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Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) - aufhebbare Verordnung

Vorgang 290220 Rechtsverordnung · aktualisiert 12.10.2026 · DIP ↗

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Berechnung und Zahlung eines Ausgleichs an Gasimporteure für zusätzliche Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas aufgrund der Reduzierung russischer Gasimportmengen, Befristung der Gasbeschaffungsumlage auf 18 Monate

Zeitachse

  1. 30.09.2022 plenarprotokoll Beratung 20/58 Protokoll der 58. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages (mitberaten)

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.