abstimmung dieser Schlußakte nicht zugestimmt haben.
(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/
CSU)
— Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Gut, ich sehe,
Sie sind nervlich etwas strapaziert, aber das macht
nichts.
Wie aus dem Bericht zu ersehen ist, sind in dem
letzten Jahr mehr als 11 000 Eingaben an den
Deutschen Bundestag gerichtet worden. Das bedeutet
aus meiner Sicht, daß weitaus mehr als 11 000
Bürger den Art. 17 des Grundgesetzes kennen und sich
mit ihren Sorgen unmittelbar an das Parlament
gewandt haben. Diese Vielzahl von Eingaben gibt
zunächst — aus meiner Sicht — keine Veranlassung zu
einer pessimistischen Betrachtungsweise der
Politik in unserem Lande. Vielmehr — und hier habe ich
eine andere Bewertung, Herr Kollege Regenspurger,
als Sie — geht daraus hervor, daß eine andere
Betrachtung wichtig ist: daß nämlich immer mehr
Bürger von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch
machen. Das zeugt von einem positiven Verhältnis
zum Staat und zum Grundgesetz. Es wäre sehr
hilfreich, wenn Sie Ihren Einfluß in Bayern dahin
gehend geltend machen könnten, daß auch dort mehr
Bürger von dem ihnen zustehenden Recht Gebrauch
machen und mehr Petitionen vielleicht einreichen
würden.
(Regenspurger [CDU/CSU]: Mehr Bürokra
-
tie! - Kolb [CDU/CSU]: Als ob die gehin
dert wären!)
Andererseits möchte ich jedoch darauf hinweisen,
daß nach meiner Meinung noch immer zu wenige
den Wortlaut des Art. 17 unseres Grundgesetzes
kennen, in dem eindeutig steht — ich will ihn einmal
hier zitieren —:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in
Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Bitten oder Beschwerden an die zuständigen
Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Ich will betonen, daß ich auf die Begriffdefinition
„Jedermann" Wert lege, weil meiner Kenntnis nach
— auch das ist heute morgen schon angesprochen
worden — mancher nicht weiß, daß nicht nur
Bürger, Staatsangehörige dieses Landes das Recht
haben, sich an das Parlament zu wenden — —
(Kolb [CDU/CSU]: Meinen Sie nicht, daß die
eventuell zufrieden sind?)
— Dazu will ich Ihnen mal was sagen. Es sind nicht
alle, die ruhig sind, zufrieden. Es gibt dabei auch
einige, die nicht wissen, daß sie ein Recht haben, weil
die politisch Verantwortlichen nicht willens und
bereit sind, ihnen das Recht näherzubringen, zu
definieren und zu erläutern. Das müßte auch mal ihre
Aufgabe sein.
(Beifall bei der SPD)
Es ist doch eigentlich merkwürdig, wenn wir
feststellen — ich komme jetzt mal auf Ihre Anregung zu
sprechen —, daß die eingegangenen Petitionen
überwiegend von Angehörigen des öffentlichen Dienstes,
Rentnern, Pensionären kommen, aber Gruppen wie
z. B. Ausländer und im aktiven Arbeitsleben
stehende Bürger dagegen unterrepräsentiert sind. Da
muß doch bei uns das Nachdenken einsetzen. Ich
stelle auch fest, daß der Anteil der Frauen unter den
Petenten sehr gering ist und nicht dem
zahlenmäßigen Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.
Sicherlich wird keiner der Kollegen im Ausschuß
über zuwenig Arbeit klagen können. Dennoch
sollten wir gemeinsam für diese verfassungsmäßige
Institution werben. So schwierig, wie das Wort
„Petititionsausschuß" es manchmal befürchten läßt, ist es
nicht, eine Petition an den Deutschen Bundestag
einzureichen. Mir scheint dieses Werben um so
notwendiger, als ich — wie auch mein Kollege Manfred
Wimmer hier vorgetragen hat — immer wieder
selbst bei politisch interessierten Besuchergruppen
feststelle, daß nur ganz wenige sich unter dem
Begriff „Petition" etwas vorstellen können.
Der heute zur Diskussion stehende Bericht ist
nach meiner Meinung übersichtlich strukturiert und
aufgebaut. Die Gliederung nach Ressorts hat sich
bewährt. Erfreulich ist zunächst die Tatsache zu
werten, daß die Zusammenarbeit mit den
Bundesministerien und sonstigen Bundesbehörden im
allgemeinen zufriedenstellend war. Bei der
Einzelbetrachtung der Bundesbehörden und -ministerien
fällt naturgemäß eine sehr unterschiedliche Zahl
von Eingaben bei den einzelnen Ressorts auf. Es
wäre jedoch falsch, hieraus den Schluß zu ziehen,
daß dort, wo viele Petitionen eingehen, an der
Arbeitsweise des Ministeriums besonders viel
auszusetzen wäre. Vielmehr muß man bei der Bewertung
auch feststellen, daß für die Anzahl der Petitionen
z. B. die allgemeine wirtschaftliche Lage, eine
zunehmende Arbeitslosigkeit, aber auch die
Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages
maßgeblich sind.
Ein Beispiel hierfür ist die relativ stark
angestiegene Zahl der Eingaben aus dem öffentlichen
Dienst, in denen sich Petenten über die
Auswirkungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes beschweren.
Ich habe hier einmal drei Petitionen aus diesem
Bereich mitgebracht, wo Kritik geübt wird an der
Abfassung des § 43 Abs. 2 des
Bundessozialhilfegesetzes oder wo Kritik geübt wird an der seinerzeitigen
Festlegung der Taschengeldkürzungen oder wo
Kritik geübt wird an der Nichtgewährung von
Pflegegeld. Die hierzu eingegangenen Petitionen haben
auch bewirkt, daß der Deutsche Bundestag die
damals beschlossenen Gesetze wieder revidiert hat.
Ich will damit deutlich machen, daß es sich
durchaus lohnt, Petitionen an den Deutschen Bundestag
zu richten. Nun kann natürlich nicht bei jeder
einzelnen Petition ein Erfolgserlebnis nachfolgen. Wir
hatten einmal eine Petition zu erörtern, in welcher eine
Frau Klage darüber führte, daß nach ihrer Meinung
das Kindergeld nicht richtig gezahlt würde. Es war
eine Frau, die Fünflinge zur Welt gebracht hatte. Wir
konnten zwar in dem konkret vorliegenden Fall
nicht helfen, aber wir konnten zumindest erreichen,
daß diese ganze Sache als Material an die
Bundesregierung weitergeleitet wurde, damit einmal darüber
nachgedacht wird, wie im Gesetzgebungsverfahren
Verbesserungen anzubringen sind.
Ich möchte die Diskussion des Berichts zum
Anlaß nehmen, auch einige Bemerkungen zur
Arbeitsweise des Petitionsausschusses zu machen. Hierbei
kann zunächst positiv festgestellt werden — was
heute morgen auch schon einige Male geschehen
ist —, daß die Zusammenarbeit in diesem Ausschuß
gut ist. Es soll jedoch nicht verschwiegen werden,
daß es hin und wieder zu kleinen parteipolitischen
Hakeleien kommt, die aber aus meiner Sicht nicht
überbewertet werden sollten und die auch in der
politischen Auseinandersetzung vielleicht
unvermeidbar sind.
(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sehr
gut!)
Im Vordergrund steht bei allen Kolleginnen und
Kollegen stets das Bemühen, den Petenten zu
helfen. Bei dieser Arbeit im Ausschuß ist es wichtig zu
wissen, daß für viele Hilfesuchende eine Eingabe an
den Deutschen Bundestag oftmals die letzte Instanz
und Hoffnung ist. Aus dieser Erkenntnis resultiert
dann auch das Selbstverständnis des Ausschusses
als Sachwalter der Interessen der Menschen in
unserem Lande, die sich hilfesuchend an ihn wenden.
Ich will auch nicht verschweigen, daß es zu
Spannungssituationen mit den Ministerien und auch mit
den dort tätigen Beamten und Angestellten
kommt.
(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: So ist
es!)
Wir haben aber unsere Sicht der Dinge, und es kann
nicht so sein, wie uns einmal im Schreiben eines
hohen Ministerialbeamten zwischen den Zeilen
mitgeteilt wurde, es sei das letzte Mal daß er dazu Stellung
nehme, und im Grunde genommen gebe es
wichtigere Dinge, als sich mit diesen Lappalien zu
befassen. Ich kann nur feststellen, daß das, was für einen
hohen Ministerialbeamten manchmal eine Lappalie
darstellt, für den unmittelbar betroffenen Bürger
eine ganz wichtige Sache ist.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Ich darf in diesem Zusammenhang folgendes
sagen, meine Damen und Herren. Da war eine Frau
von 78 Jahren, die darüber Klage führte, daß man
ohne ihre Einwilligung die Tür ihres Bades zum
Garten — es war ein Reihenhaus — einfach zugemauert
hatte. Da gab es eine Riesensache. Das war der Fall,
den ich hier angesprochen habe. Es kam noch hinzu,
daß man der Frau den Spiegel in ihrem Bad nach der
Neuverfliesung dieses Bades so hoch gehängt hat -
sie war klein von Wuchs —, daß sie gar nicht mehr
hineinschauen konnte. Da wiehert doch der
Amtsschimmel. Die Bürokratie war nicht in der Lage, das
abzustellen; vielmehr mußten wir uns im
Petitionsausschuß um diese Sache kümmern.
Bei der Vielzahl der vorliegenden Petitionen wäre
eine sachgerechte Arbeit im Ausschuß ohne das
Engagement der Mitarbeiter des Ausschußbüros nicht
möglich, denen ich an dieser Stelle auch für unsere
Fraktion einmal ein herzliches Wort des Dankes
sagen möchte.
(Beifall bei der SPD)
Es muß unser ständiges Bemühen sein, die
seitherige Arbeit weiterzuentwickeln. In diesem
Zusammenhang möchte ich einige kritische Anmerkungen
machen. Es sind einige Fälle bekanntgeworden, in
denen sich Bürger mit Anliegen an die zuständigen
Ministerien gewandt haben. Nachdem dann die
Antwort des Ministeriums nicht zur Zufriedenheit der
Petenten ausgefallen war, haben sie sich in der
gleichen Angelegenheit an den Petitionsausschuß
gewandt. Nach einer geraumen Zeit erhielten sie dann
die Mitteilung des Petitionsausschusses, daß ihren
Anliegen nicht entsprochen werden konnte, und sie
mußten mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, daß
die Begründung für die Ablehnung wortgetreu dem
entsprach, was ihnen bereits einige Monate zuvor
das Ministerium mitgeteilt hatte.
Ich kann mir durchaus vorstellen, daß eine solche
Erledigung zur Verärgerung und Enttäuschung bei
den Betreffenden führen kann.
(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sie
wissen doch, daß das abgestellt ist!)
Ein grundsätzliches Problem bei der Bearbeitung
von Petitionen ist auch in dem Umstand zu sehen,
daß bei einer Petition von seiten des Büros zunächst
eine Stellungnahme des betroffenen Ministeriums
oder der betroffenen Behörde eingeholt und diese
Stellungnahme häufig wortgleich als Begründung
für die Erledigung einer Petition herangezogen
wird.
Ich möchte diese Feststellung einmal an zwei
kleinen Beispielen erläutern. Ein Petent aus
Niedersachsen ist der Meinung, daß das dortige
Naturschutzgesetz nicht mit dem Bundesrecht in
Einklang steht. Dann schreibt der Bundesminister für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Zu der Eingabe äußere ich mich wie folgt: Der
Petent wendet sich gegen eine Bestimmung des
niedersächsischen Naturschutzgesetzes vom
20. März 1981. Ich habe darum den
niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten um Stellungnahme gebeten. Dieser
Stellungnahme schließe ich mich im Ergebnis
an.
Dann folgt als Ergebnis:
Die Bestimmung des § 7 Abs. 2 Satz 2 des
Naturschutzgesetzes dürfte sich somit im Rahmen
der bundesgesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 7
des Bundesnaturschutzgesetzes halten. Damit
entbehrt auch der Vorwurf, die
niedersächsische Regelung sei ein schwerer Verstoß gegen
den Naturschutz, der Grundlage.
Nun konnten wir im Ausschuß ja noch erreichen,
daß hierzu eine Stellungnahme des
Justizministeriums eingeholt wurde, so daß die Kollegen im
Ausschuß abgesichert sagen konnten: Jawohl, das
stimmt. Wenn die betroffene Behörde aber um eine
Stellungnahme gebeten wird, entsteht doch der
fatale Eindruck, daß der Ausschuß die Dinge hier
eigentlich nicht sachgerecht würdigt. Ich weiß
natürlich, daß es schwer ist, verstehe aber auch die Kritik
von Petenten an diesem Vorgehen. Angesichts der
Vielzahl von Petitionen weiß auch ich keine
Patentlösung dafür, wie diese Verfahrensweise verbessert
werden kann. Wünschenswert wäre allerdings aus
meiner Sicht, wenn eine neutrale gutachterliche
Stellungnahme eingeholt werden könnte, die dann
Grundlage für die Bewertung sein könnte.
Vizepräsident Wurbs: Herr Abgeordneter,
gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau
Berger?
Reuter (SPD): Bitte schön.
Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU): Herr Kollege,
sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir im
Petitionsausschuß immer dann, wenn die
Begründung der Bundesregierung für ihre Entscheidung
dem Petitionsausschuß richtig erscheint, was wir
überprüfen, diese Begründung übernehmen, dann
aber ausdrücklich in den Gründen, die wir dem
Bürger schicken, kenntlich machen, daß es sich hier um
die Stellungnahme der Bundesregierung handelt,
gegen die vom Ausschuß Einwände nicht zu erheben
sind?
Reuter (SPD): Ich kann Ihnen das, Frau
Vorsitzende Berger, durchaus bestätigen, bin allerdings
der Meinung, daß es auch Fälle gegeben hat, in
denen der Petent das anders gesehen hat und eine
Mißdeutung durchaus möglich war. Ich lese Ihnen
zu Ihrer Frage hier einmal folgendes vor. Da steht:
Der Petitionsausschuß hat in seiner Begründung
nichts anderes getan, als auszugsweise eine
Stellungnahme des Bundesministers der Justiz zu
zitieren, die der Petitionsausschuß, um die Petition
behandeln zu können, eingeholt hat. Es heißt dann, daß
der Petitionsausschuß nur noch etwas angefügt
habe. Dies führt zu einer Bewertung, die ich nicht
teile, die sich aber aus der Sicht des Petenten so
darstellt: Mit dieser Form der Begründung hat sich der
Petitionsausschuß zu einem bloßen Postboten eines
Briefes des Bundesministers der Justiz gemacht.
Ich wollte mit meinem kritischen Anmerkungen
ja nicht global und pauschal Kritik üben, sondern
nur sagen, daß wir über diese Dinge gemeinsam
nachdenken müssen und uns gemeinsam bemühen
müssen, hier vielleicht Verbesserungen
anzubringen.
(Beifall bei der SPD)
Ich weiß allerdings, daß der Petitionsausschuß nicht
in der Lage ist, bei jeder vorliegenden Petition
erneut in die Gesetzgebungsmaterie einzusteigen und
die Problematik von Grund auf neu aufzurollen. Ich
kann dem nur beipflichten, was der Kollege Eugen
von der Wiesche am 24. Juni 1981 vor dem Deutschen
Bundestag ausführte, als er sagte, wir sollten uns
davor hüten, den Petitionsausschuß zu einem
Oberausschuß zu machen.
Ich bin davon überzeugt, daß die Mitglieder des
Petitionsausschusses ihre Aufgabe richtig
verstehen und sich bei der Erörterung der Petitionen auch
jene Selbstbeschränkung auferlegen unter der
Voraussetzung, daß die Kollegen in den
Fachausschüssen die Ergebnisse der Beratungen des
Petitionsausschusses ernst nehmen.
Es muß festgestellt werden, daß der
Petitionsausschuß als erster die Auswirkungen von neuen
Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften auf die
betroffenen Bürger zur Kenntnis bekommt und somit
auch in der Lage ist, die Fachausschüsse des
Bundestages umfassend hierüber zu informieren.
Wünschenswert hierbei wäre sicherlich, daß, wie im
Bericht angesprochen, das Zusammenwirken mit den
Fachausschüssen reibungsloser erfolgte, um
dadurch die Zeit für die Bearbeitung der Petitionen
abzukürzen.
Als Fazit unserer Arbeit im Berichtszeitraum
kann festgestellt werden, daß in fast 11 % der Fälle
den Anliegen der Einsender voll entsprochen
werden konnte. In etwa 28 % der Fälle wurde den
Petenten auf andere Weise geholfen. Das zeigt zum einen,
daß unsere Bundesbehörden und Ministerien gute
Arbeit geleistet haben, zum anderen aber auch, daß
es eine lohnende Aufgabe ist, sich um die Nöte und
Sorgen der Menschen in unserem Lande zu
kümmern. — Schönen Dank.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Eigen.
Eigen (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei diesem
Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses
einen Fall beschreiben, der den Petitionsausschuß
ganz intensiv beschäftigt hat, und zwar politisch
überhaupt nicht kontrovers. Lassen Sie mich, Herr
Kollege Reuter, zu Ihrer Replik auf die
Ausführungen unseres Kollegen Regenspurger sagen: Das war
eigentlich völlig unnötig, denn der Kern der
Ausführungen vom Kollegen Regenspurger war, daß unsere
Bürger bei der Einreise in die DDR oder in der DDR
immer wieder Schikanen, Belastungen und
Pressionen ausgesetzt sind, die wir alle gemeinsam unter
gar keinen Umständen dulden können,
(Beifall bei der CDU/CSU)
und daß die jeweiligen Antworten des
Fachministeriums uns im Petitionsausschuß oft nicht befriedigt
haben.
Vizepräsident Wurbs: Herr Abgeordneter,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten
Reuter?
Eigen (CDU/CSU): Aber gerne.
Reuter (SPD): Herr Kollege Eigen, sind Sie denn
der Meinung, daß durch einen Beschluß des
Petitionsausschusses oder durch einen Beschluß des
Deutschen Bundestages die Verantwortlichen in der
DDR zu einem anderen Verhalten gebracht werden
können, oder sind Sie nicht vielmehr mit mir der
Auffassung, daß es hier nur darum gehen kann,
vernünftige Verhandlungen mit dem Ziel der
Verbesserung dieser Verhältnisse zu führen?
Eigen (CDU/CSU): Ich bin mit Ihnen völlig einer
Meinung, daß vernünftige Verhandlungen geführt
und die Verhältnisse verbessert werden sollten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Damit diese Verhandlungen geführt werden, auch
mit dem nötigen Druck, ist es schon richtig, daß
Petitionen unserer Bürger über den Petitionsausschuß
an das Fachministerium herangetragen werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht
in dieser Petition um eine Frage des Tierschutzes.
Herr Kollege Wimmer, Sie sagten, daß dabei die
Emotionen hochgegangen wären. Das ist natürlich
klar. Probleme des Tierschutzes haben mit Ethik
und Moral zu tun. Da geht es nicht ohne Emotionen.
Die übertrieben geschürten Emotionen lehnen wir
natürlich genauso ab wie Sie. Ich bin eigentlich sehr
froh darüber und begrüße es ausdrücklich, daß über
200 000 vor allen Dingen junge Menschen diese
Petition unterzeichnet haben und damit deutlich
gemacht haben, daß sie sich für den Bereich
„Tierschutz" besonders interessieren. Ich habe
allergrößtes Verständnis dafür, daß junge Menschen, die ihre
ganze Hingabe, ihre ganze Zärtlichkeit und
Fürsorge dem Pferd widmen, an den Transporten von
Schlachtpferden durch die Bundesrepublik
Deutschland — vor allen Dingen von Polen nach
Frankreich — Anstoß nehmen und daß sie engagiert
dagegen angehen, daß auch in Zukunft noch
unnötige Tierquälereien vorkommen,
(Beifall bei der CDU/CSU)
auch wenn die Betroffenen Tiere überhaupt nicht
quälen wollen. Bei unseren Recherchen haben wir
festgestellt, daß sowohl bei der Einfuhr in die
Bundesrepublik Deutschland in Bebra oder in
Helmstedt als auch bei der Ausfuhr in Apach Tierquälerei
eigentlich nicht vorkam. Hier geht es in Wirklichkeit
um etwas ganz anderes.
Ich möchte, bevor ich jetzt zu der Fachfrage
komme, allen Mitgliedern des Petitionsausschusses
danken, sie haben sich alle eingesetzt — nicht nur der
Berichterstatter, das bin nun zufälligerweise ich,
sondern auch der Mitberichterstatter, Kollege
Müller aus Bayreuth, die Vorsitzende Frau Berger, der
ich zum 10jährigen Jubiläum natürlich auch
herzlich gratuliere, und alle Mitglieder des
Petitionsausschusses. Es haben sich aber auch alle Behörden,
alle Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums,
die Bahnbeamten, die Veterinärbeamten, die
Zollbeamten an der Grenze überhaupt nicht negativ
verhalten, sondern uns — das ist positiv — dazu
verholfen, daß wir die notwendigen Recherchen
durchführen konnten.
Worum geht es nun in Wirklichkeit, meine sehr
geehrten Damen und Herren? Vor allen Dingen aus
Polen, aber auch aus Finnland, auch aus Griechenland
werden Schlachtpferde 2 000 Kilometer und mehr
mit der Eisenbahn oder über die Straße
transportiert, um dann in Frankreich geschlachtet zu
werden. Der Petent will, daß diese Transporte in
Zukunft verboten werden. Wir als Petitionsausschuß
haben hierzu eine ganz klare Aussage getroffen,
einen ganz klaren Beschluß gefaßt: Wir haben diese
Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung
überwiesen. Das heißt: Wir haben vor allen Dingen
das Bundesministerium für Landwirtschaft
aufgefordert, alles zu unternehmen, um in internationalen
Verhandlungen — es handelt sich hier um ein
internationales Problem — dafür zu sorgen, daß diese
langen Transporte von Schlachtpferden durch
Deutschland endgültig verboten werden. Es handelt
sich beim Pferd nun einmal um ein sensibles, um ein
besonders sensibles Tier. Wenn es jetzt schon die
moderne Technik gibt, die moderne Technik des
Schlachtens, die moderne Technik des
Kühltransports, dann kann man diese Technik ja auch einmal
zugunsten der geschundenen Kreatur anwenden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dies ist unser Anliegen.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang
daran, daß mein Vater mir 1937, als ich ein zehnjähriger
Junge war und der erste Schlepper bei uns auf den
Hof kam, sagte: Über nichts bin ich glücklicher als
darüber, daß wir den Pferden die schwerste Arbeit
jetzt abnehmen können. Denn alle Tiere auf dem
Hof — Kühe, Schweine oder Hühner — werden
gehegt und gepflegt, weil der Bauer natürlich darauf
angewiesen ist, daß sie Leistung bringen, während
das Pferd Schwerstarbeit leisten muß. Der
Schlepper, die moderne Technik kann ihm das jetzt
abnehmen. So sollte auch hier dafür gesorgt werden. Wenn
wir allein, national dazu nicht in der Lage sind, dann
müssen wir eben in internationalen Verhandlungen
durchsetzen, daß dieser Schlachtpferdetransport
endlich beendet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit
einer Verschärfung der Tierschutzbestimmungen
über den Transport kann man dem Anliegen nicht
gerecht werden. Wie gesagt, wir haben festgestellt,
daß die Tiere unterwegs getränkt, gefüttert und
ordentlich eingestreut wurden. Wir haben keine Fälle
von wirklicher Tierquälerei feststellen können.
Helfen kann allein das Verbot. Ich fordere die
Bundesregierung auf, daß sie dem Petitum des
Petitionsausschusses oder des — um es deutsch zu sagen, damit
es jeder versteht — Eingabenausschusses auch
tatsächlich Folge leistet und in europäischen und
Europarats-Verhandlungen mit allem Engagement dafür
eintritt, daß der Transport von Schlachtpferden über
Tausende von Kilometern und über 40, 50 Stunden
endgültig beendet wird. — Vielen Dank.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Vizepräsident Wurbs: Meine Damen und Herren,
weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
schließe die Aussprache.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Beratung des Zwischenberichts und der
Empfehlungen der Enquete-Kommission
„Zukünftige Kernenergie-Politik" über die
Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage
SNR 300 in Kalkar
— Drucksache 9/2001 -
Im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Runde
vereinbart worden. Ist das Haus damit
einverstanden? — Das ist der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Gerstein.
(Dr. Steger [SPD]: Die Kommission hat
gebrütet und sich gleich gespalten!)
Gerstein (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Die Enquete-Kommission
„Zukünftige Kernenergie-Politik" hat ihre Beratungen
zu der Frage, ob es politisch zu verantworten ist, das
Kernkraftwerk Kalkar, den Schnellen Brüter, in
Betrieb zu nehmen, abgeschlossen. Ich darf an dieser
Stelle allen Beteiligten an den so oft sehr mühsamen
Beratungen, insbesondere aber dem Stab der
Kommission ein herzliches Dankeschön für die geleistete
Arbeit sagen.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Meine Damen und Herren, mit der großen
Mehrheit von sechs Sachverständigen unterschiedlicher
Berufung und fünf Parlamentariern aus allen
Parteien dieses Hauses empfiehlt die Kommission, der
Deutsche Bundestag möge den vom 8. Bundestag am
14. Dezember 1978 beschlossenen politischen
Vorbehalt gegen die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks
Kalkar aufheben. Eine Minderheit von zwei
Parlamentariern, die zu einer Partei gehören, und drei
Sachverständigen empfiehlt das Gegenteil. Wir
begrüßen diesen Mehrheitsbeschluß. Er schafft
Klarheit. Es war vielleicht ein Stück Wende.
(Dr. Steger [SPD]: Ich hoffe daß sich die
Wende nicht so wackelig vollzieht, wie das
sonst üblich ist!)
- Ja, in Ihrer Partei vielleicht.
Durch die Beschlüsse dieses Hauses sind die seit
1978 mit der Inbetriebnahme des Schnellen Brüters
verbundenen Fragen zu einem Dreh- und
Angelpunkt der gesamten Diskussion über Nutzen und
Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie
geworden. Darüber haben wir uns mehrfach
auseinandergesetzt. Ich bin sicher, daß diese
Auseinandersetzungen auch in Zukunft in diesem Hause erneut und
umfassend weitergeführt werden.
Heute, bei der Vorlage des Zwischenberichts der
Kommission, scheint es mir allerdings wichtiger zu
sein, einige Bemerkungen zur Begründung der
Empfehlung und einige Hinweise für die Beratungen in
den Ausschüssen zu geben. Gleichzeitig möchte ich
auf einige grundsätzliche Unterschiede zwischen
dem Mehrheiten- und dem Minderheitenvotum
hinweisen.
Mein erster Hinweis gilt der Frage, inwieweit
diese Empfehlungen und ihre Begründungen den
Absichten der Enquete-Kommission des 8.
Deutschen Bundestages entsprechen oder nicht. Soweit
es um das Kernkraftwerk Kalkar und seine
Inbetriebnahme geht, lautet die Aufgabe
zusammengefaßt, auf der Basis mehrerer, genau festgelegter
Studien sei zu klären, ob die Sicherheit des Schnellen
Brüters der eines modernen Leichtwasserreaktors
entspreche und ob mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden könne, daß beim SNR 300
Unfälle auftreten, deren Auswirkungen die für den
Auslösungsstörfall bei der Genehmigung ermittelte
Obergrenze der Schadensauswirkung
überschreiten.
Die Mehrheit der Kommission versteht
dementsprechend ihre Empfehlung ausschließlich als eine
Empfehlung zur möglichen Inbetriebnahme des
Schnellen Brüters unter
Sicherheitsgesichtspunkten. Zu den Problemen, die mit dem großtechnischen
Einsatz Schneller Brüter auf sozialer, ökologischer
und politischer Ebene verbunden sind, kann die
Kommission nach Auffassung der Mehrheit erst in
ihrem Abschlußbericht Stellung nehmen. Meine
Damen und Herren, dies allein entspricht nach meiner
Auffassung genau dem Konsens, den die Enquete-
Kommission des 8. Deutschen Bundestages
gefunden hatte — sowohl vom Inhalt her als auch vom
zeitlichen Ablauf.
Die Minderheit der Kommission unter Führung
ihres Vorsitzenden hat sich bedauerlicherweise an
diesen Konsens eigentlich nicht mehr gehalten,
einen Konsens, den Sie, Herr Schäfer, wesentlich
mitgetragen hatten. Sie haben in Ihre Begründung
neben sicherheitstechnischen Aspekten auch viele
andere Fragen einbezogen. Bereits die letzte Enquete-
Kommission hatte aber eindeutig unterschieden
zwischen den sicherheitstechnischen Fragen im
Zusammenhang mit dem SNR 300 einerseits und der
Bewertung des Gesamtbereiches der Folgen einer
langfristigen Nutzung der Kernenergie mit einer
größeren Anzahl von Brutreaktoren andererseits.
Daher war es meiner Meinung nach nicht zulässig,
wie Sie dies getan haben, bereits in die jetzige
Empfehlung und Begründung viele Fragen einer
zukünftigen Brutreaktortechnologie einzubeziehen. Dies
gilt — in dieser Hinsicht sind wir enttäuscht — um
so mehr, als in der jetzigen Kommission, und zwar
auf Grund einvernehmlicher Vereinbarungen, die
anderen Sachverhalte wie z. B. die
Wirtschaftlichkeit und forschungspolitische Fragen überhaupt
nicht abschließend behandelt worden sind. Herr
Schäfer, Sie haben noch am 29. April 1982 in diesem
Zusammenhang hier von dieser Stelle
angekündigt:
Wir haben dem Deutschen Bundestag bis zum
23. September eine Empfehlung zu der Frage
vorzulegen, ob der SNR 300 unter
Sicherheitsgesichtspunkten in Betrieb gehen kann oder
nicht.
Sie haben dann auch noch aufgezählt, was alles in
dieser Empfehlung nicht stehen würde, was aber
jetzt im Minderheitsvotum eben doch steht. Sie
haben hier die Grenzen nicht eingehalten. Ich bin der
Meinung — das gilt auch, darauf kommt es mir an,
für die Beratungen in den Ausschüssen —, daß vor
allen Dingen die Grenzen des Auftrages beachtet
werden müssen und daß es entscheidend darauf
ankommt, abschließend über die Frage zu beraten, ob
die Inbetriebnahme des Schnellen Brüters unter
Sicherheitsgesichtspunkten verantwortet werden
kann oder nicht.
Meine Damen und Herren, wir, die Mehrheit der
Kommission, sind, wenn auch mit einer
unterschiedlichen Begründung der Kommissionsmitglieder
Reuschenbach von der Sozialdemokratischen Partei
und Pfeiffer vom Deutschen Gewerkschaftsbund im
einzelnen, insgesamt davon überzeugt, daß mit der
Inbetriebnahme des Schnellen Brüters keine neue
Risikodimension eröffnet werden wird. Der
Schnelle Brüter ist, was das sicherheitstechnische
Risiko und das Risiko infolge Einwirkungen Dritter
angeht, vergleichbar mit einem
Leichtwasserreaktor, dessen Risiken vom Gesetzgeber, von den
Genehmigungsbehörden und den Gerichten für
zumutbar gehalten werden und auch von dem größeren
Teil der Bevölkerung bereits heute akzeptiert
werden.
Natürlich ist die Frage berechtigt, wie wir zu
diesem Urteil gekommen sind. Die schwierigste
Aufgabe der Kommission war es ja, zwei
risikoorientierte Studien, und zwar die der Gesellschaft für
Reaktorsicherheit und die Studie der
Forschungsgruppe Schneller Brüter aus Heidelberg, zu prüfen
und zu bewerten. Es war nicht möglich, eine Basis
für eine gemeinsame Studie zu finden. Den Gründen
kann man hier nicht näher nachgehen. Unsere
Empfehlung, die Empfehlung der Mehrheit, beruht auf
den Ergebnissen der risikoorientierten Analyse der
Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Wir sind der
Meinung, Stand von Wissenschaft und Technik sind
in dieser Studie voll berücksichtigt, und diese Studie
erlaubt uns unsere positive Wertung. Dagegen sind
wir der Meinung, daß die Ergebnisse der
Forschungsgruppe Schneller Brüter aus Heidelberg, in
der Wissenschaftler der Uni Bremen — die
sogenannte Bremer Gruppe — mitgearbeitet haben,
nicht überzeugen. Sie erinnern sich, bereits in der
Debatte über die Fristverlängerung und die
Auftragserweiterung an diese Forschungsgruppe, die
wir im April hier geführt haben, haben wir unsere
Zweifel an der Kompetenz und der Qualifikation der
mit dieser Studie befaßten Mitarbeiter geäußert. Ich
habe damals Professor Maier-Leibnitz zitiert, der
gesagt hat: Wenn den Vorwürfen gegen die Bremer
Gruppe nichts Positives gegenübersteht, „dann
dürfte nach den wissenschaftlichen Standards von
Objektivität und Selbstkritik, die wir
aufrechtzuerhalten suchen, von der Bremer Gruppe kein Hund
mehr ein Stück Brot nehmen". Bis heute ist den
bereits damals im April geäußerten Vorwürfen nichts
Positives gegenübergestellt worden. Der Vorwurf
kann daher meines Erachtens ohne Widerspruch
weiter aufrechterhalten werden. Ich erinnere in
diesem Zusammenhang an die Aussagen des
Bundesforschungsministers, der ja in der gleichen Debatte
festgestellt hat, daß wesentliche neue Erkenntnisse
durch die Verlängerung der Arbeiten nicht zu
erwarten seien. Das ist eingetreten. Auch der Endbericht
hat keine neuen Erkenntnisse gebracht. Im
Gegenteil, durch den Endbericht sind unsere Zweifel
bezüglich der Qualifikation und der Kompetenz der
ganzen Gruppe bestätigt worden.
Es ist hier nicht der Ort, Beispiele für fehlerhafte
Rechnungen und falsche Annahmen im einzelnen
vorzutragen. Sie sind in unserem Votum
nachzulesen. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin,
daß es auch einen umfangreichen Fehlernachweis
des Sachverständigen Professor Birkhofer gibt, der
zum Material der Kommission gehört. Dieser
Nachweis verdient besondere Aufmerksamkeit.
Insgesamt kann man feststellen: Bereits die uns heute
vorliegenden Nachweise für unrealistische
Szenarien und falsche Annahmen der Forschungsgruppe
Schneller Brüter aus Heidelberg sind inzwischen
beinahe ebenso umfangreich wie die gesamten
Arbeitsergebnisse dieser Gruppe. Daher ergibt es auch
nach unserer Auffassung keinen Sinn, diese
Ergebnisse zur Grundlage von Entscheidungen im
Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten der
Inbetriebnahme des Schnellen Brüters zu machen.
(Dr. Steger [SPD]: So pauschal kann man
das aber nicht sagen!)
Zum Schluß will ich noch ein Wort zu den
sogenannten kritischen Wissenschaftlern allgemein
sagen. Die Einbeziehung derjenigen Wissenschaftler,
die der friedlichen Nutzung der Kernenergie
skeptisch oder gar ablehnend gegenüberstehen, in eine
sachgerechte Diskussion war zwar aus unserer
Sicht immer problematisch; aber sie hat durch den
Prozeß in der Enquete-Kommission vielleicht doch
große Bedeutung erlangt. Denn diese
Wissenschaftler, die sich bisher einer wissenschaftlichen
Diskussion ihrer Ansichten nicht gestellt haben, sind in der
Enquete-Kommission erstmals gleichsam — Herr
Schäfer, ich benutze Ihren Ausdruck aus der April-
Debatte — auf einen öffentlichen Prüfstand
gekommen. Auf diesem Prüfstand der Kommission, in der
neben den acht Parlamentariern immerhin neun
Sachverständige mitgewirkt haben, ist eine sehr
sorgfältige Prüfung und Diskussion der
vorgetragenen Argumente und Studienergebnisse
durchgeführt worden. Aber fast jede Einzelprüfung hat
fehlerhafte Rechnungen, unzulässige Annahmen oder
Vernachlässigung des Standes von Wissenschaft
und Technik und damit falsche Ergebnisse
nachgewiesen.
Eine von Professor Maier-Leibnitz angestellte
Glaubwürdigkeitsuntersuchung, die der
Kommission ebenfalls als Material vorliegt, kommt
sinngemäß zu der gleichen Beurteilung: Glaubwürdigkeit
gibt es für diese Forschungsergebnisse eben nicht.
Deswegen meinen wir, daß die vorgelegten
Nachweise ausreichen, um die Ergebnisse der
Studiengruppe Schneller Brüter aus Heidelberg insgesamt
als unglaubwürdig zu verwerfen. Wir wissen nun -
das ist eine wichtige Erkenntnis auf Grund der
Beratungen der Kommission —: Entscheidungshilfen für
die Anwendung moderner komplizierter
Technologien von sogenannten kritischen Wissenschaftlern,
die gegen diese Technologien eingestellt sind,
können nur begrenzt erwartet werden. Ich meine, diese
Wissenschaftler hätten eine Chance vertan. Es wäre
doch möglich gewesen, vor der Kommission zu
zeigen, daß Gegner der Kernenergie in der Lage sind,
Tatbestände objektiv zu prüfen. Dies ist nicht
geschehen.
(Dr. Kübler [SPD]: Die Auffassung teile ich
nicht! — Kolb [CDU/CSU]: Das ist der Un
-
terschied zwischen Ihnen und uns!)
Meine Damen und Herren, es bleibt die Frage, ob
angesichts der gravierenden Fehler und
offensichtlich richtungsorientierten falschen Annahmen die
Studienergebnisse Heidelberg/Bremen ihren Preis
überhaupt wert sind.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ist es eigentlich zu verantworten, daß unter dem
Deckmantel eines Auftrags der Bundesregierung
Zahlen verbreitet werden können, die jeder realen
Grundlage entbehren? Kann die Verunsicherung
vieler Menschen durch diese Horrorzahlen
verantwortet werden? Wer die Unwahrheit sagt und
schreibt, um Angst — in diesem Fall Angst vor der
Kernenergie, Angst vor dem Schnellen Brüter — zu
erzeugen, der handelt, wie ich meine,
verantwortungslos. Wir sollten uns der Bedeutung der
leichtfertigen Herausgabe total falscher Zahlen immer
bewußt sein. Herr Wolfram, hier werden eben nicht
Ängste von Menschen aufgegriffen, sondern hier
sind wir an der Quelle angelangt, durch die Ängste
original erzeugt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Steger
[SPD]: Sonthofen!)
Herr Wolfram, hier werden Befürchtungen eben
nicht ernst genommen, sondern hier wird
verantwortungslos Furcht neu geschaffen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich fasse abschließend zusammen. Die Mehrheit
der Kommission hat eine Beschlußempfehlung für
die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Kalkar
vorgelegt. Diese Empfehlung wird von fünf
Parlamentariern aus allen vier Parteien dieses Hauses
ebenso getragen wie von sechs Sachverständigen
unterschiedlicher Berufung. Mit Befriedigung stelle
ich fest, daß darüber hinaus der
Bundesinnenminister und die Genehmigungsbehörde des Landes
Nordrhein-Westfalen vor wenigen Tagen durch
Erteilung der sicherheitstechnisch besonders
bedeutsamen 5. Teilerrichtungsgenehmigung den Weg für
die Fertigstellung des SNR 300 freigemacht haben.
Die Empfehlungen der Kommission mit ihren
abschließenden Voten für die Inbetriebnahme des
Schnellen Brüters beinhalten eine große Chance.
Dies ist die Chance, neues Vertrauen für die
friedliche Nutzung der Kernenergie zu schaffen. Es ist die
Chance, das große Mißtrauen, das immer wieder
durch ungeprüfte Angaben über hohe Risiken der
Kernenergie bewirkt worden ist, nun mit allem
Nachdruck und unter Hinweis auf die Arbeit der
Enquete-Kommission abzubauen.
Es gibt keine Gründe mehr, die längst fällige
Entscheidung erneut zu vertagen. Wir bitten um
Oberweisung des Zwischenberichts an die zuständigen
Ausschüsse und hoffen auf eine zügige Beratung. -
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord
-
neten der FDP)
Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der
Abgeordnete Schäfer (Offenburg).
Schäfer (Offenburg) (SPD): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte
von dieser Stelle aus mit einem Dank an die
Mitglieder der Kommission dafür beginnen, daß sie in der
Kommission mitgearbeitet haben. Besonders
danken möchte ich dem Sekretariat und dem Stab, der
zumal in den letzten Wochen über Gebühr
beansprucht worden ist und ohne dessen Engagement
wir die fristgerechte Vorlage nicht hätten leisten
können.
(Beifall)
Wir haben heute ausschließlich über den
Zwischenbericht zu diskutieren, wo wir zu von der alten
Kommission in Auftrag gegebenen
Sicherheitsgutachten zum SNR 300 Stellung zu nehmen und eine
Empfehlung zur Inbetriebnahme an den Deutschen
Bundestag vorzulegen haben.
Alle Probleme — und da muß ich dem Kollegen
Gerstein zum erstenmal widersprechen; das gilt
auch für die Minderheitsempfehlung —, die mit der
möglichen großtechnischen kommerziellen Nutzung
der Brutreaktortechnologie verbunden sind, werden
auftragsgemäß in diesem Bericht nicht behandelt.
Dies gilt für die gesamte Empfehlung, für das
Mehrhefts- und für das Minderheitsvotum.
Ich möchte von meiner Seite noch einmal
unterstreichen, daß in der Kommission — und dies sollte
nach meiner Ansicht auch in der Öffentlichkeit
deutlich gemacht werden — Übereinstimmung darüber
bestand, daß die Frage der Entscheidung über die
mögliche Inbetriebnahme des
Demonstrationskraftwerks in Kalkar keine Parteifrage im engeren
Sinne sein kann. In der Kommission wurde
demnach auch nicht auf der Grundlage von
Parteiprogrammen oder von energiepolitischen Beschlüssen
von Bundestagsfraktionen entschieden. Es wurden
in der Kommission auch keine Fraktionsanträge
eingebracht. Schließlich haben die
Sachverständigen — auch darauf ist bereits hingewiesen worden
— unabhängig von der Tatsache votiert, welche
Fraktion sie für die Kommission benannt hatte. Die
Entscheidung zur möglichen Inbetriebnahme des
SNR 300 ist nach Auffassung der Kommission also
keine Frage der Parteizugehörigkeit.
Die Kommission legt keine einmütige
Empfehlung vor. Dies war angesichts der zur Entscheidung
stehenden Frage auch wohl kaum anders zu
erwarten, weil die Empfehlung ja mehr sein muß als die
Übernahme eines sicherheitstechnischen
Vergleichs, der zudem in vielen Bereichen nicht
hinreichend wissenschaftlich fundiert ist.
Zum Auftrag der Kommission, zum
Zwischenbericht: Die alte Kommission hatte eine
Literaturübersicht über den sogenannten Bethe-Tait-Störfall und
zwei risikoorientierte Analysen zur Sicherheit und
zum Risiko des Demonstrationskraftwerks in
Kalkar in Auftrag gegeben. Mehrheitlich hat die alte
Kommission dabei bewußt den sogenannten
parallelen Ansatz gewählt. Es sollten nämlich nicht wie
bislang nur die Wissenschaftler, die mit der
nuklearen Entwicklung seit Jahrzehnten eng vertraut sind,
zur Frage der Sicherheit des SNR 300 Stellung
nehmen können; auch Wissenschaftler, die der
Kernenergie skeptisch gegenüberstehen, sollten die
Beurteilung aus ihrer Qualifikation heraus vornehmen
können.
Allerdings hatten die beiden parallel arbeitenden
Gruppen, nämlich die Gruppe um Herrn Professor
Birkhofer, Gesellschaft für Reaktorsicherheit, und
um Herrn Professor Benecke von der
Forschungsgruppe Schneller Brüter, den Auftrag, einen
gemeinsamen Bericht vorzulegen. Dieser gemeinsame
Bericht sollte Gemeinsames als Gemeinsames und
Strittiges gemeinsam als Strittiges ausweisen.
Zudem sollte in diesem gemeinsamen Bericht
ausgewiesen werden, welche sicherheitstechnischen
Probleme, welche Punkte, die für die Risikobetrachtung
von Relevanz sind, einer politischen Bewertung
zuzuführen sind.
(Vorsitz : Vizepräsident Frau Renger)
Dieser gemeinsame Bericht ist nicht zustande
gekommen. Die Politik ist, jedenfalls partiell, von der
Wissenschaft im Stich gelassen worden. Statt dessen
haben wir zwei unterschiedliche Konvolute von
Schriften zur sicherheitstechnischen Beurteilung
und zur Risikobeurteilung auf den Tisch
bekommen.
Nun haben wir in der Kommission den Versuch
unternommen, diese notwendige wissenschaftliche
Diskussion zwischen den beiden Gruppen
nachzuholen. Für Sie, Herr Gerstein, hat sich das letztlich
auf einen Punkt reduziert: Sie entscheiden zwischen
Kompetenz auf der einen Seite — das sind die
etablierten Wissenschaftler unter Herrn Birkhofer —
und Ignoranz auf der anderen Seite. Da Sie die
Kritiker als Ignoranten bezeichnen,
(Zuruf des Abg. Gerstein [CDU/CSU])
haben Sie deren Ergebnisse erst gar nicht in Ihr
Urteil einbezogen.
Ich habe mir die Mühe gemacht, wie Sie wissen,
beide Gruppen zu einem zweitägigen Seminar nach
München einzuladen. Beide Gruppen waren dort
gehalten, ihre Ergebnisse wechselseitig einer
wissenschaftlichen Diskussion zuzuführen. Beide Gruppen
7126 Deutscher Bundestag. -9 Wahlperiode117-. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982
Schäfer (Offenburg)
sagten mir übereinstimmend, daß dieses Verfahren
des parallelen Ansatzes, von unterschiedlichen
Grundhaltungen in der Energienutzung
herkommend gleiche Fragen zu behandeln, sinnvoll,
hilfreich und notwendig sei, daß es zusätzliche
Erkenntnisgewinne für die politische Urteilsbildung bringe.
Beide Gruppen bestätigen das ausdrücklich.
Wer die Studien im einzelnen liest, wird sehen,
daß der Unterschied zwischen den Aussagen in
vielen Bereichen so groß auch nicht ist. Ich will ganz
kurz etwas zu den vorliegenden risikoorientierten
Studien sagen.
Erstens: Zunächst einmal ist wichtig festzuhalten,
daß sich die von Herrn Birkhofer vorgelegte Studie,
wenn ich von Erdbeben als äußere Einflüsse einmal
absehe, nur auf technische Ursachen möglicher
Unfälle des SNR 300 bezieht. Andere wichtige
Risikofaktoren wie beispielsweise geplantes oder
böswilliges menschliches Verhalten, Störungen bei
kerntechnischen Anlagen herbeizuführen, wie
Einwirkungen von Dritten, Gewalt, Terror, Sabotage,
Einflüsse, die von allen als wichtige zu erfassende
Risikofaktoren anerkannt werden, werden in der
Birkhofer-Studie nicht berücksichtigt. Von daher
kriegen Sie auf der Grundlage dieser Studie allenfalls
einen sicherheitstechnischen Vergleich, aber keinen
gesamten Risikovergleich.
Zweitens. Die gängige Risikoformel lautet: Das
Risiko wird definiert als Produkt aus
Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Das heißt, es
werden Eintrittswahrscheinlichkeiten möglicher
Störfälle ermittelt, und das wird mit dem
Schadensausmaß multipliziert. Dann haben Sie den
Risikobegriff. Die in der Birkhofer-Studie vorgelegten
Wahrscheinlichkeitsangaben beruhen zum größten
Teil entweder auf Erfahrungen mit dem Phenix
-
Brutreaktor in Frankreich — nicht Kalkar-
spezifisch — oder auf subjektiven Annahmen und
Einschätzungen von Ingenieuren, die auf Grund ihres
Sachverstandes ohne wissenschaftliche
Belegbarkeit zu Wahrscheinlichkeitsannahmen kommen.
Wissenschaftlich fundierte
Wahrscheinlichkeitsannahmen sind diesen Studien nicht zu entnehmen.
Herr Birkhofer hat in der letzten Sitzung auf die
Frage nach der wissenschaftlichen Fundierbarkeit
geantwortet, er als Ingenieur halte diese Annahmen
für vernünftig. Das ist sein gutes Recht, aber man
kann dann nicht mit dem Anspruch
wissenschaftlicher Fundierbarkeit auftreten.
Die alte Kommission hatte uns eine Vorgabe
gemacht. Sie hatte nämlich gesagt, wir sollten das
Risiko des SNR 300 mit dem eines
Druckwasserreaktors moderner Bauart — Biblis B — vergleichen, und
zwar sowohl hinsichtlich der Produktformel -
Risikoeintrittswahrscheinlichkeit mal Schadensausmaß
— als auch hinsichtlich des maximalen
Schadensausmaßes. Da gibt es zwischen Herrn Pfeiffer,
Herrn Reuschenbach und der Minderheit keinen
Zweifel, daß hinsichtlich des maximalen
Schadensausmaßes der SNR 300 in Kalkar gefährlicher ist als
ein vergleichbarer Druckwasserreaktor.
Nun zur sicherheitstechnischen Bewertung. Die
alte Kommission hat einstimmig beschlossen, Herr
Kollege Gerstein — ich zitiere wörtlich —:
Die Kommission war der übereinstimmenden
Meinung,
— ich bitte, jetzt gut zuzuhören -
daß das Risiko durch den Betrieb eines
natriumgekühlten Brutreaktors keinesfalls größer sein
dürfe als das durch den Betrieb eines
Leichtwasserreaktors moderner Bauart.
Herr Birkhofer kommt in seiner Studie zu dem
Ergebnis: Der SNR 300 ist um ein Vielfaches sicherer
als ein Leichtwasserreaktor. Herr Gerstein, Sie
haben soeben die Birkhofer-Studie über den grünen
Klee gelobt, haben aber nichtsdestotrotz nicht
dessen Aussage übernommen. Sie schreiben nämlich
nicht, wie in der Birkhofer-Studie steht, der SNR 300
sei um ein Vielfaches sicherer, Sie schreiben - das
muß man zweimal lesen, damit man es überhaupt
verstehen kann — laut Mehrheitsempfehlung, das
Risiko aus dem SNR 300 liege in der gleichen
Bandbreite wie jenes der in Betrieb befindlichen
Leichtwasserreaktoren. Eindeutige Aussagen — der
SNR 300 ist sicherer - machen Sie nicht. Sie
reduzieren insoweit den Auftrag der alten Kommission
und übernehmen auch nicht das von Ihnen als
vorbildlich, als wissenschaftlich qualifiziert zu
betrachtende GRS-Gutachten.
Mir liegt daran, zu zitieren, was in einer
persönlichen Begründung der Sachverständige Pfeiffer und
der Abgeordnete Reuschenbach zum Gesamtrisiko
des SNR 300 ausgeführt haben. Sie haben daraus
eine andere Schlußfolgerung gezogen als die
Minderheit, aber immerhin. Ich zitiere wörtlich Alois
Pfeiffer und Peter Reuschenbach:
Es ist deshalb die vorsichtige Bewertung
vertretbar, daß das gesamte Risiko aus dem
Betrieb des SNR 300 in der gleichen Bandbreite
liegt wie jenes der im Betrieb befindlichen
Leichtwasserreaktoren. Damit ist weder eine
Hochrechnung auf z. B. zehn
Leichtwasserreaktoren noch eine vergleichende Begrenzung auf
einen Leichtwasserreaktor zulässig. Die
Wahrheit wird dazwischen liegen.
Mit anderen Worten: Herr Pfeiffer und Herr
Reuschenbach kommen bei der Risikobewertung und
der sicherheitstechnischen Vergleichbarkeit der
beiden zum Vergleich anstehenden Reaktoren zum
gleichen Ergebnis wie die Minderheit. Die
Minderheit sagte nämlich: Der Sicherheitsvergleich hat den
Nachweis nicht erbracht, daß der SNR 300 sicherer
oder zumindest ebenso sicher wie ein
Druckwasserreaktor ist. Das war Aufgabe der Kommission.
(Zustimmung bei der SPD)
Meine Damen und Herren, noch einige wenige
Worte zu dem, was der Deutsche Bundestag meiner
Meinung nach in seine Beratungen mit einbeziehen
muß. Die Mehrheit hat in ihrer Empfehlung
formuliert, „daß das Risiko aus dem Betrieb des SNR 300
in der gleichen Bandbreite liegt wie jenes der in
Betrieb befindlichen Leichtwasserreaktoren. Die
Kommission hält deshalb die Inbetriebnahme des
SNR 300 politisch für verantwortbar". — Sie haben
zur Entscheidungsgrundlage, ob eine Technologie
politisch akzeptiert werden kann, nur einen
Gesichtspunkt ausgewählt, nämlich: die technische
Machbarkeit. Ich sage Ihnen: Nicht alles, was
technisch machbar ist, muß auch zur Anwendung
gebracht werden.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der FDP)
Für die Behandlung im Deutschen Bundestag,
meine Damen und Herren, ist eine isolierte
sicherheitstechnische Betrachtung nicht zulässig. Die
Sicherheit einer Technologie ist ein Gesichtspunkt,
aber nicht der entscheidende.
(Kolb [CDU/CSU]: Wenn Sie von Dingen
reden, die Sie nicht verstehen, was nützt denn
das?)
Wir müssen, meine ich jedenfalls, den Nutzen und
die Notwendigkeit einer Technologie, zumal wenn
sie so gefährlich ist wie der SNR 300, unter Beweis
stellen können, bevor wir uns für ihre Anwendung
entscheiden können.
Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. -
Wir können ja anderer Auffassung sein, meine
Herren. -
(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Passen Sie nur
auf, daß Sie bei der Verneigung vor den
Grünen nicht mit dem Kopf auf den Boden
stoßen!)
Wir im Deutschen Bundestag haben das Risiko der
in Betrieb befindlichen
Leichtwasserreaktortechnologie akzeptiert, nicht weil das Risiko klein ist; wir
wissen, daß es bei einem Unglück bei einem 1 300-
MW-Reaktor in dem sehr unwahrscheinlichen Fall
bis zu 100 000 Tote geben kann. Wir haben den
Leichtwasserreaktor nicht deshalb akzeptiert, weil
das Risiko klein ist, sondern weil alle
energiepolitischen Analysen gezeigt haben, daß — jedenfalls
gegenwärtig - der gesamte Nutzen gestattet, das
Risiko in Kauf zu nehmen.
Aus meiner Sicht muß deswegen für eine
politische Gesamtbewertung, auch für das spezielle
Kernkraftwerk SNR 300 in Kalkar nachgewiesen werden
können, ob der damit verbundene Nutzen — der
mögliche Nutzen —, ob die Notwendigkeit für das
Demonstrationskraftwerk in Kalkar es
rechtfertigen, das damit verbundene Risiko in Kauf zu
nehmen. Dies ist meiner Meinung nach die politische
Entscheidungsvoraussetzung und -grundlage, die
sich für den Deutschen Bundestag stellt. Nicht
umsonst hat der Bundestag am 14. Dezember 1978
beschlossen, daß einer möglichen
Inbetriebnahmeentscheidung eine grundsätzliche politische Debatte
vorausgehen soll. Eine Einschränkung auf einen
sicherheitstechnischen Vergleich ist dort nicht
erfolgt.
Ich will es für Sie, Herr Kolb, noch anders
formulieren. Wir unterstellen einmal gemeinsam den Fall,
wir hätten gegenwärtig keine Uranreserven. -
Dabei reichen sie j a viel, viel länger als wir vor 10 oder
20 Jahren angenommen haben. — Wir unterstellen
gemeinsam den Fall, wir hätten keine Kohle in der
Bundesrepublik Deutschland. Wir unterstellen
gemeinsam den Fall, wir würden in einer
Elektrizitätsmangelsituation leben. Dann wäre die Gesellschaft,
dann wäre auch das Parlament bereit, vielleicht ein
noch größeres Risiko, als es der SNR 300 darstellt, in
Kauf zu nehmen - nicht weil das Risiko dann
gering ist, sondern weil der Nutzen dann evident ist.
Ich meine, wir müssen in den Beratungen mit
untersuchen — —
(Dr. Stavenhagen [CDU/CSU]: Sie rechnen
Sicherheit gegen Wirtschaftlichkeit, sehr
merkwürdig! — Weitere Zurufe von der
CDU/CSU)
— Nein, Herr Kollege Stavenhagen, dies ist keine
Aufrechnung zwischen Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit.
(Kolb [CDU/CSU]: So haben Sie eben
gesagt!)
Ich sage Ihnen nur: Das Risiko — auch ein größeres
Risiko — wird dann eher politisch akzeptiert, wenn
der damit verbundene Nutzen das Risiko als
inkaufnehmbar erscheinen läßt. Das ist eine gängige
Risikobetrachtung. Bei allen Risikowahrnehmungen
entscheiden wir — übrigens jeder von uns täglich —
so.
Ich meine also im Gegensatz zu Ihnen, Herr
Kollege Gerstein, daß bei den Beratungen im Ausschuß
und bei den Beratungen im Deutschen Bundestag
auch untersucht werden muß, ob das
Demonstrationskraftwerk SNR 300 in Kalkar angesichts der
veränderten Rahmenbedingungen — was die
Stromverbrauchsentwicklung und die geringeren
Energieverbrauchszuwachsraten angeht —
energiewirtschaftlich und energiepolitisch überhaupt noch
notwendig ist. Ich meine, wir müssen beispielsweise die
Frage stellen, ob dieses Demonstrationskraftwerk,
das — wenn überhaupt — 1987 in Betrieb geht, einen
sinnvollen Beitrag zur späteren kommerziellen
Nutzung leisten kann, wenn man in der
Bundesrepublik und weltweit davon ausgeht, daß eine
kommerzielle Brüternutzung — wenn überhaupt — erst weit
nach der Jahrhundertwende in der Bundesrepublik
Deutschland in Frage kommen kann.
(Dr. Stavenhagen [CDU/CSU]: Wenn es
nicht in Betrieb geht, ist es bestimmt kein
Beitrag!)
— Man muß doch die Frage stellen, ob es dann noch
einen Sinn gibt. Wir müssen uns die Frage stellen, ob
wir es angesichts der explosionsartigen
Kostensteigerung
(Kolb [CDU/CSU]: Woher sind die denn
gekommen?)
— Milliardenbeträge fehlen zur
Gesamtfinanzierung —
(Kolb [CDU/CSU]: Dank der Leistung von
Ihnen!)
gesamtwirtschaftlich verantworten können, diese
Milliardenbeträge in eine möglicherweise veraltete
Technologie zu stecken, oder ob wir das Geld, das
gesamtvolkswirtschaftlich nur einmal ausgegeben
werden kann, meinethalben in Maßnahmen zur
Sanierung der Kohlekraftwerke oder zum weiteren
Fernwärmeausbau investieren,
(Kolb [CDU/CSU]: Für Untersuchungen
von schlechten Wissenschaftlern!)
) weil wir dort energiepolitisch etwas Sinnvolleres
tun, umweltpolitisch etwas Sinnvolleres tun und
zudem noch mehr Arbeitsplätze schaffen, was das
Gebot der innenpolitischen Notwendigkeit ist.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der FDP)
Das muß doch untersucht werden, meine Damen
und Herren! Sie klammern das alles aus. Daß Sie das
in der Kommission ausgeklammert haben, dafür
habe ich Verständnis.
(Gerstein [CDU/CSU]: Wir haben uns über
ein Gesetz unterhalten!)
Aber wenn Sie es auch im Deutschen Bundestag
ausklammern wollen, verkürzen Sie eine
grundsätzliche politische Entscheidung auf die Übernahme
eines zudem noch fragwürdigen
sicherheitstechnischen Vergleichs. Dies kann angesichts der
Dimensionen, die auch mit dem SNR 300 verbunden sind,
keine verantwortbare Betrachtungsweise des
Deutschen Bundestages, der Volksvertretung, sein,
meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der FDP — Kolb [CDU/CSU]: Das geht über
Ihren Wissensstand hinaus, lieber Herr
Kollege!)
Ich meine, wir werden die Fragestellung von
unserer Seite im Parlament behandeln, weil wir unserer
Verantwortung auch in dieser Frage gerecht
werden. Die Entscheidung meiner Fraktion ist dann of-
) fen.
(Zuruf des Abg. Dr. Stavenhagen [CDU/
CSU])
— Aber lieber Herr Kollege Stavenhagen, Sie
können doch nicht in dem einen Fall mit mir darüber
einstimmen, daß es keine Frage der Partei ist, und
dann Herrn Reuschenbach zitieren. Ich bin froh, daß
in meiner Partei bei 1 Million Mitglieder diese Frage
nicht nur wie mit einer Zunge behandelt wird. Das
sind Fragen, die man, wie wir vorhin gesagt haben,
nicht zur Parteizugehörigkeit zuordnen kann.
(Zuruf von der SPD: Wir sind die echten Li
-
beralen! — Lachen bei der CDU/CSU)
Ich komme zum Schluß. Wir haben zwei Voten
vorgelegt, eine Mehrheits- und eine
Minderheitsempfehlung. Ich meine, daß die
Entscheidungsgrundlagen für den Bundestag dadurch erweitert
worden sind. Nach meinem Verständnis jedenfalls
mißt sich die Qualität politischer Entscheidungen
auch daran, daß man bei veränderten
Rahmenbedingungen politisch neu entscheiden kann.
Was vor 20 und vor 25 Jahren — so lange geht die
Planung für den Brüter — in Kalkar gesprochen hat,
mag damals — das bestreite ich gar nicht — richtig
gewesen sein. Ich meine, bevor wir im Deutschen
Bundestag politisch entscheiden, müssen wir auch
fragen, ob das, was vor 20 Jahren für die
Inbetriebnahme des SNR 300 in Kalkar gesprochen hat, es
heute noch rechtfertigt, das Risiko, das mit dem
Betrieb dieser Anlage verbunden ist, in Kauf zu
nehmen.
Ich bedanke mich vor allem bei den Vertretern der
Opposition — so kann ich j a noch sagen — für ihre
lebendige Anteilnahme.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Nicht
mehr lange!)
Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat der
Abgeordnete Dr. Laermann.
Dr.-Ing. Laermann (FDP): Frau Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Die Enquete-
Kommission „Zukünftige Kernenergiepolitik" der
8. Legislaturperiode hatte den Weiterbau des
Prototyps SNR 300, des Prototyps eines
Schnellbrutreaktors forschungspolitisch und entwicklungspolitisch
akzeptiert, damit, wie es wörtlich in der Empfehlung
heißt, auch ein Übergang auf „Kernenergie II"
grundsätzlich möglich sei. Das heißt, sie hat in ihrer
Empfehlung ausgedrückt, daß die Option auf einen
Übergang intensiver Kernenergienutzung
einschließlich Brüter offengehalten werden sollte, und
von daher den Weiterbau des Brüters akzeptiert.
Sie stellte in ihrer Empfehlung fest, daß vor einer
abschließenden Bewertung durch eine
risikoorientierte Analyse ein Risikovergleich zwischen SNR
300 und einem Leichtwasserreaktor des Typs Biblis
B, wie er der Deutschen Risikostudie zugrunde liegt,
vorgenommen werden soll. An einer solchen Studie
sollten Wissenschaftler mit unterschiedlicher
Meinung zur Kernenergie beteiligt werden. Außerdem
sollte nach den Empfehlungen der alten
Kommission eine Untersuchung zur Obergrenze der
Energiefreisetzung bei einem Bethe-Tait-Störfall
durchgeführt werden. Nach dem Einsetzungsbeschluß für
die neue Kommission sollte die Frage der
sicherheitstechnischen Bewertung und die Erarbeitung
einer Empfehlung an den Deutschen Bundestag
bezüglich der Inbetriebnahme bis 31. Juli 1982 und
nach einer Verlängerung der Frist, über die hier
debattiert worden ist, bis zum 23. September 1982
vorgelegt werden.
Die genannten Studien wurden von der Regierung
in Auftrag gegeben und dann in die
Kommissionsberatungen einbezogen. Hier muß man ausdrücklich
feststellen, daß nach der Verlängerung der Frist
wesentliche Teile dieser Studien und Materialbände
uns erst Anfang September vorgelegt wurden und es
notwendig war, diese Studienergebnisse in
mühevoller und zeitaufwendiger Arbeit durchzuarbeiten.
Diese risikoorientierte Analyse wurde von zwei
getrennt arbeitenden Gruppen ausgearbeitet, von
der Gesellschaft für Reaktorsicherheit auf der einen
Seite und von der neugegründeten
Forschungsgruppe Schneller Brüter auf der anderen Seite.
Leider konnten, was hier mein Vorredner, Herr Kollege
Schäfer, schon ausgeführt hat — und was für die
Kommission von großem Vorteil gewesen wäre - ,
von beiden Gruppen die Aspekte der
Studienerkenntnisse nicht gemeinsam herausgearbeitet
werden, die Aspekte nämlich, die einer politischen
Bewertung zugeführt werden sollten.
Wenn auch an der Vorlage der Forschungsgruppe
Schneller Brüter in wesentlichen Punkten sachliche
Kritik anzubringen ist, auch der Stil der
Auseinandersetzungen nicht in allen Fällen — ich will es
vorsichtig formulieren — besonders hilfreich war, so
will ich doch nachdrücklich die Bemühungen
jedenfalls anerkennen, die aus ganz anderen Positionen
als denen der Insider der Gesellschaft für
Reaktorsicherheit heraus bei dieser komplizierten Materie
unternommen wurden.
Die Mitwirkung dieser Forschungsgruppe
Schneller Brüter war insbesondere auch deshalb von
Bedeutung — das möchte ich feststellen —, weil die
Disputationen, die Stellungnahmen und
Gegenstellungnahmen, die die Auseinandersetzung mit den
Vorlagen der beiden Gruppen hervorgebracht
haben, viele der kritischen und wichtigen Punkte ganz
wesentlich verdeutlicht haben, in einer Reihe von
problematischen Fragen Klarheit gebracht haben —
zumindest für die Mitglieder der Kommission. Ich
weiß nicht, ob dies mit dem gleichen Nachdruck und
der gleichen Deutlichkeit erfolgt wäre, wenn hier
nicht kritische Ansatzpunkte in der Studie der
Forschungsgruppe Schneller Brüter dies
hervorgebracht hätten.
(Gerstein [CDU/CSU]: Da haben Sie
recht!)
Ich will mich jetzt nicht im einzelnen mit den
wissenschaftlichen und technischen Fragen
auseinandersetzen. Dies würde sicherlich den Rahmen dieser
Debattenrunde heute morgen sprengen. Bezüglich
der Risikobewertung möchte ich aber feststellen,
daß natürlich nicht nur die Wahrscheinlichkeit des
Eintritts des Schadensereignisses eine Rolle spielt,
sondern daß auch das Schadensausmaß, das
wiederum vom Schadenspotential abhängt, mit in die
Bewertung einbezogen werden muß. Ich bekenne
hier — dies ist mein Standpunkt, den ich hier und
immer wieder vertreten habe —, daß es für die
öffentliche Diskussion wenig hilfreich ist,
Quantifizierungen eines Risikos vorzunehmen. Ich kann mir
sehr wohl vorstellen, daß es für einen beunruhigten
Bürger draußen wenig hilfreich ist, wenn er hört, ein
Risiko sei mit einem Faktor 10-6 oder 10-9 behaftet.
Ich weiß nicht, was ihm das bringen soll. Solche
quantifizierten Risikoanalysen können ihren Sinn
eigentlich nur darin haben, daß man technische
Maßnahmen bewertet, aber — ich wiederhole es —
sie sind nicht hilfreich für eine öffentliche
Diskussion.
Ich weigere mich auch, über die Zahl von
hypothetischen Todesfällen zu streiten. Hier sage ich ganz
deutlich: Mir ist einer schon zuviel.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Wir kommen aber dennoch nicht an der
Notwendigkeit vorbei, für die politische
Entscheidungsfindung eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Gerade
in bezug auf den Prototyp eines Schnellen Brüters,
der hier zur Disposition steht, haben sich solche
Beurteilungen an der Eintrittshäufigkeit einer
möglichen Kernzerstörung zu orientieren, an der
Wahrscheinlichkeit, mit der nach einer Kernzerstörung
der Sicherheitseinschluß versagt, daran, welche
Anteile des Radionuklidinventars freigesetzt werden,
wenn dieser Sicherheitseinschluß versagen sollte,
und schließlich an den Unfallfolgen in der
Umgebung nach Schadensausmaß und
Eintrittshäufigkeit.
Vizepräsident Frau Renger: Herr Abgeordneter,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn
Abgeordneten Dr. Hirsch?
Dr. - Ing. Laermann (FDP): Bitte, Herr Kollege.
Dr. Hirsch (FDP): Herr Kollege, würden Sie
bestätigen, was der Kollege Schäfer vorhin zu dem Bericht
gesagt hat, daß sich nämlich die
Sicherheitsprognose der Enquete-Kommission ausschließlich auf
Gesichtspunkte der inhärenten Sicherheit bezieht,
also ausdrücklich Sicherheitsaspekte aus der
Einwirkung Dritter, aus dem Kriegsrisiko, aus anderen
unvorhergesehenen Ereignissen ausschließt, daß die
politischen, sozialen, wirtschaftlichen Verhältnisse
ausdrücklich ausgeschlossen werden, so daß auf der
Grundlage dieses Berichts eine politische
Entscheidung über den Gesamtkomplex der Inbetriebnahme
dieses hervorragenden Unternehmens nicht
getroffen werden kann? Würden Sie das bitte
bestätigen?
Dr. - Ing. Laermann (FDP): Verehrter
Fraktionskollege Dr. Hirsch, wenn Sie meine Ausführungen zu
Ende abwarten, werden Sie feststellen, daß ich auf
diesen Punkt noch besonders eingehen werde. Ich
darf Sie bitten, meine Ausführungen in dieser
Hinsicht abzuwarten.
Vizepräsident Frau Renger: Gestatten Sie eine
weitere Zwischenfrage?
Dr. - Ing. Laermann (FDP): Ja, aber ich darf darauf
aufmerksam machen, daß das von meiner Redezeit
abgeht.
Vizepräsident Frau Renger: Herr Dr. Hirsch, bitte
schön.
Dr. Hirsch (FDP): Herr Kollege, Sie haben eben mit
Recht darauf hingewiesen, daß man nicht über die
Zahl möglicher Unfallopfer spekulieren sollte.
Wären Sie aber auch bereit, zuzugeben, daß es geradezu
unerträglich ist, mit welcher verharmlosenden
Sprache, also z. B. „Freisetzungskategorie I
Rechenbeispiel 8" beschrieben wird, welche katastrophalen
Folgen in einem solchen Umstand eintreten
können? Würden Sie sich mit mir dafür einsetzen, daß
endlich diese grotesk verharmlosende Sprache in
solchen Berichten unterbleibt?
Dr. - Ing. Laermann (FDP): Herr Kollege Hirsch, ich
teile Ihre Auffassung nicht, daß es sich hier um eine
„grotesk verharmlosende Sprache" handelt,
(Beifall bei der CDU/CSU)
sondern wir haben den Auftrag erteilt, uns einmal
auf wissenschaftlicher Grundlage die Fakten
darzulegen. Es ist unsere Aufgabe, dies politisch zu
bewerten, und es ist unsere Aufgabe - da stimme ich
Ihnen zu -, nicht in dieser technischen Sprache in
einen Dialog mit dem Bürger einzutreten. Ich
versuche gerade klarzumachen, daß dies nicht der richtige
Weg ist, mit den beunruhigten Bürgern ein
Gespräch darüber zu führen.
(Beifall bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Kansy
[CDU/CSU]: Der Abgeordnete Schäfer hat
bei der FDP Platz genommen!)
— Der interfraktionelle Verkehr von Kollegen
untereinander steht hier doch wohl nicht zur
Disposition.
(Zurufe)
— Schönen Dank.
Die Kritik der Forschungsgruppe Schneller
Brüter an den Ergebnissen der Untersuchung der
Gesellschaft für Reaktorsicherheit ist nicht
hinreichend durch ihre eigenen Aussagen belegt worden.
Wir werden uns im Verlaufe der weiteren Debatten
und Beratungen in den Ausschüssen natürlich
intensiv damit auseinandersetzen müssen. Im letzten
Teil der vorgelegten Studie hat diese
Forschungsgruppe ja in wesentlichen Punkten ihre Aussagen
vom Frühjahr dieses Jahres zurückgenommen und
korrigiert, weil sie selbst festgestellt hat, daß sie von
falschen Annahmen ausgegangen ist, daß sie Fehler
in den Rechenabläufen eingebracht hat, daß sie
naturgesetzliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt
hat und sozusagen außer Kraft hat setzen wollen.
Ich will das hier nicht vertiefen. Dies hat insgesamt
dazu geführt, daß diese Forschungsgruppe bei dem
vom Kollegen Hirsch zu Recht hier kritisierten
Zahlenspiel natürlich zu Horrorzahlen gekommen ist,
die sich überhaupt nicht halten lassen. Das ist mein
Vorwurf, den ich machen muß, daß man, wohl
wissend, daß man keine korrekten Unterlagen benutzt
hat, daß man mit Spekulationen gearbeitet hat, mit
diesen Horrorzahlen nun in unzumutbarer und
unzulässiger Weise die Öffentlichkeit beunruhigt hat.
(Zuruf von der CDU/CSU: Angst gemacht
hat! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)
Es ist unsere Aufgabe, dies wieder zurechtzurücken.
Ich hoffe, daß uns dies dann in der letztlichen
Beschlußempfehlung, die wir hier gemeinsam zu
erarbeiten haben, gelingen wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich sage noch eines. Wenn wir unterstellen wollen,
daß die Ergebnisse der Forschungsgruppe Schneller
Brüter auch nur annähernd richtig seien, was z. B.
die Ausdehnung und die Ausbreitung von
Radionukliden, von Spätfolgen und die Größe der noch nach
50 Jahren möglicherweise von radioaktiver
Strahlung betroffenen Gebiete betrifft, dann müßten wir
doch logischerweise heute schon den dringenden
Antrag auf dem Tisch haben, daß die
Bundesregierung aufgefordert wird, bei der französischen
Staatsregierung um sofortigen Stopp des Super
-
Phenix nachzusuchen; denn der ist mit geringerem
Sicherheitseinschluß und einem viermal höheren
Schadenspotential ausgestattet. Die Illusion, die in
einem solchen Antrag läge, muß ich hier doch wohl
nicht darlegen.
(Zuruf des Abg. Dr. Kübler [SPD])
Nach sorgfältiger und intensiver Prüfung und Wer
tung der Studien und der dazu eingegangenen Stel
lungnahmen komme ich zu dem Schluß, daß das
Sicherheitsrisiko — —
Vizepräsident Frau Renger: Gestatten Sie eine
Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer?
Dr.-Ing. Laermann (FDP): Darf ich feststellen, daß
dies alles von meiner Redezeit abgeht?
Vizepräsident Frau Renger: Ich werde Ihnen zwei,
drei Minuten mehr geben.
Schäfer (Offenburg) (SPD): Herr Kollege
Laermann, Sie haben eben fair und nachdrücklich die
Ergebnisse der FGSB-Studie kritisiert. Ich bin nicht
deren Anwalt und habe nur eine Frage an Sie.
Stimmen Sie mit mir darin überein, daß es bei den
maximalen Schadensfolgen zwischen FGSB-Studie und
Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für
Reaktorsicherheit keinen qualitativen Unterschied
gibt? Ich will es begründen. Bei dem schwersten
denkbaren Unfall -
Vizepräsident Frau Renger: Verzeihen Sie — —
Schäfer (Offenburg) (SPD): Meine Frage, meine
Frage —
Vizepräsident Frau Renger: Bitte, auch keine
Begründung. Die Frage muß eine kurze sein.
Dr.-Ing. Laermann (FDP): Ich möchte mit meinen
Ausführungen auch zu Ende kommen. Wir werden
die Gelegenheit haben —
Vizepräsident Frau Renger: Ich bitte um
Entschuldigung, das geht wirklich nicht. Das kann der
Redner nicht zulassen.
Bitte, Herr Kollege, wollen Sie fortfahren.
Dr.-Ing. Laermann (FDP): Meine sehr verehrten
Damen und Herren, ich bitte um Verständnis. Ich
glaube, wir müssen hier erst einmal einige Positionen
darlegen. Dazu müssen wir die Gelegenheit haben.
Nach Würdigung der Vorlagen, auch der Vorlage
der Forschungsgruppe Schneller Brüter, komme ich
zu dem Schluß, daß das Sicherheitsrisiko des
Prototyps SNR 300, orientiert an der Deutschen
Risikostudie für Leichtwasserreaktoren, in der Bandbreite
der Risiken von Leichtwasserreaktoren der heute in
der Bundesrepublik üblichen Bauart liegt. Hier lasse
ich auch nicht an Formulierungen deuteln, die in der
Beschlußempfehlung stehen. Dies ist die Position,
und „Bandbreiten" ist richtig, weil es gerade nicht
vertretbar ist, zu versuchen, auf Punkt und Komma
und mit Zehnerpotenzen irgendein
Sicherheitsrisiko nachzustellen. Mir kommt es für die Diskussion
vielmehr im wesentlichen auf die Darstellung der
Bandbreite an.
(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Größenordnung!)
Die Arbeit und die Diskussionen in der
Kommission waren nicht immer frei von Härten und
gelegentlichen Unsachlichkeiten. Aber wo gibt es das
schon bei einer solch schwierigen Materie? Ich
möchte feststellen, daß es gerade wegen dieser
Auseinandersetzung nach meinem Dafürhalten eine
gute Arbeit war. Sie hat zur Verdeutlichung der
Argumentationen beigetragen, Klarstellungen
hervorgebracht und das Verständnis insbesondere bei den
Abgeordneten, den Mitgliedern der Kommission, für
diese schwierige technische Materie gefördert.
Die Arbeit zeigte aber auch die ganze Problematik
des zu verarbeitenden Themas. Sie zeigte die
Notwendigkeit, diese schwierige Materie in einer
solchen Kommission aufzuarbeiten und nicht in
Parlamentsausschüssen. Die Abgeordneten allein hätten
dies überhaupt nicht bewältigen können. Es zeigten
sich aber auch die nach wie vor großen
Schwierigkeiten in und an einer solchen Arbeit. Wie etwa
sollen z. B. die absolut gegensätzlichen Aussagen
zweier international anerkannter Fachleute aus
dem Ausland vor der Kommission gewertet und
ausgewertet werden? Heben sich die in der Bewertung
gegenseitig auf, oder beeindruckt die Beredsamkeit
oder die Eleganz des Vortrags oder möglicherweise
die besser zum Anzug passende Krawatte eines der
Sachverständigen? Hier kann ich nur sagen:
Experte links, Experte rechts und der Abgeordnete in
der Mitte — diese Arbeit in der Kommission enthebt
uns nicht der notwendigen politischen
Entscheidung. Und vor der stehen wir jetzt in der
parlamentarischen Beratung.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Ich möchte mich dem Dank anschließen, der hier
ausgesprochen worden ist, an das Sekretariat unter
der Leitung von Herrn Schmölling. Ich möchte mich
dem Dank in bezug auf alle Mitglieder der
Kommission anschließen, insbesondere der
Sachverständigen, auch der ausländischen Sachverständigen. Ich
möchte auch dem Vorsitzenden danken, der eine
weiß Gott nicht leichte Aufgabe hatte und der es sich
selbst auch nicht immer ganz leicht gemacht hat.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Die von der Mehrheit der Kommission vorgelegte
Empfehlung orientiert sich an den Empfehlungen
der alten Kommission und dem bis zum 23.
September zu erledigenden Auftrag des Deutschen
Bundestages. Sie stellt ausdrücklich — Herr Kollege Hirsch,
dies möchte ich hier feststellen — keine
Präjudizierung einer kommerziellen großtechnischen
Einführung der Schnellbruttechnologie dar. Sie bezieht
sich ausschließlich auf den Prototyp SNR 300 in
Kalkar.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist das!)
Sie macht keine Aussage über die sozialen,
ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die
innen- und außenpolitischen Auswirkungen der
Schnellbruttechnologie und von
Energieversorgungsstrukturen mit Brütern.
Das Minderheitenvotum enhält zum Teil
Feststellungen, die sich aus den vorliegenden Unterlagen
sowie Stellungnahmen internationaler Experten nicht
ableiten lassen. Zum Teil enthält es Festlegungen
von Positionen, die bisher nicht Gegenstand der
Beratungen in der Enquete-Kommission waren und es
auch nach der bisherigen übereinstimmenden
Meinung in der Enquete-Kommission nicht sein sollten.
Ich nenne z. B. die Kostenentwicklung für den Bau
des Schnellen Brüters. Das ist ausdrücklich im
Einvernehmen aller ausgeklammert worden.
(Zuruf von der CDU/CSU: So war es!)
Daß das für die weitere politische Beratung in den
Ausschüssen und im Parlament eine Rolle spielt,
steht doch wohl außer Frage. Aber es war nicht
Aufgabe der Kommission; und wir wollten sie damit
auch nicht belasten. Es ist auch die Frage, ob sich in
den zwei Jahren, die seit der Vorlage der alten
Kommissionsempfehlungen vergangen sind, die
Rahmenbedingungnen, von denen das
Minderheitenvotum spricht, so gewaltig geändert haben, daß die
damaligen Feststellungen — die von vor zwei Jahren
— heute in Frage gestellt werden müssen, und zwar
von denselben Mitgliedern der Kommission, die sie
damals mitgetragen haben.
(Zustimmung des Abg. Dr. Riesenhuber
[CDU/CSU])
Ich darf hier noch einmal in Erinnerung rufen, was
in der alten Kommissionsempfehlung steht:
Damit ein Übergang auf Kernenergie II
grundsätzlich möglich ist, hat die Kommission das
Vorhaben des Baues eines Schnellbrut-
Prototyps forschungs- und entwicklungspolitisch
akzeptiert.
In diesem Zusammenhang, Herr Vorsitzender der
Enquete-Kommission, kann ich Ihnen leider nicht
den Vorwurf ersparen, daß Sie als Vorsitzender doch
die Möglichkeit gehabt hätten, diese Themen in die
Beratungen einzuführen. Angesprochen wurde es
lediglich einmal, der Problembereich Krieg, Sabotage,
Terror, Einwirkung Dritter auf die Abläufe, die
Betriebsabläufe, d. h. auch der Faktor Mensch. Aber
wir haben dies ausdrücklich als ein besonderes
Risiko angesehen, das in der zweiten
Bearbeitungsphase der Enquete-Kommission im
Gesamtzusammenhang behandelt werden muß, weil es —
zusammen mit den Leichtwasserreaktoren — noch nicht in
der gebührenden Form behandelt worden ist. Dies
gehört in den Zusammenhang einer generellen
Beratung dieser Problematik, und die haben wir für die
zweite Phase der Kommissionsarbeit, nämlich bis
1983, vorgesehen. Herr Kommissionsvorsitzender,
ich bitte, dies bei den weiteren Beratungen doch
auch zu berücksichtigen.
Ich erwarte nun eine zügige Beratung dieser
Empfehlungen in den Ausschüssen und im Parlament
des Bundestages. Es ist nun die Aufgabe des
Parlaments, nach Aufbereitung der wissenschaftlich
-
technischen Problematik durch die Enquete-
Kommission eine allgemeine politische Bewertung
vorzunehmen, in die dann auch alle hier schon
genannten Faktoren selbstverständlich mit einzubeziehen
sind. — Ich bedanke mich für Ihre
Aufmerksamkeit.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Vizepräsident Frau Renger: Meine Damen und
Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Zwischenbericht
und die Empfehlungen der Enquete-Kommission
zur federführenden Beratung an den Ausschuß für
Forschung und Technologie und zur Mitberatung an
den Innenausschuß und den Ausschuß für
Wirtschaft zu überweisen. Erhebt sich dagegen
Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist das so
beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Vierten
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über
Personalausweise
— Drucksache 9/1809 -
Im Ältestenrat ist für diese Aussprache eine
Runde vereinbart worden. Ist das Haus damit
einverstanden? — Das Haus ist damit einverstanden.
Das Wort zur Einbringung hat der Herr
Bundesminister Schmude.
Dr. Schmude, Bundesminister des Innern und
Bundesminister der Justiz: Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Der Ihnen heute
vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des
Personalausweisgesetzes soll die Einführung eines
neuen, fälschungssicheren Personalausweises
ermöglichen. Wie Sie wissen, mußte der im
Bundespersonalausweisgesetz vom 6. März 1980 bestimmte
Einführungstermin für den neuen Ausweis — gedacht war
da an den 1. Oktober 1981 — hinausgeschoben
werden. Die Bundesregierung hat den Innenausschuß
des Bundestages über die Ursachen dieser
Verzögerung ausführlich unterrichtet. Sie liegen im
wesentlichen darin, daß der Bund der Forderung der
Länder auf Bundesbeteiligung an den
Herstellungskosten des neuen Ausweises aus
finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht entsprechen kann.
Die Bundesregierung bedauert, daß die aus
sicherheitspolitischen Gründen gebotene Einführung des
neuen Personalausweises verschoben werden
mußte. Allerdings haben auch unsere
westeuropäischen Nachbarländer Schwierigkeiten bei der
beabsichtigten Einführung solcher fälschungssicherer
Personalausweise. Kein Land kann derzeit einen
genauen Zeitpunkt für die Ausgabe dieser neuen
Ausweise angeben.
Um so mehr ist es zu begrüßen, daß sich die
Innenminister des Bundes und der Länder inzwischen auf
ein neues Personalausweiskonzept verständigen
konnten, das an der Einführung dieser
fälschungssicheren Personalausweise festhält. Nach einem
Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister
der Länder, zuletzt gefaßt am 14. Januar 1982, sollen
die neuen Ausweise so klein wie die derzeitigen
Personalausweise werden. Auf mehrere Angaben im
neuen Ausweis wird verzichtet; der Besitz eines
Personalausweises wird allerdings künftig Pflicht.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf enthält die
entsprechenden Änderungen des
Personalausweisgesetzes. Die Frage der Höhe der Gebühr für die
Ausgabe der neuen Ausweise, die nach der
Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf von 5 DM
auf 10 DM je Ausweis erhöht werden soll, wird in
den Ausschußberatungen abschließend zu klären
sein. Dabei kann dann auch geprüft werden, ob die
Festsetzung der Gebühr nicht den Landesgesetzen
überlassen werden sollte.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist ferner
der Zeitpunkt für die Einführung des neuen
Personalausweises zu bestimmen. Die Länder und die
kommunalen Spitzenverbände haben erklärt, daß
sie einen Zeitraum von 18 Monaten nach
Verkündung des Gesetzes benötigen würden. Danach wäre
— unter der Voraussetzung, daß der Gesetzentwurf
im Laufe der nächsten Monate vom Deutschen
Bundestag verabschiedet wird — an einen
Einführungstermin im Jahre 1984 zu denken.
(Löffler [SPD]: Das wird aber eine Freude,
wenn wir die Ausweise endlich haben!)
— Vielleicht für manche auch eine Freude, Herr
Kollege Löffler.
(Löffler [SPD]: Ich rahme mir meinen dann
ein!)
Um wenigstens das zu erreichen, bittet die
Bundesregierung den Deutschen Bundestag, den
Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig zu behandeln.
Die Unsicherheit über die Einführung eines
neuen, fälschungssicheren Personalausweises sollte im
Interesse unserer Bürger
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie-Politik" (G-SIG: 09000538)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung (G-SIG: 09020037)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit (G-SIG: 09020104)
- spoke_in ← Lieselotte Berger (Rede)