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Protokoll der 1043. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 26.04.2024 · WP 20 · 1043 · Original ↗

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Protokoll der 1043. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1043 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1043. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. April 2024 I n h a l t : Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 1. Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 150/24) 115 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 5 GG . . 116 2. Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (Drucksache 151/24) 116 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 3. Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) (Drucksache 167/24) 116 Doreen Denstädt (Thüringen) . . . . . . . 116 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 150* Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 4. Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 152/24) 116 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 5. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 153/24, zu Drucksache 153/24) . . . . . 116 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 6. Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 154/24) 116 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 7. Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksache 168/24) . . 113 Jens Kerstan (Hamburg) . . . . . . . . . 113 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 114 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 141/24) . . 117 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 117 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 9. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 162/24) . . . . . . . . . . 118 Dr. Claudia Schilling (Bremen) . . . . . . 118 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 10. Entschließung des Bundesrates zum erleichterten Zugang zu Lohnersatzleistungen für das Baugewerbe – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 101/24) . . . . . . . 120 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 11. Entschließung des Bundesrates „Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende stärken“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern – (Drucksache 119/24) . . . . . . 121 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121 12. Entschließung des Bundesrates „Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg – (Drucksache 109/24) . . . . . . . . . 121 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121 13. Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der Arzneimittelversorgung“ – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 103/24) 121 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 152* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 121 14. Entschließung des Bundesrates „Umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und Länder“ – Antrag der Länder Hessen und Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt – (Drucksache 135/24) . . . . 121 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 121 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 122 15. Entschließung des Bundesrates – „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 10/24) in Verbindung mit 24. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 129/24) . . . . . . . . . . . 122 Daniela Schmitt (Rheinland-Pfalz) . . . 122 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 123 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152* Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 153* Beschluss zu 15: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Beschluss zu 24: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 125 16. Entschließung des Bundesrates „Eine starke und sinnvoll flankierte Kraftwerksstrategie für eine versorgungssichere Energiewende“ – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg – (Drucksache 120/24) in Verbindung mit 17. Entschließung des Bundesrates für den netzdienlichen Aufbau von Wasserstofferzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen in Deutschland – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg- Vorpommern – (Drucksache 121/24) . . . . . 125 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 153* Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 154* Beschluss zu 16 und 17: Annahme der Entschließungen nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 18. Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) (Drucksache 123/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 132 Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 133 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 19. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Drucksache 124/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 20. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation (Drucksache 125/24) . . . . . . . . . . . . . . . 134 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 134 Andy Grote (Hamburg) . . . . . . . . . . . 134 Marion Gentges (Baden-Württemberg) . 135 Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz . . . . 136 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 154* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 21. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 126/24) . . . 140 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 22. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien- Missbrauchsbekämpfungsgesetz) (Drucksache 127/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 23. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 128/24) . . . . . . . . 141 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 141 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 25. Entwurf eines Gesetzes zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG) (Drucksache 130/24) 116 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 149* 26. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (Drucksache 131/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik COM(2023) 645 final; Ratsdok. 14248/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 625/23, zu Drucksache 625/23) 142 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 142 28. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 im Hinblick auf eine EuroHPC-Initiative für Start-up-Unternehmen zur Stärkung der europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz COM(2024) 29 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 79/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Petra Olschowski (Baden-Württemberg) 143 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 143 29. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung COM(2024) 14 final; Ratsdok. 5837/24 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 86/24, zu Drucksache 86/24) . . 143 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144 30. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates COM(2023) 770 final; Ratsdok. 16405/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 84/24, zu Drucksache 84/24) . . 144 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 144 31. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem ehrgeizigen industriellen CO2-Management in der EU COM(2024) 62 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 106/24) . . . . . . . . . . . . . . . 116 b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unsere Zukunft sichern – Europas Klimaziel für 2040 und Weg zur Klimaneutralität bis 2050 für eine nachhaltige, gerechte und wohlhabende Gesellschaft COM(2024) 63 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 114/24) . . . . . . . . . . . . . 144 Beschluss zu a): Stellungnahme . . . . . . . . . 149* Beschluss zu b): Kenntnisnahme . . . . . . . . . 145 32. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2024) 23 final; Ratsdok. 5882/24 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 107/24, zu Drucksache 107/24) 116 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 33. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum europäischen Jahr der Jugend 2022 COM(2024) 1 final; Ratsdok. 5406/24 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 88/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 149* 34. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft COM(2024) 33 final; Ratsdok. 6008/24 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 102/24, zu Drucksache 102/24) 116 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 35. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP- Strategiepläne, Überprüfung der GAP- Strategiepläne und Ausnahmen von Kontrollen und Sanktionen COM(2024) 139 final; Ratsdok. 7723/24 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 137/24, zu Drucksache 137/24) 145 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 145 Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . 146 Beschluss: Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 36. Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung (Drucksache 132/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 149* 37. Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV) (Drucksache 65/24, zu Drucksache 65/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 155* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 38. Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 133/24) . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150* 39. Zweite Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis- Verordnung (Drucksache 134/24) . . . . . . . 116 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150* 40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe „Förderung des ökologischen Wandels der Kultur- und Kreativbranche mit besonderem Schwerpunkt auf der Energiekrise“ im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2023–2026) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 143/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 143/1/24 . . . . . . . . . . . . . 150* 41. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 149/24, zu Drucksache 149/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 150* 42. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 180/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 119 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 43. Entschließung des Bundesrates „Finanzielle Verantwortung des Bundes bei der Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 170/24) . . . 127 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 127 Julia Willie Hamburg (Niedersachsen) . 128 Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . 129 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 44. Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Bayern und Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 176/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 130 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 131 45. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 172/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 172/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 150* 46. Benennung eines Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 171/24) . . . . . 116 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 171/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 150* 47. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 184/24) . . . 120 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 120 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 48. Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag der Länder Saarland, Bayern, Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 185/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 185/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 150* 49. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Drucksache 193/24, zu Drucksache 193/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 139 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . 140 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 148 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Petra Olschowski, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Julia Willie Hamburg, Kultusministerin Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Herbert Mertin, Minister der Justiz S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Doreen Denstädt, Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bernd Krösser, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat 1043. Sitzung Berlin, den 26. April 2024 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1043. Sitzung des Bundesrates. Ich komme gleich zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 49 Punkten vor. Das Solarpaket I – das ist unser TOP 49 – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag. Sobald der Bundestag das Gesetz verabschiedet und uns zugestellt hat, wird es umgedruckt und im Saal verteilt. Wir rufen den Punkt auf, wenn das Gesetz hier vorliegt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 7 aufgerufen. Nach TOP 9 werden die Punkte 42 und 47 – in dieser Reihenfolge – erörtert. TOP 15 wird verbunden mit TOP 24 beraten. Nach den verbundenen Punkten 16 und 17 werden die Punkte 43 und 44 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe TOP 7 auf: TOP 7 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksache 168/24) Um das Wort hat gebeten: Herr Senator Kerstan aus Hamburg. Jens Kerstan (Hamburg): Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im täglichen Allerlei und bei der Debatte über große Gesetzespakete vergisst oder verpasst man manchmal, dass man an der Schwelle einer neuen Ära steht. Das ist bei der heutigen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit Sicherheit in einem Bereich der Fall. Wir stehen nämlich vor einer Ära, in der grüner Wasserstoff in der Energie-, Standort- und Wirtschaftspolitik eine zentrale Rolle spielen und fossile Energien in weiteren Sektoren neben dem Strombereich ablösen wird. Grüner Wasserstoff wird in Zukunft eine sehr entscheidende Rolle als Energieträger, als Rohstoff und vor allem als Mittel zur Dekarbonisierung unserer Industrie spielen. Er wird als Speichermedium für erneuerbare Energien dienen und ist in manchen Bereichen nach heutiger Kenntnis die einzige Möglichkeit, den Verkehr zu dekarbonisieren, zum Beispiel in Form von emissionsfreien Schiffen und Flugzeugen. Insofern ist der Aufbau dieser neuen Wasserstoffwirtschaft eine nationale, eine europäische Kraftanstrengung, an der viele Länder und Regionen gemeinsam arbeiten wollen und müssen. Auch der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat hierauf einen ganz wesentlichen Schwerpunkt seiner energie- und klimapolitischen Arbeit gelegt. Vor allem ist es aus unserer Sicht im windreichen Norden wichtig, dass wir beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft nicht die gleichen Fehler machen, die Deutschland beim Aufbau und der Etablierung der Photovoltaik und der Windenergie gemacht hat. Deutschland hatte – weltweit bewundert und geachtet – eine Technologie bis zur Weltmarktfähigkeit entwickelt. Als man damit Geld verdienen und Arbeitsplätze schaffen konnte, hat Deutschland der Mut verlassen, und unsere Pionierleistung hat sich eben nicht in Arbeitsplätzen, in Standortstärke und der Sicherung der Industrie niedergeschlagen. Die Arbeitsplätze bei der Photovoltaik und auch bei der Windindustrie sind zunehmend ins Ausland abgewandert. Dieser Fehler darf uns bei der grünen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland nicht noch einmal passieren. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird das Mögliche tun, um die Bundesregierung bei ihrer Wasserstoffstrategie zu unterstützen. Es gibt viele Punkte, warum es Hamburg ganz wichtig ist, die Wasserstoffwirtschaft voranzubringen. Wir werden importieren müssen. Wir liegen in der windreichsten Region Deutschlands. Aber selbst wenn in ganz Norddeutschland sämtliche Projekte in den Bereichen Photovoltaik und grüner Wasserstoff erfolgreich sind, würde noch nicht mal ein Drittel des Bedarfs der Hamburger Industrie an grünem Wasserstoff abgedeckt werden, sodass wir importieren müssen. Dabei spielt dann eben der Hamburger Hafen eine ganz wichtige Rolle. Wir wollen aber nicht nur beim Import eine wichtige Rolle spielen, sondern auch an anderen Stellen. Wir stärken die Wasserstoffwirtschaft auf allen Wertschöpfungsstufen. Wir werden Ende des nächsten Jahres einen großskaligen Elektrolyseur von 100 MW ans Netz bringen, ein zweiter mit einer Hochskalierung von 700 MW ist bereits in Planung. Vielleicht ist es auch ein symbolisches Zeichen für die Zukunft, dass an dem Standort, an dem vorher ein Kohlekraftwerk gestanden hat, das Kohlekraftwerk Moorburg, jetzt die norddeutsche und die Hamburger Energiezukunft mit grünem Wasserstoff stattfindet. Zum anderen ist Hamburg der einzige Standort in Europa, wo im Moment ein grüner Ammoniakimportterminal geplant wird. Warum das in Hamburg stattfindet und nicht an anderen Stellen in Deutschland oder in Europa, hat einen sehr einfachen Grund: Der Hamburger Senat investiert in die Infrastruktur. Überall sonst mögen Wasserstoffnetze in Planung sein, mag es Überlegungen geben, projektiert werden. In Hamburg baut die städtische Gasnetz Hamburg das Wasserstoffnetz für unsere großen Industrieunternehmen bereits jetzt auf, und das, obwohl der Bundesgesetzgeber noch nicht abschließend geregelt hat, ob die Gasnetz Hamburg das Netz, wenn es denn fertig gebaut ist, auch wirklich selber betreiben könnte. Daran zeigt sich auch, wie wichtig der Staat mit seiner Infrastrukturleistung für das Hochlaufen neuer Industrien ist, denn Private würden in einer solchen Situation überhaupt nicht investieren. Unsere städtische Gasnetz Hamburg wird den ersten Schritt machen. Wenn es so wie bei der Ladeinfrastruktur für E-Autos sein sollte, wo der Gesetzgeber entschieden hat, dass Verteilnetzbetreiber keine Ladestationen betreiben dürfen – damals musste die Stromnetz Hamburg das an unsere Hamburger Energiewerke abgeben –, und der Bundesgesetzgeber bei den Gas- und Wasserstoffnetzen eine ähnliche Entscheidung trifft, haben wir auch dort andere öffentliche Unternehmen, die in die Bresche springen können. Ich glaube, ein ganz entscheidender Punkt ist, dass Hamburg mit der größten Rekommunalisierung in dieser Republik im Energiebereich Handlungsfähigkeit bekommen hat und dadurch in die Lage versetzt wird, Vorreiter zu sein, Tempo zu geben und insofern nicht nur die Energiewende beziehungsweise die Klimawende voranzubringen, sondern am Ende auch die Standortpolitik für den Hamburger Hafen und für die Hamburger Industrie. Denn was viele vielleicht nicht wissen, die Hamburg immer nur als Handels- und Hafenstadt sehen, ist: Wir sind mittlerweile die größte Industriestadt Deutschlands mit mehr energieintensiver Grundstoffindustrie – die Kollegin Mona Neubaur aus Nordrhein-Westfalen möge es mir verzeihen – als die meisten Ruhrgebietsstädte. Vier Kilometer vom Hamburger Rathaus entfernt steht die größte Kupferhütte Europas. Diese Industrien können wir nur mit grünem Wasserstoff dekarbonisieren. Insofern ist es wichtig, dass neben dem Aufbau der Infrastruktur, wo Hamburg jetzt seinen Weg gehen wird, der Gesetzgeber auch seine Regelungskraft entfaltet. Denn man muss ehrlicherweise sagen: Bei der Energiewende war in den letzten Jahren die Politik beziehungsweise der Gesetzgeber mit fehlenden Gesetzen und Verordnungen der begrenzende Faktor. Die Technologie war da, die Unternehmen waren da, aber der gesetzliche Rahmen war noch nicht da. Man hat zum Teil mehr versucht, die alte Welt zu bewahren, als die neue Welt voranzubringen. Ich muss der Bundesregierung meinen Respekt aussprechen für dieses Gesetzespaket. Darin werden wesentliche Maßnahmen getroffen, damit sich das beim grünen Wasserstoff jetzt möglichst schnell ändert. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch viele Punkte, die über diese Novelle hinaus geregelt werden müssen. Ich glaube, es sind aber die ersten wichtigen Schritte getan. Insofern müssen wir alle in einer Gemeinschaftsleistung dafür sorgen, dass wir mit grünem Wasserstoff unsere Industrie dekarbonisieren. In vielen Bereichen ist das die einzige Patrone, die wir im Lauf haben. Das kann und darf nicht scheitern. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird seinen Beitrag dazu leisten, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs, Deutschlands, aber auch zum Wohle der Wirtschaft, der Industrie und des Standortes. Ich würde mir wünschen, dass in unserem Lande ein guter Wettbewerb über das beste Konzept und über die ehrgeizigste Strategie entbrennt. Hamburg braucht sich da nicht zu verstecken. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Senator Kerstan! – Um das Wort hat Ministerin Neubaur aus Nordrhein-Westfalen gebeten. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin Schwesig! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasserstoff: Ich bin mir sicher, dieses wirklich klitzekleine Element wird uns revolutionäre Möglichkeiten bieten, unsere Energiewende erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Heute schaffen wir gemeinsam den Rahmen für den Aufbau einer flächendeckenden deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur. Wir setzen damit einen Meilenstein für die Dekarbonisierung Deutschlands. Wir bauen eine Infrastruktur für einen neuen Energieträger auf. Um es genau zu sagen: Wir setzen den Rahmen, damit andere diese Infrastruktur aufbauen können. Wasserstoff ist vielleicht kein Allheilmittel. Und ja: Noch ist grüner Wasserstoff knapp. Aber Wasserstoff hat das Potenzial, der zentrale Baustein der Energiewirtschaft mit massiv reduzierten Treibhausgasemissionen zu werden. Wasserstoff ist wesentlicher Baustein für den Transformationsprozess der Industrie- und Gewerbeunternehmen und des Energiesektors im ganzen Land. Wasserstoff – und diese Rückmeldung, liebe Kolleginnen und Kollegen, erfahre ich, erfahren wir alle, wenn wir mit unseren engagierten und entschlossenen Unternehmerinnen und Unternehmern sprechen – ist das Zukunftsthema für die Transformation. Viele Unternehmen drängen darauf, Planungssicherheit und einen verlässlichen Zeitplan für die Versorgung mit Wasserstoff – in der Perspektive: grüner Wasserstoff – zu erhalten, um jetzt gewichtige Investitionsentscheidungen treffen zu können. Das zeigt einmal mehr: Wir haben keine Zeit zu verlieren. Je eher die Bagger rollen und die Leitungen verlegt werden, desto schneller kann der Wasserstoff fließen. NRW, lieber Jens Kerstan, als das bevölkerungsreichste Bundesland und Herzstück der deutschen Industrie hat eine besondere Verantwortung, die Chancen des grünen Wasserstoffs zu nutzen. Unsere Region verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur, eine starke Industrie und eine hervorragende Forschungslandschaft, die die ideale Basis für die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Wasserstoffprojekten bietet. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir gemeinsam die Weichen für diese zukunftsorientierte Energiewirtschaft stellen. Wir müssen in Wasserstofftechnologien insofern investieren, als dass sie vorangetrieben werden können. Die Entwicklung neuer Märkte wollen wir unterstützen und den Ausbau von Infrastrukturen wie Wasserstofftankstellen genauso vorantreiben. Nur so können wir den Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Energieversorgung erfolgreich meistern. Die erste Stufe ist das Wasserstoffkernnetz. Mit einer Leitungslänge von rund 9 700 Kilometern werden große Teile Deutschlands und Importkorridore aus allen Himmelsrichtungen erschlossen. Das besonders Positive dabei ist, dass etwa die Hälfte durch die Umstellung bereits existierender Erdgasleitungen realisiert werden kann. Das spart Ressourcen, Zeit und Geld. Zukünftige Wasserstoffkraftwerke sowie große Industrie- und Gewerbeunternehmen, die für ihren Transformationsprozess dringend auf Wasserstoff angewiesen sind, werden hieran angeschlossen. Das, was wir heute planen und bauen, wird bleiben; und das ist gut so. Diese Infrastrukturen sichern uns für die nächsten Jahrzehnte die Energieversorgung und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Klimaneutralität. Als zweite Stufe des Wasserstoffkernnetzhochlaufs folgt dann die integrierte Netzplanung für Gas und Wasserstoff. In NRW haben wir diese zweite Stufe bereits mit den maßgeblichen Netzbetreibern erfolgreich erprobt. Dass die Netzbetreiber vor Inkrafttreten des hier vorliegenden Gesetzes bereits gestartet sind, verdeutlicht, welche Dynamik und welcher Wille zur Transformation in der Wirtschaft stecken. Wasserstoff ist Zukunft. Der hohe Druck, angeschlossen zu werden, zeigt: Wasserstoff ist Hoffnungsträger. Diese positiven Erwartungen müssen wir mit Nahrung versehen, müssen wir aufgreifen, denn Aufbruchsstimmung brauchen wir dringend. Darum ist die hier ebenfalls vorliegende Entschließung des Bundesrates so wichtig. Vor dem Hintergrund, dass etwa das halbe Netz aus der Erdgasinfrastruktur entwickelt werden soll, muss die Mitwirkung der Netzbetreiber und vor allem ihrer Gesellschafter und Kapitalgeber gelingen. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte ist es wichtig, dass wir das private Kapital mobilisiert bekommen. Das gilt im Besonderen in NRW mit OGE und Thyssengas und deren Infrastrukturgesellschaften, letztlich aber auch für eine bundesweite Wasserstoffinfrastruktur. Es gilt daher: Da, wo sich Probleme zeigen, müssen wir sie lösen. Wo sich Verbesserungsbedarfe ergeben, müssen wir nachsteuern. Wo sich die Rahmen- und Investitionsbedingungen als verbesserungswürdig erweisen, müssen und werden wir sie überarbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher: Gemeinsam als Länder, die den Bund bilden, sorgen wir für einen erfolgreichen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerin Neubaur! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir haben noch über die von den Ausschüssen empfohlene Entschließung abzustimmen. Aus Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen rufe ich wunschgemäß zuerst Buchstabe d, und zwar zunächst ohne die Wörter „insbesondere an netzdienlichen Standorten“, zur Abstimmung auf. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Dann bitte ich um das Votum für die genannten Wörter. – Mehrheit. Dann frage ich, wer dem Rest der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich rufe als Nächstes TOP 1 auf: TOP 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Drucksache 150/24) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Dann kommen wir zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 3/20241 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind die Tagesordnungspunkte: 2, 4 bis 6, 19, 22, 25, 31 a), 32 bis 34, 36, 38 bis 41, 45, 46 und 48. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Es geht heute wie das Brezelbacken, ganz anders als beim letzten Mal. Wir kommen zu TOP 3: TOP 3 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) (Drucksache 167/24) Um das Wort hat Frau Ministerin Denstädt aus Thüringen gebeten. Doreen Denstädt (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich im Folgenden in meinen Ausführungen auf die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz beschränken. Das Individualrecht auf Asyl ist ein hohes Gut und ein wichtiger Bestandteil unserer Verfassung. Jeder Mensch, der vor Krieg und Vertreibung fliehen muss, hat ein Anrecht auf eine sichere Zuflucht. Daran anknüpfend muss es meines Erachtens das Ziel des Einwanderungslandes Deutschland sein, diesen Menschen die Möglichkeit einer gleichberechtigten Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu bieten und sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich gestalten zu können. Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete darf nach meiner Einschätzung diesen Bestrebungen nicht im Wege stehen, diskriminierend wirken und die Teilhabe am alltäglichen Leben einschränken. Dem wird durch Artikel 15 des Gesetzes anhand der vorgesehenen Änderungen von § 2 und § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes Rechnung getragen. An und für sich ist aus meinem Blickwinkel eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber und Asylbewerberinnen 1 Anlage 1 überhaupt nicht notwendig, da Bezahlkarten auch ohne eine solche Regelung eingeführt werden können, was viele Landkreise und Kommunen bereits getan haben. Auch bleiben mit der vorliegenden Regelung weiterhin die Landkreise und Kommunen für die Einführung von Bezahlkarten verantwortlich. Eine einheitliche Umsetzung in Deutschland wird es daher nicht geben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Bezahlkarte kommt es auf die Umsetzung und die Entscheidungen vor Ort an. Die vorliegenden Regelungen gewährleisten jedoch, dass Geflüchtete in jedem Fall weiterhin ihre Bedarfe decken können und die soziale sowie kulturelle Teilhabe sichergestellt ist. So gilt für Menschen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften bei der Bezahlkarte zukünftig: Kommunen haben das Existenzminimum sowie die soziale und kulturelle Teilhabe zu garantieren. Sollte demnach für bestimmte Bedarfe die Bezahlkarte nicht einsetzbar sein, muss die Sicherstellung über ein Konto und/oder mit Bargeld erfolgen. Damit ist gewährleistet, dass Geflüchtete, die in einer eigenen Wohnung leben, beispielsweise einen Stromvertrag abschließen können. Das geht in der Regel nur, wenn sie ein Konto haben, von dem dann die entsprechenden Lastschriften abgebucht werden können. Weiterhin muss bei Einkäufen für das tägliche Leben der Zugang zu ausreichend Bargeld gewährleistet werden, sofern die Verwendung der Bezahlkarte vor Ort nicht möglich ist. Das dürfte gerade in ländlichen Gegenden häufig der Fall sein. Aber auch der Kauf eines einfachen Bustickets kann davon umfasst sein, wenn ein Bus kein Kartenlesegerät hat. Schließlich wird auch die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gesetzlich klar geregelt. Die Kommunen und Landkreise müssen bei der Umsetzung sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche gerade im schulischen Kontext am gemeinschaftlichen Leben teilhaben können, und auch dazu braucht es in ausreichendem Maße Bargeld. Ich schätze es so ein, dass mit der hier vorliegenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes letztlich der Instrumentalisierung der Bezahlkarte durch eine willkürliche, diskriminierende Ausgestaltung ein Riegel vorgeschoben wird. Das, meine Damen und Herren, ist ausdrücklich zu begrüßen. Wenn die Bezahlkarte nicht eingesetzt werden kann, um die Bedarfe zu decken, muss es eine echte Geldleistung geben. Damit ist für mich auch klar: Außerhalb von Unterkünften wird es für den Regelbedarf sowie für die notwendigen persönlichen Bedarfe keine Sachleistungen geben. Auch bedeuten die neuen gesetzlichen Vorgaben nach meiner Einschätzung: Wenn Landkreise oder Kommunen diese bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte nicht beachten, dann sind die entsprechenden Regelungen klar rechtswidrig. Ich bin der Ansicht, dass im Ergebnis die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Änderungen zu unterstützen sind, da sie die gleichberechtigte Teilhabe von Geflüchteten gewährleisten und eine Grundlage für eine Bezahlkarte bieten, die nicht ausgrenzt oder stigmatisiert. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin Denstädt! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Herr Staatssekretär Krösser aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Wer stimmt dem zu? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich rufe TOP 8 auf: TOP 8 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 141/24) Um das Wort hat gebeten: Frau Ministerin Dr. Wahlmann aus Niedersachsen. Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2022 wurden in Deutschland an jedem einzelnen Tag 52 Kinder Opfer von Sexualstraftaten. Weitere 12 Kinder pro Tag wurden Opfer von Misshandlungen. Das ist sowohl erschreckend als auch absolut verabscheuungswürdig. Wir alle sind als Gesellschaft, als Politik, als Mitmenschen verpflichtet, hier präventiv tätig zu werden und solche Taten an den Schwächsten in unserer Gesellschaft zu verhindern. Wenn eine Tat aber doch passiert, dann haben Justiz und Polizei die Aufgabe, die Tat konsequent aufzuklären, den Täter energisch zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Gemeinsam mit dem Täter muss dann in der Regel aber auch das Kind vor Gericht, und zwar als Zeugin oder Zeuge. Unser Strafrecht ist so konstruiert, dass das Opfer einer Straftat oft das wichtigste Beweismittel ist, und das ist auch richtig so. Aber schon für Erwachsene, die Opfer einer Sexualstraftat oder einer Gewalttat werden, ist es oft unglaublich schwierig, in einem vollbesetzten Gerichtssaal in einem für Laien oft schwierig nachzuvollziehenden Strafverfahren wieder mit dem Täter und der Tat konfrontiert zu werden und dabei dann noch eine ruhige und nachvollziehbare Aussage zu machen. Umso 1 Anlagen 2 und 3 schwerer ist es für Kinder, als Opferzeuginnen und Opferzeugen auszusagen. Für viele von ihnen ist die Situation im Gerichtssaal im höchsten Maße beängstigend. Sie sollen oft Monate oder Jahre nach der Tat in Anwesenheit vieler fremder Erwachsener intimste Fragen beantworten. Oft sitzen ihnen auf der Anklagebank die eigenen Eltern oder andere nahe Verwandte Auge in Auge gegenüber, und man kann sich unschwer vorstellen, welche Angst die ganze Situation bei einem Kind auslöst. In manchen Fällen kann man die Aussage des Kindes vermeiden, indem man Videos von früheren Vernehmungen in die Hauptverhandlung einführt. In vielen Fällen ist das aber nicht möglich. In diesen Fällen bietet das Gesetz keine ausreichende Möglichkeit, um die Belastung für das Kind bestmöglich zu reduzieren. Es ist zwar möglich, dass Fragen nicht von den Verfahrensbeteiligten, sondern ausschließlich über die Vorsitzende Richterin oder den Vorsitzenden Richter gestellt werden, und unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Öffentlichkeit und gegebenenfalls auch den Angeklagten von der Verhandlung auszuschließen. Aber all das nimmt der Situation nicht den Druck, in einem großen einschüchternden Gerichtssaal vor vielen unbekannten Erwachsenen über schlimme und größtenteils auch intime Ereignisse sprechen zu müssen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir deshalb den Schutz der kindlichen Zeuginnen und Zeugen verbessern. Wir wollen es erleichtern, Kinder in der Hauptverhandlung audiovisuell, also per Videoübertragung, zu vernehmen, und zwar nicht im Gerichtssaal, sondern in einem Nebenraum, in kindgerechter Weise, alleine durch die oder den Vorsitzenden und auf Wunsch auch in Begleitung einer Vertrauensperson und der psychosozialen Prozessbegleitung. Wir wollen es dadurch ermöglichen, dass das Kind in einer erheblich vertrauensvolleren Atmosphäre aussagen kann, als man sie jemals in einem Gerichtssaal herstellen könnte. Gleichzeitig wird die Vernehmung in den Gerichtssaal übertragen, damit die Verfahrensbeteiligten der Vernehmung dort folgen können. Das ist nicht nur für das Kind besonders schonend. Auch dem Angeklagten bleibt, anders als wenn er ausgeschlossen würde, die Möglichkeit, die Vernehmung live zu hören und zu sehen. Und aus strafrichterlicher Sicht möchte ich anfügen, dass auch die Qualität der kindlichen Aussage in aller Regel umso besser ist, je freier und unbefangener das Kind aussagen kann. Dementsprechend trägt die Erleichterung der Videoübertragung erheblich zur Wahrheitsfindung bei und damit auch zur Herstellung von Gerechtigkeit. Eine solche Videovernehmung ist heute bereits grundsätzlich möglich, aber die rechtlichen Hürden sind deutlich zu hoch. Voraussetzung dafür ist die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl der Zeugin oder des Zeugen, wenn er oder sie in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden vernommen würde. Um das festzustellen, muss regelmäßig ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das ist schwer verständlich, insbesondere deshalb, weil im Gegensatz dazu die Entfernung des Angeklagten aus dem Gerichtssaal bei der Vernehmung eines minderjährigen Zeugen schon dann zulässig ist, wenn ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen nur zu befürchten ist. Das kann das Gericht nach ständiger Rechtsprechung selbst feststellen und braucht kein Gutachten dafür. Kurz gesagt: Es ist aktuell rechtlich und praktisch einfacher, den Angeklagten auszuschließen, als das Kind per Videovernehmung zu vernehmen, und das, obwohl die Videovernehmung sowohl für das Kind als auch für den Angeklagten schonender ist. Wir wollen diesen Wertungswiderspruch auflösen und die Voraussetzungen für die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeuginnen und Zeugen denen für die Entfernung des Angeklagten angleichen. Damit erreichen wir einen deutlich besseren Schutz für die Kinder, wahren zugleich die Rechte des Angeklagten deutlich besser und leisten darüber hinaus einen guten Beitrag zur besseren Wahrheitsfindung. Ich bitte Sie daher, dem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerin Dr. Wahlmann! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur Beauftragten zu bestellen. Ich rufe TOP 9 auf: TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs – Antrag der Länder Hamburg, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 162/24) Um das Wort hat Frau Senatorin Dr. Schilling aus Bremen gebeten. Dr. Claudia Schilling (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Digitalisierung von Verwaltung sprechen, dann lässt sich das übersetzen mit: unnötige händische Arbeit vermeiden und Verfahren sowie Prozesse beschleunigen. Die Digitalisierung von Verwaltung wird in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens als Lösung von Personalproblemen angesehen; sie kann das Verhältnis zwischen Staat und Bürger maßgeblich positiv beeinflussen. Vielleicht ist der digitale Einblick in das Schiffsregister, den ich heute anregen möchte, nicht der größte und nicht der drängendste Schritt auf dem Weg in die digitale Zukunft der Verwaltung. Aber aus dem Blickwinkel einer früheren Häfensenatorin – und zudem als Einwohnerin der Seestadt Bremerhaven – ist mir dieser Schritt ein besonderes Anliegen, zumal ein Quäntchen Absurdität in der derzeitigen Rechtslage steckt. Das Schiffsregister ist ein öffentliches Register. Alle Personen und alle Institutionen können Einsicht nehmen. Die direkte elektronische Einsichtnahme ist nach Bundesrecht aber bisher nur einem eng begrenzten Kreis von Berechtigten vorbehalten. In ein papierhaft geführtes Register hingegen kann jedermann unmittelbar Einsicht nehmen. Wer Auskunft aus dem elektronischen Register begehrt, ohne zum privilegierten Personenkreis zu zählen, wird auf den Antragsweg verwiesen. Der Antrag lässt sich generell zwar auf elektronischem Wege einreichen. Im Anschluss aber passiert, was wir häufig in der öffentlichen Verwaltung erleben: Die Anträge werden händisch bearbeitet, der gewünschte Auszug wird beim Registergericht gezogen und per Post oder per E-Mail versandt. Das wollen wir – Hamburg mit dem größten Schiffsregister bundesweit und Bremen mit einem zumindest bedeutenden Schiffsregister – ändern, und das nicht erst seit gestern. Schon im November 2020 hatte die Justizministerkonferenz auf Initiative unserer beiden Hansestädte beschlossen: Die Chancen der Digitalisierung sollen genutzt, die Einsicht ins digitale Schiffsregister soll für jedermann möglich werden. Den Bund hatten wir gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir wissen: 2020 war das erste Corona-Jahr, die Zeiten für die Bundesregierung sind danach nicht ruhiger geworden. Insofern haben wir durchaus Verständnis dafür, dass aus Sicht des Bundes der digitale Einblick ins Schiffsregister etwas aus dem Blick geraten ist. Wir wollen aber nach so vielen Jahren unserem Ansinnen nochmals Nachdruck verleihen und nun über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen. Unser Angang ist einer, der an anderer Stelle, nämlich im Handelsregister, bereits existiert: Interessierte Personen und Institutionen sollen im Register direkt suchen und online auf Registerblätter zugreifen können. Der schnelle, unmittelbare Zugriff ist nicht ohne Bedeutung, denn das Schiffsregister ist eine Art Grundbuch für See- und Binnenschiffe. Aus dem Register gehen unter anderem der Eigner und seine Nationalität hervor. Wie im Grundbuch einer Immobilie werden hier zudem Hypotheken eingetragen. Ein schneller Zugriff auf das Register erleichtert also Käufe und Verkäufe von See- und Binnenschiffen, und er ist auch für Kreditinstitute von Interesse. Mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative zielen Bremen und Hamburg also darauf ab, bestehende rechtliche Hürden im Bundesrecht abzubauen und Abläufe zu verschlanken. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, ich habe Sie eingangs mit dem Hinweis auf meine Bremerhavener Herkunft nicht verleitet, zu glauben, die Schiffsregister seien allein Angelegenheit der norddeutschen Länder. Auch wenn viele Bundesländer ihre Schiffsregister auf Hamburg übertragen haben: Es gibt eigene Register auch im Binnenland, in Duisburg zum Beispiel und in Saarbrücken, in Heilbronn, Wiesbaden und Würzburg. Das liegt überwiegend daran, dass nicht nur Seeschiffe, sondern – in einem separaten Register – auch Binnenschiffe registriert werden müssen. Seeschiffe müssen ab einer Länge von 15 Metern eingetragen werden, Binnenschiffe, wenn sie beim maximalen Eintauchen mindestens 10 Kubikmeter Wasser verdrängen oder wenn sie Ladungen von 20 Tonnen und mehr aufnehmen können. Kleinere, in der Regel privat genutzte Schiffe werden nicht erfasst; da kann und muss auch niemand Einsicht nehmen. Die Schiffsregister erfassen also Schiffe, die uns auf dem Wasserweg quer durch die ganze Republik mit Waren und Gütern jeglicher Art versorgen – bis weit hinein ins Binnenland. Daneben erfreuen sich Kreuz- und Flussfahrten großer Beliebtheit, ganz besonders bei Menschen, die weit weg von der Küste leben und im Alltag meist auf Berge blicken. Ich bitte um Unterstützung unserer Initiative – nicht nur bei den Nord- und Ostseeanrainern, sondern auch bei den Vertreterinnen und Vertretern der küstenlosen Länder an den Ufern von Rhein, Ruhr, Elbe und Mosel, von Main, Donau und Spree, von Saale, Unstrut, Altmühl und Inn – und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Senatorin Dr. Schilling! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Verkehrsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu TOP 42: TOP 42 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 180/24) Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Heinz aus Hessen vor. Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören mit Abstand zu den grausamsten und verwerflichsten Straftaten, denn sie treffen die verletzlichste Gruppe in unserem Land, in unserer Gesellschaft: die Kinder. Diese Verbrechen treffen diejenigen, die zunächst uns als Eltern, aber auch uns als Staat und Gesellschaft anvertraut sind und die wir beschützen müssen. Bei einer ernsthaften und ehrlichen Betrachtung sollten wir als Repräsentanten des Staates eingestehen, dass wir dieser Schutzpflicht derzeit nicht ausreichend nachkommen. Ich will an dieser Stelle zunächst die Dimensionen deutlich machen. Seit Oktober 2022 sind deutschlandweit 29 500 Meldungen zu Kinderpornografie bei unseren Ermittlungsbehörden eingegangen, denen wegen fehlender Ermittlungsansätze nicht nachgegangen werden konnte. 29 500 Meldungen, hinter dieser Zahl verbergen sich viele Tausend schreckliche Einzelschicksale, Kinder und Jugendliche, Mädchen und Jungen, die gerade jetzt unter ihren Peinigern leiden, die die Taten nicht vergessen werden und im schlimmsten Fall ihr ganzes Leben lang mit sich herumtragen werden. Bisher haben sich viele im politischen Raum darauf zurückgezogen, dass eine Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität rechtlich nicht möglich sei, und haben sie deshalb abgelehnt. Doch, meine Damen und Herren, spätestens seit September 2022 kann sich hierauf niemand mehr berufen. Der Europäische Gerichtshof hat die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Datenschutz und die Interessen der Kinder auf einen ausreichenden Schutz durch die Sicherheitsbehörden gegeneinander abgewogen und ist zum Ergebnis gekommen, dass ein Korridor eröffnet werden kann, innerhalb dessen die Speicherung der IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität wie auch Kinderpornografie möglich ist. Genau diesen Korridor wollen wir als Hessische Landesregierung nutzen. Deshalb schlagen wir Ihnen den vorliegenden Gesetzentwurf vor. Wir orientieren uns strikt an den Erfahrungen und Bedürfnissen der Praxis und haben die Speicherfrist auf einen Monat begrenzt. Wir orientieren uns damit am unteren Ende des aus Sicht der Praxis Notwendigen. Dieser Zeitraum ist ausreichend, aber auch notwendig, um – das haben nicht wir erarbeitet, sondern das Bundeskriminalamt – nach einer Auswertung des Bundeskriminalamtes aus dem vergangenen Jahr eine Erfolgsquote von über 90 Prozent erreichen zu können. Das gegenwärtig innerhalb der Parteien der Bundesregierung sehr kontrovers diskutierte Quick-Freeze-Verfahren klingt zwar im ersten Moment gut, ist aber nach Auffassung von Fachleuten aller Couleur nicht ausreichend. Auch der Deutsche Richterbund, der Bund Deutscher Kriminalbeamter und sehr viele Ermittler aus der Praxis haben sich hierzu sehr eindeutig geäußert. Es ist auch für jedermann sehr leicht zu verstehen: Einfrieren kann man nur die Daten, die man auch hat. Das Problem unserer Ermittler ist, dass die erforderlichen IP-Adressen wegen der fehlenden Speicherpflicht erst gar nicht zur Verfügung stehen. Soweit wir heute überhaupt Ermittlungserfolge haben, gehen diese sehr häufig beziehungsweise fast immer auf Datensätze von IP-Adressen zurück, die wir von befreundeten ausländischen Diensten und befreundeten Ländern erhalten haben. Denn in den Vereinigten Staaten wie fast überall in der Europäischen Union hat man längst erkannt, dass eine wirksame Bekämpfung von Kindesmissbrauch ohne eine Speicherung von IP-Adressen nicht gelingen kann. Deshalb sollte der politische Raum an dieser Stelle auch ehrlich sein, und wir sollten alle miteinander einräumen: Das Quick-Freeze-Verfahren ist nicht ausreichend, ist keine wirksame Alternative. Es wird kein Problem damit gelöst. Ich möchte vorsorglich zur Versachlichung der anstehenden Diskussionen, die wir heute beginnen, klarmachen: Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht ausschließlich die Speicherung der IP-Adresse vor. Es geht ausdrücklich nicht um die Speicherung von objektiven oder geografischen Verkehrsdaten, anhand derer Bewegungsprofile von Bürgerinnen und Bürgern erstellt werden könnten. Die Speicherung der IP-Adresse ist zur Identifizierung eines Endgerätes, meistens eines Computers, deshalb zwingend erforderlich, weil dem Endgerät bei jedem Vorgang eine IP-Adresse neu zugewiesen wird. Das ist der wesentliche Unterschied zu Telefonanschlüssen. Dort ist eine Telefonnummer permanent vergeben, bei den IP-Adressen erfolgt der tägliche Wechsel. Wir schlagen also mit diesem Gesetzentwurf nicht mehr und nicht weniger vor, als den Computer im Bereich schwerster Straftaten für einen Monat wie ein Telefon zu behandeln. Das dürfte die geringste aller möglichen datenschutzrechtlichen Eingriffstiefen sein. Angesichts dessen, um was es uns geht – Schutz der Kinder in unserer Gesellschaft –, sollten wir hier dem Interesse der Ermittlungsbehörden, dem Schutz der Opfer, den Vorrang vor dem Datenschutz einräumen. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung für den Gesetzesantrag des Landes Hessen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsminister Heinz! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Rechtsausschuss, dem Verkehrsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich rufe TOP 47 auf: TOP 47 Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 184/24) Mir liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Eisenreich vor. Georg Eisenreich (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesetzesinitiative verfolgt das Ziel, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht von einer Verfolgung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausgeschlossen werden. Damit wollen wir Abmahnmissbrauch verhindern und einer für Unternehmen belastenden überschießenden Umsetzung des EU-Datenschutzrechts entgegenwirken. Das Problem: Ein kleiner Formfehler in der Datenschutzerklärung auf der Homepage reicht bei Unternehmen schnell für einen Verstoß gegen die DSGVO aus. In Deutschland werden bei Datenschutzverstößen von Unternehmen oft Abmahnungen von echten oder auch von scheinbaren Konkurrenzunternehmen nach dem UWG ausgesprochen. Diese Verfolgung nach dem Wettbewerbsrecht halten wir aus drei Gründen für falsch. Erstens. Die in der DSGVO vorgesehenen Rechtsbehelfe bei Datenschutzverstößen sind ausreichend. Ein Klagerecht von Mitbewerbern ist neben dem umfassenden Rechtsschutzsystem der DSGVO, das es ja gibt, nicht erforderlich. Es handelt sich also um eine überschießende Umsetzung des EU-Datenschutzrechts, die unnötig ist. Zweitens. Die Verfolgung von Datenschutzverstößen passt nicht zum Schutzzweck des Wettbewerbsrechts. Das UWG schützt den Verbraucher als Marktteilnehmer vor unlauterer Beeinflussung seines wirtschaftlichen Verhaltens. Das Datenschutzrecht schützt ihn dagegen in seinem Persönlichkeitsrecht. Drittens führt die Durchsetzung des Datenschutzrechts durch Mitbewerber zu Missbrauchsgefahr. Gerade das Datenschutzrecht ist hier besonders missbrauchsanfällig. Aus diesen Gründen hat sich der Freistaat Bayern schon im Zuge der Umsetzung der DSGVO 2018 und bei den nachfolgenden UWG-Reformen dafür eingesetzt, Datenschutzverstöße ausdrücklich aus dem UWG auszuschließen. Dem ist der Bund leider nur unzureichend nachgekommen und hat lediglich kleineren Unternehmen bei DSGVO-Abmahnungen einen Schutz vor dem Ersatz der Abmahnkosten gewährt. Immerhin! Aber das Problem wird nicht befriedigend gelöst. Mit unserer Initiative wollen wir die Forderung nach einem vollständigen Ausschluss von DSGVO-Verstößen aus dem UWG erneuern. Diese Lösung schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und entspricht eins zu eins dem Ziel der EU-Vorgaben. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Staatsminister Eisenreich! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Innenausschuss, dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich rufe TOP 10 auf: TOP 10 Entschließung des Bundesrates zum erleichterten Zugang zu Lohnersatzleistungen für das Baugewerbe – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 101/24) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung rufe ich Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen auf. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Dann frage ich, wer entsprechend Ziffer 2 dafür ist, die Entschließung unverändert zu fassen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Ich rufe TOP 11 auf: TOP 11 Entschließung des Bundesrates „Rolle von Biogas und Biomethan für die Energiewende stärken“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 119/24) Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern beigetreten. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist, die Entschließung wie soeben festgelegt zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 12 auf: TOP 12 Entschließung des Bundesrates „Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 109/24) Dem Antrag ist Hamburg beigetreten. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe dieser Änderungen zu fassen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Dann kommen wir zu TOP 13: TOP 13 Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der Arzneimittelversorgung“ – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 103/24) Mir liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Staatsminister Dulig (Sachsen) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Änderungen zu fassen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe TOP 14 auf: TOP 14 Entschließung des Bundesrates „Umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und Länder“ – Antrag der Länder Hessen und Bayern – (Drucksache 135/24) Dem Antrag sind Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen- Anhalt beigetreten. Um das Wort hat Herr Minister Strobl aus Baden- Württemberg gebeten. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in einer sicherheitspolitischen Zeitenwende, insbesondere im Hinblick auf den durch nichts zu rechtfertigenden brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Vor diesem Hintergrund ist es ungemein wichtig, die umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch den Bund und die Länder voranzutreiben. Deswegen ist Baden-Württemberg der Initiative aus Hessen gerne beigetreten, und eine ganze Reihe anderer Länder hat das ebenfalls getan. Wir müssen unser Land besser aufstellen, um mit möglichen Krisen fertigzuwerden, seien es Pandemien, sei es der Verteidigungsfall oder seien es Hochwasserkatastrophen. Es wird in diesem Zusammenhang immer viel über die Notwendigkeit von Resilienz gesprochen. Diese kann sich freilich nur herausbilden, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen und die entsprechenden Mittel 1 Anlage 4 eingesetzt werden. Es ist in der Vergangenheit auch einiges getan worden. Es ist ganz im Sinne der Länder, dass die Bundeswehr mit erheblichem Mitteleinsatz wieder für ihre Kernaufgabe, die Landesverteidigung, und die Erfüllung unserer Bündnisverpflichtungen tauglich gemacht wird. Das unterstützen wir. Das ist gut so, auch wenn am Horizont schon wieder die Frage ins Blickfeld gerät, wie es nach der Inanspruchnahme des Sondervermögens weitergehen soll. Wenn wir aber für unsere äußere Sicherheit richtigerweise so kräftig investieren, müssen wir auch für den zivilen Schutz mehr tun. Deswegen wäre es dringend notwendig, dass der Bund in diesem Zuge auch die zivile Verteidigung, also die Mitwirkung der Länder, entsprechend stärkt. Der Zivil- und Katastrophenschutz ist eines der grundlegenden Schutzversprechen unseres Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder fordern seit Längerem, und zwar parteiübergreifend, dass ein Sondervermögen in Höhe von 10 Milliarden Euro, also 1 Milliarde jährlich, für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt wird. Wir erwarten, dass der Bund sich bewegt, dass hier jetzt tatsächlich etwas geschieht. Wir erkennen aber gleichzeitig ausdrücklich an, dass im Anschluss an die letzte Innenministerkonferenz endlich ein Gesprächsforum ins Leben gerufen wurde, das alle Beteiligten, also die Länder, das Bundesinnenministerium, aber auch das Bundesverteidigungsministerium, zusammenbringt. Das ist richtig. Selbstverständlich brauchen wir aber auch entsprechende finanzielle Unterstützung durch den Bund in Sachen Bevölkerungsschutz. Es ist schließlich eine ausgesprochen komplexe Aufgabe, in diesen Themenbereichen umfassende Lösungen zu finden, zu der die weitere Ausarbeitung des Operationsplans Deutschland hinzugekommen ist. Wir unterstützen die Bundeswehr dabei gerne. In diesem Zusammenhang hat es mich sehr gefreut, dass der Befehlshaber des Territorialen Führungskommandos, Generalmajor Bodemann, erst vor Kurzem erklärt hat, wie positiv er die große Bereitschaft auch und gerade der Länder empfindet, an dieser umfassenden Planung mitzuwirken. Man hätte vieles schon vorher anpacken können. Dass die aktuelle Rechtslage nicht nur im Hinblick auf die buchstäblich aus der Zeit gefallene Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzgebung auf den Prüfstand gestellt werden muss, ist gewiss keine neue Erkenntnis. Es ist aus Sicht der Länder dringend erforderlich, dass der Bund die rechtliche Grundlage schafft, mit der die im Auftrag des Bundes wahrzunehmenden Aufgaben klar geregelt werden. Die derzeitige Gesetzeslage des Bundes umfasst diese Aufgaben nicht beziehungsweise nicht mehr in ausreichendem Maße. Die am Ende für die Umsetzung der Regelungen zuständigen Länder hatten mit ihrer Expertise schon kurz nach dem Beginn des Angriffs auf die Ukraine genau darauf hingewiesen. Dasselbe gilt für die Erarbeitung eines modernen Schutzraumkonzepts, das ich selbst bereits in der Herbstsitzung der Innenministerkonferenz im Jahr 2022 angeregt habe. Es bleibt die Quintessenz: Bestimmt haben wir inzwischen alle die richtige Richtung eingeschlagen, so jedenfalls mein Eindruck. Mit dem Entschließungsantrag fordern die Länder aber einmal mehr den Bund auf, sich konzentriert und fokussiert in einem transparenten und effektiven Prozess dieser Herausforderungen anzunehmen und vor allem auch die dafür dringend notwendigen Mittel bereitzustellen, so wie wir uns in der Innenministerkonferenz einstimmig noch einmal über Parteigrenzen hinweg darauf verständigt haben. Noch haben wir die Zeit, den Bevölkerungsschutz gemeinsam auf einen modernen und den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Stand zu bringen. Nur: Diese Zeit läuft ab. Deswegen bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Strobl! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe zunächst auf: Ziffer 3! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht aufgerufenen Ziffern der Ausschussempfehlung! – Mehrheit. Wer dafür ist, die Entschließung in der soeben geänderten Fassung anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Die Tagesordnungspunkte 15 und 24 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 15 15. Entschließung des Bundesrates – „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 10/24) in Verbindung mit TOP 24 24. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (Drucksache 129/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hat das Wort: Frau Staatsministerin Schmitt aus Rheinland-Pfalz. Daniela Schmitt (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unseren vielen Begegnungen mit Unternehmen hören wir immer wieder, dass neben dem Arbeits- und Fachkräftebedarf das Thema Bürokratie von besonderer Bedeutung ist. Zu viel Bürokratie bindet Ressourcen, Zeit und Energie, all das, was besser in die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, in die Erschließung neuer Märkte, in die Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Wertschöpfung investiert werden sollte und – das sage ich mit Blick auf die allgemein angespannte Lage – auch investiert werden müsste. Vierzehn Stunden pro Woche verbringen Unternehmen aus dem Gastgewerbe laut einer DIHK-Studie damit, bürokratische Verpflichtungen zu erfüllen. Ärzte beschäftigen sich laut Marburger Bund bis zu drei Stunden täglich mit Dokumentationen und Formularen statt mit den Patienten. Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung kostet die Bürokratie die deutschen Unternehmen genauso viel, wie sie in Forschung und Entwicklung investieren, und sie frisst überdies die Hälfte der Gewinne. All das sind Beispiele, wie sich Bürokratie im wirtschaftlichen Alltag unserer Unternehmen und Selbstständigen auswirkt und wie sie belastet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade für den Erfolg des Mittelstands ist eine Bürokratieentlastung von entscheidender Bedeutung. Das sage ich als Wirtschaftsministerin eines Bundeslandes, das zuletzt vor allem mit Großunternehmen positive Schlagzeilen gemacht hat. Ich kann aus unmittelbarer Erfahrung berichten: Eine Milliardeninvestition wie die Ansiedlung des Pharmaunternehmens Lilly bei uns in Rheinland-Pfalz ist vor allem deswegen möglich, weil Land, Genehmigungsbehörden und die Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen und Dinge ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele unserer Bundesländer sind mittelständisch geprägt. Bei zahlreichen Begegnungen erfahre ich immer wieder von den Herausforderungen, mit denen gerade diese Unternehmen tagtäglich konfrontiert sind. Bürokratie ist ein entscheidender Teil davon. Es ist die Vielzahl von Vorschriften, von denen jede für sich genommen überschaubar wirkt und ihren vermeintlichen Grund hat, aber in der Summe belastet, sowohl mit personellen Ressourcen als letztendlich dann auch wirtschaftlich. Jede Ebene, ob die EU, der Bund, die Länder oder die Kommunen, ist deshalb gefordert, ihr eigenes Regelungsportfolio genau anzusehen und sich zu fragen: Ist es praxisgerecht, brauchen wir es wirklich und in welcher Form? Ich bin überzeugt: Wir müssen schneller werden, wir müssen effizienter werden, wir müssen schlanker, digitaler und letztendlich innovativer werden, und wir müssen schauen, wo bürokratische Regelungen lähmen statt ermöglichen. Hier hat sich einfach in den letzten Jahren zu viel an- und aufgestaut. Die Entlastung von Bürokratie ist dabei nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse der Gesellschaft insgesamt. Ein dynamischer Mittelstand steht für Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und sozialen Zusammenhalt. Wenn wir den Mittelstand stärken, indem wir ihn von Bürokratie entlasten, dann stärken wir unser Land insgesamt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das von der Bundesregierung vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz ist aus Sicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – genau genommen der vierte wichtige Schritt nach den Bürokratieentlastungsgesetzen I bis III. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung den ursprünglichen Entwurf erweitert und die Entlastungswirkung nochmals verstärkt hat. Entlastungen wie etwa das Ende der Meldezettelpflicht in der Hotellerie für Inländer, der Verzicht auf die Schriftformerfordernisse in bestimmten Bereichen, das alles sind in der täglichen Praxis unserer mittelständischen Unternehmen wichtige Erleichterungen. Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass wir den Weg der Bürokratieentlastung fortsetzen werden. Entbürokratisierung und Bürokratieentlastung sind eine Daueraufgabe, der wir uns weiter stellen werden und stellen müssen. Arbeiten wir weiter an dieser großen Aufgabe, sei es im Gesetzgebungsverfahren zum vorliegenden Bürokratieentlastungsgesetz IV, sei es in unserer tagtäglichen Arbeit! – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsministerin Schmitt! – Um das Wort hat Herr Staatsminister Pentz aus Hessen gebeten. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich mich bei der Bundesregierung bedanken, dass sie das Thema Entbürokratisierung auf die politische Agenda gesetzt hat. Doch als Sie im März Ihr Bürokratieentlastungspaket vorgestellt haben, da war die Enttäuschung bei vielen Akteuren groß. Noch im Dezember 2023 hat der Bundesjustizminister von einem drohenden „Bürokratie-Burn-out“ in Deutschland gesprochen. Sein vorgelegter Behandlungsansatz hat aber leider nur zu einem homöopathischen Rezept geführt. Nach drei Jahren Verbändebeteiligung, Bewertung, Gesprächen und vielen interessanten Ansätzen hat die Bundesregierung ein echtes, großes Bürokratieentlastungsgesetz nicht vorgelegt. Deshalb kann ich die Enttäuschung bei den Verbänden, aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut nachvollziehen. Wer wie ein Löwe brüllt, der sollte wenigstens wie eine mutige Katze handeln. Meine Damen und Herren, in kaum einem Politikbereich liegen Ankündigungen und tatsächlicher Erfolg so weit auseinander wie beim Thema Bürokratieabbau. Vielleicht liegt es daran, dass wir selbst, die Politik, die Regeln geschaffen haben, um die es geht, und wir wissen, dass es für jede Regelung – das hat meine Vorrednerin, Frau Kollegin Schmitt, wie ich finde, sehr gut herausgearbeitet – natürlich eine gute Begründung gibt und meist auch eine starke Lobby. Aber wir müssen uns am Ende des Tages die Frage stellen lassen, ob diese vielen Regelungen nicht dazu führen, dass Vertrauen in den Staat und die Institutionen verloren geht. Vor diesem Hintergrund sage ich sehr selbstkritisch: Seit dem 1. Januar 2014 wurden unter dem Strich 121 bundesrechtliche Gesetze neu geschaffen. Das ist mehr als nur eine wirtschaftliche Frage. Es stellt sich vielmehr die Frage nach der Handlungsfähigkeit unseres Staates. Es geht um Vertrauen, wenn Asylverfahren zu lange dauern, wenn sich Genehmigungsverfahren teils Jahrzehnte ziehen, wenn Logistikunternehmen monatelang auf die Genehmigung für Schwertransporte warten müssen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Daten bei der Behörde zwar online eintragen können, diese Formulare aber ausdrucken, unterschreiben und persönlich vorbeibringen müssen, dann müssen wir uns nicht wundern, dass ein komisches Gefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht. In dieses Bild passt dann auch, dass die Bundesregierung nicht in der Lage war, den Abbau der weit über 400 bürokratischen Hürden, die uns die Verbände aufgezählt haben, in einen Gesetzentwurf umzusetzen. Gerade einmal ein Bruchteil davon kam am Ende in das Gesetz. Die Beispiele ließen sich beliebig fortführen. Wie gesagt, es sind nicht nur die wirtschaftlichen Folgen, die spürbar sind, sondern es ist auch die Alltagsbürokratie, die bei den Menschen das Vertrauen in den Staat schwinden lässt. Verlieren die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, erodiert die Gesellschaft und am Ende die ganze Demokratie. Wer davon profitiert, das wissen wir nur allzu gut in diesem Hause. Deshalb werbe ich dafür, dass wir uns beim Abbau von Bürokratie viel mehr und intensiver bemühen. Die Entschließung des Landes Schleswig- Holstein enthält sehr gute und richtige Schritte. Diese müssen dann aber auch von der Bundesregierung umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, nutzen wir doch die Vorteile des Föderalismus! Lassen Sie uns eintreten in einen Wettbewerb der Länder um die bürgerfreundlichste und effizienteste Verwaltung Deutschlands! Als Land Hessen haben wir uns da viel vorgenommen, doch wir brauchen für viele unserer Ideen den Schulterschluss mit dem Bund und mit den anderen Ländern. Dieser Schulterschluss soll keine parteitaktische Allianz sein, sondern ein Demokratiestärkungsprogramm. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsminister Pentz! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) und Staatsminister Dulig (Sachsen) abgegeben. Ich rufe dann die Abstimmung auf. Ich beginne mit Punkt 15. 1 Anlagen 5 und 6 Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich frage, wer Ziffer 1 unterstützt. – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Über Ziffer 4 lasse ich getrennt abstimmen. Ich beginne mit Buchstabe b Unterbuchstabe l. – Mehrheit. Dann fahren wir fort mit Unterbuchstabe o. – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest von Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7 rufe ich wiederum getrennt auf. Ich beginne mit Satz 3 von Nummer 4a. Wer stimmt zu? – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für den Rest von Ziffer 7! – Minderheit. Wir fahren fort mit Ziffer 9. – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Fassung? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir fahren mit Tagesordnungspunkt 24 fort. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Über Ziffer 1 lasse ich getrennt abstimmen. Wir beginnen mit Buchstabe a. – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 1 im Übrigen! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Nun kommen wir zu dem Landesantrag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Zurück zu den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 35! – Mehrheit. Ziffer 42! – Minderheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 16 16. Entschließung des Bundesrates „Eine starke und sinnvoll flankierte Kraftwerksstrategie für eine versorgungssichere Energiewende“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg – (Drucksache 120/24) in Verbindung mit TOP 17 17. Entschließung des Bundesrates für den netzdienlichen Aufbau von Wasserstofferzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen in Deutschland – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 121/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Um das Wort hat gebeten: Herr Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin Schwesig! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn das Fundament unseres zukünftigen klimaneutralen Energiesystems aus erneuerbaren Energien besteht, ist allen klar, dass dies zur erfolgreichen Umsetzung von Energiewende und Kohleausstieg nicht ausreichend sein wird. Ein sehr wichtiger Pfeiler dieses neuen Systems sind steuerbare und hochflexible Kraftwerke, um die Volatilität von Wind und Sonne auszugleichen. Dies wird im Zusammenspiel mit weiteren Flexibilisierungsoptionen wie Batteriespeichern, Pumpspeichern und einer flexibleren Verbrauchsstruktur die Versorgungssicherheit unseres Systems garantieren. Damit der gesetzlich vorgeschriebene Kohleausstieg funktioniert, muss die Versorgungssicherheit klar und hundertprozentig gegeben sein, sei es 2030 wie im Rheinischen Revier, 2034/2035 wie im Mitteldeutschen Revier oder nach 2038 wie in der Lausitz. Bevor wir die Kohlekraftwerke aber abschalten können, brauchen wir neue flexible Gaskraftwerke, Kapazität, die system- und netzdienlich zu verorten ist, das heißt, unter dem Strich vor allem dort, wo bisher Kohle- und Atomkraft am Netz waren oder sind. Schon seit mehreren Jahren gibt es beim Bau neuer Gaskraftwerke aber nur geringe Aktivitäten am Markt. Fehlende Gaskraftwerkskapazitäten dürfen aber den gesetzlich festgelegten Ausstiegspfad auf keinen Fall gefährden. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung das Problemfeld im Rahmen der Kraftwerksstrategie ins Visier genommen hat. Leider hat es recht lange gedauert, und bis zum Sommer müssen nun schleunigst das finale Konzept und auch die Förderung stehen, damit die geplanten 10 Gigawatt „H2-ready“-Gaskraftwerke schnell kommen. Diese 10 Gigawatt werden aber nach Stand fast aller Untersuchungen zum Thema nicht ausreichen, um die Versorgungssicherheit nach Abschalten der Kohlekraftwerke im Zeitraum 2030 bis 2038 sicherzustellen. Deshalb plant die Bundesregierung einen technologieoffenen Kapazitätsmechanismus, der weitere Kraftwerksinvestitionen anreizen soll. Aufgrund der Komplexität dieses neuen Instruments ist die Bundesregierung angehalten, die Bundesländer hier intensiv und frühzeitig einzubeziehen. Eine Option in dieser Diskussion – das sage ich als Vertreter Sachsen-Anhalts – ist auch Biogas. Biogas kann schon heute einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Entsprechende Anreize für einen flexiblen Einsatz sind deshalb im Rahmen der Kraftwerksstrategie unbedingt zu berücksichtigen. Ein wichtiger Baustein der wasserstofffähigen Kraftwerke ist die regionale Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Die Relevanz dieses Themas kann nicht oft genug betont werden; sie wird auch in der Verbindung der beiden Tagesordnungspunkte deutlich. Die Wasserstoffwirtschaft bietet nicht nur eine vielversprechende Lösung für die Dekarbonisierung, sondern leistet gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Insbesondere die Vor-Ort-Erzeugung von grünem Wasserstoff mittels Elektrolyseuren gewinnt im Zusammenhang mit den regionalen Vorhaben zunehmend an Bedeutung. Jedoch muss uns bewusst sein: Elektrolyseure sind zusätzliche Stromverbraucher mit hohem Strombedarf. Es ist in den kommenden Jahren in Deutschland von einem Ausbau von Elektrolyseanlagen im Bereich von mehreren Hundert Megawatt bis in den Gigawattbereich auszugehen. Daher ist entscheidend, dass Elektrolyseure möglichst systemdienlich verortet werden, um bestehende Netzengpässe nicht zu verschärfen. Dies wird auch in der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2023 deutlich betont. Die Systemdienlichkeit der Standorte ist ein relevanter Faktor. Wasserstofferzeugung soll ja grundsätzlich überall in Deutschland möglich sein, jedoch mit einem Schwerpunkt in Gebieten, die bereits über ausreichend erneuerbare Überkapazität verfügen. Dies ist wichtig, um der Gefahr von häufigem Redispatch und den damit einhergehenden Kosten zu begegnen. Erfolgt die Allokation von Elektrolyseuren eben nicht systemdienlich, ist von weiterem steigenden Netzausbaubedarf auszugehen. Daraus resultierende Steigerungen der Entgelte und Kostensteigerungen für Verbraucher wie Unternehmen sind zu verhindern. Ein effizientes und ausgewogenes Verteilungssystem ist entscheidend, um die Kosten für die Verbraucher zu kontrollieren und den Strompreis nicht weiter steigen zu lassen. In diesem Sinne ist es von größter Bedeutung, dass wir alle gemeinsam an der Weiterentwicklung und Umsetzung dieser nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft arbeiten. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Professor Dr. Willingmann! – Um das Wort hat gebeten: Herr Minister Professor Dr. Steinbach aus Brandenburg. Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist das dritte Mal, dass wir heute etwas zum Thema Wasserstoff hören. Er ist eben das zentrale Element der Energiewende, insbesondere Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Dieser gilt als Ausgangsstoff für viele gasförmige und flüssige grüne Energieträger, die in den Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie die Chance bieten, diese zu defossilisieren. Bis Mitte letzten Jahres gab es keinen regulatorischen Rahmen, der festlegte, wann der Strom zur Herstellung von Wasserstoff als erneuerbar gilt, wodurch eine Regelung auch für die Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote nicht gegeben war. Die EU-Kommission hat dies im Sommer 2023 korrigiert. Es gibt nun eine eindeutige Regelung, wann der Strom zur Herstellung von Wasserstoff als erneuerbar gilt, die auch schon im nationalen Recht verankert ist. Der Bund hat die EU- Mindestvorgabe eins zu eins mit der jüngsten Novelle zur 37. BImSchV übernommen, allerdings ohne dabei seinen weitergehenden Gestaltungsspielraum zu nutzen. Wenn der Strombezug über das Netz erfolgt, gelten die Kriterien der Zusätzlichkeit, der zeitlichen Korrelation und der geografischen Korrelation. Hierbei ist aber das geografische Kriterium so weit gefasst worden, dass es für die Gebotszone Deutschland-Luxemburg keinerlei Auswirkung hat. Mit der geografischen Vorgabe wollte die EU aber eigentlich vermeiden, dass zwischen den erneuerbaren Energieanlagen und der Wasserstofferzeugungsanlage ein Netzengpass besteht, der durch den zusätzlichen Strombedarf noch verstärkt wird. Solange aber das Stromübertragungsnetz nicht entsprechend ausgebaut ist, sind zusätzliche Netzengpässe, wie es der Kollege Willingmann gerade ausgeführt hat, zu befürchten, besonders, wenn im Rahmen des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft auch der Aufbau von Wasserstofferzeugungsanlagen beginnt und es unwesentlich ist, aus welchen Bereichen der Gebotszone der Strom per Betrag bezogen wird. Dies kann dazu führen, dass die Akzeptanz für den dringend benötigten Ausbau von erneuerbaren Energien sinkt. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist aber auch von der Akzeptanz in der Bevölkerung und in den Kommunen abhängig, um die zusätzlich benötigten erneuerbaren Energieanlagen errichten zu können. Dies erreichen wir nicht, wenn wir die Netzbelastung weiter steigen lassen, das Stromnetz nicht entsprechend ausgebaut ist und folglich Gaskraftwerke im Süden der Republik im Rahmen einer Redispatchmaßnahme hochgefahren werden müssen und zeitgleich der erneuerbare Strom nicht weitertransportiert und verbraucht werden kann. Dies führt zu Kosten, die am Ende die Verbraucher tragen müssen. Schon heute schwankt die Höhe der Netzentgelte in den einzelnen Regionen teils deutlich, und dies könnte sich auf diese Art und Weise weiter verschärfen. Dies würde die Diskussion um geteilte Strompreiszonen weiter befeuern. Ich bitte, zu registrieren, dass wir uns bis heute stets gegen geteilte Strompreiszonen ausgesprochen haben, obwohl damit das Ungleichgewicht der Netzentgelte weiterhin zu unseren Ungunsten bestehen bleibt. Damit auch in Zukunft Deutschland eine Preiszone bleibt, sollte daher möglichst alles darangesetzt werden, dass sich die Situation nicht für einige weiter kostentechnisch verschlechtert. Der Antrag hat das Ziel, weitere Stromnetzengpässe zu vermeiden und damit die Kosten des Stromnetzes für alle nicht noch weiter unnötig ansteigen zu lassen. Davon profitieren am Ende alle. Der Antrag ist auch nicht als eine Dauerlösung angelegt, sondern nur so lange, wie das Netz nicht entsprechend ausgebaut ist. Es ist daher von besonderem Interesse, dass das geografische Kriterium entsprechend umformuliert wird, um den ursprünglichen Gedanken der Vermeidung von Netzengpässen zwischen erneuerbaren Anlagen und der Wasserstoffanlage wiederaufzunehmen. Gleichzeitig kann die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren unterstützt werden. Ich bitte deshalb um eine breite Unterstützung und Zustimmung. Lassen Sie mich mit einer Bemerkung schließen: Mir ist in den vergangenen Tagen vermehrt zugetragen worden, dass der gemeinsame Antrag von Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als eine Regelung zum Nachteil des Südens verstanden wird. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Unser Antrag ist ein Unterstützungsantrag für den Süden, denn er ist ein Plädoyer gegen geteilte Strompreiszonen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Professor Dr. Steinbach! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg) abgegeben. Ich komme zur Abstimmung Wir beginnen mit Punkt 16. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Staatssekretär Thorsten Bischoff (Saarland) gibt eine Erklärung zu Protokoll2. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Fassung? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. 1 Anlage 7 2 Anlage 8 Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland vor. Ich beginne mit dem Länderantrag. Wer stimmt zu? – Minderheit. Dann frage ich, wer den Ausschussempfehlungen zuzustimmen wünscht? – Mehrheit. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Fassung? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe TOP 43 auf: TOP 43 Entschließung des Bundesrates „Finanzielle Verantwortung des Bundes bei der Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 170/24) Dem Antrag sind Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland beigetreten. Ich habe mehrere Wortmeldungen. Zunächst hat das Wort: Frau Ministerin Touré aus Schleswig-Holstein. Aminata Touré (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bund, Länder und Kommunen haben die gemeinsame Verantwortung, für die besten Kitas in Deutschland zu sorgen. Wir haben eine sehr gute Grundlage mit dem Gute-KiTa-Gesetz und mit dem KiTa-Qualitätsgesetz. Der Bund unterstützt uns finanziell, und wir haben uns wiederum als Länder finanziell und vertraglich dazu verpflichtet, Qualitätsansprüche vor Ort einzuhalten und umzusetzen. Ich möchte mich an allererster Stelle bei Bundesfamilienministerin Paus dafür bedanken, dass es ihr gelungen ist, die 4 Milliarden Euro für die Länder in den Jahren 2023 und 2024 sicherzustellen. Das ist und war sehr wichtig. Nun sind wir aber als Bund, Länder und Kommunen gerade dabei, unsere Haushalte für das kommende Jahr aufzustellen. Schleswig-Holstein bringt diesen Antrag ein, weil wir wissen, dass diese Sorge nicht nur uns umtreibt, sondern alle Bundesländer und auch alle Kommunen. Deshalb kämpfen wir dafür, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes über 2024 hinaus dauerhaft erfolgen soll. Der Bund hat in den letzten Jahren mehrfach zugesagt, im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf Dauer und zuverlässig zu finanzieren. Diese Zusage nehmen wir wortwörtlich. Deshalb wundert es uns, dass in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesfinanzministeriums diese Zusage nicht enthalten ist. Für die Bundesländer war die Bundesförderung von jährlich 2 Milliarden Euro in den letzten Jahren enorm wichtig. Ich kann für Schleswig-Holstein sagen, dass das ein Loch von 70 Millionen Euro bedeuten würde. Wir sind uns natürlich im Klaren darüber, dass der Bund mit Blick auf die Haushaltslage vor einer enormen Herausforderung steht, aber – das ist sehr wichtig, zu betonen – das tun die Länder und die Kommunen auch. Wenn man daran festhält, die Schuldenbremse in der jetzigen Form beizubehalten, wenn man daran festhält, die Länder weiterhin mit Bundesgesetzen finanziell massiv zu belasten, dann können wir nicht achselzuckend hinnehmen, dass man sich wiederum aus der Finanzierung eines so enorm wichtigen Bereichs herauszuziehen versucht. Auch wir als Länder tragen selbstredend eine Verantwortung, Mittel dort hineinzustecken. Das tun wir, und wir werden das auch in Zukunft tun. Auch wir stehen in der Verantwortung den Kommunen, den Fachkräften und vor allem den nächsten Generationen gegenüber. Es gibt wenige Punkte, in denen ich mit dem Bundesfinanzminister übereinstimme. Aber die Forderung, dass wir Chancengerechtigkeit ermöglichen müssen, unterschreibe ich. Man kann aber nicht tagein und tagaus fordern, dass das passieren soll, und sich dann als Bund bei der elementarsten Frage der Chancengerechtigkeit herausziehen: der Kitafinanzierung. Deshalb muss diese Förderung fortgeführt werden. Unser Antrag, den Schleswig-Holstein hier gestellt hat, beinhaltet drei zentrale Punkte: Der Bund muss eine verlässliche und dauerhafte Finanzierungsbeteiligung für die vertraglich festgelegten Standards sicherstellen, und das über 2024 hinaus. Das bedeutet, dass die Mittel im Haushaltsentwurf 2025 enthalten sein müssen und, wie gesagt, auch in der mittelfristigen Finanzplanung. Wir brauchen eine Dynamisierung der Mittel, damit die vereinbarten Maßnahmen zur Qualitätsförderung mindestens im bestehenden Umfang weiterhin finanziert werden können. Zweitens ist für Schleswig-Holstein wichtig, dass wir weiterhin für Qualität sorgen möchten. Wir möchten dies unterstützen und fortführen. Aber dafür braucht man mehr und nicht weniger Mittel. Ansonsten werden wir uns das in Anbetracht der finanziellen Lage der Länder, des Bundes und auch der Kommunen nicht leisten können – geschweige denn, wenn man auf die Realität blickt, nämlich den Fachkräftemangel. Damit komme ich zum dritten und letzten Punkt. Für eine gute Kitaqualität brauchen wir Menschen, die diesen Job machen. Wir brauchen gute und vor allem noch mehr Fachkräfte, damit Kitas tatsächlich ihren Bildungsauftrag erfüllen können und der Übergang zur Schule optimal vorbereitet werden kann, damit Kinder in ihrem individuellen Bedürfnis wahrgenommen, angemessen gefördert und in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Wir haben einen enormen Fachkräftemangel im sozialen Bereich; das wissen Sie alle genauso gut wie ich. Dem können wir ausschließlich in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen entgegentreten. Abschließend noch einmal: Kita hat in Schleswig- Holstein einen herausragenden Stellenwert. Wir überarbeiten derzeit unser Gesetz und wissen, dass wir es an vielen Stellen anpassen müssen. Wir wissen ganz genau, dass wir das nur tun können, wenn wir selbst einen finanziellen Rahmen bereitstellen, der etwas ermöglicht. In den vergangenen Jahren haben wir einen aufwendigen Evaluationsprozess in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse zeigen uns einen deutlichen Handlungsbedarf. Ich mache ergänzend dazu in Schleswig-Holstein eine Tour durch die Kitas, um mir einen Eindruck von der Situation vor Ort machen zu können. Ich spreche mit den Fachkräften, den Eltern, den Trägern, den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen. Was mir bei den Besuchen immer wieder deutlich wird, ist: Alle stehen vor dieser Herausforderung. Wir stehen alle in der Verantwortung – Bund, Länder und Kommunen. Deshalb hoffen wir auf die Unterstützung des Bundes, damit wir Bedingungen schaffen können, unter denen Kinder gut betreut werden, unter denen sie gute frühkindliche Bildung erfahren und am Ende des Tages gut aufwachsen können. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam daran arbeiten! – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin Touré! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Hamburg aus Niedersachsen. Julia Willie Hamburg (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Im Bereich der Kindertagesbetreuung sind Bund, Länder und auch Kommunen alle miteinander in einem Boot und arbeiten seit vielen Jahren daran, auf der einen Seite den Rechtsanspruch auf und die Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung auszubauen und auf der anderen Seite die Qualität zu sichern. An dieser Stelle eint uns alle miteinander, dass wir sagen: Es geht eben nicht nur um Betreuung, sondern auch um frühkindliche Bildung, und es geht uns darum, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Noch immer sind wir dabei, die Verabredungen der letzten Jahre in den Ländern und in den Kommunen umzusetzen. Die Kommunen schaffen wie die Weltmeister zusätzliche Kitaplätze. Gleichzeitig haben wir in Niedersachsen einen Ausbildungsrekord für neue Erzieherinnen und Erzieher, was uns unglaublich freut. Wir alle miteinander versuchen, darüber hinaus die Qualität zu steigern. Aber all diese Maßnahmen führen zu einem erheblichen zusätzlichen Fachkräftebedarf, und das in Zeiten, in denen wir in allen Branchen in ganz Deutschland über einen erheblichen Fachkräftemangel reden. Der Bund hat uns in den letzten Jahren vieles ermöglicht, sowohl durch Investitionspakete in den Ausbau von zusätzlichen Plätzen als auch dadurch, dasss die Qualität maßgeblich durch den Bund mitfinanziert wurde. Dafür sind wir sehr dankbar, und Länder und Kommunen haben sich maßgeblich und auch mit erheblichen eigenen finanziellen Mitteln an diesem Ausbau beteiligt. Wir sind an dieser Stelle eine Verantwortungsgemeinschaft, und auch ich möchte unserer Bundesministerin Lisa Paus sehr herzlich danken für die guten Gespräche und dafür, dass sie das Thema in den letzten Jahren immer mit oben auf der Agenda hatte – und auch in Zukunft hat. Trotzdem müssen wir feststellen, dass die Kosten weiter steigen und dass wir, wenn wir die Qualität steigern, zusätzliche Kosten haben, die bestehen bleiben und auf denen die Länder nicht alleine sitzen bleiben können, denn wir können uns das schlichtweg nicht leisten. Die steigenden Baukosten – das wissen wir alle in den Ländern – verschärfen zusätzlich die Problematik, weil wir mehr Geld aufwenden müssen für die gleiche Anzahl an Plätzen, die wir noch zu schaffen haben. Jetzt gibt es eine große Unsicherheit, sowohl in den Ländern als auch in den Kommunen, aber insbesondere in den Kindertagesstätten selbst. Denn die Frage ist: Was wird der Bund künftig tun? Es gibt kein sechstes Investitionspaket mehr, obwohl wir in allen Bundesländern einen erheblichen Platzbedarf haben. Auch in der Frage der Fortsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes und vor allem der Frage einer Verstetigung wissen wir nicht, wie es weitergeht. Das führt zu folgender Situation: Wir haben ohnehin schon durch die befristeten Fördermaßnahmen nur Zeitverträge in den Kindertagesstätten. Sie können sich alle vorstellen, was das in Zeiten des Fachkräftemangels bedeutet. Die Leute entscheiden sich für andere Bereiche und gehen eben nicht in die Kitas. Deshalb brauchen wir vor allem verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen in den Ländern. Da gibt es natürlich, wenn wir Richtung Bundesfinanzminister schauen, zwei Möglichkeiten. Er könnte die Länder endlich angemessen ausstatten im Bereich der Bildungsfinanzierung, denn die Kosten steigen an allen Ecken und Enden, und könnte uns dauerhaft mehr Geld dafür geben. Wenn das aber nicht gewünscht ist, dann ist das Mindeste, was wir aus Richtung des Bundesfinanzministeriums erwarten, dass die Übernahme der Kosten für die Kitaqualität, die wir als Länder mit dem Bund vereinbart haben, verstetigt wird und künftig dauerhaft in der Finanzplanung des Bundes Berücksichtigung findet. Denn Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind entscheidend, um auf der einen Seite gute frühkindliche Bildung zu gewährleisten und auf der anderen Seite weiter Fachkräfte in den Kitas zu binden und neue zu gewinnen. Somit hoffe ich sehr, dass wir bei diesem Thema zu einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kommen können, damit wir die Kitaqualität gemeinsam – Bund, Länder und Kommunen – weiter voranbringen. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin Hamburg! – Jetzt hat das Wort Frau Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Spielerisches Lernen in der Kindertagesbetreuung ist für fast jedes Kind Alltag. Es ist aber kein Kinderspiel, die besten Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Uns allen ist bewusst, wie viel die Länder leisten müssen, um Betreuung und Bildung anzubieten. Deshalb unterstützt der Bund die Länder seit Jahren bei dieser Aufgabe von sehr großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Speziell zur Qualität startete bereits vor zehn Jahren der gemeinsame Entwicklungsprozess von Bund und Ländern unter Beteiligung von Kommunen. 2019 kam das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz. Der Bund engagierte sich zielgerichtet für Kita-Qualität – insgesamt mit 5,5 Milliarden Euro bis Ende 2022. In der laufenden Legislaturperiode haben wir dieses Gesetz mit Blick auf die Qualitätsentwicklung nachjustiert, und es sieht Bundesmittel in Höhe von rund 4 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 vor. Der Bund und die Länder ziehen hier grundsätzlich gemeinsam an einem Strang, und so verstehen wir auch die heutige Debatte. Gerade erst im März haben BMFSFJ und die Länder mit dem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ eine fachliche Grundlage für den weiteren Qualitätsprozess vorgelegt. In einem begleitenden Letter of Intent, den meine Ministerin Lisa Paus initiiert hat, haben wir uns darauf verständigt, dass wir diesen Weg auch gemeinsam beschreiten wollen. Deswegen ist es aus der Sicht des BMFSFJ unerlässlich, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung über 2024 hinaus fortsetzt. Dafür setzt sich auch Ministerin Lisa Paus ein. Wir wollen die nächsten Schritte im Qualitätsprozess zusammen mit den Ländern gehen. Wir haben dabei das langfristige Ziel gemeinsam ganz klar im Blick: ein gutes, verbindliches Qualitätsentwicklungsgesetz. Die Debatte hier und heute verdeutlicht das, und ich sehe auch Ihr Signal, dass trotz angespannter Haushaltslage bei den Qualitätsanstrengungen keinesfalls nachgelassen werden darf. Geld allein reicht aber nicht für die Qualität. Wie meine beiden Vorrednerinnen schon betont haben: Es geht auch um die Gewinnung von ausreichend Fachkräften. Das weiß auch die Bundesregierung. Deshalb haben wir Anfang 2023 die Gesamtstrategie „Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert. Die Länder sind in diesem Prozess unsere wichtigsten Partner, und das Zusammenwirken von Bund und Ländern ist der Schlüssel zum Erfolg. Ich danke Ihnen allen dafür, dass die Gesamtstrategie mit einem Beschluss der JFMK unterstützt und konstruktiv vorangebracht wird. Noch im Mai soll ein gemeinsames Empfehlungspapier von Bund und Ländern mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen veröffentlicht werden. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Qualität in der Kindertagesbetreuung kontinuierlich zu verbessern, die Fachkräfteausbildung auszubauen und diese Schritte gemeinsam zu gehen, damit wir diese Ziele erreichen – für die Startchancen unserer Jüngsten im Land. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! Damit sind wir am Ende der Aussprache. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Frauen und Jugend – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Familie und Senioren, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zu. Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf: TOP 44 Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 176/24) Dem Antrag sind Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen beigetreten. Es liegen Wortmeldungen vor. Als Erste hat das Wort: Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt. Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen dürften wir in Deutschland überzeugt sein, dass die Digitalisierung unserer Gesellschaft zwingend ist. Dafür ist es unerlässlich, dass die Menschen in unserem Land auf eine Netzinfrastruktur bauen können, die es ihnen ermöglicht, nahezu überall auf digitale Leistungen zuzugreifen. Breitbandausbau und vor allen Dingen Mobilfunknetze werden in Zukunft flächendeckend – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes – vorhanden sein müssen. Der Eigenausbau der Mobilfunkbetreiber in Verbindung mit der Erfüllung der Auflagen aus den Frequenzversteigerungen wird nicht dazu führen, dass alle weißen Flecken von der Landkarte verschwinden. Deshalb haben wir ja auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau um den geförderten Ausbau ergänzt. Wir sind dabei ordentliche Schritte vorangekommen, aber wir sind nicht am Ziel. Es gibt noch immer weiße Flecken, auch in meinem Land, Sachsen-Anhalt, wo noch etwa 2,5 Prozent der Landesfläche nicht mit 4G versorgt sind, etwa im Harz. In anderen Flächenländern mit noch größeren topografischen Herausforderungen ist die Situation analog. Das Auslaufen der Förderrichtlinie und die Auflösung der MIG geben nun der Sorge Nahrung, dass dies auch so bleibt. Dies ist umso ärgerlicher, wenn man bedenkt, dass die MIG nach zähem Beginn inzwischen Fahrt aufgenommen hat und eine Umsetzung der gestarteten Verfahren einen deutlichen Fortschritt für die Menschen in der Bundesrepublik bedeuten würde. Deshalb fordern wir die Bundesregierung mit unserem Entschließungsantrag auf, die aktuelle Mobilfunkförderrichtlinie zu verlängern – nicht auf ewig, sondern um genau den Zeitraum, der zum vollumfänglichen Abschluss der gestarteten Förderverfahren der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft benötigt wird. Denn es ist völlig klar, dass nur der kleinere Teil der gestarteten Projekte bis zum 31. Dezember 2024 bewilligt werden kann. Die MIG hat mehr als 2 300 Markterkundungsverfahren durchgeführt und für mehr als 1 000 potenzielle Standorte die für die geförderte Errichtung notwendigen Vorbereitungen getroffen. Derzeit sind allerdings nur 50 Projekte beschieden. Ein erfolgreicher Abschluss aller offenen und weiterer für den Weiße- Flecken-Lückenschluss in den Flächenländern notwendiger Förderverfahren ist bis Ende des Jahres nicht realistisch. Der größere Teil bliebe unerledigt, wenn die Richtlinie außer Kraft treten würde. Wir sollten uns aber alle – Bund, Länder und Kommunen – nicht damit abfinden, dass es Flächen und Menschen gibt, die nicht auf ein leistungsfähiges Netz zugreifen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kluckert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eine verlässliche, flächenabdeckende und selbstverständlich auch hochleistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur ist für Deutschland unerlässlich. Das ist jedem klar, und so steht es auch in den Strategiepapieren der Bundesregierung geschrieben. Wir kommen gut voran, insbesondere beim Ausbau von 5G. Noch nie hat sich eine Technologie derart schnell ausgerollt, noch nie stand eine Technologie so schnell für die Masse der Bevölkerung, für die Unternehmen zur Verfügung wie 5G. Innerhalb des letzten Jahres haben wir hier ein Plus von 11 Prozent in der Flächenabdeckung zu verzeichnen. Die MIG, eine neue Behörde, die von der vorherigen Bundesregierung geschaffen worden ist, wird nun ihre Projekte abarbeiten, und die MIG wird auslaufen – und mit ihr die Mobilfunkförderung, wie wir sie kennen. Warum ist das so? Weil wir uns überlegen müssen: Wie wird die Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland eigentlich ausgebaut? Sie wird privatwirtschaftlich ausgebaut – und das ist auch richtig so –, mit den Versteigerungen der Frequenzen, mit den Auflagen, die die Mobilfunkunternehmen zu erfüllen haben. Und dann wird etwas übrig bleiben. Es werden vielleicht 0,1 Prozent oder 0,8 Prozent übrig bleiben. Irgendwas wird übrig bleiben, wenn am Ende die Mobilfunkfrequenzen verkauft und die Auflagen abgearbeitet worden sind. Selbstverständlich ist der Staat dann in der Verantwortung. Aber ist er verantwortlich mit einer eigenen Behörde, die selbst sehr viel Geld verbraucht, oder ist es nicht sinnvoll, ist es nicht Aufgabe des Staates, zu schauen, mit welchen marktwirtschaftlichen Strukturen er hier nachhelfen kann? Ich nenne zum Beispiel Negativauktionen oder viele andere Dinge, die aus der Organisation selbst heraus dazu beitragen können, selbst lösen können, dass wir am Ende keinen einzigen Flecken mehr übrig haben in Deutschland ohne Mobilfunkabdeckung. Insbesondere in haushalterisch schwierigen Zeiten müssen wir auf unsere Effizienzen zurückgehen, müssen wir zeigen, dass der Staat den Mut hat, vielleicht auch liebgewonnene Strukturen aufzulösen und effizienter zu werden. Ich denke, wir haben als Bundesregierung die Kraft, hier voranzugehen und zu sagen: Ja, wir wollen das Geld nutzen, um tatsächlich in der Infrastruktur selbst etwas zu erledigen, die Infrastruktur selbst mit den Mitteln auszustatten und nicht behördliche Strukturen, in die das Geld am Ende fließt und wo es dann gegebenenfalls auch bleibt. Also: Geld direkt in die Infrastruktur investieren und nicht in die Behörden! Aber das ist nicht alles, was wir tun können. Was können wir noch gemeinsam tun – Bund, Länder, Kommunen? Jeder einzelne weiße Fleck hat eine Geschichte. Diese Geschichte beginnt meistens mit Nichtgenehmigung, mit Flächen, die nicht zur Verfügung stehen, oder mit Initiativen vor Ort, die Dinge verhindern. Unternehmen wünschen sich immer noch einfachere und vereinheitlichte Bauordnungen, Bürokratieabbau. Hier können wir vor Ort eine Menge tun, um bei der digitalen Infrastruktur in Deutschland voranzukommen. Wir als Bundesregierung arbeiten derzeit am TK- Netzausbaubeschleunigungsgesetz, an der Schaffung eines Gigabit-Grundbuches, an der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, aber eben auch an der Schaffung des überragenden öffentlichen Interesses bei der digitalen Infrastruktur. Wo, wenn nicht hier, ist das sinnvoll? Denn die digitale Infrastruktur ist die Basis für alles, was Zukunft ist in unserem Land. Mein Fazit ist: Geld ist nicht alles, Behörden sind es schon gar nicht – gemeinsam daran arbeiten, dass wir schneller besser und unkomplizierter werden, schon. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer ist für die sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit. Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 18 auf: TOP 18 Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) (Drucksache 123/24) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Ersten darf ich Herrn Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt aufrufen. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin Rehlinger! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Reformschritt im BAföG an und greift ausgewählte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf. Ausdrücklich begrüßen möchte ich dabei die Einführung der Studienstarthilfe. Hiermit werden die mit dem Studienbeginn verbundenen Aufwendungen für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten abgefedert und so die Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft maßgeblich gestärkt. Auch die Digitalisierung dieses Antragsverfahrens ist zu loben. Besonders begrüße ich ebenfalls die Berücksichtigung individueller Studienverläufe durch die Einführung eines Flexibilitätssemesters und die Erleichterung des Fachrichtungswechsels. Die Regelungen zum Abbau unnötiger Bürokratie, zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung im BAföG sind ebenfalls zu loben. Allerdings hätte man sich noch mehr wünschen können. Eine Anhebung der Bedarfssätze scheint unumgänglich. Die stagnierenden Fördersätze sind kein gutes Signal. Eine ausbleibende Anpassung trägt hier zu einer Verschlechterung der oft schon schwierigen sozialen Lage von vielen Studierenden bei. Dass zusätzlich die Raten für die Darlehensrückzahlung angehoben werden, statt eine Absenkung des Darlehensanteils voranzubringen, ist meines Erachtens auch nicht optimal. Dies schürt die Angst vor Verschuldung bei Beginn der Ausbildung. Dies ist die 29. Änderung des BAföG, es wird eine 30. Änderung geben. Perspektivisch sind substanzielle Strukturreformen anzugehen. Schon in der Vergangenheit haben wir, auch hier, darüber diskutiert, ob es elternunabhängige Förderung, den Abbau der Darlehensförderung, die Einführung von Gründer-BAföG für Existenzgründungen während des Studiums und die Förderung eines Orientierungsstudiums geben soll. Ich kann mich dazu nur ausdrücklich bekennen, ich spreche mich dafür aus. Das bringt Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit voran und stärkt den wissenschaftlichen Nachwuchs im Lande. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Professor Dr. Willingmann! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Olschowski, Baden-Württemberg. Petra Olschowski (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das BAföG dient seit seiner Einführung 1971 der Unterstützung und Finanzierung der Lebenshaltungskosten vor allem von Studierenden, Fachschülerinnen und Fachschülern. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel kann jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien der Zugang zu Bildung erleichtert und damit die Chance auf eine bessere Zukunftsperspektive geboten werden. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, wie es in voller Länge heißt, war und ist die zentrale Stellschraube für Chancengerechtigkeit und bietet eines der zentralen Aufstiegsversprechen in diesem Land. Das galt vor mehr als 50 Jahren, und das gilt heute immer noch. Das BAföG hat sich als Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit bewährt. Dafür Dank an den Bund, der seit 2015 die Kosten der BAföG-Zahlungen alleine trägt! Nun wurde dem Bundesrat ein 29. Gesetz zur Änderung des BAföG zugeleitet. Dieser Entwurf soll die Zielsetzung des BAföG weiter festigen. In Ansätzen ist dies durchaus gelungen; Herr Professor Willingmann hat das gerade ausgeführt. Und auch ich sage: Die Einführung der Studienstarthilfe als Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit und das Flexibilitätssemester für eine etwas längere und flexiblere Studienzeit sind zu begrüßen. Mit diesen Neuheiten geht das BAföG den richtigen Weg. Um dem Aufstiegsversprechen des BAföG aber insgesamt gerecht zu werden, sind in Zukunft weitere Schritte nötig. Allen voran bedarf es in einem ersten Schritt dringend der Anpassung sowohl der Bedarfssätze als vor allem auch der Wohnpauschale. Die Studierenden und Auszubildenden sind von den diversen Krisen der vergangenen Jahre stark betroffen, teilweise stärker als andere Gruppen der Gesellschaft. Sie haben das Recht auf ein vergleichbares definiertes Existenzminimum wie Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger. Wir alle wissen: Mit viel Engagement, Energie und Arbeit schaffen die Studierenden und Auszubildenden die Voraussetzungen dafür, in ihrer künftigen beruflichen Tätigkeit unsere Gesellschaft zu gestalten und mitzutragen. Es geht also auch darum, den enormen Arbeitskräfte- und akademischen Fachkräftebedarf heute und in Zukunft in den Blick zu nehmen – auch das ist heute ja bereits mehrfach angesprochen worden –, ein Bedarf, der unser gesamtes Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs- und Wissenschaftssystem in den kommenden Jahren vor massive Herausforderungen stellen wird. Darum müssen ein Studium und eine Ausbildung in Deutschland attraktiv sein. Zugegebenermaßen, das ist uns allen klar, stellt die Finanzierung von Bildung bei knappen finanziellen Ressourcen eine Herausforderung dar. Der Ausgleich zwischen der Schaffung von Bildungschancen und der Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Haushaltsführung erfordert eine Abwägung der Prioritäten mit Blick auf die Zukunft. Der Haushaltsausschuss des Bundestags ist daher bei der Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Weiterentwicklung des BAföG 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden können. Warum dieser Betrag bei der vorgelegten Novelle von der Bundesregierung nicht in voller Höhe, sondern nur zu circa 40 Prozent in Anspruch genommen wird, ist eine der großen offenen Fragen dieses Gesetzentwurfs. Denn so sehr punktuelle Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden und Auszubildenden sinnvoll gewesen sein mögen – wie die Heizkostenzuschüsse und die 200 Euro Einmalzahlung –, sind diese für die Planungssicherheit einer Bildungsbiografie bei Weitem nicht ausreichend. Ich beziehe mich hierbei auch auf die seit Jahren formulierte und im Koalitionsvertrag zugesagte Notwendigkeit, eine Regelung in das BAföG aufzunehmen, die eine regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge garantiert. Meine Damen und Herren, es geht hier aber nicht nur um Geld. Verbesserung kann auch – und jetzt kommt das Schlüsselwort, das wir heute schon mehrfach gehört haben – durch Entbürokratisierung erreicht werden. Auch hier geht der vorgelegte Gesetzentwurf nicht weit genug. Die Bearbeitung von BAföG-Anträgen nimmt immer mehr Zeit in Anspruch. Unzählige Nachweise sind vorzulegen, Einzelheiten zu prüfen und einzelfallbezogene Berechnungen anzustellen. Antragstellende müssen Nachforderungen der Ämter wegen unvollständiger Anträge nachkommen und monatelang auf ihre Bescheide warten, ein untragbarer Zustand für beide Seiten. Die Einführung von elektronischen Akten in den BAföG- Ämtern wird Abhilfe schaffen, aber nur dann, wenn auch Fallprüfungen in derzeitiger Detailtiefe nicht mehr erfolgen müssen. Einfache Maßnahmen könnten hier bereits große Wirkung zeitigen. Ein paar Beispiele: Die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes je nach Ausbildungsart auf bis zu zwei Jahre statt aktuell einem Jahr würde deutlich weniger Anträge bedeuten, die von Fachkräftemangel belasteten BAföG-Ämter entlasten und schnellere Antragsbearbeitungen mit sich bringen. Auch ein Verzicht auf die Vorlage von Leistungsnachweisen für eine Förderung ab dem fünften Fachsemester wäre eine zu prüfende Option, eine einfache, effektive Maßnahme der Entbürokratisierung. Auch die Frage, wie elternunabhängig das BAföG ausgestaltet werden kann, könnte man in diesem Sinn prüfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verlangen von Studierenden und Auszubildenden, dass sie sich mit Mut und viel Engagement auf ihre Zukunft vorbereiten, und damit, dass sie die Zukunft unseres Landes vorbereiten. Die Bundesregierung sollte den Mut haben, den beschrittenen Weg der BaföG-Reform daher unbedingt noch weiterzugehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! – Als Nächstes darf ich das Wort weitergeben an den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Brandenburg, Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz widmen wir uns einem unserer zentralen Anliegen: Aufstieg durch Bildung. Der Zugang zum Studium oder einer schulischen Ausbildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb wollen wir noch in diesem Jahr weitere strukturelle und finanzielle Verbesserungen beim BAföG erreichen. Wir wollen das BAföG noch besser machen. Unser Hauptziel dabei: Wer Unterstützung benötigt, soll das BAföG wirklich bekommen können. Deshalb heben wir bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode die Freibeträge an. Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz haben wir die Freibeträge bereits um fast 21 Prozent angehoben. Jetzt sollen weitere 5 Prozent dazukommen. Davon profitieren übrigens auch alle bisher schon Teilgeförderten. Auch beim Freibetrag für das eigene Einkommen der Auszubildenden ändert sich etwas: Er wird an die Minijobgrenze angepasst. Auszubildende können damit bis zur Minijobgrenze ohne Anrechnung auf die BAföG-Förderung hinzuverdienen. Bei der Anrechnung des Geschwistereinkommens reduzieren wir den Verwaltungsaufwand für die BAföG-Ämter und die Antragstellenden. Darüber hinaus nehmen wir mit der Reform vor allen Dingen grundlegende strukturelle Verbesserungen im BAföG vor. Die BAföG-Förderung wird stärker an die Lebensrealität und an tatsächliche Studienverläufe angepasst. Denn der Bildungs- und Lebensweg der Auszubildenden ist heute individueller denn je. Deshalb ermöglichen wir mehr Flexibilität. Unter anderem durch die Einführung des Flexibilitätssemesters. So können Studierende künftig einmalig über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein weiteres Semester gefördert werden. Auch der Fachrichtungswechsel wird erleichtert. Studierende erhalten für einen Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund ein Semester länger Zeit. Die Regelvermutung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes beim erstmaligen Fachrichtungswechsel gilt ein Semester länger als bisher. Das wirkt Ausbildungsabbrüchen entgegen und entlastet gleichzeitig die Verwaltung. Und wir schaffen mit der Reform ein ganz neues Instrument zur Förderung von Studienanfängern und -anfängerinnen aus finanzschwachen Familien: die Studienstarthilfe. Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1 000 Euro, damit die typischen Anschaffungen zu Beginn des Studiums leichter zu stemmen sind. Zum Beispiel ein Laptop oder die Mietkaution. Noch immer sind junge Menschen aus Familien mit Sozialleistungsbezug an den Hochschulen unterrepräsentiert. Ihnen soll die Entscheidung für ein Hochschulstudium erleichtert werden. Finanzielle Eingangshürden wollen wir so abbauen und Bildungschancen eröffnen. Die Studienstarthilfe soll sich ganz einfach mit einer App beantragen lassen. Dazu hat der Bund die Finanzierung der ersten Umsetzung der Studienstarthilfe im digitalen Antragsassistenten zugesagt. Wir wissen ausdrücklich um die Herausforderungen der Einführung dieser neuen Leistung schon zum kommenden Wintersemester. Umso dankbarer bin ich für das große Engagement der Länder bei der Anpassung des digitalen Antragsverfahrens und der IT-Fachverfahren. Ein besonderer Dank gilt hier Sachsen-Anhalt, das die Federführung für „BAföG digital“ hat. Wir bauen auch weiterhin auf Ihre Unterstützung, damit die Studienstarthilfe bereits zum Wintersemester dieses Jahres an den Start gehen kann. Und bitte führen Sie in den BAföG-Ämtern der Länder schnellstmöglich auch die E-Akte ein, damit digital eingereichte BAföG-Anträge nicht länger auf Papier ausgedruckt und verwaltet werden müssen! Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz gehen wir in dieser Legislaturperiode einen weiteren wichtigen Schritt mit einer ganz bewussten Schwerpunktsetzung auf grundlegende strukturelle Verbesserungen des BAföG. Ich danke Ihnen bereits vorab für Ihre Unterstützung für das 29. BAföG-Änderungsgesetz. Machen wir das BAföG zeitgemäß und zukunftsfähig für die jungen Menschen in unserem Land! – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit ist Ziffer 4 erledigt. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit ist Ziffer 6 erledigt. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: TOP 20 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation (Drucksache 125/24) Dazu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes darf ich das Wort geben: Herrn Staatsminister Eisenreich aus Bayern. Georg Eisenreich (Bayern): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! V-Personen sind Privatpersonen, die für die Polizei im kriminellen Milieu vertrauliche Informationen sammeln. Dabei handelt es sich um ein wirklich wichtiges Ermittlungsinstrument, denn V-Personen sind in vielen Fällen das einzig wirksame Mittel, um in abgeschottete Strukturen, zum Beispiel im Bereich der Clankriminalität, im Bereich Menschenhandel, bei Rechtsextremisten oder auch bei gewaltbereiten Islamisten, eindringen zu können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie den Einsatz von V-Personen deutlich erschweren will. Der Freistaat Bayern lehnt dieses Gesetz in Übereinstimmung mit unserer Polizei- und Justizpraxis ab. Ich möchte drei Gründe dafür nennen. Erstens. Es gibt keine Notwendigkeit für gesetzgeberisches Handeln. Die derzeitige Praxis ist wiederholt vom Bundesgerichtshof und auch vom Bundesverfassungsgericht geprüft und anerkannt worden. Es besteht Rechtssicherheit, und es besteht Rechtsklarheit. Ein Regelungsbedarf besteht daher nicht. Zweitens. Darüber hinaus ist der Entwurf auch inhaltlich abzulehnen. Der Entwurf ist von einem starken Misstrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geprägt und würde das Ermittlungsinstrument der V-Personen entwerten, wenn nicht sogar unmöglich machen. Drittens. Der Gesetzentwurf enthält viele kritikwürdige Einzelpunkte. Ich möchte folgende herausgreifen: Der Richtervorbehalt für den Einsatz von V-Leuten würde einen unabsehbaren Mehraufwand an Einzelgenehmigungen erfordern und unsere Gerichte weiter unnötig belasten. Die zahlreichen Protokollierungs- und Dokumentationspflichten führen dazu, dass sich künftig viele Details zu V-Personen in den Akten befinden. Diese Informationen können dazu führen, dass V-Leute enttarnt werden und in Gefahr geraten. Warum V-Leute im Regelfall nach zehn Jahren abgeschaltet werden müssen, erschließt sich nicht. Nachvollziehbare Gründe werden nicht genannt. Das Ergebnis ist, dass wir besonders zuverlässige V-Leute verlieren, denen es gelungen ist, über Jahre in höchste Kriminalitätskreise vorzudringen. Das wäre ein echter schwerer Verlust, wenn wir das künftig nicht mehr hätten. Insgesamt muss man sagen: Dieses Gesetz ist realitätsfern, legt den Strafverfolgern Steine in den Weg und belastet unnötig unsere ohnehin stark geforderten Gerichte. Ich bitte darum, dass der Bundesrat dieses Gesetz klar ablehnt. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Eisenreich! Bevor ich als Nächstem Herrn Senator Grote aus Hamburg das Wort gebe, würde ich Ihnen gern noch, was den Sitzungsablauf angeht, folgenden Vorschlag unterbreiten: Sie sehen, dass das Solarpaket quasi im Moment aus dem Bundestag hier bei uns ankommt. Wir würden gern vorschlagen, dass daher der Tagesordnungspunkt 49 direkt im Anschluss an den noch abzuhandelnden Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen und dann zur Abstimmung gestellt wird. Ich sage das noch einmal ausdrücklich, besonders für Ihre Kolleginnen und Kollegen, die beabsichtigt haben, zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen. Falls diese jetzt nicht im Raum sein sollten, dann sollten sie etwas früher wieder hier sein, damit wir die Wortmeldungen ordentlich abarbeiten können. Aber jetzt machen wir erst noch den Tagesordnungspunkt 20, den Wortmeldungen und der Abstimmung nach, zu Ende. Insofern darf ich das Wort geben an Herrn Senator Grote aus Hamburg. Andy Grote (Hamburg): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Kabinettsentwurf von Justizminister Buschmann hat im Vorfeld massive Kritik erfahren, nicht nur von Polizeigewerkschaften und Innenpolitikern, sondern auch aus der Justiz, von Generalstaatsanwälten, dem Richterbund, eigentlich von allen, die in der Praxis mit den Regelungen umgehen müssen und die Auswirkungen einschätzen können. Die Problematik besteht aber nicht nur in den konkreten einzelnen beabsichtigten Regelungen, vielmehr steht der Gesetzentwurf auch symptomatisch für eine grundsätzliche, gefährliche Fehlentwicklung, nämlich für die Tendenz, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden immer weiter einzuschränken, welche im diametralen Gegensatz zur Entwicklung der Bedrohungslagen und zu den Anforderungen an unsere Sicherheitsbehörden steht. Nicht nur in der äußeren Sicherheit leben wir in einer Zeitenwende, vielmehr bedrohen internationale Entwicklungen auch in einer neuen Qualität unsere innere Sicherheit. Das betrifft den Bereich der terroristischen Bedrohung, den Bereich der internetbasierten Kriminalität – bis hin zu den furchtbarsten Formen der Kinderpornografie. Es betrifft auch die Organisierte Kriminalität und, um ein aktuelles Beispiel zu nennen, auch die Spionage. Wir sind also angewiesen auf eine hohe Leistungsfähigkeit von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz. Wir sollten sie stärken und ihnen die Mittel an die Hand geben, die sie brauchen, um uns alle zu schützen. Natürlich ist es richtig, dass dabei Eingriffe in Grundrechte je nach Intensität entsprechend hohen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen müssen. Diese dürfen aber nicht über das verfassungsrechtlich gebotene Maß hinausgehen und die Befugnisse unbrauchbar machen. Genau das aber tut der vorliegende Gesetzentwurf. Insbesondere die überzogenen, unnötigen Anforderungen an den Einsatz von Vertrauenspersonen gefährden die praktische Einsetzbarkeit des Mittels. Das Gesetz stellt den Schutz des Bürgers vor den Sicherheitsbehörden über den Schutz des Bürgers durch die Sicherheitsbehörden. Wir zahlen dafür einen hohen Preis. Die Einschränkungen beim Einsatz verdeckter Ermittlungsmethoden, die wir ja ohnehin bei der technischen Kommunikationsüberwachung und dann jetzt eben auch beim Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen – als quasi einziger Alternative dazu – haben, führen natürlich zu einer Reduzierung relevanter Erkenntnisse und zu erhöhten Sicherheitsrisiken. Das Beispiel Terrorabwehr zeigt, dass wir die entscheidenden Hinweise, dank derer wir es in der Vergangenheit immer wieder ermöglichen konnten, terroristische Anschläge zu verhindern, fast immer von ausländischen Diensten und Sicherheitsbehörden bekommen. Das ist geliehene Sicherheit. Ein anderes Beispiel ist die massiv ansteigende Bedrohung durch die international organisierte Drogenkriminalität. Europa hat längst die USA als weltweit wichtigsten Absatzmarkt für Kokain insbesondere aus Kolumbien und Ecuador abgelöst. Bei einem Termin gestern im Bundesinnenministerium mit Bundesinnenministerin Faeser und den Bürgermeistern aus Antwerpen, Rotterdam und Hamburg hat der Kollege aus Rotterdam eindringlich vor der dortigen Entwicklung gewarnt. In Rotterdam werden ganze Teile der Stadtgesellschaft durch Drogengeld korrumpiert, Jugendliche werden auf den Schulhöfen rekrutiert. Der jüngste Tatverdächtige, der nachts Kokain aus dem Hafen bergen sollte, war elf Jahre alt. So weit ist es bei uns noch nicht. In Hamburg unternehmen wir alles, damit sich bei uns keine ähnliche Entwicklung ergibt. Aber dafür brauchen wir eben leistungsfähige Sicherheitsbehörden mit ausreichenden Befugnissen. Und dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil. Dabei spricht erst einmal gar nichts gegen das Anliegen aus dem Koalitionsvertrag, Ermittlungsbefugnisse, gerade auch beim Einsatz von Vertrauenspersonen, transparent, vernünftig, einfachgesetzlich zu regeln. Die Umsetzung allerdings geht weit über das hinaus, was man aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder aus der Praxiserfahrung heraus irgendwie plausibel begründen könnte. Gerade in Bereichen der Organisierten Kriminalität und des Staatsschutzes ist der Einsatz von Vertrauenspersonen von essenzieller Bedeutung und entscheidend, um in kriminellen Strukturen, die sich eben gezielt und erfolgreich abschotten und professionell mit verschlüsselter Kommunikationstechnik arbeiten, überhaupt Ermittlungsansätze zu gewinnen. Für den erfolgreichen Einsatz von Vertrauenspersonen und um eine Gefährdung für Menschen, die das auf sich nehmen, und auch für ihr familiäres Umfeld zu vermeiden, müssen sie in ihrer tatsächlichen Identität zuverlässig geschützt werden. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass wir das tun. Eine unzureichende Geheimhaltung ihrer Identität führt dazu, dass niemand mehr diese Aufgaben übernehmen wird. Gleich mehrere Regelungen des Gesetzentwurfs erhöhen das Risiko einer Enttarnung von Vertrauenspersonen signifikant. Dazu zählt die Pflicht zur Erstellung eines Wortprotokolls aus den einzelnen Kontakten. Das ist lebensfremd, ebenso wie die unzureichenden Geheimhaltungsvorschriften. Der jetzt vorgesehene Richtervorbehalt für die Tatprovokation und auch die Ausgestaltung der Einsatzzeiten – das ist gerade schon angesprochen worden – stellen massive praktische Hindernisse für den Einsatz dar. Die Liste der Änderungsbedarfe ließe sich noch fortsetzen. Die Ausschussberatungen haben das schon sehr deutlich gemacht. Das Gesetz muss erheblich überarbeitet werden. Die vorliegenden Anträge sind hierfür eine gute Grundlage. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Senator Grote! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerin Gentges aus Baden-Württemberg. Marion Gentges (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Auch ich bin alles andere als glücklich über den Gesetzentwurf der Bundesregierung, insbesondere, weil wir Gefahr laufen, ein wichtiges Ermittlungsinstrument zu verlieren, weil ohne Not durch die Einführung eines Richtervorbehalts für den Einsatz von V-Leuten das Risiko eingegangen wird, Vertrauenspersonen zu enttarnen – mit möglicherweise weitreichenden Folgen. Ich vermute, dass man sich an den Regelungen für richterliche Zustimmungen zum Einsatz verdeckter Ermittler orientieren wollte, stelle aber fest, dass dabei nicht zu Ende gedacht worden ist. Verdeckte Ermittler sind Beamte. Zur Beurteilung ihres Einsatzes wird dem Gericht der zu ermittelnde Sachverhalt dargelegt. Es erfolgen Ausführungen zur Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Außerdem wird die maximale Zahl der einzusetzenden verdeckten Ermittler benannt und begründet. Vertrauenspersonen gehören anders als verdeckte Ermittler keiner Strafverfolgungsbehörde an, sind aber bereit, diese bei der Aufklärung von Straftaten – bei Geheimhaltung ihrer Identität – auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen. Zur Beurteilung der Zulässigkeit ihres Einsatzes benötigt das Gericht Informationen zu den persönlichen Verhältnissen der Vertrauenspersonen – Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität der Vertrauensperson zulassen. Informationen, die im weiteren Verfahren aktenkundig und den Beschuldigten über kurz oder lang bekannt werden. Dem Richtervorbehalt wohnt deshalb das Risiko der Enttarnung von Vertrauenspersonen inne. Daraus ergibt sich eine steigende Gefahr für Leib und Leben einer Vertrauensperson bei gleichzeitig sinkender Bereitschaft, die Aufklärung von Straftaten zu unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um schwere und Organisierte Kriminalität, auch Clankriminalität sowie Staatsschutzkriminalität effektiv bekämpfen zu können, sind wir weiterhin dringend auf den Einsatz von Vertrauenspersonen angewiesen, weil diese uns helfen, kriminelle Strukturen von innen aufzudecken. Der vorgesehene Richtervorbehalt steht einer effektiven Strafverfolgung entgegen, ohne durch überwiegende Transparenzinteressen gerechtfertigt zu sein. Wenn uns ernsthaft daran gelegen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden auch künftig noch Vertrauenspersonen einsetzen können, müssen wir jedenfalls den Richtervorbehalt streichen. Belassen wir die Zustimmung zum Einsatz einer Vertrauensperson in den bewährten Händen der Staatsanwaltschaften als Wächterinnen des Ermittlungsverfahrens! Deren spezialisierte Dezernenten gewährleisten die erforderliche und gebotene rechtsstaatliche Kontrolle polizeilichen Handelns und wahren zugleich die an dieser Stelle so wichtige Vertraulichkeit. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Ministerin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Strasser aus dem Bundesministerium der Justiz. Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst für die Bundesregierung glasklar und unmissverständlich feststellen: Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen sind ein wichtiges Instrument, um in harte Kerne krimineller und extremistischer Szenen vorzudringen. Es ist deshalb nicht unser Anliegen, den Einsatz dieser Personen zu verunmöglichen oder ihn gar ganz abzuschaffen, und das will auch der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ausdrücklich nicht. Zum ganzen Bild gehört aber auch, dass es seit Jahrzehnten zu massiven strukturellen Problemen, insbesondere bei der Führung von Vertrauenspersonen, gekommen ist. In diesem Monat jährte sich der Todestag von Halit Yozgat zum 18. Mal. Halit Yozgat wurde am 6. April 2006 in Kassel vom sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ ermordet. Zwar wurde Beate Zschäpe als Mittäterin wegen dieses Mordes und weiterer Morde des NSU rechtskräftig verurteilt. Aber insbesondere die Angehörigen von Halit Yozgat konnten mit dem Urteil keinen Frieden finden, denn es konnte ihnen nicht erklärt werden, warum ein V-Mann-Führer während der Ermordung am Tatort war und nichts von der Tat gehört oder gesehen haben will, ein V-Mann-Führer, der eine Quelle geführt hat, die sich im engen Umfeld des NSU bewegt hat, und trotzdem so gar nichts von diesen schrecklichen Taten mitbekommen haben will. Wir werden vermutlich die Hintergründe dieses Einsatzes und mindestens 40 weiterer VP-Einsätze im NSU-Komplex nie vollständig aufklären können. Allerdings hat man nach der Selbstenttarnung des NSU in einem großen überparteilichen Konsens mit einem Dogma gebrochen: dem Dogma, dass eine gesetzliche Grundlage für Vertrauenspersonen von Geheimdiensten dieses Instrument per se quasi abschaffen würde. Bundestag und Bundesrat waren mutig und haben ein Gesetz für Vertrauensperson von Nachrichtendiensten erlassen. Die Praxis hat uns über zehn Jahre später recht gegeben: Eine gesetzliche Grundlage schafft Rechtsklarheit für alle Beteiligten und sichert zugleich den notwendigen Schutz der Identität von Vertrauenspersonen ab. Sie ist bei grundrechtssensiblen Maßnahmen eine schiere Selbstverständlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat. Leider ist man damals diesen notwendigen Schritt nicht auch konsequenterweise für die Vertrauenspersonen von Strafverfolgungsbehörden gegangen. Eine klare gesetzliche Grundlage in der Strafprozessordnung fehlt bis heute, und die strukturellen Auswirkungen davon zeigen sich weiterhin in der Praxis. Vor dem schrecklichen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 wurde ein V-Mann einer Polizeibehörde eingesetzt, der über 20 Jahre in Diensten eines Landeskriminalamtes stand und in verschiedenste extremistische sowie kriminelle Szenen eingeschleust wurde. Von einem V-Mann im klassischen Sinne kann man eigentlich nicht mehr sprechen, eher von einem Quasi- Polizisten, bei dem kriminelle Aktivitäten außerhalb des Einsatzes geduldet wurden. Dessen Hinweise auf den späteren Attentäter wurden nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit verfolgt. 2017 wurden mehrere Beamte des LKA Bayern angeklagt, weil der Einsatz eines bei der Rockergruppe Bandidos eingesetzten V-Mannes die Grenzen der Rechtmäßigkeit überschritten hat. Zwar wurde schlussendlich nur einer der Beamten rechtskräftig verurteilt, aber der Vertrauensschaden für die Polizei bleibt. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus dem Jahr 2018 hat der Hinweis einer Vertrauensperson beinahe den Prozess zum Platzen gebracht, weil die Anklage sich fast ausschließlich auf diesen Hinweis auf einen möglichen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Karlsruhe aufgebaut hat. Das Gericht aber hat den Hinweisen der Vertrauensperson nach deren Einvernahme in der Hauptverhandlung schlussendlich nicht geglaubt. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen eines anderen Sachverhalts. Und erst im Jahr 2022 wurde eine Vertrauensperson der Polizei Frankfurt auf der Terrasse einer spanischen Ferienanlage ermordet aufgefunden. Der V-Mann-Führer wurde suspendiert. Schwere Vorwürfe gegen Polizeibehörden wie beispielsweise der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht werden erhoben. Die Ermittlungen laufen. Die Praxis zeigt uns: Vertrauenspersonen und verdeckte Ermittler können bei der Verbrechensbekämpfung einen wichtigen Beitrag leisten. Aber wir brauchen für diesen sensiblen Bereich klare Regeln auf einer gesetzlichen Basis, auch zum Schutz der handelnden Beamten. Es besteht also akuter Handlungsbedarf. Ich gebe zu: Diese Aufgabe ist genau wie die Führung von Vertrauenspersonen ein rechtsstaatlicher Drahtseilakt. Wir möchten als Staat mit Extremisten und Kriminellen anlassbezogen zusammenarbeiten und ihnen Vertraulichkeit garantieren. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass diese Einsätze einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Dabei muss auch das Recht praxistauglich sein. Ich sage Ihnen: Unser Entwurf ist

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