Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1983 (Haushaltsgesetz 1983) (G-SIG: 09020226)
<b>Bezug:</b> Ergänzung zum Bundeshaushaltsgesetz siehe D38(S. 129) <br><br><b>Inhalt:</b> Feststellung des Haushalts 1983 in Einnahme und Ausgabe auf 250 500 Mio DM, Ermächtigung zur Kreditaufnahme bis zu 28 430 Mio DM und zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten bis zu 8 v.H. des Haushaltsvolumens. Die mit der erhöhten Neuverschuldung einhergehenden Kosten zu Lasten des Bundes sind nicht beziffert. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Der Haushaltsplan wird auf 253,205 Mrd DM festgestellt. Die Nettokreditaufnahme wird auf 40,91 Mrd DM begrenzt. Die Gewährleistungen im außenwirtschaftlichen Bereich erniedrigen sich um 19 Mrd DM auf 185 Mrd DM. Im Rahmen der Personalfluktuation sind 1 v.H. der Planstellen und Stellen einzusparen. Die Kosten werden durch die um 12,5 Mrd DM gestiegene Nettokreditaufnahme erhöht.
Zeitachse
- 14.12.1982 plenarprotokoll 09/138 Protokoll der 138. Sitzung des 9. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.