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Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Vorgang 305372 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 30.04.2024 · DIP ↗

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Erhöhung der Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Einwohner auf 40.000 bzw. 80.000 Euro als Ergebnis der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019;<br /> Änderung § 3 Gemeindefinanzreformgesetz

Zeitachse

  1. 26.04.2024 plenarprotokoll 1043 Protokoll der 1043. Sitzung des Bundesrates

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.