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Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften

Vorgang 11767 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<span>Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf 25 bis 30 Prozent bis zum Jahr 2020 im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes, der Ressourcensicherung und unter Beachtung wirtschafts- und industriepolitischer Ziele: Beibehaltung der bewährten und international anerkannten Grundstruktur der Einspeisetarife bei notwendigen Detailänderungen, Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG, Evaluierung des Gesetzes bis 2011 und Vorlage eines Erfahrungsberichts alle vier Jahre;<br /> konstitutive Neufassung <strong>Erneuerbare-Energien-Gesetz</strong> als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Projekt-Mechanismen-Gesetz, §§ 3, 13 und 17 Energiewirtschaftsgesetz, § 28 Stromnetzentgeltverordnung, § 2 Treibhausgasemissionshandelsgesetz sowie § 2 Unterlassungsklagengesetz, </span><span><span>Aufhebung </span>Erneuerbare-Energien-Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte entstehende geringfügig höhere Strombezugskosten werden durch die geltenden Finanzplanansätze gedeckt. Im Vollzug können Mehrausgaben und Einsparungen entstehen.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erhöhung des Anteils an der Stromversorgung auf mindestens 30 Prozent, Einführung und Änderung von Regelungen zu Direktvermarktung, Vergütungszeitraum und -höhe, Anreizboni u. a., Konkretisierung der Verordnungsermächtigung, Folgeänderungen, redaktionelle Klarstellungen und Korrekturen;<br /> Annahme einer Entschließung: Ausbau der Stromnetze und Beseitigung von Netzengpässen durch verpflichtende Verankerung der Vorlage eines Konzepts für die Kapazitätserweiterung durch die Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur im anstehenden Energieleitungsausbaugesetz<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Initiativen und Erklärungen zum Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien: Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, Kyoto-Protokoll, Aktionsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Verpflichtungen der G8-Staaten, Angebot der Bundesregierung zum deutschen Beitrag für ein internationales Klimaschutzabkommen nach 2012<br /> Siehe auch N019 <br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 9. März 2007 zum Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien in der EU; Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283, 27.10.2001, S. 33), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/108/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363, 20.12.2006, S. 414)</span>

Zeitachse

  1. 06.06.2008 plenarprotokoll 2. Beratung 16/167 Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages (mitberaten)

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.