Registereintrag R006766 (natürliche Person)
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Registereintrag R006766 (natürliche Person)
Tätigkeit: Privatperson
§ 2 Ziele und Aufgaben
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung von 1977 (§ 52 AO)
(2) Der Zwecke des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Zu seinen Aufgaben gehört die Interessenvertretung von FußgängerInnen, RadfahrerInnen, BenutzerInnen Öffentlicher Verkehrsmittel sowie umweltbewusster AutofahrerInnen und MotorradfahrerInnen.
Der Verein setzt sich besonders ein für:
1. die Reduzierung von motorisiertem Verkehrsaufkommen;
2. die Sicherheit und Gesundheit aller VerkehrsteilnehmerInnen unter besonderer
Berücksichtigung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten;
3. die sparsame Verwendung von Energie, Raum und Rohstoffen;
4. die Verminderung von Umweltbelastungen durch Lärm, Erschütterungen, Schmutz und
Schadstoffe;
5. den Vorrang von umweltverträglichen Verkehrsmitteln im Personenverkehr (z.B.: Fahrrad,
Öffentliche Verkehrsmittel) und im Güterverkehr;
6. eine fußgängerfreundliche Verkehrspolitik und -planung;
7. den Erhalt und die Schaffung verkehrsarmer Räume und Siedlungsstrukturen;
8. den Schutz der Natur- und Kulturgüter vor schädlichen Verkehrsauswirkungen;
9. den Schutz der Landschaft vor weiterem Straßenbau;
10. eine Förderung umweltschonender und sozialverträglicher Geschwindigkeiten.
(3) Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:
1. Informations-, Aufklärungs- und Weiterbildungsveranstaltungen für
VerkehrsteilnehmerInnen, PlanerInnen, PolitikerInnen und Vereinsmitglieder;
2. Beratung von VerkehrsteilnehmerInnen über die Nutzung und Verwendung geeigneter
Verkehrsmittel;
3. Verbraucherberatung auf dem Gebiet des Verkehrsverhaltens;
4. Verkehrsaufkärung und -erziehung zur Förderung eines sozial- und umweltverträglichen
Verkehrsverhaltens;
5. Öffentlichkeitsarbeit;
6. Mitwirkung bei Planungsverfahren von Verkehrsprojekten, die den Bereich des
Kreisverbandes betreffen.
(4) Zur Durchsetzung seiner Ziele kann der Kreisverband mit Gruppen oder Einzelpersonen zusammenarbeiten, die nicht Mitglieder sind. Der Kreisverband unterstützt den Landesverband Rheinland-Pfalz und den Bundesverband bei der Durchführung von landes- und bundesweiten Aktionen und Kampagnen.
Interessenbereiche: Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Schienenverkehr
Relationen
Keine Relationen.