Strukturelle Risiken und politische Vorhaben - Kultur- und Medienpolitische Vorhaben der Bundesregierung - Zeitpläne und Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/1053)
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Strukturelle Risiken und politische Vorhaben - Kultur- und Medienpolitische Vorhaben der Bundesregierung - Zeitpläne und Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/1053)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1215
21. Wahlperiode 13.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Sven
Lehmann, Awet Tesfaiesus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1053 –
Strukturelle Risiken und politische Vorhaben – Kultur- und Medienpolitische
Vorhaben der Bundesregierung – Zeitpläne und Maßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage stellt Kulturinstitutionen in
Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Jüngste Gutachten und
Studien zeigen strukturelle Probleme und finanzielle Engpässe, die die kulturelle
Vielfalt in Deutschland nachhaltig zu schädigen drohen. Der politische
Handlungsbedarf ist drängend. Besonders die Situation kleiner und unabhängiger
Verlage, der Filmwirtschaft sowie der freien darstellenden Künste erfordert
zeitnahe und substanzielle Maßnahmen, um die Kreativität, Innovation und
Nachhaltigkeit in diesen Bereichen zu sichern.
So zeigt etwa die 2024 veröffentlichte Studie „Wüstenradar“ erstmals mit
belastbaren Zahlen auch in Deutschland die Gefahren der Entstehung von
demokratiegefährdenden Medienwüsten (www.wuestenradar.de). Die Studie zur
sozialen Lage von Kulturschaffenden von Januar 2025 unterstreicht die
überwiegend prekäre Situation und den dringenden Handlungsbedarf zur
Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, vor allem von
hybrid beschäftigten und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlern (dars
tellende-kuenste.de/mediathek#list-item-1151). Dasselbe gilt für
Musikerinnen und Musiker. Die im Februar 2025 veröffentlichte Studie zum
Musikstreaming des Forschungsnetzwerks Digitale Kultur weist auf gravierende
Ungleichgewichte hin. Demnach entfallen über 75 Prozent der Umsätze auf nur
0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler, während mehr als zwei Drittel der
Musikschaffenden im Jahr 2023 jeweils weniger als 1 Euro Umsatz erzielten
(kulturstaatsminister.de/presse/studie-zum-musikstreaming-veroeffentlicht-kul
turstaatsministerin-roth-beim-musikstreaming-sollte-es-fairer-und-transparent
er-zugehen). Die Filmwirtschaft wartet auf die Vollendung der Filmreform mit
verbindlicher Investitionsverpflichtung und das Steueranreizmodell als
Begleitgesetze des Filmfördergesetzes (www.filmhaus-frankfurt.de/de/grip/grip-
71/warten-auf-den-booster-fur-die-filmbranche/). Zur Unterstützung kleiner
unabhängiger Verlage liegen ebenfalls bereits konkrete Pläne vor, um die
Branche nachhaltig und vielfältig zu erhalten und zukunftsfähig zu machen
(www.boersenblatt.net/news/verlage-news/verhindert-das-sterben-der-unabha
engigen-verlage-348569). Auch im Bereich der Erinnerungskultur sind geziel-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
te und verlässliche politische Maßnahmen dringend notwendig. Der
Religionsmonitor 2023 der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass insbesondere bei jüngeren
Menschen ohne entsprechende Bildungsangebote eine deutliche Entfremdung
gegenüber demokratischen Grundwerten messbar ist. Gleichzeitig kritisieren
der Verband der Gedenkstätten in Deutschland (VGDF) und die AG KZ-
Gedenkstätten eine strukturelle Unterversorgung der Gedenkstätten (Stiftung
niedersächsische Gedenkstätten, 2024). Es bestehen zudem erhebliche
Sanierungsstaus und Engpässe in der Bildungs- und Vermittlungsarbeit, die die
Umsetzung zeitgemäßer und partizipativer Formate erschweren.
Der aufgezeigte Handlungsbedarf für Akteurinnen und Akteure in Kultur und
Medien ist oftmals zeitkritisch und erfordert gezielte Maßnahmen, die sowohl
auf die verschiedenen Branchen als auch auf die unterschiedlichen
Herausforderungen abgestimmt sind. Zugleich hat der Staatsminister für Kultur und
Medien Dr. Wolfram Weimer verschiedene Projekte angekündigt, bei denen deren
Umsetzung und die weiteren Schritte noch unklar sind, während ein klarer
Umsetzungsbedarf für die breite Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden
notwendig ist.
1. Wie möchte die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vorgesehene Stabilisierung der Finanzierung der
Kulturstiftung des Bundes und aller acht Bundeskulturfonds erreichen,
und welches Konzept mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM) gibt es zusätzlich zu Aller.Land, „Kultur
in ländlichen Räumen“ und BULE (Bundesprogramm Ländliche
Entwicklung), um umfassende Räume für eine resiliente, innovative und
ländliche Kulturszene sicherzustellen?
Die Kulturförderfonds sind eine wichtige Säule zur Stärkung der kulturellen
Vielfalt und öffnen Räume für den Diskurs vor Ort. Die
Bundeskulturförderfonds werden entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag stabilisiert,
wovon neben den sechs Bundeskulturförderfonds auch der Amateurmusikfonds
und der Festivalförderfonds profitieren. Entsprechend des Regierungsentwurfs
für den Haushalt 2026 ist für die acht Fonds insgesamt ein Budget von 28 Mio.
Euro im Jahr 2026 vorgesehen. Damit soll die lebendige freie Kulturszene, die
stark in der Fläche wirkt, gestärkt werden. Diese Stärkung erfolgt auch durch
die im Regierungsentwurf vorgesehene Fortführung der Unterstützung der
Kulturstiftung des Bundes mit einer institutionellen Förderung in Höhe von
35 Mio. Euro.
Die Regelförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) für ländliche Räume ist breit aufgestellt. So fördert BKM jährlich
national bedeutende kulturelle Leuchttürme in ländlichen Räumen (u. a. das
Gartenreich Dessau-Wörlitz, die Luthergedenkstätten in Wittenberg, Eisleben
und Mansfeld, die Stiftungen Fürst-Pückler-Park Bad Muskau und Branitz).
Große Investitionsförderungen in Kulturbauten, national bedeutsame
Kultureinrichtungen und die Denkmalförderung wirken ebenfalls in die Fläche. Dies
wird ergänzt durch Projektförderungen (u. a. durch die Kulturstiftung des
Bundes, in Gedenkstätten beispielsweise mit „Jugend erinnert“, durch die
Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten e. V. (ALG)
durch Weiterleitung von Projektmitteln an ihre 271 Mitgliedseinrichtungen)
sowie Förderlinien der Fonds (z. B. Fonds Darstellende Künste: Programmlinie
zur Wiederaufnahmeförderung mit dem Schwerpunkt Ländliche Räume;
Musikfonds: im regulären Förderprogramm Fokus auf kurzfristig realisierbare
Projekte in ländlichen Räumen).
Darüber hinaus wirken auch die durch den BKM verliehen Preise als Stärkung
der Kulturszene in ländlichen Räumen (z. B. Deutscher Buchhandlungspreis).
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Zugang von jungen Menschen zu Kultur zu fördern, und welche konkreten
aktuellen Zwischenergebnisse oder Evaluationsschritte liegen der
Bundesregierung zur Nutzung des KulturPasses vor, und wann wird die
aktuell stattfindende Evaluierung bekannt gegeben?
Es ist eines der wichtigsten kulturpolitischen Anliegen des Bundes, alle
Menschen für kulturelle Angebote zu begeistern – Menschen jeden Alters, in
ländlichen Räumen oder in Metropolen, mit und ohne Zuwanderungsgeschichte,
mit oder ohne Einschränkungen.
Der BKM setzt sich unter anderem dafür ein, dass die vom Bund geförderten
Kultureinrichtungen noch intensiver als bisher kulturelle
Teilhabemöglichkeiten eröffnen und die Diversität in den Einrichtungen stärken. Das gilt für die
Gremien- und Personalbesetzung ebenso wie für die Programmgestaltung, die
Ansprache des Publikums oder die Zugänglichkeit der Angebote. Darüber
hinaus fördert der Bund innovative Ideen und Konzepte für kulturelle
Vermittlungsangebote sowie Vor-Ort-Beratung und Leitfäden für die Öffnung von
Kulturangeboten und -institutionen für ein breiteres Publikum.
Der Koalitionsvertrag sieht für eine mögliche Fortführung des Programms
KulturPass eine umfassende Prüfung vor. Diese erfolgt zurzeit bei BKM anhand
von vorliegendem statistischem Material, externen Einschätzungen sowie unter
Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Gesichtspunkte. Ergebnisse und nächste
Schritte werden so bald als möglich bekanntgegeben.
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei der
Reform der Filmförderung sicherzustellen, dass kulturell vielfältige und
regional produzierte Filme mit einer Besucherzahl unter 100 000 eine
tragfähige Perspektive behalten?
Eine der vier zentralen Säulen der Reform der Filmförderung auf Bundesebene
stellt die Weiterentwicklung und Stärkung einer passgenauen jurybasierten
kulturellen Filmförderung aus Steuermitteln dar. Im Fokus dieser stehen
künstlerisch und kulturell herausragende Filmvorhaben, deren Finanzierung sich
aufgrund von Inhalt und Machart auf dem freien Markt oft schwierig gestaltet. Die
novellierte Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes
ist zum 31. März 2025 in Kraft getreten. Im 2. Regierungsentwurf für den
Haushalt 2025 ist eine Aufstockung für die jurybasierte kulturelle
Filmförderung des Bundes in Höhe von 11,3 Mio. Euro vorgesehen. 2026 und 2027 ist
zudem ein Aufwuchs von je zwei Mio. Euro jährlich für die kulturelle
Filmförderung eingeplant.
Neben der Übertragung der Abwicklung der kulturellen Filmförderung an die
Filmförderungsanstalt (FFA), um Letztere als zentrale Einrichtung für alle
Filmförderinstrumente des Bundes zu etablieren und Verwaltungsabläufe zu
vereinfachen, und einer noch stärkeren Harmonisierung mit dem
Filmförderungsgesetz (FFG) standen im Fokus dieser Reformsäule besonders der Ausbau
der Entwicklungsförderung (u. a. Einführung der neuen Förderinstrumente
Treatment- und Projektentwicklungsförderung), die Stärkung der
Verleihförderung und eine stärkere Fokussierung der jurybasierten Filmförderung (u. a.
durch Auslagerung des Talentfilms). Die vorgesehenen neuen
Förderinstrumente im Bereich der kulturellen Filmförderung (u. a. Treatment- und
Projektentwicklungsförderung, eigenständige Talentfilmförderung) können mit
Inkrafttreten des Haushaltes 2025 umgesetzt werden.
Als zweite zentrale Säule der Reform der Filmförderung auf Bundesebene
wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode das am 1. Januar 2025 in Kraft
getretene FFG reformiert. Darin wurde die Produktionsförderung automatisiert
und auf eine reine Referenzförderung umgestellt, die ohne lange Wartezeiten
durch Juryentscheidungen eine planbare, verlässliche Förderung schafft. Der
Zugang zur neuen Produktionsförderung wurde durch Absenkung der
Einstiegsschwellen niedrigschwelliger ausgestaltet. Programmfüllende Spielfilme
qualifizieren sich nun bereits ab 25 000 Besucherinnen und Besuchern,
Kinder-, Dokumentar- und Nachwuchsfilme ab 10 000 Besucherinnen und
Besuchern für die Produktionsförderung. Filme, die von besonders hoher kultureller
Bedeutung sind und Erfolge bei von der Filmförderungsanstalt festgelegten
Festivals und Preisen verzeichnen können, qualifizieren sich zudem nunmehr
bereits ohne Besucherschwelle für die Produktionsförderung nach dem FFG.
Die Hersteller der geförderten Filme erhalten durch die Berücksichtigung der
von ihren Filmen erzielten Zuschauer- und Festivalerfolge im Rahmen der
Referenzförderung automatisiert eine verlässliche Finanzierung für neue
Filmprojekte. Parallel dazu wurden auch die Einstiegsschwellen in der
Verleihförderung des FFG abgesenkt. Damit werden auch im Rahmen der Absatzförderung
die erzielten Erfolge angemessen gewürdigt und Mittel für den Verleih zur
Verfügung gestellt, um die Sichtbarkeit neuer Filme zu erhöhen.
Von dem geplanten Aufwuchs beim DFFF I ab 2026 (siehe Antwort zu
Frage 4) profitieren zudem ebenfalls kleinere nationale Filmproduktionen.
4. Welchen Planungsstand gibt es aktuell hinsichtlich der
Investitionsverpflichtungen sowie eines Steueranreizmodells, und hält die
Bundesregierung weiterhin an einem verpflichtenden Modell fest?
Im Regierungsentwurf für den Bundeskulturetat 2026 sieht die
Bundesregierung vor, ab dem kommenden Jahr 250 Mio. Euro für den Deutschen
Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF)
bereitzustellen und den Ansatz für die Anreizförderung des Bundes damit nahezu zu
verdoppeln. Das Förderniveau ist Ausgangspunkt für die Fortsetzung der
Förderung über 2026 hinaus. Zusammen mit der bereits eingeführten Förderquote
von 30 Prozent entsteht damit eine schnell wirksame, effektive und
international wettbewerbsfähige Anreizförderung, die deutschen und internationalen
Produzenten langfristig Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen
gibt. Parallel dazu wird der BKM zeitnah einen Entwurf für ein
Investitionsverpflichtungsgesetz in die Ressortabstimmung geben und eine breite
Branchenanhörung in die Wege leiten.
5. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, kleine und
unabhängige Verlage zu unterstützen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen, in
welchem Zeitrahmen und mit welcher finanziellen Ausstattung ist diese
Unterstützung vorgesehen?
Die Bundesregierung fördert unabhängige Verlage zur Erhaltung der kulturellen
Vielfalt mit 2 Mio. Euro jährlich (Deutscher Verlagspreis und Förderung Kurt
Wolff Stiftung).
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die soziale
Absicherung freier Künstlerinnen und Künstler – insbesondere
soloselbstständiger und hybrid beschäftigter Personen aller Kunstformen – nachhaltig zu
verbessern, insbesondere im Hinblick auf faire Honorare,
Rentenansprüche und pandemiebedingte Nachwirkungen?
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrer
Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ziel verfolgen, die soziale
Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen zu stärken und hierbei die
besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen von Kreativen zu
berücksichtigen.
Dementsprechend wird die Bundesregierung an den seit 1. Juli 2024 geltenden
Mindestgagen und Honorarmindeststandards für selbständige Kulturschaffende
im Rahmen der Bundesförderung festhalten. Die Fortführung ist wichtig und
soll auch dazu führen, dass sie jenseits der Bundesförderung Fuß fasst und zu
einer weiteren Bewusstseinssteigerung um den Wert kreativer Leistung führt.
Zu den weiteren Maßnahmen des Koalitionsvertrags, die auch freien
Künstlerinnen und Künstlern zugutekommen werden, zählen u. a. die Verbesserung der
Altersabsicherung für Selbständige sowie die Stärkung der
Künstlersozialversicherung. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, Elterngeld und Mutterschutz
unter unterschiedlichen Aspekten in den Blick zu nehmen, auch im Hinblick
auf die Berücksichtigung der besonderen Belange von selbstständig
Erwerbstätigen. Die Abstimmungen zur konkreten Umsetzung der Vorhaben sind noch
nicht abgeschlossen.
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
Streamingstudie, insbesondere mit Blick auf kleine und unabhängige
Künstlerinnen und Künstler, und bis wann sollen diese Maßnahmen
ergriffen werden?
Die von der Bundesregierung geförderte Studie „Vergütung im deutschen
Markt für Musikstreaming“, die die derzeitige Vergütung von
Musikschaffenden im deutschen Musikstreamingmarkt untersucht, zeigt Handlungsbedarfe
beim Musikstreaming, insbesondere was die Verteilung von
Streamingeinnahmen, Transparenz und Verteilung von Marktmacht betrifft. Welche Maßnahmen
zur Umsetzung der Maßgaben aus dem Koalitionsvertrags in Bezug auf den
digitalen Musikmarkt geeignet sind, wird derzeit geprüft.
8. Wann plant die Bundesregierung die Gedenkstättenkonzeption
anzupassen und rechtsverbindlich in Kraft zu setzen, und welche konkreten
Umsetzungsschritte (z. B. Ausschreibungen, Bewilligungsrunden,
Evaluationsetappen) sind bis wann dafür vorgesehen?
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Gedenkstättenkonzeption des
Bundes wissenschaftsgeleitet und im Austausch mit den Akteuren angepasst
wird. Die Festlegung notwendiger Umsetzungsschritte läuft derzeit unter
Federführung des BKM.
9. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um Gedenkstätten und kulturelle Einrichtungen effektiv vor
zunehmenden Einschüchterungsversuchen, Delegitimierungskampagnen
und physischen Angriffen durch Akteure der extremen Rechten zu
schützen?
Die Bundesregierung verurteilt Angriffe auf Gedenkstätten und
Erinnerungsorte in Deutschland aus rechtspopulistischen und rechtsextremen Kreisen aufs
Schärfste. Der BKM ist in den jeweiligen Stiftungsräten der bundesgeförderten
Einrichtungen vertreten, unterstützt somit die Arbeit der Gedenkstätten
unmittelbar und ist bei der Entwicklung von Handlungsstrategien beteiligt. Die
Sicherheit der Gedenkstätten liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen
Sitzländer wie auch die Sicherheitsmaßnahmen von Kultureinrichtungen in den
Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen.
10. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die
Aufarbeitung des Kolonialismus dauerhaft zu finanzieren und zu öffnen – etwa
durch dezentrale Förderlinien, digitale Partizipationsformate und
regionale Netzwerke –, und wie sieht der Zeitplan für ein wirksames,
ressortübergreifendes Restitutionsgesetz aus?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Aufarbeitung des
Kolonialismus weiter zu intensivieren, einbezogen sind dabei die länderübergreifende
Erforschung von Objekten und die Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit
den Herkunftsländern. Dies ist im Koalitionsvertrag festgehalten. Besonderes
Augenmerk liegt auf der Schaffung eines würdigen Erinnerungsortes und der
Rückgabe menschlicher Überreste (human remains). Mit Blick auf die
Aufarbeitung des Kolonialismus gibt es seitens der Bundesregierung derzeit keine
Planungen für ein Restitutionsgesetz.
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
wirtschaftliche Situation insbesondere von regionalen und lokalen Medien
und Zeitungsverlagen zu stärken?
Die Bundesregierung ist sich der wirtschaftlichen Herausforderungen
insbesondere regionaler und lokaler Medien und Zeitungsverlagen bewusst und befindet
sich hierzu im Austausch mit der Branche. Mögliche Maßnahmen zur
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden geprüft.
12. Soll das BKM-Förderprogramm (BKM: Beauftragter der
Bundesregierung für Kultur und Medien) zur Strukturförderung des Journalismus
fortgesetzt werden, und wenn ja, in welchem Umfang, und mit welchen
Schwerpunkten?
Die Fortsetzung des Förderprogramms zum Schutz und zur strukturellen
Stärkung journalistischer Arbeit wird zurzeit geprüft.
13. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um – wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – die
digitale Nachrichten- und Medienkompetenz in der Bevölkerung zu stärken,
insbesondere angesichts täglicher Desinformationskampagnen und
hybrider Angriffe?
Die Bundesregierung setzt die Stärkung der gesamtstaatlichen und
gesamtgesellschaftlichen Resilienz gegen Desinformation und weitere hybride
Bedrohungen fort. Dazu zählen insbesondere die Sensibilisierung der Öffentlichkeit
und die zielgruppenspezifische Information der Bevölkerung sowie die
Zusammenarbeit mit den Ländern, zivilgesellschaftlichen und
Wissenschaftsorganisationen.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17d
und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/995 und auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13880 verwiesen.
14. Wie und bis wann soll das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD genannte Ziel umgesetzt werden, dass Onlineplattformen
Outlinks zulassen, und für welche Onlineplattformen soll dies gelten?
Die Bundesregierung prüft derzeit die Zulassung von Outlinks auf Online-
Plattformen.
15. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte und von Kulturstaatsminister
Dr. Wolfram Weimer angekündigte Einführung einer Abgabe für
Onlineplattformen („Digitalabgabe“)?
Die Bundesregierung prüft auf Grundlage des Koalitionsvertrags die
Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Es
handelt sich hierbei um einen ressortübergreifenden und ergebnisoffenen
Prüfauftrag, der sich noch in einem frühen Stadium befindet. Angesichts der
komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und außenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen sowie der laufenden interministeriellen Abstimmungen bleiben Aussagen
zur möglichen Ausgestaltung dem weiteren Verlauf der Prüfungen vorbehalten.
16. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Aufbau einer europäischen Medienplattform zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau einer europäischen
Medienplattform unter Einbeziehung von Arte. In welchem Rahmen diese Unterstützung
geleistet wird, ist Gegenstand von zurzeit laufenden Prüfungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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