Schriftliche Frage 108 von Stella Merendino (DIE LINKE): Wie hoch war nach den gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vorliegenden Daten nach Kenntnis der Bundesregierung an der Charité – Univer…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 108 von Stella Merendino (DIE LINKE): Wie hoch war nach den gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vorliegenden Daten nach Kenntnis der Bundesregierung an der Charité – Univer…
Frage 108 (Stella Merendino, Die Linke):
Wie hoch war nach den gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes vorliegenden Daten nach Kenntnis der Bundesregierung an der Charité – Universitätsmedizin Berlin während des Zeitraums 9. September bis 6. Oktober 2021 sowie während des Vergleichszeitraums vom 9. August bis 8. September 2021 unter Ausschluss des 23. bis 25. August 2021 jeweils die durchschnittliche tägliche Zahl a) vollstationärer Behandlungsfälle mit mindestens einer am jeweiligen Tag durchgeführten Operation nach Kapitel 5 des Operationen- und Prozedurenschlüssels und b) vollstationärer Fälle mit Aufnahmeanlass Notfall oder Verlegung aus einem anderen Krankenhaus, bei denen eine solche Operation am Aufnahmetag durchgeführt wurde, und um wie viel Prozent unterschieden sich die jeweiligen Durchschnittswerte zwischen beiden Zeiträumen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 30. September 2026:
Die in der Frage angesprochenen Daten nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes werden von den Krankenhäusern an die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus geführten Datenstelle auf Bundesebene übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an die Bundesregierung erfolgt nicht.
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