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Schriftliche Frage 2 von Martin Reichardt (AfD): Wurde bzw. wird die Göttinger Punkband „Kleiner als drei“, die in einer ihrer Darbietungen die (fiktive) Beerdigung des AfD-Politikers Ulric…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 2 von Martin Reichardt (AfD): Wurde bzw. wird die Göttinger Punkband „Kleiner als drei“, die in einer ihrer Darbietungen die (fiktive) Beerdigung des AfD-Politikers Ulric… Frage 2 (Martin Reichardt, AfD): Wurde bzw. wird die Göttinger Punkband „Kleiner als drei“, die in einer ihrer Darbietungen die (fiktive) Beerdigung des AfD-Politikers Ulrich Siegmund freudig besingt (www.tiktok.com/@kle ineralsdrei.band/video/7682776732507688224?_ r=1&_t=ZG-99qErhsXRAG), mittelbar und bzw. oder unmittelbar mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 28. September 2026: Eine mittelbare Förderung für einzelne Künstlerinnen und Künstler, Gruppen und einzelne künstlerische Produktionen kann beispielsweise durch folgende, aus Bundesmitteln geförderten Institutionen erfolgen: Kulturstiftung des Bundes, Bundeskulturfonds, Amateurmusikfonds, Festivalförderfonds oder Initiative Musik. Über die Vergabe von Fördermitteln der genannten Einrichtungen entscheiden unabhängige Fachjurys. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist an diesen Förderentscheidungen nicht beteiligt und führt daher auch keine Übersicht über die geförderten Künstlerinnen und Künstler, Gruppen oder Projekte. Es gab und gibt keine unmittelbare Förderung der Punkband „Kleiner als drei“ mit Bundesmitteln.

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