Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Erhöhung der Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Einwohner auf 40.000 bzw. 80.000 Euro als Ergebnis der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019;<br /> Änderung § 3 Gemeindefinanzreformgesetz
Zeitachse
- 26.04.2024 plenarprotokoll 1043 Protokoll der 1043. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.