Schriftliche Frage 102 von Violetta Bock (DIE LINKE): Welcher Anteil der vollstationären Berliner Aufnahmen mit Aufnahmeanlass Notfall entfiel nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils während d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 102 von Violetta Bock (DIE LINKE): Welcher Anteil der vollstationären Berliner Aufnahmen mit Aufnahmeanlass Notfall entfiel nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils während d…
Frage 102 (Violetta Bock, Die Linke):
Welcher Anteil der vollstationären Berliner Aufnahmen mit Aufnahmeanlass Notfall entfiel nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils während des Zeitraums 9. September bis 6. Oktober 2021 und während des Vergleichszeitraums vom 9. August bis 8. September 2021 unter Ausschluss des 23. bis 25. August 2021 auf die Charité – Universitätsmedizin Berlin bzw. auf die übrigen Berliner Krankenhäuser, jeweils für a) alle Notfallaufnahmen und b) Notfallaufnahmen mit Intensivbehandlung, und um wie viele Prozentpunkte unterschieden sich die jeweiligen Anteile zwischen beiden Zeiträumen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 30. September 2026:
Die in der Frage angesprochenen Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes werden von den Krankenhäusern an die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus geführten Datenstelle auf Bundesebene übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an die Bundesregierung erfolgt nicht daher.
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