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Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs

lobbyregister / register_entry 28.08.2024 · Original ↗

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Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Verein will gesunde Lebens- und Wohnverhältnisse bewahren, erhalten und fördern. Eine ausgeglichene Raumentwicklung von Regionen, Städten und Gemeinden ist ein wesentliches Ziel für Klima- und Umweltschutz. Er setzt sich für Klima- und Umweltschutz durch die Schaffung bzw. Förderung eines öffentlichen Bewusstseins zur Reinhaltung der Luft und Vermeidung unnötiger Emissionen ein. Dabei soll der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, die Bedeutung umweltverträglichen Verkehrs zum Erhalt der Lebensqualität, der Gesundheit, Schutz der Atmosphäre und des Klimas nahe gebracht werden. Er unterstützt Initiativen zur umweltverträglichen und nachhaltigen Mobilität und wendet sich gegen Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder durch Gespräche wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen zum Klimaschutz Belange des Gesundheits- und Immissionsschutzes auch in Hinblick auf eine Verkehrswende anzusprechen und Änderungen herbeizuführen. Zielsetzung ist es, gesunde Wohnverhältnisse zu bewahren und Normen und Standards sachgerecht zu verbessern und hierüber zu informieren. Zudem wird auch im Rahmen von Austausch- und Informationsveranstaltungen, zu denen auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen sind, ein Gedankenaustausch initiiert. Interessenbereiche: Schienenverkehr; Straßenverkehr; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Ländlicher Raum; Klimaschutz; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Luft- und Raumfahrt; Verkehrspolitik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Güterverkehr; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Wohnen; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" Regelungsvorhaben: - Änderung und Erweiterung des BauGB (Novellierung): RE BauGB Novellierung; Der VUV wendet ein: Der RE ist nicht in der Lage, Einfluss auf die Realisierung von Bauprojekten des Bauüberhangs (ca. 900 Td. WE) zu nehmen. Es mangelt bereits an einer ausreichenden Analyse der Ursachen der aktuellen Wohnungsbaukrise. Die Annahme, dass Flexibilisierungen zu preiswerten Wohnungen führen ist nicht nachvollziehbar und wird nicht belegt. Es ist zu befürchten, dass diese sogar zu weiteren Grundstückspreissteigerungen führen und damit Ziele des RE nicht erfüllt werden bzw. sogar diese durch ihn selbst konterkariert werden. - Änderung und Erweiterung des BGB - Gebäudetyp E Referentenentwurf: Der VUV macht geltend, dass das Ziel, bezahlbares Wohnen mit einem „einfachen“ Bauen zu erreichen, nicht durch das RV erreicht wird. Die anerkannten Regeln der Technik sollen grundlegend und nicht sachgerecht verändert werden. Hohe Grundstückspreise sind zu beeinflussende Faktoren. Die Wettbewerbsfähigkeit der fortschrittlichen Teile der Bauindustrie – insbesondere derjenigen Teile, die innovative und dem Stand der Technik entsprechende Baukonstruktionen anbieten – wird durch Standardreduktionen auch im europäischen Maßstab maßgeblich geschwächt. Das Grundprinzip des Erfolgs der deutschen Bauindustrie liegt nicht etwa in einer Reduktion von Standards sondern in der Entwicklung moderner, den Gedanken des Umweltschutzes und Gesundheitsschutzes aufnehmender Baukonstruktionen. - Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vom 1.4.2026: Planungsziel Wohnungsbau; Bereitstellung von Grundstücken angesichts der Preisentwicklung nicht möglich; Gezielter Einsatz der Wertermittlung, um Spekulation herunterzudrücken; Bau. und insbesondere Schallschutzstandards zu reduzieren ist der falsche Weg und setzt nicht an den eigentlichen Missständen an. Experimentelles Mischgebiet wird abgelehnt. TA Lärm Verwässerung ist problematisch. Änderungen der BauNVO werden vorgeschlagen.

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