Protokoll der 1043. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1043. Sitzung des Bundesrates
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Plenarprotokoll 1043
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1043. Sitzung
Berlin, Freitag, den 26. April 2024
I n h a l t :
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
1. Neuntes Gesetz zur Änderung des
Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 150/24) 115
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 5 GG . . 116
2. Drittes Gesetz zur Änderung des
Bundesschuldenwesengesetzes (Drucksache 151/24) 116
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
3. Gesetz zur Anpassung von
Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und
Sozialrecht (DÜV-AnpassG) (Drucksache 167/24) 116
Doreen Denstädt (Thüringen) . . . . . . . 116
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 150*
Bernd Krösser, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern und für
Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5
und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
4. Zweites Gesetz zur Änderung des
Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung
bestimmter Vorschriften über den Schutz
geografischer Herkunftsangaben im
Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 152/24) 116
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
5. Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 19. Oktober 2022 über
einen Binnenmarkt für digitale Dienste und
zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG
sowie zur Durchführung der Verordnung (EU)
2019/1150 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung
von Fairness und Transparenz für
gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
und zur Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 153/24, zu Drucksache 153/24) . . . . . 116
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
6. Gesetz zur Änderung des
Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 154/24) 116
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
7. Zweites Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksache 168/24) . . 113
Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . 113
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 114
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Absenkung der
Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung von
minderjährigen Zeugen – Antrag des
Landes Niedersachsen – (Drucksache 141/24) . . 117
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 117
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen)
zur Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
9. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
des elektronischen Datenabrufs aus dem
Schiffsregister und zur Erleichterung des
elektronischen Rechtsverkehrs – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Hamburg, Bremen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 162/24) . . . . . . . . . . 118
Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 118
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
10. Entschließung des Bundesrates zum
erleichterten Zugang zu Lohnersatzleistungen für
das Baugewerbe – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 101/24) . . . . . . . 120
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
11. Entschließung des Bundesrates „Rolle von
Biogas und Biomethan für die
Energiewende stärken“ – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-
Vorpommern – (Drucksache 119/24) . . . . . . 121
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121
12. Entschließung des Bundesrates
„Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten“ –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und
Hamburg – (Drucksache 109/24) . . . . . . . . . 121
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121
13. Entschließung des Bundesrates
„Verbesserung der Arzneimittelversorgung“ – Antrag
der Länder Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 103/24) 121
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 152*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121
14. Entschließung des Bundesrates „Umfassende
Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch
Bund und Länder“ – Antrag der Länder
Hessen und Baden-Württemberg, Bayern,
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt – (Drucksache 135/24) . . . . 121
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 121
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 122
15. Entschließung des Bundesrates –
„Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 10/24)
in Verbindung mit
24. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der
Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes
Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 129/24) . . . . . . . . . . . 122
Daniela Schmitt (Rheinland-Pfalz) . . . 122
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 123
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152*
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 153*
Beschluss zu 15: Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Beschluss zu 24: Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 125
16. Entschließung des Bundesrates „Eine starke
und sinnvoll flankierte Kraftwerksstrategie
für eine versorgungssichere
Energiewende“ – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg –
(Drucksache 120/24)
in Verbindung mit
17. Entschließung des Bundesrates für den
netzdienlichen Aufbau von
Wasserstofferzeugungskapazitäten aus erneuerbaren
Quellen in Deutschland – Antrag der Länder
Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-
Vorpommern – (Drucksache 121/24) . . . . . 125
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach
(Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 153*
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 154*
Beschluss zu 16 und 17: Annahme der
Entschließungen nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
18. Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
(Drucksache 123/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 132
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 133
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
19. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
(Drucksache 124/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
20. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und
Vertrauenspersonen sowie zur
Tatprovokation (Drucksache 125/24) . . . . . . . . . . . . . . . 134
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 134
Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 134
Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 135
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Justiz . . . . 136
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 154*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
21. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Digitalisierung der Justiz – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 126/24) . . . 140
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
22. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
missbräuchlicher Ersteigerungen von
Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-
Missbrauchsbekämpfungsgesetz)
(Drucksache 127/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
23. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform
des Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 128/24) . . . . . . . . 141
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 141
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
25. Entwurf eines Gesetzes zum
Schienenlärmschutz (SchlärmschG) (Drucksache 130/24) 116
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 149*
26. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Hochbaustatistikgesetzes
(Drucksache 131/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
27. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Vermeidung der Freisetzung von
Kunststoffgranulat zur Verringerung der
Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
COM(2023) 645 final; Ratsdok. 14248/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 625/23, zu Drucksache 625/23) 142
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 142
28. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173
im Hinblick auf eine EuroHPC-Initiative für
Start-up-Unternehmen zur Stärkung der
europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der
vertrauenswürdigen künstlichen
Intelligenz
COM(2024) 29 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 79/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 143
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 143
29. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend
die Einsetzung und Arbeitsweise
Europäischer Betriebsräte und die wirksame
Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende
Unterrichtung und Anhörung
COM(2024) 14 final; Ratsdok. 5837/24
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 86/24, zu Drucksache 86/24) . . 143
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144
30. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Schutz von Tieren beim Transport und
damit zusammenhängenden Vorgängen sowie
zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1255/97 des Rates und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
COM(2023) 770 final; Ratsdok. 16405/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 84/24, zu Drucksache 84/24) . . 144
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144
31. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen:
Auf dem Weg zu einem ehrgeizigen
industriellen CO2-Management in der EU
COM(2024) 62 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 106/24) . . . . . . . . . . . . . . . 116
b) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen:
Unsere Zukunft sichern – Europas
Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität
bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und
wohlhabende Gesellschaft
COM(2024) 63 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 114/24) . . . . . . . . . . . . . 144
Beschluss zu a): Stellungnahme . . . . . . . . . 149*
Beschluss zu b): Kenntnisnahme . . . . . . . . . 145
32. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Überprüfung ausländischer Investitionen
in der Union und zur Aufhebung der
Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen
Parlaments und des Rates
COM(2024) 23 final; Ratsdok. 5882/24
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 107/24, zu Drucksache 107/24) 116
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
33. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen zum europäischen
Jahr der Jugend 2022
COM(2024) 1 final; Ratsdok. 5406/24
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 88/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 149*
34. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2005/44/EG über
harmonisierte
Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen
der Gemeinschaft
COM(2024) 33 final; Ratsdok. 6008/24
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 102/24, zu Drucksache 102/24) 116
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
35. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und
(EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards für
den guten landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand, Regelungen für Klima,
Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP-
Strategiepläne, Überprüfung der GAP-
Strategiepläne und Ausnahmen von
Kontrollen und Sanktionen
COM(2024) 139 final; Ratsdok. 7723/24
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 137/24, zu Drucksache 137/24) 145
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 145
Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . 146
Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
36. Erste Verordnung zur Änderung der
GAPInVeKoS-Verordnung
(Drucksache 132/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 149*
37. Verordnung über die Grundsätze der
Personalbedarfsbemessung in der stationären
Krankenpflege
(Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV) (Drucksache 65/24, zu
Drucksache 65/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 155*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
38. Einundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 133/24) . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150*
39. Zweite Verordnung zur Änderung der
Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-
Verordnung (Drucksache 134/24) . . . . . . . 116
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150*
40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für die Experten-Arbeitsgruppe
„Förderung des ökologischen Wandels der
Kultur- und Kreativbranche mit
besonderem Schwerpunkt auf der Energiekrise“ im
Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2023–2026)
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 143/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 143/1/24 . . . . . . . . . . . . . 150*
41. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 149/24, zu
Drucksache 149/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 150*
42. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Mindestspeicherung von IP-Adressen für
die Bekämpfung schwerer Kriminalität –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 180/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 119
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
43. Entschließung des Bundesrates „Finanzielle
Verantwortung des Bundes bei der
Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025
sicherstellen“ – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 170/24) . . . 127
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 127
Julia Willie Hamburg (Niedersachsen) . 128
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . 129
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
44. Entschließung des Bundesrates zur
Verlängerung der Mobilfunkförderung des
Bundes – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt,
Bayern und Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 176/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 130
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 131
45. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 172/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 172/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 150*
46. Benennung eines Mitglieds für den Beirat bei
der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag der
Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 171/24) . . . . . 116
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 171/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 150*
47. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau
datenschutzrechtlichen Gold-Platings im
Wettbewerbsrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 184/24) . . . 120
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 120
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
48. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder
des Verwaltungsrates der Bundesagentur
für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377
Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2
SGB III – Antrag der Länder Saarland,
Bayern, Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 185/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 185/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 150*
49. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes und weiterer
energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung
des Ausbaus photovoltaischer
Energieerzeugung (Drucksache 193/24, zu
Drucksache 193/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 139
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . 140
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 148
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund –
zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Julia Willie Hamburg, Kultusministerin
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Herbert Mertin, Minister der Justiz
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz
und Verbraucherschutz
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium
des Innern und für Heimat
1043. Sitzung
Berlin, den 26. April 2024
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1043. Sitzung des Bundesrates.
Ich komme gleich zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen
in vorläufiger Form mit 49 Punkten vor.
Das Solarpaket I – das ist unser TOP 49 – behandelt
der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag. Sobald der
Bundestag das Gesetz verabschiedet und uns zugestellt
hat, wird es umgedruckt und im Saal verteilt. Wir rufen
den Punkt auf, wenn das Gesetz hier vorliegt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 7
aufgerufen. Nach TOP 9 werden die Punkte 42 und 47 –
in dieser Reihenfolge – erörtert. TOP 15 wird verbunden
mit TOP 24 beraten. Nach den verbundenen Punkten 16
und 17 werden die Punkte 43 und 44 – in dieser
Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe TOP 7 auf:
TOP 7
Zweites Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksache 168/24)
Um das Wort hat gebeten: Herr Senator Kerstan aus
Hamburg.
Jens Kerstan (Hamburg): Frau Präsidentin! Meine
Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im täglichen Allerlei und bei der Debatte über große
Gesetzespakete vergisst oder verpasst man manchmal,
dass man an der Schwelle einer neuen Ära steht. Das ist
bei der heutigen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
mit Sicherheit in einem Bereich der Fall. Wir stehen
nämlich vor einer Ära, in der grüner Wasserstoff in der
Energie-, Standort- und Wirtschaftspolitik eine zentrale
Rolle spielen und fossile Energien in weiteren Sektoren
neben dem Strombereich ablösen wird. Grüner
Wasserstoff wird in Zukunft eine sehr entscheidende Rolle als
Energieträger, als Rohstoff und vor allem als Mittel zur
Dekarbonisierung unserer Industrie spielen. Er wird als
Speichermedium für erneuerbare Energien dienen und ist
in manchen Bereichen nach heutiger Kenntnis die einzige
Möglichkeit, den Verkehr zu dekarbonisieren, zum
Beispiel in Form von emissionsfreien Schiffen und
Flugzeugen. Insofern ist der Aufbau dieser neuen
Wasserstoffwirtschaft eine nationale, eine europäische
Kraftanstrengung, an der viele Länder und Regionen gemeinsam
arbeiten wollen und müssen.
Auch der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
hat hierauf einen ganz wesentlichen Schwerpunkt seiner
energie- und klimapolitischen Arbeit gelegt. Vor allem ist
es aus unserer Sicht im windreichen Norden wichtig, dass
wir beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft nicht die
gleichen Fehler machen, die Deutschland beim Aufbau
und der Etablierung der Photovoltaik und der
Windenergie gemacht hat. Deutschland hatte – weltweit bewundert
und geachtet – eine Technologie bis zur
Weltmarktfähigkeit entwickelt. Als man damit Geld verdienen und
Arbeitsplätze schaffen konnte, hat Deutschland der Mut
verlassen, und unsere Pionierleistung hat sich eben nicht
in Arbeitsplätzen, in Standortstärke und der Sicherung
der Industrie niedergeschlagen. Die Arbeitsplätze bei der
Photovoltaik und auch bei der Windindustrie sind
zunehmend ins Ausland abgewandert. Dieser Fehler darf
uns bei der grünen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland
nicht noch einmal passieren. Der Senat der Freien und
Hansestadt Hamburg wird das Mögliche tun, um die
Bundesregierung bei ihrer Wasserstoffstrategie zu
unterstützen.
Es gibt viele Punkte, warum es Hamburg ganz wichtig
ist, die Wasserstoffwirtschaft voranzubringen. Wir
werden importieren müssen. Wir liegen in der windreichsten
Region Deutschlands. Aber selbst wenn in ganz
Norddeutschland sämtliche Projekte in den Bereichen
Photovoltaik und grüner Wasserstoff erfolgreich sind, würde
noch nicht mal ein Drittel des Bedarfs der Hamburger
Industrie an grünem Wasserstoff abgedeckt werden,
sodass wir importieren müssen. Dabei spielt dann eben
der Hamburger Hafen eine ganz wichtige Rolle.
Wir wollen aber nicht nur beim Import eine wichtige
Rolle spielen, sondern auch an anderen Stellen. Wir
stärken die Wasserstoffwirtschaft auf allen
Wertschöpfungsstufen. Wir werden Ende des nächsten Jahres einen
großskaligen Elektrolyseur von 100 MW ans Netz bringen,
ein zweiter mit einer Hochskalierung von 700 MW ist
bereits in Planung. Vielleicht ist es auch ein symbolisches
Zeichen für die Zukunft, dass an dem Standort, an dem
vorher ein Kohlekraftwerk gestanden hat, das
Kohlekraftwerk Moorburg, jetzt die norddeutsche und die
Hamburger Energiezukunft mit grünem Wasserstoff
stattfindet. Zum anderen ist Hamburg der einzige
Standort in Europa, wo im Moment ein grüner
Ammoniakimportterminal geplant wird.
Warum das in Hamburg stattfindet und nicht an
anderen Stellen in Deutschland oder in Europa, hat einen sehr
einfachen Grund: Der Hamburger Senat investiert in die
Infrastruktur. Überall sonst mögen Wasserstoffnetze in
Planung sein, mag es Überlegungen geben, projektiert
werden. In Hamburg baut die städtische Gasnetz
Hamburg das Wasserstoffnetz für unsere großen
Industrieunternehmen bereits jetzt auf, und das, obwohl der
Bundesgesetzgeber noch nicht abschließend geregelt hat, ob
die Gasnetz Hamburg das Netz, wenn es denn fertig
gebaut ist, auch wirklich selber betreiben könnte. Daran
zeigt sich auch, wie wichtig der Staat mit seiner
Infrastrukturleistung für das Hochlaufen neuer Industrien ist,
denn Private würden in einer solchen Situation überhaupt
nicht investieren. Unsere städtische Gasnetz Hamburg
wird den ersten Schritt machen. Wenn es so wie bei der
Ladeinfrastruktur für E-Autos sein sollte, wo der
Gesetzgeber entschieden hat, dass Verteilnetzbetreiber keine
Ladestationen betreiben dürfen – damals musste die
Stromnetz Hamburg das an unsere Hamburger
Energiewerke abgeben –, und der Bundesgesetzgeber bei den
Gas- und Wasserstoffnetzen eine ähnliche Entscheidung
trifft, haben wir auch dort andere öffentliche
Unternehmen, die in die Bresche springen können.
Ich glaube, ein ganz entscheidender Punkt ist, dass
Hamburg mit der größten Rekommunalisierung in dieser
Republik im Energiebereich Handlungsfähigkeit
bekommen hat und dadurch in die Lage versetzt wird, Vorreiter
zu sein, Tempo zu geben und insofern nicht nur die
Energiewende beziehungsweise die Klimawende
voranzubringen, sondern am Ende auch die Standortpolitik für
den Hamburger Hafen und für die Hamburger Industrie.
Denn was viele vielleicht nicht wissen, die Hamburg
immer nur als Handels- und Hafenstadt sehen, ist: Wir
sind mittlerweile die größte Industriestadt Deutschlands
mit mehr energieintensiver Grundstoffindustrie – die
Kollegin Mona Neubaur aus Nordrhein-Westfalen möge
es mir verzeihen – als die meisten Ruhrgebietsstädte.
Vier Kilometer vom Hamburger Rathaus entfernt steht
die größte Kupferhütte Europas. Diese Industrien können
wir nur mit grünem Wasserstoff dekarbonisieren.
Insofern ist es wichtig, dass neben dem Aufbau der
Infrastruktur, wo Hamburg jetzt seinen Weg gehen wird,
der Gesetzgeber auch seine Regelungskraft entfaltet.
Denn man muss ehrlicherweise sagen: Bei der
Energiewende war in den letzten Jahren die Politik
beziehungsweise der Gesetzgeber mit fehlenden Gesetzen und
Verordnungen der begrenzende Faktor. Die Technologie war
da, die Unternehmen waren da, aber der gesetzliche
Rahmen war noch nicht da. Man hat zum Teil mehr
versucht, die alte Welt zu bewahren, als die neue Welt
voranzubringen. Ich muss der Bundesregierung meinen
Respekt aussprechen für dieses Gesetzespaket. Darin
werden wesentliche Maßnahmen getroffen, damit sich
das beim grünen Wasserstoff jetzt möglichst schnell
ändert.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, es gibt noch viele Punkte, die über diese Novelle
hinaus geregelt werden müssen. Ich glaube, es sind aber
die ersten wichtigen Schritte getan. Insofern müssen wir
alle in einer Gemeinschaftsleistung dafür sorgen, dass wir
mit grünem Wasserstoff unsere Industrie
dekarbonisieren. In vielen Bereichen ist das die einzige Patrone, die
wir im Lauf haben. Das kann und darf nicht scheitern.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird
seinen Beitrag dazu leisten, zum Wohle der Bürgerinnen
und Bürger Hamburgs, Deutschlands, aber auch zum
Wohle der Wirtschaft, der Industrie und des Standortes.
Ich würde mir wünschen, dass in unserem Lande ein
guter Wettbewerb über das beste Konzept und über die
ehrgeizigste Strategie entbrennt. Hamburg braucht sich
da nicht zu verstecken. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Senator Kerstan! – Um das Wort hat Ministerin
Neubaur aus Nordrhein-Westfalen gebeten.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin Schwesig! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wasserstoff: Ich bin mir sicher, dieses wirklich
klitzekleine Element wird uns revolutionäre
Möglichkeiten bieten, unsere Energiewende erfolgreich und
nachhaltig zu gestalten. Heute schaffen wir gemeinsam den
Rahmen für den Aufbau einer flächendeckenden
deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur. Wir setzen damit
einen Meilenstein für die Dekarbonisierung
Deutschlands. Wir bauen eine Infrastruktur für einen neuen
Energieträger auf. Um es genau zu sagen: Wir setzen den
Rahmen, damit andere diese Infrastruktur aufbauen
können. Wasserstoff ist vielleicht kein Allheilmittel. Und ja:
Noch ist grüner Wasserstoff knapp. Aber Wasserstoff hat
das Potenzial, der zentrale Baustein der Energiewirtschaft
mit massiv reduzierten Treibhausgasemissionen zu
werden. Wasserstoff ist wesentlicher Baustein für den
Transformationsprozess der Industrie- und
Gewerbeunternehmen und des Energiesektors im ganzen Land.
Wasserstoff – und diese Rückmeldung, liebe
Kolleginnen und Kollegen, erfahre ich, erfahren wir alle, wenn
wir mit unseren engagierten und entschlossenen
Unternehmerinnen und Unternehmern sprechen – ist das
Zukunftsthema für die Transformation. Viele Unternehmen
drängen darauf, Planungssicherheit und einen
verlässlichen Zeitplan für die Versorgung mit Wasserstoff – in
der Perspektive: grüner Wasserstoff – zu erhalten, um
jetzt gewichtige Investitionsentscheidungen treffen zu
können. Das zeigt einmal mehr: Wir haben keine Zeit zu
verlieren. Je eher die Bagger rollen und die Leitungen
verlegt werden, desto schneller kann der Wasserstoff
fließen.
NRW, lieber Jens Kerstan, als das
bevölkerungsreichste Bundesland und Herzstück der deutschen Industrie hat
eine besondere Verantwortung, die Chancen des grünen
Wasserstoffs zu nutzen. Unsere Region verfügt über eine
ausgezeichnete Infrastruktur, eine starke Industrie und
eine hervorragende Forschungslandschaft, die die ideale
Basis für die Entwicklung und Umsetzung von
innovativen Wasserstoffprojekten bietet. Deshalb ist es höchste
Zeit, dass wir gemeinsam die Weichen für diese
zukunftsorientierte Energiewirtschaft stellen. Wir müssen in
Wasserstofftechnologien insofern investieren, als dass sie
vorangetrieben werden können. Die Entwicklung neuer
Märkte wollen wir unterstützen und den Ausbau von
Infrastrukturen wie Wasserstofftankstellen genauso
vorantreiben. Nur so können wir den Übergang zu einer
klimaneutralen und nachhaltigen Energieversorgung
erfolgreich meistern.
Die erste Stufe ist das Wasserstoffkernnetz. Mit einer
Leitungslänge von rund 9 700 Kilometern werden große
Teile Deutschlands und Importkorridore aus allen
Himmelsrichtungen erschlossen. Das besonders Positive
dabei ist, dass etwa die Hälfte durch die Umstellung bereits
existierender Erdgasleitungen realisiert werden kann. Das
spart Ressourcen, Zeit und Geld. Zukünftige
Wasserstoffkraftwerke sowie große Industrie- und
Gewerbeunternehmen, die für ihren Transformationsprozess
dringend auf Wasserstoff angewiesen sind, werden hieran
angeschlossen. Das, was wir heute planen und bauen,
wird bleiben; und das ist gut so. Diese Infrastrukturen
sichern uns für die nächsten Jahrzehnte die
Energieversorgung und damit die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft in der Klimaneutralität.
Als zweite Stufe des Wasserstoffkernnetzhochlaufs
folgt dann die integrierte Netzplanung für Gas und
Wasserstoff. In NRW haben wir diese zweite Stufe bereits mit
den maßgeblichen Netzbetreibern erfolgreich erprobt.
Dass die Netzbetreiber vor Inkrafttreten des hier
vorliegenden Gesetzes bereits gestartet sind, verdeutlicht,
welche Dynamik und welcher Wille zur Transformation in
der Wirtschaft stecken. Wasserstoff ist Zukunft. Der hohe
Druck, angeschlossen zu werden, zeigt: Wasserstoff ist
Hoffnungsträger.
Diese positiven Erwartungen müssen wir mit Nahrung
versehen, müssen wir aufgreifen, denn
Aufbruchsstimmung brauchen wir dringend. Darum ist die hier ebenfalls
vorliegende Entschließung des Bundesrates so wichtig.
Vor dem Hintergrund, dass etwa das halbe Netz aus der
Erdgasinfrastruktur entwickelt werden soll, muss die
Mitwirkung der Netzbetreiber und vor allem ihrer
Gesellschafter und Kapitalgeber gelingen. Angesichts der Lage
der öffentlichen Haushalte ist es wichtig, dass wir das
private Kapital mobilisiert bekommen. Das gilt im
Besonderen in NRW mit OGE und Thyssengas und deren
Infrastrukturgesellschaften, letztlich aber auch für eine
bundesweite Wasserstoffinfrastruktur. Es gilt daher: Da,
wo sich Probleme zeigen, müssen wir sie lösen. Wo sich
Verbesserungsbedarfe ergeben, müssen wir nachsteuern.
Wo sich die Rahmen- und Investitionsbedingungen als
verbesserungswürdig erweisen, müssen und werden wir
sie überarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher:
Gemeinsam als Länder, die den Bund bilden, sorgen wir
für einen erfolgreichen Aufbau der
Wasserstoffinfrastruktur. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerin Neubaur!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen
hat.
Wir haben noch über die von den Ausschüssen
empfohlene Entschließung abzustimmen.
Aus Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen rufe ich
wunschgemäß zuerst Buchstabe d, und zwar zunächst
ohne die Wörter „insbesondere an netzdienlichen
Standorten“, zur Abstimmung auf. Ich bitte um Ihr
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann bitte ich um das Votum für die genannten
Wörter. – Mehrheit.
Dann frage ich, wer dem Rest der Ziffer 2
zuzustimmen wünscht. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich rufe als Nächstes TOP 1 auf:
TOP 1
Neuntes Gesetz zur Änderung des
Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 150/24)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Dann kommen wir zur Grünen Liste: Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 3/20241
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind die
Tagesordnungspunkte:
2, 4 bis 6, 19, 22, 25, 31 a), 32 bis 34, 36, 38 bis
41, 45, 46 und 48.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Es geht heute wie das Brezelbacken, ganz anders als
beim letzten Mal.
Wir kommen zu TOP 3:
TOP 3
Gesetz zur Anpassung von
Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht
(DÜV-AnpassG) (Drucksache 167/24)
Um das Wort hat Frau Ministerin Denstädt aus
Thüringen gebeten.
Doreen Denstädt (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich im Folgenden
in meinen Ausführungen auf die Änderungen im
Asylbewerberleistungsgesetz beschränken.
Das Individualrecht auf Asyl ist ein hohes Gut und ein
wichtiger Bestandteil unserer Verfassung. Jeder Mensch,
der vor Krieg und Vertreibung fliehen muss, hat ein
Anrecht auf eine sichere Zuflucht. Daran anknüpfend muss
es meines Erachtens das Ziel des Einwanderungslandes
Deutschland sein, diesen Menschen die Möglichkeit einer
gleichberechtigten Teilhabe am wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu bieten
und sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben
eigenverantwortlich gestalten zu können. Die Einführung einer
Bezahlkarte für Geflüchtete darf nach meiner Einschätzung
diesen Bestrebungen nicht im Wege stehen,
diskriminierend wirken und die Teilhabe am alltäglichen Leben
einschränken. Dem wird durch Artikel 15 des Gesetzes
anhand der vorgesehenen Änderungen von § 2 und § 3
des Asylbewerberleistungsgesetzes Rechnung getragen.
An und für sich ist aus meinem Blickwinkel eine
bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung von
Bezahlkarten für Asylbewerber und Asylbewerberinnen
1 Anlage 1
überhaupt nicht notwendig, da Bezahlkarten auch ohne
eine solche Regelung eingeführt werden können, was
viele Landkreise und Kommunen bereits getan haben.
Auch bleiben mit der vorliegenden Regelung weiterhin
die Landkreise und Kommunen für die Einführung von
Bezahlkarten verantwortlich. Eine einheitliche
Umsetzung in Deutschland wird es daher nicht geben.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Bezahlkarte kommt es auf die
Umsetzung und die Entscheidungen vor Ort an. Die
vorliegenden Regelungen gewährleisten jedoch, dass
Geflüchtete in jedem Fall weiterhin ihre Bedarfe decken
können und die soziale sowie kulturelle Teilhabe
sichergestellt ist.
So gilt für Menschen außerhalb von
Gemeinschaftsunterkünften bei der Bezahlkarte zukünftig:
Kommunen haben das Existenzminimum sowie die
soziale und kulturelle Teilhabe zu garantieren. Sollte
demnach für bestimmte Bedarfe die Bezahlkarte nicht
einsetzbar sein, muss die Sicherstellung über ein Konto
und/oder mit Bargeld erfolgen. Damit ist gewährleistet,
dass Geflüchtete, die in einer eigenen Wohnung leben,
beispielsweise einen Stromvertrag abschließen können.
Das geht in der Regel nur, wenn sie ein Konto haben, von
dem dann die entsprechenden Lastschriften abgebucht
werden können.
Weiterhin muss bei Einkäufen für das tägliche Leben
der Zugang zu ausreichend Bargeld gewährleistet
werden, sofern die Verwendung der Bezahlkarte vor Ort
nicht möglich ist. Das dürfte gerade in ländlichen
Gegenden häufig der Fall sein. Aber auch der Kauf eines
einfachen Bustickets kann davon umfasst sein, wenn ein Bus
kein Kartenlesegerät hat.
Schließlich wird auch die Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen gesetzlich klar geregelt. Die Kommunen
und Landkreise müssen bei der Umsetzung sicherstellen,
dass Kinder und Jugendliche gerade im schulischen
Kontext am gemeinschaftlichen Leben teilhaben können, und
auch dazu braucht es in ausreichendem Maße Bargeld.
Ich schätze es so ein, dass mit der hier vorliegenden
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes letztlich
der Instrumentalisierung der Bezahlkarte durch eine
willkürliche, diskriminierende Ausgestaltung ein Riegel
vorgeschoben wird. Das, meine Damen und Herren, ist
ausdrücklich zu begrüßen. Wenn die Bezahlkarte nicht
eingesetzt werden kann, um die Bedarfe zu decken, muss
es eine echte Geldleistung geben. Damit ist für mich auch
klar: Außerhalb von Unterkünften wird es für den
Regelbedarf sowie für die notwendigen persönlichen Bedarfe
keine Sachleistungen geben. Auch bedeuten die neuen
gesetzlichen Vorgaben nach meiner Einschätzung: Wenn
Landkreise oder Kommunen diese bei der Ausgestaltung
der Bezahlkarte nicht beachten, dann sind die
entsprechenden Regelungen klar rechtswidrig.
Ich bin der Ansicht, dass im Ergebnis die im
Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Änderungen zu
unterstützen sind, da sie die gleichberechtigte Teilhabe
von Geflüchteten gewährleisten und eine Grundlage für
eine Bezahlkarte bieten, die nicht ausgrenzt oder
stigmatisiert. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Ministerin Denstädt!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben:
Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Herr
Staatssekretär Krösser aus dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat.
Die Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen.
Wer stimmt dem zu? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich rufe TOP 8 auf:
TOP 8
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Absenkung der Hürden für eine
audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen
Zeugen – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 141/24)
Um das Wort hat gebeten: Frau Ministerin Dr.
Wahlmann aus Niedersachsen.
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland an jedem einzelnen
Tag 52 Kinder Opfer von Sexualstraftaten. Weitere
12 Kinder pro Tag wurden Opfer von Misshandlungen.
Das ist sowohl erschreckend als auch absolut
verabscheuungswürdig. Wir alle sind als Gesellschaft, als
Politik, als Mitmenschen verpflichtet, hier präventiv tätig
zu werden und solche Taten an den Schwächsten in
unserer Gesellschaft zu verhindern. Wenn eine Tat aber doch
passiert, dann haben Justiz und Polizei die Aufgabe, die
Tat konsequent aufzuklären, den Täter energisch zu
verfolgen und vor Gericht zu bringen. Gemeinsam mit dem
Täter muss dann in der Regel aber auch das Kind vor
Gericht, und zwar als Zeugin oder Zeuge.
Unser Strafrecht ist so konstruiert, dass das Opfer
einer Straftat oft das wichtigste Beweismittel ist, und das
ist auch richtig so. Aber schon für Erwachsene, die Opfer
einer Sexualstraftat oder einer Gewalttat werden, ist es
oft unglaublich schwierig, in einem vollbesetzten
Gerichtssaal in einem für Laien oft schwierig
nachzuvollziehenden Strafverfahren wieder mit dem Täter und der
Tat konfrontiert zu werden und dabei dann noch eine
ruhige und nachvollziehbare Aussage zu machen. Umso
1 Anlagen 2 und 3
schwerer ist es für Kinder, als Opferzeuginnen und
Opferzeugen auszusagen. Für viele von ihnen ist die
Situation im Gerichtssaal im höchsten Maße beängstigend. Sie
sollen oft Monate oder Jahre nach der Tat in Anwesenheit
vieler fremder Erwachsener intimste Fragen beantworten.
Oft sitzen ihnen auf der Anklagebank die eigenen Eltern
oder andere nahe Verwandte Auge in Auge gegenüber,
und man kann sich unschwer vorstellen, welche Angst
die ganze Situation bei einem Kind auslöst.
In manchen Fällen kann man die Aussage des Kindes
vermeiden, indem man Videos von früheren
Vernehmungen in die Hauptverhandlung einführt. In vielen Fällen ist
das aber nicht möglich. In diesen Fällen bietet das Gesetz
keine ausreichende Möglichkeit, um die Belastung für
das Kind bestmöglich zu reduzieren. Es ist zwar möglich,
dass Fragen nicht von den Verfahrensbeteiligten, sondern
ausschließlich über die Vorsitzende Richterin oder den
Vorsitzenden Richter gestellt werden, und unter
bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Öffentlichkeit
und gegebenenfalls auch den Angeklagten von der
Verhandlung auszuschließen. Aber all das nimmt der
Situation nicht den Druck, in einem großen einschüchternden
Gerichtssaal vor vielen unbekannten Erwachsenen über
schlimme und größtenteils auch intime Ereignisse
sprechen zu müssen.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir deshalb den
Schutz der kindlichen Zeuginnen und Zeugen verbessern.
Wir wollen es erleichtern, Kinder in der
Hauptverhandlung audiovisuell, also per Videoübertragung, zu
vernehmen, und zwar nicht im Gerichtssaal, sondern in
einem Nebenraum, in kindgerechter Weise, alleine durch
die oder den Vorsitzenden und auf Wunsch auch in
Begleitung einer Vertrauensperson und der psychosozialen
Prozessbegleitung. Wir wollen es dadurch ermöglichen,
dass das Kind in einer erheblich vertrauensvolleren
Atmosphäre aussagen kann, als man sie jemals in einem
Gerichtssaal herstellen könnte. Gleichzeitig wird die
Vernehmung in den Gerichtssaal übertragen, damit die
Verfahrensbeteiligten der Vernehmung dort folgen
können. Das ist nicht nur für das Kind besonders schonend.
Auch dem Angeklagten bleibt, anders als wenn er
ausgeschlossen würde, die Möglichkeit, die Vernehmung live
zu hören und zu sehen. Und aus strafrichterlicher Sicht
möchte ich anfügen, dass auch die Qualität der kindlichen
Aussage in aller Regel umso besser ist, je freier und
unbefangener das Kind aussagen kann. Dementsprechend
trägt die Erleichterung der Videoübertragung erheblich
zur Wahrheitsfindung bei und damit auch zur Herstellung
von Gerechtigkeit.
Eine solche Videovernehmung ist heute bereits
grundsätzlich möglich, aber die rechtlichen Hürden sind
deutlich zu hoch. Voraussetzung dafür ist die dringende
Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl der
Zeugin oder des Zeugen, wenn er oder sie in Gegenwart
der in der Hauptverhandlung Anwesenden vernommen
würde. Um das festzustellen, muss regelmäßig ein
Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das ist schwer
verständlich, insbesondere deshalb, weil im Gegensatz
dazu die Entfernung des Angeklagten aus dem
Gerichtssaal bei der Vernehmung eines minderjährigen Zeugen
schon dann zulässig ist, wenn ein erheblicher Nachteil für
das Wohl des Zeugen nur zu befürchten ist. Das kann das
Gericht nach ständiger Rechtsprechung selbst feststellen
und braucht kein Gutachten dafür. Kurz gesagt: Es ist
aktuell rechtlich und praktisch einfacher, den
Angeklagten auszuschließen, als das Kind per Videovernehmung
zu vernehmen, und das, obwohl die Videovernehmung
sowohl für das Kind als auch für den Angeklagten
schonender ist. Wir wollen diesen Wertungswiderspruch
auflösen und die Voraussetzungen für die audiovisuelle
Vernehmung von minderjährigen Zeuginnen und Zeugen
denen für die Entfernung des Angeklagten angleichen.
Damit erreichen wir einen deutlich besseren Schutz für
die Kinder, wahren zugleich die Rechte des Angeklagten
deutlich besser und leisten darüber hinaus einen guten
Beitrag zur besseren Wahrheitsfindung. Ich bitte Sie
daher, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerin Dr. Wahlmann!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat,
den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag
einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur
Beauftragten zu bestellen.
Ich rufe TOP 9 auf:
TOP 9
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des
elektronischen Datenabrufs aus dem
Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen
Rechtsverkehrs – Antrag der Länder Hamburg, Bremen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 162/24)
Um das Wort hat Frau Senatorin Dr. Schilling aus
Bremen gebeten.
Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir
über Digitalisierung von Verwaltung sprechen, dann lässt
sich das übersetzen mit: unnötige händische Arbeit
vermeiden und Verfahren sowie Prozesse beschleunigen.
Die Digitalisierung von Verwaltung wird in vielen
Bereichen des öffentlichen Lebens als Lösung von
Personalproblemen angesehen; sie kann das Verhältnis zwischen
Staat und Bürger maßgeblich positiv beeinflussen.
Vielleicht ist der digitale Einblick in das
Schiffsregister, den ich heute anregen möchte, nicht der größte und
nicht der drängendste Schritt auf dem Weg in die digitale
Zukunft der Verwaltung. Aber aus dem Blickwinkel einer
früheren Häfensenatorin – und zudem als Einwohnerin
der Seestadt Bremerhaven – ist mir dieser Schritt ein
besonderes Anliegen, zumal ein Quäntchen Absurdität in
der derzeitigen Rechtslage steckt. Das Schiffsregister ist
ein öffentliches Register. Alle Personen und alle
Institutionen können Einsicht nehmen. Die direkte elektronische
Einsichtnahme ist nach Bundesrecht aber bisher nur
einem eng begrenzten Kreis von Berechtigten vorbehalten.
In ein papierhaft geführtes Register hingegen kann
jedermann unmittelbar Einsicht nehmen. Wer Auskunft aus
dem elektronischen Register begehrt, ohne zum
privilegierten Personenkreis zu zählen, wird auf den
Antragsweg verwiesen.
Der Antrag lässt sich generell zwar auf elektronischem
Wege einreichen. Im Anschluss aber passiert, was wir
häufig in der öffentlichen Verwaltung erleben: Die
Anträge werden händisch bearbeitet, der gewünschte
Auszug wird beim Registergericht gezogen und per Post oder
per E-Mail versandt.
Das wollen wir – Hamburg mit dem größten
Schiffsregister bundesweit und Bremen mit einem zumindest
bedeutenden Schiffsregister – ändern, und das nicht erst
seit gestern. Schon im November 2020 hatte die
Justizministerkonferenz auf Initiative unserer beiden
Hansestädte beschlossen: Die Chancen der Digitalisierung
sollen genutzt, die Einsicht ins digitale Schiffsregister
soll für jedermann möglich werden. Den Bund hatten wir
gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir wissen:
2020 war das erste Corona-Jahr, die Zeiten für die
Bundesregierung sind danach nicht ruhiger geworden.
Insofern haben wir durchaus Verständnis dafür, dass aus Sicht
des Bundes der digitale Einblick ins Schiffsregister etwas
aus dem Blick geraten ist. Wir wollen aber nach so vielen
Jahren unserem Ansinnen nochmals Nachdruck verleihen
und nun über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative
einbringen.
Unser Angang ist einer, der an anderer Stelle, nämlich
im Handelsregister, bereits existiert: Interessierte
Personen und Institutionen sollen im Register direkt suchen
und online auf Registerblätter zugreifen können. Der
schnelle, unmittelbare Zugriff ist nicht ohne Bedeutung,
denn das Schiffsregister ist eine Art Grundbuch für See-
und Binnenschiffe. Aus dem Register gehen unter
anderem der Eigner und seine Nationalität hervor. Wie im
Grundbuch einer Immobilie werden hier zudem
Hypotheken eingetragen. Ein schneller Zugriff auf das Register
erleichtert also Käufe und Verkäufe von See- und
Binnenschiffen, und er ist auch für Kreditinstitute von
Interesse. Mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative zielen
Bremen und Hamburg also darauf ab, bestehende
rechtliche Hürden im Bundesrecht abzubauen und Abläufe zu
verschlanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben
Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, ich habe Sie eingangs mit
dem Hinweis auf meine Bremerhavener Herkunft nicht
verleitet, zu glauben, die Schiffsregister seien allein
Angelegenheit der norddeutschen Länder. Auch wenn viele
Bundesländer ihre Schiffsregister auf Hamburg
übertragen haben: Es gibt eigene Register auch im Binnenland,
in Duisburg zum Beispiel und in Saarbrücken, in
Heilbronn, Wiesbaden und Würzburg. Das liegt überwiegend
daran, dass nicht nur Seeschiffe, sondern – in einem
separaten Register – auch Binnenschiffe registriert
werden müssen. Seeschiffe müssen ab einer Länge von
15 Metern eingetragen werden, Binnenschiffe, wenn sie
beim maximalen Eintauchen mindestens 10 Kubikmeter
Wasser verdrängen oder wenn sie Ladungen von
20 Tonnen und mehr aufnehmen können. Kleinere, in der
Regel privat genutzte Schiffe werden nicht erfasst; da
kann und muss auch niemand Einsicht nehmen. Die
Schiffsregister erfassen also Schiffe, die uns auf dem
Wasserweg quer durch die ganze Republik mit Waren
und Gütern jeglicher Art versorgen – bis weit hinein ins
Binnenland. Daneben erfreuen sich Kreuz- und
Flussfahrten großer Beliebtheit, ganz besonders bei Menschen, die
weit weg von der Küste leben und im Alltag meist auf
Berge blicken.
Ich bitte um Unterstützung unserer Initiative – nicht
nur bei den Nord- und Ostseeanrainern, sondern auch bei
den Vertreterinnen und Vertretern der küstenlosen
Länder an den Ufern von Rhein, Ruhr, Elbe und Mosel, von
Main, Donau und Spree, von Saale, Unstrut, Altmühl und
Inn – und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Senatorin Dr. Schilling!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Verkehrsausschuss –
mitberatend – zu.
Wir kommen zu TOP 42:
TOP 42
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Mindestspeicherung von IP-Adressen für die
Bekämpfung schwerer Kriminalität – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 180/24)
Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Heinz aus Hessen vor.
Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören mit Abstand
zu den grausamsten und verwerflichsten Straftaten, denn
sie treffen die verletzlichste Gruppe in unserem Land, in
unserer Gesellschaft: die Kinder. Diese Verbrechen
treffen diejenigen, die zunächst uns als Eltern, aber auch uns
als Staat und Gesellschaft anvertraut sind und die wir
beschützen müssen. Bei einer ernsthaften und ehrlichen
Betrachtung sollten wir als Repräsentanten des Staates
eingestehen, dass wir dieser Schutzpflicht derzeit nicht
ausreichend nachkommen.
Ich will an dieser Stelle zunächst die Dimensionen
deutlich machen. Seit Oktober 2022 sind deutschlandweit
29 500 Meldungen zu Kinderpornografie bei unseren
Ermittlungsbehörden eingegangen, denen wegen
fehlender Ermittlungsansätze nicht nachgegangen werden
konnte. 29 500 Meldungen, hinter dieser Zahl verbergen sich
viele Tausend schreckliche Einzelschicksale, Kinder und
Jugendliche, Mädchen und Jungen, die gerade jetzt unter
ihren Peinigern leiden, die die Taten nicht vergessen
werden und im schlimmsten Fall ihr ganzes Leben lang
mit sich herumtragen werden.
Bisher haben sich viele im politischen Raum darauf
zurückgezogen, dass eine Speicherung von IP-Adressen
zur Bekämpfung schwerer Kriminalität rechtlich nicht
möglich sei, und haben sie deshalb abgelehnt. Doch,
meine Damen und Herren, spätestens seit
September 2022 kann sich hierauf niemand mehr berufen. Der
Europäische Gerichtshof hat die Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger auf Datenschutz und die Interessen der
Kinder auf einen ausreichenden Schutz durch die
Sicherheitsbehörden gegeneinander abgewogen und ist zum
Ergebnis gekommen, dass ein Korridor eröffnet werden
kann, innerhalb dessen die Speicherung der IP-Adressen
zur Bekämpfung schwerer Kriminalität wie auch
Kinderpornografie möglich ist. Genau diesen Korridor wollen
wir als Hessische Landesregierung nutzen. Deshalb
schlagen wir Ihnen den vorliegenden Gesetzentwurf vor.
Wir orientieren uns strikt an den Erfahrungen und
Bedürfnissen der Praxis und haben die Speicherfrist auf
einen Monat begrenzt. Wir orientieren uns damit am
unteren Ende des aus Sicht der Praxis Notwendigen.
Dieser Zeitraum ist ausreichend, aber auch notwendig,
um – das haben nicht wir erarbeitet, sondern das
Bundeskriminalamt – nach einer Auswertung des
Bundeskriminalamtes aus dem vergangenen Jahr eine Erfolgsquote
von über 90 Prozent erreichen zu können. Das
gegenwärtig innerhalb der Parteien der Bundesregierung sehr
kontrovers diskutierte Quick-Freeze-Verfahren klingt zwar
im ersten Moment gut, ist aber nach Auffassung von
Fachleuten aller Couleur nicht ausreichend. Auch der
Deutsche Richterbund, der Bund Deutscher
Kriminalbeamter und sehr viele Ermittler aus der Praxis haben sich
hierzu sehr eindeutig geäußert. Es ist auch für jedermann
sehr leicht zu verstehen: Einfrieren kann man nur die
Daten, die man auch hat.
Das Problem unserer Ermittler ist, dass die
erforderlichen IP-Adressen wegen der fehlenden Speicherpflicht
erst gar nicht zur Verfügung stehen. Soweit wir heute
überhaupt Ermittlungserfolge haben, gehen diese sehr
häufig beziehungsweise fast immer auf Datensätze von
IP-Adressen zurück, die wir von befreundeten
ausländischen Diensten und befreundeten Ländern erhalten
haben. Denn in den Vereinigten Staaten wie fast überall in
der Europäischen Union hat man längst erkannt, dass eine
wirksame Bekämpfung von Kindesmissbrauch ohne eine
Speicherung von IP-Adressen nicht gelingen kann.
Deshalb sollte der politische Raum an dieser Stelle auch
ehrlich sein, und wir sollten alle miteinander einräumen:
Das Quick-Freeze-Verfahren ist nicht ausreichend, ist
keine wirksame Alternative. Es wird kein Problem damit
gelöst.
Ich möchte vorsorglich zur Versachlichung der
anstehenden Diskussionen, die wir heute beginnen,
klarmachen: Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht
ausschließlich die Speicherung der IP-Adresse vor. Es geht
ausdrücklich nicht um die Speicherung von objektiven
oder geografischen Verkehrsdaten, anhand derer
Bewegungsprofile von Bürgerinnen und Bürgern erstellt
werden könnten. Die Speicherung der IP-Adresse ist zur
Identifizierung eines Endgerätes, meistens eines
Computers, deshalb zwingend erforderlich, weil dem Endgerät
bei jedem Vorgang eine IP-Adresse neu zugewiesen
wird. Das ist der wesentliche Unterschied zu
Telefonanschlüssen. Dort ist eine Telefonnummer permanent
vergeben, bei den IP-Adressen erfolgt der tägliche Wechsel.
Wir schlagen also mit diesem Gesetzentwurf nicht mehr
und nicht weniger vor, als den Computer im Bereich
schwerster Straftaten für einen Monat wie ein Telefon zu
behandeln. Das dürfte die geringste aller möglichen
datenschutzrechtlichen Eingriffstiefen sein.
Angesichts dessen, um was es uns geht – Schutz der
Kinder in unserer Gesellschaft –, sollten wir hier dem
Interesse der Ermittlungsbehörden, dem Schutz der
Opfer, den Vorrang vor dem Datenschutz einräumen. Ich
bitte Sie deshalb um Unterstützung für den
Gesetzesantrag des Landes Hessen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsminister Heinz!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Rechtsausschuss, dem
Verkehrsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss –
mitberatend – zu.
Ich rufe TOP 47 auf:
TOP 47
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau
datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 184/24)
Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Eisenreich vor.
Georg Eisenreich (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere
Gesetzesinitiative verfolgt das Ziel, dass Verstöße gegen das
Datenschutzrecht von einer Verfolgung nach dem Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb ausgeschlossen
werden. Damit wollen wir Abmahnmissbrauch verhindern
und einer für Unternehmen belastenden überschießenden
Umsetzung des EU-Datenschutzrechts entgegenwirken.
Das Problem: Ein kleiner Formfehler in der
Datenschutzerklärung auf der Homepage reicht bei
Unternehmen schnell für einen Verstoß gegen die DSGVO aus. In
Deutschland werden bei Datenschutzverstößen von
Unternehmen oft Abmahnungen von echten oder auch von
scheinbaren Konkurrenzunternehmen nach dem UWG
ausgesprochen. Diese Verfolgung nach dem
Wettbewerbsrecht halten wir aus drei Gründen für falsch.
Erstens. Die in der DSGVO vorgesehenen
Rechtsbehelfe bei Datenschutzverstößen sind ausreichend. Ein
Klagerecht von Mitbewerbern ist neben dem
umfassenden Rechtsschutzsystem der DSGVO, das es ja gibt, nicht
erforderlich. Es handelt sich also um eine überschießende
Umsetzung des EU-Datenschutzrechts, die unnötig ist.
Zweitens. Die Verfolgung von Datenschutzverstößen
passt nicht zum Schutzzweck des Wettbewerbsrechts.
Das UWG schützt den Verbraucher als Marktteilnehmer
vor unlauterer Beeinflussung seines wirtschaftlichen
Verhaltens. Das Datenschutzrecht schützt ihn dagegen in
seinem Persönlichkeitsrecht.
Drittens führt die Durchsetzung des Datenschutzrechts
durch Mitbewerber zu Missbrauchsgefahr. Gerade das
Datenschutzrecht ist hier besonders missbrauchsanfällig.
Aus diesen Gründen hat sich der Freistaat Bayern schon
im Zuge der Umsetzung der DSGVO 2018 und bei den
nachfolgenden UWG-Reformen dafür eingesetzt,
Datenschutzverstöße ausdrücklich aus dem UWG
auszuschließen. Dem ist der Bund leider nur unzureichend
nachgekommen und hat lediglich kleineren Unternehmen bei
DSGVO-Abmahnungen einen Schutz vor dem Ersatz der
Abmahnkosten gewährt. Immerhin! Aber das Problem
wird nicht befriedigend gelöst. Mit unserer Initiative
wollen wir die Forderung nach einem vollständigen
Ausschluss von DSGVO-Verstößen aus dem UWG erneuern.
Diese Lösung schafft Rechtssicherheit für Unternehmen
und entspricht eins zu eins dem Ziel der EU-Vorgaben. –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Staatsminister Eisenreich!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Innenausschuss, dem
Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend –
zu.
Ich rufe TOP 10 auf:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates zum erleichterten
Zugang zu Lohnersatzleistungen für das
Baugewerbe – Antrag des Landes Niedersachsen –
(Drucksache 101/24)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung rufe ich Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen auf. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.
Dann frage ich, wer entsprechend Ziffer 2 dafür ist,
die Entschließung unverändert zu fassen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich rufe TOP 11 auf:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates „Rolle von Biogas
und Biomethan für die Energiewende stärken“ –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 119/24)
Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern
beigetreten.
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer
dafür ist, die Entschließung wie soeben festgelegt zu
fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 auf:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates „Mutterschutz muss
auch für Selbständige gelten“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 109/24)
Dem Antrag ist Hamburg beigetreten.
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung nach
Maßgabe dieser Änderungen zu fassen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Dann kommen wir zu TOP 13:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der
Arzneimittelversorgung“ – Antrag der Länder
Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 103/24)
Mir liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Staatsminister Dulig (Sachsen)
abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der
soeben beschlossenen Änderungen zu fassen? –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe TOP 14 auf:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates „Umfassende
Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und
Länder“ – Antrag der Länder Hessen und Bayern –
(Drucksache 135/24)
Dem Antrag sind Baden-Württemberg,
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-
Anhalt beigetreten.
Um das Wort hat Herr Minister Strobl aus Baden-
Württemberg gebeten.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir
befinden uns in einer sicherheitspolitischen Zeitenwende,
insbesondere im Hinblick auf den durch nichts zu
rechtfertigenden brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine. Vor diesem Hintergrund ist es ungemein
wichtig, die umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes
durch den Bund und die Länder voranzutreiben.
Deswegen ist Baden-Württemberg der Initiative aus Hessen
gerne beigetreten, und eine ganze Reihe anderer Länder
hat das ebenfalls getan.
Wir müssen unser Land besser aufstellen, um mit
möglichen Krisen fertigzuwerden, seien es Pandemien,
sei es der Verteidigungsfall oder seien es
Hochwasserkatastrophen. Es wird in diesem Zusammenhang immer viel
über die Notwendigkeit von Resilienz gesprochen. Diese
kann sich freilich nur herausbilden, wenn die
Voraussetzungen dafür geschaffen und die entsprechenden Mittel
1 Anlage 4
eingesetzt werden. Es ist in der Vergangenheit auch
einiges getan worden. Es ist ganz im Sinne der Länder, dass
die Bundeswehr mit erheblichem Mitteleinsatz wieder für
ihre Kernaufgabe, die Landesverteidigung, und die
Erfüllung unserer Bündnisverpflichtungen tauglich gemacht
wird. Das unterstützen wir. Das ist gut so, auch wenn am
Horizont schon wieder die Frage ins Blickfeld gerät, wie
es nach der Inanspruchnahme des Sondervermögens
weitergehen soll.
Wenn wir aber für unsere äußere Sicherheit
richtigerweise so kräftig investieren, müssen wir auch für den
zivilen Schutz mehr tun. Deswegen wäre es dringend
notwendig, dass der Bund in diesem Zuge auch die zivile
Verteidigung, also die Mitwirkung der Länder,
entsprechend stärkt. Der Zivil- und Katastrophenschutz ist eines
der grundlegenden Schutzversprechen unseres Staates
gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die
Innenministerinnen und Innenminister der Länder fordern seit
Längerem, und zwar parteiübergreifend, dass ein
Sondervermögen in Höhe von 10 Milliarden Euro, also 1
Milliarde jährlich, für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung
gestellt wird. Wir erwarten, dass der Bund sich bewegt,
dass hier jetzt tatsächlich etwas geschieht. Wir erkennen
aber gleichzeitig ausdrücklich an, dass im Anschluss an
die letzte Innenministerkonferenz endlich ein
Gesprächsforum ins Leben gerufen wurde, das alle Beteiligten, also
die Länder, das Bundesinnenministerium, aber auch das
Bundesverteidigungsministerium, zusammenbringt. Das
ist richtig.
Selbstverständlich brauchen wir aber auch
entsprechende finanzielle Unterstützung durch den Bund in
Sachen Bevölkerungsschutz. Es ist schließlich eine
ausgesprochen komplexe Aufgabe, in diesen
Themenbereichen umfassende Lösungen zu finden, zu der die weitere
Ausarbeitung des Operationsplans Deutschland
hinzugekommen ist. Wir unterstützen die Bundeswehr dabei
gerne. In diesem Zusammenhang hat es mich sehr
gefreut, dass der Befehlshaber des Territorialen
Führungskommandos, Generalmajor Bodemann, erst vor Kurzem
erklärt hat, wie positiv er die große Bereitschaft auch und
gerade der Länder empfindet, an dieser umfassenden
Planung mitzuwirken.
Man hätte vieles schon vorher anpacken können. Dass
die aktuelle Rechtslage nicht nur im Hinblick auf die
buchstäblich aus der Zeit gefallene Vorsorge- und
Sicherstellungsgesetzgebung auf den Prüfstand gestellt werden
muss, ist gewiss keine neue Erkenntnis. Es ist aus Sicht
der Länder dringend erforderlich, dass der Bund die
rechtliche Grundlage schafft, mit der die im Auftrag des
Bundes wahrzunehmenden Aufgaben klar geregelt
werden. Die derzeitige Gesetzeslage des Bundes umfasst
diese Aufgaben nicht beziehungsweise nicht mehr in
ausreichendem Maße. Die am Ende für die Umsetzung
der Regelungen zuständigen Länder hatten mit ihrer
Expertise schon kurz nach dem Beginn des Angriffs auf
die Ukraine genau darauf hingewiesen. Dasselbe gilt für
die Erarbeitung eines modernen Schutzraumkonzepts, das
ich selbst bereits in der Herbstsitzung der
Innenministerkonferenz im Jahr 2022 angeregt habe.
Es bleibt die Quintessenz: Bestimmt haben wir
inzwischen alle die richtige Richtung eingeschlagen, so
jedenfalls mein Eindruck. Mit dem Entschließungsantrag
fordern die Länder aber einmal mehr den Bund auf, sich
konzentriert und fokussiert in einem transparenten und
effektiven Prozess dieser Herausforderungen
anzunehmen und vor allem auch die dafür dringend notwendigen
Mittel bereitzustellen, so wie wir uns in der
Innenministerkonferenz einstimmig noch einmal über Parteigrenzen
hinweg darauf verständigt haben. Noch haben wir die
Zeit, den Bevölkerungsschutz gemeinsam auf einen
modernen und den aktuellen Herausforderungen
entsprechenden Stand zu bringen. Nur: Diese Zeit läuft ab.
Deswegen bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag. –
Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Minister Strobl!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe zunächst auf:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
aufgerufenen Ziffern der Ausschussempfehlung! – Mehrheit.
Wer dafür ist, die Entschließung in der soeben
geänderten Fassung anzunehmen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Die Tagesordnungspunkte 15 und 24 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 15
15. Entschließung des Bundesrates –
„Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 10/24)
in Verbindung mit
TOP 24
24. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes
Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 129/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das
Wort: Frau Staatsministerin Schmitt aus Rheinland-Pfalz.
Daniela Schmitt (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In
unseren vielen Begegnungen mit Unternehmen hören wir
immer wieder, dass neben dem Arbeits- und
Fachkräftebedarf das Thema Bürokratie von besonderer
Bedeutung ist. Zu viel Bürokratie bindet Ressourcen, Zeit und
Energie, all das, was besser in die Entwicklung neuer
Produkte und Dienstleistungen, in die Erschließung neuer
Märkte, in die Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer
Wertschöpfung investiert werden sollte und – das sage
ich mit Blick auf die allgemein angespannte Lage – auch
investiert werden müsste.
Vierzehn Stunden pro Woche verbringen
Unternehmen aus dem Gastgewerbe laut einer DIHK-Studie damit,
bürokratische Verpflichtungen zu erfüllen. Ärzte
beschäftigen sich laut Marburger Bund bis zu drei Stunden
täglich mit Dokumentationen und Formularen statt mit den
Patienten. Nach einer Studie des Instituts für
Mittelstandsforschung kostet die Bürokratie die deutschen
Unternehmen genauso viel, wie sie in Forschung und
Entwicklung investieren, und sie frisst überdies die
Hälfte der Gewinne. All das sind Beispiele, wie sich
Bürokratie im wirtschaftlichen Alltag unserer Unternehmen und
Selbstständigen auswirkt und wie sie belastet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade für den
Erfolg des Mittelstands ist eine Bürokratieentlastung von
entscheidender Bedeutung. Das sage ich als
Wirtschaftsministerin eines Bundeslandes, das zuletzt vor allem mit
Großunternehmen positive Schlagzeilen gemacht hat. Ich
kann aus unmittelbarer Erfahrung berichten: Eine
Milliardeninvestition wie die Ansiedlung des
Pharmaunternehmens Lilly bei uns in Rheinland-Pfalz ist vor allem
deswegen möglich, weil Land, Genehmigungsbehörden
und die Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen
und Dinge ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele unserer
Bundesländer sind mittelständisch geprägt. Bei zahlreichen
Begegnungen erfahre ich immer wieder von den
Herausforderungen, mit denen gerade diese Unternehmen
tagtäglich konfrontiert sind. Bürokratie ist ein
entscheidender Teil davon. Es ist die Vielzahl von Vorschriften, von
denen jede für sich genommen überschaubar wirkt und
ihren vermeintlichen Grund hat, aber in der Summe
belastet, sowohl mit personellen Ressourcen als letztendlich
dann auch wirtschaftlich.
Jede Ebene, ob die EU, der Bund, die Länder oder die
Kommunen, ist deshalb gefordert, ihr eigenes
Regelungsportfolio genau anzusehen und sich zu fragen: Ist es
praxisgerecht, brauchen wir es wirklich und in welcher
Form? Ich bin überzeugt: Wir müssen schneller werden,
wir müssen effizienter werden, wir müssen schlanker,
digitaler und letztendlich innovativer werden, und wir
müssen schauen, wo bürokratische Regelungen lähmen statt
ermöglichen. Hier hat sich einfach in den letzten Jahren
zu viel an- und aufgestaut. Die Entlastung von Bürokratie
ist dabei nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern
auch im Interesse der Gesellschaft insgesamt. Ein
dynamischer Mittelstand steht für Arbeitsplätze, regionale
Wertschöpfung und sozialen Zusammenhalt. Wenn wir
den Mittelstand stärken, indem wir ihn von Bürokratie
entlasten, dann stärken wir unser Land insgesamt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das von der
Bundesregierung vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz ist aus
Sicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung – genau
genommen der vierte wichtige Schritt nach den
Bürokratieentlastungsgesetzen I bis III. Wir begrüßen es
ausdrücklich, dass die Bundesregierung den ursprünglichen
Entwurf erweitert und die Entlastungswirkung nochmals
verstärkt hat. Entlastungen wie etwa das Ende der
Meldezettelpflicht in der Hotellerie für Inländer, der Verzicht
auf die Schriftformerfordernisse in bestimmten
Bereichen, das alles sind in der täglichen Praxis unserer
mittelständischen Unternehmen wichtige Erleichterungen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass wir den
Weg der Bürokratieentlastung fortsetzen werden.
Entbürokratisierung und Bürokratieentlastung sind eine
Daueraufgabe, der wir uns weiter stellen werden und stellen
müssen. Arbeiten wir weiter an dieser großen Aufgabe,
sei es im Gesetzgebungsverfahren zum vorliegenden
Bürokratieentlastungsgesetz IV, sei es in unserer
tagtäglichen Arbeit! – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsministerin Schmitt! – Um das Wort hat Herr
Staatsminister Pentz aus Hessen gebeten.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich
mich bei der Bundesregierung bedanken, dass sie das
Thema Entbürokratisierung auf die politische Agenda
gesetzt hat. Doch als Sie im März Ihr
Bürokratieentlastungspaket vorgestellt haben, da war die Enttäuschung
bei vielen Akteuren groß. Noch im Dezember 2023 hat
der Bundesjustizminister von einem drohenden
„Bürokratie-Burn-out“ in Deutschland gesprochen. Sein
vorgelegter Behandlungsansatz hat aber leider nur zu einem
homöopathischen Rezept geführt. Nach drei Jahren
Verbändebeteiligung, Bewertung, Gesprächen und vielen
interessanten Ansätzen hat die Bundesregierung ein echtes,
großes Bürokratieentlastungsgesetz nicht vorgelegt.
Deshalb kann ich die Enttäuschung bei den Verbänden, aber
auch bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut
nachvollziehen. Wer wie ein Löwe brüllt, der sollte wenigstens
wie eine mutige Katze handeln.
Meine Damen und Herren, in kaum einem
Politikbereich liegen Ankündigungen und tatsächlicher Erfolg so
weit auseinander wie beim Thema Bürokratieabbau.
Vielleicht liegt es daran, dass wir selbst, die Politik, die
Regeln geschaffen haben, um die es geht, und wir wissen,
dass es für jede Regelung – das hat meine Vorrednerin,
Frau Kollegin Schmitt, wie ich finde, sehr gut
herausgearbeitet – natürlich eine gute Begründung gibt und meist
auch eine starke Lobby. Aber wir müssen uns am Ende
des Tages die Frage stellen lassen, ob diese vielen
Regelungen nicht dazu führen, dass Vertrauen in den Staat und
die Institutionen verloren geht.
Vor diesem Hintergrund sage ich sehr selbstkritisch:
Seit dem 1. Januar 2014 wurden unter dem Strich
121 bundesrechtliche Gesetze neu geschaffen. Das ist
mehr als nur eine wirtschaftliche Frage. Es stellt sich
vielmehr die Frage nach der Handlungsfähigkeit unseres
Staates. Es geht um Vertrauen, wenn Asylverfahren zu
lange dauern, wenn sich Genehmigungsverfahren teils
Jahrzehnte ziehen, wenn Logistikunternehmen
monatelang auf die Genehmigung für Schwertransporte warten
müssen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Daten
bei der Behörde zwar online eintragen können, diese
Formulare aber ausdrucken, unterschreiben und
persönlich vorbeibringen müssen, dann müssen wir uns nicht
wundern, dass ein komisches Gefühl bei den Bürgerinnen
und Bürgern entsteht. In dieses Bild passt dann auch, dass
die Bundesregierung nicht in der Lage war, den Abbau
der weit über 400 bürokratischen Hürden, die uns die
Verbände aufgezählt haben, in einen Gesetzentwurf
umzusetzen. Gerade einmal ein Bruchteil davon kam am
Ende in das Gesetz. Die Beispiele ließen sich beliebig
fortführen.
Wie gesagt, es sind nicht nur die wirtschaftlichen
Folgen, die spürbar sind, sondern es ist auch die
Alltagsbürokratie, die bei den Menschen das Vertrauen in den Staat
schwinden lässt. Verlieren die Bürgerinnen und Bürger
das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates,
erodiert die Gesellschaft und am Ende die ganze
Demokratie. Wer davon profitiert, das wissen wir nur allzu gut
in diesem Hause. Deshalb werbe ich dafür, dass wir uns
beim Abbau von Bürokratie viel mehr und intensiver
bemühen. Die Entschließung des Landes Schleswig-
Holstein enthält sehr gute und richtige Schritte. Diese
müssen dann aber auch von der Bundesregierung
umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, nutzen wir doch die
Vorteile des Föderalismus! Lassen Sie uns eintreten in einen
Wettbewerb der Länder um die bürgerfreundlichste und
effizienteste Verwaltung Deutschlands! Als Land Hessen
haben wir uns da viel vorgenommen, doch wir brauchen
für viele unserer Ideen den Schulterschluss mit dem Bund
und mit den anderen Ländern. Dieser Schulterschluss soll
keine parteitaktische Allianz sein, sondern ein
Demokratiestärkungsprogramm. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsminister Pentz!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 haben Minister Liminski
(Nordrhein-Westfalen) und Staatsminister Dulig
(Sachsen) abgegeben.
Ich rufe dann die Abstimmung auf.
Ich beginne mit Punkt 15.
1 Anlagen 5 und 6
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Ich frage, wer Ziffer 1 unterstützt. – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Über Ziffer 4 lasse ich getrennt abstimmen.
Ich beginne mit Buchstabe b Unterbuchstabe l. –
Mehrheit.
Dann fahren wir fort mit Unterbuchstabe o. –
Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest von Ziffer 4! –
Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7 rufe ich wiederum getrennt auf.
Ich beginne mit Satz 3 von Nummer 4a. Wer stimmt
zu? – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest von Ziffer 7! –
Minderheit.
Wir fahren fort mit Ziffer 9. – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist
für die Annahme der Entschließung in der soeben
festgelegten Fassung? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 24 fort.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und
ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen.
Über Ziffer 1 lasse ich getrennt abstimmen.
Wir beginnen mit Buchstabe a. – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1 im Übrigen! –
Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Nun kommen wir zu dem Landesantrag. Wer dafür ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Zurück zu den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Minderheit.
Ziffer 43! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 16
16. Entschließung des Bundesrates „Eine starke und
sinnvoll flankierte Kraftwerksstrategie für eine
versorgungssichere Energiewende“ – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg – (Drucksache 120/24)
in Verbindung mit
TOP 17
17. Entschließung des Bundesrates für den
netzdienlichen Aufbau von
Wasserstofferzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen in
Deutschland – Antrag der Länder Brandenburg,
Berlin und Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 121/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Um das Wort hat
gebeten: Herr Minister Professor Dr. Willingmann aus
Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Frau Präsidentin Schwesig! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch
wenn das Fundament unseres zukünftigen klimaneutralen
Energiesystems aus erneuerbaren Energien besteht, ist
allen klar, dass dies zur erfolgreichen Umsetzung von
Energiewende und Kohleausstieg nicht ausreichend sein
wird. Ein sehr wichtiger Pfeiler dieses neuen Systems
sind steuerbare und hochflexible Kraftwerke, um die
Volatilität von Wind und Sonne auszugleichen. Dies wird
im Zusammenspiel mit weiteren
Flexibilisierungsoptionen wie Batteriespeichern, Pumpspeichern und einer
flexibleren Verbrauchsstruktur die Versorgungssicherheit
unseres Systems garantieren. Damit der gesetzlich
vorgeschriebene Kohleausstieg funktioniert, muss die
Versorgungssicherheit klar und hundertprozentig gegeben sein,
sei es 2030 wie im Rheinischen Revier, 2034/2035 wie
im Mitteldeutschen Revier oder nach 2038 wie in der
Lausitz.
Bevor wir die Kohlekraftwerke aber abschalten
können, brauchen wir neue flexible Gaskraftwerke,
Kapazität, die system- und netzdienlich zu verorten ist, das
heißt, unter dem Strich vor allem dort, wo bisher Kohle-
und Atomkraft am Netz waren oder sind. Schon seit
mehreren Jahren gibt es beim Bau neuer Gaskraftwerke aber
nur geringe Aktivitäten am Markt. Fehlende
Gaskraftwerkskapazitäten dürfen aber den gesetzlich festgelegten
Ausstiegspfad auf keinen Fall gefährden. Es ist daher zu
begrüßen, dass die Bundesregierung das Problemfeld im
Rahmen der Kraftwerksstrategie ins Visier genommen
hat. Leider hat es recht lange gedauert, und bis zum
Sommer müssen nun schleunigst das finale Konzept und
auch die Förderung stehen, damit die geplanten
10 Gigawatt „H2-ready“-Gaskraftwerke schnell kommen.
Diese 10 Gigawatt werden aber nach Stand fast aller
Untersuchungen zum Thema nicht ausreichen, um die
Versorgungssicherheit nach Abschalten der
Kohlekraftwerke im Zeitraum 2030 bis 2038 sicherzustellen.
Deshalb plant die Bundesregierung einen technologieoffenen
Kapazitätsmechanismus, der weitere
Kraftwerksinvestitionen anreizen soll. Aufgrund der Komplexität dieses
neuen Instruments ist die Bundesregierung angehalten,
die Bundesländer hier intensiv und frühzeitig
einzubeziehen. Eine Option in dieser Diskussion – das sage ich als
Vertreter Sachsen-Anhalts – ist auch Biogas. Biogas kann
schon heute einen wichtigen Beitrag zur
Dekarbonisierung leisten. Entsprechende Anreize für einen flexiblen
Einsatz sind deshalb im Rahmen der Kraftwerksstrategie
unbedingt zu berücksichtigen.
Ein wichtiger Baustein der wasserstofffähigen
Kraftwerke ist die regionale Erzeugung von erneuerbarem
Wasserstoff. Die Relevanz dieses Themas kann nicht oft
genug betont werden; sie wird auch in der Verbindung
der beiden Tagesordnungspunkte deutlich. Die
Wasserstoffwirtschaft bietet nicht nur eine vielversprechende
Lösung für die Dekarbonisierung, sondern leistet
gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.
Insbesondere die Vor-Ort-Erzeugung von grünem
Wasserstoff mittels Elektrolyseuren gewinnt im
Zusammenhang mit den regionalen Vorhaben zunehmend an
Bedeutung. Jedoch muss uns bewusst sein: Elektrolyseure sind
zusätzliche Stromverbraucher mit hohem Strombedarf.
Es ist in den kommenden Jahren in Deutschland von
einem Ausbau von Elektrolyseanlagen im Bereich von
mehreren Hundert Megawatt bis in den Gigawattbereich
auszugehen. Daher ist entscheidend, dass Elektrolyseure
möglichst systemdienlich verortet werden, um
bestehende Netzengpässe nicht zu verschärfen. Dies wird auch in
der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
aus dem Jahr 2023 deutlich betont. Die
Systemdienlichkeit der Standorte ist ein relevanter Faktor.
Wasserstofferzeugung soll ja grundsätzlich überall in
Deutschland möglich sein, jedoch mit einem
Schwerpunkt in Gebieten, die bereits über ausreichend
erneuerbare Überkapazität verfügen. Dies ist wichtig, um der
Gefahr von häufigem Redispatch und den damit
einhergehenden Kosten zu begegnen. Erfolgt die Allokation
von Elektrolyseuren eben nicht systemdienlich, ist von
weiterem steigenden Netzausbaubedarf auszugehen.
Daraus resultierende Steigerungen der Entgelte und
Kostensteigerungen für Verbraucher wie Unternehmen sind
zu verhindern. Ein effizientes und ausgewogenes
Verteilungssystem ist entscheidend, um die Kosten für die
Verbraucher zu kontrollieren und den Strompreis nicht
weiter steigen zu lassen. In diesem Sinne ist es von
größter Bedeutung, dass wir alle gemeinsam an der
Weiterentwicklung und Umsetzung dieser nachhaltigen
Wasserstoffwirtschaft arbeiten. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Minister Professor Dr. Willingmann! – Um das Wort hat
gebeten: Herr Minister Professor Dr. Steinbach aus
Brandenburg.
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Es ist das dritte Mal, dass wir heute etwas zum
Thema Wasserstoff hören. Er ist eben das zentrale
Element der Energiewende, insbesondere Wasserstoff aus
erneuerbaren Energien. Dieser gilt als Ausgangsstoff für
viele gasförmige und flüssige grüne Energieträger, die in
den Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie die Chance
bieten, diese zu defossilisieren.
Bis Mitte letzten Jahres gab es keinen regulatorischen
Rahmen, der festlegte, wann der Strom zur Herstellung
von Wasserstoff als erneuerbar gilt, wodurch eine
Regelung auch für die Anrechnung auf die
Treibhausgasminderungsquote nicht gegeben war. Die EU-Kommission
hat dies im Sommer 2023 korrigiert. Es gibt nun eine
eindeutige Regelung, wann der Strom zur Herstellung
von Wasserstoff als erneuerbar gilt, die auch schon im
nationalen Recht verankert ist. Der Bund hat die EU-
Mindestvorgabe eins zu eins mit der jüngsten Novelle zur
37. BImSchV übernommen, allerdings ohne dabei seinen
weitergehenden Gestaltungsspielraum zu nutzen.
Wenn der Strombezug über das Netz erfolgt, gelten
die Kriterien der Zusätzlichkeit, der zeitlichen
Korrelation und der geografischen Korrelation. Hierbei ist aber
das geografische Kriterium so weit gefasst worden, dass
es für die Gebotszone Deutschland-Luxemburg keinerlei
Auswirkung hat. Mit der geografischen Vorgabe wollte
die EU aber eigentlich vermeiden, dass zwischen den
erneuerbaren Energieanlagen und der
Wasserstofferzeugungsanlage ein Netzengpass besteht, der durch den
zusätzlichen Strombedarf noch verstärkt wird. Solange
aber das Stromübertragungsnetz nicht entsprechend
ausgebaut ist, sind zusätzliche Netzengpässe, wie es der
Kollege Willingmann gerade ausgeführt hat, zu
befürchten, besonders, wenn im Rahmen des Hochlaufs der
Wasserstoffwirtschaft auch der Aufbau von
Wasserstofferzeugungsanlagen beginnt und es unwesentlich ist, aus
welchen Bereichen der Gebotszone der Strom per Betrag
bezogen wird. Dies kann dazu führen, dass die Akzeptanz
für den dringend benötigten Ausbau von erneuerbaren
Energien sinkt.
Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist aber auch
von der Akzeptanz in der Bevölkerung und in den
Kommunen abhängig, um die zusätzlich benötigten
erneuerbaren Energieanlagen errichten zu können. Dies erreichen
wir nicht, wenn wir die Netzbelastung weiter steigen
lassen, das Stromnetz nicht entsprechend ausgebaut ist
und folglich Gaskraftwerke im Süden der Republik im
Rahmen einer Redispatchmaßnahme hochgefahren
werden müssen und zeitgleich der erneuerbare Strom nicht
weitertransportiert und verbraucht werden kann. Dies
führt zu Kosten, die am Ende die Verbraucher tragen
müssen. Schon heute schwankt die Höhe der Netzentgelte
in den einzelnen Regionen teils deutlich, und dies könnte
sich auf diese Art und Weise weiter verschärfen. Dies
würde die Diskussion um geteilte Strompreiszonen weiter
befeuern. Ich bitte, zu registrieren, dass wir uns bis heute
stets gegen geteilte Strompreiszonen ausgesprochen
haben, obwohl damit das Ungleichgewicht der Netzentgelte
weiterhin zu unseren Ungunsten bestehen bleibt. Damit
auch in Zukunft Deutschland eine Preiszone bleibt, sollte
daher möglichst alles darangesetzt werden, dass sich die
Situation nicht für einige weiter kostentechnisch
verschlechtert.
Der Antrag hat das Ziel, weitere Stromnetzengpässe zu
vermeiden und damit die Kosten des Stromnetzes für alle
nicht noch weiter unnötig ansteigen zu lassen. Davon
profitieren am Ende alle. Der Antrag ist auch nicht als
eine Dauerlösung angelegt, sondern nur so lange, wie das
Netz nicht entsprechend ausgebaut ist. Es ist daher von
besonderem Interesse, dass das geografische Kriterium
entsprechend umformuliert wird, um den ursprünglichen
Gedanken der Vermeidung von Netzengpässen zwischen
erneuerbaren Anlagen und der Wasserstoffanlage
wiederaufzunehmen. Gleichzeitig kann die Akzeptanz für den
Ausbau der Erneuerbaren unterstützt werden. Ich bitte
deshalb um eine breite Unterstützung und Zustimmung.
Lassen Sie mich mit einer Bemerkung schließen: Mir
ist in den vergangenen Tagen vermehrt zugetragen
worden, dass der gemeinsame Antrag von Brandenburg,
Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als eine Regelung
zum Nachteil des Südens verstanden wird. Um es noch
einmal ganz klar zu sagen: Unser Antrag ist ein
Unterstützungsantrag für den Süden, denn er ist ein Plädoyer
gegen geteilte Strompreiszonen. – Ich bedanke mich für
Ihre Aufmerksamkeit.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Minister Professor Dr. Steinbach!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatssekretär
Hoogvliet (Baden-Württemberg) abgegeben.
Ich komme zur Abstimmung
Wir beginnen mit Punkt 16.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Staatssekretär Thorsten Bischoff (Saarland) gibt
eine Erklärung zu Protokoll2.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist
für die Annahme der Entschließung in der soeben
festgelegten Fassung? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
1 Anlage 7
2 Anlage 8
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und
ein Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland vor.
Ich beginne mit dem Länderantrag. Wer stimmt zu? –
Minderheit.
Dann frage ich, wer den Ausschussempfehlungen
zuzustimmen wünscht? – Mehrheit.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist
für die Annahme der Entschließung in der soeben
festgelegten Fassung? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe TOP 43 auf:
TOP 43
Entschließung des Bundesrates „Finanzielle
Verantwortung des Bundes bei der
Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 170/24)
Dem Antrag sind Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und das Saarland beigetreten.
Ich habe mehrere Wortmeldungen. Zunächst hat das
Wort: Frau Ministerin Touré aus Schleswig-Holstein.
Aminata Touré (Schleswig-Holstein): Frau
Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bund, Länder
und Kommunen haben die gemeinsame Verantwortung,
für die besten Kitas in Deutschland zu sorgen. Wir haben
eine sehr gute Grundlage mit dem Gute-KiTa-Gesetz und
mit dem KiTa-Qualitätsgesetz. Der Bund unterstützt uns
finanziell, und wir haben uns wiederum als Länder
finanziell und vertraglich dazu verpflichtet,
Qualitätsansprüche vor Ort einzuhalten und umzusetzen. Ich möchte
mich an allererster Stelle bei Bundesfamilienministerin
Paus dafür bedanken, dass es ihr gelungen ist, die
4 Milliarden Euro für die Länder in den Jahren 2023 und
2024 sicherzustellen. Das ist und war sehr wichtig.
Nun sind wir aber als Bund, Länder und Kommunen
gerade dabei, unsere Haushalte für das kommende Jahr
aufzustellen. Schleswig-Holstein bringt diesen Antrag
ein, weil wir wissen, dass diese Sorge nicht nur uns
umtreibt, sondern alle Bundesländer und auch alle
Kommunen. Deshalb kämpfen wir dafür, dass die finanzielle
Beteiligung des Bundes über 2024 hinaus dauerhaft
erfolgen soll. Der Bund hat in den letzten Jahren mehrfach
zugesagt, im Bereich der frühkindlichen Bildung und
Betreuung auf Dauer und zuverlässig zu finanzieren.
Diese Zusage nehmen wir wortwörtlich. Deshalb wundert
es uns, dass in der mittelfristigen Finanzplanung des
Bundesfinanzministeriums diese Zusage nicht enthalten
ist. Für die Bundesländer war die Bundesförderung von
jährlich 2 Milliarden Euro in den letzten Jahren enorm
wichtig. Ich kann für Schleswig-Holstein sagen, dass das
ein Loch von 70 Millionen Euro bedeuten würde. Wir
sind uns natürlich im Klaren darüber, dass der Bund mit
Blick auf die Haushaltslage vor einer enormen
Herausforderung steht, aber – das ist sehr wichtig, zu betonen –
das tun die Länder und die Kommunen auch.
Wenn man daran festhält, die Schuldenbremse in der
jetzigen Form beizubehalten, wenn man daran festhält,
die Länder weiterhin mit Bundesgesetzen finanziell
massiv zu belasten, dann können wir nicht achselzuckend
hinnehmen, dass man sich wiederum aus der
Finanzierung eines so enorm wichtigen Bereichs herauszuziehen
versucht. Auch wir als Länder tragen selbstredend eine
Verantwortung, Mittel dort hineinzustecken. Das tun wir,
und wir werden das auch in Zukunft tun. Auch wir stehen
in der Verantwortung den Kommunen, den Fachkräften
und vor allem den nächsten Generationen gegenüber.
Es gibt wenige Punkte, in denen ich mit dem
Bundesfinanzminister übereinstimme. Aber die Forderung, dass
wir Chancengerechtigkeit ermöglichen müssen,
unterschreibe ich. Man kann aber nicht tagein und tagaus
fordern, dass das passieren soll, und sich dann als Bund bei
der elementarsten Frage der Chancengerechtigkeit
herausziehen: der Kitafinanzierung. Deshalb muss diese
Förderung fortgeführt werden.
Unser Antrag, den Schleswig-Holstein hier gestellt
hat, beinhaltet drei zentrale Punkte:
Der Bund muss eine verlässliche und dauerhafte
Finanzierungsbeteiligung für die vertraglich festgelegten
Standards sicherstellen, und das über 2024 hinaus. Das
bedeutet, dass die Mittel im Haushaltsentwurf 2025
enthalten sein müssen und, wie gesagt, auch in der
mittelfristigen Finanzplanung. Wir brauchen eine
Dynamisierung der Mittel, damit die vereinbarten Maßnahmen zur
Qualitätsförderung mindestens im bestehenden Umfang
weiterhin finanziert werden können.
Zweitens ist für Schleswig-Holstein wichtig, dass wir
weiterhin für Qualität sorgen möchten. Wir möchten dies
unterstützen und fortführen. Aber dafür braucht man
mehr und nicht weniger Mittel. Ansonsten werden wir
uns das in Anbetracht der finanziellen Lage der Länder,
des Bundes und auch der Kommunen nicht leisten
können – geschweige denn, wenn man auf die Realität blickt,
nämlich den Fachkräftemangel.
Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt. Für
eine gute Kitaqualität brauchen wir Menschen, die diesen
Job machen. Wir brauchen gute und vor allem noch mehr
Fachkräfte, damit Kitas tatsächlich ihren Bildungsauftrag
erfüllen können und der Übergang zur Schule optimal
vorbereitet werden kann, damit Kinder in ihrem
individuellen Bedürfnis wahrgenommen, angemessen gefördert
und in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Wir haben
einen enormen Fachkräftemangel im sozialen Bereich;
das wissen Sie alle genauso gut wie ich. Dem können wir
ausschließlich in gemeinsamer Verantwortung von Bund,
Ländern und Kommunen entgegentreten.
Abschließend noch einmal: Kita hat in Schleswig-
Holstein einen herausragenden Stellenwert. Wir
überarbeiten derzeit unser Gesetz und wissen, dass wir es an
vielen Stellen anpassen müssen. Wir wissen ganz genau,
dass wir das nur tun können, wenn wir selbst einen
finanziellen Rahmen bereitstellen, der etwas ermöglicht. In
den vergangenen Jahren haben wir einen aufwendigen
Evaluationsprozess in Schleswig-Holstein auf den Weg
gebracht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse zeigen uns
einen deutlichen Handlungsbedarf. Ich mache ergänzend
dazu in Schleswig-Holstein eine Tour durch die Kitas,
um mir einen Eindruck von der Situation vor Ort machen
zu können. Ich spreche mit den Fachkräften, den Eltern,
den Trägern, den Vertreterinnen und Vertretern der
Kommunen. Was mir bei den Besuchen immer wieder
deutlich wird, ist: Alle stehen vor dieser
Herausforderung. Wir stehen alle in der Verantwortung – Bund,
Länder und Kommunen. Deshalb hoffen wir auf die
Unterstützung des Bundes, damit wir Bedingungen schaffen
können, unter denen Kinder gut betreut werden, unter
denen sie gute frühkindliche Bildung erfahren und am
Ende des Tages gut aufwachsen können. Lassen Sie uns
weiterhin gemeinsam daran arbeiten! – Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Ministerin Touré! – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Ministerin Hamburg aus Niedersachsen.
Julia Willie Hamburg (Niedersachsen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In
der Tat: Im Bereich der Kindertagesbetreuung sind Bund,
Länder und auch Kommunen alle miteinander in einem
Boot und arbeiten seit vielen Jahren daran, auf der einen
Seite den Rechtsanspruch auf und die Verlässlichkeit der
Kindertagesbetreuung auszubauen und auf der anderen
Seite die Qualität zu sichern. An dieser Stelle eint uns
alle miteinander, dass wir sagen: Es geht eben nicht nur
um Betreuung, sondern auch um frühkindliche Bildung,
und es geht uns darum, die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zu gewährleisten.
Noch immer sind wir dabei, die Verabredungen der
letzten Jahre in den Ländern und in den Kommunen
umzusetzen. Die Kommunen schaffen wie die Weltmeister
zusätzliche Kitaplätze. Gleichzeitig haben wir in
Niedersachsen einen Ausbildungsrekord für neue Erzieherinnen
und Erzieher, was uns unglaublich freut. Wir alle
miteinander versuchen, darüber hinaus die Qualität zu
steigern. Aber all diese Maßnahmen führen zu einem
erheblichen zusätzlichen Fachkräftebedarf, und das in Zeiten,
in denen wir in allen Branchen in ganz Deutschland über
einen erheblichen Fachkräftemangel reden. Der Bund hat
uns in den letzten Jahren vieles ermöglicht, sowohl durch
Investitionspakete in den Ausbau von zusätzlichen
Plätzen als auch dadurch, dasss die Qualität maßgeblich
durch den Bund mitfinanziert wurde. Dafür sind wir sehr
dankbar, und Länder und Kommunen haben sich
maßgeblich und auch mit erheblichen eigenen finanziellen
Mitteln an diesem Ausbau beteiligt.
Wir sind an dieser Stelle eine
Verantwortungsgemeinschaft, und auch ich möchte unserer Bundesministerin
Lisa Paus sehr herzlich danken für die guten Gespräche
und dafür, dass sie das Thema in den letzten Jahren
immer mit oben auf der Agenda hatte – und auch in Zukunft
hat. Trotzdem müssen wir feststellen, dass die Kosten
weiter steigen und dass wir, wenn wir die Qualität
steigern, zusätzliche Kosten haben, die bestehen bleiben und
auf denen die Länder nicht alleine sitzen bleiben können,
denn wir können uns das schlichtweg nicht leisten. Die
steigenden Baukosten – das wissen wir alle in den
Ländern – verschärfen zusätzlich die Problematik, weil wir
mehr Geld aufwenden müssen für die gleiche Anzahl an
Plätzen, die wir noch zu schaffen haben.
Jetzt gibt es eine große Unsicherheit, sowohl in den
Ländern als auch in den Kommunen, aber insbesondere
in den Kindertagesstätten selbst. Denn die Frage ist: Was
wird der Bund künftig tun? Es gibt kein sechstes
Investitionspaket mehr, obwohl wir in allen Bundesländern
einen erheblichen Platzbedarf haben. Auch in der Frage
der Fortsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes und vor
allem der Frage einer Verstetigung wissen wir nicht, wie es
weitergeht. Das führt zu folgender Situation: Wir haben
ohnehin schon durch die befristeten Fördermaßnahmen
nur Zeitverträge in den Kindertagesstätten. Sie können
sich alle vorstellen, was das in Zeiten des
Fachkräftemangels bedeutet. Die Leute entscheiden sich für andere
Bereiche und gehen eben nicht in die Kitas. Deshalb
brauchen wir vor allem verlässliche finanzielle
Rahmenbedingungen in den Ländern. Da gibt es natürlich, wenn
wir Richtung Bundesfinanzminister schauen, zwei
Möglichkeiten. Er könnte die Länder endlich angemessen
ausstatten im Bereich der Bildungsfinanzierung, denn die
Kosten steigen an allen Ecken und Enden, und könnte
uns dauerhaft mehr Geld dafür geben. Wenn das aber
nicht gewünscht ist, dann ist das Mindeste, was wir aus
Richtung des Bundesfinanzministeriums erwarten, dass
die Übernahme der Kosten für die Kitaqualität, die wir
als Länder mit dem Bund vereinbart haben, verstetigt
wird und künftig dauerhaft in der Finanzplanung des
Bundes Berücksichtigung findet. Denn
Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind entscheidend, um auf der
einen Seite gute frühkindliche Bildung zu gewährleisten
und auf der anderen Seite weiter Fachkräfte in den Kitas
zu binden und neue zu gewinnen. Somit hoffe ich sehr,
dass wir bei diesem Thema zu einer Vereinbarung
zwischen Bund und Ländern kommen können, damit wir die
Kitaqualität gemeinsam – Bund, Länder und
Kommunen – weiter voranbringen.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Ministerin Hamburg! – Jetzt hat das Wort Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Spielerisches Lernen in der Kindertagesbetreuung ist für fast
jedes Kind Alltag. Es ist aber kein Kinderspiel, die besten
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Uns allen ist
bewusst, wie viel die Länder leisten müssen, um
Betreuung und Bildung anzubieten. Deshalb unterstützt der
Bund die Länder seit Jahren bei dieser Aufgabe von sehr
großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Speziell zur Qualität startete bereits vor zehn Jahren
der gemeinsame Entwicklungsprozess von Bund und
Ländern unter Beteiligung von Kommunen. 2019 kam
das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz.
Der Bund engagierte sich zielgerichtet für Kita-Qualität –
insgesamt mit 5,5 Milliarden Euro bis Ende 2022. In der
laufenden Legislaturperiode haben wir dieses Gesetz mit
Blick auf die Qualitätsentwicklung nachjustiert, und es
sieht Bundesmittel in Höhe von rund 4 Milliarden Euro
für die Jahre 2023 und 2024 vor. Der Bund und die
Länder ziehen hier grundsätzlich gemeinsam an einem
Strang, und so verstehen wir auch die heutige Debatte.
Gerade erst im März haben BMFSFJ und die Länder
mit dem Bericht „Gutes Aufwachsen und
Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ eine fachliche
Grundlage für den weiteren Qualitätsprozess vorgelegt.
In einem begleitenden Letter of Intent, den meine
Ministerin Lisa Paus initiiert hat, haben wir uns darauf
verständigt, dass wir diesen Weg auch gemeinsam beschreiten
wollen. Deswegen ist es aus der Sicht des BMFSFJ
unerlässlich, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung
über 2024 hinaus fortsetzt. Dafür setzt sich auch
Ministerin Lisa Paus ein.
Wir wollen die nächsten Schritte im Qualitätsprozess
zusammen mit den Ländern gehen. Wir haben dabei das
langfristige Ziel gemeinsam ganz klar im Blick: ein
gutes, verbindliches Qualitätsentwicklungsgesetz. Die
Debatte hier und heute verdeutlicht das, und ich sehe auch
Ihr Signal, dass trotz angespannter Haushaltslage bei den
Qualitätsanstrengungen keinesfalls nachgelassen werden
darf.
Geld allein reicht aber nicht für die Qualität. Wie
meine beiden Vorrednerinnen schon betont haben: Es geht
auch um die Gewinnung von ausreichend Fachkräften.
Das weiß auch die Bundesregierung. Deshalb haben wir
Anfang 2023 die Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas
und Ganztag“ initiiert. Die Länder sind in diesem Prozess
unsere wichtigsten Partner, und das Zusammenwirken
von Bund und Ländern ist der Schlüssel zum Erfolg.
Ich danke Ihnen allen dafür, dass die Gesamtstrategie
mit einem Beschluss der JFMK unterstützt und
konstruktiv vorangebracht wird. Noch im Mai soll ein
gemeinsames Empfehlungspapier von Bund und Ländern mit kurz-,
mittel- und langfristigen Maßnahmen veröffentlicht
werden. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die
Qualität in der Kindertagesbetreuung kontinuierlich zu
verbessern, die Fachkräfteausbildung auszubauen und
diese Schritte gemeinsam zu gehen, damit wir diese Ziele
erreichen – für die Startchancen unserer Jüngsten im
Land. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank!
Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend –
sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik, dem Ausschuss für Familie und Senioren,
dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere
Angelegenheiten und dem Ausschuss für Kulturfragen –
mitberatend – zu.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf:
TOP 44
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung
der Mobilfunkförderung des Bundes – Antrag der
Länder Sachsen-Anhalt, Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 176/24)
Dem Antrag sind Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen
beigetreten.
Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erste hat das Wort:
Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt.
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, abgesehen
von ganz wenigen Ausnahmen dürften wir in
Deutschland überzeugt sein, dass die Digitalisierung unserer
Gesellschaft zwingend ist. Dafür ist es unerlässlich, dass
die Menschen in unserem Land auf eine Netzinfrastruktur
bauen können, die es ihnen ermöglicht, nahezu überall
auf digitale Leistungen zuzugreifen. Breitbandausbau und
vor allen Dingen Mobilfunknetze werden in Zukunft
flächendeckend – und zwar im wahrsten Sinne des
Wortes – vorhanden sein müssen.
Der Eigenausbau der Mobilfunkbetreiber in
Verbindung mit der Erfüllung der Auflagen aus den
Frequenzversteigerungen wird nicht dazu führen, dass alle weißen
Flecken von der Landkarte verschwinden. Deshalb haben
wir ja auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau um den
geförderten Ausbau ergänzt. Wir sind dabei ordentliche
Schritte vorangekommen, aber wir sind nicht am Ziel. Es
gibt noch immer weiße Flecken, auch in meinem Land,
Sachsen-Anhalt, wo noch etwa 2,5 Prozent der
Landesfläche nicht mit 4G versorgt sind, etwa im Harz. In
anderen Flächenländern mit noch größeren topografischen
Herausforderungen ist die Situation analog.
Das Auslaufen der Förderrichtlinie und die Auflösung
der MIG geben nun der Sorge Nahrung, dass dies auch so
bleibt. Dies ist umso ärgerlicher, wenn man bedenkt, dass
die MIG nach zähem Beginn inzwischen Fahrt
aufgenommen hat und eine Umsetzung der gestarteten
Verfahren einen deutlichen Fortschritt für die Menschen in der
Bundesrepublik bedeuten würde. Deshalb fordern wir die
Bundesregierung mit unserem Entschließungsantrag auf,
die aktuelle Mobilfunkförderrichtlinie zu verlängern –
nicht auf ewig, sondern um genau den Zeitraum, der zum
vollumfänglichen Abschluss der gestarteten
Förderverfahren der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft benötigt
wird. Denn es ist völlig klar, dass nur der kleinere Teil
der gestarteten Projekte bis zum 31. Dezember 2024
bewilligt werden kann. Die MIG hat mehr als 2 300
Markterkundungsverfahren durchgeführt und für mehr als
1 000 potenzielle Standorte die für die geförderte
Errichtung notwendigen Vorbereitungen getroffen. Derzeit sind
allerdings nur 50 Projekte beschieden. Ein erfolgreicher
Abschluss aller offenen und weiterer für den Weiße-
Flecken-Lückenschluss in den Flächenländern
notwendiger Förderverfahren ist bis Ende des Jahres nicht
realistisch. Der größere Teil bliebe unerledigt, wenn die
Richtlinie außer Kraft treten würde.
Wir sollten uns aber alle – Bund, Länder und
Kommunen – nicht damit abfinden, dass es Flächen und
Menschen gibt, die nicht auf ein leistungsfähiges Netz
zugreifen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! –
Als Nächstes hat das Wort: Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Kluckert vom Bundesministerium für Digitales
und Verkehr.
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Eine verlässliche,
flächenabdeckende und selbstverständlich auch
hochleistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur ist für Deutschland
unerlässlich. Das ist jedem klar, und so steht es auch in den
Strategiepapieren der Bundesregierung geschrieben.
Wir kommen gut voran, insbesondere beim Ausbau
von 5G. Noch nie hat sich eine Technologie derart
schnell ausgerollt, noch nie stand eine Technologie so
schnell für die Masse der Bevölkerung, für die
Unternehmen zur Verfügung wie 5G. Innerhalb des letzten
Jahres haben wir hier ein Plus von 11 Prozent in der
Flächenabdeckung zu verzeichnen.
Die MIG, eine neue Behörde, die von der vorherigen
Bundesregierung geschaffen worden ist, wird nun ihre
Projekte abarbeiten, und die MIG wird auslaufen – und
mit ihr die Mobilfunkförderung, wie wir sie kennen.
Warum ist das so? Weil wir uns überlegen müssen: Wie
wird die Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland
eigentlich ausgebaut? Sie wird privatwirtschaftlich ausgebaut –
und das ist auch richtig so –, mit den Versteigerungen der
Frequenzen, mit den Auflagen, die die
Mobilfunkunternehmen zu erfüllen haben. Und dann wird etwas übrig
bleiben. Es werden vielleicht 0,1 Prozent oder 0,8
Prozent übrig bleiben. Irgendwas wird übrig bleiben, wenn
am Ende die Mobilfunkfrequenzen verkauft und die
Auflagen abgearbeitet worden sind. Selbstverständlich ist der
Staat dann in der Verantwortung. Aber ist er
verantwortlich mit einer eigenen Behörde, die selbst sehr viel Geld
verbraucht, oder ist es nicht sinnvoll, ist es nicht Aufgabe
des Staates, zu schauen, mit welchen
marktwirtschaftlichen Strukturen er hier nachhelfen kann? Ich nenne zum
Beispiel Negativauktionen oder viele andere Dinge, die
aus der Organisation selbst heraus dazu beitragen
können, selbst lösen können, dass wir am Ende keinen
einzigen Flecken mehr übrig haben in Deutschland ohne
Mobilfunkabdeckung.
Insbesondere in haushalterisch schwierigen Zeiten
müssen wir auf unsere Effizienzen zurückgehen, müssen
wir zeigen, dass der Staat den Mut hat, vielleicht auch
liebgewonnene Strukturen aufzulösen und effizienter zu
werden. Ich denke, wir haben als Bundesregierung die
Kraft, hier voranzugehen und zu sagen: Ja, wir wollen
das Geld nutzen, um tatsächlich in der Infrastruktur selbst
etwas zu erledigen, die Infrastruktur selbst mit den
Mitteln auszustatten und nicht behördliche Strukturen, in die
das Geld am Ende fließt und wo es dann gegebenenfalls
auch bleibt. Also: Geld direkt in die Infrastruktur
investieren und nicht in die Behörden!
Aber das ist nicht alles, was wir tun können. Was
können wir noch gemeinsam tun – Bund, Länder,
Kommunen? Jeder einzelne weiße Fleck hat eine Geschichte.
Diese Geschichte beginnt meistens mit
Nichtgenehmigung, mit Flächen, die nicht zur Verfügung stehen, oder
mit Initiativen vor Ort, die Dinge verhindern.
Unternehmen wünschen sich immer noch einfachere und
vereinheitlichte Bauordnungen, Bürokratieabbau. Hier können
wir vor Ort eine Menge tun, um bei der digitalen
Infrastruktur in Deutschland voranzukommen.
Wir als Bundesregierung arbeiten derzeit am TK-
Netzausbaubeschleunigungsgesetz, an der Schaffung
eines Gigabit-Grundbuches, an der Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren, aber eben auch an der
Schaffung des überragenden öffentlichen Interesses bei der
digitalen Infrastruktur. Wo, wenn nicht hier, ist das
sinnvoll? Denn die digitale Infrastruktur ist die Basis für
alles, was Zukunft ist in unserem Land.
Mein Fazit ist: Geld ist nicht alles, Behörden sind es
schon gar nicht – gemeinsam daran arbeiten, dass wir
schneller besser und unkomplizierter werden, schon. –
Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht
stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden.
Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? –
Mehrheit.
Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte
ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 18 auf:
TOP 18
Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur
Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) (Drucksache 123/24)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Ersten darf ich
Herrn Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt
aufrufen.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Frau Präsidentin Rehlinger! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf geht die Bundesregierung
einen weiteren wichtigen Reformschritt im BAföG an
und greift ausgewählte Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag auf. Ausdrücklich begrüßen möchte ich dabei die
Einführung der Studienstarthilfe. Hiermit werden die mit
dem Studienbeginn verbundenen Aufwendungen für
junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten
abgefedert und so die Entkopplung von Bildungserfolg
und sozialer Herkunft maßgeblich gestärkt. Auch die
Digitalisierung dieses Antragsverfahrens ist zu loben.
Besonders begrüße ich ebenfalls die Berücksichtigung
individueller Studienverläufe durch die Einführung eines
Flexibilitätssemesters und die Erleichterung des
Fachrichtungswechsels. Die Regelungen zum Abbau
unnötiger Bürokratie, zur Steigerung der Effizienz der
Verwaltung im BAföG sind ebenfalls zu loben.
Allerdings hätte man sich noch mehr wünschen
können. Eine Anhebung der Bedarfssätze scheint
unumgänglich. Die stagnierenden Fördersätze sind kein gutes
Signal. Eine ausbleibende Anpassung trägt hier zu einer
Verschlechterung der oft schon schwierigen sozialen
Lage von vielen Studierenden bei. Dass zusätzlich die
Raten für die Darlehensrückzahlung angehoben werden,
statt eine Absenkung des Darlehensanteils
voranzubringen, ist meines Erachtens auch nicht optimal. Dies schürt
die Angst vor Verschuldung bei Beginn der Ausbildung.
Dies ist die 29. Änderung des BAföG, es wird eine
30. Änderung geben. Perspektivisch sind substanzielle
Strukturreformen anzugehen. Schon in der Vergangenheit
haben wir, auch hier, darüber diskutiert, ob es
elternunabhängige Förderung, den Abbau der
Darlehensförderung, die Einführung von Gründer-BAföG für
Existenzgründungen während des Studiums und die Förderung
eines Orientierungsstudiums geben soll. Ich kann mich
dazu nur ausdrücklich bekennen, ich spreche mich dafür
aus. Das bringt Chancengleichheit und
Bildungsgerechtigkeit voran und stärkt den wissenschaftlichen
Nachwuchs im Lande. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Professor Dr. Willingmann! – Als Nächstes hat das
Wort: Frau Ministerin Olschowski, Baden-Württemberg.
Petra Olschowski (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das BAföG dient seit seiner
Einführung 1971 der Unterstützung und Finanzierung der
Lebenshaltungskosten vor allem von Studierenden,
Fachschülerinnen und Fachschülern. Durch die Bereitstellung
finanzieller Mittel kann jungen Menschen aus
einkommensschwachen Familien der Zugang zu Bildung
erleichtert und damit die Chance auf eine bessere
Zukunftsperspektive geboten werden. Das
Bundesausbildungsförderungsgesetz, wie es in voller Länge heißt, war und ist die
zentrale Stellschraube für Chancengerechtigkeit und
bietet eines der zentralen Aufstiegsversprechen in diesem
Land. Das galt vor mehr als 50 Jahren, und das gilt heute
immer noch. Das BAföG hat sich als Instrument für mehr
Bildungsgerechtigkeit bewährt. Dafür Dank an den Bund,
der seit 2015 die Kosten der BAföG-Zahlungen alleine
trägt!
Nun wurde dem Bundesrat ein 29. Gesetz zur
Änderung des BAföG zugeleitet. Dieser Entwurf soll die
Zielsetzung des BAföG weiter festigen. In Ansätzen ist dies
durchaus gelungen; Herr Professor Willingmann hat das
gerade ausgeführt. Und auch ich sage: Die Einführung
der Studienstarthilfe als Instrument für mehr
Bildungsgerechtigkeit und das Flexibilitätssemester für eine etwas
längere und flexiblere Studienzeit sind zu begrüßen. Mit
diesen Neuheiten geht das BAföG den richtigen Weg.
Um dem Aufstiegsversprechen des BAföG aber
insgesamt gerecht zu werden, sind in Zukunft weitere Schritte
nötig. Allen voran bedarf es in einem ersten Schritt
dringend der Anpassung sowohl der Bedarfssätze als vor
allem auch der Wohnpauschale. Die Studierenden und
Auszubildenden sind von den diversen Krisen der
vergangenen Jahre stark betroffen, teilweise stärker als
andere Gruppen der Gesellschaft. Sie haben das Recht auf ein
vergleichbares definiertes Existenzminimum wie
Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger.
Wir alle wissen: Mit viel Engagement, Energie und
Arbeit schaffen die Studierenden und Auszubildenden die
Voraussetzungen dafür, in ihrer künftigen beruflichen
Tätigkeit unsere Gesellschaft zu gestalten und
mitzutragen. Es geht also auch darum, den enormen
Arbeitskräfte- und akademischen Fachkräftebedarf heute und in
Zukunft in den Blick zu nehmen – auch das ist heute ja
bereits mehrfach angesprochen worden –, ein Bedarf, der
unser gesamtes Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs- und
Wissenschaftssystem in den kommenden Jahren vor massive
Herausforderungen stellen wird. Darum müssen ein
Studium und eine Ausbildung in Deutschland attraktiv sein.
Zugegebenermaßen, das ist uns allen klar, stellt die
Finanzierung von Bildung bei knappen finanziellen
Ressourcen eine Herausforderung dar. Der Ausgleich
zwischen der Schaffung von Bildungschancen und der
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Haushaltsführung
erfordert eine Abwägung der Prioritäten mit Blick auf die
Zukunft. Der Haushaltsausschuss des Bundestags ist
daher bei der Abwägung zu dem Ergebnis gekommen,
dass für die Weiterentwicklung des BAföG
100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden
können. Warum dieser Betrag bei der vorgelegten Novelle
von der Bundesregierung nicht in voller Höhe, sondern
nur zu circa 40 Prozent in Anspruch genommen wird, ist
eine der großen offenen Fragen dieses Gesetzentwurfs.
Denn so sehr punktuelle Maßnahmen zur Unterstützung
von Studierenden und Auszubildenden sinnvoll gewesen
sein mögen – wie die Heizkostenzuschüsse und die
200 Euro Einmalzahlung –, sind diese für die
Planungssicherheit einer Bildungsbiografie bei Weitem nicht
ausreichend. Ich beziehe mich hierbei auch auf die seit Jahren
formulierte und im Koalitionsvertrag zugesagte
Notwendigkeit, eine Regelung in das BAföG aufzunehmen, die
eine regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze und der
Einkommensfreibeträge garantiert.
Meine Damen und Herren, es geht hier aber nicht nur
um Geld. Verbesserung kann auch – und jetzt kommt das
Schlüsselwort, das wir heute schon mehrfach gehört
haben – durch Entbürokratisierung erreicht werden. Auch
hier geht der vorgelegte Gesetzentwurf nicht weit genug.
Die Bearbeitung von BAföG-Anträgen nimmt immer
mehr Zeit in Anspruch. Unzählige Nachweise sind
vorzulegen, Einzelheiten zu prüfen und einzelfallbezogene
Berechnungen anzustellen. Antragstellende müssen
Nachforderungen der Ämter wegen unvollständiger
Anträge nachkommen und monatelang auf ihre Bescheide
warten, ein untragbarer Zustand für beide Seiten. Die
Einführung von elektronischen Akten in den BAföG-
Ämtern wird Abhilfe schaffen, aber nur dann, wenn auch
Fallprüfungen in derzeitiger Detailtiefe nicht mehr
erfolgen müssen.
Einfache Maßnahmen könnten hier bereits große
Wirkung zeitigen. Ein paar Beispiele: Die Verlängerung des
Bewilligungszeitraumes je nach Ausbildungsart auf bis
zu zwei Jahre statt aktuell einem Jahr würde deutlich
weniger Anträge bedeuten, die von Fachkräftemangel
belasteten BAföG-Ämter entlasten und schnellere
Antragsbearbeitungen mit sich bringen. Auch ein Verzicht
auf die Vorlage von Leistungsnachweisen für eine
Förderung ab dem fünften Fachsemester wäre eine zu prüfende
Option, eine einfache, effektive Maßnahme der
Entbürokratisierung. Auch die Frage, wie elternunabhängig das
BAföG ausgestaltet werden kann, könnte man in diesem
Sinn prüfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verlangen von
Studierenden und Auszubildenden, dass sie sich mit Mut
und viel Engagement auf ihre Zukunft vorbereiten, und
damit, dass sie die Zukunft unseres Landes vorbereiten.
Die Bundesregierung sollte den Mut haben, den
beschrittenen Weg der BaföG-Reform daher unbedingt noch
weiterzugehen. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! –
Als Nächstes darf ich das Wort weitergeben an den
Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Brandenburg,
Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des
Bundesrates! Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz widmen
wir uns einem unserer zentralen Anliegen: Aufstieg durch
Bildung. Der Zugang zum Studium oder einer
schulischen Ausbildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern
abhängen. Deshalb wollen wir noch in diesem Jahr
weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen beim
BAföG erreichen.
Wir wollen das BAföG noch besser machen. Unser
Hauptziel dabei: Wer Unterstützung benötigt, soll das
BAföG wirklich bekommen können. Deshalb heben wir
bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode die
Freibeträge an.
Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz haben wir die
Freibeträge bereits um fast 21 Prozent angehoben. Jetzt
sollen weitere 5 Prozent dazukommen. Davon profitieren
übrigens auch alle bisher schon Teilgeförderten. Auch
beim Freibetrag für das eigene Einkommen der
Auszubildenden ändert sich etwas: Er wird an die
Minijobgrenze angepasst. Auszubildende können damit bis zur
Minijobgrenze ohne Anrechnung auf die BAföG-Förderung
hinzuverdienen. Bei der Anrechnung des
Geschwistereinkommens reduzieren wir den Verwaltungsaufwand
für die BAföG-Ämter und die Antragstellenden.
Darüber hinaus nehmen wir mit der Reform vor allen
Dingen grundlegende strukturelle Verbesserungen im
BAföG vor. Die BAföG-Förderung wird stärker an die
Lebensrealität und an tatsächliche Studienverläufe
angepasst. Denn der Bildungs- und Lebensweg der
Auszubildenden ist heute individueller denn je. Deshalb
ermöglichen wir mehr Flexibilität. Unter anderem durch die
Einführung des Flexibilitätssemesters. So können
Studierende künftig einmalig über die Förderungshöchstdauer
hinaus für ein weiteres Semester gefördert werden. Auch
der Fachrichtungswechsel wird erleichtert. Studierende
erhalten für einen Fachrichtungswechsel aus wichtigem
Grund ein Semester länger Zeit. Die Regelvermutung für
das Vorliegen eines wichtigen Grundes beim erstmaligen
Fachrichtungswechsel gilt ein Semester länger als bisher.
Das wirkt Ausbildungsabbrüchen entgegen und entlastet
gleichzeitig die Verwaltung.
Und wir schaffen mit der Reform ein ganz neues
Instrument zur Förderung von Studienanfängern und
-anfängerinnen aus finanzschwachen Familien: die
Studienstarthilfe. Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger
Zuschuss in Höhe von 1 000 Euro, damit die typischen
Anschaffungen zu Beginn des Studiums leichter zu
stemmen sind. Zum Beispiel ein Laptop oder die
Mietkaution. Noch immer sind junge Menschen aus Familien
mit Sozialleistungsbezug an den Hochschulen
unterrepräsentiert. Ihnen soll die Entscheidung für ein
Hochschulstudium erleichtert werden. Finanzielle Eingangshürden
wollen wir so abbauen und Bildungschancen eröffnen.
Die Studienstarthilfe soll sich ganz einfach mit einer App
beantragen lassen. Dazu hat der Bund die Finanzierung
der ersten Umsetzung der Studienstarthilfe im digitalen
Antragsassistenten zugesagt.
Wir wissen ausdrücklich um die Herausforderungen
der Einführung dieser neuen Leistung schon zum
kommenden Wintersemester. Umso dankbarer bin ich für das
große Engagement der Länder bei der Anpassung des
digitalen Antragsverfahrens und der IT-Fachverfahren.
Ein besonderer Dank gilt hier Sachsen-Anhalt, das die
Federführung für „BAföG digital“ hat. Wir bauen auch
weiterhin auf Ihre Unterstützung, damit die
Studienstarthilfe bereits zum Wintersemester dieses Jahres an den
Start gehen kann.
Und bitte führen Sie in den BAföG-Ämtern der Länder
schnellstmöglich auch die E-Akte ein, damit digital
eingereichte BAföG-Anträge nicht länger auf Papier
ausgedruckt und verwaltet werden müssen!
Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz gehen wir in
dieser Legislaturperiode einen weiteren wichtigen Schritt
mit einer ganz bewussten Schwerpunktsetzung auf
grundlegende strukturelle Verbesserungen des BAföG. Ich
danke Ihnen bereits vorab für Ihre Unterstützung für das
29. BAföG-Änderungsgesetz. Machen wir das BAföG
zeitgemäß und zukunftsfähig für die jungen Menschen in
unserem Land! – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Staatssekretär!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit ist Ziffer 4 erledigt.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit ist Ziffer 6 erledigt.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe
Tagesordnungspunkt 20 auf:
TOP 20
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes
von Verdeckten Ermittlern und
Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation (Drucksache 125/24)
Dazu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes darf ich
das Wort geben: Herrn Staatsminister Eisenreich aus
Bayern.
Georg Eisenreich (Bayern): Frau Präsidentin!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! V-Personen sind
Privatpersonen, die für die Polizei im kriminellen Milieu
vertrauliche Informationen sammeln. Dabei handelt es
sich um ein wirklich wichtiges Ermittlungsinstrument,
denn V-Personen sind in vielen Fällen das einzig
wirksame Mittel, um in abgeschottete Strukturen, zum
Beispiel im Bereich der Clankriminalität, im Bereich
Menschenhandel, bei Rechtsextremisten oder auch bei
gewaltbereiten Islamisten, eindringen zu können.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf
vorgelegt, mit dem sie den Einsatz von V-Personen deutlich
erschweren will. Der Freistaat Bayern lehnt dieses Gesetz
in Übereinstimmung mit unserer Polizei- und Justizpraxis
ab. Ich möchte drei Gründe dafür nennen.
Erstens. Es gibt keine Notwendigkeit für
gesetzgeberisches Handeln. Die derzeitige Praxis ist wiederholt vom
Bundesgerichtshof und auch vom
Bundesverfassungsgericht geprüft und anerkannt worden. Es besteht
Rechtssicherheit, und es besteht Rechtsklarheit. Ein
Regelungsbedarf besteht daher nicht.
Zweitens. Darüber hinaus ist der Entwurf auch
inhaltlich abzulehnen. Der Entwurf ist von einem starken
Misstrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geprägt
und würde das Ermittlungsinstrument der V-Personen
entwerten, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Drittens. Der Gesetzentwurf enthält viele
kritikwürdige Einzelpunkte. Ich möchte folgende herausgreifen: Der
Richtervorbehalt für den Einsatz von V-Leuten würde
einen unabsehbaren Mehraufwand an
Einzelgenehmigungen erfordern und unsere Gerichte weiter unnötig
belasten. Die zahlreichen Protokollierungs- und
Dokumentationspflichten führen dazu, dass sich künftig viele
Details zu V-Personen in den Akten befinden. Diese
Informationen können dazu führen, dass V-Leute enttarnt
werden und in Gefahr geraten. Warum V-Leute im
Regelfall nach zehn Jahren abgeschaltet werden müssen,
erschließt sich nicht. Nachvollziehbare Gründe werden
nicht genannt. Das Ergebnis ist, dass wir besonders
zuverlässige V-Leute verlieren, denen es gelungen ist, über
Jahre in höchste Kriminalitätskreise vorzudringen. Das
wäre ein echter schwerer Verlust, wenn wir das künftig
nicht mehr hätten.
Insgesamt muss man sagen: Dieses Gesetz ist
realitätsfern, legt den Strafverfolgern Steine in den Weg und
belastet unnötig unsere ohnehin stark geforderten
Gerichte. Ich bitte darum, dass der Bundesrat dieses Gesetz klar
ablehnt. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Eisenreich!
Bevor ich als Nächstem Herrn Senator Grote aus
Hamburg das Wort gebe, würde ich Ihnen gern noch, was
den Sitzungsablauf angeht, folgenden Vorschlag
unterbreiten: Sie sehen, dass das Solarpaket quasi im Moment
aus dem Bundestag hier bei uns ankommt. Wir würden
gern vorschlagen, dass daher der Tagesordnungspunkt 49
direkt im Anschluss an den noch abzuhandelnden
Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen und dann zur Abstimmung
gestellt wird. Ich sage das noch einmal ausdrücklich,
besonders für Ihre Kolleginnen und Kollegen, die
beabsichtigt haben, zu diesem Tagesordnungspunkt zu
sprechen. Falls diese jetzt nicht im Raum sein sollten, dann
sollten sie etwas früher wieder hier sein, damit wir die
Wortmeldungen ordentlich abarbeiten können.
Aber jetzt machen wir erst noch den
Tagesordnungspunkt 20, den Wortmeldungen und der Abstimmung
nach, zu Ende. Insofern darf ich das Wort geben an Herrn
Senator Grote aus Hamburg.
Andy Grote (Hamburg): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende
Kabinettsentwurf von Justizminister Buschmann hat im Vorfeld
massive Kritik erfahren, nicht nur von
Polizeigewerkschaften und Innenpolitikern, sondern auch aus der Justiz,
von Generalstaatsanwälten, dem Richterbund, eigentlich
von allen, die in der Praxis mit den Regelungen umgehen
müssen und die Auswirkungen einschätzen können. Die
Problematik besteht aber nicht nur in den konkreten
einzelnen beabsichtigten Regelungen, vielmehr steht der
Gesetzentwurf auch symptomatisch für eine
grundsätzliche, gefährliche Fehlentwicklung, nämlich für die
Tendenz, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden immer
weiter einzuschränken, welche im diametralen Gegensatz
zur Entwicklung der Bedrohungslagen und zu den
Anforderungen an unsere Sicherheitsbehörden steht.
Nicht nur in der äußeren Sicherheit leben wir in einer
Zeitenwende, vielmehr bedrohen internationale
Entwicklungen auch in einer neuen Qualität unsere innere
Sicherheit. Das betrifft den Bereich der terroristischen
Bedrohung, den Bereich der internetbasierten Kriminalität – bis
hin zu den furchtbarsten Formen der Kinderpornografie.
Es betrifft auch die Organisierte Kriminalität und, um ein
aktuelles Beispiel zu nennen, auch die Spionage. Wir
sind also angewiesen auf eine hohe Leistungsfähigkeit
von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz. Wir sollten sie
stärken und ihnen die Mittel an die Hand geben, die sie
brauchen, um uns alle zu schützen. Natürlich ist es
richtig, dass dabei Eingriffe in Grundrechte je nach Intensität
entsprechend hohen rechtsstaatlichen Anforderungen
genügen müssen. Diese dürfen aber nicht über das
verfassungsrechtlich gebotene Maß hinausgehen und die
Befugnisse unbrauchbar machen. Genau das aber tut der
vorliegende Gesetzentwurf.
Insbesondere die überzogenen, unnötigen
Anforderungen an den Einsatz von Vertrauenspersonen gefährden
die praktische Einsetzbarkeit des Mittels. Das Gesetz
stellt den Schutz des Bürgers vor den
Sicherheitsbehörden über den Schutz des Bürgers durch die
Sicherheitsbehörden. Wir zahlen dafür einen hohen Preis. Die
Einschränkungen beim Einsatz verdeckter
Ermittlungsmethoden, die wir ja ohnehin bei der technischen
Kommunikationsüberwachung und dann jetzt eben auch beim
Einsatz von verdeckten Ermittlern und
Vertrauenspersonen – als quasi einziger Alternative dazu – haben, führen
natürlich zu einer Reduzierung relevanter Erkenntnisse
und zu erhöhten Sicherheitsrisiken. Das Beispiel
Terrorabwehr zeigt, dass wir die entscheidenden Hinweise,
dank derer wir es in der Vergangenheit immer wieder
ermöglichen konnten, terroristische Anschläge zu
verhindern, fast immer von ausländischen Diensten und
Sicherheitsbehörden bekommen. Das ist geliehene Sicherheit.
Ein anderes Beispiel ist die massiv ansteigende
Bedrohung durch die international organisierte
Drogenkriminalität. Europa hat längst die USA als weltweit
wichtigsten Absatzmarkt für Kokain insbesondere aus
Kolumbien und Ecuador abgelöst. Bei einem Termin gestern
im Bundesinnenministerium mit Bundesinnenministerin
Faeser und den Bürgermeistern aus Antwerpen,
Rotterdam und Hamburg hat der Kollege aus Rotterdam
eindringlich vor der dortigen Entwicklung gewarnt. In
Rotterdam werden ganze Teile der Stadtgesellschaft
durch Drogengeld korrumpiert, Jugendliche werden auf
den Schulhöfen rekrutiert. Der jüngste Tatverdächtige,
der nachts Kokain aus dem Hafen bergen sollte, war elf
Jahre alt. So weit ist es bei uns noch nicht. In Hamburg
unternehmen wir alles, damit sich bei uns keine ähnliche
Entwicklung ergibt. Aber dafür brauchen wir eben
leistungsfähige Sicherheitsbehörden mit ausreichenden
Befugnissen. Und dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil.
Dabei spricht erst einmal gar nichts gegen das
Anliegen aus dem Koalitionsvertrag, Ermittlungsbefugnisse,
gerade auch beim Einsatz von Vertrauenspersonen,
transparent, vernünftig, einfachgesetzlich zu regeln. Die
Umsetzung allerdings geht weit über das hinaus, was man
aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
oder aus der Praxiserfahrung heraus irgendwie plausibel
begründen könnte. Gerade in Bereichen der Organisierten
Kriminalität und des Staatsschutzes ist der Einsatz von
Vertrauenspersonen von essenzieller Bedeutung und
entscheidend, um in kriminellen Strukturen, die sich eben
gezielt und erfolgreich abschotten und professionell mit
verschlüsselter Kommunikationstechnik arbeiten,
überhaupt Ermittlungsansätze zu gewinnen.
Für den erfolgreichen Einsatz von Vertrauenspersonen
und um eine Gefährdung für Menschen, die das auf sich
nehmen, und auch für ihr familiäres Umfeld zu
vermeiden, müssen sie in ihrer tatsächlichen Identität
zuverlässig geschützt werden. Sie müssen sich darauf verlassen
können, dass wir das tun. Eine unzureichende
Geheimhaltung ihrer Identität führt dazu, dass niemand mehr
diese Aufgaben übernehmen wird. Gleich mehrere
Regelungen des Gesetzentwurfs erhöhen das Risiko einer
Enttarnung von Vertrauenspersonen signifikant. Dazu
zählt die Pflicht zur Erstellung eines Wortprotokolls aus
den einzelnen Kontakten. Das ist lebensfremd, ebenso
wie die unzureichenden Geheimhaltungsvorschriften. Der
jetzt vorgesehene Richtervorbehalt für die
Tatprovokation und auch die Ausgestaltung der Einsatzzeiten – das ist
gerade schon angesprochen worden – stellen massive
praktische Hindernisse für den Einsatz dar.
Die Liste der Änderungsbedarfe ließe sich noch
fortsetzen. Die Ausschussberatungen haben das schon sehr
deutlich gemacht. Das Gesetz muss erheblich überarbeitet
werden. Die vorliegenden Anträge sind hierfür eine gute
Grundlage. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen
Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Senator Grote! – Als Nächstes hat das Wort: Frau
Ministerin Gentges aus Baden-Württemberg.
Marion Gentges (Baden-Württemberg): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Auch ich bin alles andere
als glücklich über den Gesetzentwurf der
Bundesregierung, insbesondere, weil wir Gefahr laufen, ein wichtiges
Ermittlungsinstrument zu verlieren, weil ohne Not durch
die Einführung eines Richtervorbehalts für den Einsatz
von V-Leuten das Risiko eingegangen wird,
Vertrauenspersonen zu enttarnen – mit möglicherweise
weitreichenden Folgen.
Ich vermute, dass man sich an den Regelungen für
richterliche Zustimmungen zum Einsatz verdeckter
Ermittler orientieren wollte, stelle aber fest, dass dabei nicht
zu Ende gedacht worden ist. Verdeckte Ermittler sind
Beamte. Zur Beurteilung ihres Einsatzes wird dem
Gericht der zu ermittelnde Sachverhalt dargelegt. Es
erfolgen Ausführungen zur Subsidiarität und
Verhältnismäßigkeit. Außerdem wird die maximale Zahl der
einzusetzenden verdeckten Ermittler benannt und begründet.
Vertrauenspersonen gehören anders als verdeckte
Ermittler keiner Strafverfolgungsbehörde an, sind aber bereit,
diese bei der Aufklärung von Straftaten – bei
Geheimhaltung ihrer Identität – auf längere Zeit vertraulich zu
unterstützen. Zur Beurteilung der Zulässigkeit ihres
Einsatzes benötigt das Gericht Informationen zu den
persönlichen Verhältnissen der Vertrauenspersonen –
Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität der
Vertrauensperson zulassen. Informationen, die im weiteren
Verfahren aktenkundig und den Beschuldigten über kurz oder
lang bekannt werden. Dem Richtervorbehalt wohnt
deshalb das Risiko der Enttarnung von Vertrauenspersonen
inne. Daraus ergibt sich eine steigende Gefahr für Leib
und Leben einer Vertrauensperson bei gleichzeitig
sinkender Bereitschaft, die Aufklärung von Straftaten zu
unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um schwere
und Organisierte Kriminalität, auch Clankriminalität
sowie Staatsschutzkriminalität effektiv bekämpfen zu
können, sind wir weiterhin dringend auf den Einsatz von
Vertrauenspersonen angewiesen, weil diese uns helfen,
kriminelle Strukturen von innen aufzudecken. Der
vorgesehene Richtervorbehalt steht einer effektiven
Strafverfolgung entgegen, ohne durch überwiegende
Transparenzinteressen gerechtfertigt zu sein. Wenn uns ernsthaft
daran gelegen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden
auch künftig noch Vertrauenspersonen einsetzen können,
müssen wir jedenfalls den Richtervorbehalt streichen.
Belassen wir die Zustimmung zum Einsatz einer
Vertrauensperson in den bewährten Händen der
Staatsanwaltschaften als Wächterinnen des Ermittlungsverfahrens!
Deren spezialisierte Dezernenten gewährleisten die
erforderliche und gebotene rechtsstaatliche Kontrolle
polizeilichen Handelns und wahren zugleich die an dieser Stelle
so wichtige Vertraulichkeit. – Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Ministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Strasser aus dem
Bundesministerium der Justiz.
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz: Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie
mich zunächst für die Bundesregierung glasklar und
unmissverständlich feststellen: Verdeckte Ermittler und
Vertrauenspersonen sind ein wichtiges Instrument, um in
harte Kerne krimineller und extremistischer Szenen
vorzudringen. Es ist deshalb nicht unser Anliegen, den
Einsatz dieser Personen zu verunmöglichen oder ihn gar
ganz abzuschaffen, und das will auch der Ihnen
vorgelegte Gesetzentwurf ausdrücklich nicht. Zum ganzen Bild
gehört aber auch, dass es seit Jahrzehnten zu massiven
strukturellen Problemen, insbesondere bei der Führung
von Vertrauenspersonen, gekommen ist.
In diesem Monat jährte sich der Todestag von Halit
Yozgat zum 18. Mal. Halit Yozgat wurde am
6. April 2006 in Kassel vom sogenannten
„Nationalsozialistischen Untergrund“ ermordet. Zwar wurde Beate
Zschäpe als Mittäterin wegen dieses Mordes und weiterer
Morde des NSU rechtskräftig verurteilt. Aber
insbesondere die Angehörigen von Halit Yozgat konnten mit dem
Urteil keinen Frieden finden, denn es konnte ihnen nicht
erklärt werden, warum ein V-Mann-Führer während der
Ermordung am Tatort war und nichts von der Tat gehört
oder gesehen haben will, ein V-Mann-Führer, der eine
Quelle geführt hat, die sich im engen Umfeld des NSU
bewegt hat, und trotzdem so gar nichts von diesen
schrecklichen Taten mitbekommen haben will. Wir
werden vermutlich die Hintergründe dieses Einsatzes und
mindestens 40 weiterer VP-Einsätze im NSU-Komplex
nie vollständig aufklären können. Allerdings hat man
nach der Selbstenttarnung des NSU in einem großen
überparteilichen Konsens mit einem Dogma gebrochen:
dem Dogma, dass eine gesetzliche Grundlage für
Vertrauenspersonen von Geheimdiensten dieses Instrument
per se quasi abschaffen würde. Bundestag und Bundesrat
waren mutig und haben ein Gesetz für Vertrauensperson
von Nachrichtendiensten erlassen.
Die Praxis hat uns über zehn Jahre später recht
gegeben: Eine gesetzliche Grundlage schafft Rechtsklarheit
für alle Beteiligten und sichert zugleich den notwendigen
Schutz der Identität von Vertrauenspersonen ab. Sie ist
bei grundrechtssensiblen Maßnahmen eine schiere
Selbstverständlichkeit in einem demokratischen
Rechtsstaat. Leider ist man damals diesen notwendigen Schritt
nicht auch konsequenterweise für die Vertrauenspersonen
von Strafverfolgungsbehörden gegangen. Eine klare
gesetzliche Grundlage in der Strafprozessordnung fehlt
bis heute, und die strukturellen Auswirkungen davon
zeigen sich weiterhin in der Praxis.
Vor dem schrecklichen Anschlag auf den Berliner
Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz am
19. Dezember 2016 wurde ein V-Mann einer
Polizeibehörde eingesetzt, der über 20 Jahre in Diensten eines
Landeskriminalamtes stand und in verschiedenste
extremistische sowie kriminelle Szenen eingeschleust wurde.
Von einem V-Mann im klassischen Sinne kann man
eigentlich nicht mehr sprechen, eher von einem Quasi-
Polizisten, bei dem kriminelle Aktivitäten außerhalb des
Einsatzes geduldet wurden. Dessen Hinweise auf den
späteren Attentäter wurden nicht mit der notwendigen
Ernsthaftigkeit verfolgt.
2017 wurden mehrere Beamte des LKA Bayern
angeklagt, weil der Einsatz eines bei der Rockergruppe
Bandidos eingesetzten V-Mannes die Grenzen der
Rechtmäßigkeit überschritten hat. Zwar wurde
schlussendlich nur einer der Beamten rechtskräftig verurteilt,
aber der Vertrauensschaden für die Polizei bleibt.
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht
Stuttgart aus dem Jahr 2018 hat der Hinweis einer
Vertrauensperson beinahe den Prozess zum Platzen gebracht,
weil die Anklage sich fast ausschließlich auf diesen
Hinweis auf einen möglichen Anschlag auf den
Weihnachtsmarkt in Karlsruhe aufgebaut hat. Das Gericht aber
hat den Hinweisen der Vertrauensperson nach deren
Einvernahme in der Hauptverhandlung schlussendlich
nicht geglaubt. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen
eines anderen Sachverhalts.
Und erst im Jahr 2022 wurde eine Vertrauensperson
der Polizei Frankfurt auf der Terrasse einer spanischen
Ferienanlage ermordet aufgefunden. Der V-Mann-Führer
wurde suspendiert. Schwere Vorwürfe gegen
Polizeibehörden wie beispielsweise der Vorwurf eines Verstoßes
gegen die Fürsorgepflicht werden erhoben. Die
Ermittlungen laufen.
Die Praxis zeigt uns: Vertrauenspersonen und
verdeckte Ermittler können bei der Verbrechensbekämpfung
einen wichtigen Beitrag leisten. Aber wir brauchen für
diesen sensiblen Bereich klare Regeln auf einer
gesetzlichen Basis, auch zum Schutz der handelnden Beamten.
Es besteht also akuter Handlungsbedarf. Ich gebe zu:
Diese Aufgabe ist genau wie die Führung von
Vertrauenspersonen ein rechtsstaatlicher Drahtseilakt. Wir
möchten als Staat mit Extremisten und Kriminellen
anlassbezogen zusammenarbeiten und ihnen Vertraulichkeit
garantieren. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass
diese Einsätze einer rechtsstaatlichen Kontrolle
unterliegen. Dabei muss auch das Recht praxistauglich sein. Ich
sage Ihnen: Unser Entwurf ist
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus pho
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
- part_of_vorgang → Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede (zu Protokoll gegeben))