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Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)

Vorgang 11766 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<span>Pflicht zur anteiligen Deckung des Wärmebedarfs neuer Gebäude aus Erneuerbaren Energien, flankierende erweiterte Fördermaßnahmen insbes. für eine sozialverträgliche Sanierung von Altbauten, <span>für Gemeinden Möglichkeit der Verpflichtung zum Anschluss an ein Wärmenetz auch aus Klimaschutzgründen; Vorlage von Erfahrungsberichten</span><br /> <br /> Bund, Ländern und Kommunen entstehen Investitionskosten bei öffentlichen Gebäuden, dem Bund Kosten durch Fördermittel. Der Vollzug durch die Länder führt zu Verfahrenskosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Änderungen zu Nachweis- und Nutzungspflichten, dem Verhältnis zum Marktanreizprogramm sowie Nutzungsanforderungen, Einführung von Anforderungen an die Nutzung von Abwärme;<br /> Annahme einer Entschließung: bei den Verhandlungen über die Energieeinsparverordnung Sicherstellung einer eigenständigen und über diese hinausgehenden CO2-Vermeidungswirkung des EEWärmeG</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Bezug: </span>Kyoto-Protokoll; Verpflichtung der G8-Staaten zur verstärkten Nutzung Erneuerbarer Energien; von der Bundesregierung am 24. August in Meseberg verabschiedetes Integriertes Energie- und Klimaprogramm<br /> Siehe auch N020<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;"> Europäische Impulse: </span>Beschluss des Europäischen Rates am 8./9. März 2007 zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent bis 2020</span>

Zeitachse

  1. 06.06.2008 plenarprotokoll 2. Beratung 16/167 Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.