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Strukturelle Risiken und politische Vorhaben - Kultur- und Medienpolitische Vorhaben der Bundesregierung - Zeitpläne und Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/1053)

dip / drucksache 13.08.2025 · WP 21 · 21/1215 · Antwort · Original ↗

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Strukturelle Risiken und politische Vorhaben - Kultur- und Medienpolitische Vorhaben der Bundesregierung - Zeitpläne und Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/1053) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1215 21. Wahlperiode 13.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Awet Tesfaiesus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1053 – Strukturelle Risiken und politische Vorhaben – Kultur- und Medienpolitische Vorhaben der Bundesregierung – Zeitpläne und Maßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage stellt Kulturinstitutionen in Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Jüngste Gutachten und Studien zeigen strukturelle Probleme und finanzielle Engpässe, die die kulturelle Vielfalt in Deutschland nachhaltig zu schädigen drohen. Der politische Handlungsbedarf ist drängend. Besonders die Situation kleiner und unabhängiger Verlage, der Filmwirtschaft sowie der freien darstellenden Künste erfordert zeitnahe und substanzielle Maßnahmen, um die Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit in diesen Bereichen zu sichern. So zeigt etwa die 2024 veröffentlichte Studie „Wüstenradar“ erstmals mit belastbaren Zahlen auch in Deutschland die Gefahren der Entstehung von demokratiegefährdenden Medienwüsten (www.wuestenradar.de). Die Studie zur sozialen Lage von Kulturschaffenden von Januar 2025 unterstreicht die überwiegend prekäre Situation und den dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, vor allem von hybrid beschäftigten und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlern (dars tellende-kuenste.de/mediathek#list-item-1151). Dasselbe gilt für Musikerinnen und Musiker. Die im Februar 2025 veröffentlichte Studie zum Musikstreaming des Forschungsnetzwerks Digitale Kultur weist auf gravierende Ungleichgewichte hin. Demnach entfallen über 75 Prozent der Umsätze auf nur 0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler, während mehr als zwei Drittel der Musikschaffenden im Jahr 2023 jeweils weniger als 1 Euro Umsatz erzielten (kulturstaatsminister.de/presse/studie-zum-musikstreaming-veroeffentlicht-kul turstaatsministerin-roth-beim-musikstreaming-sollte-es-fairer-und-transparent er-zugehen). Die Filmwirtschaft wartet auf die Vollendung der Filmreform mit verbindlicher Investitionsverpflichtung und das Steueranreizmodell als Begleitgesetze des Filmfördergesetzes (www.filmhaus-frankfurt.de/de/grip/grip- 71/warten-auf-den-booster-fur-die-filmbranche/). Zur Unterstützung kleiner unabhängiger Verlage liegen ebenfalls bereits konkrete Pläne vor, um die Branche nachhaltig und vielfältig zu erhalten und zukunftsfähig zu machen (www.boersenblatt.net/news/verlage-news/verhindert-das-sterben-der-unabha engigen-verlage-348569). Auch im Bereich der Erinnerungskultur sind geziel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 12. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. te und verlässliche politische Maßnahmen dringend notwendig. Der Religionsmonitor 2023 der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass insbesondere bei jüngeren Menschen ohne entsprechende Bildungsangebote eine deutliche Entfremdung gegenüber demokratischen Grundwerten messbar ist. Gleichzeitig kritisieren der Verband der Gedenkstätten in Deutschland (VGDF) und die AG KZ- Gedenkstätten eine strukturelle Unterversorgung der Gedenkstätten (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, 2024). Es bestehen zudem erhebliche Sanierungsstaus und Engpässe in der Bildungs- und Vermittlungsarbeit, die die Umsetzung zeitgemäßer und partizipativer Formate erschweren. Der aufgezeigte Handlungsbedarf für Akteurinnen und Akteure in Kultur und Medien ist oftmals zeitkritisch und erfordert gezielte Maßnahmen, die sowohl auf die verschiedenen Branchen als auch auf die unterschiedlichen Herausforderungen abgestimmt sind. Zugleich hat der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer verschiedene Projekte angekündigt, bei denen deren Umsetzung und die weiteren Schritte noch unklar sind, während ein klarer Umsetzungsbedarf für die breite Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden notwendig ist.  1. Wie möchte die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Stabilisierung der Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes und aller acht Bundeskulturfonds erreichen, und welches Konzept mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gibt es zusätzlich zu Aller.Land, „Kultur in ländlichen Räumen“ und BULE (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung), um umfassende Räume für eine resiliente, innovative und ländliche Kulturszene sicherzustellen? Die Kulturförderfonds sind eine wichtige Säule zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und öffnen Räume für den Diskurs vor Ort. Die Bundeskulturförderfonds werden entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag stabilisiert, wovon neben den sechs Bundeskulturförderfonds auch der Amateurmusikfonds und der Festivalförderfonds profitieren. Entsprechend des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2026 ist für die acht Fonds insgesamt ein Budget von 28 Mio. Euro im Jahr 2026 vorgesehen. Damit soll die lebendige freie Kulturszene, die stark in der Fläche wirkt, gestärkt werden. Diese Stärkung erfolgt auch durch die im Regierungsentwurf vorgesehene Fortführung der Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes mit einer institutionellen Förderung in Höhe von 35 Mio. Euro. Die Regelförderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für ländliche Räume ist breit aufgestellt. So fördert BKM jährlich national bedeutende kulturelle Leuchttürme in ländlichen Räumen (u. a. das Gartenreich Dessau-Wörlitz, die Luthergedenkstätten in Wittenberg, Eisleben und Mansfeld, die Stiftungen Fürst-Pückler-Park Bad Muskau und Branitz). Große Investitionsförderungen in Kulturbauten, national bedeutsame Kultureinrichtungen und die Denkmalförderung wirken ebenfalls in die Fläche. Dies wird ergänzt durch Projektförderungen (u. a. durch die Kulturstiftung des Bundes, in Gedenkstätten beispielsweise mit „Jugend erinnert“, durch die Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten e. V. (ALG) durch Weiterleitung von Projektmitteln an ihre 271 Mitgliedseinrichtungen) sowie Förderlinien der Fonds (z. B. Fonds Darstellende Künste: Programmlinie zur Wiederaufnahmeförderung mit dem Schwerpunkt Ländliche Räume; Musikfonds: im regulären Förderprogramm Fokus auf kurzfristig realisierbare Projekte in ländlichen Räumen). Darüber hinaus wirken auch die durch den BKM verliehen Preise als Stärkung der Kulturszene in ländlichen Räumen (z. B. Deutscher Buchhandlungspreis).  2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zugang von jungen Menschen zu Kultur zu fördern, und welche konkreten aktuellen Zwischenergebnisse oder Evaluationsschritte liegen der Bundesregierung zur Nutzung des KulturPasses vor, und wann wird die aktuell stattfindende Evaluierung bekannt gegeben? Es ist eines der wichtigsten kulturpolitischen Anliegen des Bundes, alle Menschen für kulturelle Angebote zu begeistern – Menschen jeden Alters, in ländlichen Räumen oder in Metropolen, mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, mit oder ohne Einschränkungen. Der BKM setzt sich unter anderem dafür ein, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen noch intensiver als bisher kulturelle Teilhabemöglichkeiten eröffnen und die Diversität in den Einrichtungen stärken. Das gilt für die Gremien- und Personalbesetzung ebenso wie für die Programmgestaltung, die Ansprache des Publikums oder die Zugänglichkeit der Angebote. Darüber hinaus fördert der Bund innovative Ideen und Konzepte für kulturelle Vermittlungsangebote sowie Vor-Ort-Beratung und Leitfäden für die Öffnung von Kulturangeboten und -institutionen für ein breiteres Publikum. Der Koalitionsvertrag sieht für eine mögliche Fortführung des Programms KulturPass eine umfassende Prüfung vor. Diese erfolgt zurzeit bei BKM anhand von vorliegendem statistischem Material, externen Einschätzungen sowie unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Gesichtspunkte. Ergebnisse und nächste Schritte werden so bald als möglich bekanntgegeben.  3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei der Reform der Filmförderung sicherzustellen, dass kulturell vielfältige und regional produzierte Filme mit einer Besucherzahl unter 100 000 eine tragfähige Perspektive behalten? Eine der vier zentralen Säulen der Reform der Filmförderung auf Bundesebene stellt die Weiterentwicklung und Stärkung einer passgenauen jurybasierten kulturellen Filmförderung aus Steuermitteln dar. Im Fokus dieser stehen künstlerisch und kulturell herausragende Filmvorhaben, deren Finanzierung sich aufgrund von Inhalt und Machart auf dem freien Markt oft schwierig gestaltet. Die novellierte Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes ist zum 31. März 2025 in Kraft getreten. Im 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 ist eine Aufstockung für die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes in Höhe von 11,3 Mio. Euro vorgesehen. 2026 und 2027 ist zudem ein Aufwuchs von je zwei Mio. Euro jährlich für die kulturelle Filmförderung eingeplant. Neben der Übertragung der Abwicklung der kulturellen Filmförderung an die Filmförderungsanstalt (FFA), um Letztere als zentrale Einrichtung für alle Filmförderinstrumente des Bundes zu etablieren und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, und einer noch stärkeren Harmonisierung mit dem Filmförderungsgesetz (FFG) standen im Fokus dieser Reformsäule besonders der Ausbau der Entwicklungsförderung (u. a. Einführung der neuen Förderinstrumente Treatment- und Projektentwicklungsförderung), die Stärkung der Verleihförderung und eine stärkere Fokussierung der jurybasierten Filmförderung (u. a. durch Auslagerung des Talentfilms). Die vorgesehenen neuen Förderinstrumente im Bereich der kulturellen Filmförderung (u. a. Treatment- und Projektentwicklungsförderung, eigenständige Talentfilmförderung) können mit Inkrafttreten des Haushaltes 2025 umgesetzt werden. Als zweite zentrale Säule der Reform der Filmförderung auf Bundesebene wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene FFG reformiert. Darin wurde die Produktionsförderung automatisiert und auf eine reine Referenzförderung umgestellt, die ohne lange Wartezeiten durch Juryentscheidungen eine planbare, verlässliche Förderung schafft. Der Zugang zur neuen Produktionsförderung wurde durch Absenkung der Einstiegsschwellen niedrigschwelliger ausgestaltet. Programmfüllende Spielfilme qualifizieren sich nun bereits ab 25 000 Besucherinnen und Besuchern, Kinder-, Dokumentar- und Nachwuchsfilme ab 10 000 Besucherinnen und Besuchern für die Produktionsförderung. Filme, die von besonders hoher kultureller Bedeutung sind und Erfolge bei von der Filmförderungsanstalt festgelegten Festivals und Preisen verzeichnen können, qualifizieren sich zudem nunmehr bereits ohne Besucherschwelle für die Produktionsförderung nach dem FFG. Die Hersteller der geförderten Filme erhalten durch die Berücksichtigung der von ihren Filmen erzielten Zuschauer- und Festivalerfolge im Rahmen der Referenzförderung automatisiert eine verlässliche Finanzierung für neue Filmprojekte. Parallel dazu wurden auch die Einstiegsschwellen in der Verleihförderung des FFG abgesenkt. Damit werden auch im Rahmen der Absatzförderung die erzielten Erfolge angemessen gewürdigt und Mittel für den Verleih zur Verfügung gestellt, um die Sichtbarkeit neuer Filme zu erhöhen. Von dem geplanten Aufwuchs beim DFFF I ab 2026 (siehe Antwort zu Frage 4) profitieren zudem ebenfalls kleinere nationale Filmproduktionen.  4. Welchen Planungsstand gibt es aktuell hinsichtlich der Investitionsverpflichtungen sowie eines Steueranreizmodells, und hält die Bundesregierung weiterhin an einem verpflichtenden Modell fest? Im Regierungsentwurf für den Bundeskulturetat 2026 sieht die Bundesregierung vor, ab dem kommenden Jahr 250 Mio. Euro für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) bereitzustellen und den Ansatz für die Anreizförderung des Bundes damit nahezu zu verdoppeln. Das Förderniveau ist Ausgangspunkt für die Fortsetzung der Förderung über 2026 hinaus. Zusammen mit der bereits eingeführten Förderquote von 30 Prozent entsteht damit eine schnell wirksame, effektive und international wettbewerbsfähige Anreizförderung, die deutschen und internationalen Produzenten langfristig Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen gibt. Parallel dazu wird der BKM zeitnah einen Entwurf für ein Investitionsverpflichtungsgesetz in die Ressortabstimmung geben und eine breite Branchenanhörung in die Wege leiten.  5. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, kleine und unabhängige Verlage zu unterstützen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen, in welchem Zeitrahmen und mit welcher finanziellen Ausstattung ist diese Unterstützung vorgesehen? Die Bundesregierung fördert unabhängige Verlage zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt mit 2 Mio. Euro jährlich (Deutscher Verlagspreis und Förderung Kurt Wolff Stiftung).  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die soziale Absicherung freier Künstlerinnen und Künstler – insbesondere soloselbstständiger und hybrid beschäftigter Personen aller Kunstformen – nachhaltig zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf faire Honorare, Rentenansprüche und pandemiebedingte Nachwirkungen? Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ziel verfolgen, die soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen zu stärken und hierbei die besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen von Kreativen zu berücksichtigen. Dementsprechend wird die Bundesregierung an den seit 1. Juli 2024 geltenden Mindestgagen und Honorarmindeststandards für selbständige Kulturschaffende im Rahmen der Bundesförderung festhalten. Die Fortführung ist wichtig und soll auch dazu führen, dass sie jenseits der Bundesförderung Fuß fasst und zu einer weiteren Bewusstseinssteigerung um den Wert kreativer Leistung führt. Zu den weiteren Maßnahmen des Koalitionsvertrags, die auch freien Künstlerinnen und Künstlern zugutekommen werden, zählen u. a. die Verbesserung der Altersabsicherung für Selbständige sowie die Stärkung der Künstlersozialversicherung. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, Elterngeld und Mutterschutz unter unterschiedlichen Aspekten in den Blick zu nehmen, auch im Hinblick auf die Berücksichtigung der besonderen Belange von selbstständig Erwerbstätigen. Die Abstimmungen zur konkreten Umsetzung der Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen.  7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Streamingstudie, insbesondere mit Blick auf kleine und unabhängige Künstlerinnen und Künstler, und bis wann sollen diese Maßnahmen ergriffen werden? Die von der Bundesregierung geförderte Studie „Vergütung im deutschen Markt für Musikstreaming“, die die derzeitige Vergütung von Musikschaffenden im deutschen Musikstreamingmarkt untersucht, zeigt Handlungsbedarfe beim Musikstreaming, insbesondere was die Verteilung von Streamingeinnahmen, Transparenz und Verteilung von Marktmacht betrifft. Welche Maßnahmen zur Umsetzung der Maßgaben aus dem Koalitionsvertrags in Bezug auf den digitalen Musikmarkt geeignet sind, wird derzeit geprüft.  8. Wann plant die Bundesregierung die Gedenkstättenkonzeption anzupassen und rechtsverbindlich in Kraft zu setzen, und welche konkreten Umsetzungsschritte (z. B. Ausschreibungen, Bewilligungsrunden, Evaluationsetappen) sind bis wann dafür vorgesehen? Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Gedenkstättenkonzeption des Bundes wissenschaftsgeleitet und im Austausch mit den Akteuren angepasst wird. Die Festlegung notwendiger Umsetzungsschritte läuft derzeit unter Federführung des BKM.  9. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Gedenkstätten und kulturelle Einrichtungen effektiv vor zunehmenden Einschüchterungsversuchen, Delegitimierungskampagnen und physischen Angriffen durch Akteure der extremen Rechten zu schützen? Die Bundesregierung verurteilt Angriffe auf Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Deutschland aus rechtspopulistischen und rechtsextremen Kreisen aufs Schärfste. Der BKM ist in den jeweiligen Stiftungsräten der bundesgeförderten Einrichtungen vertreten, unterstützt somit die Arbeit der Gedenkstätten unmittelbar und ist bei der Entwicklung von Handlungsstrategien beteiligt. Die Sicherheit der Gedenkstätten liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Sitzländer wie auch die Sicherheitsmaßnahmen von Kultureinrichtungen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen. 10. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Aufarbeitung des Kolonialismus dauerhaft zu finanzieren und zu öffnen – etwa durch dezentrale Förderlinien, digitale Partizipationsformate und regionale Netzwerke –, und wie sieht der Zeitplan für ein wirksames, ressortübergreifendes Restitutionsgesetz aus? Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Aufarbeitung des Kolonialismus weiter zu intensivieren, einbezogen sind dabei die länderübergreifende Erforschung von Objekten und die Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern. Dies ist im Koalitionsvertrag festgehalten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung eines würdigen Erinnerungsortes und der Rückgabe menschlicher Überreste (human remains). Mit Blick auf die Aufarbeitung des Kolonialismus gibt es seitens der Bundesregierung derzeit keine Planungen für ein Restitutionsgesetz. 11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die wirtschaftliche Situation insbesondere von regionalen und lokalen Medien und Zeitungsverlagen zu stärken? Die Bundesregierung ist sich der wirtschaftlichen Herausforderungen insbesondere regionaler und lokaler Medien und Zeitungsverlagen bewusst und befindet sich hierzu im Austausch mit der Branche. Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden geprüft. 12. Soll das BKM-Förderprogramm (BKM: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) zur Strukturförderung des Journalismus fortgesetzt werden, und wenn ja, in welchem Umfang, und mit welchen Schwerpunkten? Die Fortsetzung des Förderprogramms zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit wird zurzeit geprüft. 13. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – die digitale Nachrichten- und Medienkompetenz in der Bevölkerung zu stärken, insbesondere angesichts täglicher Desinformationskampagnen und hybrider Angriffe? Die Bundesregierung setzt die Stärkung der gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Resilienz gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen fort. Dazu zählen insbesondere die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die zielgruppenspezifische Information der Bevölkerung sowie die Zusammenarbeit mit den Ländern, zivilgesellschaftlichen und Wissenschaftsorganisationen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 17d und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/995 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 verwiesen. 14. Wie und bis wann soll das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte Ziel umgesetzt werden, dass Onlineplattformen Outlinks zulassen, und für welche Onlineplattformen soll dies gelten? Die Bundesregierung prüft derzeit die Zulassung von Outlinks auf Online- Plattformen. 15. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte und von Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer angekündigte Einführung einer Abgabe für Onlineplattformen („Digitalabgabe“)? Die Bundesregierung prüft auf Grundlage des Koalitionsvertrags die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Es handelt sich hierbei um einen ressortübergreifenden und ergebnisoffenen Prüfauftrag, der sich noch in einem frühen Stadium befindet. Angesichts der komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der laufenden interministeriellen Abstimmungen bleiben Aussagen zur möglichen Ausgestaltung dem weiteren Verlauf der Prüfungen vorbehalten. 16. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Aufbau einer europäischen Medienplattform zu unterstützen? Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau einer europäischen Medienplattform unter Einbeziehung von Arte. In welchem Rahmen diese Unterstützung geleistet wird, ist Gegenstand von zurzeit laufenden Prüfungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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