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Schriftliche Frage 116 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 nach den gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vorliegenden Daten an Samstag…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 116 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 nach den gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vorliegenden Daten an Samstag… Frage 116 (Julia-Christina Stange, Die Linke): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 nach den gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vorliegenden Daten an Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen in Berlin die durchschnittliche tägliche Zahl vollstationärer Aufnahmen mit dem Aufnahmeanlass Notfall an der Charité – Universitätsmedizin Berlin insgesamt sowie jeweils an den sieben nach den Qualitätsberichten 2024 der umfassenden Notfallversorgung (Stufe 3) zugeordneten Berliner Krankenhausstandorten außerhalb der Charité – Vivantes Klinikum im Friedrichshain, Vivantes Klinikum Neukölln, Vivantes Humboldt- Klinikum, DRK Kliniken Berlin Köpenick, BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin, Bundeswehrkrankenhaus Berlin und Helios Klinikum Berlin-Buch – bei a) akutem Myokardinfarkt mit Hauptdiagnose I21 oder I22 und einer kathetergestützten Koronarintervention nach den koronararterienbezogenen Untergruppen 8-837 und 8-83d des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) am Aufnahmetag und b) akutem ischämischem Schlaganfall mit Hauptdiagnose I63 und intrakranieller Thrombektomie nach OPS 8-836.80 am Aufnahmetag, und wie hoch war die entsprechende durchschnittliche tägliche Fallzahl an der Charité insgesamt an Montagen bis Freitagen ohne gesetzliche Feiertage in Berlin? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 30. September 2026: Die in der Frage angesprochenen Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes werden von den Krankenhäusern an die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus geführten Datenstelle auf Bundesebene übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an die Bundesregierung erfolgt nicht.

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