Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) - aufhebbare Verordnung
Berechnung und Zahlung eines Ausgleichs an Gasimporteure für zusätzliche Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas aufgrund der Reduzierung russischer Gasimportmengen, Befristung der Gasbeschaffungsumlage auf 18 Monate
Zeitachse
- 30.09.2022 plenarprotokoll Beratung 20/58 Protokoll der 58. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages (mitberaten)
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.