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Protokoll der 117. Sitzung des 9. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 30.09.1982 · WP 9 · 09/117 · Original ↗

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Protokoll der 117. Sitzung des 9. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 9/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parla - ments der Republik Simbabwe 7107A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 7107 B Wimmer (Eggenfelden) SPD 7110A Funke FDP 7113 C Regenspurger CDU/CSU 7115 D Reuter SPD 7118 C Eigen CDU/CSU 7121 B Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 — Gerstein CDU/CSU 7122 D Schäfer (Offenburg) SPD 7125A Dr.-Ing. Laermann FDP 7128 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7132A Dr. Miltner CDU/CSU 7132 D Pensky SPD 7133 C Dr. Hirsch FDP 7134 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Regenspurger, Dr. Faltlhauser, Hartmann, Fellner, Zierer, Kalisch, Dr. Götz, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Keller, Müller (Wesseling), Hinsken, Rainer, Höffkes, Spilker, Dr. Kreile, Frau Geiger, Sauter (Ichenhausen), Kraus, Handlos, Lintner, Dr. Bötsch, Weiß, Dr. Probst, Biehle, Kroll-Schlüter, Linsmeier eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/1497 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 9/1885 — 7135 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensusgesetz) — Drucksache 9/1970 — Dr. Schmude, Bundesminister BMI/BMJ 7135 D Broll CDU/CSU 7136 B Dr. Wernitz SPD 7137A Dr. Hirsch FDP 7137 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit — Drucksache 9/1126 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/1793 - Buschbom CDU/CSU 7142 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 7143C Kleinert FDP 7144 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung — Drucksache 9/524 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/1996 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 7145C Stöckl SPD 7146 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 7148A Magin CDU/CSU 7150B Schreiber (Solingen) SPD 7152A Frau Noth FDP 7153D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1981 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen — Drucksache 9/1698 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1978 - 7154 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/1699 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/1979 — 7155B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/1983 — 7155C Beratung der Sammelübersicht 42 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/1969 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 43 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 19.80 bis 30. Juni 1982 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/1974 — 7155C Fragestunde — Drucksache 9/1998 vom 24. September 1982 — Lagerung chemischer Kampfstoffe der alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 50, 51 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Hirsch FDP Antw StMin Dr. Corterier AA . . 7139 A, B, C, D, 7140A,B,C, 7141A ZusFr Dr. Hirsch FDP 7139 B, C, 7140 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7139C, 7140 C ZusFr Gärtner FDP 7139D, 7140C ZusFr Auch SPD 7139 D ZusFr Duve SPD 7140 D Verbot von Kontakten zu den Medien für Angehörige der Republik China bei Ertei - lung des deutschen Einreisesichtvermerks MdlAnfr 52 24.09.82 Drs 09/1998 Regenspurger CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 7141A, C ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 7141 B, C Einsichtnahme in die Protokollvermerke zu den Ostverträgen MdlAnfr 53 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . 7141 D, 7142A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 7141D, 7142A ZusFr Duve SPD 7142 B Nächste Sitzung 7155D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7157 *A Anlage 2 Anwendung modernster Technik bei der Legehennenhaltung MdlAnfr 2 24.09.82 Drs 09/1998 Eigen CDU/CSU SchrAntw StSekr Rohr BML 7157 *B Anlage 3 Anerkennung von Windkraftanlagen zur Hausenergieversorgung als bauliche Nebenanlage gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung MdlAnfr 42 24.09.82 Drs 09/1998 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 7157 *C Anlage 4 Mutmaßungen über im Document Center aufbewahrte Akten noch lebender Persönlichkeiten MdlAnfr 49 24.09.82 Drs 09/1998 Hansen fraktionslos SchrAntw StSekr Dr. Konow BK . . . . 7157* D Anlage 5 Nutzung der für die Olympischen Spiele in Moskau gelieferten westlichen Fernmeldeanlagen für das Militär und den KGB MdlAnfr 54 24.09.82 Drs 09/1998 Dallmeyer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Corterier AA . . . 7158* C 117. Sitzung Bonn, den 30. September 1982 Beginn: 9.00 Uhr Vizepräsident Wurbs: Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet. Für die heutige Fragestunde, die um 14 Uhr beginnen sollte, liegen nur fünf Fragen vor, so daß interfraktionell vereinbart wurde, diese Fragen heute vor Eintritt in die Mittagspause aufzurufen und um 14 Uhr mit den übrigen Tagesordnungspunkten fortzufahren. Auf der Diplomatentribüne haben Seine Exzellenz der Präsident des Parlaments der Republik Simbabwe, Herr Didymus Mutasa, und eine Delegation Platz genommen. Ich habe die Ehre, sie zu begrüßen. (Beifall) Es ist uns eine besondere Freude, erstmals eine offizielle Delegation des Parlaments der Republik Simbabwe im Deutschen Bundestag willkommen heißen zu können. Mit Interesse haben wir die Entwicklung in Ihrem Lande verfolgt, und wir begleiten Sie mit unseren besten Wünschen auf Ihrem weiteren politischen Weg. Wir begrüßen es sehr, daß die Delegation auch Berlin einen Besuch abstattet, und wünschen ihr einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall) Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Beratung des Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1981 — Drucksache 9/1729 — Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 90 Minuten vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Berger. Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hatte ich meine Ausführungen mit der Rüge begin - nen müssen, daß die Regierungsbank schwach besetzt sei. Ich hatte gehofft, daß sich das bessern würde. Das ist aber nicht der Fall. Ich bin sehr dankbar, Herr Minister Westphal, daß wenigstens Sie hier sind. Ich möchte doch ganz deutlich sagen, daß ich der Ansicht bin: Wenn der Jahresbericht des Petitionsausschusses im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt wird, gehören die Minister oder ihre Staatssekretäre auf die Regierungsbank. (Beifall bei der CDU/CSU) Schließlich geht es in dieser Debatte darum, Anliegen der Bürger zu allen Bereichen zu erörtern, für die die Bundesregierung Verantwortung trägt. Zur Sache: Erstens. Gerade im Petitionsausschuß müssen wir uns trotz der vielen Arbeit mit den Einzelfällen immer wieder die Zeit nehmen zu fragen: Wo muß, wo kann das Verfahren geändert und damit verbessert werden? Hierfür ein Beispiel: 1980 war der Jahresbericht noch in acht Sachgruppen untergliedert. Erstens: Soziale Angelegenheiten; zweitens: Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Kriegsfolge recht; drittens: Umweltschutz, Verkehr, Tierschutz, Post, Kultur; viertens: Verfassungsrecht, Rechtswesen; fünftens: Innerdeutsche Fragen; sechstens: Öffentlicher Dienst; siebtens: Verteidigung; achtens: Auswärtiges. Diese Untergliederung war wenig aussagekräftig und nicht transparent genug. Wir haben den Jahresbericht 1981 deshalb nach Ressorts gegliedert. Schwerpunkte der Eingaben sind nunmehr auf den ersten Blick zu erkennen, und wir sehen auch die besonderen Problemkreise, die sich im Bereiche der einzelnen Ressorts entwickeln. Darüber hinaus können wir auch leicht feststellen, bei welchen Ressorts die Eingaben jährlich zuoder abnehmen. Bei einer Zwischenbilanz hat sich z. B. herausgestellt, daß wir im Bereich Jugend, Familie und Gesundheit in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fast doppelt so viele Eingaben hatten wie im ganzen Jahr 1981. Hier wirkte sich das 2. Haushaltsstrukturgesetz deutlich aus, vor allem der Wegfall des Zusatztaschengeldes, die Kürzung der Mehrbedarfszuschläge und der Zuschüsse bei Anstaltsunterbringung. Auch in unsere Sammelübersichten, mit denen wir dem Plenum unsere Anträge für die Erledigung von Petitionen vorlegen, haben wir etwas mehr Klarheit gebracht. Bei jeder Petition nennen wir jetzt das zuständige Ministerium. Dies können Sie den beiden Sammelübersichten 42 und 43 entnehmen, die Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegen. Ebenso haben wir seit Januar 1981 das Ausschuß - büro nach dem Ressortprinzip organisiert. Das einzelne Referat des Ausschußbüros arbeitet nun immer mit denselben Ministerien zusammen. Es ergibt sich also ein ständiger persönlicher Kontakt zwischen den Mitarbeitern des Ausschußbüros und den einzelnen Ressorts. Das hat natürlich den Vorteil, daß manches Problem schon auf dem oft zitierten und recht wirkungsvollen „kleinen Dienstweg" geklärt werden kann. Auch dies kommt dem Bürger zugute. Zweitens. Was waren nun die Schwerpunkte unserer Arbeit im Jahre 1981? Mit 21 % aller Eingaben lag das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung an der Spitze mit Problemen der Kranken- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsverwaltung. An zweiter Stelle ist das Finanzministerium mit 11 % der Eingaben zu nennen; hier ging es vor allem um das Realsplitting und andere steuerpolitische Fragen und um den Lastenausgleich. An dritter Stelle steht das Auswärtige Amt mit über 6 % der Eingaben. Wir haben sehr wenig Beschwerden über Auslandsvertretungen, aber viele Eingaben zur Familienzusammenführung und Aussiedlung aus osteuropäischen Ländern. Hierzu wird Kollege Regenspurger nachher berichten. Den vierten Platz nimmt das Verteidigungsministerium ein. Ich möchte an dieser Stelle auf eine Besonderheit hinweisen: Sie wissen — vielleicht wissen Sie es auch nicht -, daß sich die Soldaten an den Wehrbeauftragten oder an den Petitionsausschuß und sogar an beide wenden können. Wenn ein Soldat beide Organe des Bundestages — nämlich den Petitionsausschuß und den Wehrbeauftragten — gleichzeitig anruft, überprüft in der Regel zunächst der Wehrbeauftragte den Fall. Ist der Soldat mit der Entscheidung des Wehrbeauftragten nicht einverstanden, prüfen auch wir die Eingabe, wobei wir uns der Beurteilung durch den Wehrbeauftragten meistens anschließen können. Es gibt aber Ausnahmen. So hatten wir einen Fall, in dem ein Soldat in einem Personalgespräch laut aus seinem Schriftwechsel mit dem Bundesministerium der Verteidigung vorlesen mußte. Der Wehrbeauftragte erklärte dazu, er könne nicht abschließend beurteilen, ob das laute Vorlesen der konkreten Gesprächssituation angemessen war oder ob es die Grundsätze der Inneren Führung berührte. Demgegenüber waren wir ganz entschieden der Meinung, daß diese Form eines Personalgesprächs demütigend für einen Soldaten, demütigend für jedermann ist, (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP) und wir forderten das Ministerium auf, derartiges in Zukunft zu unterbinden. Ein anderes Beispiel: Ein Soldat beschwerte sich darüber, daß er wegen angeblicher Sicherheitsbedenken nicht als Horchfunker in der Fernmeldeaufklärung eingesetzt wurde, was er gerne wollte. Die Sicherheitsbedenken wurden mit einer dreiwöchigen Urlaubsreise nach Ungarn begründet, die der junge Mann gemacht hatte, als er gerade 15 Jahre alt war. Der Wehrbeauftragte hatte wegen der geltenden Sicherheitsbestimmungen gegen diese Begründung Einwände nicht erhoben. Der Petitionsausschuß hat diese Eingabe an die Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen, weil er eine Oberprüfung der Sicherheitsbestimmungen für den Bereich der Fernmeldeaufklärung für erforderlich hielt. Die Bundesregierung hat inzwischen mitgeteilt, daß zurückliegende Kurzreisen von Jugendlichen in kommunistisch kontrollierte Gebiete künftig nicht mehr zu Verwendungseinschränkungen führen sollen. Drittens. Die neue Gliederung des Jahresberichts hat es nahegelegt, die Art der Zusammenarbeit bei jedem Ministerium zu würdigen. Damit sollen keine Zensuren verteilt werden. Ich bin aber sehr wohl der Ansicht, daß der Ausschuß, wo nötig, Kritik üben darf, (Zuruf von der CDU/CSU: Muß!) aber auch Anerkennung aussprechen soll, wenn die Zusammenarbeit gut und erfolgreich ist. Nur so bildet sich Partnerschaft, und dem Ausschuß muß es darauf ankommen, in Partnerschaft mit den Ministerien zum Wohle des Bürgers nach optimalen Lösungen zu suchen. Die Bearbeitung der Petitionen in den Ministerien war im großen und ganzen zufriedenstellend. Besonders hervorheben möchte ich heute die Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in humanitären Fragen. Dem früheren Bundesminister Genscher möchte ich ausdrücklich dafür danken, daß er in Härtefällen persönlich und mit großem Nachdruck interveniert hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Zur Illustration möchte ich zwei Fälle besonders erwähnen. Auf Seite 9 des Berichts ist von zwei Deutschen die Rede, die in der Tschechoslowakei langjährige Freiheitsstrafen verbüßen. Die Obleute und ich haben in beiden Fällen Herrn Außenminister Chnoupek geschrieben und aus humanitären Gründen um eine vorzeitige Entlassung der Inhaftierten gebeten. Herr Kollege Genscher hat diese Bitte mit großem Nachdruck unterstützt. Einer der beiden Männer ist schwer erkrankt, der andere besitzt neben der deutschen auch die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit und darf deshalb bisher von deutschen Stellen konsularisch nicht betreut werden. Auch heute möchte ich von dieser Stelle aus im Namen des Petitionsausschusses die dringende Bitte an die tschechoslowakischen Behörden wiederholen, die beiden Deutschen aus humanitären Gründen vorzeitig zu entlassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Zum Jahresbericht 1980 mußte ich dem Verteidigungsminister leider eine Reihe von Vorwürfen machen: daß nämlich Fristen ohne Begründung überschritten wurden, daß die Möglichkeit der Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten Behörden nicht wahrgenommen wurde, daß unzutreffende Auskünfte gegeben, Zusagen nicht eingehalten oder der Ermessensspielraum nicht voll ausgeschöpft wurden. Einige Kritikpunkte haben sich inzwischen erledigt. Das will ich gerne anerkennen. In anderen besteht leider nach wie vor Anlaß zur Kritik. Hier ein Beispiel: Ein Hauptbootsmann, der einen Kegelclub betreut, bekam für seine Kameraden keine Kegeltermine für die Benutzung der Standortkegelbahn. Nachdem er sich erfolglos an den Wehrbeauftragten gewendet hatte, schrieb er an den Petitionsausschuß. Wir haben schließlich erreicht, daß der Standortälteste vom Führungsstab der Marine aufgefordert wurde, dem Kegelclub an freien Wochenenden Termine einzuräumen. Es ist doch aber überhaupt nicht einzusehen, daß die Klärung dieses wirklich nicht schwierigen Falles allein bei uns im Petitionsausschuß mehr als sechs Monate dauerte und daß wir erst Druck ausüben mußten, ehe es zu dieser Entscheidung kam. (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Und das wegen einer Kegelbahn!) — Ja, und das wegen einer Kegelbahn. Ich hoffe aber sehr, daß der Petitionsausschuß im nächsten Jahr Gelegenheit bekommt, das Bundesverteidigungsministerium uneingeschränkt zu loben. Die Verteilung von Lob und Kritik trifft auch die Verwaltung des Deutschen Bundestages, und das soll ja wohl ein heißes Eisen sein. Rechts unten auf Seite 5 des Berichts finden Sie 12 Zeilen, die in der Bundestagsverwaltung Anstoß erregt haben. Hierzu halte ich fest: Eine Kritik am Präsidenten als dem Repräsentanten des Verfassungsorgans Bundestag liegt uns fern. Es steht aber ebenso fest, daß die Beamten seiner Verwaltung, einer obersten Bundesbehörde mit 1 600 Bediensteten, nicht von jeglicher Kritik verschont bleiben können. Das ist doch einfach selbstverständlich. (Beifall bei allen Fraktionen) Viertens. Nach der neuen Geschäftsordnung von 1980 muß der Petitionsausschuß die Stellungnahme des jeweiligen Fachausschusses einholen, wenn eine Petition einen Gegenstand der Beratungen in diesem Ausschuß betrifft. Wir sind erst im zweiten Jahr der Anwendung dieser Bestimmung, und das Verfahren muß sich noch einspielen. Mir geht es hier und heute um den Hinweis, daß wir die fundierten Stellungnahmen der Fachausschüsse benötigen, weil wir dem Bundestag begründete Beschlußvorschläge zu den Eingaben vorlegen und den Petenten Bescheid geben müssen. Fünftens. Auch 1981 hat der Ausschuß von seinen gesetzlichen Befugnissen nur sparsam Gebrauch gemacht. In einer Berlin-Sitzung hat er einen Petenten angehört, und in drei Fällen hat er Ortstermine veranstaltet. Dabei ging es um eine Grundstücksangelegenheit, um den Transport von Schlachtpferden quer durch das Bundesgebiet und um eine Schießanlage der Bundeswehr. In allen Fällen wäre vielleicht eine Entscheidung nach Aktenlage möglich gewesen. Es hat sich aber herausgestellt, daß die Diskussion an Ort und Stelle zur Befriedung zwischen den beteiligten Parteien, also zwischen Bürger und Verwaltung, entscheidend beitragen kann. Außerdem hat der Bürger die Gelegenheit, selbst zu sehen und zu hören, in welcher Weise sich Abgeordnete und Regierungsvertreter mit seinen Problemen beschäftigen. Darin sehe ich den großen Wert von Ortsbesichtigungen. Sie tragen dazu bei, das Vertrauen des Bürgers zu seiner Verwaltung zu stärken. Sechstens. Nun einige Bemerkungen zur Statistik. 11 000 Petitionen 1981 bedeuten pro Woche 230 Eingaben. Jeder Brief an den Petitionsausschuß und jede Stellungnahme der Regierung gehen übrigens — Urlaubszeit ausgeklammert — über meinen Tisch. In fast 40 % der Fälle haben wir konkret helfen oder weiterhelfen oder wenigstens Informationen vermitteln können. Das heißt mit anderen Worten, daß in etwa der Hälfte der Fälle die Entscheidungen der Verwaltung der Sach- und Rechtslage entsprechen. Teilt man den Bürgern dies mit, bekommen wir häufig Briefe, in denen uns vorgeworfen wird, daß sich der Petitionsausschuß nicht energisch genug eingesetzt habe oder daß er nicht sachkundig sei. Die Antwort kann nur lauten: Der Bürger kann nicht erwarten, daß sich der Petitionsausschuß über geltendes Recht hinwegsetzt. Bei dieser Gelegenheit muß ich übrigens feststellen, daß wir in den Fällen, in denen der Ausschuß helfen konnte, meist ohne Echo bleiben. Das Dankeschön ist die Ausnahme und nicht die Regel. Und das ist schade. Abschließend ein persönliches Wort. Vor einigen Tagen gab es für mich ein Datum besonderer Art. Am 20. September wurde ich zur dienstältesten Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. An diesem Tage war ich länger im Amt als meine Vorgängerinnen Luise Albertz, Helene Wessel und Maria Jacobi. Ich nutze die Gelegenheit, meinen Vorgängerinnen heute und an dieser Stelle meinen Dank und meinen Respekt auszusprechen. Schließlich möchte ich auch allen Mitgliedern des Ausschusses für ihre Arbeit danken, die sie neben den vielfältigen anderen parlamentarischen Verpflichtungen leisten. Ebenso danke ich den Mitarbeitern des Ausschußbüros und den Bediensteten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden, die durch die Bearbeitung von Petitionen häufig zusätzlich belastet werden. Unsere Mitbürger möchte ich ermuntern, von ihrem in der Verfassung garantierten Petitionsrecht Gebrauch zu machen. Wir werden als Anwälte des Bürgers nach Kräften helfen, wo immer wir eine Möglichkeit dazu finden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Abgeordnete Wimmer (Eggenfelden). Wimmer (Eggenfelden) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Hinweis auf die schlechte Besetzung der Regierungsbank, Frau Kollegin, hätte ich besser verstanden, wenn Sie auch auf Ihre Abgeordnetenreihen abgehoben hätten. (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Geben die schon Abschiedsempfänge? — Weitere Zurufe) Arger bereitet dem Ausschuß in vielen Fällen - und das geht durch alle Fraktionen — die Reaktion auf manche unserer Empfehlungen durch Minister oder, wie ich sage — in unseren Breitengraden sagt man das so —, durch die Justament-Standpunkt- Vertreter, auf die Empfehlungen, die wir nach ausgiebiger Diskussion und auch nach Vertagungen mit erneuter und gewissenhafter Befassung beschlossen haben. Dies sind die sogenannten abgestuften Empfehlungen, die ihr politisches Gewicht nach dem Beschluß des Petitionsausschusses durch die Einsegnung durch den Bundestag erfahren. Vorsichtig bis zurückhaltend plädiere ich immer wieder dafür, daß die Qualifikationsstufen von Überweisung „zur Kenntnis" bis „zur Erwägung" nur spärlich vergeben und plaziert werden, damit der Ausschuß nicht unglaubwürdig und abgewertet wird. (Zustimmung bei der SPD) Zum Erstaunen des Petitionsausschusses kommen diese politisch gewichteten Empfehlungen nicht selten zurück mit der lapidaren Feststellung, daß sich das Ministerium oder der Minister der Auffassung des Petitionsausschusses nicht anschließen können. Gründe hin, Gründe her, man merkt, jetzt wird justament abgeblockt. Die Überweisung an das Ministerium, an die Bundesregierung, mit dem Vermerk „Zur Erwägung", „Als Material", „Zur Kenntnisnahme" oder „Als erwägenswerte Anregung zur Kenntnis zu nehmen" zeigt aus der Statistik, daß keineswegs schablonenhaft vorgegangen, entschieden und verfügt wird. Wir machen es uns nicht leicht. Das sollte gesehen werden. Auch aus der unterschiedlichen Auffassung von Berichterstatter, Mitberichterstatter sowie der darauf folgenden Ausschußberatung ist zu ersehen, daß wir uns durchringen und nach den besten Lösungen streben. Auch die beiden schwächsten Voten, nämlich, wie es heißt, „über die Petition zur Tagesordnung überzugehen" und „die Petition als ungeeignet zur Beratung im Bundestag zu erklären", sind nicht im Handumdrehen durch den Petitionsausschuß zu erhalten. Dahinter steckt auch keine Arbeitsbeschaffung oder Wichtigmacherei, sondern der Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar" und, wie es weiter in Art. 1 des Grundgesetzes heißt: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Diesen hohen Grundsatz habe ich schon vor vielen Jahren und immer wieder in meiner beruflichen Laufbahn verfolgt und praktiziert. Es ist im Petitionsausschuß auch nicht Übung, daß wir generell bei rechtshängigen Vorgängen oder bei abgeschlossenen Gerichtsvorgängen eine Superre - visionsinstanz sind oder sein wollen. Bei offensichtlich unrichtigen Entscheidungen der Gerichte verstecken wir uns nicht hinter der eingetretenen Rechtskraft, sondern wir geben in diesen Fällen eine massive Empfehlung, wie ich sagen darf. Diese Empfehlung geben wir ab und tragen zum Rechtsfrieden nicht nur formell bei. Eine offene und berechtigte Frage, in welchen Fällen und inwieweit sich der Petitionsausschuß bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor den Gerichten einschalten kann oder einschalten sollte, ist generell nicht zu beantworten. Das Petitionsrecht geht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht unter. Zum anderen ist ein Nebeneinander in manchen Fällen eine riskante Sache, da zur gleichen Zeit am Ende der beiden Verfahren zwei sehr unter- . schiedliche Rechtsauffassungen stehen mögen. Der Leidtragende wäre dabei der Bürger. Hier entscheidet der Ausschuß von Fall zu Fall, um Optimales für den Beschwerdeführer oder Bittsteller zu erreichen. Nachdem wir uns eine Selbstbeschränkung und eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt haben, müssen wir gegenseitig — hier meine ich die Bundesregierung und die Bundesministerien — dies auch würdigen. Wir denken nicht an eine perfekte Übersetzung unserer Wünsche, sprich: unserer Empfehlungen. Wir meinen aber, daß die Grundhaltung geprüft werden sollte. In der 9. Legislaturperiode wurden bisher 27 Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Von 18 inzwischen zurückgelaufenen oder eingegangenen Fällen wurden 10 positiv erledigt. Das Verhältnis ist hier nicht entscheidend, entscheidend sind vielmehr das Abblocken-Wollen und der Hintergrund. Die Ausschußmitglieder halten sich an die beschlossenen „Grundsätze", wonach eine Petition nur dann der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen wird, wenn der Ausschuß das Anliegen des Petenten in vollem Umfang für berechtigt hält und Abhilfe notwendig erscheint. Die Zusammenarbeit mit den Petitionsausschüssen der Länder ist im Bericht relativ kurz abgehandelt. Der föderative Staatsaufbau verlangt es, daß wir uns Unterschiede in den Lebensbedingungen in den Ländern vor Augen halten. Wenn wir wegen der Zuständigkeitsabgrenzung auch keine Bestimmungen verordnen können und wollen, so sei doch ein Vergleich erlaubt. Wie sieht es aus mit dem Petitionsrecht allgemein im Bund, in den Bundesländern und dort, wo ich herkomme, im Bundesland Bayern? (Jagoda [CDU/CSU]: Ein schönes Land!) Ich muß eingestehen, daß Bayern mit großem Abstand — Herr Kollege Jagoda, ich darf das auch Ihnen als Norddeutschem sagen — das schlechteste Eingabe- und Beschwerderecht hat. Was wird in Bayern den zuständigen Parlamentariern noch vorenthalten? Bessere Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung, Recht der unmittelbaren Akteneinsicht. Zum Beispiel kann ein Rechtsanwalt im Regelfall Akteneinsicht nehmen, ein Parlamentarier des Eingabe- und Beschwerdeausschusses nicht. Verwehrt wird z. B. auch die Vorladung von Zeugen, Sachverständigen und einzelnen Petenten. Das Wollen wird in geschickter Manier pariert. Die CSU begründet ihre Haltung, ihr Nein, mit einer hohen Erfolgsquote von 32 % der Eingänge bei Petitionen. 32 Prozent! Man höre und staune! Diese hohe Erfolgsquote kann aber auch dafür sprechen, daß in der bayerischen Verwaltung der Fehleranteil exorbitant hoch ist. Ob man da mit Herrn Strauß nicht vom „Saustall" sprechen kann, so füge ich ganz schlicht und einfach hinzu. (Zuruf von der CDU/CSU: Kein Wahl - kampf!) — Ich hatte dies, Herr Kollege, schon für die Sitzung im Juni programmiert, nicht daß Sie meinen, daß ich das erst im September sagen wollte, und auch nicht in bezug auf den bayerischen Wahlkampf, sondern in bezug auf die Auseinandersetzungen mit dem Petitionsrecht im Bund und in den Ländern. (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU) Da das beabsichtigte neue Petitionsrecht in Bayern zum Beispiel bei der Durchsetzung einer Akteneinsicht kein Minderheitsrecht gebracht hätte, drängt sich die Frage auf: Wo soll da ein Mißbrauch durch die Opposition überhaupt möglich sein? (Abg. Regenspurger [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage) — Herr Kollege Regenspurger, Sie können nachher reden. Meine Zeit läuft davon. — Herzlichen Dank für Ihre Meldung zu einer Zwischenfrage; aber ich kann es nicht parieren. Mit der Mehrheit — gemeint ist hier die im Petitionsausschuß des Landtags — könnte die CSU auch in Bayern alles korrigieren. Nein, sie tut es nicht. Ich frage natürlich hier: Will die CSU auch ihren Mitgliedern im Petitionsausschuß das Recht vorenthalten? (Zuruf des Abg. Regenspurger [CDU/ CSU] ) Oder traut sie ihren Mitgliedern nicht? — Herr Kollege Regenspurger, Sie hätten im übrigen als bayerischer Abgeordneter die dankbare Aufgabe, auf Ihre Mitglieder im Landtag einzuwirken und auf ein besseres Petitionsrecht hinzuwirken. (Beifall bei der SPD — Regenspurger [CDU/CSU]: Diskutieren wir den Bericht 1981 oder über Bayern?!) Ich meine, auch in Bayern muß der Grundsatz gelten, daß nicht jeder Bürger ein qualifizierter Jurist oder Schreiber sein kann und deshalb seine Petition nicht hochqualifiziert einreichen kann. Das erfordert natürlich im Zweifelsfall die Akteneinsicht oder die Vorladung. Das hätte seine volle Berechtigung gehabt. (Glos [CDU/CSU]: Volkstribunal!) Ein Abgeordneter in Ihren Reihen steigt sogar so weit hoch, daß er meint, die SPD baue einen Bürgerschreck auf. Da meine ich: Wenn die SPD ein besseres Petitionsrecht will — nicht ein schärferes; damit Sie es richtig verstehen —, dann kann sie doch nicht einen Bürgerschreck aufbauen wollen, sondern nur eine Möglichkeit zur Verwirklichung des Petitionsrechts schaffen wollen. (Beifall bei der SPD) Was steckt hinter der CSU-Blockade? Ich sage: nicht alle, aber einige patentierte Christen vermuten lästige Querulanten dahinter. Ebenso grotesk ist ihre Furcht vor mehr Kontrolle angesichts der erdrückenden Mehrheit der CSU im Landtag. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Dank dem Herrn Rothemund!) Im Hinblick auf den vierten erfolglosen Anlauf zur Verbesserung des Petitionsrechts im Bayerischen Landtag — und da waren auch CSU-Mitglieder dieser Meinung, zunächst dieser Meinung; dann sind sie eingesammelt worden — und das Gewicht der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag drängt sich die Frage auf, ob das Petitionsrecht nicht schon ab morgen in Bonn verschlechtert werden könnte. (Lachen bei der CDU/CSU) Hoffentlich heißt es nicht wie im Bayerischen Landtag, im Maximilianeum: „Hannibal ante portas - Strauß steht vor der Tür. (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU) Lassen Sie mich zu einem anderen Thema überleiten, nämlich zum Abschnitt „Versicherungswesen". Da könnten im Bericht einige Passagen den Eindruck erwecken, als ob sich die Versicherungsnehmer nur aus Unkenntnis über die schwerverständlichen Versicherungsbedingungen beschweren würden, wo es heißt „glauben"; so ist die Passage ausgefüllt. Sicherlich mag es Fälle geben, bei denen ein überhöhter Anspruch geltend gemacht wird. Es ist aber auch so, daß sich die Versicherten nicht mehr alles gefallen lassen, wie dies auch aus einer Statistik des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Berlin hervorgeht. Die daraus resultierende Tatsache, daß rund ein Drittel aller Fälle Abhilfe erfährt, spricht für sich. Trotz allem muß sich der Bundestag in diesem Bereich noch intensiver darum kümmern, daß notfalls durch gesetzliche Regelungen bestehende Mißstände beseitigt werden. (Zustimmung bei der SPD) Bei dem Änderungsgesetz zum Versicherungsaufsichtsgesetz, zu dem am 20. Oktober ein Hearing ansteht, ist Gelegenheit, hierüber zu diskutieren, nachzudenken und geeignete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Ich räume ein, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen auf Grund der bestehenden Bestimmungen im Bereich der Verbraucherschutzfunktion nicht alle Fälle zur Zufriedenheit lösen kann. Es muß aber möglich sein, die gegebene, stärker werdende Übermacht der Versicherungsunternehmen wirksam zu kontrollieren. Die dumpfe Ahnung bei Petenten und Versicherungsnehmern, die Versicherungsunternehmen könnten mit ihrem Geld tun und machen was sie wollten, sollte uns Parlamentariern nicht gleichgültig sein; denn risikobehaftete Nebengeschäfte der Versicherungsunternehmen wirken sich direkt und nachhaltig auf die Rückgewährsquote aus, einer Größe, die vom kleinen Mann weder kontrolliert noch beeinflußt werden kann. Eine hohe Stornoquote, überdurchschnittlich hohe Abschluß- und Verwaltungskosten, welche im Kampf um Marktanteile da und dort bewußt in Kauf genommen werden, sind echte Nachteile für den Versicherungsnehmer, die uns auf den Plan rufen sollten. Darüber hinaus stelle ich fest, daß der Bürger sensibler geworden ist, wenn es sich um anonyme Gesellschaften und Vereine überhaupt handelt. Ein Anwachsen der Beschwerden kann auch dadurch in Grenzen gehalten werden, daß der Betroffene weiß, daß z. B. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in seinen kontrollierenden Organen echte und unabhängige Überwacher hat, und nicht im Aufsichtsrat und in der Mitgliederversammlung eine Vetternwirtschaft vermuten muß. Die Urwahl, ein demokratisches Mittel, könnte zu mehr Glaubwürdigkeit und einer repräsentativen Zusammensetzung dieser Überwachungsorgane führen. Der Petitionsausschuß nimmt in seiner Sitzung am kommenden Montag, am 4. Oktober 1982, Gelegenheit, (Zuruf von der SPD: Ist abgesetzt!) mit der Spitze der BfA in Berlin ein Gespräch zu führen und die Probleme ausgiebig zu erörtern. Dabei werden auch die sogenannten Langläufer und die Forcierung dieser Sparte zur Sprache kommen, um unseriöse Geschäfte in den Griff zu bekommen und der Bevölkerung bewußt zu machen. Ich darf auf etwas überleiten, was Ihnen, Frau Kollegin, besonders am Herzen lag, nämlich auf das Verteidigungsministerium. Im Petitionsbericht ist zum Geschäftsbericht des Bundesministers der Verteidigung einiges zutreffend und ausreichend angesprochen worden. Die unter „Zusammenarbeit" herausgehobene Feststellung, daß diese nicht zufriedenstellend ist, bedarf doch der Erläuterung, obwohl sie in einigen Dingen stimmt. Der Organisationsaufbau der Bundeswehr ist bekanntlich sehr umfangreich, wie man annehmen kann und wie manche auf Grund ihrer Tätigkeit in diesem Ausschuß auch wissen. Ich habe mir die Mühe gemacht und Gliederungspläne von Einheiten studiert. Alleine der Organisationsplan der Marine umfaßt 32 Seiten und zeigt im Vergleich zu anderen Behörden und Verwaltungseinheiten einen zwangsläufig schwierigeren Bearbeitungs-, Post- und Verwaltungsweg auf, der manch längere Laufzeit erklärt. Falls der Aufbau insgesamt kritisiert wird, wäre es doch an der Zeit, nicht über den Petitionsbericht, sondern über die Fraktion bzw. über den Verteidigungsausschuß eine geeignete Initiative zu ergreifen. Nicht nur die Einmaligkeit der Zulassung eines behinderten Hochleistungssportlers zum Wehrdienst ist als recht erfreulich im Bereich des Bundesministers der Verteidigung zu erwähnen, auch andere Fälle haben die Beweglichkeit der Führungsspitze im Verteidigungsministerum bewiesen. So ist z. B. einem Wehrpflichtigen die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr wegen Teilnahme an einem Meistervorbereitungskurs genehmigt worden, obschon der Fall bereits rechtshängig war. Unbürokratisch und rechtzeitig hat Herr Staatssekretär Hiehle auf einen Fingerzeig hin eingegriffen und die Angelegenheit reguliert. Überfordern wir doch nicht die mittleren und unteren Instanzen, wo Soldaten und Beamte tätig sind, die nach Weisungen reagieren und korrekt handeln müssen. Es gibt keine Bestimmung, die alle Fälle gleichermaßen erfassen würde, da 62 Millionen Einzelschicksale ebenso viele Fallbeispiele in den Vorschriften auslösen müßten. Ich muß noch zu etwas Stellung nehmen, Frau Kollegin Berger. Sie sagen, daß sich ein Petent wegen demütigender Behandlung beschwert hat. Ihre Antwort war gut. Ich muß aber der Klarheit halber hinzufügen, ohne Ihnen etwas zu unterstellen: Die ganze Wahrheit ist, daß dieser Fall, der das ausgelöst hat, in -zig Versetzungen das Bundesverteidigungsministerium immer vor vollendete Tatsachen gestellt hat. (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Es ging um die dritte Versetzung!) Ich erwähne ausdrücklich: wegen der demütigenden Behandlung sind wir einer Meinung. Beleuchtet man jedoch den gesamten Hintergrund, dann sieht der Fall etwas anders aus. (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Das rechtfertigt überhaupt nicht das laute Vorlesen!) Ich will zum Thema Tierschutz wenig ausführen, weil der Kollege Eigen dazu etwas sagen wird. Nur muß der Bürger wissen, daß es bei der veterinärmedizinischen Betreuung Überschneidungen in der Zuständigkeit gibt, also bei der Durchführung des Tierschutzgedankens und der Tierschutzbestimmungen. Dadurch bekommt eine Petition natürlich eine andere Möglichkeit als nur über den Bund reguliert zu werden. Außerdem hat mich bei der Eingabe eine Menge von Bildmaterial nicht überzeugt, das von der Beweiskraft her sehr mangelhaft aufbereitet war und dadurch nur einen geringen Aussagewert hat. Ich will damit sagen: Wir unterscheiden im Ausschuß sehr genau, was spektakulär, was sachlich und was sachlich verwendbar ist. Diese Anmerkung mache ich deshalb, weil ich für die Unterscheidung von Spreu und Weizen bin. Aber, wie gesagt, Kollege Eigen, Sie werden die Linie noch fortziehen, so daß ich diesen Bereich hier abkürzen darf. Ich darf zu einigen Gedanken noch Stellung nehmen, so zu der allgemeinen Erkenntnis, daß es immer noch einige Beamte gibt, die ihre Pflicht zur Beratung, zur Unterrichtung und zur Aufklärung nicht voll erkennen und ihr auch nicht voll oder nur in mangelhafter Form nachkommen. Diese Feststellung ist noch nicht überholt. Ein weiter Weg ist noch zu gehen, damit alle „Sozialingenieure" — so darf ich die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nennen — von einer positiven Auffassung hinsichtlich der Hilfeleistung gegenüber dem Bürger ausgehen. Ein 1931 vom damaligen Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup geprägter Satz zur Verbesserung der Dienstauffassung von Beamten, nämlich „Niemand ist selbst gegen Arbeitslosigkeit geschützt", war für freundlichen Publikumsverkehr gedacht und beinhaltet ebenso Verständnis und Entgegenkommen. 51 Jahre später stellt man fest, daß dieser Satz noch immer aktuell ist und keineswegs als Druck verstanden werden sollte. Dennoch ist er geeignet, durch einen Appell die mitmenschliche Seite herauszustellen, so wie ich meine Arbeit als ordentliches Mitglied des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag verstehe und so wie sie auch die Mitarbeiter im Büro verstehen, denen ich von dieser Stelle aus herzlich danke. (Beifall bei SPD) Eine abwehrende Haltung nicht weniger im öffentlichen Dienst beschäftigter Beamten, Angestellten und Arbeiter geht von der verkrampften Haltung aus, daß ihnen ein Fehler nicht passieren kann und — vor allem — daß dieser Fehler nicht offenkundig werden darf und dem Vorgesetzten nicht zur Kenntnis gelangen soll. Herablassende und hämische Bemerkungen über Eingaben und Beschwerden, die man gelegentlich hören kann, sind schlechte Verteidigungsschläge. Die Verkrampfung erreicht ihre krankhafte Spitze mit der Reaktion auf eine Petition, auf einen Petenten, die im konkreten Fall die war: Den — gemeint war der Petent — werde ich mir schon noch kaufen. Hier merkt man deutlich, daß dieser Mitarbeiter in der Behörde das Grundrecht der Eingabe und der Beschwerde entweder ablehnt oder nicht kennt; ein Umdenken ist hier notwendig. Die Amts-, Dienststellen- und Verwaltungsleiter sind aufgerufen, die Petition als solche nicht vom Ursprungsbegriff her, nämlich vom Wort „Angriff" her, zu übersetzen und zu übermitteln, sondern sie als erlaubte Anfrage zu vermitteln. (Beifall bei der CDU/CSU) Eine Besuchergruppe, die ich vor zwei Wochen in Bonn hatte, hat mir verdeutlicht, daß der Begriff „Petitionsrecht", zu dem der Kollege Reuter noch einiges ausführen wird, für den Durchschnittsbürger vernebelt ist und eine echte Distanz auslöst. Die recht scheu vorgetragene Bitte eines Interessenten um Klärung des Begriffes „Petition" hatte zu einer Rückfrage von mir an die übrigen Reiseteilnehmer geführt. Und siehe da: Nur einer von 50 Besuchern hatte den Mut, den Versuch zu unternehmen, auf den Begriff „Petition" zuzugehen. Aber auch hier: Er ist unklar und verschwommen wiedergegeben worden. Bis zur Ausfüllung von komplizierten Formularen und Vorbehalten zu eventuellen Gebühren bestehen Vorstellungen, die der Sache und dem Grundrecht nicht dienen. Was wollen wir als Mitglieder des Petitionsausschusses? Das Gefühl der Ohnmacht beim Bürger abbauen, die Staatsverdrossenheit zurückdrängen, die Einsicht ermöglichen, die Übersicht gewähren und die Durchsicht und das Angehen erlauben. Der Petitionsausschuß ist nicht mehr und nicht weniger als ein Scharnier zwischen Bürger und Staat und fördert das gegenseitige Verständnis. Den Bürgerinnen und Bürgern muß immer wieder unsere — ich meine die Mitglieder des Petitionsausschusses - Einstellung zum Petitionsfall bewußt gemacht werden, um den Durchbruch zu einer breiteren Bevölkerungsschicht zu ermöglichen. Wir müssen doch eingestehen, daß das Petitionsrecht, die Arbeit des Peti - tionsausschusses, das von ihm ausgehende Dienstleistungsangebot von einer breiteren Bevölkerungsschicht nicht im erwarteten Ausmaß angenommen wird. Wir müssen ständig darauf hinweisen, Wege aufzeigen und nicht zuletzt die Arbeit im Petitionsausschuß ernst nehmen; dies sind Mittel zum allmählichen Durchbruch. Ein Gedanke kann hier helfen: Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich bin mir bewußt, daß der vorgetragene Gedanke auch als Aufforderung an Nörgler für eine ausdauernde Haltung verstanden werden könnte; so allerdings darf er nicht ausgelegt werden. Unsere Aufgabe wird bleiben, jeden Einzelfall mit Ernst und Geduld zu prüfen, damit das Grundgesetz vom Verfassungsrecht zur Verfassungswirklichkeit schreiten kann. (Beifall bei der SPD und der FDP) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Abgeordnete Funke. Funke (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir 1981 mehr als 11 000 Bürger hatten, die den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages um Hilfe gebeten haben, so handelte es sich bei diesen 11 000 Petitionen nicht nur um Einzelfälle, um Einzelschicksale und Einzelanliegen, sondern häufig summierten sich auch einige Anliegen zu bestimmten Themenkreisen. Sie zeigen, wie ich meine, uns Abgeordneten, wo Lücken und Fehler im Gesetz sind, wo Lösungen anzustreben sind und wo bestimmte Bevölkerungskreise durch gesetzliche Neuregelungen besonders getroffen wurden. Im Zuge der notwendigen Haushaltsstrukturgesetze hat sich gezeigt, daß sich die betroffenen Bevölkerungskreise verstärkt an den Petitionsausschuß gewandt haben. Ich halte dies für außerordentlich positiv, und zwar aus zwei Gründen: erstens, weil wir als Gesetzgeber auf diese Weise unmittelbar die Betroffenheit der Bürger verspüren - wir sitzen also nicht, wie man so schön meinen könnte, im Elfenbeinturm —, und zweitens, weil dadurch deutlich wird, daß der Petitionsausschuß in den Augen der Öffentlichkeit inzwischen ein Gewicht erhalten hat, wie es diesem Gremium auch auf Grund des Art. 17 des Grundgesetzes zukommt. Daß dieses Gewicht inzwischen so geworden ist, ist sicherlich auch ein Verdienst der Frau Vorsitzenden, die seit nunmehr über neun Jahren dem Ausschuß vorsteht und seine Arbeit mit großem Geschick und — so möchte ich auch einmal sagen - vor allem mit großem Durchsetzungsvermögen leitet. (Beifall bei der CDU/CSU) Mein Dank geht aber auch an die Kollegen aus den anderen Fraktionen. Die Zusammenarbeit im Petitionsausschuß ist über die Parteigrenzen hinaus außerordentlich angenehm gewesen. Da hat es nicht die Frage gegeben, ob man einer Koalition angehöre oder nicht. Und ich hoffe, daß dies auch in Zukunft der Fall sein wird. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Mein Dank gilt ebenso den Mitarbeitern des Petitionsausschusses, denn sie haben einen Großteil der Arbeit mitzutragen. Diese Mitarbeiter müssen sehr, sehr fleißig sein und auch ein großes Maß an Gerechtigkeitsempfinden aufbringen. Ich hatte vorhin erwähnt, daß wir einen Neuzugang von über 11 000 Petitionen haben. Ich meine, daß das deutlich macht, daß der Staatsbürger auch dem Grundsatz des mündigen Bürgers mehr entspricht. Er versteht sein Anliegen auch mehr denn je richtig vorzutragen. Der Bürger ist nicht mehr bereit, sich widerspruchslos der zunehmenden Bürokratie, der Bürokratisierung unseres Lebens zu beugen. Wir müssen erkennen, daß zu einem liberalen Rechtsstaat ebenso gehört, daß man seine Anliegen auch außerhalb der Rechtswege unbürokratisch klären lassen kann. Mich erfüllt mit tiefer Befriedigung, daß immerhin in fast 11 % der vorgetragenen Fälle den Anliegen der Bevölkerung voll entsprochen, in etwa 28 Wo der Fälle den Einsendern auf andere Weise, durch Rat, Auskunft, Verweisung an zuständige Stellen oder Materialübersendung, weitergeholfen werden konnte und daß der Ausschuß viele Eingaben, bei denen er das Anliegen für berechtigt oder zumindest für bedenkenswert gehalten hat, der Bundesregierung als Material oder zur Kenntnisnahme überwiesen hat. Dabei muß wohl in Erinnerung gebracht werden, daß der Petitionsausschuß nur dort tätig werden kann, wo sich der Bürger durch staatliches Handeln, also durch die öffentliche Hand, in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt. Dort, wo sich der Bürger durch private, ich will einmal sagen: durch anonyme Einrichtungen wie Banken, Versicherungen oder große Konzerne in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, hat der Petitionsausschuß keine Einwirkungsmöglichkeiten, allenfalls mittelbar in der Weise, daß die Bundesämter, wie z. B. das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen oder das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, eingeschaltet werden. In solchen Fällen verbleibt dem Petenten in der Regel nur der ordentliche Rechtsweg. Dieses wird vom Petenten sehr häufig einfach nicht verstanden, weil er die anonymen Mächte — um sie einmal so zu bezeichnen —, die vielen gesellschaftlichen Gruppierungen auf der einen Seite und den Staat auf der anderen Seite in einen Topf wirft, weil er mit diesen Gruppierungen eben nicht fertig wird. Da haben es unsere Kollegen — ich will sie ruhig einmal so nennen —, unsere Kollegen Ombudsmänner und Volksanwälte im europäischen Ausland etwas besser. Sie haben dort leichter die Möglichkeit, ohne Einschaltung der mittelbaren Gremien, die ich vorhin erwähnt habe, direkt auf diese gesellschaftlichen Gruppierungen, auf Konzerne, auf Banken und Versicherungen einzuwirken. Ich bin mir bewußt, daß eine weiter gefaßte Aufgabenstellung des Petitionsausschusses auch eine erhebliche Mehrbelastung wäre. Aber die Ohnmacht des Bürgers vor den nichtstaatlichen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen müssen wir genauso verhindern. Wir müssen uns, alle Fraktionen, einmal überlegen, inwieweit man den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen, daß nämlich neben dem Staat andere Gruppierungen gesellschaftlicher Art häufig genausoviel Einfluß auf das tägliche Leben des Bürgers wie der Staat nehmen können, durch eine Ausweitung des Petitionswesens gerecht werden kann. Bei der Abfassung des Grundgesetzes im Jahre 1947/48 wurde zwar das Petitionsrecht in den Rang eines Grundrechtes erhoben. Die Entwicklung dieser quasi anonymen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppierungen war, glaube ich, in diesem Umfang dem Verfassungsgeber, dem Parlamentarischen Rat nicht so bewußt. Ich meine also, daß wir hier noch gemeinsam darangehen müssen, das Petitionsrecht fortzuentwickeln. Keine Möglichkeiten der Einwirkung — und das halte ich für richtig — hat der Petitionsausschuß des Bundestages in den Fällen, in denen eine Lösung der Anliegen in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Ich bin der Meinung, da sollten wir nicht eingreifen, ob das nun in Bayern, Herr Kollege Wimmer, oder in anderen Ländern ist. Dies gehört zu unserem gewachsenen Föderalismus. Hier kann es nicht angehen, daß der Bund sich Rechte anmaßt, die verfassungsgemäß den Ländern zustehen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Natürlich weiß der Bürger nichts von dieser Einteilung in Bund und Länder. Er weiß nicht, daß es unterschiedliche Petitionsausschüsse gibt. Das haben wir auch feststellen können. Denn etwa ein Viertel der Eingaben war an die falsche Adresse gerichtet, nämlich an unseren Petitionsausschuß. Zuständigkeitshalber haben wir das an den Landtag weitergeleitet. Ich meine, daß dieser Postweg auf der einen Seite zwar unangenehm ist, aber auf der anderen Seite durchaus der Verfassungswirklichkeit entspricht. (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Der Postweg ist teuer und dauert lange!) Ebensowenig kann der Ausschuß auf dem Gebiet der Justiz tätig werden, nämlich dort, wo Verfahren anhängig sind. Ich will auch hier sagen, ich halte diese mangelnde Möglichkeit des Petitionsausschusses, auf schwebende Verfahren Einfluß zu nehmen, nach wie vor für richtig. Unser Grundgesetz basiert auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Diesen rechtsstaatlichen Grundsatz sollten wir ohne Not nicht aufgeben, zumal die Gerichte durch die prozessualen Möglichkeiten, die sie haben, nämlich insbesondere der Beweiserhebung, umfangreiche Erforschungsmöglichkeiten haben, und zwar größere als der Petitionsausschuß, wo notwendigerweise natürlich die Einzelfälle durch Beweiserhebung zumindest nicht geklärt werden können. Wir sollten dieser Gewaltenteilung Rechnung tragen, indem wir uns auch bei abgeschlossenen Fällen sehr zurückhalten und auch nur dort tätig werden, wo wirklich eklatante Fehlentscheidungen vorliegen und wo soziale Härtefälle zu korrigieren sind. (Beifall bei der FDP und der CDU) Meine Damen und Herren, symptomatisch ist eigentlich, daß im Jahre 1981 immerhin 1 200 Eingaben von Bürgern den Bereich des Bundesfinanzministeriums betrafen. Dieser Themenkreis stand damit auf der Liste der Schwerpunkte in der Arbeit des Petitionsausschusses, und zwar an zweiter Stelle. Behandelt wurden vor allem Eingaben zur Einkommen-, Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer, des Kredit- und Versicherungswesens sowie des Kriegsfolgenrechts. Ein Großteil dieser insgesamt 1 200 Eingaben stand in engem Zusammenhang mit den haushaltspolitischen Beschlüssen. Einige wenige Punkte möchte ich in diesem Zusammenhang erwähnen. Erstens. Die Anhebung der Mineralölsteuer für Benzin ab 1. April 1981 war für eine Vielzahl von Petenten Grund zur Beanstandung. Insbesondere Mitbürger, die auf das Auto angewiesen sind, reagierten auf die damit verbundene Preiserhöhung empfindlich. Der Gesichtspunkt der Energieeinsparung wurde — das muß man wohl auch mit etwas Bedauern sagen — allgemein nicht so sehr akzeptiert. Der Ausschuß konnte jedoch eine erneute Änderung des Mineralölsteuergesetzes im Sinne der Anliegen der Petenten nicht in Aussicht stellen, weil steuerpolitisch gerade dieses gewollt gewesen war. Dagegen wurde die vorgesehene Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer von vielen Petenten begrüßt. Sie forderten aber, dabei den Belangen der Schwerbehinderten, die bisher von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, sowie der Berufspendler ausreichend Rechnung zu tragen. Auch diese Fälle haben wir der Bundesregierung als Material überwiesen. Ein weiterer Punkt war nach wie vor, und zwar 37 Jahre nach Kriegsende, ein Schwerpunkt im Bereich des Bundesfinanzministeriums, nämlich die Fragen des Lastenausgleichsrechts und der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts. Mich bedrückt das eigentlich als jüngeren Abgeordneten, daß wir so lange nach Kriegsende mit diesen Fragen immer noch konfrontiert sind, und wenn man sieht, mit wie vielen sozialen Härtefällen dies verbunden ist. Ich glaube, daß wir hier in diesem Bereich noch einiges tun müssen. Wir müssen uns sicherlich überlegen, ob wir in Einzelfällen stärker helfen können. Ich glaube, daß wir nicht in der Lage sein werden, die Stichtagsregelung, die wir im Feststellungsgesetz und im Lastenausgleichsgesetz gefunden haben, aufzuheben, denn dies würde auf der einen Seite sicherlich eine Lawine bedeuten. Auf der anderen Seite müssen wir die Fälle berücksichtigen, wo tatsächlich Unrecht geschieht und wo wir in Einzelfällen auch in der Vergangenheit haben helfen können. So ist insbesondere in Einzelfällen bei der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Jahre 1981 geholfen worden. Zahlreiche Bürger haben in der sehr komplizierten Materie des Steuerrechts wesentliche Anregungen auch für die Arbeit der Bundesregierung und des Parlaments gegeben. Einen Punkt will ich hervorheben: die Änderung des Gewerbesteuerrechts. Sie wissen, daß die Gewerbesteuer als eine gewinnunabhängige Steuer besonders für die mittelständische Wirtschaft eine Belastung ist. Von vielen Seiten ist angeregt worden, die Gewerbesteuer umzulegen. Wir haben darüber intensiv im Ausschuß beraten. Solange die Gemeinden — und die Gewerbesteuer ist ja eine Gemeindesteuer — noch nicht für einen möglichen Steuerausfall ein entsprechendes Guthaben bekommen, bin ich in der Tat der Auffassung, daß die ersatzlose Streichung der Gewerbesteuer nicht möglich ist. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Aber wir müssen daran denken, eine andere Gemeindesteuerquelle zu erschließen, um diese auch für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft unangenehme Steuer abschaffen zu können. Ich glaube, die Fälle, die meine Kollegen und ich hier aufgezeigt haben und noch aufzeigen werden, machen deutlich, daß die Arbeit im Petitionsausschuß vielfältig ist und auch Spaß macht. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich bin sehr dankbar dafür, daß der Arbeit des Petitionsausschusses in jüngster Zeit auch in den Medien verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet und der Bürger so mit seinen Sorgen enger an das Parlament herangeführt wird. Der Kollege Wimmer hat das soeben sehr nett formuliert: Der Petitionsausschuß ist sozusagen das Scharnier zwischen Bevölkerung und Parlament. Das ist ein sehr hübscher, plastischer Ausdruck, den ich mir gern merken werde. (Beifall der Abg. Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]) Diese Verbindung zwischen Parlament und Bevölkerung sollten wir so weit wie irgend möglich verstärken. Unser Ziel muß es sein, so vielen Bürgern, wie nur irgend möglich, bei ihren berechtigten Anliegen zu helfen. Dies ist ja auch das Ziel der Medien. Deswegen bin ich sicher, daß sich der Petitionsausschuß auch in Zukunft der angenehmen Zusammenarbeit mit der Presse, mit dem Rundfunk, mit dem Fernsehen erfreuen kann. Ich bin weiter sicher, daß wir uns auch in Zukunft nicht über Arbeitsmangel werden beklagen können. Schließlich ist staatliches Handeln Handeln von Menschen und daher mit Fehlern behaftet. Der Petitionsausschuß will jedoch mithelfen, diese Fehler zu minimieren oder zumindest zu korrigieren. — Ich danke Ihnen. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Abgeordnete Regenspurger. Regenspurger (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich vorhin Teile der Rede des Kollegen Wimmer hörte, fühlte ich mich in den bayerischen Wahlkampf zurückversetzt und konnte nicht glauben, in der Diskussion über den Jahresbericht 1981 des Petitionsausschusses zu sein. Der Vollständigkeit halber füge ich ein paar Punkte an. Herr Kollege Wimmer, es ist sicher unbestritten, daß Bayern die geringste Quote bei den Petitionen überhaupt hat. Ich werte es als Ergebnis einer guten Gesetzgebung und einer guten Regierungsarbeit, daß dort wenig Anlaß zu Beschwerden ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Dies honoriert uns der Wähler regelmäßig durch entsprechende Prozentzahlen. Dagegen sagt alles andere nichts. Wie selbst Ihr Parteivorsitzender Ihre Partei in Bayern einschätzt, wissen Sie ja aus dem Fernsehinterview nach der Hamburger Wahl. 1981 waren sechs Jahre vergangen, seit in Helsinki die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unterzeichnet worden war. Trotzdem bildeten 1981 die Probleme der Zusammenführung von Familien aus Osteuropa und der DDR einen Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses, wie sich aus dem Ihnen vorliegenden Bericht ergibt. In der Schlußakte hieß es: Die Teilnehmerstaaten werden in positivem und humanitärem Geist Gesuche von Personen behandeln, die mit Angehörigen ihrer Familie zusammengeführt werden möchten ... Die Realität steht leider im Gegensatz zu den großen Versprechungen. Mehr als 600 Eingaben in diesem Bereich spiegeln viel menschliches Leid wider. Hier wenden sich oft Menschen nach jahrelangen mühevollen, zermürbenden Bemühungen bei den zuständigen Behörden voller Vertrauen und Hoffnung an den Petitionsausschuß. Unsere Möglichkeiten sind aber leider sehr beschränkt. Wir können die Bemühungen des Auswärtigen Amtes nur dadurch unterstützen, daß wir zusätzlich das politische Gewicht des Parlaments in die Waagschale werfen. Bezüglich Polen spricht unser Bericht noch von einer positiven Entwicklung. Leider müssen wir eine Verschlechterung seit Ausrufung des Kriegszustands feststellen. Die Ausreisezahlen haben eine stark rückläufige Tendenz. Die polnischen Behörden lassen sich viel mehr Zeit bis zur Erteilung einer Ausreisegenehmigung. Auch das ist kaum mit der KSZE-Schlußakte vereinbar, in der es heißt: Die Teilnehmerstaaten „werden Gesuche in diesem Bereich so zügig wie möglich behandeln". Dagegen stellen wir mit Befriedigung fest, daß ein gemeinsamer Brief der Frau Vorsitzenden und der Obleute des Petitionsausschusses an Breschnew nicht ohne Wirkung geblieben ist. Von den in der damals beigefügten Härteliste genannten 27 Fällen sind wenigstens sechs Fälle mit insgesamt 25 Personen inzwischen positiv erledigt. Die Familien sind ausgereist. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß immer noch einer sehr, sehr großen Zahl die Ausreise verweigert wird. Leider müssen wir feststellen, daß Aussiedler oft auch in der Bundesrepublik bei der Eingliederung auf Schwierigkeiten stoßen. Ein Fall ist im Jahresbericht auf Seite 11 erwähnt. Dabei geht es um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Ein Aussiedler aus Rumänien hatte bei der Anerkennung seines dort erworbenen Technikerdiploms in der Bundesrepublik Schwierigkeiten bekommen. Er hat in seiner Eingabe die unterschiedlichen Anerkennungspraxen in den einzelnen Bundesländern beanstandet. Hier konnten wir die Petition der Bundesregierung nur als Material überweisen, um darauf hinzuwirken, daß bei den Verhandlungen mit den Ländern, die insoweit zuständig sind, eine weitere Vereinheitlichung bei der Überprüfung solcher Befähigungsnachweise erreicht wird. Eine Aussiedlerin aus Polen hatte in ihrem Paß vermerkt bekommen: „Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer gleichgelagerten unselbständigen Tätigkeit nicht gestattet." Demgemäß hat auch das Arbeitsamt die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigert. Bei der Überprüfung nach Einschaltung des Petitionsausschusses stellte sich heraus, daß die Aussiedlerin als Vertriebene mit deutscher Volkszugehörigkeit anzusehen war und daß sie von Anfang an wie eine deutsche Staatsangehörige hätte behandelt werden müssen. Damit konnten wir der Frau zu Arbeitslosengeld verhelfen. Eine andere Spätaussiedlerin aus Polen mußte drei Jahre warten, bis im Zusammenhang mit ihrer Rente allein geklärt werden konnte, welche Behörde zuständig ist. Es war eine Bundesbehörde, die aber zunächst den Antrag auf Hinterbliebenenrente ablehnte, weil angeblich der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Unfall des verstorbenen Ehemannes und seinem Tod nicht ausreichend glaubhaft dargelegt worden sei. Nachdem wir in der Sache nachhakten, wurde der ursächliche Zusammenhang anerkannt. So kam der dreijährige Kampf doch noch zu einem guten Ende. Drei Jahre aber allein zur Feststellung der Zuständigkeit sind sicherlich ein beschämendes Beispiel. So könnte man viele Fälle aufzählen, etwa den, wo eine Aussiedlerin früher selbständig als Landwirtin in der Tschechoslowakei gewirtschaftet und diese Zeit nicht als rentenerhöhende Zeit anerkannt bekommen hatte. Auch diese Petition konnten wir zur Zufriedenheit der Mitbürgerin erledigen. Oder der Fall der spät ausgesiedelten Lehrer aus Rumänien, die zunächst, bevor sie hier den Beruf ausüben können — ich finde das richtig —, bis zu sechs Wochen an einer Grund- und Hauptschule ohne Vergütung hospitieren müssen. Ohne Vergütung finde ich allerdings nicht richtig. Das Arbeitsamt zahlt nämlich für diese Zeit kein Arbeitslosengeld bzw. zahlte es nicht, weil ja die Lehrer für eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Auf Grund einer Petition hat die Bundesanstalt für Arbeit entschieden, daß diese Hospitantenzeit als Trainingsmaßnahme nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes über die berufliche Bildung gefördert werden kann. Ich möchte diese Fälle zum Anlaß nehmen, um die zuständigen Behörden zu bitten, die Anträge der Aussiedler wohlwollend zu prüfen und dabei zu bedenken, daß diese leidgeprüften Menschen es ohnehin sehr schwer haben, sich in der ihnen bisher unbekannten westlichen Zivilisation zurechtzufinden. (Beifall bei allen Fraktionen) Ein anderes schwerwiegendes Problem beschäftigte den Ausschuß im Jahre 1981 an Hand von zwei Eingaben. Nach dem Scheitern ihrer Ehe hatten Väter ihre Kinder gegen den Willen der Mütter ins Ausland entführt. Die zwei Fälle waren nur die Spitze eines Eisberges, wie uns vom Auswärtigen Amt berichtet wurde. Es wird nämlich mit rund 150 derartigen Fällen im Jahr befaßt. Auch wenn deutsche Gerichte das Sorgerecht der hier zurückbleibenden Mutter zusprechen, haben solche Entscheidungen im Ausland in diesen Fällen, in denen die Kinder zumeist auch die Staatsangehörigkeit des Vaters besitzen, keine Wirkung. In den uns bekanntgewordenen Fällen war es aber so, daß die jeweilige Auslandsvertretung ohne Einverständnis der Mutter die Kinder in den Paß des Vaters eingetragen hat. Dies war möglich, da nach dem geltenden Völkerrecht ausländische Staaten bei der Ausstellung von Pässen an eigene Staatsangehörige allein an die eigenen paßrechtlichen Bestimmungen gebunden sind. Wir sehen aber darin einen Verstoß gegen unsere Sorgerechtsregelung. Ich möchte die zuständigen Stellen dringend bitten, über ein internationales Abkommen über das Sorgerecht oder vielleicht sogar das Paßrecht bei Doppelstaatern, die noch minder - jährig sind, nachzudenken. Über das Schicksal dieser Kinder sollte nicht derjenige Elternteil allein entscheiden können, der gegen den Willen des anderen Teils eine gewaltsame Änderung der Situation des Kindes herbeiführt. Die Leidtragenden sind letztlich die Kinder. Dies darf nicht so sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch im Bereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen gibt es viele Probleme. Im Widerspruch zur KSZE-Schlußakte bestehen hier größte Schwierigkeiten bei der Familienzusammenführung. Unsere Mitwirkung bei Petitionen wird auch hier noch dadurch erschwert, daß das Ministerium — ich will es einmal sehr vornehm ausdrücken — bei seinen Auskünften unserem Ausschuß gegenüber äußerst zurückhaltend war. (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sehr vornehm ausgedrückt!) — Sehr vornehm, j a. — Wir sind uns mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen einig, daß die damit zusammenhängenden Fragen mit der nötigen Behutsamkeit behandelt werden müssen. Eine Möglichkeit sehen wir darin, daß wir sensible Informationen als Verschlußsachen bekommen, wie es das Auswärtige Amt seit langer Zeit und ohne Pannen praktiziert hat. Wir sind aber auch etwas skeptisch angesichts des Optimismus von Bundesminister Franke, der zum Abschluß der Gespräche mit der Regierung der DDR am 18. Juni 1982 laut Bulletin der Bundesregierung erklärt hat: Die Familienzusammenführung entwickelt sich seither — gemeint ist das Treffen am Werbellinsee im Dezember 1981 - nach Umfang und Fristen durchaus positiv. Mein Wunsch ist, daß wir nächstes Jahr bei der Vorlage des neuen Jahresberichtes diese Aussage des Bundesministers bestätigen können. Ebenso sind die Erfahrungen mit der Anordnung der DDR über Regelungen zum Reiseverkehr vom 15. Februar 1982 noch zu gering, um positive Schlüsse ziehen zu können. Aus unseren Eingaben allerdings müssen wir jedoch bisher noch schließen, daß zum Teil ohne jede Begründung Bewohnern der DDR ein Besuch in der Bundesrepublik verweigert wird, obwohl alle Voraussetzungen der genannten Anordnungen gegeben sind. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!) Ich meine, die Bundesregierung sollte sich auch hier um eine Verbesserung bemühen und nicht nur von Erfolgserlebnissen reden. (Beifall bei der CDU/CSU) Immer wieder berichten Petenten von Schwierigkeiten beim Transitverkehr durch die DDR oder bei Besuchen in der DDR durch die dortigen Behörden. Zum Beispiel hatte ein Petent bei einer Reise in die DDR auf einer neuen Umgehungsstraße Schäden von über 3 000 DM an seinem Auto erlitten. Ursache war ein tiefe Straßenabsenkung, die nicht angezeigt war und in die er — man kann wohl sagen — mit seinem Auto „gefallen" war. Unser Mitbürger rügte hauptsächlich, daß sich die örtliche Volkspolizei geweigert hatte, über den Unfall ein Protokoll aufzunehmen. Dadurch kam er in Beweisschwierigkeiten, und sein Schadensersatzanspruch wurde von der staatlichen Versicherung der DDR abgelehnt. Der Ausschuß konnte dem Petenten bei der Realisierung seines Schadensersatzanspruches leider nicht weiterhelfen. Die Petition wurde aber der Bundesregierung zur Erwägung überwiesen, damit sie diese Benachteiligungen von Bundesbürgern im innerdeutschen Reiseverkehr bei Verhandlungen mit der DDR-Seite anspricht. Vom Verkehrsministerium haben wir daraufhin die Mitteilung erhalten, daß die Delegation der Bundesrepublik in der nach dem Verkehrsvertrag mit der DDR gebildeten Kommission die Frage angesprochen hat, wann Protokolle bei Schadensfällen aufzunehmen sind. Die Delegation der DDR hat sich ihre Stellungnahme vorbehalten; sie liegt aber bis heute leider nicht vor. Die Äußerung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen hat uns demgegenüber weniger befriedigt. Er hat nämlich ausgeführt: Der Vorfall wird als Material mit ins Kalkül gezogen, wenn Gespräche mit Beauftragten der DDR-Regierung geführt werden, deren Thema das Verhalten der Volkspolizei der DDR gegenüber Reisenden bei Verkehrsunfällen ist. Man möge sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen, was das bedeutet! Das ist insgesamt eine äußerst vage und parlamentarisch nicht brauchbare Antwort. Statt daß uns mitgeteilt wird, daß der Vorfall demnächst gegenüber der DDR-Seite angesprochen wird, bekommen wir die Auskunft, der Vorfall werde ins Kalkül gezogen, und zwar unter zwei Bedingungen: Erstens müßten Gespräche stattfinden, und zweitens müßten diese Gespräche das Verhalten der Volkspolizei zum Thema haben. Eine solche Antwort zeigt doch nur, daß der Beschluß des Bundestages von diesem Ministerium nur als unverbindliche Empfehlung gewertet wird, nicht aber als Auftrag der Volksvertretung. Ich möchte wünschen - und das hier auch zum Ausdruck bringen —, daß sich solche Antworten nicht wiederholen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Mehrere Eingaben befaßten sich mit den überhöhten Kautionsforderungen der DDR. Mitbürger, die auf den Transitwegen oder sonstwo in der DDR in schwere Verkehrsunfälle verwickelt werden - gleichgültig, ob schuldig oder unschuldig — oder Verstöße gegen die strengen DDR-Zollvorschriften begehen, werden in der Regel auf der Stelle in Untersuchungshaft genommen, und ihre Autos werden beschlagnahmt. Die DDR-Behörden lassen die Betreffenden nur nach Stellung hoher Kautionssummen, die im Einzelfall bis zu 50 000 DM betragen, (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) frei. Da diese Mitbürger regelmäßig aus Furcht vor drakonischen Strafen durch die DDR-Gerichte nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen, verfällt die Kaution, und die Bürger stehen vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Auch dies, meine Damen und Herren, ist ein Stück innerdeutscher Wirklichkeit, das einmal angesprochen werden muß. Weder der Bund noch die Länder können hier finanziell eingreifen. Einzelne Versicherungen schießen zwar den Betrag vor; dann muß dieser aber in Raten abgezahlt werden. Der Ausschuß hatte daher bereits im Oktober 1981 beschlossen, daß das Ministerium die DDR- Reisenden über diese Gefahr der hohen Kautionssummen aufklären sollte. Das Ministerium kam aber dieser Forderung weder in seinen Hinweisen zum Weihnachtsverkehr 1981 noch in denen zum Osterverkehr 1982 nach. Ich möchte an dieser Stelle Ihnen, Frau Vorsitzende, ganz, ganz herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz dafür danken, daß sich das Ministerium letztlich an diesen Ausschußbeschluß erinnert hat. (Beifall bei der CDU/CSU) Erstmalig vor Beginn der Sommerferien hat das Ministerium einen entsprechenden Hinweis in seine Informationen aufgenommen. Wir wollten damit aber — das betone ich — auf keinen Fall erreichen, daß Mitbürger vor Reisen in die DDR zurückschrekken. Wir wollten nur erreichen, daß sie auf die Gefahren hingewiesen werden und sich entsprechend vorsichtig verhalten. Bei aller Frustration über zum Teil ausbleibende Erfolge kann ich aber — damit will ich zum Schluß kommen — doch feststellen, daß unser Ausschuß auch im Jahre 1981 einiges bewegt hat. Für die vielen Mühen, die sie auf sich genommen haben, möchte ich allen Kollegen aller Parteien — auch den Obleuten, meinen Kollegen Kirschner und Funke - ganz herzlich danken. Ein besonderer Dank aber gebührt Ihnen, Frau Vorsitzende, die Sie jetzt zehn Jahre den Vorsitz im Petitionsausschuß innehaben. Von dieser Stelle aus herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei allen Fraktionen) Eine engagierte Verfechterin der Belange unserer Bürger, wie Sie es sind, verdient, daß sie hier auch einmal vor dem Deutschen Bundestag gewürdigt wird. Anschließen an diese Würdigung möchte ich den Dank auch an die Mitarbeiter, denn eine Vorsitzende mit einem so großen und so schwierigen Büro braucht entsprechende Mitarbeiter. Diesen Dank also möchte ich in die Würdigung einschließen. Ein herzliches Dankeschön! (Beifall) Zum Schluß möchte ich hoffen und wünschen, daß die Gesetzgebung in Zukunft so sein wird, daß sich viele Petitionen durch die Gesetzgebung von selbst erledigen. (Beifall) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reuter. Reuter (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst freue ich mich darüber, daß Sie, Herr Kollege Regenspurger, in Ihrem Vortrag doch würdigen, daß bei der KSZE in Helsinki und in der Schlußakte für die Menschen durchaus vernünftige Regelungen gefunden wurden. (Regenspurger [CDU/CSU]: Vorgesehen wurden!) — Gefunden wurden! Es gibt auch positive Auswirkungen, (Zustimmung bei der SPD) und Sie haben das ja zwischen den Zeilen anklingen lassen. Ich muß Ihnen aber mal hier entgegenhalten, daß es doch etwas merkwürdig ist, wenn Sie in Ihrem Vortrag siebenmal die KSZE-Schlußakte ansprechen und sich nicht mehr daran erinnern, daß Sie doch damals mit Ihrer Fraktion hier in der Abstimmung dieser Schlußakte nicht zugestimmt haben. (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU) — Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Gut, ich sehe, Sie sind nervlich etwas strapaziert, aber das macht nichts. Wie aus dem Bericht zu ersehen ist, sind in dem letzten Jahr mehr als 11 000 Eingaben an den Deutschen Bundestag gerichtet worden. Das bedeutet aus meiner Sicht, daß weitaus mehr als 11 000 Bürger den Art. 17 des Grundgesetzes kennen und sich mit ihren Sorgen unmittelbar an das Parlament gewandt haben. Diese Vielzahl von Eingaben gibt zunächst — aus meiner Sicht — keine Veranlassung zu einer pessimistischen Betrachtungsweise der Politik in unserem Lande. Vielmehr — und hier habe ich eine andere Bewertung, Herr Kollege Regenspurger, als Sie — geht daraus hervor, daß eine andere Betrachtung wichtig ist: daß nämlich immer mehr Bürger von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch machen. Das zeugt von einem positiven Verhältnis zum Staat und zum Grundgesetz. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie Ihren Einfluß in Bayern dahin gehend geltend machen könnten, daß auch dort mehr Bürger von dem ihnen zustehenden Recht Gebrauch machen und mehr Petitionen vielleicht einreichen würden. (Regenspurger [CDU/CSU]: Mehr Bürokra - tie! - Kolb [CDU/CSU]: Als ob die gehin dert wären!) Andererseits möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß nach meiner Meinung noch immer zu wenige den Wortlaut des Art. 17 unseres Grundgesetzes kennen, in dem eindeutig steht — ich will ihn einmal hier zitieren —: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Ich will betonen, daß ich auf die Begriffdefinition „Jedermann" Wert lege, weil meiner Kenntnis nach — auch das ist heute morgen schon angesprochen worden — mancher nicht weiß, daß nicht nur Bürger, Staatsangehörige dieses Landes das Recht haben, sich an das Parlament zu wenden — — (Kolb [CDU/CSU]: Meinen Sie nicht, daß die eventuell zufrieden sind?) — Dazu will ich Ihnen mal was sagen. Es sind nicht alle, die ruhig sind, zufrieden. Es gibt dabei auch einige, die nicht wissen, daß sie ein Recht haben, weil die politisch Verantwortlichen nicht willens und bereit sind, ihnen das Recht näherzubringen, zu definieren und zu erläutern. Das müßte auch mal ihre Aufgabe sein. (Beifall bei der SPD) Es ist doch eigentlich merkwürdig, wenn wir feststellen — ich komme jetzt mal auf Ihre Anregung zu sprechen —, daß die eingegangenen Petitionen überwiegend von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Rentnern, Pensionären kommen, aber Gruppen wie z. B. Ausländer und im aktiven Arbeitsleben stehende Bürger dagegen unterrepräsentiert sind. Da muß doch bei uns das Nachdenken einsetzen. Ich stelle auch fest, daß der Anteil der Frauen unter den Petenten sehr gering ist und nicht dem zahlenmäßigen Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Sicherlich wird keiner der Kollegen im Ausschuß über zuwenig Arbeit klagen können. Dennoch sollten wir gemeinsam für diese verfassungsmäßige Institution werben. So schwierig, wie das Wort „Petititionsausschuß" es manchmal befürchten läßt, ist es nicht, eine Petition an den Deutschen Bundestag einzureichen. Mir scheint dieses Werben um so notwendiger, als ich — wie auch mein Kollege Manfred Wimmer hier vorgetragen hat — immer wieder selbst bei politisch interessierten Besuchergruppen feststelle, daß nur ganz wenige sich unter dem Begriff „Petition" etwas vorstellen können. Der heute zur Diskussion stehende Bericht ist nach meiner Meinung übersichtlich strukturiert und aufgebaut. Die Gliederung nach Ressorts hat sich bewährt. Erfreulich ist zunächst die Tatsache zu werten, daß die Zusammenarbeit mit den Bundesministerien und sonstigen Bundesbehörden im allgemeinen zufriedenstellend war. Bei der Einzelbetrachtung der Bundesbehörden und -ministerien fällt naturgemäß eine sehr unterschiedliche Zahl von Eingaben bei den einzelnen Ressorts auf. Es wäre jedoch falsch, hieraus den Schluß zu ziehen, daß dort, wo viele Petitionen eingehen, an der Arbeitsweise des Ministeriums besonders viel auszusetzen wäre. Vielmehr muß man bei der Bewertung auch feststellen, daß für die Anzahl der Petitionen z. B. die allgemeine wirtschaftliche Lage, eine zunehmende Arbeitslosigkeit, aber auch die Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages maßgeblich sind. Ein Beispiel hierfür ist die relativ stark angestiegene Zahl der Eingaben aus dem öffentlichen Dienst, in denen sich Petenten über die Auswirkungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes beschweren. Ich habe hier einmal drei Petitionen aus diesem Bereich mitgebracht, wo Kritik geübt wird an der Abfassung des § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes oder wo Kritik geübt wird an der seinerzeitigen Festlegung der Taschengeldkürzungen oder wo Kritik geübt wird an der Nichtgewährung von Pflegegeld. Die hierzu eingegangenen Petitionen haben auch bewirkt, daß der Deutsche Bundestag die damals beschlossenen Gesetze wieder revidiert hat. Ich will damit deutlich machen, daß es sich durchaus lohnt, Petitionen an den Deutschen Bundestag zu richten. Nun kann natürlich nicht bei jeder einzelnen Petition ein Erfolgserlebnis nachfolgen. Wir hatten einmal eine Petition zu erörtern, in welcher eine Frau Klage darüber führte, daß nach ihrer Meinung das Kindergeld nicht richtig gezahlt würde. Es war eine Frau, die Fünflinge zur Welt gebracht hatte. Wir konnten zwar in dem konkret vorliegenden Fall nicht helfen, aber wir konnten zumindest erreichen, daß diese ganze Sache als Material an die Bundesregierung weitergeleitet wurde, damit einmal darüber nachgedacht wird, wie im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen anzubringen sind. Ich möchte die Diskussion des Berichts zum Anlaß nehmen, auch einige Bemerkungen zur Arbeitsweise des Petitionsausschusses zu machen. Hierbei kann zunächst positiv festgestellt werden — was heute morgen auch schon einige Male geschehen ist —, daß die Zusammenarbeit in diesem Ausschuß gut ist. Es soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß es hin und wieder zu kleinen parteipolitischen Hakeleien kommt, die aber aus meiner Sicht nicht überbewertet werden sollten und die auch in der politischen Auseinandersetzung vielleicht unvermeidbar sind. (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sehr gut!) Im Vordergrund steht bei allen Kolleginnen und Kollegen stets das Bemühen, den Petenten zu helfen. Bei dieser Arbeit im Ausschuß ist es wichtig zu wissen, daß für viele Hilfesuchende eine Eingabe an den Deutschen Bundestag oftmals die letzte Instanz und Hoffnung ist. Aus dieser Erkenntnis resultiert dann auch das Selbstverständnis des Ausschusses als Sachwalter der Interessen der Menschen in unserem Lande, die sich hilfesuchend an ihn wenden. Ich will auch nicht verschweigen, daß es zu Spannungssituationen mit den Ministerien und auch mit den dort tätigen Beamten und Angestellten kommt. (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: So ist es!) Wir haben aber unsere Sicht der Dinge, und es kann nicht so sein, wie uns einmal im Schreiben eines hohen Ministerialbeamten zwischen den Zeilen mitgeteilt wurde, es sei das letzte Mal daß er dazu Stellung nehme, und im Grunde genommen gebe es wichtigere Dinge, als sich mit diesen Lappalien zu befassen. Ich kann nur feststellen, daß das, was für einen hohen Ministerialbeamten manchmal eine Lappalie darstellt, für den unmittelbar betroffenen Bürger eine ganz wichtige Sache ist. (Beifall bei allen Fraktionen) Ich darf in diesem Zusammenhang folgendes sagen, meine Damen und Herren. Da war eine Frau von 78 Jahren, die darüber Klage führte, daß man ohne ihre Einwilligung die Tür ihres Bades zum Garten — es war ein Reihenhaus — einfach zugemauert hatte. Da gab es eine Riesensache. Das war der Fall, den ich hier angesprochen habe. Es kam noch hinzu, daß man der Frau den Spiegel in ihrem Bad nach der Neuverfliesung dieses Bades so hoch gehängt hat - sie war klein von Wuchs —, daß sie gar nicht mehr hineinschauen konnte. Da wiehert doch der Amtsschimmel. Die Bürokratie war nicht in der Lage, das abzustellen; vielmehr mußten wir uns im Petitionsausschuß um diese Sache kümmern. Bei der Vielzahl der vorliegenden Petitionen wäre eine sachgerechte Arbeit im Ausschuß ohne das Engagement der Mitarbeiter des Ausschußbüros nicht möglich, denen ich an dieser Stelle auch für unsere Fraktion einmal ein herzliches Wort des Dankes sagen möchte. (Beifall bei der SPD) Es muß unser ständiges Bemühen sein, die seitherige Arbeit weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang möchte ich einige kritische Anmerkungen machen. Es sind einige Fälle bekanntgeworden, in denen sich Bürger mit Anliegen an die zuständigen Ministerien gewandt haben. Nachdem dann die Antwort des Ministeriums nicht zur Zufriedenheit der Petenten ausgefallen war, haben sie sich in der gleichen Angelegenheit an den Petitionsausschuß gewandt. Nach einer geraumen Zeit erhielten sie dann die Mitteilung des Petitionsausschusses, daß ihren Anliegen nicht entsprochen werden konnte, und sie mußten mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, daß die Begründung für die Ablehnung wortgetreu dem entsprach, was ihnen bereits einige Monate zuvor das Ministerium mitgeteilt hatte. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß eine solche Erledigung zur Verärgerung und Enttäuschung bei den Betreffenden führen kann. (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sie wissen doch, daß das abgestellt ist!) Ein grundsätzliches Problem bei der Bearbeitung von Petitionen ist auch in dem Umstand zu sehen, daß bei einer Petition von seiten des Büros zunächst eine Stellungnahme des betroffenen Ministeriums oder der betroffenen Behörde eingeholt und diese Stellungnahme häufig wortgleich als Begründung für die Erledigung einer Petition herangezogen wird. Ich möchte diese Feststellung einmal an zwei kleinen Beispielen erläutern. Ein Petent aus Niedersachsen ist der Meinung, daß das dortige Naturschutzgesetz nicht mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Dann schreibt der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Zu der Eingabe äußere ich mich wie folgt: Der Petent wendet sich gegen eine Bestimmung des niedersächsischen Naturschutzgesetzes vom 20. März 1981. Ich habe darum den niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um Stellungnahme gebeten. Dieser Stellungnahme schließe ich mich im Ergebnis an. Dann folgt als Ergebnis: Die Bestimmung des § 7 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes dürfte sich somit im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelung des § 8 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes halten. Damit entbehrt auch der Vorwurf, die niedersächsische Regelung sei ein schwerer Verstoß gegen den Naturschutz, der Grundlage. Nun konnten wir im Ausschuß ja noch erreichen, daß hierzu eine Stellungnahme des Justizministeriums eingeholt wurde, so daß die Kollegen im Ausschuß abgesichert sagen konnten: Jawohl, das stimmt. Wenn die betroffene Behörde aber um eine Stellungnahme gebeten wird, entsteht doch der fatale Eindruck, daß der Ausschuß die Dinge hier eigentlich nicht sachgerecht würdigt. Ich weiß natürlich, daß es schwer ist, verstehe aber auch die Kritik von Petenten an diesem Vorgehen. Angesichts der Vielzahl von Petitionen weiß auch ich keine Patentlösung dafür, wie diese Verfahrensweise verbessert werden kann. Wünschenswert wäre allerdings aus meiner Sicht, wenn eine neutrale gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden könnte, die dann Grundlage für die Bewertung sein könnte. Vizepräsident Wurbs: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Berger? Reuter (SPD): Bitte schön. Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU): Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir im Petitionsausschuß immer dann, wenn die Begründung der Bundesregierung für ihre Entscheidung dem Petitionsausschuß richtig erscheint, was wir überprüfen, diese Begründung übernehmen, dann aber ausdrücklich in den Gründen, die wir dem Bürger schicken, kenntlich machen, daß es sich hier um die Stellungnahme der Bundesregierung handelt, gegen die vom Ausschuß Einwände nicht zu erheben sind? Reuter (SPD): Ich kann Ihnen das, Frau Vorsitzende Berger, durchaus bestätigen, bin allerdings der Meinung, daß es auch Fälle gegeben hat, in denen der Petent das anders gesehen hat und eine Mißdeutung durchaus möglich war. Ich lese Ihnen zu Ihrer Frage hier einmal folgendes vor. Da steht: Der Petitionsausschuß hat in seiner Begründung nichts anderes getan, als auszugsweise eine Stellungnahme des Bundesministers der Justiz zu zitieren, die der Petitionsausschuß, um die Petition behandeln zu können, eingeholt hat. Es heißt dann, daß der Petitionsausschuß nur noch etwas angefügt habe. Dies führt zu einer Bewertung, die ich nicht teile, die sich aber aus der Sicht des Petenten so darstellt: Mit dieser Form der Begründung hat sich der Petitionsausschuß zu einem bloßen Postboten eines Briefes des Bundesministers der Justiz gemacht. Ich wollte mit meinem kritischen Anmerkungen ja nicht global und pauschal Kritik üben, sondern nur sagen, daß wir über diese Dinge gemeinsam nachdenken müssen und uns gemeinsam bemühen müssen, hier vielleicht Verbesserungen anzubringen. (Beifall bei der SPD) Ich weiß allerdings, daß der Petitionsausschuß nicht in der Lage ist, bei jeder vorliegenden Petition erneut in die Gesetzgebungsmaterie einzusteigen und die Problematik von Grund auf neu aufzurollen. Ich kann dem nur beipflichten, was der Kollege Eugen von der Wiesche am 24. Juni 1981 vor dem Deutschen Bundestag ausführte, als er sagte, wir sollten uns davor hüten, den Petitionsausschuß zu einem Oberausschuß zu machen. Ich bin davon überzeugt, daß die Mitglieder des Petitionsausschusses ihre Aufgabe richtig verstehen und sich bei der Erörterung der Petitionen auch jene Selbstbeschränkung auferlegen unter der Voraussetzung, daß die Kollegen in den Fachausschüssen die Ergebnisse der Beratungen des Petitionsausschusses ernst nehmen. Es muß festgestellt werden, daß der Petitionsausschuß als erster die Auswirkungen von neuen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften auf die betroffenen Bürger zur Kenntnis bekommt und somit auch in der Lage ist, die Fachausschüsse des Bundestages umfassend hierüber zu informieren. Wünschenswert hierbei wäre sicherlich, daß, wie im Bericht angesprochen, das Zusammenwirken mit den Fachausschüssen reibungsloser erfolgte, um dadurch die Zeit für die Bearbeitung der Petitionen abzukürzen. Als Fazit unserer Arbeit im Berichtszeitraum kann festgestellt werden, daß in fast 11 % der Fälle den Anliegen der Einsender voll entsprochen werden konnte. In etwa 28 % der Fälle wurde den Petenten auf andere Weise geholfen. Das zeigt zum einen, daß unsere Bundesbehörden und Ministerien gute Arbeit geleistet haben, zum anderen aber auch, daß es eine lohnende Aufgabe ist, sich um die Nöte und Sorgen der Menschen in unserem Lande zu kümmern. — Schönen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eigen. Eigen (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte bei diesem Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses einen Fall beschreiben, der den Petitionsausschuß ganz intensiv beschäftigt hat, und zwar politisch überhaupt nicht kontrovers. Lassen Sie mich, Herr Kollege Reuter, zu Ihrer Replik auf die Ausführungen unseres Kollegen Regenspurger sagen: Das war eigentlich völlig unnötig, denn der Kern der Ausführungen vom Kollegen Regenspurger war, daß unsere Bürger bei der Einreise in die DDR oder in der DDR immer wieder Schikanen, Belastungen und Pressionen ausgesetzt sind, die wir alle gemeinsam unter gar keinen Umständen dulden können, (Beifall bei der CDU/CSU) und daß die jeweiligen Antworten des Fachministeriums uns im Petitionsausschuß oft nicht befriedigt haben. Vizepräsident Wurbs: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Reuter? Eigen (CDU/CSU): Aber gerne. Reuter (SPD): Herr Kollege Eigen, sind Sie denn der Meinung, daß durch einen Beschluß des Petitionsausschusses oder durch einen Beschluß des Deutschen Bundestages die Verantwortlichen in der DDR zu einem anderen Verhalten gebracht werden können, oder sind Sie nicht vielmehr mit mir der Auffassung, daß es hier nur darum gehen kann, vernünftige Verhandlungen mit dem Ziel der Verbesserung dieser Verhältnisse zu führen? Eigen (CDU/CSU): Ich bin mit Ihnen völlig einer Meinung, daß vernünftige Verhandlungen geführt und die Verhältnisse verbessert werden sollten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Damit diese Verhandlungen geführt werden, auch mit dem nötigen Druck, ist es schon richtig, daß Petitionen unserer Bürger über den Petitionsausschuß an das Fachministerium herangetragen werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht in dieser Petition um eine Frage des Tierschutzes. Herr Kollege Wimmer, Sie sagten, daß dabei die Emotionen hochgegangen wären. Das ist natürlich klar. Probleme des Tierschutzes haben mit Ethik und Moral zu tun. Da geht es nicht ohne Emotionen. Die übertrieben geschürten Emotionen lehnen wir natürlich genauso ab wie Sie. Ich bin eigentlich sehr froh darüber und begrüße es ausdrücklich, daß über 200 000 vor allen Dingen junge Menschen diese Petition unterzeichnet haben und damit deutlich gemacht haben, daß sie sich für den Bereich „Tierschutz" besonders interessieren. Ich habe allergrößtes Verständnis dafür, daß junge Menschen, die ihre ganze Hingabe, ihre ganze Zärtlichkeit und Fürsorge dem Pferd widmen, an den Transporten von Schlachtpferden durch die Bundesrepublik Deutschland — vor allen Dingen von Polen nach Frankreich — Anstoß nehmen und daß sie engagiert dagegen angehen, daß auch in Zukunft noch unnötige Tierquälereien vorkommen, (Beifall bei der CDU/CSU) auch wenn die Betroffenen Tiere überhaupt nicht quälen wollen. Bei unseren Recherchen haben wir festgestellt, daß sowohl bei der Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland in Bebra oder in Helmstedt als auch bei der Ausfuhr in Apach Tierquälerei eigentlich nicht vorkam. Hier geht es in Wirklichkeit um etwas ganz anderes. Ich möchte, bevor ich jetzt zu der Fachfrage komme, allen Mitgliedern des Petitionsausschusses danken, sie haben sich alle eingesetzt — nicht nur der Berichterstatter, das bin nun zufälligerweise ich, sondern auch der Mitberichterstatter, Kollege Müller aus Bayreuth, die Vorsitzende Frau Berger, der ich zum 10jährigen Jubiläum natürlich auch herzlich gratuliere, und alle Mitglieder des Petitionsausschusses. Es haben sich aber auch alle Behörden, alle Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums, die Bahnbeamten, die Veterinärbeamten, die Zollbeamten an der Grenze überhaupt nicht negativ verhalten, sondern uns — das ist positiv — dazu verholfen, daß wir die notwendigen Recherchen durchführen konnten. Worum geht es nun in Wirklichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren? Vor allen Dingen aus Polen, aber auch aus Finnland, auch aus Griechenland werden Schlachtpferde 2 000 Kilometer und mehr mit der Eisenbahn oder über die Straße transportiert, um dann in Frankreich geschlachtet zu werden. Der Petent will, daß diese Transporte in Zukunft verboten werden. Wir als Petitionsausschuß haben hierzu eine ganz klare Aussage getroffen, einen ganz klaren Beschluß gefaßt: Wir haben diese Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Das heißt: Wir haben vor allen Dingen das Bundesministerium für Landwirtschaft aufgefordert, alles zu unternehmen, um in internationalen Verhandlungen — es handelt sich hier um ein internationales Problem — dafür zu sorgen, daß diese langen Transporte von Schlachtpferden durch Deutschland endgültig verboten werden. Es handelt sich beim Pferd nun einmal um ein sensibles, um ein besonders sensibles Tier. Wenn es jetzt schon die moderne Technik gibt, die moderne Technik des Schlachtens, die moderne Technik des Kühltransports, dann kann man diese Technik ja auch einmal zugunsten der geschundenen Kreatur anwenden. (Beifall bei der CDU/CSU) Dies ist unser Anliegen. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang daran, daß mein Vater mir 1937, als ich ein zehnjähriger Junge war und der erste Schlepper bei uns auf den Hof kam, sagte: Über nichts bin ich glücklicher als darüber, daß wir den Pferden die schwerste Arbeit jetzt abnehmen können. Denn alle Tiere auf dem Hof — Kühe, Schweine oder Hühner — werden gehegt und gepflegt, weil der Bauer natürlich darauf angewiesen ist, daß sie Leistung bringen, während das Pferd Schwerstarbeit leisten muß. Der Schlepper, die moderne Technik kann ihm das jetzt abnehmen. So sollte auch hier dafür gesorgt werden. Wenn wir allein, national dazu nicht in der Lage sind, dann müssen wir eben in internationalen Verhandlungen durchsetzen, daß dieser Schlachtpferdetransport endlich beendet wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit einer Verschärfung der Tierschutzbestimmungen über den Transport kann man dem Anliegen nicht gerecht werden. Wie gesagt, wir haben festgestellt, daß die Tiere unterwegs getränkt, gefüttert und ordentlich eingestreut wurden. Wir haben keine Fälle von wirklicher Tierquälerei feststellen können. Helfen kann allein das Verbot. Ich fordere die Bundesregierung auf, daß sie dem Petitum des Petitionsausschusses oder des — um es deutsch zu sagen, damit es jeder versteht — Eingabenausschusses auch tatsächlich Folge leistet und in europäischen und Europarats-Verhandlungen mit allem Engagement dafür eintritt, daß der Transport von Schlachtpferden über Tausende von Kilometern und über 40, 50 Stunden endgültig beendet wird. — Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Wurbs: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Beratung des Zwischenberichts und der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter — Prototypanlage SNR 300 in Kalkar — Drucksache 9/2001 - Im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Runde vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gerstein. (Dr. Steger [SPD]: Die Kommission hat gebrütet und sich gleich gespalten!) Gerstein (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" hat ihre Beratungen zu der Frage, ob es politisch zu verantworten ist, das Kernkraftwerk Kalkar, den Schnellen Brüter, in Betrieb zu nehmen, abgeschlossen. Ich darf an dieser Stelle allen Beteiligten an den so oft sehr mühsamen Beratungen, insbesondere aber dem Stab der Kommission ein herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit sagen. (Beifall bei allen Fraktionen) Meine Damen und Herren, mit der großen Mehrheit von sechs Sachverständigen unterschiedlicher Berufung und fünf Parlamentariern aus allen Parteien dieses Hauses empfiehlt die Kommission, der Deutsche Bundestag möge den vom 8. Bundestag am 14. Dezember 1978 beschlossenen politischen Vorbehalt gegen die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Kalkar aufheben. Eine Minderheit von zwei Parlamentariern, die zu einer Partei gehören, und drei Sachverständigen empfiehlt das Gegenteil. Wir begrüßen diesen Mehrheitsbeschluß. Er schafft Klarheit. Es war vielleicht ein Stück Wende. (Dr. Steger [SPD]: Ich hoffe daß sich die Wende nicht so wackelig vollzieht, wie das sonst üblich ist!) - Ja, in Ihrer Partei vielleicht. Durch die Beschlüsse dieses Hauses sind die seit 1978 mit der Inbetriebnahme des Schnellen Brüters verbundenen Fragen zu einem Dreh- und Angelpunkt der gesamten Diskussion über Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung der Kernenergie geworden. Darüber haben wir uns mehrfach auseinandergesetzt. Ich bin sicher, daß diese Auseinandersetzungen auch in Zukunft in diesem Hause erneut und umfassend weitergeführt werden. Heute, bei der Vorlage des Zwischenberichts der Kommission, scheint es mir allerdings wichtiger zu sein, einige Bemerkungen zur Begründung der Empfehlung und einige Hinweise für die Beratungen in den Ausschüssen zu geben. Gleichzeitig möchte ich auf einige grundsätzliche Unterschiede zwischen dem Mehrheiten- und dem Minderheitenvotum hinweisen. Mein erster Hinweis gilt der Frage, inwieweit diese Empfehlungen und ihre Begründungen den Absichten der Enquete-Kommission des 8. Deutschen Bundestages entsprechen oder nicht. Soweit es um das Kernkraftwerk Kalkar und seine Inbetriebnahme geht, lautet die Aufgabe zusammengefaßt, auf der Basis mehrerer, genau festgelegter Studien sei zu klären, ob die Sicherheit des Schnellen Brüters der eines modernen Leichtwasserreaktors entspreche und ob mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne, daß beim SNR 300 Unfälle auftreten, deren Auswirkungen die für den Auslösungsstörfall bei der Genehmigung ermittelte Obergrenze der Schadensauswirkung überschreiten. Die Mehrheit der Kommission versteht dementsprechend ihre Empfehlung ausschließlich als eine Empfehlung zur möglichen Inbetriebnahme des Schnellen Brüters unter Sicherheitsgesichtspunkten. Zu den Problemen, die mit dem großtechnischen Einsatz Schneller Brüter auf sozialer, ökologischer und politischer Ebene verbunden sind, kann die Kommission nach Auffassung der Mehrheit erst in ihrem Abschlußbericht Stellung nehmen. Meine Damen und Herren, dies allein entspricht nach meiner Auffassung genau dem Konsens, den die Enquete- Kommission des 8. Deutschen Bundestages gefunden hatte — sowohl vom Inhalt her als auch vom zeitlichen Ablauf. Die Minderheit der Kommission unter Führung ihres Vorsitzenden hat sich bedauerlicherweise an diesen Konsens eigentlich nicht mehr gehalten, einen Konsens, den Sie, Herr Schäfer, wesentlich mitgetragen hatten. Sie haben in Ihre Begründung neben sicherheitstechnischen Aspekten auch viele andere Fragen einbezogen. Bereits die letzte Enquete- Kommission hatte aber eindeutig unterschieden zwischen den sicherheitstechnischen Fragen im Zusammenhang mit dem SNR 300 einerseits und der Bewertung des Gesamtbereiches der Folgen einer langfristigen Nutzung der Kernenergie mit einer größeren Anzahl von Brutreaktoren andererseits. Daher war es meiner Meinung nach nicht zulässig, wie Sie dies getan haben, bereits in die jetzige Empfehlung und Begründung viele Fragen einer zukünftigen Brutreaktortechnologie einzubeziehen. Dies gilt — in dieser Hinsicht sind wir enttäuscht — um so mehr, als in der jetzigen Kommission, und zwar auf Grund einvernehmlicher Vereinbarungen, die anderen Sachverhalte wie z. B. die Wirtschaftlichkeit und forschungspolitische Fragen überhaupt nicht abschließend behandelt worden sind. Herr Schäfer, Sie haben noch am 29. April 1982 in diesem Zusammenhang hier von dieser Stelle angekündigt: Wir haben dem Deutschen Bundestag bis zum 23. September eine Empfehlung zu der Frage vorzulegen, ob der SNR 300 unter Sicherheitsgesichtspunkten in Betrieb gehen kann oder nicht. Sie haben dann auch noch aufgezählt, was alles in dieser Empfehlung nicht stehen würde, was aber jetzt im Minderheitsvotum eben doch steht. Sie haben hier die Grenzen nicht eingehalten. Ich bin der Meinung — das gilt auch, darauf kommt es mir an, für die Beratungen in den Ausschüssen —, daß vor allen Dingen die Grenzen des Auftrages beachtet werden müssen und daß es entscheidend darauf ankommt, abschließend über die Frage zu beraten, ob die Inbetriebnahme des Schnellen Brüters unter Sicherheitsgesichtspunkten verantwortet werden kann oder nicht. Meine Damen und Herren, wir, die Mehrheit der Kommission, sind, wenn auch mit einer unterschiedlichen Begründung der Kommissionsmitglieder Reuschenbach von der Sozialdemokratischen Partei und Pfeiffer vom Deutschen Gewerkschaftsbund im einzelnen, insgesamt davon überzeugt, daß mit der Inbetriebnahme des Schnellen Brüters keine neue Risikodimension eröffnet werden wird. Der Schnelle Brüter ist, was das sicherheitstechnische Risiko und das Risiko infolge Einwirkungen Dritter angeht, vergleichbar mit einem Leichtwasserreaktor, dessen Risiken vom Gesetzgeber, von den Genehmigungsbehörden und den Gerichten für zumutbar gehalten werden und auch von dem größeren Teil der Bevölkerung bereits heute akzeptiert werden. Natürlich ist die Frage berechtigt, wie wir zu diesem Urteil gekommen sind. Die schwierigste Aufgabe der Kommission war es ja, zwei risikoorientierte Studien, und zwar die der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und die Studie der Forschungsgruppe Schneller Brüter aus Heidelberg, zu prüfen und zu bewerten. Es war nicht möglich, eine Basis für eine gemeinsame Studie zu finden. Den Gründen kann man hier nicht näher nachgehen. Unsere Empfehlung, die Empfehlung der Mehrheit, beruht auf den Ergebnissen der risikoorientierten Analyse der Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Wir sind der Meinung, Stand von Wissenschaft und Technik sind in dieser Studie voll berücksichtigt, und diese Studie erlaubt uns unsere positive Wertung. Dagegen sind wir der Meinung, daß die Ergebnisse der Forschungsgruppe Schneller Brüter aus Heidelberg, in der Wissenschaftler der Uni Bremen — die sogenannte Bremer Gruppe — mitgearbeitet haben, nicht überzeugen. Sie erinnern sich, bereits in der Debatte über die Fristverlängerung und die Auftragserweiterung an diese Forschungsgruppe, die wir im April hier geführt haben, haben wir unsere Zweifel an der Kompetenz und der Qualifikation der mit dieser Studie befaßten Mitarbeiter geäußert. Ich habe damals Professor Maier-Leibnitz zitiert, der gesagt hat: Wenn den Vorwürfen gegen die Bremer Gruppe nichts Positives gegenübersteht, „dann dürfte nach den wissenschaftlichen Standards von Objektivität und Selbstkritik, die wir aufrechtzuerhalten suchen, von der Bremer Gruppe kein Hund mehr ein Stück Brot nehmen". Bis heute ist den bereits damals im April geäußerten Vorwürfen nichts Positives gegenübergestellt worden. Der Vorwurf kann daher meines Erachtens ohne Widerspruch weiter aufrechterhalten werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Aussagen des Bundesforschungsministers, der ja in der gleichen Debatte festgestellt hat, daß wesentliche neue Erkenntnisse durch die Verlängerung der Arbeiten nicht zu erwarten seien. Das ist eingetreten. Auch der Endbericht hat keine neuen Erkenntnisse gebracht. Im Gegenteil, durch den Endbericht sind unsere Zweifel bezüglich der Qualifikation und der Kompetenz der ganzen Gruppe bestätigt worden. Es ist hier nicht der Ort, Beispiele für fehlerhafte Rechnungen und falsche Annahmen im einzelnen vorzutragen. Sie sind in unserem Votum nachzulesen. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es auch einen umfangreichen Fehlernachweis des Sachverständigen Professor Birkhofer gibt, der zum Material der Kommission gehört. Dieser Nachweis verdient besondere Aufmerksamkeit. Insgesamt kann man feststellen: Bereits die uns heute vorliegenden Nachweise für unrealistische Szenarien und falsche Annahmen der Forschungsgruppe Schneller Brüter aus Heidelberg sind inzwischen beinahe ebenso umfangreich wie die gesamten Arbeitsergebnisse dieser Gruppe. Daher ergibt es auch nach unserer Auffassung keinen Sinn, diese Ergebnisse zur Grundlage von Entscheidungen im Zusammenhang mit Sicherheitsaspekten der Inbetriebnahme des Schnellen Brüters zu machen. (Dr. Steger [SPD]: So pauschal kann man das aber nicht sagen!) Zum Schluß will ich noch ein Wort zu den sogenannten kritischen Wissenschaftlern allgemein sagen. Die Einbeziehung derjenigen Wissenschaftler, die der friedlichen Nutzung der Kernenergie skeptisch oder gar ablehnend gegenüberstehen, in eine sachgerechte Diskussion war zwar aus unserer Sicht immer problematisch; aber sie hat durch den Prozeß in der Enquete-Kommission vielleicht doch große Bedeutung erlangt. Denn diese Wissenschaftler, die sich bisher einer wissenschaftlichen Diskussion ihrer Ansichten nicht gestellt haben, sind in der Enquete-Kommission erstmals gleichsam — Herr Schäfer, ich benutze Ihren Ausdruck aus der April- Debatte — auf einen öffentlichen Prüfstand gekommen. Auf diesem Prüfstand der Kommission, in der neben den acht Parlamentariern immerhin neun Sachverständige mitgewirkt haben, ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Diskussion der vorgetragenen Argumente und Studienergebnisse durchgeführt worden. Aber fast jede Einzelprüfung hat fehlerhafte Rechnungen, unzulässige Annahmen oder Vernachlässigung des Standes von Wissenschaft und Technik und damit falsche Ergebnisse nachgewiesen. Eine von Professor Maier-Leibnitz angestellte Glaubwürdigkeitsuntersuchung, die der Kommission ebenfalls als Material vorliegt, kommt sinngemäß zu der gleichen Beurteilung: Glaubwürdigkeit gibt es für diese Forschungsergebnisse eben nicht. Deswegen meinen wir, daß die vorgelegten Nachweise ausreichen, um die Ergebnisse der Studiengruppe Schneller Brüter aus Heidelberg insgesamt als unglaubwürdig zu verwerfen. Wir wissen nun - das ist eine wichtige Erkenntnis auf Grund der Beratungen der Kommission —: Entscheidungshilfen für die Anwendung moderner komplizierter Technologien von sogenannten kritischen Wissenschaftlern, die gegen diese Technologien eingestellt sind, können nur begrenzt erwartet werden. Ich meine, diese Wissenschaftler hätten eine Chance vertan. Es wäre doch möglich gewesen, vor der Kommission zu zeigen, daß Gegner der Kernenergie in der Lage sind, Tatbestände objektiv zu prüfen. Dies ist nicht geschehen. (Dr. Kübler [SPD]: Die Auffassung teile ich nicht! — Kolb [CDU/CSU]: Das ist der Un - terschied zwischen Ihnen und uns!) Meine Damen und Herren, es bleibt die Frage, ob angesichts der gravierenden Fehler und offensichtlich richtungsorientierten falschen Annahmen die Studienergebnisse Heidelberg/Bremen ihren Preis überhaupt wert sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Ist es eigentlich zu verantworten, daß unter dem Deckmantel eines Auftrags der Bundesregierung Zahlen verbreitet werden können, die jeder realen Grundlage entbehren? Kann die Verunsicherung vieler Menschen durch diese Horrorzahlen verantwortet werden? Wer die Unwahrheit sagt und schreibt, um Angst — in diesem Fall Angst vor der Kernenergie, Angst vor dem Schnellen Brüter — zu erzeugen, der handelt, wie ich meine, verantwortungslos. Wir sollten uns der Bedeutung der leichtfertigen Herausgabe total falscher Zahlen immer bewußt sein. Herr Wolfram, hier werden eben nicht Ängste von Menschen aufgegriffen, sondern hier sind wir an der Quelle angelangt, durch die Ängste original erzeugt werden. (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Steger [SPD]: Sonthofen!) Herr Wolfram, hier werden Befürchtungen eben nicht ernst genommen, sondern hier wird verantwortungslos Furcht neu geschaffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich fasse abschließend zusammen. Die Mehrheit der Kommission hat eine Beschlußempfehlung für die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Kalkar vorgelegt. Diese Empfehlung wird von fünf Parlamentariern aus allen vier Parteien dieses Hauses ebenso getragen wie von sechs Sachverständigen unterschiedlicher Berufung. Mit Befriedigung stelle ich fest, daß darüber hinaus der Bundesinnenminister und die Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen vor wenigen Tagen durch Erteilung der sicherheitstechnisch besonders bedeutsamen 5. Teilerrichtungsgenehmigung den Weg für die Fertigstellung des SNR 300 freigemacht haben. Die Empfehlungen der Kommission mit ihren abschließenden Voten für die Inbetriebnahme des Schnellen Brüters beinhalten eine große Chance. Dies ist die Chance, neues Vertrauen für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu schaffen. Es ist die Chance, das große Mißtrauen, das immer wieder durch ungeprüfte Angaben über hohe Risiken der Kernenergie bewirkt worden ist, nun mit allem Nachdruck und unter Hinweis auf die Arbeit der Enquete-Kommission abzubauen. Es gibt keine Gründe mehr, die längst fällige Entscheidung erneut zu vertagen. Wir bitten um Oberweisung des Zwischenberichts an die zuständigen Ausschüsse und hoffen auf eine zügige Beratung. - Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeord - neten der FDP) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Abgeordnete Schäfer (Offenburg). Schäfer (Offenburg) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte von dieser Stelle aus mit einem Dank an die Mitglieder der Kommission dafür beginnen, daß sie in der Kommission mitgearbeitet haben. Besonders danken möchte ich dem Sekretariat und dem Stab, der zumal in den letzten Wochen über Gebühr beansprucht worden ist und ohne dessen Engagement wir die fristgerechte Vorlage nicht hätten leisten können. (Beifall) Wir haben heute ausschließlich über den Zwischenbericht zu diskutieren, wo wir zu von der alten Kommission in Auftrag gegebenen Sicherheitsgutachten zum SNR 300 Stellung zu nehmen und eine Empfehlung zur Inbetriebnahme an den Deutschen Bundestag vorzulegen haben. Alle Probleme — und da muß ich dem Kollegen Gerstein zum erstenmal widersprechen; das gilt auch für die Minderheitsempfehlung —, die mit der möglichen großtechnischen kommerziellen Nutzung der Brutreaktortechnologie verbunden sind, werden auftragsgemäß in diesem Bericht nicht behandelt. Dies gilt für die gesamte Empfehlung, für das Mehrhefts- und für das Minderheitsvotum. Ich möchte von meiner Seite noch einmal unterstreichen, daß in der Kommission — und dies sollte nach meiner Ansicht auch in der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden — Übereinstimmung darüber bestand, daß die Frage der Entscheidung über die mögliche Inbetriebnahme des Demonstrationskraftwerks in Kalkar keine Parteifrage im engeren Sinne sein kann. In der Kommission wurde demnach auch nicht auf der Grundlage von Parteiprogrammen oder von energiepolitischen Beschlüssen von Bundestagsfraktionen entschieden. Es wurden in der Kommission auch keine Fraktionsanträge eingebracht. Schließlich haben die Sachverständigen — auch darauf ist bereits hingewiesen worden — unabhängig von der Tatsache votiert, welche Fraktion sie für die Kommission benannt hatte. Die Entscheidung zur möglichen Inbetriebnahme des SNR 300 ist nach Auffassung der Kommission also keine Frage der Parteizugehörigkeit. Die Kommission legt keine einmütige Empfehlung vor. Dies war angesichts der zur Entscheidung stehenden Frage auch wohl kaum anders zu erwarten, weil die Empfehlung ja mehr sein muß als die Übernahme eines sicherheitstechnischen Vergleichs, der zudem in vielen Bereichen nicht hinreichend wissenschaftlich fundiert ist. Zum Auftrag der Kommission, zum Zwischenbericht: Die alte Kommission hatte eine Literaturübersicht über den sogenannten Bethe-Tait-Störfall und zwei risikoorientierte Analysen zur Sicherheit und zum Risiko des Demonstrationskraftwerks in Kalkar in Auftrag gegeben. Mehrheitlich hat die alte Kommission dabei bewußt den sogenannten parallelen Ansatz gewählt. Es sollten nämlich nicht wie bislang nur die Wissenschaftler, die mit der nuklearen Entwicklung seit Jahrzehnten eng vertraut sind, zur Frage der Sicherheit des SNR 300 Stellung nehmen können; auch Wissenschaftler, die der Kernenergie skeptisch gegenüberstehen, sollten die Beurteilung aus ihrer Qualifikation heraus vornehmen können. Allerdings hatten die beiden parallel arbeitenden Gruppen, nämlich die Gruppe um Herrn Professor Birkhofer, Gesellschaft für Reaktorsicherheit, und um Herrn Professor Benecke von der Forschungsgruppe Schneller Brüter, den Auftrag, einen gemeinsamen Bericht vorzulegen. Dieser gemeinsame Bericht sollte Gemeinsames als Gemeinsames und Strittiges gemeinsam als Strittiges ausweisen. Zudem sollte in diesem gemeinsamen Bericht ausgewiesen werden, welche sicherheitstechnischen Probleme, welche Punkte, die für die Risikobetrachtung von Relevanz sind, einer politischen Bewertung zuzuführen sind. (Vorsitz : Vizepräsident Frau Renger) Dieser gemeinsame Bericht ist nicht zustande gekommen. Die Politik ist, jedenfalls partiell, von der Wissenschaft im Stich gelassen worden. Statt dessen haben wir zwei unterschiedliche Konvolute von Schriften zur sicherheitstechnischen Beurteilung und zur Risikobeurteilung auf den Tisch bekommen. Nun haben wir in der Kommission den Versuch unternommen, diese notwendige wissenschaftliche Diskussion zwischen den beiden Gruppen nachzuholen. Für Sie, Herr Gerstein, hat sich das letztlich auf einen Punkt reduziert: Sie entscheiden zwischen Kompetenz auf der einen Seite — das sind die etablierten Wissenschaftler unter Herrn Birkhofer — und Ignoranz auf der anderen Seite. Da Sie die Kritiker als Ignoranten bezeichnen, (Zuruf des Abg. Gerstein [CDU/CSU]) haben Sie deren Ergebnisse erst gar nicht in Ihr Urteil einbezogen. Ich habe mir die Mühe gemacht, wie Sie wissen, beide Gruppen zu einem zweitägigen Seminar nach München einzuladen. Beide Gruppen waren dort gehalten, ihre Ergebnisse wechselseitig einer wissenschaftlichen Diskussion zuzuführen. Beide Gruppen 7126 Deutscher Bundestag. -9 Wahlperiode117-. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. September 1982 Schäfer (Offenburg) sagten mir übereinstimmend, daß dieses Verfahren des parallelen Ansatzes, von unterschiedlichen Grundhaltungen in der Energienutzung herkommend gleiche Fragen zu behandeln, sinnvoll, hilfreich und notwendig sei, daß es zusätzliche Erkenntnisgewinne für die politische Urteilsbildung bringe. Beide Gruppen bestätigen das ausdrücklich. Wer die Studien im einzelnen liest, wird sehen, daß der Unterschied zwischen den Aussagen in vielen Bereichen so groß auch nicht ist. Ich will ganz kurz etwas zu den vorliegenden risikoorientierten Studien sagen. Erstens: Zunächst einmal ist wichtig festzuhalten, daß sich die von Herrn Birkhofer vorgelegte Studie, wenn ich von Erdbeben als äußere Einflüsse einmal absehe, nur auf technische Ursachen möglicher Unfälle des SNR 300 bezieht. Andere wichtige Risikofaktoren wie beispielsweise geplantes oder böswilliges menschliches Verhalten, Störungen bei kerntechnischen Anlagen herbeizuführen, wie Einwirkungen von Dritten, Gewalt, Terror, Sabotage, Einflüsse, die von allen als wichtige zu erfassende Risikofaktoren anerkannt werden, werden in der Birkhofer-Studie nicht berücksichtigt. Von daher kriegen Sie auf der Grundlage dieser Studie allenfalls einen sicherheitstechnischen Vergleich, aber keinen gesamten Risikovergleich. Zweitens. Die gängige Risikoformel lautet: Das Risiko wird definiert als Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Das heißt, es werden Eintrittswahrscheinlichkeiten möglicher Störfälle ermittelt, und das wird mit dem Schadensausmaß multipliziert. Dann haben Sie den Risikobegriff. Die in der Birkhofer-Studie vorgelegten Wahrscheinlichkeitsangaben beruhen zum größten Teil entweder auf Erfahrungen mit dem Phenix - Brutreaktor in Frankreich — nicht Kalkar- spezifisch — oder auf subjektiven Annahmen und Einschätzungen von Ingenieuren, die auf Grund ihres Sachverstandes ohne wissenschaftliche Belegbarkeit zu Wahrscheinlichkeitsannahmen kommen. Wissenschaftlich fundierte Wahrscheinlichkeitsannahmen sind diesen Studien nicht zu entnehmen. Herr Birkhofer hat in der letzten Sitzung auf die Frage nach der wissenschaftlichen Fundierbarkeit geantwortet, er als Ingenieur halte diese Annahmen für vernünftig. Das ist sein gutes Recht, aber man kann dann nicht mit dem Anspruch wissenschaftlicher Fundierbarkeit auftreten. Die alte Kommission hatte uns eine Vorgabe gemacht. Sie hatte nämlich gesagt, wir sollten das Risiko des SNR 300 mit dem eines Druckwasserreaktors moderner Bauart — Biblis B — vergleichen, und zwar sowohl hinsichtlich der Produktformel - Risikoeintrittswahrscheinlichkeit mal Schadensausmaß — als auch hinsichtlich des maximalen Schadensausmaßes. Da gibt es zwischen Herrn Pfeiffer, Herrn Reuschenbach und der Minderheit keinen Zweifel, daß hinsichtlich des maximalen Schadensausmaßes der SNR 300 in Kalkar gefährlicher ist als ein vergleichbarer Druckwasserreaktor. Nun zur sicherheitstechnischen Bewertung. Die alte Kommission hat einstimmig beschlossen, Herr Kollege Gerstein — ich zitiere wörtlich —: Die Kommission war der übereinstimmenden Meinung, — ich bitte, jetzt gut zuzuhören - daß das Risiko durch den Betrieb eines natriumgekühlten Brutreaktors keinesfalls größer sein dürfe als das durch den Betrieb eines Leichtwasserreaktors moderner Bauart. Herr Birkhofer kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis: Der SNR 300 ist um ein Vielfaches sicherer als ein Leichtwasserreaktor. Herr Gerstein, Sie haben soeben die Birkhofer-Studie über den grünen Klee gelobt, haben aber nichtsdestotrotz nicht dessen Aussage übernommen. Sie schreiben nämlich nicht, wie in der Birkhofer-Studie steht, der SNR 300 sei um ein Vielfaches sicherer, Sie schreiben - das muß man zweimal lesen, damit man es überhaupt verstehen kann — laut Mehrheitsempfehlung, das Risiko aus dem SNR 300 liege in der gleichen Bandbreite wie jenes der in Betrieb befindlichen Leichtwasserreaktoren. Eindeutige Aussagen — der SNR 300 ist sicherer - machen Sie nicht. Sie reduzieren insoweit den Auftrag der alten Kommission und übernehmen auch nicht das von Ihnen als vorbildlich, als wissenschaftlich qualifiziert zu betrachtende GRS-Gutachten. Mir liegt daran, zu zitieren, was in einer persönlichen Begründung der Sachverständige Pfeiffer und der Abgeordnete Reuschenbach zum Gesamtrisiko des SNR 300 ausgeführt haben. Sie haben daraus eine andere Schlußfolgerung gezogen als die Minderheit, aber immerhin. Ich zitiere wörtlich Alois Pfeiffer und Peter Reuschenbach: Es ist deshalb die vorsichtige Bewertung vertretbar, daß das gesamte Risiko aus dem Betrieb des SNR 300 in der gleichen Bandbreite liegt wie jenes der im Betrieb befindlichen Leichtwasserreaktoren. Damit ist weder eine Hochrechnung auf z. B. zehn Leichtwasserreaktoren noch eine vergleichende Begrenzung auf einen Leichtwasserreaktor zulässig. Die Wahrheit wird dazwischen liegen. Mit anderen Worten: Herr Pfeiffer und Herr Reuschenbach kommen bei der Risikobewertung und der sicherheitstechnischen Vergleichbarkeit der beiden zum Vergleich anstehenden Reaktoren zum gleichen Ergebnis wie die Minderheit. Die Minderheit sagte nämlich: Der Sicherheitsvergleich hat den Nachweis nicht erbracht, daß der SNR 300 sicherer oder zumindest ebenso sicher wie ein Druckwasserreaktor ist. Das war Aufgabe der Kommission. (Zustimmung bei der SPD) Meine Damen und Herren, noch einige wenige Worte zu dem, was der Deutsche Bundestag meiner Meinung nach in seine Beratungen mit einbeziehen muß. Die Mehrheit hat in ihrer Empfehlung formuliert, „daß das Risiko aus dem Betrieb des SNR 300 in der gleichen Bandbreite liegt wie jenes der in Betrieb befindlichen Leichtwasserreaktoren. Die Kommission hält deshalb die Inbetriebnahme des SNR 300 politisch für verantwortbar". — Sie haben zur Entscheidungsgrundlage, ob eine Technologie politisch akzeptiert werden kann, nur einen Gesichtspunkt ausgewählt, nämlich: die technische Machbarkeit. Ich sage Ihnen: Nicht alles, was technisch machbar ist, muß auch zur Anwendung gebracht werden. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP) Für die Behandlung im Deutschen Bundestag, meine Damen und Herren, ist eine isolierte sicherheitstechnische Betrachtung nicht zulässig. Die Sicherheit einer Technologie ist ein Gesichtspunkt, aber nicht der entscheidende. (Kolb [CDU/CSU]: Wenn Sie von Dingen reden, die Sie nicht verstehen, was nützt denn das?) Wir müssen, meine ich jedenfalls, den Nutzen und die Notwendigkeit einer Technologie, zumal wenn sie so gefährlich ist wie der SNR 300, unter Beweis stellen können, bevor wir uns für ihre Anwendung entscheiden können. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. - Wir können ja anderer Auffassung sein, meine Herren. - (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Passen Sie nur auf, daß Sie bei der Verneigung vor den Grünen nicht mit dem Kopf auf den Boden stoßen!) Wir im Deutschen Bundestag haben das Risiko der in Betrieb befindlichen Leichtwasserreaktortechnologie akzeptiert, nicht weil das Risiko klein ist; wir wissen, daß es bei einem Unglück bei einem 1 300- MW-Reaktor in dem sehr unwahrscheinlichen Fall bis zu 100 000 Tote geben kann. Wir haben den Leichtwasserreaktor nicht deshalb akzeptiert, weil das Risiko klein ist, sondern weil alle energiepolitischen Analysen gezeigt haben, daß — jedenfalls gegenwärtig - der gesamte Nutzen gestattet, das Risiko in Kauf zu nehmen. Aus meiner Sicht muß deswegen für eine politische Gesamtbewertung, auch für das spezielle Kernkraftwerk SNR 300 in Kalkar nachgewiesen werden können, ob der damit verbundene Nutzen — der mögliche Nutzen —, ob die Notwendigkeit für das Demonstrationskraftwerk in Kalkar es rechtfertigen, das damit verbundene Risiko in Kauf zu nehmen. Dies ist meiner Meinung nach die politische Entscheidungsvoraussetzung und -grundlage, die sich für den Deutschen Bundestag stellt. Nicht umsonst hat der Bundestag am 14. Dezember 1978 beschlossen, daß einer möglichen Inbetriebnahmeentscheidung eine grundsätzliche politische Debatte vorausgehen soll. Eine Einschränkung auf einen sicherheitstechnischen Vergleich ist dort nicht erfolgt. Ich will es für Sie, Herr Kolb, noch anders formulieren. Wir unterstellen einmal gemeinsam den Fall, wir hätten gegenwärtig keine Uranreserven. - Dabei reichen sie j a viel, viel länger als wir vor 10 oder 20 Jahren angenommen haben. — Wir unterstellen gemeinsam den Fall, wir hätten keine Kohle in der Bundesrepublik Deutschland. Wir unterstellen gemeinsam den Fall, wir würden in einer Elektrizitätsmangelsituation leben. Dann wäre die Gesellschaft, dann wäre auch das Parlament bereit, vielleicht ein noch größeres Risiko, als es der SNR 300 darstellt, in Kauf zu nehmen - nicht weil das Risiko dann gering ist, sondern weil der Nutzen dann evident ist. Ich meine, wir müssen in den Beratungen mit untersuchen — — (Dr. Stavenhagen [CDU/CSU]: Sie rechnen Sicherheit gegen Wirtschaftlichkeit, sehr merkwürdig! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) — Nein, Herr Kollege Stavenhagen, dies ist keine Aufrechnung zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. (Kolb [CDU/CSU]: So haben Sie eben gesagt!) Ich sage Ihnen nur: Das Risiko — auch ein größeres Risiko — wird dann eher politisch akzeptiert, wenn der damit verbundene Nutzen das Risiko als inkaufnehmbar erscheinen läßt. Das ist eine gängige Risikobetrachtung. Bei allen Risikowahrnehmungen entscheiden wir — übrigens jeder von uns täglich — so. Ich meine also im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Gerstein, daß bei den Beratungen im Ausschuß und bei den Beratungen im Deutschen Bundestag auch untersucht werden muß, ob das Demonstrationskraftwerk SNR 300 in Kalkar angesichts der veränderten Rahmenbedingungen — was die Stromverbrauchsentwicklung und die geringeren Energieverbrauchszuwachsraten angeht — energiewirtschaftlich und energiepolitisch überhaupt noch notwendig ist. Ich meine, wir müssen beispielsweise die Frage stellen, ob dieses Demonstrationskraftwerk, das — wenn überhaupt — 1987 in Betrieb geht, einen sinnvollen Beitrag zur späteren kommerziellen Nutzung leisten kann, wenn man in der Bundesrepublik und weltweit davon ausgeht, daß eine kommerzielle Brüternutzung — wenn überhaupt — erst weit nach der Jahrhundertwende in der Bundesrepublik Deutschland in Frage kommen kann. (Dr. Stavenhagen [CDU/CSU]: Wenn es nicht in Betrieb geht, ist es bestimmt kein Beitrag!) — Man muß doch die Frage stellen, ob es dann noch einen Sinn gibt. Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir es angesichts der explosionsartigen Kostensteigerung (Kolb [CDU/CSU]: Woher sind die denn gekommen?) — Milliardenbeträge fehlen zur Gesamtfinanzierung — (Kolb [CDU/CSU]: Dank der Leistung von Ihnen!) gesamtwirtschaftlich verantworten können, diese Milliardenbeträge in eine möglicherweise veraltete Technologie zu stecken, oder ob wir das Geld, das gesamtvolkswirtschaftlich nur einmal ausgegeben werden kann, meinethalben in Maßnahmen zur Sanierung der Kohlekraftwerke oder zum weiteren Fernwärmeausbau investieren, (Kolb [CDU/CSU]: Für Untersuchungen von schlechten Wissenschaftlern!) ) weil wir dort energiepolitisch etwas Sinnvolleres tun, umweltpolitisch etwas Sinnvolleres tun und zudem noch mehr Arbeitsplätze schaffen, was das Gebot der innenpolitischen Notwendigkeit ist. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP) Das muß doch untersucht werden, meine Damen und Herren! Sie klammern das alles aus. Daß Sie das in der Kommission ausgeklammert haben, dafür habe ich Verständnis. (Gerstein [CDU/CSU]: Wir haben uns über ein Gesetz unterhalten!) Aber wenn Sie es auch im Deutschen Bundestag ausklammern wollen, verkürzen Sie eine grundsätzliche politische Entscheidung auf die Übernahme eines zudem noch fragwürdigen sicherheitstechnischen Vergleichs. Dies kann angesichts der Dimensionen, die auch mit dem SNR 300 verbunden sind, keine verantwortbare Betrachtungsweise des Deutschen Bundestages, der Volksvertretung, sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP — Kolb [CDU/CSU]: Das geht über Ihren Wissensstand hinaus, lieber Herr Kollege!) Ich meine, wir werden die Fragestellung von unserer Seite im Parlament behandeln, weil wir unserer Verantwortung auch in dieser Frage gerecht werden. Die Entscheidung meiner Fraktion ist dann of- ) fen. (Zuruf des Abg. Dr. Stavenhagen [CDU/ CSU]) — Aber lieber Herr Kollege Stavenhagen, Sie können doch nicht in dem einen Fall mit mir darüber einstimmen, daß es keine Frage der Partei ist, und dann Herrn Reuschenbach zitieren. Ich bin froh, daß in meiner Partei bei 1 Million Mitglieder diese Frage nicht nur wie mit einer Zunge behandelt wird. Das sind Fragen, die man, wie wir vorhin gesagt haben, nicht zur Parteizugehörigkeit zuordnen kann. (Zuruf von der SPD: Wir sind die echten Li - beralen! — Lachen bei der CDU/CSU) Ich komme zum Schluß. Wir haben zwei Voten vorgelegt, eine Mehrheits- und eine Minderheitsempfehlung. Ich meine, daß die Entscheidungsgrundlagen für den Bundestag dadurch erweitert worden sind. Nach meinem Verständnis jedenfalls mißt sich die Qualität politischer Entscheidungen auch daran, daß man bei veränderten Rahmenbedingungen politisch neu entscheiden kann. Was vor 20 und vor 25 Jahren — so lange geht die Planung für den Brüter — in Kalkar gesprochen hat, mag damals — das bestreite ich gar nicht — richtig gewesen sein. Ich meine, bevor wir im Deutschen Bundestag politisch entscheiden, müssen wir auch fragen, ob das, was vor 20 Jahren für die Inbetriebnahme des SNR 300 in Kalkar gesprochen hat, es heute noch rechtfertigt, das Risiko, das mit dem Betrieb dieser Anlage verbunden ist, in Kauf zu nehmen. Ich bedanke mich vor allem bei den Vertretern der Opposition — so kann ich j a noch sagen — für ihre lebendige Anteilnahme. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Nicht mehr lange!) Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Laermann. Dr.-Ing. Laermann (FDP): Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Enquete- Kommission „Zukünftige Kernenergiepolitik" der 8. Legislaturperiode hatte den Weiterbau des Prototyps SNR 300, des Prototyps eines Schnellbrutreaktors forschungspolitisch und entwicklungspolitisch akzeptiert, damit, wie es wörtlich in der Empfehlung heißt, auch ein Übergang auf „Kernenergie II" grundsätzlich möglich sei. Das heißt, sie hat in ihrer Empfehlung ausgedrückt, daß die Option auf einen Übergang intensiver Kernenergienutzung einschließlich Brüter offengehalten werden sollte, und von daher den Weiterbau des Brüters akzeptiert. Sie stellte in ihrer Empfehlung fest, daß vor einer abschließenden Bewertung durch eine risikoorientierte Analyse ein Risikovergleich zwischen SNR 300 und einem Leichtwasserreaktor des Typs Biblis B, wie er der Deutschen Risikostudie zugrunde liegt, vorgenommen werden soll. An einer solchen Studie sollten Wissenschaftler mit unterschiedlicher Meinung zur Kernenergie beteiligt werden. Außerdem sollte nach den Empfehlungen der alten Kommission eine Untersuchung zur Obergrenze der Energiefreisetzung bei einem Bethe-Tait-Störfall durchgeführt werden. Nach dem Einsetzungsbeschluß für die neue Kommission sollte die Frage der sicherheitstechnischen Bewertung und die Erarbeitung einer Empfehlung an den Deutschen Bundestag bezüglich der Inbetriebnahme bis 31. Juli 1982 und nach einer Verlängerung der Frist, über die hier debattiert worden ist, bis zum 23. September 1982 vorgelegt werden. Die genannten Studien wurden von der Regierung in Auftrag gegeben und dann in die Kommissionsberatungen einbezogen. Hier muß man ausdrücklich feststellen, daß nach der Verlängerung der Frist wesentliche Teile dieser Studien und Materialbände uns erst Anfang September vorgelegt wurden und es notwendig war, diese Studienergebnisse in mühevoller und zeitaufwendiger Arbeit durchzuarbeiten. Diese risikoorientierte Analyse wurde von zwei getrennt arbeitenden Gruppen ausgearbeitet, von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit auf der einen Seite und von der neugegründeten Forschungsgruppe Schneller Brüter auf der anderen Seite. Leider konnten, was hier mein Vorredner, Herr Kollege Schäfer, schon ausgeführt hat — und was für die Kommission von großem Vorteil gewesen wäre - , von beiden Gruppen die Aspekte der Studienerkenntnisse nicht gemeinsam herausgearbeitet werden, die Aspekte nämlich, die einer politischen Bewertung zugeführt werden sollten. Wenn auch an der Vorlage der Forschungsgruppe Schneller Brüter in wesentlichen Punkten sachliche Kritik anzubringen ist, auch der Stil der Auseinandersetzungen nicht in allen Fällen — ich will es vorsichtig formulieren — besonders hilfreich war, so will ich doch nachdrücklich die Bemühungen jedenfalls anerkennen, die aus ganz anderen Positionen als denen der Insider der Gesellschaft für Reaktorsicherheit heraus bei dieser komplizierten Materie unternommen wurden. Die Mitwirkung dieser Forschungsgruppe Schneller Brüter war insbesondere auch deshalb von Bedeutung — das möchte ich feststellen —, weil die Disputationen, die Stellungnahmen und Gegenstellungnahmen, die die Auseinandersetzung mit den Vorlagen der beiden Gruppen hervorgebracht haben, viele der kritischen und wichtigen Punkte ganz wesentlich verdeutlicht haben, in einer Reihe von problematischen Fragen Klarheit gebracht haben — zumindest für die Mitglieder der Kommission. Ich weiß nicht, ob dies mit dem gleichen Nachdruck und der gleichen Deutlichkeit erfolgt wäre, wenn hier nicht kritische Ansatzpunkte in der Studie der Forschungsgruppe Schneller Brüter dies hervorgebracht hätten. (Gerstein [CDU/CSU]: Da haben Sie recht!) Ich will mich jetzt nicht im einzelnen mit den wissenschaftlichen und technischen Fragen auseinandersetzen. Dies würde sicherlich den Rahmen dieser Debattenrunde heute morgen sprengen. Bezüglich der Risikobewertung möchte ich aber feststellen, daß natürlich nicht nur die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Schadensereignisses eine Rolle spielt, sondern daß auch das Schadensausmaß, das wiederum vom Schadenspotential abhängt, mit in die Bewertung einbezogen werden muß. Ich bekenne hier — dies ist mein Standpunkt, den ich hier und immer wieder vertreten habe —, daß es für die öffentliche Diskussion wenig hilfreich ist, Quantifizierungen eines Risikos vorzunehmen. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß es für einen beunruhigten Bürger draußen wenig hilfreich ist, wenn er hört, ein Risiko sei mit einem Faktor 10-6 oder 10-9 behaftet. Ich weiß nicht, was ihm das bringen soll. Solche quantifizierten Risikoanalysen können ihren Sinn eigentlich nur darin haben, daß man technische Maßnahmen bewertet, aber — ich wiederhole es — sie sind nicht hilfreich für eine öffentliche Diskussion. Ich weigere mich auch, über die Zahl von hypothetischen Todesfällen zu streiten. Hier sage ich ganz deutlich: Mir ist einer schon zuviel. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir kommen aber dennoch nicht an der Notwendigkeit vorbei, für die politische Entscheidungsfindung eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Gerade in bezug auf den Prototyp eines Schnellen Brüters, der hier zur Disposition steht, haben sich solche Beurteilungen an der Eintrittshäufigkeit einer möglichen Kernzerstörung zu orientieren, an der Wahrscheinlichkeit, mit der nach einer Kernzerstörung der Sicherheitseinschluß versagt, daran, welche Anteile des Radionuklidinventars freigesetzt werden, wenn dieser Sicherheitseinschluß versagen sollte, und schließlich an den Unfallfolgen in der Umgebung nach Schadensausmaß und Eintrittshäufigkeit. Vizepräsident Frau Renger: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch? Dr. - Ing. Laermann (FDP): Bitte, Herr Kollege. Dr. Hirsch (FDP): Herr Kollege, würden Sie bestätigen, was der Kollege Schäfer vorhin zu dem Bericht gesagt hat, daß sich nämlich die Sicherheitsprognose der Enquete-Kommission ausschließlich auf Gesichtspunkte der inhärenten Sicherheit bezieht, also ausdrücklich Sicherheitsaspekte aus der Einwirkung Dritter, aus dem Kriegsrisiko, aus anderen unvorhergesehenen Ereignissen ausschließt, daß die politischen, sozialen, wirtschaftlichen Verhältnisse ausdrücklich ausgeschlossen werden, so daß auf der Grundlage dieses Berichts eine politische Entscheidung über den Gesamtkomplex der Inbetriebnahme dieses hervorragenden Unternehmens nicht getroffen werden kann? Würden Sie das bitte bestätigen? Dr. - Ing. Laermann (FDP): Verehrter Fraktionskollege Dr. Hirsch, wenn Sie meine Ausführungen zu Ende abwarten, werden Sie feststellen, daß ich auf diesen Punkt noch besonders eingehen werde. Ich darf Sie bitten, meine Ausführungen in dieser Hinsicht abzuwarten. Vizepräsident Frau Renger: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage? Dr. - Ing. Laermann (FDP): Ja, aber ich darf darauf aufmerksam machen, daß das von meiner Redezeit abgeht. Vizepräsident Frau Renger: Herr Dr. Hirsch, bitte schön. Dr. Hirsch (FDP): Herr Kollege, Sie haben eben mit Recht darauf hingewiesen, daß man nicht über die Zahl möglicher Unfallopfer spekulieren sollte. Wären Sie aber auch bereit, zuzugeben, daß es geradezu unerträglich ist, mit welcher verharmlosenden Sprache, also z. B. „Freisetzungskategorie I Rechenbeispiel 8" beschrieben wird, welche katastrophalen Folgen in einem solchen Umstand eintreten können? Würden Sie sich mit mir dafür einsetzen, daß endlich diese grotesk verharmlosende Sprache in solchen Berichten unterbleibt? Dr. - Ing. Laermann (FDP): Herr Kollege Hirsch, ich teile Ihre Auffassung nicht, daß es sich hier um eine „grotesk verharmlosende Sprache" handelt, (Beifall bei der CDU/CSU) sondern wir haben den Auftrag erteilt, uns einmal auf wissenschaftlicher Grundlage die Fakten darzulegen. Es ist unsere Aufgabe, dies politisch zu bewerten, und es ist unsere Aufgabe - da stimme ich Ihnen zu -, nicht in dieser technischen Sprache in einen Dialog mit dem Bürger einzutreten. Ich versuche gerade klarzumachen, daß dies nicht der richtige Weg ist, mit den beunruhigten Bürgern ein Gespräch darüber zu führen. (Beifall bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Der Abgeordnete Schäfer hat bei der FDP Platz genommen!) — Der interfraktionelle Verkehr von Kollegen untereinander steht hier doch wohl nicht zur Disposition. (Zurufe) — Schönen Dank. Die Kritik der Forschungsgruppe Schneller Brüter an den Ergebnissen der Untersuchung der Gesellschaft für Reaktorsicherheit ist nicht hinreichend durch ihre eigenen Aussagen belegt worden. Wir werden uns im Verlaufe der weiteren Debatten und Beratungen in den Ausschüssen natürlich intensiv damit auseinandersetzen müssen. Im letzten Teil der vorgelegten Studie hat diese Forschungsgruppe ja in wesentlichen Punkten ihre Aussagen vom Frühjahr dieses Jahres zurückgenommen und korrigiert, weil sie selbst festgestellt hat, daß sie von falschen Annahmen ausgegangen ist, daß sie Fehler in den Rechenabläufen eingebracht hat, daß sie naturgesetzliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt hat und sozusagen außer Kraft hat setzen wollen. Ich will das hier nicht vertiefen. Dies hat insgesamt dazu geführt, daß diese Forschungsgruppe bei dem vom Kollegen Hirsch zu Recht hier kritisierten Zahlenspiel natürlich zu Horrorzahlen gekommen ist, die sich überhaupt nicht halten lassen. Das ist mein Vorwurf, den ich machen muß, daß man, wohl wissend, daß man keine korrekten Unterlagen benutzt hat, daß man mit Spekulationen gearbeitet hat, mit diesen Horrorzahlen nun in unzumutbarer und unzulässiger Weise die Öffentlichkeit beunruhigt hat. (Zuruf von der CDU/CSU: Angst gemacht hat! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) Es ist unsere Aufgabe, dies wieder zurechtzurücken. Ich hoffe, daß uns dies dann in der letztlichen Beschlußempfehlung, die wir hier gemeinsam zu erarbeiten haben, gelingen wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich sage noch eines. Wenn wir unterstellen wollen, daß die Ergebnisse der Forschungsgruppe Schneller Brüter auch nur annähernd richtig seien, was z. B. die Ausdehnung und die Ausbreitung von Radionukliden, von Spätfolgen und die Größe der noch nach 50 Jahren möglicherweise von radioaktiver Strahlung betroffenen Gebiete betrifft, dann müßten wir doch logischerweise heute schon den dringenden Antrag auf dem Tisch haben, daß die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der französischen Staatsregierung um sofortigen Stopp des Super - Phenix nachzusuchen; denn der ist mit geringerem Sicherheitseinschluß und einem viermal höheren Schadenspotential ausgestattet. Die Illusion, die in einem solchen Antrag läge, muß ich hier doch wohl nicht darlegen. (Zuruf des Abg. Dr. Kübler [SPD]) Nach sorgfältiger und intensiver Prüfung und Wer tung der Studien und der dazu eingegangenen Stel lungnahmen komme ich zu dem Schluß, daß das Sicherheitsrisiko — — Vizepräsident Frau Renger: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer? Dr.-Ing. Laermann (FDP): Darf ich feststellen, daß dies alles von meiner Redezeit abgeht? Vizepräsident Frau Renger: Ich werde Ihnen zwei, drei Minuten mehr geben. Schäfer (Offenburg) (SPD): Herr Kollege Laermann, Sie haben eben fair und nachdrücklich die Ergebnisse der FGSB-Studie kritisiert. Ich bin nicht deren Anwalt und habe nur eine Frage an Sie. Stimmen Sie mit mir darin überein, daß es bei den maximalen Schadensfolgen zwischen FGSB-Studie und Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit keinen qualitativen Unterschied gibt? Ich will es begründen. Bei dem schwersten denkbaren Unfall - Vizepräsident Frau Renger: Verzeihen Sie — — Schäfer (Offenburg) (SPD): Meine Frage, meine Frage — Vizepräsident Frau Renger: Bitte, auch keine Begründung. Die Frage muß eine kurze sein. Dr.-Ing. Laermann (FDP): Ich möchte mit meinen Ausführungen auch zu Ende kommen. Wir werden die Gelegenheit haben — Vizepräsident Frau Renger: Ich bitte um Entschuldigung, das geht wirklich nicht. Das kann der Redner nicht zulassen. Bitte, Herr Kollege, wollen Sie fortfahren. Dr.-Ing. Laermann (FDP): Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um Verständnis. Ich glaube, wir müssen hier erst einmal einige Positionen darlegen. Dazu müssen wir die Gelegenheit haben. Nach Würdigung der Vorlagen, auch der Vorlage der Forschungsgruppe Schneller Brüter, komme ich zu dem Schluß, daß das Sicherheitsrisiko des Prototyps SNR 300, orientiert an der Deutschen Risikostudie für Leichtwasserreaktoren, in der Bandbreite der Risiken von Leichtwasserreaktoren der heute in der Bundesrepublik üblichen Bauart liegt. Hier lasse ich auch nicht an Formulierungen deuteln, die in der Beschlußempfehlung stehen. Dies ist die Position, und „Bandbreiten" ist richtig, weil es gerade nicht vertretbar ist, zu versuchen, auf Punkt und Komma und mit Zehnerpotenzen irgendein Sicherheitsrisiko nachzustellen. Mir kommt es für die Diskussion vielmehr im wesentlichen auf die Darstellung der Bandbreite an. (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Größenordnung!) Die Arbeit und die Diskussionen in der Kommission waren nicht immer frei von Härten und gelegentlichen Unsachlichkeiten. Aber wo gibt es das schon bei einer solch schwierigen Materie? Ich möchte feststellen, daß es gerade wegen dieser Auseinandersetzung nach meinem Dafürhalten eine gute Arbeit war. Sie hat zur Verdeutlichung der Argumentationen beigetragen, Klarstellungen hervorgebracht und das Verständnis insbesondere bei den Abgeordneten, den Mitgliedern der Kommission, für diese schwierige technische Materie gefördert. Die Arbeit zeigte aber auch die ganze Problematik des zu verarbeitenden Themas. Sie zeigte die Notwendigkeit, diese schwierige Materie in einer solchen Kommission aufzuarbeiten und nicht in Parlamentsausschüssen. Die Abgeordneten allein hätten dies überhaupt nicht bewältigen können. Es zeigten sich aber auch die nach wie vor großen Schwierigkeiten in und an einer solchen Arbeit. Wie etwa sollen z. B. die absolut gegensätzlichen Aussagen zweier international anerkannter Fachleute aus dem Ausland vor der Kommission gewertet und ausgewertet werden? Heben sich die in der Bewertung gegenseitig auf, oder beeindruckt die Beredsamkeit oder die Eleganz des Vortrags oder möglicherweise die besser zum Anzug passende Krawatte eines der Sachverständigen? Hier kann ich nur sagen: Experte links, Experte rechts und der Abgeordnete in der Mitte — diese Arbeit in der Kommission enthebt uns nicht der notwendigen politischen Entscheidung. Und vor der stehen wir jetzt in der parlamentarischen Beratung. (Beifall bei der FDP und der SPD) Ich möchte mich dem Dank anschließen, der hier ausgesprochen worden ist, an das Sekretariat unter der Leitung von Herrn Schmölling. Ich möchte mich dem Dank in bezug auf alle Mitglieder der Kommission anschließen, insbesondere der Sachverständigen, auch der ausländischen Sachverständigen. Ich möchte auch dem Vorsitzenden danken, der eine weiß Gott nicht leichte Aufgabe hatte und der es sich selbst auch nicht immer ganz leicht gemacht hat. (Beifall bei allen Fraktionen) Die von der Mehrheit der Kommission vorgelegte Empfehlung orientiert sich an den Empfehlungen der alten Kommission und dem bis zum 23. September zu erledigenden Auftrag des Deutschen Bundestages. Sie stellt ausdrücklich — Herr Kollege Hirsch, dies möchte ich hier feststellen — keine Präjudizierung einer kommerziellen großtechnischen Einführung der Schnellbruttechnologie dar. Sie bezieht sich ausschließlich auf den Prototyp SNR 300 in Kalkar. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist das!) Sie macht keine Aussage über die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die innen- und außenpolitischen Auswirkungen der Schnellbruttechnologie und von Energieversorgungsstrukturen mit Brütern. Das Minderheitenvotum enhält zum Teil Feststellungen, die sich aus den vorliegenden Unterlagen sowie Stellungnahmen internationaler Experten nicht ableiten lassen. Zum Teil enthält es Festlegungen von Positionen, die bisher nicht Gegenstand der Beratungen in der Enquete-Kommission waren und es auch nach der bisherigen übereinstimmenden Meinung in der Enquete-Kommission nicht sein sollten. Ich nenne z. B. die Kostenentwicklung für den Bau des Schnellen Brüters. Das ist ausdrücklich im Einvernehmen aller ausgeklammert worden. (Zuruf von der CDU/CSU: So war es!) Daß das für die weitere politische Beratung in den Ausschüssen und im Parlament eine Rolle spielt, steht doch wohl außer Frage. Aber es war nicht Aufgabe der Kommission; und wir wollten sie damit auch nicht belasten. Es ist auch die Frage, ob sich in den zwei Jahren, die seit der Vorlage der alten Kommissionsempfehlungen vergangen sind, die Rahmenbedingungnen, von denen das Minderheitenvotum spricht, so gewaltig geändert haben, daß die damaligen Feststellungen — die von vor zwei Jahren — heute in Frage gestellt werden müssen, und zwar von denselben Mitgliedern der Kommission, die sie damals mitgetragen haben. (Zustimmung des Abg. Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]) Ich darf hier noch einmal in Erinnerung rufen, was in der alten Kommissionsempfehlung steht: Damit ein Übergang auf Kernenergie II grundsätzlich möglich ist, hat die Kommission das Vorhaben des Baues eines Schnellbrut- Prototyps forschungs- und entwicklungspolitisch akzeptiert. In diesem Zusammenhang, Herr Vorsitzender der Enquete-Kommission, kann ich Ihnen leider nicht den Vorwurf ersparen, daß Sie als Vorsitzender doch die Möglichkeit gehabt hätten, diese Themen in die Beratungen einzuführen. Angesprochen wurde es lediglich einmal, der Problembereich Krieg, Sabotage, Terror, Einwirkung Dritter auf die Abläufe, die Betriebsabläufe, d. h. auch der Faktor Mensch. Aber wir haben dies ausdrücklich als ein besonderes Risiko angesehen, das in der zweiten Bearbeitungsphase der Enquete-Kommission im Gesamtzusammenhang behandelt werden muß, weil es — zusammen mit den Leichtwasserreaktoren — noch nicht in der gebührenden Form behandelt worden ist. Dies gehört in den Zusammenhang einer generellen Beratung dieser Problematik, und die haben wir für die zweite Phase der Kommissionsarbeit, nämlich bis 1983, vorgesehen. Herr Kommissionsvorsitzender, ich bitte, dies bei den weiteren Beratungen doch auch zu berücksichtigen. Ich erwarte nun eine zügige Beratung dieser Empfehlungen in den Ausschüssen und im Parlament des Bundestages. Es ist nun die Aufgabe des Parlaments, nach Aufbereitung der wissenschaftlich - technischen Problematik durch die Enquete- Kommission eine allgemeine politische Bewertung vorzunehmen, in die dann auch alle hier schon genannten Faktoren selbstverständlich mit einzubeziehen sind. — Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Frau Renger: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Zwischenbericht und die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Forschung und Technologie und zur Mitberatung an den Innenausschuß und den Ausschuß für Wirtschaft zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise — Drucksache 9/1809 - Im Ältestenrat ist für diese Aussprache eine Runde vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Das Haus ist damit einverstanden. Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesminister Schmude. Dr. Schmude, Bundesminister des Innern und Bundesminister der Justiz: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ihnen heute vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des Personalausweisgesetzes soll die Einführung eines neuen, fälschungssicheren Personalausweises ermöglichen. Wie Sie wissen, mußte der im Bundespersonalausweisgesetz vom 6. März 1980 bestimmte Einführungstermin für den neuen Ausweis — gedacht war da an den 1. Oktober 1981 — hinausgeschoben werden. Die Bundesregierung hat den Innenausschuß des Bundestages über die Ursachen dieser Verzögerung ausführlich unterrichtet. Sie liegen im wesentlichen darin, daß der Bund der Forderung der Länder auf Bundesbeteiligung an den Herstellungskosten des neuen Ausweises aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht entsprechen kann. Die Bundesregierung bedauert, daß die aus sicherheitspolitischen Gründen gebotene Einführung des neuen Personalausweises verschoben werden mußte. Allerdings haben auch unsere westeuropäischen Nachbarländer Schwierigkeiten bei der beabsichtigten Einführung solcher fälschungssicherer Personalausweise. Kein Land kann derzeit einen genauen Zeitpunkt für die Ausgabe dieser neuen Ausweise angeben. Um so mehr ist es zu begrüßen, daß sich die Innenminister des Bundes und der Länder inzwischen auf ein neues Personalausweiskonzept verständigen konnten, das an der Einführung dieser fälschungssicheren Personalausweise festhält. Nach einem Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder, zuletzt gefaßt am 14. Januar 1982, sollen die neuen Ausweise so klein wie die derzeitigen Personalausweise werden. Auf mehrere Angaben im neuen Ausweis wird verzichtet; der Besitz eines Personalausweises wird allerdings künftig Pflicht. Der heute vorliegende Gesetzentwurf enthält die entsprechenden Änderungen des Personalausweisgesetzes. Die Frage der Höhe der Gebühr für die Ausgabe der neuen Ausweise, die nach der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf von 5 DM auf 10 DM je Ausweis erhöht werden soll, wird in den Ausschußberatungen abschließend zu klären sein. Dabei kann dann auch geprüft werden, ob die Festsetzung der Gebühr nicht den Landesgesetzen überlassen werden sollte. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist ferner der Zeitpunkt für die Einführung des neuen Personalausweises zu bestimmen. Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben erklärt, daß sie einen Zeitraum von 18 Monaten nach Verkündung des Gesetzes benötigen würden. Danach wäre — unter der Voraussetzung, daß der Gesetzentwurf im Laufe der nächsten Monate vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird — an einen Einführungstermin im Jahre 1984 zu denken. (Löffler [SPD]: Das wird aber eine Freude, wenn wir die Ausweise endlich haben!) — Vielleicht für manche auch eine Freude, Herr Kollege Löffler. (Löffler [SPD]: Ich rahme mir meinen dann ein!) Um wenigstens das zu erreichen, bittet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig zu behandeln. Die Unsicherheit über die Einführung eines neuen, fälschungssicheren Personalausweises sollte im Interesse unserer Bürger

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